DE3504820A1 - Vorrichtung in der trockenpartie einer papiermaschine - Google Patents
Vorrichtung in der trockenpartie einer papiermaschineInfo
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Description
Valmet Oy Helsinki / Finnland
Vorrichtung in der Trockenpartie einer Papiermaschine
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verwendung
in der Trockenpartie einer Papiermaschine zu dem Zweck, die den gemeinsamen Stützkontakt zwischen Bahn und Tuch, wie
z. B. Trockensieb, störenden Effekte, insbesondere das Entstehen von Überdrücken in den von dem Sieb und der Oberfläche
eines Zylinders begrenzten Schächten oder Spalten zu verhindern, wobei die Vorrichtung aus einem sich im wesentlichen
über die ganze Breite der Bahn erstreckenden Blaskasten besteht, der mit Blasluft erzeugenden Elementen verbunden ist,
und der Blaskasten (21) mit wenigstens zwei quer zur Laufund Längsrichtung (Si) der Bahn (W) verlaufenden Düsenspalten
(23, 24) oder dergleichen versehen ist.
Die Laufgeschwindigkeiten von Papiermaschinen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen und erreichen heute
bereits die 1500 m/min -Grenze. Das Flattern und Ablösen der Bahn vom Tragtuch wird daher zu einem ernsten, die Fahreigenschaften
der Papiermaschine beeinträchtigenden Problem.
Die vorliegende Erfindung wird insbesondere im Zusammenhang mit sog. Einsiebführungen verwendet, als welche in
dieser Anmeldung eine Art der Bahnführung zu verstehen ist, bei der die Bahn über beheizte Trockenzylinder geführt wird,
BAD
wobei die Bahn gestützt vom Trockensieb von einer Zylinderreihe zur anderen läuft derart, daß sich die Bahn in der
einen Zylinderreihe zwischen dem Trockensieb und der Zylinderoberfläche
befindet und die Bahn in der anderen Zylinderreihe außen liegt und sich das Trockensieb zwischen Zylinderoberfläche
und Trockentuch befindet und die Bahn die Züge zwischen den Zylinderreihen durchläuft, indem sie vom Trokkensieb
unterstützt wird. Der Vorteil dieser Eintuchführung besteht darin, daß die Bahn die ganze Zeit vom Trockensieb
gestützt wird und keine oder wenigstens keine wesentlich langen freien Züge hat, womit die Gefahr des Verknitterns
und Reißens der Bahn verringert wird.
Allen sich bewegenden Oberflächen folgt in an sich bekannter Weise eine dünne Luftschicht derart, daß zwischen der
Luft und der sich bewegenden Oberfläche kein Gleiten erfolgt, sondern die Luftpartikel, die mit der sich bewegenden Oberfläche
in Berührung sind, mit derselben Geschwindigkeit fortlaufen wie die Oberfläche.
20
20
Ein in Trockenpartien von Papiermaschinen durch ein Tuch, wie Trockensieb, und eine Zylinderoberfläche (eines
Zylinders oder einer Walze) begrenzter Schacht wird als Einlaufspalt bezeichnet, wenn das Tuch in diesen Schacht einläuft
und als Auslaufspalt bezeichnet, wenn das Tuch aus dem Schacht herausläuft.
Wenn alle Grenzflächen des Spaltes luftundurchlässig
sind, entsteht sowohl am Einlauf- als auch am Auslaufspalt zwischen den Grenzschichten eine diesen entgegengesetzt
verlaufende Luftströmung. Über dem Tuch herrscht damit im Einlaufspalt infolge der Stauung der Grenzschichtströmungen
Überdruck und im Auslaufspalt durch den Sog der Grenzschichtströmungen Unterdruck.
Bei Verwendung von luftdurchlässigen Tüchern, wie Sieben,
verursachen die von Grenzschichtströmungen über dem Sieb erzeugten Druckdifferenzen das Sieb durchlaufende nachteilige
Luftströmungen.
