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DE3644433C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine

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DE3644433C2
DE3644433C2 DE3644433A DE3644433A DE3644433C2 DE 3644433 C2 DE3644433 C2 DE 3644433C2 DE 3644433 A DE3644433 A DE 3644433A DE 3644433 A DE3644433 A DE 3644433A DE 3644433 C2 DE3644433 C2 DE 3644433C2
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DE3644433A
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Gregor Kathke
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
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W Schlafhorst AG and Co
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Publication date
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Priority to IT23185/87A priority patent/IT1224407B/it
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung, eine Garnverbindungsvorrichtung, eine Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine Garnansammlungs-Melde­ vorrichtung aufweist und an der beim Erreichen einer vorbestimmten Garnansammlung auf der Kreuzspule das laufende Garn unterbrochen wird, so daß ein Oberfaden und ein Unterfaden entsteht, und nach dem Stillstand der Kreuzspulenantriebsvorrichtung der Oberfaden mit dem Unterfaden verbunden wird.
Bei einem solchen Vorgehen erhält man im Regelfall eine Kreuzspule mit einer bestimmten Garnansammlung, also einer bestimmten Spulenfülle beziehungsweise Garnlänge. Andere Qualitätskriterien für die Kreuzspule werden jedoch nicht verbessert.
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung einer Kreuzspule ist durch die DE 32 13 631 A1 außerdem eine Steuereinrichtung bekannt, bei der beim Vorliegen eines eine vollbewickelte Kreuzspule anzeigenden Signals ein Befehlsignal zum Abschalten des Fadenführungstrommelantriebes abgegeben wird. Da der umzuspulende Faden aufgrund der unter der Wirkung der innenwohnenden Schwungkraft auslaufenden Fadenwickeltrommel jedoch weiterhin auf die Kreuzspule aufgewickelt wird, ist bei dieser Steuereinrichtung außerdem dafür gesorgt, daß eine Garnüberwachungsvorrichtung, die den Faden auf Dünn- und Dickstellen abtastet, so lange zugeschaltet bleibt, bis die Fadenlaufgeschwindigkeit gleich oder geringfügig größer als die kritische Fadenlaufgeschwindigkeit ist.
Ausgehend vom Verfahren und Vorrichtungen der vorbeschriebenen Art, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei automatischem Wickelbetrieb Kreuzspulen zu erzeugen, die eine gleichmäßig hohe Qualität für den gesamten Spulenaufbau aufweisen.
Hinsichtlich des Verfahrens wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß unabhängig vom Grund des Abstellens bei jedem Abstellen der Spulstelle die Garntrennvorrichtung betätigt wird daß bei jedem Abstellen die Qualität der Kreuzspule und/oder die Qualität ihrer Garnansammlung geprüft wird, daß festgestellt wird, ob zwischen Oberfaden und Unterfaden Garngleichheit besteht, und daß die selbsttätige Wiederinbetriebnahme der Spulstelle verhindert wird, wenn die Kreuzspule und/oder ihre Garnansammlung nicht vorgegebene Qualitätsmerkmale besitzt und/oder wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden keine Garngleichheit besteht.
Durch die erfindungsgemäßen Verfahrensschritte wird verhindert, daß sich nach dem Abstellen der Spulstelle, gleichgültig aus welchem Grund das Abstellen erfolgt, weiterhin Garn auf die Kreuzspule aufwickelt. Daher können auch keine Qualitätsfehler auftreten, die daraus resultieren, daß unerwünschte, gegebenenfalls nicht changierende und nicht mit der vorgegebenen Wickelgeschwindigkeit auflaufende Garnlagen auf der Kreuzspule gebildet werden. Außerdem wird durch die Qualitätsprüfung die gute Qualität der Kreuzspule gewährleistet, anderenfalls bleibt die Spulstelle außer Betrieb und es kann zunächst der Grund der Störung erforscht und beseitigt werden, bevor die Spulstelle von Hand erneut angefahren wird. Die nicht dem Qualitätsstandard entsprechende Kreuzspule wird ausgesondert. Dies geschieht im Fall einer Störung bereits zu einem frühen Zeitpunkt während des Entstehens der Kreuzspule. Das Wickeln wird automatisch auch nur dann fortgesetzt, wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden Garngleichheit besteht. Geschah die Wickelunterbrechung zu einem Zeitpunkt, in dem das Garn von der Ablaufspule noch nicht ganz abgelaufen war, so wird sich im allgemeinen Garngleichheit ergeben. Geschah die Betriebsunterbrechung aber aus Anlaß des Leerlaufens der Ablaufspule oder aus Anlaß eines Partiewechsels, so ist im zweiten Fall nicht mit Garngleichheit zu rechnen und im ersten Fall nur dann, wenn keine falsche Ablaufspule vorgelegt wird.
