DE3736868C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Stapelvorrichtung an
Verpackungsmaschinen für Beutel od. dgl., bestehend aus einem
wenigstens einem Abtransportband zugeordneten Stapelschacht mit in
das Innere des Stapelschachtes einfahrbarem Ablageelement in Form
einer jeweils einen einzelnen Beutel aufnehmenden, gesteuerten Auflage und
einer nachgeschalteten, die Beutel sammelnden und an das oder die
Abtransportbänder abgebenden Übergabevorrichtung.
Eine Stapelvorrichtung der eingangs genannten Art ist durch die
deutsche Gebrauchsmusterschrift 75 25 672 bekanntgeworden. Dort
gelangen die von einer Beutelherstellungs- und -füllmaschine
erzeugten Flachbeutel über einen geneigten Kanal auf die
gesteuerte Auflage, die von periodisch gegenläufig hin- und
herbewegten Fangarmen gebildet ist. Nach dem Öffnen dieser
Fangarme kann der gehaltene Beutel auf ein zweites Paar von
periodisch gegenläufig hin- und herbewegten Fangarmen
fallengelassen werden. Die Bewegungsperiode des zweiten
Fangarmpaares beträgt ein ganzes Vielfaches von derjenigen des
ersten Fangarmpaares, so daß sich auf den zweiten Fangarmen ein
senkrechter Stapel von Beuteln bildet, der beim Öffnen dieser
Fangarme als Ganzes von denselben, z. B. in einen darunter
befindlichen Behälter fällt. Infolge des unveränderten Abstandes
zwischen dem ersten und dem zweiten Fangarmpaar kann entweder nur
eine geringe Anzahl von Beuteln aufgenommen werden oder die
Fallhöhe wird zu groß. Außerdem ist die Fallhöhe der einzelnen
Beutel unterschiedlich, abhängig davon, wann diese vom ersten
Fangarmpaar auf das zweite Fangarmpaar abgegeben werden, d. h. der
jeweils erste Beutel fällt tiefer als der jeweils letzte Beutel.
Durch diese unterschiedliche Fallhöhe und Fallgeschwindigkeit kann
es vor allen Dingen bei schnellaufenden Maschinen zum Verkanten
der Packungen kommen. Dies ist auch der Fall, wenn das ganze
Stapelpaket im freien Fall von den zweiten Fangarmen in den
darunter befindlichen Behälter abgegeben wird und dabei der
Behälter nicht exakt ausgerichtet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stapelvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich durch eine
störungsfreie und schonende Behandlung der Beutel od. dgl. vom
Zuführband bis zum Abtransportband auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Übergabevorrichtung von einem ersten, als getackteter und mit
Haltefingern versehener Paternoster und einem zweiten, dem ersten
Paternoster unmittelbar nachgeschalteten weiteren Paternoster mit
Haltefingern gebildet ist und daß die beiden Paternoster jeweils
aus Föderern mit endlos umlaufenden Zugmitteln bestehen, welche
an gegenüberliegenden Seiten des Stapelschachtes angeordnet sind.
Mit den Mitteln nach der Erfindung kommt man zu einer
Stapelvorrichtung, bei der der Abstand zwischen der gesteuerten
Auflage und der Abgabestelle an den Paternoster stets gleich
bleibt, so daß Verkantungen der Beutel aufgrund ungleicher
Fallhöhen ausgeschlossen sind. Wichtig ist, daß die Haltefinger
über den Paternoster im Schritt abgesenkt werden, so daß jeweils
ein Beutel nachfolgend auf den bereits auf den Haltefingern
liegenden Beutel abgegeben werden kann. Erst wenn das gesamte
Beutelpaket zusammen ist, wird durch den weiter im Takt
umlaufenden Paternoster das gesamte Beutelpaket an den zweiten
Paternoster abgegeben. Dieser zweite Paternoster dient als
Speicher und hält die gesammelten Beutel solange in Position, bis
das darunterliegende Abtransportband seine Ruhestellung erreicht
hat. Durch diese Maßnahme wird beim Sammelvorgang jegliche Störung
ausgeschlossen, da der abzugebende Stapel durch den zweiten
Paternoster quasi bis auf das Förderband getragen wird. Zur
sanften und gleichmäßigen Behandlung der Beutel trägt schließlich
noch bei, daß die beiden Paternoster jeweils aus Förderern mit
endlos umlaufenden Zugmitteln bestehen, welche an
gegenüberliegenden Seiten des Stapelschachtes angeordnet sind.
