DE3502651C2 - Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen - Google Patents
Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an KraftfahrzeugenInfo
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Abstract
Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen mit einem die Lenkspindel zumindest partiell umgreifenden Gehäuse und mit einem über einen Schalthebel aus einer mittleren Ruhestellung in zu beiden Seiten derselben liegende Arbeitsstellungen um eine Drehachse schwenkbar in dem Gehäuse gehaltenen Schaltstück, dem unter Federwirkung stehende Rastelemente zur Halterung in seinen verschiedenen Stellungen zugeordnet sind sowie mit einer zur Ermöglichung der Rückstellung des Schaltstückes und zur Bruchsicherung der an der Rückstellung beteiligten Bauelemente vorgesehenen Vorrichtung, die aus einem gegen Federwirkung auslenkbaren Mitnehmerorgan und einem demselben zugeordneten, um eine weitere Drehachse gegen Federwirkung schwenkbaren, mit einem an der Lenkspindel vorhandenen Rückstellnocken zusammenwirkenden Rückstellteil besteht, wobei die Vorrichtung so ausgebildet und angeordnet ist sowie dem bzw. den für die Rastung und Rückstellung vorgesehenen Federmittel(n) derart zugeordnet ist, daß auch dadurch die Bruchsicherung realisiert ist. Diesem auf dem Gegenstand nach dem Patent 3443162 beruhenden Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen liegt das technische Problem zugrunde, eine solche Ausgestaltung desselben vorzunehmen, daß der Lenkstockschalter einen möglichst robusten, eine hohe Lebensdauererwartung erfüllenden Aufbau aufweist, wobei der Lenkstockschalter aus besonders wenigen Einzelteilen zusammengesetzt ist. Dies ...
Description
- Die vorliegende Erfindung geht von einem gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen aus.
- An Lenkstockschalter dieser Art werden vielfältige Anforderungen gestellt, die scheinbar in sich widersprüchlich sind. So erfolgt das Einschalten des Schalters manuell, während das Ausschalten, d.h. die Rückstellung sowohl manuell als auch selbsttätig durch das Zurückdrehen der Lenkeinrichtung erfolgen soll. Dabei muß jedoch bei festgehaltenem Schalthebel trotz Zurückdrehens der Lenkeinrichtung die Einschaltstellung erhalten bleiben und eine Drehung der Lenkeinrichtung in der der Einschaltstellung des Schalters entsprechende Richtung darf die Rückstellung nicht beeinflussen.
- Durch die DE-AS 26 16 425 ist ein dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechender Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen bekanntgeworden. Bei diesem Lenkstockschalter bringt eine Schraubendruckfeder die Federwirkung für die Rastung, Rückstellung des Schalthebels und für die Bruchsicherung auf. Diese Schraubendruckfeder ist zwischen dem mit der gehäusefesten Rastkurve in Eingriff stehenden Rastelement (Rastrolle) und einem mit dem Schaltstück in Eingriff stehenden Rastschieber angeordnet.
- Soll der Schalter in eine seiner beiden rastenden Einschaltstellungen gebracht werden, wird das Schaltstück um seine Achse verschwenkt. Das Verschwenken des Schaltstücks geschieht dabei gegen die Rastkraft der Rastrolle bzw. Schraubendruckfeder. Dabei darf die Rastkraft jedoch nicht so hoch sein, daß der Rastschieber mit seiner Nase aus seinem im Schaltstück befindlichen Gegenlager gedrückt wird. Bei der Rückstellung des Schalters in seine Nullstellung muß der Rückstellfinger im Zusammenwirken mit der Rückstellgabel (Mitnehmerorgan) die Rastrolle aus ihrer Raststellung in der Rastkurve herausdrücken. Auch hierbei gilt, daß die Rastkraft nicht so hoch sein darf, daß der Rastschieber mit seiner Nase aus seinem Gegenlager gedrückt wird. Dieser Vorgang darf erst eingeleitet werden, wenn die Bruchsicherung aktiviert werden muß.
