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Anlage zum Patentgesuch der
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Klöckner-Humboldt-Deutz Aktiengesellschaft vom 09. August 1983 Verfahren
und Einrichtung zur Entsorgung von Schad- und Abfallstoffen, insbesondere mit geringem
Heizwert, durch Verbrennung Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung
zur Entsorgung von Schad- und Abfallstoffen, insbesondere mit geringem Heizwert,
durch Verbrennung.
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Die Beseitigung von Schad- und Abfallstoffen stellt in vielen Fällen
ein schwieriges Problem dar. Dies gilt insbesondere, wenn Abfallstoffe durch Verbrennung
vernichtet werden. Denn dabei werden umweltbelastende Schadstoffe freigesetzt, wie
beispielsweise Stickoxide, Verbindungen von Schwefel, Halogenen oder Alkalien sowie
gegebenenfalls Dämpfe von Schwermetallen. Darüberhinaus wird vielfach der Wärmeinhalt
der brennbaren Anteile oder Abgase nicht genutzt und geht verloren.
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Mit dem Begriff der Schad- und Abfallstoffe sollen im Sinne der Erfindung
insbesondere Haus- Kommunal- Landwirtschafts- und Industrie-Müll umfaßt sein, ohne
daß andere Stoffe auszuschließen sind, sofern sie Anteile brennbarer Substanzen
enthalten.
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KOmmunaler Haushaltsmüll, der vielfach in Ballungsgebieten in aufwendigen
Müllverbrennungsanlagen entsorgt wird, enthält beispielsweise Brennstoffanteile
mit einem durchschnittlichen Heizwert von 2000 bis 2200 kcal/kg.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Schad- und Abfallstoffe
durch Verbrennung in einer solchen Weise zu entsorgen, daß keine die Umwelt belastenden
Schadstoffe emittiert werden, und daß der in den Abfallstoffen enthaltene Wärmeinhalt
wirtschaftlich und technisch sinnvoll genutzt wird. Darüberhinaus soll eine hierfür
geeignete Einrichtung wesentlich geringere Gestehungs- und Betriebsunterhaltungskosten
verursachen, als solche beispielsweise bei einer Müllverbrennungsanlage entstehen
würden. Und schließlich soll sich die Einrichtung zur wirtschaftlich vorteilhaften
und technisch problemlosen Kopplung mit einer vorhandenen pyrotechnischen Anlage,
beispielsweise einer Zementbrennanlage, eignen.
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Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt mit dem Verfahren nach der
Erfindung dadurch, daß der Verbrennungsprozeß mittels Zufuhr von heißer Verbrennungsluft
als Energieträger von so hoher Temperatur durchgeführt wird, daß Verbrennungs- und
Rauchgastemperaturen innerhalb eines Temperaturbereiches zwischen 850 und 1250 0C
im Brennaggregat erreicht werden.
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Die Zufuhr heißer Verbrennungsluft als Energieträger ermöglicht mit
Vorteil im Brennaggregat die Erreichung eines Temperaturbereiches zwischen 800 und
10500C auch dann, wenn der Heizwert der zu verbrennenden Schad- und Abfallstoffe
sehr gering ist und diese darüberhinaus, wie beispielsweise bei Müll, mit einem
gewissen Feuchtigkeitsgehalt zur Verbrennung gelangen.
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Die Einhaltung des angegebenen Temperaturbereiches zwischen 850 und
12500C ist deshalb von Vorteil, weil innerhalb dieses Intervalles eine vollständige
Zersetzung nahezu aller Schadstoffe, wie beispielsweise zyklische Kohlenwasserstoffe
oder toxische Verbindungen von Schwefel, Halogenen bzw. Halogeniden, Alkalien etc.
stattfindet.
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Andererseits verhindert die Einhaltung einer oberen Grenze im Bereich
bis 12500C die thermische Bildung messbarer Anteile von toxischen Stickoxiden.
