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DE3700427A1 - Gas- und fluessigkeitsdichter verschluss - Google Patents

Gas- und fluessigkeitsdichter verschluss

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DE3700427A1
DE3700427A1 DE19873700427 DE3700427A DE3700427A1 DE 3700427 A1 DE3700427 A1 DE 3700427A1 DE 19873700427 DE19873700427 DE 19873700427 DE 3700427 A DE3700427 A DE 3700427A DE 3700427 A1 DE3700427 A1 DE 3700427A1
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DE19873700427
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Hans-Joachim Goedecke
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Description

Die Erfindung betrifft einen gas- und flüssigkeitsdichten Verschluß gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gas- und flüssigkeitsdichte Verschlüsse werden in vielen Bereichen benötigt, so z.B. bei gas- und wasserdichten Schutzanzügen für die Feuerwehr, den Gas- und Zivilschutz, bei wasserdichter Bekleidung zum Tauchen, Segeln und Surfen, bei wasserdichten Verpackungen von empfindlichen Geräten, bei Zeltdächern und Abdeckplanen, bei Rucksäcken, Taschen und dgl.
Es sind bereits Verschlüsse für obige Einsatzbereiche bekannt. Dabei werden zum Verbinden benachbarter Randteile einer zu schließenden Materialwand Reißverschlüsse verwendet, deren Zähne von den Randteilen der Materialwand umschlossen sind, wobei das Gewebe der Materialwand mit Hilfe von Metallklam­ mern an den Zähnen des Reißverschlusses gehalten ist. Die freien Enden der Materialwand stehen etwas vor und kommen beim Schließen des Reißverschlusses dichtend gegeneinander zur Anlage, so daß die Verbindung der beiden Randteile mit Hilfe des Reißverschlusses und die Abdichtung mit Hilfe der freien Enden des Textilmaterials der zu schließenden Wand erzielt werden.
Ein derartiges Reißverschlußssystem hat jedoch den Nachteil, daß seiner Dichtheit enge Grenzen gesetzt sind. Bei der Herstellung des bekannten Reißverschlußsystems, welche nur mit Hilfe von Spezialmaschinen erfolgen kann, müssen enge Fertigungstoleranzen eingehalten werden, da beispielsweise bei einer geringfügig versetzten Anordnung einer Klammer ein dichtender Verschluß nicht mehr erzielbar ist. Durch die Anwendung der Spezialmaschinen ist der bekannte Verschluß darüber hinaus teuer. Der Verschluß ist schließlich nicht elastisch, sondern verhältnismäßig steif, so daß er für Kleidungsstücke kaum geeignet ist. Der Schieber des bekannten Reißverschlusses läßt sich nur schwer betätigen, weil er nicht nur die Zähne des Reißverschlusses, sondern auch das die Zähne umschließende kunststoffbeschichtete Textilmaterial und die das Textilmaterial zusammenhaltende Klammern eng umgreift, wodurch zwischen dem Schieber und der überstehenden Dichtungslippen des beschichteten Textilmaterials sowie den Klammern erhebliche Reibungskräfte auftreten. Der Reißver­ schluß ist ferner empfindlich gegen Knicken und besitzt eine geringe Querzugfestigkeit. Im ungünstigsten Falle kann es vorkommen, daß sich die Halteklammern lösen oder verbiegen, so daß sich die Zuordnung der Zähne zueinander verändert und damit Undichtigkeiten auftreten. Auch kann es vorkommen, daß die als Verschlußelemente dienenden freien Enden des zu verschließenden Materials beim Verbiegen oder Verwinden des Verschlusses auseinanderklaffen, so daß auch in diesem Falle keine Dichtheit mehr gewährleistet ist. Gerade aber bei der Verwendung des Verschlusses für Textilien ist der Verschluß einer ständigen Zug-, Druck- und/oder Biegebelastung ausge­ setzt, so daß das bekannte Verschlußsystem für diesen Zweck wenig geeignet ist. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß der bekannte Verschluß nach außen sehr dick aufträgt und auch aus diesem Grunde bei Bekleidungsstücken einen ästhetisch ungünstigen Eindruck erzeugt und für den Träger unangenehm ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Ver­ schluß der gattungsgemäßen Art weiterzubilden, durch welchen die vorgenannten Nachteile beseitigt werden. Der Verschluß soll gas- und flüssigkeitsdicht, in Verbindung mit Textilien angenehm zu tragen sein und das äußere Erscheinungsbild eines Bekleidungsstückes nicht ungünstig beeinflussen. Bei Erhöhung des lnnendrucks eines mit dem gattungsgemäßen Verschluß verschlossenen Behälters soll die Verschlußkraft nicht abneh­ men, sondern eher noch erhöht werden. Der Verschluß soll durch eine entsprechende Elastizität angenehm zu tragen sein und auch bei einer ständigen Druck-, Zug- und/oder Biegebean­ spruchung gas- und flüssigkeitsdicht bleiben. Schließlich soll der Verschluß in seiner Herstellung einfach und kosten­ günstig sein und ebenfalls einfach bedienbar sein, indem das Auftreten hoher Reibungskräfte oder eines hohen Bedienungswi­ derstandes vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 genannten Merkmale in vorteilhafter Weise gelöst. Weitere bevorzugte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprü­ chen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verschluß wird die Abdichtung mittels eines Dichtungsgleitverschlusses erzielt, bei welchem als Verschlußelemente Profilteile zum Einsatz kommen, die mit Hilfe eines Schiebers mechanisch verrastet werden, so daß dadurch eine abdichtende Lage der Profilteile zueinander erfolgt. Dieser Dichtungsgleitverschluß ist einem Reißver­ schluß zugeordnet, dessen Schieber mit dem Schieber des Dichtungsgleitverschlusses gemeinsam betätigbar ist, indem die Schieber miteinander verbunden sind. Wird nun der Reiß­ verschluß durch Betätigen des Schiebers geschlossen oder geöffnet, dann wird zwangsläufig gleichzeitig der Dichtungs­ gleitverschluß geöffnet oder geschlossen, indem die Schieber die einander zugeordneten Zähne des Reißverschlusses an den gegenüberliegenden Randseiten der zu schließenden Öffnung und die einander zugeordneten Profilteile miteinander verschlie­ ßen. Die Zugkraft wird im wesentlichen durch die Trägerbänder des Reißverschlusses in die seitlich angrenzende Trägerfolie der zu schließenden Materialwand übertragen, während durch eine geeignete Anordnung eines Distanzstückes zwischen den Profilteilen des Dichtungsgleitverschlusses und dem mit der Trägerfolie verbundenen Grundkörper eine solche Übertragung von Zugkräften durch die Profilteile im wesentlichen vermie­ den wird.
Der erfindungsgemäße Verschluß besitzt ein gefälliges Ausse­ hen, ist gas- und flüssigkeitsdicht, ist leicht bedienbar, elastisch und besitzt in derjenigen Ausführung, bei welcher die Zähne des Reißverschlusses und die Profilteile des Dich­ tungsgleitverschlusses im wesentlichen in einer gleichen Ebene nebeneinander angeordnet sind, eine geringe Bautiefe, so daß er insbesondere für Kleidungsstücke, wie für Wasser­ sportbekleidung besonders geeignet ist. Er ist darüber hinaus ohne Anwendung von komplizierten Spezialmaschinen leicht herstellbar und dadurch preiswert. Der erfindungsgemäße Verschluß kann, falls notwendig, leicht ausgewechselt werden, da er als separates Fertigteil mit den zu verschließenden Materialbahnen vernäht werden kann. Als weiterer Vorteil ergibt sich schließlich, daß der Verschluß bei einer Bela­ stung von innen infolge seiner Elastizität nach außen gewölbt werden kann, wobei die von Profilteilen gebildeten Verschluß­ elemente eine solche Durchbiegung infolge ihrer Elastizität aufnehmen können, so daß z.B. bei Vorhandensein eines inneren Überdrucks in einem Behälter die Dichtkraft beibehalten wird.
