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DE3633803C2 - Defibrillator-Elektrode - Google Patents

Defibrillator-Elektrode

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DE3633803C2
DE3633803C2 DE3633803A DE3633803A DE3633803C2 DE 3633803 C2 DE3633803 C2 DE 3633803C2 DE 3633803 A DE3633803 A DE 3633803A DE 3633803 A DE3633803 A DE 3633803A DE 3633803 C2 DE3633803 C2 DE 3633803C2
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sheet
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sheet metal
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Loraine Kay Holley
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    • A61N1/02Details
    • A61N1/04Electrodes
    • A61N1/05Electrodes for implantation or insertion into the body, e.g. heart electrode
    • A61N1/0587Epicardial electrode systems; Endocardial electrodes piercing the pericardium

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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine implantierbare Elektrode, insbesondere De­ fibrillatorelektrode, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, daß kardiale Arrhythmien, wie eine atriale Fibrillation ("A.F.") und ventrikulare Fibrillation ("V.F.") dadurch behoben werden können, daß über das Myokard elektrische Energie zugeführt wird. Die Defibrillierung erfolgt durch äußere Paddel, die auf der Brust angeordnet werden oder, bei einem chirurgischen Eingriff können innere Paddel direkt auf dem Herzen angeordnet werden, üblicherweise über den Ven­ trikeln.
Kürzlich sind implantierbare Defibrillatoren für das automatische Fest­ stellen und die Steuerung von Herzrhythmien vorgeschlagen worden. Derartige Defibrillatoren erfordern Elektroden, die in Berührung mit der Herzoberfläche stehen können oder intravaskulare Katheter oder eine Kombination derselben sind.
Es sind bisher zwei Arten Defibrillatorelektroden bekannt, und zwar die endokardialen Typen mit großer Oberfläche, üblicherweise in Form von Ringen, und im Superior Vena Cava ("SVC") angebracht, und element­ artige Elektroden, die auf der äußeren Wand des Herzens angeordnet werden. Die endokardialen Elektroden werden durch eine Vene in der gleichen Weise wie Herzschrittmacherelektroden implantiert, und in dem SVC-Gebiet positioniert.
Die bekannten kissenartigen Elektroden liegen in verschiedenen Typen vor, haben üblicherweise rechtwinkelige Form und werden am Herzen durch Vernähen befestigt. Im allgemeinen sind derartige Elektroden nach dem Stand der Technik relativ steife Vorrichtungen, bei denen eine Schwierigkeit gegeben ist, dieselben im raumlichen Kontakt mit dem Herzen zu halten, das eine dreidimensionale, zeitlich veränderliche Oberflächentopographie aufweist. Eine derartige Elektrode nach dem Stand der Technik wird aus einem Titannetz gefertigt, ist dennoch relativ unflexibel. Bei den meisten üblichen Implantierungsverfahren erfordert die Brustkorbchirurgie, das Epikard freizulegen, auf dem die Elektroden vernäht werden. Die Implantierungsverfahren sind umständlich und schwierig, und somit ist es sehr wichtig, über eine Elektrode zu verfü­ gen, die in einer konformierenden Berührung mit der Herzoberfläche gehalten wird, um so eine korrigierende chirurgische Maßnahme auszu­ schließen.
