DE3734954A1 - Korrosionsgeschuetztes zugglied, vornehmlich spannglied fuer spannbeton ohne verbund und verfahren zu seinem einbau - Google Patents
Korrosionsgeschuetztes zugglied, vornehmlich spannglied fuer spannbeton ohne verbund und verfahren zu seinem einbauInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein korrosionsgeschütztes Zugglied,
vornehmlich ein Spannglied für Spannbeton ohne Verbund gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zu
seinem Einbau in ein Betonbauteil.
Bei der Konstruktion von Bauwerken, insbesondere von
Brückenbauwerken aus Spannbeton kennt man die Vorspannung
mit und ohne Verbund. Vorspannung mit Verbund wird meist als
Vorspannung mit nachträglichem Verbund ausgeführt, wobei die
Spannglieder bis zum Erhärten des Betons längsbeweglich
gehalten und durch Injizieren von Zementleim nachträglich in
Verbund mit dem Bauwerk gebracht werden. Bei Vorspannung
ohne Verbund liegen die Spannglieder meist außerhalb des
Betonquerschnitts, sind jedoch gegenüber dem Bauwerk
abgestützt; sie können so jederzeit besichtigt, nachgespannt
und gegebenenfalls auch ausgewechselt werden.
Zugglieder, die in dieser Weise als Spannglieder für
Spannbeton ohne Verbund, aber auch als Schrägseil für
Schrägseilbrücken, zur Sanierung von Bauwerken und für
andere Bauaufgaben eingesetzt werden, benötigen einen
Dauerkorrosionsschutz aus zwei voneinander unabhängigen,
jeweils für sich aber voll wirksamen
Korrosionsschutzsystemen. Ein bekanntes Spannglied dieser
Art (Zeitschrift "Betonwerk + Fertigteil-Technik", Heft 9,
1976, S. 423; Firmenzeitschrift "DYWIDAG-Bericht", Nr. 11,
1982, S. 7) besteht aus einem Spannstab, der über den freien
Bereich des Spannglieds von einem Hüllrohr aus Polyäthylen
umgeben ist. Der Ringraum zwischen dem Spannstab und dem
Hüllrohr ist gegen die Spannstabenden hin durch Dichtungen
derart abgeschlossen, daß er mit einem erhärtenden Material,
z.B. Zementmörtel, injiziert werden kann. Dieses erhärtende
Material bildet über den freien Bereich des Spannglieds das
erste Korrosionsschutzsystem; das zweite
Korrosionsschutzsystem ist das Hüllrohr selbst.
In den Verankerungsbereichen ist das Hüllrohr jeweils mit
einem Anschlußrohr gestoßen, das an die Ankerplatte der
Ankervorrichtung angeschlossen ist. Um das Spannglied
spannbar bzw. nachspannbar und auswechselbar zu erhalten,
besteht der Korrosionsschutz in diesen Bereichen aus einer
plastisch verformbaren Korrosionsschutzmasse, z.B. Fett, mit
der der Ringraum zwischen dem Spannstab und dem Anschlußrohr
verpreßt ist. Somit besteht im Verankerungsbereich das erste
Korrosionsschutzsystem aus der Korrosionsschutzmasse und das
zweite System aus dem mit der Ankerplatte verbundenen
Anschlußrohr.
Dieses Spannglied hat zwar den Vorteil, daß die Verwendung
der verhältnismäßig teuren Korrosionsschutzmasse auf den
Verankerungsbereich beschränkt bleiben kann, während für den
volumenmäßig wesentlich größeren Bereich der freien Länge
des Zugglieds der preiswertere Zementmörtel verwendet wird.
Nachteilig ist allerdings, daß der Zementmörtel bereits vor
dem Einbau des Spannglieds injiziert werden muß, da der
Ringraum im freien Bereich des Spannglieds nach dem Einbau
infolge des mit der Ankerplatte fest verbundenen Ankerrohres
nicht mehr zugänglich ist. Dies ist bei Einzelspanngliedern
aus einem Spannstab noch vertretbar; bei Bündelspanngliedern
jedoch nicht, da diese dann aufgrund des dadurch
entstehenden großen Gewichts nicht mehr handhabbar wären.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein
nachspannbares und gegebenenfalls auch auswechselbares
Zugglied der eingangs angegebenen Art, insbesondere ein
Bündelspannglied zu schaffen, bei dem in den
Verankerungsbereichen und im freien Bereich des Zugglieds
nicht nur unterschiedliche Korrosionsschutzmaterialien
verwendet werden können, sondern diese auch unabhängig
voneinander und ohne gegenseitige Beeinflussung,
gegebenenfalls auch noch nach dem Einbau des Zugglieds in
ein Bauwerk eingebracht werden können.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Mit der Erfindung wird ein Spannglied, insbesondere ein
Bündelspannglied geschaffen, bei dem die Zugelemente selbst,
vornehmlich Stahldrahtlitzen, über ihre gesamte Länge
einschließlich der Verankerungsvorrichtungen von einer
plastisch verformbaren Korrosionsschutzmasse umgeben sind
und so jederzeit längsbeweglich und nachspannbar bleiben.
Durch die Verwendung von Zugelementen, die ihrerseits mit
Umhüllungen z.B. aus PE-Rohren versehen sind, sogenannte
Fettlitzen, wird die Voraussetzung dafür geschaffen, den mit
plastisch verformbarer Korrosionsschutzmasse zu verfüllenden
Raum auf den die Zugelemente jeweils unmittelbar umgebenden
Bereich zu beschränken; diese Umhüllungen bilden
gewissermaßen eine Schalung zwischen der darin
eingeschlossenen und die Litzen umgebenden
Korrosionsschutzmasse und der äußeren rohrförmigen Umhüllung
des Zugglieds, so daß der verbliebene Hohlraum mit einem
erhärtenden Material, z.B. dem sehr preiswerten Zementleim
injiziert werden kann. Dieses erhärtende Material nimmt
nicht nur Umlenkkräfte bei der Spreizung der Zugelemente an
den Ankervorrichtungen und an Umlenkstellen weich auf,
sondern bildet auch einen zusätzlichen Schutz bei einem
etwaigen Ausfall des Fettkorrosionsschutzes.
