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DE3320062A1 - Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen - Google Patents

Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen

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Publication number
DE3320062A1
DE3320062A1 DE19833320062 DE3320062A DE3320062A1 DE 3320062 A1 DE3320062 A1 DE 3320062A1 DE 19833320062 DE19833320062 DE 19833320062 DE 3320062 A DE3320062 A DE 3320062A DE 3320062 A1 DE3320062 A1 DE 3320062A1
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Germany
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grinding
down roller
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DE19833320062
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Inventor
Ernst 5600 Wuppertal Thielenhaus
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der Stirnfläche(n) von rotationssymmetrischen Werkstücken,'-insbes. mit zylindrischer Mantelfläche,' mit einer Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten Stützrollen, mit einer gegen das im Rollenspalt auf den Stützrollen aufliegende Werkstück anstellbaren Niederhalterolle, mit einem drehbar gelagerten Widerlager als rückseitiger Anschlag für das in Schleifposition befindliche Werkstück und einem stirnseitig zustellbaren Schleifwerkzeug sowie mit einer Werkstückzu- und -abführung. - Die jeweils zu schleifende Stirnfläche· der rotationssymmetrischen Werkstücke kann eben oder sphärisch, ζ-, B. konvex oder konkav sein. Um einen Axialschub des jeweils zu schleifenden Werkstückes und folglich einwandfreie Anlage gegen den rückseitigen Anschlag zu erreichen, genügt eine geringfügige Schrägstellung der Niederhalterolle. Gegen das in Schleifposition befindliche Werkstück bzw. seine zu schleifende Stirnfläche wird das Schleifwerkzeug unter Zwischenschaltung einer Meßsteuerung vorgefahren. Bei dem Schleifwerkzeug handelt es sich um eine Schleifscheibe, regelmäßig um eine Topfscheibe.
Grundsätzlich ist es beim Schleifen von rotationssymmetrischen Werkstücken bekannt, das jeweils zu bearbeitende Werkstück in einem Spannfutter einzuspannen. Jedoch läßt sich eine schlagfreie Einspannung kaum erreichen, so daß infolge Spannfehler Bearbeitungs'ungenauigkeiten in Kauf genommen werden müssen. Außerdem führt das Spannen und Lösen des Werkstückes zu erheblichen Nebenzeiten. Im Gegensatz dazu gewährleistet eine spitzenlose Werkstückaufnahme, ohne daß also das zu bearbeitende Werkstück zwischen Körnerspitzen aufgenommen wird, bei rota-
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tionssyiranetrischen Werkstücken einen schlagfreien Lauf in bezug von Stirnfläche zu Mantelfläche. Aber auch bei spitzenloser Werkstückaufnahme treten Ieistungshemmende Nebenzeiten auf, und zwar schon im Zuge der Werkstückzuführung. So kennt man beispielsweise eine Transportkettenzuführung, bei welcher mit Zangen ausgerüstete Schwenkarme das jeweils zu schleifende Werkstück aus einer Zuführeinrichtung entnehmen und auf die Werkstückauflage auflegen. Die gesteuerten Zangen der Schwenkarme öffnen sich hierbei, so daß das abgelegte Werkstück frei liegen kann. Die Zangen dienen ebenso dazu, das geschliffene Werkstück wieder aufzunehmen und in eine Abgabestation zu befördern, von wo es in einen Auffangbehälter abgleiten kann. Gleichzeitig erfolgt der schrittweise Werkstücktransport über die Transportkettenzuführung. Somit können die Schwenkarme bei ihrer Abwärtsbewegung wieder ein Werkstück aus der Zuführeinrichtung entnehmen und in SchleifStellung übergeben. Eine derartige Transportkettenzuführung ist in konstruktiver Hinsicht aufwendig und arbeitet mit erheblichen Nebenzeiten. Das gleiche gilt für eine Portalzuführung, bei welcher die auf einem Kettenzubringer aufliegenden Werkstücke von einem Werkstückgreifer angehoben, durch Längsverfahren in Schleifstellung gebracht und dort auf die Werkstückauflage abgelegt werden und so fort. Auch andere Werkstückzuführungen, die beispielsweise nach dem Schwerkraftprinzip arbeiten, sind unbefriedigend, weil keine einwandfreie Orientierung der Werkstücke sichergestellt ist, so daß Betriebsstörungen durch beispielsweise Werkstückverklemmung auftreten können. - Diese Nachteile will die Erfindung vermeiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der eingangs beschriebenen Art
