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DE3433234C2 - Kabeldurchführung - Google Patents

Kabeldurchführung

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DE3433234C2
DE3433234C2 DE3433234A DE3433234A DE3433234C2 DE 3433234 C2 DE3433234 C2 DE 3433234C2 DE 3433234 A DE3433234 A DE 3433234A DE 3433234 A DE3433234 A DE 3433234A DE 3433234 C2 DE3433234 C2 DE 3433234C2
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Kitagawa Industries Co Ltd
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Description

Die Erfindung betrifft eine Kabeldurchführung, nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 4.
Kabeldurchführungen dieser Art werden an einem feststehenden Teil, zum Beispiel einer Platte, einer Schalttafel, einer Gerätegehäusewand oder einem Chassis, befestigt und führen auf diese Weise ein in sie eingeschobenes Kabel, im allgemeinen isoliert, durch das feststehende Teil.
Herkömmliche Kabeldurchführungen haben üblicherweise solch einen Aufbau, wie er in Fig. 1 gezeigt ist, bei dem ein Kabel 4, das durch einen Hülsenkörper 2 gesteckt ist, durch eine unebene innere Oberfläche eines an dem Hülsenkörper 2 angebrachten Halteteils gedrückt und gebogen wird und dadurch an seiner Stelle gehalten wird. Die Kabeldurch­ führung wird in einem Befestigungsloch in dem besagten feststehenden Teil befestigt, wobei im allgemeinen die Kante des Loches in eine Rille oder Nut 8 eingreift, die in dem äußeren Umfang des Hülsenkörpers 2 und des Halte­ teils 4 ausgeformt ist.
Da jedoch bei herkömmlichen Durchführungen dieser Art das Halteteil sowohl mit der Funktion des Haltens eines Ka­ bels als auch der Funktion der Befestigung der Kabeldurch­ führung an einer Platte oder dergleichen belastet wird, wirkt auf das Halteteil eine Verschiebung in einer radi­ alen Richtung des Durchführungskörpers entsprechend den Kabeldurchmessern. Wenn deshalb der Kabeldurchmesser selbst nur ein wenig kleiner als ein vorherbestimmter Wert ist, ist der Eingriff zwischen der Halterille oder -nut und der Platte nicht ausreichend, so daß die Durchführung leicht aus dem Eingriff mit der Platte kommt, während dann, wenn der Kabeldurchmesser selbst nur ein wenig größer als der vorherbestimmte Wert ist, das Halteteil nicht in einem in der Platte ausgeformten Befestigungsloch be­ festigt werden kann. Andererseits kommt die Durchführung selbst leicht aus dem Eingriff von der Platte oder der­ gleichen, wenn das Befestigungsloch der Platte oder der­ gleichen selbst nur ein bißchen größer als die Halte­ rille oder -nut ist, die auf dem Durchführungskörper und dem Halteteil ausgeformt ist.
Eine gattungsgemäße Kabeldurchführung ist aus der GB 1 442 169 bekannt, bei der ein flach und gerade in einen U-förmigen Klemmenkörper eingelegtes Kabel mittels eines Haltegliedes erst dann befestigt ist, wenn die Klemme in ein Befestigungs­ loch in einer Platte eingeschoben ist. Die Klemmenbauteile können federnd soweit verformt werden, daß die Klemme durch ein Befestigungsloch gedrückt wird, bis sie in Schlitzen, sich entspannend einrastet. Der relativ einfache Aufbau dieser bekannten Kabeldurchführung hat den Nachteil, daß das Einklemmen im Gebrauch zwei Funktionen gleichzeitig erfüllen muß, und zwar fixieren die gegeneinander ver­ schwenkbaren Bauteile der Kabeldurchführung das Kabel in dem Klemmenkörper und befestigen andererseits die Kabeldurch­ führung selbst in dem Befestigungsloch in der Platte, in­ dem sie nach Einschieben in das Loch zusammengehalten werden. Dadurch können Kräfte, die auf die Kabeldurchführung wirken, den sicheren Sitz des Kabels beeinträchtigen, und umgekehrt bewirkt Zug oder Verdrehung des Kabels unter Umständen eine Lockerung der Klemme im Befestigungsloch. An dieser bekannten Kabeldurchführung sind vorstehende federnde, elastische Halteteile mit Vorsprüngen angeformt, die sich nach dem Einstecken in ein Befestigungsloch entspannen, so daß die Kabeldurchführung unverlierbar zwischen den Endflächen der Halteteile und dem breiteren Schaftabschnitt in dem Befestigungsloch aufgenommen wird.