Bei der Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verschlusses können die Verschlußelemente des Reißverschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in einer zu der durch den Ver­ schluß zu verschließenden Materialwand senkrechten Ebene nebeneinander angeordnet sein, wobei die Bewegungsrichtungen der Zähne des Reißverschlusses beim Öffnen und Schließen orthogonal zu denjenigen der Verschlußelemente des Dichtungs­ gleitverschlusses verlaufen. Bei einer solchen Ausgestaltung ist die aufnehmbare Zugkraft am größten, da Zugkräfte sowohl von den Trägerbändern des Reißverschlusses als auch von den Grundkörpern des Dichtungsgleitverschlusses aufgenommen und in die Trägerfolie der Materialwand eingeleitet werden kön­ nen. Allerdings sind hier die Betätigungskräfte des Schiebers beim Öffnen und Schließen gegenüber derjenigen Ausgestaltung etwas größer, bei welcher die Verschlußelemente des Reißver­ schlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in einer senk­ rechten Ebene zu der Materialwand nebeneinander angeordnet sind, derart, daß die Bewegungseinrichtungen der jeweiligen Verschlußelemente beim Öffnen bzw. Schließen des Verschlusses in parallelen Ebenen verlaufen. Der erfindungsgemäße Ver­ schluß ist daher in der einen oder anderen Ausgestaltung für einen bestimmten Zweck vorteilhafter geeignet. Eine weitere Ausgestaltung ergibt sich dadurch, daß bei einem Verschluß geringer Bautiefe, wie er beispielsweise bei Kleidungsstücken oder Taschen bevorzugt sein kann, die Verschlußelemente des Reißverschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in der Ebene der zu verschließenden Materialwand nebeneinander angeordnet sind, derart, daß die Bewegungsrichtungen der jeweiligen Verschlußelemente beim Öffnen bzw. Schließen des Verschlusses in orthogonalen Ebenen bzw. in einer gemeinsamen Ebene verlaufen. Beide Ausführungsbeispiele dieser Bauart besitzen eine relativ geringe Bauhöhe und sind im ersten Falle zur Aufnahme großer Zugkräfte und im zweiten Falle zur Erleichterung der Betätigung geeignet.
Die von den Profilteilen gebildeten Verschlußelemente des Dichtungsgleitverschlusses können unterschiedliche Gestalt besitzen, jedoch ist der verrastende Eingriff, welcher durch den Schieber herbeigeführt oder gelöst wird, erforderlich, um bei jeglicher Zug-, Druck-, Biege- und/oder Verdrillbean­ spruchung die geforderte Dichtheit des Verschlusses zu ge­ währleisten.
Die Profilteile des Dichtungsgleitverschlusses können ein­ stückig mit den elastischen Grundkörpern ausgebildet sein.
Durch entsprechende Materialdicke oder -härte, balgen- oder schleifenförmige Profilausbildung der Grundkörper, kann die erforderliche Querelastizität der Grundkörper erzielt werden. Wird der Verschluß zum Verschließen einer in einer Material­ wand vorgesehenen Öffnung verwendet, dann ist an beiden Enden des Verschlusses je ein Abschlußstück vorgesehen, durch welches die Verschlußelemente zusammengehalten und mit der Materialwand verbunden sind. Im Bereich dieser Abschlußstücke besitzen die Verschlußelemente des Dichtungsgleitverschlusses in Richtung der Verschlußschieberöffnungen keilförmige Ver­ dickungen, welche beim Schließen in die Schieberkanäle des Schiebers eintreten und diese dichtend verschließen. Im Falle der Verwendung bei einem Kleidungsstück ist der erfindungs­ gemäße Verschluß teilbar, so daß lediglich eine Hälfte des Reißverschlusses bzw. des Dichtungsgleitverschlusses mit Hilfe eines Abschlußstückes versehen ist, während die jewei­ lige andere Hälfte in das Abschlußstück und den jeweiligen Schieber einführbar ist. Zu diesem Zweck sind die freien Enden der einführbaren Hälften der Verschlüsse verstärkt ausgebildet. Soll der Verschluß von seinen beiden Enden ausgehend teilbar sein, können auch zwei unabhängig voneinan­ der bewegbare Schieber in an sich bekannter Weise für den Reißverschluß als auch für den Dichtungsgleitverschluß hin­ tereinander angeordnet sein, wobei jeweils ein Schieber des Reißverschlusses mit einem Schieber des Dich­ tungsgleitverschlusses verbunden ist.
