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DE3624011A1 - Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes - Google Patents

Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes

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Publication number
DE3624011A1
DE3624011A1 DE3624011A DE3624011A DE3624011A1 DE 3624011 A1 DE3624011 A1 DE 3624011A1 DE 3624011 A DE3624011 A DE 3624011A DE 3624011 A DE3624011 A DE 3624011A DE 3624011 A1 DE3624011 A1 DE 3624011A1
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DE
Germany
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arm
support arm
building
holding
protective
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE3624011A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Baumann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G21/00Preparing, conveying, or working-up building materials or building elements in situ; Other devices or measures for constructional work
    • E04G21/32Safety or protective measures for persons during the construction of buildings
    • E04G21/3204Safety or protective measures for persons during the construction of buildings against falling down
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04G21/3223Means supported by building floors or flat roofs, e.g. safety railings
    • E04G21/3233Means supported by building floors or flat roofs, e.g. safety railings without permanent provision in the floor or roof
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen einer gegen ein Herabfallen sichernden Schutzeinrichtung, insbe­ sondere ein Schutznetz, an einer hochgelegenen Stelle eines Gebäudes, insbesondere am Ortgang- oder Traufbereich eines Gebäudedaches.
Werden an einer in der Höhe gelegenen Gebäudestelle Arbeiten ausgeführt, müssen die Arbeiter gegen ein Herabstürzen ge­ sichert werden. Das Anbringen einer hierzu erforderlichen Schutzeinrichtung ist vor allem am Ortgangbereich eines Giebeldaches schwierig, weshalb man in einem solchen Falle regelmäßig ein vom Erdboden ausgehendes Gerüst hochzieht, das oben mit entsprechenden Geländerbrettern oder Schutz­ netzen versehen wird. Das Erstellen eines solchen Schutz­ gerüstes ist jedoch material- und zeitaufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach im Aufbau ist, aus wenigen Einzelteilen besteht und sich verhältnis­ mäßig schnell montieren läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung mindestens eine an einem gebäudefesten Teil in Höhe der Schutzeinrichtung zu befestigende Befestigungs­ einrichtung mit einer die Verbindung zum gebäudefesten Teil herstellenden Verbindungseinrichtung, einen von dieser ge­ haltenen und bis zum Bereich der Schutzeinrichtung vorragen­ den Tragarm sowie einen von dessen vorragendem Endbereich gehaltenen, sich in Gebrauchslage von unten nach oben er­ streckenden Haltearm mit einer Halteeinrichtung für die Schutzeinrichtung aufweist, wobei sie in Mehrfachanordnung verwendet wird, derart, daß die Haltearme der Vorrichtungen mit Abstand zueinander angeordnet sind und die an ihnen anbringbare Schutzeinrichtung den Abstand überbrückt.
Durch Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es nicht mehr erforderlich, ein vom Erdboden ausgehendes Schutz­ gerüst aufzubauen. Man bringt mehrere erfindungsgemäße Vor­ richtungen sozusagen freitragend am Gebäude an, wobei die Vorrichtungen über den zu sichernden Bereich hinweg verteilt werden, so daß sich eine in der gewünschten Höhe befindliche und sich über den zu sichernden Bereich hinweg erstreckende Schutzeinrichtung haltern läßt.
Die Montage der aus wenigen Einzelteilen bestehenden Vor­ richtung ist denkbar einfach, da ja nur die Befestigungs­ einrichtung festgelegt werden muß, wonach man den aus Ge­ wichtsgründen zweckmäßigerweise gesonderten Tragarm anbringt, der den Haltearm hält. An den Haltearmen benachbarter Vor­ richtungen setzt man dann Geländerbretter ein oder haltert ein Schutznetz an ihnen.
Als gebäudefestes Teil, an dem man die Verbindungseinrichtung der Befestigungseinrichtung festlegt, bietet sich im Falle von Dacharbeiten, für die die Vorrichtung bevorzugt gedacht ist, ein Dachsparren an. Der Tragarm erstreckt sich dann oberhalb der Dachkonstruktion parallel zu dieser bis zur Giebelseite (Ortgang), wo der Haltearm nach oben verläuft.
Soll der Ortgangbereich gesichert werden, verläuft der Trag­ arm quer zu den Dachsparren. Auch der Traufbereich läßt sich sichern, wenn man den Tragarm so an der Befestigungs­ einrichtung haltert, daß er sich parallel zum jeweiligen Dachsparren erstreckt.
