DE3490269C2 - Wasserfahrzeug mit einstellbarem Tiefgang - Google Patents
Wasserfahrzeug mit einstellbarem TiefgangInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Wasserfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Flußmündungen oder Baien einer Meeresküste kann das Problem von seichtem und
schwer fahrbarem Wasser auftreten. Der zum Fahren von seichtem Wasser erforderliche
geringe Tiefgang wirkt sich ungünstig auf die Fahreigenschaften auf grober See aus.
Ein Wasserfahrzeug der eingangs erwähnten Art ist aus der DE-OS 17 81 285 bekannt. Bei
diesem Wasserfahrzeug in Form eines großen Ozeanschiffes, wie z. B. eines Öltankers oder
Erztransporters, erstreckt sich die der Unterseite des Rumpfes entsprechende obere
Begrenzungswand der Rumpfausnehmung parallel zur Unterseite der Rumpfteile und zum
Wasserpegel. Ein solches Wasserfahrzeug zeigt nicht unter allen Betriebsbedingungen
günstige Fahreigenschaften.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wasserfahrzeug zu schaffen, das auf sehr
seichtem Wasser und auf grober See gute Fahreigenschaften hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Wasserfahrzeug mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
In einer Ausbildung der Erfindung wird mindestens
ein zusätzlicher Klappenkörper an einer zwischenliegenden
Stelle in der Rumpfausnehmung verwendet. Dadurch wird die
Rumpfausnehmung in zwei oder mehr Abschnitte unterteilt. Die
in diese Abschnitte eingepumpte Luft bleibt darin eingeschlossen
und kann nicht entweichen. Bei Kippbewegungen des Fahrzeugs
bleibt der Wasserpegel in jedem Abschnitt durchschnittlich
konstant, so daß die Stabilität des Fahrzeugs
gewährleistet ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Klappenkörper
um eine sich zwischen den Rumpfteilen nahe der Oberseite der
Rumpfausnehmung erstreckende Querwelle verschwenkbar, wobei
in der Ruhestellung der Klappenkörper sich etwa parallel zur Unterseite des Rumpfes
erstreckt. In dieser Ruhestellung fluchtet die Klappe
nahezu mit der oberen Begrenzungswand der Rumpfausnehmung,
wodurch der Strömungswiderstand sehr gering ist. Im Falle einer
Störung des Klappenbewegungsmechanismus, bei der
die Klappe nicht völlig in die Ruhestellung bewegt werden
kann oder locker hängt, ist die im normalen Fahrzeugstand
auftretende Hemmung gering.
Gemäß der Erfindung enthält die Einrichtung zum Zuführen von Druckluft eine von
einem Motor angetriebene Zentrifugalluftpumpe. Eine solche
Zentrifugalluftpumpe kann eine verhältnismäßig große Menge
Luft aber bei geringem Druck liefern. Für die vorliegende
Verwendungsart ist dies vorteilhaft, da in sehr kurzer Zeit
die Rumpfausnehmung vollgepumpt werden kann. Auch beim Abströmen
von Luft z. B. infolge Bewegungen des Fahrzeugs oder
Wellenschlags wird der Luftverlust schnell kompensiert.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung haben die Luftzufuhrmittel
einen derart in der Rumpfausnehmung ausmündenden
Auslaß, daß die durch den Auslaß abgeführte Luft bei der
Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs sich in Form einer Luftschicht
zwischen einem erheblichen Teil des Rumpfes und dem Wasser
ausdehnt. In dem normalen Fahrzustand d. h. mit Klappenkörpern
in der Ruhestellung und mit eingeschalteter Luftzuführeinrichtung
wird somit während der Fahrt eine Luftschicht
gebildet, die den Fahrwiderstand beträchtlich verringern
kann. Es kann daher eine hohe Fahrgeschwindigkeit erreicht
werden.
Eine vorteilhafte Form des Auslasses der Luftzufuhrmittel
ist erfindungsgemäß ein in der Querrichtung verlaufender
Schlitz. Dieser Schlitz schafft eine gute Verteilung der
Luft über die Breite des Rumpfs.
