DE3644433C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden TextilmaschineInfo
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- DE3644433C2 DE3644433C2 DE3644433A DE3644433A DE3644433C2 DE 3644433 C2 DE3644433 C2 DE 3644433C2 DE 3644433 A DE3644433 A DE 3644433A DE 3644433 A DE3644433 A DE 3644433A DE 3644433 C2 DE3644433 C2 DE 3644433C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden
Textilmaschine, die eine Garntrennvorrichtung, eine
Garnüberwachungsvorrichtung, eine Garnverbindungsvorrichtung,
eine Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine Garnansammlungs-Melde
vorrichtung aufweist und an der beim Erreichen einer
vorbestimmten Garnansammlung auf der Kreuzspule das laufende
Garn unterbrochen wird, so daß ein Oberfaden und ein Unterfaden
entsteht, und nach dem Stillstand der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung der Oberfaden mit dem Unterfaden
verbunden wird.
Bei einem solchen Vorgehen erhält man im Regelfall eine
Kreuzspule mit einer bestimmten Garnansammlung, also einer
bestimmten Spulenfülle beziehungsweise Garnlänge. Andere
Qualitätskriterien für die Kreuzspule werden jedoch nicht
verbessert.
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung einer Kreuzspule ist
durch die DE 32 13 631 A1 außerdem eine Steuereinrichtung
bekannt, bei der beim Vorliegen eines eine vollbewickelte
Kreuzspule anzeigenden Signals ein Befehlsignal zum Abschalten
des Fadenführungstrommelantriebes abgegeben wird. Da der
umzuspulende Faden aufgrund der unter der Wirkung der
innenwohnenden Schwungkraft auslaufenden Fadenwickeltrommel
jedoch weiterhin auf die Kreuzspule aufgewickelt wird, ist bei
dieser Steuereinrichtung außerdem dafür gesorgt, daß eine
Garnüberwachungsvorrichtung, die den Faden auf Dünn- und
Dickstellen abtastet, so lange zugeschaltet bleibt, bis die
Fadenlaufgeschwindigkeit gleich oder geringfügig größer als die
kritische Fadenlaufgeschwindigkeit ist.
Ausgehend vom Verfahren und Vorrichtungen der vorbeschriebenen
Art, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei
automatischem Wickelbetrieb Kreuzspulen zu erzeugen, die eine
gleichmäßig hohe Qualität für den gesamten Spulenaufbau
aufweisen.
Hinsichtlich des Verfahrens wird diese Aufgabe gemäß der
Erfindung dadurch gelöst, daß unabhängig vom Grund des
Abstellens bei jedem Abstellen der Spulstelle die
Garntrennvorrichtung betätigt wird daß bei jedem Abstellen
die Qualität der Kreuzspule und/oder die Qualität ihrer
Garnansammlung geprüft wird, daß festgestellt wird, ob
zwischen Oberfaden und Unterfaden Garngleichheit besteht,
und daß die selbsttätige Wiederinbetriebnahme der
Spulstelle verhindert wird, wenn die Kreuzspule und/oder
ihre Garnansammlung nicht vorgegebene Qualitätsmerkmale
besitzt und/oder wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden
keine Garngleichheit besteht.
Durch die erfindungsgemäßen Verfahrensschritte wird
verhindert, daß sich nach dem Abstellen der Spulstelle,
gleichgültig aus welchem Grund das Abstellen erfolgt,
weiterhin Garn auf die Kreuzspule aufwickelt. Daher können
auch keine Qualitätsfehler auftreten, die daraus
resultieren, daß unerwünschte, gegebenenfalls nicht
changierende und nicht mit der vorgegebenen
Wickelgeschwindigkeit auflaufende Garnlagen auf der
Kreuzspule gebildet werden. Außerdem wird durch die
Qualitätsprüfung die gute Qualität der Kreuzspule
gewährleistet, anderenfalls bleibt die Spulstelle außer
Betrieb und es kann zunächst der Grund der Störung
erforscht und beseitigt werden, bevor die Spulstelle von
Hand erneut angefahren wird. Die nicht dem
Qualitätsstandard entsprechende Kreuzspule wird
ausgesondert. Dies geschieht im Fall einer Störung bereits
zu einem frühen Zeitpunkt während des Entstehens der
Kreuzspule. Das Wickeln wird automatisch auch nur dann
fortgesetzt, wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden
Garngleichheit besteht. Geschah die Wickelunterbrechung zu
einem Zeitpunkt, in dem das Garn von der Ablaufspule noch
nicht ganz abgelaufen war, so wird sich im allgemeinen
Garngleichheit ergeben. Geschah die Betriebsunterbrechung
aber aus Anlaß des Leerlaufens der Ablaufspule oder aus
Anlaß eines Partiewechsels, so ist im zweiten Fall nicht
mit Garngleichheit zu rechnen und im ersten Fall nur dann,
wenn keine falsche Ablaufspule vorgelegt wird.
