DE2454678B2 - Einstuckige Kabelzugentlastungsbuchse - Google Patents
Einstuckige KabelzugentlastungsbuchseInfo
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- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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- H02G3/06—Joints for connecting lengths of protective tubing or channels, to each other or to casings, e.g. to distribution boxes; Ensuring electrical continuity in the joint
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- H02G3/0625—Joints for connecting tubing to casing with means for preventing disengagement of conductors
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Description
Die Erfindung betrifft eine einstückige Kabelzugentlastungsbuchse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Bei einer bekannten Kabelzugentlastungsbuchse der gattungsgemäßen Art (US-PS 34 93 205) ist das zum
gesonderten Festlegen des Kabels in der Kabelaufnahmeöffnung der Buchse vorgesehene Verriegelungsteil
als Zapfen ausgebildet, der an seinem Umfang Zähne aufweist, die mit entsprechenden Rastmitteln der im
Umfang des Buchsenkörpers angeordneten, in die axiale Kabelaufnahmeöffnung mündenden radialen öffnung
zusammenwirken. Wenn daher einmal der zum gesonderten Halten des Kabels vorgesehene Zapfen in die im
Buchsenkörper vorgesehene radiale öffnung eingesetzt und dort verriegelt ist, ist dieser Zapfen unter keinen
Umständen mehr lösbar, es sei denn, dies erfolgt mit Gewalt, was selbstverständlich die Buchse beschädigen
würde.
Ausgehend hiervon, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die einstückige Kabelzugentlastungsbuchse
der gattungsgemäßsn Art derart auszugestalten, daß das Kabel mittels eines Verriegelungsteüs zwar sicher in
die Kabelaufnahmeöffnung gehalten ist, jedoch auch leicht wieder gelöst bzw. erneut, beispielsweise nach
einem axialen Verschieben des Kabels, festgelegt werden kann, wobei all diese Vorgänge unabhängig
davon möglich sein sollen, ob die Buchse selbst in der Wandöffnung festgelegt ist oder nicht.
Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Kabelzugentlastungsbuchse ergeben sich
aus Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen enthalten.
Da bei der erfindungsgemäßen Kabelzugentlastungsbuchse das Verriegelungsteil nicht nur als an der Kante
der radialen Buchsenöffnung gleichsam direkt angelenkter Schwenknocken ausgebildet ist, sondern auch
derart lösbar mit der der Nockenanlenkstelle gegenüberliegenden Rastkante der radialen Buchsenöffnung
verriegelbar ist, daß in der Eingriffsstellung eines Nockenvorsprungs mit dem Kabel zwischen dem
Schwenknocken und der Rastkante ein von außen zugänglicher Zwischenraum zum Lösen des Schwenknockens
von der Rastkante gebildet ist, ist es hierdurch möglich, durch einfaches Einsetzen eines geeigneten
Werkzeuges in diesen Zwischenraum den Schwenknokken bewußt zu lösen und dadurch das zuvor in der
Kabelaufnahmeöffnung festgehaltene Kabel freizugeben. Dieser Lösevorgang kann im übrigen noch dadurch
erleichtert werden, daß nahe der Rastkante der radialen Buchsenöffnung im Körper der Buchse ein weiterer von
außen zugänglicher Hohlraum vorgesehen sein kann, mittels dem die Rastkante vom Schwenknocken lösbar
ist, so daß dadurch der mittels des zuvor erwähnten Zwischenraums ermöglichte Lösevorgang des
Schwenknockens selbst erleichtert bzw. begünstigt wird.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in
F i g. 1 die in eine Wandöffnung eingesetzte Kabelzugentlastungsbuchse
in Vorderansicht,
F i g. 2 die Rückansicht und
F i g. 3 im Längsschnitt;
Fig.4 im Schnitt ein abgewandeltes Detail der zum
Halten des Kabels mit dem Schwenknocken zusammenwirkenden Verriegelungsmittel der Kabelaufnahmeöffnung;
Fig. 5 im Schnitt eine abgewandelte Ausführungsform der mit dem Schwenknocken zusammenwirkenden
Rastkante der radialen Buchsenöffnung;
Fig.6 im Längsschnitt eine abgewandelte Ausführungsform
der Kabelzugentlastungsbuchse und
F i g. 7 im Schnitt eine abgewandelte Ausführungsform des Schwenknockens.
