DE69101404T2 - Torsionsdämpfende Vorrichtung für Reibplatte einer Kraftfahrzeugkupplung. - Google Patents
Torsionsdämpfende Vorrichtung für Reibplatte einer Kraftfahrzeugkupplung.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Drehschwingungsdämpfer, insbesondere für die Kupplungsscheibe eines Kraftfahrzeugs, enthaltend zwei koaxiale Teile, die im Verhältnis zueinander entsprechend einem begrenzten Hub winklig gegen erste elastische Mittel bewegbar sind, wobei einer dieser Teile selbst aus einem koaxialen Flansch und einer koaxialen Nabe besteht, die im Verhältnis zueinander winklig gegen zweite elastische Mittel in einem Winkelverschiebungssektor bewegbar sind, der durch ergänzende Verzahnungen begrenzt ist, mit einem Umfangsspiel des Flanschs und der Nabe.
- Eine solche Vorrichtung ist in der FR-A-2 496 210 beschrieben und enthält dritte elastische Mittel, die zwischen dem Flansch und der Nabe eingesetzt sind und am Kreisumfang einen Anschlag zwischen den Verzahnungen des Flanschs und der Nabe mit einer geräuschmindernden Bremswirkung zulassen.
- Dank dieser Anordnung wird der Anschlag der Verzahnungen des Flanschs und der Nabe gedämpft und die Geräusche werden verhindert.
- Bei einer Ausführungsart bestehen diese Mittel aus wenigstens einem Ring, der um einen der Zähne einer der Verzahnungen herum in eine Rille dieses Zahns eingreift und geeignet ist, von den angrenzenden Zähnen der anderen Verzahnung zusammengedrückt zu werden. Bei weiteren Ausführungsarten sind die elastischen Blöcke in Aufnahmesitzen untergebracht, die in den Verzahnungen vorgesehen sind.
- Derartige Lösungen sind im neuen Zustand wirksam, können jedoch im Laufe der Zeit nachlassen. Außerdem werden die Verzahnungen geschwächt und man kann kein so hohes Moment übertragen wie gewünscht.
- Die vorliegende Erfindung hat den Zweck, diese Schwierigkeiten zu beseitigen und somit neue, dritte elastische Mittel mit einer hohen Lebensdauer zu schaffen, während gleichzeitig die Verzahnungen möglichst wenig geschwächt werden.
- Gemäß der Erfindung ist eine Vorrichtung der vorbezeichneten Art dadurch gekennzeichnet, daß die dritten elastischen Mittel aus einer Scheibe bestehen, die sich parallel zum Flansch erstreckt und mit einer Verzahnung aus elastischem Material versehen ist, die zu derjenigen der Nabe paßt und mit der genannten Verzahnung der Nabe mit einem Umfangsspiel in Eingriff steht, welches kleiner ist als das zwischen den Verzahnungen des Flanschs und der Nabe vorgesehene Umfangsspiel, und daß die Verzahnung der Nabe in axialer Richtung verlängert ist, um mit dem Flansch und der genannten Scheibe in Eingriff zu treten.
- Dank der Erfindung wird das zusammengedrückte Material vor Herstellung eines positiven Anschlags zwischen den Zähnen des Flanschs mit denen der Nabe vergrößert und dadurch kann die Lebensdauer der dritten elastischen Mittel verlängert werden. Außerdem besitzt der Flansch der Nabe eine größere Festigkeit aufgrund der Tatsache, daß seine Zähne nicht für die Bildung von Aufnahmesitzen eingeschnitten oder ausgehöhlt sind. Das gleiche gilt hinsichtlich der Nabe, deren Zähne verdickt sind. Darüber hinaus ist es möglich, eine bessere Regulierung der Steifigkeit durch Modifikation des elastischen Materials oder des Volumens des zusammengedrückten elastischen Materials zu erzielen, welches beim Betrieb nicht zwischen den Verzahnungen des Flanschs und der Nabe zusammengedrückt wird.
- Schließlich wird man verstehen, daß die zweiten elastischen Mittel nicht modifiziert zu werden brauchen.
