DE3538923A1 - Spender fuer tabletten, kapseln oder dergleichen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Spender mit Gehäuse für Tabletten,
Kapseln oder dergleichen mit einer schieberverschlossenen, zur verein
zelten Ausgabe je einer Tablette oder dergleichen dienenden Ausfallöff
nung am Ende eines mehrere Tabletten in vorgeordneter Lage aufnehmen
den Tabletten-Zuführungskanals.
Trotz der geordneten Lage eines unmittelbar ausgabebereiten Teils des
Vorrats kommt es im Vorfeld des Ausgabeweges immer wieder zu Störun
gen, die auf einer Art Brückenbildung des Füllguts beruhen, die den
Ausgabeweg blockiert. Man hat bereits vorgeschlagen, die vorgeordnete
Lage auf einer bewegten Rampe in den Ausgabebereich abzusenken und
einhergehend hiermit zwischen die einzelnen Tabletten rechenartig Finger
einfahren zu lassen, die den ausgabebereiten Vorrat auflockern sollen.
Eine optimale Funktionsweise ist hierdurch aber trotzdem nicht erreicht
worden, hauptsächlich auch im Hinblick auf den Faktor Tablettenform.
Man hilft sich häufig dadurch, daß man den gesamten Spender schüttelt,
was aber in einer klemmenden Konstellation auch keine Abhilfe bringt,
sondern vielmehr die Gefahr eines Zerstörens der Tabletten bzw. der
Kapselhaut.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Spender anzu
geben, der bei einfachem Aufbau in seiner Vereinzelungsfunktion sogar
bei von den üblichen Tablettenformen, wie Kugeln, Scheibchen, etc. ab
weichender Form trotzdem noch störungsfrei arbeitet.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung.
Die Unteransprüche sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungs
gemäßen Spenders.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßer Spender von er
höhtem Gebrauchswert erzielt: Es tritt praktisch überhaupt keine Aus
gabestörung auf, da jede die ordnungsgemäße Vereinzelung hemmende
brückenartige Konstellation des Ausgabegutes bei der normalen Betätigung
des Spenders aufgelöst wird. Solche Brücken brechen ein zufolge der
Rüttel/Vibrationsbewegung des Tabletten-Zuführungskanales. Der Spen
der braucht daher, wie bei üblichen bekannten Bauformen gängig, als
ganzes geschüttelt zu werden, was vor allem bei schwach gebundenen
Tabletten häufig zu Bruch führt und endlich zu einer falschen Dosierung,
indem Bruchstücke einer zerstörten Tablette oder dergleichen noch mit
ausgegeben werden. Selbst die als problematisch geltenden linsenartigen
Tabletten-Körper können nicht mehr in eine verklemmende, dachschindel
artige Lage treten. Die Vibration erfolgt in der Ebene der Kanal-Seiten
wand des Tabletten-Zuführungskanales. Die vorgeordneten Tabletten,
Kapseln oder dergleichen, stoßen praktisch einander ab mit dem zugleich
auftretenden Effekt eines Vorschubs in Ausgaberichtung, nicht auch
zuletzt veranlaßt durch den darauf lastenden, sich in den Kanal dabei
einordnenden Vorrat im Spendergehäuse. Die Komponente in Ausgabe
richtung tritt schon bei ganz gering abschüssigem Kanalverlauf auf. Die
Rüttel/Vibrationsbewegung läßt sich mit einfachen Mitteln dadurch reali
sieren, daß der Tabletten-Zuführungskanal an einer einendig elastisch
biegbar angebundenen Wand eines Gehäuseinnenteiles sitzt, relativ zu
welchem das kappenförmig gestaltete und die Ausfallöffnung aufweisende
Gehäuseaußenteil verschieblich ist, welches eine Zahnleiste besitzt, deren
Zähne über das freie Ende eines Fingers der den Tabletten-Zuführungs
kanal bildenden Wand ratschen. Dabei wird der Zuführungskanal in eine
hochgradige Eigenschwingung versetzt. In baulich einfacher Weise sitzt
die Wand seitlich benachbart und unterhalb des Gehäusebodens. Dadurch
lastet nicht der gesamte Vorrat auf der unmittelbar ausgabebereiten,
vorgeordneten Lage. Vor allem für die dosierte Ausgabe von Kapseln
erweist es sich als zweckdienlich, daß der Tabletten-Zuführkanal in der
