DE3879867T2 - Staubsaugermundstück. - Google Patents
Staubsaugermundstück.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bodendüse mit einer Auflockerungswalze zur Verwendung bei einem Staubsauger.
- Bodendüsen zur Verwendung mit Staubsaugern haben eine Auflockerungswalze, die einen Drehkörper mit an dessen Umfangsfläche befestigten Borsten umfaßt. Wenn ein Boden, wie ein mit einem Teppich belegter Boden, gereinigt wird, reiben die Borsten an dem drehenden Drehkörper den Teppich, um Staubpartikel hochzubürsten, die dann unter einem von dem Staubsauger entwickelten Unterdruck in die Bodendüse eingesaugt werden.
- Ein erhebliches Problem bei den herkömmlichen Auflockerungswalzen ist, daß Fadenabfälle oder andere faserige Objekte dazu neigen, sich mit den Borsten zu verfitzen. Häufig wird die gesamte Oberfläche der Auflockerungswalze mit solchen unerwünschten faserigen Materialien bis zu einem Punkt bedeckt, da die gewünschte Funktion der Auflockerungswalze nicht länger ausgeführt werden kann. Ein Entfernen der verfitzten Fadenabfälle ist mühsam und zeitaufwendig.
- Im Hinblick auf die oben herausgestellten Nachteile der herkömmlichen Staubsauger-Bodendüsen ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, eine Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger zu schaffen, die verhindern kann, daß faserige Stücke oder Fadenabfälle mit einer Auflockerungswalze verfitzt werden, um für die Auflockerungswalze die Möglichkeit zu bieten, daß sie ihre angestrebte Funktion jederzeit erfüllt.
- Die Schrift US 4 646 380 beschreibt ein Bodenreinigungsgerät mit einer Auflockerungswaize, die eine Mehrzahl von flexiblen Blöcken besitzt, welche mit einer Anzahl von an der Oberfläche des Bodens zur Anlage kommenden Vorsprüngen versehen ist.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger geschaffen, die umfaßt:
- ein Gehäuse;
- eine drehbar in diesem Gehäuse angeordnete Auflockerungswalze, wobei diese Auflockerungswalze einen Drehkörper sowie wenigstens eine langgestreckte, an der Umfangsfläche des genannten Drehkörpers befestigte und von dieser vorragende Rippe besitzt sowie die besagte langgestreckte Rippe aus einem flexiblen Material gefertigt ist und eine Mehrzahl von Erhebungen an wenigstens einer ihrer einander entgegengesetzten Flächen aufweist; und
- in dem erwähnten Gehäuse angeordnete Einrichtungen zum Drehen der genannten Auflockerungswalze, wobei die besagte langgestreckte Rippe an ihren einander entgegengesetzten Enden jeweils glatte, abgeschrägte Flächen hat.
- Die Erhebungen sind so ausgestaltet, um zu vermeiden, daß die Oberfläche der Auflockerungswalze mit Fadenabfall oder Fasermaterialien bedeckt wird, und sie kann in der Gestalt von Zähnen sein.
- Der Drehkörper hat wenigstens eine schraubenförmige Kehle von im wesentlichen T-förmigem Querschnitt, die in Längsrichtung in der Umfangsfläche abgegrenzt ist, wobei die langgestreckte Rippe an ihrer einen Kante einen Verankerungsfuß von im wesentlichen T-förmigem Querschnitt hat, welcher Verankerungsfuß in die Kehle eingesetzt wird und eine Mehrzahl von in Längsrichtung sich erstreckenden Wulsten besitzt, die gegen eine Innenfläche der Kehle festgehalten werden. Da der Verankerungsfuß gegen die Innenfläche der Kehle allein durch die Wulste festgelegt wird, welche eine geringe Berührungsfläche bieten, kann die flexible Rippe glatt in Längsrichtung in die Kehle von einem offenen Ende von dieser her eingesetzt werden, ohne daß sie einem erheblichen Reibungswiderstand und einer unerwünschten Verformung unterliegt. Deshalb kann die Auflokkerungswalze mit Leichtigkeit zusammengebaut werden und ist sie von hoher Qualität.
- Der Drehkörper wird aus einem Material von niedrigem Expansionsverhältnis, wie Polystyrol, stranggepreßt. Der auf diese Weise gebildete Drehkörper hat eine harte Außenhautschicht an seiner äußeren Fläche (einschließlich der Innenfläche der T-förmigen Kehle), um den Reibungswiderstand zu vermindern, welcher bei dem Einsetzen der langgestreckten Rippe in die Kehle hervorgerufen wird.