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zu schaffen, die sich durch besonders einfache und schnelle Werkstückzu- und -abführung auszeichnet, also mit äußerst geringen Nebenzeiten und folglich erhöhtem Produktionsausstoß arbeitet.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Schleifmaschine dadurch, daß die Werkstückzuführung als programmgesteuerte Schieber- oder Revolverzuführung ausgebildet ist und der Niederhalterolle ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet ist, wozu an dem Lagerarm der Niederhalterolle ein mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer Werkstückträger befestigt ist, der bei in Ausgangsstellung hochgefahrener Niederhalterolle in der Zuführungsbahn der Schieber- oder Revolverzuführung positioniert ist und bei in Niederhaltestellung niedergefahrener Niederhalterolle im Bereich des Rollenspaltes unter das in Schleifposition auf die beiden Stützrollen abgelegte Werkstück absenkbar bzw. abgesenkt ist. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß das zu schleifende Werkstück mittels der Schieber- oder Revolverzuführung auf den in der Zuführungsbahn aufnahmebereiten. Werkstückträger abgelegt wird und dieser Werkstückträger mit der Niederhalterolle niederfährt, das zu schleifende Werkstück in Schleifposition auf den beiden Stützrollen ablegt und anschließend im Zuge des weiteren Niederfahrens die Niederhalterolle auf dieses Werkstück aufsetzt, so daß dann die drei Mantellinien am Umfang des Werkstückes dessen Durchmesser bestimmen und das Werkstück infolge geneigter Niederhalterolle und des daraus resultierenden Axialschubes einwandfrei gegen den rückseitigen Anschlag angedrückt und in spitzenloser Aufnahme fixiert wird. Anschließend kann
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dann das Schleifwerkzeug vorgefahren werden und die Stirnfläche des Werkstückes bearbeiten, welches wie die Stützrollen, der rückseitige Anschlag und die'Niederhalterolle während des SchleifVorganges rotiert. Das fertig geschliffene Werkstück wird dann im Zuge des Hochfahrens der Niederhalterolle freigegeben und von dem Werkstückträger wieder aufgenommen, also ausgehoben und in die Zuführungsbahn hochgehoben, wo es dann von der Schieber- oder Revolverzuführung an die Werkstückabführung weitergegeben wird, während gleichzeitig ein neu zu schleifendes Werkstück antransportiert und an den Werkstückträger abgegeben wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß die Schieberzuführung einen Zuführungsschacht und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung des Zuführungsschachtes sowie oberhalb der Stützrollen verläufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle endende Zuführungsrinne mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel aufweist, welcher taktweise die einzelnen aus dem Zuführungsschacht in die Zuführungsrinne eintretenden Werkstücke in den Fahrweg der Niederhalterolle vorschiebt bzw. auf dem dort befindlichen Werkstückträger aufschiebt und dadurch das jeweils geschliffene von dem Werkzeugträger ausgehobene Werkstück in eine hinter der Fahrbahn der Niederhalterolle beginnende Abführungsrinne ausstößt. Der programmgesteuerte Schieberstößel drückt also taktweise ein stets aus dem Zuführungsschacht ausgetretenes Werkstück auf den Werkstückträger, wodurch zugleich das auf dem Werkstückträger befindliche fertig geschliffene Werkstück an die Werkstückabführung übergeben wird. Auf diese Weise läßt sich die Werkstückzu- und -abführung mit
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extrem hoher Taktfolge und folglich extrem geringen Nebenzeiten verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der eigentliche Schleifprozeß ohnehin sehr viel weniger Zeit als die sonst im Zuge der Werkstückzu- und -abführung anfallenden Nebenzeiten in Anspruch nimmt. Diese Nebenzeiten werden im Rahmen der Erfindung auf ein Minimum reduziert. Vorzugsweise befindet sich der Schieberstößel in Ausgangsstellung unmittelbar vor der Abgabeöffnung des Zuführungsschachtes, während sich unmittelbar hinter der Abgabeöffnung Sperrklappen für das jeweils in die Zuführungsrinne eingetretene Werkstück befinden, so daß insoweit Schieberstößel und Sperrklappen gleichsam eine bis in die Zuführungsrinne geführte Schachtverlängerung bilden um dort das nächste zu schleifende Werkstück einwandfrei zu sichern, bis es durch den nächsten Hub des Schieberstößels an den Werkzeugträger abgegeben wird. Nach einer Empfehlung der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß der Werkstückträger ein fliegend angeordnetes Prisma zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes aufweist, wobei das Prisma über einen C-förmigen Tragarm der Niederhalterolle befestigt ist, also in der Zu- und Abführungsbahn für die Werkstücke nicht stört und lediglich für ein einwandfreies Ablegen sowie Ausheben des jeweiligen Werkstückes sorgt.