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Installat ionsverteilersystem
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Die Erfindung betrifft ein Installationsverteilersystem nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Installationsverteileranlagen werden in den meisten Fällen konventionell
geplant und verlegt. Die Leitungen werden von einer zentralen Verteilung zu den
Verbrauchern in Hohlschienen oder Kabelkanälen eingezogen bzw. mittels Rohrschellen
geführt, wobei an geeigneten Stellen Verteilerdosen meist in Unterputzausführung,
vorgesehen werden. Das Installieren derartiger Anlagen wird einzeln und nach den
Gegebenheiten, die der Installateur vorfindet, durchgeführt und das Anschließen
und Verbinden der einzelnen Leitungen erfolgen in üblicher Weise manuell und demgemäß
mit großem Zeitaufwand. Außerdem erfordert eine derartige Installierung geeignetes
Fachpersonal auf der Baustelle.
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Man hat daher versucht, Installationsverteilersysteme zu
entwickeln,
deren Installation und Verlegung sowie deren Anschluß vereinfacht sind.
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Zweckmäßigerweise werden diejenigen Komponenten, die sich vorfertigen
lassen, auch vorgefertigt und vorkonfektioniert. Ein Installationsverteilersystem
mit vorkonfektionierten Leitungen und Verbindungszentren ist aus der DE-OS 29 32
780 bekannt geworden. Die einzelnen Verbindungszentren, in denen die Verbindungsschaltungen
vorgenommen werden bzw. sind, sind aus einem Anschlußrahmen, einem Schaltungsträger
und einem Gehäusedeckel aufgebaut, wobei der Anschlußrahmen die Zuleitungen aufweist,
mit denen Kontaktstifte am Schaltungsträger in elektrisch-galvanische Verbindung
bringbar sind. An den Anschlußkontaktstellen am Schaltungsträger sind die vorkonfektionierten
Leitungen zu den Verbrauchern anzuschließen.
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Auf sich gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses treten die Anschlußleitungen
ein und werden mittels am Schaltungsträger angebrachter Verbindungsschienen durch
das Gehäuse hindurch verbunden; auf den quer dazu verlaufenden Seiten des Gehäuses
sind Anschlußbuchsen angebracht, an die Anschlußstecker anschließbar sind, deren
Anschlußleitungen zu den einzelnen Verbrauchern führen.
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Bei diesem bekannten System sind die einzelnen im Inneren des Gehäuses
vorgesehenen Verbindungsleitungen fest installiert und nachträgliche Änderungen
bzw.
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Erweiterungen der Verbindungszentren sind nicht möglich.
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Aus der DE-OS 30 44 131 ist ein Installationsverteilungssystem bekannt
geworden, das eine Zentralverteilung mit darin untergebrachten Verteilungsschienen
aufweist, die mit den Anschlußleitungen des Netzes in Verbindung stehen. Die Schienen
sind innerhalb eines Gehäuses
untergebracht und besitzen Anschlußsteckerfahnen,
die mit Anschlußsteckerbuchsen kontaktiert werden können, dergestalt, daß an die
einzelnen Anschlußstellen mit Steckerbuchsen versehene vorkonfektionierte Anschlußleiter
angeschlossen werden können. Auch bei dieser Ausgestaltung ist eine Erweiterung
ohne weiteres nicht möglich.
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Aus der DE-PS 27 12 723 ist ein Installationssystem bekannt geworden,
das mehrere Gehäuseteile aufweist, die miteinander verbindbar sind und durch die
hindurch die Netzleitungen verlaufen; pro Gehäuseteil ist nur ein einziger Anschluß
möglich. Diese Anordnung könnte zwar beliebig erweitert werden; aufgrund der Konstruktion
jedoch ist bei relativ wenig zur Verfügung stehendem Platz lediglich eine geringe
Erweiterungsmöglichkeit denkbar. Darüber hinaus handelt es sich bei der Ausführung
nach der deutschen Patentschrift um eine sehr spezielle Leitungsinstallationsform.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Installationsverteilungssystem der
eingangs genannten Art zu schaffen, das eine beliebige Anzahl von Anschlüssen ermöglicht
und bei kleinem Platzbedarf beliebig erweiterbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruches 1 gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den
Unteransprüchen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß wird also eine Zentralverteilung durch ein Gehäuseelement
oder mehrere Gehäuseelemente gebildet, wobei an einem Gehäuseelement entweder die
Anschlußstecker der vorkonfektionierten Leitungen oder
diese und
zusätzlich ein oder zwei Netzanschlußstecker anschließbar sind. Senkrecht zu dem
Verlauf bzw. zur Erstreckung der Anschlußstecker sind dann die Hauptanschlußfahnen
bzw. Hauptsteckerfahnen vorgesehen. Im Normalfall werden mehrere Gehäuselemente
nebeneinander angereiht, wobei die Kontaktierung der Gehäuseelemente durch die Hauptsteckerfahnen
erfolgt. An einem Ende des Stapels ist dann ein Gehäuseelement mit einer Netzanschluß
und am anderen Ende ein weiteres Gehäuseelement ebenfalls mit einer Netzanschlußstelle
vorgesehen, so daß der Netzstrom an einem Ende des Stapels der Zentralverteilung
zugeführt und am anderen Ende weitergeführt werden kann, während die Anschlußstecker
der vorkonfektionierten Leitungen seitlich an der Zentralverteilung anschließbar
sind.
