DE3736945A1 - Steckdose mit zusatzmodul - Google Patents
Steckdose mit zusatzmodulInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine mit einem Zusatzmodul
versehene Steckdose nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Bei einer Reihe von Anwendungen ist es zweckmäßig
Steckdosen mit einem Zusatzmodul zu versehen, das z.B.
für einen Überspannungschutz sorgt, eine Filterfunktion
ausübt, ein Relais oder einen elektronischen Fern
schalter aufnimmt, oder mit einem Fehlstromschutz
schalter versehen ist.
Aus der DE-PS 25 46 868 ist bereits eine Steckdose
bekannt, bei der ein ihr zugeordneter Fehlerstromschutz
schalter nicht nur in einer räumlich danebenliegenden
Wandeinbaudose eingebaut ist, sondern für die Wand
montage eine einzige, gemeinsame Wandeinbaudose dient.
Der in der Einbaudose zur Verfügung stehende Platz wird
allerdings allein vom Fehlerstromschutzschalter bean
sprucht. Hinzu kommt, daß die mit ihrem Sockel auf den
Fehlerstromschutzschalter aufsteckbare Steckdose aus
Sonderteilen aufgebaut ist, die speziell für diese
Steckdosenausführung geschaffen werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steckdose der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art so zu gestal
ten, daß der Steckdosensockel von Steckdosen ohne
Zusatzmodul in seinem Aufbau unverändert belassen werden
kann, die vorzunehmenden Änderungen an der Steckdose
ihre Verwendung mit oder ohne Zusatzmodul erlauben, und
eine Befestigung des Zusatzmoduls am Steckdosensockel
auf einfache Weise erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 gekennzeich
neten Merkmale gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen und
Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den
Unteransprüchen genannt.
Durch eine sich an die Unterseite des Steckdosensockels
anpassende Gestaltung der Oberseite des Zusatzmoduls
gelingt es, die Einbautiefe der Steckdose im Vergleich
zu bekannten Ausführungen mit Zusatzmodul herabzusetzen.
Gleichzeitig erlauben klammerartig ausgebildete erste
Rasthaken eine Verankerung des Zusatzmoduls an Vor
sprüngen des Steckdosensockels mit einem einzigen
Handgriff, ohne daß hierzu eine Änderung des Steck
dosensockels erforderlich ist. Damit das Zusatzmodul 5
bei eingebauter Steckdose einen genormten Mindestabstand
N zum Dosenboden der Einbaudose einhält, muß der Steck
dosensockel im Vergleich zu üblichen Steckdosen ange
hoben werden. Das geschieht jedoch nicht wie aus dem
Stand der Technik bekannt, bis über den auf der Einbau
wand ruhenden Tragring der Steckdose hinaus, sondern
lediglich durch gekürzte, die Steckdose mit dem Tragring
verbindende Abstandsstege. Bei dieser Ausführung bleibt
somit die Steckdose in ihrem Grundaufbau erhalten, so
daß nicht nur ein unveränderter Sockel zur Anwendung
kommen kann, sondern die Steckdose auch ohne Zusatzmodul
verwendbar ist.
Durch das Anheben des Steckdosensockels erhöht sich auch
der Abstand der Oberseite des Steckertopfes zur Einbau
wand. In dem Bemühen, neben dem Steckdosensockel noch
ein weiteres Teil unverändert von üblichen Steckdosen
übernehmen zu können, kann zwischen zwei Alternativen
gewählt werden. Entweder bleibt der Abdeckrahmen unver
ändert, dann muß der Steckdosentopf so angepaßt werden,
daß er mit seiner Außenkante den Abdeckrahmen erfaßt und
gegen die Einbauwand preßt, oder aber der Steckdosentopf
bleibt unverändert, dann müssen die Abmessungen des
Abdeckrahmens entsprechend angepaßt werden, damit der
Überstand des Steckertopfes gegenüber der Einbauwand
ausgeglichen wird. Weiterhin ist es möglich, den Abdeck
rahmen und den Steckertopf einstückig herzustellen.
In Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist das
Zusatzmodul so aufzubauen, daß es aus wenigen Baugruppen
besteht, die einfach zu vereinigen sind. Zweckmäßiger
weise besteht es deshalb aus einem Gehäuseunterteil,
einem Gehäuseoberteil und einer zwischen den Gehäuse
teilen eingefügten, die elektrischen Bauteile tragenden
Leiterplatte. Ein besonders einfacher Aufbau ergibt sich
dadurch, daß die zur Verbindung mit dem Steckdosensockel
erforderlichen Rasthaken am Gehäuseoberteil befestigt
sind und vorzugsweise aus flexiblem Kunststoff bestehen,
aus dem materialeinheitlich das ganze Gehäuseoberteil
gespritzt ist. Diese Rasthaken erfassen den Steckdosen
sockel an Vorsprüngen, an denen auch die Abstandsstege
des Tragrings befestigt sind, da diese von der Unter
seite des Steckdosensockels ausgehend frei zugänglich
sind.
Damit das Zusatzmodul im Fehlerfall elektrisch durch
gemessen werden kann, ist es von Vorteil, daß bei
abgenommenem Gehäuseunterteil die Leiterplatte mit dem
Oberteil verbunden bleibt und ihre Leiterbahnen zugäng
lich sind. Die Befestigung des Gehäuseunterteils erfolgt
deshalb in vorteilhafter Weise durch zweite Rasthaken,
die vom Gehäuseoberteil ausgehend in Fensterausschnitte
der Seitenwand des Gehäuseunterteils eingreifen. Die
zweiten Rasthaken sind dabei materialeinheitlich an die
ersten Rasthaken angeformt, weisen aber in die entgegen
gesetzte Richtung.
Vorteilhaft ist auch, daß bei angebautem Zusatzmodul der
üblicherweise zur Rückführung der Spreizkrallen be
nötigte Gummiring entfallen kann. Seine Funktion über
nehmen zwei vom Boden des Gehäuseunterteils ausgehende
materialeinheitlich angeformte federnde Laschen. Sie
überragen beidseitige Abflachungen der Seitenwand des
Gehäuseunterteils derart, daß die am Steckdosensockel
befestigten beiden Spreizkrallen jeweils zwischen einer
Abflachung und einer Lasche zu liegen kommen. Die
Laschen üben dabei eine dem Spreizen der Spreizkrallen
entgegenwirkende Federkraft aus.
Besondere konstruktive Bedingungen ergeben sich, wenn
das Zusatzmodul mit einer Überspannungsschutzschaltung
versehen werden soll. Ein solches Überspannungsmodul hat
die Aufgabe die an der Steckdose angeschlossenen Ver
braucher vor gefährlichen Überspannungen zu schützen.
Derartige Überspannungen können durch Blitzeinschläge
oder auch durch Schaltvorgänge im Netz verursacht
werden. Eine Begrenzung der Überspannungen auf ungefähr
liche Werte erzielt man mit Hilfe von Varistoren,
insbesondere Zinkoxid-Varistoren (VDR= Voltage Dependent
Resistors). Bei energiereichen Spannungsspitzen kann es
zu erheblichen Stromstoßbelastungen des Varistors
kommen, die diesen nicht nur bezüglich seiner Funktion
gefährden, sondern bisweilen zu explosionsartiger
Zerstörung führen können. Bis zu einem gewissen Grad ist
es zwar möglich mit Hilfe eines Überstromauslösers, z.
B. einer Schmelzsicherung, gefährlich hohe Stromstöße
durch Ünterbrechung der Zuleitung zu verhindern, doch
reagieren derartige Überstromauslöser nicht immer
ausreichend schnell, so daß die beschriebene Gefahr
nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
Im Zusammenwirken mit einer Steckdose, an die das
Überspannungsmodul angebaut ist, kommt dann, wenn die
Steckdosenbuchsen in Reihe mit der Sicherung geschaltet
sind, dieser eine besondere Funktion zu. So ist ein
Durchbrennen der Sicherung durch Fehlen einer Spannung
an den Steckbuchsen der Steckdose erkennbar. In diesem
Fall kann das Überspannungsmodul schnell ausgetauscht
werden, während die Steckdose unverändert weiterverwend
bar ist.