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß die Revolverzuführung ein taktweise umlaufendes Transportrad mit über den Radumfang verteilten radialen Werkstückaufnahmen aufweist, und daß dem Transportrad zumindest im Bereich zwischen der Werkstückzu- und -abführung ein Stützring geringeren Durchmessers für die in den
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Werkstückaufnahmen mitgeführten Werkstücke zugeordnet ist, wobei der Stützweg durch den Fahrweg der Niederhalterolle unterbrochen bzw. durchbrochen ist und das Tiefste der Werkstückaufnahmen tiefer als die Unterkante des jeweils in Schleifposition auf den Stützrollen aufliegenden Werkstückes gewählt ist. Auf diese Weise bildet das Transportrad gleichsam einen Transportkäfig und der Stützring einen Wälzring bzw. eine Auflage für die Werkstücke im Zuge der Zuführung und Abführung. Wenn die Werkstückaufnahme mit dem nächsten zu schleifenden Werkstück die im Fahrweg der Niederhalterolle vorgesehene Unterbrechung bzw. Durchbrechung des Stützringes erreicht, wird das betreffende Werkstück auf dem Werkstückträger abgelegt, der dann mit der Niederhalterolle niederfährt und das Werkstück in Schleifposition auf die Stützrollen ablegt und so fort. Die Arbeitsweise von Niederhalterolle und Werkstückträger ist praktisch die gleiche wie bei der Schieberzuführung. Bei der vorbeschriebenen Revolverzuführung ist die Drehachse des Transportrades unterhalb der Schleifposition und folglich der Stützrollen angeordnet. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Drehachse des Transportrades oberhalb der Schleifposition und folglich der Stützrollen anzuordnen. In diesem Fall sieht die Erfindung vor, daß das Transportrad mit den radialen Werkstückaufnahmen von einem äußeren Fangring umgeben ist, der durch den Fahrweg der Niederhalterolle unterbrochen bzw. durchbrochen ist und im Bereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist. - Nach diesen Ausführungsformen sind das Transportrad und der zugeordnete Stütz- bzw. Fangring praktisch vertikal angeordnet. Nach einer weiteren Möglichkeit kann das Transportrad auch in
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horizontaler Ebene angeordnet sein. Bei vertikaler Anordnung ist vorzugsweise das Transportrad, welches die Funktion eines Transportkäfigs erfüllt, stirnseitig vor den Stützrollen der Niederhalterolle und dem Stütz- bzw. Fangring angeordnet und weist einen Ringflänsch mit im Bereich der Werkstückaufnahmen Ausnehmungen zum Durchtritt der Niederhalterolle auf.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der Stirn- bzw. Kopfflächen von rotationssymmetrischen Werkstücken verwirklicht wird, die sich durch eine besonders schnelle Werkstückzu- und -abführung auszeichnet, folglich mit extrem geringen Nebenzeiten arbeitet und dadurch eine höhere Produktionsleistung als bekannte Ausführungsformen sicherstellt. Zugleich sind die Werkstückzu- und -abführungen in konstruktiver Hinsicht verhältnismäßig einfach und funktionssicher gestaltet, so daß produktionshemmende Störungen nicht zu befürchten sind und sich im ganzen eine kompakte Bauweise verwirklichen läßt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schleifmaschine in schematischer Frontansicht mit einer Schieberzuführung und einem in Schleifposition befindlichen Werkstück,
Fig. 2 einen teilweisen Horizontalschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 1 im Bereich lediglich der Schieberzuführung,
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Fig. 3 eine teilweise Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 ohne Schieberzuführung,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 mit Niederhalterolle,
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1 mit Revolverzuführung,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 und
Fig. 7 eine schematische Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig.