Die aus F i g. 1 bis 3 ersichtliche Kabelzugentlastungsbunhse
10 ist mit herkömmlichen Rastmitteln zum unabhängigen bzw. gesonderten Befestigen der Buchse
10 in der öffnung 11 einer Wand 13 varsehen. Zu diesem
Zweck weist die Buchse 10 einen ringförmigen Flansch 12 auf, der einen größeren Durchmesser als die
Wandöffnung 11 besitzt und einer Seite der Ward 13 anliegt. Vom Flansch 12 aus erstreckt sich ein Halsteil
20, das in. der aus F i g. 2 und 3 ersichtlichen Weise Finger 14,15 mit Ansätzen 16, 17 und Schultern 18, 19
aufweist. Das Halsteil 20 ist ein wenig schmaler als die Wandöffnung 11 und besitzt flache Seitenteile 21,22, so
daß es, wenn es in eine mit ebenfalls abgeflachten Seiten versehene Wandöffnung 11 eingepaßt ist, ein Verdrehen
der Zugentlastungsbuchse 10 verhindert.
Wenn das Halsteil 20 zum Festlegen der Buchse 10 an
der Wand 13 in die Wandöffnung 11 eingeschoben wird,
werden die Finger 14, 15 in entsprechender Weise zusammengedrückf, bis sie mit ihren Schultern 18 bzw.
19 hinter der Wand 13 einrasten, was dann erfolgt, wenn die Vorderseite der Wand 15 dem Flansch 12 der Buchse
10 anliegt Hierdurch ist dann die Zugentlastungsbuchse 10 in der Wandöffnung 11 gesondert festgelegt.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, weist die Buchse 10 zur
Aufnahme eines Kabels 23 eine axial verlaufende Kabelaufnahmeöffnung 30 auf, wobei im Umfang des
Buchsenkörpers eine nicht näher bezeichnete radiale öffnung vorgesehen ist, die in die axiale Kabelaufnahmeöffnung
30 mündet. Zum gesonderten Festlegen des Kabels 23 in der Kabelaufnahmeöffnung 30 dient ein
Verriegelungsteil, das als an der einen Kante 25 der radialen Buchsenöffnung angelenkter Schwenknocken
24 ausgebildet ist. Dieser Schwenknocken 24 weist in der aus Fig.3 ersichtlichen Weise einen Nockenvorsprung
28 sowie mehrere Zähne 26 auf, die mit einer der Schwenknockenanlenkstelle 25 axial gegenüberliegenden
Rastkante 27 der radialen Buchsenöffnung derart lösbar verriegelbar sind, daß der dann in die axiale
Kabelaufnahmeöffnung 30 ragende Nockenvorsprung 28 des Schwenknockens 24 mit dem Kabel 23 in Eingriff
steht. Wie ersichtlich, ist hierbei diese Rastkante 27 als Sperrklinke ausgebildet.
Wie Fig.3 weiterhin zu entnehmen ist, steht der Nockenvorsprung 28 des Schwenknockens 24 in der
Verriegelungsstellung nicht direkt mit dem Kabel 23 in Eingriff, sondern drückt auf eine am Buchsenkörper an
entsprechender Stelle angelenkte Abdeckung 29, die zwischen dem Nockenvorsprung 28 des Schwenknokkens
24 und dem in der axialen Kabelaufnahmeöffnung 30 befindlichen Kabel 23 angeordnet ist und als
Kabelabriebschutz dient.
An der der radialen Buchsenöffnung gegjnüberliegenden
Innenumfangsfläche der axial verlaufenden Kabelaufnahmeöffnung 30 sind Rippen 31, 32, 33
vorgesehen, die zum Halten des Kabels 23 mit dem Nockenvorsprung 28 des Schwenknockens 24 zusammenwirken.
Bei einer diesbezüglichen abgewandelten Ausführungsform, die aus F i g. 4 ersichtlich ist, sind demgegenüber
anstelle der stufig verlaufenden Rippen 31, 32, 33 Zähne 35 vorgesehen, die in der gleichen Weise im
Zusammenwirken mit dem Nockenkörper 28 des Schwenknockens 24 unverrückbar das Kabel 23 halten.