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Eine Ausgestaltung des Verfahren sieht zur Einhaltung dieser Temperaturgrenzen
vor, daß die Höhe der Temperatur der Verbrennungsluft nach Maßgabe des Heizwertes
der zu verbrennenden Stoffe bzw. nach Maßgabe der Verbrennungs- und Rauchgastemperaturen
eingestellt wird.
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Dies kann im Falle eines gegebenenfalls übermäßigen Temperaturanstieges
infolge höhereh Heizwertes der zur Verbrennung gelangenden Stoffe beispielsweise
durch Beimischung von Frischluft erreicht werden.
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Um Abfallstoffe mit geringem Heizwert wie z.B. Haushaltsmüll wirtschaftlich
und problemlos verbrennen zu können, sieht eines Ausgestaltung der Erfindung vor,
daß die Verbrennungsluft mit einer Temperatur im Bereich zwischen 6000C und 950°C,
vorzugsweise mit ca. 80OOC der Brennkammer zugeführt wird.
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Hierbei hat sich überraschend gezeigt, daß die erstrebte Verbrennung
unter Entwicklung der geforderten Brenn- und Rauchgastemperaturen ohne Zufuhr anderer
Brennstoffe erreicht wird und die heiße Verbrennungsluft als Energieträger ausreicht,
um einen sauberen, einwandfreien Brennprozeß zu initiieren und zu unterhalten.
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Um den in den zu entsorgenden Schad- und Abfallstoffen enthaltenen,
wenn auch gelingen, Heizwert möglichst weitgehend zu nutzen sowie die toxischen
Verbindungen restlos zu dekompensieren, schlägt eine weitere Ausgestaltung vor,
daß der Verbrennungsprozeß mit einem im Verhältnis zum Brennstoffanteil stöchiometrisch
zumindest ausgeglichenen Anteil an Verbrennungsluft durchgeführt wird.
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Eine erfindungswesentliche, weil technisch und wirtschaftlich besonders
vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens ergibt sich dadurch, daß der Verbrennungsprozeß
zugleich und in Kombination mit dem Brennprozeß- einer Zementklinker-Brennanlage
durchgeführt wird, wobei Verbrennungsluft für den Verbrennungsprozeß der Schadstoffe
aus dem beim Abkühlen des gebrannten Klinkers entstehenden heißen Kühlerabluftstrom
abgezweigt und Rauchgas aus dem Schadstoff-Verbrennungsprozeß in das System der
Zementklinker-Brennanlage eingeleitet wird.
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Mit dieser Ausgestaltung ergeben sich eine Reihe von Vorteilen: Mit
der Kühlerabluft steht einerseits wirtschaftlich erzeugte heiße Brennluft zur Verfügung,
die - je nach Kühlerbauart - im Temperaturbereich zwischen 6000C und 9500C anfällt.
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Diese Temperatur reicht in praktisch vorkommenden Fällen beispielsweise
bei Müllverbrennung aus, um die vorgesehenen Temperaturbereiche im Brennaggregat
zwischen 850 und 12500C zu erreichen bzw. zu halten.
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Die Kühlerabluft ist zudem mit Klinkerstaub beladen, der infolge seiner
Temperatur, seiner hohen aktiven Oberfläche und seiner mineralischen Zusammensetzung
einen optimalen Aktivierungsgrad zur Bindung von Schadstoffen im Rauchgas besitzt.
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Die Rückführung der Abgase aus dem Brennprozeß in das System der Zementbrennanlage
ermöglicht zudem eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Nutzung ihres Wärmeinhaltes,
beispielsweise bei der Kalzination vorgewärmten Rohmehls, bei dessen Vorwärmung,
sowie gegebenenfalls bei dessen Trocknung in einer der Zementbrennanlage vorgeschalteten
Mahltrocknungsanlage.