In den Figuren ist eine Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der ebenen oder sphärischen Stirnflächen von rotationssymmetrischen Werkstücken 1, insbes. mit konischer oder zylindrischer Mantelfläche dargestellt. Diese Schleifmaschine weist eine Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten angetriebenen Stützrollen 2 und eine gegen das im Rollenspalt S auf den Stützrollen 2 aufliegende zu schleifende Werkstück 1 mit Neigung für Axialschub anstellbare Niederhalterolle 3 auf. Ferner ist ein drehbar gelagertes Widerlager als rückseitiger Anschlag 4 für das in Schleifposition befindliche Werkstück 1 und ein stirnseitig zustellbares Schleifwerkzeug 5 vorgesehen. Der von der Niederhalterolle 3 erzeugte Axialschub sorgt für die einwandfreie Anlage des Werkstückes 1 gegen den Anschlag 4. Weiter weist die Schleifmaschine eine Werkstückzu- und -abführung auf. Die Werkstückzuführung ist als programmgesteuerte Schieber- oder Revolverzuführung 6 bzw. 7 ausgebildet. Der
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Niederhalterolle 3 ist ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet, wozu an dem Lagerarm o. dgl. Lagerung 17 der Niederhalterolle 3 ein mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer Werkstückträger 8 befestigt ist, der bei in hochgefahrener Ausgangsstellung der Niederhalterolle 3 in der Zuführungsbahn der Schieber-, oder Revolverzuführung 6 bzw. 7 positioniert ist . und bei in niedergefahrener Niederhaltestellung der Niederhalterolle 3 im Bereich des Rollenspaltes S unter das in Schleifposition auf 'die beiden Stützrollen 2 abgelegte Werkstück 1 abgesenkt ist, wenn die Niederhalterolle 3 auf das Werkstück 1 aufgesetzt hat und dieses gegen die beiden Stützrollen 2 andrückt .
In den Fig. 1 und 2 ist die Schieberzuführung 6 dargestellt, die einen Zuführungsschacht 9 und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung 10 de's Zuführungsschachtes 9 sowie oberhalb der Stützrollen 2 verlaufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle 3 endende Zuführungsrinne 11 mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel 12 aufweist, welcher taktweise die einzeln aus dem Zuführungsschacht 9 in die Zuführungsrinne austretenden Werkstücke 1 in den Fahrweg der Niederhalterolle 3 vorschiebt bzw. auf den dort befindlichen Werkstückträger 8 aufschiebt und dadurch das jeweils geschliffene von dem Werkstückträger 8 ausgehobene Werkstück 1 in eine hinter der Fahrbahn der Niederhalterolle 3 beginnende Abführungsrinne 13 ausstößt. Der Schieberstößel 12 befindet sich in Ausgangsstellung unmittelbar vor der Abgabeöffnung 10 des ZuführungsSchachtes 9, während unmittelbar hinter der Abgabeöffnung 10 Sperrklappen 14 für das jeweils in die Zuführungsrinne 11 eingetretene Werkstück
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angeordnet sind. Der Schieberstößel· 12 und die Sperrklappen 14 bilden also gleichsam eine bis in die Zuführungsrinne 11 reichende Schachtverlängerung und fixieren dort das jeweils nächste zu schleifende Werkstück 1, bis es von dem Schieberstößel 12 auf den in der Zuführungsbahn befindlichen Werkstückträger 8 aufgeschoben wird und gleichzeitig das dort befindliche fertig geschliffene Werkstück 1 in die Abführungsrinne 13 herausdrückt. Der Werkstückträger 8 weist ein fliegend angeordnetes Prisma 15 zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes auf, wobei das Prisma 15 über einen C-förmigen Tragarm 16 an dem Lagerarm 17 der Niederhalterolle 3 befestigt ist.
