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DE3717986A1 - Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw - Google Patents

Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw

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Publication number
DE3717986A1
DE3717986A1 DE19873717986 DE3717986A DE3717986A1 DE 3717986 A1 DE3717986 A1 DE 3717986A1 DE 19873717986 DE19873717986 DE 19873717986 DE 3717986 A DE3717986 A DE 3717986A DE 3717986 A1 DE3717986 A1 DE 3717986A1
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DE
Germany
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carrier
support part
vehicle
plug
carriers
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Withdrawn
Application number
DE19873717986
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English (en)
Inventor
Juergen Stolz
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ALBERT RAUCH GmbH
Original Assignee
ALBERT RAUCH GmbH
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Filing date
Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/06Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like at vehicle front or rear

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von sperrigem Transportgut, insbesondere Fahrrädern mit Personenkraftwagen u.ä. Fahrzeugen, die aus Trägern ggf. mit Querverstrebungen und Halterungen für die Fahrräder besteht, wobei die Träger ihrerseits mit der Karosserie über diese hinausragend lösbar verbunden sind.
Derartige Vorrichtungen werden für die verschiedensten Fahrzeugtypen hergestellt, um die insbesondere für den Freizeitsport verwendeten Fahrräder mit dem herkömmlichen PKW oder einem ähnlichen Fahrzeug transportieren zu können. Bekannt ist es auch, sogenannte Klappräder so auszubilden, daß sie zusammengeklappt im Kofferraum des Fahrzeuges transportiert werden können. Nachteilig dabei ist aber, daß nur bestimmte Arten von Fahrrädern, insbesondere mit relativ kleinen Rädern für eine solche Ausbildung geeignet sind. Die auf dem Dach bisher ausschließlich angeordneten Transportvorrichtungen für Fahrräder u.ä. sperrige Transportgüter werden über spezielle Klemm- und Schraubvorrichtungen zwischen Regenrinne und Türholm so festgelegt, daß beispielsweise auch die von einem Surfbrett oder einem ähnlichen Gegenstand ausgehenden Kräfte sicher in die Fahrzeugkonstruktion, d.h. die Karosserie eingeleitet werden können. In neuerer Zeit sind auch Vorrichtungen entwickelt worden, die eine Befestigung auch dann im Bereich des Daches ermöglichen, wenn eine Regenrinne nicht vorhanden ist. Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen ist zunächst einmal, daß die gesamten von der Transportvorrichtung und dem Transportgut ausgehenden Kräfte in die Karosserie eingeleitet werden und daß darüber hinaus Beschädigungen im Dachbereich bzw. im Bereich der Klemm- und Schraubverbindungen nicht auszuschließen sind. Schließlich vergrößert sich die Gesamthöhe eines entsprechend bestückten Fahrzeuges durch die oben auf die Tragvorrichtung aufgesetzten Fahrräder o. ä. Transportgüter erheblich. Dies führt zu einer unangenehmen bis schädlichen Beeinflussung des Gesamtluftwiderstandes derartig bestückter Fahrzeuge.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine den Gesamtluftwiderstand und die Gesamthöhe möglichst wenig beeinflussende, karosserieunabhängig anzubringende und auch im Fahrzeug gut zu transportierende Transportvorrichtung zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Träger in Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufend angeordnet und endseitig einen winklig angesetzten, mit dem Fahrgestell zugeordneten Hohlrohren korrespondierenden Steckträgern ausgerüstet sind sowie über ein verstarrbares Gelenk in Höhe der Oberfläche des Kofferraumdeckels verfügen.
Zunächst einmal ist es möglich, eine von derartigen Trägern gebildete Transportvorrichtung so zusammenzuklappen, daß sie insgesamt im Kofferraum gut zu transportieren ist. Im montierten Zustand bildet sie einen stabilen Winkel, auf dem bzw. auf dessen umgeklappten oberen Trägerteil günstig Halterungen u.a. für ein Fahrrad angebracht werden können. Aufgrund des Gelenkes, das gleichzeitig das Zusammenklappen des Trägers erleichtert, bleibt die Zugänglichkeit für den Kofferraum erhalten, weil auch bei aufgesetztem Fahrrad durch entsprechendes Hochklappen des oberen Trägerteils der Kofferraum als solcher ohne weiteres erreicht und mit Koffern o.ä. bestückt werden kann. Damit ist eine Vorrichtung geschaffen, die karosserieunabhängig angebracht ist und damit eine günstige Krafteinleitung direkt in das Fahrgestell ermöglicht, weil hier die Verbindung geschaffen ist. Da die gesamte Transportvorrichtung und auch ein Großteil der transportierten Güter hinter der Heckscheibe angeordnet ist, wird der Gesamtluftwiderstand nur geringfügig verändert. Die Sicht für den Fahrzeugführer wird gar nicht oder nur wenig beeinträchtigt, wobei darüber hinaus durch einen zweiten Außenspiegel evtl. kleinere Probleme ohne weiteres und ohne großen Aufwand zu beheben sind. Die unteren fest mit dem eigentlichen Träger verbundenen Steckträger können einfach in die Hohlrohre eingeschoben und dort festgelegt werden, wodurch eine sehr einfache und zweckmäßige Montagemöglichkeit geschaffen ist. Dabei ist es ohne weiteres möglich, die Träger mit aufgesetztem Fahrrad aus ihrer Verbindung mit dem Fahrgestell zu lösen und getrennt zu lagern oder auch entsprechend zu montieren, wobei die Träger zweckmäßigerweise durch zumindest einen Querträger zur Stabilisierung verbunden werden. Eine Beschädigung der Karosserie ist nicht möglich, weil die Träger im Abstand zur Karosserie und der schräg verlaufenden Heckscheibe verbleiben und sich ausschließlich am Fahrgestell abstützen. Schwerbeschädigte können vorteilhaft entweder ihren Rollstuhl auf der Gepäckbrücke unterbringen oder wie bisher im Kofferraum. Dieser bleibt aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung immer gut zugänglich.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Hohlrohre mit dem Fahrgestell bleibend verbunden bzw. in diese integriert sind. Insbesondere die letzte Ausbildung hat den Vorteil, daß Schweißarbeiten, die die Rostsicherung eines solchen Fahrzeuges evtl. beeinträchtigen können, überhaupt nicht notwendig sind. Vielmehr kann durch entsprechende Anordnung der Hohlrohre von vornherein jedem Fahrzeugbenutzer die Möglichkeit gegeben werden, sein Fahrzeug durch Zuordnung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung zu optimieren.
Die für die Montage notwendige Zeit wird wesentlich verkürzt, wenn, wie erfindungsgemäß vorgesehen, den Hohlrohren Klemm- oder Schraubteile, vorzugsweise Splinte mit Sicherung zur lösbaren Verbindung mit den Steckträgern zugeordnet sind. Dabei ist es auch denkbar, die Hohlrohre mit einem Längsschlitz und einer Klemmeinrichtung zu versehen, so daß nach Einführen des Steckträgers die gabelförmigen Enden des Hohlrohres so verspannt werden können, daß eine genaue Fixierung und Festlegung des Steckträgers gesichert ist. Das Einführen der Steckträger in die Hohlrohre wird dabei zweckmäßigerweise dadurch erleichtert, daß die Steckträger keil- oder kegelspitzförmig und die Hohlrohre trichterförmig ausgebildet sind.
Eine optimale Ausnutzung der durch die Träger geschaffenen Ablage bzw. Stützfläche ist erfindungsgemäß dadurch gegeben, daß die Träger im geklappten Zustand über den Kofferraum hinaus und bis in den Bereich der Heckscheibe des Fahrzeuges reichend ausgebildet und mit einem Gummi- oder Kunststoffendstück ausgerüstet sind. Die oberen Trägerteile der Träger weisen an den Enden schonende Endstücke auf. Eine Beschädigung der Kofferraumklappe oder der Heckscheibe ist im übrigen aufgrund der stabilen Ausbildung der Träger ausgeschlossen. Das obere Trägerteil trägt, durch das verstarrbare Gelenk gesichert, ohne weiteres die Last beispielsweise von vier Fahrrädern, ohne daß ein Absenken des Gummi- oder Kunststoffendstückes erfolgt. Ein Abstand von 10 bis 15 cm bleibt gewahrt. Die geschaffene Fläche richtet sich dabei im wesentlichen nach der Ausbildung des Kofferraums bzw. nach dessen Abmessungen und dabei insbesondere nach dessen Abmessungen und dabei insbesondere nach dessen Tiefe mit Einbeziehung der schräg verlaufenden Heckscheibe. Durch die Schrägstellung der Träger aufgrund des stumpfen Winkels im Bereich der Hohlrohre kann die Stromlinienform der Heckpartie des Fahrzeuges vorteilhaft ausgenutzt werden.
Das Hochklappen des oberen Trägerteils ist ohne weiteres möglich und dabei eine insgesamt vorteilhaft sichere Anordnung u.a. des Fahrrades gegeben, wenn auf der Oberkante der Träger wie erfindungsgemäß vorgesehen, vorzugsweise eine Spannhalterung u.a. für Fahrräder angeordnet ist, die aus ineinanderschiebbaren Rohren mit endseitigen hinter den Fahrradsattel bzw. den Lenker greifenden Haken und einer die Rohre gegeneinander verschiebenden und festlegenden Spannvorrichtung besteht. Aus dieser Ausbildung wird deutlich, daß in der Regel und zweckmäßigerweise die Fahrräder auf dem Sattel stehend auf dem Träger angeordnet werden. Dabei kann die Spannvorrichtung so angesetzt werden, daß sie sich und damit das Fahrrad wirksam verspannt und auf dem Träger festlegt.
Um mit möglichst wenig Hohlrohren und andererseits auch klappbaren Trägern auskommen zu können und andererseits mehr als zwei Fahrräder transportieren zu können, sieht die Erfindung vor, die vorzugsweise zwei Träger über im Abstand angeordnete Querträger zu verbinden, wobei den Querträgern weitere Spannhalterungen zugeordnet sind. Je nach Breite des Fahrzeuges können so vier oder auch mehr Räder sicher oberhalb des Kofferraums angeordnet werden. Dort, wo Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, die über keinen Kofferraum verfügen sondern die vielmehr einen entsprechend höheren durchgehenden Aufbau aufweisen, kann die erfindungsgemäße Transportvorrichtung ohne weiteres ebenfalls eingesetzt werden, indem man nämlich einfach auf das Einklappen der Träger verzichtet. Dadurch ist es dann möglich, die Fahrräder quasi hochkantstehend zu transportieren, wobei insbesondere die geschilderte Spannhalterung eine sichere Anordnung des Fahrrades auf jeden Fall gewährleistet.
Eine entsprechende Spannhalterung kann bei angepaßter Ausbildung beispielsweise auch zum Verspannen und Festlegen von entsprechend ausgebildeten Zusatzkoffern eingesetzt werden. Dabei ist es weiter möglich, auf der Oberkante der Träger quer zur Längsachse des Fahrzeuges wirkende Spannteile anzuordnen. Denkbar ist es schließlich, beide Spannvorrichtungen und Spannteile zu verwenden, um so ein besonders sicheres Festlegen zu ermöglichen. Damit ist die Vielseitigkeit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung erhöht, wobei je nach Einsatzfall auch ein Zuordnen von Spannteilen oder Spannvorrichtungen möglich ist. Hierzu sind die Träger mit entsprechenden Bohrungen oder auch gleich Halterungen ausgerüstet.
Eine sichere Halterung der Träger am Fahrzeug ist beispielsweise bei im Querschnitt quadratischen oder rechteckigen Trägern möglich. Dabei ist durch entsprechend lange Hohlrohre und lange Steckträger eine weitere zusätzliche Sicherung möglich. Schließlich ist bei entsprechender Ausbildung eine Möglichkeit gegeben, die Steckträger mehr oder weniger weit in die Hohlrohre einzuführen und damit die gesamte Transportvorrichtung dem jeweiligen Fahrzeugtyp anzupassen.
Eine besonders formschöne Ausbildung der Erfindung ist die, bei der die Träger durch einen bogenförmigen Knick in den Steckträger übergehend ausgebildet sind. Der Knick kann dabei jeweils so gewählt werden, daß er eine weitgehende Anpassung des Trägers an die Formgebung der Karosserie ermöglicht, wobei dennoch eine sichere Verbindung zwischen Träger und Fahrgestell erreicht ist.
Eine vorteilhaft weite Abstützung des das jeweilige Transportgut tragenden oberen Trägerteil ist insbesondere dann gegeben, wenn das verstarrbare Gelenk an der Oberkante des unteren Trägerteils nach außen versetzt angeordnet und das obere Trägerteil entsprechend verlängert ausgebildet ist, wobei sich der Gelenkbolzen in den dem unteren Trägerteil zugeordneten Führungsplatten abstützt. Der obere Trägerteil wird dabei praktisch über die doppelte Länge abgestützt, so daß ein Absenken des das Kunststoffendstück aufweisenden freien Endes des oberen Trägerteils nicht möglich ist. Außerdem kann so der Gelenkbolzen vorteilhaft angeordnet und durch eine Verstarrung festgelegt werden. Diese Verstarrung wird auf einfache und besonders zweckmäßige Weise dadurch erreicht, daß die Führungsplatten oberhalb des unteren Trägerteils Bohrungen und einen diesen zugeordneten Steckbolzen aufweisen. Mit Einführen des Steckbolzens durch die Bohrungen hindurch, die natürlich auch im oberen Trägerteil ausgebildet sind, ist ein wirksames Festlegen des oberen an dem unteren Trägerteil bzw. an den Führungsplatten möglich, wodurch der Gelenkbolzen verstarrt wird. Durch Herausziehen des Steckbolzens ist das Gelenk wieder freigegeben, so daß dann das Anheben des oberen Trägerteils und dessen Senkrechtstellen möglich ist.
Schließlich ist noch vorgesehen, daß die Oberkante des unteren Trägerteils schräg zum Fahrzeug ansteigend ausgebildet ist, wobei die Schräge etwa der Neigung des Kofferraumdeckels und einen Teil der schräg verlaufenden Heckscheibe entsprechend gewählt ist. Dadurch ist die optimale Ausnutzung des durch die Ausbildung des Kofferraums vorgegebenen Fläche möglich und außerdem sichergestellt, daß das obere Trägerteil jeweils und über die gesamte Länge einen Sicherheitsabstand zum Kofferraumdeckel und Heckscheibe bzw. dessen Oberfläche wahrt.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß eine Transportvorrichtung insbesondere für Fahrräder geschaffen ist, die einen Bereich des Fahrzeuges ausnutzt, der praktisch schon im Windschatten liegt. Darüber hinaus wird diese Transportvorrichtung an das Fahrgestell angeschlossen und nicht wie bisher üblich an die Karosserie. Dadurch ist eine Beeinflussung des Fahrverhaltens des Fahrzeuges praktisch ausgeschlossen, ganz davon abgesehen, daß eine geringere Beeinflussung des Luftwiderstandes zu erwarten ist. Vorteilhaft ist weiter, daß die einzelnen Träger der Transportvorrichtung zusammenlegbar bzw. zusammenklappbar sind, so daß eine gute Transportmöglichkeit auch für die Transportvorrichtung selbst gegeben ist. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß eine derartige Transportvorrichtung leicht und auch vom Laien sicher zu handhaben ist, wobei die Zugänglichkeit des Kofferraums nicht beeinträchtigt ist, weil durch das gezielt angeordnete Gelenk ein Hochklappen des das jeweilige Transportgut tragenden oberen Trägerteils möglich ist. Das Innere des Kofferraums ist dann ohne weiteres zugänglich. Soll die gesamte Transportvorrichtung mit den daran befestigten Fahrrädern vom Fahrzeug gelöst werden, so ist es möglich, mit beispielsweise zwei Mann die Verbindung der Hohlrohre mit den Steckträgern zu lösen und dann die Steckträger aus den Hohlrohren herauszuziehen. Das sich dann ergebende Gestell aus den Trägern mit den abgekanteten bzw. abgebogenen Steckträgern kann dann als Fahrradständer ohne weiteres benutzt werden, wodurch die Vielseitigkeit der Transportvorrichtung noch weiter erhöht wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Fahrzeug in Seitenansicht mit montierter Transportvorrichtung,
Fig. 2 das Fahrzeug nach Fig. 1 in Rückansicht aber ohne Fahrrad,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Fahrzeuges mit montierter Transportvorrichtung und geöffnetem Kofferraumdeckel,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Gelenk,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Gelenkes,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Trägers,
Fig. 7 ein Fahrzeug mit montierter Tragvorrichtung für Koffer und
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Trägers mit aufgesetzter Spannvorrichtung für ein Fahrrad.
Fig. 1 zeigt eine Tragvorrichtung (1), die an ein Fahrzeug (2) anmontiert ist. Deutlich ist, daß das Dach (3) des Fahrzeuges (2) und auch die gesamte Karosserie (4) von der Transportvorrichtung (1) unbeeinflußt bleibt. Diese ist, wie noch näher zu erläutern ist, ausschließlich mit dem Fahrgestell (5) des Fahrzeuges (2) verbunden.
Die Transportvorrichtung (1) bildet, wie Fig. 1 verdeutlicht, quasi einen Bogen um das gesamte Heckteil (6) des Fahrzeuges (2) herum. Dabei zeigt Fig. 2, daß die Transportvorrichtung (1) auch einen Teil der Breite des Heckteils (6) mitausnutzt bzw. den Kofferraum entsprechend überdeckt.
Dabei ist dafür Sorge getragen, daß die Transportvorrichtung (1) bzw. die entsprechenden Teile derselben im Abstand zum Kofferraumdeckel (7) bzw. dessen Oberfläche (8) bleibt, so daß eine Beschädigung der Oberfläche (8) oder anderer Teile des Heckteils (6) nicht zu befürchten sind.
Die Transportvorrichtung (1) besteht aus in Hohlrohren (9) eingeschobene Träger (10). Die Hohlrohre (9) sind dabei dem Fahrgestell (5) zugeordnet bzw. sind Teil derselben, wobei der Träger über einen winklig angeordneten Steckträger (11) verfügt, der dem Hohlrohr (9) angepaßt ausgebildet ist. Dadurch ist ein Einschieben des Steckträgers (11) in das Hohlrohr (9) leicht möglich. Denkbar ist es dabei, beispielsweise das Hohlrohr (9) endseitig trichterförmig und den Steckträger (11) entsprechend zugespitzt auszubilden.
Der Träger (10) besteht aus einem unteren Trägerteil (12) mit dem Steckträger (11) und einem oberen Trägerteil (13), wobei beide über das Gelenk (14) miteinander verbunden sind. Aufgrund dieser Ausbildung ist es möglich, das Heckteil (6) trotz dieser winkelförmigen Ausbildung des Trägers (10) jederzeit zugänglich zu lassen bzw. zu machen. Dann wird einfach das obere Trägerteil (13) um das Gelenk (14) herumgeschwenkt, bis die Trägerteile (12, 13) achsparallel sind.
Bei der Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsform der Transportvorrichtung (1) wird mit dieser ein Fahrrad (17) transportiert. Zum Anbringen des Fahrrades (17) an der Transportvorrichtung (1) wird der Rahmen (18) bzw. der Fahrradsattel (19) und der Lenker (20) benutzt. Hierzu weist nämlich das obere Trägerteil (13) des Trägers (10) eine Spannhalterung (21) auf. Über diese Spannhalterung (21), die sich hinter dem Fahrradsattel (19) und dem Lenker (20) verspannt, ist eine genaue Fixierung des Fahrrades (17) an der Transportvorrichtung (1) gegeben.
Fig. 2 zeigt eine Rückansicht des Fahrzeuges (2), wobei deutlich wird, daß die Transportvorrichtung (1) aus jeweils zwei Trägern (10, 23) mit Steckträgern (11, 22) und entsprechend auch Spannhalterungen (25) besteht. Um die Transportvorrichtung (1) sicher an dem Fahrgestell (5) befestigen zu können, sind den Steckträgern (11, 22) angepaßte und im entsprechenden Abstand angeordnete Hohlrohre (9, 24) vorhanden.
Einmal zur Stabilisierung der Transportvorrichtung, zum anderen aber auch, um mehrere Fahrräder sicher transportieren zu können, sind die Träger (10, 23) verbindende Querträger (26, 27) vorgesehen. Auch diese Querträger (26, 27) sind mit korrespondierenden Spannhalterungen (28) ausgerüstet, so daß auch der Zwischenraum zwischen den Trägern (10, 23) mit Fahrrädern (17) bestückt werden kann.
Um ein Auflegen der freien Enden der oberen Trägerteile (13) auf der Heckscheibe (29) zu verhindern, sind die freien Enden der oberen Trägerteile (13) mit Kunststoffendstücken (30) ausgerüstet, die einmal aus Fig. 1 und insbesondere aus Fig. 3 zu ersehen sind.
Mit (31) ist übrigens der Rückstrahler des aufgesetzten bzw. anmontierten Fahrrades (17) bezeichnet. Dieser Rückstrahler (31) bildet gleichzeitig das hinterste Ende bzw. das am weitesten über die Karosserie (4) überstehende Teil der Transportvorrichtung (1).
Anhand der Fig. 3 wird verdeutlicht, daß die Zugänglichkeit des Kofferraumes (6) durch die Transportvorrichtung (1) nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Der Kofferraumdeckel (7) ist hier im teilweise hochgeklappten Zustand gezeigt, wobei deutlich wird, daß der Kofferraum voll zugänglich bleibt, nachdem die oberen Trägerteile (13), wie aus Fig. 3 ersichtlich, um das Gelenk (14) hochgeklappt sind. Nicht dargestellt sind hier Fahrräder, die mit Hilfe der Spannhalterung (21) am oberen Trägerteil (13) festgelegt werden können.
Die Spannhalterung (21) ist der Oberkante (32) der Träger (10, 23) zugeordnet. Sie verfügt über zwei dem hier nicht dargestellten Fahrradsattel (19) zugeordnete Haken (33) sowie zwei dem ebenfalls nicht wiedergegebenen Lenker (20) zugeordnete Haken (34). Über die Spannvorrichtung (35), auf die noch weiter hinten eingegangen wird, können die Haken (33) in Richtung auf die Haken (34) verschoben werden, wodurch eine Festlegung des Fahrrades (17) bzw. dessen Rahmen (18) am oberen Trägerteil (13) erreicht wird.
Die Fig. 4 und 5 sowie auch Fig. 6 zeigen Einzelheiten des Gelenkes (14). Bei der aus Fig. 4 ersichtlichen Draufsicht wird deutlich, daß das obere Trägerteil (13) von mit dem unteren Trägerteil (12) zugeordneten Führungsplatten (37, 38) eingefaßt ist. Diese Führungsplatten (37, 38) verfügen über einen rückkragenden Teil (39), in dem Bohrungen für den Gelenkbolzen (40) vorgesehen sind. Dieser Gelenkbolzen (40) durchörtert wie Fig. 4 verdeutlicht gleichzeitig auch das hintere Ende des oberen Trägerteils (13), so daß ein Klappen des oberen Trägerteils (13) um das Gelenk (14) einfach und schnell bewerkstelligt werden kann. Durch den rückkragenden Teil (39) ist es möglich, das obere Trägerteil (13) parallel zum unteren Trägerteil (12) zu klappen, so daß lediglich der Steckträger (11) entsprechend vorsteht. Würde auch der Steckträger (11) noch mit einem Gelenk ausgerüstet, so wäre es denkbar, auch den Steckträger noch in eine Position zu bringen, die ein Umklappen an das untere Teil (12) ermöglicht.
Das Festlegen des Gelenkes (14) bzw. eine Verstarrung wird dadurch erreicht, daß in die Bohrungen (41) in den Führungsplatten (37, 38) und im oberen Trägerteil (13) ein Steckbolzen (42) eingeführt wird. Dann ist es nicht mehr möglich, das obere Trägerteil (13) hochzuklappen. Gleichzeitig ist aber auch erreicht, daß sich das obere Trägerteil (13) auf dem unteren Trägerteil (12) teilweise abstützt. Dies verdeutlicht Fig. 5, wobei hier die Oberkante (44) des unteren Trägerteils (12) eine Schräge (45) aufweist, die eine entsprechende Neigung für das obere Trägerteil (13) vorgibt und die entsprechend der Ausbildung des Kofferraumdeckels (7) gewählt werden kann. Durch eine Einlage im Profil kann das Ein- und Ausklappen erleichtert werden. Das obere Trägerteil (13) überragt im eingeklappten Zustand das Gelenk (14), so daß sich beim Hochklappen ein natürlicher Anschlag und damit Klappsicherung ergibt.
Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, daß eine derartige Transportvorrichtung sich u.a. vorteilhaft für den Transport von Fahrrädern (17) eignet. Darüber hinaus können auch andere Lasten transportiert werden, wie beispielsweise ein Koffer. Dieser wird, wie Fig. 7 verdeutlicht, entweder zusätzlich oder auch nur durch seitlich angeordnete Spannteile (46, 47) am oberen Trägerteil (13) festgelegt. Auch hier ist durch ein Klappen um das Gelenk (14) die Zugänglichkeit für den Kofferraum (6) schnell hergestellt, wenn dies aus irgendwelchen Gründen notwendig ist.
Fig. 8 zeigt insofern eine andere Ausführungsform hier ein besonderes Gelenk, nämlich ein Rastergelenk (52) zum Einsatz kommt. Solche Rastergelenke sind grundsätzlich bekannt und zeichnen sich dadurch aus, daß eine Festlegung bzw. Verstarrung bei unterschiedlichsten Neigungen möglich ist, wobei dies im wesentlichen von der Zahl der Zähne des Rastergelenkes (52) abhängt.
Oben auf dem oberen Tragteil (13) ist die bereits weiter vorne erläuterte Spannhalterung (21) angeordnet. Während die Haken (33), die den Fahrradsattel (19) umfassen, in Längsrichtung, also entsprechend gebogenes Rohr (48) ausgebildet und in einer Führung (49) verschieblich gehalten sind, sind die gegenüberliegenden Haken (34) über die Halterung (50) so fixiert, daß bei einem Betätigen der Spannvorrichtung (35) das Fahrrad (17) bzw. der Rahmen (18) nach einem entsprechenden Verschiebeweg wirksam festgelegt sind.
Mit (51) ist ein Diagonalträger bezeichnet, der bei entsprechend leichter Ausbildung des Trägers (10) bzw. seiner Trägerteile (12, 13) zur Verstärkung vorgesehen werden sollte.
Sowohl Fig. 6 wie auch Fig. 8 verdeutlichen, daß die Steckträger (11) eine etwa die Hälfte der Länge des Oberteils (13) entsprechender Länge oder mehr aufweisen. Dadurch ist eine wirksame Verbindung mit dem Fahrgestell (5) möglich. Gleichzeitig ist aber hierdurch auch eine Möglichkeit geschaffen, die gesamte Transportvorrichtung aus den Hohlrohren (9) herauszuziehen und dann als Gestell auf den Boden aufzusetzen. Dabei ist sowohl die aus Fig. 6 und Fig. 8 ersichtliche Position und Einstellung des oberen Trägerteils (13) möglich als auch eine senkrechte Anordnung. Zur Stabilisierung ist es dabei denkbar, den Steckträger (11) über das untere Trägerteil (12) hinaus zu verlängern, etwa den Abmessungen der Führungsplatten (37, 38) entsprechend.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Transport von sperrigem Transportgut, insbesondere Fahrrädern mit Personenkraftwagen u.ä. Fahrzeugen, die aus Trägern ggf. mit Querverstrebungen und Halterungen für die Fahrräder besteht, wobei die Träger ihrerseits mit der Karosserie über diese hinausragend lösbar verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (10, 23) in Längsrichtung des Fahrzeuges (2) verlaufend angeordnet und endseitig einen winklig angesetzten, mit dem Fahrgestell (5) zugeordneten Hohlrohren (9, 24) korrespondierenden Steckträgern (11, 22) ausgerüstet sind sowie über ein verstarrbares Gelenk (14) in Höhe der Oberfläche (8) des Kofferraumdeckels (7) verfügen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlrohre (9, 24) mit dem Fahrgestell (5) bleibend verbunden bzw. in diese integriert sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Hohlrohren (9, 24) Klemm- oder Schraubteile, vorzugsweise Splinte mit Sicherung zur lösbaren Verbindung mit den Steckträgern (11, 22) zugeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (10, 23) im geklappten Zustand über den Kofferraum hinaus und bis in den Bereich der Heckscheibe (23) des Fahrzeuges (2) reichend ausgebildet und mit einem Gummi- oder Kunststoffendstück (30) ausgerüstet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberkante (32) der Träger (10, 23) eine Spannhalterung (28) für Fahrräder (17) angeordnet ist bzw. bereits im Handel befindliche Transportvorrichtungen für Fahrräder ohne Anderung montiert werden können, die vorzugsweise aus ineinanderschiebbaren Rohren (48) mit endseitigen, hinter den Fahrradsattel (19) bzw. den Lenker (20) greifenden Haken (33, 34) und einer die Rohre gegeneinander verschiebenden und festlegenden Spannvorrichtung (35) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise zwei Träger (10, 23) über im Abstand angeordnete Querträger (26, 27) verbunden sind, die weitere Spannhalterungen (28) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (10, 23) durch einen bogenförmigen Knick in den Steckträger (11, 22) übergehend ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das verstarrbare Gelenk (14) an der Oberkante (32) des unteren Trägerteils (12) nach außen versetzt angeordnet und das obere Trägerteil (13) entsprechend verlängert ausgebildet ist, wobei sich der Gelenkbolzen (40) in den dem unteren Trägerteil zugeordneten Führungsplatten (37, 38) abstützt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsplatten (37, 38) oberhalb des unteren Trägerteils (13) Bohrungen (41) und einen diesen zugeordneten Steckbolzen (42) aufweisen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante (44) des unteren Trägerteils (12) schräg zum Fahrzeug (2) ansteigend ausgebildet ist, wobei die Schräge (45) etwa der Neigung des Kofferraumdeckels (7) entsprechend gewählt ist.
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