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DE3736945A1 - Steckdose mit zusatzmodul - Google Patents

Steckdose mit zusatzmodul

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Publication number
DE3736945A1
DE3736945A1 DE19873736945 DE3736945A DE3736945A1 DE 3736945 A1 DE3736945 A1 DE 3736945A1 DE 19873736945 DE19873736945 DE 19873736945 DE 3736945 A DE3736945 A DE 3736945A DE 3736945 A1 DE3736945 A1 DE 3736945A1
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DE
Germany
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socket
housing part
circuit board
socket according
upper housing
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19873736945
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Eberwein
Walter Dipl Ing Aumeier
Raimund Koenig
Manfred Zeidler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dehn SE and Co KG
Original Assignee
BBC Brown Boveri AG Switzerland
Dehn and Soehne GmbH and Co KG
BBC Brown Boveri AG Germany
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Publication date
Priority claimed from DE8703536U external-priority patent/DE8703536U1/de
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Priority to DE19873736945 priority Critical patent/DE3736945A1/de
Priority to AT88103432T priority patent/ATE101454T1/de
Priority to EP88103432A priority patent/EP0281969B1/de
Priority to DE88103432T priority patent/DE3887700D1/de
Publication of DE3736945A1 publication Critical patent/DE3736945A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/73Means for mounting coupling parts to apparatus or structures, e.g. to a wall
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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    • H01R13/665Structural association with built-in electrical component with built-in electronic circuit
    • H01R13/6666Structural association with built-in electrical component with built-in electronic circuit with built-in overvoltage protection

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine mit einem Zusatzmodul versehene Steckdose nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer Reihe von Anwendungen ist es zweckmäßig Steckdosen mit einem Zusatzmodul zu versehen, das z.B. für einen Überspannungschutz sorgt, eine Filterfunktion ausübt, ein Relais oder einen elektronischen Fern­ schalter aufnimmt, oder mit einem Fehlstromschutz­ schalter versehen ist.
Aus der DE-PS 25 46 868 ist bereits eine Steckdose bekannt, bei der ein ihr zugeordneter Fehlerstromschutz­ schalter nicht nur in einer räumlich danebenliegenden Wandeinbaudose eingebaut ist, sondern für die Wand­ montage eine einzige, gemeinsame Wandeinbaudose dient. Der in der Einbaudose zur Verfügung stehende Platz wird allerdings allein vom Fehlerstromschutzschalter bean­ sprucht. Hinzu kommt, daß die mit ihrem Sockel auf den Fehlerstromschutzschalter aufsteckbare Steckdose aus Sonderteilen aufgebaut ist, die speziell für diese Steckdosenausführung geschaffen werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steckdose der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art so zu gestal­ ten, daß der Steckdosensockel von Steckdosen ohne Zusatzmodul in seinem Aufbau unverändert belassen werden kann, die vorzunehmenden Änderungen an der Steckdose ihre Verwendung mit oder ohne Zusatzmodul erlauben, und eine Befestigung des Zusatzmoduls am Steckdosensockel auf einfache Weise erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 gekennzeich­ neten Merkmale gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen genannt.
Durch eine sich an die Unterseite des Steckdosensockels anpassende Gestaltung der Oberseite des Zusatzmoduls gelingt es, die Einbautiefe der Steckdose im Vergleich zu bekannten Ausführungen mit Zusatzmodul herabzusetzen. Gleichzeitig erlauben klammerartig ausgebildete erste Rasthaken eine Verankerung des Zusatzmoduls an Vor­ sprüngen des Steckdosensockels mit einem einzigen Handgriff, ohne daß hierzu eine Änderung des Steck­ dosensockels erforderlich ist. Damit das Zusatzmodul 5 bei eingebauter Steckdose einen genormten Mindestabstand N zum Dosenboden der Einbaudose einhält, muß der Steck­ dosensockel im Vergleich zu üblichen Steckdosen ange­ hoben werden. Das geschieht jedoch nicht wie aus dem Stand der Technik bekannt, bis über den auf der Einbau­ wand ruhenden Tragring der Steckdose hinaus, sondern lediglich durch gekürzte, die Steckdose mit dem Tragring verbindende Abstandsstege. Bei dieser Ausführung bleibt somit die Steckdose in ihrem Grundaufbau erhalten, so daß nicht nur ein unveränderter Sockel zur Anwendung kommen kann, sondern die Steckdose auch ohne Zusatzmodul verwendbar ist.
