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"Schläger für Ballspiele"
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Die Erfindung betrifft einen Schläger für Ballspiele gemäß Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Bekannte Schläger sind üblicherweise mit einem Griffband umwickelt,
welches aus Leder oder aus anderem geeigneten Material bestehen kann und auch noch
mit weiteren Materialien unterlegt sein kann.
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Diese Ausbildung soll der Schweißabsonderung des Spielers in der Hand
entgegenwirken bezw.
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den beim Spiel in der Handfläche entstehenden Schweiß mindestens teilweise
aufnehmen.
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In der Praxis wird jedoch ein derartiger Schliäger diesen Anforderungen
nicht gerecht, so daß der Spieler zwischen den Ballwechseln oder auch bei Seitenwechsel
seine Hände ständig trocknen muß, was jedoch nach jedem einzelnen Ballwechsel nur
an der Kleidung des Spielers möglich ist und im übrigen nicht den gewünschten Erfolg
erbringt.
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Hiervon ausgehend ist Aufgabe der Erfindung, einen Schläger der eingangs
bezeichneten Art zu schaffen, der der Schweißausbildung in der Hand des Spielers
entgegenwirkt.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit dem Merkmal gemäß Kennzeichenteil des
Anspruches 1.
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Durch die hohle Ausbildung des Griffstückes und die Anordnung von
Durchgangskanälen im Griffstück ist gewährleistet, daß ständig eine Luftzirkulation
zwischen dem Griffband und dem Hohlraum im Schlägergriffstück ermöglicht ist.
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Diese Luftzirkulation bewirkt schon eine Verbesserung im Sinne obiger
Aufgabenstellung.
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Weiterhin wird diese Aufgabe gemäß Kennzeichenteil des Anspruches
2 verbessert gelöst.
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Hierdurch wird ein unmittelbarer Luftzutritt von dem Hohlraum im Griffstück
zu der Handfläche des Spielers ermöglicht, wodurch die Schweißabsonderung weitgehend
unterbunden wird und zudem übermäßige Schweißabsonderung nach innen durchtreten
kann, so daß das Griffband, welches um das Griffstück gewickelt ist, griffig bleibt.
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Gleiches trifft natürlich für die Handfläche des Spielers zu.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung wird gemäß Anspruch 3 vorgeschlagen.
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Durch diese Anordnung ist ein vermehrter Luftzutritt zu dem Hohlraum
im Griffstück möglich, was der Lösung der eingangs gestellten Aufgabe förderlich
ist.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung, die als selbständige Erfindung im
Rahmen dieser Erfindung zu betrachten ist, ist im Anspruch 4 bezeichnet.
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Im Hohlraum ist eine beispielsweise mit einem geeigneten Flüssiggas
gefüllte Patrone gehaltert und auswechselbar befestigt, die innenliegend des Hohlraumes
ein Ventil aufweist, welches durch eine außenliegende Betätigungshandhabe betätigbar
ist.
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Bei der Betätigung der Betätigungshandhabe durch den Spieler wird
das Ventil der Patrone geöffnet und das Flüssiggas expandiert und wird von der flüssigen
in die gasförmige Phase umgewandelt.
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Die hierbei entstehende Kälte bewirkt eine zusätzliche Kühlung der
Hand des Spielers, wodurch einerseits die Schweißbildung in der Handfläche herabgesetzt
und andererseits eine besonders gute Belüftung der Handfläche erreicht wird.
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Gemäß Anspruch 5 kann auch anstelle der Patrone vom Spieler betätigbare
Luftpumpe eingesetzt werden, die zwar nicht den besonders guten Erfolg einer mit
Flüssiggas gefüllten Patrone erreicht, jedoch jedenfalls eine Verbesserung des Standes
der Technik darstellt.
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Darüber hinaus kann die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 vorteilhaft
sein.
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Der Talkumpuder oder aucti Magnesia oder dergleichen wird durch das
aus der Patrone ausströmende gasförmige Medium oder durch die mittels der tpumpe
eingepumpte Luft zerstäubt und tritt drK twe Durchgangskanäle im Griffstück nach
außen, so daß die Handfläche des Spielers ebenso wie das Griffband mit dieser puderartigen
Masse bestäubt wird, was der Schweißbildung entgegenwirkt und der Griffigkeit förderlich
ist.
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Es kann auch vorteilhaft sein, wenn die Maßnahme gemäß Anspruch 7
vorgenommen wird.
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Die Wirkungen sind grundsätzlich die gleichen wie vorher beschrieben.
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Eine Weiterbildung, die zudem eine selbständige Erfindung im Rahmen
dieser Erfindung darstellt, ist im Anspruch 8 bezeichnet.
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Das Problem, das dieser Lösung zugrundeliegt, besteht darin, daß üblicherweise
die Handstellung des Spielers relativ zum Schläger bei Rückhand-und Vorhandschlägen
unterschiedlich ist.
