DE3326802A1 - Anschlussblock - Google Patents
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Description
' :"*6t Juli 1983
d 9105 - nrs
Festo KG, Ulmer Strasse 48, 73oo Esslingen
Anschlußblock
Die Erfindung betrifft einen Anschlußblock für die Verbindung
von pneumatischen Bauelementen.
Derartige Anschlußblöcke sind beispielsweise in Gestalt
von Montage- oder Adapterplatten bekannt, die dazu dienen,
Druckluftverbraucher an Druckluftquellen und Druckluftsenken
anzuschließen. Hierzu finden in großem Umfang Mehrfachsteckverbindungen
Verwendung, die es erlauben, eine Vielzahl von Druckluftleitungen mit einem einzigen Handgriff zu
verschalten. Verglichen mit dem Anschluß einzelner Druckluftleitungen, z. ß. unter Verwendung von Schläuchen, zeichnen
sich Mehrfachsteckverbindungen durch einen geringeren Platzbedarf aus. Überdies besteht auch weniger die Gefahr, daß
versehentlich eine fehlerhafte Verbindung zwischen den
pneumatischen Bauelementen hergestellt wird.
Die der Lehre der Erfindung gemäß weitergebildeten Anschlußblöcke
sind die erforderlichen Übergangsteile, die die
gleichzeitige Verschaltung mehrerer Druckluftleitungen
von pneumatischen Bauelementen ermöglichen. Die Anschlußblöcke sind dazu an ihrer Oberfläche mit Kontaktstellen
versehen, die in ihrem Anschlußbild dem der zu verbindenden Bauelemente entsprechen. Gemäß der herzustellenden Schaltung
korrespondierende Kontaktstellen sind über interne Kanäle des Anschlußblocks verbunden, die den Anschlußblock durchsetzen
und an seiner Oberfläche münden. Die Kanäle können
beispielsweise als Bohrungen in das Vollmaterial des Anschlußblocks
geführt sein. Es ist aber auch möglich, die Kanäle als Oberflächenkanäle auszubilden, welche erst zusammen
mit einer dicht aufgesetzten Stirnfläche der anzuschließenden
Last einen geschlossenen Druckluftkanal bilden. Nach dem Stand der Technik ist es bekannt, wenigstens einen dieser
Kanäle als Entlastungskanal auszubilden, der geeignet ist,
einen Strömungsweg zu einer Druckluftsenke zu eröffnen. Dieser Entlastungskanal kann beispielsweise in eine Sammelleitung
führen, die die Niederdruckluft verschiedener Druckluftverbraucher
aufnimmt und in großem Abstand von dem Anschlußblock an die Atmosphäre abgibt. Diese Anordnung
hat den Nachteil, daß die Niederdruckluft einem gewissen Strömungswiderstand ausgesetzt ist, der eine prompte Entlüftung
verhindert. Weiterhin ist ein material- und platzaufwendiger großer Rohrquerschnitt für die Sammelleitung
erforderlich, um die anfallenden großen Mengen von unter
niederem Druck stehender Luft aufzunehmen.
Weiterhin ist es in bestimmten Anwendungsbereichen üblich, die bei der Druckentlastung von Druckluftverbrauchern anfallende
Abluft unmittelbar an die Umgebung abzugeben. Die Abluft wird also in diesem Fall nicht gesammelt und
auch nicht durch einen Anschlußblock geleitet. Die direkte
Abgabe der Abluft an die Umgebung hat aber den Nachteil, daß diese bei in der Pneumatik üblichem Betriebsdruck mit
einem unangenehm zischenden Geräusch abströmt. In einem Raum, der ständig mit Bedienungspersonal besetzt ist, sind
die resultierenden nervlichen und physischen Belastungen
in der Regel nicht tolerierbar. Es wurden zwar bereits Abluftschalldämpfer für einen direkten Anschluß an dem
Druckluftverbraucher entwickelt; diese können aber bei
beengten Platzverhältnissen nicht in jedem Fall angebracht
werden, und sie sind auch vielfach nicht besonders wirksam, da der Niederdruckluft kein ausreichendes Expansionsvolumen
zur Verfugung steht.
Aufgabe der Erfindung ist es, den genannten Nachteilen abzuhelfen und eine Entlüftungseinrichtung für pneumatische
Bauelemente zu schaffen, die bei geringem konstruktiven Aufwand eine geräuscharme, schnelle Abgabe großer Abluftmengen
gestattet und sich universell einsetzen läßt.