In Übereinstimmung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zeigt die EP 00 95 727 A1 eine Defibrillatorelektrode der oben erläuterten Art mit Titannetz. Dies ist jedoch, wie gesagt, relativ unflexibel. Das DE-81 03 027 U1 zeigt ebenfalls eine Elektrode der eingangs genannten Art. Bei dieser Elektrode befindet sich auf einem Isoliermaterial ein Maschengebilde, wodurch diese, quadratisch oder rechteckig ausgebilde­ te, Elektrode eine relativ gute Flexibilität aufweist. Aus der DE 26 43 956 A1 ist eine Elektrode der eingangs genannten Art bekannt, die durch ein metallisches Maschenwerk gebildet ist, welches derart geformt ist, daß sie sich an die Herzspitze anlegt und dabei zumindest einen Teil des Herzumfanges umfaßt. Zu dieser Elektrode ist noch eine Gegenelektrode, ebenfalls als Maschengebilde ausgebildet, vorhanden.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer implantierbaren Elektrode, insbesondere Defibrillatorelektrode, der eingangs genannten Art, die trotz vergleichsweise einfachen Aufbaus eine gute Anpassung an die dreidimensionale Oberflächentopographie des Herzens gestattet.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 angegebenen Merk­ male. Vorteilhalte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen darge­ stellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Elektrode in Berührung mit einem Gewebekörper;
Fig. eine perspektivische Ansicht der in der Fig. 1 gezeigten Elektrode, wobei eine Abdeckung zurückgefaltet ist unter Wiedergabe der inneren Einzelheiten;
Fig. 3A eine Draufsicht auf das Blechleiterelement der in der Fig. 1 gezeigten Elektrode;
Fig. 3B eine Seitenansicht des Blechleiterelements nach Fig. 3A bei Betrachten in Richtung AA, und zwar in nicht gebogenem Zustand;
Fig. 4 eine Seitenansicht des in der Fig. 3A gezeigten Blechleiterelements in der Richtung AA, wobei dort die flexible Translationsbewegung der Teile gestrichelt gezeigt ist;
Fig. 5 eine Seitenansicht des in der Fig. 3A gezeigten Blechleiterelements betrachtet in der Richtung BB, wobei die flexible Neigung der Teile durch die gestrichelten Linien wiedergegeben ist;
Fig. 6 eine Seitenansicht des in der Fig. 3A gezeigten Blechleiterelements in Betrachtungsrichtung AA, wobei die flexible Neigung eines anderen Teils gestrichelt wiedergegeben ist;
Fig. 7 weitere Einzelheiten der Elektrodenteile nach Fig. 1;
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein flexibles Blechleiterelement ähnlich demjenigen nach der Fig. 3A, jedoch ohne innere Lücke;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der punktverschweißten Verbindung zwischen einem Verbindungsstift und flexiblen Blechleiterelementen derart, wie sie in der Fig. 8 gezeigt sind; und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer dünnen, sehr flexiblen Kissenelektrode.
Eine Defribrillatorelektrode ist in der Fig. 1 bei 10 gezeigt. Die Elektrode 10 besitzt ein allgemein planes Teil 12 für das Inberührungkommen mit einem geeigneten Gewebekörper, wie dem zu stimulierenden Körper 14. Gemäß dem Beispiel nach Fig. 1 wird dem planen Teil elektrischer Strom durch einen elektrischen Leiter 16 von einer Quelle (nicht gezeigt) zugeführt, bei der es sich z. B. um eine extrakorpulare Energiequelle handeln kann.
Eines der bevorzugten Anwendungsgebiete der erfindungsgemäßen Elektrode ist eine implantierbare Defribrillatorelektrode für die direkte Befestigung am Herzmuskel. Der Herzmuskel weist nicht nur eine dreidimensionale Oberflächentopographie auf, an der die Elektrode befestigt werden muß, sondern auch eine zeitlich abhängige Oberflächenform aufgrund der Pumpwirkung des Herzens. Somit ist es besonders wichtig, daß die Elektrode kontinuierlich konform an der Oberflächenform liegt, ohne daß die Pumpwirkung beeinträchtigt wird. Es wurde gefunden, daß die erfindungsgemäße Elektrode einen derartigen kontinuierlich konformierenden Kontakt ergibt.
Die implantierbare Elektrode weist ein mit dem Gewebe in Berührung kommendes Teil auf, das aus einem Blech eines elektrisch leitfähigen, flexiblen Materials gefertigt ist. Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 weist das mit dem Gewebe in Berührung kommende Teil 12 ein kreisförmiges Blechelement 20 auf, das eine distale Oberfläche 22 für das Inberührungkommen mit dem Gewebekörper 14 und eine proximale Oberfläche 24 besitzt. Das Blech 20 wird vorzugsweise aus einem dünnen, feinen gewobenen Netz aus leitfähigem Material wie Titan, Platin, MP35N, rostfreiem Stahl, Kohlenstoff oder anderen biologisch ver­ träglichen leitfähigen Material gefertigt. Es sind Elektroden mit einem Gewebekontakteil gemäß Fig. 3 hergestellt worden unter Verwendung eines 0.036 mm dicken 316L-Stahldrahts in einem 0.075 mm dicken Netz mit 128 Drähten pro cm. Diese Elek­ troden sind erfolgreich in Hunde implantiert worden.