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Neben der weitgehenden Nutzung des Wärmeinhaltes der Rauchgase, die
nach Berechnungen etwa bei 70 % ihres Wärmeinhaltes liegt, hat die Einführung der
Gase in Kalzinator, Zyklon-Wärmetauscher und Mahltrocknung den Vorteil, daß Schadstoffe,
die im Abgas enthalten sind, adsorptiv oder chemisch an das Brenngut gebunden werden.
Dadurch wird mit Vorteil die Emission dieser Schadstoffe sehr weitgehend, oder gegebenenfalls
völlig, unterbunden.
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Es ist zwar schon ein Verfahren zur Verwertung industrieller Abfälle
in Brennprozessen zur Herstellung von Erdalkalioxiden, - silikaten oder - aluminaten,
bekannt, bei dem die Abfälle so mit dem Brenngut in Berührung gebracht werden, daß
es die bei der Verbrennung oder Zersetzung der Abfälle entstehenden anorganischen
Bestandteile der Abfälle aufnimmt. Das bekannte Verfahren sieht dabei vor, daß für
den Brennprozeß ein Drehrohrofensystem verwendet wird, wobei die Abfälle mit einem
Trägerluftstrom am Ofenkopf in das Drehrohr eingeblasen werden. Auch können die
Abfälle gegebenenfalls in den Einlauf oder den heißen Teil des Klinkerkühlers eingebracht
werden (DE-OS 26 24 971).
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Das bekannte Verfahren hat den Nachteil, daß bei Verwendung eines
Drehrohrofensystems, in dem Brenngut entsäuert und gebrannt wird, wobei gleichzeitig
Abfälle verbrannt werden, die Gefahr einer schädlichen Beeinflussung der Brenngutqualität
durch Kontakt mit den Schadstoffen nicht zu vermeiden ist.
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Desweiteren ergeben sich Schwierigkeiten beim Einschleusen des Gutes
infolge der am Drehrohrofen herrschenden hohen Temperaturen.
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Darüberhinaus führt bei der bekannten Anlage das Verfahren , wonach
die Abfälle mit Trägerluft in das Drehrohr eingeblasen werden, zu einer Verschlechterung
der wärmewirtschaftlichen Situation des Brennaggregates, welche den Gewinn an Wärmeenergie
durch die Schad- und Abfallstoffe gegebenenfalls mehr als kompensiert. Und schließlich
wird durch den direkten Eintrag der Schadstoffe in das System des Drehrohrofens
die notwendige Aufrechterhaltung des Temperturgleichgewichtes im Drehrohrofensystem
erheblich erschwert bzw. gestört.
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Diese Schwierigkeiten werden in vorteilhafter Weise mit der Erfindung
vermieden. Infolge Durchführung der Verbrennung in einer geschlossenen, mit einer
Zementklinker-Brennanlage gekoppelten und parallel zu dieser betriebenen Brennkammer,
wobei Verbrennungsluft für die Verbrennung der Schadstoffe aus dem beim Abkühlen
des gebrannten Klinkers entstehenden heißen Kühlerabluftstrom abgezweigt und in
die Brennkammer eingeleitet, und Rauchgas aus der Brennkammer in das System der
Zementklinker-Brennanlage eingeleitet wird, entfallen mit Vorteil die genannten
Schwierigkeiten bei der Drehrohrofen-Beschickung und/oder eine Störung des Mineral-Brennprozesses
sowie Minderung der Klinkerqualität und/oder Verschlechterung der wärmewirtschaftlichen
Situation.
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Mit Vorteil erfolgt der Eintrag der in der Brennkammer entstehenden
Rauchgase mit der Erfindung an Stellen, wo durch längere Verweilzeiten und Vorhandensein
reaktionsfähigen Zementrohmehles, wie beispielsweise in der Kalzinationszone, längere
Reaktionszeiten die adsorbtive oder chemische Bindung von Schadstoffen an das Zementrohmehl
begünstigen.
