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DE3626926A1 - Befestigung von abdeckleisten auf kraftwagendaechern - Google Patents

Befestigung von abdeckleisten auf kraftwagendaechern

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DE3626926A1
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Daimler Benz AG
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    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B35/00Screw-bolts; Stay-bolts; Screw-threaded studs; Screws; Set screws
    • F16B35/04Screw-bolts; Stay-bolts; Screw-threaded studs; Screws; Set screws with specially-shaped head or shaft in order to fix the bolt on or in an object
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/04External Ornamental or guard strips; Ornamental inscriptive devices thereon
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
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Description

Die Erfindung befaßt sich mit einer Befestigung von Ab­ deckleisten auf Kraftwagendächern der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Art.
Eine derartige Abdeckleiste, die zur Aufnahme von Dach­ lasten hohe Anforderungen an die Befestigungsintensität erfüllt, ist aus der DE-OS 30 04 447 bereits als bekannt zu entnehmen.
Die Abdeckleiste wird hierbei einerseits von einer ent­ sprechenden Anzahl Tragkonsolen, die die Abdeckleiste abschnittweise ersetzen, und andererseits von sich zwischen den Tragkonsolen erstreckenden Leistenabschnitten ge­ bildet.
Zur Montage dieser Abdeckleisten sind die Leistenabschnitte mit den zugeordneten Tragkonsolen zu einer Einheit zusammen­ steckbar und die Tragkonsole anschließend mit dem Dach verschraubbar.
Da das Lochbild im Dachblech aufgrund zwangsläufig auf­ tretender Fertigungstoleranzen bei verschiedenen Kraft­ wagen, insbesondere hinsichtlich der Bohrungsabstände gewissen Abweichungen unterworfen ist, sind toleranzaus­ gleichende Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund der Mehrteiligkeit der bekannten Abdeckleiste ist es möglich, die auftretenden Toleranzen dadurch aus­ zugleichen, daß die Ansätze der Steckverbindung unter­ schiedlich weit mit den teleskopartig aufgeschobenen Leistenabschnitten in Überdeckung stehen.
Diese Art der Verbindungstechnik führt jedoch zu einem er­ höhten Fertigungsaufwand, da die Steckverbindung relativ paßgenau sein muß.
Darüber hinaus ist auch die Montage der Abdeckleiste be­ dingt durch die Mehrteiligkeit relativ umständlich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungs­ gemäße Befestigung von Abdeckleisten auf Kraftwagendächern dahingehend weiterzuentwickeln, daß eine kostengünstigere Herstellung der Abdeckleiste möglich ist und die Abdeck­ leiste unter Aufrechterhaltung einer toleranzausgleichen­ den Wirkung einfach und schnell am Kraftwagen befestig­ bar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1. Durch Querverschieben des Mehrkantkopfes in Längsrichtung des Kopfbereichs der Längsnut ist eine exakte Anpassung der Schraubenschaftstellung in der Abdeckleiste auf den vor­ liegenden Abstand der Bohrungen des Lochbildes möglich.
Bei einer Ausbildung gemäß Anspruch 2 sind alle Durchsteck­ schrauben einer Abdeckleiste von einem lichten Einführquer­ schnitt aus hintergreifend in den Kopfbereich einführbar. Dieser Einführquerschnitt kann entweder von einer offenen Stirnseite der Abdeckleiste oder von einer den Schaftbe­ reich partiell erweiternden Ausnehmung gebildet werden, durch die der Schraubenkopf in die Kopfnut eingesteckt werden kann.
Bei einer nach Anspruch 3 vorgesehenen Baueinheit entfällt jeder Montageaufwand für die Dachreling bei der fahrzeug­ seitigen Endmontage. Der Verbund von Dachreling und Ab­ deckleiste kann entweder einstückig ausgebildet oder im Rahmen einer Vormontage paßgenau gefügt sein.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 4 ergibt sich die Möglich­ keit einer exakten Montagepositionierung der Durchsteck­ schrauben in der Abdeckleiste, da diese mittels des O- Ringes reibschlüssig zwischen den Wänden des Zentrierbe­ reiches abgestützt sind. Diese Montagepositionierung ist sowohl gegen Verschieben der Durchsteckschrauben in Längs­ richtung der Nuten als auch in Querrichtung also gegen seitliches Wegkippen der Schraubenschäfte wirksam. Hier­ durch ist eine schnelle Montage der Abdeckleiste auch dann möglich, wenn diese in einem Dachkanal versenkt angeordnet werden soll, und wenn gleichzeitig Durchsteck­ schrauben mit relativ kurzem Gewindeschaft zum Einsatz gelangen sollen.