Demnach ist mit Hilfe der Erfindung unter
Qualitätssicherung ein automatischer Wickelbetrieb möglich,
der nur bei nicht behebbaren Störungen und bei anläßlich
einer Betriebsunterbrechung festgestellter Qualitätsmängeln
und somit nur in den für die Qualität nachteiligen Fällen
zunächst nicht fortgesetzt wird, worauf in einem frühen
Stadium der Qualitätsminderung nach den Störungsursachen
gesucht werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung wird in zeitlichem
Zusammenhang mit dem Betätigen der Garntrennvorrichtung die
Kreuzspule von der Kreuzspulenantriebsvorrichtung getrennt
und abgebremst. Dies hat insbesondere zwei wichtige
Vorteile, nämlich den Vorteil des raschen Stillsetzens der
Kreuzspule und den weiteren Vorteil des Verhinderns von
Walk- und Reibungserscheinungen der Kreuzspule auf der
Friktionswalze ihrer Kreuzspulenantriebsvorrichtung.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Spulstelle erst dann wieder angefahren wird, wenn auch die
weitere Bedingung erfüllt ist, daß die
Garnüberwachungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des
Garns und damit das Beheben der Garnunterbrechung nach
erfolgreicher Tätigkeit der Garnverbindungsvorrichtung
festgestellt und gemeldet hat. Dieser Verfahrensschritt
verhindert das zu frühe Wiederanfahren, das anderenfalls
doch nur zum erneuten Abstellen führen müßte. Statt dessen
kann beispielsweise ein weiterer Garnverbindungsvorgang
eingeleitet werden. Erst wenn der zweite oder mehrmalige
Versuch mißlingt, bleibt die Spulstelle außer Betrieb. Sie
kann aber auch schon nach dem ersten mißlungenen
Garnverbindungsversuch außer Betrieb bleiben, damit man
frühzeitig nach den Störungsursachen suchen kann.
Bezüglich der Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle
einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine
Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung,
eine Garnverbindungsvorrichtung, eine
Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine
Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, ist zum
Durchführen des Verfahrens die Erfindung dadurch
gekennzeichnet, daß die Textilmaschine eine Steuer- und
Informationsvorrichtung besitzt, die Wirkverbindungen zur
Garntrennvorrichtung, zur Garnüberwachungsvorrichtung, zur
Garnverbindungsvorrichtung und zur
Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, daß die
Kreuzspulenantriebsvorrichtung eine Schaltvorrichtung
besitzt, die eine Wirkverbindung zur Steuer- und
Informationsvorrichtung aufweist, daß die Spulstelle ferner
eine Qualitätsprüfvorrichtung zum Prüfen der Qualität der
Garnansammlung der Kreuzspule besitzt, die eine
Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung
aufweist, daß die Steuer- und Informationsvorrichtung eine
Partiewechsel-Meldevorrichtung besitzt und daß sie zum
Empfang und zur Verknüpfung und Verarbeitung von
Abstellsignalen, Partiewechselsignalen,
Garnansammlungssignalen und Qualitätsprüfsignalen sowie zur
Ausgabe von Arbeitsbefehlen an die Garntrennvorrichtung,
die Garnverbindungsvorrichtung und die Schaltvorrichtung
der Kreuzspulenantriebsvorrichtung aufgrund des Ergebnisses
der Verknüpfung und Verarbeitung der empfangenen Signale
derart eingerichtet ist, daß die Garntrennvorrichtung bei
Vorliegen irgendeines Abstellsignals einen Garntrennbefehl
erhält, die Garnverbindungsvorrichtung aber nur dann einen
Garnverbindungsbefehl erhält, wenn irgendein Abstellsignal
vorliegt und außerdem weder ein Partiewechsel gemeldet ist
noch das Qualitätsprüfsignal unter einem vorgegebenen
Qualitätsstandard liegt.
