DE3880223T2 - Hintenlenk-steuervorrichtung fuer fahrzeuge mit vierradlenkung. - Google Patents
Hintenlenk-steuervorrichtung fuer fahrzeuge mit vierradlenkung.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Hinterlenkungssteuerung insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit vier Leiträdern.
- Sie richtet sich ebenfalls auf ein mit einer solchen Vorrichtung ausgerüstetes Kraftfahrzeug.
- Eine derartige Vorrichtung soll den Lenkungsausschlag der Hinterräder in Abhängigkeit des durch das Lenkrad des Fahrzeugs aufgezwungenen Lenkungsausschlags der Vorderräder steuern.
- Man weiss, dass, um das bestmögliche Fahrtverhalten des Fahrzeugs unter allen hier oben bestimmten Voraussetzungen zu erzielen, es notwendig ist, die Hinterräder in derselben Richtung wie die Vorderräder für einen Lenkungsausschlagwinkelwert des Lenkrades kleiner als ein vorbestimmter Schwellenwert und in der den Vorrädern entgegengesetzten Richtung auszuschlagen, wenn der Lenkungsausschlagwert des Lenkrades den Schwellenwert überschreitet. Man erzielt somit eine wünschenswerte Ubersteuerungswirkung des Fahrzeugs, wenn der Lenkungsausschlagwinkel verhältnismässig gross ist, zum Beispiel wenn man das Fahrzeug in einer Garage oder einem Parkplatz abstellt und eine ebenfalls wünschenswerte Untersteuerungswirkung des Fahrzeugs, wenn der Lenkungsausschlagwinkel verhältnismässig klein ist, wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn das Fahrzeug verhältnismässig schnell fährt.
- Eine den obigen Bedingungen genügende Vorrichtung ist zum Beispiel in dem französischen Patent No. 2 556 682 beschrieben.
- Diese Vorrichtungsgattung weist jedoch den Nachteil auf, mit ihrer Geometrie ein Lenkungsausschlaggesetz aufzuzwingen, welches es nicht möglich ist, gemäss den Beobachtungen und Versuchsergebnissen an das Verhalten des Fahrzeugs anzupassen.
- FR-A-2 445 257 beschreibt eine die in dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bestimmten Merkmale umfassende Lenkvorrichtung für ein Fahrzeug mit vier Leiträdern.
- Diese bekannte Vorrichtung verwickelt jedoch den Aufbau des Vorderradachssatzes des Fahrzeugs, da sie zwängsläufig die Zufügung einer Verlängerung 13b des eines der Vorderräder 8 tragenden Gelenkarmes 13 benötigt. Ausserdem muss die Verbindungstange 1 zwängsläufig ebenfalls an der Platte 3 angelenkte sein, wegen der Tatsache, dass die Gelenkverbindung 14 der Verbindungstange 1 mit der Armverlängerung 13b sowie die Enden der Lenkelspindelschubstange 5, während der Drehung des Lenkrades 7, Kreisbögen beschreiben. Die Vorrichtung nach FR-A-2 445 257 weist somit, zwischen der Zahnstange zur Lenkungsausschlagbetätigung der Vorderräder 8 und den Hinterrädern 10, eine Reihe von diese Vorrichtung ungenau machende Spiele zwängsläufig enthaltenden Gelenkverbindungen auf.
- Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, den Nachteilen der obigen bekannten Vorrichtungen abzuhelfen und ermöglicht gleichzeitig der Vorrichtung zum Lenkungsausschlag der Hinterräder, einer derartigen Schöpfungsart zu sein, dass das Gesetz zum Lenkungsausschlag der Hinterräder gemäss dem Lenkungsausschlag der Vorderräder geändert werden kann, während sie einen Aufbau mit einer mit derjenigen des Aufbaues der vorderen mechanischen Lenkungen vergleichbaren Stabilität hat.
- Zu diesem Zweck ist die Vorrichtung zur Hinterlenkungssteuerung nach der Erfindung, wie in dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bestimmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte mit den hinteren Lenkspindelschubstangen fest verbunden ist und quer zur Längsachse des Fahrzeugs in einem Gehäuse des Hinterlenkungssteuerungsmechanismus geführt wird und der einen Roller bildenden Teil durch eine in dem Gehäuse drehbar angeordnete und mit der sich um ihre Achse drehenden Ubertragungswelle gekoppelte Antriebswelle angetrieben wird und mit der Übertragungswelle durch mechanische Mittel des Hinterlenkungsmechanismus gekoppelt ist, die das Umlaufen der Übertragungswelle in eine geeignete Verschiebung des eine Rolle bildenden Teiles derart umwandelt, dass der letztere durch Schub auf den nockenartigen Teil einwirkt, um die Platte und die hinteren Lenkspindelschubstangen quer zur Längsachse des Fahrzeugs zusammen zu verschieben.
- Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung ist die Platte in abnehmbarer Weise an den hinteren Lenkspindelschubstangen durch Befestigungschrauben befestigt, welche durch Abnehmen eines am Gehäuse des Hinterlenkungsmechanismus abnehmbaren befestigten Deckets zugänglich sind.
- Gemäss einer anderen Ausführungsform der Erfindung weisen die vorgenannten mechanischen Umwandlungsmittel 3 winkelmässig abstandsgleiche Ausgleichkegelzahnräder auf, die durch einen aus zwei an der in Längsrichtung des Fahrzeugs angeordneten vorgenannten Übertragungswelle drehbar zentrierten Flanschen bestehenden Ausgleichkegelzahnradträger verbunden sind, welche durch drei Schäfte jeweils der drei Ausgleichkegelzahnräder miteinander starr verbunden sind, welche im Eingriff innerhalb eines ortsfesten Zahnkranzes sind und wenigstens einer der Schäfte der Ausgleichkegelzahnräder verlängert ist, um den vorgenannten eine Schubrolle bildenden Teil zu tragen.
- Gemäss noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die vorgenannte Platte zwei symmetrische nockenartige Teile auf und sind zwei der Schäfte der Ausgleichkegelzahnräder verlängert, um jeweils zwei Schubrollen zu tragen, wobei die eine oder die andere der Schubrollen im Eingriff in dem entsprechenden nockenartigen Teil gemäss der Ausschlagrichtung der Vorderräder ist.
- Gemäss stets einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind Mittel zum Sperren des Umlaufens jeder der hinteren Lenkspindelschubstangen um deren Achse herum vorgesehen.
- Die vorgenannten mechanischen Umwandlungsmittel umfassen ein an einem Gewindeteil der in Längsrichtung des Fahrzeugs angeordneten Übertragungswelle angeordnetes mutterartiges Glied, mit welchem ein den vorgenannten eine Schubrolle bildenden Teil tragender Finger fest verbunden ist, der in dem vorgenannten nockenartigen Teil eingreift und Mittel zur Sperrung des Drehens des mutterartigen Gliedes.
- Vorteilhaft ist ein zweiter eine Rolle bildender Teil an dem freien Ende des Fingers oberhalb des eine Schubrolle bildenden Teiles angeordnet und in eine parallel zur Ubertragungswelle verlaufende ortsfeste Nut zur Führung und zur Drehsperrung eingeführt.
