DE3306281C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Torsionsschwingungsdämpfer,
insbesondere für Kupplungsscheiben von Reibungskupplungen
für Brennkraftmaschinen, bestehend u. a. aus einer Nabe, einem
konzentrisch zu dieser angeordneten und dieser gegenüber gegen
die Kraft von Torsionsfedern verdrehbaren Belagträger, aus
einer zwischen beiden wirksamen Reibeinrichtung, deren Reibkraft
mit einem Verdrehwinkel zunimmt, wobei durch Schrägflächen
und axiale Auslenkung der Federeinrichtung die Anpreßkraft
und somit die Reibkraft steuerbar ist.
Eine vom Verdrehwinkel abhängige Steigerung der Reibkraft durch
Erhöhung der Anpreßkraft der dafür vorgesehenen Feder infolge
axialer Auslenkung durch Schrägflächen ist beispielsweise durch
die DE-PS 14 75 445 sowie durch die DE 26 10 081 A1 bekannt.
Dieser Stand der Technik gibt den allgemeinen Hinweis, daß ein
vorgespanntes Abdeckblech bzw. eine Federung in Form von Blattfedern
in Ausnehmungen eines Reibringes eingreifen, wobei bei
Relativverdrehung beider Teile Schrägflächen im Endbereich der
Ausnehmungen entsprechend ihrer Steigung eine Zunahme der Reibkraft
in Abhängigkeit vom Verdrehwinkel des Torsionsschwingungsdämpfers
ermöglichen.
Im allgemeinen werden heute an einen Torsionsschwingungsdämpfer
folgende Forderungen gestellt:
Im Leerlaufbereich soll eine sehr niedrige, aber in engen Grenzen
vorgeschriebene Reibkraft erzeugt werden, während beim
Übergang in den Lastbereich die Reibkraft auf einen wesentlich
höheren Wert ansteigen soll. Diese Forderungen sind mit einer
einzelnen herkömmlichen Feder, wie z. B. einer Tellerfeder,
nicht zu lösen. Ausgehend vom axialen Platzbedarf für die Feder
und die Verschiebeeinrichtung zur Erzielung einer höheren Anpreßkraft
ist bei der Auslegung mit einer einzelnen Feder deren
Federkraftanstieg relativ steil, so daß die Federkraft für den
Leerlaufbereich unter Berücksichtigung der Einbautoleranzen der
Einzelteile eines Torsionsschwingungsdämpfers einer viel zu
großen Streuung unterworfen ist.
Es sind zwar durch das deutsche Gebrauchsmuster 18 66 119 Tellerfeder-Bauarten
bekannt, welche Federkraftanstiege in Abhängigkeit
vom Federweg erzielen können, die entsprechend diesem
Stand der Technik relativ stark progressiv sind. Solche
Federkennlinien sind bei einer Verwendung entsprechend dem
Oberbegriff zwar für den Bereich der Leerlaufreibung praxisnah,
jedoch ist der steile progressive Anstieg für den Lastbereich
insofern problematisch, als hier mit zunehmendem Federweg
ein zunehmend stärkerer Anstieg der Federkraft erfolgt, wodurch
sich die Toleranzen der Bauteile im Lastbereich negativ
auf die Streuung der erzielbaren Reibkraft auswirken können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Federeinrichtung mit
vertretbarem Aufwand zu erstellen, deren Federkennlinie den
oben geschilderten Anforderungen möglichst nahe kommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzeichen des
Anspruchs 1 gelöst. Durch die Reihenschaltung von zwei Federn,
wobei die Feder für den Lastbereich bei Leerlaufbetrieb durch
Anschläge auf Vorspannung gehalten ist und dabei nur die Feder
für den Leerlaufbereich wirksam ist, wird beim Übergang in den
Lastbereich ein sprunghafter Anstieg der Federkraft erreicht.
Dadurch ist es möglich, bei geringen axialen Wegveränderungen
die Anpreßkraft im Lastbereich für die Reibeinrichtung kräftig
zu erhöhen, um so eine deutlich höhere Reibkraft zu erzeugen.
Dabei sind in diesem Fall zwei herkömmliche, einfache Tellerfedern
oder Membranfedern verwendbar, von denen jede auf ihren
speziellen Verwendungszweck abgestimmt werden kann.