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Aufgrund der konstruktiven Form der einzelnen Gehäuseelementen mit
den Tragplatten und den quer dazu angeordneten Hauptanschlußfahnen, die den einzelnen
Netzadern zugeordnet sind, ist der Platzbedarf quer zu der Netzleitererstreckung
ausschließlich bestimmt durch die Anzahl der Anschlußstellen für Anschlußbuchsenstecker.
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Der Platzbedarf in Richtung der Netzleitererstreckung ist einerseits
durch die Dicke der Tragplatte, andererseits durch die Breite der Anschlußstellen
und natürlich auch durch die erforderlichen Kriech- und Luftstrecken und insbesondere
durch die Länge der Hauptanschlußfahnen bestimmt; diese Erstreckung in Längsrichtung
der Hauptanschlußfahnen kann daher sehr klein gemacht werden, so daß der Platzbedarf
für eine aus mehreren Gehäuseelementen zusammengesetzte Installationsverteilung
sehr klein ist.
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Die Innenverdrahtung bzw. die Verlegung der Innenleiter kann auf beliebige
Art erfolgen. Beispielsweise kann ein
Wechselschalter für Lampen,
ein Tastschalter für Verbraucher oder ein Ein- und Ausschalter für derartige Verbraucher
angeschlossen werden, wobei an einer Anschlußstelle der Schalter bzw. das Schalt-
oder Steuergerät und an einer anderen, im allgemeinen diametral gegenüberliegenden
Anschlußstelle der Verbraucher angeschlossen werden kann. Dadurch, daß die Verbindungsleitungen
zwischen den Hauptsteckerfahnen und den Anschlußstellen auf beiden Seiten der Tragplatte
liegen, wird eine einfache Fertigung ermöglicht, wobei Kreuzungsstellen zwischen
zwei Verbindungsleitern vermieden werden können. Dadurch können Fertigungsmethoden
verwendet werden, die bei Leiterplatten üblich sind. Natürlich besteht auch die
Möglichkeit, die Verbindungsleiter für die Tragplatten aus gestanzten Verbindungsschienen
zu bilden, die maschinell oder manuell an die entsprechenden Stellen der Tragplatten
angebracht werden können.
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Das erfindungsgemäße Installationsverteilungssystem mit der Zentralverteilung
kann überall verwendet werden. So ist ein Einsatz problemlos denkbar bei Großgebäuden
wie Krankenhäusern oder Bürogebäuden; es besteht auch die Möglichkeit, derartige
Anordnungen in Hausinstalltionsverteilungen einzusetzen, in dem anstatt einer Unterputzverteilungsdose
eine erfindungsgemäße Zentralverteilung eingesetzt werden kann. Diese Art der Installation
benötigt dann aufgrund der praktisch narrensicheren Ausgestaltung keine Fachleute,
sondern Angelernte zur Montage; das Installationssystem eignet sich auch für sogenannte
do it yourself-Bauherren. Das Gehäuseteil ist dabei immer das gleiche und nur entsprechend
dem Bedarf können die einzelnen Verbindungsleitungen eingelegt werden: zur Bildung
einer Serienschaltung mit zwei Ausschaltungen, zur Bildung einer Tastschaltung,
einer Wechselschaltung und einer Aus-
schaltung und dergleichen.