- Ausserdem benötigt die Bewegung der beiden obigen eine Rolle bildenden Teile um den Finger herum und innerhalb jeweils der nockenartigen Nut und der Führungsnut ein gewisses Arbeitsspiel, um das Verklemmen des einen oder des anderen der eine Rolle bildenden Teile in deren jeweiligen Nuten zu vermeiden. Dies wirkt sich, wegen der Entwurfsbauart der hier oben beschriebenen Steuervorrichtung, durch das Vorhandensein von Spielen und Schlagwirkungen in der Richtung der senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufenden Achse der hinteren Lenkschubspindelstangen aus.
- In einer ihrer Ausführungsformen hat die vorliegende Erfindung also ebenfalls zum Ziel, die negativen Wirkungen des Arbeitsspieles jedes eine Rolle bildenden Teiles innerhalb seiner jeweiligen Nut auszuschalten, indem sie eine Hinterlenkungssteuerungsvorrichtung insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit vier Leiträdern vorschlägt, derjenigen Gattung, bei welcher die in Längsrichtung des Fahrzeugs angeordnete Antriebswelle drehbar in dem Gehäuse des hinteren Lenkungsmechanismus angeordnet ist und einen Gewindeteil aufweist, an welchem ein mutterartiges Glied angeordnet ist, mit welchem ein Finger fest verbunden ist, der einen ersten eine Rolle bildenden, in eine durch eine erste mit den axial beweglichen hinteren Lenkschubspindelstangen fest verbundene Platte hindurch gebildete nockenartige Nut eingreifenden Teil und einen zweiten eine Rolle bildenden, in eine Führungsnut einer zweiten an dem Gehäuse des hinteren Lenkungsmechanismus befestigten Platte eingreifenden Teil trägt und die dadurch gekennzeichnet ist, dass die erste Platte aus zwei eine untere und eine obere Platte bildenden übereinander gelagerten Platten besteht, die jeweils zwei die nockenartige Nut bestimmende, eine untere und eine obere Nut bildende Nuten aufweisen, wobei die untere Platte an den hinteren Lenkspindelschubstangen befestigt ist, der erste eine Rolle bildende Teil zwei übereinander gelagerte Rollen umfasst, die fähig sind, sich jeweils in den beiden eine untere und eine obere Nut bildenden Nuten zu bewegen, die obere Platte durch geeignete Mittel in Bezug auf die untere Platte in versetzter Stellung gehalten wird, damit die obere Rolle zwischen dem Finger und einer Seitenwandung der oberen Nut praktisch ohne Spiel abgestützt angeordnet ist und damit die untere Rolle zwischen dem Finger und einer der Seitenwandung der oberen Nut entgegengesetzten Seitenwandung der unteren Nut praktisch ohne Spiel abgestützt angeordnet ist, wobei der Aussendurchmesser jeder Rolle kleiner als die Breite jeder Nut ist.
- Gemäss einer anderen Ausführungsform der Erfindung besteht die vorgenannte zweite Platte aus zwei eine untere und eine obere Platte bildenden übereinander gelagerten Platten, die jeweils zwei die Führungsnut bestimmenden, eine untere und eine obere Nut bildende Nuten aufweisen, der zweite eine Rolle bildende Teil zwei übereinander geordneten Rollen aufweist, die fähig sind, sich jeweils in den beiden eine untere und eine obere Nut bildenden Führungsnuten zu bewegen und die beiden eine untere und eine obere Platte bildenden Platten in Bezug aufeinander in versetzter Stellung durch geeignete Mittel, wie Befestigungsschrauben unbeweglich gehalten werden, derart, dass die obere Rolle zwischen dem Finger und einer Seitenwandung der oberen Nut praktisch ohne Spiel abgestützt angeordnet ist und dass die untere Rolle zwischen dem Finger und einer der Seitenwandung der oberen Nut entgegengesetzten Seitenwandung der unteren Nut praktisch ohne Spiel abgestützt angeordnet ist, wobei der Aussendurchmesser jeder Rolle kleiner ist, als die Breite jeder Führungsnut.
- Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung werden die vorgenannten geeigneten Mittel zum Halten der oberen Platte in Bezug auf die untere Platte der die nockenartigen Nut aufweisenden Platte vorzugsweise durch Befestigungsschrauben gebildet, die auch die obere Platte mit den hinteren Lenkspindelschubstangen durch Anlegung an den eine untere und eine obere Platte bildenden Platten von entgegengesetzten, senkrecht zur Übertragungswelle verlaufenden und durch die Achse des vorgenannten Fingers führenden Kräfte fest verbinden, um die vorgenannte Versetzung der oberen Platte gegenüber der unteren Platte zu erlangen.
- Gemäss noch einem anderen Merkmal der Erfindung sind die beiden die untere und die obere Platte bildenden Platten der zweiten vorgenannten Platte miteinander und mit dem Gehäuse des Hinterlenkungsmechanismus nach Anlegung an diese von entgegengesetzten und senkrecht zur Übertragungswelle verlaufenden und durch die Achse des Fingers führenden Kräften fest verbunden, um die vorgenannte Versetzung der oberen Platte gegenüber der unteren Platte zu erlangen.
- Stets gemäss einem Merkmal der Erfindung ist die obere Platte der ersten Platte frei gleitend in geführter Weise in dem Gehäuse des Hinterlenkungsmechanismus zwischen der unteren Platte der zweiten Platte und der unteren Platte der ersten Platte angeordnet und weisen die vorgenannten Mittel, um die untere Platte der ersten Platte in versetzter Stellung gegenüber der unteren Platte zu halten, zwei gleichartige vorgespannte Druckfedern auf, die einerseits beiderseits der Achse der hinteren Lenkspindelschubstangen in derselben Entfernung von dieser Achse und andererseits beiderseits der Übertragungswelle in derselben Entfernung von dieser angeordnet sind und jeweils in im Gleichgewicht gehaltener Weise in zwei jeweils in den die obere und die untere Platte bildenden Platten gebildeten, eine Einsenkung bildenden komplementären Aussparungen untergebracht sind, wobei sie sich mit ihren beiden Endwindungen jeweils an einer entsprechenden Endwand der Aussparung der oberen Platte und an einer der ersten Endwandung entgegengesetzten Endwandung der Aussparung der unteren Platte abstützen, um ständig senkrecht zur Übertragungswelle verlaufende und durch die Achse des Fingers führende Kräfte bzw. Spannungen auszuüben, um die obere und die untere Platte in Bezug aufeinander versetzt zuhalten.
- Die Erfindung wird besser verstanden werden und weitere Ziele, Merkmale, Einzelheiten und Vorteile derselben werden deutlicher im Laufe der erläuternden Beschreibung die folgt, und in Bezug auf die nur beispielsweise angegebenen, mehrere Ausführugnsformen der Erfindung veranschaulichenden, beigefügten schematischen Zeichnungen gemacht worden, ist erscheinen und in welchen:
- Die Figur 1 eine schaubildliche schematische Ansicht eines mit der erfindungsgemässen Lenkungsvorrichtung ausgerüsteten Kraftfahrzeugs ist ;
- Die Figur 2 eine Kurve des Ausschlages der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder darstellt ;
- Die Figur 3 eine Ansicht im Längsschnitt durch den hinteren Lenkungsmechanismus der Erfindung ist ;
- Die Figur 4 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie IV-IV der Figur 3 ist ;
- Die Figur 5 eine Ansicht gemäss dem Pfeil V der Figur 3 ist ;
- Die Figur 6 eine mit derjenigen der Figur 3 identische, eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung darstellende Ansicht im Schnitt ist ;
- Die Figur 7 eine Ansicht gemäss dem Pfeil VII der Figur 6 ist ;
- Die Figur 8 eine Ansicht dem Schnitt entlang der Linie VIII-VIII der Figur 9 ist ;
- Die Figur 9 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie IX-IX der Figur 8 ist ;
- Die Figur 10 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie X-X der Figur 9 ist ;
- Die Figur 11 eine der Figur 10 ähnliche Ansicht ist ; und
- Die Figur 12 eine mit dem Schnitt nach der Figur 10 identische und eine andere Ausführungsform der Erfindung darstellende Ansicht im Schnitt ist.
