DE3720032C2 - - Google Patents
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- DE3720032C2 DE3720032C2 DE19873720032 DE3720032A DE3720032C2 DE 3720032 C2 DE3720032 C2 DE 3720032C2 DE 19873720032 DE19873720032 DE 19873720032 DE 3720032 A DE3720032 A DE 3720032A DE 3720032 C2 DE3720032 C2 DE 3720032C2
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60H—ARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
- B60H1/00—Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
- B60H1/00357—Air-conditioning arrangements specially adapted for particular vehicles
- B60H1/00371—Air-conditioning arrangements specially adapted for particular vehicles for vehicles carrying large numbers of passengers, e.g. buses
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60H—ARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
- B60H1/00—Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
- B60H1/00007—Combined heating, ventilating, or cooling devices
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kompaktanlage zum Heizen, Lüften
bzw. Klimatisieren eines mit Luftkanälen versehenen Reiseomni
busses gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Kompaktanlagen werden sowohl für einstöckige Reiseom
nibusse als auch für sogen. Doppelstockbusse verwendet. Sie
sind als kompakte Einrichtungen ausgebildet, die außerhalb des
Omnibusses zusammengebaut und im fertigen Zustand in einem am
Heck des Reiseomnibusses dafür vorgesehenen Aufnahmeraum ange
ordnet werden. Auf diese Weise ist der Zeitaufwand zur Montage
der Anlage in einem Bus auf ein Minimum reduziert.
Es sind Kompaktanlagen bekannt, bei denen die Heiz- bzw. Kühl
einrichtung mit zwei oder vier Verdampfergebläsen relativ
großer Bauform kombiniert ist. Derartige Verdampfergebläse
weisen ein relativ großes Gewicht auf, so daß ihre Montage in
der Kompaktanlage nur mit erhöhtem Aufwand möglich ist. Ein
weiterer Mangel einer solchen Kompaktanlage mit relativ großen
Verdampfergebläsen besteht darin, daß bei einem Ausfall eines
der Verdampfergebläse die Kompaktanlage nurmehr zu 50% bzw. 75%
wirksam ist. Das ist insbes. deshalb von Nachteil, weil bei
einem derartigen Ausfall eines der Verdampfergebläse eine der
beiden Seiten des Reiseomnibusses nicht mehr beheizt, belüftet
bzw. klimatisiert wird. Da die im Reiseomnibus befindlichen
Luftkanäle mit ihrem Strömungsquerschnitt an die Ausströmöff
nungen der Verdampfergebläse angepaßt sind, ergibt sich der
weitere Mangel, daß insbesondere die hinterste Sitzbank des Reise
omnibusses, an welcher beidseitig die Luftkanäle am Heck des
Reisebusses nach oben geführt sind, bezüglich ihres Platzange
botes durch die nach oben geführten Luftkanäle beschränkt ist.
Das bedeutet, daß bei einem mit einer solchen Kompaktanlage
ausgebildeten Reiseomnibus die hinterste Sitzbank anstelle von
sonst möglichen fünf Sitzplätzen nur vier Sitzplätze aufweist.
Aus der DE-OS 35 13 952 ist eine Heizungs- Lüftungs- und Kli
maanlage für Reiseomnibusse bekannt, die am Heck des Reiseomni
busses in einem dafür vorgesehenen Aufnahmeraum anordenbar ist
und in einem Gehäuse eine Heiz- bzw. Kühleinrichtung und einen
Kondensator aufweist, die mittels Rohrleitungen zur Durchlei
tung eines Strömungsmittels miteinander und mit einem Kompres
sor verbunden sind. Bei dieser bekannten Kompaktanlage weist
das Gehäuse einen Frischluftansaugkanal, eine Umluftansaugöff
nung, eine Umluft/Frischluft-Klappe, mehrere drückend angeord
nete Radialgebläse, eine Flatterklappe in einer Gebläse
zwischenwand und die Heiz- bzw. Kühleinrichtung auf. Durch die
drückend angeordneten Radialgebläse ist es erforderlich, die
Heiz- bzw. Kühleinrichtung stromabwärts von den Radialgebläsen
zwischen den Radialgebläsen und einer am Gehäuse der Kompaktan
lage vorgesehenen Austrittsöffnung, an welcher die Luftkanäle
des Reiseomnibusses dicht anschließbar sind, anzuordnen. In
folge dieser Anordnung der Heiz- bzw. Kühleinrichtung, die
bspw. eine Vielzahl nebeneinander angeordneter Lamellen auf
weist, zwischen den drückend wirksamen Radialgebläsen und der
zum Anschluß der Luftkanäle vorgesehenen Gehäuseöffnung ist es
ohne entsprechend ausgebildete Luftführungsbleche nicht mög
lich, den Raum zwischen den Gebläsen und der Anschlußöffnung
für die Luftkanäle für die verschiedenen Luftkanäle des Reise
omnibusses zu unterteilen. Es ergeben sich bei dieser Kompakt
anlage durch die Luftführungsbleche nicht zu vernachlässigende
Strömungsverluste, die durch entsprechend dimensionierte Radi
algebläse ausgeglichen werden müssen. Außerdem läßt bei einer
solchen Kompaktanlage die Geräuschentwicklung noch Wünsche
offen.