- Die beigefügte Beschreibung veranschaulicht die Erfindung als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, die folgendes darstellen:
- - Figur 1 ist eine Längsschnittansicht einer Kupplungsscheibe nach dem bisherigen Stand der Technik.
- - Figur 2 ist eine Ansicht in vergrößertem Maßstab und ein Aufriß der Verzahnungen des Flanschs und der Nabe, zwischen denen die Blöcke nach dem bisherigen Stand der Technik angeordnet sind.
- - Figur 3 ist eine Halbansicht gleich der aus Figur 2, die die erfindungsgemäße Scheibe zeigt.
- - Die Figuren 4 und 5 sind Längsschnittansichten, die die Innenperipherie der Kupplungsscheibe für ein erstes bzw. ein zweites Ausführungsbeispiel zeigen.
- Die Ausführungsart gemäß den Figuren 1 und 2 betrifft eine Anwendung eines Drehschwingungsdämpfers für eine Kraftfahrzeug-Kupplungsscheibe und ist mit demjenigen identisch, der in der FR-A-2 496 210 beschrieben wurde.
- Dieser Drehschwingungsdämpfer enthält zwei koaxiale Teile 15-16-11-10 und 18-12, die im Verhältnis zueinander entsprechend einem begrenzten Hub winklig gegen erste elastische Mittel (19) bewegbar sind. Einer (18-12) dieser Teile selbst besteht aus einem koaxialen Flansch 18 und einer koaxialen Nabe 12, die im Verhältnis zueinander winklig gegen zweite elastische Mittel 24 in einem Winkelverschiebungssektor bewegbar sind, der durch ergänzende Verzahnungen 25, 26 mit einem Umfangsspiel des Flanschs 18 und der Nabe 12 begrenzt wird. Dritte elastische Mittel, die am Kreisumfang einen positiven Anschlag zwischen der Verzahnung 25 des Flanschs 18 und der Verzahnung 26 der Nabe 12 erlauben und dabei gleichzeitig eine geräuschmindernde Bremswirkung entfalten, sind zwischen dem Flansch 18 und der Nabe 12 eingesetzt. Die Verzahnungen 25, 26 enthalten jeweils Zähne, die sich am Kreisumfang mit Aussparungen abwechseln.
- In Figur 2 bestehen diese dritten Mittel aus zwei ringförmigen Blöcken 29, die jeweils um einen der Zähne 30 einer der genannten Verzahnungen 25, 26 herum in eine Rille 31 dieses Zahns 30 eingreifen. Diese Blöcke sind dazu geeignet, durch die benachbarten Zähne 32 der anderen Verzahnung zusammengedrückt zu werden.
- Der erste Teil enthält Reibbeläge 10, die auf einer ringförmigen Platte 11 montiert sind. Die Beläge 10, die von der Platte 11 getragen werden, können zwischen den Druckplatten und den Schwungrädern der Kupplung, die drehbeweglich fest mit einer Antriebswelle verbunden sind, eingespannt werden. Die Nabe 12 des zweiten Teils kann durch Riffelungen 13 an einer (nicht dargestellten) angetriebenen Welle eingreifen, die als Eingangswelle zum Getriebe des Kraftfahrzeugs dient.
- Die Platte 11 ist durch Niete 14 an einer Führungsscheibe 15 befestigt, die ihrerseits durch Zwischenstücke, hier Distanzbolzen 17, die mit Hilfe von darin angebrachten Aussparungen durch den Flansch 18 hindurchtreten mit einer anderen Führungsscheibe 16 verbunden. Die Scheiben 15, 16 sind ohne Einschaltung von Verzahnungen drehbar um die Nabe 12 angebracht, während der Flansch 18 axial zwischen den beiden genannten Scheiben 15, 16 angeordnet und im Verhältnis zur Nabe unter Einschaltung der Verzahnungen 25, 26 drehbar angebracht ist.
- Erste elastische Mittel 19 bestehen aus einer Vielzahl von Schraubenfedern, die in Fenstern 22 des Flanschs 18 und in Fenstern 23 gegenüber den Führungsscheiben 15, 16 untergebracht sind.