Die Verbindung zwischen dem Reißverschluß und dem Dichtungs­ gleitverschluß kann z. B. durch Hochfrequenzschweißen erfol­ gen. Dies setzt voraus, daß der Dichtungsgleitverschluß aus PVC besteht und damit Hf-schweißbar ist. Das Reißverschluß­ band muß aber auch für die Hf-Verschweißung prepariert sein. Zu diesem Zweck enthält das Band im Bereich der Schweißzone eingewebte PVC-Fäden die sich mit dem Dichtungsgleitverschluß homogen verbinden. Eine andere Möglichkeit ist das Auftragen von flüssiger PVC-Masse auf das Reißverschlußband, welches durchtränkt wird und anschließend bei Temperaturen zwischen 150°C-180°C ausgeliert wird und damit als PVC-Schicht im Bandgewebe eingelassen ist. Besteht der Dichtungsgleitver­ schluß aus thermisch verschmelzbarem Kunststoff, z.B. Poly­ äthylen, so könnte dieser thermisch mit dem Reißverschlußband verschweißt werden, sofern auch hier das Band verschmelzungs­ fähige Materialien enthält. Lassen sich Reißverschlußband und Dichtungsgleitverschluß nicht verschweißen, so können diese Teile entweder zusammengeklebt oder miteinander vernäht werden. Beim Zusammennähen gibt es die Möglichkeit, die Nähte mit einem Dichtungsmittel zu überstreichen, wodurch die geforderte Gas- und Wasserdichtheit erreicht wird.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzug­ ten Ausführungsbeispielen an Hand der Zeichnungen. Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematische Querschnittansicht durch den erfin­ dungsgemäßen Verschluß, wobei die Verschlußelemente des Reißverschlusses und des Dichtungsgleitverschlus­ ses nebeneinander in einer senkrechten Ebene zur Ebene der Materialwand angeordnet sind und wobei die Bewegungsrichtungen der Verschlußelemente beim Schließen und Öffnen orthogonal zueinander verlau­ fen;
Fig. 2-4 weitere Ausführungsbeispiele des erfindungsgemä­ ßen Verschlusses:
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verschlusses zum Verschließen einer Öffnung in einer Materialwand;
Fig. 6 eine Seitenansicht auf die jeweiligen Hälften des Reißverschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses im Öffnungszustand;
Fig. 7 eine Draufsicht auf das Ende eines geteilten Ver­ schlusses;
Fig. 8 eine Seitenansicht des Verschlusses in Fig. 7; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines Schiebers.
Der in Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße gas- und flüssig­ keitsdichte Verschluß 1 besteht bei dem gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel aus einem Reißverschluß 2 und einem Dichtungs­ gleitverschluß 3. Die Verwendung eines Spiralverschlusses mit einem spiralförmigen Nylondraht ist auch denkbar. Dieser Verschluß ist auf seiner Unterseite flach ausgebildet, wes­ halb der erfindungsgemäße Verschluß insgesamt sehr flach sein kann. Der in Fig. 1 gezeigte Reißverschluß und der Dichtungs­ gleitverschluß sind in einer Ebene 4 nebeneinander angeord­ net, wobei die Ebene 4 senkrecht steht auf der Ebene der zu verschließenden Materialwand 5. Die Materialwand 5 ist mit den Trägerbändern 6 des Reißverschlusses verbunden, welche an ihren freien Enden Verdickungen 7 aufweisen, an denen die Zähne oder Spiralen (bzw. Spiralverschlußelemente) 8 des Reißverschlusses 2 befestigt sind.
In der Fig. 1 befindet sich unterhalb der Trägerbänder 6 jeweils ein als Grundkörper 9 bezeichneter Abschnitt des Dichtungsgleitverschlusses 3, der über ein Distanzstück 10 bzw. 11 mit einem Profilteil 12 bzw. 13 verbunden ist. Grund­ körper 9, Distanzstück 11 und Profilteil 13 sind beispielwei­ se einstückig hergestellt, während der Grundkörper 9 mit dem Distanzstück 10 und das Profilteil 12 aus unterschiedlichem Material bestehen, jedoch fest miteinander verbunden sind. Die Profilteile 12, 13 besitzen hakenförmige Anformungen, welche miteinander in Eingriff gebracht werden können. Es sind auch andere Ausgestaltungen der Profilteile denkbar, jedoch muß dafür gesorgt sein, daß die Profilteile miteinan­ der zwangsweise verrastet werden, wenn der Reißverschluß 2 geschlossen wird.