Viele bekannte Taschenbelüftungsvorrichtungen von
Papiermaschinen beruhen auf der Pumpwirkung von offenen Trockensieben.
Die erste und zweite Trockengruppe einer Papiermaschine ist gewöhnlich in an sich bekannter Weise mit genannter Eintuchführung
versehen, die oft derart ausgeführt ist, daß die Papierbahn an den Oberzylindern zwischen Sieb und Zylinder
und an den Unterzylindern auf dem Sieb liegt.
Beim Einsatz der Einsiebführung sind in der Praxis zahlreiche Probleme und Mangel aufgetreten, die sich an verschiedenen
Stellen des Tuches aus den durch Grenzschichtströmungen verursachten Druckdifferenzen ergeben. Die Luft
ist bestrebt, vom höheren zum niedrigeren Druck durch das Sieb hindurch zu strömen und dadurch den Stützkontakt zwischen
Sieb und Papierbahn zu lösen. Problematische Stellen sind die genannten Auslauf- und Einlaufspalte , an welchen
beiden Stellen die über dem Sieb herrschende Druckdifferenz bestrebt ist, die Papierbahn vom Sieb abzuheben. Wenn das
Abheben erfolgt ist, beginnt sich die Papierbahn wegen der in den von Trockenzylindern begrenzten Taschen auftretenden
Luftströmungen unstabil zu verhalten. Die abgehobene Bahn
dehnt sich an den Unter zylindern häufig unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft, woraus starke Faltenbildung im Einlaufspalt
und schlimmstenfalls Bahnrisse die Folge sind, die den Ausfall der gesamten Papiermaschine bedeuten können.
Zur Lösung der im vorstehenden beschriebenen Probleme
hält der Stand der Technik verschiedene Abdichtungskonstruk-
tionen bereit, die den Zweck verfolgen, den Eintritt von Grenzschichtströmungen der bewegenden Oberfläche in den
Spalt zu verhindern. Z. B. ist in der Anmeldung DE-OS Nr. 2 712 184 eine Abdichtungskonstruktion für diesen Zweck beschrieben.
Die mechanischen Dichtungskonstruktionen nach DE-OS Nr. 2 712 184 werden jedoch dadurch eingeschränkt, daß
sie wegen der Beschädigungs- und Abnutzungsgefahr für die Bahn nicht dicht genug an die sich bewegende Bahn oder das
Tuch herangebracht werden können. Z. B. ist das Abdichten eines Auslaufspaltes mit mechanischen Mitteln unmöglich,
denn die sich bewegende Papierbahn erfordert wenigstens einen Abstand von 10 mm zum Dichtungselement. In Einlaufspalten
ist theoretisch möglich, eine Dichtung näher am Tuch anzubringen, aber dabei verschiebt sich der Problembereich
auf die Vorderseite der Dichtung, wo damit durch den Staudruck der Grenzschichtströmung Überdruck entsteht.
Die Lösungen nach dem Stand der Technik haben auch den Nachteil, daß die Leistung der mechanischen Dichtungen mit
der Zeit nachläßt, wenn die Dichtungen so dicht an den Oberflächen angeordnet sind, daß es zu Verschleiß kommt.
In der FI-Patentanmeldung Nr. 803891 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verhinderung des Entstehens von
Über- und Unterdrücken, die den Stützkontakt von Tuch und Bahn beeinträchtigen, beschrieben. Normal wird die Vorrichtung
nach FI-Anmeldung Nr. 803891 in der Nähe der Berührungslinie von Zylinder und Sieb angeordnet. Die verbessernde
Wirkung des von der Vorrichtung auf den Stützkontakt zwischen Bahn und Sieb erstreckt sich über eine Strecke von ca. 200 300
mm von der Berührungslinie von Bahn und Sieb ausgehend, was im allgemeinen bei modernen Papiermaschinen für die
Trockengruppe selbst ausreicht.