Bei einem Überspannungsmodul, das an einen Verbraucher
angeschlossen ist, kann man keine feste Zuordnung von
Phase und Nulleiter vorsehen. Aus diesem Grund war es
bei dem aus der DE-OS 36 06 287 bekannten Überspannungs
modul erforderlich, dieses in den beiden stromzuführen
den Leitungen mit einer Sicherung zu versehen. Bei einer
festen Zuordnung von Phasen-, Null- und Schutzleiter,
wie sie bei der erfindungsgemäßen Kombination eines
Überspannungsmoduls mit einer Steckdose ermöglicht ist,
genügt eine einzige Sicherung im Phasenleiter.
Für die Sicherheit die das Überspannungsmodul gewähr
leisten soll, ist weiterhin von erheblicher Bedeutung,
daß die mit einer explosionsartigen Zerstörung der
Varistoren verbundene Brandgefahr sicher vermieden wird.
Eine zweckmäßige Lösung sieht vor, das ganze Modul mit
einer die elektrischen Bauelemente umschließenden
schlecht wärmeleitenden, mechanisch widerstandsfähigen
Gußmasse auszufüllen. Noch vorteilhafter ist es, das
Modul mit einer Trennkammer zu versehen, in der ledig
lich die gefährdeten Varistoren Platz finden und dann
diese Trennkammer mit Gußmasse zu füllen.
Verwendet man nicht wie üblich, eine Reihenschaltung von
zwei Varistoren, sondern ersetzt diese durch einen
einzelnen Varistor mit elektrisch etwa gleicher Wertig
keit, so ist es möglich, die Trennkammer und damit das
ganze Modul besonders klein zu gestalten. Die Gußmasse
hilft weiterhin nicht nur eine Brandgefahr zu vermeiden,
sondern sorgt auch für eine mechanische Verbindung der
Leiterplatte mit dem Gehäuseoberteil.
Zur Aufnahme eines Gasentladungsableiters ist am Ge
häuseoberteil weiterhin eine Auswölbung vorgesehen, die
so angeordnet ist, daß sie an einer vom Steckdosensockel
freigelassenen Stelle zu liegen kommt. Durch Maßnahmen
dieser Art war es möglich, das für Überspannungsablei
tungen vorgesehene Zusatzmodul von der Unterseite des
Steckdosensockels ab gerechnet, außerordentlich flach zu
gestalten.
Eine raumsparende Anordnung der Anschlußklemmen erfolgt
in einem vom Steckdosensockel nicht benötigten Raum, der
beidseitig eines gegenüber den Abstandsstegen um 90°
versetzten Erdungsbügels liegt. Jede der drei Anschluß
klemmen für Phasen-, Null-, und Schutzleiter besitzt
zwei Klemmkontakte zum Anschließen ankommender und
abgehender Leitungen gleichen Potentials.
Zur leichten Bedienung sind die Anschlußklemmen vorzugs
weise schraubenlos und von der Steckerseite aus zu
betätigen. Auf der gegenüberliegenden Seite, die der
Leiterplatte zugewandt ist, besitzen sie Kontaktstifte,
mit denen sie an den Leiterbahnen der Leiterplatte
angelötet sind.
Weiterhin sind die Anschlußklemmen jeweils mit nach
innenliegenden Rastkanten versehen, die ein Fixieren der
Leiterplatte ermöglichen, bevor das Einfüllen der
Gußmasse ein feste Verbindung schafft.