Durch das Anheben des Steckdosensockels erhöht sich auch der Abstand der Oberseite des Steckertopfes zur Einbau­ wand. In dem Bemühen, neben dem Steckdosensockel noch ein weiteres Teil unverändert von üblichen Steckdosen übernehmen zu können, kann zwischen zwei Alternativen gewählt werden. Entweder bleibt der Abdeckrahmen unver­ ändert, dann muß der Steckdosentopf so angepaßt werden, daß er mit seiner Außenkante den Abdeckrahmen erfaßt und gegen die Einbauwand preßt, oder aber der Steckdosentopf bleibt unverändert, dann müssen die Abmessungen des Abdeckrahmens entsprechend angepaßt werden, damit der Überstand des Steckertopfes gegenüber der Einbauwand ausgeglichen wird. Weiterhin ist es möglich, den Abdeck­ rahmen und den Steckertopf einstückig herzustellen.
In Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist das Zusatzmodul so aufzubauen, daß es aus wenigen Baugruppen besteht, die einfach zu vereinigen sind. Zweckmäßiger­ weise besteht es deshalb aus einem Gehäuseunterteil, einem Gehäuseoberteil und einer zwischen den Gehäuse­ teilen eingefügten, die elektrischen Bauteile tragenden Leiterplatte. Ein besonders einfacher Aufbau ergibt sich dadurch, daß die zur Verbindung mit dem Steckdosensockel erforderlichen Rasthaken am Gehäuseoberteil befestigt sind und vorzugsweise aus flexiblem Kunststoff bestehen, aus dem materialeinheitlich das ganze Gehäuseoberteil gespritzt ist. Diese Rasthaken erfassen den Steckdosen­ sockel an Vorsprüngen, an denen auch die Abstandsstege des Tragrings befestigt sind, da diese von der Unter­ seite des Steckdosensockels ausgehend frei zugänglich sind.
Damit das Zusatzmodul im Fehlerfall elektrisch durch­ gemessen werden kann, ist es von Vorteil, daß bei abgenommenem Gehäuseunterteil die Leiterplatte mit dem Oberteil verbunden bleibt und ihre Leiterbahnen zugäng­ lich sind. Die Befestigung des Gehäuseunterteils erfolgt deshalb in vorteilhafter Weise durch zweite Rasthaken, die vom Gehäuseoberteil ausgehend in Fensterausschnitte der Seitenwand des Gehäuseunterteils eingreifen. Die zweiten Rasthaken sind dabei materialeinheitlich an die ersten Rasthaken angeformt, weisen aber in die entgegen­ gesetzte Richtung.
Vorteilhaft ist auch, daß bei angebautem Zusatzmodul der üblicherweise zur Rückführung der Spreizkrallen be­ nötigte Gummiring entfallen kann. Seine Funktion über­ nehmen zwei vom Boden des Gehäuseunterteils ausgehende materialeinheitlich angeformte federnde Laschen. Sie überragen beidseitige Abflachungen der Seitenwand des Gehäuseunterteils derart, daß die am Steckdosensockel befestigten beiden Spreizkrallen jeweils zwischen einer Abflachung und einer Lasche zu liegen kommen. Die Laschen üben dabei eine dem Spreizen der Spreizkrallen entgegenwirkende Federkraft aus.