Wenn sich der Schwenknocken in seiner aus Fig. 3 ersichtlichen Verriegelungsstellung befindet, ist zwischen
der Rastkante 27 der radialen Buchsenöffnung und den Zähnen 26 des Schwenicnockens 24 ein von
außen leicht zugänglicher Zwischenraum 34 gebildet, in dem zum Lösen des Schwenknockens 24 von der
Rastkante 27 ein nicht dargestelltes herkömmliches Werkzeug, beispielsweise ein Schraubenzieher oder
dgl., eingeführt werden kann.
Wie diesbezüglich aus der abgewandelten Ausführungsform gemäß F i g. 5 ersichtlich, kann zusätzlich
nahe der Rastkante 27 der radialen Buchsenöffnung im Körper der Buchse 10 ein Hohlraum 36 vorgesehen sein,
der genau wie der Zwischenraum 34 ebenfalls von außen zugänglich ist und zum leichten Lösen der
Rastkante 27 von dem Schwenknocken 24 dient. Beim Einführen eines entsprechenden Werkzeuges in diesen
Hohlraum 36 kann dadurch in Verbindung mit dem Zwischenraum 34 der Schwenknocken 24 noch leichter
von der Rastkante 27 gelöst werden.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß F i g. 6 unterscheidet sich die dargestellte Kabelzugentlastungsbuchse
40 von der zuvor beschriebenen Ausführungsform gemäß Fig. J bis 3 lediglich dadurch,
daß anstelle der Abdeckung 29 als Kabelabriebschutz ein Greifkörper 41 vorgesehen ist, der mittels eines
Steges 42 einstückig am Halsteil 20 der Buchse 40 angelenkt ist und am freien Ende dieses Steges 42 in der
aus Fig. 6 ersichtlichen Weise entsprechend ausgebildete Greifkanten oder Rippen 43 aufweist. Um das
Kabel 23 vor Abrieb zu schützen, wird nun der Greifkörper 41, bevor der Schwenknocken 24 an einem
seiner Zähne 26 mit der Rastklinke 27 verriegelt wird, in die gestrichelt dargestellte Stellung von außen in die
Kabelaufnahmeöffnung 30 derart hineinverschwenkt, daß er mit seinen Rippen 43 der Außenumfangsfläche
des Kabels 23 zugekehrt ist. Wenn dann der Schwenknocken 24 mit der Rastkante 27 verriegelt ist,
drückt der Nockenvorsprung 28 des Schwenknockens 24 über den Greifkörper 41 auf das Kabel 23 und häit
dieses im Zusammenwirken mit den Rippen 31,32, 33 in der Kabelaufnahmeöffnung 30 der Zugentlastungsbuchse
40 unverrückbar fest, wobei gleichzeitig der Greifkörper 41 einen Kabelabriebschutz bewirkt.
Bei der aus Fig. 7 ersichtlichen abgewandelten Ausführungsform ist der Schwenknocken 24 nicht direkt
über eine Anlenkstelle 25 am Buchsenkörper angelenkt. Vielmehr ist die gelenkartige Verbindung des Schwenknockens
24 mit der radialen Buchsenöffnung einstückig mit einem Steg 50, der den Schwenknocken 24 mit dem
Buchsenkörper verbindet und durch einen Hohlraum 51 vom Schwenknocken 24 getrennt ist. Hierdurch wird
ebenfalls das Entriegeln des Schwenknockens 24 von der Rastkante 27 ermöglicht, indem der Schwenknokken
24 zuerst in den Hohlraum 51 niedergedrückt und sodann zurückbewegt wird, wodurch sich die Zähne 26
des Schwenknockens 24 von der Rastkante 27 leicht lösen lassen. Um diesen Vorgang durchzuführen, ist im
allgemeinen kein gesondertes Werkzeug erforderlich.