Im Verankerungsbereich wird der Vorteil der Erfindung vor
allem in dem die Korrosionsschutzmasse aufnehmenden und
einschließenden Ankertopf gesehen, der in einem sehr
einfachen Montageverfahren auf die vorweg eingeschobenen
oder eingezogenen Zugelemente aufgesetzt und in das
Ankerrohr eingeschoben wird. Dieser mit
Korrosionsschutzmasse zu füllende bzw. gefüllte Topf ist im
Verhältnis zu dem Ankerrohr, in das er eingesetzt wird, so
gestaltet, daß im Bereich des Widerlagerkörpers ein Ringraum
verbleibt, in den eine Injizier- und/oder Entlüftungsleitung
mündet und der sich entlang seines Umfangs in einen
Ringspalt fortsetzt. Dieser Ringspalt schafft außerhalb des
Ankertopfes eine Verbindung zu dem ringförmigen Hohlraum im
freien Bereich des Zugglieds, der so mit erhärtendem
Material, vorzugsweise Zementmörtel, injiziert werden kann.
Dabei verhindert der Ankertopf zugleich, daß dieses Material
in den eigentlichen Verankerungsbereich eindringt und die
Verankerungsmittel, z.B. Keile, fixiert. Die Umhüllungen der
einzelnen Zugelemente ragen in den mit Korrosionsschutzmasse
gefüllten Ankertopf hinein und gewährleisten so einen
einwandfreien Korrosionsschutz.
Weitere Vorteile folgen aus der losen Verbindung zwischen
dem Ankerrohr und dem Widerlagerkörper, derart, daß das
Ankerrohr an seinem luftseitigen Ende mit einem Flansch
versehen ist und durch die zentrale Durchbrechung des
Widerlagerkörpers gesteckt werden kann, wo es sich gegen
eine Ringschulter anlegt. Hierdurch wird nicht nur die
Montage vereinfacht, sondern es wird, insbesondere wenn
zwischen dem Flansch des Ankerrohrs und der Ringschulter ein
Dichtungsring aus elastischem Material angeordnet wird, auch
eine Möglichkeit geschaffen, um zwischen dem die Zugelemente
umschließenden Ankerrohr und dem Widerlagerkörper etwa
bestehende Winkeldifferenzen auszugleichen. Der
Erleichterung der Montage dient auch der rohrförmige Ansatz
an der Ankerscheibe, der in den Ankertopf eingreift und eine
Selbstzentrierung bewirkt.
Bei einem Spannglied ohne Verbund, das im wesentlichen
außerhalb des Betonquerschnitts verläuft, ist es in der
Regel nicht möglich, die Spanngliedachse kontinuierlich
gekrümmt dem Verlauf der Biegemomente anzupassen; es ist
vielmehr notwendig, das Spannglied etwa polygonzugartig zu
führen. Dadurch entstehen Umlenkstellen, an denen zur
Innenseite der Krümmung hin gerichtete Kräfte aufgenommen
werden müssen. Im Bereich dieser Umlenkstellen wird die
rohrförmige Umhüllung nach der Erfindung stetig,
insbesondere kreisbogenförmig gekrümmt geführt, um eine
weiche Aufnahme der Umlenkkräfte zu erreichen. Durch eine
längsbewegliche Führung der rohrförmigen Umhüllung an diesen
Umlenkstellen, beispielsweise in Form einer doppelten
Verrohrung gelingt es, das Zugglied ausbaubar zu erhalten,
um es gegebenenfalls auswechseln zu können.
Verfahrensmäßig ist es beim Einbau eines solchen Zugglieds
wichtig, daß der Hohlraum zwischen den Zugelementen mit
ihren Umhüllungen und der rohrförmigen Umhüllung zumindest
über den Bereich der jeweiligen Umlenkstrecke vor dem
Spannen des Zugglieds mit erhärtendem Material injiziert
wird, um die in diesem Bereich auftretenden Umlenkkräfte
weich aufnehmen zu können. Dabei bleibt in der Regel auch im
Bereich der Umlenkstellen die freie Längsbeweglichkeit der
Litzen gegenüber dem Bauwerk erhalten. Lediglich dann, wenn
an den Umlenkstellen Differenzkräfte eingetragen werden
sollen, muß zwischen den Litzen und dem Bauwerk ein Verbund
hergestellt werden. Dies kann in an sich bekannter Weise
geschehen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Stützenquerschnitt durch ein Brückentragwerk
für die Anwendung von Zuggliedern nach der Erfindung
als Spannglieder ohne Verbund,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Brückentragwerk entlang
der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt in Feldmitte entlang der Linie
III-III in Fig. 2,
Fig. 4 die Darstellung eines Verankerungsbereichs eines
Zugglieds nach der Erfindung, teils im Längsschnitt,
teils in Ansicht,
Fig. 5 einen Querschnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 einen Ausschnitt aus Fig. 4 in größerem Maßstab,
Fig. 7 eine schrägbildliche Darstellung der für die
Erfindung wesentlichen Teile der Verankerung in
auseinandergezogenem, teilweise geschnittenem
Zustand,
Fig. 8 einen Ausschnitt aus einem Längsschnitt durch eine
andere Ausführungsform des Verankerungsbereiches
eines Zugglieds,
Fig. 9 einen Ausschnitt aus einem Längsschnitt durch eine
erste und
Fig. 10 durch eine zweite weitere Ausführungsform des
Verankerungsbereichs eines Zugglieds,
Fig. 11 einen Teillängsschnitt durch den Ankertopf mit
Maßnahmen zur Fixierung des Hüllschlauches einer
Litze und
Fig. 12 einen Querschnitt entlang der Linie XII-XII in
Fig. 11,
Fig. 13 die Darstellung einer Umlenkstelle eines Zugglieds
nach der Erfindung, teils im Längsschnitt, teils in
Ansicht, die
Fig. 14 und 15 die Anwendung von Montagehilfen zum Einbau
von Abstandhaltern im Bereich von Umlenkstellen und
Fig. 16 eine schematische Darstellung einer Dehnstelle für
die rohrförmige Umhüllung.