Zur elektrischen Verdrahtung der Anschlußklemmen mit den
Steckdosenklemmen sind am Gehäuseoberteil Öffnungen
freigelassen, die zum Durchführen von Leitungen dienen,
die mit einem Ende an der Leiterplatte angelötet sind
und mit dem anderen Ende an den Steckdosenklemmen
anliegen. Die Steckdosenklemmen sind gegen unbefugtes
Öffnen, z.B. mit einem Lack gesichert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeich
nung dargestellt und wird im folgenden näher beschrie
ben.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Steckdose mit Zusatzmodul
von der Seite im Schnitt,
Fig. 2 den Steckertopf von der Seite,
Fig. 3 den Tragrahmen von der Seite,
Fig. 4 den Steckdosensockel mit Tragring und ange
bautem Zusatzmodul von der Seite,
Fig. 5 die komplette Steckdose montiert von oben,
Fig. 6 die Leiterplatte des Zusatzmoduls von der
Seite,
Fig. 7 die Leiterplatte des Zusatzmoduls von oben,
Fig. 8 ein komplett montiertes Zusatzmodul von der
Seite im Schnitt, entsprechend der Schnitt
linie nach Fig. 9,
Fig. 9 das komplette Zusatzmodul von unten,
Fig. 10 die Schaltung eines Überspannungsmoduls.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, besteht die Steckdose im
Grundaufbau aus einem Steckdosensockel 1, der von einem
Tragring 2 gehalten ist, einem Steckertopf 3, der den
Steckdosensockel 1 steckerseitig gegen Berührung
schützt, einem Abdeckrahmen 4, der die Einbauöffnung
einer Einbauwand W abdeckt, und einem auf der Unterseite
des Steckdosensockels 1 befestigten Zusatzmodul 5, das
zusammen mit dem Steckdosensockel 1 in einer Wandeinbau
dose 9 montiert ist. Die Montage erfolgt üblicherweise
durch Spreizkrallen 16, die über Spreizschrauben 15
betätigt werden.
In Verbindung mit Fig. 1 kann man den Fig. 2 bis 5
entnehmen, daß auf den mit Spreizkrallen 16 in der
Wandeinbaudose 9 gehaltenen Steckdosensockel 1 der
Steckertopf 3, durch eine Schraube gehalten, aufgesetzt
ist und dieser seinerseits den Abdeckrahmen 4 an der
Einbauwand W festklemmt. Da Wandeinbaudosen mit einer
genormten Einbautiefe von 40 mm nicht für den Anbau
eines Zusatzmoduls 5 ausgelegt sind, waren verschiedene
Maßnahmen zu ergreifen, die den genormten Mindestabstand
N zwischen der Steckdose und dem Dosenboden 91 der
Wandeinbaudcse 9 gewährleisten. Hierzu wurde der über
Abstandsstege 21 mit dem Tragring 2 verbundene Steck
dosensockel 1 durch Kürzung der Abstandsstege 21 von dem
Dosenboden 91 abgehoben. Wie man aus Fig. 4 weiterhin
ersieht, ist das ohnehin sehr flach gestaltete Zusatz
modul 5 mit seiner Oberseite an die Unterseite des
Steckdosensockels 1 angepaßt, so daß es sich mit Hilfe
seiner klammerartig wirkenden Rasthaken unmittelbar an
den Steckdosensockel 1 anschließt.
Bevor auf weitere Details von Fig. 5 eingegangen wird,
sei auf die Fig. 6 bis 9 verwiesen. In diesen sind
die verschiedenen Baugruppen eines Zusatzmoduls darge
stellt, das einen Überspannungsschutz für die an der
Steckdose angeschlossenen Verbraucher gewährleisten
soll.
Die Schnittzeichnung nach Fig. 8 läßt ein Gehäuseoberteil
6, eine Leiterplatte 7 und ein Gehäuseunterteil 8
erkennen. Auf der Leiterplatte 7 sind nach den Fig. 6
und 7 ein Varistor 75, eine Schmelzsicherung 77, ein
Gasentladungsableiter 76 und drei Anschlußklemmen 71 mit
je zwei Klemmkontakten 71 a und 71 b montiert und über die
nicht dargestellten Leiterbahnen elektrisch verbunden.
