DE3740025C2 - - Google Patents
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- DE3740025C2 DE3740025C2 DE19873740025 DE3740025A DE3740025C2 DE 3740025 C2 DE3740025 C2 DE 3740025C2 DE 19873740025 DE19873740025 DE 19873740025 DE 3740025 A DE3740025 A DE 3740025A DE 3740025 C2 DE3740025 C2 DE 3740025C2
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- H—ELECTRICITY
- H05—ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- H05K—PRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
- H05K5/00—Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
- H05K5/0026—Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units
- H05K5/0069—Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units having connector relating features for connecting the connector pins with the PCB or for mounting the connector body with the housing
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
- Casings For Electric Apparatus (AREA)
Description
Die Erfindung geht von einem gemäß dem Oberbegriff des
Hauptanspruches konzipierten Gehäuse aus.
Gehäuse für elektrische und/oder elektronische Bauteile
sind in unterschiedlichen Formen und Größen allgemein bekannt.
Solche Gehäuse dienen dem Zweck, die in ihnen angeordneten
Bauteile vor äußeren Einflüssen weitestgehend zu schützen. Um
eine einwandfreie Funktion der Bauteile zu gewährleisten,
sollen die Gehäuse die Bauteile z. B. vor Staub oder
Feuchtigkeit schützen. Des weiteren werden solche Gehäuse auch
dazu benutzt, die während des Betriebs der innenliegenden
Bauteile entstehende Wärme an die äußere Umgebung, z. B. an die
Luft abzugeben. Eine gute Wärmeleitfähigkeit des Gehäuses ist
insbesondere dann erforderlich, wenn solche im Inneren des
Gehäuses befindliche Bauteile während ihres Betriebes große
Wärmemengen freisetzen.
Durch die DE-PS 33 06 019 und das DE-GM 76 21 758 sind jeweils
dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechende Gehäuse für
elektrische und/oder elektronische Bauteile bekanntgeworden.
Diese bekanntgewordenen Gehäuse sind aber zum einen so
konzipiert, daß z. B. nur eine Baueinheit einer bestimmten
Größenordnung in das Gehäuse eingebracht werden kann. Das
bedeutet, daß für jede von der Größenordnung her
unterschiedliche Baueinheit ein anderes Gehäuse entwickelt und
produziert werden muß. Vielfach ist aber die Entwicklung und
Produktion eines neuen, wenn auch nur geringfügig geänderten
Gehäuses sehr teuer. Zum anderen sind die Gehäuse von
vornherein so groß ausgelegt, daß unterschiedliche
Bauteilgrößen oder mehrere Bauteile in denselben untergebracht
werden können. Das bedeutet aber, daß der nicht genutzte Raum
des Gehäuses als Bauraum für andere Aggregate verlorengeht,
wenn eine entsprechend kleine Baueinheit in dem eigentlich zu
groß ausgelegten Gehäuse verbaut wird. Ein solch
verschwenderischer Umgang mit Bauraum ist aber in vielen
Bereichen der Technik, bedingt durch die gedrängte Bauweise,
nicht akzeptabel.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Gehäuse für zumindest ein elektrisches und/oder
elektronisches Bauteil zu schaffen, das ohne Bauraum zu
verschenken und ohne zusätzlich wesentliche Erstellungskosten
zu verursachen, auf die von der Größenordnung her
unterschiedlichsten Baueinheiten abgestimmt werden kann.
Des weiteren ist durch die DE-OS 16 65 081 ein Kasten für
elektrische Geräte, vorzugsweise Befehls- oder Meldegeräte
bekanntgeworden, dessen Gehäuse aus Endlosprofilen hergestellt
wird. Zwar kann man das Gehäuse, ohne zusätzliche wesentliche
Erstellungskosten zu verursachen, auch von der Größenordnung her
auf unterschiedliche Baueinheiten abstimmen, jedoch sind zur
Herstellung solcher Gehäuse jeweils zwei verschiedene Stücke
von Endlosprofilen notwendig und es besteht auch keine
Möglichkeit, ein Sockelteil einer Längswand des Gehäuses
zuzuordnen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem Gehäuse für
zumindest ein elektrisches und/oder elektronisches Bauteil
durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches
angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einem solchermaßen ausgebildeten Gegenstand ist besonders
vorteilhaft, daß sich die Gehäusegröße durch einfaches Ablängen
eines vorhandenen Endlosprofiles variieren läßt und somit die
Herstellung von Gehäusen der unterschiedlichsten
Größenordnungen, ohne Mehrkosten zu verursachen, realisierbar
ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles sei die Erfindung näher erläutert, und
zwar zeigt
Fig. 1a einen Schnitt durch ein Gehäuse gemäß der Linie
B-B ohne Leiterplatte, elektrische bzw.