In Weiterbildung der Erfindung besitzt die Spulstelle eine
Kreuzspulenbremsvorrichtung mit einer Wirkverbindung zur
Steuer- und Informationsvorrichtung und außerdem eine
Kreuzspulenabhebevorrichtung, die ebenfalls eine
Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung
aufweist. Außerdem ist vorgesehen, daß bei Vorliegen
irgendeines Abstellsignals die Bremsvorrichtung einen
Bremsbefehl und die Kreuzspulenabhebevorrichtung einen
Abhebebefehl erhält.
Als Garntrennvorrichtungen dienen beispielsweise
pneumatisch oder elektrisch schaltbare beziehungsweise
auslösbare Messer, als Garnüberwachungsvorrichtungen dienen
beispielsweise Garnwächter, Garnreiniger oder dergleichen,
als Garnverbindungsvorrichtungen dienen beispielsweise
automatische Knotvorrichtungen, automatische, insbesondere
pneumatisch wirksame Garnspleißvorrichtungen. Als
Kreuzspulenantriebsvorrichtung dient beispielsweise eine
motorisch antreibbare Wickelwalze, auf der die Kreuzspule
aufliegt und durch die die Kreuzspule durch Friktion
angetrieben wird. Die Kreuzspulenantriebsvorrichtung kann
auch gleichzeitig dem Changieren des Fadens längs der
Spulenbreite dienen, indem sie mit Kehrgewinderillen
versehen ist. Das Changieren des Fadens kann aber auch eine
besondere Changiervorrichtung besorgen. Die
Garnansammlungs-Meldevorrichtung kann beispielsweise auf
den Durchmesser beziehungsweise die Fülle der Kreuzspule
beziehungsweise auf die Fadenlänge ansprechen. Die Steuer- und
Informationsvorrichtung kann sich an zentraler Stelle
an der Textilmaschine befinden. Ihre einzelnen Abteilungen
können aber auch dezentralisiert angeordnet sein,
insbesondere kann an jeder Spulstelle der gesamten Steuer- und
Informationsvorrichtung angeordnet sein. Was im
einzelnen zweckmäßiger ist, ergibt sich aus praktischen
Erwägungen, beispielsweise aus Gründen der
Störsicherheit, aus Gründen der Kabelbemessung, der
Energiebilanz, der Gesamtkosten und aus anderen
Gesichtspunkten. Falls die Kreuzspulenantriebsvorrichtung
einen elektrischen Antriebsmotor aufweist, besteht die
Schaltvorrichtung vorteilhaft aus einem Schaltschütz,
anderenfalls kann die Schaltvorrichtung aber auch aus einer
schaltbaren Friktionswalze bestehen. Die
Qualitätsprüfvorrichtung besitzt vorteilhaft Sensoren zum
Prüfen der Haarigkeit der Garnansammlung, zum Prüfen der
Welligkeit des Kreuzspulenwickels und/oder zum Prüfen der
Spulenhärte. Die Partiewechsel-Meldevorrichtung kann
beispielsweise aus einem von Hand zu betätigenden Schalter
oder Taster bestehen, mit dem der Steuer- und
Informationsvorrichtung der Partiewechsel angekündigt wird.
Die Steuer- und Informationsvorrichtung kann beispielsweise
die nach dem derzeitigen Stand der Technik üblichen
mechanischen, elektromechanischen, pneumatischen,
insbesondere auch elektronischen Schalt-, Rechen- und/oder
Datenverarbeitungsmittel aufweisen.
Die Kreuzspulenbremsvorrichtung kann beispielsweise einen
Elektromagnetantrieb aufweisen, ebenfalls die
Kreuzspulenabhebevorrichtung. Als Wirkverbindungen kommen
beispielsweise elektrische, hydraulische, pneumatische
Leitungen oder Lichtleiter in Frage. Auch mechanische
Schalt- und Betätigungsgestänge können von Fall zu Fall
eingesetzt werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Betätigungsorgan der
Garntrennvorrichtung an eine unabhängige und störsichere
Energiequelle angeschlossen.