Besondere konstruktive Bedingungen ergeben sich, wenn das Zusatzmodul mit einer Überspannungsschutzschaltung versehen werden soll. Ein solches Überspannungsmodul hat die Aufgabe die an der Steckdose angeschlossenen Ver­ braucher vor gefährlichen Überspannungen zu schützen. Derartige Überspannungen können durch Blitzeinschläge oder auch durch Schaltvorgänge im Netz verursacht werden. Eine Begrenzung der Überspannungen auf ungefähr­ liche Werte erzielt man mit Hilfe von Varistoren, insbesondere Zinkoxid-Varistoren (VDR= Voltage Dependent Resistors). Bei energiereichen Spannungsspitzen kann es zu erheblichen Stromstoßbelastungen des Varistors kommen, die diesen nicht nur bezüglich seiner Funktion gefährden, sondern bisweilen zu explosionsartiger Zerstörung führen können. Bis zu einem gewissen Grad ist es zwar möglich mit Hilfe eines Überstromauslösers, z. B. einer Schmelzsicherung, gefährlich hohe Stromstöße durch Ünterbrechung der Zuleitung zu verhindern, doch reagieren derartige Überstromauslöser nicht immer ausreichend schnell, so daß die beschriebene Gefahr nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
Im Zusammenwirken mit einer Steckdose, an die das Überspannungsmodul angebaut ist, kommt dann, wenn die Steckdosenbuchsen in Reihe mit der Sicherung geschaltet sind, dieser eine besondere Funktion zu. So ist ein Durchbrennen der Sicherung durch Fehlen einer Spannung an den Steckbuchsen der Steckdose erkennbar. In diesem Fall kann das Überspannungsmodul schnell ausgetauscht werden, während die Steckdose unverändert weiterverwend­ bar ist.
Bei einem Überspannungsmodul, das an einen Verbraucher angeschlossen ist, kann man keine feste Zuordnung von Phase und Nulleiter vorsehen. Aus diesem Grund war es bei dem aus der DE-OS 36 06 287 bekannten Überspannungs­ modul erforderlich, dieses in den beiden stromzuführen­ den Leitungen mit einer Sicherung zu versehen. Bei einer festen Zuordnung von Phasen-, Null- und Schutzleiter, wie sie bei der erfindungsgemäßen Kombination eines Überspannungsmoduls mit einer Steckdose ermöglicht ist, genügt eine einzige Sicherung im Phasenleiter.
Für die Sicherheit die das Überspannungsmodul gewähr­ leisten soll, ist weiterhin von erheblicher Bedeutung, daß die mit einer explosionsartigen Zerstörung der Varistoren verbundene Brandgefahr sicher vermieden wird. Eine zweckmäßige Lösung sieht vor, das ganze Modul mit einer die elektrischen Bauelemente umschließenden schlecht wärmeleitenden, mechanisch widerstandsfähigen Gußmasse auszufüllen. Noch vorteilhafter ist es, das Modul mit einer Trennkammer zu versehen, in der ledig­ lich die gefährdeten Varistoren Platz finden und dann diese Trennkammer mit Gußmasse zu füllen.
Verwendet man nicht wie üblich, eine Reihenschaltung von zwei Varistoren, sondern ersetzt diese durch einen einzelnen Varistor mit elektrisch etwa gleicher Wertig­ keit, so ist es möglich, die Trennkammer und damit das ganze Modul besonders klein zu gestalten. Die Gußmasse hilft weiterhin nicht nur eine Brandgefahr zu vermeiden, sondern sorgt auch für eine mechanische Verbindung der Leiterplatte mit dem Gehäuseoberteil.
Zur Aufnahme eines Gasentladungsableiters ist am Ge­ häuseoberteil weiterhin eine Auswölbung vorgesehen, die so angeordnet ist, daß sie an einer vom Steckdosensockel freigelassenen Stelle zu liegen kommt. Durch Maßnahmen dieser Art war es möglich, das für Überspannungsablei­ tungen vorgesehene Zusatzmodul von der Unterseite des Steckdosensockels ab gerechnet, außerordentlich flach zu gestalten.
Eine raumsparende Anordnung der Anschlußklemmen erfolgt in einem vom Steckdosensockel nicht benötigten Raum, der beidseitig eines gegenüber den Abstandsstegen um 90° versetzten Erdungsbügels liegt. Jede der drei Anschluß­ klemmen für Phasen-, Null-, und Schutzleiter besitzt zwei Klemmkontakte zum Anschließen ankommender und abgehender Leitungen gleichen Potentials.
