DE3320062A1 - Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen - Google Patents
Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der Stirnfläche(n) von rotationssymmetrischen
Werkstücken,'-insbes. mit zylindrischer Mantelfläche,' mit einer
Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten Stützrollen, mit einer gegen das im Rollenspalt auf den Stützrollen
aufliegende Werkstück anstellbaren Niederhalterolle, mit einem drehbar gelagerten Widerlager als rückseitiger Anschlag für
das in Schleifposition befindliche Werkstück und einem stirnseitig zustellbaren Schleifwerkzeug sowie mit einer Werkstückzu-
und -abführung. - Die jeweils zu schleifende Stirnfläche· der rotationssymmetrischen Werkstücke kann eben oder sphärisch,
ζ-, B. konvex oder konkav sein. Um einen Axialschub des jeweils
zu schleifenden Werkstückes und folglich einwandfreie Anlage gegen den rückseitigen Anschlag zu erreichen, genügt eine
geringfügige Schrägstellung der Niederhalterolle. Gegen das in Schleifposition befindliche Werkstück bzw. seine zu schleifende
Stirnfläche wird das Schleifwerkzeug unter Zwischenschaltung einer Meßsteuerung vorgefahren. Bei dem Schleifwerkzeug
handelt es sich um eine Schleifscheibe, regelmäßig um eine Topfscheibe.
Grundsätzlich ist es beim Schleifen von rotationssymmetrischen
Werkstücken bekannt, das jeweils zu bearbeitende Werkstück in einem Spannfutter einzuspannen. Jedoch läßt sich eine schlagfreie
Einspannung kaum erreichen, so daß infolge Spannfehler Bearbeitungs'ungenauigkeiten in Kauf genommen werden müssen.
Außerdem führt das Spannen und Lösen des Werkstückes zu erheblichen Nebenzeiten. Im Gegensatz dazu gewährleistet eine
spitzenlose Werkstückaufnahme, ohne daß also das zu bearbeitende Werkstück zwischen Körnerspitzen aufgenommen wird, bei rota-
tionssyiranetrischen Werkstücken einen schlagfreien Lauf in bezug
von Stirnfläche zu Mantelfläche. Aber auch bei spitzenloser Werkstückaufnahme treten Ieistungshemmende Nebenzeiten auf,
und zwar schon im Zuge der Werkstückzuführung. So kennt man beispielsweise eine Transportkettenzuführung, bei welcher mit
Zangen ausgerüstete Schwenkarme das jeweils zu schleifende Werkstück aus einer Zuführeinrichtung entnehmen und auf die
Werkstückauflage auflegen. Die gesteuerten Zangen der Schwenkarme öffnen sich hierbei, so daß das abgelegte Werkstück frei
liegen kann. Die Zangen dienen ebenso dazu, das geschliffene Werkstück wieder aufzunehmen und in eine Abgabestation zu befördern,
von wo es in einen Auffangbehälter abgleiten kann. Gleichzeitig erfolgt der schrittweise Werkstücktransport über die
Transportkettenzuführung. Somit können die Schwenkarme bei ihrer Abwärtsbewegung wieder ein Werkstück aus der Zuführeinrichtung
entnehmen und in SchleifStellung übergeben. Eine derartige
Transportkettenzuführung ist in konstruktiver Hinsicht aufwendig und arbeitet mit erheblichen Nebenzeiten. Das gleiche
gilt für eine Portalzuführung, bei welcher die auf einem Kettenzubringer
aufliegenden Werkstücke von einem Werkstückgreifer angehoben, durch Längsverfahren in Schleifstellung gebracht und
dort auf die Werkstückauflage abgelegt werden und so fort. Auch andere Werkstückzuführungen, die beispielsweise nach dem Schwerkraftprinzip
arbeiten, sind unbefriedigend, weil keine einwandfreie Orientierung der Werkstücke sichergestellt ist, so daß
Betriebsstörungen durch beispielsweise Werkstückverklemmung auftreten