Aus der schweizerischen Patentschrift 4 72 319 ist zwar bereits
eine Stapelvorrichtung bekanntgeworden, bei der in einem
Stapelschacht neben der gesteuerten Auflage eine zusätzliche,
einen Stapel speichernde Einrichtung vorgesehen ist. Auf der
gesteuerten Auflage werden die Beutel jedoch nicht einzeln
aufgenommen, sondern zu Paketen gesammelt. Das bedeutet, daß
die mit hoher Geschwindigkeit von dem Zuführband geförderten
Beutel mit unterschiedlicher Fallhöhe auf die in gleichbleibender
Höhe angebrachte gesteuerte Auflage fallen, so daß es beim
Einlaufen der Beutel zu Störungen kommen kann. Am unteren Ende des
Stapelschachtes sind schwenkbare Klappen angeordnet, auf denen der
gesamte Stapel lagert. Beim Öffnen dieser Klappen fällt der
komplette Stapel in den darunter befindlichen Behälter. Sofern
hier nicht eine exakte Ausrichtung gewährleistet ist, kann es auch
dort zu Schwierigkeiten kommen.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 72 38 191 ist auch
bereits eine Vorrichtung zum Stapeln von Packungen in
Verpackungsmaschinen bekanntgeworden, bei der eine Anordnung mit
endlos umlaufenden Zugmitteln vorgesehen ist, wobei die Zugmittel
aus zwei sich gegenüberliegenden Transportbändern besteht, die mit
Mitnehmereinrichtungen versehen sind. Letztere sind nachgiebig
ausgebildet und bestehen beispielsweise aus nachgiebigen
Leistenzungen oder aber Härchen und Borsten. Die Bänder laufen
kontinuierlich um und nehmen dabei die in den Schacht eingegebenen
Packungen mit. Andererseits sollen die Packungen ohne weiteres
vorbeigleiten können, wenn die im Schacht abwärts geführte Packung
sich auf den im Schacht bereits gebildeten Stapel absetzt. Um in
diesem Fall eine Beschädigung zu vermeiden, sind die oben
erwähnten Mitnahmeeinrichtungen speziell ausgebildet. Ob mit einer
solchen Vorrichtung Flachbeutel exakt gefördert, transportiert und
abgegeben werden können, ist offen. Auf jeden Fall fehlt es dieser
bekannten Vorrichtung an einem Zwischenspeicher.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
die Auflage von schwenkbaren Klappen gebildet ist, die durch auf
gegenüberliegenden Seiten des Stapelschachtes liegende Schlitze
hindurchgeführt sind. Solche schwenkbaren Klappen sind an sich
durch die schweizerische Patentschrift 4 72 319 und durch das
deutsche Gebrauchsmuster 75 25 672 bekannt.
Auch ein vorzugsweise angeordneter gemeinsamer Schwenkantrieb für
diese Klappen geht aus den genannten Schriften hervor.
Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Zugmittel
der Paternoster von jeweils auf einer Seite des Stapelschachtes
paarweise angeordneten, um Umlenkscheiben geführten Endlosbändern
gebildet sind, wie dies bei einseitiger Anordnung grundsätzlich
aus der US-Patentschrift 44 92 070 hervorgeht. Die Paternoster
können durch Schrittschaltmotore und das Abtransportband vom
Hauptantrieb über ein Schrittschaltgetriebe angetrieben sein, was
an sich bekannt ist. Die Anordnung eines Sensors im Bereich der
Auflage zum Zwecke des Feststellens, ob ein Beutel eingegeben ist
oder nicht, geht aus der schweizerischen Patentschrift 4 72 314
hervor.
Besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Endlosbänder
des zweiten Paternosters enger zueinander angeordnet sind
als die Endlosbänder des ersten Paternosters. Dadurch
wird erreicht, daß die Fallhöhe von dem ersten auf den zweiten
Paternoster nur ca. 15 mm beträgt und daß die Beutel mehr zu ihrem
mittleren Bereich hin unterstützt werden, wodurch eine sichere
Übergabe an das Abtransportband gewährleistet ist.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Stapelvorrichtung in der
Vorderansicht, die
Fig. 2 bis 6 jeweils unterschiedliche Stellungen der Stapelvorrichtung
in der Seitenansicht (der zweite Paternoster ist nicht dargestellt),
Fig. 7 die zu Fig. 1 gehörende Seitenansicht,
Fig. 8 eine der Fig. 1 entsprechende detailliertere Vorderansicht
und
Fig. 9 eine Einzelheit der Stapelvorrichtung in vergrößertem
Maßstab.
