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DE3614951A1 - Einrichtung zum einspeisen von zusatzmittel in eine brauchwasserleitung - Google Patents

Einrichtung zum einspeisen von zusatzmittel in eine brauchwasserleitung

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Publication number
DE3614951A1
DE3614951A1 DE19863614951 DE3614951A DE3614951A1 DE 3614951 A1 DE3614951 A1 DE 3614951A1 DE 19863614951 DE19863614951 DE 19863614951 DE 3614951 A DE3614951 A DE 3614951A DE 3614951 A1 DE3614951 A1 DE 3614951A1
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Germany
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shut
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water
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Withdrawn
Application number
DE19863614951
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English (en)
Inventor
Helmut Dubielzig
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths
    • E03C1/046Adding soap, disinfectant, or the like in the supply line or at the water outlet

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Domestic Plumbing Installations (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Einspeisen insbesondere flüssiger Zusatzmittel wie z.B. flüssiger Seife in eine Brauchwasserleitung, insbesondere zur stromaufwärts benachbarten Anordnung an einer Wasser­ entnahmestelle.
Für eine Bevorratung und dosierte Abgabe von flüssiger Seife, Haarwaschmitteln, medizinischen oder sonstigen Badezusätzen wie Badesalzen, Badeessenzen u.dgl. sind fest oder schwenkbar an einer Bedarfsstelle montierbare, in der Regel nachfüllbare Vorratsbehälter bekannt, die i.a. an einer Wand zu montieren sind, und denen im Bedarfsfalle (i.a. portionsweise) eine bestimmte Menge des in dem Vorrats­ behälter enthaltenen Mediums zu entnehmen ist. Hierfür be­ sitzen die vorbekannten Vorratsbehälter i.a. ein an ihrem unteren Ende angeordnetes, üblicherweise als Dosierorgan ausgebildetes Absperrorgan, welches eine Auslaßöffnung des Vorratsbehälters im Ruhezustand i.a. selbsttätig verschließt und bei Betätigung eine bestimmte Menge des betreffenden Mediums - bspw. auf eine daruntergehaltene geöffnete Hand - abgibt. Für den Fall, daß dem Benutzer die bei Betätigung des Ab­ sperrorgans abgegebene Menge nicht ausreicht, kann er das i.a. knopf- oder hebelförmig ausgebildete Betätigungsorgan (ggf. mehrfach) wiederholt betätigen. Handelt es sich bei dem Medium bspw. um flüssige Seife, so bewegt der Benutzer bspw. die die Seife enthaltende Hand in den Wasserstrom ei­ ner benachbarten, geöffneten Wasser-Entnahmestelle und kann seine Hände waschen. Handelt es sich bei dem Medium bspw. um ein Haarwaschmittel und ist der Vorratsbehälter demge­ mäß im Bereich einer Dusche oder einer Badewanne angeordnet, so kann ein Benutzer dem Vorratsbehälter in entsprechender Weise Haarwaschmittel entnehmen, um seine Haare einzuseifen. Handelt es sich bei dem Medium bspw. um einen Badezusatz, so ist der entsprechende Vorratsbehälter i.a. zweckmäßigerweise so angeordnet, daß er sich bei Betätigung seines Absperrorgans dosiert unmittelbar in eine Badewanne entleeren kann.
Derartige Vorrichtungen finden sich nicht nur in öffentlichen oder halböffentlichen Waschräumen und Toiletten, wie bspw. in Waschräumen von Gaststätten, Hotels, (Autobahn-)Raststätten, Krankenhäusern etc., sondern auch im privaten Bereich, wobei sie jedoch insbesondere im öffentlichen und halböffentlichen Bereich aus hygienischen Gründen besonders problematisch sind, da wenigstens die Betätigungsmittel - bei um ihre Horizontal­ achse schwenkbaren Vorratsbehältern auch diese selbst - von jedem Benutzer mit der Hand notwendigerweise berührt werden müssen, was insbesondere bei einer Verwendung in öffentlichen Toiletten besonders problematisch ist. Aber auch darüber hin­ aus sind derartige Vorratsbehälter für die vorgenannten Me­ dien zumindest hinsichtlich ihres Verwendungskomforts mit Nachteilen behaftet, wenngleich nicht in Abrede zu stellen ist, daß ihre Verwendung vorteilhafter ist als eine Entnahme der betreffenden Medien aus losen, i.a. aufzuschraubenden Vorratsflaschen, -dosen od.dgl. und demgegenüber i.a. auch zu einem sparsameren Verbrauch führt, wenn die bei Betätigung des Absperrorgans dosiert abgegebene Menge entsprechend be­ messen ist. Denn bspw. bei einer Bewegung einer mit flüssiger Seife beaufschlagten Hand zur benachbarten Wasser-Entnahme­ stelle kommt es häufig vor, daß die flüssige Seife vor dem eigentlichen Waschvorgang von der Hand herunterläuft, so daß eine erneute Entnahme erfolgen muß. Ist dabei der Vorratsbe­ hälter nicht unmittelbar über einem Waschbecken od.dgl. ange­ ordnet, so führt dieses dann zu einer entsprechenden Ver­ schmutzung des Untergrundes. Beim Duschen - und dabei insbe­ sondere beim Haarewaschen - gelangt bekanntlich i.a. Wasser und Seifenschaum in die Augen, so daß die entsprechende Person vorübergehend gehindert ist, ihre Umgebung optisch wahrzu­ nehmen und dann entsprechende Schwierigkeiten hat, einen Haar­ waschmittel enthaltenden Vorratsbehälter bzw. dessen Betäti­ gungsorgan aufzufinden, um diesem weiteres Medium zu entnehmen.