Bei Dachreparaturen braucht man nicht vom ganzen Dach die Dachziegel zu entfernen. Es genügt, die Dachziegel nur an den Stellen wegzunehmen, wo man eine Befestigungseinrichtung an einem Dachsparren festlegen möchte. Für einen solchen Anwendungsfall ist es zweckmäßig, daß die Befestigungsein­ richtung den Tragarm mit Abstand zur Verbindungseinrichtung hält, derart, daß der Tragarm an in Längsrichtung des Trag­ arms gesehen zwischen diesem und der Verbindungseinrichtung befindlichen Gebäudeteilen - im Falle von Dachziegeln an diesen - vorbeilaufen kann.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß der Tragarm längsverstellbar und in der jeweiligen Lage festleg­ bar von der Befestigungseinrichtung gehalten ist, wodurch die Lage des vom Tragarm gehaltenen Haltearms und somit der Schutzeinrichtung einstellbar wird.
Wird der Tragarm um seine Längsachse verdrehbar von der Befestigungseinrichtung gehalten, zweckmäßigerweise indem er eine Stange oder ein Rohr mit kreisrundem Querschnitt ist, läßt sich der Haltearm unter einem beliebigen Winkel zur Vertikalen stellen. Dabei ist die nächstliegende Möglich­ keit die, daß der Haltearm vertikal von unten nach oben verläuft. Dies erfordert jedoch bei einem Satteldach am Ortgangbereich einen längeren Haltearm als bei einem recht­ winkelig von der jeweiligen Dachkonstruktion hochstehenden Haltearm, weshalb man in einem solchen Falle den Tragarm zweckmäßigerweise in eine solche Lage verdreht, daß der Haltearm geneigt zur Vertikalen, und zwar rechtwinkelig zur Dachneigung, hochsteht. Das Verdrehen des Tragarms kann von einer sicheren Stelle aus erfolgen, das heißt der Arbeiter braucht nicht bis zum Dachrand sozusagen vorzuturnen. Der drehbare Tragarm ist auch für die Montagearbeiten günstig, da man den an ihm angebrachten Haltearm auf das Dach auflegen und sodann den Tragarm mit dem Haltearm bis zum Dachrand vorschieben kann, wonach man den Tragarm verdreht und hier­ bei den Haltearm hochstellt.
Weist der Haltearm zusätzlich zu einem nach oben hin vom Tragarm abgehenden Armteil einen nach unten hin abgehenden Armteil auf, der einen zur Seite der Befestigungseinrichtung hin abgehenden Rückführbereich besitzt, zwischen dem und dem Tragarm ein Zwischenraum vorhanden ist, so kann ein vorspringendes Gebäudeteil, z.B. der Ortgang- oder Trauf­ bereich des Daches, umgriffen und eine Schutzeinrichtung mit einem unteren Auffangbereich angebracht werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie weitere zweckmäßige Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Giebelseite eines Satteldaches im Längs­ schnitt gemäß der Schnittlinie I-I in Fig. 2 in schematischer Darstellung, wobei eine erfin­ dungsgemäße Vorrichtung, die eine Schutzeinrich­ tung hält, in Seitenansicht sichtbar ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Giebelseite des Gebäudes nach Fig. 1, wobei an einer Dachhälfte am Ort­ gangbereich eine Schutzeinrichtung befestigt ist,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer der Fig. 1 entsprechenden Seitenansicht,
Fig. 5 eine gegenüber der in Fig. 1 dargestellten Be­ festigungseinrichtung abgeänderte Befestigungs­ einrichtung in der Fig. 1 entsprechender Seiten­ ansicht,
Fig. 6 die Seitenansicht einer weiteren Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit längenverstell­ barem Haltearm in Teildarstellung und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung in Seitenansicht in Teildar­ stellung.
In Fig. 1 sind die Giebelwand 1 eines Gebäudes mit einem Satteldach 2 und mehrere Dachsparren 3 dargestellt, die vom Dachtrauf zum Dachfirst verlaufen und über die sich quer Dachlatten 4 in Dach-Längsrichtung erstrecken. Das Dach ist mit Dachziegeln 5 gedeckt, von denen nur einer ange­ deutet ist. Die Dachkonstruktion steht über die Giebelwand 1 im sogenannten Ortgangbereich vor, wie ebenfalls aus Fig. 1 hervorgeht. Der vorstehende Dachbereich 6 weist an seiner Unterseite eine Sichtabdeckung 7 auf.