In den Fig. 1, 2 und 3 ist in zwei Querschnitten und einem
Längsschnitt ein Brückenüberbau 1 mit geschlossenem,
trapezförmigem Querschnitt dargestellt, der z.B. in an sich
bekannter Weise im Taktschiebeverfahren hergestellt werden
kann. Der Brückenüberbau 1 besitzt zwei schräge
Längsträgerstege 2, eine Bodenplatte 3 und eine Deckplatte
4, die über den durch diese Bauteile gebildeten
Kastenquerschnitt hinaus seitlich auskragt (5).
Der Brückenüberbau wird mit Spanngliedern ohne Verbund
vorgespannt. In Fig. 2, die einen schematischen Längsschnitt
durch ein Feld dieses Brückenüberbaus 1 zwischen einem
festen Auflager 6 und einem verschieblichen Auflager 7
darstellt, ist ein Spannglied 10 durch seine Achse 11
symbolisiert. Entsprechend den Gegebenheiten eines
Durchlaufträgers liegt die Spanngliedachse 11 im
Stützenquerschnitt (Fig. 1) im oberen Bereich des
Querschnitts und im Feldquerschnitt (Fig. 3) in dessen
unterem Bereich. Innerhalb des Überbauquerschnitts liegen
die Spannglieder 10 im Bereich seitlicher Lisenen 8, in
denen sie verankert sind und sich gegebenenfalls übergreifen
sowie von Lisenen 9, in denen sie nur umgelenkt sind. Ein
Brückentragwerk dieser Art ist beispielsweise in der älteren
deutschen Patentanmeldung P 37 03 976.8 beschrieben.
In den Fig. 4 bis 6 ist ein Verankerungsbereich eines
Bündelspannglieds 10 aus einer Anzahl von Stahldrahtlitzen
12 in größerem Maßstab dargestellt. Die Litzen 12 sind zum
Korrosionsschutz mit Umhüllungen, z.B. Hüllschläuchen 13
versehen; der Hohlraum zwischen den Litzen 12 und den
Hüllschläuchen 13 ist mit einer plastisch verformbaren
Korrosionsschutzmasse, z.B. Fett, ausgefüllt. Die Litzen 12
sind mittels mehrteiliger Ringkeile 14 in konischen
Bohrungen 15 in einer Ankerscheibe 16 verankert. Die
Ankerscheibe 16 stützt sich über Unterlegscheiben 17 gegen
einen Widerlagerkörper 18 ab, der an der Außenfläche eines
Bauteils, im vorliegenden Fall einer Lisene 8 anliegt bzw.
in diese eingebettet ist. Der Widerlagerkörper 18 ist mit
einem Ansatzrohr 20 verbunden, das zusammen mit einem, nur
einen geringfügig größeren Durchmesser aufweisenden
Aussparungsrohr 21 eine Aussparung 22 in der Lisene 8
bildet, durch die das Spannglied 10 hindurchgeführt ist.
Die Litzen 12 mit den Hüllschläuchen 13 sind im freien
Bereich des Spannglieds 10 von einem Hüllrohr 23 aus
Kunststoff, z.B. Polyäthylen, umgeben, das zum
Verankerungsbereich hin - zunächst unter Freilassung eines
Zwischenraumes - mit einem Ankerrohr 24 gestoßen ist. Bei
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist dieser Stoß eine Art
stumpfer Stoß mittels einer die einander zugekehrten Enden
von Hüllrohr 23 und Ankerrohr 24 von außen umschließenden
Manschette 25 z.B. aus Kunststoff, die durch Schellen, z.B.
Schlauchverbinder 26 befestigt ist.
Das Ankerrohr 24 ist zur Verankerung hin trompetenartig
erweitert. Auf diese Weise wird der Raum geschaffen, der
notwendig ist, um die im freien Bereich des Spannglieds 10
dicht nebeneinander angeordneten Litzen 12 zu den
Keilverankerungen in der Ankerscheibe 16 hin spreizen zu
können. Das Ankerrohr 24 besteht aus Gußstahl; es ist so in
der Lage, die aus der Spreizung der Litzen 12 entstehenden
Umlenkkräfte aufzunehmen.
Das Ankerrohr 24 ist durch eine Durchbrechung 27 im
Widerlagerkörper 18 hindurchgesteckt. Es weist an seinem
äußeren, zur Verankerung hin gerichteten Ende einen Flansch
28 auf, mit dem es sich unter Zwischenschaltung eines
Dichtungsringes 29 aus elastischem Material, z.B. Gummi,
gegen eine Ringschulter 30 anlegt, welche die zentrale
Durchbrechung 27 an der Unterseite des Widerlagerkörpers 18
verengt. An seinem äußeren Ende im Bereich des Flansches 28
ist das Ankerrohr 24 mit über seinen Umfang gleichmäßig
verteilten Verdickungen 31 versehen, die sowohl in axialer
Richtung über den Flansch 28, als auch nach innen über seine
Innenwandung hinausragen (Fig. 6 und 7).