Der vorliegenden Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zu­ grunde, eine Einrichtung zum Einspeisen insbesondere flüs­ siger Zusatzmittel in eine Brauchwasserleitung zu schaffen, die es ermöglicht, einer Wasser-Entnahmestelle bei Bedarf außer dem Wasser auch das entsprechende Zusatzmittel wie bspw. flüssige Seife od.dgl. unmittelbar zu entnehmen. Da­ bei soll - ebenso wie bei den obenbeschriebenen, von der Brauchwasserleitung unabhängigen Vorratsbehältern - die Möglichkeit einer dosierten Entnahme des betreffenden Me­ diums gegeben sein. Darüber hinaus soll die erfindungsgemäße Einrichtung möglichst weitgehend aus handelsüblichen Teilen erstellbar, einfach zu bedienen und robust auszubilden sein, so daß sie praktisch keiner beachtlichen Wartung bedarf.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch wenigstens einen ein Zusatzmittel enthaltenden Vorrats­ behälter, dessen oberer Endabschnitt stromaufwärts zu einer Wasser-Entnahmestelle der Brauchwasserleitung über eine Zweig­ leitung mit der Brauchwasserleitung zu verbinden ist, und dessen an seinem unteren Endabschnitt vorhandener Auslaß stromabwärts zu der Anschlußleitung der Zweigleitung über ein Absperrorgan mit der Brauchwasserleitung zu verbinden ist, wobei bevorzugt zwischen der Anschlußstelle der zum oberen Endabschnitt des Vorratsbehälters führenden Zweigleitung und der Anschlußstelle des Absperrorgans (bzw. eines vom Absperr­ organ zur Brauchwasserleitung führenden Leitungswasserab­ schnittes) ein Drosselorgan vorhanden ist, mittels dessen der Brauchwasserdruck in dem stromabwärts zum Drosselorgan liegenden Abschnitt der Brauchwasserleitung relativ zu dem in der Zweigleitung (und damit im oberen Abschnitt des Vor­ ratsbehälters) herrschenden Druck zu reduzieren ist, so daß zwischen dem Innenraum des Vorratsbehälters und seinem Auslaß ein Druckgefälle vorhanden ist, welches bei geöffnetem Ab­ sperrorgan - unterstützt durch die Schwerkraftwirkung - eine Abgabe von Zusatzmittel in die Brauchwasserleitung bewirkt.
Würde man bei einer derartigen Einrichtung das Absperrorgan, welches unmittelbar am unteren Ende des Vorratsbehälters oder aber auch in einem vom Auslaß des Vorratsbehälters zur Brauch­ wasserleitung führenden Leitungsabschnitt angeordnet sein kann, an die Brauchwasserleitung anschließen, ohne die er­ findungsgemäß stromaufwärts vorgesehene Zweigleitung vor­ zusehen, welche die Brauchwasserleitung mit dem oberen End­ abschnitt des Vorratsbehälters verbindet, so käme es - anders als bei den von der Brauchwasserleitung unabhängigen, vorbe­ kannten Vorratsbehältern - zu Schwierigkeiten, da das in einem solchen Falle im Vorratsbehälter unter Atmosphärendruck stehende Zusatzmittel allein aufgrund der Schwerkraftwirkung gegen den in der Brauchwasserleitung herrschenden Druck in diese einge­ speist werden müßte, der i.a. bei etwa 3 at liegt, so daß es dabei nicht zu einer ordnungsgemäßen Einspeisung von Zusatz­ mittel in die Brauchwasserleitung käme. Aufgrund der erfin­ dungsgemäß vorgesehenen Zweigleitung ist nun aber ersichtlich zu erreichen, daß das Druckniveau im Vorratsbehälter auf die Größe des Wasserdruckes in der Brauchwasserleitung zu setzen ist, so daß sich insofern kein Differenzdruck mehr ergibt und differenzdruckmäßig die gleichen Verhältnisse vorliegen wie bei mit den obenbeschriebenen Vorratsbehältern, die von der Brauchwasserleitung unabhängig sind, so daß eine Zusatzmittel­ abgabe aufgrund der Schwerkraftwirkung erfolgen kann.
In Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird die Ein­ speisung von Zusatzmittel in die Wasserströmung der Brauch­ wasserleitung bevorzugt noch durch die weiter oben bereits beschriebene Drosselung des Brauchwasserdruckes stromabwärts zu der Anschlußstelle der Zweigleitung verbessert, die noch vor der zum Absperrorgan des Vorratsbehälters führenden An­ schlußstelle vorgesehen ist, so daß mithin in dem Vorrats­ behälter gegenüber dem an der Einspeisstelle in die Brauch­ wasserleitung herrschenden Druck ein Überdruck herrscht, ohne daß hierfür ein besonderes Druckmittel wie bspw. Preßluft er­ forderlich ist. Insbesondere diese bevorzugte Ausgestaltung führt zu einer ausgezeichneten, sicheren Einspeisung von Zu­ satzmittel in die Brauchwasserleitung, wie dieses erwünscht ist. Darüber hinaus hat eine solche Ausbildung noch den wei­ teren Vorteil, daß aufgrund des in der Brauchwasserleitung selbst durch die Drosselung entstehenden Druckgefälles eine stromaufwärts gerichtete Rückströmung völlig ausgeschlossen ist, so daß keine Zusatzmittelpartikel in den stromaufwärts zu dem Drosselorgan liegenden Teil der Brauchwasserleitung und damit zu anderen Wasser-Entnahmestellen gelangen können, an denen sie höchst unerwünscht sein können.
Obwohl es ersichtlich ohne weiteres möglich ist, die erfin­ dungsgemäße Einrichtung ohne eigenen Brauchwasserleitungsab­ schnitt an eine Brauchwasserleitung anzuschließen, ist sie bevorzugt durch einen in die Brauchwasserleitung einzusetzen­ den Leitungsabschnitt gekennzeichnet, welcher wenigstens die Anschlußstelle für die Zweigleitung und die Anschlußstelle des Absperrorgans umfaßt. Bei einer solchen Ausbildung handelt es sich mithin um eine gebrauchsfertige Einheit, die bei einer nachträglichen Ausrüstung einer Brauchwasserleitung mit der erfindungsgemäßen Einrichtung nach einem Heraustrennen eines entsprechenden Abschnittes der Brauchwasserleitung und ent­ sprechender Präparierung der dabei entstandenen Leitungs­ enden in einfachster Weise in eine Brauchwasserleitung ein­ gesetzt werden und danach sogleich in Betrieb genommen wer­ den kann.
Obwohl die erfindungsgemäße Einrichtung ersichtlich hinsicht­ lich ihres (ihrer) Vorratsbehälter(s) und ihrer Leitungsab­ schnitte als integrale Einheit ausgebildet sein kann, insbe­ sondere wenn sie aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt ist, besteht andererseits eine ebenfalls äußerst zweckmäßige Herstellungsmöglichkeit durch zumindest überwiegende Verwen­ dung handelsüblicher Bauteile aus Metall. So können die An­ schlußstellen des in die Brauchwasserleitung einzusetzenden Leitungsabschnittes, sofern ein solcher gemäß der obenbe­ schriebenen bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen ist, aus handelsüblichen T-förmigen Fittings bestehen. Weiterhin kann dieser Leitungsabschnitt an seinen freien Enden jeweils mit einem konventionellen Anschlußteil versehen sein, mittels dessen er jeweils mit einem Leitungsende der Brauchwasser­ leitung zu verbinden ist, also bspw. an seinem einen Ende mit einem mit einer Überwurfmutter versehenen Rohrabschnitt und an seinem anderen Ende mit einem mit einem Lötstutzen versehenen Rohrabschnitt.