Dies ist insbesondere für den Fall vorteilhaft, daß der
Ausfall der Spulstelle anläßlich des Ausschaltens
beziehungsweise des Spannungszusammenbruchs der gesamten
Textilmaschine geschieht. Als störungssichere Energiequelle
kommt beispielsweise ein Kondensator, ein Preßlufttank,
eine Batterie, ein Hilfsstromkreis und im einfachsten Fall
ein aufgeladener Federspeicher beziehungsweise eine
gespannt gehaltene Feder in Frage.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Schaltvorrichtung der Kreuzspulenantriebsvorrichtung durch
die Garnüberwachungsvorrichtung derart verriegelt ist, daß
die Schaltvorrichtung erst dann einschaltbar ist, wenn die
Garnüberwachungsvorrichtung nach dem Tätigwerden der
Garnverbindungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des
Garns und damit das Beheben der Garnunterbrechung
festgestellt und an die Steuer- und Informationsvorrichtung
gemeldet hat. Die Verriegelung kann beispielsweise durch
einen im Steuerstromkreis des Schaltschützes liegenden
Schalter geschehen, der geöffnet ist, solange die
Garnverbindungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des
Garns noch nicht festgestellt hat.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Garnüberwachungsvorrichtung, in Richtung des Garnlaufes
betrachtet, vor der Garntrennvorrichtung angeordnet ist und
daß die Garnverbindungsvorrichtung erst dann einschaltbar
ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung die Anwesenheit
des Unterfadens festgestellt und an die Steuer- und
Informationsvorrichtung gemeldet hat.
Anhand des zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiels
wird die Erfindung noch näher beschrieben und erläutert.
Die Zeichnung zeigt schematisch eine als Spulautomat
ausgebildete Textilmaschine (1) mit einer Spulstelle (2).
An der Spulstelle (2) läuft das Garn (3) von einer
Ablaufspule (4) ab, die hier die Form eines Spinnkopses
hat, der zuvor an einer Feinspinnmaschine hergestellt
worden ist. Über einen Ballonbrecher (5) läuft das Garn (3)
in Richtung des Pfeils (6) zwischen den Schneiden (7, 8)
einer Garntrennvorrichtung (9) hindurch, über eine
Garnüberwachungsvorrichtung (10) und eine Garnleitöse (11)
über die Wickeltrommel (12) einer insgesamt mit (13)
bezeichneten Kreuzspulenantriebsvorrichtung hinweg der hier
die Auflaufspule bildenden Kreuzspule (14) zu. Das
Changieren des Garns (3) innerhalb des Changierdreiecks
(15) besorgt ein hier nicht dargestellter hin und hergehender
Fadenführer.
Nur der einfacheren Darstellung wegen ist der Aufnahmedorn
(16) der Kreuzspule (14) in einer auf und ab bewegbaren
Lagerung (17) gelagert, die aus ihrer jeweiligen Stellung
durch eine Kreuzspulenanhebevorrichtung (18) soweit
hochgehoben werden kann, daß die Kreuzspule (14) den
Kontakt mit der Wickeltrommel (12) verliert.
Seitlich neben dem Garn (3) befindet sich eine
Garnverbindungsvorrichtung (19), die durch einen
Elektromagnetantrieb (20) in Betrieb gesetzt werden kann.
Zur Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) gehört die Welle
(24) eines Motors (25), der durch den Kontakt (26) eines
Schaltschützes (27) aus- und eingeschaltet werden kann.
Über eine Leitung (28) wird der Motor (25) über einen mit
einem Meldeschalter (30) gekoppelten Netzschalter (29) mit
einer frequenzgeregelten Betriebsspannung versorgt.
Vor der Kreuzspule (14) befindet sich der Haarigkeitssensor
(31) einer Qualitätsprüfvorrichtung (32), die eine
Wirkverbindung (33) zu einer Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) besitzt.
Das Betätigungsorgan (44) der Schneide (8) der
Garntrennvorrichtung (9), ein Solenoid, ist durch eine
Leitung (45) an eine netzunabhängige Spannungsquelle (46)
angeschlossen. Obwohl das Solenoid (44) ständig unter
Spannung steht und somit versucht, die Schneide (8) nach
links an der Schneide (7) vorbei zu verschieben, um das
Garn (3) durchzutrennen, wird seine Kraft durch die Kraft
eines Elektromagnetantriebs (22) überwunden, der während
des Wickelbetriebs ebenfalls eingeschaltet ist und eine
Wirkverbindung (42) zur Steuer- und Informationsvorrichtung
(43) besitzt.