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Wenn dennoch, je nach mineralischer Zusammensetzung des Rohmehles,
die Tendenz zu einer schädlichen Kreislaufbildung von Schadstoffen erkennbar sein
sollte, kann mit der Erfindung von der an sich bekannten Maßnahme Gebrauch gemacht
werden, daß dieser durch einen Teilgasabzug (Bypass) abgeholfen wird.
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Weiter sieht eine Ausgestaltung des Verfahrens vor, daß Rückstände
des Schadstoff-Verbrennungsprozesses wenigstens zum Teil dem Brenngut der Zementbrennanlage
hinzugefügt und gegebenenfalls zusammen mit dem Klinker gebrannt, gekühlt und/oder
vermahlen werden.
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Es hat sich dabei mit Vorteil herausgestellt, daß solche Verbrennungsrückstände,
die zumeist Asche, Schlacken und/oder geringe Anteile von Metallen enthalten, in
vielen Fällen problemlos dem Zementklinker zugeschlagen werden können, ohne dessen
Qualität zu mindern. Gegebenenfalls können Aschen- und Schlackenrückstände auch
in den Klinkerkühler gegeben werden, wobei eine Aufgabe in den mitteleren oder letzten
Teil z.B. eines Rostkühlers problemlos erfolgt.
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Eine Einrichtung zur Entsorgung von Schadstoffen, insbesondere solchen
mit geringem Heizwert, ist gekennzeichnet durch dessen Ausbildung mit einem geschlossenen
Brennaggregat und dadurch, daß das Brennaggregat eine Zuführung für Verbrennungsluft
aufweist, welche an eine Heißgasquelle angeschlossen ist.
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Durch die Ausbildung der Entsorgungseinrichtung mit einem separaten,
in sich geschlossenen Brennaggregat ergeben sich die vorgängig genannten Vorteile
bei Kopplung im Betrieb bzw. in Verbindung z.B. mit einer Anlage zum Brennen von
Mineralien. Einen weiteren Vorteil ergibt dabei die Mög lichkeit, den Verbrennungsprozeß
der Abfallstoffe unabhängig vom Brennprozeß der Mineralien zu optimieren.
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Weil durch den Anschluß des Brennaggregates an eine Heiß gasquelle
die Zündtemperatur und insbesondere die Zündwilligkeit der Abfallstoffe auch bei
geringem Brennstoffanteil in jedem Falle sicher erreicht wird, entfällt die beispielsweise
bei Müllverbrennung übliche und notwendige Zuführung hochwertiger Brennstoffe als
zusätzliche Energieträger.
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Das Brennaggregat kann überdies im Vergleich beispielsweise mit herkömmlichen
Müll-Verbrennungsanlagen mit Vorteil relativ unkompliziert ausgestaltet sein, insbesondere
im Falle seiner Ausbildung als Wirbelschicht-Brennaggregat.
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Hierdurch ergeben sich signifikante Einsparungen an Kosten, insbesondere
bei der Anlagenerstellung sowie im laufenden Betrieb.
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Durch die Kopplung und den Parallelbetrieb beispielsweise mit einer
Zementbrennanlage wird nämlich ein Maximum an Vorteilen mit einem Minmum an Aufwand
dadurch erreicht, daß das Brennaggregat eine Zuführung für Verbrennungsluft besitzt,
die an den Klinkerkühler der Zementbrennanlage angeschlossen ist, und daß dessen
Rauchgasleitung in das System der Zementbrennanlage einmündet. Unter anderem wird
hierdurch ein selbständiges Rekuperationssystem für Verbrennungsluft sowie ein Entsorgung-
und/oder Reinigungssystem für das Abgas eingespart.
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Weitere Ausgestaltungen der Einrichtung zur Entsorgung von Abfall-
und Schadstoffen nach der Erfindung ergeben sich entsprechend den Merkmalen der
Unteransprüche 13 bis 18.