Mit Hilfe von mehreren der im einzelnen noch zu beschreibenden Vorrichtung kann man an diesem Ortgangbereich eine Schutz­ einrichtung 8 anbringen, ohne daß vom Erdboden aus ein Gerüst hochgezogen werden muß. Die Schutzeinrichtung 8 soll die auf dem Dach arbeitenden Personen gegen ein Herabfallen sichern.
Die Vorrichtung enthält mindestens eine an einem gebäude­ festen Teil in der gewünschten Höhe der Schutzeinrichtung 8 zu befestigende Befestigungseinrichtung 9 (beim Ausführungs­ beispiel sind zwei solche Befestigungseinrichtungen vorhan­ den), die eine die Verbindung zum gebäudefesten Teil her­ stellende Verbindungseinrichtung 10 aufweist. Die Befestigungs­ einrichtung 9 hält einen bis zum Bereich der Schutzeinrich­ tung 8 vorragenden Tragarm 11, der seinerseits mit seinem vorragenden Endbereich einen sich in Gebrauchslage von unten nach oben erstreckenden Haltearm 12 mit einer Halteeinrich­ tung für die Schutzeinrichtung 8 hält.
Aus Stabilitätsgründen wird der Tragarm 11 von zwei Befesti­ gungseinrichtungen 9 gehalten, die in Tragarm-Längsrichtung gesehen versetzt angeordnet sind. Der Tragarm 11 erstreckt sich oberhalb des Daches parallel zu diesem. Bei der bevor­ zugten Anwendung gemäß der Zeichnung sind die Befestigungs­ einrichtungen 9 an den Dachsparren 3 befestigt. Das Dach ist mindestens an diesen Befestigungsstellen nicht mit Dach­ platten belegt bzw., wenn es sich um Reparaturarbeiten han­ delt, in diesen Bereichen abgedeckt.
Wie schon angedeutet, werden mehrere solche aus mindestens einer Befestigungseinrichtung 9, dem Tragarm 11 und dem Haltearm 12 bestehende Vorrichtungen an dem zu sichernden Gebäudebereich mit Abstand zueinander angebracht. Ist der Ortgangbereich zu sichern, sind die Vorrichtungen dem Ort­ gangbereich entlang verteilt. In Fig. 2 sind die Haltearme 12 der einzelnen Vorrichtungen sichtbar, die hier recht­ winkelig zur zugewandten Dachseite stehen. Wie noch beschrie­ ben werden wird, könnte man die Haltearme 12 auch vertikal ausrichten. Sie müßten dann jedoch eine größere Länge auf­ weisen, um eine gleich hohe Schutzeinrichtung 8 anbringen zu können. Die Schutzeinrichtung 8 besteht aus einem Schutz­ netz oder bevorzugt aus einzelnen Schutznetzbahnen 13, die jeweils den Abstand zwischen zwei benachbarten Haltearmen 12 überbrücken und an diesen eingehängt sind.
Jede Befestigungseinrichtung 9 wird mit ihrer Verbindungs­ einrichtung 10 an einem gebäudefesten Teil festgelegt, der von einem Balken, beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel von einem Dachsparren 3, gebildet wird. Im Falle der Fig. 1 und 3 ist die Verbindungseinrichtung 10 ein auf den gebäudefesten Balken 3 aufsetzbares und an diesen annagel­ bares oder anschraubbares Verbindungsstück, das zweckmäßiger­ weise von einem Winkelstück 14 mit im wesentlichen L-förmigem Querschnitt gebildet wird. Es ergeben sich zwei Winkelschenkel 15, 16 plattenartiger Gestalt, von denen der in Gebrauchs­ lage dem Tragarm 11 zugewandte obere Schenkel 16 auf der Balken- oder Dachsparren-Oberseite aufsitzt und der andere Schenkel 15 an einer Balken- oder Dachsparren-Seitenfläche anliegt. Beide Schenkel 15 und 16 weisen Befestigungslöcher 17 auf, durch die hindurch, wie in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet, Befestigungsnägel in das Holz des Dachsparrens 3 eingetrieben werden können. Anstelle von Nägeln kann man auch Schrauben verwenden. Da auf diese Weise beide Schenkel 15, 16 mit dem jeweiligen Dachsparren verbunden werden, erhält man sowohl in der Horizontalen als auch in der Verti­ kalen einen festen Verbund.