Durch die Ringnut gemäß Anspruch 5 ist der O-Ring auf dem Schraubenschaft selbst axial positionierbar.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 6 schließlich ergibt sich beim Anziehen der Durchsteckschraube mit einem auf die Federkennung des O-Ringes abgestimmten Anziehmoment eine zuverlässige Abdichtung der jeweiligen Karosseriebohrung.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachfolgend anhand eines zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher er­ läutert.
Aus der Zeichnung ist ein Schnitt durch einen von zwei spiegelbildlichen Randbereichen eines Kraftwagendaches er­ sichtlich. In diesem Randbereich ist ein als Hohlprofil ausgebildeter Dachseitenrahmen 1 unter Ausbildung eines vertieft verlaufenden Dachkanals 2 mit im wesentlichen rechteckförmigem, lichtem Querschnitt an ein Dachblech 3 angeschweißt, so daß sich der Dachkanal 2 über die ge­ samte Dachlänge erstreckt. Ein Boden des Dachkanals 2 bildet eine Anlagefläche 4 für eine Aufstandsfläche 5 einer Abdeckleiste 6, deren Querschnitt auf den lichten Querschnitt des Dachkanals 2 abgestimmt ist, und die im Dachkanal 2 verspannt ist. Außenseitig ist auf der Ab­ deckleiste 6 eine Dachreling 7 lösbar befestigt. Alternativ kann diese auch einstückig an die Abdeckleiste 6 angeformt sein.
Zur Befestigung der Abdeckleiste 6 sind mehrere, über die Länge der Abdeckleiste 6 verteilt angeordnete Durchsteck­ schrauben 8 vorgesehen, deren Schraubenkopf 9 jeweils hintergreifend im Innern der Abdeckleiste 6 abgestützt ist, und deren Schraubenschaft 10 jeweils eine zugeordnete Bohrung 11 im Schweißflansch durchsetzt. Auf einen kraft­ wageninnenraumseitig aus der Bohrung 11 ausgetretenen Gewindeabschnitt 12 des Schraubenschaftes 10 ist eine Hut­ mutter 13 aufgeschraubt und angezogen.
Ein wünschenswerter Sitz der Durchsteckschrauben 8 in der Abdeckleiste 6 ergibt sich durch eine durchgehende Längs­ nut oder durch mehrere jeweils der Anzahl der Durchsteck­ schrauben 8 entsprechende Längsnutabschnitte im Innern der Abdeckleiste 6.
So ist von der Aufstandsfläche 5 ausgehend ein Schaftbereich 14 aus der Abdeckleiste 6 ausgespart. Die Höhe des Schaftbe­ reichs 14 entspricht etwa der halben Höhe der Abdeckleiste 6, während die Breite geringfügig größer ist als der Durch­ messer des Schraubenschaftes 10. An den Schaftbereich 14 schließt sich ein parallel verlaufender Kopfbereich 15 mit ebenfalls rechteckförmigem, lichtem Querschnitt an. Die lichte Breite des Kopfbereichs 15 ist dabei größer als ein Flachkantdurchmesser und kleiner als ein Spitzkant­ durchmesser des als Mehrkantkopf ausgebildeten Schrauben­ kopfes 9, so daß sich eine selbsttätige Mitdrehsicherung der Durchsteckschraube 8 bei im Kopfbereich 15 liegendem Schraubenkopf 9 ergibt. Hierbei ist die lichte Höhe des Kopfbereichs 15 größer als die Kopfhöhe des Schrauben­ kopfes 9, damit der Schraubenkopf 9 im Kopfbereich 15 längsverschiebbar ist.