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Im folgenden wird die Erfindung mit ihren Vorteilen anhand eines in
der der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
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Die Zeichnung zeigt eine Einrichtung 1 zur Entsorgung von Schad- und
Abfallstoffen nach der Erfindung in Kopplung mit einer Zementbrennanlage 2. Die
Einrichtung zur Entsorgung 1 besitzt ein in sich geschlossenes Brennaggregat 3,
das als Wirbelschicht-Ofen ausgebildet ist. Eine Gutaufgabeeinrichtung 4 hierfür
weist den Vorratsbehälter 5 auf, der mit einem gravimetrisch dosierenden Abzugsorgan
6 ausgestattet ist. Es handelt sich im gezeigten Beispiel um eine dynamische Wägeeinrichtung
in Form einer kontinuierlich arbeitenden Dosierbandwaage 6. Diese trägt die zu verbrennenden
Schad- und Abfallstoffe gemäß Pfeil 43 über eine Gutschleuse 7 und eine Einlaufschurre
8 in den Brennraum 10 des Brennaggregates 3 ein. Dort bleiben die Stoffe zunächst
auf dem Rost 9 liegen. Unterhalb dieses Rostes ist das Brennaggregat mit einem konischen
Bodenteil 12 ausgebildet, in welches die Brennluftzuführung 13 einmündet. In den
Brennraum 10 ragt ein Zünd- und Stützbrenner 11 hinein, dessen Brennstoffzufuhr
durch das Reyeloryan 39 eingestellt wird.
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Aus dem Gasraum bzw. Brennraum 10 des Brennaggregates 3 führt ein
Rauchgasrohr 15 heraus, in dem eine Meßeinrichtung 16 angeordnet ist, mit der vorzugsweise
die Gaszusammensetzung, insbesondere Anteile von freiem Sauerstoff und/oder CO,
sowie gegebenenfalls die Temperatur des Rauchgases gemessen werden. Über eine Singalleitung
43 werden die ermittelten Meßwerte einer Regeleinheit 45 aufgeschaltet und dort
in Steuerimpulse umgewandelt, die mittels Steuerleitungen 46, 46', 46'' die Einstellung
der Drosselorgane 35 (Frischluft), 36 (heiße Verbrennungsluft) sowie 39 (Brennstoff
für den Zusatzbrenner) beeinflussen. Auf diese Weise wird mit einem relativ geringen
Aufwand an regelungstechnischen Einrichtungen der Verbrennungsprozeß im Brennaggregat
3 nach Maßgabe der Rauchgastemperatur bzw.
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einer vorgegebenen Rauchgaszusammensetzung gesteuert. In ähnlicher
Weise wird, wie dies an sich bekannt ist, durch einen Soll/Istwert-Vergleich über
die Signalleitung 47 und
die Steuerleitung 48 die vorgegebene Aufgabemenge
der zu verbrennenden Stoffe mit Hilfe de-r Dosierbandwaage 6 gesteuert.
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Die Zementbrennanlage 2 besitzt -einen Vorwärmerstrang 17 mit den
Zyklonwärmetauschern 18, 18', 22 und 23. Die Abgas leitung 20 mündet in einen Exhaustor
bzw. ein Abgasgebläse 21, dessen Druckleitung zu einem nichtdargestellten Kamin
führt. Die Zementbrennanlage 2 umfaßt ferner den Drehrohrofen 26 mit Brenner 27
sowie einen nachgeschalteten Kühler 28. In das Ofeneinlaufgehäuse 29 des Drehrohrofens
26 mündet eine Leitung 30 für kalziniertes Mehl, die an den untersten Wärmetauscherzyklon
23 angeschlossen ist. Zwischen dem Ofeneinlaufgehäuse 29 und dem Vorwärmstrang 17
ist der Kalzinator 24 angeordnet und als Reaktionsschacht mit abgev kröpftem oberem
Ende ausgebildet. In das Fußende des Kalzinators 24 mündet die Falleitung 25 für
vorgewärmtes Rohmehl aus dem Zyklonwärmetauscher 22. In der gleichen Höhe mündet
gegenüberliegend die Tertiärluftleitung 32 ein, sowie eine Brennstoffaufgabeeinrichtung
31. Die Tertiärluftleitung 32 ist ebenso wie die Leitung 13 der Brennluftzuführung
zum Brennaggregat 3 mit je einem vorzugsweise einstellbaren Drosselorgan 36, 37
ausgestattet. Die Drosselorgane 36, 37 sind erforderlich, um ein definiertes Mengenverhaltnis
zwischen Tertiärluft und abgezweigter heißer Brennluft einstellen zu können. Anstelle
solcher Drosselorgane, deren Ausführung beliebig ist, können auch Widerstände in
Form von Rohrleitungsverengungen eingebaut sein-.