- Bezugnehmend auf die Figur 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 ein Lenkrad, dessen Lenkspindelstock 2 mit einem eine Zahnstangenwelle 3 aufweisenden Zahnstangengetriebzug verbunden ist, deren Seitenenden jeweils mit Spurstangen 4 verbunden sind, mit deren Aussenenden die Vorderräder 5, die gemäss der Ausschlagsrichtung des Lenkrades winklich ausgerichtet werden können, verbunden sind. Eine sich hinter der Welle 3 erstreckende Welle 6 mit Ritzel ist mit ihrem hinteren Ende durch eine Gelenkverbindung 7 mit einer Übertragungswelle 8 verbunden, deren hinteres Ende durch eine Gelenkverbindung 9 mit einer Antriebswelle 10 eines zwischen den beiden Hinterrädern 12 des Fahrzeugs angeordneten hinteren Lenkungsmechanismus 11 verbunden ist. Die Antriebswelle 10, genau wie die Übertragungswelle 8 sind etwa in Längsrichtung des Fahrzeugs gelagert. Der Hinterlenkungsmechanismus 11 ist mit über Lenker Schwenkhebel der auf Achsschenkelbolzen gelagerten Hinterräder 12 steuernden Lenkspindelschubstangen mechanisch verbunden.
- Der hintere Lenkungsmechanismus 11 ist zum Einschlagen der Hinterräder 12 in derselben Richtung wie die Vorderräder 5 bei einem unter einem Schwellenwert liegenden Ausschlagwinkelwert des Lenkrades und in der den Vorderrädern entgegengesetzten Richtung, wenn der Ausschlagwinkelwert des Lenkrades den Schwellenwert überschreitet, angepasst. Die Steuerung des Ausschlages der Hinterräder 12 in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder 5 erfolgt gemäss einem Gesetz, wie demjenigen, das beispielsweise durch die Kurve der Figur 2 dargestellt ist. Auf dieser Figur sind auf den Halbachsen OU und OW die Ausschlagwinkelwerte des Lenkrades jeweils in den Fällen, wo das Fahrzeug entlang einer Krümmung nach rechts und entlang einer Krümmung nach links fährt, abgetragen. Auf den Halbachsen OT und OV sind die Ausschlagwinkelwerte der Hinterräder jeweils nach rechts und nach links in Bezug auf die Figur 1 abgetragen. Die in der rechts von der Achse OTV in Bezug auf die Figur 2 gelegenen Ebene gelegene Kurve C1 stellt die beiden Ausschlagrichtungen der Hinterräder 12 gemäss der dem Lenkrad 1 in einer selben Richtung erteilten Amplitude dar. Deinzufolge, wenn das Lenkrad 1 gemäss dem Pfeil A auf Figur 1 um einen kleinen (unter dem in dem vorliegenden Fall auf ungefähr 180º festgesetzten Schwellenwert liegenden) Ausschlagwinkel gedreht wird, werden die Hinterräder in derselben Richtung wie die Vorderräder, wie durch den Pfeil B auf Figur 1 angedeutet, um einen dem Schwellenwert entsprechende Höchstwinkelwert von ungefähr 1,7º eingeschlagen, um eine wünschenswerte Untersteuerungswirkung des Fahrzeugs zu erzeugen. Wenn das Lenkrad um einen grossen, in dem vorliegenden Fall über dem Schwellenwert von 180º liegenden Ausschlagwinkel gedreht wird, werden die Hinterräder in der dem Pfeil P entgegengesetzten, also den Vorderrädern entgegengesetzten und durch die Parallelismusbedingung der Räder in Bezug auf die Längsachse des Fahrzeugs (entsprechend eines Ausschlagwinkels des Lenkrades von 240º) bis zu einem Höchstausschlagwinkelwert der Hinterräder nach links um ungefähr 5º bei einem Ausschlagwinkelwert des Lenkrades von 450º eingeschlagen, um eine wünschenswerte Übersteuerungswirkung des Fahrzeugs zu erzeugen. Diese selbe Beweissführung wird in Bezug auf die in der Ebene links von der Achse TOV liegende Kurve C2 verwendet und wird nicht im einzelnen erläutert werden, ausser dass, bei einem unter dem Schwellenwert von 180º liegenden Ausschlagwinkel des Lenkrades in der dem Pfeil A entgegengesetzten Richtung, die Hinterräder nach links in Bezug auf die Figur 1 in derselben Richtung wie die Vorderräder eingeschlagen werden, während bei einem grossen Ausschlagwinkel des Lenkrades in derselben Richtung, die Hinterräder nach rechts, also in der den Vorderrädern entgegengesetzten, durch deren Parallelismus in Bezug auf die Längsachse des Fahrzeugs führenden Richtung (entsprechend einen Ausschlagwinkel des Lenkrades von 240º) eingeschlagen werden, um jeweils zwei wünschenswerte Untersteuerungs- und Übersteuerungswirkungen des Fahrzeugs zu erzeugen.
- Die Vorrichtung nach der Erfindung ist also für die Steuerung des Ausschlages der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder gemäss dem durch die Kurve C1 oder C2 bestimmten Ausschlagegesetzes angepasst, wobei selbstverständlich jedes andere, an das Fahrtverhalten des Fahrzeugs angepasste Gesetz ausgearbeitet werden kann.