- Die zweiten elastischen Mittel 24 sind weniger steif als die ersten elastischen Mittel 19 und enthalten Schraubenfedern, die zwischen dem Flansch 18 und der Nabe 12 mit Hilfe von Auf lageplättchen 27 eingesetzt sind, die eine Rückseite in Form eines Zweiflachs aufweisen, sowie Zapfen 28 zur Zentrierung der Federn 24. Diese Federn 24 haben im wesentlichen die Funktion, Geräusche zu verhindern, wie zum Beispiel Getriebe- oder Totpunktgeräusche, wenn das durch den Drehschwingungsdämpfer übertragene Moment gleich Null oder nur gering ist. Sie sind in Aussparungen eingebaut, die sich zum Teil an der Innenperipherie des Flanschs 18 und zum Teil an der Außenperipherie der Nabe 12 mit Unterbrechung der Verzahnungen 25, 26 befinden.
- Die Federn 19 in Kombination mit Reibmitteln 20 sitzen zwischen den beiden genannten Teilen und haben im wesentlichen die Funktion, die Vibrationen zu dämpfen, die zwischen der Antriebswelle und der angetriebenen Welle entstehen, wenn das Fahrzeug fährt. Die Federn 18, 19 greifen somit am Kreisumfang an.
- Die dritten elastischen Mittel sind dazu vorgesehen, die Probleme in Verbindung mit einem plötzlichen und harten Anschlagen der Verzahnungen 25 und 26 des Flanschs 18 und der Nabe 12 auszuschalten oder abzuschwächen.
- Der Einfachheit halber werden gleiche Elemente der vorliegenden Erfindung und des bisherigen Stands der Technik mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
- Gemäß der Erfindung ist ein Drehschwingungsdämpfer der vorbezeichneten Art dadurch gekennzeichnet, daß die dritten elastischen Mittel aus einer Scheibe 129 bestehen, die sich parallel zum Flansch 18 erstreckt und mit einer Verzahnung 126 aus elastischem Material versehen ist, die zu derjenigen der Nabe 12 paßt und mit der genannten Verzahnung 26 der Nabe 12 mit einem Umfangsspiel J1 in Eingriff steht, welches kleiner ist als das Umfangsspiel J (Figur 3), welches zwischen der Verzahnung 25 des Flanschs 18 und der Verzahnung 26 der Nabe 12 vorgesehen ist, und daß die Verzahnung 26 der Nabe 12 in axialer Richtung verlängert ist, um mit dem Flansch 18 und der genannten Scheibe 129 in Eingriff treten zu können.
- Die Verzahnung 126 weist trapezförmige Zähne wie die Verzahnungen 25, 26 auf, die mit einem Spiel in ergänzende Aussparungen eingreifen, die in der Verzahnung 26 der Nabe 12 unter Abwechslung von Zähnen und Aussparungen vorgesehen sind. Sie verläuft parallel zur Verzahnung 25 und ihre Zähne stehen am Kreisumfang im Verhältnis zu den Zähnen der Verzahnung 25 wegen der Spiele J und J1 über. Die Zähne der Verzahnung 126 bedecken diejenigen der Verzahnung 25 radial zum größten Teil und nur das innere Ende derselben ist nicht abgedeckt. Natürlich richtet sich dies nach dem jeweiligen Anwendungs zweck.
- Hier besteht die gesamte Scheibe aus elastischem Material wie zum Beispiel Kautschuk. Ein Teil der Scheibe kann jedoch natürlich starr sein, wobei vorausgesetzt wird, daß die Innenperipherie der genannten Scheibe aus elastischem Material besteht, um mit der Verzahnung 26 zusammenwirken zu können.
- Somit ist keine der Verzahnungen 25, 26 mit Einschnitten versehen und diese können einen positiven Anschlag zueinander bilden. Dies wird dadurch begünstigt, daß die Scheibe 29 parallel zum Flansch 18 verläuft.
- In Figur 4 weist die Nabe 12 an der Außenperipherie einen Flansch 40 auf, worin die Verzahnung 26 ausgebildet ist, und die Scheibe 129 ist an den Flansch 18 angebaut. Diese Scheibe ist axial zwischen der Führungsscheibe 16 und dem Flansch 18 eingefügt.