Demnach ist mit Hilfe der Erfindung unter Qualitätssicherung ein automatischer Wickelbetrieb möglich, der nur bei nicht behebbaren Störungen und bei anläßlich einer Betriebsunterbrechung festgestellter Qualitätsmängeln und somit nur in den für die Qualität nachteiligen Fällen zunächst nicht fortgesetzt wird, worauf in einem frühen Stadium der Qualitätsminderung nach den Störungsursachen gesucht werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung wird in zeitlichem Zusammenhang mit dem Betätigen der Garntrennvorrichtung die Kreuzspule von der Kreuzspulenantriebsvorrichtung getrennt und abgebremst. Dies hat insbesondere zwei wichtige Vorteile, nämlich den Vorteil des raschen Stillsetzens der Kreuzspule und den weiteren Vorteil des Verhinderns von Walk- und Reibungserscheinungen der Kreuzspule auf der Friktionswalze ihrer Kreuzspulenantriebsvorrichtung.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Spulstelle erst dann wieder angefahren wird, wenn auch die weitere Bedingung erfüllt ist, daß die Garnüberwachungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des Garns und damit das Beheben der Garnunterbrechung nach erfolgreicher Tätigkeit der Garnverbindungsvorrichtung festgestellt und gemeldet hat. Dieser Verfahrensschritt verhindert das zu frühe Wiederanfahren, das anderenfalls doch nur zum erneuten Abstellen führen müßte. Statt dessen kann beispielsweise ein weiterer Garnverbindungsvorgang eingeleitet werden. Erst wenn der zweite oder mehrmalige Versuch mißlingt, bleibt die Spulstelle außer Betrieb. Sie kann aber auch schon nach dem ersten mißlungenen Garnverbindungsversuch außer Betrieb bleiben, damit man frühzeitig nach den Störungsursachen suchen kann.
Bezüglich der Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung, eine Garnverbindungsvorrichtung, eine Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, ist zum Durchführen des Verfahrens die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Textilmaschine eine Steuer- und Informationsvorrichtung besitzt, die Wirkverbindungen zur Garntrennvorrichtung, zur Garnüberwachungsvorrichtung, zur Garnverbindungsvorrichtung und zur Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, daß die Kreuzspulenantriebsvorrichtung eine Schaltvorrichtung besitzt, die eine Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung aufweist, daß die Spulstelle ferner eine Qualitätsprüfvorrichtung zum Prüfen der Qualität der Garnansammlung der Kreuzspule besitzt, die eine Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung aufweist, daß die Steuer- und Informationsvorrichtung eine Partiewechsel-Meldevorrichtung besitzt und daß sie zum Empfang und zur Verknüpfung und Verarbeitung von Abstellsignalen, Partiewechselsignalen, Garnansammlungssignalen und Qualitätsprüfsignalen sowie zur Ausgabe von Arbeitsbefehlen an die Garntrennvorrichtung, die Garnverbindungsvorrichtung und die Schaltvorrichtung der Kreuzspulenantriebsvorrichtung aufgrund des Ergebnisses der Verknüpfung und Verarbeitung der empfangenen Signale derart eingerichtet ist, daß die Garntrennvorrichtung bei Vorliegen irgendeines Abstellsignals einen Garntrennbefehl erhält, die Garnverbindungsvorrichtung aber nur dann einen Garnverbindungsbefehl erhält, wenn irgendein Abstellsignal vorliegt und außerdem weder ein Partiewechsel gemeldet ist noch das Qualitätsprüfsignal unter einem vorgegebenen Qualitätsstandard liegt.