elektronische Bauteile und Sockelteil,
Fig. 1b einen Schnitt durch das Gehäuse gemäß der Linie
B-B mit darin vorhandenen Bauelementen,
Fig. 1c das Gehäuse in der Draufsicht (mit gegenüber den
Fig. 1a und 1b geändertem Maßstab),
Fig. 1d einen Schnitt durch das Gehäuse gemäß der Linie
A-A nach Fig. 1c.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, setzt sich das Gehäuse im
wesentlichen aus einem abgelängten Stück Endlosprofil 1 und den
die Endöffnungen 1a, 1b verschließenden Endkappen 2a, 2b
zusammen.
Das Endlosprofil 1 wird aus einer Aluminiumlegierung durch
ein Strangpreßverfahren hergestellt. Durch Ablängen dieses
Endlosprofiles 1 in einzelne Stücke wird die Größe des Gehäuses
bestimmt. Somit kann man z. B. durch Absägen von
unterschiedlich langen Stücken des Endlosprofiles 1
unterschiedlich große Gehäuse realisieren. Wie speziell aus
Fig. 1a hervorgeht, ist das Endlosprofil 1 so stranggepreßt,
daß eine Öffnung 3 an seiner einen Längswand 1c entsteht, die
sich über die gesamte Länge dieser Längswand 1c erstreckt. Die
Öffnung 3 verläuft somit in Fertigungsrichtung des
Endlosprofiles 1. Des weiteren sind an den Längswänden 1c des
Endlosprofiles 1 in den Innenraum 4 hineinragende Kühlrippen 5
und Halteglieder 6a, 6b angeformt. Wie speziell aus Fig. 1b
hervorgeht, sind elektrische und/oder elektronische Bauteile 7
auf einer Leiterplatte 8 angeordnet und samt dieser in den
Innenraum 4 des Gehäuses eingeschoben worden. Die Kühlrippen 5
sind dabei so an die Längswände 1c angeformt, daß die
elektrischen und/oder elektronischen Bauteile 7, die während
ihres Betriebes größere Wärmemengen abgeben, so nah wie möglich
an diesen Kühlrippen 5 zu liegen kommen. Der eine Teil der an
die Längswände 1c angeformten Halteglieder 6a dient zur
Aufnahme der in den Innenraum 4 des Gehäuses eingeschobenen
Leiterplatte 8. Der andere Teil der Halteglieder 6b ist für
die Festlegung der aus Kunststoff hergestellten, die
Endöffnungen 1a, 1b des Endlosprofiles 1 verschließenden
Endkappen 2a, 2b vorgesehen. Wie speziell aus den Fig. 1c
und 1d hervorgeht, werden die Endkappen 2a, 2b mittels
Schrauben 9, die mit den Haltegliedern 6b zusammenwirken,
beiderseits an das Endlosprofil 1 angeschraubt.
Wie speziell aus den Fig. 1b und 1d hervorgeht, sind auf
der Leiterplatte 8 die elektrischen und/oder elektronischen
Bauteile 7 und das Sockelteil 10 festgelegt. Das Sockelteil 10
nimmt dabei die nach außen geführten Anschlußkontaktteile 11
auf, welche wiederum durch Verlöten mit den auf der
Leiterplatte vorhandenen Leiterbahnen verbunden sind. In die
Seitenwände 10a, 10b des Sockelteiles 10 sind Nuten 12a, 12b
eingeformt, die in Fertigungsrichtung des Endlosprofiles 1
verlaufen und sich über die gesamte Länge der Seitenwände
10a, 10b des Sockelteiles 10 erstrecken.
