DE3815069C2 - Verfahren zur Herstellung einer korrosionsfesten Verbindung von metallischen Bauelementen, insbesondere aus Aluminium für die Zelle von Luft- oder Raumfahrzeugen durch Punktschweißen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer korrosionsfesten Verbindung von metallischen Bauelementen, insbesondere aus Aluminium für die Zelle von Luft- oder Raumfahrzeugen durch PunktschweißenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
korrosionsfesten Verbindung von metallischen Bauelementen,
insbesondere aus Aluminium für die Zelle von Luft- oder
Raumfahrzeugen durch Punktschweißen.
Zur Erzielung einer stoffschlüssigen Verbindung von Bauteilen
oder Bauteilelementen, die aus gleichem oder ähnlichem
Werkstoff bestehen, ist Schweißen ein allgemein bekanntes
Arbeitsverfahren. Die Vereinigung der metallischen Werkstoffe
erfolgt dabei unter Anwendung von Wärme und Druck mit oder
ohne Zusatz von artgleichem Werkstoff.
Beim Punktschweißverfahren, einem Widerstandspreßschweißverfahren,
werden die aufeinander gepreßten flächigen Teile nach
ausreichendem Erwärmen der Fügestelle punktförmig oder
linsenförmig geschweißt. Die eigentliche Verbindung entsteht
durch Schmelzen und Erstarren des Werkstoffs an der
Fügestelle. Zwischen den durch die Elektrodenkraft
zusammengepreßten Teilen bildet sich die Wärme durch
elektrische Widerstandserwärmung. Strom und Elektrodenkraft
werden durch die Punktschweißelektroden übertragen. Dabei
erfordern Bauteile für die Luft- und Raumfahrt aber auch für
die Kraftfahrzeugtechnik eine korrosionsfeste
Schweißverbindung.
Bekannt ist unter Einsatz des bisher üblichen trockenen
Punktschweißverfahrens auf die Berührungsfläche der
miteinander zu verbindenden Teile einen Epoxidkleber
aufzubringen. Die Verwendung von Epoxidklebern zur Erzielung
einer korrosionsfesten Schweißverbindung trägt zwar zu einer
zusätzlichen Steigerung der Übertragung von Schubspannungen
zusätzlich zur Punktschweißverbindung bei, jedoch sind
derartige Kleber alterungsanfällig und anfällig gegen
Korrosion an den Berührungsflächen zwischen Kleber und Metall
durch Feuchte im Kleber (sogenannte bondline corrosion). Um
diesem Nachteil entgegenzuwirken, müssen die Klebefugen mit
Dichtmassenraupen abgedeckt werden. Diese Ausbildung stellt
einerseits einen erhöhten Arbeitsaufwand dar und ist
andererseits bei Hohlprofilen größerer Längserstreckung nur
schwer oder überhaupt nicht durchführbar.
So beschreibt die DE 34 26 770 A1 eine wärmehärtbare
Dichtungsmassenzusammensetzung, die bei einer Temperatur von
80 bis 100°C aufgetragen werden kann und die im ungehärteten
Zustand eine angemessene Festigkeit hat und dennoch ein
Schweißen durch die Dichtungsmasse hindurch erlaubt, wenn sie
zwischen zwei Metallteilen, wie Stahlteilen, gebracht wird.
Die Zusammensetzung enthält dabei eisenhaltige oder
Eisengruppen-Metallpulver oder heißschmelzende feste oder
flüssige Epoxiharze, wobei die zusammenzuschweißenden
Metallteile zuerst in räumlich getrennter Weise mit einer
heißschmelzenden Dichtungsmassezusammensetzung zusammen
geklebt werden, wobei nach dem Schweißen die Dichtungsmasse
ausgehärtet bzw. dauerhaft verfestigt wird, indem sie erhitzt
wird.
Die US 41 22 325 beschreibt ein Verfahren zur Verbindung
von Blechstreifen mittels Punktschweißens, wobei zwischen den
Blechstreifen zur Verhinderung des Auftretens von Korrosion
eine nicht aushärtende Masse eingebracht wird, die durch
lokales Zusammendrücken der miteinander zu verbindenden Teile
zur Bildung blanker Flächenteile zur Seite geschoben wird.
Die Ausbildung von Dichtraupen, welche die Seitenflächen der
miteinander durch Punktschweißen zu verbindenden Bauteile
abdecken, ist dieser Druckschrift nicht zu entnehmen.