Diese Aufgabe wird in einem Anschlußblock der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der Anschlußblock eine
Kammer enthält, die über eine poröse Außenwand mit der Atmosphäre in Verbindung steht, und in die ein Entlastungskanal mündet.
Erfindungsgemäß wird also eine Druckentlastung pneumatischer
Bauelemente über einen Anschlußblock vorgenommen, in dem
eine Schalldämpfungseinrichtung integriert ist. Letztere
besteht aus einer Kammer, deren Volumen verglichen mit
p. „ft
Λ Λ
dem Volumen der Kanäle in dem Anschlußblock vorzugsweise groß ist und die von einer großflächigen, porösen Wand
begrenzt wird. In diese Kammer strömt die Abluft von dem pneumatischen Bauelement über einen Entlastungskanal ein.
Sie kann gegebenenfalls expandieren, womit ein Druckabfall
verbunden ist, und tritt durch die poröse Wand aus dem Anschlußblock aus, womit kein oder allenfalls ein sehr
geringes Geräusch verbunden ist. Die Entlüftung an dem Anschlußblock erfolgt also ohne Belästigung des Bedienungspersonals
in unmittelbarer Nähe des pneumatischen Bauelements.
Hierdurch tritt nur ein vernachlässigbar geringer Strömungswiderstand in der Entlastungsleitung auf. Durch
die Erfindung können großvolumige, aufwendige Sammelleitungen
für die Niederdruckluft in vielen Fällen vermieden werden.
Die Führung der Abluft durch den Anschlußblock bietet konstruktiv keine Probleme, und vielfach kann bislang ungenutzter
Totraum des Anschlußblocks mit der die Niederdruckluft aufnehmenden und abgebenden Kammer belegt werden. Weiterhin
läßt sich ein Anschlußblock ungleich leichter mit einem Abluftschalldämpfer ausrüsten als komplexe, auf geringe
Baugrößen hin ausgelegte pneumatische Bauelemente. Ein Anschlußblock bietet weiterhin die vorteilhafte Möglichkeit,
die Abluft mehrerer pneumatischer Bauelemente zu sammeln. Statt über mehrere, separat an den Bauteilen vorgesehene
Schalldämpfer werden diese dann über einen einzigen Schalldämpfer an dem Anschlußblock entlüftet, was einen
entsprechend geringeren apparativen Aufwand bedingt.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in nachgeord-
neten Ansprüchen gekennzeichnet. Die Anordnung gemäß Anspruch 2 hat den Vorteil, daß der Anschlußblock eine glatte Außenkontur
bietet. Überstehende Ecken oder Kanten, die Anlaß zu Beschädigungen oder Verletzungen geben könnten, werden
in vorteilhafter Weise vermieden, und überdies wird ein
positiver ästhetischer Eindruck erzielt. Die Anordnung gemäß Anspruch 3 ist herstellungstechnisch besonders einfach,
und die Bauform der Ansprüche 4 bis 6 bietet den Vorteil, das poröse Wandmaterial der Kammer unabhängig von dem Aufbau
des Anschlußblocks wählen zu können, was gegenüber verschiede
nen Anforderungen an mechanische Stabilität, Lebensdauer
usw. ein hohes Maß an Flexibilität sichert. Anschlußblöcke aus Strukturschaum gemäß Anspruch 8 sind besonders einfach
und kostengünstig zu fertigen; sie ermöglichen es überdies, den erfindungsgemäßen Abluftschalldämpfer einstückig mit
dem Anschlußblock zu schäumen, was einen geringen Werkzeugbedarf
und eine kurze Herstellungszeit bedingt. Aus Strukturschaum
bestehende Anschlußblöcke eignen sich aber auch gut dazu, mit dem Gehäuse eines separat gefertigten Abluftschalldämpfers
verbunden zu werden. Man kann dieses Gehäuse beispielsweise einschäumen, was den Fertigungsaufwand wieder
sehr gering hält. Es ist aber auch möglich, das Gehäuse des Schalldämpfers mit dem Anschlußblock zu verkleben,
wobei man vorzugsweise die ungeschäumte Außenschicht an der Klebekontaktflache des Strukturschaumkörpers ganz oder
teilweise entfernt. Man erzielt so eine ausgezeichnete Haftung des Klebers, da die spezifische Oberfläche an der
Klebestelle groß ist; im Ergebnis ist daher die Verbindung zwischen Anschlußblock und Schalldämpfer sehr dauerhaft
und soli de.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung dreier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
Schematisch zeigen:
Fig.1 die perspektivische Ansicht einer ersten Bauform
des erfindungsgemäßen Anschlußblocks mit Abluftschalldämpfer;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Anschlußblock entlang der Linie H-II von Fig. 1;
Fig. 3 und
Fig. 4 entsprechende Längsschnitte durch zwei weitere
Bauformen des erfindungsgemäßen Anschlußblocks.