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Der Spieler muß also,je nachdem ob er einen Rückhand-oder einen Vorhandschlag
anbringen will, den Schläger in der Hand drehen und das Griffstück in der Hand lagerichtig
anordnen, damit der Schlag korrekt und gut ausgeführt werden kann.
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Dies ist insbesondere bei weniger geübten Spielern ein ständiges Problem,
was zu einem relativ schlechten Tennisspiel führt.
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Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag der drehbaren Lagerung des Griffmantelteiles
auf dem Griffstück, wobei das Griffmantelteil in verschiedenen Raststelungen entgegen
dem Uhrzeigersinn oder im Uhrzeigersinn stufenweise verrastbar ist, ist es möglich,
daß nun die Raststellungen abgestimmt auf die jeweilige für Rückhand- oder Vorhandschlag
notwendige relative Drehlage des Griffstückes zum eigentlichen einstückig mit dem
Schläger ausgebildeten Griff eingestellt wird.
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Diese Maßnahme kann vom Spieler während des Spiels sehr schnell und
ohne Einfluß auf die Reaktionsgeschwindigkeit beim Spiel betätigt werden, wobei
der Spieler nicht die Hand von dem Griffmantelteil lösen und erneut zugreifen muß,
sondern der Spieler behält ständig das Griffmantelteil lagerichtig in der Hand und
er verdreht lediglich den Schläger relativ zu diesem.
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Die korrekte Spielweise wird hiermit gefördert, so daß es auch für
Anfänger leichter wird, eine korrekte Spielweise zu üben.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung hierzu ist im Anspruch 9 bezeichnet.
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Selbstverständlich können auch anstelle einer Verrastung mehrere Verrastungen
radial verteilt angeordnet sein, die jeweils über einen einzigen Handgriff betätigbar
sind, so daß im Ergebnis eine besonders feste Halterung des Griffmantelteiles am
Griffstück erreicht ist.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung ist im Anspruch 10 bezeichnet.
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Zudem ist es förderlich, die Maßnahme gemäß Anspruch 11 zu ergreifen.
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Aus der drehbaren Anordnung des Griffmantelteiles ergibt sich ein
weiterer besonderer Vorteil, der durch die Maßnahme gemäß Anspruch 12 erreicht wird.
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Das Griffmantelteil kann nun entsprechend der Fingerstellung des Spielers
ausgebildet sein, so daß im Normalfall der Daumen das Griffmantelteil oben übergreift,
während die anderen vier Finger unten um das Griffteil herumgelegt sind.
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Insbesondere für Anfänger aber auch für gute Spieler, die eine festeund
sichere Schlägerhaltung wünschen, ist diese Fingeraufnahmen-Muldenausbildung vorteilhaft
und wünschenswert, weil der Schläger zwangsläufig in richtiger Stellung in der Hand
gehalten wird.
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Wegen des nun nicht mehr erforderlichen Handstellungswechsel bei Rückhand-
und Vorhandschlägen infolge der oben beschriebenen Drehmöglichkeit des Griffmantelteiles
ist diese besondere Ausbildung möglich und in ihren Vorteilen nützlich.
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Schließlich wird noch als besonderer Vorteil angesehen, wenn die Maßnahme
gemäß Anspruch 13 ergriffen wird.
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Dabei kann das Griffmantelteil zunächst vom Hersteller mit einem beispielsweise
mit einer Kunststoffhülle versehenen plastisch verformbaren Griffmantelteil bestückt
sein, welches der Käufer in lagerichtiger Stellung des Schlägers in die Hand nimmt,
die entsprechenden Fingeraufnahmemulden durch entsprechende Kraftaufwendung und
plastische Verformung des Materials bildet, wonach das so gebildete Griffmantelteil
aushärten kann.
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Zum Aushärten kann entweder ein geeigneter Aushärter dem Griffmantelmaterial
zugefügt werden oder aber es kann auch die Luftaushärtung bezw. die Warmluftaushärtung
des Griffmantelmaterials ausreichen.
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Anschließend kann selbstverständlich das Griffmantelteil noch mit
einem dünnwandigem Griffband oder dergleichen ummantelt werden, so daß die übliche
Griffigkeit erreicht wird.
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Diese Griffigkeit kann aber auch bei geeignetem Ausgangsmaterial für
das Griffmantelteil schon durch dieses Material entstanden sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigt: Fig 1 den Griffteil eines Tennisschlägers im Längsschnitt;
Fig. 2 desgleichen im Schnitt II-II der Fig. 1.
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Der Tennisschläger besteht im wesentlichen aus einem Rahmen 1, der
in der Zeichnung nur andeutungsweise dargestellt ist, welcher meistenteils ein angeformtes
Griffstück 2 aufweist, welches mit einem Griffband 3 umwickelt ist.
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Im Ausführungsbeispiel ist das Griffstück hohl ausgebildet.
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Die Griffstückwandung ist ebenso wie das Griffband durch etwa quer
zur Grifflängsachse verlaufend angeordnete Durchgangskanäle 4 so ausgebildet, daß
der innenliegende Hohlraum mit der Außenluft verbunden ist.