Zur Betätigung des Reißverschlusses 2 und des Dichtungsgleit­ verschlusses 3 ist ein einstückig ausgebildeter Schieber 14 vorgesehen, der in an sich bekannter Weise mit gegenüberlie­ genden Griffstücken 15, 16 ausgestattet ist, an denen nicht dargestellte Laschen befestigt sein können. Der Schieber kann in an sich bekannter Weise eine nicht dargestellte Federsper­ re besitzen, die über die Lasche betätigbar ist und zwischen die Zähne oder Spiralen 8 eingreift, um ein selbsttätiges Lösen des Verschlusses zu verhindern.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel können sowohl die Trägerbänder 6 als auch der Grundkörper 9 mit den Distanz­ stücken 10 und 11 Zugkräfte in einer im wesentlichen zu der Ebene 4 senkrechten Ebene aufnehmen. Allerdings sind das Distanzstück 10 balgenförmig und das Distanzstück 11 schlei­ fenförmig ausgebildet, so daß erst dann Zugkräfte aufgenommen werden können, wenn die Distanzstücke maximal gestreckt sind.
Bei dem in der Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind der Reißverschluß 17 und der Dichtungsgleitverschluß 18 nebenein­ ander in einer Ebene 19 angeordnet, die zu der Ebene 20 der Materialwand senkrecht steht. Dabei sind allerdings die Profilteile 21, 22 gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 um 90° gedreht, so daß die Schließbewegungen und Öffnungsbewegungen der Zähne 23 und der Profilteile 21 und 22 in parallelen Ebenen zu der Ebene 20 stattfinden. Beim Öffnen und Schließen läßt sich der Schieber 24 etwas leichter betä­ tigen, da geringere Reibungskräfte beim Verschieben auftre­ ten.
Die Fig. 3 und 4 zeigen weitere Varianten, bei denen der Reißverschluß 25 und der Dichtungsgleitverschluß 26 im we­ sentlichen in einer durch die Materialwand vorgegebenen Ebene nebeneinander angeordnet sind, wobei bei dem Ausführungsbei­ spiel 3 die Bewegungsrichtungen der Zähne 27 einerseits und der Profilteile 28, 29 andererseits beim Öffnen und Schließen des Verschlusses in orthogonalen Ebenen 30, 31 verlaufen, während sie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 in pa­ rallelen Ebenen 32, 33 verlaufen. Beide Verschlußvarianten nach den Fig. 3 und 4 besitzen eine geringe Bautiefe.
Der in den Fig. 5 und 6 dargestellte Verschluß 34 läßt erken­ nen, daß sowohl der Reißverschluß 35 als auch der Dichtungs­ gleitverschluß 36 ein Abschlußstück 37 bzw. 38 aufweisen. Das Abschlußstück 37 hält die von den Zähnen gebildeten Ver­ schlußelemente zusammen und dient als Bewegungsbegrenzung für den Schieber 39. Das Abschlußstück 38 besitzt keilförmige Verdickungen 40, welche in der Endlage des Schiebers in die entsprechenden Schieberkanäle 41 eingreifen und diese dich­ tend verschließen.
Der in den Fig. 5 und 6 dargestellte Verschluß findet z.B. bei Taschen Verwendung und ist nicht teilbar. Dagegen ist der in den Fig. 7 und 8 gezeigte Verschluß 42 für Kleidungsstücke vorgesehen und aus diesem Grunde teilbar. Das Abschlußstück 43, welches zur Begrenzung der Bewegung des Schiebers 44 dient, ist mit der in Bezug auf die Fig. 7 rechten Hälfte des Reißverschlußträgerbandes 45 bzw. dem Grundkörper 46 des Dichtungsgleitverschlusses verbunden, während die in Bezug auf die Fig. linke Hälfte des Reißverschlußträgerbandes 47 und des Grundkörpers 48 des Dichtungsgleitverschlusses in Richtung des Pfeiles 49 zunächst in den linken Schieberkanal des Schiebers 44 und dann in den linken Kanal des Abschluß­ stückes 43 einführbar sind. Das Reißverschlußträgerband 47 kann mit einem verstärkten Endstück 51 ausgebildet sein. Der Kanal 50 kann einen seitlichen Schlitz besitzen, der in Bezug auf die Fig. 7 an seiner Oberseite offen sein kann. Das in Bezug auf die Fig. 7 rechte Ende des Grundkörpers 46 des Dichtungsgleitverschlusses besitzt zur Sicherung eine Ver­ dickung 52, damit es sich nicht aus dem Gleitverschlußkanal 53 des Schiebers 44 herausziehen läßt.
Beim Einschieben des in Bezug auf die Fig. 7 linken Reißver­ schlußträgerbandes 47 in das U-förmige Abschlußstück 43 ist gleichzeitig der Anfang des darunterliegenden Dichtungsgleit­ verschlusses in den dazugehörigen Kanal des Reißverschluß­ schiebers 44 einzustecken, wodurch die Dichtungselemente des Dichtungsgleitverschlusses dichtend ineinandergreifen und so die Ausgangslage zum Betätigen des erfindungsgemäßen gas- und flüssigkeitsdichten Verschlusses hergestellt ist.