Wand S-förmig gestaltet ist und der Mittelabschnitt des "S" etwas kleiner
bemessen ist als das doppelte Tablettenmaß bzw. der doppelte Durch
messer der Kapseln. Hierdurch verbleibt ein genügend freies, obersei
tiges Umfeld, ohne daß dieses von einer nächstfolgenden Kapsel ausgefüllt
werden könnte. Die Rüttel/Vibrationsbewegung läßt sich vor allem im
freien Endbereich des Kanales noch intensivieren dadurch, daß die Boden
wand des Tabletten-Zuführungskanales sich in eine frei ausladende,
peitschenförmige Zunge fortsetzt. Auch ist eine vorteilhafte Ausgestal
tung erzielt durch eine Schlitz/Zapfen-Zwangssteuerung zur Erzielung der
Rüttel/ Vibrationsbewegung des Tabletten-Zuführungskanales. Es bedarf
hierzu keiner zusätzlichen Bauteile, sondern lediglich formtechnischer
Vorkehrungen der relativ zueinander bewegbaren, das Gehäuse bildenden
Teile. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, daß die den Tabletten-Zufüh
rungskanal tragende Wand über eine Gelenkstelle an dem Gehäuseinnenteil
angebunden und mittels einer Blattfeder abgefedert ist unter Abstützung
der Federkraft im Bereich der Schlitz/Zapfenführung. Endlich bringt die
Erfindung noch in Vorschlag, daß die Leiste mit ihrem freien Ende einen
jeweils die vorletzte Tablette zurückhaltenden Abteilfinger ausbildet. Die
Leiste erhält so eine Doppelfunktion.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand zweier zeichnerisch
veranschaulichter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Spender gemäß dem ersten Ausführungs
beispiel, in Vorderansicht,
Fig. 2 die Seitenansicht hierzu,
Fig. 3 die Draufsicht auf Fig. 1,
Fig. 4 die Unteransicht der Fig. 1,
Fig. 5 den Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 2,
Fig. 6 den Schnitt gemäß Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 einen der Fig. 5 entsprechenden Vertikalschnitt durch den
Spender gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 8 den Schnitt gemäß Linie VIII-VIII in Fig. 7 und
Fig. 9 den Schnitt gemäß Linie IX-IX in Fig. 7.
Der Spender zur vereinzelten Ausgabe untereinander gleichförmigen
Füllgutes besitzt ein kastenförmiges Gehäuse 1. Letzteres ist zusammen
gesetzt aus einem kappenförmigen Gehäuseaußenteil 2 und einem Gehäuse
innenteil 3, die anschlagbegrenzt relativ zueinander verlagerbar sind.
Das Gehäuseinnenteil 3 des bspw. als Tischgerät gestalteten Spenders ist
von unten her in das kappenförmige Gehäuseaußenteil 2 eingeführt, dies
unter Berücksichtigung eines gegenüber der Aufstellfläche F belassenen
Abstandes x zum Kappenstirnrand 2′, welcher Abstand mindestens dem
Betätigungshub einer Ausgabemechanik M entspricht. Für die Ausgabe
betätigung ist es erforderlich, eine Kraft P auf die Decke 4 des kappen
förmigen Gehäuseaußenteiles 2 in Pfeilrichtung auszuüben.
Das Ausgabegut, im vorliegenden Fall in Form von Kapseln 5, befindet
sich in einem vom oberen Bereich des Gehäuseaußenteiles 2 gebildeten
Vorratsraum 6. Letzterer schließt mit einem Gehäuseboden 7 ab. Der
Gehäuseboden nimmt einen abfallenden Verlauf, und zwar in Richtung der
einen Breitseitenwand 8 des Gehäuses 1 (vergl. Fig. 6 und 8). Sie endet
im Abstand vor der genannten Breitseitenwand 8, so daß über diesen
Spalt Sp das Füllgut in den Bereich der Ausgabemechanik M gelangen
kann. An der tiefsten Stelle des als Rutsche wirkenden Gehäusebodens 7
beginnt ein Tabletten-Zuführungskanal K. Letzterer sitzt an einer ein
endig elastisch biegbar angebundenen Wand 9 des Gehäuseinnenteiles 2,
welche sich parallel zur Wand 8 erstreckt. Die Anbindung ist im ausgabe
seitigen Endbereich links unten des Tabletten-Zuführungskanales K reali
siert, während der restliche, von dort schräg nach rechts oben anstei
gende Abschnitt des Tabletten-Zuführungskanales K frei in den die Aus
gabemechanik aufnehmenden, unteren Raum 10 des Gehäuses 1 hineinragt.