- Darüber hinaus kann die langgestreckte Rippe ein erstes, die Erhebungen besitzendes Teil und ein zweites, von diesen Erhebungen freies sowie näher zum Drehkörper hin liegendes Teil umfassen, wobei das erste Teil eine Dicke hat, die zu derjenigen des zweiten Teils unterschiedlich ist. Die Erhebungen können eine erste Gruppe von Erhebungen und eine zweite Gruppe von Erhebungen einschließen, wobei die Erhebungen der ersten Gruppe und die Erhebungen der zweiten Gruppe unterschiedliche Höhen haben und abwechselnd angeordnet sind. Die Erhebungen können an einander entgegengesetzten Flächen der länglichen Rippe angeordnet sein und eine Mehrzahl von ersten Erhebungen auf einer der einander entgegengesetzten Flächen und eine Mehrzahl von zweiten Erhebungen an der anderen der entgegengesetzten Flächen umfassen.
- Mit der Ausbildung gemäß der Erfindung kann die Bodendüse leistungsfähig Haare, Fadenabfälle und andere faserige Staubteile von einem zu reinigen Boden sammeln und eine gewünschte hohe Staubsammelleistung aufrechterhalten. Die Auflockerungswalze hat auch eine lange Lebensdauer.
- Die obigen und weitere Ziele wie auch die Merkmale und Vorteile dieser Erfindung werden aus der folgenden, auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nehmenden Beschreibung deutlicher, wobei die Zeichnungen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung als erläuternde Beispiele zeigen.
- Fig. 1 ist eine geschnittene Draufsicht einer Bodendüse gemäß einer Ausführungsform dieser Erfindung, wobei ein oberes Gehäuseteil bei der Darstellung weggelassen wurde;
- Fig. 2 ist ein vertikaler Querschnitt der Bodendüse;
- Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht einer Auflockerungswalze;
- Fig. 4 ist eine abgebrochene Frontansicht, die die Gestalt eines Endes einer länglichen Rippe zeigt;
- Fig. 5 ist eine abgebrochene Perspektivansicht der länglichen Rippe;
- Fig. 6 ist eine abgebrochene Perspektivansicht eines Drehkörpers;
- Fig. 7 ist eine Querschnittsdarstellung, die die Arbeitsweise der Auflockerungswalze erläutert;
- Fig. 8 ist eine Querschnittsdarstellung einer Auflockerungswalze gemäß einer anderen Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 9 ist eine abgebrochene Querschnittsdarstellung einer Auflockerungswalze gemäß einer noch anderen Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 10 ist eine abgebrochene Querschnittsdarstellung einer Auflockerungswalze gemäß einer weiteren anderen Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 11 ist eine geschnittene Draufsicht einer Bodendüse in Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei ein oberes Gehäuseteil bei der Darstellung weggelassen wurde;
- Fig. 12 ist eine abgebrochene Querschnittsdarstellung einer Auflockerungswalze gemäß einer weiteren Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 13 ist eine abgebrochene Querschnittsdarstellung einer Auflockerungswalze in Übereinstimmung mit einer noch weiteren Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 14 ist eine abgebrochene Seitenansicht einer länglichen Rippe gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 15 ist eine abgebrochene Seitenansicht einer länglichen Rippe in Übereinstimmung mit einer noch anderen Ausführungsform dieser Erfindung;
- Fig. 16 ist eine abgebrochene Seitenansicht einer länglichen Rippe in Übereinstimmung mit einer noch weiteren Ausführungsform dieser Erfindung.
- Die Fig. 1 bis 7 zeigen eine Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform dieser Erfindung. Wie in Fig. 1 und 2 gezeigt ist, hat die Bodendüse ein Gehäuse 7, das ein oberes und unteres Gehäuseteil 9, 10 umfaßt, die miteinander verbunden sind. Das Gehäuse 7 besitzt eine in einem vorderen Teil von diesem abgegrenzte Saugkammer 12 mit einer unteren Ansaugöffnung 11 und eine in seinem rückwärtigen Teil abgegrenzte Turbinenkammer 13. Die Turbinenkammer 13 ist durch eine Trennwand 14 von der Saugkammer 12 abgeteilt. Das Gehäuse 7 nimmt darin eine Auflockerungswalze 16 auf, die in der Saugkammer 12 und parallel zu dieser für eine Drehung um ihre eigene horizontale Achse angeordnet ist. Die Auflockerungswalze 16 wird von einem Paar von einander gegenüberliegenden Lagern 17 an seitlich entgegengesetzten Seitenwänden der Saugkammer 12 drehbar gelagert. Eine feste Bürste 18 ist an der unteren Platte des Gehäuses 7 hinter der Ansaugöffnung 11 fest angebracht und verläuft parallel zur Ansaugöffnung 11. An vorderen und hinteren Teilen des Gehäuses 7 sind Räder 19, 20 drehbar gehalten, um die Ansaugöffnung 11 in einem bestimmten Abstand von einer zu reinigenden Fläche beabstandet zu halten.