- Eine solche Anordnung der beschriebenen Elemente in einem Lenkstockschalter erfordert, sollen exakte, gegen äußere Einflüsse sichere Raststellungen erzielt werden, hohe Kräfte, welche durch die Schraubendruckfeder aufgebracht werden müssen. Weiterhin bedingt eine solche Anordnung, bei Aktivierung der Bruchsicherung, daß bei voller Federkraft die Nase des Rastschiebers aus in dem Schaltstück befindlichen Gegenlager gedrückt werden muß.
- Durch diese prinzipbedingte Arbeitsweise des bekanntgewordenen Lenkstockschalters wird ein erhöhter Verschleiß an den beteiligten Bauelementen verursacht, was zum vorzeitigen Ausfall des Schalters führen kann.
- Des weiteren sind eine Reihe von Lenkstockschaltern bekanntgeworden, die den vorhergehend angeführten Bedingungen nachkommen. Bei diesen bekannten Schaltern ist aber eine beachtliche Anzahl von einzelnen Federmitteln notwendig, um alle geforderten Bedingungen sicher erfüllen zu können. Des weiteren erfordert die Betätigung und Rückstellung solcher Schalter, sollen exakte und gegen äußere Einflüsse sichere Raststellungen erzielt werden, relativ hohe Kräfte, wodurch ein erhöhter Verschleiß verursacht werden kann.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige zu schaffen, dessen einzelne Bauteile und deren besonders geschickte Anordnung zueinander einen möglichst robusten, eine hohe Lebensdauererwartung erfüllenden Lenkstockschalter realisieren, welcher sich aus besonders wenigen Einzelteilen zusammensetzt.
- Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
- Bei einem solchermaßen ausgebildeten Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen ist besonders vorteilhaft, daß sich dieser durch die geringe Anzahl an Einzelteilen und deren geschickte Zuordnung zueinander besonders kostengünstig herstellen läßt.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles sei die Erfindung näher erläutert, und zwar zeigen:
- Fig. 1 a das Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gegenstandes in der Seitenansicht im Vollschnitt
- Fig. 1 b einen Schnitt des Ausführungsbeispiels gemäß der Linie A-A.
- Wie aus der Zeichnung hervorgeht, setzt sich ein solcher zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen vorgesehener Lenkstockschalter im wesentlichen aus einem im Schaltergehäuse 1 schwenkbar gelagerten, mit einem Schalthebel 2 verbundenen Schaltstück 3, einer aus einem Mitnehmerorgan 4 und einem Rückstellteil 5 bestehenden, dem Schaltstück 3 zugeordneten Vorrichtung sowie den der Einfachheit halber nicht dargestellten, dem Schaltstück 3 zugeordneten elektrischen Kontaktmitteln zusammen. Das Schaltstück 3 ist mittels des Schalthebels 2 von einer mittleren Ruhestellung in zu beiden Seiten derselben liegende Arbeitsstellungen bewegbar, wobei das Schaltstück 3 und der Schalthebel 2 in bestimmten Arbeitsstellungen über Rastmittel haltbar sind.
- Das in den Fig. 1a und 1b dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt den Schalter in seiner Ruhestellung. Das mit dem Schalthebel 2 verbundene Schaltstück 3 ist mittels eines Stiftes 6 am Schaltergehäuse-Oberteil 1 a drehbar gelagert. An dem dem Schalthebel 2 gegenüberliegenden Ende des Schaltstückes 3 ist ein Schaltdreieck 7 angeordnet, welches mit dem als Rückstellfinger ausgeführten Rückstellteil 5 zusammenwirkt. Am Rückstellfinger 5 sind beiderseits Ösen 5 a,5 b angeformt, welche als Befestigungsstellen für dem Rückstellfinger 5 zugeordnete Schraubenzugfedern 8 a,8 b dienen. Die Schraubenzugfedern 8 a,8 b sind einerseits in diesen Ösen 5 a,5 b und andererseits jeweils an einem aus dem Schaltergehäuse 1 ausgestellten Zapfen 9 a, 9 b befestigt.