Schließlich beschreibt die DE 32 21 655 A1 elastische
Dichtungsmassen und Klebwerkstoffe mit verbesserten
Hafteigenschaften auf Basis von wärmehärtbaren Polysiloxanen,
Polysulfiden und Polyurethanen oder Gemischen hiervon mit
einem bestimmten Gehalt an UV-Absorptionsmittel, die sich
insbesondere zur Abdichtung von Anschlußfugen zwischen
Bauteilen und Werkstoffen aus Beton, Mauerwerk, Asbestzement,
Gasbeton, Metallen, PVC und vielen anderen Kunststoff eignen.
Die Herstellung von Punktschweißverbindungen mit diesen
Dichtungsmassen ist jedoch nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zu
schaffen, mit dessen Hilfe eine völlig korrosionsfeste
alterungsbeständige Punktschweißverbindung auf besonders
einfache Art und Weise herstellbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird durch die im Anspruch 1
angegebenen Merkmale gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht gegenüber den
bekannten Verfahren den Einsatz der allgemein bekannten
Punktschweißtechnologie zum Verbinden metallischer Bauteile,
insbesondere solcher, die für den Einsatz in der Luft- und
Raumfahrttechnik mit ihren besonderen Erfordernissen an
Korrosionsfestigkeit und Alterungsbeständigkeit geeignet
sind. Daraus resultiert eine wesentliche Vereinfachung und
Kostenminderung als Alternative zum Einsatz von
Kunststoffbauteilen und Klebebauteilen. Besondere Vorteile
der zum Punktschweißen vorgeschlagenen Dichtmasse ergeben
sich daraus, daß diese Dichtmasse an schrägen und senkrechten
Verbindungsflächen nicht wegfließt, daß Dichtmassen der
genannten Art äußerst alterungsbeständig gegenüber der
Verwendung von Epoxidklebern sind, daß die Aushärtung bei
Raumtemperatur erfolgen kann und daß in der
Dichtmassenklebung keine "bondline corrosion" auftritt.
Ferner erfordert das erfindungsgemäße Verfahren keine neuen
Werkzeuge; eine Nacharbeit der Verbindung entfällt. Die
Dichtmasse zwischen den miteinander zu verbindenden Bauteilen
dient mit Bezug auf die Punktschweißverbindung lediglich
dazu, den Spalt zwischen den zu verbindenden Teilen vor einem
Korrosionsangriff dauerhaft zu schützen. Die Festigkeit der
Verbindung hingegen wird über die Schweißpunkte erzeugt.
Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene kaltaushärtende
Dichtmasse auf der Grundlage von Polysulfidgruppen und die
durch den Elektrodenpreßdruck gebildeten Dichtraupen, wird
eine korrosionsgeschützte Punktschweißverbindung ohne den
Einsatz von Wärme gebildet und ohne eigenen Abdichtschritt
zur Ausbildung der Dichtraupen zwischen den zu verbindenden
Bauelementen. Gleichzeitig wird im selben Arbeitsgang der
Elektrodenschweißpunkt durch den Elektrodenanpreßdruck von
der Dichtmasse freigehalten. Damit wird ein Wärmeverzug der
Bauteile ausgeschlossen, bei gleichzeitiger einwandfreier
Abdeckung der Fügeflächen und der Abdichtfuge zwischen den
Bauelementen und den Bauteilstirnflächen.
In der Zeichnung ist in Verbindung mit einer
Punktschweißeinrichtung ein Ausführungsbeispiel in mehreren
Arbeitsschritten dargestellt.
Es zeigt
Fig. 1 schematisiert eine Punktschweißeinrichtung gemeinsam
mit zwei miteinander zu verbinden
den Bauteilelementen, wobei die Elektroden
als drucklos am Werkstück anliegend zu be
trachten sind,
Fig. 2 die Punktschweißeinrichtung gemeinsam mit den
Bauteilelementen in einem gegenüber Fig. 1
vergrößerten Maßstab,
Fig. 3 die Punktschweißeinrichtung in einem, gegenüber
der Darstellung nach Fig. 1 und 2, fortge
schrittenen Arbeitsstadium,
Fig. 3a in einem Ausschnitt aus Fig. 3 eine Stirn
ansicht gemäß der Linie IIIa-IIIa der Fig. 3,
Fig. 4 in einer fotografischen, vergrößerten Schnitt
bilddarstellung im Querschnitt eine Punktschweiß
stelle in Verbindung mit der Dichtmasse und
Fig. 5 die fotografische Darstellung einer Punktschweiß
stelle in Draufsicht gemäß der Darstellung nach
Fig. 4, wobei die Darstellung eine aufgetrennte
Punktschweißstelle ist.
