DE3624011A1 - Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes - Google Patents
Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen einer
gegen ein Herabfallen sichernden Schutzeinrichtung, insbe
sondere ein Schutznetz, an einer hochgelegenen Stelle eines
Gebäudes, insbesondere am Ortgang- oder Traufbereich eines
Gebäudedaches.
Werden an einer in der Höhe gelegenen Gebäudestelle Arbeiten
ausgeführt, müssen die Arbeiter gegen ein Herabstürzen ge
sichert werden. Das Anbringen einer hierzu erforderlichen
Schutzeinrichtung ist vor allem am Ortgangbereich eines
Giebeldaches schwierig, weshalb man in einem solchen Falle
regelmäßig ein vom Erdboden ausgehendes Gerüst hochzieht,
das oben mit entsprechenden Geländerbrettern oder Schutz
netzen versehen wird. Das Erstellen eines solchen Schutz
gerüstes ist jedoch material- und zeitaufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach im Aufbau
ist, aus wenigen Einzelteilen besteht und sich verhältnis
mäßig schnell montieren läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Vorrichtung mindestens eine an einem gebäudefesten Teil
in Höhe der Schutzeinrichtung zu befestigende Befestigungs
einrichtung mit einer die Verbindung zum gebäudefesten Teil
herstellenden Verbindungseinrichtung, einen von dieser ge
haltenen und bis zum Bereich der Schutzeinrichtung vorragen
den Tragarm sowie einen von dessen vorragendem Endbereich
gehaltenen, sich in Gebrauchslage von unten nach oben er
streckenden Haltearm mit einer Halteeinrichtung für die
Schutzeinrichtung aufweist, wobei sie in Mehrfachanordnung
verwendet wird, derart, daß die Haltearme der Vorrichtungen
mit Abstand zueinander angeordnet sind und die an ihnen
anbringbare Schutzeinrichtung den Abstand überbrückt.
Durch Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es
nicht mehr erforderlich, ein vom Erdboden ausgehendes Schutz
gerüst aufzubauen. Man bringt mehrere erfindungsgemäße Vor
richtungen sozusagen freitragend am Gebäude an, wobei die
Vorrichtungen über den zu sichernden Bereich hinweg verteilt
werden, so daß sich eine in der gewünschten Höhe befindliche
und sich über den zu sichernden Bereich hinweg erstreckende
Schutzeinrichtung haltern läßt.
Die Montage der aus wenigen Einzelteilen bestehenden Vor
richtung ist denkbar einfach, da ja nur die Befestigungs
einrichtung festgelegt werden muß, wonach man den aus Ge
wichtsgründen zweckmäßigerweise gesonderten Tragarm anbringt,
der den Haltearm hält. An den Haltearmen benachbarter Vor
richtungen setzt man dann Geländerbretter ein oder haltert
ein Schutznetz an ihnen.
Als gebäudefestes Teil, an dem man die Verbindungseinrichtung
der Befestigungseinrichtung festlegt, bietet sich im Falle
von Dacharbeiten, für die die Vorrichtung bevorzugt gedacht
ist, ein Dachsparren an. Der Tragarm erstreckt sich dann
oberhalb der Dachkonstruktion parallel zu dieser bis zur
Giebelseite (Ortgang), wo der Haltearm nach oben verläuft.
Soll der Ortgangbereich gesichert werden, verläuft der Trag
arm quer zu den Dachsparren. Auch der Traufbereich läßt
sich sichern, wenn man den Tragarm so an der Befestigungs
einrichtung haltert, daß er sich parallel zum jeweiligen
Dachsparren erstreckt.
Bei Dachreparaturen braucht man nicht vom ganzen Dach die
Dachziegel zu entfernen. Es genügt, die Dachziegel nur an
den Stellen wegzunehmen, wo man eine Befestigungseinrichtung
an einem Dachsparren festlegen möchte. Für einen solchen
Anwendungsfall ist es zweckmäßig, daß die Befestigungsein
richtung den Tragarm mit Abstand zur Verbindungseinrichtung
hält, derart, daß der Tragarm an in Längsrichtung des Trag
arms gesehen zwischen diesem und der Verbindungseinrichtung
befindlichen Gebäudeteilen - im Falle von Dachziegeln an
diesen - vorbeilaufen kann.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß der
Tragarm längsverstellbar und in der jeweiligen Lage festleg
bar von der Befestigungseinrichtung gehalten ist, wodurch
die Lage des vom Tragarm gehaltenen Haltearms und somit
der Schutzeinrichtung einstellbar wird.
