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DE3303059A1 - Verbindungsfoerderer - Google Patents

Verbindungsfoerderer

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DE3303059A1
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DE
Germany
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conveyor according
supporting structure
connecting conveyor
support
tracks
Prior art date
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DE19833303059
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DE3303059C2 (de
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Robert 2400 Lübeck Baschant
Reinhard Dipl.-Ing. 2401 Ratekau Trümper
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CNH Industrial Baumaschinen GmbH
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O&K Orenstein and Koppel GmbH
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    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21CMINING OR QUARRYING
    • E21C47/00Machines for obtaining or the removal of materials in open-pit mines
    • E21C47/02Machines for obtaining or the removal of materials in open-pit mines for coal, brown coal, or the like
    • E21C47/04Conveyor bridges used in co-operation with the winning apparatus

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Types And Forms Of Lifts (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

Verbindungs förderer
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsförderer für auf Stressen unterschiedlicher Flöhe arbeitende Fördergeräte, der aus einer die Förderanlage tragenden, zumindest an ihrem oberen Ende auf einer Strosse verfahrbar abgestützten Tragkonstruktion besteht.
Die DE-OS 29 43 525 beschreibt und zeigt einen Verbindungsförderer für Förderanlagen, der eine mindestens zwei Strossen verbindende, an beiden Enden abgestützte Brücke und zumindest ein auf der oberen Strosse schwenkbares Fahrwerk oder dergleichen aufweist. Dabei ist die Brücke mit ihrem oberen Ende auf das ihr zugewandte Ende einer sich zu beiden Seiten des Fahrwerks erstreckenden Bandbrücke eines Bandwagens abgestützt. Die Brücke kann auf dem Bandwagen um eine senkrechte Achse schwenkbar - insbesondere raumbeweglich - abgestützt sein. Die Brücke ist an ihrem unteren Ende schwenkbar und längsverschiebbar auf einem Raupenfahrwerk abgestützt und ist an der Aufgabestelle mit einer Zerkleinerungsmaschine für das Fördergut versehen. Die Brücke trägt einen Steilförderer, der aus einem Förderband mit einem Deckband besteht. Dieser Verbindungsförderer ist an den Einsatz einer schweren Zerkleinerungsmaschine am unteren Ende der Brücke gebunden, was eine entsprechend schwere Ausbildung der verfahrbaren Tragkonstruktion am unteren Ende der Brücke voraussetzt.
Die DE-OS 1 405 561 geht von zweitrümigen Schrägaufzügen aus, wie etwa Förderbahnen in Bergwerken, Bremsbergen, Standseilbahnen und anderen Geräten, deren Fördermittel, z.B. Wagen, Fördergefä.3e od.dg sind schienengebunden über Seiltrieb gegenläufig hin- und herbewegbar.
COPY
Dr. rer. pot. Dr.-Ing. Karl F. Möllering *
PATENTANWALT /
Diese Anlagen sind fest mit dem Untergrund verbunden und können nur mit Schwierigkeiten und unter Einsatz von Bauwerkzeugen von einer Stelle an eine andere Stelle verlegt werden. Sie sind deshalb nur beschränkt einsatzfähig.