- Gemäss der ersten Ausführungsform der auf den Figuren 3-5 dargestellten Vorrichtung ist die Antriebswelle an einem Paar von Hinter-und Vorderlagern 14 in einem mit dem Gehäuse 16 des Mechanismus 11 verkörperten rohrförmigen Lagerträger 15 drehbar angeordnet. Die Welle 10 wird in dem Gehäuse 16 durch eine aus Unterlegscheibe und Sprengring 17 gebildete Gesamtheit auf der Aussenseite des Gehäuses und eine aus einer Schulter und einer Unterlegscheibe 18 bestehende Gesamtheit auf der Innenseite des Gehäuses axial gehalten. Die Welle 10 umfasst ein mit dieser fest verbundenes und in dem Gehäuse 16 befestigtes Antriebsritzel 19, das mit drei winkelmässig abstanzgleich in Bezug auf das Ritzel 19 der Welle 10 angeordneten Ausgleichkegelzahnrädern 20-22 in Eingriff ist. Die drei Ausgleichkegelzahnräder kämmen innerhalb eines in dem Gehäuse 16 einverleibten ortsfesten Zahnkranzes 23 und werden mit Hilfe von zwei an der Welle 10 zum Drehen zentrierten und miteinander durch die drei Wellen 26-28 jeweils der Ausgleichkegelzahnräder 20-22 starr verbundenen, voneinander entfernten und parallelen Scheiben 24 und 25 während der Drehung geführt und in relativer Stellung gehalten. Zweier 26 und 27 der Wellen der Ausgleichkegelzahnräder sind nach hinten verlängert, um an deren Verlängerung jeweils zwei Rollen 29 und 30 zu tragen. Eine Platte 31 ist mit den beiden hinteren Lenkspindelschubstangen 32 zum Beispiel über Befestigungsschrauben 34 starr verbunden. Die Stangen 32 werden während ihren axialen Verschiebungen entlang der Achse X-X' durch zwei Paare von Lagern 35 in einem in dem Gehäuse 16 des hinteren Lenkungsmechanismus einverleibten Lagerlängsträger 36 geführt. Ausserdem wird jede Stange 32 in ihrer Bewegung durch eine zum Beispiel durch Befestigungsschrauben 38 an dem Längsteil 36 befestigte, einen Stössel 37 bildende und den eigentlichen Stössel 39 aufweisende Einheit 37 aufgehalten, dessen Ende sich an einer Abflachung 40 der Stange 32 durch die Wirkung einer zwischen dem Stössel 39 und dem mit dem Teil 36 über Schrauben 38 fest verbundenen, einen Deckel 42 bildenden Teil angeordneten Druckfeder 41 ab. Anstatt der einen Stössel bildenden Einheit 37 ist es möglich, in Längsrichtung entlang der Achse X-X' unterhalb der Platte 31 voneinander entfernte Führungen 43, wie auf Figur 4 dargestellt, vorzusehen, um sie in der durch die Hinterfläche der Platte führenden Ebene während ihrer axialen Verschiebungen entlang der Achse X-X' zu halten. Jede Stange 32 ist in angelenkter Weise durch einen Kugelkopf 44 eines Lenkers 45 verbunden, der in gelenkiger Weise an seinem dem Kugelkopf 44 entgegengesetzten Ende mit einem Hebel 46 zur Betätigung der Verschwenkung um den Drehzapfen des den Achsstummel des zugeordneten Hinterrades tragenden Achsschenkelbolzens herum verbunden ist. Der Mechanismus 11 ist mit dem hinteren Querbalken oder mit dem (nicht dargestellten) hinteren Kastenteil des Fahrzeugs zum Beispiel über mit dem Längsteil 36 des Gehäuses 16 fest verbundene Befestigungsarme 47 starr verbunden.
- Die Platte 31 umfasst zwei symmetrisch beiderseits der zur Figur 3 senkrecht stehenden und durch die Achse Y-Y' der Welle 10 führenden Ebene gebildete nockenförmige Teile 48 und 49. Jeder nockenartige Teil wird durch eine die Platte 31 durchquerende und ein das Ausschlaggesetz der Hinterräder gemäss dem Ausschlag der Vorderräder bestimmendes Profil aufweisende Nut gebildet, wobei dieses Gesetz zum Beispiel das durch die Kurven C1 und C2 der Figur 2 bestimmte Gesetz ist. Die Rolle 29 oder die Rolle 30 kann sich ohne Spiel jeweils in der Nut 48 oder 49 verschieben, um entlang der durch die beiden Wellen 26 und 27 jeweils der beiden Ausgleichkegeizahnräder 20 und 21 beschriebenen Drehrichtung getrennt zu wirken. Die beiden Rollen 29 und 30 legen jeweils getrennt und ohne Unstetigkeit ihre Wirkung an dem einen oder dem anderen der nockenförmigen Teile 48, 49 an. Von der auf Figur 5 dargestellten oberen Stellung ab, wo die beiden Rollen die Berührung jeweils mit den nockenartigen Teilen gewährleisten (Nullstellung oder Parallellismusstellung der Räder gegenüber der Längsachse des Fahrzeugs), wenn man die Vorderräder nach links oder nach rechts ausschlägt, steuert bzw. betätigt eine einzige Rolle einen entsprechenden nockenförmigen Teil und verursacht die Verschiebung der Platte 31 also der Lenkspindelschubstange 32 entlang der Achse X-X' gemäss dem festgesetzten Gesetz. Die Rückkehr zur Nullstellung erfolgt durch das Durchführen derselben Bewegungen und bei dem Ausschlag der Vorderräder in der der vorangehenden Richtung entgegengesetzten Richtung, wobei die erste Rolle sich von ihrer Wirkung frei macht, während die andere Rolle auf den anderen entsprechenden nockenförmigen Teil einwirkt. Unter der Nullparallelismusbedingung müssen die beiden senkrecht zur Ebene P der Platte 31 verlaufenden, die Rollen tragenden Wellen 26 und 27 auf die gleiche Entfernung von der Achse X-X' der Stange 32 zur Steuerung der Lenker der Hebel zum Verschwenken der Hinterräder eingestellt werden. Es ist zu bemerken, dass die die Ausgleichkegelzahnräder tragende Gesamtheit mit einer Minderung gegenüber der Drehgeschwindigkeit des Ritzels 19 der Welle 10 umläuft, um eine schwache Drehwinkelverschiebung der beiden jeweils die Schubrollen 29 und 30 der nockenartigen Teile 48 und 49 der Platte 31 tragenden Wellen 26, 27 um das Ritzel 19 herum zu erzielen.
- Das Gehäuse 16 des hinteren Lenkungsmechanismus weist an seinem hinteren Teil eine bzw. einen zum Beispiel durch Befetigungsschrauben 51 an Gehäuse 16 befestigte(n) Haube bzw. Deckel 50 auf, der einen unmittelbaren Zugang zu der Platte 31 gestattet, die somit durch Lösen der Schrauben 34 abgenommen und durch eine andere Platte 31 mit zwei nockenförmigen Teilen mit einem sich von demjenigen der nockenförmigen Teile 48 und 49 unterscheidenden Profil ersetzt werden kann, um ein anderes Ausschlaggesetz der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder und unter Berücksichtigung des Fahrzeugs festzulegen.
- Man wird jetzt die zweite Ausführungsform des auf den Figuren 6 und 7 dargestellten hinteren Lenkungsmechanismus beschreiben.
- Die Grundlage dieser Ausführungsform ist derjenigen der ersten Ausführungsform ähnlich, da man die das Verschwenken der Hinterräder steuernden hinteren Lenkspindelschubstangen 32 entlang der Achse X-X' in die eine oder in die andere Richtung von einer mittleren Einstellungslage auf Nullparallelismus der Räder des Fahrzeugs ab, gemäss einem vorbestimmten Gesetz, zum Beispiel dem auf Figur 2 dargestellten Gesetz axial verschiebt.
