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DE102004061046B4 - Gehäuse-Verschlußvorrichtung - Google Patents

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DE102004061046B4 DE200410061046 DE102004061046A DE102004061046B4 DE 102004061046 B4 DE102004061046 B4 DE 102004061046B4 DE 200410061046 DE200410061046 DE 200410061046 DE 102004061046 A DE102004061046 A DE 102004061046A DE 102004061046 B4 DE102004061046 B4 DE 102004061046B4
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Abstract

Vorrichtung zum Verschließen eines Gehäuseteils (1) mit einem weiteren Gehäuseteil (2) eines elektrische Steckvorrichtungen aufnehmenden Gehäuses mit einem am ersten Gehäuseteil (1) angeordneten Verriegelungsbügel (4), der mittels Federschenkeln (5) auf miteinander koaxialen Lagerzapfen (7) an einander gegenüberliegenden Seiten des ersten Gehäuseteils (1) gelagert ist, wobei jeder Federschenkel (5) einen den Lagerzapfen (7) umfassenden Endabschnitt (6) hat, ferner einen daran anschließenden Bogenabschnitt (8) mit stetiger Krümmung aufweist und mit einem vom Lagerzapfen (7) weggerichteten Bereich in einen Bügelabschnitt (9) mit einer dem Lagerzapfen (7) zugewandten Rastkontur (10) übergeht, die in der Schließlage des Verriegelungsbügels (4) mit einem Rastvorsprung (11) am zweiten Gehäuseteil (2) verrastbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Bogenabschnitt (8) des Federschenkels (5) mit einem Abstand um den auf dem Lagerzapfen (7) angeordneten Endabschnitt (6) des Federschenkels (5) herum mit einem Umfangswinkel von mehr als 180° auf der von der Rastkontur (10) wegliegenden Seite erstreckt und den Lagerzapfen...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verschließen eines Gehäuseteils mit einem weiteren Gehäuseteil eines elektrische Steckvorrichtungen aufnehmenden Gehäuses gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine solche Vorrichtung ist als Gehäusehälften-Verschluß für mehrpolige elektrische Steckvorrichtungen aus dem Dokument DE 29 15 574 A1 bekannt. Der Verriegelungsbügel dieser Verschlußvorrichtung ist als einteiliger Drahtbügel ausgeführt, dessen Enden je zu einem Federschenkel geformt sind. Die Enden der Federschenkel umgreifen einen Lagerzapfen des einen Gehäuseteils, und daran schließt ein vom Lagerzapfen wegführender Bogenabschnitt an, der eine Rastkontur im Übergangsbereich zu einem weiteren Bügelabschnitt des Verriegelungsbügels aufweist. Mit dieser Rastkontur übergreift der Federschenkel des Verriegelungsbügels bei der bekannten Vorrichtung einen Rastzapfen am zweiten Gehäuseteil. Der elastische Bereich der Federschenkel am Verriegelungsbügel, dessen Federkraft für die Rastwirkung erforderlich ist, erstreckt sich über den Bogenabschnitt, der in der verrasteten Schließlage vom Lagerzapfen am ersten Gehäuseteil bis zum Rastzapfen am zweiten Gehäuseteil reicht.
  • Aus der Gebrauchsmusterschrift DE 297 08 217 U1 geht eine Verschlußvorrichtung für gleiche Zwecke hervor, bei der ebenfalls ein C-förmig gebogener Federschenkel vorgesehen ist, der sich in der Schließlage der beiden Gehäuseteile zwischen einem Lagerzapfen am ersten Gehäuseteil und einem Rastzapfen am zweiten Gehäuseteil erstreckt. Das Auf- und Einfedern des Federschenkels geschieht wie bei der zuvor beschriebenen Ausführung ebenfalls dadurch, daß die C-Form aufgeweitet wird oder sich zusammenzieht. Neben der Materialwahl ist bei den bekannten Verschlußvorrichtungen dieser Art die Federcharakteristik der Federschenkel von dem Abstand zwischen dem Lagerzapfen an dem ersten Gehäuseteil und dem Rastzapfen an dem zweiten Gehäuseteil abhängig. Dieser Abstand bestimmt die Länge des Federschenkels.
  • Um bei Verschlußvorrichtungen der in Rede stehenden Art die Elastizitätseigenschaften der Federschenkel am Verriegelungsbügel unabhängig vom Abstand der Lagerzapfen und der Rastzapfen an den Gehäuseteilen zu machen, ist es aus der Gebrauchsmusterschrift DE 94 01 378 U1 bekannt, die Federschenkel in Gestalt von Flachstegen auszubilden, die jeweils in zwei parallel miteinander angeordnete Schenkelabschnitte mit dazwischenliegendem Schlitz unterteilt sind. Der eine Federschenkelabschnitt ist auf einem Lagerzapfen des einen Gehäuseteils schwenkbar angeordnet und der andere Federschenkelabschnitt ist mit einer Rastkontur versehen, die mit einem Rastzapfen am zweiten Gehäuseteil zusammenwirkt. Die Federkraft wird bei dieser Ausbildung infolge Spreizens der Federschenkelabschnitte aufgebracht.