Mit Rücksicht auf die besonderen Verwendungsarten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
wird es vorzugsweise aus einem
leichten Material, z. B. Aluminium, hergestellt. In der Praxis
hat es sich ergeben, daß bei einer Gesamtlänge von 16 m eine
Wasserverdrängung von 15 bis 20 Tonnen bei einem entsprechenden,
sehr geringen Tiefgang von 0,4 bis 0,5 m mit der Rumpfausnehnung
in vollgepumpten Zustand erreichbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der in den Figuren
dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
eines Wasserfahrzeugs;
Fig. 2 und 3 Rückansichten des Wasserfahrzeugs nach Fig. 1 mit
einem Klappenkörper in der Ruhe- bzw. Arbeitsstellung;
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Wasserfahrzeugs
in einer anderen Ausführungsform;
Fig. 5 eine schematische Unteransicht auf den Boden des Wasserfahrzeugs
nach Fig. 4;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht von unten her des Wasserfahrzeugs
nach den Fig. 4 und 5;
Fig. 7 und 8 teilweise den Fig. 4 und 5 entsprechende Ansichten; und
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform des Wasserfahrzeugs.
Das in Fig. 1 dargestellte Wasserfahrzeug 1 stellt eine Fähre dar. Die
Fähre 1 hat einen Rumpf 2 mit zwei Rumpfteilen 3, 4.
Die Rumpfteile 3, 4 erstrecken sich in der Längsrichtung auf
den Seiten des Schiffs. Zwischen den Rumpfteilen 3 und 4
wird eine Rumpfausnehmung 5 gebildet. Die Rumpfausnehmung 5
wird auf den Längsseiten durch die Rumpfteile 3 und 4 begrenzt
und ist bei dieser Ausführungsform nach vorne, nach hinten und nach unten offen.
Auf der Hinterseite und der Vorderseite der Rumpfausnehmung
5 sind Klappenkörper 6, 8 angebracht. Diese Klappenkörper
sind schwenkbar mit dem Rumpf 2 verbunden und in schematisch
angedeuteten Lagern 7 auf der Oberseite der Rumpfausnehmung
gelagert, wobei die Klappenkörper um je eine Querwelle 11
schwenkbar gelagert sind. Die Klappenkörper 6, 8 können aus
einer in Fig. 2 dargestellten Ruhestellung, in der die Klappenkörper
eine horizontale Lage einnehmen und somit einen minimalen
Strömungswiderstand erzeugen, in eine in Fig. 3 gezeigte
Arbeitsstellung schwenken, in der sie sich vertikal
erstrecken.
In der in Fig. 3 angegebenen Arbeitsstellung
sperren die Klappenkörper 6, 8 die Rumpfausnehmung 5 nach vorne und hinten.
Im Wasserfahrzeug
1 ist eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen. Diese Luftzufuhreinrichtung wird
durch eine in Fig. 3 schematisch angegebene Zentrifugalluftpumpe
9 gebildet, die einen in die Rumpfausnehmung 5 ausmündenden
Luftauslaß 10 besitzt. Mittels der Luftzufuhreinrichtung kann
Luft in die von den Klappenkörpern 6, 8 abgeschlossene Rumpfausnehmung
gepumpt werden.