Der Tabletten-Ausgabekanal K ist auf dem überwiegenden Abschnitt seiner
Gesamtlänge im Querschnitt U-profiliert, wobei die U-Öffnung in Richtung
der einen Breitseitenwand 8 weist. Letztere formt die vierte, relativ zum
Tabletten-Zuführungskanal K verlagerbare Wand des Kanales. Die den
Steg des U-Profiles bildende Wand 9 ist im wesentlichen S-förmig gestal
tet, wobei nur der Mittelabschnitt des "S" etwas kleiner bemessen ist als
das doppelte Tablettenmaß bzw. der doppelte Durchmesser der darge
stellten Kapseln 5. Das ausgabeseitige Kanalende II und der jenseits des
Mittelabschnittes liegende Kanalanfang I weichen von diesem Maß ab; sie
gehen in eine größere Breite über, welche in Bezug auf den Kanalanfang
I einen nach oben hin, also in Richtung des Vorratsraumes 6 sich ver
größernden Trichter T übergeht. Der diesbezügliche U-Schenkel 11
nimmt in Bezug auf den anderen, eine abschüssige Rutsche oder Rampe
bildenden U-Schenkel 12 einen divergierenden Verlauf, dies auch noch in
Höhenrichtung versetzt, d. h. höherliegend als der U-Schenkel 12.
Der U-Schenkel 11 läuft in einen auf die dortige Schmalwand 13 des
kappenförmigen Gehäuseaußenteils 2 leicht ansteigend ausgerichteten
Fingers 14 aus. Letzterer wirkt mit einer am vertikal verschieblichen
Gehäuseaußenteil 2 sitzenden, nach unten gerichteten Zahnleiste 15 zu
sammen (vergl. Fig. 5). Deren quer zur Vertikalverlagerung liegende,
quergerundete Zähne 16 ratschen bei Betätigung über das freie Ende
des Fingers 14 der den Tabletten-Zuführkanal K bildenden Wand 9. Die
Vibrationsebene liegt in der Ebene der vertikalen Seitenwand 9 des
Tabletten-Zuführungskanales K. Das Gehäuseaußenteil 2 formt zugleich
einen die Ausgabe kontrollierenden Schieber 17, welcher in Grundstellung
mit einem Wandungsabschnitt das Kanalende II verschließt. Erst wenn
die sich an den verschließenden Wandungsabschnitt des Schiebers 17
anschließende Ausfallöffnung 18 des kappenförmigen Gehäuseaußenteiles 2
in den Bereich des eine Ausgabekammer bildenden Kanalendes II verlagert
hat, kann die ausgabebereite Kapsel 5′ der geordneten Lage herausfallen.
Um den Rest der vorgeordneten Lage zurückzuhalten und auch in ge
wisser Weise dabei auch noch weiter aufzulockern, setzt sich die Zahn
leiste 15 unterhalb des die Zähne 16 tragenden Bereichs, also an ihrem
freien unteren Ende in einen Abteilfinger 19 fort. Bevor die unmittelbar
ausgabebereite Kapsel 5′ durch den Schieber 17 zur Ausgabe freigegeben
ist, hat sich der Abteilfinger 19 bereits vor das eine kuppelförmig gewölb
te Kopfende der nächstfolgenden Kapsel gesetzt, so daß diese unter
leichter Rückwärtsverlagerung dort zurückgehalten wird.
Den Verschluß der Schieber-Ausfallöffnung 18 in der aus den Fig. 5 und
7 hervorgehenden Schließ-Grundstellung bewirkt ein vertikaler Wandungs
abschnitt 20 des im Grunde rahmenförmig gestalteten Gehäuseinnenteiles
3. Das untere Ende dieses Wandungsabschnittes ragt mit einem Rastfinger
21 in die fensterförmige Ausfallöffnung 18 hinein. Letzterer sichert zum
einen den Zusammenhalt der aus zwei Bauteilen bestehenden Spenderein
richtung und definiert zum anderen den exakten Betätigungshub, indem
dieser Rastfinger 21 entweder sperrend vor der unteren Fensterkante der
Ausfallöffnung 18 liegt, oder gegen die korrespondierende, darüberlie
gende horizontale Fensterkante der Ausfallöffnung 18 tritt. Die diesbe
zügliche Begrenzung kann natürlich auch der in Richtung der Standfläche
F weisende Stirnrand 2′ des Gehäuseaußenteils 2 bilden.