  • Weiter ist es aus der Gebrauchsmusterschrift DE 89 08 016 U1 bekannt, an einem Verriegelungsbügel für Steckvorrichtungen an jedem der Bügelschenkel eine zusätzliche Bügelfeder vorzusehen, die an Halterungen des betreffenden Bügelschenkels befestigt ist. Diese Bügelfeder weist eine Federgabel auf, die im Bereich eines endseitig offenen Langlochs im Bügelschenkel angeordnet ist. Die Öffnung dieses Langlochs und die Federgabelöffnung, der Rastkonturen am Verriegelungsbügel mit Abstand gegenüberliegen, dienen zum Auf rasten des Verriegelungsbügels auf Lagerzapfen an dem betreffenden Gehäuseteil der Steckvorrichtungen. Dazu ist die Federgabel der Bügelfeder omegaförmig ausgeführt und geht mit einer 180°-Biegung in einen Bogenabschnitt über, der über einen Bogenwinkel von etwa 90° sich um die Federgabel herum erstreckt und sich in einem mit den Halterungen zusammenwirkenden Bügelfederende fortsetzt. Um trotz der vom Federbügelende auf die Federgabel übertragenen Federkraft die Federgabel auf das erwähnte Langloch in dem jeweiligen Bügelschenkel auszurichten, sitzt die Federgabel bereits im unbelasteten Zustand mit ihrer Außenseite auf der Innenseite des sie teilweise umgebenden Bogenabschnitts der Bügelfeder auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verschlußvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der für die Aufbringung der Federkraft maßgebliche Bogenabschnitt der Federschenkel mit ausreichender Länge in kompakter Form nahe dem Lagerzapfen angeordnet werden kann und somit die weitere Ausge staltung der Federschenkel des Verriegelungsbügels vom Abstand der Lagerzapfen am ersten Gehäuseteil von den Rastvorsprüngen am zweiten Gehäuseteil unabhängig ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum Verschließen eines Gehäuseteils mit einem weiteren Gehäuseteil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Für die Erfindung ist wesentlich, daß der elastische Bereich der beiden Federschenkel des Verriegelungsbügels, nämlich der Bogenabschnitt, in Gestalt eines Rundbogens um den Lagerzapfen am ersten Gehäuseteil herum mit Abstand angeordnet ist. Hierdurch sind die Federkraft und der Federweg abgesehen von den Materialeigenschaften von der Länge des Bogenabschnittes in Umfangsrichtung um den Lagerzapfen herum und von dem Abstand abhängig ist, den der Bogenschnitt mit seiner innenliegenden Seite von dem Lagerzapfen bzw. dem Endabschnitt des Federschenkels einhält. Bei gleicher Federkraft und gleichem Federweg ermöglicht die Erfindung eine kompakte Gestaltung der Federschenkel.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 die Seitansicht eines Gehäuses für elektrische Steckverbindungen mit zwei gegeneinander verriegelbaren Gehäuseteilen,
  • 2 eine perspektivische Seitansicht des Gehäuses nach 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Verriegelungsbügels der Verschlußvorrichtung des Gehäuses nach den 1 und 2 und
  • 4 die Abwicklung des Verriegelungsbügels gemäß 3 zur Darstellung der unverformten, ebenen Ausgangslage.
  • Im einzelnen zeigen die 1 und 2 ein erstes Gehäuseteil 1 und ein zweites Gehäuseteil 2, die entlang einer Trenn- oder Fügelinie 3 aneinander ansetzbar sind. Das aus den Gehäuseteilen 1 und 2 gebildete Gehäuse nimmt elektrische Steckvorrichtungen auf, die in der Schließlage des Gehäuses miteinander in Kontakt stehen.
  • Um die beiden Gehäuseteile 1, 2 in der Schließlage gegeneinander zu sichern, ist ein Verriegelungsbügel 4 vorgesehen. Wie ergänzend dazu 3 zeigt, weist der Verriegelungsbügel 4 an seinen beiden Enden 2 als Flachteile ausgebildete Federstege 5 auf, die sich in miteinander parallelen Ebenen erstrecken und in Richtung senkrecht zu diesen Ebenen miteinander deckungsgleich sind.