Eine Kompaktanlage der eingangs genannten Art ist aus dem DE-GM
79 25 325 bekannt. Bei dieser bekannten Klimaanlage ist der
Luftausblasraum mit je einem entlang der Längsseite des Reise
omnibusses verlaufenden Luftkanal fluidisch verbunden.
Die DE-OS 34 06 249 beschreibt eine Klimaanlage, die sich von
der zuletzt beschriebenen Klimaanlage gemäß DE-GM 79 25 325 im
wesentlichen dadurch unterscheidet, daß die Trennwand, an
welcher die Sauggebläse angeordnet sind, direkt an die
Luftkanäle des Fahrzeugs fluidisch angeschlossen ist. Dort ist
also kein eigener Luftausblasraum vorgesehen. Auch dort münden
die Sauggebläse einer in Längsrichtung des Reiseomnibusses an
geordneten Gebläsegruppe nur in einen einzigen in Längsrichtung
des Reiseomnibusses verlaufenden Luftkanal ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klimaanlage der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Luftlenkung von
den Sauggebläsen der Klimaanlage zu den zugehörigen Luftkanälen
des Fahrzeugs, insbes. eines Reiseomnibusses, mit einfachen
Mitteln gelöst ist, wobei eine Lufteinspeisung mit geringem
Strömungswiderstand erzielt wird, so daß relativ kleindimen
sionierte Sauggebläse zur Anwendung gelangen können.
Diese Aufgabe wird bei einer Kompaktanlage der eingangs genann
ten Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teiles des Anspruchs 1 gelöst.
Durch eine solche Ausbildung der Kompaktanlage ergibt sich die
Möglichkeit, einen Reiseomnibus an jeder seiner beiden
gegenüberliegenden Längsseiten mit zwei oder mehr Luftkanälen
auszustatten und diese in einfacher Weise passend mit Luft zu
versorgen, um im Inneren des Reiseomnibusses ein gewünschtes
Klima zu erzielen. Durch die Unterteilung des/jedes
Luftausblasraumes in Teilräume ergibt sich bei geeigneter
Ausbildung der die Unterteilung bewirkenden Zwischenwand bzw.
Zwischenwände ein günstiges Strömungsverhalten, so daß die
Radialgebläse relativ klein dimensioniert sein können. Das
bedeutet jedoch in vorteilhafter Weise einen kleinen
Energiebedarf für die Kompaktanlage. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß die unterschiedlichen Luftkanäle des Reise
omnibusses wahlweise aktiviert werden können. Auch hierdurch
ist bei einem kleinen Energiebedarf das Klima im Reiseomnibus
in einfacher Weise optimierbar.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Kompaktanlage sind in
den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Durch die saugenden Radialgebläse ist es möglich, die mit
Lamellen versehene Heiz- bzw. Kühleinrichtung im Gehäuse der
Kompaktanlage stromaufwärts von den Radialgebläsen anzuordnen
und die Radialgebläse an einer Trennwand vorzusehen, welche vom
Gehäuseinnenraum den mindestens einen Luftausblasraum abtrennt.