- Der Rückstellfinger 5 ist mittels eines angeformten Zapfens 5 c in einem im Gehäuse-Oberteil 1 a befindlichen Langloch 1 a&min; und drehbeweglich gelagert. Das Schaltstück 3 weist eine als Aufnahmekammer ausgebildete Ausnehmung 10 auf, in welcher ein bewegliches, als Rastrolle ausgebildetes Rastelement 11 und eine für die Rastung und Rückstellung vorgesehene Schraubendruckfeder 12 angeordnet sind. Die Schraubendruckfeder 12 stützt sich dabei einerseits direkt an der Rastrolle 11 und andererseits direkt am U-förmig ausgebildeten Mitnehmerorgan 4 ab. Durch die Anordnung der Schraubendruckfeder 12 wird die Rastrolle 11 einem als Profilkurve ausgebildeten ortsfesten Rastelement 13 zugeordnet und das Mitnehmerorgan 4 gegen zwei am Schaltstück 3 befindlichen Zapfen 14 a,14 b gedrückt. Die Basis 16 des U-förmigen Mitnehmerorgans 4 ist mit zwei als Lagerstellen für die am Schaltstück 3 befindlichen Zapfen 14 a,14 b dienenden Ausbuchtungen 15 a,15 b versehen, und die beiden von der Basis 16 des Mitnehmerorgans 4 ausgehenden Arme 4 a,4 b sind dem Rückstellfinger 5 zugeordnet.
- In der in der Zeichnung dargestellten Ruhestellung des Schalters befindet sich die Rastrolle 11 in einer V-förmigen Ausnehmung der Profilkurve 13. Betätigt der Kraftfahrzeugbenutzer den Schalthebel 2 in Pfeilrichtung, wird dadurch das Schaltstück 3 um seinen im Schaltergehäuse-Oberteil 1 a gelagerten Stift 6 verdreht. Während der Drehung des Schaltstückes 3 läuft die Rastrolle 11 entlang des einen mit einem Absatz versehenen Schenkels der V-förmigen Ausnehmung entgegen der Federkraft der Schraubendruckfeder 12. Je mehr der Schalthebel 2 in Pfeilrichtung bewegt wird, um so stärker wird die Schraubendruckfeder 12 komprimiert und um so größer wird der Widerstand gegen die Bewegung in dieser Richtung. Der Widerstand steigt an, bis die Rastrolle 11 den Absatz des einen Schenkels erreicht hat und der Kraftfahrzeugbenutzer einen deutlich spürbaren Druckpunkt wahrnimmt, welcher demselben die eine Tipp-Arbeitsstellung (Fahrbahnwechselblinken) signalisiert. Wird der Schalthebel 2 jetzt vom Kraftfahrzeugbenutzer losgelassen, bewegt sich dieser selbsttätig in seine Ruhestellung zurück.
- Wird der Schalthebel 2 entgegen des deutlich spürbaren Widerstandes weiter in Pfeilrichtung bewegt, überfährt die Rastrolle 11 den Absatz des einen Schenkels und letztendlich den Scheitelpunkt des Schenkels der V-förmigen Ausnehmung der Profilkurven 13, wobei die Rastrolle 11 hinter dem Scheitelpunkt zu liegen kommt. Der Rückstellfinger 5 hat dabei seine vorgeschobene Position eingenommen, weil das am Schaltstück 3 befindliche Schaltdreieck 7 den Weg für den unter der Federkraft der beiden Schraubenzugfedern 8 a,8 b stehenden Rückstellfinger 5 freigegeben hat. Außerdem hat sich durch die Drehung das auf dem Schaltstück 3 angeordnete Mitnehmerorgan 4 mit seinem Arm 4 a an den Rückstellfinger 5 angelegt. Somit befindet sich der Schalter in seiner einen rastenden Arbeitsstellung ( Fahrtrichtungsanzeigeblinken). Aus dieser einen rastenden Arbeitsstellung kann der Schalthebel 2 entweder manuell oder selbsttätig in seine Ruhestellung zurückgeführt werden.