  • Die Federschenkel 5 als Flachstege haben kreisrund gekrümmte Endabschnitte 6, über die der Verriegelungsbügel 4 auf zwei Lagerzapfen 7 am ersten Gehäuseteil 1 schwenkbar angeordnet ist, wobei diese Lagerzapfen 7 an einander gegenüberliegenden Seiten des Gehäuseteils 1 koaxial miteinander angeordnet sind. Die Endabschnitte 6 der Federschenkel 5 umfassen den jeweiligen Lagerzapfen 7 über einen Umfangswinkel von mehr als 180° um sich nicht selbsttätig von den Lagerzapfen 7 lösen zu können.
  • Mittels eines S-förmigen Krümmungsabschnitts 13 geht der Endabschnitt 6 der Federschenkel 5 in einen Bogenabschnitt 8 über, der in gleicher Weise wie der Endabschnitt 6 als Rundbogen ausgebildet ist und sich um den Endabschnitt 6 herum unter Einhaltung eines Abstandes hiervon erstreckt. Da der Bogenabschnitt 8 des Federschenkels 5 nicht nach Art einer Spirale an den Endabschnitt 6 anschließt, ist die S-förmige Krümmung des Krümmungsabschnitts 13 erforderlich, in dessen Bereich der Verlauf der Krümmung des Bogenabschnittes 8 die Krümmungsrichtung wechselt, um in die kreisbogenförmige Krümmung des Endabschnitts 6 des Federschenkels 5 überzugehen. Hierbei schließt der Krümmungsabschnitt 13 mittels eines Bogens 14 an den Bogenabschnitt 8 an, der eine deutlich stärkere Krümmung als der Bogenabschnitt 8 aufweist.
  • Von dem S-förmigen Krümmungsabschnitt 13 bzw. von dem stärker gekrümmten Bogen 14 aus erstreckt sich der Bogenabschnitt 8 mit stetiger Krümmung, also ohne Wechsel der Krümmungsrichtung, um den Endabschnitt 6 des Federschenkels 5 herum unter einem Umfangswinkel von erheblich mehr als 180°, so daß er etwa einen Dreiviertelkreisbogen beschreibt. Daran anschließend geht der Federschenkel 5 in einen verbreiterten Bügelabschnitt 9 über, der sich in der gleichen Ebene wie der Federschenkel 5 erstreckt. Daran ist an der Seite, die zu dem endseitigen, stärker gekrümmten Bogen 14 des Bogenabschnitts 8 hin liegt, eine vorstehende Rastnase 12 ausgeformt, die zusammen mit dem Bügelabschnitt 9 einen Rasthaken bildet, in dessen Inneneckbereich eine Rastkontur 10 in Gestalt einer Einbuchtung ausgebildet ist. Diese Rastkontur 10 liegt gegenüber einem Öffnungsbereich 17 des Endabschnitts 6 des Federschenkels 5, dessen Hauptabschnitt somit diejenige Seite des Lagerzapfens 7 umgreift, welche von der Rastkontur 10 abgelegen ist. Gleiches gilt für den Bogenabschnitt 8 des Federschenkels 5, der ausgehend von dem stärker gekrümmten Bogen 14 sich um diejenige Seite des Lagerzapfens 7 bzw. des ihn umgreifenden Endabschnitts 6 des Federschenkels 5 erstreckt, die von der Rastkontur 10 am Bügelabschnitt 9 abgelegen ist. Der Öffnungsbereich 17 des Endabschnitts 6 des Federschenkels 5 hat eine Fortsetzung zwischen dem Bogen 14 des Federschenkels 5 und dem Bügelabschnitt 9, um den Endabschnitt 6 leicht auf den Lagerzapfen 7 auf rasten zu können. So kann mit dem gesamten Öffnungsbereich 17 der Federschenkel 5 über den Lagerzapfen 7 hinweg bis zum Verrasten mit dem Endabschnitt 6 geschoben werden, wobei der Lagerzapfen 7 durch den Öffnungsbereich 17 hindurchtritt.
  • Die Rastkontur 10 an den Bügelabschnitten 9 des Verriegelungsbügels 4 kann jeweils in Eingriff mit einem Rastvorsprung 11 in Gestalt eines Rastzapfens am zweiten Gehäuseteil 2 gebracht werden. Die Federkraft für den Rastvorgang wird von dem Bogenabschnitt 8 des Federschenkels 5 aufgebracht, der sich elastisch so verformt, daß sich die Innenseite 15 des Bogenabschnittes 8 der Außenseite des Endabschnitts 6 des Federschenkels 5 annähert. Dies gilt insbesondere für denjenigen Bereich, welcher in Richtung einer Diametralebene bezogen auf den Lagerzapfen 7 der Rastkontur 10 auf der anderen Seite des Lagerzapfens 7 gegenüberliegt. In diesem Bereich ist an der Innenseite 15 des Bogenabschnittes 18 vorstehend ein Anschlagnocken 16 vorgesehen, der bei Gefahr einer Überbeanspruchung den federnden Bogenabschnitt 8 durch Anlage an der Außenseite des Endabschnitts 6 des Federschenkels 5 blockt.
