DE3842955C2 - Verbindungsstück für einen Scheibenwischer - Google Patents
Verbindungsstück für einen ScheibenwischerInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungsstück für einen
Scheibenwischer gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE-OS 32 22 761 ist ein Verbindungsstück dieser Art bekannt, das
eine maulartige Aufnahme für einen am Wischblatt fixierten Gelenkbolzen
aufweist. Diese maulartige Aufnahme ist gebildet durch zwei Lagerstege,
die einstückig mit den Führungswangen des Verbindungsstückes ausgebildet
sind. Da bei der bekannten Ausführung diese Führungswangen jeweils
einstückig ausgebildet sind und sich über die gesamte Länge des
Verbindungsstückes erstrecken, benötigt man einen erhöhten Kraftaufwand,
um dieses Verbindungsstück auf einen Gelenkbolzen unter Aufweitung der
maulartigen Aufnahme aufzurasten. Eine Demontage des Verbindungsstückes
ist meist ohne Werkzeuge überhaupt nicht möglich. Natürlich könnte man
das Problem einer einfachen Montage bzw. Demontage dadurch lösen, daß man
die Maulöffnung auf einen Wert vergrößert, der annähernd dem Durchmesser
des Gelenkbolzens am Wischblatt entspricht. Dann ist allerdings eine
ausreichend sichere Verbindung zwischen diesem Verbindungsstück und dem
Wischblatt bei den unvermeidlichen Toleranzen nicht mehr gegeben.
Aus der FR 2.190.078 ist ein anders Verbindungsstück mit
einer von zwei Schenkeln gebildeten maulartigen Aufnahme für
den Gelenkbolzen des Wischblattes bekannt, welcher außerdem
mit der Wischstange eines Wischarmes verbindbar ist. Von
jedem Schenkel der maulartigen Aufnahme steht ein einwärts
gerichteter Vorsprung ab. Um das Verbindungsstück rastend
mit dem Gelenkbolzen des Wischblattes zu verbinden, wird der
Gelenkbolzen des Wischblattes in radialer Richtung in die
maulartige Aufnahme hineingedrückt. Unter vorübergehendem
federelastischem Auseinanderspreizen der Schenkel passiert
der Gelenkbolzen die Engstelle zwischen den beiden Vorsprün
gen und gelangt in die zylindrische Lageraufnahme des Ver
bindungsstückes. Da das Verbindungsstück verhältnismäßig
formstabil ausgeführt sein muß, ist ein hoher Kraftaufwand
für die Montage oder Demontage des Verbindungsstückes er
forderlich.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein
Verbindungsstück dieser Art so weiterzubilden, daß es möglichst einfach
montiert bzw. demontiert werden kann, aber dennoch eine stabile
Befestigung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Der Erfindung liegt dabei die Überlegung zugrunde,
daß man durch eine Relativbewegung eines Betätigungselementes am
Verbindungsstück vor der Montage die Maulöffnung aufweiten kann. Die
Maulöffnung kann dann im unbelasteten Zustand im Vergleich zu bekannten
Ausführungen verhältnismäßig klein sein, so daß eine einwandfreie
Lagesicherung erreicht ist.
Bevorzugt wird eine Ausführung, bei der als Betätigungselement zur
Aufweitung der Maulöffnung unmittelbar ein Abschnitt der Führungswangen
genutzt wird. Eine solche Lösung hat nämlich den Vorteil, daß
zusätzliche, die Herstellkosten erhöhende Teile nicht benötigt werden.
Der Einsatz der Führungswangen als Betätigungselement zur Aufweitung der
Führungswangen hat außerdem den Vorteil, daß die Rasteinrichtung für den
Wischarmhaken nicht beeinflußt wird.
Es sind aber andererseits auch andere Ausführungen denkbar, bei denen
diese Maulöffnung durch Betätigung der zur Rasteinrichtung mit dem
Wischarmhaken gehörenden Rastzungen aufgeweitet wird. Normalerweise
besteht nämlich auch bei diesen Ausführungen nicht die Gefahr einer
unbeabsichtigten Lösung des Verbindungsstückes von dem Gelenkbolzen des
Wischblattes, weil der Wischarmhaken nach der Montage diese maulartige
Aufnahme umgreift und damit eine Aufweitung der Lagerstege verhindert.
Die Erfindung und deren vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachstehend
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine Seitenansicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht auf einen Endabschnitt eines fünften
Ausführungsbeipieles,
Fig. 6 einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5.