Das Winkelstück 14 stellt eine besonders einfache und billig zu fertigende Verbindungseinrichtung dar. Diese kann jedoch auch anders ausgebildet sein, wie aus Fig. 5 hervorgeht. Dort ist die Verbindungseinrichtung 10 a der Befestigungs­ einrichtung 9 a zwingenartig ausgebildet. Hierzu weist die Verbindungseinrichtung 10 a einen Zwingenschaft 17 und zwei an diesem angeordnete Spannbacken 18, 19 auf. Der Relativ­ abstand zwischen den beiden Spannbacken ist veränderbar. Beim Ausführungsbeispiel ist der eine Spannbacken 18 starr und der andere Spannbacken 19 in seiner Lage veränderbar vorgesehen, und zwar in Richtung auf den Spannbacken 18 hin bzw. von diesem weg. Hierzu kann der verstellbare Spann­ backen 19 an einer Gewindespindel 20 sitzen, die durch einen vom Zwingenschaft 17 abstehenden Zwingenarm 21 geschraubt ist. Zur Grobeinstellung des Spannbackens 19 kann der Zwingen­ arm 21 an unterschiedlichen Stellen des Zwingenschaftes 17 festgelegt werden, beispielsweise indem dieser eine Loch­ reihe 22 und der Zwingenarm 21 ein korrespondierendes Loch 23 aufweist, so daß in der jeweiligen Groblage ein Steck­ bolzen durchgesteckt werden kann. Die zwingenartige Verbin­ dungseinrichtung 10 a wird auf ein Gebäudeteil, beim Ausfüh­ rungsbeispiel also auf einen Dachsparren, aufgesetzt, wonach man die Gewindespindel 20 verdreht und den jeweiligen Gebäude­ teil zwischen den beiden Spannbacken verspannt.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a den Tragarm 11 mit Abstand zur Verbindungseinrich­ tung 10 bzw. 10 a hält, derart, daß er an in Längsrichtung des Tragarms 11 gesehen zwischen diesem und der Verbindungs­ einrichtung befindlichen Gebäudeteilen vorbeilaufen kann. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich hier um die Dach­ latten 4 und eventuell liegengelassene Dachziegel 5 od.dgl., oberhalb denen sich der Tragarm 11 erstreckt. Zu dem genann­ ten Zwecke weist die Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a einen von der Verbindungseinrichtung 10 bzw. 10 a abstehenden und andernends den Tragarm 11 haltenden Abstandsarm 24 bzw. 24 a auf, wobei der Tragarm und der Abstandsarm quer zuein­ ander verlaufen. In der Gebrauchslage ragt also der Abstands­ arm 24 bzw. 24 a sozusagen oben aus dem Dach heraus.
Der Tragarm 11 wird zweckmäßigerweise lösbar von der Befesti­ gungseinrichtung 9 bzw. 9 a gehalten, so daß man die Vor­ richtung in demontiertem Zustand transportieren und an Ort und Stelle auf das Dach bringen kann, was aus Gewichtsgründen günstig ist.
Des weiteren ist es zweckmäßig, daß der Tragarm 11 längs­ verstellbar und in der jeweiligen Lage festlegbar von der Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a gehalten wird. Der Trag­ arm 11 kann also in Richtung seiner quer zum Abstandsarm 24 bzw. 24 a verlaufenden Längsrichtung verstellt werden, was die Variabilität der Anordnung erhöht. Auf diese Weise kann man trotz der ortsfesten Lage der Dachsparren 3 oder anderer Gebäudeteile, an denen man die Befestigungseinrichtung festlegt, die Lage der Schutzeinrichtung 8 an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen, indem man den Tragarm 11 entsprechend weit vorschiebt.
Zum lösbaren und längsverstellbaren Halten des Tragarms 11 weist die Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a zweckmäßiger­ weise eine Hülse, Manschette od.dgl. Verbindungsstück 25 bzw. 25 a auf, das beispielsweise durch Zweiteilung öffenbar sein kann. Die Zweiteiligkeit eines solchen Verbindungsstücks 25 geht aus Fig. 3 hervor. Da es sich hier um handelsübliche Kupplungsstücke handeln kann, erübrigt sich eine Beschreibung im einzelnen. Die beiden Kupplungsstückhälften können bei­ spielsweise um eine Schwenkachse 26 auseinandergeklappt werden. Das Verschließen der Verbindungsstückhälften kann mittels eines Gewindebolzens und aufgeschraubter Mutter erfolgen. Dem Verlauf des Tragsarms 11 entsprechend ist die von dem Verbindungsstück 25 bzw. 25 a umschlossene Öffnung rechtwinkelig zum Abstandarm 24 bzw. 24 a gerichtet.