Dabei kann die Trennwand einfach derart gestaltet sein, daß
die durch die Radialgebläse durchgesaugte beheizte bzw. klima
tisierte Luft in den mindestens einen Luftausblasraum mit einer
bestimmten Strömungsrichtung einströmt. Die Strömungsrichtung
der einzelnen Radialgebläse kann in einfacher Weise an die mit
der Kompaktanlage fluidisch verbundenen Luftkanäle des Reiseom
nibusses angepaßt werden, so daß die Strömungsverluste auf
ein Minimum reduziert sind.
Durch die Unterteilung jedes der beiden Luftausblasräume in
mindestens zwei Teilräume, die jeweils eine bestimmte Anzahl
Gebläsegruppen aufweisen, ist es ohne die Ausbildung spezieller
Klappen möglich, wahlweise die einzelnen Luftkanäle voneinander
unabhängig mit beheizter bzw. klimatisierter Luft zu versorgen.
Zu diesem Zweck ist es nur notwendig, die entsprechenden Geblä
segruppen einzuschalten, um die Luft durch die Kompaktanlage in
den zugehörigen Luftkanal einzusaugen. Dadurch, daß die
Kompaktanlage ohne Klappen ausgebildet sein kann, werden an
solchen Klappen auftretende Verwirbelungen der Luftströmung
vermieden, so daß die Strömungsverluste und die Ge
räuschentwicklung reduziert werden. Desgleichen wird der
Raumbedarf für die einzelnen Komponenten der Kompaktanlage
vermindert. Die Kompaktanlage eignet sich insbes. zur Anwendung
bei Doppelstock-Reisebussen ohne darauf jedoch beschränkt zu
sein. Da bei Doppelstock-Reisebussen der Luftbedarf für die
obere Etage größer ist als der Luftbedarf für die untere Etage
des Reisebusses, ist es einfach möglich, den verschiedenen
Luftkanälen des Reisebusses eine entsprechend große Anzahl
Sauggebläse zuzuordnen. Durch die Ausbildung jedes Luftausblas
raumes mit entsprechend dimensionierten Teilräumen ist es mög
lich, die Kompaktanlage optimal zu dimensionieren, weil es mög
lich ist, die verschiedenen Teilräume den in ihnen möglichen
Strömungsverhältnissen und Luftdurchsätzen anzupassen.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß je zwei beidseitig
ansaugende Radialgebläse mit einem zwischen den beiden Radial
gebläsen angeordneten Antriebsmotor verbunden sind und eine Ge
bläseeinheit bilden. Diese Gebläseeinheit ist einfach handhab
bar, so daß sie ohne besondere Hilfsmittel in die Kompaktan
lage eingebaut bzw. im Bedarfsfall durch eine neue Gebläseein
heit ersetzt werden kann. Auf diese Weise ergibt sich eine
sogen. vierflutige Ausbildung jeder Gebläseeinheit, die bei re
lativ kleiner Baugröße einen großen Luftdurchsatz aufweist.
Damit benötigt eine derartige Gebläseeinheit nur einen relativ
geringen Platzbedarf in der Kompaktanlage, so daß bei vorgege
benen Gesamtabmessungen der Kompaktanlage, wie sie durch einen
Reiseomnibus bestimmt sind, eine große Anzahl Gebläseeinheiten
zur Anwendung gelangen können.
Um das Betriebsverhalten der üblicherweise mit Gleichspannung
betriebenen Kompaktanlage wunschgemäß verändern bzw. einstel
len zu können, kann der Antriebsmotor einer derartigen vierflu
tigen Gebläseeinheit durch entsprechend gewählte Vorwiderstände
verschiedene Nenndrehzahlen aufweisen. Auf diese Weise ergibt
sich eine fein regulierbare Kompaktanlage zum Heizen, Lüften
bzw. Klimatisieren des Innenraumes eines Reiseomnibusses.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das Gehäuse zwei
Luftausblasräume aufweist, die symmetrisch ausgebildet sind.
Dadurch ergeben sich in jedem der beiden Luftausblasräume
gleiche Strömungsverhältnisse, so daß ein Reiseomnibus wunsch
gemäß auf beiden Seiten gleich beheizt, belüftet bzw. klimati
siert werden kann.
