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DE3637097A1 - Optisches breitband-nachrichtenuebertragungssystem, insbesondere im teilnehmeranschlussbereich - Google Patents

Optisches breitband-nachrichtenuebertragungssystem, insbesondere im teilnehmeranschlussbereich

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Publication number
DE3637097A1
DE3637097A1 DE19863637097 DE3637097A DE3637097A1 DE 3637097 A1 DE3637097 A1 DE 3637097A1 DE 19863637097 DE19863637097 DE 19863637097 DE 3637097 A DE3637097 A DE 3637097A DE 3637097 A1 DE3637097 A1 DE 3637097A1
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DE
Germany
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optical
laser
wavelength
optical waveguide
transmission
Prior art date
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Withdrawn
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DE19863637097
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English (en)
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Dieter Dr Rer Nat Kueppers
Klaus Ing Grad Herse
Kaete Hiepe-Wohlleben
Manfred Dipl Phys Kaiser
Friedemann Dr Ing Mohr
Horst Dr Ing Ohnsorge
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Alcatel Lucent Deutschland AG
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Standard Elektrik Lorenz AG
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Publication date
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    • H04B10/25Arrangements specific to fibre transmission
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    • GPHYSICS
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    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
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    • HELECTRICITY
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Description

Die Erfindung betrifft ein System nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein solches System ist bekannt aus ntz, Bd. 39 (1986) Heft 7 S.484-489. In dieser Druckschrift wird die Auffassung vertreten, daß ein Monomode-Lichtwellenleiter, der im optischen Langwellenbereich von 1300 nm bis 1600 nm die geringsten Dämpfungen und die größten Bandbreiten aufweist, das geeignete Übertragungsmedium für alle optischen Breitband-Nachrichtenübertragungssysteme, auch für den Teilnehmeranschlußbereich ist, in dem die Teilnehmer sternförmig über Lichtwellenleiter mit der Ortsvermittlungsstelle verbunden sind.
Bekanntlich sind solche Monomode-Lichtwellenleiter nur für Wellenlängen oberhalb einer (vom Kerndurchmesser und den Brechzahlen von Kern und Mantel abhängigen) Grenzwellenlänge "monomodig", d. h. oberhalb dieser Grenzwellenlänge ist nur der Grundmode ausbreitungsfähig. Dagegen sind bei Wellenlängen unterhalb dieser Grenzwellenlänge mehrere Moden ausbreitungsfähig. (ntz, Bd. 39 (1986), S. 454 bis 459).
In der erstgenannten Druckschrift ist ausgeführt, daß die optischen Sender und die optischen Empfänger auf den optischen Langwellenbereich (1300 nm bis 1600 nm) abgestimmt sein müssen, und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um die kostengünstige Herstellung, die heutzutage noch nicht möglich ist, zu erreichen. Eine kostengünstige Lösung für die optische Übertragung über Lichtwellenleiter im Teilnehmeranschlußbereich ist der Druckschrift nicht entnehmbar.
Auch in ntz, Bd. 39 (1986) Heft 7, S. 502 bis 508 wird die Auffassung vertreten, daß der Monomode-Lichtwellenleiter für den optischen Teilnehmeranschluß der geeignetste Lichtwellenleitertyp ist, daß jedoch die hohen Kosten für die hierfür notwendigen optisch-elektrischen Wandler der baldigen Einführung der optischen Breitband-Teilnehmeranschlüsse erheblich im Wege stehen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen und ein System anzugeben, das insbesondere für Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich eine kostengünstige Lösung darstellt.
Die Aufgabe wird wie im Patentanspruch 1 angegeben gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung hat die folgenden Vorteile:
  • - Als optische Sender und optische Empfänger werden Halbleiter-Bauelemente verwendet, die bereits heutzutage zu geringen Kosten zur Verfügung stehen. Damit ist das größte Hinderniss auf dem Weg zu einem kostengünstigen optischen Teilnehmeranschluß ausgeräumt.