Weiterhin wird die Aufgabe durch das Kennzeichen des Anspruchs
2 gelöst. Hierbei findet eine Tellerfeder Verwendung, die über
ihren radialen Erstreckungsbereich mit einer unterschiedlichen
Materialdicke ausgestattet ist dergestalt, daß der innere Tellerfederteil
dünner ausgebildet ist. Dieser im Leerlaufbereich
wirksame Teil der Feder wird beim Übergang in den Lastbereich
durch Anpassung an die ebene Belastungsfläche einer Anpreßplatte
unwirksam, so daß im Lastbereich der radial äußere Tellerfederteil
mit der größeren Materialdicke wirksam wird. Mit dieser
Ausbildung kann eine Federkennlinie erzeugt werden, die in
beiden Teilbereichen entsprechend der allgemeinen Federkennlinie
von Membranfedern jeweils degressiv ausgebildet ist, mit
einem Knick und einem stärkeren Anstieg im Lastbereich.
Eine weitere Lösung der Aufgabe ist darin zu sehen, die Federeinrichtung
aus einer kombinierten Feder darzustellen, die aus
einer Tellerfeder besteht mit einteilig ausgeführten, radial
abstehenden Blattfederelementen. Bei dieser konstruktiven Lösung
wird die Federkennlinie zuerst im Bereich niedriger Kraft
im wesentlichen linear ansteigen bis zur Anlage der Blattfederelemente
und daran anschließend wird der Rest der Federkennlinie
durch den typischen Verlauf der Tellerfeder-Kennlinie geprägt
sein. Diese Konstruktion ist insbesondere in Achsrichtung
besonders raumsparend.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind sämtliche Bauteile
für die Reibkrafterzeugung zwischen dem einen Deckblech
und der Nabenscheibe angeordnet. In einer besonders vorteilhaften
Ausführung sind die Schrägflächen an der Nabenscheibe angeordnet
und sie stützen sich auf Rollen mit radial verlaufenden
Drehachsen ab, die an einem Deckblech angeordnet sind, welches
axial verschiebbar, aber drehfest angeordnet ist und von der
Federeinrichtung kraftbeaufschlagt wird. Eine solche Anordnung
ist besonders reibungsarm und sie kommt mit einer aus lediglich
einem Reibring bestehenden Reibeinrichtung aus. Im Leerlaufbereich
können die Rollen hierbei auf einem Bereich der Nabenscheibe
laufen, der in Umfangsrichtung eben ausgeführt ist.
Beim Übergang in den Lastbereich erfolgt die axiale Verschiebung
der Anpreßplatte und somit die Kompression der Federeinrichtung
durch Auflaufen der Rollen auf die Schrägflächen der
Nabenscheibe. Dabei ist insbesondere im Leerlaufbereich die
Fremdreibung auf ein Minimum reduziert und der Verschleiß dieser
Einrichtung ist ebenfalls äußerst gering. Die Reibkrafterhöhung
setzt sich somit aus der Federkrafterhöhung in Verbindung
mit dem einen Reibring zusammen.
Es ist jedoch auch möglich, den Einsatz der Reibeinrichtung für
den Lastbereich über Reibelemente als Nocken und Schrägflächen
auf dem gegenüberliegenden Teil auszubilden.
Weiterhin wird vorgeschlagen, daß die Steigerung der Schrägflächen
im Lastbereich sowie die Federkennlinie der Federeinrichtung
ein Maß für den Anstieg der Reibkraft in Abhängigkeit vom
Verdrehwinkel zwischen Nabenscheibe und Deckblechen ergeben.
Dabei ist ohne weiteres zu realisieren, daß sich, über den gesamten
Lastbereich gesehen, die Reibkraft entweder auf einem
relativ hohen Niveau nicht verändert, daß sie mit zunehmendem
Verdrehwinkel zunimmt oder nach einer bestimmten Zunahme sogar
auch wieder abfallen kann. Die Ausbildung der entsprechenden
Schrägflächen wird sich durch Abstimmversuche im Fahrzeug
leicht bestimmen lassen.