In der Fig. 9 ist ein Schieber 14 für den erfindungsgemäßen Verschluß gemäß Fig. 1 in perspektivischer Weise in vergrö­ ßertem Maßstab dargestellt. Der Schieber 14 besitzt in seinem oberen Teil zwei Eingangskanäle 54, 55 sowie einen Ausgangs­ kanal 56. In die Eingangskanäle 54, 55 werden die Verschluß­ elemente des Reißverschlusses 2 getrennt eingeführt und verlassen den Schieber durch den Kanal 56 in geschlossenem Zustand. Unmittelbar unter dem oberen Abschnitt des Schiebers 14 befindet sich der untere Abschnitt des Schiebers mit den beiden Eingangskanälen 57, 58 sowie dem Ausgangskanal 59. Aus der Fig. 9 ist zu entnehmen, daß der Schieber von der Ein­ gangsseite zur Ausgangsseite leicht konisch ausgebildet ist, wodurch das Einfädeln der Verschlußelemente des Reiß- oder Spiralverschlusses bzw. des Dichtungsgleitverschlusses er­ leichtert wird. Die Verschlußelemente verlassen den Schieber 14 durch die Kanäle 56, 59 in geschlossenem Zustand, wobei sie dicht aufeinander liegen.

Claims (26)

1. Gas- und flüssigkeitsdichter Verschluß zur Verbindung von zwei benachbarten Randteilen einer zu schließenden Material­ wand eines Gegenstandes, insbesondere Behälters, von Klei­ dungsstücken, Abdeckplanen und/oder dergleichen, wobei die Randteile wenigstens einen die Schließkräfte auf­ nehmenden Verschluß, insbesondere einen Reißverschluß oder Spiralverschluß, und einander zugeordnete Verschlußelemente aufweisen, die beim Schließen des Verschlusses in eine dich­ tende Lage zueinander bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ schlußelemente von Profilteilen (12, 13; 21, 22; 28, 29) eines Dichtungsgleitverschlusses (3, 18, 26, 36) gebildet sind, welche mittels der Betätigungseinrichtung (14, 24, 39) des die Schließkräfte aufnehmenden Verschlusses (2, 17, 25, 35) zwangsweise mechanisch miteinander in einen verrastenden dichten Eingriff bringbar bzw. voneinander lösbar sind.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (8; 12, 13) des die Schließkräfte aufneh­ menden Verschlusses (2) und des Dichtungsgleitverschlusses (3) in einer zu der durch den Verschluß (2, 3) zu verschlie­ ßenden Materialwand (5) senkrechten Ebene (4) nebeneinander angeordnet sind, derart, daß die Bewegungsrichtungen der jeweiligen Verschlußelemente (8; 12, 13) beim Öffnen bzw. Schließen des Verschlusses (2, 3) in orthogonalen Ebenen (4, 5) angeordnet sind.
3. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (21, 22, 23) des die Schließkräfte aufneh­ menden Verschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in einer zu der durch den Verschluß zu verschließenden Material­ wand senkrechten Ebene (19, 20) nebeneinander angeordnet sind, derart, daß die Bewegungsrichtungen der jeweiligen Verschlußelemente (21, 22, 23) beim Öffnen bzw. Schließen des Verschlusses in parallelen Ebenen angeordnet sind (Fig. 2).
4. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (27, 28, 29) des die Schließkräfte aufneh­ menden Verschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in der Ebene der zu verschließenden Materialwand nebeneinander ange­ ordnet sind, derart, daß die Bewegungsrichtungen der jewei­ ligen Verschlußelemente (27, 28, 29) beim Öffnen bzw. Schlie­ ßen des Verschlusses in orthogonalen Ebenen (30, 31) angeord­ net sind (Fig. 3).
5. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (27, 28, 29) des die Schließkräfte aufneh­ menden Verschlusses und des Dichtungsgleitverschlusses in der Ebene der zu verschließenden Materialwand nebeneinander ange­ ordnet sind, derart, daß die Bewegungsrichtungen der jeweili­ gen Verschlußelemente (27, 28, 29) beim Öffnen bzw. Schließen des Verschlusses in einer im wesentlichen gemeinsamen Ebene (32, 33) angeordnet sind (Fig. 4).