- Ein im wesentlichen halbzylindrisches Saug-Verbindungselement 21 ist in einem rückwärtigen Teil der Turbinenkammer 13 durch ein Paar von seitlichen, einander gegenüberliegenden Wellen in Winkelrichtung verschiebbar gelagert, wobei das Saug-Verbindungselement 21 ein rückwärts vorragendes Mundstück 15 hat, von dem sich ein Verbindungsrohr 22 rückwärts erstreckt. Ein Bodendüsenrohr 24 ist an dem Verbindungsrohr 22 drehbar gehalten, wobei ein O-Ring 23 dazwischen eingefügt ist. Das Bodendüsenrohr 24 ist lösbar mit einem (nicht dargestellten) Verlängerungsrohr verbunden, das über einen Schlauch an die Saugöffnung eines (nicht dargestellten) Staubsaugers angeschlossen wird.
- In der Turbinenkammer 13 ist eine Turbine 25 drehbar angeordnet, deren Außenumfang zum Teil von dem Saug-Verbindungselement 21 umgeben ist. Die Turbine 25 hat eine einstückige Welle 26, die seitlich aus der Turbinenkammer koaxial durch eine der Wellen des Saug-Verbindungselements 21 hindurch vorsteht.
- Die Welle 26 ist in dem Düsen-Gehäuseteil 10 drehbar gelagert, wobei ihr vorragendes freies Ende mit einer Riemenscheibe 28 am einen Ende der Auflockerungswalze 16 über einen endlosen Riemen 27 nahe einem der Lager 17 in Wirkverbindung steht. Deshalb kann die Auflockerungswalze 16 um ihre eigene Achse durch eine von der Turbine 25 über den Riemen 27 übertragene Drehkraft gedreht werden.
- Die Turbine 25 ist aus der Mitte der Turbinenkammer 13 bei Betrachtung in der Draufsicht zum Riemen 27 hin versetzt. Die Trennwand 14 hat zwei darin abgegrenzte Lüftungsöffnungen 29 und 30. Die Lüftungsöffnung 29 ist in Gegenüberlage zur unteren Hälfte der Turbine 25 angeordnet. Die andere Lüftungsöffnung 30 befindet sich in direkter Gegenüberlage zum Verbindungsrohr 22 des Saug-Verbindungselements 21, ohne der Turbine 25 gegenüberzuliegen. Ein Umschalthebel 31, dar im Düsen-Gehäuseteil 10 verschiebbar gehalten ist, hat eine Abschirmplatte 32, die seitwärts bewegt werden kann, um in ausgewählter Weise die Lüftungsöffnung 30 in Abhängigkeit von der Verschiebebewegung des Umschalthebels 31 zu öffnen und zu schließen.
- Wenn der Umschalthebel 31 in Fig. 1 nach rechts verschoben wird, damit die Abschirmplatte 32 die Lüftungsöffnung 30 schließt und lediglich die Lüftungsöffnung 29 öffnet, wie gezeigt ist, wird Luft von der Ansaugöffnung 11 zur Saugkammer 12 und zur Lüftungsöffnung 29 gesaugt, welche dann die Turbine 25 beaufschlagt und hierauf von dem Verbindungsrohr 22 zum Düsenrohr 24, zum Verlängerungsrohr, zum Schlauch und schließlich zum Staubsauger strömt. Die Turbine 25 wird somit durch die daran vorbeiströmende Luft zum Drehen gebracht, wodurch auch die Auflockerungswalze 16 über den Riemen 27 gedreht wird.
- Die Auflockerungswalze 16 umfaßt einen länglichen Drehkörper mit einem Paar von diametral einander entgegengesetzten länglichen Rippen 35, die an der Außenumfangsfläche angebracht sind und sich schraubenförmig in der Längsrichtung des Drehkörpers 34 erstrecken. Wie in Fig.3 und 6 gezeigt ist, hat der Drehkörper 34 insbesondere ein Paar von diametral einander gegenüberliegenden schraubenförmigen Kehlen 36 mit einem im wesentlichen T-förmigen Querschnitt, die in der Außenumfangsfläche abgegrenzt sind, wobei jede Kehle 36 einander gegenüberliegende offene Enden besitzt. Die länglichen Rippen 35 haben jeweilige Verankerungsfüße 37 mit im wesentlichen T-förmigem Querschnitt an einer ihrer Kanten, welche jeweils eng in die Kehlen 36 eingepaßt werden. Wie in Fig. 3 und 5 gezeigt ist, weist jeder der Verankerungsfüße 37 eine Mehrzahl von in Längsrichtung durchgehenden Wulsten 38 auf, die mit der Innenfläche von einer der Kehlen 36 in Berührung gehalten werden. Die länglichen Rippen 35 sind aus einem flexiblen Material, wie Gummi od. dgl., gefertigt und besitzen eine Vielzahl von Zähnen 39 an wenigstens einer ihrer Flächen (welche bei einem Drehen des Drehkörpers 34 die vorlaufende Fläche sein wird). Wie in Fig. 4 dargestellt ist, hat jedes der entgegengesetzten Enden einer jeden länglichen Rippe 35 eine glatte, verjüngte oder abgeschrägte Fläche 35a.