- Im einzelnen sind zwischen den Teilen 16 und 18 in axialer Richtung nacheinander eine Reibscheibe 41, eine Metallscheibe 44 und schließlich die Scheibe 129 eingesetzt. Die Scheibe 41, die vorzugsweise aus einem Material mit geringem Reibwert besteht, wie zum Beispiel aus Polyamid, ist drehbeweglich fest mit der Führungsscheibe 16 durch eine Vielzah1 von Zapfen 42 verbunden, die ergänzend in Löcher 43 der Scheibe 16 eingreifen. Die Scheibe 44 ist durch Haftung oder Verklebung fest mit der Scheibe 129 verbunden. Zwischen der Führungsscheibe 15 und dem Flansch 18 sind nacheinander eine axial wirksame Federscheibe 50 und eine Reibscheibe 141 eingesetzt. Die Scheibe 141 ist mit der Scheibe 41 identisch und ist daher drehbeweglich mit der Führungsscheibe 15, die hier mit der Scheibe 16 identisch ist, durch Zapfen verbunden, die in Löcher der genannten Scheibe 15 eingreifen.
- Die Scheibe 50, hier in Form einer Tellerfeder, ruht auf der Scheibe 15 und auf der Scheibe 141 und bewirkt eine Einspannung der Scheiben 41, 44, 129 zwischen dem Flansch 18 und der anderen Führungsscheibe 16.
- Gleitlager 60, 61 mit L-förmigem Querschnitt sind radial zwischen der Innenperipherie jeder Scheibe 15, 16 bzw. der Außenperipherie der Nabe 12 eingesetzt. Diese Lager sind axial zwischen dem Flansch 40 und jeder Scheibe 15, l6 eingesetzt. Hier sind die Lager 60, 61 untereinander identisch und sind drehbeweglich durch Formschluß mit den Scheiben 15, 16 verbunden, wobei die genannten Lager Zweiecke aufweisen (siehe Figur 1 im oben erwähnten Dokument FR-A-2 496 210), die in an der Innenperipherie der Scheiben 15, 16 ausgebildete ergänzende Einschnitte eingreifen.
- Eine axial wirksame Federscheibe 70, hier in Form einer Tellerfeder, die radial im Innern der Scheibe 50 angeordnet ist, kommt auf der Scheibe 15 zur Auflage und beansprucht das Lager 60 bei Berührung des Flanschs 40 für die axiale Einspannung des radialen Teils des anderen Lagers 61 zwischen der Scheibe 16 und dem Flansch 40. Hier ist die Belastung der Scheibe 70 geringer als bei der Scheibe 50.
- Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist die Scheibe 129 mit dem Flansch 18 durch Haftung oder Verklebung fest verbunden. Bei einer Variante kann diese fest mit der Scheibe 44 verbundene Scheibe 129 drehbeweglich mit dem Flansch durch axiale Klammern der Scheibe 44 verbunden sein, die in ergänzende Öffnungen des Flanschs 18 eingreifen, wie in Figur 4 in strichpunktierter Linie dargestellt. Diese Klammern gehen von der Außenperipherie der Scheibe 44 aus und erstrecken sich radial oberhalb der Scheibe 129. Im jedem Falle ist die Scheibe 129 in Ruhestellung in der Position gemäß Figur 3 eingebaut, wobei die Zähne der Verzahnung 126 am Kreisumfang im Verhältnis zu den Zähnen der Verzahnung 25 überstehen.
- Natürlich kann man die Scheibe 129 drehbeweglich mit der Scheibe 44 durch Formschluß verbinden, wobei die genannte Scheibe 129 dann Aussparungen aufweist, die mit den genannten Klammern der Scheibe 44 zusammenwirken. Diese Aussparungen sind vorteilhafterweise in einem starren Teil ausgebildet, den die Scheibe 129 an der Außenperipherie aufweist.