Bezugnehmend zunächst auf Fig. 1, ist ein insgesamt mit
1 bezeichneter Anschlußblock skizziert, der zur Verbindung von pneumatischen Bauelementen dient. Hierunter sollen
ganz allgemein aktive und passive Druckmittel-BauteiIe
einschließlich Druckmittelquellen, Druckmittel Verbrauchern
und Druckmittelsenken verstanden werden. Eine bevorzugte Anwendung findet der Anschlußblock 1 bei der Herstellung
von Verbindungen zwischen druckmittel betatigten Logikschaltun·
gen und mit diesen zusammenarbeitenden Fühlern und Lasten. Der Anschlußblock 1 hat in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine quaderförmige Gestalt; er kann aber auch
jede andere, der Kontur der zu verbindenden Bauelemente
angepaßte Form haben. Der Anschlußblock 1 besitzt eine oder mehrere, in aller Regel ebene Kontaktflächen 2, an
denen sich eine Anzahl von pneumatischen Bauelementen festlegen lassen, die untereinander verbunden werden sollen.
An den Kontaktflächen 2 münden eine Anzahl von internen
Kanälen 3 des Anshlußblocks 1, die die gewünschte Verbindung
zwischen den pneumatischen Bauelementen herstellen. Die Kanäle 3 können als Bohrungen oder Gänge in dem Vollmaterial
des Anschlußblocks 1 ausgenommen sein; es ist aber auch möglich, die Kanäle 3 wenigstens teilweise als Oberflächenkanäle
auszubilden, welche erst zusammen mit einer dicht aufgesetzten Stirnfläche des anzuschließenden Bauelements
einen geschlossenen Druckmittelkanal ergeben. Derartige Oberflächenkanäle sind in Fig. 1 nicht dargestellt; man
erkennt vielmehr nur die Mündungen 4 von durchweg im Innern des Anschlußblocks 1 verlaufenden Kanälen 3.
Die Mündungen 4 der Kanäle 3 dienen als Kontaktierungsstellen
für ein pneumatisches Bauelement 5, das von dem Anschlußblock 1 abgehoben dargestellt ist. Das Bauelement
5 weist eine Anzahl von Druckluftanschlüssen 6 auf. Diese
sind in einem bestimmten Anschlußbild auf einer ebenen Fläche 7 des Bauelements 5 vorgesehen, die in montiertem
Zustand mit der Kontaktfläche 2 des Anschlußblocks 1 zur
Anlage kommt. Die Mündungen 4 der Kanäle 3 sind diesem Anschlußbild genau entsprechend angeordnet. Wird das Bauelement
5 in eine gestrichelt angedeutete Position 8 auf den Anschlußblock abgesenkt, so wird eine druckluftdichte
Leitungsverbindung zwischen seinen Druckluftanschlüssen
6 und den Kanälen 3 hergestellt. In ganz entsprechender
Weise wird ein zweites, und gegebenenfalls auch weitere
Bauelemente an dem Anschlußblock 1 festgelegt, und die
Kanäle 3 stellen die gewünschte Verbindung dieser Bauelemente untereinander her.
Für die Befestigung der Bauelemente 5 an dem Anschlußblock
1 ist in Fig. 1 eine Steckverbindung angedeutet. Die Druck-1uftanschlüsse
6 des Bauelements 5 sind zu diesem Zweck als steckerartige Rohrstutzen ausgebildet, die dichtend
in die Mündungen 4 der Kanäle 3 passen. Umgekehrt können aber auch von dem Anschlußblock 1 steckerartige Rohrstutzen
abstehen und in geeignete Buchsen der Bauelemente 5 einfallen, und schließlich ist es auch möglich, zwischen dem
Anschlußblock 1 und dem Bauelement 5 eine Dichtplatte mit beidseits davon abstehenden Dichtstutzen vorzusehen, die
sich in Buchsen des Anschlußblocks 1 und des Bauelements 5 einsetzen lassen (nicht dargestellt).
Die Einsatzmöglichkeiten eines nach dem beschriebenen, allgemeinen Prinzip arbeitenden Anschlußblocks 1 sind vielfältig.