In ähnlicher Weise erfüllt die druckentlastende Kabelklemme gemäß US 4,142,064 ebenfalls gleichzeitig die zwei Funktionen, nämlich das Kabel gegen die Klemme zu befestigen und die Klemme in einem Befestigungsloch zu halten. Bei einer weiteren bekannten Kabelzugentlastungsbuchse nach DE-AS 24 54 678 liegt das Kabel nicht flach und gerade in der Buchse sondern berührt eine abgestufte innere Oberfläche des Buchsenkörpers und wird mit einem Nockenvor­ sprung fest gegen die Stufen gedrückt, wodurch zwar ein sicherer Sitz gegen Ziehen des Kabels aus der Buchse entsteht, jedoch ein starker Zug auf das Kabel oder eine Verdrillung des Kabels ein Lösen der Rasteinrichtung bewirken kann. Das zur Beseitigung dieser Schwierigkeit erforderliche nicht-runde Loch in einer Platte schränkt aber die Montagemöglichkeiten stark ein. Auch bei dieser Kabelklemme sind die Funktionen der Bestigung der Klemme in dem Loch in der Platte einerseits und des Kabels in der Klemme andererseits nicht hinreichend gut voneinander getrennt. Eine weitere zugentlastende Kabelklemme, die aus der DE- AS 21 32 758 bekannt ist besteht aus einem einstückigen Kunststoffteil, das aus zwei über eine dünnwandige Scharnierstelle verbundenen Klemmhälften besteht, die nach dem Einlegen eines Kabels übereinandergeklappt werden, wobei eine ebenfalls über eine dünnwandige Scharnierstelle angeformte Klemmbacke für die Verriegelung benötigt wird. Außerdem benötigt man zum Schließen der Klemmhälften eine Schraube, die einen lästigen Arbeitsgang mit sich bringt und die Kabelklemme deshalb trotz ihrer Vorteile zu teuer in der Montage macht.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Funktionen der Befestigung der Kabeldurchführung an einem feststehenden Teil in Form einer Platte, von der Befestigung des Kabels in der Kabeldurchführung zu trennen, so daß durch Kräfte, die auf die Kabeldurchführung wirken, der Sitz des Kabels in der Klemme nicht beeinträchtigt wird, und andererseits durch Kräfte, die auf das Kabel wirken, der Sitz der Kabeldurchführung in dem Befestigungsloch nicht beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird durch Kabeldurchführungen gelöst, wie sie in den Ansprüchen 1 und 11 beschrieben sind.
In der Kabeldurchführung nach der Ausführungsform gemäß Anspruch 11 steht das befestigte Kabel nicht störend rechtwinklig von dem feststehenden Teil, im allgemeinen einer Platte ab, sondern legt sich an das feststehende Teil an.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 10 bzw. 12 angegeben.
Die erfindungsgemäße Kabeldurchführung umfaßt einen Durchführungskörper, der einen Kopfteil, durch das ein Kabel hindurchgesteckt werden kann und das eine unebene innere Oberfläche besitzt, einen Schaftabschnitt, der dem Kopfteil benachbart ist, und einen Kabelschutzabschnitt aufweist, der an den Schaftabschnitt angrenzt, zum Schutz des hindurchgesteckten Kabels, wobei das Kopfteil einen Einschnitt in Form einer Nut aufweist, die in ihm ausgeformt ist, und der Kabelschutzabschnitt meh­ rere Ringe umfaßt, von denen jeder ein Kabeleinsteckloch besitzt und die untereinander durch biegsame Verbindungs­ stücke verbunden sind; ein Kabelhalteglied, das an dem Einschnitt oder dem Anbringungsspalt oder der Anbringungs­ nut des Kopfteils befestigt und davon gelöst werden kann und das eine unebene innere Oberfläche aufweist, die das eingesteckte Kabel im Zusammenwirken mit der unebenen inneren Oberfläche des Kopfteils halten kann; und sich ausdehnende oder spreizfähige elastische Halteteile, die einstückig mit dem Kopfteil ausgeformt sind, indem ein Teil des Kopfteils in der Nähe des Einschnitts oder des Anbringungsspalts oder der Anbringungsnut eingeschlitzt ist, wobei ein derartiges Halteteil für seine Bewegung durch einen Schlitz oder einen Spalt, der sich durch die Wand des Kopfteils hindurch erstreckt, mit Ausnahme an seinem Basisende ausgeschnitten ist.