Eine in Fig. 1 schematisch angedeutete Stapelvorrichtung besitzt
einen Stapelschacht 1, der oberhalb eines Abtransportbandes 2
einer im einzelnen nicht dargestellten Verpackungsmaschine
angeordnet ist. Das über Umlenkräder 3 geführte Abtransportband 2
besitzt Mitnehmer 4, mit dem in weiter unten näher beschriebener
Weise paketartig zusammengefaßte Beutel 5 in Richtung des Pfeils 6
abtransportiert werden können.
Am oberen Ende des Stapelschachtes 1 befindet sich ein
Zuführband 7, das gleichfalls über Umlenkrollen 8 geführt ist und
umlaufend angetrieben ist. Innerhalb des Stapelschachtes ist eine
Auflage 9 angeordnet, von der jeweils ein Beutel 5, der von dem
Zuführband 7 in den Stapelschacht eingeschossen wird, aufgenommen
werden kann. Oberhalb der Auflage 9 ist eine
Überlaufvorrichtung 11 angeordnet, die aus schwenkbar gelagerten
Führungsstangen 12 besteht, die aus der mit ausgezogenen Linien
dargestellten Außerbetriebsstellung in eine flachere, mit
strichpunktierten Linien dargestellte Arbeitsstellung verschwenkt
werden können. Mit Hilfe dieser Überlaufvorrichtung können in
weiter unten beschriebener Weise Beutel od. dgl. nach hinten
ausgeschleust und in einem nicht dargestellten Auffangbehälter
aufgefangen werden.
Im wesentlichen unmittelbar unterhalb der Auflage 9 ist ein erster
Paternoster 13 angeordnet, der als Übergabevorrichtung zwischen
der Auflage 9 und einem zweiten Paternoster 28 dient, der im
einzelnen weiter unten erläutert wird. Der Paternoster 28 ist dem
Abtransportband 2 vorgeschaltet.
Wie aus den Fig. 2 bis 6, in denen der zweite Paternoster nicht dargestellt ist, hervorgeht, besteht die Auflage aus auf
gegenüberliegenden Seiten des Stapelschachtes 1 angeordneten
Klappen 14, 15, die an den freien Enden von Schwenkhebeln 16, 17
(Fig. 9) angelenkt sind, die ihrerseits mit ihrem anderen Ende mit
einem Schwenkantrieb 18 verbunden sind, so daß durch Betätigen
dieses Schwenkantriebs die Klappen 14, 15 durch Schlitze
gleichzeitig in den Innenraum des Stapelschachtes 1 eingefahren
oder aber aus diesem herausgefahren werden können.
Der Paternoster 13 kann aus wenigstens einem auf jeder Seite des
Stapelschachtes 1 angeordneten Endlosband 19, 20 bestehen, an dem
Haltefinger 21, 22 angeordnet sind. In Fig. 1 sind anstelle eines
Endlosbandes zwei mit Abstand nebeneinanderliegende Endlosbänder
19 vorgesehen. Im Bereich oberhalb der Auflage ist noch ein
Sensor 23 vorgesehen, dessen Bedeutung weiter unten näher
erläutert wird.
Die Funktion der Stapelvorrichtung ist wie folgt:
Die Beutel od. dgl. werden mittels des beispielsweise als
Rundschnur ausgebildeten Zuführbandes 7 bei nach oben stehenden
Führungsstangen 12 auf die Auflage 9 bzw. die Klappen 14, 15
geschossen. Die Ankunft des Beutels od. dgl. wird durch den
Sensor 23 an die Klappensteuerung gemeldet. Die Klappen 14, 15
öffnen und schließen nach einer kurzen Verzögerungszeit wieder.
Der einzelne Beutel fällt auf die im Stapelschacht liegenden
Haltefinger 21 des Paternosters 13, wobei die auf
gegenüberliegenden Seiten des Stapelschachtes 1 angeordneten
Endlosbänder 19, 20, wie aus Fig. 4 hervorgeht, über
Schrittmotore 24, 25 und zwischengeschaltete Übertragungselemente
26, 27 angetrieben sind. Die Ansteuerung der Schrittmotore erfolgt
von dem Sensor 23 über ein Zeitglied. Der einzelne Transportschritt der
Haltefinger des Paternosters 13 beträgt z. B. 10 mm. Die Steuerung
der Schrittmotore wird z. B. für das Sammeln von zwei, drei, vier
oder fünf Beuteln eingestellt. Die Haltefinger 21 fahren somit von
der dargestellten Lage in Fig. 2 nach einer der angegebenen
Positionen I, II, III oder IV. Ist die vorgewählte Position
erreicht, fährt der Haltefinger 21 von der eingenommenen Position
I, II, III oder IV bis in die Stellung des Haltefingers 22 und
letzterer in die Fig. 2 dargestellte Position
des Haltefingers 21, also in die Null-Stellung. Bei diesem
Fahrvorgang werden die gesammelten Beutel von dem Paternoster 13
bzw. den Haltefingern 21 freigegeben, so daß die vorbestimmbare
Gruppe an Beuteln, im dargestellten Beispiel fünf Beutel, an den
zweiten, in Fig. 2 nicht dargestellten, Paternoster abgegeben wird.
