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DE3808624C2 - - Google Patents

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DE3808624C2
DE3808624C2 DE3808624A DE3808624A DE3808624C2 DE 3808624 C2 DE3808624 C2 DE 3808624C2 DE 3808624 A DE3808624 A DE 3808624A DE 3808624 A DE3808624 A DE 3808624A DE 3808624 C2 DE3808624 C2 DE 3808624C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entgegennahme von im wesentlichen rechteckigen Einzelblättern gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der DE-AS 19 28 053 ist eine Einrichtung zum Stapeln von Flachteilen, beispielsweise Kartonzuschnitten in Sammelbehältern bekannt, bei dem die Flachteile einzeln nacheinander von oben in den Behälter eingeführt werden. Jedes eingeführte Flachteil wird von zwei Schwenkhebeln, die von oben und von unten durch Schlitze in dem Behälter in diesen eingreifen, gegen eine Stapelfläche gedrückt. Tritt ein neues Flachteil in den Behälter ein, so werden die Schwenkhebel ausgerückt, so daß das neue Flachteil durch einen Andruckhebel gegen den bereits gebildeten Stapel angedrückt werden kann, worauf die Schwenkhebel wieder eingerückt werden. Eine solche Vorrichtung ist für das Ablegen von Einzelblättern wie beispielsweise Banknoten nicht geeignet. Zum einen ist die Stapelgeschwindigkeit bedingt durch das Ein- und Ausrücken der Schwenkhebel relativ gering. Zum anderen darf die zur Aufnahme von Banknoten bestimmte Kassette aus Sicherheitsgründen keine Öffnungen aufweisen, in welche beispielsweise die Schwenkhebel eingreifen können, um den Stapel innerhalb der Kassette zu bilden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art anzugeben, mit der es möglich ist, die Blätter so sauber und geordnet in dem Behälter abzulegen, daß dieser Behälter ohne weitere Bearbeitung wieder in eine Vorrichtung zur automatischen Vereinzelung und Ausgabe der Blätter eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die jeweils im kennzeichenden Teil der Ansprüche 1 und 2 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird also nicht Blatt für Blatt in den Behälter eingeführt. Dabei wäre es kaum möglich, die mit großer Geschwindigkeit ankommenden Blät­ ter so in den Behälter zu bringen, daß sie anschließend einen geordneten Stapel bilden. Ist genügend Spiel vorhan­ den, um die Blätter einzeln in den Behälter einzuführen, so bedeutet dies auch, daß die Blätter umfallen oder ver­ rutschen können. Ist nicht genügend Spiel vorhanden, so gleiten die Blätter nicht bis zum Behälterboden hindurch, sondern bleiben aneinander hängen und lassen sich dann nicht mehr ordnen. Bei der erfindungsgemäßen Lösung dage­ gen wird zunächst auf der Stapelauflagefläche vor dem Be­ hälter ein Stapel gebildet, wo sich die Blätter noch ord­ nen lassen. Der geordnete Stapel wird dann mit dem Schie­ ber in die für den jeweiligen Blattstapel an sich zu kleine Öffnung gedrückt, so daß der Blattstapel in min­ destens einer Richtung gekrümmt wird. Hinter der Einführ­ öffnung streckt sich der Blattstapel wieder, worauf die Blätter fest und in einem geordneten Stapel in dem Behäl­ ter stehen.
Für die Verwendung derselben Behälter in einer Blattaus­ gabevorrichtung ist es zweckmäßig, wenn die Einführöffnung nicht kleiner ist als die Blattgröße. Dies ermöglicht die Lösung gemäß Anspruch 2, bei der eine der die Einführöffnung begrenzenden und parallel zur Krümmungsachse des jeweiligen Blattstapels gerichteten Randkanten mit der Stapelauflagefläche verbunden ist. Gleich­ zeitig kann dieser Rand als Anlagefläche für den auf der Stapelauflagefläche zu bildenden Stapel dienen. Um dabei die Vorrichtung auf unterschiedliche Blatthöhen ein­ stellen zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Stapelauf­ lagefläche zusammen mit diesem Rand höhenverstellbar ange­ ordnet ist.