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Die Koppelung der Einrichtung zur Entsorgung von Schad- und Abfallstoffen
mit der Zementbrennanlage 2 ist erfindungsgemäß so vorgesehen, daß einerseits die
Brennluftzuführung 13 zum Brennaggregat 3 an den Heißluftaustritt 33 des Kühlers
28 angeschlossen ist, und daß andererseits die Rauchgaslei tung 15 vom Brennaggregat
an der Stelle 41 in den Kalzinator 24 einmündet. Dies hat als Nebeneffekt noch den
weiteren Vorteil, daß zwischen beiden Anschlußstellen 33 und 41
ein
Druckgefälle herrscht, welches genügt, um die Versorung des Brennaggregates 3 mit
heißer Brennluft und den Abzug der Rauchgase ohne zusätzliches Heißgasgebläse sicherzustellen.
Zudem benötigt infolgedessen die Verbrennungseinrichtung keine separate bzw. eigenständige
Lufterhitzungseinrichtung, keine kostenträchtige Zuspeisung größerer Mengen an hochwertigen
Brennstoffen und keine eigene Rauchgas-Abzugs und -reinigungsanlage. Hierdurch ergeben
sich ganz erheblich Kostenreduktionen bei Investitionen und laufendem Betrieb.
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In der Rauchgasleitung 15 ist zusätzlich mit Vorteil das Drosselorgan
38 eingebaut, welches eine Einstellung der Strömungsgeschwindigkeit nach Maßgabe
der pro Zeiteinheit verbrannten Gutmenge steuert. Dieses Drosselorgan 38 ist an
die Regeleinheit 50 über die Steuerleitung 51 angeschlossen. Die Regeleinheit 50
ist ihrerseits mit einer Steuerleitung 52 mit der Meßeinrichtung 16 in Verbindung.
Dabei ist eine Regelschaltung bespielsweise so vorgesehen, daß bei unzulässigem
Temperaturanstieg im Rauchgas eine Drosselung der Rauchgasleitung durch das Drosselorgan
38 erfolgt.
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Im Falle eines erhöhten Schadstoffgehaltes im Rauchgas, der zu einer
Beeinträchtigung der chemischen Reaktion beim Kalziniervorgang führen könnte, ist
die Anordnung einer Zweigleitung 42 vorgesehen (gestrichelt eingezeichnet), welche
Rauchgas an einer höher gelegenen Stelle 41' des Kalzinators in diesen einströmen
läßt. An dieser Stelle ist die Kalzinierungsreaktion erheblich fortgeschritten und
wird infolgedessen durch Schadstoffbeimengungen nicht oder nur unwesentlich beeinflußt.
