DE3301816C2 - Bearbeitungsvorrichtung mit einem Paar rotierbarer Walzen - Google Patents
Bearbeitungsvorrichtung mit einem Paar rotierbarer WalzenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Bei verschiedenen industriellen Verfahren ist es
notwendig, das vordere Ende einer breiten Bahn von
folienartigem Material in einen Spalt zwischen zwei
rotierbaren Walzen einzuführen. Der Ausdruck "folienartig"
oder "folienförmig" ist dabei keineswegs so
zu verstehen, daß das Material notwendigerweise aus
Metall besteht, da auch andere Materialien wie Papier,
zwischen Walzenpaaren hindurchgeführt werden, z. B.
während der Herstellung durch einen Kalander.
Eine besondere Anwendungsform der vorliegenden Erfindung
ist jedoch die Zuführung des vorderen Endes eines
breiten Blattes einer Aluminiumfolie in den Walzenspalt
eines Walzwerkes. Bei einer solchen Anwendung ergreift
im allgemeinen eine Bedienungsperson die Längsränder
des Blattes oder der Bahn und drängt sie auseinander,
um die Vorderkante des vorderen Endes straff zu halten
und dieses in den Walzenspalt einzuführen. Falls
jedoch die Breite der Bahn größer als etwa 1,2 m
ist, ist es für eine Bedienungsperson nicht mehr
möglich, beide Längsränder des Blattes oder der Materialbahn
zu greifen.
Aus der DE-OS 24 11 238 ist eine Einzugsvorrichtung bekannt,
welche zwei Luftströme auf eine einzuziehende Bahn richtet,
und zwar im Prinzip senkrecht den einen gegen die obere und
den anderen gegen die untere Oberfläche der Folie, so daß
ausbalanzierte Luftkissen sich sowohl auf der Oberseite als
auch auf der Unterseite der Folie ausbilden und die Folie
dazwischen unterstützen sollen. Wegen der beiderseitigen
Luftkissen ist diese Vorrichtung komplex aufgebaut und teuer
in der Herstellung. Die beiderseitigen Luftkissen sind jedoch
zwingend notwendig, die Entfernung eines der Luftkissen würde
dazu führen, daß diese Vorrichtung ihre Funktionsfähigkeit
vollständig einbüßt.
Die Entgegenhaltung DE-25 34 622 A1 zeigt eine Vorrichtung,
welche in jedem Fall ein Luftkissen unterhalb der Folie
erzeugt, entweder nur unterhalb der Folie zur Unterstützung
derselben, wie es in Fig. 1 dargestellt ist, oder sowohl
unterhalb als auch oberhalb der Folie, wie es in Fig. 6
dargestellt ist. Ließe man das Luftkissen unterhalb der Folie
bei dieser Vorrichtung weg, so würde sie zwangsläufig ihre
Funktion verlieren.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zuführvorrichtungg zur
Zuführung einer breiten Bahn folienartigen Materials in den
durch rotierbare Walzen gebildeten Spalt zu schaffen.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Aufbau ist zweckmäßigerweise mit einer Teleskop-Trag
einrichtung verbunden, welche es der Saugeinrichtung ermöglicht,
sich nahe zu dem äußeren Umfang der Spulen verschiedenen
Durchmessers auf der Spulentrageinrichtung
zu bewegen.
Die Saugeinrichtung umfaßt zweckmäßigerweise eine
Anzahl von Saugnäpfen, welche mit Abstand voneinander
über der Länge des Aufbaus angeordnet sind.
Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels
und in Verbindung mit der Zeichnung näher
beschrieben. Im einzelnen zeigt:
Fig. 1 eine zeichnerische Darstellung
einer erfindungsgemäßen Verarbeitungsvorrichtung,
Fig. 2 und 3 Seitenansichten, teilweise
im Schnitt und in größerem Maßstab,
welche Details der Bahnzuführungsvorrichtung
zeigen,
Fig. 4 eine Vorderansicht eines Teils
der Bahn- oder Folienzuführungsvorrichtung,
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Teils
derselben Vorrichtung, jedoch
in vergrößertem Maßstab, und
Fig. 6 in zeichnerischer Darstellung
eine alternativer Darstellung
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine Verarbeitungsvorrichtung in Form
eines Walzwerkes dargestellt, welches ein Paar von
Arbeitswalzen 2, 4, ein Paar von Stützwalzen 6, 8
und einen Walzenweg oder -führung aufweist, welcher
aus feststehenden Walzen 10 und beweglichen Walzen
12 besteht. Die feststehenden Walzen bilden einen
Teil eines Zuführungstisches und die Walzen 12 sind
in Positionen zwischen den Walzen 10 bewegbar, wie
es durch gestrichelte Linien angedeutet ist, um eine
Spannung auf das zwischen den Arbeitswalzen zugeführte
Material auszuüben. Eine Trageinrichtung (nicht dargestellt)
ermöglicht die Lagerung einer Spule 14 mit
breitem (z. B. 1,5 bis 1,8 m), nicht selbsttragenden
bahn- oder folienförmigem Material, z. B. eine Aluminiumfolie,
mit der Spulenachse etwa in einem Abstand
von 3 m von dem Walzenspalt.
