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System zur Übermittlung von Notrufen
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Die Erfindung betrifft ein System zur Übermittlung von Notruf gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Ein solches System ist in der europäischen
Offenlegungsschrift 21 425 beschrieben. In diesem bekannten System wird ein Notruf
in der Weise übermittelt, daß ein an eine Teilnehmerleitung eines Fernsprech ählv.ernittlu-ngsnetzes-ange-sch~lo~ssenes
-angeschlossenes Notrufteil -nehmergerät nach Betätigung eines Sensors durch die
hilfebedürftige Person selbsttätig die Rufnummer einer ebenfalls an das Fernsprechwählvermittlungsnetz
angeschlossenen Notrufzentrale wählt. Über die so aufgebaute Verbindung findet Daten-und
Sprachübertragung statt, durch welche die Notrufzentrale über das Vorliegen eines
Notfalles und seiner Einzelheiten (N~ame der-..hilSebedü-rftigen-Person, Ort, Straße
und Hausnummer, Art des Notfalles) unterrichtet wird.
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Dieses bekannte System hat den Nachteil, daß bei Besetztfällen-innerhalb
des Fernsprechwählvermittlungsnetzes ein Notruf die Notrufzentrale nicht erreicht.
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Aus der deutschen Patentschrift 30 03 935 ist ein Notrufsystem bekannt,
bei welchem im Besetztfall aller Anschlußleitungen der Notrufzentrale sofort eine
derselben wieder freigeschaltet wird. So wird die Wahrscheinlichkeit, daß wegen
des Besetztseins dieser Anschlußleitungen ein Notruf die Notrufzentrale nicht erreicht,
sehr klein. Bei den sogenannten Gassenbesetztfällen, die bekanntlich durch starken
Fernsprechverkehr der übrigen Fernsprechteilnehmer verursacht werden, ist jedoch
diese Maßnahme wirkungslos.
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Durch wiederholte selbsttätige Wählversuche des Notrufteilnehmergerätes,
wie sie in der deutschen Offenlegungsschrift 24 60 647 beschrieben sind, läßt sich
die Wirkung von Gassenbesetztfällen nur mildern, wobei man noch.eine-Verzögerung-der
Übermittlung
des Notrufes in Kauf nehmen muß.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Notrufsystem der eingangs genannten
Art anzugeben, bei welchem auch bei Gassenbesetztfällen im Fernsprechwählvermittlungsnetz
ein Notruf sicher und unverzögert die Notrufzentrale erreicht bei nur geringem Mehraufwand
und ohne Mehrbelastung des Bedienungspersonals in der Notrufzentrale.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichenden Merkmale des Patentanspruches
gelöst.
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Notrufsysteme mit einer Datenübertragung über vom Fernsprechwählvermittlungsnetz
unabhängige, Konzentratoren aufweisende und durch Multiplexausnutzung der Teilnehmerleitungen
gebildete Datenübertragungskanäle sind aus den deutschen Offenlegungsschriften 22
55 213 und 28 09 262 bekannt.
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Bei diesen bekannten Systemen ist jedoch keine Sprechverbindung zwischen
dem Notrufteilnehmergerät und der Notrufzentrale möglich, und die Datenübertragung
geschieht nur vom Notrufteilnehmergerät zur Notrufzentrale. Diese bekannten Systeme
sind also nicht geeignet, die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe zu lösen.
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Die Erfindung wird anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels
beschrieben. Es bedeuten: 1 Notrufteilnehmerger-ät 2 Fernsprechapparat 3 Teilnehmerleitung
4 ein vorhandenes Fernsprechwählvermittlungsnetz 5 Anschlußleitung 6 Notrufzentrale
7 Konzentrator 8 Notrufsender
Das Notrufteilnehmergerät 1 befindet
sich in der Wohnung einer hilfebedürftigen Person und ist über eine Sprechleitung
32 und eine Datenleitung 33 mit einem ersten Multiplexgerät 31 verbunden, welches
in der Nähe des Notrufteilnehmergerätes 1 unter gebracht ist und über die Teilnehmerleitung
3 mit einem zweiten Multiplexgerät 34 in Verbindung steht. Dieses zweite Multiplexgerät
ist über eine Sprechleitung 36 mit einem Teilnehmeranschluß des Fernsprechwählvermittlunglnetzes
4 und über eine Datenleitung 35 mit e-inen Teilnehmeranschluß T1 eines Konzentrators
7 verbunden.