Zur leichten Bedienung sind die Anschlußklemmen vorzugs­ weise schraubenlos und von der Steckerseite aus zu betätigen. Auf der gegenüberliegenden Seite, die der Leiterplatte zugewandt ist, besitzen sie Kontaktstifte, mit denen sie an den Leiterbahnen der Leiterplatte angelötet sind.
Weiterhin sind die Anschlußklemmen jeweils mit nach innenliegenden Rastkanten versehen, die ein Fixieren der Leiterplatte ermöglichen, bevor das Einfüllen der Gußmasse ein feste Verbindung schafft.
Zur elektrischen Verdrahtung der Anschlußklemmen mit den Steckdosenklemmen sind am Gehäuseoberteil Öffnungen freigelassen, die zum Durchführen von Leitungen dienen, die mit einem Ende an der Leiterplatte angelötet sind und mit dem anderen Ende an den Steckdosenklemmen anliegen. Die Steckdosenklemmen sind gegen unbefugtes Öffnen, z.B. mit einem Lack gesichert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeich­ nung dargestellt und wird im folgenden näher beschrie­ ben.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Steckdose mit Zusatzmodul von der Seite im Schnitt,
Fig. 2 den Steckertopf von der Seite,
Fig. 3 den Tragrahmen von der Seite,
Fig. 4 den Steckdosensockel mit Tragring und ange­ bautem Zusatzmodul von der Seite,
Fig. 5 die komplette Steckdose montiert von oben,
Fig. 6 die Leiterplatte des Zusatzmoduls von der Seite,
Fig. 7 die Leiterplatte des Zusatzmoduls von oben,
Fig. 8 ein komplett montiertes Zusatzmodul von der Seite im Schnitt, entsprechend der Schnitt­ linie nach Fig. 9,
Fig. 9 das komplette Zusatzmodul von unten,
Fig. 10 die Schaltung eines Überspannungsmoduls.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, besteht die Steckdose im Grundaufbau aus einem Steckdosensockel 1, der von einem Tragring 2 gehalten ist, einem Steckertopf 3, der den Steckdosensockel 1 steckerseitig gegen Berührung schützt, einem Abdeckrahmen 4, der die Einbauöffnung einer Einbauwand W abdeckt, und einem auf der Unterseite des Steckdosensockels 1 befestigten Zusatzmodul 5, das zusammen mit dem Steckdosensockel 1 in einer Wandeinbau­ dose 9 montiert ist. Die Montage erfolgt üblicherweise durch Spreizkrallen 16, die über Spreizschrauben 15 betätigt werden.
In Verbindung mit Fig. 1 kann man den Fig. 2 bis 5 entnehmen, daß auf den mit Spreizkrallen 16 in der Wandeinbaudose 9 gehaltenen Steckdosensockel 1 der Steckertopf 3, durch eine Schraube gehalten, aufgesetzt ist und dieser seinerseits den Abdeckrahmen 4 an der Einbauwand W festklemmt. Da Wandeinbaudosen mit einer genormten Einbautiefe von 40 mm nicht für den Anbau eines Zusatzmoduls 5 ausgelegt sind, waren verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, die den genormten Mindestabstand N zwischen der Steckdose und dem Dosenboden 91 der Wandeinbaudcse 9 gewährleisten. Hierzu wurde der über Abstandsstege 21 mit dem Tragring 2 verbundene Steck­ dosensockel 1 durch Kürzung der Abstandsstege 21 von dem Dosenboden 91 abgehoben. Wie man aus Fig. 4 weiterhin ersieht, ist das ohnehin sehr flach gestaltete Zusatz­ modul 5 mit seiner Oberseite an die Unterseite des Steckdosensockels 1 angepaßt, so daß es sich mit Hilfe seiner klammerartig wirkenden Rasthaken unmittelbar an den Steckdosensockel 1 anschließt.
Bevor auf weitere Details von Fig. 5 eingegangen wird, sei auf die Fig. 6 bis 9 verwiesen. In diesen sind die verschiedenen Baugruppen eines Zusatzmoduls darge­ stellt, das einen Überspannungsschutz für die an der Steckdose angeschlossenen Verbraucher gewährleisten soll.
