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DE3443939C2 - Verfahren zum Entfernen der Schutzfolie von mit belichtetem Photoresist laminierten Leiterplatten - Google Patents

Verfahren zum Entfernen der Schutzfolie von mit belichtetem Photoresist laminierten Leiterplatten

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DE3443939C2
DE3443939C2 DE19843443939 DE3443939A DE3443939C2 DE 3443939 C2 DE3443939 C2 DE 3443939C2 DE 19843443939 DE19843443939 DE 19843443939 DE 3443939 A DE3443939 A DE 3443939A DE 3443939 C2 DE3443939 C2 DE 3443939C2
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung von auf plattenförmigen Körpern befindlichen Schutzfolien mit Hilfe eines auftragbaren, als Flächenelement ausgebildeten oder sich ausbildenden, zweiseitig klebenden Haftelements. Hierbei wird auf die eine abgewinkelte Kante oder Eckkante ab- und überdeckenden Flächenteile der auf dem plattenförmigen Körper befindlichen Folie ein zweiseitig klebendes Haftelement aufgetragen oder gebildet. Danach werden die auf dem plattenförmigen Körper befindlichen Flächenteile des Haftelementes in Foliendiagonalrichtung oder in einer Richtung von diesem gelöst, welche zu den Folienkanten einen Winkel Alpha bildet, der größer als 0° und kleiner als 90° ist. Die beidseitig klebenden Haftelemente sind auf einem Trägerband angeordnet, deren Position zur Sensorsteuerung mit einer aufgetragenen Markierung oder einer Bandperforation markiert ist. Das Trägerband ist zu einer Rolle aufgerollt und auf einer Lagerrolle der Zangenbacken über ein im vorderen Zangenmaul befindliches Preßelement intermittierend abrollbar gelagert. Die Haftfläche kann auch durch Aufsprühen und/oder Auftropfen oder Aufstreichen eines Flüssigklebers auf die Flächenteile dort gebildet werden. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens, welche aus einer Einrichtung zum Auftragen eines Haftelementes und einer weiteren Einrichtung zum Entfernen des Haftelementes und der damit verbundenen Polyester-Schutzfolie besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen der Schutzfolie von mit belichtetem Photoresist laminierten Leiterplatten mit Hilfe eines flächenförmigen Haftelementes, welches auf die zu entfernende Schutzfolie geklebt und anschließend im wesentlichen über Eck von der Leiterplatte abgezogen wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Zur Herstellung einer Leiterplatte für elektrische Schaltungen wird eine aus einem Trägermaterial bestehende und mit einem elektrisch leitfähigen Stoff beschichtete Platte mit einem lichtempfindlichen Trockenresistfilm laminiert. Dieser Trockenresistfilm besteht aus einer lichtempfindlichen Kunststoffolie und zum Schutz derselben aus einer darüber befindlichen Polyesterfolie. Der Trockenresistfilm wird an zwei oder mehr Kanten der Leiterplatte überständig laminiert. Nach diesem Vorgang werden die Leiterplatten von Hand am Rand beschnitten, wobei geringe Überstände der Folie verbleiben, welche später, das heißt nach dem sich anschließenden Belichtungsvorgang dazu genutzt werden, die Schutzfolie von Hand zu erfassen und abzuziehen. Mit Hilfe eines die elektrische Schaltung darstellenden Kontaktfilms erfolgt die Belichtung des Resistfilms, und nachdem die Polyester-Schutzfolie entfernt ist, entsteht mittels entsprechender weiterer Behandlungen in verschiedenen Bädern auf der Platte das gewünschte Leiterfeld.
  • Die lichtempfindliche Kunststoffolie des Trockenresistfilms ist aus mehreren Gründen mit einer Schutzfolie versehen, welche nach der Belichtung vollständig entfernt werden muß, ohne daß Beschädigungen der lichtempfindlichen Folie erfolgen oder Reste der Schutzfolie auf der lichtempfindlichen Folie verbleiben dürfen.
  • Wegen der äußerst geringen Dimensionen der einzelnen Leiter und elektrischen Bausteine auf dem Leiterfeld ist es erforderlich, den Belichtungsvorgang vollständig staubfrei durchzuführen.
  • Die Schutzfolie auf der lichtempfindlichen Kunststoffolie des Resistfilms gestattet den Transport derselben im aufgerollten Zustand und ermöglicht auch den Transport der mit den Folien beschichteten Leiterplatten im gestapelten Zustand.