Zwischen den Trockengruppen können sich aber Stellen
befinden, an denen die freien Züge zwischen den Zylindern oder Walzen so lang sind , daß der den Stützkontakt verbessernde,
genannte 200 - 300 mm -Bereich nicht ausreicht, sondern Ablösen und Plattern det Bahn vorkommt.
In Einsiebführungen wird der Stützkontakt von Bahn und Sieb nicht nur durch die in genannte Spalte induzierten Überdrücke
gestört, die sich auf einer sehr kurzen Strecke auswirken, sondern auch durch die Instabilität des Laufs der
Bahn-Sieb-Kombination und das Flattern in den verhältnismäßig langen freien zügen der genannten Kombination zwischen den
Trockenzylinderreihen.
Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, eine Vorrichtung
zu schaffen, die die Entstehung von nachteiligem Überdruck in den betreffenden Spalten verhindert und deren Wirkung
sich in Laufrichtung der Bahn von der Berührungsline von Sieb und Zylinder ausgehend über eine bedeutend große
Entfernung erstreckt. Neben der Aufgabe, das Entstehen genannter Überdrücke zu verhindern, soll eine Vorrichtung
geschaffen werden, die sich weiter als über den eigentlichen Überdruckbereich erstreckt und dadurch mit der Vorrichtung
die freien Züge der Bahn-Sieb-Kombination stabilisiert werden können und ein Plattern der Kombination zu verhindern ist,
und sich auf diesem Wege auch der Stützkontakt von Bahn und Sieb verbessern läßt. Außerdem besteht die Aufgabe darin,
eine von der Konstruktion her einfache Vorrichtung zu schaffen,
die unanfällig gegen Verschleiß ist und das bewegende Sieb nicht beschädigt.
Zur Erreichung der im vorstehenden beschriebenen und
weiter unten deutlich werdenden Ziele ist für die erfindungsgemäße Vorrichtung im wesentlichen charakteristisch, daß die
Vorrichtung zwischen den genannten Düsenspalten eine ebene Tragfläche hat, deren Abstand von dem dort befindlichen Tuch
wenigstens zweimal so groß ist wie die Breite der genannten Düsenspalte.
Einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung entsprechend , ist der Abstand der genannten ebenen Tragfläche von
dem sich in deren Bereich befindlichen Sieb ca. 10-30mal,
zweckmäßig ca. 15-25mal so groß wie die Breite des sich in Nähe des Trockensiebes befindlichen Düsenspaltes.
Durch die Wahl des Abstandes der genannten Tragfläche von dem in deren Bereich befindlichen Sieb in der im vorstehenden
beschriebenen Weise wird gewährleistet, daß zwischen der Tragfläche und dem in deren Bereich befindlichen Sieb
eine ausreichend große Strömungsquerschnittfläche verbleibt derart, daß an der Tragfläche ein ausreichend großes Unterdruckniveau
aufrechterhalten werden kann. Der genannte Unterdruck wird durch die Ejektionswirkung der Blasung der
Düsenspalte erzeugt. In diesem Zusammenhang ist noch hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung den Stützkontakt
zwischen Bahn und Sieb nicht allein durch Verhinderung von induzierten Überdrücken fördert, sondern daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung bei Bedarf an den freien Zügen der Bahn-Sieb-Kombination derart angebracht werden kann, daß
sie sich über eine genügend lange Entfernung erstreckt derart, daß der Lauf der genannten Kombination stabilisiert wird
und sich der Stützkontakt zwischen Bahn und Sieb dadurch verbessert. Bei Bedarf kann die erfindungsgemäße Tragfläche
auch im wesentlichen über die ganze Länge der zwischen den Trockenzylindern vorhandenen Läufe der Bahn-Sieb-Kombination
erstreckt werden.