Die DE-PS 306 908 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Fördern von Braunkohle aus Tagebauen, wobei einleitend ausgeführt ist, daß die schiefen Ebenen der Kettenbahnen oder die Tragpfeiler und Umlenkstellen der Seilbahnen störend seien. Die genannte DE-PS zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung, bei der die Förderwagen über ein verschiebbares Gerüst und vermittels einer oder mehrerer hieran anschließenden beweglichen Brücken verfahrbar sind, die bis zum Rand des Tagebaues reichen. Das verschiebbare Gerüst kann zwischen zwei Baggerstraßen aufgestellt und in bekannter Weise, ebenso wie die Baggergleise, mit dem Abbau der Kohle vorgeschoben werden. Dabei zeigt weiterhin die DE-PS 309 4 85 eine weitere Ausbildung des vorbeschriebenen Verfahrens und der vorbeschriebenen Vorrichtung, bei der an den beiden Enden, der entweder nur eine einheitliche oder zwei oder mehr benachbarte Baggerstraßen umfassenden Arbeitsstätte je ein eingleisiges, verschiebbares Gerüst mit bis zum Rand des Tagebaues reichender Brücke angeordnet ist. Die Fahrbahn für die Förderwagen wird in fortlaufender einheitlicherstrecke über die beiden Gerüste und die gesamte Baggerstraße entlang geführt. Auch diese Vorrichtungen haben den Nachteil, daß zwar ein Teil, nämlich das Gerüst für die Bandwagen verschiebbar ist, daß jedoch die anderen Teile der Anlage ortsfest verlagert sind.
Die Erfindung geht von den eingangs beschriebenen Vorrichtungen aus und erstrebt eine derartige Vorrichtung, die grobstückiges Fördergut unter möglichst geringem Aufwand von einer tiefgelegenen Strosse zu einer höhergelegenen Strosse überführen kann, wobei die Beladung und Entladung keiner besonderen zusätzlichen Vorrichtungen und insbesondere keiner Brecher oder dergleichen bedarf.
Dr. rer. pol. Dr.-Ing. Karl F. Möllering - - - - - -
PATENTANWALT ~J
Der Verbindungsförderer soll nach Möglichkeit unmittelbar an ein auf der unteren Strosse arbeitendes Fördergerät, wie z.B. einen Löffelbagger oder großen Kübelwagen, Drag-Liner angeschlossen sein bzw. von diesen Fördergeräten das Material übernehmen können, wobei dann das Material am oberen Ende des Verbindungsförderers zur Weiterleitung an die Verarbeitungsstelle bzw. Verbrauchsstelle abgeführt werden kann.
Das erfindungsgemäße Gerät soll den Einsatz von Trucks vermeiden, die auf schrägen Fahrbahnen die Höhendifferenz zwischen den Strossen überwinden müßten.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit den Merkmalen des Hauptanspruchs. Weitere vorzugsweise Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 - eine Seitenansicht eines Verbindungsförderers,
einen Schnitt in der Ebene A-A einen Schnitt in der Ebene B-B
- einen Schnitt in der Ebene C-C
am oberen Ende der Tragkonstruktion,
einen Schnitt in der Ebene D-D der Entleerungsstelle,
eine Draufsicht auf die Tragkonstruktion bzw. die Fördergleise bzw. einen Schnitt in der Ebene E-E
das untere Ende der Tragkonstruktion in einer anderen Ausführungsform
einen Ausschnitt aus der Fig. 1
Fig. 2
Fig. 3
Fig. 4
Fig. 5
Fig. 6
Fig. 7
Fig. 8
Dr. rer. pol. Dr.-Ing. Karl F. Möllering PATENTANWALT
Die Tragkonstruktion 1 des Verbindungsförderers wird von einem auf der oberen Strosse 2 verfahrbaren Traggestell 3 getragen. Dieses ist in an sich bekannterweise über eine 3-Punkt-Abstützung auf den Raupen 4 abgestützt. Das Traggestell 3 hat auf der Böschungsseite einen Stützarm 5 und auf der gegenüberliegenden Seite einen Gegengewichtsarm 6. An dem Stüt2arm 5 stützt sich die Tragkonstruktion 1 in einem horizontalen Lager 7 ab.