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Die Einrichtung 1 zur Entsäueruny von Schad- und Abfallstoffen sieht
weiterhin vor, daß Verbrennungsrückstände aus dem Brennaggregat 3 entweder in den
Drehrohrofen 26 oder in den Kühler 28 eingetragen werden. Hierfür ist dem Auslaß
14 für Verbrennungsrückstände am unteren Ende des konischen
Bodenteiles
12 vom Brennaggregat 3 je eine Transporteinrichtung 49 bzw. 49' nachgeschaltet,
durch welche Verbrennungsrückstände entweder durch eine Schleuse 52 in den Ofeneinlauf
29 oder durch eine Öffnung 53 in einen mittleren Teil des Kühlers 28 eingetragen
werden.
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Die Funktion der miteinander gekoppelten Anlagen, und zwar einerseits
der Einrichtung 1 zur Entsorgung von Abfallstoffen und andererseits der Zementbrennanlage
2, die an sich aus der vorgängigen Beschreibung ersichtlich ist, soll hier nochmals
kurz erläutert werden: Während des Betriebes der Zementbrennanlage, der als dem
Fachmann bekannt vorausgesetzt wird, sind, solange die Einrichtung 1 zur Entsorgung
noch nicht im Betrieb ist, die Drosselorgane 36 in der Brennluftzuführung 13 und
38 in der Rauchgasleitung 15 geschlossen. Somit arbeitet die Zementbrennanlage 2
für sich allein ohne jede beeinflussung durch die parallel angeordnete Einrichtung
1 zur Entsorgung von Abfallstoffen. Bei deren Inbetriebnahme werden zunächst die
beiden Drosselorgane 36 und 38 nach und nach geöffnet.
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Dabei fließt heiße Kühlerluft durch das noch leere Brennaggregat 3
im Bypass zur Tertiärluftleitung 32 und erwärmt die bis dahin kalten Anlagenteile.
Um den Aufwärmvorgang zu beschleunigen wird gleichzeitig der Zünd- und Stützbrenner
39 gezündet. Sobald im Brennaggregat 3 eine oberhalb der Zündgrenzen liegende Temperatur
erreicht ist, wird mit Hilfe der Gutaufgabevorrichtung 4 unter Ingangsetzung des
gravimetrischen Abzugorganes 6 Gut 42 aus dem Vorratsbunker 5 abgezogen und durch
die Schleuse 7 in den Brennraum 10 des Brennaggregates 3 aufgegeben. Das Gut entzündet
sich infolge der hohen Temperaturen in der Brennkammer 3 sowie der Verbrennungsluft
und flammt auf. Nunmehr werden die Drosselorgane 36 und 38 weiter geöffnet und die
Verbrennung kommt voll in Gang.
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Weil mit der Brennluftzuführung 13 zum Brennaggregat 3 der Zementbrennanlage
2 eine geringe Menge (zwischen 5 % und 10 %) heißer Brennluft entzogen wird, muß
zur Einregelung entsprechender Heißgas-Mengenstrbme das Drosselorgan 37 in der Tertiärluftleitung
32 gedrosselt werden.
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Für den Fall, daß Gasanalysen ein Ansteigen von Schadstoffgehalten
im Gashaushalt der Zementbrennanlage 2 anzeigen sollten, ist, wie ansich bekannt,
ein Teilgasabzug 40 von schadstoffbeladenem Ofenabgas vorgesehen.
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Die vorgängig beschriebenen regelungstechnischen Einrichtungen, insbesondere
die Meß- und Analysevorrichtung 16 in der Rauchgasleitung 15 sorgen nach Ingangsetzen
der Einrichtung 1 über die Regeleinheit 45 und die von ihr gesteuerten Drosselorgane
35, 36 und 39 für einen konstanten Ablauf des Verbrennungsprozesses der Abfallstoffe
in der Brennkammer. Ebenso wird nach Maßgabe der Gaszusammensetzung im Rauchgas
aufgrund des Gaswächters 16 über den selbständigen Regler 50 durch Schalten der
Drosselorgane 38, 38' der Leitungsweg des Abgases bzw. die Stelle der Einleitung
in den Kalzinator gegebenenfalls zwischen den Stellen 41 bzw. 41' umgesteuert.
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