Die genannte Tragfläche in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist zweckmäßig eben und verläuft in Richtung der in ihrem Bereich befindlichen Bahn-Sieb-Kombination. Die genannte
Tragfläche wird von genannten, in senkrechter Richtung
zur Laufrichtung der Bahn verlaufenden Düsenspalten und in
Laufrichtung der Bahn von an beiden Seiten der Tragfläche befindlichen in Laufrichtung der Bahn verlaufenden Wänden
begrenzt, an denen bei Bedarf Luftblasdüsen verwendet werden können, mit denen die aus dem zwischen dem Sieb und den Kanten
genannter Wände vorhandenen Zwischenraum erfolgenden Leckströmungen verhindert werden, die bestrebt sind, den im
erfindungsgemäßen Blaskasten herrschenden Unterdruck zu senken.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird zweckmäßig in
genannten Überdruckspalten verwendet, in denen sich das Sieb der Eintuchführung auf der Seite des genannten Spaltes befindet,
d. h. an der Zylinderoberfläche anliegend und die Bahn auf der Außenseite.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann z. B. in der ersten
und zweiten Trockengruppe in allen oder in einigen der genannten Überdruckspalte oder bei Verwendung von Einsiebführung
in mehr als den zwei ersten Trockengruppen eingesetzt werden, ebenso wie die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
auch auf den Bereich von mehr als zwei Trockengruppen erstreckt werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf einige in den Figuren der beigefügten Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele,
auf deren Einzelheiten die Erfindung nicht beschränkt ist, ausführlich beschrieben.
Fig. 1 verdeutlicht die Überdruckbildung in einem
von einer Zylinderoberflache und einer Bahn-Sieb-Kombination
begrenzten Schacht.
Fig. 2 verdeutlicht die vom Überdruck erzeugten, das Sieb durchlaufenden Luftströmungen für
den Fall, daß die Bahn-Sieb-Kombination luft
durchlässig ist.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Längsschnitt bei Anordnung in einem von Zy
linder und Sieb begrenzten Schacht, in dem die Bahn-Sieb-Kombination vor dem Zylinder
über eine lange Strecke ungestützt laufen muß.
Fig. 4 und 5 zeigen zwei alternative Schnitte V-V
aus Fig. 3.
Nach Fig. 1 kommt eine luftundurchlässige Bahn-Sieb-Kombination
W/F zum Trockenzylinder 10, wobei die Oberfläche des Zylinders 10 und die genannte Kombination W/F zwischen sich
einen sich verjüngenden Schacht N+ eingrenzen. Der durch die Wirkung der Grenzschichtströmungen T+ und K+ entstehende
Überdruck ist bestrebt, als Strömungen F^ auszuströmen.
Fig. 2 verdeutlicht die Situation bei Verwendung eines luftdurchlässigen Siebes F. Hierbei ist der Entstehungsmechanismus
des Überdruckes im Spalt N+ ähnlich wie in Fig. 1 jedoch derart, daß der Überdruck im Spalt N+ bestrebt ist,
hauptsächlich als Strömung F2 durch die Bahn-Sieb-Kombination W/F hindurch auszutreten.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 20, die
in einem von Zylinder 10 und Sieb F begrenzten Schacht N+ angeordnet ist. Die Vorrichtung wird aus einem Blaskasten 21
gebildet, der zwei in Querrichtung zur Bahn W verlaufende und sich über die ganze Breite der Bahn W erstreckende Düsenspalte
23 und 24 hat. Der aus dem ersten Düsenspalt 23 austretende Luftstrahl E1 wird entgegengesetzt der Laufrichtung
des daran vorbeilaufenden Siebes F gerichtet und der aus dem
zweiten Düsenspalt 24 austretende Luftstrahl E2 wird entge-
gengesetzt der Laufrichtung des Umfangs von Zylinder 10 gerichtet.