Ein Vorteil der Kabeldurchführung gemäß der Erfindung, die ein in sie eingeschobenes Kabel hält, ist es unter anderem auch, daß ein leichtes Verkabeln sowie einfache Inspektion und Reparatur des Kabels auch nach der Befestigung des Kabel­ durchführungskörpers an einem feststehenden Teil möglich wird.
Im folgenden wird die Erfindung durch Ausführungsbei­ spiele anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrie­ ben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht einer herkömmlichen Kabel­ durchführung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Kabeldurch­ führung gemäß einer Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Vorderansicht derselben;
Fig. 4 eine Draufsicht derselben,
Fig. 5 eine Ansicht eines Schnittes entlang der Linie V-V in Fig. 3;
Fig. 6 eine Schnittansicht, die einen Zustand des Ge­ brauchs der Kabeldurchführung zeigt;
Fig. 7 eine perspektivische Teilansicht, die ein an­ deres Beispiel für ein Kopfteil zeigt, das auf eine Kabeldurchführung anwendbar ist, und
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer Kabeldurch­ führung gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Die Ausführungsformen der Kabeldurchführung gemäß der Er­ findung, die nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden, sind in den Zeichnungen im vergrößerten Maßstab dargestellt.
Eine Kabeldurchführung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist einstückig aus einem Kunstharz ausgeformt und umfaßt einen Durchführungskörper 18 und ein Kabel­ halteglied 20, wobei der Durchführungskörper 18 ein Kopfteil 12, einen Schaftabschnitt 14 und einen Kabel­ schutzabschnitt 16 besitzt, wie es in Fig. 2 gezeigt ist.
Das Kopfteil 12 steht an einer Seite des Schaftabschnit­ tes 14 vor, und, wie es in den Fig. 2 bis 5 gezeigt ist, eine axiale Nut 22 ist als ein Einschnitt in diesem Kopfteil ausge­ formt, und Halteschlitze 24 und 26 sind in den beiden Seitenwänden ausgeformt, und der Boden der Nut 22 ist geradlinig ausgebildet, wenn man die Durchführung in der axialen Richtung betrachtet. Weiterhin ist ein Paar elastischer Halteteile 28, die sich jeweils aufgrund ihrer eigenen Elastizität nach außen ausdehnen können, einstückig mit dem Kopfteil ausgebildet. Spezieller gesagt, die elastischen Halteteile 28 sind je­ weils an ihrem Basisendteil einstückig mit dem Kopfteil 12 ausgebildet, während ihr übriger Teil mit Ausnahme ihres jeweiligen Basisendteils, durch einen Schlitz 30 abgeschnitten ist, der sich von der äußeren Oberfläche des Kopfteils 12 zu der Wandoberfläche der Nut 22 erstreckt, wodurch die elastischen Halteteile 28 beweglich gemacht werden und ausreichende Elastizität erhalten, um sich nach außen auszudehnen. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, werden beim Einstecken des Kopfteils 12 in ein Befestigungsloch einer Platte 32, die als feststehen­ des Teil dient, die elastischen Halteteile 28 durch die Umfangswand des Befestigungsloches nach innen gedrückt, dehnen sich jedoch nach dem Einstecken wieder aus, wo­ durch die Platte 32 zwischen den Endflächen der elasti­ schen Halteteile 28 und einer Endfläche des Schaftab­ schnittes 14 befestigt werden kann. Weiterhin ist, wie es in Fig. 6 gezeigt ist, ein Rücksprung oder eine Ver­ tiefung 33 in dem Boden der Nut 22 ausgebil­ det, und auf diese Weise ist eine unebene innere Ober­ fläche in der Nut 22 ausgeformt.