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Das Fernsprechwählvermittlungsnetz 4 besteht aus einer oder mehreren
Fernsprechwählvermittlungsstellen. Das zweite Multiplexgerä-t 34befindet sich in
der Nähe derjenigen Fernsprechwählvermittlungsstelle, an dessen Teilnehmeranschluß
dieses Multiplexgerät angeschlossen ist. Auch der Konzentrator 7 befindet sich in
der Nähe dieser Fernsprechwählvermittlungsstelle.
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Obwohl in der Figur nur ein Notrufteilnehmergerät gezeichnet ist,
umfaßt das Notrufsystem mehrere Notrufte:tlnehmergeräte.
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Die weiteren, nicht gezeichneten Notrufteilnehmergeräte sind in der
gleichen Weise über ihnen zugeordnete erste und zweite Multiplexgeräte,- Sprech-,
Daten und Teilnehmerleitungen sowie Dateneingänge T2 bis T n an eine der Fernsprechwählvermittlungsstellen
und einen Konzentrator angeschlossen.
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In Fernsprechwählvermittlungsnetzen mit mehreren Fernsprechwählvermittlungsstellen
ist jeder, an welche Notrufteilnehmergeräte angeschlossen sind, ein Konzentrator
zugeordnet. Die Datenausg-änge---di-eser Konzentratoren sind über Datenleitungen
71 mit der Notrufzentrale 6 verbunden, wobei in die Datenleitungen weitere Konzentratoren
eingefügt sein können. Ferner ist die Notrufzentrale 6 über die Anschlußleitung
5 mit dem Fernsprechwählvermittlungsnetz verbunden.
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Das Notrufteilnehmergerät 1 umfaßt folgende Baugruppen: 11 Steuerung
12 Sensor 13 Leitungsbaugruppe 14 Hörverstärker 15 Lautsprecher 16 Sprechverstärker
17 Mikrofon ul, u2 Umschalter Die Steuerung 11 ist über die Datenleitung 33 mit
dem ersten Multiplexgerät 31 verbunden. An die Steuerung 11 ist ferner zur Auslösung
eines Notrufes der Sensor 12 angeschlossen. Ein Notruf kann auch von einem tragbaren
Notrufsender 8 ausgelöst werden, welcher drahtlos mit dem Notrufteilnehmergerät
in Verbindung steht.
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Der Umschalter u1 ist über die Sprechleitung 32 ebenfalls mit dem
ersten Multiplexgerät 31 verbunden. Im Ruhezustand des Systems ist diese Sprechleitung
über den Umschalter u1 zum Fernsprechapparat 2 durchgeschaltet, so daß von ihm in
bekannter Weise Gespräche mit den übrigen, nicht gezeichneten Fernsprechteilnehmern
des Fernsprechwählvermittlungsnetzes geführt werden können.
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Der Hörverstärker 14, der Lautsprecher 15, der Sprechverstärker 16,
das Mikrofon 17 und der Umschalter u2 bilden eine Wechselsprecheinrichtung, wobei
der Umschalter u2 zur Sprechrichtungsumkehr dient.
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Die Umschalter ul und u2 sind als Kontakte von Relais ausgebildet,
deren Wicklungen von der Steuerung 11 erregt werden können.
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Die Leitungsbaugruppe 13 sendet und empfängt auf ihrem Teilnehmer-leitungsanschluß
131 alle Signale, die zum Aufbau und Abbau einer Fernsprechverbindung über das Fernsprechwählvermittlungsnetz
nötig sind. Die damit zusammenhängenden Steuesignale werden zwischen der Leitungsbaugruppe
13 und der Steuerung 11 über die Verbindung 132 ausgetauscht. Ferner besteht eine
Verbindung zwischen- der Leitungsbaugruppe 13 und dem Umschalter u2 zur Übertragung
von Sprachfrequenzen.