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Die Gehäuseelemente sind im wesentlichen quadratisch ausgebildet,
so daß eine Verdrehung um 1800 und ein Zusammenstecken nach dieser Verdrehung ohne
weiteres möglich wäre. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Tragplatte
bzw. das Gehäuse am Umfang sechs-, acht-oder mehreckig auszugestalten; dies hängt
davon ab, wieviele Anschlußstellen vorgesehen sein sollen. Bei lediglich vier Anschlußstellen
genügt eine rechteckig bzw. quadratische Form und bei mehreren Anschlußstellen ist
eine vieleckige Form, beispielsweise für sieben bzw.
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acht Anschlußstellen eine achteckige Form zweckmäßig.
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Die Zentralverteilung kann anstatt Verteilerdosen eingesetzt werden;
es besteht auch die Möglichkeit, die Zentralverteilung in einer zentralen Installationsverteilung
einzusetzen. Dabei benutzt man gemäß kennzeichnenden Teilen der Ansprüche 16 und/oder
17 eine Grundplatte, oder ein grundplattenartiges Gehäuse, an dem mehrere Sätze
von mit dem Netzleiter verbundenen Hauptanschlußsteckerfahnen angebracht sind. Dann
können auf dieser Grundplatte mehrere Stapel oder "Säulen übereinandergesetzter
Gehäuseelemente (Zentralverteilungen) aufgesetzt sein; die Anordnung ist eine optimale
Lösung für eine zentrale Installationsverteilungsanlage.
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Nachzutragen hier ist noch, daß die einzelnen Gehäuseelementen mit
den entsprechenden inneren Verschaltungen schon fabrikseitig hergestellt werden
können. Damit nun nicht an Gehäuseelemente, die für bestimmte Schalt- oder Steuerzwecke
verwendet werden sollen und demgemäß auch innen verdrahtet sind, Anschlußstecker
(falscher) Anschlußleitungen eingesteckt werden können, sind ggf.
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Unverwechselbarkeitselemente vorgesehen; es besteht dann
auch
die Möglichkeit, die entsprechenden Buchsen an den Gehäuseelementen spannungsfrei
zu lassen, in dem diese Buchsen nicht mit irgend welchen Hauptanschlußsteckerfahnen
verbunden sind. Auf diese Weise wird mit Sicherheit ein Fehlanschluß vermieden bzw.
wenn ein Fehlanschluß vorgenommen worden ist, kann man den Fehler sofort erkennen,
weil der entsprechende Verbraucher nicht mit Betriebsstrom versorgt werden kann.
Günstiger ist in jedem Falle eine Unverwechselbarkeitseinrichtung vorzusehen, weil
letztere nämlich keine weitere Überlegung seitens des Installateurs erfordert.
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Demgemäß kann anstatt eines ausgebildeten Installateurs Hilfspersonal
eingesetzt werden, um die Installationsverteilungsanlage einzurichten.
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Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und Verbesserungen näher erläutert und beschrieben werden.
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Es zeigt: Fig. 1 eine schematische Darstellung in perspektivischer
Ansicht einer erfindungsgemäßen Verteilung, Fig. 2 eine schematische Darstellung
wie die Verteilung gemäß Fig. 1 befestigt werden kann, Fig. 3 eine weitere Ausgestaltung
der Erfindung, Fig. 4 eine weitere Zuordnung der einzelnen Komponenten der Verteilung,
Fig. 5 eine schematische Darstellung der Befestigung der Anordnung nach Fig. 4 an
einer Decke, Fig. 6 einzelne Komponenten der Verteilung gemäß den Fig. 1 oder 2,
in auseinandergezogener Darstellung, Fig. 7 bis 11 unterschiedliche Anordnungen
und Zuordnungen von Anschlüssen an einer erfindungsgemäßen Verteilung, wobei die
Fig. 7 eine Serienschaltung, die Fig. 8 eine Wechselschaltung, die Fig. 9 einen
Taster, die Fig. 10 zwei Ausschalter und die Fig. 11 lediglich einen Ausschalter
zeigt und
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht einer zentralen
Installationsverteilung.
