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DE3844250A1 - Verfahren zum versehen einer oberflaeche eines substrats, mit einem trennmittel, sowie der verfahrensmaessig hergestellte gegenstand - Google Patents

Verfahren zum versehen einer oberflaeche eines substrats, mit einem trennmittel, sowie der verfahrensmaessig hergestellte gegenstand

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DE3844250A1
DE3844250A1 DE3844250A DE3844250A DE3844250A1 DE 3844250 A1 DE3844250 A1 DE 3844250A1 DE 3844250 A DE3844250 A DE 3844250A DE 3844250 A DE3844250 A DE 3844250A DE 3844250 A1 DE3844250 A1 DE 3844250A1
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DE
Germany
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adhesive
grid
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substrate
areas
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DE3844250A
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Dieter Jung
Egbert Von Jakusch
Karl Werner Kreckel
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3M Co
Original Assignee
Minnesota Mining and Manufacturing Co
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    • A61K9/703Transdermal patches and similar drug-containing composite devices, e.g. cataplasms characterised by shape or structure; Details concerning release liner or backing; Refillable patches; User-activated patches
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versehen mindes­ tens einer Oberfläche eines Substrats (Trägerelementes), insbesondere eines Liners, mit mindestens einer Beschich­ tung mindestens eines Trennmittels (klebrige Stoffe abweisenden Mittels) derart, daß in Form eines Rasters Teilflächen mit unterschiedlichen Trennkraftwerten (Release-Kräften) gebildet werden.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durch­ führung des Verfahrens mit einem Walzenauftragswerk mit einer Vielzahl Walzen und diesen zugeordneten Zuführein­ richtungen für das jeweilige Trennmittel (Release-Ma­ terial), das jeweils von der Zuführeinrichtung in genau definiertem Auftragsgewicht auf die Außenmantelfläche der zugeordneten Walzen auftragbar ist.
Die Erfindung betrifft schließlich einen flächigen Gegen­ stand mit einem Substrat (Trägerlement), mit mindestens einer Beschichtung mindestens eines Trennmittels (klebrige Stoffs abweisenden Mittels), und mit Teil­ flächen in Form eines Rasters mit unterschiedlichen Trennkraftwerten.
Bei einem bekannten Verfahren der eingangs erwähnten Art (US-PS 35 03 782) wird zur Erzeugung eines gewünschten Trennwertes einer Oberfläche eines abziehbaren Deckpa­ piers zunächst eine gleichmäßige Schicht eines ersten Trennmittels auf die gesamte Oberfläche aufgebracht, worauf eine Schicht eines zweiten, unterschiedlichen Trennmittels auf die Schicht des ersten Trennmittels nur teilweise in Form eines Musters aufgebracht wird (vgl. Spalte 2, Zeile 31 bis 35 sowie Spalte 7, Patentansprüche 1 bis 3 der US-PS 35 03 782 Ayres). Auf diese Weise wird die mit unterschiedlichen Trennmittel versehene Ober­ fläche des abziehbaren Abdeckpapiers mit Bereichen unter­ schiedlicher Trennkraft (Release-Kraft) ausgebildet. zur Bildung der Beschichtungen der unterschiedlichen Trenn­ mittel werden Silikonzusammensetzungen mit Lösungsmittel­ zusätzen, z.B. Organopolysiloxane mit organischen Lösungsmitteln wie Xylen, verwendet, die zum Aufbringen der Beschichtungen verdampft werden müssen. Die Komplexi­ tät eines derartigen Beschichtungsverfahrens bedingt einen beträchtlichen Aufwand, wenn Trennschichten für ganz spezielle Anwendungsfälle gefordert sind. Abgesehen von der Kostenintensität dieses bekannten Verfahrens ermöglichen die notwendigen Verdampfungsprozesse der Lösungsmittel nicht eine Bildung geometrisch exakt defi­ nierter beschichteter Teilflächen unterschiedlicher Trennwerte, da die Musterflächen nur mit einem verhält­ nismäßig weiten Toleranzbereich herstellbar sind.
Bekannt sind weiter Verfahren zum Herstellen von klebrige Stoffe abweisenden Überzügen durch Auftragen von lösungs­ mittelhaltigen Mischungen auf eine Oberfläche, die nach dem Auftrag verdampft werden müssen (DE 26 29 535, US 41 38 527 (Beiersdorf); DE 26 01 159, (CA 11 20 176) (Wacker-Chemie GmbH); DE 25 09 620, US 42 08 504 (Wacker- Chemie GmbH). Diese bekannten Verfahren bieten nicht die Möglichkeit, die klebrige Stoffe abweisenden Überzüge in Form von Mustern aufzubringen.
Bekannt sind weiterhin Verfahren zum Herstellen von klebrige Stoffe abweisenden Überzügen, bei denen lösungs­ mittelfreie, UV-härtbare Stoffs enthaltende Systeme Anwendung finden, deren Vernetzung durch Ultraviolett­ licht erfolgt (DE 27 36 499 Wacker-Chemie GmbH und DE 24 62 750 (CA 10 19 693 Dow Corning). Die Trennkraftwerte der mit diesen Verfahren herstellbaren klebrige Stoffe abweisenden Überzüge liegen in einem verhältnismäßig kleinen Bereich, da bislang Trennkraftwerte oberhalb von 100 cN/25 mm nicht erzielt werden konnten. Die Anwen­ dungsbereiche der vorliegenden Erfindung erfordern aber Trennkraftwerte im Bereich von 30 bis 1000 cN/25 mm.