Er kann beispielsweise als Verteilerplatte für
eine Anzahl von pneumatischen Ventilen dienen, die aus einer gemeinsamen Druckluftquelle versorgt werden. Typische
Druckluftanschlüsse derartiger Ventile sind eine zu der Druckluftquelle führende Druckleitung, zu einem oder mehreren,
gesteuerten Druckmittel Verbrauchern führende Arbeitsleitungen, Servoleitungen zur Übertragung von Steuersignalen
im Fall von pneumatisch betätigten Ventilen sowie eine
zu einer Drucksenke führende Entlastungsleitung. Die Verschaltung
der verschiedenen Ventile und ihrer Lasten erfolgt intern in der Verteilerplatte. Der erfindungsgemäße Anschlußblock
1 kann aber auch als Grundplatine einer fluidischen Schaltung aus druckluftbetätigten Logikbausteinen dienen
und die entsprechende Schaltlogik enthalten. In einer weiteren, naheliegenden Anwendung dient der Anschlußblock 1
als Adapterplatte zwischen einem standardisierten Druckmittelanschluß,
z. B. in einem Verteilerschrank, und einem anzuschließenden aktiven oder passiven Druckmittel-Bauteil.
Eine derartige Adapterplatte weist auf einer Kontaktfläche
Druckmittel anschl iisse in den genormten Standardlagen und
auf derselben oder einer anderen Kontaktfläche Anschlußöffnungen
mit bautei1 spezifischer Geometrie auf, wobei
über interne Kanäle die gewünschte Verbindung hergestellt wird.
Erfindungsgemäß ist nun wenigstens einer der internen Kanäle
des Anschlußblocks 1 ein Entlastungskanal 9. Dieser nimmt
die bei der Entlüftung der angeschlossenen Bauelemente
5 anfallende Niederdruckluft auf und entläßt sie über einen
Schalldämpfer 10 in die Atmosphäre. Der Schalldämpfer 10
ist in den Anschlußblock 1 integriert. Er besteht aus einer
Kammer 11, die in einem Abschnitt des Anschlußblocks 1 enthalten ist. Die Kammer 11 kommuniziert mit dem Entlastungs
kanal 9. Sie wird von einer porösen Außenwand 12 begrenzt, die einen gedrosselten Strömungsweg zur Außenluft hin eröffnet.
Die Kammer 11 weist verglichen mit dem Entlastungskanal
9 vorzugsweise ein wesentlich größeres Volumen auf. Bei
- 10 -
einer Entlüftung des Bauelements 5 kann also die anfallende Abluft im Innern der Kammer 11 zunächst expandieren, was
zu einem Absinken ihres Drucks führt. Die Luft strömt sodann langsam durch die poröse Wand 12 ab, womit keine oder eine
allenfalls geringe Geräuschentwicklung verbunden ist· Die
Anordnung einer vergleichbaren Expansionskammer mit poröser Wand in dem Bauelement 5 selbst verbietet sich in der Regel
aus Platzgründen; das Konzept, eine schal 1 gedämpfte Druckentlastung
in einem Anschlußblock 1 vorzunehmen, sorgt andererseits für eine Entlüftung in unmittelbarer Nähe
des Bauelements 5, so daß kurze Strömungswege und eine prompte Entlüftung gewährleistet sind. Weiterhin besteht
die Möglichkeit, mehrere Bauelemente 5 über ein und denselben Schalldämpfer 10 zu entlüften, was eine optimale
Material- und Raumausnutzung bedingt.