- Wenn die Auflockerungswalie 16 um ihre eigene Achse im Uhrzeigersinn gedreht wird, wie in Fig. 7 gezeigt ist, wird jeweils eine der länglichen Rippen 35 flexibel im Gegenuhrzeigersinn durch die Reibanlage mit einer zu reinigenden Bodenfläche verlagert, so daß sie längs der Bodenfläche zu liegen kommt. Anschließend wird die Rippe 35 mit Bezug zur Bodenfläche, während sie an dieser reibt, bewegt, wobei die Zähne 39 Staubpartikel von der Bodenfläche hochbürsten. Die von der Bodenfläche getrennten Staubpartikel werden dann unter dem Unterdruck vom Staubsauger und durch die radiale Rückfederwirkung der Rippe 35, die sowohl auf deren Elastizität als auch auf die auf sie einwirkenden Zentrifugalkräfte zurückzuführen ist, in das Düsengehäuse 7 wirksam gesaugt. Wenn die längliche Rippe 35 mit der Bodenfläche in Berührung gehalten wird, so sperrt sie von der Vorderseite der Bodendüse kommende Luftströme ab, so daß der Unterdruck vom Staubsauger intensiv und effektiv auf die der Reinigung unterliegende Bodenfläche wirkt.
- Weil die länglichen Rippen 35 in Gestalt von länglichen, unitären Streifen anstatt aus Borsten gebildet sind, werden Fadenrückstände und andere faserige Objekte daran gehindert, mit den Rippen 35 verfitzt zu werden. Die verjüngten oder abgeschrägten Flächen 35a der Enden der Rippen 35 verhindern, daß die Rippenenden übermäßig gebogen werden, d.h., sie erlauben diesen, etwas elastisch zu werden, so daß faserige Objekte nicht mit den Enden der Rippen 35 verfitzt bleiben oder nicht ohne weiteres durch die Enden der Rippen 35 festgehalten werden.
- Die länglichen Rippen 35 werden in den Drehkörper 34 in der folgenden Weise eingesetzt: der T-förmige Verankerungsfuß 37 einer jeden der länglichen Rippen 35 wird in Längsrichtung in eine der T-förmigen Kehlen 36 vom einen deren offenen Enden her eingesetzt. Wenn der Verankerungsfuß 37 fortschreitend in die zugehörige Kehle 36 eingeführt wird, werden lediglich die Wulste 38 gegen die Innenfläche der Kehle 36 in Anlage gehalten. Deshalb wird jeglicher Reibungswiderstand gegen die Verschiebebewegung des Verankerungsfußes 37 vermindert. Die Rippen 35 sind aus einem flexiblen, länglichen und streckbaren Material gefertigt, so daß sie leichtgängig in die jeweiligen schraubenförmigen Kehlen 36 unter Aufrechterhaltung ihrer ursprünglichen Gestalt eingesetzt werden können. Demzufolge können die länglichen Rippen 35 mit einer verminderten Anzahl von Montageschritten an ihrem Platz eingebaut werden, und sie sind von beständiger Qualität.
- Bei der obigen Ausführungsform wird die Auflockerungswalze 16 durch die Turbine 25 betrieben. Jedoch kann ein Motor zur Anwendung kommen, um die Auflockerungswalze zu drehen. Jede der länglichen Rippen 35 kann mit Zähnen 39 an ihren entgegengesetzten Flächen versehen sein, so daß die Rippe 35, wenn sie eingebaut wird, zwei Seitig gerichtet werden kann, d.h., ohne Rücksicht auf ihre Ausrichtung montiert werden kann.
- Die Fig. 8 zeigt eine Auflockerungswalze in einer anderen Ausführungsform dieser Erfindung. Die allgemein mit 40 bezeichnete Auflockerungswalze besitzt ein Paar von schraubenförmigen, langgestreckten Rippen 42, die an der Außenumfangsfläche eines Drehkörpers 41 in diametral entgegengesetzter Lagebeziehung montiert sind und sich in der Längsrichtung des Drehkörpers 41 erstrecken. Im Drehkörper 41 sind in dessen Außenumfangsfläche in diametral entgegengesetzter Lagebeziehung zwei T- und schraubenförmige Kehlen 43 abgegrenzt. Der Drehkörper 41 wird in einer schraubenförmigen Gestalt aus einem Material eines niedrigen Expansionsverhältnisses, wie z.B. Polystyrol, Stranggepreßt. Jede der langgestreckten Rippen 42 hat an ihrer einen Kante einen T-förmigen Verankerungsfuß 44, der in eine der T-förmigen Kehlen 43 eingesetzt wird. Der Verankerungsfuß 44 ist mit mehreren Wulsten 45 versehen, die sich ununterbrochen in der Längsrichtung erstrecken und mit der Innenfläche der Kehle 43 in Berührung gehalten werden. Die langgestreckten Rippen 42 werden aus einem flexiblen Material, wie Gummi od. dgl., hergestellt.