Die Erfindung wird anschließend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigt im einzelnen
Fig. 1 den Längsschnitt durch einen Torsionsschwingungsdämpfer;
Fig. 2 den Teilschnitt A-B durch die Anordnung der Schrägflächen;
Fig. 3 und 4 Ansicht und Schnitt durch eine kombinierte Feder;
Fig. 5 die Federkennlinie der Feder gemäß den Fig. 3 und 4;
Fig. 6 den vergrößerten Teilschnitt durch eine andere Ausführungsmöglichkeit
eines Torsionsschwingungsdämpfers;
Fig. 7 den Längsschnitt durch die obere Hälfte eines Torsionsschwingungsdämpfers
mit zwei hintereinandergeschalteten
Federn;
Fig. 8 und 9 mögliche Federkennlinien gem. Fig. 7.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Längsschnitt durch einen Torsionsschwingungsdämpfer
1 sowie den Schnitt A-B durch die beiden Deckbleche
und die Nabenscheibe mit den Schrägflächen. Der Torsionsschwingungsdämpfer
1 besteht aus einer Nabe 2 mit Nabenscheibe 3,
welche drehfest, aber axial verschiebbar auf einer nicht dargestellten
Getriebewelle angeordnet ist. Zu beiden Seiten der Nabenscheibe
3 sind Deckbleche 4 und 5 angeordnet, wobei das Deckblech
4 gleichzeitig als Belagträger fungiert. An seinem radial
äußeren Ende sind die Reibbeläge 6 angeordnet. Beide Deckbleche 4
und 5 sind über Abstandsniete 26 drehfest miteinander verbunden
und auf Abstand gehalten. Zwischen den beiden Deckblechen 4 und 5
und der Nabenscheibe 3 sind in entsprechenden Fenstern Torsionsfedern
7 angeordnet, die bei Drehmomentbeaufschlagung des Torsionsschwingungsdämpfer
1 eine Relativverdrehung beider Systeme ermöglichen.
Dabei ist für den Leerlaufbereich eine Stufe mit geringer
Federkraft vorgesehen und für den Lastbereich wenigstens
eine Stufe mit größerer Federkraft. Parallel zu dieser gegenseitigen
Verdrehmöglichkeit gegen die Kraft der Torsionsfedern 7 ist
eine Reibeinrichtung vorgesehen, welche die eigentliche Dämpfung
der Torsionsschwingungen darstellt. Diese Reibeinrichtung besteht
aus einem Reibring 8 im radial inneren Bereich des Deckbleches 4,
der gleichzeitig die radiale Führung für die beiden Deckbleche 4
und 5 gegenüber der Nabe 2 übernimmt. Auf der der Nabenscheibe 3
gegenüberliegenden Seite dieses Reibringes 8 ist ein weiterer
Reibring 9 vorgesehen, der allerdings nur im Leerlaufbetrieb im
Einsatz ist. Daran anschließend ist eine Anpreßplatte 10 angeordnet,
die drehfest mit den beiden Deckblechen 4 und 5, aber axial
verschiebbar ausgeführt ist. Die drehfeste Verbindung erfolgt
über entsprechende Aussparungen am Außenumfang der Anpreßplatte
10, in welche die Abstandsniete 26 in Umfangsrichtung spielfrei
hineinreichen. Zwischen Anpreßplatte 10 und Deckblech 5 ist eine
kombinierte Feder 17 zwischengeschaltet, deren Form aus den Fig. 3
und 4 ersichtlich und deren Kennlinie in Fig. 5 dargestellt
ist. Zwischen Feder 17 und Anpreßplatte 10 ist eine Scheibe
32 zwischengeschaltet, welche auf die Funktion des Torsionsschwingungsdämpfers
1 keinen Einfluß ausübt. In Fig. 2 ist der
Schnitt A-B von Fig. 1 wiedergegeben, wobei hier die Ausbildung
der Anpreßplatte 10 in ihrem radial äußeren Bereich gegenüber der
Nabenscheibe 3 näher dargestellt ist. Die Anpreßplatte 10 weist
mehrere am Außenumfang verteilte Ausbuchtungen auf, die durch
Schrägflächen 28 gebildet sind. Die Ausbuchtungen weisen hierbei
von der Nabenscheibe 3 weg. Bei Stillstand des Torsinsschwingungsdämpfers
1 sind innerhalb dieser Ausbuchtungen Reibelemente
27 an der Nabenscheibe 3 angeordnet. Eine Berührung zwischen
den Reibelementen 27 und der Anpreßplatte 10 in diesem belastungsfreien
Zustand findet nicht statt.
Bevor die Beschreibung der Funktion dieses Torsionsschwingungsdämpfers
erfolgt, sei noch kurz auf die Fig. 3 und 4 hingewiesen,
welche die Bauform der kombinierten Feder 17 darstellen.