Die Garnüberwachungsvorrichtung (10) besitzt eine
Wirkverbindung (41), der Elektromagnetantrieb (20) der
Garnverbindungsvorrichtung (19) eine Wirkverbindung (40)
zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43).
Oberhalb der Kreuzspule (14) befindet sich der Sensor (47)
einer Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48), die durch eine
Wirkverbindung (34) mit der Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) verbunden ist. Die bereits
erwähnte Schaltvorrichtung (27) der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist durch eine
Wirkverbindung (38) mit der Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) verbunden. Die Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) selber besitzt eine
Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) in Form eines von Hand
zu betätigenden Schalters.
Die Spulstelle (2) besitzt außerdem eine
Kreuzspulenbremsvorrichtung (50), die durch einen
Elektromagnetantrieb (21) betätigt werden kann. Der
Elektromagnetantrieb (21) ist durch eine Wirkverbindung
(35) mit der Steuer- und Informationsvorrichtung (43)
verbunden. Die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) ist durch
eine Wirkverbindung (36) mit der Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) verbunden.
Die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist mit einer
Bremsvorrichtung (51) versehen, die durch einen
Elektromagnetantrieb (23) betätigt werden kann. Der
Elektromagnetantrieb (23) besitzt eine Wirkverbindung (39)
zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43). Der bereits
erwähnte Meldeschalter (30) besitzt ebenfalls eine
Wirkverbindung (37) zur Steuer- und Informationsvorrichtung
(43). Sämtliche Wirkverbindungen sind als elektrische
Leitungen ausgebildet. Über eine Leitung (52) kann die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) eine besondere
Abstellmeldung (53) erhalten.
Die Zeichnung zeigt den Schaltzustand während des normalen
Wickelbetriebs. Durch Öffnen des Netzschalters (29) ist
jedoch gerade ein Netzausfall simuliert worden, so daß der
Motor (25) keine Versorgungsspannung mehr erhält. Der
Netzschalter (29) hat bei seinem Öffnen den Meldeschalter
(30) geschlossen, so daß von der unabhängigen
Spannungsquelle (46) her über die Wirkverbindung (37) eine
Abstellmeldung (54) an die Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) gelangt. Gemäß der Erfindung
wird daraufhin von der Steuer- und Informationsvorrichtung
(43) über die Wirkverbindung (42) ein Garntrennbefehl (55)
an den Elektromagnetantrieb (22) der Garntrennvorrichtung
(9) gegeben. Der Elektromagnetantrieb (22) wird
ausgeschaltet, so daß die Kraft des durch die unabhängige
Spannungsquelle (46) versorgten Solenoids (44) überwiegt
mit der Folge, daß die Schneide (8) nach vorn schnellt und
das Garn (3) trennt.
In zeitlichem Abstand von mindestens einigen Millisekunden
bis zu einer Sekunde ergeht über die Wirkverbindung (36)
an die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) ein Abhebebefehl
(56), an den Elektromagnetantrieb (23) der Bremsvorrichtung
(51) über die Wirkverbindung (39) ein Bremsbefehl (57) und
an den Elektromagnetantrieb (21) der Bremsvorrichtung (50)
ebenfalls ein Bremsbefehl (58). Die Folge ist, daß nur noch
ein kurzes Garnstück zur Kreuzspule (14) gelangt, die
Kreuzspule (14) von der Wickeltrommel (12) abgehoben wird
und gleichzeitig Aufnahmedorn (16) und Welle (24) bis zum
Stillstand abgebremst werden. Danach werden die
Bremsbefehle (57) und (58) zurückgenommen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel beschränkt sich die Prüfung
auf Garngleichheit von Ablaufspule (4) und Auflaufspule
beziehungsweise Kreuzspule (14) darauf, daß die Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) feststellt, ob die
Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) betätigt worden ist
oder nicht. Da kein Partiewechsel vorgenommen wird, bleibt
die Partiewechselmeldevorrichtung (49) unbetätigt und damit
setzt die Steuer- und Informationsvorrichtung (43)
Garngleichheit voraus.