- Da der Drehkörper 41 als ein Strangpreßteil von niedrigem Expansionsverhältnis ausgebildet wird, bildet dessen Oberfläche einschließlich der Innenfläche der T-förmigen Kehlen 43 eine harte, rutschige Außenhautschicht bei Kontakt mit der Umgebungsluft im Strangpreßvorgang. Die Außenhautschicht an der Oberfläche des Drehkörpers 41 hat einen niedrigen Reibungskoeffizienten. Diese Tatsache ermöglicht zusammen mit den beschränkten Berührungsflächen der T-förmigen Füße 44, die mit den Wulsten 45 an diesen versehen sind, ein leichtgängiges Einsetzen der T-förmigen Füße 44 in die jeweiligen T-förmigen Kehlen 43. Die Auflockerungswalze 40 ist von leichtem Gewicht und ruft während eines Drehens eine geringe Vibration hervor, weil sie aus einer geschäumten Struktur besteht.
- Weitere Ausführungsformen von Auflockerungswalzen, bei denen längliche Rippen zur Anpassung an zu reinigende Oberflächen, zur Erzielung einer längeren Betriebsdauer und zur Aufrechterhaltung einer hohen Staubsammelleistung über eine verlängerte Zeitspanne hinweg ausgestaltet sind, werden im folgenden beschrieben.
- Die Fig. 9 zeigt eine Auflockerungswalze 48 mit einer länglichen Rippe 46 mit einem Teil, der Zähne 47 besitzt und dünner ist als der restliche Teil der Rippe 46. Wenn die Auflockerungswalze 48 in Fig. 9 im Uhrzeigersinn gedreht wird, wird die Rippe 46 durch einen Kontakt mit einer zu reinigenden Bodenfläche entgegen dem Uhrzeigersinn verlagert, so daß sie längs der Bodenfläche zu liegen kommt. Da der zahnfreie Teil der Rippe 46 dicker als der mit den Zähnen 57 bestückte Teil ist, ist die Rippe 46 in ihrer Gesamtheit ausreichend elastisch. Der dünnere Teil der Rippe 46, der die Zähne 47 besitzt, ist flexibel genug, um gründlich die Bodenfläche zu reiben, während er Oberflächenunregelmäßigkeiten an der Bodenfläche während einer Relativbewegung gegenüber der Bodenfläche folgt. Staubteilchen werden durch die Zähne 47 der Rippe 46 von der Bodenfläche abgebürstet. Die von der Bodenfläche getrennten Staubteilchen werden dann wirksam durch einen Unterdruck vom Staubsauger und durch eine radial gerichtete Rückfederwirkung der Rippe 46, die sowohl auf deren Elastizität als auch auf Zentrifugalkräften, die an der Rippe wirken, zurückzuführen ist, wirksam in das Düsengehäuse 7 (Fig. 2) gesaugt. Wenn die langgestreckte Rippe 46 mit der Bodenfläche in Berührung gehalten wird, so sperrt sie von der Frontseite der Bodendüse kommende Luftströme ab, so daß der Unterdruck vom Staubsauger intensiv und effektiv auf die dem Reinigungsvorgang unterliegende Bodenfläche wirkt.
- Da die langgestreckte Rippe 46 in Gestalt eines länglichen, unitären Streifens anstelle von Borsten vorliegt, werden Abfallstücke von Fäden und andere faserartige Objekte an einem Verfitzen mit der Rippe 46 gehindert.
- Die Fig. 10 zeigt eine weitere Auflockerungswalze mit einer langgestreckten Rippe 49, die ein dieser nahes Teil 50 hat, das dünner ist als der übrige Teil der Rippe 49. Auch wenn die langgestreckte Rippe 49 aus einem Material von hoher Oberflächenhärte gefertigt wird, so ermöglicht das dünnere, innenliegende Teil 50 der Rippe ein Biegen entlang einer zu reinigenden Bodenfläche für eine hohe Staubsammelleistung. Da das Material der Rippe 49 eine hohe Oberflächenhärte haben kann, kann es ein Elastomermaterial sein, das in hohem Maß abriebfest und haltbar ist. Wenn die Rippe 49 aus einem thermoplastischen Elastomermaterial od. dgl. stranggepreßt wird, so ist sie besser formbar, um eine gewünschte Zahngestalt zu erreichen, kann sie mit einem besseren Ertrag gefertigt werden und kann sie mit besserer Produktivität zu ihrer Gestalt gepreßt werden, wenn das Material eine höhere Härte hat.