Die zwischen den Düsen 23 und 24 vorhandene Tragfläche 25 der Vorrichtung 20 ist eben und verläuft im wesentlichen
parallel zu dem daran vorbeilaufenden Sieb F. Der Abstand der Tragfläche 25 vom Sieb F (Maß T) wird erfindungsgemäß
mindestens zweimal so groß gewählt wie die Breite (Maß s) der Düsenspalte 23 und/oder 24. Dadurch wird sichergestellt,
daß die Strömungsquer Schnittflächen des an der Tragfläche
25 vorhandenen Unterdruckraumes P genügend groß und die daran auftretenden Strömungswiderstände ausreichend klein
sind derart, daß an der Tragfläche 25 mit Hilfe der Ejektionswirkung der Blasungen E^, E2 und möglicherweise E3 ein
genügend hohes Unterdruckniveau aufrecht erhalten werden kann. Der Abstand der Tragfläche 25 vom Sieb F (Maß T) beträgt
im allgemeinen das ca. 10-30-, zweckmäßig ca. 15-25-fache der Breite (Maß s) der Düsenspalte 23 (24). Die Länge
der Tragfläche in Laufrichtung der Bahn W (Maß L) kann frei gewählt werden je nach dem, wie groß die Entfernung gewünscht
wird, über die der Stützkontakt zwischen Bahn W und Sieb F verbessert werden soll und dadurch die Mangel des Standes
der Technik verhindert werden sollen.
Die Breite s der Düsenspalte 23 und 24 liegt im allgemeinen im Bereich s = 1 mm - 10 mm, zweckmäßig ca. 2 mm - 5 mm.
Die Länge der Tragfläche ist im allgemeinen größer als ca. 300 mm und liegt gewöhnlich im Bereich 500 mm - 1000 mm. In
einigen Fällen kann sich die Tragfläche 25 im wesentlichen über die ganze Länge der Züge von Bahn W zwischen Sieb F und
den Trockenzylindern 10 erstrecken.
Die aus den Düsenspalten 23 und 24 austretenden Luftstrahlen
E]_ und E2 saugen durch ihre Ejektionswirkung mit
sich Luft aus dem zwischen der Tragfläche 25 und dem Sieb F vorhandenen Raum ab, in dem sich dabei Unterdruck bildet.
Da das Sieb F wenigstens in gewissem Maße luftdurchlässig,
aber die Bahn W im wesentlichen luftundurchlässig ist, saugt
sich die Bahn W noch fester als bisher am Sieb P fest, was günstig ist.
Die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 erreichte,
den Stützkontakt zwischen der Bahn W und dem Sieb F oder einem ähnlichen Stütztuch verbessernde Wirkung erstreckt sich
von der Düse 23 bis zur Berührungslinie V von Zylinder 10 und Sieb F.
Die an beiden gegenüberliegenden Kanten von Sieb F in den zwischen Tragfläche 25 und Sieb F befindlichen Unterdruckraum
P stattfindende Leckströmung L]_ ist bestrebt, den
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 erzeugten, sich vorteilhaft auswirkenden Unterdruck zu vermindern. Deshalb
muß die Leckströmung L^ so klein wie möglich und in jedem
Fall in vertretbarer Größe gehalten werden. In Fig. 4 und 5 sind zwei alternative Ausführungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 20 gezeigt, mit denen die an beiden Kanten von Sieb F erfolgende Leckströmung verringert oder verhindert
werden kann. Der Unterdruckraum P nach Fig. 4 ist an den Kanten mit Seitenblechen 26 geschlossen, die aus geeignetem
Kunststoff bestehen, der das Sieb F nicht beschädigt, selbst wenn Kontakt entstehen würde. In der Ausführung nach Fig. 5
sind Leckströmungen L]_ an den Kanten von Sieb F durch entgegengesetzt
gerichtete Luftstrahlen E3 verhindert.
Der freie Abstand D im Bereich der an den Kanten von Sieb F befindlichen Düsen 27 ist genauso groß wie im Bereich
des Düsenspaltes 23, d. h. ca. 10 - 20 mm, zweckmäßig ca. 15 mm, womit keine Berührung des Siebes F mit den Düsen 27 eintritt.