  • Die manuelle Entfernung der Schutzfolie von der lichtempfindlichen Kunststoffolie ist sehr lohnintensiv und darüber hinaus auch ungenau, da vor der Entfernung der Folie eine Beschneidung des Randes, ebenfalls von Hand durchgeführt werden muß.
  • In einer Weiterentwicklung der Leiterplattenfertigung ist man bestrebt, an der einzelnen Leiterplatte einen oder mehrere Ränder frei von einer auflaminierten Folie zu lassen, so daß die Platte an diesen freien Rändern von Greifwerkzeugen erfaßt werden kann, welche die Leiterplatte durch alle Bearbeitungsstationen, Bäder und dergleichen führen. Bei diesen Ausführungsformen ist es äußerst schwierig die Schutzfolie zu entfernen.
  • Aus der DE-OS 33 39 723 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Ablösen der Schutzfolie von laminierten Leiterplatten bekannt, bei dem die laminierten Leiterplatten über Transportrollen laufend an der Ober- und Unterseite mit einem einseitig beleimten Klebeband versehen werden, wobei durch ein anschließendes Abziehen des aufgebrachten Klebebandes übe eine Leistenkante, welche mit der Leiterplatte einen Abziehspalt bildet, die Schutzfolie abgelöst, abtransportiert und gespeichert wird. Die Leistenkante bildet zur Transportrichtung einen Winkel von 45° und die sich anschließende Fläche zur Plattenebene ebenfalls einen Winkel von 45°.
  • Diese bekannte Vorrichtung verwendet ein kontinuierliches bzw. endloses Klebeband, wodurch erhebliche Materialmengen benötigt werden. Zu Beginn des Verfahrens ist es erforderlich, das Kopfteil des Klebebandes über den Abziehspalt den entfernt liegenden Abziehrollen zuzuführen, wodurch es nicht möglich ist, den Abziehvorgang voll automatisch durchzuführen.
  • Ferner müssen die Leiterplatten in einer sich unmittelbar anschließenden Folge beschickt werden, wenn das Klebeband nicht unterbrochen oder nicht ein Plattenabstand durch an sich vergeudetes Klebeband überbrückt werden soll. Wird das Klebeband unterbrochen, so ist ein neuer Einfädelvorgang erforderlich.
  • Schließlich ist es bei der bekannten Vorrichtung erforderlich, mit Hilfe des Klebestreifens den freien Rand der zu entfernenden Folie über den Abziehspalt anzuheben, über das Abziehblech zu ziehen und den Abziehrollen zuzuführen. Hierbei besteht sehr leicht die Gefahr, daß die von der Leiterplatte gelöste Folie an der Abziehkante einreißt oder das Klebeband sich von der zu entfernenden Folie löst und diese damit nicht von der Leiterplatte abhebt.
  • Aus dem Prospekt der Firma Conergo, Järfälla, Schweden, (4. 84) ist eine Vorrichtung zur Entfernung einer Schutzfolie von einer Leiterplatte bekannt, bei der mehrere parallel angeordnete und einseitig klebende Klebebänder verwendet werden, welche kontinuierlich und ununterbrochen auf die Folien zur Entfernung derselben geklebt werden. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird noch ein Vielfaches an Material verwendet, im Vergleich zu der zuvor genannten Vorrichtung.