- Gemäß einer weiteren, in Fig. 11 und 12 gezeigten Ausführungsform ist jede langgestreckte Rippe 51 einer Auflokkerungswalze 54 aus einem flexiblen Material, wie Gummi od. dgl., gefertigt und hat eine Vielzahl von kegelförmigen Zähnen 52, 53 an ihren einander entgegengesetzten Flächen, wobei die Zähne 52 höher als die Zähne 53 sind. Zur Reinigung eines Teppichs mit einem relativ langen Flor wird die Auflockerungswalze 54 in einer Saugkammer 55 entgegen dem Uhrzeigersinn (Fig. 12) gedreht, um die höheren Zähne 52 zu einem Aufbürsten von Abfallfäden, Haaren u. dgl. aus der Tiefe innerhalb des Teppichflors zu bringen. Wenn ein Teppich mit einem relativ kurzen Flor gereinigt werden soll, wird die Auflockerungswalze 54 herausgenommen, umgedreht und dann in die Saugkammer 55 zurück eingesetzt, so daß die kürzeren Zähne 53 dazu gebracht werden, Abfallfäden, Haare und andere faserige Objekte vom Teppich aufzubürsten, ohne die Teppichoberfläche zu beschädigen. Durch die selektive Verwendung der entgegengesetzten Flächen der Rippe 51 können unerwünschte Fäden, Haare und faserige Staubteilchen von verschiedenen Arten von Teppichen oder Brücken entfernt werden, und die Auflockerungswalze 54 kann eine Lebensdauer haben, die annähernd das Doppelte der Lebensdauer von herkömmlichen einseitig gerichteten Auflockerungswalzen beträgt.
- Die Fig. 13 zeigt eine noch andere Ausführungsform, wobei eine langgestreckte Rippe 56 ein Rippen-Teilstück 56a mit Zähnen 57 aus einem härteren Material und ein Rippen-Teilstück 56b mit Zähnen 57' aus einem weicheren Material besitzt und die Rippen-Teilstücke 56a, 56b Rücken an Rücken miteinander verbunden sind. Zum Reinigen eines Teppichs mit einem relativ langen Flor wird die Auflockerungswalze entgegen dem Uhrzeigersinn (Fig. 13) gedreht, so daß die härteren Zähne 57 dazu gebracht werden, mit dem Teppichflor verwirrte Abfallfäden, Haare u. dgl. Objekte zu erfassen. Wenn ein Teppich mit einem relativ kurzen Flor gereinigt werden soll, wird die Auflockerungswalze herausgenommen, umgewendet und dann in die Saugkammer zurück eingebaut, um die weicheren Zähne 57' dazu zu bringen, Abfallfäden, Haare und andere faserige Objekte vom Teppich aufzubürsten, ohne die Teppichoberfläche zu schädigen. Durch diese selektive Verwendung der härten und weicheren Zähne 57, 57' können unerwünschte Fäden, Haare und faserige Staubteilchen von verschiedenen Arten von Teppichen oder Brükken entfernt werden, und die Rippe 56 wird haltbar gemacht und kann eine Lebensdauer haben, die nahezu die doppelte Lebensdauer von herkömmlichen, einseitig gerichteten Rippen hat.
- Die Fig. 14 zeigt eine langgestreckte Rippe 58 in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführungsform dieser Erfindung. Die Rippe 58 besitzt eine Vielzahl von Zähnen 59, deren Höhe zur Mitte der Rippe 58 hin progressiv geringer und zu den entgegengesetzten Enden der Rippe 58 hin progressiv größer wird. Die Zähne 59, die an den entgegengesetzten Enden der Rippe 58 höher sind, sind für ein Ablösen von Haaren und Fadenabfällen in zuverlässiger Weise von einer Bodenfläche in Bereichen unter den einander entgegengesetzten Enden der Bodendüse, an welchen die Saugwirkung relativ schwach ist, wirksam. Das ermöglicht es, Ecken der zu reinigenden Bodenfläche leistungsfähiger durch die Enden der Bodendüse zu reinigen.
- Wenn alle Zähne 59 von vergrößerter Höhe wären, so würden sie gegenüber ihrer Bewegung an der Bodenfläche einen größeren Reibungswiderstand hervorrufen, was in einer Verminderung der Umlaufgeschwindigkeit der Auflockerungswalze und somit in einer Verminderung der Staubsammelleistung der Bodendüse resultiert. Da gemäß der in Fig. 14 gezeigten Ausführungsform die Zähne 59 im mittigen Bereich der Rippe 58 niedriger und in den entgegengesetzten Endbereichen der Rippe 58 höher sind, bleibt der Reibungswiderstand, dem die Rippe 58 in ihrer Gesamtheit während der Reinigungstätigkeit der Bodendüse ausgesetzt ist, derselbe, wie es mit Zähnen von gleicher mäßiger Höhe der Fall sein würde. Demzufolge wird eine erwünschte Staubsammelleistung ohne eine Absenkung in der Umlaufgeschwindigkeit der Auflockerungswalze aufrechterhalten.
- Die Fig. 15 zeigt noch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführungsform hat eine langgestreckte Rippe 60 eine Vielzahl von abwechselnd angeordneten höheren und niedrigeren kegelförmigen Zähnen 61. Weil die Zähne 61 abwechselnd unterschiedliche Höhen haben, sind, selbst wenn die Spitzen der höheren Zähne 61 abgerieben und abgerundet sind, die niedrigeren Zähne 61 noch wirksam, um Fadenstückchen und Haare von einer zu reinigenden Bodenfläche zu entfernen. Demzufolge wird über eine lange Zeitspanne eine erwünschte Staubsammelleistung aufrechterhalten.