  • - Als Übertragungsmedium wird der Lichtwellenleiter-Typ verwendet, der sich zur Anwendung für den Weitverkehr durchgesetzt hat und der im Wellenlängenbereich von 1300 bis 1600 nm die niedrigste Dämpfung und Dispersion hat, d. h. der für den Weitverkehr und für solche Wellenlängen tatsächlich heute der optimale Lichtwellenleiter-Typ ist. Die Beibehaltung dieses Typs erspart die Kosten zur Entwicklung eines für den Teilnehmeranschlußbereich speziell ausgelegten Lichtwellenleiters und macht, da bei Anwendung im Teilnehmeranschlußbereich wegen der Vielzahl von Teilnehmeranschlüssen insgesamt erheblich größere Mengen produziert werden müssen als bei einer ausschließlichen Anwendung für den Weitverkehr, eine wirtschaftliche Produktion dieses Typs von Lichtwellenleitern überhaupt erst möglich.
  • - Die erfindungsgemäße Ankopplung des Lichtwellenleiters an den Laser ist eine äußerst einfache Lösung des in der Literatur ntz Bd. 39 (1986), Heft 7, S. 502 bis S. 508 dargestellten Ankoppelproblems, das für Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich zwar geringer ist als für Weitverkehrsanwendungen, jedoch trotzdem als noch ungelöstes Problem dargestellt ist.
  • - Die erfindungsgemäße Ankopplung des Lichtwellenleiters an den Laser mittels eines Klebers hat gegenüber einer Ankopplungsoptik, bei der das Laserlicht in die Luft austreten würde, den Vorteil, daß der Abstrahlwinkel, unter dem das Laserlicht aus dem Laser austritt, verringert ist, da der Kleber einen höheren Brechungsindex als Luft hat. Somit bewirkt auch der Kleber eine gewisse Fokussierung. Die Ankopplung mittels eines Klebers hat außerdem den Vorteil, daß Mantellicht, das entweder durch Rückstreuung oder durch Reflexionen innerhalb der optischen Übertragungsstrecke vom Lichtwellenleiter zum Laser zurückgeleitet wird, nicht in den Laser zurückgelangt und dessen Eigenschaften verschlechtert, wie dies bei der Verwendung einer Linse zur Einkopplung des Laserlichts in den Lichtwellenleiter der Fall wäre.
Die Erfindung ist auch auf ein bidirektionales Übertragungssystem anwendbar, da es sich gezeigt hat, daß die dort üblicherweise zur Richtungstrennung und Wellenlängentrennung verwendeten Faserschmelzkoppler die Stabilität des übertragenen Grundmodes nicht beeinträchtigen, vielmehr haben diese Koppler sogar die Wirkung, daß sie höhere Moden unterdrücken würden, falls irgendwo auf der Übertragungsstrecke solche entstehen würden.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Kombination von elektro-optischen Wandlern mit einem Monomode-Lichtwellenleiter,
Fig. 2 eine Ausführungsform der Ankopplung des Lasers an den Lichtwellenleiter und
Fig. 3 eine Anwendung der Erfindung auf ein bidirektionales optisches Nachrichtenübertragungssystem.
Wie bei jedem optischen Übertragungssystem ist auch bei dem erfindungsgemäßen System nach Fig. 1 ein optischer Sender S, auch elektro-optischer Wandler genannt, über einen Lichtwellenleiter 1 als Übertragungsmedium mit einem optischen Empfänger E, auch optisch-elektrischer Wandler genannt, verbunden. Das Neue an diesem System liegt darin, daß ein sogenannter 1300 nm-Monomode-Lichtwellenleiter mit einem optischen Sender und einem optischen Empfänger kombiniert ist, deren Betriebswellenlänge im Bereich von 800 nm und somit deutlich unterhalb der Grenzwellenlänge des für eine Übertragung im Bereich von 1300 nm bis 1600 nm vorgesehenen Monomode-Lichtwellenleiters für eine Übertragung im Bereich von 1300 nm bis 1600 nm vorgesehenen liegt. Ein Monomode-Betrieb ist notwendig, um digitale Signale mit einer hohen Bitfolgefrequenz, z. B. von 140 Mbit/s, fehlerfrei übertragen zu können. Würde sich das Licht über den Lichtwellenleiter in mehreren Moden ausbreiten, so wäre dies wegen der bekannten Wirkung der Modendispersion nicht möglich.
Gemäß der Erfindung ist der notwendige Monomode-Betrieb dadurch erreicht, daß das Licht derart in den Lichtwellenleiter eingekoppelt wird, daß nur ein einziger Mode angeregt wird und höhere Moden, die wegen der unterhalb der Grenzwellenlänge des Lichtwellenleiters liegenden Betriebswellenlänge des Lasers auch ausbreitungsfähig wären, erst gar nicht entstehen. Als optischer Sender S werden bei 800 nm arbeitende Laser, basierend auf dem Material GaAlAs, und als Empfänger Photodioden, basierend auf dem Material Si, verwendet, die in ihren Eigenschaften genauestens bekannt und die billigsten zur Zeit erhältlichen Sende- und Empfangskomponenten sind.