Des weiteren ist vorgesehen, daß der Tragarm 11 um seine Längsachse verdrehbar von der Befestigungseinrichtung 9 bzw. dem Verbindungsstück 25 bzw. 25 a gehalten wird, zweck­ mäßigerweise indem der Tragarm 11 eine Stange oder ein Rohr mit kreisrundem Querschnitt ist. Dementsprechend ist die vom Verbindungsstück umschlossene Öffnung ebenfalls kreis­ förmig. Wegen der verdrehbaren Halterung des Tragarms 11 an der Befestigungseinrichtung kann man den vom Tragarm gehaltenen Haltearm 12 in jede beliebige Winkellage mit Bezug auf die Vertikale stellen. Man kann also entweder die in Fig. 2 dargestellte Haltearmlage wählen oder die Haltearme 12 auch vertikal ausrichten. Des weiteren kann man bei der Montage so vorgehen, daß man auf dem Dach zu­ nächst die Befestigungseinrichtung 9 befestigt und sodann am Verbindungsstück 25 bzw. 25 a den Tragarm 11 mit dem ange­ setzten Haltearm 12 lose festlegt, wobei der Haltearm 12 eine gekippte Lage einnimmt und der Tragarm 11 so weit auf das Dach zurückversetzt ist, daß der Haltearm 12 auf dem Dach aufliegt. Anschließend schiebt man den Tragarm 11 mit dem Haltearm 12 vor, bis letzterer sich in der gewünsch­ ten Vertikalebene befindet. Sodann dreht man den Tragarm 11 und stellt hierbei den Haltearm 12 nach oben. Anschließend stellt man eine feste Verbindung zwischen der Verbindungs­ einrichtung 25 bzw. 25 a und dem Tragarm 11 her, beispiels­ weise indem man die beiden Verbindungsstückhälften (siehe Fig. 3) mittels Gewindebolzen und Mutter fest gegeneinander zieht.
Um die Stabilität zu erhöhen, kann man den Tragarm 11 mit Hilfe von mehreren Befestigungseinrichtungen 9 halten. In der Zeichnung sind zwei Befestigungseinrichtungen 9 vorge­ sehen, die an benachbarten Dachsparren 3 angebracht sind.
In der Zeichnung sichert die Schutzeinrichtung 8 den Ortgang­ bereich des Gebäudedaches. In entsprechender Weise könnte man auch den Traufbereich sichern. Hierzu müßte der Tragarm 11 lediglich parallel zu den Dachsparren verlaufen. Damit die gleiche Vorrichtung für beide Anwendungen geeignet ist, kann der Tragarm 11 um eine rechtwinkelig zu seiner Längs­ richtung verlaufende Achse drehbar von der Befestigungsein­ richtung 9 bzw. 9 a gehalten werden, zweckmäßigerweise indem das Verbindungsstück 25 bzw. 25 a drehbar ist. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es nicht unbedingt die Dachsparren sein müssen, an denen man die Befestigungs­ einrichtung festlegt. Anstelle hiervon könnte man auch irgend­ welche anderen Träger usw. benutzen.
Der Haltearm 12 weist beim bevorzugten Ausführungsbeispiel sowohl einen vom Tragarm 11 in Gebrauchslage nach oben hin abgehenden Armteil 27 als auch einen nach unten hin abgehen­ den Armteil 28 auf. Der untere Armteil 28 besitzt einen zur Seite der Befestigungseinrichtung 9 hin abgehenden Rück­ führbereich 29, zwischen dem und dem Tragarm 11 ein Zwischen­ raum vorhanden ist, so daß ein vorspringendes Gebäudeteil, z.B. der Ortgang- oder Traufbereich eines Daches, umgriffen und eine Schutzeinrichtung 8 mit einem unteren Auffangbereich angebracht werden kann. Gleiches gilt auch für die Ausführungs­ beispiele gemäß den Fig. 4, 6 und 7, auf die weiter unten zurückgekommen werden wird.
Der Tragarm 11 bildet mit dem unteren Haltearmteil 28 und dessen Rückführbereich 29 ein U-ähnliches Gebilde, wobei in Gebrauchslage in dieses U der vorstehende Gebäudebereich 6 ragt. Fällt eine Person oder ein Gegenstand herunter, wird sie bzw. er von dem Bereich der Schutzeinrichtung 8 aufgefangen, der sich über die Rückführbereiche 29 der neben­ einander angeordneten Vorrichtungen erstreckt.