Bekannt ist weiterhin, rasterförmige Konfigurationen beim Auftragen von Klebstoffen auf eine Trägeroberfläche zu erzeugen. So wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer selbstklebenden Kunststoffolie (DE 34 33 293 Gebauer) eine Klebstoffschicht aus einer Vielzahl von einzelnen, räumlich voneinander getrennten Klebstoff­ punkten gebildet, wobei verfahrensmäßig die Beschichtung flächendeckend mittels eines punktförmigen Rasters vorge­ nommen wird. Der Auftrag eines hochviskosen Klebstoffes erfolgt hierbei z.B. mittels aus der Sieb- Druck-Technik an sich bekannter Siebe. Der Auftrag erfolgt hierbei im wesentlichen kontinuierlich, wobei die Kunststoffolie von einer Walze abgewickelt, wenigstens einseitig mit einem Haftkleber punktförmig versehen, diese Fläche an­ schließend mit einem Silikonpapier oder dergl. abgedeckt und dann wieder aufgewickelt wird. Bekannt ist auch ein Klebstoff-Auftragsband mit voneinander isolierten Kleb­ stoffbereichen (DE 22 25 618, US 37 41 786 Every Products). Bekannt ist weiterhin eine selbstklebende Klarsichtfolie zum fälschungssicheren Befestigen von Fotos in Dokumenten, die eine rastermäßig bedruckte Klebstoffschicht aufweist (DE 18 03 434, GB 20 13 571 König KG). Bekannt ist ferner die Herstellung einer Selbstklebeschicht mit auf der ihrem Träger abgewandten Seite angeordneter Abdeckung, welche eine zwischen Selbstklebeschicht und Abdeckung liegende klebstoffab­ weisende Schicht aufweist, wobei die dem Träger abge­ wandte Fläche der Selbstklebeschicht rasterartig in Form von Höckern oberflächenprofiliert ist. Die Höcker sind pyramiden- oder kegelförmig gestaltet und ihre Höhe beträgt etwa 1/4 bis die Hälfte der Höhe der Selbstklebe­ schicht (DE 34 17 746 Jackstätt GmbH).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren der eingangs erwähnten Art, eine Vorrichtung zu dessen Durchführung sowie einen flächigen Gegenstand der ein­ gangs genannten Art derart zur Verfügung zu stellen, daß beliebige, genau kontrollierbare Teilflächen mit mindes­ tens einer klebrige Stoffe abweisenden Beschichtung (Beschichtung mindestens eines Trennmittels) in Form eines Rasters unter Berücksichtigung eines weiten Varia­ tionsbereiches von Trennkraftwerten (Release-Kräften) in effektiver Weise herstellbar sind. Insbesondere wird die Bildung der rasterförmigen Teilflächen in einem einzigen Beschichtungsschritt angestrebt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Trennmittel ein aufdruckbares klebkraftabweisendes Material gewählt wird und daß durch Aufdrucken des kleb­ kraftabweisenden Materials in definierter geometrischer Weise auf der Oberfläche des Substrats Trennschichten gebildet werden, wobei das Aufbringen des Trennmittels auf die einen Teilflächen die anderen Teilflächen in ihrem vorherigen Zustand beläßt.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den Ansprüchen 2-17 herausgestellt.
Die definierten Teilflächen in Form eines Rasters werden vorzugsweise jeweils durch kontinuierliches Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials in gleichmäßiger Schichtdicke gebildet. Die definierten Teilflächen in Form eines Rasters können auch jeweils durch kontinuier­ liches Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials in gleicher oder unterschiedlicher Schichtdicke gebildet werden. Es ist auch möglich, die definierten Teilflächen in Rasterform durch stufenweises Aufdrucken des Release- Materials derart zu bilden, daß die definierten Teil­ flächen in sich gleiche und/oder unterschiedlich hohe Schichtstufen aufweisen. Auch können die definierten Teilflächen in Form eines Rasters durch kontinuierliches und stufenweises Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials gebildet werden. Das stufenweise Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials auf die Oberfläche des Substrats kann dabei durch Übereinanderdrucken von min­ destens zwei Trennschichten des klebkraftabweisenden Materials erfolgen.
Für die aufgedruckten Trennschichten wird vorzugsweise das gleiche klebkraftabweisende Material gewählt. Es können jedoch für die aufgedruckten Trennschichten jeder Teilfläche auch verschiedene klebkraftabweisende Materia­ lien gewählt werden. Ebenso ist es möglich, für die aufgedruckten Trennschichten jeder Teilfläche verschie­ dene und gleiche klebkraftabweisende Materialien zu wählen.
Als klebkraftabweisendes Material wird vorzugsweise ein lösungsmittelfreies System gewählt. Insbesondere finden vernetzbare Silikonsysteme sowie UV-härtbare Stoffe als klebkraftabweisendes Material Verwendung.
Vorzugsweise werden die Trennschichten auf die Teil­ flächen der Oberfläche des Substrats flächen- und form­ mäßig gleich und/oder unterschiedlich aufgedruckt. Die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters können in Form von Quadraten aufgedruckt werden, die durch unbe­ druckte Stege getrennt sind. Die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters können kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch und/oder rhombisch gestaltet werden, wobei die dazwischenliegenden unbedruckten Teil­ fächen entsprechend geometrisch gestaltet werden. Auch können die klebkraftabweisenden Teilflächen als Inseln und die unbedruckten Stege als eine durchgehende Barriere ausgebildet werden.
Die Trennkraft (Release-Kraft) der Oberfläche des Sub­ strats wird durch eine Kombination der Adhäsionskraft des gewählten Klebers zu dem mit klebkraftabweisendem Ma­ terial bedruckten Teilflächen einerseits und zu den unbedruckten Teilflächen andererseits eingestellt.
Bei den bisher benutzten Substraten wurde grundsätzlich zunächst eine vollflächige Beschichtung mit mindestens einer Lage von Trennmitteln durchgeführt, d.h. daß die Klebkraft des Klebers für das Trägermaterial des Substrats keine Rolle spielte. Bei vorliegender Erfindung ist dies jedoch von besonderer Bedeutung. Dementsprechend muß bei der Auswahl der Trägermaterialien auf die Kleb­ eigenschaften besonderen Wert gelegt werden.
Das Aufdrucken der Trennschichten auf die Teilflächen kann in einem einzigen Andruck erfolgen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist ein Walzenauftragswerk mit einer Viel­ zahl Walzen und diesen zugeordneten Zuführeinrichtungen für das jeweilige Trennmittel (Release-Material) auf, das jeweils von der Zuführeinrichtung in genau definiertem Auftragsgewicht auf die Außenmatelfläche der zugeordneten Walze auftragbar ist, und zeichnet sich dadurch aus, daß eine Trennmittelübergangswalze auf ihrem Außenmantel den auf der Oberfläche des Substrats in Teilflächen aufzu­ druckenden Trennschichten entsprechende Prägungen auf­ weist.
Bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung sind in den Ansprüchen 18 bis 20 herausgestellt.
Der erfindungsgemäße flächige Gegenstand zeichnet sich dadurch aus, daß das Trennmittel ein aufdruckbares kleb­ kraftabweisendes Material ist, daß das klebkraftabweisen­ de Material in definierter geometrischer Weise auf Teil­ flächen der Oberfläche des Substrats in Form von Trenn­ schichten vorliegt, und daß die anderen Teilflächen von dem klebkraftabweisenden Material frei sind.
Bevorzugte Ausführungsformen des flächigen Gegenstandes sind in den Ansprüchen 21-35 herausgestellt.
Das erfindungsgemäße Verfahren erweist sich von beson­ derer Wichtigkeit bei der Herstellung von Pflastern zum dermalen Verabreichen eines Medikaments an einen Patien­ ten, das ein Reservoir (Speicher) zum Aufnehmen und Abgeben des Medikaments auf die Haut des Patienten be­ sitzt, ferner eine das Reservoir tragende Einrichtung, die eine hautverträgliche Klebststoffschicht aufweist, durch die das Pflaster in seinem Gebrauchszustand auf der Haut des Patienten haftet, sowie einen im Lagerzustand des Pflasters die Klebstoffschicht und das Reservoir abgabeseitig abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm (Liner) aufweist.
Um eine ausreichend lange Lagerzeit für ein gebrauchsfer­ tiges Pflaster zu erreichen, ist stets eine besondere Beschaffenheit des abziehbaren Schutzfilms erforderlich, der sich nach den physiko-chemischen Eigenschaften des flüssigen Arzneistoffträgers richtet. Der abziehbare Schutzfilm muß eine gute Barriere gegen das Unterwandern des Klebstoffes bilden und beim Gebrauch des Pflasters einfach abziehbar sein. Aus diesem Grunde wird der mit der hautverträglichen Klebstoffschicht verbundene abzieh­ bare Schutzfilm (Liner) aus Polyester oder anderen ge­ eigneten Materialien, der im Lagerzustand des Pflasters dessen Einstanzung abgabeseitig abschließt, auf seiner der Klebstoffschicht zugewandten Oberfläche in einem Muster mit Silikon oder anderen klebrige Stoffe abweisen­ den Überzügen derart beschichtet, daß die verbleibende unsilikonisierte Schutzfilmoberfläche mit der Klebstoff­ schicht eine Barriere gegen eine Lateralmigration der das Medikament enthaltenden Mikroemulsion in die hautverträg­ liche Klebstoffschicht bildet. Diese Barriere wird erreicht durch die nicht beschichteten durchgehenden Stege des Rasters. Durch die Möglichkeit der Variierbar­ keit des Verhältnisses zwischen der Flächengröße und/oder Flächenform der klebkraftabweisenden (silikonisierten) Teilflächen und unbedruckten Teilflächen des Musters der mit der hautverträglichen Klebstoffschicht verbundenen Oberfläche des Schutzfilms ist eine Optimierung eines geeigneten Barriereverhaltens und einer günstigen Abzieh­ fähigkeit des Schutzfilms erzielbar.
Auch in den Fällen, in denen die Beschaffenheit und Viskosität der Mikroemulsion ein extrem gutes Diffun­ dieren durch die Haut des Patienten ermöglicht, was zugleich die Gefahr einer Unterwanderung der hautverträg­ lichen Klebstoffschicht durch Mikroemulsion extrem erhöht, schließt der speziell ausgebildete Schutzfilm im Lagerzustand des Pflasters jegliches Lecken der Mikro­ emulsion aus.
Auch bei mehrfach verwendbaren Haftelementen, insbeson­ dere bei haftend befestigbaren Schleif- Schmirgel- oder Polierelementen bzw. bei einem Schild für Informations­ zwecke ist das erfindungsgemäße rasterförmig beschichtete Substrat geeignet einsetzbar. Derartige Haftelemente weisen eine Unterlage auf, auf deren einer Oberfläche eine den Einsatzzweck des Elementes bestimmende Be­ schichtung und auf deren gegenüberliegenden Oberfläche eine druckempfindliche Haftklebeschicht vorgesehen sind. Weiterhin befindet sich auf der Haftklebeschicht der Unterlage ein schälbar abtrennbarer Gesamt-Verbund aus mindestens einer abziehbaren Verbundschicht. Diese Ver­ bundschicht kann auf der ihrer Haftklebeschicht abge­ wandten Oberfläche eine Rückseitenbeschichtung aus z.B. Silikon in einem bestimmten Raster derart aufweisen, daß silikonisierte und unsilikonisierte Teilflächen das Muster der Rückseitenbeschichtung ausmachen. Die sili­ konisierten Teilflächen des Musters können Quadrate sein, die durch unsilikonisierte Stege getrennt sind. Auch hier können die silikonisierten Teilflächen des Musters kreis­ förmig, dreieckig, reckteckig, elliptisch oder rhombisch und die dazwischenliegenden unsilikonisierten, mit Kleb­ stoff versehenen Teilflächen entsprechend geometrisch gestaltet sein.
Das Verhältnis der Abschäl-/Scherfestigkeit zwischen der Rückseitenbeschichtung, der benachbarten Verbundschicht und der benachbarten Haftkleberschicht der Schleifscheibe im Gesamt-Verbund muß derart sein, daß für eine sichere Mehrfachverwendung des Haftelementes jede Verbundschicht ohne Einreißen entfernbar ist.
Da der Trennkraftwert der erfindungsgemäß beschichteten Oberfläche des Substrats sich stets aus der Kombination der Adhäsionskräfte des klebkraftabweisenden Materials und denen des Klebstoffs ergibt, ermöglicht die Erfindung in vorteilhafter Weise die Verwendung eines klebkraftab­ weisenden Materials, das eigentlich keine Adhäsion be­ wirkt. In einem solchen Fall würde der Trennkraftwert des Substrats allein durch die Klebkraft des Klebstoffes an der unbehandelten Substratoberfläche bestimmt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist weiterhin bei der Herstellung einer Vielzahl anderer Produkte geeignet integrierbar, wie z.B. bei der Herstellung von mehrfach wiederöffenbaren Klebebandverschlußsysteme für Windeln, Abdeckklebebänder, Schaumstoffklebebänder zur Befestigung von Gummidichtungen an KFZ-Türen, repositionierbare trocken übertragbare Klebebändern, Post-It-Haftnotiz­ blöcken, Verpackungsbändern, Flip-Charts bei blockarti­ gen, aus einer Vielzahl abziehbarer Folien bestehender Elemente, deren Folien in Abziehrichtung sich ver­ größernde Trennwerte zur Vermeidung eines Aufrollens der Folien aufweisen.