können. - Diese Nachteile will die Erfindung vermeiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der eingangs beschriebenen Art
7 —
zu schaffen, die sich durch besonders einfache und schnelle Werkstückzu- und -abführung auszeichnet, also mit äußerst
geringen Nebenzeiten und folglich erhöhtem Produktionsausstoß arbeitet.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Schleifmaschine dadurch, daß die Werkstückzuführung als programmgesteuerte Schieber- oder Revolverzuführung ausgebildet
ist und der Niederhalterolle ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet ist, wozu an dem Lagerarm der Niederhalterolle ein
mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer Werkstückträger befestigt ist, der bei in Ausgangsstellung hochgefahrener
Niederhalterolle in der Zuführungsbahn der Schieber- oder Revolverzuführung positioniert ist und bei in Niederhaltestellung
niedergefahrener Niederhalterolle im Bereich des Rollenspaltes unter das in Schleifposition auf die beiden Stützrollen abgelegte
Werkstück absenkbar bzw. abgesenkt ist. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß das zu schleifende Werkstück
mittels der Schieber- oder Revolverzuführung auf den in der Zuführungsbahn
aufnahmebereiten. Werkstückträger abgelegt wird und dieser Werkstückträger mit der Niederhalterolle niederfährt,
das zu schleifende Werkstück in Schleifposition auf den beiden Stützrollen ablegt und anschließend im Zuge des weiteren
Niederfahrens die Niederhalterolle auf dieses Werkstück aufsetzt,
so daß dann die drei Mantellinien am Umfang des Werkstückes dessen Durchmesser bestimmen und das Werkstück infolge
geneigter Niederhalterolle und des daraus resultierenden Axialschubes einwandfrei gegen den rückseitigen Anschlag angedrückt
und in spitzenloser Aufnahme fixiert wird. Anschließend kann
dann das Schleifwerkzeug vorgefahren werden und die Stirnfläche des Werkstückes bearbeiten, welches wie die Stützrollen, der
rückseitige Anschlag und die'Niederhalterolle während des
SchleifVorganges rotiert. Das fertig geschliffene Werkstück wird dann im Zuge des Hochfahrens der Niederhalterolle freigegeben
und von dem Werkstückträger wieder aufgenommen, also ausgehoben und in die Zuführungsbahn hochgehoben, wo es dann
von der Schieber- oder Revolverzuführung an die Werkstückabführung
weitergegeben wird, während gleichzeitig ein neu zu schleifendes Werkstück antransportiert und an den Werkstückträger
abgegeben wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger
Bedeutung ist vorgesehen, daß die Schieberzuführung einen Zuführungsschacht und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung
des Zuführungsschachtes sowie oberhalb der Stützrollen verläufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle
endende Zuführungsrinne mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel aufweist, welcher taktweise die einzelnen
aus dem Zuführungsschacht in die Zuführungsrinne eintretenden
Werkstücke in den Fahrweg der Niederhalterolle vorschiebt bzw. auf dem dort befindlichen Werkstückträger aufschiebt und dadurch
das jeweils geschliffene von dem Werkzeugträger ausgehobene Werkstück in eine hinter der Fahrbahn der Niederhalterolle beginnende
Abführungsrinne ausstößt. Der programmgesteuerte Schieberstößel drückt also taktweise ein stets aus dem Zuführungsschacht
ausgetretenes Werkstück auf den Werkstückträger, wodurch zugleich das auf dem Werkstückträger befindliche fertig