Wird der Tragarm um seine Längsachse verdrehbar von der
Befestigungseinrichtung gehalten, zweckmäßigerweise indem
er eine Stange oder ein Rohr mit kreisrundem Querschnitt
ist, läßt sich der Haltearm unter einem beliebigen Winkel
zur Vertikalen stellen. Dabei ist die nächstliegende Möglich
keit die, daß der Haltearm vertikal von unten nach oben
verläuft. Dies erfordert jedoch bei einem Satteldach am
Ortgangbereich einen längeren Haltearm als bei einem recht
winkelig von der jeweiligen Dachkonstruktion hochstehenden
Haltearm, weshalb man in einem solchen Falle den Tragarm
zweckmäßigerweise in eine solche Lage verdreht, daß der
Haltearm geneigt zur Vertikalen, und zwar rechtwinkelig
zur Dachneigung, hochsteht. Das Verdrehen des Tragarms kann
von einer sicheren Stelle aus erfolgen, das heißt der Arbeiter
braucht nicht bis zum Dachrand sozusagen vorzuturnen. Der
drehbare Tragarm ist auch für die Montagearbeiten günstig,
da man den an ihm angebrachten Haltearm auf das Dach auflegen
und sodann den Tragarm mit dem Haltearm bis zum Dachrand
vorschieben kann, wonach man den Tragarm verdreht und hier
bei den Haltearm hochstellt.
Weist der Haltearm zusätzlich zu einem nach oben hin vom
Tragarm abgehenden Armteil einen nach unten hin abgehenden
Armteil auf, der einen zur Seite der Befestigungseinrichtung
hin abgehenden Rückführbereich besitzt, zwischen dem und
dem Tragarm ein Zwischenraum vorhanden ist, so kann ein
vorspringendes Gebäudeteil, z.B. der Ortgang- oder Trauf
bereich des Daches, umgriffen und eine Schutzeinrichtung
mit einem unteren Auffangbereich angebracht werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die Giebelseite eines Satteldaches im Längs
schnitt gemäß der Schnittlinie I-I in Fig. 2
in schematischer Darstellung, wobei eine erfin
dungsgemäße Vorrichtung, die eine Schutzeinrich
tung hält, in Seitenansicht sichtbar ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Giebelseite des Gebäudes
nach Fig. 1, wobei an einer Dachhälfte am Ort
gangbereich eine Schutzeinrichtung befestigt
ist,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Fig.
1 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie III-III
in Fig. 1,
Fig. 4 eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer der Fig. 1 entsprechenden Seitenansicht,
Fig. 5 eine gegenüber der in Fig. 1 dargestellten Be
festigungseinrichtung abgeänderte Befestigungs
einrichtung in der Fig. 1 entsprechender Seiten
ansicht,
Fig. 6 die Seitenansicht einer weiteren Variante der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit längenverstell
barem Haltearm in Teildarstellung und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform der erfindungsge
mäßen Vorrichtung in Seitenansicht in Teildar
stellung.
In Fig. 1 sind die Giebelwand 1 eines Gebäudes mit einem
Satteldach 2 und mehrere Dachsparren 3 dargestellt, die
vom Dachtrauf zum Dachfirst verlaufen und über die sich
quer Dachlatten 4 in Dach-Längsrichtung erstrecken. Das
Dach ist mit Dachziegeln 5 gedeckt, von denen nur einer ange
deutet ist. Die Dachkonstruktion steht über die Giebelwand
1 im sogenannten Ortgangbereich vor, wie ebenfalls aus Fig.
1 hervorgeht. Der vorstehende Dachbereich 6 weist an seiner
Unterseite eine Sichtabdeckung 7 auf.
Mit Hilfe von mehreren der im einzelnen noch zu beschreibenden
Vorrichtung kann man an diesem Ortgangbereich eine Schutz
einrichtung 8 anbringen, ohne daß vom Erdboden aus ein Gerüst
hochgezogen werden muß. Die Schutzeinrichtung 8 soll die
auf dem Dach arbeitenden Personen gegen ein Herabfallen
sichern.
Die Vorrichtung enthält mindestens eine an einem gebäude
festen Teil in der gewünschten Höhe der Schutzeinrichtung
8 zu befestigende Befestigungseinrichtung 9 (beim Ausführungs
beispiel sind zwei solche Befestigungseinrichtungen vorhan
den), die eine die Verbindung zum gebäudefesten Teil her
stellende Verbindungseinrichtung 10 aufweist. Die Befestigungs
einrichtung 9 hält einen bis zum Bereich der Schutzeinrich
tung 8 vorragenden Tragarm 11, der seinerseits mit seinem
vorragenden Endbereich einen sich in Gebrauchslage von unten
nach oben erstreckenden Haltearm 12 mit einer Halteeinrich
tung für die Schutzeinrichtung 8 hält.