Der zweite Paternoster 28 ist im Prinzip wie der Paternoster 13
ausgebildet. Bei der freigebenden Bewegung des Paternosters 13
werden die Beutel od. dgl. an den zweiten Paternoster abgegeben,
indem die gesammelten Beutel etwa 15 mm von dem Paternoster 13 bis
auf die innenliegenden Haltefinger 21 des zweiten Paternosters
fallen. In Fig. 7 ist schon die Endstellung, also die Stellung
gemäß Fig. 6 des ersten Paternosters 13 dargestellt.
Der zweite Paternoster dient als Speicher und hält die gesammelten
Beutel so lange in Position, bis daß das darunterliegende
Abtransportband 2 seine Ruhestellung erreicht hat. Die
Ruhestellung wird über einen Sensorimpuls an die Steuerung eines
nicht dargestellten Schrittmotors für den Antrieb des Paternosters
28 gegeben. Der Paternoster 28 wird nun von dem Schrittmotor
angetrieben und die Haltefinger 21′ des zweiten Paternosters 28
fahren von der Position A nach der Position B und legen die
gesammelten Beutel auf dem Abtransportband 2 ab. Die Haltefinger
22′ fahren gleichzeitig in die Ausgangsposition A, so daß durch
die Haltefinger 22′ wieder neue Beutel von dem ersten Paternoster
13 übernommen werden können.
Der zweite Paternoster hat den Vorteil, daß durch die Speicherung
eine Überwurfstation entfallen kann. Außerdem gelangen die Beutel
bei Anordnung eines zweiten Paternosters nicht im freien Fall (ca.
50 mm) bis auf das Abtransportband, sondern sie werden von den
Haltefingern 21′, 22′ des zweiten Paternosters 28 bis auf das
Abtransportband 2 getragen.
Claims (7)
1. Stapelvorrichtung an Verpackungsmaschinen für Beutel od. dgl.
bestehend aus einem wenigstens einem Abtransportband zugeordneten
Stapelschacht mit in das Innere des Stapelschachtes einfahrbarem
Ablageelement in Form einer jeweils einen einzelnen Beutel aufnehmenden,
gesteuerten Auflage und einer nachgeschalteten, die Beutel
sammelnden und an das oder die Abtransportbänder abgebenden
Übergabevorrichtung, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Übergabevorrichtung von einem ersten, als
getackteter und mit Haltefingern (21, 22) versehender Paternoster
(13) und einem zweiten, dem ersten Paternoster (13) unmittelbar
nachgeschalteten weiteren Paternoster (28) mit
Haltefingern (21, 22) gebildet ist und daß die beiden Paternoster
(13, 28) jeweils aus Förderern mit endlos umlaufenden
Zugmitteln (19, 20, 19′, 20′) bestehen, welche an gegenüberliegenden
Seiten des Stapelschachtes (1) angeordnet sind.
2. Stapelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Auflage (9) von schwenkbaren
Klappen (14, 15) gebildet ist, die durch auf gegenüberliegenden
Seiten des Stapelschachtes (1) liegende Schlitze hindurchgeführt
sind.
3. Stapelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekenn
zeichnet durch einen für die Klappen (14, 15)
gemeinsamen Schwenkantrieb (18).
4. Stapelvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel der
Paternoster (13, 28) von jeweils auf einer Seite des
Stapelschachtes (1) paarweise angeordneten, um Umlenkscheiben (10)
geführten Endlosbändern (19, 20, 19′, 20′) gebildet sind.
5. Stapelvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endlosbänder
(19′, 20′) des zweiten Paternosters (28) enger zueinander
angeordnet sind als die Endlosbänder (19, 20) des ersten
Paternosters (13).
6. Stapelvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Paternoster
(13, 28), durch Schrittschaltmotore (24, 25) und das
Abtransportband (2) vom Hauptantrieb über ein
Schrittschaltgetriebe angetrieben sind.
7. Stapelvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch einen im Bereich der
Auflage (9) angeordneten Sensor (23).
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- 1988-08-24 CH CH3138/88A patent/CH676955A5/de not_active IP Right Cessation
- 1988-10-06 IT IT8822204A patent/IT1227292B/it active
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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Also Published As
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IT8822204A0 (it) | 1988-10-06 |
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