- Gemäss dieser Ausführungsform wird mit dem hinteren Ende der Übertragungswelle über ein Universalgelenk 9 verbundene Antriebswelle 10 in dem Gehäuse 16 durch Vorder- und Hinterlager 14 in in das Gehäuse 16 eingegliederten Lagerträgern 16a und 16b axial gehalten. Die Welle 10 weist etwa über ihre ganze Länge einen von vorne ab durch die Übertragungswelle und das Universalgelenk 9 in Drehung versetzten Gewindeteil 10a auf. Ein mutterartiges Glied 52 kann sich geradlinig beiderseits einer einer Nullparallelismuseinstellung der Hinterräder entsprechenden zentralen bzw. mittleren Stellung des Gewindeteils der Welle 10 verschieben. Diese Stellung ist deutlich auf Figur 7 dargestellt. Das mutterartige Glied 52 weist einen mit diesem fest verbundenen und senkrecht zu seiner Längsachse verlaufende Rollen tragenden Zapfen bzw. Finger 52a auf. In genauerer Weise trägt der Finger 52a eine in eine parallel zur Achse der Welle 10 verlaufende Führungsnut 50a des Deckels 50 eingreifende erste obere Rolle 53 und eine zweite untere Schubrolle 54, die sich innerhalb des nockenförmigen Teiles 31a der Platte 31 befindet. Die erste Rolle 53 führt die Bewegung des mutterartigen Gliedes 52 in einer senkrecht zur Achse X-X' verlaufenden Ebene und spielt die Drehsperrfunktion. Der nockenförmige Teil 31a ist durch eine die Platte 31 durchquerende und ein das auf der Figur 2 dargestellte Ausschlaggesetz bestimmendes Profil aufweisende Nut gebildet, wobei selbstverständlich jedes andere Profil gemäss dem wünschenswerten Fahrtverhalten des Fahrzeugs vorbestimmt werden kann. Die Platte 31 ist über Befestigungsschrauben 34 an den in Lagern 35 in mit dem Gehäuse 16 fest verbundenen Lagerträgern 36 angeordneten hinteren Lenkspindelschubstangen 32 starr befestigt. Der Deckel 50 ist über Befestigungsschrauben 51 an dem Gehäuse 16 befestigt. Dieser Deckel gestattet es, einen Zugang zu den Befestigungschrauben 34 zu haben, um die Platte 31 abzunehmen und sie durch eine andere Platte mit einem nockenförmigen Teil mit einem sich von dem nockenförmigen Teil 31a unterscheidenden Profil zu ersetzen, um ein anderes Ausschlaggesetz der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder zu bestimmen.
- Aus den vorangehenden Erläuterungen versteht man, dass das Verschwenken der Übertragungswelle des Fahrzeugs um ihre Achse herum die Welle 10 antriebsmässig dreht, deren Gewindeteil das mutterartige Glied in einer Richtung entlang der zur Achse X-X' senkrecht verlaufenden Achse Y-Y' verschiebt. Das mutterartige Glied 52 wird während seiner Verschiebung durch die Rolle 53 geführt, während die Rolle 54 in dem nockenartigen Teil wirkt, um die Platte 31 mit den Lenkspindelschubstangen 32 entlang der Achse X-X' in einer von der Bewegungsrichtung des mutterartigen Gliedes 52 abhängenden Richtung zu verschieben. Die Lenkspindelschubstangen 32 steuern somit das Verschwenken der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder gemäss dem vorbestimmten Gesetz.
- Die hier oben beschriebene erfindungsgemässe Vorrichtung zur Betätigung der Hinterräder hat einen einfachen, dichten Aufbau mit einer mit der Stabilität einer mechanischen Vordersteuerungsvorrichtung vergleichbaren Stabilität und hat den bedeutenden Vorteil, das Ausschlaggesetz der Hinterräder in Abhängigkeit des Ausschlages der Vorderräder durch einfaches Auswechseln der die nockenförmigen Teile tragenden Platte verändern zu können.
- Bezugnehmend auf die Figuren 8 bis 11 wird jetzt eine dritte Ausführungsform der die vorangehend beschriebene zweite Ausführungsform vervollkommende Vorrichtung der Erfindung beschrieben werden.
- Wie bereits erläutert, ist die Antriebswelle 10 drehbar in dem Gehäuse 16 des hinteren Lenkungsmechanismus 11 über mit dem Gehäuse 16 fest verbundene vordere und hintere Kugellager 14 angeordnet. Die Welle 10 weist über praktisch ihre ganze Länge den von vorne aus durch die Übertragungssbange 8 und das Universalgelenk 9 in Drehung versetzten Gewindeteil 10a auf. Das mutterförmige Glied 52 kann sich geradlinig beiderseits einer der Nullparallelismuseinstellung der Hinterräder entsprechenden zentralen bzw. mittleren Stellung des Gewindeteils der Welle 10 verschieben. Das mutterartige Glied 52 trägt den den die Rollen 53 und 54 bildenden, übereinander gelagerten ersten und zweiten Teil tragenden Finger 52a, der mit diesem Glied fest verbunden ist und senkrecht zu seiner Lenksachse verläuft. Der eine Schubrolle bildende untere erste Teil 54 ist im Eingriff innerhalb der etwa einen Nocken 31a bildenden etwa S-förmigen Nut angeordnet, die quer durch die mit den beiden hinteren Lenkspindelschubstangen 32 über Befestigungschrauben 34a und 34b starr befestigte Platte 31 gebildet ist, wobei die Stangen 32 bei ihren axialen Verschiebungen entlang der Achse X-X' durch zwei Paare von mit dem Gehäuse 16 fest verbundenen Lagern 35 geführt werden. Die einen Nocken bildende Nut 31a bestimmt das hier oben erwähnte Ausschlaggesetz. Der eine Rolle bildende zweite obere Teil 53 greift in die oberhalb der Antriebswelle 10, parallel zu dieser angeordnete und quer durch eine mit dem Gehäuse 16 über Befestigungschrauben 56 fest verbundene Platte 55 gebildete Führungsnut 50a ein. Der zweite eine Rolle bildende Teil 53, indem er sich in der senkrecht zur Achse X-X' verlaufenden Führungsnut 50a entlang der Achse Y-Y' verschiebt, wirkt auf die Verschiebung der mutterartigen Gliedes 52 ein und spielt die Funktion einer Drehsperre für das letztere.