Durch die Erfindung ergeben sich einige weitere Vorteile, weil man beim erfindungsgemäßen Aufbringen der Raster­ struktur die ursprünglichen Eigenschaften des Trägers noch beibehalten kann, denn diese Eigenschaften gehen bei einer kontinuierlichen Beschichtung im wesentlichen unter. Als eine wichtige Anwendung sei Bedruckbarkeit des mit der Rasterstruktur versehenen Trägers genannt. Wenn der Träger z.B. ein bedruckbares Material ist, dann geht diese Bedruckbarkeit bei kontinuierlicher Beschichtung verloren, während sie bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens mindestens teilweise ausreichend erhalten bleibt. Eine andere Anwendung ist die sog. Heißversiegel­ barkeit. Bei bestimmten Anwendungen will man den Träger heißversiegeln, wobei die erfindungsgemäß aufgebrachte Rasterstruktur Vorteile mit sich bringt. Ferner: Will man z.B. bei Verpackungen manchmal dafür sorgen, daß sie eine gewisse Porösität beibehalten, so kann man poröse Träger einsetzen, die durch die erfindungsgemäße rasterförmige Beschichtung ihre Porösität nicht ganz verlieren; sie kann vielmehr zum Teil erhalten werden.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens gemäß der Erfindung wird das klebkraftabweisende Material auf klebstoffbeschichtete Oberflächen des Substrats aufge­ druckt. Dadurch wird erreicht, daß man den Klebstoff auf dem Substrat partiell abdecken kann, wenn im Bedarfsfall der Klebstoff an bestimmten Stellen der Substratober­ fläche neutralisiert werden soll.
Eine besonders vorteilhafte Anwendung der Erfindung besteht in der Beschreibbarkeit von herkömmlichen trans­ parenten Klebebändern für Haushalts- und Bürozwecke.
Exakt steuerbare Trenneigenschaften sind bei den zuvor genannten Bändern bzw. Elementen, z.B. ein silikonisier­ mäßiges Bedrucken der entsprechenden Oberflächen in Form geometrisch genau bestimmter Teilflächen, möglich.
Das erfindungsgemäße Verfahren erweist sich als sehr kostengünstig und befriedigt gestellte Erfordernisse bezüglich der Trennkräfte der genannten Bänder bzw. Elemente in sehr engen Toleranzen.
Die einen Stahlkern aufweisenden Walzen des Walzenauf­ tragswerks der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen eine Beschichtung aus einem flexiblen Material auf, in die Prägungen eingebracht sind, die den im Druckverfahren auf das jeweilige Substrat aufzubringenden Rastern ent­ sprechen, so daß geometrisch genau definierte Teilflächen des Substrats mit dem gewünschten klebkraftabweisenden Material beschichtbar sind und jeweils ein Trennkraftwert (Release-Kraft) des Substrats erzielbar ist, der (die) sich als Kombination der Adhäsion sowohl des klebkraftab­ weisenden Materials als auch des Klebstoffs selbst er­ gibt, der an den von dem klebkraftabweisenden Material freien Teilflächen des Rasters angreift, wobei der Kombi­ nationsgrad durch das Verhältnis der jeweiligen Teil­ flächen exakt steuerbar ist.
Das Bedrucken des Substrats kann mit jeder geeigneten Drucktechnik oder anderen adäquaten Verfahren erfolgen. Grundvoraussetzung ist lediglich, daß das verwendete klebkraftabweisende Material drucktechnisch einsetzbar ist. Dies ist in erster Linie bei lösungsmittelfreien Systemen, wie z.B. bei UV-Licht-härtbaren Materialien der Fall, mit denen genau steuerbare Raster auf der ge­ wünschten Oberfläche des Substrats ohne großen Kostenauf­ wand bei verhältnismäßig engen Toleranzen und Erzielung eines weiten Bereiches von Trennkraftwerten (Release- Kräften) z.B. in nur einem Arbeitsschritt (Andruck) drucktechnisch herstellbar sind.
Bevor mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung der ent­ sprechende Andruck auf das Substrat erfolgt, wird z.B. das als klebkraftabweisendes Material verwendete Silikon durch unterschiedliche Walzengeschwindigkeiten der ein­ zelnen Walzen des Walzenauftragswerks immer weiter ausge­ zogen, bis an der für den Andruck bestimmten Walze (Trennmittelübergangswalze) ein genau definiertes Auf­ tragsgewicht des Trennmittels (Silikons) erzielt ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sind Trennkraftwerte oberhalb von 500 cN/25 mm sowie eine hohe Produktionsge­ schwindigkeit erzielbar. Das erfindungsgemäße Verfahren ist in geeigneter Weise in die Herstellung von druck­ empfindlichen Klebstoffbändern integrierbar, wobei je nach Bedarf die Trennkraftwerte des auf die Klebstoff­ schicht aufgebrachten abziehbaren Substrats entsprechend den Erfordernissen kontrolliert einstellbar sind, da diese Trennkraftwerte von dem Verhältnis der bedruckten Teilflächen und der unbedruckten Teilflächen sowie von der definierten geometrischen Gestalt der bedruckten Teilflächen abhängig ist. So hat sich das erfindungsge­ mäße Verfahren besonders bei der Herstellung eines Ver­ schlußsystems für Babywindeln als erfolgreich erwiesen, bei dem 3 Bänder mit unterschiedlichen Trennkraftwerten erforderlich sind, wie z.B. ein Release-Klebeband (20 bis 300 cN/25 mm), ein Target-Klebeband (300 bis 500 cN/25 mm) und ein Fastening-Klebeband (kleiner als 30 cN/ 25 mm).