Ein Netz aus Platin/10%-Iridium wird insbesondere für menschliche und tierische Implantate in Betracht gezogen, wobei auch jedes andere Material angewandt werden kann, das leitfähig und biologisch verträglich ist. Es kann für das Blechelement 20 auch eine leitfähige Folie verwendet werden. Das Netz oder die Folie wird längs aller geschnittenen Kanten, wie der Randkante 26, ver­ schweißt, um scharfe Spitzen zu vermeiden. Dieser Schweißvorgang ist insbesondere wichtig, wenn Netzmaterial verwendet wird. Andere Verfahren zum Entfernen scharfer Spitzen wie ein Laserschnei­ den, Funkenerosion usw. können ebenfalls angewandt werden. In dem nicht deformierten oder nicht gebogenen Zustand ist das Blechelement 20 allgemein plan, siehe die Fig. 3 und 4.
Weiterhin weist das elektrisch leitfähige, flexible Blech eine Mehrzahl und im Muster angeordnete Schlitze auf. Es ist hierbei wichtig, daß ein Teil des inneren Teils des durch das Muster begrenzten Blechs flexibel ist in einer Richtung senkrecht zu der Ebene des Blechs. Die Bewegung des inneren Teils vorbei an dem hiervon durch das Schlitzmuster getrennten Blechteil ermöglicht es, daß das Kontaktteil sich an die dreidimensionale Gewebeoberfläche anpaßt und zeitliche Oberflächenveränderungen aufnimmt.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 wird ein Schlitzmuster 30 in dem Blech durch Ausstanzen, Schneiden usw. ausgebildet. Das Muster 30 weist ein inneres Paar komplementärer halbkreisförmiger Schlitze 32, 34 auf, die sich allgemein in einer Richtung entsprechend der Achse 36 erstrecken, die in der Ebene des Blechs 20 liegt. Komplemen­ täre Schlitze 32, 34 begrenzen und schließen teilweise ein kreisför­ miges, zentrales Blechteil 38 ein, an dem der Leiter 16 in einer Art und Weise befestigt ist, die weiter unten im einzelnen erläutert ist. Die Schlitze 32, 34 schneiden sich nicht, und somit ist das mittlere Blechteil 38 durch ein Paar gegenüberliegender Stegteile 42, 44 mit dem ringförmigen Blechteil 40 verbunden, das von dem mittleren Blech­ teil 38 durch die Schlitze 32, 34 getrennt ist. Die Schlitze 32, 34 ermöglichen es somit, daß ein erheblicher Teil des mittleren Blech­ teils 38 sich in der Richtung senkrecht zu den Blechoberflächen 22, 24 (in und aus der Papierebene nach Fig. 3A) und vorbei an den benachbarten Teilen des ringförmigen Blechteils 40 bewegen kann. Die Teile des mittleren Blechteils 38 unmittelbar benachbart zu den Stegteilen 42, 44 werden natürlich durch die entsprechenden Stegteile daran gehindert, sich zusammen mit den benachbarten Teilen des Blechteils 40 zu bewegen.
Vorzugsweise weist das Schlitzmuster 30 ein zweites Paar komplementärer Schlitze 46, 48 mit halbkreisförmiger Form auf, das sich in einer Richtung mit einem Winkel gegenüber der Richtung der Schlitze 32, 34 erstreckt. Weiterhin unter Bezugnahme auf die Fig. 3A erstrecken sich die Schlitze 46, 48 allgemein in Richtung der Achse 50, die senkrecht zu der Richtung der Achse 36 vorliegt. Die Schlitze 46, 48 begrenzen und schließen teilweise die Untereinheit (wiedergegeben durch das Bezugszeichen 52) des Blechs 20, das den ringförmigen Teil 40, Schlitze 32, 34 und das mittlere Teil 38 aufweist. Die Unter­ einheit 52 ist mit dem Umfangsblechteil 54 durch ein Paar gegenüber­ liegender Stegteile 56, 58 verbunden. Aufgrund der Flexibilität des Blechs 20 und der Anordnung der Schlitze 46, 48 kann ein Hauptteil der Untereinheit 52 sich flexibel in der senkrechten Richtung vorbei an benachbarten Teilen des Umfangsblechteils 54 bewegen, und zwar aufgrund der sich verändernden Form des damit in Berührung vorliegenden Gewebes, und zwar in einer Weise ähnlich zu der weiter oben beschriebenen Bewe­ gung des mittleren Teils 38 vorbei an dem ringförmigen Teil 40.