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Eine Zentralverteilung, wie sie in der Fig. 1 dargestellt ist, besteht
aus mehreren Gehäuseelementen 10, 11, 12 und 13 (im folgenden auch kurz Gehäuse
genannt), die alle einen quaderförmigen Aufbau besitzen, wobei die Seitenfläche
eine Breite bzw. Höhe von 80mm und die Dicke D eine Höhe von 20mm aufweist. Die
einzelnen Gehäuse 10 bis 13 sind miteinander verrastbar, und an ihren Breitseiten
aneinander anreihbar, wobei die elektrische Verbindung zwischen den einzelnen Gehäusen
10 bis 13 über nicht näher gezeigte Steckverbindungen erfolgt. Das Gehäuse 10 besitzt
einen fest zugeordneten, an einer Schmalseite in das Gehäuse eintretenden Netz-oder
Hauptzugangsleiter 14 und das Gehäuse 13 einen fest zugeordneten, nur teilweise
dargestellten, auf der gegenüberliegenden Schmalseite aus dem Gehäuse austretenden
Netz- oder Hauptabgangsleiter 15. Die Leitungsführung erfolgt dann gemäß der Pfeilrichtung
A über den Zugangsleiter 14 in das Gehäuse 10, über die nicht näher dargestellten
Steckverbindungen weiter in die Gehäuse 11, 12 und 13 und von dort gemäß Pfeilrichtung
A über den Abgangsleiter 15 von der Zentralverteilung weg. Aus der Fig. 2 ist erkennbar,
daß die Zentralverteilung an einer Decke 16 mit den Breitseiten an der Decke befestigt
wird; man erkennt aus Fig. 2 ferner, daß ein weiteres Gehäuse 12 A zwischen den
beiden Gehäusen 12 und 13 vorgesehen sein kann. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit,
die beiden Gehäuseteile 10 und 13 unmittelbar aufeinanderzusetzen und an der Wand
bzw. der Decke mit ihren Breitseiten zu befestigen.
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Die einzelnen Gehäuse 10 bis 13 besitzen an sich gegenüberliegenden
Schmalseiten Steckbuchsen (nicht dargestellt), in die Anschlußstecker 16, 17, 18
und 19 eingesteckt werden können, an denen vorher fabrikseitig auf Länge geschnittene
Leitungen 20, 21, 22 und 23 angeschlossen sind. Man erkennt, daß das Gehäuse 10
insgesamt drei Anschlußstellen für die Anschlußstecker 16 bis 18 und das Gehäuse
11 bzw. 12 insgesamt vier derartiger Anschlußstecker aufnehmen kann: die Stelle
, an der der Leiter 14 in das Gehäuse 10 eingeführt wird, ist bei dem Gehäuse 11
bzw. 12 durch eine Steckbuchse besetzt, in die dann der Stecker 19 eingesteckt werden
kann. Natürlich kann auch der Leiter 14 bzw. 15 über eine Steckverbindung am Gehäuse
10 bzw. 13 angeschlossen werden.
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Hierzu wäre lediglich eine passende Steckbuchse an den Gehäusen und
Anschlußsteckern an den Leiter 14 und 15 anzubringen.
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Mit einer derartigen Anordnung ist eine Installation von elektrischen
Leitungen bzw. die Installation einer Verteilung sehr einfch: man setzt eine benötigte
Menge von Gehäuseteilen 10 bis 13 übereinander, befestigt diese an einer Wand oder
an einem sonstigen ortsfesten Teil innerhalb eines Gebäudes und fährt dann mittels
der Leitungen 21 bis 23, die je nach Bedarf vorgesehen sein können, zu den einzelnen
Verbrauchern oder Schalt- bzw.
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Steuergeräten, wie weiter unten näher erläutert werden soll. Die beiden
Gehäuse 10 und 13 sind Endgehäuse, die die Zu- bzw. Abgangsleitungen 14 und 15 aufnehmen.
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Die Anordnung gemäß Fig. 3 zeigt zwei mit ihren Breitseiten aneinandergereihte
Gehäuse 10 und 13, wobei an dem Gehäuse 13 eine Anschlußlasche 30 befestigt ist,
mit der die beiden miteinander verbundenen Gehäusen 10 und 13 an einer senkrechten
Wand 31 mittels Schraubverbin-
dungen befestigt werden können.
Im übrigen ist die Anordnung gemäß Fig. 3 die gleiche wie die gemäß Fig. 1; es fehlen
lediglich die Gehäusen 11 und 12.