In der Ruhestellung der Klappenkörper 6
und 8, also in dem Zustand, in dem die Rumpfausnehmung nach
vorne und nach hinten offen ist, hat das Wasserfahrzeug 1 einen
für eine normale Fahrt in hinreichend tiefem Wasser geeigneten
Tiefgang. In Fig. 2 zeigt dies der angegebene Wasserpegel
12. Mit den Klappenkörpern 6, 8 in der wirksamen Arbeitsstellung, d. h.
nach dem Einpumpen von Luft in die Rumpfausnehmung, ist der Tiefgang
des Wasserfahrzeugs 1 erheblich verringert, was in Fig. 3 mit
dem Wasserpegel 13 angedeutet ist. In diesem Zustand kann
das Wasserfahrzeug 1 in sehr seichtem Wasser fahren, so daß mit
einer üblichen Fähre unerreichbare Stellen mit der Fähre 1
bequem erreicht werden können. Da erfindungsgemäß
die Luftzufuhrmittel eine Zentrifugalluftpumpe
enthalten, die ein großes Luftvolumen mit geringer Druckerhöhung
liefern kann, kann die Rumpfausnehmung 5 in kurzer
Zeit mit Luft gefüllt werden. Der Tiefgang des Wasserfahrzeugs 1
läßt sich somit sehr schnell anpassen, so daß das Fahrzeug
in hinreichend tiefem Wasser mit dem normalen Tiefgang und
beim Erreichen eines Teils geringerer Wassertiefe sofort mit
einem an diese geringere Wassertiefe angepaßten geringeren
Tiefgang fahren kann.
Wenn das Wasserfahrzeug z. B. infolge Ebb- und
Flutbewegungen in seichtem Wasser festzulaufen droht oder bereits
festgelaufen ist, kann das Fahrzeug einfach wieder schwimmend
gemacht werden, indem der Tiefgang erfindungsgemäß
verringert wird.
Das Wasserfahrzeug nach den Fig. 4 bis 6 ist in Form eines Schlepp-
oder Arbeitsboots insbesondere für Gebiete mit seichtem Wasser
ausgebildet. Der Rumpf 21 des Fahrzeugs 20 hat zwei Rumpfteile
22, 23. Zwischen den Rumpfteilen 22, 23 wird eine Rumpfausnehmung
18 gebildet. Die obere Begrenzungswand der Rumpfausnehmung
18, d. h. der Boden 24, neigt ab in Richtung auf den
Bug das Fahrzeugs im wesentlichen bis zum Pegel der Unterseite
der beiden Rumpfteile 22, 23. Die so erhaltene Rumpfform,
die in Fig. 6 deutlich dargestellt ist, erteilt dem Fahrzeug
20 günstige Fahreigenschaften, z. B. eine große Stabilität
und einen verhältnismäßig geringen Strömungswiderstand bei
höherer Geschwindigkeit. Aus den Figuren ist ersichtlich,
daß die Rumpfausnehmung 18 nur auf der Hinter- und der Unterseite
offen ist. Zum Verringern des Tiefgangs genügt es
somit, einen einzigen Klappenkörper 25 auf der Hinterseite des Fahrzeugs
zu verschwenken. Dieser Klappenkörper 25 ist um eine Querwelle 19
drehbar, die in einer Ausnehmung 29 im Boden 24 gelagert ist.
An den Enden der Querwelle 19 sind Arme 40 angebracht, deren
freie Enden von hydraulischen Schraubenwinden 27 angegriffen
werden können. Mittels der hydraulischen Schraubenwinde 27
kann der Klappenkörper 25 aus der Ruhestellung, in der er in der
Ausnehmung 29 liegt, in eine Arbeitsstellung bewegt werden,
in der er sich vertikal nach unten erstreckt.
Das Wasserfahrzeug 20 ist mit einem zweiten Klappenkörper 26 versehen,
der in entsprechender Weise in einer Ausnehmung 30 untergebracht
ist und mittels Arme 41 und Schraubenwellen 28 aus einer
Ruhestellung in eine Arbeitsstellung und umgekehrt geschwenkt
werden kann. Der zweite Klappenkörper 26 ist dazu vorgesehen,
die Rumpfausnehmung 18 in zwei Teile aufteilen zu können,
wodurch die in die von den Klappenkörpern abgeschlossene Rumpfausnehmung
18 gepreßte Luft besser festgehalten wird, was
einen günstigen Einfluß hat auf die Längsstabilität des
Wasserfahrzeugs 20 bei einem eingestellten, geringen Tiefgang.