Sowohl in der Ausführung nach Fig. 4 als auch nach Fig. 5 ist der von Zylinder 10 und Sieb F gebildete sich verjün-
gende Schacht N+ an beiden Kanten von Sieb F mit am Blaskasten
21 befestigten, keilförmigen Platten 28 geschlossen, die der Form des Schachtes N+ angepaßt sind.
In Fig. 3 ist der Einfachheit halber der Lauf der Sieb-Bahn-Kombination
F/W vor dem Überdruckspalt N+ als waagerecht verlaufend dargestellt. Im allgemeinen ist der Lauf W/F der
genannten Kombination vor dem Überdruckspalt N+ hauptsächlich senkrecht in der Art nach Fig. 1 und 2, wobei die Anordnung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 entsprechend ausgeführt
ist.
Nach Fig. 3 verläuft die Anfangsrichtung der Blasung
des in Nähe von Sieb F befindlichen Düsenspaltes im Winkel a zur Ebene des im Bereich der Blasung befindlichen Siebes F.
Die Größe des Winkels a ist kleiner als ca. 70°, z. B. ca. 20-50°. Nach Fig. 3 verläuft die Blasrichtung der Düse 24 im
wesentlichen parallel zu einer in diesem Bereich an die Oberfläche von Zylinder 10 angelegten, gedachten Tangentenebene.
Am Düsenspalt 23 befindet sich eine bogenförmige (Biegeradius R) Düsenfläche 23' , die als sog. Coanda-Flache dient und den
Luftstrahl E1 lenkt.
Der Biegeradius der Düsenfläche 23' wird allgemein so
gewählt, daß R/s > ca. 5 ist. Die Leitfläche 231 ist zweckmäßig auch derart ausgeführt, daß sie sich bis "unter" die
Öffnung der Düse 23 erstreckt. Die bogenförmige Leitfläche 23' lenkt die Luftstrahlen E]_, zweckmäßig derart, daß diese
sich in bezug auf die Ebene des Siebes F leicht abwärts richten (Situation nach Fig 3).
Obwohl im vorstehenden von Düsenspalten 23 und 24 die Rede ist, ist begreiflich, daß die durchgehenden Düsenspalte
in bestimmten Fällen durch entsprechende Düsenlochreihen oder ähnliche Düsenanordnungen ersetzt werden können.
Am Düsenkasten 21 sind an sich bekannte Elemente (nicht gezeigt) angeschlossen, durch die Überdruckluft in den Innenraum
des Düsenkastens 21 gebracht wird, von wo aus sie durch die Düsenspalte 23 und 24 und mögliche Düsenspalte
ausströmt. An den Düsenspalten 27 kann eine entsprechende Schrägstellung der Anfangsrichtung der Blasungen E3 bezüglich
der Ebene von sieb F verwendet werden, wie dies im vorstehenden im Zusammenhang mit dem Düsenspalt 23 (Winkel a)
beschrieben wurde.