Das freie Ende des Rückführbereiches 29 besitzt eine Stütz­ fläche 30 zum Abstützen an einer zum Tragarm 11 rechtwinke­ ligen Gebäudefläche, d. h. an der Außenseite der Gebäude­ wand 1. Der Rückführbereich 29 erstreckt sich also zum Gebäude hin zurück und bildet eine untere Abstützung für die Vor­ richtung, so daß diese stabil hält und auch großen Belastun­ gen widersteht.
Der untere Haltearmteil 28 ist fest mit dem Tragarm 11 ver­ bunden und beispielsweise an diesen angeschweißt. Der von dem Tragarm 11 und dem unteren Haltearmteil 28 gebildete Winkel beträgt zweckmäßigerweise 90°, er kann jedoch je nach dem Anwendungszweck der Vorrichtung und den örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes anders sein. Der Rückführbereich 29 sitzt starr am unteren Haltearmteil 28, wobei der aufge­ spannte Winkel wiederum 90° sein kann. Der obere Haltearmteil 27 ist dagegen lösbar angebracht, so daß er beim Transport oder wenn man die Vorrichtung auf das Dach bringt, weggenom­ men werden kann. Der obere Haltearmteil 27 läßt sich besonders schnell und einfach in seine Gebrauchslage bringen, wenn er mit dem unteren Armteil 28 in Steckverbindung steht. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel der untere Haltearmteil 28 ein oben offen endendes Hohlprofil, in das ein in Fig. 1 gestrichelt angedeuteter Steckzapfen einsteckbar ist, der am zugewandten Ende des oberen Armteils 27 vorsteht.
Es ist ersichtlich, daß bei der Montage der in Fig. 1 darge­ stellten Vorrichtung der Tragarm 11 so weit über das Dach hinaus vorgeschoben werden muß, daß der Rückführbereich 29 um den Dachvorsprung 6 herum gelangen kann. Will man dies vermeiden, kann man gemäß Fig. 4 den Rückführbereich 29 a schwenkbar am zwischen ihm und dem Tragarm 11 a verlaufen­ den Bereich 31 des unteren Haltearmteils 28 a befestigen, so daß der Rückführbereich 29 a eine gestrichelt angedeutete Strecklage einnehmen kann, in der er in Verlängerung des Bereichs 31 verläuft. In dieser Lage des Rückführbereichs 29 a wird der Tragarm 11 an Ort und Stelle gebracht, so daß der untere Haltearmteil 28 a am Gebäudevorsprung 6 vorbei nach unten hängt. Der Rückführbereich 29 a ist dann mittels eines z. B. von einem Seil oder einer Kette gebildeten Zug­ mittels 32 aus der Strecklage in die zur Seite der Befesti­ gungseinrichtung 9 hin abstehende Gebrauchslage (mit ausge­ zogenen Linien dargestellt) überführbar. Das Zugmittel 32 ist am freien Endbereich des Rückführbereichs 29 a befestigt und erstreckt sich dem Haltearm 12 a entlang nach oben. Zieht man an ihm, verschwenkt sich der Rückführbereich 29 a in seine Gebrauchslage. Das Zugmittel 32 läßt sich dann oben am Haltearm 12 a in geeigneter Weise festlegen. Damit das Zugmittel 32 durch den Gebäudevorsprung 6 nicht behindert wird, kann, wie Fig. 4 zeigt, das Zugmittel 32 im Bereich des unteren Haltearmteils 28 a umgelenkt sein.
Es kann auch der gesamte Haltearm lösbar mit dem Tragarm verbunden sein. Dabei kann der Haltearm über den oberen Armteil und den unteren Armteil durchgehend ausgebildet sein, er kann jedoch auch zweiteilig sein.
Fig. 7 zeigt einen variierten Haltearm 12 b, bei dem der untere Haltearmteil 28 b bogenförmig ausgebildet und mit seinem dem oberen Haltearmteil 27 b abgewandten Ende voran durch eine am Tragarm 11 b angeordnete, beispielsweise von einer angeschweißten Hülse 33 gebildete Stecköffnung steck­ bar ist. Infolge der Bogenform ergibt sich am unteren Halte­ armteil 28 b gleichzeitig der Rückführbereich. Das freie Ende des unteren Armteils 28 b bildet die Stützfläche 30 b zum Abstützen an der Gebäudewand.