Bislang war für ein Substrat, dessen Oberfläche Bereiche mit 3 unterschiedlichen Trennkraftwerten aufweisen sollte, eine dreifache Bandbeschichtung mittels 3 unter­ schiedlicher Trennmittellösungen erforderlich, die in 3 getrennten Beschichtungsstationen aufgebracht und in 3 nachgeschalteten Trockenöfen getrocknet wurden. Das erfindungsgemäße Verfahren macht es möglich, daß demge­ genüber zur Herstellung eines entsprechenden Substrats nur ein lösungsmittelfreies und UV-Licht-härtbares kleb­ kraftabweisendes Material, z.B. ein Silikon, und eine Beschichtungsstation erforderlich sind, die eine Stahl­ walze mit einer Beschichtung aus einem flexiblen Material aufweisen muß, in die die entsprechenden Raster einge­ schmolzen sind.
Bei bislang im Einsatz befindlichen wetterfesten Schaum­ stoffklebebändern zur Befestigung von Gummidichtungen an KFZ-Türen sind für gewöhnlich 3 verschiedene Schutz­ abdeckungen im Einsatz, deren Aufbringung gewisse techni­ sche Probleme mit sich bringt, und die sich von dem Produkt in unerwünschter Weise lösen können. Auch hier werden durch das erfindungsgemäße Verfahren überraschende Vorteile erzielt, wie Versuche ergeben haben. Ent­ sprechendes gilt für repositionierbare, trocken übertrag­ bare Klebebänder.
Entsprechend den geforderten unterschiedlichen Anwen­ dungsbereichen macht das erfindungsgemäße Verfahren eine rechnermäßige Entwicklung der exakt zu kontrollierenden Rasterfigurationen möglich.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen näher erläutert. In diesen sind:
Fig. 1 bis 6 Draufsichten auf unterschiedlich rastermäßig bedruckten Oberflächen eines Substrats,
Fig. 7 eine schematische Aufrißansicht des Walzenauf­ tragswerkes mit der erfindungsgemäß gestalteten Trennmittelübertragungswalze,
Fig. 8 eine Aufrißansicht eines Haftelementes in Form einer mit einem Gesamt-Verbund aus abschälbaren Verbundschichten ausgerüsteten Schleifscheibe wobei eine Rückseitenbeschichtung jeder Unterlage einer Verbundschicht gemäß der in Fig. 1 darge­ stellten Rasterform vorgesehen ist,
Fig. 9 ein Aufriß einer Ausführungsform einer Vorrichtung zum transdermalen Verabreichen von Medikamenten enthaltenen Mikroemulsionen, die im Lagerzustand mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten abzieh­ baren Polyesterfilm ausgerüstet ist, und
Fig. 10 ein Beispiel für ein erfindungsgemäß rasterbe­ schichtetes Drei-Klebeband-Windelverschlußssystem.
Die Fig. 1 bis 6 zeigen jeweils eine Oberfläche 1 eines Substrats, die rasterförmig klebkraftabweisend gemacht, z.B. silikonisiert ist, wobei die bedruckten Teilflächen 2 des Rasters, die auch als Inseln angesprochen werden können, gleichbleibend quadratisch ausgebildet und durch unbedruckte, z.B. nicht silikonisierte Stege 3 gleicher Breite voneinander getrennt sind. In Fig. 1 beträgt die Kantenlänge der quadratischen Teilflächen 2 3 mm, die Breite der Stege 1 mm und die silikonisierte Gesamtfläche der Oberfläche 1 des Substrats 56%.
In Fig. 2 beträgt die Kantenlänge der quadratischen klebkraftabweisend gemachten, z.B. silikonisierten Teil­ flächen 2 3 mm, die Breite der Stege 3 0,5 mm und die silikonisierte Gesamtoberfläche der Oberfläche 1 des Substrats 72%.
In Fig. 3 beträgt die Kantenlänge der klebkraftabweisend gemachten, z.B. silikonisierten quadratischen Teilflächen 2 2 mm, die Breite der Stege 0,5 mm und die silikonisier­ te Gesamtfläche 64% der Oberfläche 1 des Substrats.
In Fig. 4, die eine Negativdarstellung verkörpert, be­ trägt die Kantenlänge der klebkraftabweisend gemachten, z.B. nicht silikonisierten quadratischen Teilflächen 2 1 mm, die Breite der silikonisierten Stege 3 0,75 mm und die silikonisierte Gesamtfläche der Oberfläche 1 des Substrats 33%.
In Fig. 5 beträgt die Kantenlänge der klebkraftabweisend gemachten, z.B. silikonisierten quadratischen Teilflächen 2 2 mm, die Breite der nicht silikonisierten Stege 3 0,75 mm und die silikonisierte Gesamtfläche der Oberfläche 1 des Substrats 53%.
In Fig. 6 beträgt die Kantenlänge der klebkraftabweisend gemachten, z.B. silikonisierten quadratischen Teilflächen 2 1,75 mm, die Breite der nicht silikonisierten Stege 3 0,75 mm und die silikonisierte Gesamtoberfläche der Oberfläche 1 des Substrats 49%.
Fig. 7 zeigt ein an sich herkömmliches Walzenauftrags­ werk, in dem die mit der erfindungsgemäß gestalteten Oberfläche versehene Präge(Druck-)walze A eingesetzt ist. Diese Trennmittelübertragungswalze A weist auf ihrem Außenmantel den auf der Oberfläche des Substrats in Teilflächen aufzudruckenden Trennschichten entsprechende Prägungen auf. Vorzugsweise ist der Außenmantel der Trennmittelübertragungswalze A von einer Beschichtung aus einem flexiblen Material gebildet, in die die ent­ sprechende Prägung eingebracht ist. Vorteilhafterweise kann die Trennmittelübertragungswalze A mehrere verschie­ dene Rasterprägungen aufweisen.