  • Aus der DE-OS 27 47 265 ist eine Vorrichtung zum Abziehen einer Folie von einem plattenförmigen Träger mit Hilfe eines selbstklebenden Bandes bekannt. Das selbstklebende Band befindet sich auf einer Walze, welche zur Förderbahn parallel angeordnet ist. Durch die Verwendung eines Klebebandes treten die im Zusammenhang mit der DE-OS 33 39 723 bereits abgehandelten Nachteile auf. Durch den Einsatz des Klebebandes im rechten Winkel zu der aufzunehmenden Schutzfolie leistet die mit dem plattenförmigen Körper oder Träger verbundene Folie gegen das Abheben einen maximalen Widerstand. Dies hat die nachteilige Folge, daß die abzuhebende Folie abreißt oder daß Spannungen und damit Verzerrungen der Folie auftreten, so daß diese sich nicht glatt um die Aufwickelwalze legt. Damit wird die Aufnahmekapazität der Walze erheblich verringert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde hier Abhilfe zu schaffen und ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen, mit dessen Hilfe eine vollautomatische und äußerst sichere Entfernung der vollständigen Schutzfolie von der auflaminierten lichtempfindlichen Kunststoffolie mit einem äußerst geringen Verbrauch an Klebematerial erfolgt, wobei die aufzunehmende Schutzfolie gegen das Abheben einen minimalen Widerstand leistet.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung dadurch, daß die Leiterplatte mittels einer Verdrehvorrichtung justiert wird, so daß sich zwischen der Vorderkante der Platte und der Normalen zur Transportrichtung ein Winkel von 0° < Alpha < 90° einstellt, wobei anschließend das vordere Eck der Platte sowohl ober- als auch unterseitig derart mit einem zweiseitig klebenden Haftelement versehen wird, daß über den Rand der Schutzfolie hinaus auch Teile der unbedeckten Platte erfaßt werden und die Schutzfolie mittels Walzen abgezogen wird.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist die Haftfähigkeit des zweiseitig klebenden Haftelementes auf dem plattenförmigen Körper geringer als auf der zu entfernenden Schutzfolie. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, das Haftelement an der Stelle aufzunehmen, welche auf den plattenförmigen Körper geklebt ist, während bei einer weiteren abrollenden Aufnahme die nun folgende Schutzfolie mit dem Haftelement verbunden bleibt und sich daher von der lichtempfindlichen Kunststoffolie leicht abhebt, wobei diese selbst mit dem plattenförmigen Körper verbunden bleibt.
  • Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung besteht aus der folgenden Kombination, nämlich
    • a) eine Transport- und Justiereinrichtung, durch welche der plattenförmige Körper aus seiner Transportrichtung in eine definierte Arbeitsposition schwenkbar ist;
    • b) eine Einrichtung zum Auftrgen eines vorzugsweise zweiseitig klebenden Haftelementes, welche zangenförmig ausgebildet ist und plattenförmige Körper zur Aufnahme von Lagerrollen aufweist; und
    • c) eine Einrichtung zum Entfernen des Haftelementes und der mit diesem verbundenen Schutzfolie des plattenförmigen Körpers, welche ein achsparallel angeordnetes Walzensystem mit einer Einrichtung zur Konstanthaltung des Walzenabstandes aufweist.

  • In vorteilhafter Weise weist die Einrichtung zum Auftragen je eines zweiseitig klebenden Haftelementes auf einen mit deiner Schutzfolie versehenen Körper auf die eine abgewinkelte Kante oder Eckkante ab- und überdeckenden Flächenteile der auf dem plattenförmigen Körper befindlichen Folie zwei um eine Achse bewegliche, auf einer Seite der Achse angeordnete, mehrere Lagerrollen aufnehmende Zangenbacken auf, wobei im vorderen Zangenmaul der plattenförmige Körper einführbar ist. Auf der gegenüberliegenden Seite der Achse sind Hebelelemente der Zangenbacken mit Hilfe eines pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebes betätigbar ausgebildet, so daß eine Schließbewegung des Zangenmauls durchführbar ist.
  • In vorteilhafter Weise wird hierbei die beidseitig klebende Haftelemente auf einem Trägerband angeordnet, deren Position zur Sensorsteuerung mit einer aufgetragenen Markierung oder einer Bandperforation markiert ist.
  • Das Trägerband ist zu einer Rolle aufgerollt und auf einer Lagerrolle der Zangenbacken über ein im vorderen Zangenmaul befindliches Preßelement intermittierend abrollbar gelagert.
  • Die Einrichtung zum gleichzeitigen Entfernen einer oberen und einer unteren auf dem plattenförmigen Körper befindlichen Schutzfolie weist in vorteilhafter Weise in Transportrichtung hinter einer Transport- und Justiervorrichtung ein Walzenpaar auf, welches gegenläufig antreibbar und übereinander angeordnet ist, wobei deren Achsen parallel zur Ebene des auf der Transportvorrichtung zuführbaren plattenförmigen Körpers liegen und deren gemeinsame Mittelachse sich in der Mittelebene des plattenförmigen Körpers befindet.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist die Transport- und Justiervorrichtung zur Einstellung eines Winkels Alpha, welcher sich zwischen der Walzenachse und der Vorderkante des plattenförmigen Körpers befindet und größer als 0° und kleiner als 90° ist, eine Verdrehvorrichtung mit Antrieb auf, wobei dem gegenüberliegend ein beweglicher und antreibbarer Anschlag angeordnet ist.
  • Das zweiseitig klebende Haftelement kann nach der Erfindung durch Aufsprühen und/oder Auftropfen oder Aufstreichen eines Flüssigklebers gebildet werden.