Obwohl der Vorratsbehälter bei einer mit einem Drosselorgan versehenen Ausbildung auch seitlich oder unterhalb der Brauch­ wasserleitung angeordnet sein kann, ist er bevorzugt stets oberhalb der Brauchwasserleitung angeordnet, da sich bei einer solchen Anordnung die Schwerkraftentleerungswirkung ausnutzen läßt, der Vorratsbehälter auf einfachste Art und Weise nach­ füllbar ist, hinsichtlich seines Befüllungsstandes in dieser Anordnung am besten zu beobachten ist und im übrigen bei dieser Anordnung i.a. am wenigsten stört, sondern sich harmonisch in das Armaturenbild einfügt. Er ist zweck­ mäßigerweise bevorzugt zylindrisch ausgebildet und an seinem oberen Ende mit einer Einfüllöffnung versehen, die mittels eines Verschlusses (bevorzugt eines Schraubver­ schlusses) verschließbar ist.
Obwohl das bevorzugt als Dosierorgan ausgebildete Absperr­ organ unmittelbar an dem Vorratsbehälter angeordnet sein kann, wie weiter oben bereits ausgeführt worden ist, ist der Vor­ ratsbehälter bevorzugt an seinem unteren Ende mit einem Aus­ laßstutzen versehen. Bei einer solchen Ausgestaltung kann das freie Ende des Auslaßstutzens dann ersichtlich in ge­ eigneter Weise als Anschlußstelle für ein handelsübliches Absperrorgan, bspw. einen Kükenhahn, ausgebildet sein, der an seinem anderen Ende ggf. unmittelbar mit der Brauchwasser­ leitung zu verbinden ist, und zwar vorteilhafterweise mit ei­ nem Anschluß eines einen Teil der Brauchwasserleitung bil­ denden T-Fittings. Eine solche Ausbildung hat nicht nur den Vorteil, daß handelsübliche Hähne od.dgl. als Absperrorgan verwendet werden können, und daß diese auch in besonders ein­ facher Weise montierbar sind, sondern daß darüber hinaus auch ein einfaches Auswechseln der einzelnen Teile möglich ist, falls dieses aus irgendwelchen Gründen erforderlich sein sollte.
Um den Füllstand des Zusatzmittels in dem Vorratsbehälter be­ obachten zu können, ist dieser bevorzugt mit einem sich von seinem unteren Endabschnitt nach oben erstreckenden Schauglas versehen, welches sich bevorzugt im wesentlichen über die ge­ samte Höhe des Vorratsbehälters erstreckt.
Obwohl es bei einer Anordnung der erfindungsgemäßen Einrich­ tung, die (stromabwärts) benachbart zu einer Wasser-Entnahme­ stelle vorgesehen ist, i.a. völlig ausreichend ist, wenn das Absperrorgan (lediglich) von Hand zu betätigen ist, da ein Benutzer das Absperrorgan in aller Ruhe bei noch geschlos­ sener Wasser-Entnahmestelle öffnen und die sonstigen Vorbe­ reitungen zum Haarewaschen, Duschen od.dgl. treffen kann, kann es in Ausgestaltung der Erfindung auch vorgesehen sein, das Absperrorgan insbesondere bei einer von einer Wasser- Entnahmestelle entfernten Anordnung der Einrichtung mittels einer Fernsteuerung zu steuern, während das Betätigungsmittel dann zweckmäßigerweise an einer Wasser-Entnahmestelle ange­ ordnet ist.
Obwohl für die Ausbildung der Drosselung bzw. des Drossel­ organs ersichtlich unterschiedlichste Möglichkeiten bestehen, ist das Drosselorgan bevorzugt als Leitungsverengung ausge­ bildet, wobei der Durchgangsquerschnitt der Brauchwasserlei­ tung an der Drosselstelle kleiner ist als in der Zweig­ leitung. Für eine solche Ausbildung hat es sich als be­ sonders zweckmäßig erwiesen, wenn der Durchmesser der ein­ ander zugekehrten Anschlüsse der als T-Fittings ausgebildeten Anschlußstellen für die Zweigleitung bzw. das Absperrorgan kleiner ist als der Durchmesser ihrer übrigen Anschlüsse (zu dem stromaufwärts liegenden Brauchwasserleitungsabschnitt, der Zweigleitung, dem Absperrorgan bzw. dem stromabwärts zur Anschlußstelle des Absperrorgans liegenden Abschnitt der Brauchwasserleitung).