- Gemäß einer noch anderen, in Fig. 16 gezeigten Ausführungsform sind Zähne 62 an einer langgestreckten Rippe 63 zur freien Kante der Rippe 63 hin progressiv dichter und zur innenliegenden Kante der Rippe 63 hin progressiv grober angeordnet. Da die Dichte der Zähne 62 zur innenliegenden Kante der Rippe 63 progressiv geringer ist, ist die Rippe 63 an der innenliegenden Kante von geringerer Steifheit und kann insofern gebogen werden, um eine zu reinigende Bodenfläche reibend zu bearbeiten, wobei die dichteren Zähne 62 nahe der freien Kante der Rippe 63 ein Erfassen und Sammeln von faserigen Staubteilchen und Haaren mit einer gesteigerten Staubsammelleistung ermöglichen. Weil darüber hinaus der Reibungswiderstand zwischen der freien Kante der Rippe 63 und der dem Reinigen unterworfenen Bodenfläche groß ist, springt, wenn die Rippe 63 sich von dem gebogenen Zustand unter ihrer eigenen Elastizität und unter den Zentrifugalkräften in dem Moment zurückstellt, da die freie Kante der Rippe 63 von der Bodenfläche freikommt, die Rippe 63 heftig zurück, so daß unerwünschte Haare und Fadenabfälle leistungsfähiger gesammelt werden.
- Wie vorstehend im einzelnen beschrieben wurde, werden mit der vorliegenden Erfindung fadenförmige Staubteilchen, wie Fadenabfälle und Haare, wirksam gesammelt und an einem Verfitzen mit der Auflockerungswalze auf verschiedenen unterschiedlichen Bodenflächen in Gebäuden gehindert, und gleichzeitig kann die Bodendüse eine erwünscht hohe Staubsammelleistung über eine lange Zeitspanne aufrechterhalten. Die Auflockerungswalze kann auch mit Leichtigkeit zusammengebaut werden und ist von hoher Qualität.
- Obgleich bestimmte bevorzugte Ausführungsformen dargestellt und beschrieben worden sind, so sollte klar sein, daß zahlreiche Änderungen und Abwandlungen an diesen vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der beigefügten Patentansprüche zu verlassen.
Claims (12)
1. Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger, die
umfaßt:
- ein Gehäuse (7);
- eine drehbar in diesem Gehäuse (7) angeordnete
Auflockerungswalze (16, 40, 48, 54), wobei diese
Auflockerungswalze (16, 40, 48, 54) einen Drehkörper (34, 41)
sowie wenigstens eine langgestreckte, an der
Umfangsfläche des genannten Drehkörpers (34, 41) befestigte
und von dieser vorragende Rippe (35, 42, 46, 49, 51,
56, 58, 60, 63) besitzt sowie die besagte langgestreck
te Rippe (35, 42, 46, 49, 51, 56, 58, 60, 63) aus einem
flexiblen Material gefertigt ist und eine Mehrzahl von
Erhebungen (39, 47, 52, 53, 57, 57', 59, 61, 62) an
wenigstens einer ihrer einander entgegengesetzten
Flächen aufweist; und
- in dem erwähnten Gehäuse angeordnete Einrichtungen
(25) zum Drehen der genannten Auflockerungswalze (16,
40, 48, 54), dadurch gekennzeichnet, daß die besagte
langgestreckte Rippe (35, 42, 46, 49, 51, 56, 58, 60,
63) an ihren einander entgegengesetzten Enden jeweils
glatte, abgeschrägte Flächen (35a) hat.
2. Bodendüse nach Anspruch 1, bei welcher der genannte
Drehkörper (34, 41) wenigstens eine schraubenförmige
Kehle (36, 43) von im wesentlichen T-förmigem
Querschnitt hat, die in Längsrichtung in der erwähnten
Umfangsfläche abgegrenzt ist, wobei die besagte
langgestreckte Rippe an ihrer einen Kante einen in die
besagte Kehle (36, 43) einzufügenden Verankerungsfuß (37,
44) und eine Mehrzahl von in Längsrichtung sich
erstrekkenden Wulsten (38, 45), die gegen eine innere Fläche
der besagten Kehle (36, 43) festgelegt sind, aufweist.
3. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei
welcher der genannte Drehkörper aus einem Material von
niedrigem Expansionsverhältnis stranggepreßt ist.
4. Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger, die
umfaßt:
- ein Gehäuse (7);
- eine drehbar in diesem Gehäuse (7) angeordnete
Auflokkerungswalze (16, 40, 48, 54), wobei diese
Auflockerungswalze (16, 40, 48, 54) einen Drehkörper (34, 41)
sowie wenigstens eine langgestreckte, an der
Umfangsfläche des genannten Drehkörpers (34, 41) befestigte
und von dieser vorragende Rippe (35, 42, 46, 49, 51,
56, 58, 60, 63) besitzt sowie die besagte
langgestreckte Rippe (35, 42, 46, 49, 51, 56, 58, 60, 63) aus einem
flexiblen Material gefertigt ist und eine Mehrzahl von
Erhebungen (39, 47, 52, 53, 57, 57', 59, 61, 62) an
wenigstens einer ihrer einander entgegengesetzten
Flächen aufweist; und
- in dem erwähnten Gehäuse angeordnete Einrichtungen
(25) zum Drehen der genannten Auflockerungswalze,
dadurch gekennzeichnet, daß die besagte langgestreckte
Rippe ein erstes, die Erhebungen besitzendes Teil und
ein zweites, von diesen Erhebungen freies sowie näher
zum Drehkörper hin liegendes Teil (50) umfaßt, wobei
das erwähnte erste Teil dünner als das erwähnte zweite
Teil ist.
5. Bodendüse nach Anspruch 4, bei welcher der genannte
Drehkörper (34, 41) wenigstens eine schraubenförmige
Kehle (36, 43) von im wesentlichen T-förmigem
Querschnitt hat, die in Längsrichtung in der erwähnten
Umfangsfläche abgegrenzt ist, wobei die besagte
langgestreckte Rippe an ihrer einen Kante einen in die
besagte Kehle (36, 43) einzufügenden Verankerungsfuß (37,
44) und eine Mehrzahl von in Längsrichtung sich
erstreckenden Wulsten (38, 45), die gegen eine innere
Fläche der besagten Kehle (36, 43) festgelegt sind,
aufweist, und bei welcher der genannte Drehkörper
vorzugsweise aus einem Material von niedrigem
Expansionsverhältnis stranggepreßt ist.
6. Bodendüse nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, bei
welcher die besagte langgestreckte Rippe ein erstes,
die Erhebungen besitzendes Teil und ein zweites, von
diesen Erhebungen freies sowie näher zum Drehkörper hin
liegendes Teil (50) umfaßt, wobei das erwähnte erste
Teil dicker als das erwähnte zweite Teil (50) ist.
7. Bodendüse nach Anspruch 6, bei welcher die besagte
langgestreckte Rippe aus einem thermoplastischen
Elastomeren stranggepreßt ist.
8. Bodendüse nach irgendeinem der vorhergehenden
Ansprüche, bei welcher die erwähnten Erhebungen (59) zu
den einander entgegengesetzten Enden der besagten
langgestreckte Rippe hin progressiv höher sind.
9. Bodendüse nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7, bei
welcher die erwähnten Erhebungen (61) eine erste Gruppe
von Erhebungen und eine zweite Gruppe von Erhebungen
einschließen, wobei die genannten Erhebungen der ersten
Gruppe und die genannten Erhebungen der zweiten Gruppe
unterschiedliche Höhen haben und abwechselnd
angeordnet sind.
10. Bodendüse nach irgendeinem der vorhergehenden
Ansprüche, bei welcher die erwähnten Erhebungen (62) zu
einer freien Kante der langgestreckten Rippe hin
progressiv dichter und zu einer innenliegenden Kante der
langgestreckten Rippe hin progressiv grober angeordnet
sind.
11. Bodendüse zur Verwendung mit einem Staubsauger, die
umfaßt:
- ein Gehäuse (7);
- eine drehbar und abnehmbar in diesem Gehäuse (7)
angeordnete Auflockerungswalze (16, 40, 48, 54), wobei
diese Auflockerungswalze (16, 40, 48, 54) einen
Drehkörper und wenigstens eine langgestreckte, an der
Umfangsfläche des genannten Drehkörpers (34, 41) befestigte
Rippe (35, 42, 46, 49, 51, 56, 58, 60, 63) besitzt,
welche langgestreckte Rippe aus einem flexiblen
Material gefertigt ist sowie eine Mehrzahl von ersten
Erhebungen (57) auf einer ihrer einander entgegengesetzten
Flächen und eine Mehrzahl von zweiten Erhebungen (57')
auf der anderen dieser einander entgegengesetzten
Flächen hat; und
- in dem erwähnten Gehäuse angeordnete Einrichtungen
zum Drehen der genannten Auflockerungswalze, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte langgestreckte Rippe
ein erstes Rippen-Teilstück (56a), das die erwähnten
ersten Erhebungen (57) aufweist, wobei diese ersten
Erhebungen (57) aus einem härteren Material gefertigt
sind, und ein zweites Rippen-Teilstück (56b), das die
erwähnten zweiten Erhebungen (57') aufweist, wobei
diese zweiten Erhebungen aus einem weicheren Material
gefertigt sind, umfaßt und die besagten ersten (56a) sowie
zweiten (56b) Rippen-Teilstücke untereinander
verbunden sind, wobei die erwähnten ersten (57) und zweiten
(57') Erhebungen voneinander weg gerichtet sind.
12. Reinigungsgerät, das eine Bodendüse nach irgendeinem
der vorhergehenden Ansprüche einschließt.
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