  • Der Abstand der Walzen des Walzenpaares ist gemäß der Erfindung veränderbar und der Walzendruck der sich gegeneinander pressenden Walzen ist mit Hilfe einer pneumatisch- oder hydraulisch betätigbaren Vorrichtung und einem mechanischen Übertragungssystem konstant.
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigt
  • Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Einrichtung zum Entfernen einer Schutzfolie mit einer Einrichtung zum Auftragen von Haftelementen;
  • Fig. 2 eine Seitenansicht einer Einrichtung zum Auftragen von Haftelementen;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Halteband, welches mit Haftelementen und einer Perforation versehen ist;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 1, und
  • Fig. 5 eine Draufsicht der Vorrichtung nach Fig. 1.
  • Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, besteht die Vorrichtung nach der Erfindung aus einer Einrichtung 9 zum Auftragen eines Haftelementes 12 und einer damit integrierten weiteren Einrichtung zum Entfernen des Haftelementes 12 und der damit verbundenen Schutzfolie auf der Platte 11. Diese Einrichtung besteht aus einer Transport- und Justiervorrichtung zur Zuführung und Justierung der Platten 11 und aus einem Walzenpaar 1 und 2, welches gegenläufig antreibbar und übereinander angeordnet ist. Die Achsen der Walzen 1 und 2 sind parallel zur Ebene der auf der Transportvorrichtung 22 zuführbaren Platte 11 angeordnet und ihre gemeinsame Mittelachse liegt dabei in der Mittelebene der Platte 11.
  • Die Walzen 1 und 2 werden von dem Motor 3 angetrieben. Hierfür befindet sich auf der Achse der Walze 1 ein Zahnrad 23, welches das Zahnrad 24 antreibt. Dieses Zahnrad 24 ist im Eingriff mit dem Zahnrad 25 und dieses wiederum mit dem Zahnrad 26, welches auf der Achse der Walze 2 gelagert ist.
  • Die Walzen 1 und 2 dienen gleichzeitig zur Aufnahme der von der Platte 11 aufgenommenen Schutzfolien, wobei sich die Schutzfolie der Oberseite der Platte 11 auf die obere Walze 1 und die Schutzfolie der Unterseite der Platte 11 auf die untere Walze 2 aufrollt. Da sich hierdurch der Abstand der Walzen 1 und 2 voneinander ändert, jedoch der gegeneinander wirkende Druck der Walzen unabhängig von dem Abstand ihrer Achsen konstant sein muß, ist ein System erforderlich, welches in jeder Betriebsphase für einen konstanten Druck sorgt. Ein solches System wird anhand der Fig. 1 und 4 näher beschrieben.
  • Hierzu ist eine pneumatisch arbeitende Vorrichtung 14 vorgesehen, welcher über Gestänge 27 und 28 mit den Achsen der Walzen 1 und 2 verbunden ist. Die Achsen 29 und 30, auf denen die Zahnräder 24 und 25 frei laufen, sind über Zahnradsegmente 15 miteinander verbunden. Vergrößert sich der Abstand der Walzen 1 und 2, so führen die Achsen 29 und 30 entsprechende und gegenläufig gerichtete Drehungen aus, wodurch der Abstand der Gestänge 27 und 28 an den Angriffspunkten zur pneumatischen Vorrichtung 14 geändert wird. Durch eine Druckregelung wird dafür gesorgt, daß auch bei unterschiedlichen Abständen der Achsen der Walzen 1 und 2 gleiche Drücke an den Oberflächen der Walzen 1 und 2 herrschen.
  • Wie noch später näher ausgeführt wird, ist es für die Wirkungsweise der Erfindung von besonderer Bedeutung, daß die Platte 11 in einer definierten Position in den Wirkungsbereich der Walzen 1 und 2 gelangt. Hierfür dient die Justiervorrichtung 6, 8, 13 in Kombination mit der Transportvorrichtung 22, welche im folgenden anhand der Fig. 1, 4 und 5 näher beschrieben wird.
  • Mit der Transport- und Justiervorrichtung erfolgt die Einstellung eines Winkels Alpha, welcher sich zwischen der Walzenachse 1 bzw. 2 und der Vorderkante der Platte 11 befindet und welcher größer als 0° und kleiner als 90° sein muß.