Die Schnittzeichnung nach Fig. 8 läßt ein Gehäuseoberteil 6, eine Leiterplatte 7 und ein Gehäuseunterteil 8 erkennen. Auf der Leiterplatte 7 sind nach den Fig. 6 und 7 ein Varistor 75, eine Schmelzsicherung 77, ein Gasentladungsableiter 76 und drei Anschlußklemmen 71 mit je zwei Klemmkontakten 71 a und 71 b montiert und über die nicht dargestellten Leiterbahnen elektrisch verbunden. Diese Bauteile sind jeweils so positioniert, daß sie, soweit sie über die Abdeckebene des Gehäuseoberteils 6 hinausragen, in Freiräumen Platz finden, die vom Steck­ dosensockel 1 nicht benötigt werden. Für die Anschluß­ klemmen liegt dieser Raum parallel zum Erdungsbügel 13 in Verlängerung der die Steckbuchsen 17 aufnehmenden Isolierkörper. Diese Stellen sind auch steckerseitig gut zugänglich, so daß die beiden elektrisch miteinander verbundenen Klemmkontakte 71 a, 71 b jeder Anschlußklemme 71, die im Beispiel als Schraubklemmen ausgeführt sind, von der Vorderseite der Steckdose aus leicht zu be­ tätigen sind.
Das Zuführen der Anschlußdrähte erfolgt parallel zum Dosenboden 91 der Einbaudose 9, wobei jede Anschluß­ klemme mit einem ankommenden und einem abgehenden Anschlußdraht verbunden werden kann, so daß die Lei­ tungen über die Steckdose hinaus weitergeführt werden können. Mit den Leiterbahnen der Leiterplatte 7 sind die Anschlußklemmen 71 über Kontaktstifte 72 elektrisch verbunden.
Eine weitere Nutzung des im Bereich des Steckdosen­ sockels verbleibenden Freiraums erfolgt durch den Gasentladungsableiter 76, für den eine Auswölbung 67 im Gehäuseoberteil 6 vorgesehen ist. Um den Varistor 75 thermisch gegenüber den anderen Bauteilen zu isolieren, ist auf der Innenseite des Gehäuseoberteils 6 eine Trennkammer 64 angeformt. Diese wird über ein in der Leiterplatte 7 vorgesehenes Gießloch 78 mit einer Gußmasse 66 gefüllt.
Die Montage des Zusatzmoduls 5 erfolgt in der Regel derart, daß zunächst die Leiterplatte 7 mit den auf ihr montierten Bauelementen erstellt wird, sodann wird das Gehäuseoberteil 6 auf die Leiterplatte 7 aufgesetzt.
Eine Fixierung des Gehäuseoberteils 6 erfolgt mit Hilfe der Anschlußklemmen 71, die im Bereich hierfür vorge­ sehener Aussparungen 63 das Gehäuseoberteil 6 überragen und an einer dem Gehäuseoberteil 6 zugewandten Seite je eine Rastkante 79 besitzen. Das Gehäuseoberteil 6 gleitet beim Aufsetzen über diese Rastkante 79 hinweg und wird dann in seiner Lage gehalten. Durch das sich anschließende Füllen der Trennkammer 64 mit Gußmasse 66 erfolgt eine dauerhafte Verbindung von Gehäuseoberteil 6 und Leiterplatte 7. Das sich anschließende Aufsetzen des Gehäuseunterteils 8 wird durch zweite Rasthaken 62, die am Gehäuseoberteil 6 ausgebildet sind, und in Fenster­ ausschnitte 82 des Gehäuseunterteils 8 eingreifen, erleichtert. Durch Zurückstoßen der Rasthaken kann das Gehäuseunterteil 8 jederzeit wieder abgenommen werden, um im Bedarfsfall die Leiterplatte 7 für Service­ messungen zugänglich zu machen.