Wie vor allem aus Fig. 7 entnommen werden kann, ist in das
Ankerrohr 24 ein Ankertopf 32 hineingesteckt, dessen
Außendurchmesser etwas geringer ist als der Innendurchmesser
des Ankerrohres 24 an dieser Stelle. Der Ankertopf 32 wird
in dem Ankerrohr 24 durch die radial nach innen vorstehenden
Teile der Verdickungen 31 zentriert und im Abstand von der
Innenwand des Ankerrohrs 24 gehalten, so daß ein Ringspalt
19 entsteht. An seinem inneren Ende weist der Ankertopf 32
einen Boden 33 auf, der mit Durchbrechungen 34 zum
Hindurchführen der Litzen 12 mit den Hüllschläuchen 13
versehen ist.
An seinem äußeren Ende besitzt der Ankertopf 32 einen
Flansch 35, mit dem er sich an die axial nach außen
vorstehenden Teile der Verdickungen 31 am Flansch 28 des
Ankerrohrs 24 anlegt. Auf diese Weise wird im Bereich des
Widerlagerkörpers 18 ein nach innen durch den Ankertopf 32,
nach außen durch die Wand der Durchbrechung 27 im
Widerlagerkörper 18 und nach den beiden Seiten durch die
Flanschen 28 und 35 des Ankerrohres 24 bzw. des Ankertopfes
32 begrenzter Ringraum 36 geschaffen, in den ein oder
mehrere Injizieröffnungen 37 im Widerlagerkörper 18 münden
(Fig. 6). Der Ringraum 36 steht über den Ringspalt 19
zwischen Ankertopf 32 und Ankerrohr 24 mit dem inneren
Hohlraum innerhalb des Hüllrohrs 23 in Verbindung, der durch
die Injizieröffnung 37 und eine entsprechende, an der
gegenüberliegenden Verankerung vorgesehene
Entlüftungsöffnung mit erhärtendem Material, z.B.
Zementmörtel, injiziert werden kann.
Aus dem in Fig. 4 im Verankerungsbereich dargestellten
Ausführungsbeispiel eines Spannglieds 10 nach der Erfindung
ist erkennbar, wie der Hohlraum innerhalb des Ankertopfes 32
mit einer plastischen Korrosionsschutzmasse 38, z.B. Fett,
gefüllt ist, die den Korrosionsschutz im Bereich der
Verankerung selbst sicherstellt und die nachträgliche
Lösbarkeit der Keile 14 zum Nachspannen oder Nachlassen des
Spannglieds 10 zum Zwecke einer Auswechslung gewährleistet.
Dem Nachlassen dienen auch die Unterlegscheiben 17. Die
Korrosionsschutzmasse 38 hat im Bereich des Ankertopfes 32
unmittelbaren Anschluß an die entsprechende
Korrosionsschutzmasse, die in den die Litzen 12 umgebenden
Hüllschläuchen 13 eingeschlossen ist. Der zwischen den
Hüllschläuchen 13 und dem äußeren Hüllrohr 23 verbliebene
Hohlraum wird so durch den Ringraum 26 und den Ringspalt 19
hindurch gewissermaßen an dem fettgefüllten Ankertopf 32
vorbei mit dem erhärtenden Korrosionsschutzmaterial, z.B.
Zementmörtel 39 injiziert.
Im Bereich der Spreizung der Litzen 12 am Beginn des
Ankerrohres 24 ist es zweckmäßig, zumindest die im Bündel
außen liegenden Litzen 12 weich umzulenken und so zu führen,
daß sie beim Spannen nicht mit ihrer metallischen Oberfläche
an der ebenfalls metallischen Innenfläche des Ankerrohrs 24
gleiten, wodurch Reibkorrosion entstehen könnte. Zu diesem
Zweck kann, wie in Fig. 8 dargestellt ist, in das im Bereich
der Spreizung der Litzen 12 liegende Teil des Ankerrohrs 24
ein Ring 58 aus Kunststoff, z.B. Polyäthylen, angeordnet
sein. Dieser Ring 58 ist in eine einen Sitz 59 bildende
Erweiterung 60 in der Wand des Ankerrohres 24 so eingesetzt,
daß er etwas über die Innenwandung des Ankerrohrs 24 nach
innen hinausragt und so eine weiche Führung für die Litzen
12 in diesem Bereich und eine weiche Aufnahme der
Umlenkkräfte gewährleistet.
Der gleiche Zweck kann auch erreicht werden, wenn die
äußeren Litzen 12 mit Überschubröhrchen 61 aus Kunststoff
versehen werden, wie in Fig. 9 dargestellt ist. Fig. 9 zeigt
darüber hinaus noch eine andere Ausführung für die
Verbindung zwischen dem Ankerrohr 24 und dem Hüllrohr 23 im
freien Bereich des Zugglieds 10. So kann es in bestimmten
Fällen zweckmäßig sein, zwischen diesen beiden Teilen der
rohrförmigen Umhüllung des Zugglieds eine feste Verbindung
zu schaffen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß sowohl
das Ankerrohr 24′, als auch das Hüllrohr 23′ an den Enden
jeweils mit Flanschen 62 bzw. 63 versehen werden, die durch
Schrauben 64 zugfest verbunden werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform für den zugfesten
Anschluß des Hüllrohrs im Bereich der freien Länge des
Zugglieds an das Ankerrohr ist in Fig. 10 dargestellt.