Die Tragkonstruktion 1 besteht aus einem Kastenträger 8, an dem die die Gleise 9 tragenden Seitenteile 10 befestigt sind. Dieser ist über Abspannseile 11 mit dem oberen Ende einer Stütze 12 verbunden, die im Bereich des Lagers 7 gelenkig bei 13 an der Tragkonstruktion bzw. dem Kastenträger 8 befestigt ist. Von der Spitze der Stütze 12 führen weiterhin Spannseile 14, welche mittig oder seitlich angeordnet sein können, zum oberen und unteren Ende der Tragkonstruktion
Auf dem Gegengewichtsarm 6 ist eine Seilwinde 15 gelagert, deren Hubseil 16 zu dem am oberen Ende 17 der Tragkonstruktion 1 gelagerten Seilrollenkopf 31 führt. Dieser ist über mehrere Seiischerungen 32 mit dem am Gegengewichtsarm 6 angeordneten Seilrollenkopf 33 verbunden. Mit Hilfe der Seilwinden 15 kann die Tragkonstruktion 1 um das Lager in jede gewünschte Stellung geschwenkt werden.
Am oberen Ende 17 der Tragkonstruktion 1 sind die Aufzugswinden 18 für die zu den Förderkübeln 19, 20 führenden Zugseile 18a gelagert. Die Aufzugswinden 18 sind unabhängig voneinander antreibbar. Bei einer anderen Ausführungsform können die Aufzugswinden 18 auch miteinander derart gekuppelt seih, daß die Förderkübel 19 und 20, die auf den Gleisen 9 verfahren, gegenläufig nach oben oder unten gefahren werden.
Die Gleise 9 können auch im unteren Bereich 29 der Tragkonstruktion weichenlos oder über eine Weiche zu einem Endstück zusammengeführt sein, so daß die Förderkübel 19, 20 in ihrem Aufgabebereich sich jeweils in der gleichen Stellung befinden.
Dr. rer. pol. Dr.-Ing. Karl F. Möllering n
PATENTANWALT O J JUOUü J
Die Förderkübel 19 und 20 sind mit nach unten herausschwenkbaren Bodenklappen 21 ausgerüstet, die im Ausführungsbeispiel indirekt antreibbar sind. Die Bodenklappen 21 sind weiterhin mit Stützrollen 22 versehen, die sich gegen Gleise 23 abstützen, die zwischen den Gleisen 9 auf der Tragkonstruktion befestigt sind. Im oberen Entleerungsbereich sind die Gleise 23 unterbrochen und durch hydraulisch 24 ausschwenkbare Gleisstücke 25 ersetzt. Wenn die Gleisstücke 9 in die in Fig. 1 dargestellte Lage herausgeschwenkt sind, öffnet sich bei dem aufwärts fahrenden Förderkübel 19 im Entleerungsbereich die Bodenklappe 21, so daß das geförderte Gut über die Schurre 26 und über den Bunker 27 auf Trucks 28 weitergeleitet wird, die unter dem Bunker 27 ein- und ausfahren. Anstelle der Trucks können auch Förderbänder eingesetzt werden. Dabei kann in dem Weg von der Schurre 26 zu den Förderbändern ein Brecher angeordnet sein.
Die Bodenklappen 21 können über Stützrollen 22, aber auch unmittelbar auf die Gleise 9 abgestützt sein, so daß gesonderte Abstützgleise entfallen.
Vorteilhaft ist es, mehrere hintereinander liegende Stützrollen 22 anzuordnen, damit bei Gleisunterbrechungen sichergestellt ist, daß die Bodenklappen 21 sich nicht beim Transport öffnen.
Die Tragkonstruktion 1 ist an ihrem unteren Ende 29 mit einem ein- und ausfahrbaren Stützfuß 30 versehen. Anstelle dieses ein- und ausfahrbaren Stützfußes 30 kann auch ein Fahrwerk treten.
Das von dem nicht dargestellten Gewinnungsgerät aufgenommene Fördergut wird an das untere Ende 29 der Tragkonstruktion 1 herangefahren und unmittelbar in den jeweils unten befindlichen Förderkübel 20 abgegeben.
Der Verbindungsförderer kann nach dem Herausheben der Tragkonstruktion 1 an jede beliebige Stelle einer abbauwürdigen Grube gefahren werden und dort wiederum so abgesenkt werden, daß er die Verbindung zwischen einer oberen und einer unteren Strosse herstellt.