So werden GaAlAs-Laser mit der Wellenlänge von 780 nm in Stückzahlen von Millionen produziert und in CD-Plattenspielern eingesetzt.
Da der Monomode-Lichtwellenleiter 1 bei der Betriebswellenlänge von 780 nm eine Dämpfung von etwa 2,5 dB/km besitzt, während die Dämpfungen bei 1300 nm und 1550 nm bei 0,4 dB/km bzw. bei 0,2 dB/km liegen, ist zwar die Dämpfung des neuen Systems gegenüber dem in der Literatur vorgeschlagenen bei 1300 oder 1500 nm arbeitenden System erhöht, jedoch kann diese Dämpfungserhöhung für Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich, wo die Länge der Übertragungsstrecke von der Ortsvermittlungsstelle bis zum Teilnehmer höchstens 12 km beträgt, in 95% der Fälle höchstens 6 km, ohne weiteres hingenommen werden, da wegen der Sendeleistung des Senders und der Empfindlichkeit des Empfängers genügend Reserve zur Verfügung steht. Für sämtliche Anwendungen, bei denen eine solche Dämpfung hingenommen werden kann, also nicht nur für Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich, ist die Erfindung die geeignete Lösung.
Um den Monomode-Betrieb bei einer Wellenlänge, bei der auch ein Multimode-Betrieb möglich wäre, zu erreichen kommt es entscheidend auf die Ankopplung zwischen dem Laser und dem Lichtwellenleiter, im folgenden mit LWL abgekürzt, an, denn erstens soll möglichst nur ein Mode, vorzugsweise der Grundmode LP 01 angeregt werden und zweitens muß die Ankopplung zeitlich konstant und unempfindlich gegenüber Temperaturschwankungen sein. Verschiebt sich nämlich die Ankopplung, so wird auch der nächsthöhere Mode L P 11 angeregt und der notwendige Monomode-Betrieb damit in unzulässiger Weise beeinträchtigt.
Die erfindungsgemäße Ankopplung eines Lasers an einen Monomode-LWL wird nun anhand von Fig. 2 erläutert. Die Fig. 2 zeigt einen Laser 2 mit einer aktiven Schicht 3, der auf einer Unterlage 4 befestigt ist. Der Monomode-LWL 1, dessen Kern mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet ist, ist relativ zum Laser 2 so angeordnet, daß seine Endfläche, in die der Laser einstrahlen soll, möglichst nahe an die lichtemittierende Fläche des Lasers 2 heranreicht. Der LWL ist eine sogenannte Anschlußleitung, auch "Faserschwanz" genannt und hat eine Länge von ungefähr 1 m. Das dem Laser 2 zugewandte Ende des LWL ist so justiert, daß das am Ende seiner Länge von 1 m zu beobachtende Nahfeld genau die Intensitätsverteilung zeigt, die der Intensitätsverteilung des Grundmodes L P 01 entspricht. Zum Justieren ist ein Verschiebetisch einsetzbar, mit dem der LWL hochgenau in allen drei Koordinatenrichtungen verschiebbar ist.
Vor dem Justieren wird ein Kleber 6 auf die Fläche des Lasers 2 aufgebracht, an die der LWL angekoppelt wird, und nach dem Justieren wird dieser Kleber durch UV-Bestrahlung ausgehärtet. Beim Kleben wird darauf geachtet, daß die angeklebte Endfläche des LWL vom Laser einen Abstand von ungefähr 20 µm hat. Ein geringerer Abstand kann bewirken, daß der LWL in Kontakt mit der lichtemittierenden Fläche des Lasers kommt und diese beschädigt, und ein größerer Abstand verschlechtert den Einkoppelwirkungsgrad. Um die Klebverbindung der LWL-Endfläche mit der Laserfläche zu stabilisieren, ist der LWL in geringem Abstand vom Laser auf eine Stütze 7 aufgeklebt. Die Stabilität der Einkopplung ist für die Sicherstellung des Monomodebetriebs von fundamentaler Bedeutung. Eine geringfügige Veränderung der Einkopplung in Form einer Verschiebung der Faser bereits um eine Länge von 0,1 µm würde sofort zur Anregung des unerwünschten nächsthöheren Modes L P 11 führen.