- Bei der selbsttätigen Rückstellung des Schalthebels 2 bewirkt die Rückdrehung des Lenkrades die Rückstellung. In der Ruhestellung befindet sich der Rückstellfinger 5 in seiner zurückgezogenen Position. Wird der Schalthebel 2durch den Kraftfahrzeugbenutzer in Pfeilrichtung bewegt, gibt das am Schaltstück 3 befindliche Schaltdreieck 7 den Weg für den unter der Federkraft der beiden Schraubenzugfedern 8 a, 8 b stehenden Rückstellfinger 5 in Richtung auf die Lenkspindel 16 frei und der Rückstellfinger 5 nimmt eine vorgeschobene Position ein. Diese Position wird durch das im Gehäuse-Oberteil 1 a vorhandene Langloch 1 a&min; in welches der Zapfen 5 c des Schaltfingers 5 eingreift. Außerdem hat sich das Mitnehmerorgan 4 mit seinem Arm 4 a an den von der Lenkspindel 16 abgewandten einen Endbereich des Schaltfingers 5 angelegt. Wird, nachdem sich der Schalthebel 2 in seiner einen rastenden Arbeitsstellung befindet, das Lenkrad in Kurvenrichtung gedreht, so bewegt sich die Lenkspindel 16 im Uhrzeigersinn. Der an der Lenkspindel 16 befindliche Rückstellnocken 16 a verdreht dabei den Rückstellfinger 5 um seinen Zapfen 5 c entgegen des Uhrzeigersinnes so weit entgegen der Federkraft der beiden Schraubenzugfedern 8 a, 8 b, bis der Rückstellnocken 16 a den Rückstellfinger 5 passieren kann, ohne daß das Schaltstück 3 durch das Mitnehmerorgan 4 beeinflußt wird. Hat der Rückstellnocken 16 a den Rückstellfinger 5 letztendlich passiert, bewirken die beiden Schraubenzugfedern 8 a,8 b, daß der Rückstellfinger 5 wieder seine vorgeschobene Position einnimmt.
- Wird das Lenkrad nach erfolgter Kurvenfahrt zurückgedreht, so dreht sich die Lenkspindel 16 mit ihrem Rückstellnocken 16 a entgegen des Uhrzeigersinnes. Kommt dann der Rückstellnocken 16 a mit dem Rückstellfinger 5 in Eingriff, wird dieser um seinen Zapfen 5 c in Richtung des Uhrzeigersinnes verdreht. Durch diesen Vorgang verdreht der Rückstellfinger 5 das Schaltstück 3 mittels des Mitnehmerorganes 4 um seinen Stift 6.
- Dies hat zur Folge, daß die Rastrolle 11 entgegen der Federkraft der Schraubendruckfeder 12 über den Scheitelpunkt des einen Schenkels der V-förmigen Ausnehmung der Profilkurve 13 gedrückt wird. Hat die Rastrolle 11 dann den Scheitelpunkt des Schenkels überschritten, läuft die Rastrolle 11 selbsttätig in die Tiefpunkte der V-förmigen Ausnehmungen der Profilkurve 13 zurück. Somit befindet sich der Schalthebel 2 wieder in seiner Ruhestellung.
