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DE3346381A1 - Installationsverteilersystem - Google Patents

Installationsverteilersystem

Info

Publication number
DE3346381A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
distribution system
housing
installation distribution
connection
installation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19833346381
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann Ing.(grad.) 6803 Edingen Graß
Gerhard Hergert
Walter Ing.(grad.) 6940 Weinheim Ihrig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BBC Brown Boveri AG Germany
Original Assignee
BBC Brown Boveri AG Germany
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BBC Brown Boveri AG Germany filed Critical BBC Brown Boveri AG Germany
Priority to DE19833346381 priority Critical patent/DE3346381A1/de
Publication of DE3346381A1 publication Critical patent/DE3346381A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/514Bases; Cases composed as a modular blocks or assembly, i.e. composed of co-operating parts provided with contact members or holding contact members between them
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Distribution Board (AREA)

Description

  • Installat ionsverteilersystem
  • Die Erfindung betrifft ein Installationsverteilersystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Installationsverteileranlagen werden in den meisten Fällen konventionell geplant und verlegt. Die Leitungen werden von einer zentralen Verteilung zu den Verbrauchern in Hohlschienen oder Kabelkanälen eingezogen bzw. mittels Rohrschellen geführt, wobei an geeigneten Stellen Verteilerdosen meist in Unterputzausführung, vorgesehen werden. Das Installieren derartiger Anlagen wird einzeln und nach den Gegebenheiten, die der Installateur vorfindet, durchgeführt und das Anschließen und Verbinden der einzelnen Leitungen erfolgen in üblicher Weise manuell und demgemäß mit großem Zeitaufwand. Außerdem erfordert eine derartige Installierung geeignetes Fachpersonal auf der Baustelle.
  • Man hat daher versucht, Installationsverteilersysteme zu entwickeln, deren Installation und Verlegung sowie deren Anschluß vereinfacht sind.
  • Zweckmäßigerweise werden diejenigen Komponenten, die sich vorfertigen lassen, auch vorgefertigt und vorkonfektioniert. Ein Installationsverteilersystem mit vorkonfektionierten Leitungen und Verbindungszentren ist aus der DE-OS 29 32 780 bekannt geworden. Die einzelnen Verbindungszentren, in denen die Verbindungsschaltungen vorgenommen werden bzw. sind, sind aus einem Anschlußrahmen, einem Schaltungsträger und einem Gehäusedeckel aufgebaut, wobei der Anschlußrahmen die Zuleitungen aufweist, mit denen Kontaktstifte am Schaltungsträger in elektrisch-galvanische Verbindung bringbar sind. An den Anschlußkontaktstellen am Schaltungsträger sind die vorkonfektionierten Leitungen zu den Verbrauchern anzuschließen.
  • Auf sich gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses treten die Anschlußleitungen ein und werden mittels am Schaltungsträger angebrachter Verbindungsschienen durch das Gehäuse hindurch verbunden; auf den quer dazu verlaufenden Seiten des Gehäuses sind Anschlußbuchsen angebracht, an die Anschlußstecker anschließbar sind, deren Anschlußleitungen zu den einzelnen Verbrauchern führen.
  • Bei diesem bekannten System sind die einzelnen im Inneren des Gehäuses vorgesehenen Verbindungsleitungen fest installiert und nachträgliche Änderungen bzw.
  • Erweiterungen der Verbindungszentren sind nicht möglich.
  • Aus der DE-OS 30 44 131 ist ein Installationsverteilungssystem bekannt geworden, das eine Zentralverteilung mit darin untergebrachten Verteilungsschienen aufweist, die mit den Anschlußleitungen des Netzes in Verbindung stehen. Die Schienen sind innerhalb eines Gehäuses untergebracht und besitzen Anschlußsteckerfahnen, die mit Anschlußsteckerbuchsen kontaktiert werden können, dergestalt, daß an die einzelnen Anschlußstellen mit Steckerbuchsen versehene vorkonfektionierte Anschlußleiter angeschlossen werden können. Auch bei dieser Ausgestaltung ist eine Erweiterung ohne weiteres nicht möglich.
