DE3637097A1 - Optisches breitband-nachrichtenuebertragungssystem, insbesondere im teilnehmeranschlussbereich - Google Patents
Optisches breitband-nachrichtenuebertragungssystem, insbesondere im teilnehmeranschlussbereichInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein System nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1. Ein solches System ist bekannt aus ntz,
Bd. 39 (1986) Heft 7 S.484-489. In dieser Druckschrift
wird die Auffassung vertreten, daß ein
Monomode-Lichtwellenleiter, der im optischen
Langwellenbereich von 1300 nm bis 1600 nm die geringsten
Dämpfungen und die größten Bandbreiten aufweist, das
geeignete Übertragungsmedium für alle optischen
Breitband-Nachrichtenübertragungssysteme, auch für den
Teilnehmeranschlußbereich ist, in dem die Teilnehmer
sternförmig über Lichtwellenleiter mit der
Ortsvermittlungsstelle verbunden sind.
Bekanntlich sind solche Monomode-Lichtwellenleiter nur für
Wellenlängen oberhalb einer (vom Kerndurchmesser und den
Brechzahlen von Kern und Mantel abhängigen)
Grenzwellenlänge "monomodig", d. h. oberhalb dieser
Grenzwellenlänge ist nur der Grundmode ausbreitungsfähig.
Dagegen sind bei Wellenlängen unterhalb dieser
Grenzwellenlänge mehrere Moden ausbreitungsfähig. (ntz,
Bd. 39 (1986), S. 454 bis 459).
In der erstgenannten Druckschrift ist ausgeführt, daß die
optischen Sender und die optischen Empfänger auf den
optischen Langwellenbereich (1300 nm bis 1600 nm)
abgestimmt sein müssen, und daß große Anstrengungen
unternommen werden müssen, um die kostengünstige
Herstellung, die heutzutage noch nicht möglich ist, zu
erreichen. Eine kostengünstige Lösung für die optische
Übertragung über Lichtwellenleiter im
Teilnehmeranschlußbereich ist der Druckschrift nicht
entnehmbar.
Auch in ntz, Bd. 39 (1986) Heft 7, S. 502 bis 508 wird die
Auffassung vertreten, daß der Monomode-Lichtwellenleiter
für den optischen Teilnehmeranschluß der geeignetste
Lichtwellenleitertyp ist, daß jedoch die hohen Kosten für
die hierfür notwendigen optisch-elektrischen Wandler der
baldigen Einführung der optischen
Breitband-Teilnehmeranschlüsse erheblich im Wege stehen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu
schaffen und ein System anzugeben, das insbesondere für
Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich eine
kostengünstige Lösung darstellt.
Die Aufgabe wird wie im Patentanspruch 1 angegeben gelöst.
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung hat die folgenden Vorteile:
- - Als optische Sender und optische Empfänger werden Halbleiter-Bauelemente verwendet, die bereits heutzutage zu geringen Kosten zur Verfügung stehen. Damit ist das größte Hinderniss auf dem Weg zu einem kostengünstigen optischen Teilnehmeranschluß ausgeräumt.
- - Als Übertragungsmedium wird der Lichtwellenleiter-Typ verwendet, der sich zur Anwendung für den Weitverkehr durchgesetzt hat und der im Wellenlängenbereich von 1300 bis 1600 nm die niedrigste Dämpfung und Dispersion hat, d. h. der für den Weitverkehr und für solche Wellenlängen tatsächlich heute der optimale Lichtwellenleiter-Typ ist. Die Beibehaltung dieses Typs erspart die Kosten zur Entwicklung eines für den Teilnehmeranschlußbereich speziell ausgelegten Lichtwellenleiters und macht, da bei Anwendung im Teilnehmeranschlußbereich wegen der Vielzahl von Teilnehmeranschlüssen insgesamt erheblich größere Mengen produziert werden müssen als bei einer ausschließlichen Anwendung für den Weitverkehr, eine wirtschaftliche Produktion dieses Typs von Lichtwellenleitern überhaupt erst möglich.
- - Die erfindungsgemäße Ankopplung des Lichtwellenleiters an den Laser ist eine äußerst einfache Lösung des in der Literatur ntz Bd. 39 (1986), Heft 7, S. 502 bis S. 508 dargestellten Ankoppelproblems, das für Anwendungen im Teilnehmeranschlußbereich zwar geringer ist als für Weitverkehrsanwendungen, jedoch trotzdem als noch ungelöstes Problem dargestellt ist.