Aus Fig. 8, die eine Aufrißansicht eines Haftelementes 4 in Form einer mit einem Gesamtverbund aus abschälbaren Verbundschichten ausgerüsteten Schleifscheibe zeigt, geht die Anwendung einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beschichteten Schutzabdeckung bei derartigen Haft­ elementen hervor. Ein solches Haftelement 4 in Gestalt einer Schleifscheibe weist eine Unterlage 5 und eine erste Klebstoffbeschichtung 6, eine zweite Klebstoffbe­ schichtung 7 sowie Schleifkörner 8 auf. Die Schleifkörner 8 sind derart in die beiden Klebstoffbeschichtungen 6, 7 eingebettet, daß sie einerseits in die erste Klebstoffbe­ schichtung 6 nach unten hineinragen und andererseits nach oben über die zweite Klebstoffbeschichtung 7 vorstehen. Die beiden Klebstoffbeschichtungen 6 und 7 sind miteinan­ der und mit der Unterlage 5 fest verbunden.
Auf der von der Schleifscheibenoberfläche abgewandten Unterfläche der Unterlage 5 ist eine druckempfindliche Kleberschicht 9 aufgebracht, an der der z.B. kreiszylin­ drisch gestaltete Gesamt-Verbund 10 abnehmbar befestigt ist, der bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform aus 2 übereinander angeordneten, abschälbaren Verbund­ schichten 11 a, 11 b gleicher Abmessung aufgebaut ist.
Jede Verbundschicht 11 a, 11 b ist aufgebaut aus einer Unterlage 12 und einer druckempfindlichen Kleberschicht 13 auf ihrer einen Seite, wobei auf der der druckempfind­ lichen Kleberschicht 13 abgewandten Seite der Unterlage 12 eine Rückseitenbeschichtung 14 aufgebracht ist, die gemäß Fig. 1 rasterförmig silikonisiert oder mit einem anderen klebkraftabweisenden Material rasterförmig be­ druckt ist. Hierdurch geht die verbleibende unbedruckte Oberfläche der Unterlage 12 mit der Kleberschicht 13 der benachbarten Verbundschicht 11 b eine innige Verbindung ein, während in den Klebkraftabweisenden Bereichen die Haftwirkung der Kleberschicht 12 unterdrückt wird. Die klebkraftabweisenden bzw. silikonisierten Teilflächen 2 des Rasters, die auch als Inseln angesprochen werden können, sind gleichbleibend quadratisch ausgebildet und durch unbedruckte Stege 3 gleicher Breite voneinander getrennt.
Die Teilflächen 2 bzw. Inseln des Rasters können jedoch auch kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch, rhombisch usw. gestaltet sein, wobei die unterschiedliche geometrische Gestaltung der Teilflächen 2 eine entspre­ chende Gestaltung der Stege 3 nach sich zieht. So wird es z.B. bei kreisförmiger Gestaltung der Teilflächen 2 im Bereich der sich am nächsten kommenden Kreisränder schmale Stege 3 geben, während die Kreuzungsbereiche der Stege 3 entsprechend flächenmäßig ausgeweitet sind. Die jeweilige geometrische Gestaltung der Teilflächen 2 und der zugehörigen Stege 3 wird durch die verschiedenen Anforderungen an die abschälbare Unterlage 12 bestimmt, die dadurch beeinflußt werden, daß die einander entgegen­ wirkenden Bedürfnisse, nämlich die Stärke der Haftung einerseits und die leichte Abschälbarkeit oder Ablösbar­ keit der Unterlage und damit der betreffenden Verbund­ schicht andererseits auf den jeweiligen Bedarfsfall bei der Anwendung des Haftelementes zugeschnitten sind, daß in Gestalt einer Schleifscheibe, eines Schildes für Informationszwecke oder auch als anderer Gebrauchsgegen­ stand vorliegt, der in ähnlicher Weise an einer Fläche in mehrfacher Weise klebend befestigt werden soll.
Das Verhältnis der Abschäl-/Scherfestigkeit zwischen der Rückseitenbeschichtung 14, der ersten Verbundschicht 11 a und der Haftkleberschicht 9 der Schleifscheibe bzw. die Art der Bindung zwischen der Rückseitenbeschichtung 14 der zweiten Verbundschicht 11 b und der Haftkleberschicht 9 der ersten Verbundschicht 11 a müssen derart sein, daß für eine sichere Mehrfachverwendung des Haftelementes 4 jede Verbundschicht 11 a, 11 b ohne Einreißen entfernbar ist.
Fig. 9, die einen Aufriß einer Ausführungsform einer Vorrichtung, z.B. eines Pflasters, zum transdermalen Verabreichen von Medikamente enthaltenden Mikroemulsionen zeigt, beinhaltet einen weiteren wichtigen Anwendungsfall einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren rasterförmig klebkraftabweisend bedruckten Schutzabdeckung, die im Lagerzustand der Vorrichtung abgabeseitig eine Lateral­ migration verhindert. Wie Fig. 9 verdeutlicht, weist die Vorrichtung zum transdermalen Verabreichen von niedrig­ viskosen, die Medikamente enthaltenden Mikroemulsionen ein Materialstück 15 aus saugfähigem Material auf, das in einem eingestanzten Reservoir 16 angeordnet ist, das ein geschlossene Zellen aufweisendes Polyethylenschaumstück 17 durchsetzt. Die die Medikamente enthaltenden Mikro­ emulsionen sind in dem Materialstück 15 aus saugfähigem Material enthalten. Die Dicke des Polyethylenschaumstücks 17 ist etwas größer als die Dicke des saugfähigen Materials 15, das das in die Mikroemulsion inkorporierte Medikament adsorptiv haftend enthält, wodurch eine Druck­ entlastung gegeben ist. Auf der einen Oberfläche des Polyethylenschaumstücks 17 ist eine hautverträgliche, druckempfindliche Klebstoffschicht 18 aufgebracht, die wiederum mit einer Schutzfolie 19 aus Polyester im Lager­ zustand der Vorrichtung abgedeckt ist.
Die gegenüberliegende Oberfläche des Polyethylenschaum­ stücks 17 ist mit einer Heißschmelz-Klebstoffschicht 20 aus Ethylenphenylacetat versehen, durch die ein mit Aluminium bedeckter Polyethylenschutzfilm 21 auf dem Polyethylenschaumstück 17 haftet. Die Heißschmelz-Kleb­ stoffschicht 20 und der Polyethylenschutzfilm 21 sind miteinander unter Bildung einer Barriere gegen Lateralmi­ gration heißversiegelt.