In einem der Aufstandsfläche 5 zugewandten Endabschnitt ist der Schaftbereich 14 beidseitig zu einem parallel ver­ laufenden Zentrierbereich 16 ebenfalls rechteckförmigen, lichten Querschnitts erweitert, so daß die Aufstandsfläche 5 auf zwei schmale, parallel zueinander verlaufende Recht­ eckflächen gleicher Breite reduziert ist, deren Ebene recht­ winklig zu den Wänden des Zentrierbereichs 16, des Kopf­ bereiches 15 und des Schaftbereiches 14 verläuft.
Die lichte Höhe des Zentrierbereiches 16 entspricht hier etwa der halben lichten Höhe des Schaftbereiches 14 selbst. In einem Abstand zum Schraubenkopf 9, der etwas größer ist als die Höhe des Schaftbereiches 14 in ursprünglicher Breite, ist an den Schraubenschaft 10 ein Führungszapfen 17 angeformt, dessen Durchmesser geringfügig kleiner ist als die lichte Breite des Zentrierbereiches 16. Die Länge des Führungszapfens 17 entspricht etwa der halben Höhe des Zentrierbereiches 16.
Im Anschluß an den Führungszapfen 17 ist zum Gewindeende der Durchsteckschraube 8 hin eine Ringnut 18 mit einem kreisabschnittförmigen, lichten Querschnitt eingestochen, deren Längserstreckung in Schaftrichtung etwa mit der Länge des Führungszapfens 17 übereinstimmt.
Auf die Ringnut 18 ist ein O-Ring 19 aus einem gummiela­ stischen Werkstoff aufgeschoben, dessen Ringdicke so be­ messen ist, daß sein Außenumfang reibschlüssig auf den einander gegenüberliegenden Wänden des Zentrierbereiches 16 abgestützt ist.
Da die lichte Breite des Zentrierbereiches 16 um die Dicke des O-Rings 19 breiter ist als der Durchmesser der Bohrung 11, liegen die Stirnflächen des O-Rings 19 einer Ringschulter des Führungszapfens 17 und einem die Bohrung 11 begrenzenden Randbereich der Anlagefläche 4 gegenüber. Beim Anziehen der Durchsteckschraube 8 wird der O-Ring 19 hierdurch in dar­ gestellter Weise komprimiert, so daß sich im Zuge des An­ ziehvorgangs eine zuverlässige Abdichtung der Durchgangs­ bohrung 11 ergibt.
Vor dem Anbringen der Abdeckleiste 6 im Dachkanal 2 muß die Baueinheit aus der Abdeckleiste 6 und der Dachreling 7 vormontiert werden. Zuerst sind hierzu alle Reling­ säulen 20 mit einem zugeordneten Relingholm 21 zu ver­ binden. Diese Verbindung erfolgt jeweils mittels einer Inbusschraube 22, die in dargestellter Weise in den hohlen Relingsäulen 22 verläuft und kopfseitig abgestützt ist, einen schräg verlaufenden Durchbruch 23 im Boden des Relingholms 21 durchsetzt und in eine stirnseitig schräg angeschnittene Zylindermutter 24 einschraubbar ist. Beim Anziehen der Inbusschrauben 22 vom offenen Ende der Relingsäulen 22 her wird der Boden des Relingholms 21 zwischen der schrägen Stirnfläche der Zylindermutter 24 und der parallel zu dieser verlaufenden Stirnfläche der Relingsäule 22 reibschlüssig eingespannt.
Um hierbei ein Mitdrehen der Zylindermutter 24 zu vermeiden, kragt vom Relingholm 21 ein Blockiersteg 25 aus, der sich im Innern des Relingholms 21 im wesentlichen parallel zur Achs­ richtung der Inbusschrauben 22 erstreckt, und der die lichte Innenhöhe des Relingholms 21 soweit reduziert, daß die Zylin­ dermutter 24 beim Mitdrehen stirnseitig am Blockiersteg 25 aufläuft.