Der Rumpf 21 des Wasserfahrzeugs 20 hat eine Einrichtung
31 zum Zuführen von Druckluft. Diese Luftzufuhreinrichtung 31 enthält eine Zentrifugalluftpumpe 32,
die durch Leitungen 33 mit der Rumpfausnehmung
18 verbunden ist. Die Leitung 33 ist abgezweigt, so daß jedem
der durch die Klappenkörper 26 voneinander getrennten Teile Luft
zugeführt werden kann. Die Leitung 33 enthält Sperrglieder
34. In dem nicht wirksamen Zustand der Luftzufuhreinrichtung
31 verhüten diese Sperrglieder, daß Wasser in die Leitung
33 eindringt. Außerdem ist es mittels der Sperrglieder 34
möglich, selektiv einem der durch die Klappenkörper 26 voneinander
getrennten Teile Luft zuzuführen. In dieser Weise kann der
Trimm des Wasserfahrzeugs 20 in bestimmten Fällen geändert werden.
Das Wasserfahrzeug 20 wird mittels zweier Antriebsschrauben 35 angetrieben,
die mit nicht dargestellten, je in einem der
Rumpfteile 22, 23 untergebrachten Motoren verbunden sind. In
der Mitte des Hinterschiffs ist eine drehbare Vorschubvorrichtung
36 angebracht, die in diesem Falle in Form eines Wasserstrahls
ausgebildet ist. Mittels dieses drehbaren Vorschubrohrs
läßt sich das Schiff 20 sehr gut manövrieren,
während das Rohr zum Antrieb beim Geradeausfahren beiträgt.
Die drehbare Vorschubvorrichtung 36 wird von einem Motor 37
angetrieben. Die Übersetzung kann vorteilhaft hydraulisch
ausgebildet sein.
Fig. 4 zeigt das Schiff 20 in dem Zustand verringerten Tiefgangs.
Der Wasserpegel ist mit 38 bezeichnet. Zum Vergleich
ist der Wasserpegel 39 im normalen Fahrzustand gezeichnet.
Es ist ersichtlich, daß das Wasserfahrzeug 20 erfindungsgemäß im Zustand verringerten
Tiefgangs in bezug auf den normalen Fahrzustand nach vorne
gekippt ist. Die obere Begrenzungswand 24 der Rumpfausnehmung
verläuft in dem normalen Fahrzustand nahezu parallel
zum Wasserpegel, während die Unterseite der Rumpfteile 22, 23
nach hinten geneigt ist. Dabei kann das Fahrzeug bei höherer
Geschwindigkeit planieren.
Im Hinblick auf die besondere
Rumpfform ist es möglich, daß beim Fahren mit verhältnismäßig
hoher Geschwindigkeit auf der Vorderseite der Rumpfteile
22, 23 in der Rumpfausnehmung 18 ein Unterdruck auftritt. Um dessen
ungünstige Wirkungen zu beseitigen, sind an dieser
Stelle Öffnungen 42 im Rumpf vorgesehen, die durch Lufteinlaß
44 in Verbindung stehen. Beim Auftreten eines Unterdrucks
wird somit Luft eingesaugt, so daß der Unterdruck behoben
wird. Die Rückschlagventile 45 sind dazu vorgesehen, zu
verhüten, daß mittels der Luftzufuhreinrichtung 31 in die
Rumpfausnehmung 18 eingepumpte Luft durch die Öffnungen 42
abströmen würde.
Das in den Fig. 7 und 8 dargestellte Wasserfahrzeug 50 hat einen
Rumpf 51 der gleichen Form wie der Rumpf 21 des Wasserfahrzeugs 20
nach Fig. 4 bis 6. Der Klappenkörper 52 ist um eine vertikale, zentrale
Welle 61 verdrehbar. Die Welle 61 ist mit einem Triebwerk
64 verbunden, das von einem Motor 54 angetrieben wird.
Der Motor 54 kann über das Triebwerk 64 den Klappenkörper 52 aus
der in den Figuren dargestellten Ruhestellung in eine wirksame,
quer dazu gerichtete Arbeitsstellung überführen. Die wirksame Arbeitsstellung
ist in Fig. 8 mit einer gestrichelten Linie angedeutet.
In der angegebenen Ruhestellung ergibt der Klappenkörper 52 einen
minimalen Strömungswiderstand.