- Die Führungsplatte 55 wird durch zwei, jeweils zwei die Führungsnut 50 bestimmende Längsnuten, und zwar eine untere Nut 59 und eine obere Nut 60 gleicher Breiten aufweisende übereinander gelagerte Platten, un zwar eine untere und eine obere Platte 57 und 58 gebildet. Die beiden Platten 57 und 58 sind an mit dem Gehäuse 16 fest verbundene Befestigungslappen bzw. Anhängsel 16a befestigt, welche jeweils ein inneres Gewinde führ das Einschrauben jeder Befestigungschraube 56 durch die beiden Platten 57 und 58 aufweisen. Die bearbeiteten Tragflächen der Lappen 16a befinden sich in einer selben Ebene, damit die untere Platte 57 an diesen bearbeiteten Flächen zur Abstützung kommt, wobei sie parallel zur Platte 31 und etwas oberhalb dieser letzteren versetzt ist. Ausserdein können die beiden Platten 57 und 58, bevor sie an dem Lappen 16a befestigt werden, in Bezug aufeinander in der Richtung X-X' verschoben werden, während sie mit ihren zur Achse X-X' parallelen Seitenwänden durch zwei in das Gehäuse 16 eingearbeitete und ebenfalls zur senkrecht zur Figur 1 durch die Achse X-X' verlaufende Ebene parallele entgegengesetzte Wände 16b geführt werden. In genauerer Weise weisen die Platten 57 und 58 jeweils zwei ungefähr koaxiale Durchgangslöcher 57a, 58a auf, in welche das Endteil eines Betätigungswerkzeuges bzw. Hebels 61 eingeführt werden kann, welches bzw. welcher, wenn es bzw. er, wie auf der Figur 11 dargestellt, geneigt ist, sich in entgegengesetzter Weise in den Löchern 57a und 58a abstützt, um die Platte 57 in der der Platte 58 entgegengesetzten Richtung zu verschieben. Die Einführung des Hebels 61 in die Löcher 57a und 58a erfolgt selbstverständlich nach vorheriger Abnahme des an dem Gehäuse 16 mit Hilfe der Befestigungschrauben 51 befestigten Deckels 50. Der zweite eine Rolle 53 bildende Teil 53 umfasst zwei jeweils in der unteren und in der oberen Nut 59 und 60 verschiebbare, übereinander gelagerte Rollen 53a und 53b. Die beiden Rollen 53a und 53b haben jeweils den selben Aussendurchmesser, der kleiner als die Breite jeder Nut 59 und 60 ist, während deren Innendurchmesser etwas grösser als der Durchmesser des Fingers 52a ist. Bevor man die beiden Platten 57, 58 mit dem Gehäuse 16 fest verbindet, werden sie in entgegengesetzter Richtung in Bezug aufeinander in der Richtung der Achse X-X' mit Hilfe des Hebels 61 verschoben, der somit auf die beiden Platten 57 und 58 jeweils senkrecht zur Antriebswelle 10 und durch die Achse des Fingers 52a verlaufende Kräfte F1 und F2 entgegengesetzter Richtung ausübt. Die Kräfte F1 und F2 wirken in solcher Weise, dass die untere Rolle 53a zwischen dem Finger 52a und der Seitenwand 59a der links von der Achse des Fingers 52a gelegenen Nut 59 praktisch ohne Spiel sich abstützend angeordnet ist und dass die obere Rolle 53b zwischen dem Finger 52a und der rechts von der Achse des Fingers 52a gelegenen, also der Seitenwandung 59a entgegengesetzten Seitenwand 60b der Nut 60 ebenfalls praktisch ohne Spiel sich abstützend angeordnet ist. Die relative Verschiebung der beiden Platten 57 und 58 in entgegengesetzter Richtung mit Hilfe des Hebels 61 bedeutet also die Nachstellbeseitigung des Spieles, dass zwischen dem eine Rolle bildenden zweiten Teil 53 und der Führungsnut 50a vorhanden sein kann, wobei es jedoch den Rollen 53a, 53b gestattet wird, sich um die Achse des Fingers 52a und innerhalb deren jeweiligen Nuten 59, 60 zu drehen. Selbstverständlich kann der Hebel 61 in dem dem auf der Figur 4 dargestellten Sinn entgegengesetzten Sinn betätig werden, um jeweils den oben erwähnten Kräften F1 und F2 entgegengesetzte Kräfte F1 und F2 derart auszuüben, dass die Rolle 53a zwischen dem Finger 52a und der der Seitenwand 60b entgegengesetzten Seitenwand 60a der Nut 60 sich praktisch ohne Spiel abstützend angeordnet ist und dass die Rolle 53b zwischen dem Finger 52a und der der Seitenwand 59a entgegengesetzten Seitenwand 59b der Nut 59 sich abstützend angeordnet ist, was ebenfalls gestattet, jedes relative Spiel zwischen dem eine Rolle bildenden Teil 53 und der Führungsnut 50a der Platte 55 praktisch zu beseitigen. Die Kräfte F1 und F2 werden, während der Dauer des Anziehens der zwischen sich die beiden Platten 57, 58 festhaltenden und diese mit dem Gehäuse 16 fest verbindenen Befestigungschrauben 56, aufrechterhalten.
- Die Platte 31 besteht ebenfalls aus zwei übereinander gelagerten Platten und zwar einer unteren und einer oberen Platte 62 und 63, die jeweils zwei gleichartigen Nuten und zwar eine untere und eine obere Nut 64 und 65 aufweisen, welche zum Beispiel jeweils eine etwa S-förmige Gestalt haben, um die einen Nocken bildende Nut 31a abzugrenzen. Die untere Platte 62 umfasst zwei unterhalb derselben fest verbundene Schultern 62a und 62b, an welchen jeweils die beiden freien Enden der hinteren Lenkspindelschubstangen 32, die entlang der Achse X-X' axial bewegbar sind, zur Abstützung kommen. Die untere Platte 62 ist an den Stangen 32 über Befestigungschrauben 34a befestigt. Die obere Platte 63 ist an der unteren Platte 62 über die die Platte 62 durchsetzenden und sich in den hinteren Lenkspindelschubstangen 32 einschraubenden Befestigungschrauben 34b befestigt. Wie bei den beiden Platte 57 und 58 können die Platte 62 und 63 in Bezug aufeinander verschoben bzw. versetzt werden, indem man an diese, mit Hilfe eines mit dem Hebel 61 gleichartigen aber nicht dargestellten Hebels, senkrecht zur Lenksachse der Antriebswelle 10 und durch die Achse des Fingers 52a verlaufende entgegengesetzte Kräfte F3 und F4 anlegt. Der erste eine Rolle bildende Teil 54 besteht aus zwei übereinander gelagerten Rollen und zwar einer unteren und einer oberen Rolle 54a und 54b mit gleichen Aussendurchmessern, die kleiner als die Breite der beiden Nocken bildenden Nuten 64 und 65 sind und deren Innendurchmesser grösser als der Durchmesser des Fingers 52a sind. Um jedes relative Spiel zwischen dem eine Rolle bildenden Teil 54 und der einen Nocken bildenden Nut 31a zu beseitigen, wird die untere Platte 62 zuerst an den Stangen 32 durch Befestigungschrauben 34a befestigt, um die Stangen 32 und die Platte 62 in einer selben Ebene zu halten und bevor man die obere Platte 63 an der Platte 62 mit Hilfe der Befestigungschrauben 34b befestigt, übt man auf die Platten 62 und 63 die Kräfte F3 und F4 derart aus, dass die Rolle 34a zwischen dem Finger 52a und der rechts von der Achse des Fingers 52a, wie auf der Figur 11 dargestellt, gelegenen Seitenwand 64b der Nut 64 sich praktisch ohne Spiel abstützend angeordnet ist und dass die Rolle 54b zwischen dem Finger 52a und der der Seitenwand 64b der Nut 64 entgegengesetzten Seitenwand 65a der Nut 65 sich praktisch ohne Spiel abstützend angeordnet ist. Die Nachstellbeseitigung des Spieles zwischen dem ersten eine Rolle bildenden Teil 54 und der einen Nocken bildenden Nut 31a kann ebenfalls durchgeführt werden, indem man jeweils den auf der Figur 11 dargestellten Kräften F3 und F4 entgegengesetzte Kräfte F3 und F4 derart ausübt, dass die Rolle 54a sich zwischen der der Seitenwand 64b entgegengesetzten Seitenwand 64a der Nut 64 abstützt und dass die Rolle 54b zwischen der der Seitenwand 65a entgegengesetzten Seitenwand 65b der Nut 65 und dem Finger 52a sich praktisch ohne Spiel abstützt. Durch Aufrechterhaltung der Kräfte F3 und F4 werden die beiden Platten 62, 63 in Bezug aufeinander durch Anziehen der Befestigungschrauben 34b festgelegt. Wie bei den Platten 57 und 58 werden die Platten 62 und 63, während dem Spielnachstellbeseitigungsvorgang, entlang der Achse X-X' in Höhe deren entgegengesetzten zur Achse X-X' parallelen Seitenwänden durch die Führungswände 16b des Gehäuses 16 geführt.