Die/jede Trennwand ist im Bereich einer Anzahl Öffnungen für
die Radialgebläse vorzugsweise derart geneigt ausgebildet, daß
sich mindestens zwei Gebläsegruppen mit voneinander verschie
denen Ausströmrichtungen ergeben. Die Gebläsegruppen können
verschiedene Anzahlen Gebläseeinheiten aufweisen. Die Geblä
seeinheiten können die gleiche Leistung oder voneinander ver
schiedene Leistungen aufweisen. Es ist möglich, die in Gruppen
unterschiedlicher Ausströmrichtungen in den/jeden Luftausblas
raum einblasenden Radialgebläse zu der/jeder Öffnung des Gehäu
ses der Kompaktanlage auszurichten, so daß die Luft in die an
die Öffnungen anschließenden Luftkanäle ohne größere Verwir
belung und damit verlustarm eintritt. Durch eine derartige An
ordnung der Radialgebläse ist es möglich, diese relativ klein
zu dimensionieren, ohne daß darunter die Strömungsverhältnisse
durch die Kompaktanlage hindurch in die Luftkanäle des Reiseom
nibusses hinein leiden.
Bei einer Ausbildung der erfindungsgemäßen Kompaktanlage sind
zwei Luftausblasräume vorgesehen, wobei jeder Luftausblasraum
an einen Seitenabschnitt eine mit einem Luftkanal verbindbare
Ausblasöffnung aufweist. Diese Ausblasöffnung kann entsprechend
den bislang bei Reiseomnibussen üblichen Querschnittsformen der
Luftkanäle annähernd quadratisch ausgebildet sein. Mit einer
derartig ausgebildeten Kompaktanlage ist es jedoch wie bei be
kannten Kompaktanlagen oftmals nur möglich, an der hintersten
Sitzbank anstelle von fünf Sitzplätzen nur vier Sitzplätze vor
zusehen. Um auch diesen Mangel zu beseitigen, d.h. an der hin
tersten Sitzbank anstelle von vier Sitzplätzen fünf Sitzplätze
vorzusehen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Ausblas
öffnung jedes der beiden nebeneinander vorgesehenen Luftaus
blasräume rechteckig mit einer relativ großen Breite und mit
einer relativ geringen Tiefe auszubilden. Dabei wird die Breite
in Richtung der Breite des Reiseomnibusses und die Tiefe in
Richtung der Länge des Reiseomnibusses gemessen. Die Ausbildung
jeder Ausblasöffnung mit einer großen Breite ist dann unbe
denklich, wenn der Reiseomnibus, in welchem eine derartige Kom
paktanlage zur Anwendung gelangt, ohne Heckfenster ausgebildet
ist. In diesem Fall stören nämlich die an die Ausblasöffnungen
anschließenden Abschnitte der Luftkanäle des Reiseomnibusses
nicht. Durch die Ausbildung der Ausblasöffnungen mit geringer
Tiefe wird außerdem der Platzbedarf für die Luftkanäle gering
gehalten, so daß es möglich ist, an der hintersten Sitzbank
anstelle von vier Sitzplätzen fünf Sitzplätze vorzusehen.
Dieses erhöhte Platzangebot ist bei einem Reiseomnibus von
nicht zu vernachlässigendem Vorteil.
Die Gebläseeinheit ist an der Trennwand des Gehäuses der Kom
paktanlage vorzugsweise mittels einer Schnellbefestigungsein
richtung befestigt. Bei dieser Schnellbefestigungseinrichtung
kann es sich bspw. um eine an sich bekannte schellenförmige Be
festigungseinrichtung mit einem Schraubverschluß oder vorzugs
weise mit einem umklappbaren Bügelverschluß handeln. Eine der
artige Ausbildung der Kompaktanlage weist den Vorteil auf, daß
eine beschädigte Gebläseeinheit einfach ersetzt werden kann, so
daß die Kompaktanlage reparaturfreundlich ist.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Be
schreibung zweier in der Zeichnung schematisch dargestellter
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Kompaktanlage zum
Heizen, Lüften bzw. Klimatisieren eines (nicht dargestellten)
Reiseomnibusses, insbes. eines Doppelstock-Reiseomnibusses. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der
Kompaktanlage,
Fig. 2 eine Rückenansicht dieser Kompaktanlage, bei der
jeder der beiden Luftausblasräume mit einem Luft
kanal eines Reisebusses verbindbar ist,
Fig. 3 eine Rückenansicht einer anderen Ausbildung der
Kompaktanlage, die insbesondere für einen Doppel
stock-Reisebus vorgesehen ist und
Fig. 4 eine Seitenansicht der Kompaktanlage gemäß
Fig. 3.