In den Fig. 5 bis 7 ist die Revolverzuführung 7 dargestellt, welche ein taktweise umlaufendes Transportrad 18 mit über den Umfang verteilen radialen Werkstückaufnahmen 19 aufweist. Dem Transportrad 18 ist zumindest im Bereich der. Werkstückzu- und -abführung ein Stützring 20 oder eine Stützscheibe geringeren Durchmessers für die in den Werkstückaufnahmen 19 mitgeführten Werkstücke 1 zugeordnet, auf denen also die Werkstücke 1 während des Transportes gleiten oder abwälzen können. Der Stützring 20 ist durch den Fahrweg der Niederhalterolle 3 unterbrochen bzw. durchbrochen. Das Tiefste der Werkstückaufnahmen 19 liegt tiefer als die Unterkante des jeweils in Schleifposition auf den Stützrollen 2 aufliegenden Werkstückes 1, damit einwandfreie Auflage des jeweils zu schleifenden Werkstückes auf den Stützrollen erreicht wird. Niederhalterolle 3 und Werkstückträger 8 arbeiten bei dieser Revolverzuführung 7 in gleicher Weise wie bei der Schieberzuführung 6. Bei diesem Ausführungsbeispiel befindet sich die Drehachse 21 des Transportrades 18 unterhalb der Stütz-
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rollen bzw. der Schleifposition. Nicht dargestellt ist eine andere Möglichkeit, wonach das Transportrad 18 mit den radialen Werkstückaufnahmen 19 von einem äußeren Fangring umgeben ist, der durch den Fahrweg der Niederhalterolle 3 durchbrochen ist und im Bereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist. In diesem Fall befindet sich die Drehachse des Transportrades oberhalb der Schleifposition bzw. der Stützrollen. Auch eine horizontale Anordnung des Transportrades als gleichsam Revolverkopf ist nicht dargestellt. - Das Transportrad 18 ist stirnseitig vor den Stützrollen 2, der Niederhalterolle 3 und dem Stütz- bzw. Fangring 20 angeordnet. Es weist einen Ringflansch 22 mit im Bereich der Werkstückaufnahmen 19 Ausnehmungen 23 zum Durchtritt der Niederhalterolle 3 auf.

Claims (7)

  1. Patent- und Hilfsgebrauchsmusteranmeldung Ernst Thielenhaus
    Fuhlrottstraße 12
    5600 Wuppertal 1
    Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen
    Patentansprüche:
    M. !Schleifmaschine zum spitzenlosen Feinschleifen der Stirnflache(n) von rotationssymmetrischen Werkstücken, insbes. mit zylindrischer Mantelfläche, mit einer Werkstückauflage aus zwei nebeneinander angeordneten Stützrollen,.mit einer gegen das im Rollenspalt auf den Stützrollen aufliegende Werkstück anstellbai Niederhalterolle, mit einem drehbar gelagerten Widerlager als
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    rückseitiger Anschlag für das in Schleifposition befindliche Werkstück und einem stirnseitig zustellbaren Schleifwerkzeug sowie mit einer Werkstückzu- und -abführung, dadurch gekenn ze lehnet, daß die Werkstückzuführung als Schieber- oder Revolverzuführung (6 bzw. 7) ausgebildet ist und der Niederhalterolle (3) ein Werkstückableger und -ausheber zugeordnet ist, wozu an dem Lagerarm (7) der Niederhalterolle (3) ein mit der Niederhalterolle hoch- und niederfahrbarer Werkstückträger (8) befestigt ist, der bei in Ausgangsstellung hochgefahrener Niederhalterolle (3) in der Zuführungsbahn der Schieber- oder Revolverzuführung (6 bzw. 7) positioniert ist und bei in Niederhaltestellung niedergefahrener Niederhalterolle (3) im Bereich des Rollenspaltes (S) unter das in Schleifposition auf die beiden Stützrollen (2) abgelegte Werkstück (1) abgesenkt ist.