In Weiterbildung der Erfindung besitzt die Spulstelle eine Kreuzspulenbremsvorrichtung mit einer Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung und außerdem eine Kreuzspulenabhebevorrichtung, die ebenfalls eine Wirkverbindung zur Steuer- und Informationsvorrichtung aufweist. Außerdem ist vorgesehen, daß bei Vorliegen irgendeines Abstellsignals die Bremsvorrichtung einen Bremsbefehl und die Kreuzspulenabhebevorrichtung einen Abhebebefehl erhält.
Als Garntrennvorrichtungen dienen beispielsweise pneumatisch oder elektrisch schaltbare beziehungsweise auslösbare Messer, als Garnüberwachungsvorrichtungen dienen beispielsweise Garnwächter, Garnreiniger oder dergleichen, als Garnverbindungsvorrichtungen dienen beispielsweise automatische Knotvorrichtungen, automatische, insbesondere pneumatisch wirksame Garnspleißvorrichtungen. Als Kreuzspulenantriebsvorrichtung dient beispielsweise eine motorisch antreibbare Wickelwalze, auf der die Kreuzspule aufliegt und durch die die Kreuzspule durch Friktion angetrieben wird. Die Kreuzspulenantriebsvorrichtung kann auch gleichzeitig dem Changieren des Fadens längs der Spulenbreite dienen, indem sie mit Kehrgewinderillen versehen ist. Das Changieren des Fadens kann aber auch eine besondere Changiervorrichtung besorgen. Die Garnansammlungs-Meldevorrichtung kann beispielsweise auf den Durchmesser beziehungsweise die Fülle der Kreuzspule beziehungsweise auf die Fadenlänge ansprechen. Die Steuer- und Informationsvorrichtung kann sich an zentraler Stelle an der Textilmaschine befinden. Ihre einzelnen Abteilungen können aber auch dezentralisiert angeordnet sein, insbesondere kann an jeder Spulstelle der gesamten Steuer- und Informationsvorrichtung angeordnet sein. Was im einzelnen zweckmäßiger ist, ergibt sich aus praktischen Erwägungen, beispielsweise aus Gründen der Störsicherheit, aus Gründen der Kabelbemessung, der Energiebilanz, der Gesamtkosten und aus anderen Gesichtspunkten. Falls die Kreuzspulenantriebsvorrichtung einen elektrischen Antriebsmotor aufweist, besteht die Schaltvorrichtung vorteilhaft aus einem Schaltschütz, anderenfalls kann die Schaltvorrichtung aber auch aus einer schaltbaren Friktionswalze bestehen. Die Qualitätsprüfvorrichtung besitzt vorteilhaft Sensoren zum Prüfen der Haarigkeit der Garnansammlung, zum Prüfen der Welligkeit des Kreuzspulenwickels und/oder zum Prüfen der Spulenhärte. Die Partiewechsel-Meldevorrichtung kann beispielsweise aus einem von Hand zu betätigenden Schalter oder Taster bestehen, mit dem der Steuer- und Informationsvorrichtung der Partiewechsel angekündigt wird.
Die Steuer- und Informationsvorrichtung kann beispielsweise die nach dem derzeitigen Stand der Technik üblichen mechanischen, elektromechanischen, pneumatischen, insbesondere auch elektronischen Schalt-, Rechen- und/oder Datenverarbeitungsmittel aufweisen.
Die Kreuzspulenbremsvorrichtung kann beispielsweise einen Elektromagnetantrieb aufweisen, ebenfalls die Kreuzspulenabhebevorrichtung. Als Wirkverbindungen kommen beispielsweise elektrische, hydraulische, pneumatische Leitungen oder Lichtleiter in Frage. Auch mechanische Schalt- und Betätigungsgestänge können von Fall zu Fall eingesetzt werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Betätigungsorgan der Garntrennvorrichtung an eine unabhängige und störsichere Energiequelle angeschlossen.