- Unter Berücksichtigung der Bearbeitungsschwierigkeiten, um in den Platten 62 und 63, nockenförmige Nuten 64, 65 mit untereinander Nullunterschiede der Abmessungen ermöglicht die auf der Figur 12 dargestellte Ausführungsform, diese Schwierigkeiten zu überwinden.
- Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der auf den Figuren 8 bis 11 dargestellten Ausführungsform nur durch den Aufbau der Platte 31, wobei die anderen auf der Figur 12 dargestellten Elemente mit denjenigen der dritten Ausführungsform identisch sind.
- Die auf der Figur 12 dargestellte Platte besteht ebenfalls aus zwei Platten und zwar einer unteren und einer oberen Platte 62 und 63, wobei die untere Platte 62 ebenfalls die Schultern 62a und 62h aufweisen, an welchen jeweils die beiden freien Enden der beiden hinteren Lenkspindelschubstangen 32, an welchen die Platte 62 mit Hilfe der Befestigungsschrauben 34a befestigt ist, zur Abstützung kommen. Die obere Platte 63 ist frei gleitend angeordnet und wird entlang der Achse X-X' durch die Führungswände 16b des Gehäuses 16 zwischen der unteren Platte 57 der Führungsplatte 55 und der unteren Platte 62 geführt. Durch zwei Druckfedern R1 und R2 gebildete Mittel sind zwischen den beiden Platten 62 und 63 derart angeordnet, um ständig entgegengesetzte, senkrecht zur Antriebswelle 10 und durch die Achse des Fingers 52a führende Kräfte F3 und F4 auszuüben, um die beiden Platten 62 und 63 in Bezug aufeinander versetzt zu halten und dadurch jedes zwischen dem eine Rolle bildenden Teil 54 und der einen Nocken bildenden Nut 31a vorhandene Spiel durch Nachstellen auszuschalten, wie es bei der dritten Aüsführungsform erläutert worden ist. In genauerer Weise sind die beiden Federn R1 und R2 zwischen den beiden Platten 62 und 63 einerseits beiderseits der Achse X-X' in einer selben Entfernung von dieser und andererseits beiderseits der Achse Y-Y' in einer selben Entfernung von dieser gefügt und sind jeweils vorgespannt und in in Gleichgewicht gehaltener Weise in zwei jeweils in den beiden Platten 62 und 63 gebildeten, Einsenkungen bildenden komplementären Aussparungen 62c und 63c angeordnet. Jede Feder R1 und R2 stützt sich mit einer ihrer Endwindungen an einer senkrecht zur Ebene der Figur 12 verlaufenden Endwand der Einsenkung 63c und mit ihrer anderen entgegengesetzten Endwandung an einer zur vorangehend erwähnten Endwandung der Einsenkung 63c parallelen und dieser entgegengesetzten Endwandung der Einsenkung 62c ab. Die Federn R1 und R2 gestatten es also, Kräfte F3 und F4 zwischen den Platten 62 und 63 derart auszuüben, um eine Abstützung in Stellung der beiden Schubrollen 54a und 54b jeweils an den beiden Platten 62 und 63 zu gewährleisten. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, die Bearbeitung der einen Nocken bildenden Nut mit weniger strengen Fertigungstoleranzen zu erleichtern und den Einbau bzw. das Zusammenfügen der verschiedenen Elemente der Erfindung zu erleichtern.
- Verschiedene Änderungen können an den beiden letzten hier oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung unternommen werden. Somit, um einen besseren mechanischen Wirkungsgrad zu erzielen, können die Rollen 53a, 53b, 54a und 54b durch Kugel- oder Nadellager ersetzt werden. Ausserdem kann jedes andere elastische Glied, als vorgespannte Druckfedern verwendet werden, um Kräfte F3 und F4 zwischen den Platten 62 und 63 auszuüben.
- Bei Verwendung der erfindungsgemässen Hinterlenkungssteuerungsvorrichtung ist man sicher, dass in dem Fall eines Kraftfahrzeugs mit vier Leiträdern, man eine genaue und treue Lenkung erzielt, ohne ihre Stabilität zu beeinträchtigen. Ausserdem ermöglicht diese Vorrichtung, denselben Qualitätsgrad wie die herkömmlichen vorderen Steuerungsvorrichtungen zu erreichen und doch einfach zu bleiben.
Claims (15)
1. Vorrichtung zur Hinterlenkungssteuerung insbesondere
für ein Kraftfahrzeug mit vier Leiträdern, dessen
Hinterräder (12) an Achsschenkelbolzen angeordnet und
die Hebel (46) zur Verschwenkung der Hinterräder
betätigenden Lenkspindelschubstangen (32) verbunden
sind und derjenigen Gattung, mit einer in Längsrichtung
des Fahrzeugs angeordneten Uebertragungswelle (8) und
einem mit dem hinteren Ende der Uebertragungswelle (8)
und mit den hinteren Lenkspindelschubstangen (32)
verbundenen Hinterlenkungsmechanismus (11) zur
Steuerung des Ausschlags der Hinterräder in
Abhängigkeit des Ausschlags der Vorderräder gemäss
einem vorbestimmten Gesetz und der eine Platte (31)
mit geführter Bewegung umfasst, die wenigstens einen
nockenförmigen Teil (31a;48;39) aufweist, der durch
eine die Platte (31) durchsetzende Nut mit einem das
vorbestimmte Ausschlagsgesetz festlegenden Profil und
einen in den nockenartigen Teil (31a;48;39)
eingreifenden rollenartigen Teil (29;30;54) gebildet
wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (31) mit
den hinteren Lenkspindelschubstangen (32) fest
verbunden ist und quer zur Längsachse des Fahrzeugs in
einem Gehäuse (16) des
Hinterlenkungssteuerungsmechanismus (11) geführt wird und der rollenartige Teil
(29;30;54) durch eine in dem Gehäuse (16) drehbar
angeordnete und mit der sich um ihre Achse drehenden
Uebertragungswelle (8) gekoppelte Antriebswelle (10)
angetrieben wird und mit der Uebertragungswelle (10)
durch mechanische Mittel des Hinterlenkungsmechanismus
(11) gekoppelt ist, die das Umlaufen der
Uebertragungswelle (B) in eine geeignete Verschiebung des
rollenartigen Teiles (29;30;54) derart umwandelt, dass
der letztere durch Schub auf den nockenartigen Teil
(31a;48;39) einwirkt, um die Platte (31) und die
hinteren Lenkspindelschubstangen (32) zusammen quer zur
Längsachse des Fahrzeugs zu verschieben.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Platte (31) in abnehmbarer Weise an den
hinteren Lenkspindelschubstangen (32) durch
Befestigungsschrauben befestigt ist, welche nach
Abnehmen eines am Gehäuse (16) des
Hinterlenkungsmechanismus (11) abnehmbar befestigten Deckels (50)
zugänglich sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorgenannten mechanischen
Umwandlungsmittel drei winkelmässig abstandsgleiche
Ausgleichkegelzahnräder (20-22) aufweisen, die durch
einen drehbar zur vorgenannten in Längsrichtung des
Fahrzeugs angeordneten Uebetragungswelle (10)
zentrierten Flanschen (24,25) gebildeten
Ausgleichkegelzahnradträger verbunden sind, welche
miteinander durch drei Bolzen (26-28) jeweils der drei
Ausgleichkegelzahnräder (20-22) starr verbunden sind,
welche im Eingriff innerhalb eines ortsfesten
Zahnkranzes (23) sind und dass wenigstens einer (26,27)
der Bolzen der Ausgleichkegelzahnräder (20-22)
verlängert ist, um den vorgenannten schubrollenartigen
Teil (29;30) zu tragen.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die vorgenannte Platte