Vorzugsweise umfaßt die Stapelvorrichtung zwei an sich bekannte in axialem Abstand voneinander angeordnete Stapel­ räder, zwischen denen der Schieber angeordnet ist. Der Schieber ist bei einer bevorzugten Ausführungsform von einer Druckplatte gebildet, die über ein Gelenkgestänge verstellbar ist. Dieses Gelenkgestänge kann raumsparend zusammengefaltet werden, so daß auch bei einem großen Hub des Schiebers nur ein geringer Platz für die Verstellein­ richtung des Schiebers benötigt wird.
Um die Blätter in dem Stapel nicht nur in Höhenrichtung, sondern auch in Seitenrichtung zu ordnen, sind erfindungs­ gemäß beiderseits der Stapelauflagefläche zur Anlage an den Stapelseitenflächen bestimmte Ausrichtorgange vorge­ sehen. Diese können von walzenförmigen Elementen gebildet sein, die um jeweils eine zur Blattebene der auf der Stapelauflagefläche stehenden Blätter senkrechte Achse gegenläufig drehbar sind, wobei der Drehsinn vorzugsweise so gewählt ist, daß die Blätter gegen die Stapelauflage­ fläche gedrückt werden. Diese Ausrichtorgane bewirken, daß die Blätter ganz in den Stapel hineingeschoben und so ausgerichtet werden, daß ihre seitlichen Ränder eine ein­ heitliche Blattstapelfläche bilden. Die walzenförmigen Elemente können dabei eine Oberfläche aus einem weich elastischen Material, beispielsweise einem offenzelligen Schaumstoff aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungs­ form sind die Ausrichtorgane von Bürstenwalzen gebildet.
Die folgende Beschreibung erläutert in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles. Es zeigt
Fig. 1 einen schematischen Vertikalschnitt durch einen Automaten zur Entgegennahme von Banknoten,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Eingabe­ stelle für Banknoten in einen Banknotenbe­ hälter in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine teilweise schematische Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 2 in Richtung des Pfeiles A und
Fig. 4 eine schematische Ansicht des Behälter­ innenraumes beim Eindrücken eines Bank­ notenpaketes in den Behälter.
In Fig. 1 ist mit 10 der Tresor eines Banknoteneingabe­ automaten bezeichnet, der eine schematisch angedeutete Prüfeinheit 12 für die Banknoten und eine Anzahl von Kassetten 14 einschließt, in denen die in der Prüfeinheit für in Ordnung befundenen Banknoten abgelegt werden können. Unterhalb der Banknotenkassetten 14 befindet sich eine Kassette 16, in der die Banknoten abgelegt werden, die aus irgendwelchen Gründen nicht wieder ausgegeben werden sollen und daher nicht in den Banknotenkassetten 14 abgelegt werden. Zum Transport der Banknoten von der Prüf­ einheit 12 zu den Kassetten 14 und 16 dient eine allge­ mein mit 18 bezeichnete Transportbahn, von der die Bank­ noten jeweils über Weichen 20 der jeder Kassette 14 zuge­ ordneten Ablagevorrichtung 22 zugeführt werden, die nun im einzelnen anhand der Fig. 2 und 3 näher erläutert wird.
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt der Transportbahn 18 mit einer Weiche 20 und einen Blattförderer 24, der die über die Weiche ankommenden Banknoten zwei Stapelrädern 26 zu­ führt, die in einem axialen Abstand voneinander um eine zur Zeichenebene senkrechte Achse 28 drehbar gelagert sind (siehe auch Fig. 3). Die Rahmenteile, in denen die Welle der Stapelräder 26 gelagert ist, sind nicht dargestellt. Die Stapelräder 26 greifen dabei in Aussparungen einer Stapelauflagefläche 30, die parallel zum Boden 32 der Kassette 14 gerichtet ist und an ihrem der Kassettenöffnung 34 zugewandten Ende eine hochstehende Randkante 36 aufweist, die in eine zur Kassettenöffnung 34 hinweisende Schrägfläche 38 ausläuft. Die Stapelauflagefläche 30 ist in nicht dargestellter Weise in Richtung des Doppelpfeiles B höhenverstellbar. Der obere Rand der Kassettenöffnung 34 wird durch eine Randkante (Balken) 40 begrenzt, die Teil der Kassette 14 ist. Durch eine Höhenverstellung der Stapelauflagefläche 30 kann die Höhe der Kassettenöffnung 34 so eingestellt werden, daß sie geringer ist als die in der gleichen Richtung gemessene Breite der einzuführenden Geldscheine 42.