- - Die erfindungsgemäße Ankopplung des Lichtwellenleiters an den Laser mittels eines Klebers hat gegenüber einer Ankopplungsoptik, bei der das Laserlicht in die Luft austreten würde, den Vorteil, daß der Abstrahlwinkel, unter dem das Laserlicht aus dem Laser austritt, verringert ist, da der Kleber einen höheren Brechungsindex als Luft hat. Somit bewirkt auch der Kleber eine gewisse Fokussierung. Die Ankopplung mittels eines Klebers hat außerdem den Vorteil, daß Mantellicht, das entweder durch Rückstreuung oder durch Reflexionen innerhalb der optischen Übertragungsstrecke vom Lichtwellenleiter zum Laser zurückgeleitet wird, nicht in den Laser zurückgelangt und dessen Eigenschaften verschlechtert, wie dies bei der Verwendung einer Linse zur Einkopplung des Laserlichts in den Lichtwellenleiter der Fall wäre.
Die Erfindung ist auch auf ein bidirektionales
Übertragungssystem anwendbar, da es sich gezeigt hat,
daß die dort üblicherweise zur Richtungstrennung und
Wellenlängentrennung verwendeten Faserschmelzkoppler
die Stabilität des übertragenen Grundmodes nicht
beeinträchtigen, vielmehr haben diese Koppler sogar die
Wirkung, daß sie höhere Moden unterdrücken würden,
falls irgendwo auf der Übertragungsstrecke solche
entstehen würden.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen
beispielsweise näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Kombination
von elektro-optischen Wandlern mit einem
Monomode-Lichtwellenleiter,
Fig. 2 eine Ausführungsform der Ankopplung des Lasers an
den Lichtwellenleiter und
Fig. 3 eine Anwendung der Erfindung auf ein
bidirektionales optisches
Nachrichtenübertragungssystem.
Wie bei jedem optischen Übertragungssystem ist auch bei
dem erfindungsgemäßen System nach Fig. 1 ein optischer
Sender S, auch elektro-optischer Wandler genannt, über
einen Lichtwellenleiter 1 als Übertragungsmedium mit einem
optischen Empfänger E, auch optisch-elektrischer Wandler
genannt, verbunden. Das Neue an diesem System liegt darin,
daß ein sogenannter 1300 nm-Monomode-Lichtwellenleiter mit
einem optischen Sender und einem optischen Empfänger
kombiniert ist, deren Betriebswellenlänge im Bereich von
800 nm und somit deutlich unterhalb der Grenzwellenlänge
des für eine Übertragung im Bereich von 1300 nm bis
1600 nm vorgesehenen Monomode-Lichtwellenleiters für eine
Übertragung im Bereich von 1300 nm bis 1600 nm
vorgesehenen liegt. Ein Monomode-Betrieb ist notwendig, um
digitale Signale mit einer hohen Bitfolgefrequenz, z. B.
von 140 Mbit/s, fehlerfrei übertragen zu können. Würde
sich das Licht über den Lichtwellenleiter in mehreren
Moden ausbreiten, so wäre dies wegen der bekannten Wirkung
der Modendispersion nicht möglich.
Gemäß der Erfindung ist der notwendige Monomode-Betrieb
dadurch erreicht, daß das Licht derart in den
Lichtwellenleiter eingekoppelt wird, daß nur ein einziger
Mode angeregt wird und höhere Moden, die wegen der
unterhalb der Grenzwellenlänge des Lichtwellenleiters
liegenden Betriebswellenlänge des Lasers auch
ausbreitungsfähig wären, erst gar nicht entstehen. Als
optischer Sender S werden bei 800 nm arbeitende Laser,
basierend auf dem Material GaAlAs, und als Empfänger
Photodioden, basierend auf dem Material Si, verwendet, die
in ihren Eigenschaften genauestens bekannt und die
billigsten zur Zeit erhältlichen Sende- und
Empfangskomponenten sind.
So werden GaAlAs-Laser mit der Wellenlänge von 780 nm in
Stückzahlen von Millionen produziert und in
CD-Plattenspielern eingesetzt.