Dies ist insbesondere für den Fall vorteilhaft, daß der Ausfall der Spulstelle anläßlich des Ausschaltens beziehungsweise des Spannungszusammenbruchs der gesamten Textilmaschine geschieht. Als störungssichere Energiequelle kommt beispielsweise ein Kondensator, ein Preßlufttank, eine Batterie, ein Hilfsstromkreis und im einfachsten Fall ein aufgeladener Federspeicher beziehungsweise eine gespannt gehaltene Feder in Frage.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Schaltvorrichtung der Kreuzspulenantriebsvorrichtung durch die Garnüberwachungsvorrichtung derart verriegelt ist, daß die Schaltvorrichtung erst dann einschaltbar ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung nach dem Tätigwerden der Garnverbindungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des Garns und damit das Beheben der Garnunterbrechung festgestellt und an die Steuer- und Informationsvorrichtung gemeldet hat. Die Verriegelung kann beispielsweise durch einen im Steuerstromkreis des Schaltschützes liegenden Schalter geschehen, der geöffnet ist, solange die Garnverbindungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des Garns noch nicht festgestellt hat.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Garnüberwachungsvorrichtung, in Richtung des Garnlaufes betrachtet, vor der Garntrennvorrichtung angeordnet ist und daß die Garnverbindungsvorrichtung erst dann einschaltbar ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung die Anwesenheit des Unterfadens festgestellt und an die Steuer- und Informationsvorrichtung gemeldet hat.
Anhand des zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung noch näher beschrieben und erläutert.
Die Zeichnung zeigt schematisch eine als Spulautomat ausgebildete Textilmaschine (1) mit einer Spulstelle (2).
An der Spulstelle (2) läuft das Garn (3) von einer Ablaufspule (4) ab, die hier die Form eines Spinnkopses hat, der zuvor an einer Feinspinnmaschine hergestellt worden ist. Über einen Ballonbrecher (5) läuft das Garn (3) in Richtung des Pfeils (6) zwischen den Schneiden (7, 8) einer Garntrennvorrichtung (9) hindurch, über eine Garnüberwachungsvorrichtung (10) und eine Garnleitöse (11) über die Wickeltrommel (12) einer insgesamt mit (13) bezeichneten Kreuzspulenantriebsvorrichtung hinweg der hier die Auflaufspule bildenden Kreuzspule (14) zu. Das Changieren des Garns (3) innerhalb des Changierdreiecks (15) besorgt ein hier nicht dargestellter hin und hergehender Fadenführer.
Nur der einfacheren Darstellung wegen ist der Aufnahmedorn (16) der Kreuzspule (14) in einer auf und ab bewegbaren Lagerung (17) gelagert, die aus ihrer jeweiligen Stellung durch eine Kreuzspulenanhebevorrichtung (18) soweit hochgehoben werden kann, daß die Kreuzspule (14) den Kontakt mit der Wickeltrommel (12) verliert.
Seitlich neben dem Garn (3) befindet sich eine Garnverbindungsvorrichtung (19), die durch einen Elektromagnetantrieb (20) in Betrieb gesetzt werden kann.
Zur Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) gehört die Welle (24) eines Motors (25), der durch den Kontakt (26) eines Schaltschützes (27) aus- und eingeschaltet werden kann. Über eine Leitung (28) wird der Motor (25) über einen mit einem Meldeschalter (30) gekoppelten Netzschalter (29) mit einer frequenzgeregelten Betriebsspannung versorgt.
Vor der Kreuzspule (14) befindet sich der Haarigkeitssensor (31) einer Qualitätsprüfvorrichtung (32), die eine Wirkverbindung (33) zu einer Steuer- und Informationsvorrichtung (43) besitzt.
Das Betätigungsorgan (44) der Schneide (8) der Garntrennvorrichtung (9), ein Solenoid, ist durch eine Leitung (45) an eine netzunabhängige Spannungsquelle (46) angeschlossen. Obwohl das Solenoid (44) ständig unter Spannung steht und somit versucht, die Schneide (8) nach links an der Schneide (7) vorbei zu verschieben, um das Garn (3) durchzutrennen, wird seine Kraft durch die Kraft eines Elektromagnetantriebs (22) überwunden, der während des Wickelbetriebs ebenfalls eingeschaltet ist und eine Wirkverbindung (42) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43) besitzt.
Die Garnüberwachungsvorrichtung (10) besitzt eine Wirkverbindung (41), der Elektromagnetantrieb (20) der Garnverbindungsvorrichtung (19) eine Wirkverbindung (40) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43).