Eine Vorrichtung zur Zuführung des vorderen Endes
des Materials in den Walzenspalt umfaßt ein Paar
von gekrümmten Platten 16, welche durch einen quer
verlaufenden Abstandshalter 18 in einem Abstand voneinander
gehalten werden und die miteinander verbundenen
Platten werden von wenigstens einer Teleskop-Trageinrichtung
20 getragen. Diese Trageinrichtung wird ihrerseits
von einem Paar von Zwischenstücken 21 gehalten, welche
mit ihren obersten Abschnitten an Stiften 22 angelenkt
sind, welche an dem Rahmen des Walzwerkes befestigt
sind. Mit Hilfe einer hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheit
24 kann der Aufbau, welcher die Zwischenglieder 21,
die Trageinrichtung 20 und die Platten 16 umfaßt,
um die Schwenkstifte 22 geschwenkt werden.
Die Teleskop-Trageinrichtung 20 ermöglicht es, den
Aufbau längs Wegen zu verschieben, welche dicht an
den Spulen vorbeiführen, welche verschiedene Durchmesser
haben und auf der Spulentrageinrichtung gelagert
sind.
Am äußeren Ende der Platten, von dem Abstandshalter
18 entfernt, ist ein Querarm 26 in Form einer hohlen,
rechtwinkligen Saugeinrichtung vorgesehen, welche
inden Fig. 2, 3 und 4 deutlich dargestellt ist.
Die Länge des Querarms ist in derselben Größenordnung
wie die Breite des folienförmigen Materials. Eine
Anzahl von Saugnäpfen 28 ist mit Abstand voneinander
längs der Länge des Querarms angeordnet, und ein Rohr
30 verbindet die Saugeinrichtung mit einer Vakuum-
oder Unterdruckeinrichtung.
Von jedem Ende des Querarms 26 hängen Vorsprünge 32 herab,
und zwischen diesen ist schwenkbar eine Luftdüseneinrichtung
34 angeordnet. Diese Düseneinrichtung umfaßt
ein hohles, rechtwinkliges Rohr 36, welches an seinen
Enden geschlossen ist und um Stifte 38, welche sich
von den Vorsprüngen nach innen erstrecken, hin- und
herschwenkbar ist. Das Rohr 36 weist Endplatten 39
auf, und zwischen diesen erstreckt sich ein Gewebe
40. An der Oberseite des Gewebes sind zu dessen Verstärkung
Versteifungsrippen 42 vorgesehen. An wenigstens
einer Endplatte befindet sich eine feststehende Achse
44, um welche eine Abtastrolle 46 drehbar ist, welche
mit einer Steuerplatte 48 zusammenwirkt, welche zweck
mäßigerweise von einem kurzen Zuführungstisch 50
getragen wird, welcher nahe den beiden Walzen 2 und
4 angeordnet ist. Zweckmäßigerweise ist eine Torsionsfeder
vorgesehen, nicht dargestellt, welche die Abtastrolle
46 gegen die Unterseite der Steuerplatte 48 drückt,
wenn die Vorrichtung sich in ihrer Betriebsposition
befindet. Wenn die Vorrichtung sich nicht neben dem
Walzenspalt befindet, drängt die Torsionsfeder die
Vorrichtung nach oben in die Parkposition, wie es
in Fig. 1 bei 34A dargestellt ist. Unterhalb des
Gewebes 40 und mit Abstand quer zu diesem sind eine
Reihe von Stangen 52 und eine weitere Stange 54 an
jedem Ende des Gewebes vorgesehen. An dem Rohr 36
sind an einer Seite und genau unterhalb der Höhe
des Gewebes 40 eine Reihe von Löchern 56 ausgebildet
(siehe insbesondere Fig. 5), welche mit Abstand voneinander
in Längsrichtung des Aufbaus angeordnet sind. Dem
Rohr wird über ein geeignetes Steuerventil (nicht
dargestellt) Druckluft zugeführt.