  • Eine Verdrehvorrichtung 98 mit Antrieb und ein damit zusammenwirkender, gegenüberliegend angeordneter und beweglich ausgebildeter Anschlag 4, welcher von dem Antrieb 5 angetrieben wird, sorgt für eine Drehung der Platte 11 um den Winkel Alpha, sobald diese den vorderen Anschlag 6 erreicht hat. Der vordere Anschlag 6 ist mit Hilfe des Antriebes 7 absenkbar, so daß die Platte 11 unter dem Winkel Alpha in den Bereich der Walzen 1 und 2 gelangen kann. Bevor jedoch die Platte 11 den Walzen 1 und 2 zugeführt wird, kommt die Einrichtung 9 zum Einsatz, welche ein zweiseitig klebendes Haftelement sowohl auf die Oberseite der Platte 11 als auch auf ihre Unterseite befestigt. Diese Einrichtung wird im folgenden anhand der Fig. 2 und 3 beschrieben.
  • Die Einrichtung 9 zum Auftragen je eines zweiseitig klebenden Haftelementes 12 auf eine mit einer Schutzfolie versehen Platte 11 auf die eine abgewinkelte Kante oder Eckkante ab- und überdeckenden Flächenteile der auf der Platte 11 befindlichen Folie weist zwei um eine Achse 31 bewegliche, auf einer Seite der Achse 31 angeordnete, mehrere Lagerrollen 32 und 33 aufnehmende Zangenbacken 34 und 35 auf. Im vorderen Teil des Zangenmauls 36 ist die Platte 11 einführbar. Auf der gegenüberliegenden Seite der Achse 31 sind Hebelelemente 37 und 38 der Zangenbacken 34 und 35 mit Hilfe eines pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebes 21 betätigbar ausgebildet, so daß eine Schließbewegung des Zangenmauls 36 durchführbar ist.
  • Sobald die Platte 11 in den vorderen Teil des Zangenmauls 36 eingeführt ist, schließt sich die Zange, wodurch gleichzeitig auf die obere und untere Seite der Platte 11 ein Haftelement 12 aufgetragen wird, und zwar auf eine Position, welche aus der Fig. 1 zu entnehmen ist.
  • Nach dem Auftragen der Haftelemente 12 erfolgt mit Hilfe der Antriebe 20 eine Weiterbewegung der Lagerrollen 32 und 33 um eine Position, welche durch die Perforation 39 und die Sensoren 10 gesteuert wird.
  • Nachdem die Einrichtung 9 zum Auftragen der Haftelemente 12 diesen Arbeitsvorgang abgeschlossen hat, wird die Platte 11 unter dem Winkel Alpha den Walzen 1 und 2 zugeführt, wobei das Haftelement 12 an dem Teil der Fläche von den Walzen erfaßt wird, welcher auf der Platte (und nicht auf der Kunststoffolie) haftet. Da auch die obere Seite des Haftelementes 12 mit einem Haftmittel versehen ist und die Halterung des Haftelementes 12 auf der Platte 11 geringer ist, als auf der Kunststoffolie, haftet das auf der Platte 11 befindliche obere Haftelement 12 beim Einfahren der Platte 11 in den Wirkungsbereich der Walzen 1 und 2 an der oberen Walze 1 und in entsprechender Weise das untere Haftelement an der unteren Walze 2.
  • Beim weiteren Transport der Platte 11 durch den Walzenraum 1, 2 löst das Haftelement 12 die auf der Platte 11 befindliche Schutzfolie, welche bei der weiteren Bewegung auf die Walzen 1 bzw. 2 aufgewickelt wird.
  • Durch die Auftragung des Haftelementes 12 auf die Schutzfolie, welche sich auf der Platte 11 befindet, derart, daß über den Rand der Schutzfolie hinaus auch Teile der Platte 11 erfaßt werden, wird dafür gesorgt, daß zu jedem Zeitpunkt des Abtragevorganges stets größere Flächenteile des Haftelementes sich auf der Walze 1 bzw. 2 befinden, als auf der von der Platte 11 aufzunehmenden Schutzfolie. Gleichzeitig wirkt eine größere Fläche des Haftelementes auf die abzuhebende Folie als die Flächenteile der Schutzfolie, welche noch mit der Kunststoffolie verbunden sind. Damit ist sichergestellt, daß die Schutzfolie in jedem Fall vollständig von der lichtempfindlichen Kunststoffolie entfernt wird.