Da der Monomode-Lichtwellenleiter 1 bei der
Betriebswellenlänge von 780 nm eine Dämpfung von etwa
2,5 dB/km besitzt, während die Dämpfungen bei 1300 nm und
1550 nm bei 0,4 dB/km bzw. bei 0,2 dB/km liegen, ist zwar
die Dämpfung des neuen Systems gegenüber dem in der
Literatur vorgeschlagenen bei 1300 oder 1500 nm
arbeitenden System erhöht, jedoch kann diese
Dämpfungserhöhung für Anwendungen im
Teilnehmeranschlußbereich, wo die Länge der
Übertragungsstrecke von der Ortsvermittlungsstelle bis zum
Teilnehmer höchstens 12 km beträgt, in 95% der Fälle
höchstens 6 km, ohne weiteres hingenommen werden, da wegen
der Sendeleistung des Senders und der Empfindlichkeit des
Empfängers genügend Reserve zur Verfügung steht. Für
sämtliche Anwendungen, bei denen eine solche Dämpfung
hingenommen werden kann, also nicht nur für Anwendungen im
Teilnehmeranschlußbereich, ist die Erfindung die geeignete
Lösung.
Um den Monomode-Betrieb bei einer Wellenlänge, bei der
auch ein Multimode-Betrieb möglich wäre, zu erreichen
kommt es entscheidend auf die Ankopplung zwischen dem
Laser und dem Lichtwellenleiter, im folgenden mit LWL
abgekürzt, an, denn erstens soll möglichst nur ein Mode,
vorzugsweise der Grundmode LP 01 angeregt werden und
zweitens muß die Ankopplung zeitlich konstant und
unempfindlich gegenüber Temperaturschwankungen sein.
Verschiebt sich nämlich die Ankopplung, so wird auch der
nächsthöhere Mode L P 11 angeregt und der notwendige
Monomode-Betrieb damit in unzulässiger Weise
beeinträchtigt.
Die erfindungsgemäße Ankopplung eines Lasers an einen
Monomode-LWL wird nun anhand von Fig. 2 erläutert. Die
Fig. 2 zeigt einen Laser 2 mit einer aktiven Schicht 3,
der auf einer Unterlage 4 befestigt ist. Der Monomode-LWL
1, dessen Kern mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet ist, ist
relativ zum Laser 2 so angeordnet, daß seine Endfläche, in
die der Laser einstrahlen soll, möglichst nahe an die
lichtemittierende Fläche des Lasers 2 heranreicht. Der LWL
ist eine sogenannte Anschlußleitung, auch "Faserschwanz"
genannt und hat eine Länge von ungefähr 1 m. Das dem
Laser 2 zugewandte Ende des LWL ist so justiert, daß das
am Ende seiner Länge von 1 m zu beobachtende Nahfeld genau
die Intensitätsverteilung zeigt, die der
Intensitätsverteilung des Grundmodes L P 01 entspricht.
Zum Justieren ist ein Verschiebetisch einsetzbar, mit dem
der LWL hochgenau in allen drei Koordinatenrichtungen
verschiebbar ist.
Vor dem Justieren wird ein Kleber 6 auf die Fläche des
Lasers 2 aufgebracht, an die der LWL angekoppelt wird, und
nach dem Justieren wird dieser Kleber durch UV-Bestrahlung
ausgehärtet. Beim Kleben wird darauf geachtet, daß die
angeklebte Endfläche des LWL vom Laser einen Abstand von
ungefähr 20 µm hat. Ein geringerer Abstand kann bewirken,
daß der LWL in Kontakt mit der lichtemittierenden Fläche
des Lasers kommt und diese beschädigt, und ein größerer
Abstand verschlechtert den Einkoppelwirkungsgrad. Um die
Klebverbindung der LWL-Endfläche mit der Laserfläche zu
stabilisieren, ist der LWL in geringem Abstand vom Laser
auf eine Stütze 7 aufgeklebt. Die Stabilität der
Einkopplung ist für die Sicherstellung des
Monomodebetriebs von fundamentaler Bedeutung. Eine
geringfügige Veränderung der Einkopplung in Form einer
Verschiebung der Faser bereits um eine Länge von 0,1 µm
würde sofort zur Anregung des unerwünschten nächsthöheren
Modes L P 11 führen.
Die durch das beschriebene Ankleben erhaltene Einkopplung
hat sich in Versuchen als außerordentlich robust erwiesen.