In Verlängerung der zweiten Rasthaken 62 sind erste Rasthaken 61 am Gehäuseoberteil 6 angeformt, die sich zu diesen in entgegengesetzter Richtung erstrecken und deren Haken sich zangenförmig gegenüberliegen. Diese zweiten Rasthaken 61 verankern sich beim Ausstrecken des Zusatzmoduls 5 auf den Sockel 1 an Vorsprüngen 11. Die Vorsprünge 11 dienen gleichzeitig zur Befestigung der Spreizkrallen.
Die beiden Gehäuseteile 6 und 8 sind aus flexiblem Kunststoff hergestellt, der den Rasthaken 61, 62 federnde Eigenschaften verleiht. Ebenso federn auch zwei Laschen 85, die beidseitig des Steckdosensockels 1 die Spreizkrallen 16 ergreifen und gegen den Sockel drücken, so daß diese nur gegen die Federkraft der Laschen 85 gespreizt werden können. Beim Lösen der Spreizkrallen 16 kann dadurch die Steckdose 1 leicht aus der Wandeinbau­ dose 9 entnommen werden.
Im Bereich der drei Aussparungen 63 des Gehäuseoberteils 6 bleiben neben den Anschlußklemmen 71 auf der Leiter­ platte 7 Eckstücke frei, die zum Anlöten von Leitungen 74 dienen, und so eine Verbindung mit den Steckdosen­ klemmen 14 des Steckdosensockels 1 ermöglichen.
Die Seitenwand 81 des topfförmigen Gehäuseunterteils 8 ist im Bereich der Laschen 85 beidseitig mit einer Abflachung versehen, die den Durchmesser des Gehäuses an dieser Stelle vermindert und Platz für die Spreizkrallen 16 läßt. Außerdem ist die Seitenwand 81 im Bereich der Anschlußklemmen durchbrochen, um ein Zuführen der Anschlußleitungen zu ermöglichen.
In Fig. 10 ist der Stromlaufplan eines Überspannungs­ moduls dargestellt. Netzseitig werden der Phasenleiter L, der Null-Leiter N und der Schutzleiter mit den zweipoligen Anschlußklemmen 71 des Überspannungsmoduls 5 verbunden. Alle drei Leitungen führen über die Leiter­ platte 7 zu den Steckdosenklemmen 14, wobei lediglich in den Phasenleiter L eine Schmelzsicherung 77 eingefügt ist. Die Steckbuchsen 17 sind dementsprechend mit L′ und N′ gekennzeichnet. Hinter der Sicherung 77 ist parallel zu den Steckbuchsen L′, N′ ein Varistor 75 angeordnet, der somit ebenfalls parallelliegende Verbraucher vor gefährlichen Überspannungen schützt. Eine zwischen dem Nulleiter und dem Schutzleiter eingefügte Entladungs­ strecke 76 ermöglicht einen hoch belastbaren Über­ spannungsschutz zwischen allen drei Leitern L′, N′ und .
Die Sicherung 77 ist so auf den Varistor 75 abgestimmt, daß im Schadensfall normalerweise diese zuerst durch­ brennt. Damit wird, wie leicht ersichtlich die Steckdose spannungslos, was auch ohne eine zusätzliche optische Signalisierung, z.B. durch ein Lämpchen, leicht zu diagnostizieren ist. Das Überspannungsmodul ist in diesem Fall durch seinen speziellen Aufbau bequem austauschbar.