Bei der in Fig. 1 und 2 schematisch angedeuteten Punkt
schweißeinrichtung 1 üblicher Bauart, ist mit 2 die beweg
liche Stiftelektrode und mit 3 die feststehend angeordnete
Gegenelektrode bezeichnet.
Zwischen den beiden Elektroden 2, 3 befinden sich die Füge
flächenabschnitte 4′, 5′ der miteinander zu verbindenden
Bauteilelemente 4, 5.
Mit 7 ist in Fig. 1 ferner noch der Punktschweißtransforma
tor der Punktschweißeinrichtung 1 und mit 8 die auf die
Fügeflächenabschnitte 4′, 5′ der mit einander zu verbinden
den Bauteilelemente 4, 5 ganzflächig aufgebrachte Dicht
massenschicht bezeichnet.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich liegen hier in einem gegenüber
Fig. 1 und 2 fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium die
Elektroden 2, 3 mit einem für den Punktschweißvorgang vor
gebenem Druck P am Bauteilelement 4, 5, das heißt an deren
Fügeflächenabschnitten 4′, 5′ an.
Unter dem Auflagedruck P der Elektroden 2, 3 mit vorbestimm
ter Größe an den Bauteilelementen 4, 5, wird die im Bereich
des Auflagedruckes der Elektroden 2, 3 der Fügeflächen 4′,
5′ aufgebrachte Dichtmassenschicht 8 verdrängt.
Infolge des Elektrodendruckes P wird eine Druckpunktfläche
10 an beiden Bauteilelementen 4, 5 gebildet, über die metal
lischer Kontakt zwischen den Bauteilelementen 4, 5 herge
stellt wird.
Die Druckpunktflächen 10 sollen dabei im Durchmesser größer
als die beim Punktschweißvorgang entstehende Schweißpunkt
fläche 11, erzeugt durch die Elektroden 2, 3, bemessen sein.
Der Arbeitsablauf beim Punktschweißverfahren ist so, daß
nach dem Verdrängen der Dichtmasse 8 im Bereich der Druck
punktfläche 10 durch definierten Elektrodendruck P durch
Stromzufuhr anschließend die Schweißpunktfläche 11 erzeugt
wird.
In diesem Bearbeitungsstadium wird in herkömmlicher Weise
der Stauchdruck der Elektroden 2, 3 auf die Bauteilelemente
4, 5 zur Verschweißung erhöht.
Die Elektrodendruckpunktfläche 10 wird mittels Variierens
des Anfangs-Elektrodendruckes P in Abhängigkeit von der
Größe der Schweißpunktfläche 11 bemessen.
Die Größe des Durchmessers der Schweißpunktfläche 11 wird
bestimmt durch die Stromstärke und Schmelzzeit beim Punkt
schweißvorgang. Ferner ist die Bemessung abhängig von der
Größe des aufgewandten Druckes P mittels der Elektroden 2, 3,
und es besteht ferner eine Abhängigkeit der Größe des Durch
messers der Schweißpunktfläche 11 von der Art und Zusammen
setzung des Werkstoffs der Bauteilelemente 4, 5 und au
ßerdem von den Anforderungen, die an die Festigkeit des
fertig geschweißten Bauteiles gestellt sind.
Der Durchmesserunterschied zwischen Schweißpunktfläche 11
und Druckpunktfläche 10 sollte vorzugsweise im Durchmesser
etwa 2 mm betragen.
Bei Einhaltung der vorgegebenen Differenzdurchmesser der
Flächen 10, 11 wird eine Erfassung der Dichtmasse 8 im Be
reich der Schweißpunktfläche 11 von der Punktschweißschmelze
vermieden und eine Zerstörung der Dichtmasse durch Wärmeein
wirkung ausgeschlossen.
Die Dichtmassenschicht 8 kann so auf die Fügeflächen 4′, 5′
der Bauteilelemente 4, 5 aufgebracht sein, daß beidseitig
der Bereich der Stirnfläche 16 der Bauteilelemente 4, 5 mit
einer im Querschnitt etwa dreieckförmigen Dichtmassenraupe
17 versehen wird und somit die sonst der Korrosion unter
liegenden Stirnflächen 15, 16 durch die Dichtmasse abge
schlossen sind.
Damit wird dem in der Technik allgemein als "bondline
corrosion" bekannten Effekt zwischen einander berührenden
Flächen entgegengewirkt.
Die bei Punktschweißverbindungen bisher eingesetzten Kleber
enthalten Feuchtigkeit, welche zur Korrosion der Bauteile
und der Schweißverbindung führt.