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Die Ausgestaltungen gemäß Fig. 4 und 5 sind gegenüber denen gemäß
Fig. 1 bis 3 geringfügig modifiziert. Man erkennt, daß die Hauptzu- und abgangsleitungen
14 und 15 nicht an der Schmalseite der beiden Endteile in die Zentralverteilung
geführt sind, sondern an den Breitseiten, wobei die Zugangsleitung 14 in einem Endstück
32 und die Abgangsleitung 15 in einem Endstück 33 endet. Die dazwischen befindlichen
Gehäuse sind die Gehäuse 11 und 12.
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Insbesondere in Fig. 4 erkennt man, daß an den sich gegenüberliegenden
Schmalseiten rechteckige Öffnungen 34 vorgesehen sind, die zur Aufnahme von Steckfahnen
35 an dem Stecker bzw. an den Steckern 16 dienen. Die Abmessungen der beiden Endteile
sind gegenüber den Gehäusen 11 und 12 schmaler gehalten, vorzugsweise um die Hälfte
schmaler, dergestalt, daß die Dicke der beiden Endteile DE lediglich 10mm beträgt.
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Die Fig. 6 zeigt eine schematische Darstellung zweier Gehäuse und
ein Endteil im Querschnitt. Das Gehäuse 11 besitzt eine Gehäuseplatte (Tragplatte)
35, die beidseitig von einem Flanschrand bzw. -kragen 36 und 37 überragt ist. Die
Gehäuseplatte 35 dient zur Aufnahme von Verbindungsschienen 38 und 39, die auf beiden
Seiten der Platte 35 verlegt bzw. angeordnet sein können; wie diese Verlegung erfolgt,
ist aus den Fig. 7 bis 11 schematisch zu entnehmen. Der Flanschrand 36 besitzt an
den sich gegenüberliegenden Randbereichen 110 und 41 die Steckbuchsenausnehmungen
34 (nicht näher gezeigt), dergestalt, daß die Stecker 18 bzw. 16 in diese Öffnungen
eingesteckt
werden können. Mit den einzelnen Verbindungsleitungen 38 und 39 elektrisch-galvanisch
verbunden sind Hauptsteckerfahnen 42, 43, 44, 45 und 46, die die Flanschränder 36
bzw. 37 überragen, dergestalt, daß diese Anschlußfahnen mit den entsprechenden Gegenstücken
47, 48, 49, 50 und 51 der Durchführungsverbindungsfahnen 52 bis 56 verbunden bzw.
zusammengesteckt werden können.
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Das Gehäuseteil 12 ist dann in gleicher Weise ausgebildet wie das
Gehäuseteil 11.
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Die Fig. 6 zeigt ferner rechts ein Endstück 32. Dieses Endstück 32
besitzt eine Gehäuseplatte 60a und in Abstand dazu eine Abschlußplatte 61a, wobei
zwischen den beiden Gehäuseplatten 60a und 61a ein abgeschlossener Raum 62 liegt,
der der Führung der einzelnen Adern 63 des Kabels 14 zu den Fahnen 52 bis 56 entsprechenden
Anschlußfahnen 57 bis 61 dient.
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Die freien Ränder der Flansche 36 sind beidseitig mit Rastnasen 70
und 71 verbunden, die mit entsprechenden schematisch dargestellten Ausnehmungen
70a und 71a an den benachbarten Gehäusen und dort an den Flanschrändern 37 in Eingriff
gelangen. In gleicher Weise besitzt auch das Endteil 32 Rastnasen 72 und 73. Mittels
dieser Rastnasen können die einzelnen Gehäuseteile miteinander verrastet werden,
wobei gleichzeitig auch die Anschlußfahnen über die Steckkontakte 42/47, 43/48...
miteinander verbunden werden, so daß die Verbindung von dem Zugangskabel 14 über
die Fahnen 57 bis 61, 52 bis 56 bzw. 42 bis 46 erreicht wird.
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Die Figur 7 zeigt ein Gehäuse 11 mit darin eingelegten, schematisch
dargestellten Verbindungsleitern, die im folgenden näher beschrieben werden sollen.