Diese Bauteile sind jeweils so positioniert, daß sie,
soweit sie über die Abdeckebene des Gehäuseoberteils 6
hinausragen, in Freiräumen Platz finden, die vom Steck
dosensockel 1 nicht benötigt werden. Für die Anschluß
klemmen liegt dieser Raum parallel zum Erdungsbügel 13
in Verlängerung der die Steckbuchsen 17 aufnehmenden
Isolierkörper. Diese Stellen sind auch steckerseitig gut
zugänglich, so daß die beiden elektrisch miteinander
verbundenen Klemmkontakte 71 a, 71 b jeder Anschlußklemme
71, die im Beispiel als Schraubklemmen ausgeführt sind,
von der Vorderseite der Steckdose aus leicht zu be
tätigen sind.
Das Zuführen der Anschlußdrähte erfolgt parallel zum
Dosenboden 91 der Einbaudose 9, wobei jede Anschluß
klemme mit einem ankommenden und einem abgehenden
Anschlußdraht verbunden werden kann, so daß die Lei
tungen über die Steckdose hinaus weitergeführt werden
können. Mit den Leiterbahnen der Leiterplatte 7 sind die
Anschlußklemmen 71 über Kontaktstifte 72 elektrisch
verbunden.
Eine weitere Nutzung des im Bereich des Steckdosen
sockels verbleibenden Freiraums erfolgt durch den
Gasentladungsableiter 76, für den eine Auswölbung 67 im
Gehäuseoberteil 6 vorgesehen ist. Um den Varistor 75
thermisch gegenüber den anderen Bauteilen zu isolieren,
ist auf der Innenseite des Gehäuseoberteils 6 eine
Trennkammer 64 angeformt. Diese wird über ein in der
Leiterplatte 7 vorgesehenes Gießloch 78 mit einer
Gußmasse 66 gefüllt.
Die Montage des Zusatzmoduls 5 erfolgt in der Regel
derart, daß zunächst die Leiterplatte 7 mit den auf ihr
montierten Bauelementen erstellt wird, sodann wird das
Gehäuseoberteil 6 auf die Leiterplatte 7 aufgesetzt.
Eine Fixierung des Gehäuseoberteils 6 erfolgt mit Hilfe
der Anschlußklemmen 71, die im Bereich hierfür vorge
sehener Aussparungen 63 das Gehäuseoberteil 6 überragen
und an einer dem Gehäuseoberteil 6 zugewandten Seite je
eine Rastkante 79 besitzen. Das Gehäuseoberteil 6
gleitet beim Aufsetzen über diese Rastkante 79 hinweg
und wird dann in seiner Lage gehalten. Durch das sich
anschließende Füllen der Trennkammer 64 mit Gußmasse 66
erfolgt eine dauerhafte Verbindung von Gehäuseoberteil 6
und Leiterplatte 7. Das sich anschließende Aufsetzen des
Gehäuseunterteils 8 wird durch zweite Rasthaken 62, die
am Gehäuseoberteil 6 ausgebildet sind, und in Fenster
ausschnitte 82 des Gehäuseunterteils 8 eingreifen,
erleichtert. Durch Zurückstoßen der Rasthaken kann das
Gehäuseunterteil 8 jederzeit wieder abgenommen werden,
um im Bedarfsfall die Leiterplatte 7 für Service
messungen zugänglich zu machen.
In Verlängerung der zweiten Rasthaken 62 sind erste
Rasthaken 61 am Gehäuseoberteil 6 angeformt, die sich zu
diesen in entgegengesetzter Richtung erstrecken und
deren Haken sich zangenförmig gegenüberliegen. Diese
zweiten Rasthaken 61 verankern sich beim Ausstrecken des
Zusatzmoduls 5 auf den Sockel 1 an Vorsprüngen 11. Die
Vorsprünge 11 dienen gleichzeitig zur Befestigung der
Spreizkrallen.