Fig. 7 eine Seitenansicht auf ein weiteres Ausführungsbeipiel,
Fig. 8 eine Ansicht in Pfeilrichtung X auf die Ausführung nach
Fig. 7,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeipiel
und
Fig. 10 einen Längsschnitt durch ein letztes Ausführungsbeipiel.
Das in Fig. 1 dargestellte Verbindungsstück dient in bekannter Weise zur
Anlenkung eines Wischblattes an einen Wischarm mit einem hakenförmigen
Ende. Dieses Verbindungsstück hat eine maulartige Aufnahme 10 für einen
am Wischblatt zwischen zwei Seitenwangen fixierten Gelenkbolzen. Diese
Aufnahme wird dabei durch zwei Lagerstege 11 und 12 gebildet, die quer zu
Führungswangen 13, 14 ausgerichtet sind und diese im Abstand zueinander
angeordneten Führungswangen 13, 14 miteinander verbinden. Man erkennt aus
Fig. 1, daß diese Lagerstege 11, 12 wenigstens teilweise eine
bogenförmige Kontur aufweisen, die der Mantelfläche des zwischen den
Seitenwangen eines Wischblattes fixierten Gelenkbolzens angepaßt sind.
Dabei bilden diese Lagerstege 11, 12 auf der von ihrem Scheitel 15
abgewandten Seite jeweils eine Hinterschneidung 16, 17 derart, daß die
lichte Weite W zwischen den beiden Hinterschneidungen 16, 17 kleiner ist
als der Durchmesser des Gelenkbolzens am Wischblatt. Beim Aufstecken
dieses Verbindungsstückes muß daher entgegen einer Federkraft die lichte
Weite W vergrößert und damit die Maulöffnung aufgeweitet werden, damit
dieser Gelenkbolzen auf diametral gegenüberliegenden Seiten von diesen
Lagerstegen 11, 12 abschnittsweise umgriffen wird.
An den in Fig. 1 mit A bezeichneten Aufnahmebereich schließt sich ein
Rastbereich R an. In diesem Rastbereich R ist die insgesamt mit 30
bezeichnete Rasteinrichtung angeordnet, die bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel aus zwei Rastzungen 31, 32 mit jeweils einer Rastnase
33, 34 aufgebaut ist. Diese beiden Rastzungen 31, 32 sind zwischen den
Führungswangen 13, 14 des Verbindungsstückes in Pfeilrichtung P elastisch
auslenkbar derart, daß wenigstens eine der Rastnasen 33, 34 in eine
zugehörige Aussparung am Ende eines Hakenwischarmes eingreifen kann. Der
Aufbau einer solchen Rasteinrichtung ist im Prinzip bekannt, so daß sich
nähere Erläuterungen hier erübrigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
daß die beiden Rastzungen 31, 32 spiegelbildlich zu einer
Längsmittelebene E angeordnet sind, so daß eine falsche Montage dieses
Verbindungsstückes vermieden wird.
Wesentlich für die vorliegende Erfindung ist nun, daß dieses
Verbindungsstück Betätigungselemente aufweist, über die die Lagerstege
11, 12 auseinanderspreizbar sind, so daß die Maulöffnung bzw. die lichte
Weite W vor der Montage bzw. Demontage des Verbindungsstückes vergrößert
werden kann, so daß im Vergleich zu bekannten Ausführungen geringere
Kräfte notwendig sind. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind die
Führungswangen 13, 14 jeweils in der Längsmittelebene E in erste und
zweite Teilbereiche a, b unterteilt, wobei diese Teilbereiche an einer
Gelenkstelle 35 miteinander verbunden sind. Diese Gelenkstelle 35 liegt
in der Übergangszone zwischen dem Aufnahmebereich A und dem Rastbereich
R. Da die die Maulöffnung abgrenzenden Lagerstege 11, 12 einstückig mit
den jenseits der Gelenkstelle 35 gelegenen Abschnitten 13R der
Führungswangen 13 verbunden sind, kann die Maulöffnung 18 aufgeweitet
werden, wenn man die anderen Abschnitte 13L der Führungswangen
aufeinander zubewegt. Der Sachverhalt kann auch so ausgedruckt werden,
daß dieses Verbindungsstück nach Fig. 1 wäscheklammerartig oder
scherenartig aufgebaut ist, wobei auf der einen Seite des
Wäscheklammergelenkes 35 die Maulöffnung und auf der anderen Seite die
Betätigungselemente liegen, die beim ersten Ausführungsbeispiel nach Fig.