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für das jeweilige Verschlußelementenpaar (8, 12, 13; 23, 21, 22; 27, 28, 29) je ein Schieber (14, 24, 39, 44) vorgesehen ist, der die jeweiligen Verschlußelemente bei seiner Betätigung zwangsweise miteinander in Eingriff bringt, und daß die Schieber miteinander verbunden sind.
7. Verschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieber (14, 24, 39, 44) einstückig ausgebildet sind und vier Eingangskanäle sowie zwei Ausgangskanäle aufweisen, die jeweils unmittelbar über- bzw. nebeneinander angeordnet sind.
8. Verschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieber lösbar miteinander verbunden sind.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schieber beidseitig mit einem Bedie­ nungsgriff (15, 16) versehen sind.
10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (12, 13) des Dich­ tungsgleitverschlusses (3) an den freien, zu verbindenden Rändern eines elastischen Grundkörpers (9) vorgesehen sind.
11. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Grundkörper (9) über ein schleifen- und/oder balgenförmiges Distanzstück (10, 11) mit einem Trägerband (6) verbunden ist.
12. Verschluß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trägerfolie (5) ein Trägerband (6) mit an seinen freien, zu verbindenden Rändern angeordneten Zähnen (8) der Verschlußelemente des die Schließkräfte aufnehmenden Ver­ schlusses (2) angeordnet ist.
13. Verschluß nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (9), das Trägerband (6) und die Trägerfolie (5) miteinander vernäht, verklebt und/ oder verschweißt sind.
14. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (12, 13) des Dichtungsgleitverschlusses (3) ein oder mehrere haken-, pilz- oder wulstförmige Anformungen aufweisen, die dichtend miteinander in Eingriff bringbar sind.
15. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (13, 21, 22) des Dichtungsgleitverschlusses einstückig mit dem elasti­ schen Grundkörper (9) ausgebildet sind.
16. Verschluß nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich­ net, daß das Trägerband (6) in den elastischen Grundkörper (9) teilweise eingebettet ist.
17. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (12, 13) aus einem härteren Material als die angrenzenden Grundkörper (9) ausgebildet sind bzw. eine größere Shorehärte als die angrenzenden Grundkörper aufweisen.
18. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsgleitverschluß aus elasti­ schem Kunststoff, Gummi bzw. Kautschuk oder dergleichen besteht.
19. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente des Verschlusses an ihren beiden Enden durch je ein Abschlußstück (37) zusammen­ gehalten und mit der Materialwand verbunden sind.
20. Verschluß nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an den Verschlußelementen des Dichtungsgleitverschlusses im Bereich des Abschlußstückes (38) keilförmige Verdickungen (40) angeformt sind, welche beim Schließen durch den Schieber in die Schieberkanäle (41) eingreifen, um diese dichtend zu verschließen.
21. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der die Schließkräfte aufnehmende Ver­ schluß (2) und der Dichtungsgleitverschluß (3) teilbar sind und daß die einen Verschlußelemente (45, 46) der Verschluß­ elementenpaare durch ein Abschlußstück (43) an ihren Enden zusammengehalten und mit der Materialwand verbunden sind, während die zugeordneten anderen Verschlußelemente der Ver­ schlußelementenpaare durch den oder die Schieber (44) hin­ durch in entsprechende Kanäle (50) des Abschlußstückes (43) einführbar sind.
22. Verschluß nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (51) der in die Schieber einführbaren Ver­ schlußelemente verstärkt sind.
23. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß für den Verschluß zwei hintereinander angeordnete Doppelschieber vorgesehen sind, die ein Öffnen und Schließen des Verschlusses, ausgehend von den beiden Verschlußenden ermöglichen.
24. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß durch Nähen, Kleben oder Schweißen mit einem dicht zu verschließenden Behälter oder Kleidungsstück dichtend verbunden ist.
25. Verschluß nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem die Schließkäfte aufnehmenden Verschluß und dem Dichtungsgleitverschluß durch Nähen, Kleben oder/und Hochfrequenzschweißen hergestellt ist.
26. Behälter, Kleidungsstück, Materialbahn mit wenigstens einer verschließbaren Öffnung oder zu verbindenden Teilen, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung bzw. die zu verbindenden Teile mit einem Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 25 ausgestattet sind.
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