Währenddessen sind die Qualitätsprüfvorrichtung (32) und
die Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) tätig. Der
Haarigkeitssensor (31) der Qualitätsprüfvorrichtung (32)
hat keine außergewöhnliche Haarigkeit der Kreuzspule (14)
festgestellt, so daß die Qualitätsprüfvorrichtung (32)
ausgeschaltet bleibt. Anderenfalls würde bei
eingeschalteter Qualitätsprüfvorrichtung (32) von der
unabhängigen Spannungsquelle (46) aus über die
Wirkverbindung (33) ein Minderqualitätssignal (59) an die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gehen mit der
Folge, daß die Spulstelle (2) abgestellt bleibt.
Der Sensor (47) der Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48)
hat noch nicht festgestellt, daß eine genügend große
Garnansammlung auf der Kreuzspule (14) vorhanden ist. Daher
ist auch die Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) noch
ausgeschaltet. Anderenfalls würde von der unabhängigen
Spannungsquelle (46) aus über die geschlossene
Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) und über die
Wirkverbindung (34) ein Abstellbefehl (60) an die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) ergehen.
Solange das Garn (3) die Garnüberwachungsvorrichtung (10)
durchläuft, geht ein Garnanwesenheitssignal (61) über die
Wirkverbindung (41) an die Steuer- und
Informationsvorrichtung (43). Das Ausbleiben des
Garnanwesenheitssignals (61) kommt einer Abstellmeldung
gleich und würde bei Abwesenheit sonstiger Abstellmeldungen
das Abstellen der Spulstelle (2) und somit die oben schon
erwähnten Tätigkeiten auslösen.
In zeitlichem Zusammenhang mit dem Garntrennbefehl (55)
ergeht nach einer vorbestimmten Zeit, während der die
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) und die Kreuzspule (14)
voraussichtlich zum Stillstand gekommen sind, über die
Wirkverbindung (40) an den Elektromagnetantrieb (20) der
Garnverbindungsvorrichtung (19) ein Garnverbindungsbefehl
(62), falls diesem Befehl nicht gemäß der Erfindung
Hinderungsgründe entgegenstehen. Da bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel solche Hinderungsgründe nicht vorhanden
sind, wird nun die Garnverbindungsvorrichtung (19) auf
folgende Weise tätig:
Sie holt den Oberfaden durch Greifmittel von der Oberfläche
der Kreuzspule (14) ab und sie holt durch andere
Greifmittel den Unterfaden vom Ballonbrecher (5) ab, um
Ober- und Unterfaden miteinander zu verbinden. Die
Verbindung geschieht durch Verknoten oder Spleißen.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wurde der Motor
(25) durch Öffnen des Netzschalters (29) spannungslos.
Daher braucht solange, wie die Abstellmeldung (54) ansteht,
das Schaltschütz (27) den Kontakt (26) eigentlich nicht zu
öffnen. Da die Abstellmeldung aber auch von woanders
herkommen kann, beispielsweise über die Leitung (52),
ergeht gleichzeitig mit dem Abhebebefehl (56) und den
Bremsbefehlen (57) und (58) ein Ausschaltbefehl (63) an das
Schaltschütz (27), so daß man sich danach den Kontakt (26)
geöffnet vorstellen muß.
Nach dem Wiederherstellen der Garnverbindung könnte die
Spulstelle (2) im vorliegenden Ausführungsbeispiel wieder
anfahren. Hierzu wird zunächst der Abhebebefehl (56)
zurückgenommen, so daß sich die Kreuzspule (14) wieder auf
die Wickeltrommel (12) auflegt. Zum Wiederanfahren muß das
Schaltschütz (27) wieder geschlossen werden. Es erhält aber
erst dann einen Einschaltbefehl (64) über die
Wirkverbindung (38), wenn die Abstellmeldung (54)
zurückgenommen worden ist, das heißt, wenn der Netzschalter
(29) wieder geschlossen ist. Der Motor (25) kann so
konstruiert, geschaltet oder gesteuert sein, daß ein
Sanftanlauf erfolgt, damit die Kreuzspule (14) geschont
wird.
Die Garnverbindungsvorrichtung (19) erhält nur dann einen
Garnverbindungsbefehl (62), wenn irgendein Abstellsignal,
in diesem Fall das Abstellsignal (54) vorliegt und wenn
außerdem über die Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) weder
ein Partiewechsel gemeldet ist, noch von der
Qualitätsprüfvorrichtung (32) her ein Minderqualitätssignal
(59) vorliegt.