Bei einer in zahlreichen Anwendungsfällen besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sind mehrere - dann vorzugsweise parallel zueinander angeordnete - Vorratsbehälter vorgesehen, die jeweils über einen Leitungsabschnitt mit der Zweigleitung verbunden sind (also nicht jeweils einer gesonderten Zweigleitung bedürfen), wobei dann bspw. in einem ersten Vorratsbehälter flüssige Badeseife und in einem zweiten Vorratsbehälter flüssiges Haarwaschmittel vorhanden sein kann. Ist eine derartige Einrichtung statt an einer Dusche bspw. an einer Badewanne angeordnet, so kann bspw. in einem dritten Vorratsbehälter Badesalz vor­ handen sein und ein vierter Vorratsbehälter im Bedarfs­ falle zur Aufnahme eines medizinischen Badezusatzes dienen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfin­ dung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung mit zwei Vorratsbehältern in Richtung des Pfeiles I in Fig. 2 gesehen; und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II in Fig. 1 gesehen.
Die Zeichnung zeigt eine im ganzen mit 1 bezeichnete Einrich­ tung zum wahlweisen Einspeisen von flüssiger Seife oder flüs­ sigem Haarwaschmittel in eine Brauchwasserleitung, von welcher lediglich die Mittellinie 5 dargestellt ist, deren Pfeile 5′ die Strömungsrichtung des Wassers wiedergibt. Die Einspeise­ einrichtung 1 ist benachbart zu einer stromabwärts (in der Zeichnung also links) angeordneten Wasser-Entnahmestelle vorgesehen, die wahlweise und damit umschaltbar von einem Wasserhahn bzw. einer Handdusche gebildet wird.
Wie der Zeichnung zu entnehmen ist, weist die Einrichtung 1 zwei Vorratsbehälter 2 und 3 auf, von denen der Vorratsbe­ hälter 2 für flüssige Seife und der Vorratsbehälter 3 für ein flüssiges Haarwaschmittel bestimmt sind. Die Vorratsbe­ hälter 2, 3 sind oberhalb der Brauchwasserleitung 5 ange­ ordnet. Sie sind jeweils zylindrisch ausgebildet und weisen jeweils an ihrem oberen Ende einen mit einem Außengewinde versehenen Einfüllstutzen 18 bzw. 19 auf, der jeweils mittels eines mit einem Innengewinde versehenen Schraubverschlusses 21 bzw. 22 normalerweise verschlossen ist, wobei die Schraub­ verschlüsse 21, 22 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus mit Flügeln versehenen, flachen Hutmuttern bestehen.
Unterhalb der Vorratsbehälter 2, 3 befindet sich ein im ganzen mit 4 bezeichneter Leitungsabschnitt, der zunächst Bestandteil der Einspeiseeinrichtung 1 ist und im montierten Zustand zu einem Abschnitt der Brauchwasserleitung 5 wird. Dieser bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel horizontal verlaufende Leitungsabschnitt 4 enthält die Anschlußstelle 43 für eine von der Brauchwasserleitung 5 stromaufwärts zu den Behältern 2, 3 von der Brauchwasserleitung 5 abzweigende Zweigleitung 41, die jeweils über ein Verbindungsstück 8 bzw. 9 mit einer seit­ lich am rückwärtigen oberen Mantelabschnitt der Behälter 2 bzw. 3 vorgesehenen Durchgangsöffnung 6 bzw. 7 versehen ist (s. Fig. 2), wobei sich die Zweigleitung 41 an einem T-Formstück 38 ent­ sprechend verzweigt.
Die jeweils praktisch über ihre gesamte Höhe mit einem Schauglas 59 bzw. 61 versehenen Vorratsbehälter 2 bzw. 3 weisen jeweils an ihrem unteren Endabschnitt einen am freien Ende mit einem Außengewinde versehenen Auslaß­ stutzen 26 bzw. 27 auf. An den Auslaßstutzen 26, 27 ist jeweils ein dosierbares Absperrorgan 28 bzw. 29 ange­ ordnet. Die Absperrorgane 28, 29 sind als Kükenhähne aus­ gebildet und jeweils an ihrem dem Behälter 2 bzw. 3 abge­ kehrten Ende gewindemäßig mit einem mit Gewinde versehenen Anschluß 31 bzw. 32 eines T-Formstückes 36 bzw. 37 verbun­ den, welche Bestandteil des Leitungsabschnittes 4 sind.