geschliffene Werkstück an die Werkstückabführung übergeben wird. Auf diese Weise läßt sich die Werkstückzu- und -abführung mit
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extrem hoher Taktfolge und folglich extrem geringen Nebenzeiten verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß
der eigentliche Schleifprozeß ohnehin sehr viel weniger Zeit als die sonst im Zuge der Werkstückzu- und -abführung anfallenden
Nebenzeiten in Anspruch nimmt. Diese Nebenzeiten werden im Rahmen der Erfindung auf ein Minimum reduziert. Vorzugsweise
befindet sich der Schieberstößel in Ausgangsstellung unmittelbar vor der Abgabeöffnung des Zuführungsschachtes, während sich unmittelbar
hinter der Abgabeöffnung Sperrklappen für das jeweils in die Zuführungsrinne eingetretene Werkstück befinden, so daß
insoweit Schieberstößel und Sperrklappen gleichsam eine bis in die Zuführungsrinne geführte Schachtverlängerung bilden um dort
das nächste zu schleifende Werkstück einwandfrei zu sichern, bis es durch den nächsten Hub des Schieberstößels an den Werkzeugträger
abgegeben wird. Nach einer Empfehlung der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß der Werkstückträger
ein fliegend angeordnetes Prisma zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes aufweist, wobei das Prisma über einen
C-förmigen Tragarm der Niederhalterolle befestigt ist, also in der Zu- und Abführungsbahn für die Werkstücke nicht stört
und lediglich für ein einwandfreies Ablegen sowie Ausheben des jeweiligen Werkstückes sorgt.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger
Bedeutung ist vorgesehen, daß die Revolverzuführung ein taktweise umlaufendes Transportrad mit über den Radumfang
verteilten radialen Werkstückaufnahmen aufweist, und daß dem Transportrad zumindest im Bereich zwischen der Werkstückzu- und
-abführung ein Stützring geringeren Durchmessers für die in den
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Werkstückaufnahmen mitgeführten Werkstücke zugeordnet ist, wobei der Stützweg durch den Fahrweg der Niederhalterolle unterbrochen
bzw. durchbrochen ist und das Tiefste der Werkstückaufnahmen tiefer als die Unterkante des jeweils in Schleifposition
auf den Stützrollen aufliegenden Werkstückes gewählt ist. Auf diese Weise bildet das Transportrad gleichsam einen Transportkäfig
und der Stützring einen Wälzring bzw. eine Auflage für die Werkstücke im Zuge der Zuführung und Abführung. Wenn die
Werkstückaufnahme mit dem nächsten zu schleifenden Werkstück die im Fahrweg der Niederhalterolle vorgesehene Unterbrechung
bzw. Durchbrechung des Stützringes erreicht, wird das betreffende Werkstück auf dem Werkstückträger abgelegt, der dann mit
der Niederhalterolle niederfährt und das Werkstück in Schleifposition auf die Stützrollen ablegt und so fort. Die Arbeitsweise
von Niederhalterolle und Werkstückträger ist praktisch die gleiche wie bei der Schieberzuführung. Bei der vorbeschriebenen
Revolverzuführung ist die Drehachse des Transportrades unterhalb der Schleifposition und folglich der Stützrollen angeordnet.
Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Drehachse des Transportrades oberhalb der Schleifposition und folglich
der Stützrollen anzuordnen. In diesem Fall sieht die Erfindung vor, daß das Transportrad mit den radialen Werkstückaufnahmen
von einem äußeren Fangring umgeben ist, der durch den Fahrweg der Niederhalterolle unterbrochen bzw. durchbrochen ist und im
Bereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist.