Das Schaltschütz (27) des Motors (25) der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist außerdem durch die
Garnüberwachungsvorrichtung (10) verriegelt mit der
Maßgabe, daß das Schaltschütz (27) erst dann einschaltbar
ist, also den Einschaltbefehl (64) erhält, wenn die
Garnüberwachungsvorrichtung (10) nach dem Tätigwerden der
Garnverbindungsvorrichtung (19) die erneute Anwesenheit des
Garns (3) und damit das Beheben der Garnunterbrechung
festgestellt hat und das Garnanwesenheitssignal (61) an die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gegeben hat.
Dadurch wird ein nutzloser Anfahrvorgang der Spulstelle (2)
verhindert. Eine Meldelampe (65) leuchtet von dem Zeitpunkt
des Eingangs einer Abstellmeldung bis zum Zeitpunkt des
Wiedereinschaltens des Schaltschützes (27) auf, um einen
Maschinenwärter auf die abgestellte Spulstelle aufmerksam
zu machen und bei längerer Abstelldauer zum Beheben der
Störung zu veranlassen.
Es kann beispielsweise auch vorteilhaft sein, die
Garnüberwachungsvorrichtung (10) an der Stelle (10′) und
damit unterhalb der Garntrennvorrichtung (9) anzuordnen.
In diesem Fall verbleibt der Unterfaden in der
Garnüberwachungsvorrichtung. Sein Fehlen würde auf einen
Auslauf der Ablaufspule (4) hindeuten, so daß in diesem
Fall automatisch ein Ablaufspulenwechsel durchgeführt
werden könnte, bevor die übrigen Arbeitsschritte zur
Wiederinbetriebnahme der Spulstelle eingeleitet werden.
Die Garnverbindungsvorrichtung kann alternativ in
Abhängigkeit vom vorgesehenen Zeitpunkt eines
Kreuzspulenwechsels tätig werden, falls die
Garnansammlungs-Meldevorrichtung (49) die Abstellmeldung
verursacht hatte. Dabei würde der Abgleich der
Garnüberwachungsvorrichtung (10) erst kurz vor dem
Kreuzspulenwechsel geschehen, so daß Abgleichfehler infolge
zu langen Aufenthalts des stehenden Garns in der
Garnüberwachungsvorrichtung (10) vermieden werden.
Alternativ kann der Stillstand der Kreuzspule und auch der
tatsächliche Stillstand der Kreuzspulenantriebsvorrichtung
(13) jeweils gemessen und dann der Garnverbindungsbefehl
(62) ausgegeben werden.
Bei einer anderen Ausbildung kann in Garnlaufrichtung
folgende Geräteanordnung getroffen sein: Garnspanner,
Garnverbindungsvorrichtung, Garnüberwachungsvorrichtung,
gesteuerte Garnklemme, Garntrennvorrichtung,
Garnparaffiniervorrichtung, pneumatische Garnfangdüse.
Zum Zurückholen des Oberfadens von der Kreuzspule (14) kann
alternativ die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) eine
Zeitlang auf Rückwärtslauf gestellt und die Kreuzspule auf
die Wickeltrommel (12) aufgelegt werden. Ein erneutes
Abheben der Kreuzspule von der Wickeltrommel könnte beim
anschließenden Wiederabbremsen entfallen.
Garngleichheit beziehungsweise Garnungleichheit zwischen
Oberfaden und Unterfaden kann alternativ durch die
Garnüberwachungsvorrichtung (10) ermittelt werden, ohne daß
es dazu einer Partiewechsel-Meldevorrichtung bedürfte.
Hierzu müßte die Garnüberwachungsvorrichtung die
Möglichkeit haben, das Garn mit Normalwerten zur
vergleichen.
Die Garnansammlungs-Meldevorrichtung könnte alternativ
einen Garnlängenmesser aufweisen, so daß bei Erreichen
einer vorgegebenen Garnlänge ein Garnansammlungssignal (60)
erfolgt.