Sie war stabil gegen Vibrationen und zeigte keine
Veränderungen im Laufe der Zeit. Aufgrund der
Klebereigenschaften ist auch über einen Zeitraum von
Jahren eine Änderung der Ankopplung nicht zu erwarten. Als
Kleber wird ein handelsüblicher Optik-Kleber verwendet,
der vom Hersteller wegen seiner guten dauerhaften
Eigenschaften z. B. zum Spleißen von Lichtwellenleitern
empfohlen wird. Günstige Eigenschaften dieses Klebers sind
z. B. sein Brechungsindex von 1,56 und seine
Temperaturbelastbarkeit auf Dauer von -80°C bis
+90°C.
Nachdem vorstehend die Art der Ankopplung des Lasers an
den LWL beschrieben wurde, wird nun auf die Eigenschaften
des damit aufgebauten Systems nach Fig. 1 eingegangen. Der
CD-Laser HL 7801 mit der Betriebswellenlänge von 780 nm
des Herstellers Hitachi hat die Eigenschaft, daß er unter
Ansteuerung mit hochfrequenten Signalen mehrmodig wird.
Die entstehenden Moden sind longitudinale Moden, die die
Form des Abstrahlungslichtkegels, in dem der Grundmode
abgestrahlt wird, nicht wesentlich beeinflussen. Damit
bleibt die Anregung des Grundmodes als einzigem Mode
unabhängig davon, ob der Laser unmoduliert ist oder mit
einem hochfrequenten Signal moduliert ist. In jedem Falle
wurde eine einmodige Lichtausbreitung im LWL beobachtet.
Die im abgestrahlten Licht des Lasers bei Modulation mit
einem hochfrequenten Signal vorhandenen höheren Moden
führen, LWL dazu, daß die Linienbreite des abgestrahlten
Lichts vergrößert wird. Dies bedeutet, daß aufgrund der
Materialdispersion des LWL die Lichtimpulse des
übertragenen optischen Signals eine vergrößerte
Laufzeitverzerrung erfahren. Diese kann jedoch ohne
erhebliche Beeinträchtigung der Übertragungsqualität
hingenommen werden, wenn die Länge der
LWL-Übertragungsstrecke nur wenige Kilometer beträgt, wie
dies bei Teilnehmeranschlußleitungen der Fall ist.
Ein Experiment hat gezeigt, daß Digitalsignale mit einer
Bitfolgefrequenz von 34 Mbit/s über eine
Übertragungsstrecke der beschriebenen Art bei
ausreichender Qualität der Übertragung über eine Länge von
12 Kilometer übertragen werden können. Auch nach 12 km
waren noch keine beobachtbaren Anteile des höheren Modes
LP 11 entstanden.
Es ist durchaus überraschend, daß der angeregte Grundmode
bei der Ausbreitung über die Faserlänge stabil bleibt und
nicht sich in höhere Moden transformiert. Dies war nicht
unbedingt zu erwarten, denn es gibt in der Literatur keine
Gleichung, mit deren Hilfe es möglich gewesen wäre, die
Koppellänge vorauszusagen, d. h. die Länge, nach welcher
die Lichtenergie, die zunächst in nur einem einzigen Mode
eingekoppelt wird, sich gleichmäßig auf die im LWL
möglichen Moden LP 01 und LP 11 verteilt. Die Stabilität
des Grundmodes im Monomode-LWL hängt vermutlich damit
zusammen, daß sich der Grundmode LP 01 vom nächst höheren
Mode LP 11 hinsichtlich der räumlichen Energieverteilung
sehr stark unterscheidet.
In optischen Übertragungssystemen werden üblicherweise
Stecker und Spleiße verwendet. Beispielsweise wird die an
den Laser angeklebte Anschlußfaser mittels eines Steckers
mit dem als Übertragungsmedium verwendeten LWL verbunden,
entsprechend ist dies auf der Empfangsseite bei dem
optischen Empfänger E. Für die Realisierbarkeit des
erfindungsgemäßen Systems war es entscheidend,
nachzuweisen, daß weder an Steckern noch an Spleißen der
angeregte Grundmode in einen oder mehrere höhere Moden
übergeht. Überraschenderweise erwies sich auch hier der
Grundmode als äußerst stabil, und es wurde keine
Verschlechterung der Übertragungseigenschaften bei
Einfügung von Steckern und Spleißen in die
Übertragungsstrecke festgestellt, falls Stecker mit
Dämpfungen mit weniger als 1 dB verwendet wurden und die
Spleiße fachmännisch ausgeführt wurden.