Ähnlich wie bei der Ausführungsform der Fig. 9 besitzt das
Ankerrohr 24′′ an seinem inneren Ende einen Flansch 62. Das
Hüllrohr 23′′ ist an seinem Ende in einer Schweißnaht 70 mit
einem Zwischenstück 71 von etwa T-förmigem Querschnitt aus
demselben Material wie das Hüllrohr 23′′ verschweißt; am
gegenüberliegenden Ende des rohrförmigen inneren Teils des
Zwischenstücks 71 ist wiederum in einer Schweißnaht 72 ein
Rohrstück 73 angesetzt, das im Beginn der trompetenartigen
Aufweitung des Ankerrohrs 24′′ dessen weiche Auskleidung zur
Abstützung der außenliegenden Einzelelemente 12 bildet. Bei
dieser Ausführungsform ist das Hüllrohr 23′′ - unter
Zwischenschaltung des Zwischenstücks 71 - gewissermaßen bis
in das Ankerrohr 24′′ hinein verlängert, so daß eine
besonders stetige Abstützung der Einzelelemente 12 in diesem
kritischen Bereich gewährleistet ist. Der radial abstehende
Teil des Zwischenstücks 71 liegt an dem Flansch 62 des
Ankerrohrs 24′′ an und ist mit diesem mittels einer Schraube
64 über einen Flanschring 74 verschraubt.
Um angesichts dieser zugfesten Verbindung bei
Temperaturunterschieden zu große Zugkräfte im Hüllrohr 23′
zu verhindern, kann an beliebiger Stelle im Verlauf des
Zugglieds 10 eine Dehnstelle 65 vorgesehen werden (Fig. 16).
Da an dieser Dehnstelle 65 das äußere
Korrosionsschutzsystem, nämlich das Hüllrohr 23′,
unterbrochen ist, muß eine dichte Verbindung geschaffen
werden. Diese ist im dargestellten Ausführungsbeispiel durch
ein Innenrohr 66 und ein äußeres Überschubrohr 67
angedeutet, das an einem Hüllrohrteil durch eine Schweißnaht
68 befestigt und gegenüber dem anderen Hüllrohrteil durch
Dichtungsringe 69 gedichtet ist.
Bei der Verwendung von mit Hüllschläuchen 13 versehenen
Litzen 12 muß darauf geachtet werden, daß bei
Längenänderungen der Hüllschläuche 13 infolge von
Temperaturunterschieden, denen das Spannglied 10 in
verstärktem Maße ausgesetzt ist, da es ja nicht in das
Bauwerk einbetoniert ist, diese nicht aus dem mit
Korrosionsschutzmasse 38 gefüllten Ankertopf 32
herausgleiten. Dem kann bei kurzen Spanngliedern und
demzufolge geringen Längenänderungen dadurch begegnet
werden, daß der Ankertopf 32 eine so große Länge erhält, daß
in seinem Bereich die Längenänderungen der Hüllschläuche 13
stattfinden können.
Bei langen Spanngliedern ist es notwendig, zu große
Längenänderungen der Hüllschläuche 13 zu verhindern. Dies
kann auf einfache Weise dadurch geschehen, daß die Enden der
Hüllschläuche 13 innerhalb des Ankertopfes 32 so fixiert
werden, daß sie durch die Durchbrechungen 34 im Topfboden 33
nicht herausgleiten können. Hierfür gibt es verschiedene
Möglichkeiten; eine davon ist in Fig. 9 sowie in den Fig. 11
und 12 dargestellt. Hier ist auf den Hüllschlauch 13 einer
Litze 12 an seinem Ende eine Klemmhülse 40, z.B. aus
Kunststoff, aufgesetzt, die mit einem Längsschlitz 41 und an
der Innenseite mit Rippen, z.B. einem Innengewinde, versehen
sein kann zur kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung mit
dem Hüllschlauch 13. Den gleichen Zweck können auch
Schlauchklemmen, Keilhülsen oder dergleichen erfüllen.
Die Montage der Ankervorrichtung erfolgt zweckmäßig wie
folgt:
In das Bauteil, z.B. die Lisene 8, wird zunächst ein
Widerlagerkörper 18 einbetoniert oder, wie in Fig. 1
dargestellt, von außen so aufgesetzt, daß sein Ansatzrohr 20
zusammen mit dem Aussparungsrohr 21 die Aussparung 22 für
das Spannglied 10 bildet. Nach dem Einbau des Hüllrohrs 23,
das, vor allem dann, wenn wie in Fig. 2 angedeutet,
Umlenkstellen vorhanden sind, auch aus mehreren Teilen
bestehen kann, werden von beiden Enden her die Ankerrohre 24
mit den Dichtungsringen 29 eingeschoben und an das Hüllrohr
23 angeschlossen. Die endgültige Verbindung erfolgt dabei
zunächst nur an einer Verankerungsseite, um Längsbewegungen
zu ermöglichen.
Sodann werden die zur Kennzeichnung an beiden Enden mit
numerierten Fädelspitzen versehenen Litzen 12 mittels eines
Einschiebegerätes vom Coil in die Verrohrung eingeschoben.
Wenn alle Litzen eingeführt sind, werden von beiden Seiten
des Spannglieds her die Ankertöpfe 32 aufgeschoben. Dabei
muß sorgfältig darauf geachtet werden, daß die numerierten
Litzen 12 jeweils in die für sie bestimmten Durchbrechungen
34 im Boden 33 des jeweiligen Ankertopfes 32 gelangen. Die
Durchbrechungen 34 werden dabei durch die Hüllschläuche 13
mehr oder weniger abgedichtet. Danach können die
Hüllschläuche 13 der Litzen 12 im Verankerungsbereich
entfernt und der jeweilige Ankertopf 32 mit der pastösen
Korrosionsschutzmasse 38 verfüllt werden, sofern er nicht
schon vor dem Einsetzen verfüllt wurde.