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Die Notrufzentrale 6 umfaßt folgende Baugruppen: 61 Steuerung 62
Anzeige- und Bedienfeld 63 Leitungsbaugruppe 64 Sprechverstärker 65 Mikrofon 66
Hörverstärker 67 Lautsprecher u3 Umschalter Der- Sprechverstärker 64, das Mikrofon
65, der Hörverstärker 66,.der Lautsprecher 67 und der Umschalter u3 sind in der
gl-eichen Weise aufgebaut und weisen die gleichen Funktionen auf wie die entspreche.nden
Baugruppen-des Notrufteilnehmergerätes. Die Leitungsbaugruppe 63 ist über die Anschlußleitung
5 mit dem Fernsprechwählvermittlungsnetz 4 verbunden, enthält eine von der Steuerung
61 steuerbare selbsttätige Wähleinrichtung, sowie weitere, zum Auf- und Abbau von
Fernsprechverbindungen nötige Einrichtungen. An die Steuerung 61 ist das Anzeige-
und Bedienfeld 62 angeschlossen Ferner ist die Steuerung 61 über die Datenleitung
71 mit -- -de-m Datena¼sgang des Konzentrators 7 verbunden.
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So bestehen also Datenübertragungskanäle für beide Übertragungsrichtungen
zwischen den Steuerungen 11 der einzelnen Notrufteilnehmergeräte
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einerseits und der Steuerung 61 der Notrufzentrale 6 andererseits. Ein solcher Datenübertragungskanal
führt von der Steuerung 11 über die Datenleitung 33, über das erste Multiplexgerät
31, über die Teilnehmerleitung 3, über das zweite Multiplexgerät 34, über die Datenleitung
35, über den Konzentrator 7 und die Datenleitung 71 zur Steuerung 61. Die Multiplexgeräte
sind so ausgeführt, daß eine Datenübertragung über diesen Datenübertragungskanal
gleichzeitig mit der Übertragung von Signalen zum Aufbau oder Abbau von Fernsprechverbindungen
sowie von Sprachsignalen zwischen dem Fernsprechapparat 2 oder der Leitungsbaugruppe
13 einerseits und dem Fernsprechwählvermittlungssystem 4 andererseits ohne gegenseitige
Störung über die Teilnehmerleitung 3 möglich ist.
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Zur Auslösung eines Notrufes betätigt die hilfebedürftige Person den
Sensor 12 oder den Notrufsender 8. Dadurch wird von der Steuerung 11 der Umschalter
ul betätigt und so die Sprechleitung 32 vom Fernsprechapparat 2 ab- und an die Leitungsbaugruppe
13 angeschaltet. Außerdem sendet die Steuerung 11 über den Datenübertragungskanal
ein Notrufsignal an die Notrufzentrale 6. Dieses Notrufsignal enthält eine Kennung
des Notrufteilnehmergerätes 1, und aufgrund dieser Kennung wird am Anzeige- und
Bedienfeld 62 angezeigt, von welchem der vielen Notrufteilnehmergeräten der Notruf
kommt.
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Außerdem wird selbsttätig ohne das Bedienungspersonal zu belasten
von der Leitungsbaugruppe 63 aus eine Fernsprechverbindung über die Anschlußleitung
5, das Fernsprechwählvermittlungsnetz 4 , die Sprechleitung 36, das zweite Multiplexgerät
34, die Teilnehmerleitung 3, das erste Multip-lexgerät 31, die Sprechleitung 32
und über den Umschalter u1 zu der Leitungsbaugruppe 13 aufgebaut. Zum Aufbau dieser
Verbindung veranlaßt die Steuerung 61 die Leitungsbaugruppe 63, daß sie Belegungs-
und Wahlsignale über die Anschlußleitung aussendet, wobei die Wahlsignale von der
selbsttätigen Wähleinrichtung
gesendet werden. Die so zu wählende
Rufnummer des betreffenden Notrufteilnehmergerätes wird selbsttätig von der Steuerung
61 aus einem in ihr enthaltenen Rufnummernspeicher nach dem Eintreffen des Notrufsignals
an Hand der darin enthaltenen Kennung abgerufen und an die selbsttätig Wähleinrichtung
übertragen. Im Rufnummernspeicher ist die Zuordnung der Kennungen zu den Rufnummern
aller Notrufteilnehmergeräte gespeichert.