Wie aus vorstehender Beschreibung insgesamt deutlich wird, kann in der Praxis das Kabel 23 leicht und
sicher mittels des mit der Rastkante 27 zusammenwirkenden Schwenknockens 24 in der Kabelaufnahmeöffnung
30 der Buchse 10 bzw. 40 verriegelt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Buchse 10 bzw. 40
bereits in der öffnung 11 der Wand 13 festgelegt ist oder nicht. In jedem Fall kann bei Bedarf der
Schwenknocken 24 auch leicht wieder von der Rastkante 27 gelöst bzw. erneut, beispielsweise nach
einem axialen Verschieben des Kabels 23, festgelegt werden. Das Kabel 23 ist außerdem in der Zugentla-
stungsbuchse 10 bzw. 40 durch entsprechend weites Niederdrücken des Schwenknockens 24 sicher und
unverrückbar arretiert, wobei die Abdeckung 29 oder der Greifkörper 41 für das Kabel 23 einen Abriebschutz
bilden. Gleichzeitig drückt der Nockenvorsprung 28 des Schwenknockens 24, wie aus F i g. 3 ersichtlich, das
Kabel 23 aus der Längsmittelachse der Kabelaufnahmeöffnung 30 heraus und preßt es gegen die Rippen 31,32,
33 oder gegen die Zähne 35, so daß dadurch außer einer sicheren Halterung auch eine wirksame Zugentlastung
gewährleistet ist.
Schließlich ist durch den vorgesehenen Zwischenraum 34 bzw. die Hohlräume 36 und/oder 51 ein leichtes
Lösen des Schwenknockens 24 von der Rastkante 27 möglich.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Einstückige Kabelzugentlastungsbuchse mit einer axial verlaufenden Kabelaufnahmeöffnung,
einem diese umgebenden Halsteil mit an dessen Umfang vorgesehenen Rastmitteln zum unabhängigen
bzw. gesonderten Befestigen der Buchse in einer Wandöffnung oder dgl. und einem zum gesonderten
Festlegen des Kabels in der Kabelaufnahmeöffnung vorgesehenen Verriegelungsteil, das in einer im
Umfang des Buchsenkörpers angeordneten, in die axiale Kabelaufnahmeöffnung mündenden radialen
öffnung einrastbar ist und in dieser Stellung zwischen seinem in die Kabelaufnahmeöffnung
ragenden Ende und der gegenüberliegenden Buchseninnenwand das Kabel hält, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verriegelungsteil als an der Kante der radialen Buchsenöffnung angelenkter
Schwenknocken (24, 26) ausgebildet und lösbar mit der der NockenanlenksteJle (25, 50) axial
gegenüberliegenden Kante (27) der radialen Buchsenöffnung derart verriegelbar ist, daß ein in die axiale
Kabelaufnahmeöffnung (30) ragender Nockenvorsprung (28) mit dem Kabel (23) in Eingriff steht
sowie zwischen dem Schwenknocken (24, 26) und der Rastkante (27) der radialen Buchsenöffnung ein
von außen zugänglicher Zwischenraum (34) zum Lösen des Schwenknockens (24, 26) von der
Rastkante (27) gebildet ist. jo
2. Buchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkartige Verbindung des Schwenknockens
(24, 26) mit der radialen Buchsenöffnung einstückig mit einem Steg (50) ist, der durch einen
Hohlraum (51) von dem Schwenknocken (24, 26) getrennt ist.
3. Buchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nahe der Rastkante (27) der radialen
Buchsenöffnung im Körper der Buchse (10, 40) ein von außen zugänglicher Hohlraum (36) zum Lösen
der Rastkante (27) vom Schwenknocken (24, 26) gebildet ist.
4. Buchse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastkante (27) der
radialen Buchsenöffnung als mit mehreren am Nockenkörper (24) vorgesehenen Zähnen (26)
zusammenwirkende Sperrklinke ausgebildet ist.
5. Buchse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Nokkenvorsprung
(28) des Schwenknockens (24,26) und 3«
dem in der axialen Kabelaufnahmeöffnung (30) befindlichen Kabel (23) ein Kabelabriebschutz in
Form einer am Buchsenkörper angelenkten Abdekkung (29) oder eines von außen in die Kabelaufnahmeöffnung
(30) hineinverschwenkbaren Greifkör- ΐΓ>
pers (41) angeordnet ist.
6. Buchse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Nockenvorsprung
(28) des Schwenknockens (24, 26) mit an der gegenüberliegenden Buchseninnenwand vorgesehe- w>
nen Rippen (31—33), Kanten, Zähnen (35) oder dgl. zum Halten des Kabels (23) zusammenwirkt.
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1975
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DE3433234C2 (de) * | 1983-09-16 | 1998-08-20 | Kitagawa Ind Co Ltd | Kabeldurchführung |
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