Auf die Litzen 12 wird dann ein Abstandhalter 42 aus
Kunststoff, z.B. aus Polyäthylen aufgeschoben. Dieser
Abstandhalter 42 verhindert einen direkten Kontakt der
Litzen 12 mit der Ankerscheibe 16 und erzwingt eine
parallele Führung der Litzen, so daß keine Reduzierung der
Schwingfestigkeit auftritt. Zugleich wird das
Korrosionsschutzmittel 38 zusätzlich verdichtet, wenn danach
die Ankerscheibe 16 mit ihrem rohrförmigen Ansatz 43 und den
Unterlegscheiben 17 aufgeschoben wird. Dabei bewirkt der
rohrförmige Ansatz 43 bei seinem Einschieben in das
Ankerrohr 24 eine Selbstzentrierung der Ankerscheibe 16.
Schließlich werden die Ringkeile 14 in die konischen
Bohrungen 15 in der Ankerscheibe 16 eingesetzt.
Es ist zweckmäßig, danach die Litzen 12 einzeln mit einer
leichten Hydraulikpresse zu strecken, bevor sie gemeinsam
mit einer Bündelspannpresse gespannt werden. Wenn nötig,
werden danach die Litzenüberstände abgetrennt und mit Hilfe
einer Fettpresse durch Bohrungen in der Ankerscheibe 16
Korrosionsschutzmasse nachgepreßt. Zum endgültigen
Korrosionsschutz der Verankerung wird eine Schutzkappe 44
aufgesetzt, die wiederum mit Korrosionsschutzmasse 38
verfüllt wird. Danach kann die endgültige Verbindung der
Verrohrung mit der Verankerung, also des Hüllrohrs 23 mit
den Ankerrohren 24 erfolgen und schließlich der im freien
Teil des Hüllrohrs 23 verbliebene Hohlraum in der
beschriebenen Weise über die Injizieröffnung 37 mit
erhärtendem Material, z.B. Zementmörtel 39, verpreßt werden.
Um bei den auftretenden Längenänderungen des Zugglieds 10
infolge von Temperaturunterschieden in dem erhärteten
Zementmörtel, der ja weder einen Verbund mit den Litzen 12,
noch mit dem Hüllrohr 23 aufweist, Risse zu vermeiden,
sollte dieser bewehrt werden. Dies kann entweder durch
Verwendung von Injektionsmörtel erreicht werden, dem
Glasfasern oder dergleichen beigegeben sind oder auch
dadurch, daß mit den Litzen 12 ein oder mehrere Stahldrähte
als Bewehrung des Mörtels in das Hüllrohr 12 eingeführt
werden.
Wenn, wie in Fig. 2 angedeutet, ein Spannglied 10
polygonzugartig geführt werden soll, dann sind neben den
Verankerungsbereichen auch die Umlenkstellen in bestimmter
Weise auszubilden, um dort eine weiche Aufnahme der
Umlenkkräfte zu erreichen. Ein Ausführungsbeispiel für eine
solche Umlenkstelle ist in Fig. 13 teils im Längsschnitt,
teils in Ansicht dargestellt.
Die rohrförmige Umhüllung des Spannglieds 11 besteht im
Bereich der Umlenkstelle aus einem gekrümmten Hüllrohr 50,
das in der Lage ist, an der Innenseite der Krümmung die
Umlenkkräfte auf das Bauwerk, im Beispiel eine Lisene 9, zu
übertragen. Zweckmäßig besteht das Hüllrohr 50 in diesem
Bereich aus einem Stahlrohr, das stetig, vorzugsweise
entlang eines Kreisbogens vorgekrümmt ist. Dieses Hüllrohr
50 wird entweder von vornherein in die Lisene 9 einbetoniert
oder, wenn eine Längsbeweglichkeit gegenüber der Lisene 9
gewährleistet werden soll, in einem einbetonierten
Schalungsrohr geführt.
Im Bereich der Umlenkstelle müssen die Litzen 12 geordnet
verlaufen; zu diesem Zweck sind in diesem Bereich
Abstandhalter 51 zweckmäßig aus Kunststoff, z.B.
Polyäthylen, vorgesehen, die Durchbrechungen aufweisen,
durch welche die Litzen 12 hindurchgeführt sind. Zum Einbau
dieser Abstandhalter 51 gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wie in Fig. 14 dargestellt ist, können die Abstandhalter 51
durch Führungsröhrchen 52 miteinander verbunden sein, die
eine Führung der Litzen 12 bei ihrem Einschieben in die
Verrohrung bewirken. Es ist aber auch, wie in Fig. 15
angedeutet, möglich, die Abstandhalter mit Zugseilen 53 zu
verbinden, die selbstverständlich symmetrisch im Querschnitt
angeordnet sein müssen. In diesem Fall können die
Abstandhalter 51 beispielsweise eng aneinanderliegend im
Bereich der Umlenkstelle angeordnet werden, um die Litzen 12
hindurchschieben und sie mittels der Zugseile 53 dann
auseinanderziehen zu können. Die Abstandhalter 51 können
aber auch mittels der Zugseile 53 von der jeweils
nächstliegenden Verankerungsstelle her nachträglich
eingezogen und so im Bereich der Umlenkstelle positioniert
werden. In jedem Fall verbleiben, wie in Fig. 2 angedeutet
ist, zwischen der rohrförmigen Umhüllung 50 im Bereich der
Umlenkstellen und dem Hüllrohr 23 bzw. den
Hüllrohrabschnitten Montagezwischenräume 54, um die Litzen
12 beim Einschieben anhalten und entsprechend ihrer
Numerierung in die ihrer Lage im Bündel entsprechenden
Durchbrechungen der Abstandhalter 51 einfädeln zu können.