Im Betrieb wird die Spule 14 auf ihrer Trageinrichtung
so getragen und rotiert, daß das vordere Ende den
Walzen des Walzwerks zugewandt positioniert wird,
wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Die hydraulische
Zylinder-Kolben-Einheit 24 wird betätigt, um die
Zuführvorrichtung aus ihrer Parkposition 34A um den Schwenkpunkt
22 in eine Position zu verschwenken, welche
bei P2 angedeutet ist, in welche die Saugnäpfe einige
30 cm hinter dem vorderen Ende der Materialspulen
angeordnet ist. Die Teleskoptrageinrichtung 20 wird
dann mit Energie versorgt, um die Saugnäpfe 28 mit
der Folie in Kontakt zu bringen, und ein Ventil,
nicht dargestellt, wird betätigt, um das Rohrsystem
26 mit der Vakuumquelle zu verbinden, wodurch bewirkt
wird, daß das Spulenmaterial von den Saugnäpfen 28
ergriffen wird, wo es fest quer zu seiner Breite
gehalten wird. Die Kolben-Zylinder-Einheit 24 wird
weiter betätigt, um die Anordnung zusammen mit der
Saugvorrichtung, welche den vorderen Endabschnitt
des Spulenmaterials trägt, zu dem Walzenspalt zu
verschwenken. Die Spule wird dann rotiert, um während
dieses Vorganges eine unnötige Spannung in dem Material
zu vermeiden. Während das vordere Ende der Zuführvorrichtung
sich dem Walzenspalt nähert, kommt die Abtastrolle
46 mit der Unterseite der Steuerplatte 48 zum Eingriff,
wodurch eine Verschwenkung der Luftdüsenvorrichtung
34 um den Drehpunkt 38 nach unten, gegen die Wirkung
der Torsionsfeder bewirkt wird, damit sie ihre Arbeitsposition
einnehmen kann, wie es in den Zeichnungen
dargestellt ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß ungefähr die ersten
30 cm des Materials in diesem Zustand nicht unterstützt
oder gehalten und deshalb schlaff sind.
Da das Material in den Walzenspalt hinein erstreckt
werden muß, um es in den Walzwerk einzuführen, wird
das die Druckluftdüsen steuernde Ventil betätigt
und die Druckluft wird durch die Löcher 56 über die obere
Oberfläche des Materials zugeführt. Die Wirkung ist
deutlich in Fig. 3 zu erkennen, und das vordere Ende
des Materials wird durch den auf seine obere Oberfläche
wirkenden Luftstrom in einer fast horizontalen Position
gehalten. Die kurzen Stangen 52 sind bei diesem Betrieb
günstig, weil sie verhindern, daß das Material so
hoch angehoben wird, daß es an der Unterseite des
Gewebes 40 hängenbleiben könnte. Wie man in Fig.
4 sieht, verbleibt ein Luftspalt zwischen dem Gewebe
40 und dem Material.
Nachdem das vordere Ende des Materials von der Spule
abgewickelt und zwischen die Arbeitswalzen 2, 4 eingeführt
worden ist, besteht keine weitere Notwendigkeit
für den Luftdüsenstrom, und deshalb wird das Ventil
zur Steuerung der Zuführung von Druckluft zu dem
Rohr 36 abgeschaltet. In ähnlicher Weise wird der
Unterdruck an dem Rohrsystem 26 entfernt, um den
Griff des Materials durch die Saugnäpfe zu lösen.
Die Kolben-Zylinder-Einrichtung 24 wird dann betätigt,
um den Aufbau in die Parkposition zu verschwenken.
Die Spannwalzen 12 werden aus ihrer Position, welche
in Fig. 1 durch ausgezogene Linien dargestellt ist,
in ihrer Arbeitsposition herabgesenkt, welche durch
gestrichelte Linien angedeutet ist, um das Material
zwischen Spule und Walzwerk zu spannen. Danach wird
das Material in üblicher Weise durch das Walzwerk
hindurchgewalzt.
Bei einer anderen Ausführungsform, welche in Fig.
6 dargestellt ist, sind die Luftdüsenvorrichtung
34 und die Saugnäpfe 28 so, wie es in den Fig. 1 bis
4 dargestellt ist, jedoch in Form eines im allgemeinen
rechtwinkligen Aufbaus 60, welcher Räder 62 aufweist.
Die Räder dieses Aufbaus werden von einer im allgemeinen
horizontalen Spur 64 geführt, und der Aufbau ist
längs dieser Spur vorwärts und rückwärts verschiebbar.
Die Verschiebeeinrichtung hat die Form eines Paars
von ritzeln, von denen einer durch das Bezugszeichen
61 bezeichnet ist, welche mit festen Zahnstangen
68 an der Spur zum Eingriff kommen. Ein Elektromotor
an dem Aufbau rotiert die Ritzel, wodurch der Aufbau
längs der Spur verschoben wird.