An den bogenförmigen unteren Haltearmteil 28 b kann der obere Armteil 27 b einstückig angesetzt sein. Zum Haltern am Tragarm 11 b könnte man oberhalb der Hülse 33 durch den Haltearm 12 b einen Stift od.dgl. stecken, der auf der Hülse 33 auf­ sitzt. Das Festlegen am Tragarm könnte auch in geeigneter anderer Weise erfolgen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Haltearm 12 b zweigeteilt, wobei der obere und der untere Haltearmteil 27 b und 28 b lösbar miteinander verbunden sind, zweckmäßiger­ weise indem sie in Steckverbindung miteinander stehen. Diese Steckverbindung kann der Steckverbindung gemäß Fig. 1 ent­ sprechen, d. h. der untere Haltearmteil 28 b kann wieder­ um von einem Hohlprofilteil gebildet werden, das oben offen ist und in das ein an den oberen Haltearmteil 27 b angesetzter Steckzapfen eingreift.
Die an dem jeweiligen Haltearm sitzende Halteeinrichtung für die Schutzeinrichtung 8 ist bevorzugt an der dem Tragarm und somit dem Gebäude zugewandten Innenseite des jeweiligen Haltearms angeordnet. In jedem Falle kann die Halteeinrich­ tung für ein Schutznetz bzw. eine Schutznetzbahn 13 von einer Mehrzahl über die Länge des Haltearms verteilter Halte­ rungen, zweckmäßigerweise in Gestalt von Ösen 34 bzw. 34 a bzw. 34 b gebildet werden, an denen das jeweilige Schutznetz beispielsweise mit Hilfe von Karabinern eingehängt wird.
Diese Halterungen, beim Ausführungsbeispiel also die Ösen 34, sind auch am Rückführbereich 29 angeordnet, so daß das Schutznetz überall gut hält.
Beim Ausführungsbeispiel ist am oberen Ende des Haltearms 12 ein Einlegebügel 35 für ein Geländerbrett 36 angeordnet, das den oberen Rand der Schutzeinrichtung 8 bildet. Der­ artige Einlegebügel 35 sind an sich bekannt. Er wurde nur in Fig. 1 mit einer Bezugsziffer belegt. In diesem Zusammen­ hang ist noch darauf hinzuweisen, daß der Einlegebügel 35 an der gleichen Haltearmseite wie die von den Ösen 34 gebilde­ ten Halterungen angeordnet ist.
Eine weitere Variante zeigt Fig. 6. In diesem Falle ist der untere Haltearmteil 28 c, der rechtwinkelig vom Tragarm 11 c nach unten abgeht und unten den Rückführbereich 29 c trägt, längenverstellbar. Hierzu ist der untere Armteil 28 c teleskopartig ausziehbar, wobei ein Teleskopteil eine Lochreihe 37 und das andere Teleskopteil ein Loch 38 besitzt, derart, daß in der gewünschten Länge ein Steckbolzen durch die beiden Teleskopteile gesteckt werden kann. Mit Hilfe des längenverstellbaren unteren Haltearmteils 28 c kann man sich an die Höhe des Gebäudevorsprungs 6 anpassen.

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Anbringen einer gegen ein Herabfallen sichernden Schutzeinrichtung, insbesondere ein Schutznetz, an einer hochgelegenen Stelle eines Gebäudes, insbesondere am Ortgang- oder Traufbereich eines Gebäudedaches, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens eine an einem gebäude­ festen Teil in Höhe der Schutzeinrichtung (8) zu befestigende Befestigungseinrichtung (9, 9 a) mit einer die Verbindung zum gebäudefesten Teil herstellenden Verbindungseinrichtung (10, 10 a), einen von dieser gehaltenen und bis zum Bereich der Schutzeinrichtung vorragenden Tragarm (11, 11 a, 11 b, 11 c) sowie einen von dessen vorragendem Endbereich gehalte­ nen, sich in Gebrauchslage von unten nach oben erstreckenden Haltearm (12, 12 a, 12 b) mit einer Halteeinrichtung (34, 35) für die Schutzeinrichtung aufweist, wobei sie in Mehrfach­ anordnung verwendet wird, derart, daß die Haltearme der Vorrichtungen mit Abstand zueinander angeordnet sind und die an ihnen anbringbare Schutzeinrichtung den Abstand über­ brückt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (10 a) zwingenartig ausgebildet ist und hierzu einen Zwingenschaft (17) und zwei an diesem angeordnete Spannbacken (18, 19), deren Abstand relativ zueinander veränderbar ist, aufweist, so daß die Verbindungs­ einrichtung an einem zwischen den Spannbacken zu verspannen­ den Gebäudeteil, insbesondere ein Balken, zweckmäßigerweise ein Dachsparren, befestigbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (10) ein auf einen gebäude­ festen Balken, zweckmäßigerweise einen Dachsparren, aufsetz­ bares und an diesen annagelbares oder anschraubbares Verbin­ dungsstück ist, das zweckmäßigerweise von einem Winkelstück (14) mit im wesentlichen L-förmigem Querschnitt gebildet wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (9, 9 a) den Tragarm (11) mit Abstand zur Verbindungseinrichtung (10, 10 a) hält, derart, daß der Tragarm an in Längsrichtung des Tragarms gesehen zwischen diesem und der Verbindungsein­ richtung befindlichen Gebäudeteilen vorbeilaufen kann.