Fig. 1 zeigt eine Kompaktanlage 10 zum Heizen, Lüften bzw.
Klimatisieren eines Reiseomnibusses. Die Kompaktanlage 10
weist ein Gehäuse 12 auf, das durch eine Trennwand 14 in
einen unteren Raum 16 und einen oberen Raum 18 geteilt ist.
Im unteren Raum 16 sind ein Kondensator 22 und eine dem
Kondensator 22 zugeordnete Gebläseeinrichtung 24 ange
ordnet. Ein Filter 20, das im normalen Betriebszustand
vor der Heiz- bzw. Kühleinrichtung 34′ angeordnet ist
und von der Luft (Pfeile 38) an- bzw. durchströmt wird,
ist aus dem Gehäuse 12 herausnehmbar, was durch den
Doppelpfeil 26 schematisch angedeutet ist. Das Gehäuse 12
ist mit einer Einlaßöffnung 28 und mit einer der Anzahl
von Gebläseeinrichtungen 24 entsprechenden Anzahl Aus
laßöffnungen 30 ausgebildet. Wie aus Fig. 2 ersichtlich
ist, sind bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel der Kompaktanlage sechs Auslaßöff
nungen 30 bzw. sechs Gebläseeinrichtungen 24 vorgesehen.
Die Pfeile 12 deuten die Strömungsrichtung der in den
unteren Raum 16 eingesaugten Luft an, die mit Hilfe der
Gebläseeinrichtungen 24 durch den Kondensator 22 durch
gesaugt wird. Die Pfeile 34 deuten die Luftströmung nach
den Gebläseeinrichtungen 24 an.
Im oberen Raum 18 der Kompaktanlage 10 ist eine Heiz- bzw.
Kühleinrichtung 34′ angeordnet, durch welche mittels einer
Anzahl saugend angeordneter Radialgebläse 36 Luft durch
das Filter 20 und durch die Heiz- bzw. Kühleinrichtung 34′
hindurch angesaugt wird. Die durch das Filter 20 und die
Heiz- bzw. Kühleinrichtung 34′ angesaugte Luft ist durch
die Pfeile 38 und 40 angedeutet. Je zwei Radialgebläse
36 sind mit einem Antriebsmotor 42 derart verbunden, daß
der Antriebsmotor 42 zwischen zwei Radialgebläsen 36
vorgesehen ist. Ein Paar Radialgebläse 36 und der zuge
hörige Antriebsmotor 42 bilden eine Gebläseeinheit,
die als eine bauliche Einheit handhabbar sind.
Wie insbesondere aus Fig. 2 deutlich ersichtlich ist,
sind eine Anzahl Gebläseeinheiten 36, 42 an einer im
oberen Raum 18 der Kompaktanlage 10 vorgesehenen Trenn
wand 44 angeordnet. Die Trennwand 44 ist dabei derart
gestaltet, daß sie im oberen Raum 18 der Kompaktanlage
10 zwei seitlich nebeneinander angeordnete Luftausblas
räume 46 festlegt. Zwischen den beiden Luftausblasräumen
46 befindet sich eine Elektromontageeinrichtung 48.
In dieser Elektromontageeinrichtung 48 befinden sich
die für die Antriebsmotoren 42 der Gebläseeinheiten
36, 42 erforderlichen elektrischen Schaltkomponenten.
Mit Hilfe der Gebläseeinheiten 36, 42 wird die Luft
(siehe Pfeile 38 in Fig. 1) durch das Filter 20 und
die Heiz- bzw. Kühleinrichtung 34′ durchgesaugt
und in die beiden Luftausblasräume 46 einge
blasen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist die Trennwand 44 jedes
der beiden Luftausblasräume 46 derart ausgebildet, daß sich
zwei Gruppen von Gebläseeinheiten ergeben, die unterschiedliche
Ausblasrichtungen aufweisen. Die Ausblasrichtungen der beiden
Gebläsegruppen sind durch die Pfeile 50 bzw. 52 angedeutet.