1 durch die Abschnitte 13L der Führungswangen 13 selbst gebildet werden.
Vergleicht man das erfindungsgemäße Verbindungsstück nach Fig. 1 mit
einem Verbindungsstück nach dem Stand der Technik, dann wird erkennbar,
daß die Montageerleichterung mit einfachen Mitteln dadurch gelöst wird,
daß man in dem Rast- bzw. Betätigungsbereich R die Führungswangen
aufschlitzt, wobei sich dieser Schlitz 38 symmetrisch zur
Längsmittelebene E bis zur Gelenkstelle 35 erstreckt und sich dabei
konisch verjüngt.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel, das sich von dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 durch eine andere Aufteilung des
Aufnahmebereiches A und des Rastbereiches oder Betätigungsbereiches R
bzw. durch eine Verlagerung der Gelenkstelle 35. Dadurch werden die
Hebelverhältnisse so geändert, daß bei einer kurzen Wegstrecke S bei der
Relativbewegung der beiden als Betätigungselemente anzusehenden
Wandabschnitte 13L der Führungswangen 13 die Maulöffnung 18 ausreichend
weit geöffnet wird. Andererseits kann bei diesem Ausführungsbeipiel nach
Fig. 2 die Hinterschneidung 16, 17 vergrößert werden, wodurch im
unbelasteten Zustand die lichte Weite W reduziert wird. Damit ergibt sich
ein besserer Halt dieses Verbindungstückes auf dem Gelnkbolzen am
Wischblatt. Bei dieser Ausführung nach Fig. 2 ist also der Scheitel 15
der Aufnahme 10 im Abstand von der Gelenkstelle 35 angeordnet, und die
Seitenwände 13, 14 sind zwischen diesem Scheitel 15 und der Gelenkstelle
35 durch einen schmalen Längsschlitz 40 in der Symmetriemittelebene E
voneinander abgeteilt, so daß die erforderliche Schwenkbeweglichkeit
gewährleistet ist.
In Fig. 1 ist der Aufnahmebereich kleiner als der Betätigungsbereich. In
Fig. 2 ist dagegen der Aufnahmebereich größer als der Betätigungsbereich.
Natürlich sind auch Ausführungen denkbar, bei denen die Gelenkstelle 35
mittig derart angeordnet ist, daß die Länge des Aufnahmebereiches etwa
der Länge des Betätigungsbereiches entspricht.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 entspricht im wesentlichen
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Allerdings endet nun der
Längsschlitz 38 vor dem gelenkstellenfernen Ende der Führungswangen 13
und die Abschnitte 13a, 13b sind bereichsweise durch einen seitlich nach
außen ausknickbaren Wandabschnitt 50 geringer Materialstärke miteinander
verbunden. Aus Fig. 4 wird deutlich, daß dieser Wandabschnitt 50 vor der
Montage des Verbindungsstückes über die Außenfläche F der Führungswangen
13, 14 vorsteht. Bei einer Relativbewegung der als Betätigungselement
anzusehenden Wandabschnitte im Sinne einer Öffnung des Aufnahmemaules des
Verbindungsstückes knickt diese Wand weiter nach außen aus. Nach der
Montage des Verbindungsstückes auf dem Gelenkbolzen und dem Einschwenken
dieses Verbindungsstückes zwischen die Seitenwangen des
Wischblatttragbügels sorgen diese dann einwärts gedrückten Wandabschnitte
50 für eine Stabilisierung der Gelenkverbindung zwischen Aufnahme und
Gelenkbolzen und aufgrund ihrer Elastizität auch für einen gewissen
Toleranzausgleich.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 und 6 ist am unteren
Wandabschnitt 13b einstückig ein Steg 60 angeformt, der vor der Montage
des Verbindungsstückes federnd über die Seitenfläche P der Führungswangen
13 vorsteht und den Schlitz 38 überbrückt. Dieser Zustand ist in Fig. 6
rechts dargestellt. Nach der Montage des Verbindungsstückes wird dieser
Steg 60 durch die Seitenwange 19 eines Tragbügels einwärts gedrückt
derart, daß dieser Steg 60 nun als Abstandshalter zwischen den sich
gegenüberliegenden Abschnitten 13a, 13b bzw. 14a, 14b der Führungswangen
dient. Dieser Zustand ist in Fig. 6 links dargestellt. Dieser Steg 60 hat
also die gleiche Funktion wie der ausknickbare Wandabschnitt 50 bei dem
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3 und 4. Nach der Montage des
Verbindungsstückes erfolgt durch diesen Steg 60 bzw. den Wandabschnitt 50
gewissermaßen eine Verriegelung des Verbindungsstückes auf dem
Gelenkbolzen, denn bei einem zwischen den Seitenwangen eines Tragbügels
befindlichen Verbindungsstück kann die Maulöffnung nicht mehr so weit
aufgeweitet werden, daß sich das Verbindungsstück vom Gelenkbolzen
abziehen läßt.