Als Ausführungsform für eine Dichtmasse für die angegebene
Aufgabe kann eine Masse vorgesehen sein, die sich auf der
Grundlage herkömmlicher Polysulfid-Polymere aufbaut.
Das Grundpolymer weist in bekannter Weise generell die
chemische Gliederung
auf.
Die Dichtmassenzubereitung kann mit wasserlöslichen
Chromaten dotiert sein. Damit verbessert sich die anti
korrosive Eigenschaft auf Leichtmetallsubstraten.
Der Punktschweißvorgang in Verbindung mit dem Aufbringen
der Dichtmasse zwischen den Bauteilelementen 4, 5 enthält im
wesentlichen folgende Verfahrensschritte:
- - Beizen der Fügeflächen 4′, 5′ der Bauteilelemente 4, 5
- - Auftragen der Dichtmasse 8 auf die Fügeflächen 4′, 5′ (je nach Bauteil ein- oder beidseitig)
- - Heften der Bauteilelemente 4, 5
- - Punktschweißvorgang,
- - durch definierten Elektrodendruck zunächst Verdrängung der Dichtmasse 8 im Bereich des Druckpunktes (kreisrund) zur Herstellung metallisch blanker Fügeflächenabschnitte im Bereich des Druckpunktes für die Punkt schweißkontaktgabe
- - Stromzufuhr zur Erzeugung der Schweißpunkt fläche 11 mit Erhöhung des Elektrodendruckes
- - Reinigen der Bauteilelemente 4, 5
- - Aushärten der Dichtmasse 8.
Die fotografische Darstellung gemäß Fig. 4 in der Art
einer Schnittbilddarstellung läßt die beiden miteinander
durch Punktschweißen verbundenen Bauteilelemente 4, 5 bzw.
deren Fügeabschnitte 4′, 5′ und die zwischen den Teilen
flächig aufgetragene Dichtmassenschicht 8 erkennen.
Ferner ist die Elektrodendruckpunktfläche 10 und die
Schweißpunktfläche 11 zu erkennen, wobei die von der Dicht
masse 8 freie Ringfläche infolge der Durchmesserdifferenz
zwischen der Druckpunktfläche 10 und der Schweißpunktfläche
11 ersichtlich ist.
Das beschriebene Verfahren erfordert keine zusätzlichen Be
arbeitungsschritte gegenüber dem normalen Punktschweißen.
Die Punktschweißstelle wird durch die dem Punktschweißen
vorangehende Verdrängung der Dichtmasse von dieser nicht be
rührt und die Punktschweißstelle ist ungestört durch die
Dichtmasse. Daher tritt auch kein Festigkeitsverlust durch
den Einsatz der Dichtmasse auf und die Qualität der Punkt
schweißung entspricht der der Trockenpunktschweißung.
Die zwischen den Bauteilelementen 4, 5 liegende Dicht
massenschicht 8 erbringt, wenn auch nur in geringem Maße
eine Festigkeitserhöhung zusätzlich zur Punktschweißung.
Die Erhöhung beträgt etwa 1/5 der Festigkeit, die bei der
Anwendung von Klebern erreichbar ist.
Die Dichtmasse muß eine solche Beschaffenheit besitzen, daß
bei Schäl- oder Scherbelastung die Dichtmasse kohäsiv, je
doch nicht adhäsiv versagt.
Claims (3)
1. Verfahren zur Herstellung einer korrosionsfesten
Verbindung von metallischen Bauelementen (4, 5),
insbesondere aus Aluminium, für die Zelle von Luft- oder
Raumfahrzeugen durch Punktschweißen, wobei vor dem
Schweißen auf die zu verschweißenden Bauelemente (4, 5)
eine in an sich bekannter Weise auf der Grundlage von
Polysulfidgruppen gebildete kaltaushärtende Dichtmasse
(8) in einer solchen Schichtdicke auf die Fügefläche (4′,
5′) einer oder beider der zu verbindenden Bauelemente (4,
5) aufgetragen wird, daß durch den Anpreßdruck der
Schweißelektroden (2, 3) auf die Bauteilstirnflächen (16)
beim Schweißvorgang die Dichtmasse (8) vor Korrosion
schützende Dichtraupen (17) bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Mittelpunkten einander benachbarter
Punktschweißstellen bzw. dem Mittelpunkt einer
Punktschweißstelle und dem Bauteilrand ein Abstand von
annähernd 9 mm eingehalten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß als Mindestschichtdicke der
Dichtmassenschicht 0,2 bis 0,25 mm eingehalten werden.
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