Die Luftzufuhreinrichtung 55 des Wasserfahrzeugs 50 ist erfindungsgemäß
derart ausgebildet, daß die aus dem in der Rumpfausnehmung
ausmündenden Auslaß strömende Luft bei der Vorwärtsbewegung
des Fahrzeugs sich in Form einer Luftschicht
zwischen einem erheblichen Teil des Rumpfes 51 und dem Wasser
verbreitet. Der Auslaß der Luftzufuhreinrichtung 55 ist dazu
in Form von Schlitzen ausgebildet. Der im vorderen Teil
ausmündende Luftzufuhrauslaß besteht aus zwei schrägen
Schlitzen, denen über ein Verteilerrohr 57 und eine Leitung
56 Luft von der Pumpe 62 zugeführt wird. Bei dieser Anordnung
der Schlitze 58 können sie außerdem die gleiche Funktion
erfüllen wie die Öffnungen 42 des Fahrzeugs 20. Dazu
ist in der Leitung 56 ein nicht dargestelltes Rückschlagventil
untergebracht.
Der in den hinteren Teil der Rumpfausnehmung ausmündende Auslaß
der Luftzufuhreinrichtung 55 hat die Form eines quer verlaufenden
Schlitzes 60. Diesem Schlitz 60 wird durch ein Verteilerrohr 59
und die Leitung 56 Luft von der Pumpe 62 zugeführt.
Wenn der Tiefgang des Wasserfahrzeugs 50 in der vorher beschriebenen
Weise verringert werden soll, wird der Klappenkörper 53
nach unten geschwenkt und der Klappenkörper 52 in die Querstellung
gebracht. Darauf wird in der vorstehend beschriebenen Weise
der Rumpfausnehmung Luft zugeführt, wodurch der Tiefgang
sich verringert.
Die Luftauslässe in Form
der Schlitze 58, 60 werden beim normalen Fahren benutzt. Die
Klappenkörper 53 und 52 befinden sich dabei in der Ruhestellung,
während die Rumpfausnehmung normalerweise mit Wasser gefüllt
ist. Indem während dieser normalen Fahrt die Luftzufuhreinrichtung
55 betätigt wird, wird Luft aus den Schlitzen 58
und 60 herausgepreßt. Diese Luft wird von dem entlang fließenden
Wasser mitgeführt und bildet eine dünne
Luftschicht längs der oberen Begrenzungsaufwand der Rumpfausnehmung,
d. h. des Bodens 63. Infolgedessen verringert sich in bekannter
Weise der Strömungswiderstand, wodurch das Wasserfahrzeug
50 eine höhere Geschwindigkeit erreichen kann bei gleicher
Geschwindigkeit weniger Energie verbraucht.
Das Wasserfahrzeug 71 nach Fig. 9 hat eine Rumpfausnehmung 78, die
auf beiden Längsseiten und nach vorne zu durch Rumpfteile 72 und 73 begrenzt
wird, während die Begrenzung auf der Oberseite
durch den sich nach unten bis zur Ebene der Unterseite
der Rumpfteile 72, 73 erstreckenden Boden 74 gebildet wird.
Die hier nicht dargestellte Luftzufuhreinrichtung mündet bei 75
in die Rumpfausnehmung.
Um die vorteilhaften Möglichkeiten des Wasserfahrzeugs nach der Erfindung
optimal ausnutzen zu können, wird es aus einem leichten
Material, z. B. Aluminium, hergestellt. Das Gesamtgewicht
des Wasserfahrzeugs und somit die Wasserverdrängung bleiben dabei
gering, so daß auch der minimale Tiefgang sehr gering sein
kann. Um einen für eine gute Stabilität hinreichenden Tiefgang
beim Fahren in rauher See
zu erzielen, können im Wasserfahrzeug Ballasttanks verwendet
werden.