- Befindet sich der Schalthebel 2 in seiner oben beschriebenen einen rastenden Arbeitsstellung und hält der Kraftfahrzeugbenutzer während der Lenkradrückstellung nach erfolgter Kurvenfahrt den Schalthebel 2 fest, muß der Rückstellfinger 5 dem an der Lenkspindel 16 befindlichen Rückstellnocken 16 a ausweichen können, damit es nicht zu Beschädigungen kommt (Bruchsicherung). In dieser Situation dreht der Rückstellnocken 16 a den Rückstellfinger 5 im Uhrzeigersinn um seinen Zapfen 5 c, so daß dieser das Mitnehmerorgan 4 entgegen der Federkraft der Schraubendruckfeder 12 um den am Schaltstück 3 befindlichen Zapfen 14 a verdreht, bis der Rückstellnocken 16 a den Rückstellfinger 5 passieren kann. Hat der Rückstellnocken 16 a den Rückstellfinger 5 vollends passiert, wird das Mitnehmerorgan 4 durch die Schraubendruckfeder 12 wieder in seine Ausgangsstellung gebracht. Die beiden Schraubenzugfedern 8 a,8 b bringen den Rückstellfinger 5 wieder in seine vorgeschobene Position zurück.
- Ein sinngemäßer Bewegungsablauf erfolgt dann, wenn der Schalthebel 2 aus seiner Ruhestellung in seine anderen Arbeitsstellungen bzw. aus denselben in seine Ruhestellung gebracht wird.
Claims (4)
1. Lenkstockschalter zur Fahrtrichtungsanzeige an Kraftfahrzeugen mit einem die Lenkspindel zumindest partiell umgreifenden Gehäuse und mit einem über einen Schalthebel aus einer mittleren Ruhestellung in zu beiden Seiten derselben liegende Arbeitsstellungen um eine Drehachse schwenkbar in dem Gehäuse gehaltenen Schaltstück, dem unter Wirkung einer Druckfeder stehende Rastelemente zur Halterung in seinen verschiedenen Stellungen zugeordnet sind sowie mit einer zur Ermöglichung der Rückstellung des Schaltstückes und zur Bruchsicherung der an der Rückstellung beteiligten Bauelemente vorgesehenen Vorrichtung, die aus einem gegen Federwirkung auslenkbaren, symmetrisch und einstückig ausgebildeten Mitnehmerorgan und einem demselben zugeordneten, um eine weitere Drehachse gegen Federwirkung schwenkbaren, mit einem an der Lenkspindel vorhandenen Rückstellnocken zusammenwirkenden Rückstellteil besteht, wobei die Vorrichtung so ausgebildet und angeordnet sowie der für die Rastung und Rückstellung vorgesehenen, einerseits mit einem beweglichen Rastelement in Verbindung stehenden Druckfeder derart zugeordnet ist, daß auch dadurch die Bruchsicherung realisiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder (12) sich andererseits auf der Basis (16) des Mitnehmerorgans (4) direkt abstützt und daß in der Basis (16) zwei im gleichen Abstand von der Symmetrielinie des Mitnehmerorgans befindliche Ausbuchtungen (15 a,15 b) vorhanden sind, welche durch die in Richtung der Symmetrielinie wirkende Druckfeder zwei am Schaltstück (3) vorgesehenen Zapfen (14 a,14 b) zugeordnet sind.
2. Lenkstockschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnehmerorgan (4) U-förmig ausgebildet und mit seinen von der Basis (16) ausgehenden Armen (4 a,4 b) dem Rückstellteil (5) zugeordnet ist und daß die beiden über die an der inneren Basisseite angreifende Druckfeder (12) den beiden Zapfen (14 a,14 b) zugeordneten Ausbuchtungen (15 a,15 b) im Bereich der Enden der äußeren Basisseite vorhanden sind.
3. Lenkstockschalter nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Mitnehmerorgan (4) und dem beweglichen Rastelement (11) in Verbindung stehende Druckfeder (12) eine Schraubendruckfeder ist.
4. Lenkstockschalter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das als Rastrolle ausgeführte bewegliche Rastelement (11) in einer Führungsausnehmung (10) des Schaltstückes (3) gehalten ist und mittels der Schraubendruckfeder (12) einem am Schaltergehäuse (1) befindlichen, als Profilkurve ausgebildeten, ortsfesten Rastelement (13) zugeordnet ist.
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