Die Kammer 11 des Schalldämpfers 10 bildet vorzugsweise
einen randnahen Hohlraum des Anschlußblocks 1, und ihre Außenwand 12 sollte eben mit der Oberfläche des Anschlußblocks
1 abschließen. Hierdurch werden dem Anschlußblock 1 ebene Außenseiten verliehen, und es besteht keine Gefahr
von Beschädigungen und Verletzungen an vorspringenden Ecken und Kanten. Der Schalldämpfer 10 kann entweder einstückig
mit dem Anschlußblock 1 ausgeformt oder als separates Teil
nachträglich mit ihm verbunden werden; Fig. 1 und 2 zeigen ein Beispiel für die letztere Alternative. Die Kammer 11
bildet dabei den Innenraum eines separaten Gehäuses 13, dessen Wand aus einem porösen Material wie z. B. Sintermetall
besteht. Das Gehäuse 13 ist dichtend an dem Anschlußblock
1 festgelegt. Es besteht aus einem U-Profil, dessen Schenkelabstand
der Dicke des Anschlußblocks 1 entspricht. Die U-Öffnung ist in montierter Stellung auf den Anschlußblock
1 hin gerichtet, und die Stirnseiten der U-Schenkel stoßen an eine Seitenwand 14 des Anschlußblocks 1 an, an der der
Entlastungskanal 9 endet. Zur Seite hin wird das U-Profil
durch zwei überstehende Laschen 15 des Anschlußblocks 1 abgedeckt, die sich über die volle Schenkel ti efe des LJ-Profils
13 erstrecken. Die Außenflächen des U-Profils und des Anschlußblocks 1 schließen unter Bildung einer glatten
Rechteckkontur eben miteinander ab. Die beschriebene Kontur des Gehäuses 13 ist allerdings für die Erfindung nicht
zwingend. Notwendig ist nur, daß das Gehäuse 13 des separaten Schalldämpfers 10 einseitig offen ist und mit seiner Öffnung
im Bereich um die Mündung des Entlastungskanals 9 an der
Außenseite des Anschlußblocks 1 zu liegen kommt. Die Montage des Schalldämpfergehäuses 13 an den Anschlußblock 1 kann
auf verschiedenste Art und Weise erfolgen. Man kann das
Gehäuse 13 beispielsweise einkleben oder einschweißen,
aber auch in einer lösbaren Verbindung anschrauben oder anflanschen. Auf eine besondere Abdichtung des Gehäuses
13 wird man in vielen Fällen verzichten können, da eine
absolute Luftdichtigkeit der Verbindungsnaht nicht erforderlich
ist; das Gehäuse 13 ist ja selbst porös. Erforderlichenfalls
können aber auch übliche Dichtpackungen oder Dichtringe
zwischen dem Schall dämpfergehäuse 13 und dem Anschlußblock
1 angeordnet werden.
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·η-·..■■
Gemäß einer alternativen, in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist die Kammer 11 als OberfTachenvertiefung des Anschlußblocks
1 ausgenommen und mit einer porösen Platte 16 abgedeckt.
Die Kontur der Oberflächenvertiefung und der Platte
16 sind wiederum weitgehend beliebig und den Platzverhältnissen
auf dem Anschlußblock 1 entsprechend zu wählen. Fig. 3 zeigt exemplarisch einen Entlastungskanal 9, der
mit zwei Mündungen 4 in eine Kontaktfläche 2 tritt. Es
ist also möglich, zwei zu entlüftende Bauelemente 5 an den Schalldämpfer 10 anzuschließen, was aber selbstverständlich
auch bei den anderen Bauformen des erfindungsgemäßen
Anschlußblocks 1 denkbar ist.
Fig. 4 schließlich zeigt eine Bauform, bei der die porösen Wände -12 des Schalldämpfers 10 einstückig mit dem Anschlußblock
1 ausgebildet sind. Die Wände 12 sind mit einer großen Anzahl von Kapillarbohrungen 17 perforiert, die einen gedrosselten
Austritt von Niederdruckluft aus der eingeschlossenen Kammer 11 erlauben. Die Kammer 11 kann einen völlig unregelmäßigen
Hohlraum im Innern des Anschlußblocks 1 bilden,
wodurch sich alle möglichen vorhandenen Toträume einer sinnvollen Nutzung zuführen lassen. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel endet in der Kammer 11 ein Entlastungskanal 9, der mit zwei fluchtenden Mündungen 4 aus gegenüberliegenden
Kontaktflächen 2 des Anschlußblocks tritt. Ein
Anschlußblock 1 mit einer derartigen Kammer- und Kanalstruktur
kann beispielsweise durch Gießen oder Schäumen um einen
verlorenen Kern hergestellt werden.