Wie der Zeichnung entnehmbar ist, ist der Nenndurchmesser D der Brauchwasserleitung 5 zwischen der Anschlußstelle 43 für die Zweigleitung 41 und dem T-Formstück 37, welches die An­ schlußstelle für das Absperrorgan 29 an die Brauchwasserlei­ tung 5 bildet, nennenswert verringert und bildet dort eine Drosselstelle 49, deren freier Strömungsquerschnitt kleiner ist als der Strömungsabschnitt der Zweigleitung 41. Dieses wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel konstruktiv in einfachster Weise dadurch erreicht, daß der Durchmesser der einander zugekehrten Anschlüsse 48 bzw. 47 der jeweils als T-Fitting ausgebildeten Anschlußstellen 43 für die Zweig­ leitung 41 bzw. 37 für das Absperrorgan 29 kleiner ist als der freie Strömungsquerschnitt ihrer übrigen Anschlüsse 46 am stromaufwärtigen Ende in der Brauchwasserleitung 5, 42 an der Anschlußstelle zur Zweigleitung 41, 32 zum Absperrorgan 29 und 44 am stromabwärtigen Ende in der Brauchwasserleitung 5, an dem mittels eines Rohrstückes 53 das T-Formstück 36 an­ geschlossen ist, welches mit seinem Anschluß 31 zum Absperr­ organ 28 des Vorratsbehälters 2 führt.
Der Leitungsabschnitt 4 besitzt an seinen freien Enden je­ weils ein Anschlußteil, mittels dessen er mit einem Lei­ tungsende der Brauchwasserleitung 5 zu verbinden ist, näm­ lich am stromaufwärtigen Ende ein mit dem Anschluß 46 der Anschlußstelle (T-Formstück) 43 verbundenes Rohrstück 51, an dem eine Überwurfmutter 52 angeordnet ist, die mit einem entsprechenden Gewindeabschnitt des dort anzuschließenden Leitungsabschnittes der Brauchwasserleitung 5 zu verbinden ist, und seinem stromabwärtigen Ende einen Lötstutzen 58, der sich an das Rohrstück 57 anschließt.
Wie bereits weiter oben angeordnet worden ist, kann die als Baueinheit ausgebildete Einspeiseeinrichtung 1 in einfachster Weise in eine Brauchwasserleitung 5 eingesetzt und ggf. auch ohne Schwierigkeiten nachgerüstet werden. Im letzteren Fall wird ein dem Leitungsabschnitt 4 in etwa entsprechender Ab­ schnitt der Brauchwasserleitung 5 aus dieser herausgeschnit­ ten, woraufhin die Einrichtung 1 dann an einem Ende mit dem Lötstutzen 58 und an ihrem anderen Ende mit der Überwurfmutter 52 mit den entstandenen freien Enden der Brauchwasserleitung 5 verbunden wird und danach bereits einsatzfähig ist.
Will ein Benutzer bspw. beim Duschen zunächst seine Haare waschen, so öffnet er das Absperrorgan 29 des Vorratsbehälters 3 und gibt nach Öffnen der Wasser-Entnahmestelle (Wasserhahn oder Handdusche) mit Haarwaschmittel versetztes Wasser auf sein Haar. Nachdem die Haare eingeseift sind, schließt er das Absperrorgan 29, welches bzgl. der gewünschten Intensität der Zugabe von Haarwaschmittel zuvor teilweise oder vollständig geöffnet worden ist, und öffnet sodann das Absperrorgan 28 des Vorratsbehälters 2, um seinen Körper mit durch flüssige Seife versetztes Wasser zu beaufschlagen und einzuseifen. Sodann wird auch das Absperrorgan 28 wiederum geschlossen und der betreffende Benutzer kann sein Haar und seinen Körper mit klarem Brauchwasser abspülen.
Wie bereits weiter oben dargelegt worden ist, ist die Ein­ speiseeinrichtung 1 in analoger Weise bei Anbringung an einer Badewanne zu gebrauchen, um bspw. mit flüssiger Seife versetztes Badewasser in eine Badewanne einzugeben oder/und um dem Badewasser irgendwelche Badezusätze zuzugeben. Wei­ tere Anwendungsfälle ergeben sich aus den vorstehenden Dar­ legungen von selbst.
Es ist ersichtlich, daß die erfindunggemäße Einspeiseeinrich­ tung 1 nicht nur allerhöchsten Komfort bietet, sondern darüber hinaus auch preiswert herzustellen, von jedem Laien mühelos zu bedienen und praktisch wartungsfrei ist.
Ist der Vorrat der Vorratsbehälter 2, 3 erschöpft, so können diese nach einem Lösen der Schraubverschlüsse 21 bzw. 22 in einfachster Weise nachgefüllt werden. Selbstverständlich ist es in Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung auch möglich, die Vorratsbehälter 2, 3 als (Ein-Weg-)Patronen auszubilden, die mit entsprechenden Anschlüssen an die Verbindungsstücke 8, 9 der Zweigleitung 41 und die Absperrorgane 28, 29 versehen sind.