Wie insbesondere anhand der Fig. 4 ersichtlich, ermöglicht es die Kombination der Schlitzpaare 32, 34 und 46, 48, daß sich das Innere des Blechs 20 flexibel deformiert unter Aufnahme von Krümmungsände­ rungen des Gewebekörpers 14. Die Art der Biegedeformation des inne­ ren Teils des Blechs 20 ist nicht unähnlich derjenigen, die man bei japanischen Laternenaufhängungen findet. In der Fig. 4 ist der deformierte Zustand gemäß den gestrichelten Linien zwecks deutlicherer Darstellung übertrieben wiedergegeben, wobei die Zahlen mit dem hochgestellten Strich die deformierten oder "verbogenen" entsprechen­ den Teile des Blechs 20 wiedergeben.
Es ist ebenfalls bevorzugt, daß die Breite jedes der Stegteile 42, 44 und 56, 58 möglichst klein gemacht wird in Übereinstimmung mit den Erfordernissen, die strukturelle Integrität des Durchbiegens auf­ rechtzuerhalten und ein ausreichendes Leitervolumen zu haben zwecks Verteilen des Stroms,ohne daß hier ein zum Verbrennen des Gewebes führender Zustand erzeugt wird. Die relativ dünnen Stegteile be­ dingen, daß die entsprechenden miteinander verbundenen Abschnitte des Blechs 20 in einem begrenzten Ausmaß zueinander verschoben oder geneigt bzw. "gekippt" werden können, und zwar um eine Achse, die durch die entsprechenden Stegpaare gezogen ist. Diese flexible relative Kippbewegung erhöht die Fähigkeit des Blechs 20, sich an eine dreidimensionale Form anzupassen, und zwar insbesondere eine zeitlich abhängige dreidimensionale Form, wie es die Oberfläche des schlagenden Herzens ist.
Wie z. B. am besten anhand der Fig. 3A und 5 ersichtlich, kann das mittlere Teil 38 relativ zu beiden, zwischengeordneten Ring­ teilen 40 und dem peripheren Blechteil 54 um die Achse 36 gekippt werden, die durch die Stegteile 42, 44 gezogen ist (Neigungs- oder Kipporientierung wiedergegeben durch 38′) In ähnlicher Weise und unter Hinweis auf die Fig. 3A und 6 kann das zwischengeordnete, ringförmige Blechteil 40 mit dem mittleren Teil 38 relativ zu dem peripheren Blechteil 54 um die Achse 50 gekippt oder geneigt werden, die senkrecht zu der Achse 36 verläuft und sich durch die Stegteile 56, 58 erstreckt. Wenn auch nicht in der Fig. 6 gezeigt, kann sich das mittlere Teil 38 gleichzeitig bezüglich des Ringteils 40 neigen. Weiterhin ist nicht gezeigt, daß die Winkelrichtungen des Kipp- oder Neigvorgangs umgekehrt sein können; die Biegebewegung in der senkrechten Richtung kann der Kippbewegung überlagert sein.