Oberhalb der Kreuzspule (14) befindet sich der Sensor (47) einer Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48), die durch eine Wirkverbindung (34) mit der Steuer- und Informationsvorrichtung (43) verbunden ist. Die bereits erwähnte Schaltvorrichtung (27) der Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist durch eine Wirkverbindung (38) mit der Steuer- und Informationsvorrichtung (43) verbunden. Die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) selber besitzt eine Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) in Form eines von Hand zu betätigenden Schalters.
Die Spulstelle (2) besitzt außerdem eine Kreuzspulenbremsvorrichtung (50), die durch einen Elektromagnetantrieb (21) betätigt werden kann. Der Elektromagnetantrieb (21) ist durch eine Wirkverbindung (35) mit der Steuer- und Informationsvorrichtung (43) verbunden. Die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) ist durch eine Wirkverbindung (36) mit der Steuer- und Informationsvorrichtung (43) verbunden.
Die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist mit einer Bremsvorrichtung (51) versehen, die durch einen Elektromagnetantrieb (23) betätigt werden kann. Der Elektromagnetantrieb (23) besitzt eine Wirkverbindung (39) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43). Der bereits erwähnte Meldeschalter (30) besitzt ebenfalls eine Wirkverbindung (37) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43). Sämtliche Wirkverbindungen sind als elektrische Leitungen ausgebildet. Über eine Leitung (52) kann die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) eine besondere Abstellmeldung (53) erhalten.
Die Zeichnung zeigt den Schaltzustand während des normalen Wickelbetriebs. Durch Öffnen des Netzschalters (29) ist jedoch gerade ein Netzausfall simuliert worden, so daß der Motor (25) keine Versorgungsspannung mehr erhält. Der Netzschalter (29) hat bei seinem Öffnen den Meldeschalter (30) geschlossen, so daß von der unabhängigen Spannungsquelle (46) her über die Wirkverbindung (37) eine Abstellmeldung (54) an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gelangt. Gemäß der Erfindung wird daraufhin von der Steuer- und Informationsvorrichtung (43) über die Wirkverbindung (42) ein Garntrennbefehl (55) an den Elektromagnetantrieb (22) der Garntrennvorrichtung (9) gegeben. Der Elektromagnetantrieb (22) wird ausgeschaltet, so daß die Kraft des durch die unabhängige Spannungsquelle (46) versorgten Solenoids (44) überwiegt mit der Folge, daß die Schneide (8) nach vorn schnellt und das Garn (3) trennt.
In zeitlichem Abstand von mindestens einigen Millisekunden bis zu einer Sekunde ergeht über die Wirkverbindung (36) an die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) ein Abhebebefehl (56), an den Elektromagnetantrieb (23) der Bremsvorrichtung (51) über die Wirkverbindung (39) ein Bremsbefehl (57) und an den Elektromagnetantrieb (21) der Bremsvorrichtung (50) ebenfalls ein Bremsbefehl (58). Die Folge ist, daß nur noch ein kurzes Garnstück zur Kreuzspule (14) gelangt, die Kreuzspule (14) von der Wickeltrommel (12) abgehoben wird und gleichzeitig Aufnahmedorn (16) und Welle (24) bis zum Stillstand abgebremst werden. Danach werden die Bremsbefehle (57) und (58) zurückgenommen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel beschränkt sich die Prüfung auf Garngleichheit von Ablaufspule (4) und Auflaufspule beziehungsweise Kreuzspule (14) darauf, daß die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) feststellt, ob die Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) betätigt worden ist oder nicht. Da kein Partiewechsel vorgenommen wird, bleibt die Partiewechselmeldevorrichtung (49) unbetätigt und damit setzt die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) Garngleichheit voraus.
Währenddessen sind die Qualitätsprüfvorrichtung (32) und die Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) tätig. Der Haarigkeitssensor (31) der Qualitätsprüfvorrichtung (32) hat keine außergewöhnliche Haarigkeit der Kreuzspule (14) festgestellt, so daß die Qualitätsprüfvorrichtung (32) ausgeschaltet bleibt. Anderenfalls würde bei eingeschalteter Qualitätsprüfvorrichtung (32) von der unabhängigen Spannungsquelle (46) aus über die Wirkverbindung (33) ein Minderqualitätssignal (59) an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gehen mit der Folge, daß die Spulstelle (2) abgestellt bleibt.