Axial außerhalb der Stapelräder 26 sind oberhalb der Sta­ pelauflagefläche 30 zwei Schaumstoff- oder Bürstenwalzen 44 auf zur Vorderseite der Kassette 14 senkrechten Wellen 46 drehbar gelagert. Die Wellen 46 sind an einem Rahmen­ teil 48 in Richtung des Doppelpfeiles C verstellbar ge­ lagert, so daß der gegenseitige Abstand der beiden Walzen auf die jeweilige Breite der auf der Stapelauflagefläche 30 zu stapelnden Banknoten 42 eingestellt werden kann. Die Büstenwalzen 44 haben die Aufgabe, durch Schleifen an den seit­ lichen Rändern der Banknoten 42 diese in Seitenrichtung auszurichten, wobei die Bürstenwalzen 44 auch exzentrisch gela­ gert oder rüttelnd angetrieben werden können, um so die Banknoten 42 auf der Stapelauflagefläche 30 in seitlicher Richtung gegeneinander zu verschieben. Vorzugsweise drehen sich dabei die Bürstenwalzen 44 gegenläufig so, daß sie die Bank­ noten 42 gegen die Stapelauflagefläche 30 drücken. Der Antrieb der Büstenwalzen 44 kann in beliebiger Weise erfolgen und wird beispielsweise von dem Stapelradantrieb über einen nicht dargestellten Riementrieb abgeleitet.
Zwischen den Stapelrädern 26 ist ein senkrecht zur Vorder­ seite der Kassette 14 verstellbarer allgemein mit 48 bezeichneter Schieber angeordnet. Dieser besteht aus einer Druckplatte 50, die mit Hilfe zweier allgemein mit 52 und 54 bezeichneter Kniehebel zwischen der in der Fig. 3 durch ausgezogene Linien wiedergegebenen ersten Stellung und der durch strichpunktierte Linien wiedergegebenen zweiten Stellung verstellbar ist. Die Kniehebel 52, 54 bestehen jeweils aus zwei Hebeln 56, 58, die an ihrem einen Ende gelenkig miteinander verbunden sind und mit ihren freien Enden einerseits an der Druckplatte 50 und andererseits am Rahmenteil 49 angelenkt sind. Die Ver­ stellung der Kniehebel erfolgt mit Hilfe einer Kurbelschei­ be 60, die einen Zapfen 62 trägt, der in einen in dem Hebel 58 ausgebildeten Schlitz 64 eingreift. Wird die Kur­ belscheibe aus der in der Fig. 3 dargestellten Stellung im Uhrzeigersinn gedreht, so wird der Hebel 58 ebenfalls im Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß die Druckplatte 50 in Richtung auf die Kassettenöffnung 34 bewegt wird. Durch die umgekehrte Drehung der Kurbelscheibe 60 wird die Druckplatte 50 wieder zurückgezogen.
Befindet sich nun bei der Bewegung der Druckplatte 50 in Richtung auf die Kassette 14 ein Blattstapel auf der Sta­ pelauflagefläche 30, so wird dieser durch die Kassettenöffnung 34 hindurchgedrückt, wobei sich der Stapel um die Druck­ platte 50 herumkrümmt, da die Randkante 36 einerseits und der Balken 40 andererseits die Ränder der Blätter zurückhalten. Gleichzeitig wird dabei der bereits in der Kassette 14 be­ findliche Stapel 66 mit einer ihn stützenden Andruckplatte 68 in Richtung des Pfeiles D verschoben. Wenn der Schieber 48 das Banknotenpaket soweit in den Behälter 14 hineinge­ drückt hat, daß sich die umgebogenen Ränder des Banknoten­ paketes oder -stapels wieder strecken können, schiebt die Andruckplatte 68 durch Federkraft den gesamten Stapel 66 entgegen der Richtung des Pfeiles D wieder in Richtung auf die Kassettenöffnung 34, wo der Stapel durch den oberen und unteren Kassettenrand gehalten wird.