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Die Durchgangskanäle 4 des Griffstückes können auch als in radialer
Richtung verlaufende Schlitzblenden ausgebildet sein, was einer später noch weiter
beschriebenen Ausführungsform vorteilhaft ist.
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Der Hohlraum mündet am freien Ende des Griffstückes 2 offen aus.
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In diese Mündung ist eine mit Flüssiggas gefüllte Patrone 6 abgedichtet
eingesetzt, die innenliegend des Hohlraumes ein Ventil 7 aufweist, welches durch
eine außenliegend des Hohlraumes angeordnete Betätigungshandhabe 8 geöffnet werden
kann.
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Sobald der Spieler, der diesen Tennisschläger benutzt, Schweißbildung
in seiner Handfläche bemerkt, betätigt er mit der freien Hand die Handhabe 8 zum
Zwecke des Öffnens des Ventiles 7, so daß Flüssiggas ausströmen und expandieren
kann.
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Das dabei entstehende Gas, welches relativ geringe Temperatur hat,
kann durch die Kanäle 4 und 5 austreten und unmittelbar auf die Handfläche des Spielers
geleitet werden, so daß diese gekühlt und der Schweiß teilweise getrocknet wird.
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Anstelle der Patrone 6 kann auch eine vom Spieler betätigbare kleine
Luftpumpe eingesetzt sein.
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Die Patrone bezw. die Luftpumpe ist so angeordnet, daß die Kanäle
4 und 5 von dem austretenden Gas bezw. von der austretenden Luft frei beaufschlagbar
sind.
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Im übrigen ist die Patrone 6 auswechselbar, so daß nach deren Entleerung
der Spieler eine neue gefüllte Patrone einsetzen kann.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß in den Hohlraum
talkumartiger Puder oder dergleichen eingefüllt ist, der durch das aus der Patrone
6 oder der Luftpumpe austretende Gas aufgewirbelt und durch die Kanäle 4,5 an die
Handfläche des Spielers gebracht wird.
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Es kann auch vorgesehen sein, daß der Puder zusammen mit dem Flüssiggas
in der Patrone 6 angeordnet ist.
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Um das lästige Umgreifen bei Vorhand- oder Rückhandschlägen zu vermeiden,
ist das Griffstück 2 von einem drehbar gelagerten Griffmantelteil 3 umgeben, welches
im Ausführungsbeispiel als Griffband dargestellt ist.
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Voraussetzung hierzu ist, daß das Griffband aus relativ formfesten
Material besteht.
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Es kann aber auch das Griffmantelteil als separates formfestes Teil
ausgebildet sein, wobei dieses dann von einem Griffband umgeben sein kann.
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Das Griffmantelteil 3 ist stufenweise im Uhrzeigersinn bezw. entgegen
des Uhrzeigerdrehsinns drehbar und in drei Stellungen verrastbar.
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In der Fig. 2 ist die Mittelstellung dargestellt.
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Die Mittelstellung ist normalerweise für den Vorhandschlag geeignet,
während für Rechts- oder Linkshänder jeweils eine entsprechende Raststellung für
die korrekte Stellung des Griffmantelteiles relativ zum Griffstück bei Rückhandschlägen
vorgesehen ist.
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Die Rastverbindung ist in Form einer von einer Schenkelfeder 9 belasteten
Rastnase 10 ausgebildet, die mittels einer die Griffwandung außerhalb des Griffbereiches
durchgreifenden Handhabe 11 ausrastbar ist.
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Das Einrasten erfolgt nach entsprechender Drehung des Griffmantelteiles
selbsttätig durch die Feder 9.
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Das Griffstück ist von der Rastnase durchgriffen, wobei die Rastnase
10 in eine entsprechende Rastaufnahme bezw. Rastvertiefung des Griffmantelteiles
3 eingreift.
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Die Rastvertiefungen 12 sind auf den Umfang radial verteilt angeordnet,
wie dies aus Fig. 1 und 2 deutlich ersichtlich ist.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Handhabe 11 mit der Rastnase 10 über
einen gemeinsamen Hebel 13 verbunden, welcher um ein schlägerfestes L¢r 14 schwenkbar
ist.
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Anstelle der Einfachanordnung eines Hebels 13 mit entsprechender Handhabe
und Rastnase ist auch eine Doppelanordnung oder Mehrfachanordnung möglich.
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Dabei kann auch die Betätigung einer einzigen Handhabe zur Betätigung
mehrerer Rastverbindungen ausreichen.
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Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, ist das Griffmantelteil mit
Fingeraufnahmemulden 15 bis 19 versehen.
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Die Mulde 15 dient für die Aufnahme des Daumens, während die Aufnahmen
16 bis 19 für die übrigen Finger einer Hand geeignet sind.
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Die Anordnung der Mulden 15 bis 19 kann individuell unterschiedlich,
abgestimmt auf die jeweilige Hand des Spielers erfolgen.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern
im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
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