Die auf der hautverträglichen Klebstoffschicht aufge­ brachte, im Lagerzustand der Vorrichtung das Reservoir 16 abgabeseitig abschließende, abziehbare Schutzfolie 19 aus Polyester ist auf ihrer der hautverträglichen Klebstoff­ schicht zugewandten Oberfläche in einem Raster gemäß Fig. 1 mit Silikon beschichtet, so daß die verbleibende, unbedruckte Schutzfolienoberfläche mit der Klebstoff­ schicht eine innige Verbindung eingeht, die eine sichere Barriere gegen eine Lateralmigration der Mikroemulsion darstellt. Auch hier sind die silikonisierten Teilflächen 2 des Rasters, die auch als Inseln angesprochen werden können, gleichbleibend quadratisch ausgebildet und durch unbedruckte Stege 3 gleicher Breite voneinander getrennt.
Die Teilflächen 2 bzw. Inseln des Rasters können aber auch in anderer Weise geometrisch gestaltet sein, wobei die unterschiedliche geometrische Gestaltung der Teil­ flächen 2 eine entsprechende Gestaltung der Stege 3 nach sich zieht. Die jeweilige geometrische Gestaltung der Teilflächen 2 und der zugehörigen Stege 3 wird durch die verschiedenen Anforderungen an die abziehbare Schutzfolie 19 aus Polyester bestimmt, die dadurch beeinflußt werden, daß die einander entgegenwirkenden Bedürfnisse, nämlich die Stärke der Haftung einerseits und die leichte Abzieh­ barkeit oder Ablösbarkeit der Schutzfolie 19 andererseits auf den jeweiligen Bedarfsfall bei der Anwendung als Schutzfilm des Pflasters zugeschnitten sein sollen.
In Fig. 10 ist ein Beispiel für ein erfindungsgemäß rasterbeschichtetes Drei-Klebeband-Windelverschluß-System dargestellt. Der Windelverschluß besitzt ein Fastening- Klebeband 22, das mit seiner Rückseite fest auf der Folienseite an dem einen Windelflügel angeordnet ist. Ebenso ist ein Release-Klebeband 23 fest mit der Vliess- Seite des Windelflügels verbunden. Zwischen diesen ist ein Target-Klebeband 24 angeordnet, das auf der Windel- Polyäthylenseite befestigt wird und das der wiederholten ablösbaren Befestigung der Windel auf der Verschlußseite 26 des Fastening-Klebebandes 22 dient.
Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit von rasterförmig aufgebrachten Trennmitteln im Klebeband wurden folgende für Windelklebebänder typische Untersuchungen durchge­ führt:
  • 1. Trennkraft.
  • 1.1 - 90° Abzugsverhalten mit einem geeigneten Fasten­ ing-Klebeband.
  • 1.2. - Alterungsverhalten mittels Keiltest nach 20 h 70°C.
  • 2. Rollenabwicklung.
  • 3. Schäladhesion im Winkel von 90° auf glatter Seite einer Polyethylenfolie von 150 µm (Micron) Dicke.
Die Ergebnisse der nachstehenden Tab. 1 zeigen unter­ schiedliche Trennkrafteigeneschaften, hervorgerufen durch die entsprechenden geometrischen Raster. Hieraus ergeben sich je nach Anwendungsfall die entsprechenden Windel­ klebebänder:
Für das Release-Klebeband: Ausgestaltungen entsprechend Fig. 2, 3, 4.
Für das Target-Klebeband: Ausgestaltungen entsprechend den Fig. 1, 5, 6.
Für das Fastening-Klebeband: Ausgestaltungen entsprechend der Fig. 2, vollflächig.
Tabelle 1
Nachdem die Funktionsfähigkeit eines mittels Raster beschichteten Klebebandes untersucht war, wurde im nächsten Schritt die Alterungsstabilität nach 2 Monaten Lagerung bei Raumtemperatur und 50% relativer Feuchte überprüft.
Die bereits oben beschriebenen Untersuchungen wurden auch hier angewandt. Gleichzeitig wurden zur Kontrolle Standardklebebänder in die Versuchsreihe mit einbezogen, deren Meßergebnisse in Spalten 7 und 8 aufgeführt werden.
Bezugszeichenliste
 1 Oberfläche
 2 Teilflächen
 3 Stege
 4 Haftelement
 5 Unterlage
 6 1. Klebstoffbeschichtung
 7 2. Klebstoffbeschichtung
 8 Schleifkörner
 9 Kleberschicht
10 Gesamt-Verbund
11 a, 11 b Verbundschicht
12 Unterlage jeder Verbundschicht
13 Kleberschicht
14 Rückseitenbeschichtung
15 Materialstück
16 Reservoir
17 Polyethylenschaumstück
18 druckempfindliche Klebstoffschicht
19 Schutzfolie
20 Heißschmelz-Klebstoffschicht
21 Polyethylenschutzfilm
22 Befestigungsklebeband
23 rasterförmig aufgebrachtes Trennmittel
24 druckempfindliche Klebstoffschicht
25 Rückseite des Befestigungs-Klebebandes
26 Abdeck-Klebeband
27 rasterförmig aufgebrachtes Trennmittel
28 druckempfindliche Klebstoffschicht
29 mittleres Befestigungsklebeband
30 rasterförmig aufgebrachtes Trennmittel
31 druckempfindliche Klebstoffschicht
32 Verschlußseite des Befestigungsklebebandes
A Trennmittelübertragungswalze

Claims (35)

1. Verfahren zum Versehen mindestens einer Oberfläche eines Substrats (Trägerelementes), mit mindestens einer Beschichtung mindestens eines Trennmittels (klebrige Stoffe abweisenden Mittels) derart, daß in Form eines Rasters Teilflächen mit unterschiedlichen Trennkraft­ werten (Release-Kräften) gebildet werden, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als Trennmittel ein aufdruckbares kleb­ kraftabweisendes Material gewählt wird und daß durch Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials in defi­ nierter geometrischer Weise auf Teilflächen der Ober­ fläche des Substrats Trennschichten gebildet werden, und daß das Aufbringen des Trennmittels auf die einen Teil­ flächen die anderen Teilflächen in ihrem ursprünglichen Zustand beläßt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das klebkraftabweisende Material auf klebstoffreie Oberflächen des Substrats aufgedruckt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das klebkraftabweisende Material auf klebstoffbe­ schichtete Oberflächen des Substrats aufgedruckt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die definierten Teilflächen in Form eines Rasters jeweils durch kontinuierliches Aufdrucken des klebkraft­ abweisenden Materials in gleichmäßiger Schichtdicke gebildet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die definierten Teilflächen in Form eines Rasters jeweils durch kontinuierliches Aufdrucken des klebkraft­ abweisenden Materials in gleicher oder unterschiedlicher Schichtdicke gebildet werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die definierten Trennschichten in Form eines Rasters durch kontinuierliches und stufenweises Aufdrucken des klebkraftabweisenden Materials gebildet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß für die aufgedruckten Trennschichten jeder Teilfläche verschiedene klebkraftabweisende Materialien gewählt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als klebkraftabweisendes Material ein lösungsmittelfreies System gewählt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als klebkraftabweisendes Material UV-härtbare Ma­ terialien gewählt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als klebkraftabweisendes Material vernetz­ bare Silikonsysteme verwendet werden.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschichten auf die Teilflächen der Oberfläche des Substrats flächen- und formmäßig gleich und/oder unterschiedlich aufgedruckt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters als Inseln und die unbedruckten Teilflächen/Stege als durchgehende Barrieren ausgebildet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einen Teilflächen/Stege des Rasters als klebkraftabweisende durchgehende Barrieren und die ande­ ren Teilflächen als unbedruckte Inseln ausgebildet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters in Form von Quadraten aufgedruckt werden, die durch unbedruckte Stege getrennt sind.
15. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch und/oder rhombisch gestaltet werden und daß die da­ zwischenliegenden unbedruckten Teilflächen entsprechend geometrisch gestaltet werden.
16. Verfahren nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen und die unbedruckten Teilflächen des Rasters durch sich abwechselnde Streifen gebildet werden, die gerade, zick­ zackförmig, wellenförmig oder mäanderförmig gestaltet sind.
17. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkraft (Release-Kraft) der Oberfläche des Substrats durch eine Kombination der Adhäsionskraft des gewählten Klebers zu den mit klebkraftabweisendem Mate­ rial bedruckten Teilflächen einerseits und zu den unbe­ druckten Teilflächen andererseits eingestellt wird.
18. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Patentansprüche 1 bis 15, mit einem Walzenauf­ tragswerk mit einer Vielzahl Walzen und diesen zugeordne­ ten Zuführeinrichtungen für das jeweilige Trennmittel (Release-Material), das jeweils von der Zuführeinrichtung in genau definiertem Auftragsgewicht auf die Außenmantel­ fläche der zugeordneten Walze auftragbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennmittelübertragungswalze A auf ihrem Außenmantel den auf der Oberfläche des Substrats in Teilflächen aufzudruckenden Trennschichten entsprechende Prägungen aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich­ net, daß der Außenmantel der Trennmittelübertragungswalze A von einer Beschichtung aus flexiblem Material gebildet ist, in die die entsprechende Prägung eingebracht ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf dem Außenmantel der Trennmittelüber­ tragungswalze A mehrere verschiedene Rasterprägungen vorgesehen sind.
21. Flächiger Gegenstand mit einem Substrat (Träger­ element), mit mindestens einer Beschichtung mindestens eines Trennmittels (klebrige Stoffe abweisenden Mittels), und mit Teilflächen in Form eines Rasters mit unter­ schiedlichen Trennkraftwerten, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennmittel ein aufdruckbares klebkraftabweisendes Material ist, daß das klebkraftabweisende Material in definierter geometrischer Weise auf Teilflächen der Oberfläche des Substrats in Form von Trennschichten vorliegt, und daß die anderen Teilflächen von dem kleb­ kraftabweisenden Material frei sind.
22. Gegenstand nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das klebkraftabweisende Material auf den Teil­ flächen einer klebstoffreien Oberfläche des Substrats vorgesehen ist.
23. Gegenstand nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das klebstoffabweisende Material auf den Teil­ flächen einer klebstoffbeschichteten Oberfläche des Substrats vorgesehen ist.
24. Gegenstand nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die definierten Teilflächen in Form eines Rasters jeweils das klebkraftabweisende Material in gleichmäßiger Schichtdicke aufweisen.
25. Gegenstand nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die definierten Teilflächen in Form eines Rasters jeweils das klebkraftabweisende Material in gleicher oder unterschiedlicher Schichtdicke aufweisen.
26. Gegenstand nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das klebkraftabweisende Material ein lösungsmittelfreies System ist.
27. Gegenstand nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das klebkraftabweisende Material ein vernetzbares System ist.
28. Gegenstand nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das vernetzbare System ein Silikonsystem ist.
29. Gegenstand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen auf der Oberfläche des Substrats flächen- und formmäßig gleich und/oder unterschiedlich vorliegen.
30. Gegenstand nach Anspruch 21 und 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters als Inseln und die unbedruckten Teilflächen/Stege als durchgehende Barrieren vorliegen.
31. Gegenstand nach Anspruch 21 und 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einen Teilflächen/Stege des Rasters als klebkraftabweisende durchgehende Barrieren und die ande­ ren Teilflächen als unbedruckte Inseln vorliegen.
32. Gegenstand nach Anspruch 21 und 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters in Form von Quadraten vorliegen, die durch unbe­ druckte Stege getrennt sind.
33. Gegenstand nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen des Rasters kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch und/oder rhombisch gestaltet sind und daß die dazwischen­ liegenden unbedruckten Teilflächen entsprechend geo­ metrisch gestaltet sind.
34. Gegenstand nach Anspruch 21 und 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die klebkraftabweisenden Teilflächen und die unbedruckten Teilflächen des Rasters in Form von sich abwechselnden Streifen vorliegen, die gerade, zick­ zackförmig, wellenförmig oder mäanderförmig gestaltet sind.
35. Gegenstand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkraft (Release-Kraft) der Oberfläche des Substrats durch eine Kombination der Adhäsionskraft des gewählten Klebers zu den mit klebkraftabweisendem Mate­ rial bedruckten Teilflächen einerseits und zu den unbe­ druckten Teilflächen andererseits eingestellt ist.
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