Claims (9)

1. Verfahren zum Entfernen der Schutzfolie von mit belichtetem Photoresist laminierten Leiterplatten mit Hilfe eines flächenförmigen Haftelementes, welches auf die zu entfernende Schutzfolie geklebt und anschließend im wesentlichen über Eck von der Leiterplatte abgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte mittels einer Verdrehvorrichtung justiert wird, so daß sich zwischen der Vorderkante der Platte und der Normalen zur Transportrichtung ein Winkel von 0° < Alpha < 90° einstellt, anschießend das vordere Eck der Platte sowohl ober- als auch unterseitig derart mit einem zweiseitig klebenden Haftelement versehen wird, daß über den Rand der Schutzfolie hinaus auch Teile der unbedeckten Platte erfaßt werden und die Schutzfolie mittels Walzen abgezogen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftfähigkeit des zweiseitig klebenden Haftelementes auf dem plattenförmigen Körper geringer als auf der zu entfernenden Schutzfolie ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch Aufsprühen und/oder Auftropfen oder Aufstreichen eines Flüssigklebers das zweiseitig klebende Haftelement gebildet wird.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 3, gekennzeichnet durch die folgende Kombination:
a) eine Transport- und Justiereinrichtung (22; 6, 8, 13), durch welche der plattenförmige Körper (11) aus seiner Transportrichtung in eine definierte Arbeitsposition schwenkbar ist;
b) eine Einrichtung (9) zum Auftragen eines vorzugsweise zweiseitig klebenden Haftelementes (12), welche zangenförmig ausgebildet ist und plattenförmige Körper (34, 35) zur Aufnahme von Lagerrollen (32, 34) aufeist; und
c) eine Einrichtung zum Entfernen des Haftelementes und der mit diesem verbundenen Schutzfolie des plattenförmigen Körpers (11), welche ein achsparallel angeordnetes Walzensystem (1, 2, 3) mit einer Einrichtung (14, 15, 24, 25, 27, 28) zur Konstanthaltung des Walzenabstandes aufweist.

5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (9) zum Auftragen je eines zweiseitig klebenden Haftelementes (12) auf einem mit einer Schutzfolie versehenen Körper (11) auf die eine abgewinkelte Kante oder Eckkante ab- und überdeckenden Flächenteile der auf dem plattenförmigen Körper (11) befindlichen Folie zwei um eine Achse (31) bewegliche, auf einer Seite der Achse (31) angeordnete, mehrere Lagerrollen (32, 33) aufnehmende Zangenbacken (34, 35) aufweist, wobei im vorderen Zangenmaul (36) der plattenförmige Körper (11) einführbar ist, und daß auf der gegenüberliegenden Seite der Achse (31) Hebelelemente (37, 38) der Zangenbacken (34, 35) mit Hilfe eines pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebes (21) betätigbar ausgebildet sind, so daß eine Schließbewegung des Zangenmauls (36) durchführbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beidseitig klebenden Haftelemente (12) auf einem Trägerband (16) angeordnet sind, deren Position zur Sensorsteuerung mit einer aufgetragenen Markierung oder einer Bandperforation (39) markiert ist, und daß das Trägerband (16) zu einer Rolle aufgerollt und auf einer Lagerrolle (32, 33) der Zangenbacken (34, 35) über ein im vorderen Zangenmaul (36) befindliches Preßelement intermittierend abrollbar gelagert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6, mit einer Einrichtung zum gleichzeitigen Entfernen einer oberen und einer unteren auf dem plattenförmigen Körper befindlichen Schutzfolie, dadurch gekennzeichnet, daß in Transportrichtung hinter einer Transport- und Justiervorrichtung (22; 6, 8, 13) ein Walzenpaar (1, 2) gegenläufig antreibbar und übereinander angeordnet ist, deren Achsen parallel zur Ebene des auf der Transportvorrichtung zuführbaren plattenförmigen Körpers (11) liegen und deren gemeinsame Mittelachse in der Mittelebene des plattenförmigen Körpers (11) liegt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Justiervorrichtung (22; 6, 8, 13) zur Einstellung eines Winkels Alpha, welcher sich zwischen der Walzenachse (1 bzw. 2) und der Vorderkante des plattenförmigen Körpers (11) befindet und größer als 0° und kleiner als 90° ist, eine Verdrehvorrichtung mit Antrieb (8) aufweist und dem gegenüberliegend ein beweglicher und antreibbarer Anschlag (5) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5, 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Walzen des Walzenpaares (1, 2) veränderbar und der Walzendruck der sich gegeneinander pressenden Walzen (1, 2) mit Hilfe einer pneumatisch- oder hydraulisch beätigbaren Vorrichtung (14) und einem mechanischen Übertragungsssystem (27, 28) konstant ist.
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