zwei symmetrische nockenartige Teile (48,49) aufweist
und dass zwei (26,27) der Bolzen der
Ausgleichkegelzahnräder (20,21) verlängert sind, um jeweils zwei
Schubrollen (29,30) zu tragen, wobei die eine oder die
andere der Schubrollen im Eingriff in dem
entsprechenden nockenartigen Teil gemäss der
Ausschlagsrichtung der Vorderräder ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (37,43) um das
Umlaufen jeder der hinteren Lenkspindelschubstangen
(32) um deren Achse herum zu sperren, aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorgenannten mechanischen
Umwandlungsmittel ein an einem Gewindeteil (10a) der in
Längsrichtung des Fahrzeugs angeordneten
Uebertragungswelle (10) angeordnetes mutterartiges
Glied (52), mit welchem ein den vorgenannten
schubrollenartigen Teil (54) tragender Finger (52a)
fest verbunden ist, der in den vorgenannten
nockenartigen Teil eingreift und Mittel zur Sperrung
des Drehens des mutterartigen Gliedes (52) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass ein zweiter rollenartiger Teil (53) an dem freien
Ende des Fingers (52a) oberhalb des schubrollenartigen
Teiles (54) angeordnet ist, wobei der zweite
rollenartige Teil in eine parallel zur
Uebertragungswelle (10) verlaufende ortsfeste Nut (50a)
zur Führung und zur Drehsperrung eingreift.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1,6 und 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Platte (31) aus zwei
unteren und oberen übereinander gelagerten Platten
(62,63) besteht, die jeweils zwei die nockenartigen Nut
(31a) festlegende untere und obere Nuten (64,65)
aufweisen, wobei die untere Platte (62) an den hinteren
Lenkspindelschubstangen (32) befestigt ist und dass der
erste rollenartige Teil (54) zwei übereinander
gelagerte Rollen (54a,54b) umfasst, die fähig sind,
sich jeweils in den beiden unteren und oberen Nuten
(64,65) zu bewegen und dass die obere Platte (63) in
Bezug auf die untere Platte (62) durch geeignete Mittel
(34b;R1,R2) in versetzter Stellung gehalten wird, damit
die obere Rolle (54b)bei Abstützung praktisch ohne
Spiel zwischen dem Finger (52a) und einer Seitenwandung
der oberen Nut (65) angeordnet ist und damit die untere
Roll (54a)bei Abstützung praktisch ohne Spiel zwischen
dem Finger (52a) und einer der Seitenwandung der oberen
Nut (65) entgegengesetzten Seitenwandung der unteren
Nut (64) angeordnet ist, wobei der Aussendurchmesser
jeder Rolle (54a,54b) kleiner als die Breite jeder Nut
(64,65) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgenannte zweite Platte (55) aus zwei
unteren und oberen übereinander gelagerten Platten
(57,58) besteht, die jeweils zwei die Führungsnut (50a)
festlegenden unteren und oberen Nuten (59,60)
aufweisen, dass der zweite rollenartige Teil (53) zwei
übereinander geordnete Rollen (53a,53b) aufweist, die
fähig sind, sich jeweils in den beiden unteren und
oberen Nuten (59,60) zu bewegen und dass die beiden
unteren und oberen Platten (57,58) in Bezug auf
einander in versetzter Stellung durch geeignete Mittel,
wie Befestigungsschrauben (34b) unbeweglich gehalten
werden, derart, dass die obere Rolle (53b) bei
Abstützung praktisch ohne Spiel zwischen dem Finger
(52a) und einer Seitenwandung der oberen Nut (60)
angeordnet ist und dass die untere Rolle (53a) bei
Abstützung praktisch ohne Spiel zwischen dem Finger
(52a) und einer Seitenwandung der oberen Nut (60)
angeordnet ist, wobei der Aussendurchmesser jeder Rolle
(53a,53b) kleiner als die Breite jeder Nut (59,60) ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorgenannten geeigneten Mittel
zum Halten der oberen Platte (63) in Bezug auf die
untere Platte (62) vorzugsweise durch
Befestigungsschrauben (34b) gebildet sind, die auch die
obere Platte (63) mit den hinteren
Lenkspindelschubstangen (32) nach Anlegung an den
unteren und oberen Platten (62,63) von
entgegengesetzten, senkrecht zur Uebertragungswelle
(10) verlaufenden und durch die Achse des vorgenannten
Fingers (52a) führenden Kräften fest verbinden, um die
vorgenannte Versetzung der oberen Platte (63) gegenüber
der unteren Platte (62) zu erlangen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden unteren und oberen
Platten (57,58) der zweiten vorgenannten Platte (55)
miteinander und mit dem Gehäuse (16) des
Hinterlenkungsmechanismus (11) nach Anlegung an diese von
entgegengesezten und senkrecht zur Uebertragungswelle
(10) verlaufenden und durch die Achse des Fingers (52a)
führenden Kräften fest verbunden sind, um die
vorgenannte Versetzung der oberen Platte (58) gegenüber
der unteren Platte (57) zu erzielen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Platte (63) der ersten
vorgenannten Platte (31) frei gleitend in geführter
Weise in dem Gehäuse (16) des Hinterlenkungsmechanismus
(11) zwischen der unteren Platte (57) der zweiten
Platte (55) und der unteren Platte (62) der ersten
Platte (31) angeordnet ist und dass die vorgenannten
Mittel um die untere Platte (63) der ersten Platte (31)
in versetzter Stellung gegenüber der unteren Platte
(62) zu halten zwei gleichartige, vorgespannte
Druckfedern (R1,R2) aufweisen, die einerseits
beiderseits der Achse (X-X') der hinteren
Lenkspindelschubstangen (32) in derselben Entfernung von dieser
Achse und andererseits beiderseits der
Uebertragungswelle in derselben Entfernung von dieser
angeordnet sind und jeweils in im Gleichgewicht
gehaltener Weise in zwei jeweils in den oberen und
unteren Platten (62,63) gebildeten, eine Einsenkung
bildenden komplementären Aussparungen (62c,63c)
untergebracht sind, wobei sie sich mit ihren beiden
Endwindungen jeweils an der entsprechenden Endwandung
der Aussparung (63c) der oberen Platte (63) und an
einer entsprechenden, der Endwandung der Aussparung
(63c) entgegengesetzten Endwandung der Aussparung (62c)
abstützen, um ständig senkrecht zur Uebertragungswelle
(10) verlaufende und durch die Achse des Fingers (52a)
führende Kräfte auszuüben, um die oberen und unteren
Platten (63,62) in Bezug auf einander versetzt zu
halten.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die untere Platte (62)
zwei unterhalb derselben fest verbundene Schulter
(62a,62b) aufweist, an welchen sich jeweils die beiden
freien Enden der beiden hinteren
Lenkspindelschubstangen (32) abstützen und an diese
letzteren vorzugsweise durch Befestigungsschrauben
(34a) befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Platten (57,58) der
zweiten vorgenannten Platte (55) mit dem Gehäuse (16)
des Hinterlenkungsmechanismus (11) durch die
vorgenannten Befestigungsschrauben (56) fest verbunden
sind.
15. Mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 14 ausgerüstetes Kraftfahrzeug.
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