- Nach diesen Ausführungsformen sind das Transportrad und der
zugeordnete Stütz- bzw. Fangring praktisch vertikal angeordnet. Nach einer weiteren Möglichkeit kann das Transportrad auch in
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horizontaler Ebene angeordnet sein. Bei vertikaler Anordnung ist vorzugsweise das Transportrad, welches die Funktion eines Transportkäfigs
erfüllt, stirnseitig vor den Stützrollen der Niederhalterolle und dem Stütz- bzw. Fangring angeordnet und weist einen
Ringflänsch mit im Bereich der Werkstückaufnahmen Ausnehmungen zum Durchtritt der Niederhalterolle auf.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß eine Schleifmaschine zum spitzenlosen
Feinschleifen der Stirn- bzw. Kopfflächen von rotationssymmetrischen
Werkstücken verwirklicht wird, die sich durch eine besonders schnelle Werkstückzu- und -abführung auszeichnet,
folglich mit extrem geringen Nebenzeiten arbeitet und dadurch eine höhere Produktionsleistung als bekannte Ausführungsformen
sicherstellt. Zugleich sind die Werkstückzu- und -abführungen in konstruktiver Hinsicht verhältnismäßig einfach und funktionssicher
gestaltet, so daß produktionshemmende Störungen nicht zu befürchten sind und sich im ganzen eine kompakte Bauweise verwirklichen
läßt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schleifmaschine in schematischer
Frontansicht mit einer Schieberzuführung und einem in
Schleifposition befindlichen Werkstück,
Fig. 2 einen teilweisen Horizontalschnitt durch den Gegenstand
nach Fig. 1 im Bereich lediglich der Schieberzuführung,
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Fig. 3 eine teilweise Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 ohne Schieberzuführung,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 mit Niederhalterolle,
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach
Fig. 1 mit Revolverzuführung,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 und
Fig. 7 eine schematische Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig.
In den Figuren ist eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen
der ebenen oder sphärischen Stirnflächen von rotationssymmetrischen Werkstücken 1, insbes. mit konischer oder
zylindrischer Mantelfläche dargestellt. Diese Schleifmaschine weist eine Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten
angetriebenen Stützrollen 2 und eine gegen das im Rollenspalt S auf den Stützrollen 2 aufliegende zu schleifende Werkstück 1
mit Neigung für Axialschub anstellbare Niederhalterolle 3 auf. Ferner ist ein drehbar gelagertes Widerlager als rückseitiger
Anschlag 4 für das in Schleifposition befindliche Werkstück 1 und ein stirnseitig zustellbares Schleifwerkzeug 5 vorgesehen.
Der von der Niederhalterolle 3 erzeugte Axialschub sorgt für die einwandfreie Anlage des Werkstückes 1 gegen den Anschlag 4.
Weiter weist die Schleifmaschine eine Werkstückzu- und -abführung auf. Die Werkstückzuführung ist als programmgesteuerte
Schieber- oder Revolverzuführung 6 bzw. 7 ausgebildet. Der
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Niederhalterolle 3 ist ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet,
wozu an dem Lagerarm o. dgl. Lagerung 17 der Niederhalterolle 3 ein mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer
Werkstückträger 8 befestigt ist, der bei in hochgefahrener Ausgangsstellung der Niederhalterolle 3 in der Zuführungsbahn
der Schieber-, oder Revolverzuführung 6 bzw. 7 positioniert ist .
und bei in niedergefahrener Niederhaltestellung der Niederhalterolle
3 im Bereich des Rollenspaltes S unter das in Schleifposition auf 'die beiden Stützrollen 2 abgelegte Werkstück 1
abgesenkt ist, wenn die Niederhalterolle 3 auf das Werkstück 1 aufgesetzt hat und dieses gegen die beiden Stützrollen 2 andrückt
.
In den Fig. 1 und 2 ist die Schieberzuführung 6 dargestellt, die
einen Zuführungsschacht 9 und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung
10 de's Zuführungsschachtes 9 sowie oberhalb der Stützrollen 2 verlaufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle
3 endende Zuführungsrinne 11 mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel 12 aufweist, welcher taktweise
die einzeln aus dem Zuführungsschacht 9 in die Zuführungsrinne
austretenden Werkstücke 1 in den Fahrweg der Niederhalterolle 3 vorschiebt bzw. auf den dort befindlichen Werkstückträger 8 aufschiebt
und dadurch das jeweils geschliffene von dem Werkstückträger 8 ausgehobene Werkstück 1 in eine hinter der Fahrbahn
der Niederhalterolle 3 beginnende Abführungsrinne 13 ausstößt. Der Schieberstößel 12 befindet sich in Ausgangsstellung unmittelbar
vor der Abgabeöffnung 10 des ZuführungsSchachtes 9, während unmittelbar hinter der Abgabeöffnung 10 Sperrklappen 14
für das jeweils in die Zuführungsrinne 11 eingetretene Werkstück
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angeordnet sind. Der Schieberstößel· 12 und die Sperrklappen 14 bilden also gleichsam eine bis in die Zuführungsrinne 11
reichende Schachtverlängerung und fixieren dort das jeweils nächste zu schleifende Werkstück 1, bis es von dem Schieberstößel
12 auf den in der Zuführungsbahn befindlichen Werkstückträger 8 aufgeschoben wird und gleichzeitig das dort befindliche
fertig geschliffene Werkstück 1 in die Abführungsrinne 13
herausdrückt. Der Werkstückträger 8 weist ein fliegend angeordnetes Prisma 15 zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes auf,
wobei das Prisma 15 über einen C-förmigen Tragarm 16 an dem Lagerarm 17 der Niederhalterolle 3 befestigt ist.