Aus Stabilitätsgründen wird der Tragarm 11 von zwei Befesti
gungseinrichtungen 9 gehalten, die in Tragarm-Längsrichtung
gesehen versetzt angeordnet sind. Der Tragarm 11 erstreckt
sich oberhalb des Daches parallel zu diesem. Bei der bevor
zugten Anwendung gemäß der Zeichnung sind die Befestigungs
einrichtungen 9 an den Dachsparren 3 befestigt. Das Dach
ist mindestens an diesen Befestigungsstellen nicht mit Dach
platten belegt bzw., wenn es sich um Reparaturarbeiten han
delt, in diesen Bereichen abgedeckt.
Wie schon angedeutet, werden mehrere solche aus mindestens
einer Befestigungseinrichtung 9, dem Tragarm 11 und dem
Haltearm 12 bestehende Vorrichtungen an dem zu sichernden
Gebäudebereich mit Abstand zueinander angebracht. Ist der
Ortgangbereich zu sichern, sind die Vorrichtungen dem Ort
gangbereich entlang verteilt. In Fig. 2 sind die Haltearme
12 der einzelnen Vorrichtungen sichtbar, die hier recht
winkelig zur zugewandten Dachseite stehen. Wie noch beschrie
ben werden wird, könnte man die Haltearme 12 auch vertikal
ausrichten. Sie müßten dann jedoch eine größere Länge auf
weisen, um eine gleich hohe Schutzeinrichtung 8 anbringen
zu können. Die Schutzeinrichtung 8 besteht aus einem Schutz
netz oder bevorzugt aus einzelnen Schutznetzbahnen 13, die
jeweils den Abstand zwischen zwei benachbarten Haltearmen
12 überbrücken und an diesen eingehängt sind.
Jede Befestigungseinrichtung 9 wird mit ihrer Verbindungs
einrichtung 10 an einem gebäudefesten Teil festgelegt, der
von einem Balken, beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel
von einem Dachsparren 3, gebildet wird. Im Falle der Fig.
1 und 3 ist die Verbindungseinrichtung 10 ein auf den
gebäudefesten Balken 3 aufsetzbares und an diesen annagel
bares oder anschraubbares Verbindungsstück, das zweckmäßiger
weise von einem Winkelstück 14 mit im wesentlichen L-förmigem
Querschnitt gebildet wird. Es ergeben sich zwei Winkelschenkel
15, 16 plattenartiger Gestalt, von denen der in Gebrauchs
lage dem Tragarm 11 zugewandte obere Schenkel 16 auf der
Balken- oder Dachsparren-Oberseite aufsitzt und der andere
Schenkel 15 an einer Balken- oder Dachsparren-Seitenfläche
anliegt. Beide Schenkel 15 und 16 weisen Befestigungslöcher
17 auf, durch die hindurch, wie in Fig. 1 strichpunktiert
angedeutet, Befestigungsnägel in das Holz des Dachsparrens
3 eingetrieben werden können. Anstelle von Nägeln kann man
auch Schrauben verwenden. Da auf diese Weise beide Schenkel
15, 16 mit dem jeweiligen Dachsparren verbunden werden,
erhält man sowohl in der Horizontalen als auch in der Verti
kalen einen festen Verbund.
Das Winkelstück 14 stellt eine besonders einfache und billig
zu fertigende Verbindungseinrichtung dar. Diese kann jedoch
auch anders ausgebildet sein, wie aus Fig. 5 hervorgeht.
Dort ist die Verbindungseinrichtung 10 a der Befestigungs
einrichtung 9 a zwingenartig ausgebildet. Hierzu weist die
Verbindungseinrichtung 10 a einen Zwingenschaft 17 und zwei
an diesem angeordnete Spannbacken 18, 19 auf. Der Relativ
abstand zwischen den beiden Spannbacken ist veränderbar.