Diese kombinierte Feder 17 besteht aus einer Tellerfeder 21 in
üblicher Bauweise, welche an ihrem Außenumfang mehrere gleichmäßig
verteilte Blattfederelemente 20 aufweist. Diese Blattfederelemente
20 sind einteilig mit dem Körper der Tellerfeder 21 ausgebildet.
Fig. 4 zeigt den Schnitt durch diese kombinierte Feder 17
und zeigt, daß diese Feder 17 im unbelasteten Zustand folgende
Merkmale aufweist:
Die Tellerfeder 21 ist in üblicher Weise konisch ausgeführt. Die
Blattfederelemente 20, die sich am Außenumfang der Tellerfeder 21
anschließen, verlaufen etwa in Flucht mit der Tellerfeder 21, in
der vorliegenden Darstellung gem. Fig. 4 weisen sie jedoch einen
geringeren Neigungswinkel gegenüber der Senkrechten auf.
Die Funktion des Torsionsschwingungsdämpfers 1 ist folgende:
Im Leerlaufbetrieb erfolgt eine nur geringe Verdrehung zwischen
den beiden Deckblechen 4 und 5 einerseits und der Nabenscheibe 3
andererseits. In diesem Bereich sind lediglich die beiden Reibringe
8 und 9 im Einsatz, die durch die Vorspannkraft der Feder 17
von beiden Seiten her an die Nabenscheibe 3 angepreßt werden. Dabei
stützt sich die Feder 17 mit ihren Blattfederelementen 20 innen
am Deckblech 5 ab und mit ihrem Tellerfederbereich 21 über
die Scheibe 32 an der Anpreßplatte 10. Die Anpreßplatte 10 wird
unter Zwischenschaltung des Reibringes 9 in Richtung auf die Nabenscheibe
3 vorgespannt, während das Abdeckblech 4 über die Abstandsniete
26 und das Abdeckblech 5 von den Blattfederelementen
20 der Feder 17 beaufschlagt wird. Nach Überschreiten des für
den Leerlaufbereich vorgesehenen Verdrehwinkels zwischen den
Deckblechen 4 und 5 und der Nabenscheibe 3 kommen die Reibelemente
27 an den Schrägflächen 28 der Anpreßplatte 10 zur Anlage. Die
Schrägflächen 28 wandern an den Kanten der Reibelemente 27 hoch
und bedingen damit eine Axialverbindung der Anpreßplatte 10 in
Richtung auf das Deckblech 5 zu. Gleichzeitig hebt die Anpreßplatte
10 vom Reibring 9 ab, der nunmehr ohne Wirkung ist. Dabei
wird die Feder 17 zusammengedrückt und erzeugt damit eine andere
Federkraft, die bei der Beschreibung von Fig. 5 noch eingehend
erläutert wird. Die nun im Lastbereich zur Verfügung stehende
Reibkraft setzt sich aus der Reibkraft des Reibringes 8 und der
der Reibelemente 27 zusammen. Die Reibkraft ist somit im Lastbereich
erheblich höher, da einmal die Anpreßkraft von der Feder 17
her größer ist und zum anderen die Reibelemente 27 auf einem größeren
mittleren Radius als der außer Eingriff gekommene Reibring
9 angeordnet sind.
Die Änderung der von der Feder 17 ausgehenden Anpreßkraft für die
Reibelemente ist in Fig. 5 näher dargestellt. Fig. 5 zeigt die
Federkraft F der Feder 17 in Abhängigkeit von ihrer axialen Einspannung
entsprechend dem Weg S. Die Kurve setzt sich aus zwei
Teilkurven zusammen, und zwar I und II. Die Teilkurve I entsteht
durch die Federkraft der Blattfederelemente 20 und zeigt einen im
wesentlichen linearen Verlauf, während die Kurve II nach dem Anliegen
der Blattfederelemente 20 am Deckblech 5 zum Einsatz kommt
und den typischen Verlauf für eine Tellerfeder zeigt. Durch den
linearen und relativ flachen Anstieg der Teilkurve I ist gewährleistet,
daß bei entsprechenden Bauteiltoleranzen bei der Montage
des Torsionsschwingungsdämpfers eine Anpreßkraft für den Leerlaufbereich
erzielt wird, der innerhalb der geforderten Größenordnungen
liegt. Dieser Bereich ist schraffiert dargestellt.