Nach Fig. 4 .sind die Kanten 29 der Seitenwände 26 des
Düsenkastens 21 bei Bedarf leicht abgerundet, um nachteilige Einflüsse durch eine mögliche Berührung der Kante 29 mit Sieb
F zu verhindern.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Verwendung in der Trockenpartie einer Papiermaschine zu dem Zweck, die den gemeinsamen Stützkontakt
zwischen Bahn (W) und Tuch, wie z. B. Trockensieb (F), störenden Effekte, insbesondere das Entstehen von Überdrücken
in den von dem Sieb (F) und der Oberfläche (20) eines Zylinders (10) begrenzten Schächten oder Spalten (N+) zu verhindem,
wobei die Vorrichtung (20) aus einem sich im wesentlichen über die ganze Breite der Bahn (W) erstreckenden Blaskasten
(21) besteht, der mit Blasluft erzeugenden Elementen verbunden ist, und der Blaskasten (21) mit wenigstens zwei
quer zur Lauf- und Längsrichtung (S]_) der Bahn (W) verlaufenden
Düsenspalten (23, 24) oder dergleichen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (20) zwischen den
genannten Düsenspalten (23, 24) eine ebene Tragfläche (25) hat, deren Abstand (T) von dem dort befindlichen Tuch (F)
wenigstens zweimal so groß ist wie die Breite (s) der genannten Düsenspalte (23 und/oder 24).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Abstand (T) der genannten ebenen Tragfläche
(25) von dem sich dort befindlichen Sieb (F) ca. 10-30mal, zweckmäßig ca. 15-30mal so groß ist wie die Breite des genannten
Düsenspaltes (23 und/oder 24).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Raum (P) zwischen der genannten ebenen
Tragfläche (25) und dem dort befindlichen Tuch (F) durch die Ejektionswirkung der hauptsächlich oder ganz durch genannte
Düsenspalte (23, 24) geblasenen Luftstrahlen (E^; E2) Unterdruck
erzeugt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (s) des Düsenspaltes (23 und/oder
24) im Bereich 1 mm - 10 mm, zweckmäßig im Bereich 2 nun 5 mm liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (20) in der Trockenpartie einer Papiermaschine in der ersten und zweiten und möglicherweise
einer oder mehreren darauffolgenden Trockengruppen, in denen sog. Einsiebführung verwendet wird, angebracht ist und daß
die Vorrichtung (20) in den zwischen Führungssieb (F) und Trockenzylinder (10) gebildeten überdruckführenden Schächten
oder Spalten (N+) wenigstens in einem, zweckmäßig in mehreren der genannten Schächte (N+) angebracht ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß genannte ebene Tragfläche (25), deren Ebene im
wesentlichen parallel zur Ebene der dort befindlichen Sieb-Bahnkombination (F/W) verläuft, beidseitig von in beiden
Randbereichen des Siebes (F) angeordneten Stirnwänden (26) begrenzt wird, deren gegen das Sieb (F) gerichtete Kante
(29) von dem dort befindlichen Sieb (F) einen Abstand von ca. 10 -20 mm, zweckmäßig ca. 15 mm hat.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß genannte Stirnwände (26) gerade Seitenkanten (29) besitzen,
die im wesentlichen einen konstanten Abstand (D) vom Sieb (F) haben, und die Seitenkanten (29) zweckmäßig abgerundet
sind (Fig. 4).
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seiten des Blaskastens (21) zu beiden Seiten der
ebenen Tragfläche (25) Düsenspalte (27) oder dergleichen angeordnet sind, durch die Luftstrahlen (F3) geblasen werden,
mit denen Leckströmungen (L^) verhindert werden, die bestrebt
sind, das in dem Raum (P) zwischen der Tragfläche (25) und dem dort befindlichen Sieb (F) herrschende Unterdruckniveau
zu senken.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8-, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anfangsrichtung der Blasung (E]J des Düsenspaltes
(23) in Nähe des Siebes (F) in bezug auf die Ebene des Siebes (F) in einem kleinen Winkel (a) verläuft, dessen
Größe unter ca. 70°, zweckmäßig im Bereich von ca. 20° - 50°, liegt (Fig. 3).
10. Vorrichtung nach Anspruch 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Verlängerung der genannten Seitenwände
(28) keilförmige Teile (28) dienen, die möglichst nahe an die Bodenlinie (V) des genannten Überdruckspaltes (N+) heranreichen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens an dem Düsenspalt, 'der in Nähe
des Trockensiebes (F) liegt, eine in Richtung der Blasung bogenförmig (Biegeradius R) verlaufende Coanda-Leitflache
befindet, die sich an ihrer Hinterseite zweckmäßig bis "unter" die durch die Austrittsöffnung des Düsenspaltes gedachte
Ebene (Fig. 3) erstreckt, und die Breite (s) von deren Düse
(23) und der Biegeradius (R) der genannten Coanda-Fläche (23') zweckmäßig derart gewählt sind, daß R/s ca. 5 ist.
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