Beim ratschenden Überfahren der Zahnleiste 15 über das freie Ende des
Fingers 14 wird eine aus der Schieberbetätigung abgezweigte Rüttel/
Vibrationsbewegung des Tabletten-Führungskanales K erzeugt. Das führt
zu einer jede Brückenbildung des auszugebenden Gutes verhindernden
Auflockerung sowohl der vorgeordneten Lage als auch der sich unmittel
bar vor dem Trichter T befindlichen Tabletten oder Kapseln 5. Etwaige,
das Auffüllen des Kanales K verhindernde Brücken fallen ineinander. Die
Vereinzelung geschieht einwandfrei. Ein die Rüttel/Vibrationsbewegung
noch unterstützender Effekt bringt die sich an die vom U-Schenkel 12
gebildete Bodenwand des Tabletten-Zuführungskanales 9 anschließende,
peitschenförmige, frei ausladende Zunge 22, welche die Rutsche unter
vollständiger Ausnutzung des in dieser Richtung gegebenen Freiraumes
verlängert. Der entsprechende, vertikale Freischnitt der Wand 9 liegt
etwa im Mittelbereich des Trichters T. Die Schwingungsweite der Zunge
22 ist dort noch groß, wenn die entsprechende Rüttel- bzw. Vibrations
bewegung des die Wand 9 aufweisenden Teils des Kanales schon merklich
abgeklungen ist. Es kommt sogar zu Schwingungsüberschneidungen
beider Partien.
Die Schließgrundstellung des Spenders (siehe zeichnerische Darstellung)
wird unter Federbelastung aufrechterhalten. Zum Einsatz kommt eine im
unteren, sockelartig gestalteten, horizontalen Schenkel des rahmenförmi
gen Gehäuseinnenteiles 3 wurzelnde Blattfeder 23, die in ihrem oberen
Ende 24 gegen eine von der rechtsseitigen Schmalwand 25 ausgehende
Rippe 26 tritt. Die Unterseite dieser Rippe besitzt eine Nische 27 für
dieses Ende 24. Die auch mit der Decke des kappenförmigen Außenteiles
verbundene Rippe ragt so weit in den Bereich des Tabletten-Zuführungs
kanales vor, daß zwischen dem zurückgeschnittenen Bereich und der
korrespondierenden Stirnfläche 26′ kein Ausgabegut heraustreten kann,
andererseits aber der für die Schwingbewegung erforderliche Freiraum
noch vorliegt. Um den hinter der Rippe 26 liegenden Bereich des Vor
ratsraumes 6 in Bezug auf das Füllen des Trichters nicht zu neutralisie
ren, ist dieser Bereich mit einer in Richtung des Trichters T, d. h. in
Richtung der die Ausfallöffnung 18 aufweisenden Schmalwand 13 abfallend
gestaltet. Dieser Rutschenabschnitt trägt das Bezugszeichen 7′ und ist
Bestandteil des Gehäusebodens 7. Zufolge der beschriebenen Rippe 26
bleibt auch die Zunge 22 von der Vorratslast frei; sie kann dadurch frei
vibrieren.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 bis 9 ist prinzipiell gleichen
Aufbaues. Die Bezugsziffern sind, zum Teil ohne textliche Wiederholung,
sinngemäß übertragen. Der Unterschied zur oben beschriebenen Ausfüh
rungsform liegt darin, daß zur Erzielung der Rüttel/Vibrationsbewegung
des dortigen Tabletten-Zuführungskanales K eine Zwangssteuerung ange
wandt ist. Diese geschieht auch hier unter Nutzung der Relativbewegung
von Gehäuseaußenteil zu Gehäuseinnenteil. Konkret liegt dieser Ausfüh
rungsform eine Kulissensteuerung zugrunde. Der Steuerzapfen dieser
Kulissenführung ist mit 28 bezeichnet; er geht vom der einen Breitwand 8
zugewandten unteren Rand des Bodens 7 aus und ist von solcher Länge,
daß er die Schwenkebene des Tabletten-Zuführungskanales, d. h. ge
nauer dessen ihn mitbildende Wand 9 kreuzt, welche Wand 9 den zu
gehörigen Kulissenschlitz 29 formt. Dessen wirksame Länge berücksichtigt
den zugrundeliegenden Vertikalhub des Gehäuseaußenteiles 2. Die im
Grunde zickzackförmigen Verschlängelungen gehen aus Fig. 7 deutlich
hervor. Es handelt sich um Schlitzabweichungen seitlich der vertikalen
Bewegungsrichtung, und zwar mit beidseitig der diesbezüglichen Symme
trieebene gleichweit ausgreifenden Nischen.