  2. 2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieberzuführung (6) einen Zuführungsschacht (9) und eine unterhalb der unteren Abgabeöffnung (10) des Zuführungsschachtes (9) sowie oberhalb der Stützrollen (2) verlaufende und kurz vor dem Fahrweg der Niederhalterolle (3) endende Zuführungsrinne (11) mit einem in der Zuführungsrinne geführten Schieberstößel (12) aufweist, welcher taktweise die einzeln aus dem Zuführungsschacht (9) in die Zuführungsrinne (11) eintretenden Werkstücke (1) in den Fahrweg der Niederhalterolle (3) vorschiebt bzw. auf den dort befindlichen Werkstückträger (8) aufschiebt und dadurch das jeweils geschliffene von dem Werkzeugträger (8) ausgehobene Werkstück (1) in eine hinter der Fahrbahn der Niederhalterolle (3) beginnende Abführungsrinne (13) ausstößt.
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  3. 3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieberstößel (12) sich in Ausgangsstellung vor der Abgabeöffnung (10) des Zuführungsschachtes (9) befindet und hinter der Abgabeöffnung (10) Sperrklappen (14) für das jeweils in die Zuführungsrinne (11) eingetretene Werkstück (1) angeordnet sind.
  4. 4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückträger (8) ein fliegend angeordnetes Prisma (15) zur Aufnahme des jeweiligen Werkstückes (1) aufweist, wobei das Prisma über einen C-förmigen Tragarm (16) an dem Lagerarm (17) der Niederhalterolle (3) befestigt ist.
  5. 5. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Revolverzuführung (7) ein taktweise umlaufendes Transportrad (18) mit über den Radumfang verteilten radialen Werkstückaufnahmen (19) aufweist, und daß dem Transportrad (18) zumindest im Bereich zwischen der Werkstückzuführung und -abführung ein Stützring (20) geringeren Durchmessers für die in den Werkstück-.aufnahmen (19) mitgeführten Werkstücke (1) zugeordnet ist, wobei der Stützring (20) durch den Fahrweg der Niederhalterolle (3) unterbrochen ist und das Tiefste der Werkstückaufnahmen (19) tiefer als die Unterkante des jeweils in Schleifposition auf den Stützrollen (2) aufliegenden Werkstücks (1) gewählt ist.
  6. 6. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportrad (18) mit den radialen Werkstückaufnahmen (19) von einem äußeren Fangring umgeben ist, der durch den Fahrweg der Niederhalterolle (3) unterbrochen ist und im
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    Bereich der Werkstückzuführung einen Werkstückeintritt und im Bereich der Werkstückabführung einen Werkstückaustritt aufweist.
  7. 7. Schleifmaschine nach Anspruch 1,5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportrad (18) stirnseitig vor den Stützrollen (2), der Niederhalterolle (3) und dem Stütz- bzw. Fangring (20) angeordnet ist und einen Ringflansch (22) mit im Bereich der Werkstückaufnahmen (19) Ausnehmungen (23) zum Durchtritt der Niederhalterolle (3) aufweist.
DE19833320062 1983-06-03 1983-06-03 Schleifmaschine zum spitzenlosen feinschleifen Withdrawn DE3320062A1 (de)

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