Beim Ausführungsbeispiel ist der eine Spannbacken 18 starr
und der andere Spannbacken 19 in seiner Lage veränderbar
vorgesehen, und zwar in Richtung auf den Spannbacken 18
hin bzw. von diesem weg. Hierzu kann der verstellbare Spann
backen 19 an einer Gewindespindel 20 sitzen, die durch einen
vom Zwingenschaft 17 abstehenden Zwingenarm 21 geschraubt
ist. Zur Grobeinstellung des Spannbackens 19 kann der Zwingen
arm 21 an unterschiedlichen Stellen des Zwingenschaftes
17 festgelegt werden, beispielsweise indem dieser eine Loch
reihe 22 und der Zwingenarm 21 ein korrespondierendes Loch
23 aufweist, so daß in der jeweiligen Groblage ein Steck
bolzen durchgesteckt werden kann. Die zwingenartige Verbin
dungseinrichtung 10 a wird auf ein Gebäudeteil, beim Ausfüh
rungsbeispiel also auf einen Dachsparren, aufgesetzt, wonach
man die Gewindespindel 20 verdreht und den jeweiligen Gebäude
teil zwischen den beiden Spannbacken verspannt.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Befestigungseinrichtung
9 bzw. 9 a den Tragarm 11 mit Abstand zur Verbindungseinrich
tung 10 bzw. 10 a hält, derart, daß er an in Längsrichtung
des Tragarms 11 gesehen zwischen diesem und der Verbindungs
einrichtung befindlichen Gebäudeteilen vorbeilaufen kann.
Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich hier um die Dach
latten 4 und eventuell liegengelassene Dachziegel 5 od.dgl.,
oberhalb denen sich der Tragarm 11 erstreckt. Zu dem genann
ten Zwecke weist die Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a einen
von der Verbindungseinrichtung 10 bzw. 10 a abstehenden und
andernends den Tragarm 11 haltenden Abstandsarm 24 bzw.
24 a auf, wobei der Tragarm und der Abstandsarm quer zuein
ander verlaufen. In der Gebrauchslage ragt also der Abstands
arm 24 bzw. 24 a sozusagen oben aus dem Dach heraus.
Der Tragarm 11 wird zweckmäßigerweise lösbar von der Befesti
gungseinrichtung 9 bzw. 9 a gehalten, so daß man die Vor
richtung in demontiertem Zustand transportieren und an Ort
und Stelle auf das Dach bringen kann, was aus Gewichtsgründen
günstig ist.
Des weiteren ist es zweckmäßig, daß der Tragarm 11 längs
verstellbar und in der jeweiligen Lage festlegbar von der
Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a gehalten wird. Der Trag
arm 11 kann also in Richtung seiner quer zum Abstandsarm
24 bzw. 24 a verlaufenden Längsrichtung verstellt werden,
was die Variabilität der Anordnung erhöht. Auf diese Weise
kann man trotz der ortsfesten Lage der Dachsparren 3 oder
anderer Gebäudeteile, an denen man die Befestigungseinrichtung
festlegt, die Lage der Schutzeinrichtung 8 an die jeweiligen
Gegebenheiten anpassen, indem man den Tragarm 11 entsprechend
weit vorschiebt.
Zum lösbaren und längsverstellbaren Halten des Tragarms
11 weist die Befestigungseinrichtung 9 bzw. 9 a zweckmäßiger
weise eine Hülse, Manschette od.dgl. Verbindungsstück 25
bzw. 25 a auf, das beispielsweise durch Zweiteilung öffenbar
sein kann. Die Zweiteiligkeit eines solchen Verbindungsstücks
25 geht aus Fig. 3 hervor. Da es sich hier um handelsübliche
Kupplungsstücke handeln kann, erübrigt sich eine Beschreibung
im einzelnen. Die beiden Kupplungsstückhälften können bei
spielsweise um eine Schwenkachse 26 auseinandergeklappt
werden. Das Verschließen der Verbindungsstückhälften kann
mittels eines Gewindebolzens und aufgeschraubter Mutter
erfolgen. Dem Verlauf des Tragsarms 11 entsprechend ist
die von dem Verbindungsstück 25 bzw. 25 a umschlossene Öffnung
rechtwinkelig zum Abstandarm 24 bzw. 24 a gerichtet.