Claims (7)
1. Bearbeitungsvorrichtung mit einem Paar rotierbarer
Walzen (2, 4), die zwischeneinander einen Spalt bilden,
und einer Trageinrichtung, die mit Abstand von den
Walzen angeordnet ist, zum Tragen einer Spule (14) aus
folienförmigem Material, und einer Zuführvorrichtung
zum Zuführen des vorderen Endes der äußeren Wicklung
des folienförmigen Materials in den Spalt zwischen den
Walzen (2, 4), welche Zuführvorrichtung einen Aufbau
aufweist, der im wesentlichen in seiner Länge der
Breite des folienartigen Materials entspricht, ist
mit Einrichtungen (21, 22, 24) zum Versetzen des Aufbaus, so daß er sich in einer Richtung senkrecht zu seiner Länge längs einem Weg bewegt, der nahe dem Umfang der Spule (14) auf der Trageinrichtung und nahe der Einlaßseite des Walzenspaltes ist;
mit einer Saugeinrichtung (26), die auf dem Aufbau positioniert ist; und
mit Düseneinrichtungen (44) auf dem Aufbau, um Luft über eine obere Oberfläche des vorderen Endes der Folie zu blasen, wodurch in Benutzung der Aufbau längs dem Weg versetzt wird, um zu erlauben, daß die Saugeinrichtung (26) die obere Oberfläche der äußeren Wicklung der Folie (14) nahe ihrem vorderen Ende höhlt und das vordere Ende in eine Position nahe der Einlaßseite des Walazkenspaltes trägt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düseneinrichtung (34) einen Luftstrom in Richtung des Walzenspaltes lediglich über die obere Fläche des vorderen Endes der Folie richtet, um das vordere Ende zu tragen und es in den Walzenspalt hineinzuversetzen, so daß keine Vorrichtung zur Einführung unterhalb des vorderen Endes der Folie erforderlich ist.
mit Einrichtungen (21, 22, 24) zum Versetzen des Aufbaus, so daß er sich in einer Richtung senkrecht zu seiner Länge längs einem Weg bewegt, der nahe dem Umfang der Spule (14) auf der Trageinrichtung und nahe der Einlaßseite des Walzenspaltes ist;
mit einer Saugeinrichtung (26), die auf dem Aufbau positioniert ist; und
mit Düseneinrichtungen (44) auf dem Aufbau, um Luft über eine obere Oberfläche des vorderen Endes der Folie zu blasen, wodurch in Benutzung der Aufbau längs dem Weg versetzt wird, um zu erlauben, daß die Saugeinrichtung (26) die obere Oberfläche der äußeren Wicklung der Folie (14) nahe ihrem vorderen Ende höhlt und das vordere Ende in eine Position nahe der Einlaßseite des Walazkenspaltes trägt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düseneinrichtung (34) einen Luftstrom in Richtung des Walzenspaltes lediglich über die obere Fläche des vorderen Endes der Folie richtet, um das vordere Ende zu tragen und es in den Walzenspalt hineinzuversetzen, so daß keine Vorrichtung zur Einführung unterhalb des vorderen Endes der Folie erforderlich ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufbau um ein festes Gehäuse verschwenkbar ist
und eine Kolben-Zylinder-Vorrichtung (24) den Aufbau um
das Gehäuse verschwenkt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufbau eine Teleskop-Trageinrichtung (20)
umfaßt, welche die Bewegung des Aufbaus zu der
Trageinrichtung für die Spule (14) mit folienförmigem
Material hin und von dieser fort ermöglicht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugeinrichtung (26) eine Anzahl von Saugnäpfen
(28) umfaßt, welche mit Abstand voneinander über der
Länge des Aufbaus angeordnet und mit einer Vakuumquelle
verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Düseneinrichtung (34) an dem Aufbau ein
hohles Teil (36) umfaßt, welches sich im wesentlichen
über die Länge des Aufbaus erstreckt, und eine Anzahl
von Löchern (56) in der Wand des hohlen Teils, welche
von dem Aufbau nach vorne gerichtet sind, und daß eine
Einrichtung zur Zuführung von Druckluft zu dem hohlen
Teil vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufbau Räder (62) aufweist, welcher mit einer
festen Zahnstange (68) zum Eingriff kommen, und daß ein
Elektromotor zur Verschiebung des Aufbaus längs der
Zahnstange vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau eine
Bahn (40) hat, die über der Düseneinrichtung (34) liegt
und sich im wesentlichen in Richtung der geblasenen
Luft erstreckt, und eine Reihe von mit Abstand
angeordneten Stangen (52) hat, welche sich quer unterhalb
der Bahn (40) erstrecken.
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