Von dieser für den Leerlaufbetrieb vorgeschriebenen Anpreßkraft
ausgehend, erhöht sich beim Übergang in den Lastbereich die Anpreßkraft
der Feder entsprechend deren Zusammendrückung. Diese
ist von der Ausbildung der Reibelemente 27 und der Schrägflächen
28 an der Anpreßplatte 10 abhängig. Durch den Übergang von einer
flachen auf eine steilere Kennlinie ist es möglich, auch bei geringer
axialer Beaufschlagung der Feder 17 eine wesentlich höhere
Federkraft zu erzielen, die im Lastbereich in Verbindung mit dem
Material der Reibelemente 27 und deren Abstand von der Drehachse
sowie dem Reibring 8 für die im Lastbereich zur Verfügung stehende
Reibkraft verantwortlich ist. Durch entsprechende Ausbildung der
Schrägflächen 28 ist es möglich, über einen größeren Verdrehwinkelbereich
im Lastbereich einen Anstieg der Federkraft in der
Kurve II zu erzielen.
Eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit ist in Fig. 6 dargestellt.
Hier ist in vergrößerter Darstellung lediglich der radial
innere Bereich eines Torsionsschwingungsdämpfers wiedergegeben.
Aus Fig. 6 ist die Nabe 2 mit der Nabenscheibe 3 und einer
Schrägfläche 30 ersichtlich. Zu beiden Seiten der Nabenscheibe 3
sind die Deckbleche 4 und 5 angeordnet, wobei zwischen Deckblech
4 und Nabenscheibe 3 ein Reibring 8 und zwischen Deckblech 5
und Nabenscheibe 3 eine abgestufte Feder 18 mit einer Anpreßplatte
19 vorgesehen sind. Die Anpreßplatte 19 ist über entsprechende
Nasen 25, die Öffnungen 24 im Deckblech 5 axial durchdringen,
drehfest mit diesem, aber axial verschiebbar verbunden.
Die Axialverschiebung erfolgt über mehrere am Umfang verteilte
Rollen 29, die radial verlaufende Drehachsen 31 aufweisen. Bei
Drehmomentbeaufschlagung des Torsionsschwingungsdämpfers und nach
Zurücklegen des für den Leerlaufbereich vorgesehenen Winkels laufen
die Rollen 29 auf den Schrägflächen 30 der Nabenscheibe 3 auf
und bewirken eine Kompression der Feder 18. Die Feder 18 ist als
abgestufte Tellerfeder ausgebildet. Die Tellerfeder 18 besteht aus
einem inneren Tellerfederteil 22 mit schwächerem Materialquerschnitt
und einem äußeren Tellerfederteil 23 mit stärkerem Materialquerschnitt.
Bei Kompression der Feder 18 wird zuerst der innere
Tellerfederteil 22 infolge seines schwächeren Materialquerschnittes
ansprechen, und er ist für die Anpreßkraft im Leerlaufbereich
verantwortlich. Nach Überschreiten des für den Leerlaufbereich
vorgesehenen Verdrehwinkels und während des Auflaufens der
Rollen 29 auf den Schrägflächen 30 wird die Feder 18 so komprimiert,
daß sich der innere Tellerfederteil 22 völlig an die ebene
Fläche der Anpreßplatte 19 anlegt und dieser Teil somit nicht mehr
wirksam ist. Nun ist der äußere Tellerfederteil 23 wirksam, der
durch seine größere Materialdicke eine entsprechend steilere
Kennlinie aufweist. Die Kennlinie dieser Feder 18 verläuft prinzipiell
entsprechend Fig. 5, wobei allerdings auch der Kennlinienteil
I nicht linear, sondern gewölbt verläuft, wie dies bei
Tellerfedern üblich ist.
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführung ist insofern einfach und
preiswert im Aufbau, als lediglich ein einziger Reibring 8 Verwendung
findet. Auch hier ist die für den Lastbereich notwendige hohe
Reibkraft dadurch zu erzielen, daß der äußere Tellerfederteil
23 einen recht steilen Anstieg seiner Federkraft aufweist, wie
es in Fig. 5 unter II prinzipiell dargestellt ist.