Des weiteren ist vorgesehen, daß der Tragarm 11 um seine
Längsachse verdrehbar von der Befestigungseinrichtung 9
bzw. dem Verbindungsstück 25 bzw. 25 a gehalten wird, zweck
mäßigerweise indem der Tragarm 11 eine Stange oder ein Rohr
mit kreisrundem Querschnitt ist. Dementsprechend ist die
vom Verbindungsstück umschlossene Öffnung ebenfalls kreis
förmig. Wegen der verdrehbaren Halterung des Tragarms 11
an der Befestigungseinrichtung kann man den vom Tragarm
gehaltenen Haltearm 12 in jede beliebige Winkellage mit
Bezug auf die Vertikale stellen. Man kann also entweder
die in Fig. 2 dargestellte Haltearmlage wählen oder die
Haltearme 12 auch vertikal ausrichten. Des weiteren kann
man bei der Montage so vorgehen, daß man auf dem Dach zu
nächst die Befestigungseinrichtung 9 befestigt und sodann
am Verbindungsstück 25 bzw. 25 a den Tragarm 11 mit dem ange
setzten Haltearm 12 lose festlegt, wobei der Haltearm 12
eine gekippte Lage einnimmt und der Tragarm 11 so weit auf
das Dach zurückversetzt ist, daß der Haltearm 12 auf dem
Dach aufliegt. Anschließend schiebt man den Tragarm 11
mit dem Haltearm 12 vor, bis letzterer sich in der gewünsch
ten Vertikalebene befindet. Sodann dreht man den Tragarm
11 und stellt hierbei den Haltearm 12 nach oben. Anschließend
stellt man eine feste Verbindung zwischen der Verbindungs
einrichtung 25 bzw. 25 a und dem Tragarm 11 her, beispiels
weise indem man die beiden Verbindungsstückhälften (siehe
Fig. 3) mittels Gewindebolzen und Mutter fest gegeneinander
zieht.
Um die Stabilität zu erhöhen, kann man den Tragarm 11 mit
Hilfe von mehreren Befestigungseinrichtungen 9 halten. In
der Zeichnung sind zwei Befestigungseinrichtungen 9 vorge
sehen, die an benachbarten Dachsparren 3 angebracht sind.
In der Zeichnung sichert die Schutzeinrichtung 8 den Ortgang
bereich des Gebäudedaches. In entsprechender Weise könnte
man auch den Traufbereich sichern. Hierzu müßte der Tragarm
11 lediglich parallel zu den Dachsparren verlaufen. Damit
die gleiche Vorrichtung für beide Anwendungen geeignet ist,
kann der Tragarm 11 um eine rechtwinkelig zu seiner Längs
richtung verlaufende Achse drehbar von der Befestigungsein
richtung 9 bzw. 9 a gehalten werden, zweckmäßigerweise indem
das Verbindungsstück 25 bzw. 25 a drehbar ist. Es sei an
dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es nicht unbedingt
die Dachsparren sein müssen, an denen man die Befestigungs
einrichtung festlegt. Anstelle hiervon könnte man auch irgend
welche anderen Träger usw. benutzen.
Der Haltearm 12 weist beim bevorzugten Ausführungsbeispiel
sowohl einen vom Tragarm 11 in Gebrauchslage nach oben hin
abgehenden Armteil 27 als auch einen nach unten hin abgehen
den Armteil 28 auf. Der untere Armteil 28 besitzt einen
zur Seite der Befestigungseinrichtung 9 hin abgehenden Rück
führbereich 29, zwischen dem und dem Tragarm 11 ein Zwischen
raum vorhanden ist, so daß ein vorspringendes Gebäudeteil,
z.B. der Ortgang- oder Traufbereich eines Daches, umgriffen
und eine Schutzeinrichtung 8 mit einem unteren Auffangbereich
angebracht werden kann. Gleiches gilt auch für die Ausführungs
beispiele gemäß den Fig. 4, 6 und 7, auf die weiter unten
zurückgekommen werden wird.
Der Tragarm 11 bildet mit dem unteren Haltearmteil 28 und
dessen Rückführbereich 29 ein U-ähnliches Gebilde, wobei
in Gebrauchslage in dieses U der vorstehende Gebäudebereich
6 ragt. Fällt eine Person oder ein Gegenstand herunter,
wird sie bzw. er von dem Bereich der Schutzeinrichtung 8
aufgefangen, der sich über die Rückführbereiche 29 der neben
einander angeordneten Vorrichtungen erstreckt.
Das freie Ende des Rückführbereiches 29 besitzt eine Stütz
fläche 30 zum Abstützen an einer zum Tragarm 11 rechtwinke
ligen Gebäudefläche, d. h. an der Außenseite der Gebäude
wand 1. Der Rückführbereich 29 erstreckt sich also zum Gebäude
hin zurück und bildet eine untere Abstützung für die Vor
richtung, so daß diese stabil hält und auch großen Belastun
gen widersteht.
Der untere Haltearmteil 28 ist fest mit dem Tragarm 11 ver
bunden und beispielsweise an diesen angeschweißt. Der von
dem Tragarm 11 und dem unteren Haltearmteil 28 gebildete
Winkel beträgt zweckmäßigerweise 90°, er kann jedoch je
nach dem Anwendungszweck der Vorrichtung und den örtlichen
Gegebenheiten des Gebäudes anders sein. Der Rückführbereich
29 sitzt starr am unteren Haltearmteil 28, wobei der aufge
spannte Winkel wiederum 90° sein kann. Der obere Haltearmteil
27 ist dagegen lösbar angebracht, so daß er beim Transport
oder wenn man die Vorrichtung auf das Dach bringt, weggenom
men werden kann. Der obere Haltearmteil 27 läßt sich besonders
schnell und einfach in seine Gebrauchslage bringen, wenn
er mit dem unteren Armteil 28 in Steckverbindung steht.
Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel der untere Haltearmteil
28 ein oben offen endendes Hohlprofil, in das ein in Fig.
1 gestrichelt angedeuteter Steckzapfen einsteckbar ist,
der am zugewandten Ende des oberen Armteils 27 vorsteht.
Es ist ersichtlich, daß bei der Montage der in Fig. 1 darge
stellten Vorrichtung der Tragarm 11 so weit über das Dach
hinaus vorgeschoben werden muß, daß der Rückführbereich
29 um den Dachvorsprung 6 herum gelangen kann. Will man
dies vermeiden, kann man gemäß Fig. 4 den Rückführbereich
29 a schwenkbar am zwischen ihm und dem Tragarm 11 a verlaufen
den Bereich 31 des unteren Haltearmteils 28 a befestigen,
so daß der Rückführbereich 29 a eine gestrichelt angedeutete
Strecklage einnehmen kann, in der er in Verlängerung des
Bereichs 31 verläuft. In dieser Lage des Rückführbereichs
29 a wird der Tragarm 11 an Ort und Stelle gebracht, so daß
der untere Haltearmteil 28 a am Gebäudevorsprung 6 vorbei
nach unten hängt. Der Rückführbereich 29 a ist dann mittels
eines z. B. von einem Seil oder einer Kette gebildeten Zug
mittels 32 aus der Strecklage in die zur Seite der Befesti
gungseinrichtung 9 hin abstehende Gebrauchslage (mit ausge
zogenen Linien dargestellt) überführbar. Das Zugmittel 32
ist am freien Endbereich des Rückführbereichs 29 a befestigt
und erstreckt sich dem Haltearm 12 a entlang nach oben. Zieht
man an ihm, verschwenkt sich der Rückführbereich 29 a in
seine Gebrauchslage. Das Zugmittel 32 läßt sich dann oben
am Haltearm 12 a in geeigneter Weise festlegen. Damit das
Zugmittel 32 durch den Gebäudevorsprung 6 nicht behindert
wird, kann, wie Fig. 4 zeigt, das Zugmittel 32 im Bereich
des unteren Haltearmteils 28 a umgelenkt sein.
Es kann auch der gesamte Haltearm lösbar mit dem Tragarm
verbunden sein. Dabei kann der Haltearm über den oberen
Armteil und den unteren Armteil durchgehend ausgebildet
sein, er kann jedoch auch zweiteilig sein.
Fig. 7 zeigt einen variierten Haltearm 12 b, bei dem der
untere Haltearmteil 28 b bogenförmig ausgebildet und mit
seinem dem oberen Haltearmteil 27 b abgewandten Ende voran
durch eine am Tragarm 11 b angeordnete, beispielsweise von
einer angeschweißten Hülse 33 gebildete Stecköffnung steck
bar ist. Infolge der Bogenform ergibt sich am unteren Halte
armteil 28 b gleichzeitig der Rückführbereich. Das freie
Ende des unteren Armteils 28 b bildet die Stützfläche 30 b
zum Abstützen an der Gebäudewand.
An den bogenförmigen unteren Haltearmteil 28 b kann der obere
Armteil 27 b einstückig angesetzt sein. Zum Haltern am Tragarm
11 b könnte man oberhalb der Hülse 33 durch den Haltearm
12 b einen Stift od.dgl. stecken, der auf der Hülse 33 auf
sitzt. Das Festlegen am Tragarm könnte auch in geeigneter
anderer Weise erfolgen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Haltearm 12 b
zweigeteilt, wobei der obere und der untere Haltearmteil
27 b und 28 b lösbar miteinander verbunden sind, zweckmäßiger
weise indem sie in Steckverbindung miteinander stehen. Diese
Steckverbindung kann der Steckverbindung gemäß Fig. 1 ent
sprechen, d. h. der untere Haltearmteil 28 b kann wieder
um von einem Hohlprofilteil gebildet werden, das oben offen
ist und in das ein an den oberen Haltearmteil 27 b angesetzter
Steckzapfen eingreift.