Die in den Fig. 7 bis 10 dargestellten Ausführungsbeispiele unterscheiden
sich von den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen durch eine andere
Ausbildung des Betätigungselementes zur Aufweitung der Aufnahmeöffnung
18. In den Fig. 7 und 8 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem
der untere Lagersteg 11 durch seitliche Längsschlitze 70 von den
Führungswangen 13, 14 abgetrennt ist. Auch die Rastzunge 31 ist in der
üblichen Weise über Längsschlitze 71 von den Führungswangen 13, 14
abgetrennt. Die Rastzunge 31 ist nun mit dem Lagersteg 11 über die
Gelenkstelle 35 derart verbunden, daß bei einer Betätigung der Rastzunge
31 der Lagersteg 11 im Sinne einer Aufweitung der Aufnahmeöffnung 18
bewegt werden kann. Bei dieser Ausführung ist also als Betätigungselement
unmittelbar die Rastzunge 31 anzusehen.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 und 8 der obere
Lagersteg 12 bei der Montage des Verbindungselementes nicht durch ein
Betätigungselement ausgelenkt wird, weil er nicht durch Schlitze von den
Führungswangen abgetrennt ist, ist bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.
9 ein symmetrischer Aufbau derart erkennbar, daß nun die beiden
Lagerstege 11, 12 einstückig mit den zugehörigen Rastzungen 31, 32 über
eine Gelenkstelle 35 verbunden sind. Auch bei dieser Ausführung dienen
die Rastzungen 31, 32 unmittelbar als Betätigungselemente. Sie sind
ebenso wie die Lagerstege 11, 12 durch Längsschlitze von den
Führungswangen getrennt. Diese Führungswangen sind also bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 nur an der Gelenkstelle 35 miteinander
verbunden. Es ist aber durchaus auch denkbar, daß bei Verwendung eines
geeigneten Werkstoffes diese Lagerstege 11 und 12 sowie die Rastzungen 31
und 32 jeweils einstückig mit den zugehörenden Führungswangen 13, 14
ausgebildet werden, was im Ergebnis bedeutet, daß durch Druck auf diese
Führungswangen oder durch Druck auf die Rastzungen die Aufnahmeöffnung
aufweitbar ist. In einem solchen Fall kann man zur Erhöhung der
Flexibilität in den Führungswangen Einschnitte 80 vorsehen, die nahe der
Gelenkstelle 35 angeordnet sind und zu dem von der Längsmittelebene E
abgewandten Rand hin offen sind.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10 unterscheidet sich von dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 wiederum durch eine Verlagerung der
Gelenkstelle 35. Dieses Verbindungsstück nach Fig. 10 ist spiegelbildlich
zu der Längsmittelebene E aufgebaut, wobei die Länge des
Aufnahmebereiches A etwa der Länge des Betätigunsbereiches R entspricht.
Insgesamt wird durch die erfindungswesentlichen Merkmale ein
Verbindungsstück geschaffen, das sich wesentlich einfacher als bekannte
Ausführungen montieren läßt. Dadurch wird auch die Bereitschaft des
Kraftfahrers zum Wischblattwechsel gefördert, was sich letztendlich auf
die Verkehrssicherheit positiv auswirkt.
Claims (15)
1. Verbindungstück für einen Scheibenwischer zur Anlenkung eines
Wischblatttragbügels an einen Wischarmhaken, das zwischen zwei im Abstand
zueinander angeordneten Führungswangen eine maulartige Aufnahme für einen
am Wischblatt zwischen zwei Seitenwangen fixierten Gelenkbolzen sowie
eine Rasteinrichtung für den passend zwischen die Führungswangen
eingesetzten Wischarmhaken aufweist, wobei die Aufnahme durch zwei den
Gelenkbolzen auf wenigstens annähernd diametral gegenüberliegenden Seiten
teilweise umgreifende und zur Montage bzw. Demontage entgegen einer
Federkraft im Sinne einer Maulöffnung auseinanderspreizbare Lagerstege
gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß diese Lagerstege (11, 12)
wäscheklammerartig mit Betätigungselementen (13L, 31, 32) derart
verbunden sind, daß die Maulöffnung (18) durch eine Relativbewegung eines
Betätigungselementes relativ zum anderen aufweitbar ist.
2. Verbindungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Führungswange (13) in einer Längsmittelebene (E) in erste und zweite
Teilbereiche (13a, 13b) unterteilt ist und diese beiden Teilbereiche
(13a, 13b) an einer Gelenkstelle (35) miteinander verbunden sind, wobei
diese Gelenkstelle (35) im Übergangsbereich zwischen einem
Aufnahmebereich (A) und einem Betätigungsbereich (R) liegt.
3. Verbindungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerstege (11, 12) auf der einen Seite der Gelenkstelle (35) zugeordnete
erste Abschnitte (13R) der parallel zueinander angeordneten
Führungswangen (13) miteinander verbinden und daß auf der anderen Seite
der Gelenkstelle (35) gelegene zweite Abschnitte (13L) der Führungswangen
(13) unmittelbar als Betätigungselemente zur Aufweitung der Maulöffnung
(18) ausgenutzt werden.
4. Verbindungsstück nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gelenkstelle (35) nahe dem Scheitel (15) der durch die Lagerstege
(11, 12) gebildeten Aufnahme (10) liegt.
5. Verbindungsstück nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gelenkstelle (35) im Abstand von dem Scheitel (15) der durch die
Lagerstege (11, 12) gebildeten Aufnahme (10) angeordnet ist und daß
zwischen dem Scheitel (15) und der Gelenkstelle (35) die Teilbereiche
(13a, 13b) der Führungswangen (13) durch einen Schlitz (40) getrennt sind.
6. Verbindungsstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkstelle (35) etwa mittig derart angordnet ist, daß der die Länge des
Aufnahmebereichs (A) der Länge des Betätigungsbereichs (R) wenigstens
annähernd entspricht.
7. Verbindungsstück nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Abschnitte (13L) der Führungswangen (13)
durch einen sich zum gelenkstellenfernen Ende erweiternden Schlitz (38)
voneinander abgetrennt sind.
8. Verbindungsstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einem
der Abschnitte (13b, 14b) ein den Schlitz (38) überbrückender, federnd
über die Außenfläche (F) der Führungswangen (13) vorstehender Steg (60)
angeformt ist, der nach der Montage zwischen den Seitenwangen (19) des
Tragbügels als Abstandshalter zwischen den beiden sich gegenüberliegenden
Teilbereichen (13a, 13b) der Führungswangen (13) dient.
9. Verbindungsstück nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Abschnitte (13L) der Führungswangen (13)
durch einen seitlich nach außen ausknickbaren Wandabschnitt (50) geringer
Materialstärke miteinander verbunden sind.
10. Verbindungsstück nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungswangen (13, 14) zur Erhöhung der
Flexibilität im Bereich der Gelenkstelle (35) zu dem von der
Längsmittelebene (E) abgewandten Rand hin offene Einschnitte (80)
aufweisen.
11. Verbindungsstück nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zu der Rasteinrichtung (30) wenigstens eine
Rastzunge (31) mit einer in eine Aussparung im Wischarmhaken
eingreifenden Rastnase (33) gehört und daß diese Rastzunge (31) durch
Längsschlitze (71) beidseitig von den Führungswangen (13, 14) abgetrennt
ist.
12. Verbindungsstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zu der
Rasteinrichtung (30) zwei Rastzungen (31, 32) gehören, die
spiegelbildlich zu der Längsmittelebene (E) angeordnet sind.
13. Verbindungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens einer der beiden Lagerstege (11) einstückig mit einer
Rastzunge (31) der Rasteinrichtung (30) verbunden sind, wobei die
Rastzunge (31) mit dem zugehörigen Lagersteg (11) an einer Gelenkstelle
(35) zwischen den Führungswangen (13, 14) derart gelagert ist, daß durch
eine Verschwenkung dieser als Betätigungselement dienenden Rastzunge (31)
die Maulöffnung(18) aufweitbar ist.
14. Verbindungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerstege (11, 12) jeweils einstückig mit je einer Rastzunge (31, 32) der
Rasteinrichtung (30) verbunden sind.
15. Verbindungsstück nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Maulöffnung (18) durch den Scheitel (15)
des Wischarmhakens abgeschlossen wird und bei montiertem Wischarm eine
Aufweitung der Maulöffnung (18) durch den Wischarmhaken verhindert ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ITT AUTOMOTIVE EUROPE GMBH, 60488 FRANKFURT, DE |
|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |