DE3717986A1 - Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw - Google Patents
Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkwInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport
von sperrigem Transportgut, insbesondere Fahrrädern mit
Personenkraftwagen u.ä. Fahrzeugen, die aus Trägern ggf.
mit Querverstrebungen und Halterungen für die Fahrräder
besteht, wobei die Träger ihrerseits mit der Karosserie über
diese hinausragend lösbar verbunden sind.
Derartige Vorrichtungen werden für die verschiedensten
Fahrzeugtypen hergestellt, um die insbesondere für den
Freizeitsport verwendeten Fahrräder mit dem herkömmlichen
PKW oder einem ähnlichen Fahrzeug transportieren zu können.
Bekannt ist es auch, sogenannte Klappräder so auszubilden,
daß sie zusammengeklappt im Kofferraum des Fahrzeuges
transportiert werden können. Nachteilig dabei ist aber, daß
nur bestimmte Arten von Fahrrädern, insbesondere mit relativ
kleinen Rädern für eine solche Ausbildung geeignet sind.
Die auf dem Dach bisher ausschließlich angeordneten
Transportvorrichtungen für Fahrräder u.ä. sperrige
Transportgüter werden über spezielle Klemm- und
Schraubvorrichtungen zwischen Regenrinne und Türholm so
festgelegt, daß beispielsweise auch die von einem Surfbrett
oder einem ähnlichen Gegenstand ausgehenden Kräfte sicher
in die Fahrzeugkonstruktion, d.h. die Karosserie eingeleitet
werden können. In neuerer Zeit sind auch Vorrichtungen
entwickelt worden, die eine Befestigung auch dann im Bereich
des Daches ermöglichen, wenn eine Regenrinne nicht vorhanden
ist. Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen ist
zunächst einmal, daß die gesamten von der Transportvorrichtung
und dem Transportgut ausgehenden Kräfte in die Karosserie
eingeleitet werden und daß darüber hinaus Beschädigungen
im Dachbereich bzw. im Bereich der Klemm- und
Schraubverbindungen nicht auszuschließen sind. Schließlich
vergrößert sich die Gesamthöhe eines entsprechend bestückten
Fahrzeuges durch die oben auf die Tragvorrichtung aufgesetzten
Fahrräder o. ä. Transportgüter erheblich. Dies führt zu einer
unangenehmen bis schädlichen Beeinflussung des
Gesamtluftwiderstandes derartig bestückter Fahrzeuge.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine den
Gesamtluftwiderstand und die Gesamthöhe möglichst wenig
beeinflussende, karosserieunabhängig anzubringende und auch
im Fahrzeug gut zu transportierende
Transportvorrichtung zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Träger in Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufend
angeordnet und endseitig einen winklig angesetzten, mit dem
Fahrgestell zugeordneten Hohlrohren korrespondierenden
Steckträgern ausgerüstet sind sowie über ein verstarrbares
Gelenk in Höhe der Oberfläche des Kofferraumdeckels verfügen.
Zunächst einmal ist es möglich, eine von derartigen
Trägern gebildete Transportvorrichtung so zusammenzuklappen,
daß sie insgesamt im Kofferraum gut zu transportieren ist.
Im montierten Zustand bildet sie einen stabilen Winkel, auf
dem bzw. auf dessen umgeklappten oberen Trägerteil günstig
Halterungen u.a. für ein Fahrrad angebracht werden können. Aufgrund
des Gelenkes, das gleichzeitig das Zusammenklappen des Trägers
erleichtert, bleibt die Zugänglichkeit für den Kofferraum
erhalten, weil auch bei aufgesetztem Fahrrad durch
entsprechendes Hochklappen des oberen Trägerteils der
Kofferraum als solcher ohne weiteres erreicht und mit Koffern
o.ä. bestückt werden kann. Damit ist eine Vorrichtung
geschaffen, die karosserieunabhängig angebracht ist und damit
eine günstige Krafteinleitung direkt in das Fahrgestell
ermöglicht, weil hier die Verbindung geschaffen ist. Da die
gesamte Transportvorrichtung und auch ein Großteil
der transportierten Güter hinter der Heckscheibe
angeordnet ist, wird der Gesamtluftwiderstand nur geringfügig
verändert. Die Sicht für den Fahrzeugführer wird gar nicht
oder nur wenig beeinträchtigt, wobei darüber hinaus durch
einen zweiten Außenspiegel evtl. kleinere Probleme ohne
weiteres und ohne großen Aufwand zu beheben sind. Die unteren
fest mit dem eigentlichen Träger verbundenen Steckträger
können einfach in die Hohlrohre eingeschoben und dort
festgelegt werden, wodurch eine sehr einfache und zweckmäßige
Montagemöglichkeit geschaffen ist. Dabei ist es ohne weiteres
möglich, die Träger mit aufgesetztem Fahrrad aus ihrer
Verbindung mit dem Fahrgestell zu lösen und getrennt zu lagern
oder auch entsprechend zu montieren, wobei die Träger
zweckmäßigerweise durch zumindest einen Querträger zur
Stabilisierung verbunden werden. Eine Beschädigung der
Karosserie ist nicht möglich, weil die Träger im Abstand
zur Karosserie und der schräg verlaufenden Heckscheibe
verbleiben und sich ausschließlich am Fahrgestell abstützen.
Schwerbeschädigte können vorteilhaft entweder ihren Rollstuhl
auf der Gepäckbrücke unterbringen oder wie bisher im Kofferraum.
Dieser bleibt aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung immer
gut zugänglich.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Hohlrohre mit dem Fahrgestell bleibend
verbunden bzw. in diese integriert sind. Insbesondere die
letzte Ausbildung hat den Vorteil, daß Schweißarbeiten, die
die Rostsicherung eines solchen Fahrzeuges evtl.
beeinträchtigen können, überhaupt nicht notwendig sind.
Vielmehr kann durch entsprechende Anordnung der Hohlrohre
von vornherein jedem Fahrzeugbenutzer die Möglichkeit gegeben
werden, sein Fahrzeug durch Zuordnung einer erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung zu optimieren.
Die für die Montage notwendige Zeit wird wesentlich
verkürzt, wenn, wie erfindungsgemäß vorgesehen, den
Hohlrohren Klemm- oder Schraubteile, vorzugsweise Splinte
mit Sicherung zur lösbaren Verbindung mit den Steckträgern
zugeordnet sind. Dabei ist es auch denkbar, die Hohlrohre
mit einem Längsschlitz und einer Klemmeinrichtung zu versehen,
so daß nach Einführen des Steckträgers die gabelförmigen
Enden des Hohlrohres so verspannt werden können, daß eine
genaue Fixierung und Festlegung des Steckträgers gesichert
ist. Das Einführen der Steckträger in die Hohlrohre wird
dabei zweckmäßigerweise dadurch erleichtert, daß die
Steckträger keil- oder kegelspitzförmig und die Hohlrohre
trichterförmig ausgebildet sind.
Eine optimale Ausnutzung der durch die Träger
geschaffenen Ablage bzw. Stützfläche ist erfindungsgemäß
dadurch gegeben, daß die Träger im geklappten Zustand über
den Kofferraum hinaus und bis in den Bereich der Heckscheibe
des Fahrzeuges reichend ausgebildet und mit einem Gummi-
oder Kunststoffendstück ausgerüstet sind. Die oberen
Trägerteile der Träger weisen an den Enden schonende Endstücke
auf. Eine Beschädigung der Kofferraumklappe oder der
Heckscheibe ist im übrigen aufgrund der stabilen Ausbildung
der Träger ausgeschlossen. Das obere Trägerteil trägt, durch
das verstarrbare Gelenk gesichert, ohne weiteres die Last
beispielsweise von vier Fahrrädern, ohne daß ein Absenken
des Gummi- oder Kunststoffendstückes erfolgt. Ein Abstand
von 10 bis 15 cm bleibt gewahrt. Die geschaffene Fläche richtet
sich dabei im wesentlichen nach der Ausbildung des Kofferraums
bzw. nach dessen Abmessungen und dabei insbesondere nach
dessen Abmessungen und dabei insbesondere nach dessen Tiefe
mit Einbeziehung der schräg verlaufenden Heckscheibe. Durch
die Schrägstellung der Träger aufgrund des stumpfen Winkels
im Bereich der Hohlrohre kann die Stromlinienform der
Heckpartie des Fahrzeuges vorteilhaft ausgenutzt werden.
Das Hochklappen des oberen Trägerteils ist ohne weiteres
möglich und dabei eine insgesamt vorteilhaft sichere Anordnung
u.a. des Fahrrades gegeben, wenn auf der Oberkante der Träger
wie erfindungsgemäß vorgesehen, vorzugsweise eine
Spannhalterung u.a. für Fahrräder angeordnet ist, die aus
ineinanderschiebbaren Rohren mit endseitigen hinter den
Fahrradsattel bzw. den Lenker greifenden Haken und einer
die Rohre gegeneinander verschiebenden und festlegenden
Spannvorrichtung besteht. Aus dieser Ausbildung wird deutlich,
daß in der Regel und zweckmäßigerweise die Fahrräder auf
dem Sattel stehend auf dem Träger angeordnet werden. Dabei
kann die Spannvorrichtung so angesetzt werden, daß sie sich
und damit das Fahrrad wirksam verspannt und auf dem Träger
festlegt.
Um mit möglichst wenig Hohlrohren und andererseits
auch klappbaren Trägern auskommen zu können und andererseits
mehr als zwei Fahrräder transportieren zu können, sieht die
Erfindung vor, die vorzugsweise zwei Träger über im Abstand
angeordnete Querträger zu verbinden, wobei den Querträgern
weitere Spannhalterungen zugeordnet sind. Je nach Breite
des Fahrzeuges können so vier oder auch mehr Räder sicher
oberhalb des Kofferraums angeordnet werden. Dort, wo Fahrzeuge
zum Einsatz kommen sollen, die über keinen Kofferraum verfügen
sondern die vielmehr einen entsprechend höheren durchgehenden
Aufbau aufweisen, kann die erfindungsgemäße
Transportvorrichtung ohne weiteres ebenfalls eingesetzt
werden, indem man nämlich einfach auf das Einklappen der
Träger verzichtet. Dadurch ist es dann möglich, die Fahrräder
quasi hochkantstehend zu transportieren, wobei insbesondere
die geschilderte Spannhalterung eine sichere Anordnung des
Fahrrades auf jeden Fall gewährleistet.
Eine entsprechende Spannhalterung kann bei angepaßter
Ausbildung beispielsweise auch zum Verspannen und Festlegen
von entsprechend ausgebildeten Zusatzkoffern eingesetzt
werden. Dabei ist es weiter möglich, auf der Oberkante der
Träger quer zur Längsachse des Fahrzeuges wirkende Spannteile
anzuordnen. Denkbar ist es schließlich, beide
Spannvorrichtungen und Spannteile zu verwenden, um so ein
besonders sicheres Festlegen zu ermöglichen. Damit ist die
Vielseitigkeit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
erhöht, wobei je nach Einsatzfall auch ein Zuordnen von
Spannteilen oder Spannvorrichtungen möglich ist. Hierzu sind
die Träger mit entsprechenden Bohrungen oder auch gleich
Halterungen ausgerüstet.
Eine sichere Halterung der Träger am Fahrzeug ist
beispielsweise bei im Querschnitt quadratischen oder
rechteckigen Trägern möglich. Dabei ist durch entsprechend
lange Hohlrohre und lange Steckträger eine weitere zusätzliche
Sicherung möglich. Schließlich ist bei entsprechender
Ausbildung eine Möglichkeit gegeben, die Steckträger mehr
oder weniger weit in die Hohlrohre einzuführen und damit
die gesamte Transportvorrichtung dem jeweiligen Fahrzeugtyp
anzupassen.
Eine besonders formschöne Ausbildung der Erfindung ist
die, bei der die Träger durch einen bogenförmigen Knick in
den Steckträger übergehend ausgebildet sind. Der Knick kann
dabei jeweils so gewählt werden, daß er eine weitgehende
Anpassung des Trägers an die Formgebung der Karosserie
ermöglicht, wobei dennoch eine sichere Verbindung zwischen
Träger und Fahrgestell erreicht ist.
Eine vorteilhaft weite Abstützung des das jeweilige
Transportgut tragenden oberen Trägerteil ist insbesondere
dann gegeben, wenn das verstarrbare Gelenk an der Oberkante
des unteren Trägerteils nach außen versetzt angeordnet und
das obere Trägerteil entsprechend verlängert ausgebildet
ist, wobei sich der Gelenkbolzen in den dem unteren Trägerteil
zugeordneten Führungsplatten abstützt. Der obere Trägerteil
wird dabei praktisch über die doppelte Länge abgestützt,
so daß ein Absenken des das Kunststoffendstück aufweisenden
freien Endes des oberen Trägerteils nicht möglich ist.
Außerdem kann so der Gelenkbolzen vorteilhaft angeordnet
und durch eine Verstarrung festgelegt werden. Diese
Verstarrung wird auf einfache und besonders zweckmäßige Weise
dadurch erreicht, daß die Führungsplatten oberhalb des unteren
Trägerteils Bohrungen und einen diesen zugeordneten
Steckbolzen aufweisen. Mit Einführen des Steckbolzens durch
die Bohrungen hindurch, die natürlich auch im oberen
Trägerteil ausgebildet sind, ist ein wirksames Festlegen
des oberen an dem unteren Trägerteil bzw. an den
Führungsplatten möglich, wodurch der Gelenkbolzen verstarrt
wird. Durch Herausziehen des Steckbolzens ist das Gelenk
wieder freigegeben, so daß dann das Anheben des oberen
Trägerteils und dessen Senkrechtstellen möglich ist.
Schließlich ist noch vorgesehen, daß die Oberkante des
unteren Trägerteils schräg zum Fahrzeug ansteigend ausgebildet
ist, wobei die Schräge etwa der Neigung des Kofferraumdeckels
und einen Teil der schräg verlaufenden Heckscheibe entsprechend
gewählt ist. Dadurch ist die optimale Ausnutzung des durch
die Ausbildung des Kofferraums vorgegebenen Fläche möglich
und außerdem sichergestellt, daß das obere Trägerteil jeweils
und über die gesamte Länge einen Sicherheitsabstand zum
Kofferraumdeckel und Heckscheibe bzw. dessen Oberfläche wahrt.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus,
daß eine Transportvorrichtung insbesondere für Fahrräder
geschaffen ist, die einen Bereich des Fahrzeuges ausnutzt,
der praktisch schon im Windschatten liegt. Darüber hinaus
wird diese Transportvorrichtung an das Fahrgestell
angeschlossen und nicht wie bisher üblich an die Karosserie.
Dadurch ist eine Beeinflussung des Fahrverhaltens des
Fahrzeuges praktisch ausgeschlossen, ganz davon abgesehen,
daß eine geringere Beeinflussung des Luftwiderstandes zu
erwarten ist. Vorteilhaft ist weiter, daß die einzelnen Träger
der Transportvorrichtung zusammenlegbar bzw. zusammenklappbar
sind, so daß eine gute Transportmöglichkeit auch für die
Transportvorrichtung selbst gegeben ist. Schließlich ist
noch darauf hinzuweisen, daß eine derartige
Transportvorrichtung leicht und auch vom Laien sicher zu
handhaben ist, wobei die Zugänglichkeit des Kofferraums nicht
beeinträchtigt ist, weil durch das gezielt angeordnete Gelenk
ein Hochklappen des das jeweilige Transportgut tragenden
oberen Trägerteils möglich ist. Das Innere des Kofferraums
ist dann ohne weiteres zugänglich. Soll die gesamte
Transportvorrichtung mit den daran befestigten Fahrrädern
vom Fahrzeug gelöst werden, so ist es möglich, mit
beispielsweise zwei Mann die Verbindung der Hohlrohre mit
den Steckträgern zu lösen und dann die Steckträger aus den
Hohlrohren herauszuziehen. Das sich dann ergebende Gestell
aus den Trägern mit den abgekanteten bzw. abgebogenen
Steckträgern kann dann als Fahrradständer ohne weiteres
benutzt werden, wodurch die Vielseitigkeit der
Transportvorrichtung noch weiter erhöht wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des
Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen
Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Fahrzeug in Seitenansicht mit montierter
Transportvorrichtung,
Fig. 2 das Fahrzeug nach Fig. 1 in Rückansicht
aber ohne Fahrrad,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des
Fahrzeuges mit montierter
Transportvorrichtung und geöffnetem
Kofferraumdeckel,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Gelenk,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Gelenkes,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Trägers,
Fig. 7 ein Fahrzeug mit montierter Tragvorrichtung
für Koffer und
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Trägers mit
aufgesetzter Spannvorrichtung für ein
Fahrrad.
Fig. 1 zeigt eine Tragvorrichtung (1), die an ein
Fahrzeug (2) anmontiert ist. Deutlich ist, daß das Dach (3)
des Fahrzeuges (2) und auch die gesamte Karosserie (4) von
der Transportvorrichtung (1) unbeeinflußt bleibt. Diese ist,
wie noch näher zu erläutern ist, ausschließlich mit dem
Fahrgestell (5) des Fahrzeuges (2) verbunden.
Die Transportvorrichtung (1) bildet, wie Fig. 1
verdeutlicht, quasi einen Bogen um das gesamte Heckteil
(6) des Fahrzeuges (2) herum. Dabei zeigt Fig. 2, daß die
Transportvorrichtung (1) auch einen Teil der Breite des
Heckteils (6) mitausnutzt bzw. den Kofferraum entsprechend
überdeckt.
Dabei ist dafür Sorge getragen, daß die
Transportvorrichtung (1) bzw. die entsprechenden Teile
derselben im Abstand zum Kofferraumdeckel (7) bzw. dessen
Oberfläche (8) bleibt, so daß eine Beschädigung der Oberfläche
(8) oder anderer Teile des Heckteils (6) nicht zu
befürchten sind.
Die Transportvorrichtung (1) besteht aus in Hohlrohren
(9) eingeschobene Träger (10). Die Hohlrohre (9) sind dabei
dem Fahrgestell (5) zugeordnet bzw. sind Teil derselben,
wobei der Träger über einen winklig angeordneten Steckträger
(11) verfügt, der dem Hohlrohr (9) angepaßt ausgebildet ist.
Dadurch ist ein Einschieben des Steckträgers (11) in das
Hohlrohr (9) leicht möglich. Denkbar ist es dabei,
beispielsweise das Hohlrohr (9) endseitig trichterförmig
und den Steckträger (11) entsprechend zugespitzt auszubilden.
Der Träger (10) besteht aus einem unteren Trägerteil
(12) mit dem Steckträger (11) und einem oberen Trägerteil
(13), wobei beide über das Gelenk (14) miteinander verbunden
sind. Aufgrund dieser Ausbildung ist es möglich, das
Heckteil (6) trotz dieser winkelförmigen Ausbildung des
Trägers (10) jederzeit zugänglich zu lassen bzw. zu machen.
Dann wird einfach das obere Trägerteil (13) um das Gelenk
(14) herumgeschwenkt, bis die Trägerteile (12, 13)
achsparallel sind.
Bei der Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsform der
Transportvorrichtung (1) wird mit dieser ein Fahrrad (17)
transportiert. Zum Anbringen des Fahrrades (17) an der
Transportvorrichtung (1) wird der Rahmen (18) bzw. der
Fahrradsattel (19) und der Lenker (20) benutzt. Hierzu weist
nämlich das obere Trägerteil (13) des Trägers (10) eine
Spannhalterung (21) auf. Über diese Spannhalterung (21), die
sich hinter dem Fahrradsattel (19) und dem Lenker (20)
verspannt, ist eine genaue Fixierung des Fahrrades (17) an
der Transportvorrichtung (1) gegeben.
Fig. 2 zeigt eine Rückansicht des Fahrzeuges (2), wobei
deutlich wird, daß die Transportvorrichtung (1) aus jeweils
zwei Trägern (10, 23) mit Steckträgern (11, 22) und
entsprechend auch Spannhalterungen (25) besteht. Um die
Transportvorrichtung (1) sicher an dem Fahrgestell (5)
befestigen zu können, sind den Steckträgern (11, 22) angepaßte
und im entsprechenden Abstand angeordnete Hohlrohre (9, 24)
vorhanden.
Einmal zur Stabilisierung der Transportvorrichtung,
zum anderen aber auch, um mehrere Fahrräder sicher
transportieren zu können, sind die Träger (10, 23) verbindende
Querträger (26, 27) vorgesehen. Auch diese Querträger (26,
27) sind mit korrespondierenden Spannhalterungen (28)
ausgerüstet, so daß auch der Zwischenraum zwischen den Trägern
(10, 23) mit Fahrrädern (17) bestückt werden kann.
Um ein Auflegen der freien Enden der oberen Trägerteile
(13) auf der Heckscheibe (29) zu verhindern, sind die freien
Enden der oberen Trägerteile (13) mit Kunststoffendstücken
(30) ausgerüstet, die einmal aus Fig. 1 und insbesondere
aus Fig. 3 zu ersehen sind.
Mit (31) ist übrigens der Rückstrahler des aufgesetzten
bzw. anmontierten Fahrrades (17) bezeichnet. Dieser
Rückstrahler (31) bildet gleichzeitig das hinterste Ende
bzw. das am weitesten über die Karosserie (4) überstehende
Teil der Transportvorrichtung (1).
Anhand der Fig. 3 wird verdeutlicht, daß die
Zugänglichkeit des Kofferraumes (6) durch die
Transportvorrichtung (1) nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigt wird. Der Kofferraumdeckel (7) ist hier im
teilweise hochgeklappten Zustand gezeigt, wobei deutlich
wird, daß der Kofferraum voll zugänglich
bleibt, nachdem die oberen Trägerteile (13), wie
aus Fig. 3 ersichtlich, um das Gelenk (14) hochgeklappt sind.
Nicht dargestellt sind hier Fahrräder, die mit Hilfe der
Spannhalterung (21) am oberen Trägerteil (13) festgelegt
werden können.
Die Spannhalterung (21) ist der Oberkante (32) der Träger
(10, 23) zugeordnet. Sie verfügt über zwei dem hier nicht
dargestellten Fahrradsattel (19) zugeordnete Haken (33) sowie
zwei dem ebenfalls nicht wiedergegebenen Lenker (20)
zugeordnete Haken (34). Über die Spannvorrichtung (35), auf
die noch weiter hinten eingegangen wird, können die Haken
(33) in Richtung auf die Haken (34) verschoben werden, wodurch
eine Festlegung des Fahrrades (17) bzw. dessen Rahmen (18)
am oberen Trägerteil (13) erreicht wird.
Die Fig. 4 und 5 sowie auch Fig. 6 zeigen Einzelheiten
des Gelenkes (14). Bei der aus Fig. 4 ersichtlichen Draufsicht
wird deutlich, daß das obere Trägerteil (13) von mit dem
unteren Trägerteil (12) zugeordneten Führungsplatten (37,
38) eingefaßt ist. Diese Führungsplatten (37, 38) verfügen
über einen rückkragenden Teil (39), in dem Bohrungen für
den Gelenkbolzen (40) vorgesehen sind. Dieser Gelenkbolzen
(40) durchörtert wie Fig. 4 verdeutlicht gleichzeitig auch
das hintere Ende des oberen Trägerteils (13), so daß ein
Klappen des oberen Trägerteils (13) um das Gelenk (14) einfach
und schnell bewerkstelligt werden kann. Durch den
rückkragenden Teil (39) ist es möglich, das obere Trägerteil
(13) parallel zum unteren Trägerteil (12) zu klappen, so
daß lediglich der Steckträger (11) entsprechend vorsteht.
Würde auch der Steckträger (11) noch mit einem Gelenk
ausgerüstet, so wäre es denkbar, auch den Steckträger noch
in eine Position zu bringen, die ein Umklappen an das untere
Teil (12) ermöglicht.
Das Festlegen des Gelenkes (14) bzw. eine Verstarrung
wird dadurch erreicht, daß in die Bohrungen (41) in den
Führungsplatten (37, 38) und im oberen Trägerteil (13) ein
Steckbolzen (42) eingeführt wird. Dann ist es nicht mehr
möglich, das obere Trägerteil (13) hochzuklappen. Gleichzeitig
ist aber auch erreicht, daß sich das obere Trägerteil (13)
auf dem unteren Trägerteil (12) teilweise abstützt. Dies
verdeutlicht Fig. 5, wobei hier die Oberkante (44) des unteren
Trägerteils (12) eine Schräge (45) aufweist, die eine
entsprechende Neigung für das obere Trägerteil (13) vorgibt
und die entsprechend der Ausbildung des Kofferraumdeckels
(7) gewählt werden kann. Durch eine Einlage im Profil kann
das Ein- und Ausklappen erleichtert werden. Das obere
Trägerteil (13) überragt im eingeklappten Zustand das Gelenk
(14), so daß sich beim Hochklappen ein natürlicher Anschlag
und damit Klappsicherung ergibt.
Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, daß eine
derartige Transportvorrichtung sich u.a. vorteilhaft für
den Transport von Fahrrädern (17) eignet. Darüber hinaus
können auch andere Lasten transportiert werden, wie
beispielsweise ein Koffer. Dieser wird, wie Fig. 7 verdeutlicht,
entweder zusätzlich oder auch nur durch seitlich angeordnete
Spannteile (46, 47) am oberen Trägerteil (13) festgelegt.
Auch hier ist durch ein Klappen um das Gelenk (14) die
Zugänglichkeit für den Kofferraum (6) schnell hergestellt,
wenn dies aus irgendwelchen Gründen notwendig ist.
Fig. 8 zeigt insofern eine andere Ausführungsform
hier ein besonderes Gelenk, nämlich ein Rastergelenk (52)
zum Einsatz kommt. Solche Rastergelenke sind grundsätzlich
bekannt und zeichnen sich dadurch aus, daß eine Festlegung
bzw. Verstarrung bei unterschiedlichsten Neigungen möglich
ist, wobei dies im wesentlichen von der Zahl der Zähne des
Rastergelenkes (52) abhängt.
Oben auf dem oberen Tragteil (13) ist die bereits weiter
vorne erläuterte Spannhalterung (21) angeordnet. Während
die Haken (33), die den Fahrradsattel (19) umfassen, in
Längsrichtung, also entsprechend gebogenes Rohr (48)
ausgebildet und in einer Führung (49) verschieblich gehalten
sind, sind die gegenüberliegenden Haken (34) über die
Halterung (50) so fixiert, daß bei einem Betätigen der
Spannvorrichtung (35) das Fahrrad (17) bzw. der Rahmen (18)
nach einem entsprechenden Verschiebeweg wirksam festgelegt
sind.
Mit (51) ist ein Diagonalträger bezeichnet, der bei
entsprechend leichter Ausbildung des Trägers (10) bzw. seiner
Trägerteile (12, 13) zur Verstärkung vorgesehen werden sollte.
Sowohl Fig. 6 wie auch Fig. 8 verdeutlichen, daß die
Steckträger (11) eine etwa die Hälfte der Länge des Oberteils
(13) entsprechender Länge oder mehr aufweisen. Dadurch ist
eine wirksame Verbindung mit dem Fahrgestell (5) möglich.
Gleichzeitig ist aber hierdurch auch eine Möglichkeit
geschaffen, die gesamte Transportvorrichtung aus den
Hohlrohren (9) herauszuziehen und dann als Gestell auf den
Boden aufzusetzen. Dabei ist sowohl die aus Fig. 6 und
Fig. 8 ersichtliche Position und Einstellung des oberen
Trägerteils (13) möglich als auch eine senkrechte Anordnung.