Aufgrund der an der Drosselstelle 49 gedrosselten Wasserströ­ mung in der Brauchwasserleitung 5, die in den Vorratsbehältern 2, 3 ohne gesonderte Druckerzeuger zu einem höheren Druck als im stromabwärtigen Abschnitt der Brauchwasserleitung 5 führt, ergibt sich eine problemlose, sichere dosierte Entleerung von Zusatzmittel in die in der Brauchwasserleitung 5 strömende Wasserströmung, wobei durch die Drosselung und die sich hieraus ergebenen Druckverhältnisse zugleich sichergestellt ist, daß kein Zusatzmittel in den stromaufwärts liegenden Bereich der Brauchwasserleitung 5 gelangt.
Da die Vorratsbehälter 2, 3 über die Zweigleitung 41 auch dann mit Brauchwasser beaufschlagt werden, wenn der in ihnen vorhandene Zusatzmittelvorrat erschöpft ist, falls keine besonderen Maßnahmen vorgesehen sind, durch welche vor dem Nachfüllen der Vorratsbehälter 2, 3 mit Zusatzmittel eine Entleerung vorgenommen werden kann, sind die beiden Vorrats­ behälter 2, 3 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel je­ weils in ihrem unteren Ende mit einem Entleerungsstutzen 11 versehen, der in Fig. 1 der besseren Übersicht halber in einer um 90° zur Längsachse des Vorratsbehälters 2 gedrehten Anordnung dargestellt ist und auch am unteren Ende des Vor­ ratsbehälters 3 vorgesehen ist. Bei dem dargestellten Aus­ führungsbeispiel ist der Entleerungsstutzen 11 mit einem mit Außengewinde versehenen Endabschnitt 12 versehen, auf dem eine mit Innengewinde versehene Verschlußkappe 13 wasserdicht aufgeschraubt ist, die mit einem Dichtungsring versehen ist. Stattdessen könnte an dem Endabschnitt 12 ersichtlich auch ein Absperrorgan wie bspw. ein kleiner Hahn od.dgl. angeschossen sein.
Alternativ zu dieser Maßnahme, die ggf. sinnvollerweise bei beiden Vorratsbehältern 2 und 3 vorgesehen wird, oder ggf. auch zusätzlich, kann in der Zweigleitung 41 ein Absperrorgan 14 angeordnet sein, welches in Fig. 1 der Zeichnung strich­ punktiert angedeutet ist. Dieses während des laufenden Be­ triebes geöffnete Absperrorgan 14 wird ggf. vor einem Nach­ füllvorgang geschlossen, so daß das in den Vorratsbehältern 2 und/oder 3 befindliche Wasser entweder über die Entleerungs­ stutzen 11 oder aber die Auslaßstutzen 26 und 27 abgelassen werden kann. Nach einer Entleerung der Vorratsbehälter 2, 3 und deren Befüllen mit Zusatzmittel wird das Absperrorgan 14 sodann wieder geöffnet, so daß der betriebliche Ausgangszu­ stand wiederum hergestellt ist.
  • Bezugszeichenliste
    (List of Reference Numerals)  1 Einspeiseeinrichtung
     2 Vorratsbehälter (für flüssige Seife)
     3 Vorratsbehälter (für Haarwaschmittel)
     4 Leitungsabschnitt
     5 Mittellinie (der Brauchwasserleitung) 5′ Strömungsrichtung
     6 Durchgangsöffnung (von 2)
     7 Durchgangsöffnung (von 3)
     8 Verbindungsstück
     9 Verbindungsstück
    11 Entleerungsstutzen
    12 Endabschnitt (von 11)
    13 Verschlußkappe (für 12)
    14 Absperrorgan (in 41)
    18 Einfüllstutzen
    19 Einfüllstutzen
    21 Schraubverschluß
    22 Schraubverschluß
    26 Auslaßstutzen (von 2)
    27 Auslaßstutzen (von 3)
    28 Absperrorgan (Kükenorgan)
    29 Absperrorgan (Kükenorgan)
    31 Anschluß (von 36)
    32 Anschluß (von 37)
    36 T-Formstück
    37 T-Formstück
    38 T-Formstück
    41 Zweigleitung
    42 Abzweigstück (= Abzweigung)
    43 Anschlußstelle (für 41)
    44 Anschluß
    46 Anschluß
    47 Anschluß (von 37)
    48 Anschluß (von 43)
    49 Drosselstelle
    51 Rohrstück
    52 Überwurfmutter
    53 Rohrstück
    57 Rohrstück
    58 Lötstutzen
    59 Schauglas (von 2)
    61 Schauglas (von 3)

Claims (20)