- Bei einer Variante kann der Flansch 18 drehbeweglich fest mit der Scheibe 129 durch axiale Einspannung verbunden sein, die durch die Scheibe 50 bewirkt wird. Wie dem auch sei, kann sich der Flansch 18 während des Betriebs, da die Federn 19 steifer sind als die Federn 24, zunächst im Winkel zur Nabe 12 gegen die Federn 24 und gegen Reibmittel 70, 60, 61 verschieben, bis die Zähne der Verzahnung 26 mit den Zähnen der Verzahnung 126 der Scheibe 129 in Kontakt kommen, wobei sich eine Bremswirkung einstellt, und schließlich bis die Verzahnungen 26, 25 miteinander in Berührung kommen.
- Man wird bemerken, daß das Material der Scheibe 129 in Abwärtsrichtung frei fließen kann und daß die Kontaktzone zwischen den Zähnen der Verzahnungen 126, 26 größer ist als im Falle der Figur 2.
- Als nächstes können die Federn 19, da der Flansch 18 drehbeweglich fest mit der Nabe 12 verbunden ist, zusammengedrückt werden und die Reibmittel 50, 141, 44, 41 zum Einsatz kommen. Während dieser Bewegung kommt es zwischen den Scheiben 41 und 44 zu einer Reibung, wobei die Scheibe 44 daher die Scheibe 129 schützt.
- Bei einer Variante ist das Lager 61 durch ein Kegellager 161 (Figur 5) ersetzt, welches mit einer konischen Fläche 164 in Kontakt steht, die an der Nabe 12 vorgesehen ist, während das andere Lager entfällt. Dieses Lager ist durch eine Scheibe 160 ersetzt, die mit dem Flansch 40 in Kontakt ist, wobei die genannte Scheibe 160 Zapfen 162 aufweist, die in ergänzende Öffnungen 163 für die drehbewegliche Verbindung mit der Führungsscheibe 15 eingreifen.
- Die hier bei 170 bezeichnete Federscheibe ist drehbeweglich mit der Scheibe 160 formschlüssig verbunden und weist Aussparungen auf, die mit den Zapfen 162 zusammenwirken.
- Die Scheiben 50 und 141 bleiben unverändert, während andererseits die Scheibe 41 durch eine Scheibe 241 ersetzt ist und die Scheibe 44 entfällt. Diese Scheibe 241 kommt auf der Scheibe 16 zur Auflage und weist Zapfen 242 auf, die ergänzend in Öffnungen 243 eingreifen, die der Flansch 18 für die drehbewegliche Verbindung damit aufweist. Natürlich können die Scheiben 161, 241 eine einzige Scheibe bilden.
- Die Scheibe 129 ist bei einer ersten Ausführungsvariante mit dem Flansch 18 verklebt. Bei einer zweiten Ausführungsvariante ist sie mit der Scheibe 241 verklebt. Bei einer dritten Ausführungsvariante (die mit punktierter Linie dargestellt ist) ist diese Scheibe 129 drehbeweglich mit dem Flansch 18 durch Zapfen verbunden, die in einen ergänzenden Einschnitt eindringen, der im Flansch 18 vorgesehen ist, wie dies in dieser Figur mittels punktierter Linie dargestellt ist. Natürlich lassen sich die Strukturen umkehren, wobei der Flansch 18 dann Zapfen trägt und die Scheibe 129 die dazu passenden Löcher aufweist. In einem vierten Ausführungsbeispiel (mittels punktierter Linie dargestellt) ist diese Scheibe 129 drehbeweglich mit dem Flansch 18 durch Formschluß mit den Zapfen 242 verbunden, wobei die genannte Scheibe 129 an der Außenperipherie Einschnitte aufweist, die ergänzend mit den Zapfen zusammenwirken. Die Scheibe 129 besteht somit, wie im dritten Beispiel, vorteilhafterweise aus zwei fest miteinander verbundenen Teilen, mit einem Innenteil aus elastischem Material, der mit Zähnen 126 versehen ist, und einem starren Außenteil, der die Einschnitte oder Zapfen trägt. Die Vorrichtungen funktionieren in gleicher Weise wie gemäß Figur 1.