Zur Stabilisierung ist es dabei denkbar, den Steckträger
(11) über das untere Trägerteil (12) hinaus zu verlängern,
etwa den Abmessungen der Führungsplatten (37, 38) entsprechend.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Transport von sperrigem Transportgut,
insbesondere Fahrrädern mit Personenkraftwagen u.ä. Fahrzeugen,
die aus Trägern ggf. mit Querverstrebungen und Halterungen
für die Fahrräder besteht, wobei die Träger ihrerseits mit
der Karosserie über diese hinausragend lösbar verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Träger (10, 23) in Längsrichtung des Fahrzeuges (2)
verlaufend angeordnet und endseitig einen winklig angesetzten,
mit dem Fahrgestell (5) zugeordneten Hohlrohren (9, 24)
korrespondierenden Steckträgern (11, 22) ausgerüstet sind
sowie über ein verstarrbares Gelenk (14) in Höhe der
Oberfläche (8) des Kofferraumdeckels (7) verfügen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlrohre (9, 24) mit dem Fahrgestell (5) bleibend
verbunden bzw. in diese integriert sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß den Hohlrohren (9, 24) Klemm- oder Schraubteile,
vorzugsweise Splinte mit Sicherung zur lösbaren Verbindung
mit den Steckträgern (11, 22) zugeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Träger (10, 23) im geklappten Zustand über den
Kofferraum hinaus und bis in den Bereich der Heckscheibe
(23) des Fahrzeuges (2) reichend ausgebildet und mit einem
Gummi- oder Kunststoffendstück (30) ausgerüstet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Oberkante (32) der Träger (10, 23) eine
Spannhalterung (28) für Fahrräder (17) angeordnet ist bzw.
bereits im Handel befindliche Transportvorrichtungen für
Fahrräder ohne Anderung montiert werden können, die
vorzugsweise aus ineinanderschiebbaren Rohren (48) mit
endseitigen, hinter den Fahrradsattel (19) bzw. den Lenker
(20) greifenden Haken (33, 34) und einer die Rohre
gegeneinander verschiebenden und festlegenden Spannvorrichtung
(35) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vorzugsweise zwei Träger (10, 23) über im Abstand
angeordnete Querträger (26, 27) verbunden sind, die weitere
Spannhalterungen (28) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Träger (10, 23) durch einen bogenförmigen Knick in
den Steckträger (11, 22) übergehend ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das verstarrbare Gelenk (14) an der Oberkante (32) des
unteren Trägerteils (12) nach außen versetzt angeordnet und
das obere Trägerteil (13) entsprechend verlängert ausgebildet
ist, wobei sich der Gelenkbolzen (40) in den dem unteren
Trägerteil zugeordneten Führungsplatten (37, 38) abstützt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsplatten (37, 38) oberhalb des unteren
Trägerteils (13) Bohrungen (41) und einen diesen zugeordneten
Steckbolzen (42) aufweisen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberkante (44) des unteren Trägerteils (12) schräg
zum Fahrzeug (2) ansteigend ausgebildet ist, wobei die Schräge
(45) etwa der Neigung des Kofferraumdeckels (7) entsprechend
gewählt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873717986 DE3717986A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19873717986 DE3717986A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw |
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ID=6328606
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873717986 Withdrawn DE3717986A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Zusammenlegbare, karosserieunabhaengige gepaeckbruecke fuer pkw |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3717986A1 (de) |
Cited By (6)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3914314A1 (de) * | 1989-04-29 | 1990-10-31 | Mak Maschinenbau Krupp | Geraetetraeger fuer fahrzeuge |
DE4213216C1 (de) * | 1992-04-22 | 1993-06-17 | Mercedes-Benz Aktiengesellschaft, 7000 Stuttgart, De | |
DE4241008A1 (de) * | 1992-08-22 | 1994-02-24 | Hans Braasch | Vorrichtung zum lösbaren Befestigen eines Fahrradträgers am Heck eines Personenkraftwagens |
DE4330001A1 (de) * | 1993-09-04 | 1995-03-16 | Daimler Benz Ag | Heckträger zum Transport sperriger Lasten auf einem Kraftwagen |
DE4431426A1 (de) * | 1994-09-03 | 1996-03-07 | Franz Friedl | Träger am Heck von Kraftfahrzeugen |
US11208051B2 (en) * | 2015-11-19 | 2021-12-28 | Il Shik Yoon | Multi-purpose carrier for vehicle |
-
1987
- 1987-05-27 DE DE19873717986 patent/DE3717986A1/de not_active Withdrawn
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EP0395874A1 (de) * | 1989-04-29 | 1990-11-07 | MaK System Gesellschaft mbH | Geräteträger für Fahrzeuge |
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DE4241008C2 (de) * | 1992-08-22 | 1998-01-22 | Hans Braasch | Vorrichtung zum lösbaren Befestigen eines Fahrradträgers am Heck eines Personenkraftwagens |
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