Der Sensor (47) der Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) hat noch nicht festgestellt, daß eine genügend große Garnansammlung auf der Kreuzspule (14) vorhanden ist. Daher ist auch die Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) noch ausgeschaltet. Anderenfalls würde von der unabhängigen Spannungsquelle (46) aus über die geschlossene Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) und über die Wirkverbindung (34) ein Abstellbefehl (60) an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) ergehen.
Solange das Garn (3) die Garnüberwachungsvorrichtung (10) durchläuft, geht ein Garnanwesenheitssignal (61) über die Wirkverbindung (41) an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43). Das Ausbleiben des Garnanwesenheitssignals (61) kommt einer Abstellmeldung gleich und würde bei Abwesenheit sonstiger Abstellmeldungen das Abstellen der Spulstelle (2) und somit die oben schon erwähnten Tätigkeiten auslösen.
In zeitlichem Zusammenhang mit dem Garntrennbefehl (55) ergeht nach einer vorbestimmten Zeit, während der die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) und die Kreuzspule (14) voraussichtlich zum Stillstand gekommen sind, über die Wirkverbindung (40) an den Elektromagnetantrieb (20) der Garnverbindungsvorrichtung (19) ein Garnverbindungsbefehl (62), falls diesem Befehl nicht gemäß der Erfindung Hinderungsgründe entgegenstehen. Da bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel solche Hinderungsgründe nicht vorhanden sind, wird nun die Garnverbindungsvorrichtung (19) auf folgende Weise tätig:
Sie holt den Oberfaden durch Greifmittel von der Oberfläche der Kreuzspule (14) ab und sie holt durch andere Greifmittel den Unterfaden vom Ballonbrecher (5) ab, um Ober- und Unterfaden miteinander zu verbinden. Die Verbindung geschieht durch Verknoten oder Spleißen.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wurde der Motor (25) durch Öffnen des Netzschalters (29) spannungslos. Daher braucht solange, wie die Abstellmeldung (54) ansteht, das Schaltschütz (27) den Kontakt (26) eigentlich nicht zu öffnen. Da die Abstellmeldung aber auch von woanders herkommen kann, beispielsweise über die Leitung (52), ergeht gleichzeitig mit dem Abhebebefehl (56) und den Bremsbefehlen (57) und (58) ein Ausschaltbefehl (63) an das Schaltschütz (27), so daß man sich danach den Kontakt (26) geöffnet vorstellen muß.
Nach dem Wiederherstellen der Garnverbindung könnte die Spulstelle (2) im vorliegenden Ausführungsbeispiel wieder anfahren. Hierzu wird zunächst der Abhebebefehl (56) zurückgenommen, so daß sich die Kreuzspule (14) wieder auf die Wickeltrommel (12) auflegt. Zum Wiederanfahren muß das Schaltschütz (27) wieder geschlossen werden. Es erhält aber erst dann einen Einschaltbefehl (64) über die Wirkverbindung (38), wenn die Abstellmeldung (54) zurückgenommen worden ist, das heißt, wenn der Netzschalter (29) wieder geschlossen ist. Der Motor (25) kann so konstruiert, geschaltet oder gesteuert sein, daß ein Sanftanlauf erfolgt, damit die Kreuzspule (14) geschont wird.
Die Garnverbindungsvorrichtung (19) erhält nur dann einen Garnverbindungsbefehl (62), wenn irgendein Abstellsignal, in diesem Fall das Abstellsignal (54) vorliegt und wenn außerdem über die Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) weder ein Partiewechsel gemeldet ist, noch von der Qualitätsprüfvorrichtung (32) her ein Minderqualitätssignal (59) vorliegt.
Das Schaltschütz (27) des Motors (25) der Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) ist außerdem durch die Garnüberwachungsvorrichtung (10) verriegelt mit der Maßgabe, daß das Schaltschütz (27) erst dann einschaltbar ist, also den Einschaltbefehl (64) erhält, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung (10) nach dem Tätigwerden der Garnverbindungsvorrichtung (19) die erneute Anwesenheit des Garns (3) und damit das Beheben der Garnunterbrechung festgestellt hat und das Garnanwesenheitssignal (61) an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gegeben hat. Dadurch wird ein nutzloser Anfahrvorgang der Spulstelle (2) verhindert. Eine Meldelampe (65) leuchtet von dem Zeitpunkt des Eingangs einer Abstellmeldung bis zum Zeitpunkt des Wiedereinschaltens des Schaltschützes (27) auf, um einen Maschinenwärter auf die abgestellte Spulstelle aufmerksam zu machen und bei längerer Abstelldauer zum Beheben der Störung zu veranlassen.