In Fig. 7 ist die obere Hälfte eines Längsschnittes durch einen
Torsionsschwingungsdämpfer 1 wiedergegeben, dessen untere Hälfte
prinzipiell gem. Fig. 1 aufgebaut ist. Bei dieser Anordnung ist
allerdings eine Kombination von zwei Tellerfedern 12 und 13 vorgesehen.
Von diesen beiden Federn ist die Tellerfeder 12 im Ruhezustand
des Torsionsschwingungsdämpfers zwischen das Deckblech 5
und ein Halteblech 14 unter Vorspannung gehalten, wobei das Halteblech
14 das Deckblech 5 in Öffnungen 16 durchdringt und außerhalb
durch umgebogene Anschläge 15 gehalten ist. Zwischen dem so
durch die Feder 12 belasteten Halteblech 14 und der Anpreßplatte
10 ist die Tellerfeder 13 angeordnet. Diese Tellerfeder 13 weist
eine geringe Vorspannkraft auf, wie sie für den Leerlaufbereich
verlangt wird. Bei Leerlaufbetrieb ist somit die Feder 12 durch
das Halteblech 14 unwirksam und das Halteblech 14 fungiert lediglich
als Abstützung für die Tellerfeder 13. Diese wirkt nun
in der bekannten Weise auf die beiden Reibringe 8 und 9 ein und
stellt die für den Leerlaufbereich notwendige geringe Anpreßkraft
her. Beim Überschreiten des Leerlaufbereiches kommen - wie bereits
bei Fig. 1 beschrieben - die Reibelemente 27 an den Schrägflächen
28 zum Einsatz. Dadurch erfolgt eine Axialverschiebung
der Anpreßplatte 10 von der Nabenscheibe 3 weg, wodurch die Tellerfeder
13 für den Leerlaufbereich in ebene Anlage zwischen Anpreßplatte
10 und Halteblech 14 gebracht wird. Daran anschließend
kommt nun die Tellerfeder 12 zum Einsatz. Dabei heben die Anschläge
15 des Haltebleches 14 vom Deckblech 5 ab.
Die sich hieraus ergebende Federkennung ist in den Fig. 8 und
9 dargestellt. In jedem Falle ist typisch, daß bei einem bestimmten
Weg S die Vorspannkraft F einen Sprung nach oben vollführt,
um dann mit einer flachen oder steilen Kennlinie weiterzulaufen.
Hierbei ist allerdings anzumerken, daß die Kennlinien
den für Tellerfedern typischen Verlauf aufweisen und nicht linear
sind. Bei entsprechenden Platzverhältnissen wäre es allerdings
auch möglich, die beiden Tellerfedern 12 und 13 durch Schraubenfedern
zu ersetzen, wodurch dann die linearen Kennlinien gemäß
den Fig. 8 und 9 zu verwirklichen wären. Durch zwei hintereinandergeschaltete
Federn, von denen eine durch eine Einspannung
auf eine bestimmte Vorspannkraft gehalten ist, können Federkennlinien
entsprechend den Fig. 8 und 9 erzielt werden. Bei
diesen Federkennlinien typisch ist der Teilbereich III, bei welchem
vom Ende der schwachen Feder für den Leerlaufbereich ohne
zusätzlichen Weg in die höhere Federvorspannung der zweiten Feder
übergegangen wird.
Die Anpreßplatten 10/19 können selbstverständlich zur reibungsfreien
Führung an Straps befestigt werden.
Claims (7)
1. Torsionsschwingungsdämpfer, insbesondere für Kupplungsscheiben
von Reibungskupplungen für Brennkraftmaschinen,
bestehend u. a. aus einer Nabe, einem konzentrisch zu dieser
angeordneten und dieser gegenüber gegen die Kraft von
Torsionsfedern verdrehbaren Belagträger, aus einer zwischen
beiden wirksamen Reibeinrichtung, deren Reibkraft mit
dem Verdrehwinkel zunimmt, wobei durch Schrägflächen und
axiale Auslenkung der Federeinrichtung die Anpreßkraft und
somit die Reibkraft steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinrichtung aus
zwei Federn (12, 13) besteht, die in Reihe geschaltet sind,
wobei die Feder (12) für den Lastbereich durch Anschläge
(15) auf Vorspannung gehalten ist und beim Übergang in den
Lastbereich über die komprimierte Feder (13) für den Leerlaufbereich
beaufschlagt wird, wodurch eine sprunghafte
Federkrafterhöhung erzielbar ist.