Der Schaftabschnitt 14, von dessen einem Ende der Kopf­ teil 12 vorsteht, wie vorstehend angegeben wurde, ist in der Mitte mit einem Kabeleinsteckloch 34 versehen, wie es in Fig. 6 gezeigt ist, und er besitzt ebenfalls auf einer oberen Seite einen eingekerbten Abschnitt 36, der mit der Nut 22 in Verbindung steht. An dem gegenüberliegenden Ende des Schaftabschnittes 14 ist der Kabelschutzabschnitt 16 ausgebildet. Der Kabelschutzab­ schnitt 16 umfaßt mehrere Ringe 38, von denen jeder ein zentral ausgebildetes Kabeleinsteckloch aufweist, und diese Ringe sind durch biegsame Verbindungsstücke 40 miteinander verbunden. Zwischen benachbarten Ringen 38 sind die biegsamen Verbindungsstücke 40 in Richtungen angeordnet, die rechtwinklig zueinander verlaufen, wenn man in axialer Richtung des Durchführungskörpers 18 schaut. Auf diese Weise ist der Durch­ führungskörper 18 aufgebaut.
Andererseits besitzt das Kabelhalteglied 20, wie es in den Fig. 2 bis 4 gezeigt ist, eine gewisse bestimmte Breite, die das Einfügen in die Nut 22 des Kopfteils 12 und auch in den Schaftabschnitt 14 gestattet. Es besitzt ein Kabeldruckstück 42, das innerhalb seines mittleren Abschnitts vorsteht, und ein Paar Haltevor­ sprünge 44, die an beiden Seiten nahe eines seiner End­ abschnitte ausgeformt sind. Das Kabelhalteglied 20 ist mit dem Durchführungskörper 18 über ein dünnwandiges Ver­ bindungsstück 46 verbunden, das biegsam ist. Die beiden Seiten des Kabeldruckstücks 42 stehen etwas von den Sei­ tenflächen des Kabelhaltegliedes 20 vor, wie es in Fig. 2 gezeigt ist, so daß das Kabeldruckstück in die Halteschlitze 26 eingreifen kann. Die Haltevorsprünge 44 können ebenfalls in die Halteschlitze 24 eingreifen. Es sind Durchgangslöcher 48 in beiden Seitenwänden der Nut 22 des Kopfteils 12 ausgeformt, und Haken, die an den vorderen Enden der Haltevorsprünge 44 angeformt sind, sind so an­ gepaßt, daß sie in Endabschnitte der Durchgangslöcher 48 eingreifen, um dadurch das Kabelhalteglied 20 an dem Durchführungskörper 18 zu befestigen. Diese Haken werden von dem Eingriff mit den Durchgangslöchern 48 gelöst, indem von der Außenseite der Löcher mit einem angespitzten Gegenstand Druck aus­ geübt wird, wodurch das Kabelhalteglied 20 bewegbar wird. Auf diese Weise wird das Kabelhalteglied 20 mit dem Durchführungskörper 18 zum Eingriff gebracht bzw. von diesem gelöst. Die elastischen Halteteile 28 sind so ausgeformt, daß sie nicht mit dem Kabeldruckstück 42 zusammenstoßen bzw. sich behindern, wenn sie eingedrückt werden.