Statt einer auch hier realisierbaren spritztechnischen Anbindung sieht
diese Ausgestaltung jedoch eine abweichende Zuordnung dahingehend vor,
daß die den Tabletten-Zuführungskanal K bildende Wand 9 über eine
Gelenkstelle 30 an dem Gehäuseinnenteil 3 angebunden ist. Neben einer
auch hier in ähnlicher Weise zugeordneten Blattfeder 23, die auch hier
unmittelbar gegen die Unterseite des Gehäusebodens 7 wirkt, ist auch
noch der freie, in Richtung der Schmalseitenwand 25 weisende Endbereich
der den Kanal formenden Wand 9 durch eine Blattfeder 31 abgefedert,
dies unter Abstützung der Federkraft im Bereich der Schlitz/Zapfenfüh
rung 28/29. Zur erleichterten Montage bildet das Gehäuseinnenteil 3 an
einem vom sockelbildenden Steg ausgehenden Arm einen Lagerzapfen aus,
der von einem gabelförmigen, offenen Lagerauge 31 der Wand 9 über
fangen wird. Die Öffnung des Lagerauges 31 berücksichtigt eine leicht
gängige Schnapp-Rastzuordnung, und zwar quer zum horizontalen Achsen
verlauf. Die Gelenkstelle 30 befindet sich auf halber Höhe des Kanal
endes II, und zwar wiederum in Nähe des links unten vertikal einfahren
den Abteilfingers 19, dessen freies Ende in beiden Ausführungsbeispielen
sich verjüngt.
Wie weiter dem zweiten Ausführungsbeispiel entnehmbar, ist dort die
Decke 4 als abnehmbare Verschlußkappe gestaltet. Das Nachfüllen des
Spenders kann also ohne Herausziehen des rahmenartigen Gehäuseinnen
teiles 3 bewerkstelligt werden.
Um den beim Gegenstand gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach
unten offengelassenen Sockel zu verschließen, braucht, wie beim zweiten
Ausführungsbeispiel realisiert, dort ebenfalls bloß eine Kappe aufgesteckt
zu werden. Hierdurch erhält man im übrigen auch eine zweite Betäti
gungsfläche für den Fall, daß der Spender als Taschenpackung realisiert
wird. Hierzu braucht der Spender lediglich unter Benutzung beider
Enden des Gehäuses entgegen der Federbelastung ineinandergeschoben
und die Ausfallöffnung nach unten gerichtet zu werden.
Alle in der Beschreibung erwähnten und in der Zeichnung dargestellten
neuen Merkmale sind erfindungswesentlich, auch soweit sie in den An
sprüchen nicht ausdrücklich beansprucht sind.
Claims (9)
1. Spender mit Gehäuse für Tabletten, Kapseln oder dergleichen, mit
einer schieberverschlossenen, zur vereinzelten Ausgabe je einer Tablette
oder dergleichen dienenden Ausfallöffnung am Ende eines mehrere Ta
bletten in vorgeordneter Lage aufnehmenden Tabletten-Zuführungskanals,
gekennzeichnet durch eine aus der Schieberbetätigung abgezweigte Rüttel/
Vibrationsbewegung des Tabletten-Zuführungskanales (K).
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tablet
ten-Zuführungskanal (K) in der Ebene seiner Kanalseitenwand (9) vi
briert.
3. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tabletten-Zuführungskanal (K) an einer
einendig elastisch biegbar angebundenen Wand (9) eines Gehäuseinnen
teiles (3) sitzt, relativ zu welchem das kappenförmig gestaltete und die
Ausfallöffnung (18) aufweisende Gehäuseaußenteil (2) verschieblich ist,
welches eine Zahnleiste (15) besitzt, deren Zähne (16) über das freie
Ende eines Fingers (14) der den Tabletten-Zuführungskanal (K) bildenden
Wand (9) ratschen.
4. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (9) seitlich benachbart und unter
halb des Gehäusebodens (7) sitzt.
5. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tabletten-Zuführungskanal (K) in der
Wand (9) S-förmig gestaltet ist und der Mittelabschnitt des "S" etwas
kleiner bemessen ist als das doppelte Tablettenmaß.
6. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand (U-Schenkel 12) des Tablet
ten-Zuführungskanales (K) sich in eine frei ausladende, peitschenförmige
Zunge (22) fortsetzt.
7. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Schlitz/Zapfen-Zwangssteuerung (28/29) zur
Erzielung der Rüttel/Vibrationsbewegung des Tabletten-Zuführungskanales
(K).
8. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die den Tabletten-Zuführungskanal (K)
tragende Wand (9) über eine Gelenkstelle (30) an dem Gehäuseinnenteil
(3) angebunden und mittels einer Blattfeder (23′) abgefedert ist unter
Abstützung der Federkraft im Bereich der Schlitz/Zapfenführung (28/29).
9. Spender nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) mit ihrem freien Ende einen
jeweils die vorletzte Tablette zurückhaltenden Abteilfinger (9) ausbildet.
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