Damit die Radialgebläse 36 in den Luftausblasraum 46 entspre
chend den Pfeilen 50 und 52 einblasen können, ist es selbst
verständlich erforderlich, daß jede Trennwand 44 mit einer
der Anzahl Radialgebläse 36 entsprechenden Anzahl Öffnungen
54 ausgebildet ist.
Jeder der beiden Luftausblasräume 46 ist mit einer Ausblas
öffnung 56 ausgebildet, wobei die Gebläsegruppen der Radial
gebläse 36 an der Trennwand 44 derart orientiert sind, daß
die durch die Pfeile 50 und 52 angedeutete Strömungsrichtung
der Gebläse 36 zur Ausblasöffnung 56 hin orientiert ist.
Mit der Bezugsziffer 58 sind abschnittweise dargestellte
Luftkanäle des (nicht dargestellten) Reiseomnibusses be
zeichnet. Durch diese Luftkanäle 58 wird die erwärmte bzw.
klimatisierte Luft in den Reiseomnibus eingeleitet.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, weisen die beiden
Luftkanäle 58 bei dieser Ausbildung einen annähernd quadra
tischen Strömungsquerschnitt auf, so daß auch die Ausblas
öffnungen 56 mit einem entsprechend annähernd quadratischen
Querschnitt ausgebildet sein müssen.
Von der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform
der Kompaktanlage 10 unterscheidet sich die Kompaktanlage 10
gemäß Fig. 3 und 4 insbesondere dadurch, daß die beiden
Ausblasöffnungen 58 nicht nur einen von einer mindestens
annähernd quadratischen Querschnittsform abweichenden stark
rechteckigen Strömungsquerschnitt aufweisen, sondern auch
dadurch, daß jeder der beiden Luftausblasräume 46 mittels
einer Zwischenwand 60 in zwei Teilräume 62 und 64 unter
teilt ist. Der Teilraum 62 ist mit einer Gruppe Gebläse
einheiten 36, 42 fluidisch verbunden, während der zweite
Teilraum 64 mit einer zweiten Gruppe Gebläseeinheiten 36,
42 fluidisch verbunden ist. Entsprechend den Teilräumen 62
und 64 ist auch die Ausblasöffnung 56 zweigeteilt, wobei
die eine Ausblasöffnung mit einem Luftkanal 58′ und die
zweite Teilausblasöffnung mit einem Luftkanal 58′′ des
Reiseomnibusses verbindbar bzw. verbunden ist. Die beiden
Luftkanäle 58′ dienen zum Einleiten von Luft in den Kopf
bereich der oberen Etage eines Doppelstock-Reisebusses,
während die Luftkanäle 58′′ zur Einleitung von Luft in
den Fußraum der oberen Etage und in den Kopfraum der
unteren Etage eines Doppelstock-Reisebusses dienen.
Selbstverständlich wäre es auch möglich, jeden der beiden
Luftausblasräume 46 in mehr als zwei Teilräume 62, 64
zu unterteilen, um die unterschiedlichen Luftkanäle eines
Reisebusses voneinander unabhängig mit beheizter bzw.
frischer oder klimatisierter Luft zu versorgen.
In den Fig. 3 und 4 sind den Fig. 1 und 2 entsprechende
Einzelteile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet wie in
den Fig. 1 und 2, so daß es sich erübrigt, diese Einzel
teile in bezug zu den Fig. 3 und 4 noch einmal detailiert
zu beschreiben.