Nach dem Einschieben eines Kabels 50, wie es in Fig. 6 gezeigt ist, und anschließendem Befestigen des Kabel­ haltegliedes 20 an dem Durchführungskörper 18 wird die Kabeldurchführung mit dem beschriebenen Aufbau an der Platte 32 befestigt, indem sie durch das Befestigungsloch der Platte 32 gesteckt wird. Das Kabel 50 wird durch die Vertiefung 33 und das Kabeldruckstück 42 gebogen, und es erhält dadurch Widerstand gegen Spannung, die auf das Kabel ausgeübt wird, so daß verhindert wird, daß das Kabel 50 sich aus der Einklemmung löst. Der Zustand des Eingriffs der Platte 32 mit dem Durchführungskörper 18 ist in Fig. 4 dargestellt. Durch Eindrücken der elasti­ schen Halteteile 28 mit den Fingern oder dergleichen kann die Kabeldurchführung leicht von der Platte 32 ent­ fernt werden. Da das Kabelhalteglied 20 und die elasti­ schen Halteteile 28 zum Befestigen der Kabeldurchführung an der Platte voneinander getrennt sind, ist das Befe­ stigen der Kabeldurchführung an der Platte 32 durch Ein­ drücken der elastischen Halteteile 28 leicht und fest, unabhängig von Änderungen des Kabeldurchmessers. Neben­ bei bemerkt ist der Durchmesser des Plattenbefestigungs­ abschnitts des Durchführungskörpers 18 konstant und nicht vom Kabeldurchmesser abhängig, so daß keine Schwierig­ keiten wie bei bekannten Durchführungen auftreten, bei denen eine Änderung des Durchmessers des Plattenbefesti­ gungsabschnitts der Durchführung bewirkt, daß die Durch­ führung nicht mehr in das Befestigungsloch der Platte eingepaßt werden kann oder aber zu lose darin eingepaßt ist. Folglich kann die Toleranz für den Durchmesser des Befestigungsloches in der Platte groß gewählt werden, was zur Verringerung der Kosten und zur Verbesserung des Wirkungsgrades der Befestigungsarbeit führt.
Der Boden der Nut 22 kann gewölbt und nicht geradlinig, wie es in Fig. 5 gezeigt ist, gesehen in axialer Richtung, ausgebildet werden.
Anstelle der integriert in das Kopfteil ausgebildeten elastischen Halteteile, wie sie in der vorstehenden Aus­ führungsform beschrieben wurden, können solche elasti­ schen Halteteile 52 verwendet werden, wie sie in Fig. 7 dargestellt sind, wobei diese Halteteile 52 an ihrer einen Seite nach außen offen sind. Die anderen Teile sind die gleichen wie in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform, wie es durch die gleichen Bezugszeichen angegeben ist.
Es wird nun auf Fig. 8 Bezug genommen. In Fig. 8 ist eine Kabeldurchführung gemäß einer anderen Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung dargestellt, bei der ein Kopfteil 58, ein Schaftabschnitt 60 und ein Kabel­ schutzabschnitt 62 rechteckig oder quadratisch ausgebil­ det sind, und der Kabelschutzabschnitt 62 verläuft recht­ winklig zu dem Schaftabschnitt 60. Weiterhin grenzt ein Kabelhalteglied 66 an den Schaftabschnitt 60 über einen biegsamen dünnwandigen Abschnitt 64 (d. h. über ein Film­ scharnier) so an, daß die Halteteile 68, die an dem vor­ deren Ende ausgebildet sind, mit den Halteteilen 70 des Kopfteils 58 zum Eingriff gebracht werden können. An das Kabelhalteglied 66 ist ein elastisch deformierbares Druckstück 72 angeformt, das ausgeschnitten ist mit Aus­ nahme von seinem Basisendabschnitt, wobei sein vorderer Endabschnitt rechtwinklig umgebogen ist, um ein Kabel­ druckstück 74 zu bilden. Die anderen Teile sind fast auf die gleiche Weise ausgebildet wie bei der vorher­ gehenden Ausführungsform. Eine Platte wird zwischen ela­ stischen Halteteilen 76 und Endflächen des Schaftab­ schnittes 60 und des Kabelhalteglieds 66 befestigt. Die Platte besitzt in diesem Fall ein rechteckiges, vorzugs­ weise quadratisches Befestigungsloch.
Es wurden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung vorstehend beschrieben, aber es wird bemerkt, daß die Erfindung nicht darauf beschränkt ist und daß verschie­ dene Abwandlungen vorgenommen werden können, ohne daß der Rahmen des Prinzips der Erfindung verlassen wird.
Da bei der vorliegenden Erfindung, wie beschrieben, die elastischen Halteteile, die mit einem feststehenden Glied wie einer Platte, Gehäusewand oder einem Chassis zum Eingriff bringbar sind, einstückig mit dem Durch­ führungskörper ausgeformt sind und das Kabelhalteglied von dem Durchführungskörper im wesentlichen getrennt ist, ist das Befestigen der Kabeldurchführung an einer Platte, einem Chassis oder dergleichen einfach, fest und sicher, unabhängig von Änderungen des Kabeldurch­ messers. Da weiterhin der Durchmesser des Plattenbefe­ stigungsabschnitts des Durchführungskörpers unabhängig von dem Kabeldurchmesser konstant ist, kann die Toleranz bei der Herstellung des Durchmessers eines Befestigungs­ loches, das in der Platte oder dergleichen ausgeformt wird, groß gemacht werden, was zur Verringerung der Kosten führt.