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Man erkennt durch Punkte 42 bis 46 angedeutet die ein-
zelnen
Verbindungs- bzw. Anschlußfahnen, die den Leitern L1, dem Neutralleiter N, dem PE-Leiter,
und den Phasenleitern S1 und S2 zugeordnet sind. Man erkennt ferner links und rechts
lediglich angedeutet Öffnungen 80, 81, 82 und 83, in die die einzelnen Stecker 16
... eingesteckt werden können. Die Buchsen, die mit den Steckern 35 in Verbindung
gelangen, sind ebenfalls mittels Punkten angedeutet: Die Öffnungen 80 und 83 dienen
zur Aufnahme von mit einer Last (in Fig. 7 durch eine Glühlampe 84 und 85 angedeutet)
verbundenen Steckern, wogegen die beiden Öffnungen 81 und 82 zur Aufnahme von mit
Schaltern verbundenen Anschlußsteckern dienen. Allen Öffnungen sind insgesamt vier
wieder durch Punkte symbolisierte Buchsen 90, 91, 92, 93 bzw. 94, 95, 96 und 97
bzw. 98, 99, 100 und 101 bzw. 102, 103, 104 und 105 zugeordnet. Die Buchsen 90 und
105 sind über strichliert dargestellte Verbindungsleiter 106 und 107 mit der Anschlußfahne
44 verbunden, die dem Erdleiter zugeordnet ist. Mit diesem Erdleiter sind gleichzeitig
über Verbindungsleitungen 108 und 109 die Buchsen 94 und 101 verbunden. Mit dem
Neutralleiteranschluß 43 ist die Anschlußbuchse 92 und 103 verbunden und die der
Last zugeordneten Buchse 93 ist mit der Buchse 98 verbunden, wobei gleichzeitig
auch noch die Buchse 95 an die Verbindungsleitung angeschlossen ist, die die Buchse
93 und 98 miteinander verbindet. Die Verbraucherleitung zu dem Verbraucher 84 besitzt
eine der Last zugeordnete Ader 110, eine dem Neutralleiter zugeordnete Ader 111
und eine dem Schutzleiter PE zugeordnete Ader 112. Die Ader 110 wird über den zugehörigen
Stecker (ebenfalls als Punkt dargestellt) mit der Buchse 93, die Ader 111 mit der
Buchse 92 und die Ader 112 mit der Buchse 90 verbunden. In die Steckeröffnung 83
ist eine dem Stecker für den Verbraucher 84 identisch ausgebildeter Stecker eingefügt:
Die Ader 110 für die Last ist mit der Buchse
102, die Ader 111
für den Neutralleiter mit der Buchse 103 und die Ader 112 für den Schutzleiter mit
der Buchse 105 durch Einstecken des zugehörigen Steckers zu verbinden. Intern verschaltet
sind auch die beiden Anschlußbuchsen 102 und 100; in den Steckern sind nicht angeschlossen
diejenigen Steckerfahnen, die mit den Buchsen 91 bzw. 104 in Verbindung gelangen
würden.
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An die Öffnung 82 ist der Stecker eines Schaltgerätes 113 anzuschließen
und zwar derart, daß eine Anschlußleitung 114 mit der Buchse 100, eine weitere Anschlußleitung
115 mit der Buchse 99 und eine dritte Anschlußleitung 116 mit der Buchse 98 in Verbindung
gelangt.
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Demgemäß sind jetzt folgende Anschlüsse miteinander verbunden: die
beiden Schutzleiter 112 der beiden Verbraucher 85 und 85 über die Buchse 90 und
105 mit der Schutzleiteranschlußfahne 44, die Leitungen 111 über die Buchsen 92
und 103 mit dem Neutralleiteranschluß 43 und die beiden Adern 110 über die Anschlußbuchsen
93, die Anschlußbuchsen 98, die Adern 116 mit dem Schalter 113, daran anschließend
über die Ader 1111, die Anschlußbuchse 110, 102 zur Ader 110 der Last 85 und von
dort über die Ader 111, die Buchse 103 hin zum Neutralleiter 112. Die andere Leitung
115 geht über die Buchse 99 hin zu dem Leiter 112 und dort zu der Buchse 96. Die
Anordnung gemäß Figur 7 bildet eine Serienschaltung zwischen den beiden Verbrauchern
bzw. Leuchten 84 und 85: wenn im Inneren des Schalters die beiden Leiter 115 und
116 miteinander verbunden werden, dann fließt ein Strom von L1 über die Buchse 99,
die Ader 115, die Ader 116, die Buchse 98 hin zur Buchse 93, dort über den Leiter
110 zum Verbraucher 84 und über die Ader 111, die Buchse 92 zurück zum Neutralleiter.