In den Fig. 5 bis 7 ist die Revolverzuführung 7 dargestellt,
welche ein taktweise umlaufendes Transportrad 18 mit über den Umfang verteilen radialen Werkstückaufnahmen 19 aufweist. Dem
Transportrad 18 ist zumindest im Bereich der. Werkstückzu- und -abführung ein Stützring 20 oder eine Stützscheibe geringeren
Durchmessers für die in den Werkstückaufnahmen 19 mitgeführten Werkstücke 1 zugeordnet, auf denen also die Werkstücke 1 während
des Transportes gleiten oder abwälzen können. Der Stützring 20 ist durch den Fahrweg der Niederhalterolle 3 unterbrochen bzw.
durchbrochen. Das Tiefste der Werkstückaufnahmen 19 liegt tiefer
als die Unterkante des jeweils in Schleifposition auf den Stützrollen 2 aufliegenden Werkstückes 1, damit einwandfreie Auflage
des jeweils zu schleifenden Werkstückes auf den Stützrollen erreicht wird. Niederhalterolle 3 und Werkstückträger 8 arbeiten
bei dieser Revolverzuführung 7 in gleicher Weise wie bei der
Schieberzuführung 6. Bei diesem Ausführungsbeispiel befindet
sich die Drehachse 21 des Transportrades 18 unterhalb der Stütz-
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rollen bzw. der Schleifposition. Nicht dargestellt ist eine andere Möglichkeit, wonach das Transportrad 18 mit den radialen
Werkstückaufnahmen 19 von einem äußeren Fangring umgeben ist,
der durch den Fahrweg der Niederhalterolle 3 durchbrochen ist und im Bereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt
und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist. In diesem Fall befindet sich die Drehachse des Transportrades
oberhalb der Schleifposition bzw. der Stützrollen. Auch eine horizontale Anordnung des Transportrades als gleichsam
Revolverkopf ist nicht dargestellt. - Das Transportrad 18
ist stirnseitig vor den Stützrollen 2, der Niederhalterolle 3 und dem Stütz- bzw. Fangring 20 angeordnet. Es weist einen
Ringflansch 22 mit im Bereich der Werkstückaufnahmen 19 Ausnehmungen 23 zum Durchtritt der Niederhalterolle 3 auf.