Die durch das beschriebene Ankleben erhaltene Einkopplung hat sich in Versuchen als außerordentlich robust erwiesen.
Sie war stabil gegen Vibrationen und zeigte keine Veränderungen im Laufe der Zeit. Aufgrund der Klebereigenschaften ist auch über einen Zeitraum von Jahren eine Änderung der Ankopplung nicht zu erwarten. Als Kleber wird ein handelsüblicher Optik-Kleber verwendet, der vom Hersteller wegen seiner guten dauerhaften Eigenschaften z. B. zum Spleißen von Lichtwellenleitern empfohlen wird. Günstige Eigenschaften dieses Klebers sind z. B. sein Brechungsindex von 1,56 und seine Temperaturbelastbarkeit auf Dauer von -80°C bis +90°C.
Nachdem vorstehend die Art der Ankopplung des Lasers an den LWL beschrieben wurde, wird nun auf die Eigenschaften des damit aufgebauten Systems nach Fig. 1 eingegangen. Der CD-Laser HL 7801 mit der Betriebswellenlänge von 780 nm des Herstellers Hitachi hat die Eigenschaft, daß er unter Ansteuerung mit hochfrequenten Signalen mehrmodig wird. Die entstehenden Moden sind longitudinale Moden, die die Form des Abstrahlungslichtkegels, in dem der Grundmode abgestrahlt wird, nicht wesentlich beeinflussen. Damit bleibt die Anregung des Grundmodes als einzigem Mode unabhängig davon, ob der Laser unmoduliert ist oder mit einem hochfrequenten Signal moduliert ist. In jedem Falle wurde eine einmodige Lichtausbreitung im LWL beobachtet. Die im abgestrahlten Licht des Lasers bei Modulation mit einem hochfrequenten Signal vorhandenen höheren Moden führen, LWL dazu, daß die Linienbreite des abgestrahlten Lichts vergrößert wird. Dies bedeutet, daß aufgrund der Materialdispersion des LWL die Lichtimpulse des übertragenen optischen Signals eine vergrößerte Laufzeitverzerrung erfahren. Diese kann jedoch ohne erhebliche Beeinträchtigung der Übertragungsqualität hingenommen werden, wenn die Länge der LWL-Übertragungsstrecke nur wenige Kilometer beträgt, wie dies bei Teilnehmeranschlußleitungen der Fall ist.
Ein Experiment hat gezeigt, daß Digitalsignale mit einer Bitfolgefrequenz von 34 Mbit/s über eine Übertragungsstrecke der beschriebenen Art bei ausreichender Qualität der Übertragung über eine Länge von 12 Kilometer übertragen werden können. Auch nach 12 km waren noch keine beobachtbaren Anteile des höheren Modes LP 11 entstanden.
Es ist durchaus überraschend, daß der angeregte Grundmode bei der Ausbreitung über die Faserlänge stabil bleibt und nicht sich in höhere Moden transformiert. Dies war nicht unbedingt zu erwarten, denn es gibt in der Literatur keine Gleichung, mit deren Hilfe es möglich gewesen wäre, die Koppellänge vorauszusagen, d. h. die Länge, nach welcher die Lichtenergie, die zunächst in nur einem einzigen Mode eingekoppelt wird, sich gleichmäßig auf die im LWL möglichen Moden LP 01 und LP 11 verteilt. Die Stabilität des Grundmodes im Monomode-LWL hängt vermutlich damit zusammen, daß sich der Grundmode LP 01 vom nächst höheren Mode LP 11 hinsichtlich der räumlichen Energieverteilung sehr stark unterscheidet.
In optischen Übertragungssystemen werden üblicherweise Stecker und Spleiße verwendet. Beispielsweise wird die an den Laser angeklebte Anschlußfaser mittels eines Steckers mit dem als Übertragungsmedium verwendeten LWL verbunden, entsprechend ist dies auf der Empfangsseite bei dem optischen Empfänger E. Für die Realisierbarkeit des erfindungsgemäßen Systems war es entscheidend, nachzuweisen, daß weder an Steckern noch an Spleißen der angeregte Grundmode in einen oder mehrere höhere Moden übergeht. Überraschenderweise erwies sich auch hier der Grundmode als äußerst stabil, und es wurde keine Verschlechterung der Übertragungseigenschaften bei Einfügung von Steckern und Spleißen in die Übertragungsstrecke festgestellt, falls Stecker mit Dämpfungen mit weniger als 1 dB verwendet wurden und die Spleiße fachmännisch ausgeführt wurden.