Zur Befestigung der Dachreling 7 auf der Abdeckleiste 6 sind von der Fußstirnseite der Relingsäulen 22 aus in nicht dargestellter Weise Sacklöcher mit Innengewinde aus dem Flansch der Relingsäulen 22 ausgespart, deren Achsrichtung mit der von Durchgangsbohrungen in der oberen Wand der Ab­ deckleiste 6 fluchten. Die Sacklöcher und die überdeckten Durchgangsbohrungen sind derart angeordnet, daß entsprechend bemessene Befestigungsschrauben von der Rückseite der Ab­ deckleiste 6 aus durch den Schaftbereich 14 einschraub- und anziehbar sind. Falls die Verschiebbarkeit der Schrauben­ köpfe 9 in Längsrichtung des Kopfbereichs 15 durch zu weit in den Kopfbereich 15 hineinreichende Köpfe der Befesti­ gungsschrauben beeinträchtigt ist, müssen die Durchsteck­ schrauben 8 in die Vormontage miteinbezogen werden.
Obwohl die beschriebene Baueinheit aus mehreren Einzelteilen vormontiert ist, entsteht bei äußerlicher Betrachtung der Eindruck eines unlösbar gefügten oder einstückigen Bauteils.

Claims (6)

1. Befestigung von Abdeckleisten auf Kraftwagendächern, die jeweils längs der seitlichen Dachrahmen in einen ver­ tieft verlaufenden Dachkanal integriert sind, und an die Gepäckbügel oder dgl. anschließbar oder eine Dachreling angeschlossen ist, wobei die Abdeckleiste mittels mehrerer, ein gegenüberliegendes Lochbild in der Karosserie durch­ setzender Schraubverbindungen auf einer Anlagefläche des Dachkanals verspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abdeckleiste (6) einteilig über die gesamte abzudeckende Länge erstreckt, daß im Nahbereich jeder Bohrung (11) des karosserieseitigen Lochbildes in der Abdeckleiste (6) eine von einer abgestützten Aufstands­ fläche (5) ausgehende, mit der Achsrichtung einer zu­ geordneten Durchsteckschraube (8) fluchtende, in ihren lichten Abmessungen auf die Durchsteckschraube (8) ab­ gestimmte Längsnut vorgesehen ist, wobei ein Schaft­ bereich (14) der Längsnut im Innern der Abdeckleiste (6) in einen Kopfbereich (15) übergeht, dessen lichte Breite größer als ein Flachkantdurchmesser und kleiner als ein Spitzkantdurchmesser eines als Mehrkantkopf ausgebildeten Schraubenkopfes (9) der Durchsteckschraube (8), und dessen lichte Höhe größer als die Kopfhöhe des Schraubenkopfes (9) ist, und daß der Schraubenkopf (9) hintergreifend in den Kopfbereich (15) einführbar ist.
2. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Kopfbereich (15) und der korrespondierende Schaftbereich (14) nahezu über die gesamte Länge der Abdeckleiste (6) erstrecken.
3. Befestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dachreling (7) mit der Abdeckleiste (6) als Baueinheit ausgebildet ist.
4. Befestigung nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftbereich (14) in einem der Aufstandsfläche (5) zugewandten Endabschnitt beidseitig zu einem Zentrier­ bereich (16) erweitert ist, und daß zwischen den einander gegenüberliegenden Seitenwänden des Zentrierbereiches (16) und dem Umfang des Schraubenschaftes (10) ein auf den Schraubenschaft (10) aufgeschobener, gummielastischer O-Ring (19) abgestützt ist.
5. Befestigung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der O-Ring (19) in einer gegenstückigen Ringnut (18) des Schraubenschaftes (10) anliegt.
6. Befestigung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenschaft (10) mit einem Führungszapfen (17) versehen ist, dessen Durchmesser auf die lichte Breite des Zentrierbereiches (16) abgestimmt ist, und daß der O-Ring (19) bei verspannter Durchsteckschraube (8) zwischen einer Ringschulter des Führungszapfens (17) und dem gegenüber­ liegenden, die zugeordnete Bohrung (11) begrenzenden Rand­ bereich der Anlagefläche (4) axial komprimiert ist.
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