Dr. rer. poL Dr.-Ing. Karl F. Mttllering
PATENTANWALT tQ
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführung dargestellt, bei der die Gleise 9 an ihrem unteren Ende 29 zu einem Endstück 36 zusammengeführt sind. Das ergibt den Vorteil, daß die Förderkübel 19, 20 in ihrer unteren Beladestellung sich jeweils in etwa der gleichen Lage befinden. Dabei können die Gleisstränge jeweils in sich geschlossen bleiben und sich überschneiden. Eine andere Ausführungsform besteht darin/ daß die Gleisstränge über nicht dargestellte bleichen zu einem gemeinsamen Endstück zusammengeführt sind.
In Fig. 8 ist ein Ausschnitt aus Fig. 1 bei einer Ausführungsform dargestellt, bei der der Stützarm 5 um eine horizontale Achse 34 schwenkbar an dem Traggestell 3 befestigt ist. Dieser Stützarm 5 ist über eine Verstellvorrichtung 35 wie Hydraulik, Seilverbindungen oder dergleichen mit dem Traggestell 3 verbunden, so daß die Schwenkachse der horizontalen Lagerung 7 um die Tragkonstruktion 1 schwenkbar ist, auf einem Kreisbogen bewegt werden kann. Dadurch kann die Tragkonstruktion 1 in einem bestimmten Maße in unterschiedliche Höhenlagen eingestellt werden.
Eine andere Ausführungsform zur Höhenverstellung der Tragkonstruktion 1 kann durch eine Schwinge 37 erreicht werden, die als Rollenschwingenlagerung um die horizontale Achse der Lagerung 7 schwenkbar ist.. Mit Hilfe der Verstellvorrichtung 38 erfolgt eine Verschiebung der Tragkonstruktion 1 in ihrer Längsrichtung.
Bei einer weiteren Ausführung zur Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktion 1 kann der gesamte Oberbau des Traggestells 3 um eine horizontale Achse verschwenkbar sein, die in Fahrtrichtung der Fahrwerke im Bereich der böschungsseitigen Raupe 4 liegt. Der Oberbau des Traggestells 3 muß in diesem Falle mit einer Verstellvorrichtung versehen sein, die an den Fahrwerken im Bereich der anderen Raupe 4a angreift.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß das untere Ende 29 der Tragkonstruktion 1 teleskopartig ausgebildet ist, so daß die Tragkonstruktion 1 im unteren Bereich verlängert bzw. verkürzt werden kann. Dadurch ist es möglich, in einfacher Weise den unteren Aufgabepunkt der Tragkonstruktion 1 seitlich zu verschieben.

Claims (21)

O&K Orenstein & Koppel Aktiengesellschaft, Berlin Patentansprüche
1. Verbindungsförderer für auf Strossen unterschiedlicher Höhe arbeitende Fördergeräte, bestehend aus einer eine Förderanlage tragende, zumindest an ihrem oberen Ende auf einer Strosse verfahrbar abgestützten Tragkonstruktion, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderanlage aus auf der Tragkonstruktion (1) auf Gleisen (9) verfahrbaren Förderkübeln (19, 20) besteht.
2. Verbindungsförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderkübel (19, 20) an Zugseilen (18a) angehängt sind, deren Aufzugswinden (18) an dem oberen Ende (17) der Tragkonstruktion (1) gelagert sind.
3. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die koaxial nebeneinander liegenden Aufzugswinden (18) miteinander kuppelbar sind.
4. Verbindungsförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei zwei nebeneinander verfahrbaren Förderkübeln (19, 20) diese durch ein Zugseil verbunden sind, das am oberen Ende (17) der Tragkonstruktion (1) gelagert und antreibbar ist.
5. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) in ihrem oberen Bereich um eine horizontale Lagerung (7) gelenkig an einem auf Raupen (4) verfahrbaren Traggestell (3) gelagert ist und durch ein an ihrem oberen Ende (17) angreifendes Hubseil (16) gehalten ist, das zu Seilwinden (15) führt, die in dem als Gegengewichtsarm (6) ausgebildeten Teil des Traggestells (3) angeordnet sind.
Dr. rer. pol. Dr.-Ing. Karl F. Möllering
PATENTANWALT
6. Verbindungsförderer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil des Traggestells (3)(Stützarm (5))um eine horizontale Achse (34) schwenkbar an dem übrigen Teil des Traggestells (3) angelenkt ist und daß zwischen beiden Bauteilen (3, 5) eine Verstelleinrichtung (35) -wie Winde, Hydraulik oder dergl. angeordnet ist.
7. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (3) um eine im Bereich der böschungsseitigen Raupen (4) in Fahrtrichtung des Fahrwerks liegende horizontale Achse schwenkbar ist und daß zwischen dem Traggestell (3) und der Raupe (4a) ein Verstellmittel wie eine Hydraulik angeordnet ist.
8. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Tragkonstruktion (1) teleskopartig ausschiebbar ist.
9. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) im Bereich ihrer horizontalen Lagerung (7) in ihrer Längsrichtung verschiebbar und einstellbar gelagert ist.
10. Verbindungsförderer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Lagerung des Verbindungsförderers eine um die horizontale Achse der Lagerung (7) schwenkbare Schwinge (37) dient, in der die Tragkonstruktion (1) rollend oder gleitend gelagert ist.
11. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) im Bereich der Lagerung (7) am Traggestell (3) mit einer Stütze (12) versehen ist, an deren oberem Ende zu den beiden Enden der Tragkonstruktion (1) führende Spannseile (14) angreifen.
Dr. rer. pol. Dr.-Ing. Karl F. Möllerlng - - Q Q Π ^ Γ) ^i Q
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PATENTANWALT
12. Verbindungsförderer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) aus einem Kastenträger (8) besteht, an dem die die Gleise (9) tragenden Seitenteile (10) befestigt sind, die ihrerseits über Abspannseile (11) mit dem oberen Ende der Stütze (12) verbunden sind.
13. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (1) an ihrem unteren Ende (29) mit einem ausfahrbaren Stützfuß (30) versehen ist.
14. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeich net, daß die Tragkonstruktion (1) an ihrem unteren Ende (29) auf einem Raupenfahrwerk abgestützt ist.
15. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderkübel (19, 20) mit einer schwenkbaren Bodenklappe (21) versehen sind, die Stützrollen (22) tragen, die in den in der Tragkonstruktion (1) gelagerten Gleisen (23) ablaufend die Bodenklappen (21) geschlossen halten.
16. Verbindungsförderer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Sützrollen (22) der Bodenklappen (21) auf den Gleisen (9) der Förderkübel (19, 20) ablaufen.
17. Verbindungsförderer nach Anspruch 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß statt einer Stützrolle (22) jeweils mehrere hintereinanderliegend an der Bodenklappe (21) angeordnet sind.
18. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Entleerungsbereich des oberen Endes (17) der Tragkonstruktion (1). ein Teil des die Förderkübel (19, 20) bzw. die Stützrollen (22). tragenden Gleise (9, 23) herausschwenkbar ausgebildet sind, so daß die Bodenklappen (21) nach unten öffnen.
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PATENTANWALT O i U J U 5
19. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der Tragkonstruktion (1) im Bereich der zu öffnenden Bodenklappe (21) eine Schurre (26) befestigt ist.
20. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleise (9, 23) am unteren Ende (29) der
Tragkonstruktion (1) zu einem Endstück (36) zusammenlaufen, so daß die Förderkübel (19,20) in ihrer unteren Endstellung jeweils etwa die gleiche Lage besitzen.
21. Verbindungsförderer nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleise (9) im unteren Bereich über eine
Weiche an ein gemeinsames Endstück (36) angeschlossen sind.
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