Claims (8)
1. Verfahren zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen
herstellenden Textilmaschine, die eine
Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung,
eine Garnverbindungsvorrichtung, eine
Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine
Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist und an der
beim Erreichen einer vorbestimmten Garnansammlung auf
der Kreuzspule das laufende Garn unterbrochen wird, so
daß ein Oberfaden und ein Unterfaden entsteht und nach
dem Stillstand der Kreuzspulenantriebsvorrichtung der
Oberfaden mit dem Unterfaden verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß unabhängig vom Grund des Abstellens bei jedem
Abstellen der Spulstelle die Garntrennvorrichtung
betätigt wird, daß bei jedem Abstellen die Qualität der
Kreuzspule und/oder die Qualität ihrer Garnansammlung
geprüft wird, daß festgestellt wird, ob zwischen
Oberfaden und Unterfaden Garngleichheit besteht, und daß
die selbsttätige Wiederinbetriebnahme der Spulstelle
verhindert wird, wenn die Kreuzspule und/oder ihre
Garnansammlung nicht vorgegebene Qualitätsmerkmale
besitzt und/oder wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden
keine Garngleichheit besteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betätigen der
Garntrennvorrichtung die Kreuzspule von der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung getrennt und abgebremst
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spulstelle erst dann wieder
angefahren wird, wenn auch die weitere Bedingung erfüllt
ist, daß die Garnüberwachungsvorrichtung die erneute
Anwesenheit des Garns und damit das Beheben der
Garnunterbrechung nach erfolgreicher Tätigkeit der
Garnverbindungsvorrichtung festgestellt und gemeldet
hat.
4. Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine
Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung,
eine Garnverbindungsvorrichtung, eine
Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine
Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, zum
Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Textilmaschine (1) eine Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) besitzt, die
Wirkverbindungen (42, 41, 40, 43) zur
Garntrennvorrichtung (9), zur
Garnüberwachungsvorrichtung (10), zur
Garnverbindungsvorrichtung (19) und zur
Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) aufweist, daß die
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) eine
Schaltvorrichtung (27) besitzt, die eine Wirkverbindung
(38) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43)
aufweist, daß die Spulstelle (2) ferner eine
Qualitätsprüfvorrichtung (32) zum Prüfen der Qualität
der Garnansammlung der Kreuzspule (14) besitzt, die eine
Wirkverbindung (33) zur Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) aufweist, daß die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) eine
Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) besitzt und daß sie
zum Empfang und zur Verknüpfung und Verarbeitung von
Abstellsignalen (53, 54), Partiewechselsignalen (49),
Garnansammlungssignalen (60) und Qualitätsprüfsignalen
(59) sowie zur Ausgabe von Arbeitsbefehlen (56, 61, 58,
62 bis 64) beispielsweise an die Garntrennvorrichtung
(9), die Garnverbindungsvorrichtung (19) und die
Schaltvorrichtung (27) der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) auf Grund des
Ergebnisses der Verknüpfung und Verarbeitung der
empfangenen Signale derart eingerichtet ist, daß die
Garntrennvorrichtung (9) bei Vorliegen irgendeines
Abstellsignals (53, 54) einen Garntrennbefehl (55)
erhält, die Garnverbindungsvorrichtung (19) aber nur
dann einen Garnverbindungsbefehl (62) erhält, wenn
irgendein Abstellsignal (53, 54) vorliegt und außerdem
weder ein Partiewechsel (49) gemeldet ist, noch das
Qualitätsprüfsignal (59) unter einem vorgegebenen
Qualitätsstandard liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Spulstelle (2) eine Kreuzspulenbremsvorrichtung (50)
mit einer Wirkverbindung (35) zur Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) und außerdem eine
Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) besitzt, die ebenfalls
eine Wirkverbindung (36) zur Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) aufweist und daß bei
Vorliegen irgendeines Abstellsignals (53, 54) die
Kreuzspulenbremsvorrichtung (50) einen Bremsbefehl (58)
und die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) einen
Abhebebefehl (56) erhält.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (44) der
Garntrennvorrichtung (9) an eine unabhängige und
störsichere Energiequelle (46) angeschlossen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (27) der
Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) durch die
Garnüberwachungsvorrichtung (10) derart verriegelt ist,
daß die Schaltvorrichtung (27) erst dann einschaltbar
ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung (10) nach dem
Tätigwerden der Garnverbindungsvorrichtung (19) die
erneute Anwesenheit des Garns (3) und damit das Beheben
der Garnunterbrechung festgestellt und an die Steuer- und
Informationsvorrichtung (43) gemeldet hat.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Garnüberwachungsvorrichtung
(10), in Richtung des Garnlaufes betrachtet, vor der
Garntrennvorrichtung (9) angeordnet ist und daß die
Garnverbindungsvorrichtung (19) erst dann einschaltbar
ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung (10) die
Anwesenheit des Unterfadens festgestellt und an die
Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gemeldet hat.
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