Die beiden Gehäuseteile 6 und 8 sind aus flexiblem
Kunststoff hergestellt, der den Rasthaken 61, 62
federnde Eigenschaften verleiht. Ebenso federn auch zwei
Laschen 85, die beidseitig des Steckdosensockels 1 die
Spreizkrallen 16 ergreifen und gegen den Sockel drücken,
so daß diese nur gegen die Federkraft der Laschen 85
gespreizt werden können. Beim Lösen der Spreizkrallen 16
kann dadurch die Steckdose 1 leicht aus der Wandeinbau
dose 9 entnommen werden.
Im Bereich der drei Aussparungen 63 des Gehäuseoberteils
6 bleiben neben den Anschlußklemmen 71 auf der Leiter
platte 7 Eckstücke frei, die zum Anlöten von Leitungen
74 dienen, und so eine Verbindung mit den Steckdosen
klemmen 14 des Steckdosensockels 1 ermöglichen.
Die Seitenwand 81 des topfförmigen Gehäuseunterteils 8
ist im Bereich der Laschen 85 beidseitig mit einer
Abflachung versehen, die den Durchmesser des Gehäuses an
dieser Stelle vermindert und Platz für die Spreizkrallen
16 läßt. Außerdem ist die Seitenwand 81 im Bereich der
Anschlußklemmen durchbrochen, um ein Zuführen der
Anschlußleitungen zu ermöglichen.
In Fig. 10 ist der Stromlaufplan eines Überspannungs
moduls dargestellt. Netzseitig werden der Phasenleiter
L, der Null-Leiter N und der Schutzleiter mit den
zweipoligen Anschlußklemmen 71 des Überspannungsmoduls 5
verbunden. Alle drei Leitungen führen über die Leiter
platte 7 zu den Steckdosenklemmen 14, wobei lediglich in
den Phasenleiter L eine Schmelzsicherung 77 eingefügt
ist. Die Steckbuchsen 17 sind dementsprechend mit L′ und
N′ gekennzeichnet. Hinter der Sicherung 77 ist parallel
zu den Steckbuchsen L′, N′ ein Varistor 75 angeordnet,
der somit ebenfalls parallelliegende Verbraucher vor
gefährlichen Überspannungen schützt. Eine zwischen dem
Nulleiter und dem Schutzleiter eingefügte Entladungs
strecke 76 ermöglicht einen hoch belastbaren Über
spannungsschutz zwischen allen drei Leitern L′, N′ und .
Die Sicherung 77 ist so auf den Varistor 75 abgestimmt,
daß im Schadensfall normalerweise diese zuerst durch
brennt. Damit wird, wie leicht ersichtlich die Steckdose
spannungslos, was auch ohne eine zusätzliche optische
Signalisierung, z.B. durch ein Lämpchen, leicht zu
diagnostizieren ist. Das Überspannungsmodul ist in
diesem Fall durch seinen speziellen Aufbau bequem
austauschbar.
- Bezugszeichenliste
1 Steckdosensockel
11 Vorsprünge
13 Erdungsbügel
14 Steckdosenklemme
15 Spreizschrauben
16 Spreizkrallen
17 Steckbuchsen
2 Tragring
21 Abstandsstege
3 Steckertopf
4 Abdeckrahmen
5 Zusatzmodul
6 Gehäuseunterteil
61 erster Rasthaken
62 zweiter Rasthaken
63 Aussparung
64 Raumtrenner
66 Gußmasse
67 Auswölbung
7 Leiterplatte
71 Anschlußklemmen
72 Kontaktstifte
74 Leitungen
75 Varistor
76 Gasentladungsableiter
77 Sicherung
78 Gießloch
79 Rastkanten
8 Gehäuseunterteil
81 Seitenwand
82 Fensterausschnitte
83 Abflachung
84 Boden
85 Lasche
9 Wandeinbaudose
91 Dosenboden
W Einbauwand
Claims (19)
1. Steckdose, vorzugsweise Einbauschutzkontakt
steckdose, mit einem über Abstandsstege (21) von einem
Tragring (2) gehaltenen Steckdosensockel (1), der
steckerseitig durch ein mit einem Abdeckrahmen (4)
versehenen, als Zentralstück ausgebildeten Steckertopf
(3) abgedeckt ist und einbauseitig ein Zusatzmodul (5)
trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der bei üblichen
Steckdosen verwendete Steckdosensockel (1) durch ge
kürzte Abstandsstege (21) soweit angehoben ist, daß sich
die Einbautiefe der Steckdose nicht über den von der
Norm für Wandeinbaudosen (9) zugelassenen Wert erhöht
und das mit seiner Oberseite an die Unterseite des
Steckdosensockels (1) angepaßte Zusatzmodul (5), vor
zugsweise ein Überspannungsmodul, mittels klammerartig
ausgebildeter erster Rasthaken (61) an Vorsprüngen (11)
des Steckdosensockels (1), unmittelbar an diesem an
liegend, verankert ist.
2. Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der durch das Anheben des Steckdosen
sockels (1) ebenfalls angehobene Steckertopf (3) ent
weder so angepaßt ist, daß er den in seinen Abmessungen
unveränderten Abdeckrahmen (4) erfaßt und gegen die
Einbauwand (W) drückt oder selbst unverändert bleibt und
sein Überstand gegenüber der Einbauwand (W) durch einen
entsprechend erhöhten Abdeckrahmen (4) ausgeglichen ist.
3. Steckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abdeckrahmen (4) vom Steckertopf
(3) so erfaßt ist, daß er zwischen diesem und der
Einbauwand (W) fixiert wird, oder Abdeckrahmen (4) und
Steckertopf (3) einstückig ausgebildet sind.
4. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzmodul (5)
aus einem Gehäuseunterteil (8), einem Gehäuseoberteil
(6) und einer zwischen den Gehäuseteilen eingefügten,
die elektrischen Bauteile tragenden Leiterplatte (7)
besteht.
5. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseoberteil
(6) die zur Verbindung mit dem Steckdosensockel (1)
erforderlichen ersten Rasthaken (61), vorzugsweise
materialeinheitlich, aus flexiblem Kunststoff angebracht
sind.
6. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Rast
haken (61) des Gehäuseoberteils (6) den Steckdosensockel
(1) an den Vorsprüngen (11) erfassen, an denen auch die
Abstandsstege (21) des Tragrings (2) befestigt sind.
7. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseoberteil
(6) sowohl die Leiterplatte (7) als auch das die Leiter
platte (7) topfförmig abdeckende Gehäuseunterteil (8),
vorzugsweise durch zweite Rasthaken (62) befestigt ist,
derart, daß bei abgenommenem Gehäuseunterteil (8) die
Leiterplatte (7) mit dem Gehäuseoberteil (6) verbunden
bleibt.
8. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Rast
haken (62) am Gehäuseoberteil (6) angeordnet sind und in
Fensterausschnitte (82) der Seitenwand (81) des
Gehäuseunterteils (8) eingreifen, wobei die zweiten
Rasthaken (62) vorzugsweise an den ersten Rasthaken (61)
in eine zu diesen entgegengesetzte Richtung weisen.
9. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des
Gehäuseunterteils (8) im Bereich der Rasthaken (61, 62)
beidseitig durch eine Abflachung (83) der Seitenwand
(81) vermindert ist und je eine vom Boden (84) des
Gehäuseunterteils (8) ausgehende materialeinheitlich
angeformte federnde Lasche (85) die Abflachung (83) so
überragt, daß die am Steckdosensockel (1) befestigten
Spreizkrallen (16) jeweils zwischen einer Abflachung
(83) und einer Lasche (85) zu liegen kommen, und die
Laschen (85) eine dem Spreizen der Spreizkrallen (16)
entgegenwirkende Federkraft ausüben.
10. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiter
platte (7) die elektrischen Bauteile (71-77) einer
Überspannungsschutzschaltung angeordnet sind, zu der
mindestens ein Überspannungsbegrenzer (75), vorzugsweise
ein Varistor, ein Überstromauslöser oder -begrenzer
(77), vorzugsweise eine Schmelzsicherung und eine
Entladungsstrecke (76), vorzugsweise eine Funkenstrecke
gehören.
11. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführung
zu den Steckkontakten (13, 17) der Steckdose über das
Überspannungsmodul (5) erfolgt, derart, daß mindestens
ein Überspannungsbegrenzer (75) zwischen Phasen- und
Nulleiter (L, N) der Netzzuleitung liegt, mindestens eine
Entladungsstrecke (76) zwischen den Nulleiter (N) und
den Schutzleiter (13) geschaltet ist, mindestens ein
Überstromauslöser oder -begrenzer (77) im Phasenleiter
(L) vor dem Überspannungsbegrenzer (75) und bei Bedarf
ein zweiter Überstromauslöser und -begrenzer (77) im
Nulleiter (N) vor dem Überspannungsbegrenzer (75)
eingefügt ist.
12. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmen (L,N)
für die Steckbuchsen (17) der Steckdose parallel zum
Überspannungsableiter (75) hinter dem Überstromauslöser
(77) angeschlossen sind und die Art der Steckdosen
klemmen (71) Phasen-, Null-, oder Schutzleiter an der
Steckdose so gekennzeichnet ist, daß sich eine ein
deutige Anschlußzuordnung ergibt.
13. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse,
vorzugsweise das Gehäuseoberteil (6) auf seiner Innen
seite mindestens eine Kammer (64) besitzt, in der alle
oder einzelne auf der Leiterplatte (7) angeordnete
elektrische Bauteile zu liegen kommen und diese Kammer
mit einer vorzugsweise schlecht wärmeleitenden, mecha
nisch widerstandsfähigen Gußmasse (66) ausgefüllt ist.
14. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Gußmasse
(66) ausgefüllte Kammer (64) als Trennkammer dient, in
der die Überspannungsableiter (75), vorzugsweise
Varistoren zu liegen kommen und dadurch gegenüber den
anderen elektrischen Bauteilen abgeschottet sind und die
Gußmasse (66) gleichzeitig die Leiterplatte (7) mit dem
Gehäuseoberteil (6) mechanisch fest verbindet.
15. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil
(6) mit einer Auswölbung (67) versehen ist, die einem
Gasentladungsableiter (76) Platz bietet und diese
Auswölbung (67) so angeordnet ist, daß sie an einer vom
Steckdosensockel (1) freigelassenen Stelle zu liegen
kommt.
16. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der vom Steckdosensockel (1)
nicht benötigte Raum beidseitig eines gegenüber den
Abstandsstegen (21) um 90° versetzten Erdungsbügels
(13) zur Aufnahme von Anschlußklemmen (71) dient, von
denen jede zwei Klemmkontakte (71 a, 71 b) zum Anschließen
von Anschlußleitungen besitzt.
17. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußklemmen
(71), die gegebenenfalls auch schraublos sein können,
von der Steckerseite aus zu betätigen sind und auf der
gegenüberliegenden, auf der Leiterplatte (7) ruhenden
Seite mit Kontaktstiften (72) versehen sind, die an
Leiterbahnen der Leiterplatte (7) angelötet sind.
18. Steckdose nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils beide
Klemmkontakte (71 a, 71 b) einer Anschlußklemme (71) über
die Leiterplatte (7) elektrisch miteinander verbunden
sind und die das Gehäuseoberteil (6) zum Steckdosen
sockel (1) überragenden Anschlußklemmen (71) jeweils mit
einer Rastkante (79) versehen sind, mit der die
Anschlußklemmen (71), die in Aussparungen (63) des
Gehäuseoberteils (6) angeordnet sind, dieses an der
Leiterplatte (7) festhalten.
19. Steckdose nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschluß
klemmen (71) im Bereich der Aussparungen (63) des
Gehäuseoberteils (6) Öffnungen frei lassen, die zum
Durchführen von Leitungen (74) dienen, die ihrerseits
mit einem Ende an der Leiterplatte angelötet sind und
mit dem anderen Ende an den Steckdosenklemmen (14)
anliegen.
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