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Nach Aufbau der Verbindung sendet das Fernsprechwählvermittlungsnetz
4 Rufstrom zum Notrufteilnehmergerät 1 aus, der in der Leitungsbaugruppe 13 ausgewertet
wird. Die Leitungsbaugruppe 13 sendet daraufhin ein entsprechendes Rufsignal über
die Leitung 132 an die Steuerung 11, die dann ebenfalls über die Leitung 132 veranlaßt,
daß die Leitungsbaugruppe 13 die sogenannte Teilnehmerschleife schließt. Dadurch
wird eine Sprechverbindung vom Mikrofon 65 zum Lautsprecher 15 geschaffen, wobei
diese Verbindung über folgende Baugruppen führt: Sprechverstärker 64, Umschalter
u.3, Leitungsbaugruppe 63, Anschlußleitung 5, Fernsprechwählvermittlungsnetz 4,
Sprechleitung 36, zweites Multiplexgerät 34, Teilnehmerleitung 3, erstes-Multiplexgerät
31, Sprechleitung 32, Umschalter ul, Leitungsbaugruppe 13, Umschalter u2, Hörverstärker
14.
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über diese Sprechverbindung kann das Bedienungspersonal der Notrufzentrale
6 zu der hilfebedürStigen Person sprechen.
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Soll der hilfebedürftigen Person Gelegenheit zum Sprechen gegeben
werden, so wird nach entsprechender Bedienung am Anzeige- und Bedienfeld~62 von
der Steuerung 61 der Umschalter u3 umgeschaltet. Außerdem sendet die Steuerung 61
ein Sprechrichtungssteuersignal über den Datenübertragungskanal an die Steuerung
11, welche daraufhin den Umschalter u2 betätigt.
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So besteht jetzt eine Sprechverbindung vom Mikrofon 17 zum Lautsprecher
67.
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Über den Datenübertragungskanal werden auch alle anderen, in einem
Notrufsystem üblichen Steuersignale übertragen, z. B.
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Daten über die Art des Notfalles sowie Steuersignale zur Steuerung
von Funktionen im Notrufteilnehmergerät.
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Wenn der zuvor beschriebene Aufbau einer Fernsprechverbindung z. B.
wegen Überlastung des Fernsprechwählvermittlungsnetzes nicht möglich ist,so kann
trotzdem das Bedienungspersonal der Notrufentrale schon Hilfemaßnahmen einleiten,
weil in dem über den Datenübertragungskanal in der zuvor beschriebenen Weise übertragenen
Notrufsignal die Kennung des Notrufteilnehmergerätes und Daten über weitere Einzelheiten
enthalten sind.
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Eine überlastung des Fernsprechwählvermittlungssystemes muß besonders
bei Katastrophen befürchtet werden. Dann muß aber auch mit einer besonders starken
Inanspruchnahme eines Notrufsystems gerechnet werden. D.h., es muß damit gerechnet
werden, daß an allen Teilnehmeranschlußleitungen T1 bis T n des Konzentrators gleichzeitig
Notrufsignale eintreffen.
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Damit sie mit Sicherheit alle zur Notrufzentrale 6 übertragen werden
können, ist der Konzentrator blockierungsfrei ausgeführt. Eine der Möglichkeiten
hierzu besteht darin, die Übertragungskapazität der Datenleitung 71 so groß zu wählen,
daß alle Notrufsignale sofort zur Notrufzentrale 6 übertragen werden können. Eine
andere Möglichkeit ist, bei geringerer Übertragungskapazität der Datenleitung 71
eine Zwischenspeicherung im Konzentrator 7 vorzusehen. Diese Zwischenspeicherung
verzögert die übertragung der Notrufsignale nur geringfügig. Das gleiche gilt auch
für die weiteren, in die Datenleitung eingefügten Konzentratoren.
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Wenn das Bedienungspersonal ausreichend über den Notfall informiert
ist, betätigt es eine Auslösetaste am Anzeige- und Bedienfeld 62. Dadurch wird von
der Steuerung 61 die Leitungsbaugruppe 63 veranlaßt, die Anschlußleitung 5 freizuschalten.
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Außerdem sendet die Steuerung 61 ein Auslösesignal über den Datenübertragungskanal
an die Steuerung 11. Diese veranlaßt
die Leitungsbaugruppe 13,
die Teilnehmerschleife zu öffnen.
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So wird die Fernsprechverbindung ausgelöst. Die Steuerungen 11 und
61 versetzen ferner alle Baugruppen in die Ruhelage und geben den Datenübertragungskanal
frei.
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