Claims (8)
1. Wasserfahrzeug mit einem Rumpf (21; 51), der mindestens zwei nach unten vorstehende,
in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73)
enthält, die zwischen sich und der zum Fahrzeugbug sich bis zur Ebene der Unterseiten
der Rumpfteile erstreckenden Unterseite (24; 63; 74) des Rumpfes eine nach unten offene
Rumpfausnehmung (5; 18; 78) begrenzen,
wenigstens einem Klappenkörper (6, 8; 25, 26; 52, 53), der zwischen einer Ruhestellung und einer die Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73) miteinander verbindenden Arbeitsstellung verstellbar ist, und
mit einer Einrichtung (31; 55) zum Zuführen von Druckluft in die Rumpfausnehmung (5; 18; 78),
dadurch gekennzeichnet,
dsß in dem normalen Fahrzustand des Fahrzeugs die Unterseiten der Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73) zum Fahrzeugheck geneigt sind und die der Unterseite (24; 63; 74) des Rumpfes entsprechende obere Begrenzungswand der Rumpfausnehmung (5; 18; 78) nahezu parallel zum Wasserpegel verläuft, und
daß das Wasserfahrzeug (20) im Zustand verringerten Tiefgangs bezogen auf den normalen Fahrzustand nach vorne gekippt ist.
wenigstens einem Klappenkörper (6, 8; 25, 26; 52, 53), der zwischen einer Ruhestellung und einer die Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73) miteinander verbindenden Arbeitsstellung verstellbar ist, und
mit einer Einrichtung (31; 55) zum Zuführen von Druckluft in die Rumpfausnehmung (5; 18; 78),
dadurch gekennzeichnet,
dsß in dem normalen Fahrzustand des Fahrzeugs die Unterseiten der Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73) zum Fahrzeugheck geneigt sind und die der Unterseite (24; 63; 74) des Rumpfes entsprechende obere Begrenzungswand der Rumpfausnehmung (5; 18; 78) nahezu parallel zum Wasserpegel verläuft, und
daß das Wasserfahrzeug (20) im Zustand verringerten Tiefgangs bezogen auf den normalen Fahrzustand nach vorne gekippt ist.
2. Wasserfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine
Klappenkörper (6, 8; 25, 26; 52, 53) im Bereich des Fahrzeughecks angeordnet ist.
3. Wasserfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Klappenkörper (6, 8; 25, 26; 52, 53) um eine nahe der oberen
Begrenzungswand der Rumpfausnehmung (5; 18; 78) angeordnete Querwelle (11; 19)
schwenkbar ist und sich in seiner Ruhestellung im wesentlichen parallel zur Unterseite
(24; 63; 74) des Rumpfes und in seiner Arbeitsstellung etwa vertikal dazu erstreckt.
4. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung (31; 55) zum Zuführen von Druckluft eine von einem Motor
angetriebene Zentrifugalluftpumpe aufweist.
5. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung (31; 55) zum Zuführen von Druckluft einen
derart in die Rumpfausnehmung (5; 18; 78) mündenden Auslaß (58, 60) aufweist, daß
bei vorwärts bewegtem Fahrzeug und in der Ruhestellung befindlichen Klappenkörper
(6, 8; 25, 26; 52, 53) die durch den Auslaß strömende Luft vom Wasser mitgeführt und
sich in Form einer dünnen, längs der oberen Begrenzungswand der Rumpfausnehmung
(5; 18; 78) strömenden Luftschicht zwischen einem erheblichen Teil des Rumpfes und
dem Wasser verbreitet.
6. Wasserfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß (60)
wenigstens ein in Querrichtung des Fahrzeugs verlaufender Schlitz ist.
7. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der Vorderseite der Rumpfteile (3, 4; 22, 23; 72, 73)
in der Rumpfausnehmung (5; 18; 78) Öffnungen (42) vorgesehen sind, die,
vorzugsweise durch Rückschlagventile (45) und einen Luftbehälter (43), mit einem
Lufteinlaß (44) derart verbunden sind, daß beim Auftreten eines Unterdrucks Luft
eingesaugt wird.
8. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterseite (24; 63; 74) des Rumpfes im hinteren Teil des
Fahrzeugs zum Fahrzeugheck hin geneigt ist.
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