Zu dem oben erwähnten Kleber 6 für die stabile Ankopplung des Lasers an den LWL ist noch auf zwei vorteilhafte Eigenschaften hinzuweisen:
Der Brechungsindex von 1,56 des Klebers ist zur Anpassung des Brechungsindex der aktiven Schicht 3 des Lasers 2, der im Bereich 3 bis 5 liegt, an den Brechungsindex des Kerns 5 des LWL 1 von 1,45 besser geeignet als Luft mit einem Brechungsindex von 1. Der gegenüber Luft höhere Brechungsindex des Klebers sorgt dafür, daß das Laserlicht unter einem geringeren Winkel abgestrahlt wird und in den Kern des LWL gelangt, als dies der Fall wäre, wenn der Zwischenraum zwischen dem Laser und dem LWL ein Luftspalt wäre. Der Kleber hat somit eine Fokussierungswirkung und erhöht damit den Einkopplungswirkungsgrad.
Die zweite vorteilhafte Eigenschaft ist die folgende: Die gezeigte Laser-LWL-Ankopplung nach Fig. 2 hat zwar eine Einkoppeldämpfung von 6 dB, wogegen eine Einkopplung über eine Linse eine weitaus geringere Dämpfung von nur 3 dB hätte. Jedoch hat gerade diese erhöhte Einkoppeldämpfung den Vorteil, daß Mantellicht, das aus dem LWL infolge von Reflexionen an Steckern oder durch die Rayleigh-Streuung innerhalb des LWL in Richtung zum Laser zurückgestrahlt wird, keine nachteiligen Rückwirkungseffekte auf den Laser hat. Gerade die Lichtstreuung ist bei der Wellenlänge von 800 nm weitaus intensiver als sie bei 1300 nm und 1500 nm wäre. Bei Verwendung einer Linse zur Laser-LWL-Ankopplung würde auch das aus dem LWL in Richtung zum Laser zurückgestreute Mantellicht auf den Laser fokussiert und sich bei den Lasereigenschaften sehr störend bemerkbar machen, indem Linienverschmälerungen, Frequenz- und Intensitätssprünge auftreten würden. Dagegen hat die Anklebung nach Fig. 2 die vorteilhafte Wirkung, daß viel weniger Licht in den Laser zurückgestrahlt wird, als wenn eine Linse vorhanden wäre.
Für den Einsatz des erfindungsgemäßen Systems im Teilnehmeranschlußbereich ist es wünschenswert, daß die Übertragung in den beiden Richtungen über einen einzigen LWL erfolgt. Es hat sich gezeigt, daß auch der bidirektionale Betrieb über eine LWL-Übertragungsstrecke, die in bekannter Weise Faserschmelzkoppler zur wellenlängenselektiven Richtungstrennung aufweist, gemäß dem Prinzip der Erfindung möglich ist.
Die Fig. 3 zeigt ein solches System zur bidirektionalen optischen Übertragung mit verschiedenen Wellenlängen. Für die eine Übertragungsrichtung von einem Sender S 1 zu einem optischen Empfänger E 1 wird eine Wellenlänge von 780 nm verwendet und für die Gegenrichtung von einem Sender S 2 zu einem Empfänger E 2 eine Wellenlänge von 830 nm.
Zur Trennung der beiden Übertragungsrichtungen sind auf beiden Seiten der Übertragungsstrecke wellenlängenselektive Richtkoppler 8 und 9 in Form von an sich bekannten Faserschmelzkopplern vorhanden. Das Übertragungsmedium ist wie bei Fig. 1 ein Monomode-LWL 1, der eine Grenzwellenlänge knapp unter 1300 nm hat und der ebenso wie der LWL beim System nach Fig. 1 deutlich unterhalb dieser Grenzwellenlänge betrieben wird.
Mit den Bezugszeichen 10 sind LWL-Stecker bezeichnet welche die Enden der Faserschmelzkoppler mit Laser-Anschlußfasern bzw. mit dem Lichtwellenleiter 1 verbinden.