Die an dem jeweiligen Haltearm sitzende Halteeinrichtung
für die Schutzeinrichtung 8 ist bevorzugt an der dem Tragarm
und somit dem Gebäude zugewandten Innenseite des jeweiligen
Haltearms angeordnet. In jedem Falle kann die Halteeinrich
tung für ein Schutznetz bzw. eine Schutznetzbahn 13 von
einer Mehrzahl über die Länge des Haltearms verteilter Halte
rungen, zweckmäßigerweise in Gestalt von Ösen 34 bzw. 34 a
bzw. 34 b gebildet werden, an denen das jeweilige Schutznetz
beispielsweise mit Hilfe von Karabinern eingehängt wird.
Diese Halterungen, beim Ausführungsbeispiel also die Ösen
34, sind auch am Rückführbereich 29 angeordnet, so daß das
Schutznetz überall gut hält.
Beim Ausführungsbeispiel ist am oberen Ende des Haltearms
12 ein Einlegebügel 35 für ein Geländerbrett 36 angeordnet,
das den oberen Rand der Schutzeinrichtung 8 bildet. Der
artige Einlegebügel 35 sind an sich bekannt. Er wurde nur
in Fig. 1 mit einer Bezugsziffer belegt. In diesem Zusammen
hang ist noch darauf hinzuweisen, daß der Einlegebügel 35
an der gleichen Haltearmseite wie die von den Ösen 34 gebilde
ten Halterungen angeordnet ist.
Eine weitere Variante zeigt Fig. 6. In diesem Falle ist
der untere Haltearmteil 28 c, der rechtwinkelig vom Tragarm
11 c nach unten abgeht und unten den Rückführbereich 29 c
trägt, längenverstellbar. Hierzu ist der untere Armteil
28 c teleskopartig ausziehbar, wobei ein Teleskopteil eine
Lochreihe 37 und das andere Teleskopteil ein Loch 38 besitzt,
derart, daß in der gewünschten Länge ein Steckbolzen durch
die beiden Teleskopteile gesteckt werden kann. Mit Hilfe
des längenverstellbaren unteren Haltearmteils 28 c kann man
sich an die Höhe des Gebäudevorsprungs 6 anpassen.
Claims (21)
1. Vorrichtung zum Anbringen einer gegen ein Herabfallen
sichernden Schutzeinrichtung, insbesondere ein Schutznetz,
an einer hochgelegenen Stelle eines Gebäudes, insbesondere
am Ortgang- oder Traufbereich eines Gebäudedaches, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mindestens eine an einem gebäude
festen Teil in Höhe der Schutzeinrichtung (8) zu befestigende
Befestigungseinrichtung (9, 9 a) mit einer die Verbindung
zum gebäudefesten Teil herstellenden Verbindungseinrichtung
(10, 10 a), einen von dieser gehaltenen und bis zum Bereich
der Schutzeinrichtung vorragenden Tragarm (11, 11 a, 11 b,
11 c) sowie einen von dessen vorragendem Endbereich gehalte
nen, sich in Gebrauchslage von unten nach oben erstreckenden
Haltearm (12, 12 a, 12 b) mit einer Halteeinrichtung (34,
35) für die Schutzeinrichtung aufweist, wobei sie in Mehrfach
anordnung verwendet wird, derart, daß die Haltearme der
Vorrichtungen mit Abstand zueinander angeordnet sind und
die an ihnen anbringbare Schutzeinrichtung den Abstand über
brückt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtung (10 a) zwingenartig ausgebildet
ist und hierzu einen Zwingenschaft (17) und zwei an diesem
angeordnete Spannbacken (18, 19), deren Abstand relativ
zueinander veränderbar ist, aufweist, so daß die Verbindungs
einrichtung an einem zwischen den Spannbacken zu verspannen
den Gebäudeteil, insbesondere ein Balken, zweckmäßigerweise
ein Dachsparren, befestigbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtung (10) ein auf einen gebäude
festen Balken, zweckmäßigerweise einen Dachsparren, aufsetz
bares und an diesen annagelbares oder anschraubbares Verbin
dungsstück ist, das zweckmäßigerweise von einem Winkelstück
(14) mit im wesentlichen L-förmigem Querschnitt gebildet
wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (9, 9 a)
den Tragarm (11) mit Abstand zur Verbindungseinrichtung
(10, 10 a) hält, derart, daß der Tragarm an in Längsrichtung
des Tragarms gesehen zwischen diesem und der Verbindungsein
richtung befindlichen Gebäudeteilen vorbeilaufen kann.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungseinrichtung (9, 9 a) einen von der Ver
bindungseinrichtung (10, 10 a) abstehenden und andernends
den Tragarm (11) haltenden Abstandsarm (24, 24 a) aufweist,
wobei der Tragarm und der Abstandsarm quer zueinander ver
laufen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) lösbar von der Befesti
gungseinrichtung (9, 9 a) gehalten ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) längsverstellbar und
in der jeweiligen Lage festlegbar von der Befestigungsein
richtung gehalten ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragarm (11) um seine Längsachse