  • Aus der DE-PS 27 12 723 ist ein Installationssystem bekannt geworden, das mehrere Gehäuseteile aufweist, die miteinander verbindbar sind und durch die hindurch die Netzleitungen verlaufen; pro Gehäuseteil ist nur ein einziger Anschluß möglich. Diese Anordnung könnte zwar beliebig erweitert werden; aufgrund der Konstruktion jedoch ist bei relativ wenig zur Verfügung stehendem Platz lediglich eine geringe Erweiterungsmöglichkeit denkbar. Darüber hinaus handelt es sich bei der Ausführung nach der deutschen Patentschrift um eine sehr spezielle Leitungsinstallationsform.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Installationsverteilungssystem der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine beliebige Anzahl von Anschlüssen ermöglicht und bei kleinem Platzbedarf beliebig erweiterbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Weitere Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß wird also eine Zentralverteilung durch ein Gehäuseelement oder mehrere Gehäuseelemente gebildet, wobei an einem Gehäuseelement entweder die Anschlußstecker der vorkonfektionierten Leitungen oder diese und zusätzlich ein oder zwei Netzanschlußstecker anschließbar sind. Senkrecht zu dem Verlauf bzw. zur Erstreckung der Anschlußstecker sind dann die Hauptanschlußfahnen bzw. Hauptsteckerfahnen vorgesehen. Im Normalfall werden mehrere Gehäuselemente nebeneinander angereiht, wobei die Kontaktierung der Gehäuseelemente durch die Hauptsteckerfahnen erfolgt. An einem Ende des Stapels ist dann ein Gehäuseelement mit einer Netzanschluß und am anderen Ende ein weiteres Gehäuseelement ebenfalls mit einer Netzanschlußstelle vorgesehen, so daß der Netzstrom an einem Ende des Stapels der Zentralverteilung zugeführt und am anderen Ende weitergeführt werden kann, während die Anschlußstecker der vorkonfektionierten Leitungen seitlich an der Zentralverteilung anschließbar sind.
  • Aufgrund der konstruktiven Form der einzelnen Gehäuseelementen mit den Tragplatten und den quer dazu angeordneten Hauptanschlußfahnen, die den einzelnen Netzadern zugeordnet sind, ist der Platzbedarf quer zu der Netzleitererstreckung ausschließlich bestimmt durch die Anzahl der Anschlußstellen für Anschlußbuchsenstecker.
  • Der Platzbedarf in Richtung der Netzleitererstreckung ist einerseits durch die Dicke der Tragplatte, andererseits durch die Breite der Anschlußstellen und natürlich auch durch die erforderlichen Kriech- und Luftstrecken und insbesondere durch die Länge der Hauptanschlußfahnen bestimmt; diese Erstreckung in Längsrichtung der Hauptanschlußfahnen kann daher sehr klein gemacht werden, so daß der Platzbedarf für eine aus mehreren Gehäuseelementen zusammengesetzte Installationsverteilung sehr klein ist.
  • Die Innenverdrahtung bzw. die Verlegung der Innenleiter kann auf beliebige Art erfolgen. Beispielsweise kann ein Wechselschalter für Lampen, ein Tastschalter für Verbraucher oder ein Ein- und Ausschalter für derartige Verbraucher angeschlossen werden, wobei an einer Anschlußstelle der Schalter bzw. das Schalt- oder Steuergerät und an einer anderen, im allgemeinen diametral gegenüberliegenden Anschlußstelle der Verbraucher angeschlossen werden kann. Dadurch, daß die Verbindungsleitungen zwischen den Hauptsteckerfahnen und den Anschlußstellen auf beiden Seiten der Tragplatte liegen, wird eine einfache Fertigung ermöglicht, wobei Kreuzungsstellen zwischen zwei Verbindungsleitern vermieden werden können. Dadurch können Fertigungsmethoden verwendet werden, die bei Leiterplatten üblich sind. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Verbindungsleiter für die Tragplatten aus gestanzten Verbindungsschienen zu bilden, die maschinell oder manuell an die entsprechenden Stellen der Tragplatten angebracht werden können.