Um beim Spannen des Spannglieds 10 im Bereich der
Umlenkstellen eine weiche Aufnahme der Umlenkkräfte zu
erreichen, kann der Bereich des gekrümmten Hüllrohrs 50
vorweg mit erhärtendem Material, z.B. Zementmörtel 39,
injiziert werden. Zu diesem Zweck ist das Hüllrohr 50 an
seinen Enden abzudichten. Dies kann durch Einsatzstücke 55
geschehen, die ähnlich den Ankertöpfen 32 (Fig. 1)
ausgebildet sind, stirnseitig in das Hüllrohr 50 eingesetzt
werden und jeweils einen Boden aufweisen, der mit
Durchbrechungen zum Hindurchführen der Litzen 12 versehen
ist (Fig. 13). Der in diesen Einbauteilen 55 gebildete
Hohlraum wird vorweg mit erhärtendem Material, z.B.
Zementmörtel, ausgefüllt. Auf der einen Seite ragt in das
gekrümmte Hüllrohr 50 ein Injizierschlauch 56 hinein, auf
der anderen Seite ist ein Entlüftungsröhrchen vorgesehen, um
den zwischen den Litzen 12 mit ihren Hüllschläuchen 13 und
dem Hüllrohr 50 verbliebenen Hohlraum mit erhärtendem
Material, z.B. Zementmörtel 39, ausfüllen zu können. Nach
dessen Erhärten bleiben die Litzen in ihren Hüllschläuchen
13 längsbeweglich und können gespannt werden.
In analoger Weise ist es auch möglich, das gekrümmte
Hüllrohr 50 mit den darin angeordneten Führungsröhrchen 52
vorweg zu injizieren und in so vorgefertigtem Zustand
einzubauen. Schließlich ist es möglich, die weiche Umlenkung
der Litzen 12 an den Umlenkstellen dadurch zu erreichen, daß
Abstandhalter 51 aus Kunststoff dicht an dicht mit
fluchtenden Durchbrechungen angeordnet werden.
Die Verbindung des gekrümmten Hüllrohrs 50 mit den
anschließenden Teilen des Hüllrohrs 23 kann unter
Uberbrückung der Montagezwischenräume 54 in der im
Zusammenhang mit Fig. 4 beschriebenen Weise durch
Manschetten 25 und Schlauchverbinder 26, aber auch in der
anhand Fig. 9 beschriebenen Weise mittels verschraubter
Flanschen erfolgen.
Claims (28)
1. Korrosionsgeschütztes Zugglied, vornehmlich Spannglied
für Spannbeton ohne Verbund, aus mindestens einem, innerhalb
einer rohrförmigen Umhüllung angeordneten Zugelement, wie
Stahlstab, -draht oder -litze mit an seinen Enden
angeordneten Ankervorrichtungen, bei dem die rohrförmige
Umhüllung, die über den freien Bereich des Zugglieds aus
einem Hüllrohr besteht, im Verankerungsbereich dicht an die
Ankervorrichtungen angeschlossen ist und wobei der Hohlraum
zwischen den Zugelementen und der rohrförmigen Umhüllung
zumindest in einem unmittelbar an die Ankervorrichtungen
anschließenden Bereich mit einer plastisch verformbaren
Korrosionsschutzmasse verfüllt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Zugelemente (12) in einer Umhüllung (13) aus
Kunststoff, z.B. Polyäthylen, angeordnet und von einer den
Hohlraum zwischen Zugelement (12) und Umhüllung (13)
ausfüllenden plastisch verformbaren Korrosionsschutzmasse
(38) umgeben ist und daß der Hohlraum zwischen den einzelnen
Umhüllungen (13) der Zugelemente (12) und der rohrförmigen
Umhüllung (23) des gesamten Zugglieds (10) bis auf den
unmittelbar an die Ankervorrichtungen anschließenden, mit
plastisch verformbarer Korrosionsschutzmasse (38) verfüllten
Bereich, in den die Umhüllungen (13) der Zugelemente (12)
hineinreichen, mit einem erhärtenden Material (39), z.B.
Zementmörtel, ausgefüllt ist.
2. Zugglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die rohrförmige Umhüllung im Verankerungsbereich aus einem
mit einem Widerlagerkörper (18) zusammenwirkenden Ankerrohr
(24) besteht, in das unter Belassung eines Ringspaltes (19)
ein Ankertopf (32) eingesetzt ist, der in seinem Boden (33)
eine der Anzahl der Zugelemente entsprechende Anzahl von
Durchbrechungen (34) und an seinem äußeren Ende einen zur
Bildung eines Ringraumes (36) mit Abstand von dem Ende des
Ankertopfes (32) gehaltenen Flansch (35) aufweist und der
mit der plastisch verformbaren Korrosionsschutzmasse (38)
verfüllt ist.
3. Zugglied nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Widerlagerkörper (18), gegen den
sich eine von den Zugelementen durchdrungene Ankerscheibe
(16) anlegt, mindestens eine in den Ringraum (36) mündende
Injizier- und/oder Entlüftungsöffnung (37) für das
erhärtende Material (39) aufweist.
4. Zugglied nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ankerrohr (24) in eine zentrale
Durchbrechung (27) des Widerlagerkörpers (18) eingesetzt ist
und sich mit einem Flansch (28) gegen eine in der zentralen
Durchbrechung (27) gebildete Ringschulter (30) abstützt.