Dadurch, daß die Leitung 114 nicht in den Stromkreis eingefügt ist, leuchtet die
Lampe 85 nicht auf. Wenn durch den Schalter die Leitung 115 mit der
Leitung
114 verbunden ist, wird der Verbraucher 84 ausgeschaltet und der Verbraucher 85
eingeschaltet, insoweit, als Strom von dem Phasenleiter 42 über die Buchse 99, die
Ader 115, die Ader 114 zur Buchse 100 und von dort zur Buchse 102 und über die Ader
110 zur Lampe 85 und über die Ader 111 zur Buchse 103 wieder zum Neutralleiter 44
zurück fließt. Die Buchse 98 und die entsprechende Buchse 93 ist dann spannungsfrei.
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Um eine Wechselschaltung (Fig. 8) zu erzielen, ist es erforderlich,
mittels einer fest verlegten Verbindungsleitung die Buchse 90 und die Buchse 101
und die Buchse 94 und ggf. auch die Buchse 105 mit dem Anschluß 44 zu verbinden;
ferner wird die Buchse 92 mit der Anschlußfahne 43, die Buchse 99 mit der Anschlußfahne
42 und die Buchse 93 mit der Anschlußfahne 116 und mit der Buchse 100 verbunden.
Die in der Zeichnung Fig. 8 dargestellten Verdrahtungslinien entsprechen dann im
betreffenden Gehäuse fest installierten bzw. fest eingelegten Verbindungsschienen.
Aufgrund der internen Verdrahtung des Gehäuses gemäß Fig. 8 kann die Lampe bzw.
der Verbraucher 84 von dem Phasenleiter L1 bzw. der zugehörigen Anschlußfahne 42
auf den Phasenleiter S1 bzw. der zugehörigen Anschlußfahne 45 umgeschaltet werden.
Wenn die Kontakte zur Verbindung der beiden Adern 116 und 114 geschlossen werden,
dann fließt ein Strom von dem Phasenleiter S1 über die Buchse 98, die beiden Adern
116 und 114 zu der Buchse 100 und von dort zur Buchse 93 hin zu der Lampe 84 und
über die Buchse 92 zurück zum Neutralleiter. Es besteht auch die Möglichkeit, durch
Umschalten die beiden Leiter bzw. Adern 115 und 114 miteinander zu verbinden; auf
diese Weise schaltet der Schalter die Lampe 84 von der Phasenleitung S1 auf die
Phasenleitung L1 um. Bei der Figur 9 ist das Gehäuse in der gleichen Weise verdrahtet
wie bei der Ausführung
gemäß der Fig. 8; anstatt des Schalters
113 ist ein Tastschalter 120 mit den beiden Anschlußadern 121 und 122 vorgesehen;
die Ader 121 ist auf die Buchse 99 und die Ader 122 auf die Buchse 100 aufgeschaltet.
Der Strom fließt nunmehr von dem Phasenleiter L1, die Buchse 99, über den Taster
120 hin zur Buchse 100 und über die Buchse 93 zum Verbraucher 84 und die über die
Buchse 92 zum Neutralleiter 113.
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Die Fig. 10 zeigt eine Innenverdrahtung ähnlich wie diejenige gemäß
Fig. 7; man erkennt dort, daß zusätzlich in die Öffnung 81 und dort an die Anschlußbuchsen
95 und 96 ein weiterer Schalter 130 eingesteckt ist; die beiden Verbraucher bzw.
Lampen 84 und 85 können dabei intern sowohl mit dem Schalter 130 und 131 verbunden
werden. Es handelt sich hierbei um zwei Ausschalter 130 und 131 für die beiden Verbraucher
84 und 85.
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Das Gehäuse gemäß Fig. 11 besitzt eine Innenverdrahtung ähnlich derjenigen
der Fig. 9; anstatt eines Tasters 120 ist lediglich ein Ausschalter 133 vorgesehen,
dessen Anschlußleiter 134 und 135 auf die Buchsen 99 und 100 geschaltet sind. Die
Wirkungsweise ist im übrigen die gleiche wie diejenige gemäß Fig. 9.
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Anhand der Figuren 7 bis 11 ist ersichtlich, daß beispielsweise mittels
zweier Verdrahtungsanordnungen innerhalb des Gehäuses insgesamt elf Schalterfunktionen
ausgeführt werden können. Jedes Gehäuse besitzt aber insgesamt vier Anschlußstellen,
bzw. Anschlußöffnungen 80 bis 83, so daß bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 7 noch
eine weitere Schaltfunktion, bei den Ausführungen gemäß den Figuren 8, 9 und 11
noch zwei weitere Schaltfunktionen durch geeignete Innenverdrahtung und Anschlußmöglichkeiten
vorgesehen werden können.