verdrehbar von der Befestigungseinrichtung gehalten ist,
zweckmäßigerweise indem er eine Stange oder ein Rohr mit
kreisrundem Querschnitt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Hülse,
Manschette od.dgl. Verbindungsstück (25, 25 a), das beispiels
weise durch Zweiteilung öffenbar sein kann, zum Halten des
Tragarms aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragarm um eine rechtwinkelig zu
seiner Längsrichtung verlaufende Achse drehbar von der Be
festigungseinrichtung gehalten ist, zweckmäßigerweise indem
das Verbindungsstück drehbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haltearm (12, 12 a, 12 b) einen vom
Tragarm in Gebrauchslage nach oben hin abgehenden Armteil
(27, 27 a, 27 b) und einen nach unten hin abgehenden Armteil
(28, 28 a, 28 b, 28 c) aufweist, wobei der untere Armteil einen
zur Seite der Befestigungseinrichtung hin abgehenden Rückführ
bereich (29, 29 a, 29 c) besitzt, zwischen dem und dem Tragarm
ein Zwischenraum vorhanden ist, so daß ein vorspringendes
Gebäudeteil (6), z.B. der Ortgang- oder Traufbereich eines
Daches, umgriffen und eine Schutzeinrichtung (8) mit einem
unteren Auffangbereich angebracht werden kann.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das freie Ende des Rückführbereichs eine Stützfläche
(30, 30 b) zum Abstützen an einer zum Tragarm rechtwinkeligen
Gebäudefläche besitzt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß der untere Haltearmteil (28, 28 a, 28 c) fest
mit dem Tragarm verbunden ist, während der obere Haltearmteil
(27, 27 a) lösbar angebracht ist, zweckmäßigerweise indem
er mit dem unteren Armteil in Steckverbindung steht.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rückführbereich (29 a) schwenkbar am zwischen ihm
und dem Tragarm verlaufenden Bereich des unteren Haltearm
teils (28 a) befestigt ist und daß der Rückführbereich (29 a)
mittels eines z.B. von einem Seil oder einer Kette gebildeten
Zugmittels (32) aus einer in Verlängerung des dem Tragarm
(11 a) zugewandten Bereichs verlaufenden Strecklage in die
von diesem zur Seite der Befestigungseinrichtung hin ab
stehende Gebrauchslage überführbar ist, wobei der entgegen
gesetzte Bereich des Zugmittels am oberen Haltearmteil fest
legbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Haltearm lösbar mit dem Tragarm verbunden
ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Haltearmteil (28 b) bogenförmig ausgebildet
und mit seinem dem oberen Haltearmteil (27 b) abgewandten
Ende voran durch eine am Tragarm (11 b) angeordnete, beispiels
weise von einer angeschweißten Hülse (33) gebildete Steck
öffnung steckbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß der obere und der untere Haltearmteil (27 b
und 28 b) lösbar miteinander verbunden sind, zweckmäßigerweise
indem sie in Steckverbindung miteinander stehen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere Haltearmteil (28 c) längen
verstellbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (34, 35) für die
Schutzeinrichtung (8) an der dem Tragarm zugewandten Innen
seite des Haltearms angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung für ein Schutznetz
von einer Mehrzahl über die Länge des Haltearms verteilter
Halterungen, zweckmäßigerweise in Gestalt von Ösen (34),
gebildet wird.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß am oberen Ende des Haltearms ein Einlegebügel (35) für
ein Geländerbrett angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3624011A DE3624011A1 (de) | 1986-07-16 | 1986-07-16 | Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3624011A DE3624011A1 (de) | 1986-07-16 | 1986-07-16 | Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3624011A1 true DE3624011A1 (de) | 1988-01-28 |
Family
ID=6305297
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE3624011A Withdrawn DE3624011A1 (de) | 1986-07-16 | 1986-07-16 | Vorrichtung zum anbringen einer schutzeinrichtung an einer hochgelegenen stelle eines gebaeudes |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3624011A1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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EP0424417A1 (de) * | 1988-07-11 | 1991-05-02 | GRIEK, Cornelis, Johannes | Stützeinheit |
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- 1986-07-16 DE DE3624011A patent/DE3624011A1/de not_active Withdrawn
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