Die in den Fig. 3 und 4 schematisch dargestellte zweite
Ausführungsform der Kompaktanlage 10 weist gegenüber der
in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellten Ausführungs
form der Kompaktanlage 10 den Vorteil auf, daß die Luft
kanäle 58′ mit einer vergleichsweise geringen Tiefe aus
gebildet sein können, ohne daß der Strömungsquerschnitt
der Luftkanäle 58′ kleiner wäre als der Strömungsquerschnitt
der Luftkanäle 58 gemäß den Fig. 1 und 2, so daß insbesondere
die hinterste Sitzbank eines Reiseomnibusses durch die Luft
kanäle nicht beeinträchtigt ist, so daß es möglich ist, an
stelle von vier Sitzplätzen, wie sie bei einer Kompaktanlage
gemäß den Fig. 1 und 2 möglich wären, fünf Sitzplätze vorzu
sehen.
Claims (5)
1. Kompaktanlage (10) zum Heizen, Lüften bzw. Klimatisieren
eines mit Luftkanälen (58, 58′, 58′′) versehenen
Reiseomnibusses, welche am Heck des
Reiseomnibusses in einem dafür vorgesehenen Aufnahmeraum
anordenbar ist und ein Gehäuse (12) aufweist, in dem eine
Heiz- bzw. Kühleinrichtung (34) und ein Kondensator
(22) angeordnet und miteinander und mit einem Kompressor
mittels Rohrleitungen zur Durchleitung eines
Strömungsmittels verbunden sind, wobei dem
Kondensator (22) und der Heiz- bzw.
Kühleinrichtung (34′) Gebläseeinrichtungen (24, 36)
zugeordnet sind, und wobei die der Heiz- bzw. Kühleinrichtung (34′)
zugeordnete Gebläseeinrichtung (36) eine Anzahl saugend
angeordneter Radialgebläse (36) aufweist, die mit ihren
Ausblasöffnungen auf Öffnungen (54) einer Trennwand (44)
angeordnet sind, und die Trennwand (44) im Gehäuse (12)
mindestens einen Luftausblasraum (46) begrenzt, der mit
den Luftkanälen (58′, 58′′) des Reiseomnibusses
fluidisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der/jeder Luftausblasrum (46) mit mindestens einer
den Luftausblasraum (46) in Teilräume (62, 64)
unterteilenden Zwischenwand (60) versehen ist, welche die
zugehörigen Radialgebläse (36, 42) voneinander räumlich
und fluidisch trennt, wobei jeder Teilraum (62, 64) mit
einem eigenen Luftkanal (58′, 58′′) des Reiseomnibusses
fluidisch verbunden ist.
2. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß je zwei beidseitig ansaugende Radialgebläse (36) mit
einem zwischen den beiden Radialgebläsen (36)
angeordneten Antriebsmotor (42) verbunden sind und eine
Gebläseeinheit (36, 42) bilden.
3. Anlage nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsmotor (42) verschiedene Nenndrehzahlen
aufweist.
4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (12) zwei Luftausblasräume (46)
aufweist, die symmetrisch ausgebildet sind.
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die/jede Trennwand (44) im Bereich einer Anzahl
Öffnungen (54) für die Radialgebläse (36) derart geneigt
ausgebildet ist, daß sich mindestens zwei Gebläsegruppen
(36, 42) mit voneinander verschiedenen Ausströmrichtungen
(50, 52) ergeben.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873720032 DE3720032A1 (de) | 1987-06-16 | 1987-06-16 | Kompaktanlage zum heizen, lueften bzw. klimatisieren eines reiseomnibusses |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873720032 DE3720032A1 (de) | 1987-06-16 | 1987-06-16 | Kompaktanlage zum heizen, lueften bzw. klimatisieren eines reiseomnibusses |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3720032A1 DE3720032A1 (de) | 1989-01-05 |
DE3720032C2 true DE3720032C2 (de) | 1991-12-12 |
Family
ID=6329786
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873720032 Granted DE3720032A1 (de) | 1987-06-16 | 1987-06-16 | Kompaktanlage zum heizen, lueften bzw. klimatisieren eines reiseomnibusses |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3720032A1 (de) |
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-
1987
- 1987-06-16 DE DE19873720032 patent/DE3720032A1/de active Granted
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19535290C2 (de) * | 1995-09-22 | 2002-02-28 | Valeo Klimatech Gmbh & Co Kg | Klimatisierungseinrichtung zum Einbau in einen Dachkanal eines Nutzfahrzeugs, insbesondere Omnibusses |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3720032A1 (de) | 1989-01-05 |
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