  • Bezugszeichenliste  1 Steckdosensockel
    11 Vorsprünge
    13 Erdungsbügel
    14 Steckdosenklemme
    15 Spreizschrauben
    16 Spreizkrallen
    17 Steckbuchsen
     2 Tragring
    21 Abstandsstege
     3 Steckertopf
     4 Abdeckrahmen
     5 Zusatzmodul
     6 Gehäuseunterteil
    61 erster Rasthaken
    62 zweiter Rasthaken
    63 Aussparung
    64 Raumtrenner
    66 Gußmasse
    67 Auswölbung
     7 Leiterplatte
    71 Anschlußklemmen
    72 Kontaktstifte
    74 Leitungen
    75 Varistor
    76 Gasentladungsableiter
    77 Sicherung
    78 Gießloch
    79 Rastkanten
     8 Gehäuseunterteil
    81 Seitenwand
    82 Fensterausschnitte
    83 Abflachung
    84 Boden
    85 Lasche
     9 Wandeinbaudose
    91 Dosenboden
    W Einbauwand

Claims (19)

1. Steckdose, vorzugsweise Einbauschutzkontakt­ steckdose, mit einem über Abstandsstege (21) von einem Tragring (2) gehaltenen Steckdosensockel (1), der steckerseitig durch ein mit einem Abdeckrahmen (4) versehenen, als Zentralstück ausgebildeten Steckertopf (3) abgedeckt ist und einbauseitig ein Zusatzmodul (5) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der bei üblichen Steckdosen verwendete Steckdosensockel (1) durch ge­ kürzte Abstandsstege (21) soweit angehoben ist, daß sich die Einbautiefe der Steckdose nicht über den von der Norm für Wandeinbaudosen (9) zugelassenen Wert erhöht und das mit seiner Oberseite an die Unterseite des Steckdosensockels (1) angepaßte Zusatzmodul (5), vor­ zugsweise ein Überspannungsmodul, mittels klammerartig ausgebildeter erster Rasthaken (61) an Vorsprüngen (11) des Steckdosensockels (1), unmittelbar an diesem an­ liegend, verankert ist.
2. Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der durch das Anheben des Steckdosen­ sockels (1) ebenfalls angehobene Steckertopf (3) ent­ weder so angepaßt ist, daß er den in seinen Abmessungen unveränderten Abdeckrahmen (4) erfaßt und gegen die Einbauwand (W) drückt oder selbst unverändert bleibt und sein Überstand gegenüber der Einbauwand (W) durch einen entsprechend erhöhten Abdeckrahmen (4) ausgeglichen ist.
3. Steckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckrahmen (4) vom Steckertopf (3) so erfaßt ist, daß er zwischen diesem und der Einbauwand (W) fixiert wird, oder Abdeckrahmen (4) und Steckertopf (3) einstückig ausgebildet sind.
4. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzmodul (5) aus einem Gehäuseunterteil (8), einem Gehäuseoberteil (6) und einer zwischen den Gehäuseteilen eingefügten, die elektrischen Bauteile tragenden Leiterplatte (7) besteht.
5. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseoberteil (6) die zur Verbindung mit dem Steckdosensockel (1) erforderlichen ersten Rasthaken (61), vorzugsweise materialeinheitlich, aus flexiblem Kunststoff angebracht sind.
6. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Rast­ haken (61) des Gehäuseoberteils (6) den Steckdosensockel (1) an den Vorsprüngen (11) erfassen, an denen auch die Abstandsstege (21) des Tragrings (2) befestigt sind.
7. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseoberteil (6) sowohl die Leiterplatte (7) als auch das die Leiter­ platte (7) topfförmig abdeckende Gehäuseunterteil (8), vorzugsweise durch zweite Rasthaken (62) befestigt ist, derart, daß bei abgenommenem Gehäuseunterteil (8) die Leiterplatte (7) mit dem Gehäuseoberteil (6) verbunden bleibt.
8. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Rast­ haken (62) am Gehäuseoberteil (6) angeordnet sind und in Fensterausschnitte (82) der Seitenwand (81) des Gehäuseunterteils (8) eingreifen, wobei die zweiten Rasthaken (62) vorzugsweise an den ersten Rasthaken (61) in eine zu diesen entgegengesetzte Richtung weisen.
9. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Gehäuseunterteils (8) im Bereich der Rasthaken (61, 62) beidseitig durch eine Abflachung (83) der Seitenwand (81) vermindert ist und je eine vom Boden (84) des Gehäuseunterteils (8) ausgehende materialeinheitlich angeformte federnde Lasche (85) die Abflachung (83) so überragt, daß die am Steckdosensockel (1) befestigten Spreizkrallen (16) jeweils zwischen einer Abflachung (83) und einer Lasche (85) zu liegen kommen, und die Laschen (85) eine dem Spreizen der Spreizkrallen (16) entgegenwirkende Federkraft ausüben.
10. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiter­ platte (7) die elektrischen Bauteile (71-77) einer Überspannungsschutzschaltung angeordnet sind, zu der mindestens ein Überspannungsbegrenzer (75), vorzugsweise ein Varistor, ein Überstromauslöser oder -begrenzer (77), vorzugsweise eine Schmelzsicherung und eine Entladungsstrecke (76), vorzugsweise eine Funkenstrecke gehören.
11. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführung zu den Steckkontakten (13, 17) der Steckdose über das Überspannungsmodul (5) erfolgt, derart, daß mindestens ein Überspannungsbegrenzer (75) zwischen Phasen- und Nulleiter (L, N) der Netzzuleitung liegt, mindestens eine Entladungsstrecke (76) zwischen den Nulleiter (N) und den Schutzleiter (13) geschaltet ist, mindestens ein Überstromauslöser oder -begrenzer (77) im Phasenleiter (L) vor dem Überspannungsbegrenzer (75) und bei Bedarf ein zweiter Überstromauslöser und -begrenzer (77) im Nulleiter (N) vor dem Überspannungsbegrenzer (75) eingefügt ist.
12. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmen (L,N) für die Steckbuchsen (17) der Steckdose parallel zum Überspannungsableiter (75) hinter dem Überstromauslöser (77) angeschlossen sind und die Art der Steckdosen­ klemmen (71) Phasen-, Null-, oder Schutzleiter an der Steckdose so gekennzeichnet ist, daß sich eine ein­ deutige Anschlußzuordnung ergibt.
13. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse, vorzugsweise das Gehäuseoberteil (6) auf seiner Innen­ seite mindestens eine Kammer (64) besitzt, in der alle oder einzelne auf der Leiterplatte (7) angeordnete elektrische Bauteile zu liegen kommen und diese Kammer mit einer vorzugsweise schlecht wärmeleitenden, mecha­ nisch widerstandsfähigen Gußmasse (66) ausgefüllt ist.
14. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Gußmasse (66) ausgefüllte Kammer (64) als Trennkammer dient, in der die Überspannungsableiter (75), vorzugsweise Varistoren zu liegen kommen und dadurch gegenüber den anderen elektrischen Bauteilen abgeschottet sind und die Gußmasse (66) gleichzeitig die Leiterplatte (7) mit dem Gehäuseoberteil (6) mechanisch fest verbindet.
15. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil (6) mit einer Auswölbung (67) versehen ist, die einem Gasentladungsableiter (76) Platz bietet und diese Auswölbung (67) so angeordnet ist, daß sie an einer vom Steckdosensockel (1) freigelassenen Stelle zu liegen kommt.
16. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Steckdosensockel (1) nicht benötigte Raum beidseitig eines gegenüber den Abstandsstegen (21) um 90° versetzten Erdungsbügels (13) zur Aufnahme von Anschlußklemmen (71) dient, von denen jede zwei Klemmkontakte (71 a, 71 b) zum Anschließen von Anschlußleitungen besitzt.
17. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußklemmen (71), die gegebenenfalls auch schraublos sein können, von der Steckerseite aus zu betätigen sind und auf der gegenüberliegenden, auf der Leiterplatte (7) ruhenden Seite mit Kontaktstiften (72) versehen sind, die an Leiterbahnen der Leiterplatte (7) angelötet sind.
18. Steckdose nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils beide Klemmkontakte (71 a, 71 b) einer Anschlußklemme (71) über die Leiterplatte (7) elektrisch miteinander verbunden sind und die das Gehäuseoberteil (6) zum Steckdosen­ sockel (1) überragenden Anschlußklemmen (71) jeweils mit einer Rastkante (79) versehen sind, mit der die Anschlußklemmen (71), die in Aussparungen (63) des Gehäuseoberteils (6) angeordnet sind, dieses an der Leiterplatte (7) festhalten.
19. Steckdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschluß­ klemmen (71) im Bereich der Aussparungen (63) des Gehäuseoberteils (6) Öffnungen frei lassen, die zum Durchführen von Leitungen (74) dienen, die ihrerseits mit einem Ende an der Leiterplatte angelötet sind und mit dem anderen Ende an den Steckdosenklemmen (14) anliegen.
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