Zu dem oben erwähnten Kleber 6 für die stabile Ankopplung
des Lasers an den LWL ist noch auf zwei vorteilhafte
Eigenschaften hinzuweisen:
Der Brechungsindex von 1,56 des Klebers ist zur Anpassung
des Brechungsindex der aktiven Schicht 3 des Lasers 2, der
im Bereich 3 bis 5 liegt, an den Brechungsindex des Kerns
5 des LWL 1 von 1,45 besser geeignet als Luft mit einem
Brechungsindex von 1. Der gegenüber Luft höhere
Brechungsindex des Klebers sorgt dafür, daß das Laserlicht
unter einem geringeren Winkel abgestrahlt wird und in den
Kern des LWL gelangt, als dies der Fall wäre, wenn der
Zwischenraum zwischen dem Laser und dem LWL ein Luftspalt
wäre. Der Kleber hat somit eine Fokussierungswirkung und
erhöht damit den Einkopplungswirkungsgrad.
Die zweite vorteilhafte Eigenschaft ist die folgende: Die
gezeigte Laser-LWL-Ankopplung nach Fig. 2 hat zwar eine
Einkoppeldämpfung von 6 dB, wogegen eine Einkopplung über
eine Linse eine weitaus geringere Dämpfung von nur 3 dB
hätte. Jedoch hat gerade diese erhöhte Einkoppeldämpfung
den Vorteil, daß Mantellicht, das aus dem LWL infolge von
Reflexionen an Steckern oder durch die Rayleigh-Streuung
innerhalb des LWL in Richtung zum Laser zurückgestrahlt
wird, keine nachteiligen Rückwirkungseffekte auf den Laser
hat. Gerade die Lichtstreuung ist bei der Wellenlänge von
800 nm weitaus intensiver als sie bei 1300 nm und 1500 nm
wäre. Bei Verwendung einer Linse zur Laser-LWL-Ankopplung
würde auch das aus dem LWL in Richtung zum Laser
zurückgestreute Mantellicht auf den Laser fokussiert und
sich bei den Lasereigenschaften sehr störend bemerkbar
machen, indem Linienverschmälerungen, Frequenz- und
Intensitätssprünge auftreten würden. Dagegen hat die
Anklebung nach Fig. 2 die vorteilhafte Wirkung, daß viel
weniger Licht in den Laser zurückgestrahlt wird, als wenn
eine Linse vorhanden wäre.
Für den Einsatz des erfindungsgemäßen Systems im
Teilnehmeranschlußbereich ist es wünschenswert, daß die
Übertragung in den beiden Richtungen über einen einzigen
LWL erfolgt. Es hat sich gezeigt, daß auch der
bidirektionale Betrieb über eine LWL-Übertragungsstrecke,
die in bekannter Weise Faserschmelzkoppler zur
wellenlängenselektiven Richtungstrennung aufweist, gemäß
dem Prinzip der Erfindung möglich ist.
Die Fig. 3 zeigt ein solches System zur bidirektionalen
optischen Übertragung mit verschiedenen Wellenlängen. Für
die eine Übertragungsrichtung von einem Sender S 1 zu einem
optischen Empfänger E 1 wird eine Wellenlänge von 780 nm
verwendet und für die Gegenrichtung von einem Sender S 2 zu
einem Empfänger E 2 eine Wellenlänge von 830 nm.
Zur Trennung der beiden Übertragungsrichtungen sind auf
beiden Seiten der Übertragungsstrecke
wellenlängenselektive Richtkoppler 8 und 9 in Form von an
sich bekannten Faserschmelzkopplern vorhanden. Das
Übertragungsmedium ist wie bei Fig. 1 ein Monomode-LWL 1,
der eine Grenzwellenlänge knapp unter 1300 nm hat und der
ebenso wie der LWL beim System nach Fig. 1 deutlich
unterhalb dieser Grenzwellenlänge betrieben wird.
Mit den Bezugszeichen 10 sind LWL-Stecker bezeichnet
welche die Enden der Faserschmelzkoppler mit
Laser-Anschlußfasern bzw. mit dem Lichtwellenleiter 1
verbinden.