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (9, 9 a) einen von der Ver­ bindungseinrichtung (10, 10 a) abstehenden und andernends den Tragarm (11) haltenden Abstandsarm (24, 24 a) aufweist, wobei der Tragarm und der Abstandsarm quer zueinander ver­ laufen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) lösbar von der Befesti­ gungseinrichtung (9, 9 a) gehalten ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) längsverstellbar und in der jeweiligen Lage festlegbar von der Befestigungsein­ richtung gehalten ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) um seine Längsachse verdrehbar von der Befestigungseinrichtung gehalten ist, zweckmäßigerweise indem er eine Stange oder ein Rohr mit kreisrundem Querschnitt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Hülse, Manschette od.dgl. Verbindungsstück (25, 25 a), das beispiels­ weise durch Zweiteilung öffenbar sein kann, zum Halten des Tragarms aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm um eine rechtwinkelig zu seiner Längsrichtung verlaufende Achse drehbar von der Be­ festigungseinrichtung gehalten ist, zweckmäßigerweise indem das Verbindungsstück drehbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (12, 12 a, 12 b) einen vom Tragarm in Gebrauchslage nach oben hin abgehenden Armteil (27, 27 a, 27 b) und einen nach unten hin abgehenden Armteil (28, 28 a, 28 b, 28 c) aufweist, wobei der untere Armteil einen zur Seite der Befestigungseinrichtung hin abgehenden Rückführ­ bereich (29, 29 a, 29 c) besitzt, zwischen dem und dem Tragarm ein Zwischenraum vorhanden ist, so daß ein vorspringendes Gebäudeteil (6), z.B. der Ortgang- oder Traufbereich eines Daches, umgriffen und eine Schutzeinrichtung (8) mit einem unteren Auffangbereich angebracht werden kann.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Rückführbereichs eine Stützfläche (30, 30 b) zum Abstützen an einer zum Tragarm rechtwinkeligen Gebäudefläche besitzt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der untere Haltearmteil (28, 28 a, 28 c) fest mit dem Tragarm verbunden ist, während der obere Haltearmteil (27, 27 a) lösbar angebracht ist, zweckmäßigerweise indem er mit dem unteren Armteil in Steckverbindung steht.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückführbereich (29 a) schwenkbar am zwischen ihm und dem Tragarm verlaufenden Bereich des unteren Haltearm­ teils (28 a) befestigt ist und daß der Rückführbereich (29 a) mittels eines z.B. von einem Seil oder einer Kette gebildeten Zugmittels (32) aus einer in Verlängerung des dem Tragarm (11 a) zugewandten Bereichs verlaufenden Strecklage in die von diesem zur Seite der Befestigungseinrichtung hin ab­ stehende Gebrauchslage überführbar ist, wobei der entgegen­ gesetzte Bereich des Zugmittels am oberen Haltearmteil fest­ legbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Haltearm lösbar mit dem Tragarm verbunden ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Haltearmteil (28 b) bogenförmig ausgebildet und mit seinem dem oberen Haltearmteil (27 b) abgewandten Ende voran durch eine am Tragarm (11 b) angeordnete, beispiels­ weise von einer angeschweißten Hülse (33) gebildete Steck­ öffnung steckbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der obere und der untere Haltearmteil (27 b und 28 b) lösbar miteinander verbunden sind, zweckmäßigerweise indem sie in Steckverbindung miteinander stehen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Haltearmteil (28 c) längen­ verstellbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (34, 35) für die Schutzeinrichtung (8) an der dem Tragarm zugewandten Innen­ seite des Haltearms angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung für ein Schutznetz von einer Mehrzahl über die Länge des Haltearms verteilter Halterungen, zweckmäßigerweise in Gestalt von Ösen (34), gebildet wird.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des Haltearms ein Einlegebügel (35) für ein Geländerbrett angeordnet ist.
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