  • 4 veranschaulicht, daß der gesamte Verriegelungsbügel 4 aus einem flachen Blechteil ausgestanzt ist, welches ein die Bogenabschnitte 9, an welche die Federschenkel 5 anschließen, verbindendes Mittelstück 18 aufweist, an das ein Griffteil 19 angeformt ist. Zwischen den Bügelabschnitten 9 und dem Mittelteil 18 befinden sich Biegebereiche 20, in denen die Bügelabschnitte 9 vom Mittelteil 18 um jeweils 90° abgewinkelt werden, um die in 3 dargestellte Lage einzunehmen, in der die Bügelabschnitte 9 und die daran anschließenden Federschenkel 5 in miteinander parallelen Ebenen liegen.
  • Weiter erkennt man in 4 besonders gut, daß zumindest in Teilbereichen der Bogenabschnitt 8 den Endabschnitt 6 äquidistant oder zumindest annähernd äquidistant umgibt. Weiter wird insbesondere aus 4 auch deutlich, mit der Breite des den Bogenabschnitt 8 bildenden Flachstegs auf die Verformung des Federschenkels 5 Einfluß nehmen zu können. So verbreitert sich der Bogenabschnitt 8 in dem Bereich zwischen dem Anschlagnocken 16 und dem Bügelabschnitt 9, wobei die Breite des Bogenabschnittes 8 zum Bügelabschnitt 9 hin allmählich zunimmt. In dem Bereich zwischen dem Anschlagnocken 16 und dem stärker gekrümmten Bogen 14 hat der den Bogenabschnitt 8 bildende Flachsteg in etwa die gleiche Breite, die entweder bis zum Endabschnitt des Federschenkels 5 hin gleich bleibt oder sich weiter verringert.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Verschließen eines Gehäuseteils (1) mit einem weiteren Gehäuseteil (2) eines elektrische Steckvorrichtungen aufnehmenden Gehäuses mit einem am ersten Gehäuseteil (1) angeordneten Verriegelungsbügel (4), der mittels Federschenkeln (5) auf miteinander koaxialen Lagerzapfen (7) an einander gegenüberliegenden Seiten des ersten Gehäuseteils (1) gelagert ist, wobei jeder Federschenkel (5) einen den Lagerzapfen (7) umfassenden Endabschnitt (6) hat, ferner einen daran anschließenden Bogenabschnitt (8) mit stetiger Krümmung aufweist und mit einem vom Lagerzapfen (7) weggerichteten Bereich in einen Bügelabschnitt (9) mit einer dem Lagerzapfen (7) zugewandten Rastkontur (10) übergeht, die in der Schließlage des Verriegelungsbügels (4) mit einem Rastvorsprung (11) am zweiten Gehäuseteil (2) verrastbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Bogenabschnitt (8) des Federschenkels (5) mit einem Abstand um den auf dem Lagerzapfen (7) angeordneten Endabschnitt (6) des Federschenkels (5) herum mit einem Umfangswinkel von mehr als 180° auf der von der Rastkontur (10) wegliegenden Seite erstreckt und den Lagerzapfen (7) einschließlich dem Schenkel-Endabschnitt (6) äquidistant oder annähernd äquidistant umgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite (15) des Bogenabschnitts (8) des Federschenkels (5) ein Anschlagnocken (16) vorgesehen ist, welcher der von der Rastkontur (10) abliegenden Seite des Lagerzapfens (7) bzw. des darauf angeordneten Schenkel-Endabschnitts (6) gegenüberliegend angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der den Lagerzapfen (7) umfassende Endabschnitt (6) des Federschenkels (5) mittels eines S-förmigen Krümmungsabschnitts (13) mit entsprechendem Wechsel der Krümmungsrichtung an den Bogenabschnitt (8) des Federschenkels (5) anschließt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Federschenkel (5) des Verriegelungsbügels (4) aus einem Flachmaterial freigeschnitten sind und dementsprechend der Endabschnitt (6) und der Bogenabschnitt (8) jedes Federschenkels (5) in einer gemeinsamen Ebene liegende Flachstege sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bogenabschnitt (8) breiter als der Endabschnitt (6) des Federschenkels (5) ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bogenabschnitt (8) des Federschenkels (5) im Bereich zwischen dem Anschlagnocken (16) und dem Bügelabschnitt (9) sich in Richtung zum Bügelabschnitt (9) hin stetig verbreitert.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (6) des Federschenkels (5) einen Öffnungsbereich (17) aufweist, der in radialer Richtung zur Rastkontur (10) hin gerichtet ist und sich zwischen dem Bügelabschnitt (9) und dem Endbereich des Bogenabschnitts (8) des Federschenkels (5) hindurch erstreckt.
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