Überraschenderweise hat es sich gezeigt, daß Licht der
Wellenlänge 780 nm, das im Grundmode in den Anschluß 11
des Kopplers 8 eingekoppelt wird, auch in reiner Form in
diesem Mode am Anschluß 13 des Kopplers austritt, und daß
Licht mit der Wellenlänge 830 nm, das ebenso im Grundmode
in den Anschluß 13 des Kopplers 8 eingekoppelt wird, in
reiner Form in diesem Mode am Anschluß 12 erscheint,
entsprechendes gilt für den Koppler 9. In anderen Worten:
ein Monomode-Betrieb im Multimode-Bereich eines
Monomode-LWL ist mit bekannten Kopplern auch im
bidirektionalen Wellenlängenmultiplex möglich. Es wurde
sogar festgestellt, daß die Faserschmelzkoppler höhere
Moden unterdrücken, falls solche irgendwo auf der
Übertragungsstrecke entstehen oder durch ungenaue
Ankopplung angeregt werden sollten.
Gemäß Fig. 3 läßt sich also ein kostengünstiger
bidirektionaler optischer Breitband-Teilnehmeranschluß mit
einem einzigen Lichtwellenleiter realisieren. Ein System
nach Fig. 3 mit einer Länge von 5,5 km wurde bei einer
Bitfolgefrequenz von 140 Mbit/s im bidirektionalen Betrieb
mit den beiden angegebenen Wellenlängen getestet und es
wurde stabil eine Bitfehlerhäufigkeit von 10⁴⁹ erreicht.
In den Rahmen der Erfindung gehören auch solche Systeme
bei denen neben dem Grundmode in stark verringertem,
jedoch noch beobachtbarem Maße auch höhere Moden angeregt
und übertragen werden und diese durch geeignete
Modenfilter, z. B. die erwähnten Faserschmelzkoppler, am
Ende der Übertragungsstrecke, bevor das Licht auf den
optisch-elektrischen Wandler trifft, unterdrückt werden.
Denn auch solche Systeme machen von dem Prinzip der
Erfindung Gebrauch, einen Monomode-Wellenleiter entgegen
der für ihn typischen Anwendung nicht in seinem
Monomode-Wellenlängenbereich sondern in seinem
Multimode-Wellenlängenbereich zu verwenden und trotzdem
einen Monomode-Betrieb zu erreichen.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß die anhand
von Fig. 2 beschriebene Laser-LWL-Ankopplung als
selbständig schutzfähige Erfindung zu betrachten ist, die
bei jeglichen Systemen, bei denen es auf eine
kostengünstige, stabile Ankopplung ankommt, einsetzbar
ist. Dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung ist nicht
auf Systeme beschränkt, bei denen ein Monomode-LWL
unterhalb seiner Grenzwellenlänge für eine
Nachrichtenübertragung im Monomode-Betrieb verwendet wird.
Eine der Fig. 2 entsprechende Ankopplung ist auch zwischen
dem LWL und der empfangsseitigen Photodiode möglich,
sowohl bei Systemen nach der vorliegenden Erfindung als
auch bei beliebigen anderen Systemen.
Claims (4)
1. Optisches Breitband-Nachrichtenübertragungssystem,
insbesondere für den Teilnehmeranschlußbereich, mit
mindestens einem optischen Sender, mindenstens einem
optischen Empfänger und einem Lichtwellenleiter, in dem
oberhalb einer Grenzwellenlänge, z. B. 1280 nm, nur der
Grundmode ausbreitungsfähig ist
dadurch gekennzeichnet, daß als
optischer Sender (S, S 1, S 2) ein Halbleiterlaser und als
optischer Empfänger (E, E 1, E 2) eine Halbleiter-Photodiode
verwendet ist, deren Betriebswellenlänge deutlich
unterhalb der Grenzwellenlänge des Lichtwellenleiters (1),
z. B. im 800 nm-Wellenlängenbereich, liegt, und daß der
Laser (S, S 1) derart an den Lichtwellenleiter angekoppelt
ist, daß in ihm nur ein einziger Mode angeregt wird.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ankopplung des Lasers (2) an den Lichtwellenleiter (1)
dadurch bewirkt ist, daß das Ende des Lichtwellenleiters,
in das der Laser einstrahlen soll, an die
lichtemittierende Fläche des Lasers (2) mittels eines
Klebers (6) angeklebt ist (Fig. 2).
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lichtwellenleiter (1) im Wellenlängenmultiplex
bidirektional betrieben ist und daß dabei als
richtungstrennende/richtungsvereinigende Elemente
Wellenlängenmultiplexer/-demultiplexer in Form von
Faserschmelzkopplern (8, 9) verwendet sind (Fig. 3).
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Wellenlängen für die beiden
Übertragungsrichtungen 780 nm und 830 nm betragen.
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