Die sich aufgrund der Ausführungsform ergebenden mehreren Freiheitsgrade führen zu einem bemerkenswerten Ausmaß der Konformität zwischen dem Blech 20 und dem schlagenden Herzmuskel. Bei einer praktischen Ausführungsform wurde ein Blech 20 angewandt, das aus einem 0.036 mm Draht gewoben in ein 0.075 mm dickes 128/cm Netz hergestellt war. Das Blech 20 weist, siehe die Fig. 3A, eine kreisförmige Form auf, wobei sich der äußere Durchmesser auf 38 mm beläuft und die inneren kreisförmigen Schlitze 32, 34 liegen mit einem 20 mm Durchmesser und die äußeren halbkreisförmigen Schlitze 46, 48 mit einem 30 mm Durchmesser vor. Die Schlitze- weisen jeweils eine Breite von etwa 2 mm und die Stegteile eine Breite von etwa 2.5 mm auf.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1, 2 und 7 werden nun weitere bevorzugte Ausführungsformen erläutert. So sollte insbesondere der Leiter 16 auf einem Material mit geringem Widerstand (z. B. Platin,/Iridium, DBS, Wolfram usw.) gefertigt sein, und in einem ermüdungsfesten Form vorliegen, z. B. einer mehrfasrigen Helix oder einem Band, wobei eine Verbindung mit einem Ansatzteil 60 des Blechs 20 durch einen Titan-Verbindungsstift 62 vorliegt. Das Ansatzteil 60 befindet sich in dem mittleren Blechteil 38, und aufgrund der konzentrischen Anordnung des restlichen Teils des Blechs 20 ergibt sich eine gleichmäßigere Verteilung jeder dem Blech 20 beaufschlag­ ten mechanischen Belastung gegenüber einer Befestigung z. B. an dem Umfangsteil 54. Die Form des Blechs 20 braucht nicht kreisförmig zu sein, kann vielmehr elliptisch oder rechtwinklig mit gut abgerunde­ ten Ecken sein. Der Stift 62 ist mit dem Leiter 16 an dem Stiftende 62a angeschmiedet und mit dem Ansatzteil 60 an dem Stiftende 62b vernietet. Um den Leiter 16 herum ist eine Silikon-Isolationsum­ hüllung 64 (Fig. 1 und 2) angeordnet.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 weist die Elektrode 10 eine poröse Dacronschicht 70 auf, die die distale Oberfläche 22 bedeckt und die Kante 26 des Blechs 20 umgibt. Die Schicht 70 hilft, ein erhebliches Gewebeverbrennen an der peripheren Kante zu verhindern, die die höchste elektrische Feldstärke aufweist. Die poröse Schicht 70 führt auch zu einem Einwachsen in das Gewe­ be, wodurch die Befestigung der Elektrode 10 an dem Gewebe unter­ stützt wird, insbesondere wenn für das Blech 20 ein nicht gewobenes Folienmaterial verwendet wird. Es ist ebenfalls bevorzugt, daß die proximale Oberfläche durch eine poröse Schicht 72 eingeschlossen ist unter Ausbilden einer völligen Umhüllung der Elektrode 10. Wie hier dargestellt und insbesondere anhand der Fig. 1 und 2 gezeigt, deckt die Dacronschicht 72 die proximale Oberfläche 24 ab und ist an der porösen Schicht 70 durch ein Teil 76 aus Silikonklebstoff befestigt. Die Schicht 72 kann weniger porös als die Schicht 70 sein, da eine feste Gewebebefestigung an der proximalen Oberfläche 24 nicht kritisch ist. Das Teil 28 aus Silikonklebstoff oder ähn­ lichem Material wird dazu angewandt, die isolierte Schicht 74 an der Dacronschicht 72 zu befestigen.