5. Zugglied nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ringschulter (30) in dem dem Bauwerk (8) zugekehrten
unteren Bereich des Widerlagerkörpers (18) angeordnet ist.
6. Zugglied nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Flansch (28) des Ankerrohrs
(24) und der Ringschulter (30) ein Dichtungsring (29) aus
elastischem Material angeordnet ist.
7. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ankerrohr (24) an seinem äußeren
Ende mit über seinen Umfang verteilten Verdickungen (31)
versehen ist, gegen die sich der Ankertopf (32) anlegt.
8. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Widerlagerkörper (18) an seiner dem
Bauwerk (8) zugekehrten Unterseite mit einem Ansatzrohr (20)
versehen ist.
9. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ankerscheibe (16) an ihrer dem
Widerlagerkörper (18) zugekehrten Unterseite mit einem
rohrförmigen Ansatz (38) versehen ist, der teleskopartig in
den Ankertopf (32) einsteckbar ist.
10. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ankerrohr (24) zur Ankervorrichtung
hin trompetenartig erweitert ist.
11. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der trompetenartigen
Erweiterung des Ankerrohrs (24) zur weichen Aufnahme der
Umlenkkräfte zwischen zumindest den außenliegenden
Zugelementen (12) und der Innenwandung des Ankerrohrs (24)
eine Zwischenlage aus einem elastisch und/oder plastisch
verformbaren Material, z.B. Kunststoff, angeordnet ist.
12. Zugglied nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zwischenlage als an der Innenwandung des Ankerrohrs (24)
anliegender Ring (58) ausgebildet ist.
13. Zugglied nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ring (58) in eine einen Sitz (59) bildende Erweiterung
(60) des Ankerrohrs (24) eingesetzt ist.
14. Zugglied nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenwandung des Rings (58) die
Innenwandung des Ankerrohrs (24) nach innen überragt.
15. Zugglied nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ring (58) durch einen Schlitz offen
ausgebildet ist.
16. Zugglied nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlitz schräg, vorzugsweise unter 45 Grad zur
Längsachse des Zugglieds angeordnet ist.
17. Zugglied nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest die außenliegenden Zugelemente (12) jeweils in
einem Hüllrohr aus Kunststoff geführt sind.
18. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß bei vergleichsweise kurzen Zugelementen
(12) die Länge des Ankertopfes (32) so gewählt ist, daß bei
Längenänderungen der Kunststoffumhüllungen (13) infolge von
Temperaturunterschieden die Enden der Kunststoffumhüllungen
(13) den Ankertopf nicht verlassen.
19. Zugglied nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß bei vergleichsweise langen Zugelementen
(12) die Kunststoffumhüllungen (13) innerhalb des
Ankertopfes (32) gegen Durchrutschen gesichert sind, z.B.
durch Vergrößerung ihres Umfangs.
20. Zugglied nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ankerrohr (24) mit der rohrförmigen
Umhüllung (23′) im freien Bereich des Zugglieds (10) zugfest
verbunden ist.
21. Zugglied nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Ausgleich von Längenänderungen infolge von
Temperaturunterschieden im Verlauf des Zugglieds eine
Dehnstelle (65) vorgesehen ist, an der die rohrförmige
Umhüllung stumpf gestoßen und der Stoß durch ein mit einem
Teil der rohrförmigen Umhüllung verbundenes äußeres
Überschubrohr dicht (69) überlappt ist.
22. Zugglied nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich des Stoßes ein Innenrohr (66) vorgesehen ist.
23. Zugglied nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das den Hohlraum zwischen den einzelnen
Umhüllungen (13) der Zugelemente (12) und der rohrförmigen
Umhüllung (23) ausfüllende erhärtende Material (39) mit
einer Bewehrung versehen ist.
24. Zugglied nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich von Umlenkstellen im Verlauf
des Zugglieds die rohrförmige Umhüllung aus einem stetig,
insbesondere kreisbogenförmig vorgekrümmten Rohr (50),
vorzugsweise einem Stahlrohr, besteht.
25. Zugglied nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
das die rohrförmige Umhüllung bildende Rohr (50) gegenüber
dem Bauwerk längsbeweglich geführt ist.
26. Zugglied nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest im Bereich von Umlenkstellen
des Zugglieds vorzugsweise aus Kunststoff, z.B. PE,
bestehende Abstandhalter (51) angeordnet sind, deren
Durchmesser etwas kleiner ist als der Innendurchmesser der
rohrförmigen Umhüllung und die Durchbrechungen aufweisen,
durch die jeweils ein Zugelement (12) hindurchgeführt ist.
27. Verfahren zum Einbau eines gemäß den Ansprüchen 1 bis
26 ausgebildeten Zugglieds in ein Betonbauteil, dadurch
gekennzeichnet, daß die rohrförmige Umhüllung zunächst nur
im Bereich der Ankervorrichtungen und gegebenenfalls
vorhandener Umlenkstellen im Verlauf des Zugglieds sowie in
den dazwischenliegenden freien Bereichen eingebaut wird,
wobei jeweils im Anschluß an die Ankervorrichtungen und
Umkehrstellen Montagezwischenräume (54) belassen werden, daß
sodann die Zugelemente (12) eingeführt und zumindest
teilweise vorgespannt werden und daß nach dem Schließen der
Montagezwischenräume (54) der Hohlraum zwischen den
Zugelementen und der rohrförmigen Umhüllung mit erhärtendem
Material (39), z.B. Zementleim, injiziert wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest im Bereich von Umlenkstellen der Hohlraum
zwischen den Zugelementen (12) und der rohrförmigen
Umhüllung (50) vor dem Spannen der Zugelemente (12) mit
erhärtendem Material (39), z.B. Zementleim, injiziert wird.
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