Es kann beispielsweise auch vorteilhaft sein, die Garnüberwachungsvorrichtung (10) an der Stelle (10′) und damit unterhalb der Garntrennvorrichtung (9) anzuordnen. In diesem Fall verbleibt der Unterfaden in der Garnüberwachungsvorrichtung. Sein Fehlen würde auf einen Auslauf der Ablaufspule (4) hindeuten, so daß in diesem Fall automatisch ein Ablaufspulenwechsel durchgeführt werden könnte, bevor die übrigen Arbeitsschritte zur Wiederinbetriebnahme der Spulstelle eingeleitet werden.
Die Garnverbindungsvorrichtung kann alternativ in Abhängigkeit vom vorgesehenen Zeitpunkt eines Kreuzspulenwechsels tätig werden, falls die Garnansammlungs-Meldevorrichtung (49) die Abstellmeldung verursacht hatte. Dabei würde der Abgleich der Garnüberwachungsvorrichtung (10) erst kurz vor dem Kreuzspulenwechsel geschehen, so daß Abgleichfehler infolge zu langen Aufenthalts des stehenden Garns in der Garnüberwachungsvorrichtung (10) vermieden werden.
Alternativ kann der Stillstand der Kreuzspule und auch der tatsächliche Stillstand der Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) jeweils gemessen und dann der Garnverbindungsbefehl (62) ausgegeben werden.
Bei einer anderen Ausbildung kann in Garnlaufrichtung folgende Geräteanordnung getroffen sein: Garnspanner, Garnverbindungsvorrichtung, Garnüberwachungsvorrichtung, gesteuerte Garnklemme, Garntrennvorrichtung, Garnparaffiniervorrichtung, pneumatische Garnfangdüse.
Zum Zurückholen des Oberfadens von der Kreuzspule (14) kann alternativ die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) eine Zeitlang auf Rückwärtslauf gestellt und die Kreuzspule auf die Wickeltrommel (12) aufgelegt werden. Ein erneutes Abheben der Kreuzspule von der Wickeltrommel könnte beim anschließenden Wiederabbremsen entfallen.
Garngleichheit beziehungsweise Garnungleichheit zwischen Oberfaden und Unterfaden kann alternativ durch die Garnüberwachungsvorrichtung (10) ermittelt werden, ohne daß es dazu einer Partiewechsel-Meldevorrichtung bedürfte.
Hierzu müßte die Garnüberwachungsvorrichtung die Möglichkeit haben, das Garn mit Normalwerten zur vergleichen.
Die Garnansammlungs-Meldevorrichtung könnte alternativ einen Garnlängenmesser aufweisen, so daß bei Erreichen einer vorgegebenen Garnlänge ein Garnansammlungssignal (60) erfolgt.

Claims (8)

1. Verfahren zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung, eine Garnverbindungsvorrichtung, eine Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist und an der beim Erreichen einer vorbestimmten Garnansammlung auf der Kreuzspule das laufende Garn unterbrochen wird, so daß ein Oberfaden und ein Unterfaden entsteht und nach dem Stillstand der Kreuzspulenantriebsvorrichtung der Oberfaden mit dem Unterfaden verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß unabhängig vom Grund des Abstellens bei jedem Abstellen der Spulstelle die Garntrennvorrichtung betätigt wird, daß bei jedem Abstellen die Qualität der Kreuzspule und/oder die Qualität ihrer Garnansammlung geprüft wird, daß festgestellt wird, ob zwischen Oberfaden und Unterfaden Garngleichheit besteht, und daß die selbsttätige Wiederinbetriebnahme der Spulstelle verhindert wird, wenn die Kreuzspule und/oder ihre Garnansammlung nicht vorgegebene Qualitätsmerkmale besitzt und/oder wenn zwischen Oberfaden und Unterfaden keine Garngleichheit besteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betätigen der Garntrennvorrichtung die Kreuzspule von der Kreuzspulenantriebsvorrichtung getrennt und abgebremst wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulstelle erst dann wieder angefahren wird, wenn auch die weitere Bedingung erfüllt ist, daß die Garnüberwachungsvorrichtung die erneute Anwesenheit des Garns und damit das Beheben der Garnunterbrechung nach erfolgreicher Tätigkeit der Garnverbindungsvorrichtung festgestellt und gemeldet hat.