1. Einrichtung zum Einspeisen insbesondere flüssiger Zu­ satzmittel wie z.B. flüssiger Seife in eine Brauchwasser­ leitung, gekennzeichnet durch wenigstens einen ein Zu­ satzmittel enthaltenden Vorratsbehälter (2; 3), dessen oberer Endabschnitt stromaufwärts zu einer Wasser-Ent­ nahmestelle über eine Zweigleitung (41) mit der Brauch­ wasserleitung (5) zu verbinden ist, und dessen an sei­ nem unteren Endabschnitt vorhandener Auslaß (26 bzw. 27) stromabwärts zu der Anschlußstelle (43) der Zweigleitung (41) über ein Absperrorgan (28; 29) mit der Brauchwasser­ leitung (5) zu verbinden ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Anschlußstelle (43) der Zweigleitung (41) und der Anschlußstelle (37) des Absperrorgans (3) ein Drosselorgan (49) vorhanden ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen in der Brauchwasserleitung (5) einzusetzenden Leitungs­ abschnitt (4), welcher wenigstens die Anschlußstelle (43) für die Zweigleitung (41) und die Anschlußstelle (37; 36) des Ab­ sperrorgans (3; 2) umfaßt.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstellen (36, 37, 43) des Leitungsabschnittes (4) aus T-förmigen Fittings bestehen.
5. Einrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungsabschnitt (4) an seinen freien Enden jeweils mit einem Anschlußteil (51, 52; 57, 58) versehen ist, mittels dessen er jeweils mit einem Leitungsende der Brauchwasserlei­ tung (5) zu verbinden ist.
6. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2; 3) oberhalb der Brauchwasserleitung (5) angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2; 3) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und an seinem oberen Ende eine mittels eines Verschlusses (21; 22) verschließbare Einfüllöffnung aufweist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Einfüllöffnung (bei 18 bzw. 19) ein Gewinde vorge­ sehen ist, welches mit einem Gewinde des als Kappe (21; 22) ausgebildeten Verschlusses (21; 22) zu verbinden ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2; 3) an seinem unteren Ende einen Auslaßstutzen (26; 27) aufweist.
10. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (2; 3) mit einem sich von seinem unteren Endabschnitt nach oben erstreckenden Schauglas (59; 61) versehen ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Schauglas (59; 61) im wesentlichen über die ge­ samte Höhe des Vorratsbehälters (2; 3) erstreckt.
12. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (28; 29) als Dosierorgan ausgebildet ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (28; 29) ein Kükenhahn ist.
14. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (28; 29) mittels einer Fernsteuerung zu steuern ist, deren Be­ tätigungsmittel an einer Wasser-Entnahmestelle angeordnet ist.
15. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Drosselorgan (49) als Leitungsverengung ausgebildet ist, wobei der Durchgangs­ querschnitt der Brauchwasserleitung (5) an der Drosselstelle (bei 49) kleiner ist als in der Zweigleitung (41).
16. Einrichtung nach Anspruch 4 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der einander zugekehrten Anschlüsse (48 bzw. 47) der als T-Fittings ausgebildeten Anschlußstellen (43 bzw. 37) für die Zweigleitung (41) bzw. das Absperrorgan (29) kleiner ist als der Durchmesser ihrer übrigen Anschlüsse (46, 42 bzw. 34, 44) und unmittelbar miteinander verbunden sind.
17. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere parallel zu­ einander angeordnete Vorratsbehälter (2, 3) vorgesehen sind, die jeweils über einen Leitungsabschnitt (8, 9) mit der Zweigleitung (41) verbunden sind.
18. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine integrale Ausbildung des (der) Vorratsbehälter(s) (2, 3) und ihrer Leitungsab­ schnitte.
19. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Endabschnitt eines Vorratsbehälters (2, 3) ein verschließbarer Entleerungs­ stutzen (11) angeordnet ist.
20. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zweigleitung (41) ein Absperrorgan (14) angeordnet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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FR2722222A1 (fr) * 1994-07-05 1996-01-12 Raveneau Jean Yves Installation de douche equipee de moyens de distribution de produits de toilette
EP1031665A2 (de) 1999-02-25 2000-08-30 Verena Moosburger Einrichtung zum Ansaugen und Beimischen eines Zusatzmittels in eine flüssigkeitsdurchströmte Rohrleitung

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