Der wesentliche Gedanke ist, ein flexibles Elek­ trodenelement. Wenn hier auch eine spezifische Elektrodenanordnung angegeben ist, geht es jedoch im wesentlichen da­ rum, daß die Flexibilität der Elektrode wichtiger als die eigent­ liche Form derselben ist. Das bisher beschriebene Element 20 stellt lediglich eines von vielen möglichen Formen dar, die zur Erzielung des angestrebten Zwecks angewandt werden können. Eine andere Form ist in Fig. 3 gezeigt. Die Flexibilität des Elementes kann bei dünnerem Draht in dem Netz erhöht werden, und zum Erzielen einer besten Flexibilität sollte ein leitfähiges Tuch dienen. Das Tuch kann aus einem leitfähigen, biologisch verträglichem Material wie Platin/Iridium, Kohlenstoff usw. gefertigt sein. Ein derartiges Element ist in der Fig. 10 wiedergegeben. Der Leiter 16 ist an dem flexiblen Element 20 (mit Hilfe eines weiter unten beschriebenen Verfahrens) befestigt. Diese Verbindung wird durch ein Formteil 88 aus Silikonkautschuk (oder ähnlichem Material) geschützt. Das obere isolierende Teil 72 kann aus Dacrontuch, dünnem, mit Dacron verstärktem Silikon, PTFE oder ähnlichem biologisch verträglichen Isolationsmaterial gefertigt sein. Das Teil 70 in Berührung mit dem Herzgewebe wird aus einem dünnen, porösen Dacron oder ähnlichem Material gefertigt. Die zwei Teile 70 und 72 sind miteinander an der Kante 90 durch einen Klebstoff, wie Silikon, verbunden, gefolgt von Verschweißen, Vernähen oder anderen Mitteln. Die Elemente können ebenfalls aus streckbaren Materialien wie leitfähigen Polymeren oder speziell geknüpftem Netz hergestellt werden, das ein Strecken ermöglicht, oder es kann eine spezielle Webart angewandt werden, die eine Deformation des Elementes aufgrund der sich ergebenden Herzbewegung ermöglicht.
Es wird weiterhin in Betracht gezogen, daß sich die Verbindung zwischen dem Elektrodenelement und dem Leiter ändern kann. Somit kann der Verbindungsstift 62 aus unterschiedlichem Material und mit unterschiedlicher Größe gefertigt sein. Eine Stiftart 80 ist in der Fig. 9 gezeigt. In diesem Fall ist der Verbindungsstift 80 punktverschweißt 84 mit der Elektrode 82. Der Verbindungsstift ist ebenfalls an den Leiterstift 16 angeschmiedet oder angebördelt 86. Der Stift 80 und die Elektrode 82 sollten aus kompatiblen Materialien für das Verschweißen hergestellt sein. Vorzugsweise sollten beide Materialien gleich sein wie Platin oder Platin/Iridiumlegierung. In einigen Fällen kann der Leiter 16 mit dem Elektrodenelement verschweißt, daran angelötet oder über einen Klebstoff verbunden werden, der leitfähig ist.
Das Vorhandensein der Elektrode (genau das Gleiche gilt für andere Implantatmaterialien) kann zur Ausbildung einer fibrösen Kapsel führen, die sich, bedingt durch übermäßige mechanische Belastung, verdicken kann. Es kann sich weiterhin eine dicke Schicht isolierenden Gewe­ bes, die nicht stimuliert werden kann, bei höheren Energieanforde­ rungen bilden. Aus diesen Gründen ist es wichtig, daß die Elektrode nicht nur eine Form und Flexibilität aufweist, die eine nachteilige Gewebereaktion verhindern, aber gleichzeitig eine schnelle und sichere Befestigung der Elektrode an der Herzwand ermöglicht, sondern ebenfalls Mittel aufweist, um die Thrombosebildung in der Kontakt­ fläche der Elektrode zu verhindern. Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 wird die Thrombosebildung durch Anwenden poröser Schichten 70, 72 eines geeigneten, biologisch aktiven Mittels, wie ein Inhi­ bitor für die Collagenbildung oder ein Wachstumsstimulator für den Herzmuskel oder beide, entweder natürlich oder künstlich ausgebil­ det, verhindert.
Die Elektrode kann an der Herzwand oder dem Peri­ kard während des chirurgischen Eingriffs unter Anwenden verschiede­ ner Befestigungsmethoden befestigt werden, einschließlich der An­ wendung von Klebstoff, Heftklammern oder Nahtwiderhaken unter aktiver Befestigung der Elektrode an dem Myokard. Wenn während des chirur­ gischen Eingriffs das Perikard wieder festgenäht wird, und unter Berücksichtigung der Flexibilitätseigenschaften der erfindungs­ gemäßen Elektrode, kann sich eine aktive Fixierung um die Positionierung der Elektrode gegen die Herzoberfläche auf­ rechtzuerhalten, erübrigen.