4. Vorrichtung zum Steuern einer Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, die eine Garntrennvorrichtung, eine Garnüberwachungsvorrichtung, eine Garnverbindungsvorrichtung, eine Kreuzspulenantriebsvorrichtung und eine Garnansammlungs-Meldevorrichtung aufweist, zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Textilmaschine (1) eine Steuer- und Informationsvorrichtung (43) besitzt, die Wirkverbindungen (42, 41, 40, 43) zur Garntrennvorrichtung (9), zur Garnüberwachungsvorrichtung (10), zur Garnverbindungsvorrichtung (19) und zur Garnansammlungs-Meldevorrichtung (48) aufweist, daß die Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) eine Schaltvorrichtung (27) besitzt, die eine Wirkverbindung (38) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43) aufweist, daß die Spulstelle (2) ferner eine Qualitätsprüfvorrichtung (32) zum Prüfen der Qualität der Garnansammlung der Kreuzspule (14) besitzt, die eine Wirkverbindung (33) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43) aufweist, daß die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) eine Partiewechsel-Meldevorrichtung (49) besitzt und daß sie zum Empfang und zur Verknüpfung und Verarbeitung von Abstellsignalen (53, 54), Partiewechselsignalen (49), Garnansammlungssignalen (60) und Qualitätsprüfsignalen (59) sowie zur Ausgabe von Arbeitsbefehlen (56, 61, 58, 62 bis 64) beispielsweise an die Garntrennvorrichtung (9), die Garnverbindungsvorrichtung (19) und die Schaltvorrichtung (27) der Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) auf Grund des Ergebnisses der Verknüpfung und Verarbeitung der empfangenen Signale derart eingerichtet ist, daß die Garntrennvorrichtung (9) bei Vorliegen irgendeines Abstellsignals (53, 54) einen Garntrennbefehl (55) erhält, die Garnverbindungsvorrichtung (19) aber nur dann einen Garnverbindungsbefehl (62) erhält, wenn irgendein Abstellsignal (53, 54) vorliegt und außerdem weder ein Partiewechsel (49) gemeldet ist, noch das Qualitätsprüfsignal (59) unter einem vorgegebenen Qualitätsstandard liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulstelle (2) eine Kreuzspulenbremsvorrichtung (50) mit einer Wirkverbindung (35) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43) und außerdem eine Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) besitzt, die ebenfalls eine Wirkverbindung (36) zur Steuer- und Informationsvorrichtung (43) aufweist und daß bei Vorliegen irgendeines Abstellsignals (53, 54) die Kreuzspulenbremsvorrichtung (50) einen Bremsbefehl (58) und die Kreuzspulenabhebevorrichtung (18) einen Abhebebefehl (56) erhält.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (44) der Garntrennvorrichtung (9) an eine unabhängige und störsichere Energiequelle (46) angeschlossen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (27) der Kreuzspulenantriebsvorrichtung (13) durch die Garnüberwachungsvorrichtung (10) derart verriegelt ist, daß die Schaltvorrichtung (27) erst dann einschaltbar ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung (10) nach dem Tätigwerden der Garnverbindungsvorrichtung (19) die erneute Anwesenheit des Garns (3) und damit das Beheben der Garnunterbrechung festgestellt und an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gemeldet hat.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Garnüberwachungsvorrichtung (10), in Richtung des Garnlaufes betrachtet, vor der Garntrennvorrichtung (9) angeordnet ist und daß die Garnverbindungsvorrichtung (19) erst dann einschaltbar ist, wenn die Garnüberwachungsvorrichtung (10) die Anwesenheit des Unterfadens festgestellt und an die Steuer- und Informationsvorrichtung (43) gemeldet hat.
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