Claims (9)

1. Vorrichtung zur Entgegennahme von im wesentlichen rechteckigen Einzelblättern (42), insbesondere Banknoten und zur geordneten Ablage derselben in einer Kassette (14), die in einem Gehäuse (10) angeordnet ist und eine Öffnung (34) aufweist, die mit einer Eingabeöffnung des Gehäuses (10) durch eine Transportbahn (18) für einen seriellen Transport der Einzelblätter (42) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende der Transportbahn (18, 24) vor der Kassettenöffnung (34) eine Stapelvorrichtung (26) mit einer Stapelauflagefläche (30) zur Bildung eines Blattstapels angeordnet ist, in dem die Blätter (42) aufrecht auf der Stapelauflagefläche (30) und parallel zur Kassettenöffnung (34) stehen, daß ein in Richtung auf die Kassettenöffnung (34) verstellbarer Schieber (48) vorgesehen ist, mit dem ein auf der Stapelauflagefläche (30) gebildeter Blattstapel durch die Kassettenöffnung (34) in diesen einschiebbar ist, und daß der Schiebeweg des Blattstapels durch zwei zu einer Kantenrichtung der Blätter (42) parallele Randkanten (40) der Kassettenöffnung (34) begrenzt ist, deren gegenseitiger Abstand kleiner als die in der gleichen Richtung gemessene Kantenlänge des Blattstapels ist, so daß dieser beim Einschieben in den Kassetteninnenraum um eine parallel zu den Randkanten (40) gerichtete Achse gekrümmt wird.
2. Vorrichtung zur Entgegennahme von im wesentlichen rechteckigen Einzelblättern (42), insbesondere Banknoten und zur geordneten Ablage derselben in einer Kassette (14), die in einem Gehäuse (10) angeordnet ist und eine Öffnung (34) aufweist, die mit einer Eingabeöffnung des Gehäuses (10) durch eine Transportbahn (18) für einen seriellen Transport der Einzelblätter (42) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende der Transportbahn (18, 24) vor der Kassettenöffnung (34) eine Stapelvorrichtung (26) mit einer Stapelauflagefläche (30) zur Bildung eines Blattstapels angeordnet ist, in dem die Blätter (42) aufrecht auf der Stapelauflagefläche (30) und parallel zur Kassettenöffnung (34) stehen, daß ein in Richtung auf die Kassettenöffnung (34) verstellbarer Schieber (48) vorgesehen ist, mit dem ein auf der Stapelauflagefläche (30) gebildeter Blattstapel durch die Kassettenöffnung (34) in diesen einschiebbar ist, und daß der Schiebeweg des Blattstapels durch zwei zu einer Kantenrichtung der Blätter (42) parallele Randkanten (36, 40) begrenzt ist, von denen die eine (40) mit der Kassette (14) und die andere (36) mit der Stapelauflagefläche (30) verbunden ist und deren gegenseitiger Abstand kleiner als die in der gleichen Richtung gemessene Kantenlänge des Blattstapels ist, so daß dieser beim Einschieben in den Kassetteninnenraum um eine parallel zu den Randkanten (36, 40) gerichtete Achse gekrümmt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stapelauflagefläche (30) höhenverstellbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelvorrichtung (2) in axialem Abstand voneinander angeordnete Stapelräder (26) umfaßt, zwischen denen der Schieber (48) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (48) von einer über ein Gelenkgestänge (52, 54) verstellbaren Druckplatte (50) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits der Stapelauflagefläche (30) zur Anlage an den Stapelseitenflächen bestimmte Ausrichtorgane (44) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtorgane von walzenförmigen Elementen gebildet sind, die um jeweils eine zur Vorderseite der Kassette (14) senkrechte Achse gegenläufig drehbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtorgane von Walzen mit einer weichelastischen Oberfläche gebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtorgane von Bürstenwalzen (44) gebildet sind.
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