Claims (13)

1. Implantierbare Elektrode (10), insbesondere Defibrillatorelektrode, zur Befestigung an Gewebe, das eine dreidimensionale, zeitlich verän­ derliche Oberflächentopographie besitzt, umfassend: ein eine ungeboge­ ne ebene Form aufweisendes Blech (20) aus einem elektrisch leitfähigen, flexiblen Material, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Blech (20) eine Mehrzahl länglicher Schlitze (32, 34, 46, 48) in einem Muster derart angeordnet ist, daß mindestens ein Teil (38) eines inneren Teils (40) des Blechs (20) begrenzt flexibel beweglich ist in einer Richtung senkrecht zu der Ebene des Blechs (20) und damit aus der Ebene heraus, die durch den von dem Schlitzmuster (30) getrennten restlichen Teil des Blechs (40, 54) gebildet wird, und somit eine An­ passung der Kontaktfläche der Elektrode (10) an die Bewegung des Gewebes erlaubt.
2. Elektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der durch das Schlitzmuster (30) begrenzte innere Teil (38, 40) flexibel neigbar oder kippbar um mindestens eine Achse (50) ist, die in der Ebene des Blechs liegt.
3. Elektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der durch das Schlitzmuster (30) begrenzte innere Teil (38, 40) flexibel neigbar oder kippbar um zwei Achsen (36, 50) ist, die in der Ebene des Blechs (20) liegen, wobei die Achsen (36, 50) etwa senkrecht zueinander verlaufen.
4. Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze nicht bis zu der äußeren Kante (26) des Blechs reichen und das Blech (20) ein nicht-geschlitztes Umfangsteil (54) aufweist.
5. Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (38, 40) des Blechs (20) durch ein Paar etwa halb­ kreisförmiger Schlitze (46, 48) vom weiter außen liegenden Blechteil getrennt und mit diesem über ein Paar Stegteile (56, 58) verbunden ist, welche durch die einander gegenüberliegenden Enden der Schlitze (46, 48) gebildet sind.
6. Elektrode nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Schlitzpaare vorgesehen sind, wobei die Schlitze (32, 34; 46, 48) jedes Schlitzpaares spiegelbildlich zueinander angeord­ net sind, wobei die Symmetrielinie durch Stegteile zwischen den Schlitzen eines jeweiligen Schlitzpaares gebildet ist.
7. Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlitzmuster eine Mehrzahl halbkreisförmiger Schlitze aufweist, die jeweils paarweise ausgebildet sind.
8. Elektrode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein erstes, äußeres Paar von Schlitzen (46, 48), die beide halbkreis­ förmig ausgebildet sind und zwischen sich Stegteile (56, 58) bilden, welche eine erste, in dem Blechteil (20) liegende Achse (50) definieren, wobei ein weiteres Paar von halbkreisförmigen Schlitzen (32, 34) kleine­ ren Durchmessers derart ausgebildet ist, daß zwischen diesen Schlitzen (32, 34) befindliche Stegteile (42 und 44) eine weitere Achse (36) bil­ den, die senkrecht auf der ersten Achse (50) steht.
9. Elektrode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Blechteil (20) mit einer Einrichtung (60) für den Anschluß eines Stromleiters (16) versehen ist.
10. Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine durchgehende, poröse, nicht-leitfähige Schicht die proximale Blechoberfläche (24), d.i. die dem Gewebe abgewandte Blechoberfläche, bedeckt, und die peripheren Kanten des Blechteils (20) umhüllt.
11. Elektrode nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite durchgehende, poröse Schicht (70) vorgesehen ist, wel­ che die distale Oberfläche (22) des Blechteils (20) bedeckt, und daß die zweite poröse Schicht (70) mit der ersten porösen Schicht (72) im Be­ reich der Umfangskante des Blechteils (20) miteinander verbunden ist.
12. Elektrode nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite poröse Schicht (70) weniger porös als die erste poröse Schicht (72) ist.
13. Elektrode nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die poröse Schicht (72, 70) ein biologisch aktives Mittel enthält, welches eine Thrombosebildung verhindert, wobei dieses Mittel in der gesamten jeweiligen porösen Schicht verteilt ist.
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