2. Torsionsschwingungsdämpfer, insbesondere für Kupplungsscheiben
von Reibungskupplungen für Brennkraftmaschinen,
bestehend u. a. aus einer Nabe, einem konzentrisch zu dieser
angeordneten und dieser gegenüber gegen die Kraft von
Torsionsfedern verdrehbaren Belagträger, aus einer zwischen
beiden wirksamen Reibeinrichtung, deren Reibkraft
mit dem Verdrehwinkel zunimmt, wobei durch Schrägflächen
und axiale Auslenkung der Federeinrichtung die Anpreßkraft
und somit die Reibkraft steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinrichtung aus einer abgestuften Tellerfeder
(18) besteht, bei welcher vorzugsweise radial innen
ein innerer Tellerfederteil (22) mit geringerer Materialdicke
angeordnet ist, der im Leerlaufbereich wirksam ist
und beim Übergang in den Lastbereich durch Anpassung an die
ebene Belastungsfläche einer Anpreßplatte (19) unwirksam
wird und somit der radial äußere Tellerfederteil (23) mit
der größeren Materialdicke wirksam wird.
3. Torsionsschwingungsdämpfer, insbesondere für Kupplungsscheiben
von Reibungskupplungen für Brennkraftmaschinen,
bestehend u. a. aus einer Nabe, einem konzentrisch zu dieser
angeordneten und dieser gegenüber gegen die Kraft von
Torsionsfedern verdrehbaren Belagträger, aus einer zwischen
beiden wirksamen Reibeinrichtung, deren Reibkraft mit
dem Verdrehwinkel zunimmt, wobei durch Schrägflächen und
axiale Auslenkung der Federeinrichtung die Anpreßkraft und
somit die Reibkraft steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinrichtung aus einer kombinierten Feder
(17) besteht, die als Tellerfeder (21) ausgebildet ist -
mit mehreren am Umfang verteilten, radial abstehenden,
einteilig ausgeführten Blattfederelementen (20) -, wobei
in unbelastetem Zustand die Blattfederelemente (20) im
wesentlichen in Flucht mit der Tellerfeder verlaufen.
4. Torsionsschwingungsdämpfer nach den Ansprüchen 1-3, bei
welchem zu beiden Seiten einer Nabenscheibe Deckbleche
angeordnet sind, die untereinander fest verbunden und auf
Abstand gehalten sind und zwischen dem einen Deckblech
und der Nabenscheibe ein Reibring angeordnet ist, der als
radiale Führung für das Deckblech ausgebildet sein kann,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Nabenscheibe (3) und
dem anderen Deckblech (5), ausgehend vom Deckblech, folgende
Bauteile angeordnet sind: Federeinrichtung (12, 13,
14; 17; 18), Anpreßplatte (10, 19), Nocken (27, 29) und
Schrägflächen (28, 30) an Anpreßplatte (10, 19) bzw. Nabenscheibe
(3).
5. Torsionsschwingungsdämpfer nach den Ansprüchen 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (30) an der
Nabenscheibe (3) angeordnet sind und über Rollen (29) mit
radial verlaufender Drehachse (31) auf die drehfest im anderen
Deckblech (5), aber axial verschiebbar gegen die
Kraft der Federeinrichtung (18) angeordnete Anpreßplatte
(19) einwirken.
6. Torsionsschwingungsdämpfer nach den Ansprüchen 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Anpreßplatte (10) und
Nabenscheibe (3) im radial inneren Bereich ein weiterer
Reibring (9) angeordnet ist, der im Leerlaufbereich wirksam
ist und auf einem größeren Durchmesser Schrägflächen
(28), vorzugsweise an der Anpreßplatte (10), angeordnet
sind, die mit Reibelementen (27) an der Nabenscheibe (3)
beim Übergang in den Lastbereich die axiale Verschiebung
der Anpreßplatte (10) bewirken, wodurch die Federkrafterhöhung
und ein Abheben der Anpreßplatte (10) vom Reibring
(9) erfolgen.
7. Torsionsschwingungsdämpfer nach den Ansprüchen 1-6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steigung der Schrägflächen
(28, 30) im Lastbereich sowie die Federkennlinie der Federeinrichtung
(12, 13; 17; 18) ein Maß für den Anstieg der
Reibkraft in Abhängigkeit vom Verdrehwinkel zwischen Nabenscheibe
(3) und Deckblechen (4, 5) ergeben.
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