Vor dem Komplettieren des Gehäuses wird zuerst die Leiterplatte
8 mit allen elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen 7,
den Anschlußkontaktteilen 11 sowie dem Sockelteil 10 versehen.
Durch anschließendes Verlöten werden die notwendigen
elektrischen Verbindungen der elektrischen und/oder
elektronischen Bauteile und Anschlußkontaktteile zu den auf der
Leiterplatte befindlichen Leiterbahnen geschaffen. Die komplett
funktionstüchtige Leiterplatte 8 wird dann in das Endlosprofil
1 eingeschoben und die beiden Endkappen 2a, 2b werden an dem
Endlosprofil 1 mittels der Schrauben 9 befestigt. Beim
Einschieben der Leiterplatte 8 in das Endlosprofil 1 greifen
die Stirnkanten 13a, 13b der einerseits und andererseits der
Öffnung 3 endenden Längswand 1a in die Nuten 12a, 12b des
Sockelteiles 10 und die Stirnkanten 8a der Leiterplatte 8 in
die zugeordneten Halteglieder 6a des Endlosprofiles 1 ein.
Somit ist die Leiterplatte 8 im Innenraum 4 des Gehäuses
fixiert.
Selbstverständlich können aber auch die Endkappen 2a, 2b so
ausgebildet sein, daß sie die Fixierung der Leiterplatte 8 im
Endlosprofil 1 übernehmen.
Claims (8)
1. Gehäuse für zumindest ein elektrisches und/oder
elektronisches Bauteil, das auf einem Träger angeordnet ist,
wobei das Gehäuse eine Öffnung aufweist, die durch ein den
Abmessungen der Öffnung in etwa entsprechendes Sockelteil
verschließbar ist, durch das die dem elektrischen und/oder
elektronischen Bauteil zugeordneten elektrischen
Anschlußkontaktteile nach außen geführt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus
einem Stück Endlosprofil (1) besteht, dessen Endöffnungen
(1a, 1b) mit separaten Endkappen (2a, 2b) verschließbar sind und
daß eine der Längswände (1c) des Endlosprofiles (1) die durch
das Sockelteil (10) verschließbare, sich über die gesamte Länge
der einen Längswand (1c) erstreckende Öffnung (3) aufweist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
einerseits und andererseits der Öffnung (3) endenden
Stirnkanten (13a, 13b) der einen Längswand (1c) in je eine sich
jeweils über die gesamte Länge der Seitenwände (10a, 10b) des
Sockelteiles (10) erstreckende Nut (12a, 12b) eingreifen.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sockelteil (10) und das elektrische und/oder elektronische
Bauteil (7) bzw. die Bauteile (7) auf einem als Leiterplatte
ausgebildeten Träger (8) angeordnet sind.
4. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Endlosprofil (1) aus einer
stranggepreßten Aluminiumlegierung besteht.
5. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Endlosprofil (1) an seine Längswände
(1c) angeformte, in den Innenraum (4) hineinragende Kühlrippen
(5) und Halteglieder (6a, 6b) aufweist.
6. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Endöffnungen (1a, 1b) des
Endlosprofiles (1) verschließenden Endkappen (2a, 2b) aus
Kunststoff hergestellt sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Endkappen (2a, 2b) mittels Schrauben (9), die mit den
Haltegliedern (6b) zusammenwirken, an dem Endlosprofil (1)
befestigt sind.
8. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Endkappen (2a, 2b) mittels angeformter Dome, die mit den
Haltegliedern (6b) zusammenwirken, an dem Endlosprofil (1)
befestigt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19873740025 DE3740025A1 (de) | 1987-11-26 | 1987-11-26 | Gehaeuse |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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Publications (2)
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DE3740025A1 DE3740025A1 (de) | 1989-06-08 |
DE3740025C2 true DE3740025C2 (de) | 1991-06-20 |
Family
ID=6341288
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873740025 Granted DE3740025A1 (de) | 1987-11-26 | 1987-11-26 | Gehaeuse |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE3740025A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE9318058U1 (de) * | 1993-11-25 | 1994-03-03 | Greisinger, Otmar, 93128 Regenstauf | Gehäuse |
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-
1987
- 1987-11-26 DE DE19873740025 patent/DE3740025A1/de active Granted
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE3740025A1 (de) | 1989-06-08 |
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