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Die Ausgestaltung gemäß den Fig. 7 bis 11 zeigt viereckige Gehäuse,
die mit Anschlußstellen nur auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten versehen sind.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sechs- oder mehreckige Gehäuse vorzusehen;
hierdurch erhöht sich die Anzahl der möglichen Anschlußstellen demgemäß.
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Die Verbindungsleitungen zur Verbindung der einzelnen Buchsen 90 bis
105 im Inneren eines Gehäuses können, um Überschneidungen zu vermeiden, auf beiden
Seiten der Trennwand bzw. Platte 35 angeordnet werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit,
bspw. an den Stellen ST (siehe z.B.Fig. 8) Durchbrüche durch die Platte 35 vorzusehen,
so daß Verbindungsleitungen auf der einen Seite der Platte 35 mit Verbindungsleitungen
auf der anderen Seite der Platte 35 verbunden werden können. Die einzelnen Verbindungsleitungen
können in Form von Verbindungsschienen ausgebildet sein, die in geeignete Führungsausnehmungen
auf beiden Seiten der Platte 35 eingelegt werden können und darin durch Verrastung
gehaltert sind.
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Es besteht auch die Möglichkeit, die Platte 35 als im Gehäuse festgerastete
bzw. festrastbare Leiterplatte auszubilden, auf der die Verbindungsschienen bzw.
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-leitungen fest aufgelegt sind. Ein einziges Gehäuse kann also je
nach Bestückung mit den entsprechenden Verbindungsschienen für unterschiedliche
Schaltfunktionen eingerichtet werden. Dadurch kann ein Zentralverteilung durch Aneinanderreihung
von mehreren Gehäusen mit unterschiedlicher innerer "Verdrahtung" gebildet werden
und die einzelnen Anschlußstecker brauchen dann nur in die einzelnen Öffnungen eingefügt
werden. Damit verhindert wird, daß bspw. Verbraucher 84 bzw. 85 in solche Öffnungen
eingesteckt werden, die nur für Anschlußstecker für Schaltgeräte gedacht sind, können
Unverwechselbarkeitseinrichtungen
wie Nuten oder Vorsprünge an dem Stecker bzw. der zugehörigen Öffnung vorgesehen
werden.
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Die Fig. 12 zeigt in perspektivischer Darstellung eine zentrale Installationsverteilung.
Man erkennt eine Grundplatte 120, deren Länge fünfmal der Breite der Gehäuseelemente
10 bzw. 11 entspricht. Demgemäß können fünf Säulen von übereinandergestapelten Gehäuseelementen
10 und 11 nebeneinander auf der Grundplatte angebracht werden. In die Grundplatte
eingeführt wird ein Netzkabel 121, das im Inneren der Grundplatte bzw. des als Grundplatte
dienenden Gehäuses zu insgesamt fünf Sätzen von HauptanschluRsteckerfahnen (nicht
gezeigt) geführt ist, welche Hauptsteckeranschlußfahnen in gleicher Weise wie bei
den Gehäusen 10, 11 und 12 ausgebildet und an der Tragplatte angebracht sind. Die
Hauptanschlußsteckerfahnen verlaufen dabei senkrecht zu der Ebene der Grundplatte
bzw. des Gehäuses 120, so daß die einzelnen Stapel von Gehäuseelementen 10 und 11
auf die Grundplatte 120 aufgesteckt bzw. aufgesetzt werden können.
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Auch sind Verrastungsmöglichkeiten für die Stapel an der Grundplatte
120 vorgesehen. Die Breite der Grundplatte 120 bzw. des Gehäuses 120 entspricht
zweimal der Breite der einzelnen Gehäuseelemente 10 bzw. 11; die innere Verdrahtung
von der Anschlußstelle für die Netzleitung 121 bis hin zu den Hauptanschlußsteckerfahnen
kann entweder über biegbare Leiter, Litzen oder über eingelegte vorkonfektionierte,
gestanzte Verbindungsschienen erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Anschlußsteckerbuchse
für die Netzleitung 121 vorzusehen (nicht dargestellt in Fig. 12) so daß die innere
Verdrahtung im Gehäuse 120 schon fabrikseitig fertiggestellt bzw. vormontiert werden
kann.
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