Claims (12)

1. Eine Kabeldurchführung, umfassend:
einen Durchführungskörper (18) mit einem Schaftabschnitt (14) und einem sich anschließenden Kopfteil (12) und
ein Kabelhalteglied (20), das über ein dünnwandiges Verbindungsstück (46) schwenkbar mit dem Kopfteil (12) des Durchführungskörpers verbunden ist und an einer ersten Stelle mit einem Vorsprung (42) versehen ist, der im Gebrauchszustand auf ein in den Durchführungskörper eingelegtes Kabel (50) drückt und dieses gegen den Durchführungskörper fixiert,
wobei der Durchführungskörper Stufen in seiner inneren Oberfläche aufweist, auf denen das Kabel aufliegt, und der als Kabeldruckstück (42) ausgebildete Vorsprung des Kabelhaltegliedes (20) mit seitlichen Vorsprüngen in Halteschlitzen (26) im Kopfteil (12) geführt wird,
wobei außerdem an dem Kopfteil (12) elastische Halteteile (28, 52) angeformt sind, zwischen deren Endflächen und einer Endfläche des Schaftabschnittes (14) eine Platte (32) aufgenommen wird, in der die Kabeldurchführung befestigt werden soll,
und wobei in dem Kopfteil (12) eine axiale Nut (22) ausgeformt ist, die sich bis in den Schaftabschnitt (14) als eingekerbter Abschnitt (36) erstreckt und das eingelegte Kabel (50) und das darübergeklappte Kabelhalteglied (20) aufnimmt, wenn das Kabelhalteglied in die Nut (22) und den eingekerbten Abschnitt (36) eingeschwenkt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer zweiten Stelle entlang des Kabelhaltegliedes (20), an dessen beiden Seiten Haltevorsprünge (44) vorgesehen sind, die in weitere Halteschlitze (24) in dem Kopfteil (12) eingreifen und das Kabelhalteglied (20) mit dem Kopfteil (12) verrasten,
die elastischen Halteteile (28, 52) an den Seitenwänden der Nut (22) ausgeformt sind, wobei jedes Halteteil (28, 52) an seiner Basis einstückig mit dem Kopfteil verbunden ist und durch einen Schlitz (30) als federnde Zunge aus der äußeren Oberfläche des Kopfteils (12) hervorragt, um eine Endfläche zu bilden, die auf die Platte (32) im Gebrauch drückt,
und der Schaftabschnitt (14) an seinem dem Kopfteil abgewandten Ende zu einem Kabelschutzabschnitt (16) verlängert ist.
2. Kabeldurchführung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die der Basis abgewandten freien Enden der elastischen Halteteile (28, 52) federnd in Richtung auf das Innere des Durchführungskörpers (18) ausweichen und zurückfedern können, um die Platte (32) zwischen ihren Endflächen und einer Endfläche des Schaftabschnittes (14) an der Umfangswand eines Befestigungsloches in einer Platte (32) einzuklemmen.
3. Kabeldurchführung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rücksprung oder eine Vertiefung (33) in dem Boden der Nut (22) vorgesehen ist, um die abgestufte innere Oberfläche in der Nut (22) zu bilden.
4. Kabeldurchführung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelschutzabschnitt (16) eine Vielzahl von Ringen (38) umfaßt, die jeweils in der Mitte mit einem Kabeleinsteckloch versehen sind und durch biegsame Verbindungsstücke (40) miteinander verbunden sind, so daß das Kabel (50) durch den Durchführungskörper hindurch einsteckbar ist.
5. Kabeldurchführung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsamen Verbindungsstücke (40), die die Vielzahl der Ringe (38) des Kabelschutzabschnittes (16) miteinander verbinden, zwischen benachbarten Ringen (38) in axialer Richtung des Durchführungskörpers jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind.
6. Kabeldurchführung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Kabelhaltegliedes (20) so bemessen ist, daß sich das Kabelhalteglied (20) in die Nut (22) des Kopfteils (12) und in den eingekerbten Abschnitt (36) in dem Schaftabschnitt (14) einpaßt, das Kabelhalteglied (20) an seinem mittleren Abschnitt mit dem nach innen vorstehenden Kabeldruckstück (42) versehen ist und an seinen beiden Seiten nahe eines seiner Endabschnitte mit dem Paar Haltevorsprüngen (44) versehen ist.
7. Kabeldurchführung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seiten des Kabeldruckstücks (42) von beiden Seitenwänden des Kabelhaltegliedes (20) etwas vorstehen und mit diesen Vorsprüngen in Halteschlitze (26) des Kopfteils (12) passen, und Durchgangslöcher (48) in den beiden Seitenwänden der Nut (22) des Kopfteils (12) ausgeformt sind und Haken, die an den vorderen Enden der Haltevorsprünge (44) angeformt sind, für den Eingriff mit diesen Durchgangslöchern (48) angepaßt sind und zur Verrastung des Kabelhaltegliedes (20) in dem Kopfteil (12) dienen.
8. Kabeldurchführung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Seite der elastischen Halteteile (52) freiliegt.
9. Kabeldurchführung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden der Nut (22), in axialer Richtung gesehen, gewölbt ist.
10. Kabeldurchführung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchführungskörper (18), der das Kopfteil (12) mit den elastischen Halteteilen (28, 52), den Schaftabschnitt (14) und den Kabelschutzabschnitt (16) umfaßt, das Kabelhalteglied (20) und das Verbindungsstück (46) alle einstückig aus Kunststoff ausgeformt sind.
11. Eine Kabeldurchführung, umfassend:
einen Durchführungskörper (58, 60, 62) mit einem Schaftabschnitt (60) und einem sich anschließenden Kopfteil (58) und
ein Kabelhalteglied (66), das über ein dünnwandiges Verbindungsstück (64) schwenkbar mit dem Durchführungskörper verbunden ist und mit einem Vorsprung (74) versehen ist, der im Gebrauchszustand auf ein in den Durchführungskörper eingelegtes Kabel drückt und dieses gegen den Durchführungskörper fixiert, wobei der Durchführungskörper Stufen aufweist, auf denen das Kabel aufliegt, und wobei außerdem an dem Kopfteil (58) elastische Halteteile (76) angeformt sind, zwischen deren Endflächen und Endflächen des Schaftabschnittes (60) eine Platte aufgenommen wird, in der die Kabeldurchführung befestigt werden soll,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (60) einen quadratischen Querschnitt aufweist und in einen Kabelschutzabschnitt (62) mit quadratischem Querschnitt ausläuft, wobei das Kopfteil (58) rechtwinklig zu dem Kabelschutzabschnitt (62) verlaufend an den Schaftabschnitt (60) angesetzt ist, und das Kabelhalteglied (66) einen Abschnitt mit quadratischem Querschnitt aufweist, mit dem es über einen biegsamen dünnwandigen Verbindungsabschnitt (64) an den Schaftabschnitt (60) angesetzt ist und sowohl auf den Schaftabschnitt (60) als auch auf das Kopfteil (58) so geklappt wird, daß das Kabeldruckstück (74) auf ein im Kopfteil eingelegtes Kabel drückt, und das Kabelhalteglied (66) an seinen vorderen Enden mit Halteteilen (68) versehen ist, die in Halteteile (70) des Kopfteils (58) eingreifen, um das Kabelhalteglied (66) am Kopfteil (58) zu fixieren, und daß weiterhin zur Befestigung der Kabeldurchführung an einer Platte die elastischen Halteteile (76) aus der Wandung des Kopfteils (58) ausgeschnitten sind und zwischen ihren Endflächen und Endflächen des Schaftabschnittes (60) und des Kabelhaltegliedes (66) die Platte einklemmen.
12. Kabeldurchführung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabeldruckstück (74) dadurch gebildet ist, daß an dem Kabelhalteglied (66) ein elastisch deformierbares Druckstück (72) ausgeformt ist, das, ausgenommen an seinem Basisendabschnitt, aus der Wandung des Kabelhaltegliedes (66) ausgeschnitten ist und an seinem vorderen Ende im rechten Winkel umgebogen ist, um das Kabeldruckstück (74) zu bilden.
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