Claims (7)
- Patent- und Hilfsgebrauchsmusteranmeldung Ernst Thielenhaus
Fuhlrottstraße 12
5600 Wuppertal 1Schleifmaschine zum spitzenlosen FeinschleifenPatentansprüche:M. !Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der Stirnflache(n) von rotationssymmetrischen Werkstücken, insbes. mit zylindrischer Mantelfläche, mit einer Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten Stützrollen,.mit einer gegen das im Rollenspalt auf den Stützrollen aufliegende Werkstück anstellbai Niederhalterolle, mit einem drehbar gelagerten Widerlager alsAndrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essenrückseitiger Anschlag für das in Schleifposition befindliche Werkstück und einem stirnseitig zustellbaren Schleifwerkzeug sowie mit einer Werkstückzu- und -abführung, dadurch gekenn ze lehnet, daß die Werkstückzuführung als Schieber- oder Revolverzuführung (6 bzw. 7) ausgebildet ist und der Niederhalterolle (3) ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet ist, wozu an dem Lagerarm (7) der Niederhalterolle (3) ein mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer Werkstückträger (8) befestigt ist, der bei in Ausgangsstellung hochgefahrener Niederhalterolle (3) in der Zuführungsbahn der Schieber- oder Revolverzuführung (6 bzw. 7) positioniert ist und bei in Niederhaltestellung niedergefahrener Niederhalterolle (3) im Bereich des Rollenspaltes (S) unter das in Schleifposition auf die beiden Stützrollen (2) abgelegte Werkstück (1) abgesenkt ist. - 2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieberzuführung (6) einen Zuführungsschacht (9) und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung (10) des Zuführungsschachtes (9) sowie oberhalb der Stützrollen (2) verlaufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle (3) endende Zuführungsrinne (11) mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel (12) aufweist, welcher taktweise die einzeln aus dem Zuführungsschacht (9) in die Zuführungsrinne (11) eintretenden Werkstücke (1) in den Fahrweg der Niederhalterolle (3) vorschiebt bzw. auf den dort befindlichen Werkstückträger (8) aufschiebt und dadurch das jeweils geschliffene von dem Werkzeugträger (8) ausgehobene Werkstück (1) in eine hinter der Fahrbahn der Niederhalterolle (3) beginnende Abführungsrinne (13) ausstößt.Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen- 3
- 3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieberstößel (12) sich in Ausgangsstellung vor der Abgabeöffnung (10) des Zuführungsschachtes (9) befindet und hinter der Abgabeöffnung (10) Sperrklappen (14) für das jeweils in die Zuführungsrinne (11) eingetretene Werkstück (1) angeordnet sind.
- 4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückträger (8) ein fliegend angeordnetes Prisma (15) zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes (1) aufweist, wobei das Prisma über einen C-förmigen Tragarm (16) an dem Lagerarm (17) der Niederhalterolle (3) befestigt ist.
- 5. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Revolverzuführung (7) ein taktweise umlaufendes Transportrad (18) mit über den Radumfang verteilten radialen Werkstückaufnahmen (19) aufweist, und daß dem Transportrad (18) zumindest im Bereich zwischen der Werkstückzuführung und -abführung ein Stützring (20) geringeren Durchmessers für die in den Werkstück-.aufnahmen (19) mitgeführten Werkstücke (1) zugeordnet ist, wobei der Stützring (20) durch den Fahrweg der Niederhalterolle (3) unterbrochen ist und das Tiefste der Werkstückaufnahmen (19) tiefer als die Unterkante des jeweils in Schleifposition auf den Stützrollen (2) aufliegenden Werkstücks (1) gewählt ist.
- 6. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportrad (18) mit den radialen Werkstückaufnahmen (19) von einem äußeren Fangring umgeben ist, der durch den Fahrweg der Niederhalterolle (3) unterbrochen ist und imAndrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in EssenBereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist.
- 7. Schleifmaschine nach Anspruch 1,5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportrad (18) stirnseitig vor den Stützrollen (2), der Niederhalterolle (3) und dem Stütz- bzw. Fangring (20) angeordnet ist und einen Ringflansch (22) mit im Bereich der Werkstückaufnahmen (19) Ausnehmungen (23) zum Durchtritt der Niederhalterolle (3) aufweist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19833320062 DE3320062A1 (de) | 1983-06-03 | 1983-06-03 | Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen |
FR8407418A FR2546796A1 (fr) | 1983-06-03 | 1984-05-14 | Machine a rectifier pour le finissage sans centres de pieces a symetrie de revolution |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19833320062 DE3320062A1 (de) | 1983-06-03 | 1983-06-03 | Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3320062A1 true DE3320062A1 (de) | 1984-12-06 |
Family
ID=6200541
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19833320062 Withdrawn DE3320062A1 (de) | 1983-06-03 | 1983-06-03 | Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3320062A1 (de) |
FR (1) | FR2546796A1 (de) |
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