- 13 -
Ein bevorzugtes Material zur Erstellung des erfindungsgemäßen
Anschlußblocks ist Strukturschaum. Es handelt sich hierbei
um ein auch als Integralschaum bekanntes Kunststoff-Schaummaterial,
das im Endzustand aus einem geschäumten Kern und einer ungeschäumten Außenschicht besteht. Der Strukturschaum
ermöglicht es auf einfache Weise, Hohlräume im Innern des Schaumblocks auszubilden, die als Kammer 11 des erfindungsgemäßen
Schalldämpfers dienen können. Insbesondere
ist ein Schäumen um verlorene Kerne möglich, wodurch man bei der Formgestaltung der Kammer 11 eine größtmögliche
Freiheit hat und vorhandene Toträume bekannter Anschlußblöcke optimal ausnutzen kann. Nach dem Ausschäumen des
Strukturschaummaterials wird der verlorene Kern vergast, so daß an seiner Stelle ein Hohlraum entsteht. Weiterhin
können auch die erforderlichen Kapillaröffnungen 17 in
der Außenwand 12 der Kammer 11 in vorteilhafter Weise beim
Schäumen miterstellt werden, indem man Formstifte in Gestalt von feinen Drähten in das aufschäumende Material einbettet
und diese nach dem Erstarren entfernt. Der Anschlußblock
1 läßt sich so in seiner Gesamtheit einstückig schäumen, was herstellungstechnisch besonders einfach und kostengünstig
ist.
Ein Anschlußblock aus Strukturschaum eignet sich aber auch
besonders zur Verbindung mit einem separat gefertigten, porösen Gehäuse oder Abdeckelement der Schalldämpferkammer
11. Dieses kann beispielsweise bei der Herstellung des
Anschlußblocks 1 in diesen eingeschäumt werden, wodurch
eine besonders stabile, dichte Verbindung entsteht.
- 14 -
Das Gehäuse- oder Abdeckelement kann dazu insbesondere
im Bereich der Verbindungsstelle mit Verankerungsstrukturen
versehen sein. Es ist aber auch möglich, ein solches Abdeckelement auf den fertigen Anschlußblock aufzukleben. Hierzu
wird die ungeschäumte Außenschicht an der Kiebekontaktfiäche
des Strukturschaumkörpers ganz oder teilweise entfernt, was z. B. durch mechanisches Aufrauhen geschehen kann.
Für den Kleber wird so eine vergrößerte Haftoberfläche
geschaffen, was zu einer besonders stabilen, dauerhaften Verbindung führt. Ein Verkleben von Anschlußblock und Schall·
dämpfer schafft überdies zugleich eine Abdichtung an der Nahtstelle.
- Leerseite -
Claims (11)
- '..46VnJul i 1983Festo KG,.Ulmer Strasse 48, 73oo EsslingenAnschlußblockAnsprüche(l ·) Anschlußblock für die Verbindung von pneumatischen Bauelementen, mit einer Anzahl von den Anschlußblock durchsetzenden, an seiner Oberfläche mündenden Kanälen, unter denen sich wenigstens ein Entlastungskanal befindet, der geeignet ist, einen Strömungsweg zu einer Druckluftsenke zu eröffnen, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußblock (1) eine Kammer (11) enthält, die über eine poröse Außenwand (12) mit der Atmosphäre in Verbindung steht und in die der Entlastungskanal (9) mündet.
- 2. Anschlußblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (11) einen randnahen Hohlraum des Anschlußblocks (1) bildet und ihre Außenwand (12) eben mit der Oberfläche des Anschlußblocks (1) abschließt.
- 3. Anschlußblock nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (12) der Kammer (11) einstückig mit dem Anschlußblock (1) ausgebildet ist.
- 4. Anschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (11) als Oberflächenvertiefung des Anschlußblocks (1) ausgenommen und mit einer porösen Platte (16) abgedeckt ist.
- 5. Anschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (11) den Innenraum eines separaten Gehäuses (13) bildet, das dichtend an dem Anschlußblock (1) festgelegt ist.
- 6. Anschlußblock nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (13) einseitig offen ist und mit seiner öffnung im Bereich um die Mündung des Entlastungskanals (9) an der Außenseite des Anschlußblocks (1) zu 'liegen kommt.
- 7. Anschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußblock (1) wenigstens zum Teil aus Strukturschaum besteht.
- 8. Anschlußblock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (11) einen Hohlraum im Innern des Strukturschaumblocks bildet und ihre Außenwand (12) von beim Schäumen erstellten Kapillaröffnungen (17) durchsetzt wird.
- 9. Anschlußblock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Kammer (11) nach außen hin abschließendes, poröses Abdeckelement in den Anschlußblock (1) einge-■a οschäumt ist.
- 10. Anschlußblock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Kammer (1) nach außen hin abschließendes, poröses Abdeckelement auf den Anschlußblock (1) aufgeklebt ist, wobei die ungeschäumte Außenschicht an der Klebekontaktflache des Strukturschaumkörpers ganz oder teilweise entfernt ist, was z. B. durch mechanisches Aufrauhen geschehen kann.
- 11. Anschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (12) der
Kammer (11) aus Sintermetall besteht.
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