- Natürlich beschränkt sich die vorliegende Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele. Insbesondere können die elastischen Mittel 19 zu einem Vordämpfer gehören, der zwischen dem Flansch 18 und einer der Führungsscheiben angeordnet ist, wie dies in der DE-A-3 810 922 beschrieben ist, wobei davon auszugehen ist, daß die Verzahnung des Flanschs der Nabe axial verlängert ist, um mit der erfindungsgemäßen Scheibe in Eingriff zu treten. Die erfindungsgemäße Scheibe ist somit vorzugsweise drehbeweglich durch Formschluß mit den Zwischenstücken verbunden und besitzt Aussparungen, die durch Eingriff mit den genannten Zwischenstücken zusammenwirken.
- Bei einer Variante können die elastischen Mittel 19, 24 Blöcke aus elastischem Material enthalten.
- Schließlich können die Spiele J und J1 in Ruhestellung auch unsymmetrisch sein, was jeweils von dem Anwendungszweck abhängt.
Claims (10)
1) Drehschwingungsdämpfer, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, enthaltend zwei koaxiale Teile (15-16-
11-10 und 18-12), die im Verhältnis zueinander
entsprechend einem begrenzten Hub winklig gegen
erste elastische Mittel (19) bewegbar sind, wobei
einer (18-12) dieser Teile selbst aus einem
koaxialen Flansch (18) und einer koaxialen Nabe (12)
besteht, die im Verhältnis zueinander winklig gegen
zweite elastische Mittel (24) in einem
Winkelverschiebungssektor bewegbar sind, der durch
ergänzende Verzahnungen (25, 26) begrenzt ist, mit einem
Umfangsspiel (J) des Flanschs (18) und der Nabe
(12), und worin dritte elastische Mittel (129)
vorgesehen sind, die einen positiven
Umfangsanschlag zwischen der Verzahnung (25) des Flanschs
(18) und der Verzahnung (26) der Nabe (12) erlauben
und gleichzeitig eine geräuschmindernde
Bremswirkung entfalten, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritten elastischen
Mittel (129) aus einer Scheibe (129) bestehen, die
sich parallel zum Flansch (18) erstreckt und mit
einer Verzahnung (126) aus elastischem Material
versehen ist, die zu derjenigen der Nabe (12) paßt
und mit der genannten Verzahnung (26) der Nabe (12)
mit einem Umfangsspiel (J1) in Eingriff steht,
welches kleiner ist als das zwischen den
Verzahnungen (25) des Flanschs (18) und (26) der Nabe (12)
vorgesehene Umfangsspiel (J), und daß die
Verzahnung
(26) der Nabe (12) in axialer Richtung
verlängert ist, um mit dem Flansch (18) und der genannten
Scheibe (126) in Eingriff zu treten.
2) Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Verzahnung (126), aus elastischem Material, der
genannten Scheibe (129) Zähne aufweist, die am
Kreisumfang im Verhältnis zu den Zähnen der
Verzahnung (25) des Flanschs (18) überstehen.
3) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Zähne der genannten Verzahnung (126) der Scheibe
(129) der dritten elastischen Mittel radial
diejenigen der Verzahnung (25) des Flanschs (18)
größtenteils bedecken und sich parallel zu diesen
erstrecken.
4) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil der Scheibe (129) der dritten elastischen
Mittel starr ist und ihre Innenperipherie aus
Kunststoff besteht.
5) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die genannte Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus
elastischem Material drehbeweglich mit dem Flansch
(18) verbunden ist.
6) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus elastischem
Material durch Haftung oder Verklebung mit dem
Flansch (18) verbunden ist.
7) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus elastischem
Material über eine Scheibe mit dem Flansch (18)
verbunden ist, die ihrerseits drehbeweglich mit dem
genannten Flansch (18) verbunden ist.
8) Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus elastischem
Material durch Formschluß mit der genannten Scheibe
(241, 44) verbunden ist.
9) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus elastischem
Material drehbeweglich mit dem Flansch (18) über
daran befindliche Zapfen verbunden ist, die in
ergänzende Einschnitte im Flansch (18) eindringen.
10) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte
Scheibe (129) mit Verzahnung (126) aus elastischem
Material durch axiale Einspannung mit dem Flansch
(18) unter Einwirkung einer axial wirksamen
Federscheibe verbunden ist, die zwischen dem Flansch
(18) und einer zum anderen koaxialen Teil
gehörenden Führungsscheibe (15) eingesetzt ist.
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