Überraschenderweise hat es sich gezeigt, daß Licht der Wellenlänge 780 nm, das im Grundmode in den Anschluß 11 des Kopplers 8 eingekoppelt wird, auch in reiner Form in diesem Mode am Anschluß 13 des Kopplers austritt, und daß Licht mit der Wellenlänge 830 nm, das ebenso im Grundmode in den Anschluß 13 des Kopplers 8 eingekoppelt wird, in reiner Form in diesem Mode am Anschluß 12 erscheint, entsprechendes gilt für den Koppler 9. In anderen Worten: ein Monomode-Betrieb im Multimode-Bereich eines Monomode-LWL ist mit bekannten Kopplern auch im bidirektionalen Wellenlängenmultiplex möglich. Es wurde sogar festgestellt, daß die Faserschmelzkoppler höhere Moden unterdrücken, falls solche irgendwo auf der Übertragungsstrecke entstehen oder durch ungenaue Ankopplung angeregt werden sollten.
Gemäß Fig. 3 läßt sich also ein kostengünstiger bidirektionaler optischer Breitband-Teilnehmeranschluß mit einem einzigen Lichtwellenleiter realisieren. Ein System nach Fig. 3 mit einer Länge von 5,5 km wurde bei einer Bitfolgefrequenz von 140 Mbit/s im bidirektionalen Betrieb mit den beiden angegebenen Wellenlängen getestet und es wurde stabil eine Bitfehlerhäufigkeit von 10⁴⁹ erreicht.
In den Rahmen der Erfindung gehören auch solche Systeme bei denen neben dem Grundmode in stark verringertem, jedoch noch beobachtbarem Maße auch höhere Moden angeregt und übertragen werden und diese durch geeignete Modenfilter, z. B. die erwähnten Faserschmelzkoppler, am Ende der Übertragungsstrecke, bevor das Licht auf den optisch-elektrischen Wandler trifft, unterdrückt werden. Denn auch solche Systeme machen von dem Prinzip der Erfindung Gebrauch, einen Monomode-Wellenleiter entgegen der für ihn typischen Anwendung nicht in seinem Monomode-Wellenlängenbereich sondern in seinem Multimode-Wellenlängenbereich zu verwenden und trotzdem einen Monomode-Betrieb zu erreichen.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß die anhand von Fig. 2 beschriebene Laser-LWL-Ankopplung als selbständig schutzfähige Erfindung zu betrachten ist, die bei jeglichen Systemen, bei denen es auf eine kostengünstige, stabile Ankopplung ankommt, einsetzbar ist. Dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung ist nicht auf Systeme beschränkt, bei denen ein Monomode-LWL unterhalb seiner Grenzwellenlänge für eine Nachrichtenübertragung im Monomode-Betrieb verwendet wird.
Eine der Fig. 2 entsprechende Ankopplung ist auch zwischen dem LWL und der empfangsseitigen Photodiode möglich, sowohl bei Systemen nach der vorliegenden Erfindung als auch bei beliebigen anderen Systemen.

Claims (4)

1. Optisches Breitband-Nachrichtenübertragungssystem, insbesondere für den Teilnehmeranschlußbereich, mit mindestens einem optischen Sender, mindenstens einem optischen Empfänger und einem Lichtwellenleiter, in dem oberhalb einer Grenzwellenlänge, z. B. 1280 nm, nur der Grundmode ausbreitungsfähig ist dadurch gekennzeichnet, daß als optischer Sender (S, S 1, S 2) ein Halbleiterlaser und als optischer Empfänger (E, E 1, E 2) eine Halbleiter-Photodiode verwendet ist, deren Betriebswellenlänge deutlich unterhalb der Grenzwellenlänge des Lichtwellenleiters (1), z. B. im 800 nm-Wellenlängenbereich, liegt, und daß der Laser (S, S 1) derart an den Lichtwellenleiter angekoppelt ist, daß in ihm nur ein einziger Mode angeregt wird.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankopplung des Lasers (2) an den Lichtwellenleiter (1) dadurch bewirkt ist, daß das Ende des Lichtwellenleiters, in das der Laser einstrahlen soll, an die lichtemittierende Fläche des Lasers (2) mittels eines Klebers (6) angeklebt ist (Fig. 2).
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (1) im Wellenlängenmultiplex bidirektional betrieben ist und daß dabei als richtungstrennende/richtungsvereinigende Elemente Wellenlängenmultiplexer/-demultiplexer in Form von Faserschmelzkopplern (8, 9) verwendet sind (Fig. 3).
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Wellenlängen für die beiden Übertragungsrichtungen 780 nm und 830 nm betragen.
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