  • Das erfindungsgemäße Installationsverteilungssystem mit der Zentralverteilung kann überall verwendet werden. So ist ein Einsatz problemlos denkbar bei Großgebäuden wie Krankenhäusern oder Bürogebäuden; es besteht auch die Möglichkeit, derartige Anordnungen in Hausinstalltionsverteilungen einzusetzen, in dem anstatt einer Unterputzverteilungsdose eine erfindungsgemäße Zentralverteilung eingesetzt werden kann. Diese Art der Installation benötigt dann aufgrund der praktisch narrensicheren Ausgestaltung keine Fachleute, sondern Angelernte zur Montage; das Installationssystem eignet sich auch für sogenannte do it yourself-Bauherren. Das Gehäuseteil ist dabei immer das gleiche und nur entsprechend dem Bedarf können die einzelnen Verbindungsleitungen eingelegt werden: zur Bildung einer Serienschaltung mit zwei Ausschaltungen, zur Bildung einer Tastschaltung, einer Wechselschaltung und einer Aus- schaltung und dergleichen.
  • Die Gehäuseelemente sind im wesentlichen quadratisch ausgebildet, so daß eine Verdrehung um 1800 und ein Zusammenstecken nach dieser Verdrehung ohne weiteres möglich wäre. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Tragplatte bzw. das Gehäuse am Umfang sechs-, acht-oder mehreckig auszugestalten; dies hängt davon ab, wieviele Anschlußstellen vorgesehen sein sollen. Bei lediglich vier Anschlußstellen genügt eine rechteckig bzw. quadratische Form und bei mehreren Anschlußstellen ist eine vieleckige Form, beispielsweise für sieben bzw.
  • acht Anschlußstellen eine achteckige Form zweckmäßig.
  • Die Zentralverteilung kann anstatt Verteilerdosen eingesetzt werden; es besteht auch die Möglichkeit, die Zentralverteilung in einer zentralen Installationsverteilung einzusetzen. Dabei benutzt man gemäß kennzeichnenden Teilen der Ansprüche 16 und/oder 17 eine Grundplatte, oder ein grundplattenartiges Gehäuse, an dem mehrere Sätze von mit dem Netzleiter verbundenen Hauptanschlußsteckerfahnen angebracht sind. Dann können auf dieser Grundplatte mehrere Stapel oder "Säulen übereinandergesetzter Gehäuseelemente (Zentralverteilungen) aufgesetzt sein; die Anordnung ist eine optimale Lösung für eine zentrale Installationsverteilungsanlage.
  • Nachzutragen hier ist noch, daß die einzelnen Gehäuseelementen mit den entsprechenden inneren Verschaltungen schon fabrikseitig hergestellt werden können. Damit nun nicht an Gehäuseelemente, die für bestimmte Schalt- oder Steuerzwecke verwendet werden sollen und demgemäß auch innen verdrahtet sind, Anschlußstecker (falscher) Anschlußleitungen eingesteckt werden können, sind ggf.
  • Unverwechselbarkeitselemente vorgesehen; es besteht dann auch die Möglichkeit, die entsprechenden Buchsen an den Gehäuseelementen spannungsfrei zu lassen, in dem diese Buchsen nicht mit irgend welchen Hauptanschlußsteckerfahnen verbunden sind. Auf diese Weise wird mit Sicherheit ein Fehlanschluß vermieden bzw. wenn ein Fehlanschluß vorgenommen worden ist, kann man den Fehler sofort erkennen, weil der entsprechende Verbraucher nicht mit Betriebsstrom versorgt werden kann. Günstiger ist in jedem Falle eine Unverwechselbarkeitseinrichtung vorzusehen, weil letztere nämlich keine weitere Überlegung seitens des Installateurs erfordert.
  • Demgemäß kann anstatt eines ausgebildeten Installateurs Hilfspersonal eingesetzt werden, um die Installationsverteilungsanlage einzurichten.
  • Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen näher erläutert und beschrieben werden.
  • Es zeigt: Fig. 1 eine schematische Darstellung in perspektivischer Ansicht einer erfindungsgemäßen Verteilung, Fig. 2 eine schematische Darstellung wie die Verteilung gemäß Fig. 1 befestigt werden kann, Fig. 3 eine weitere Ausgestaltung der Erfindung, Fig. 4 eine weitere Zuordnung der einzelnen Komponenten der Verteilung, Fig. 5 eine schematische Darstellung der Befestigung der Anordnung nach Fig. 4 an einer Decke, Fig. 6 einzelne Komponenten der Verteilung gemäß den Fig. 1 oder 2, in auseinandergezogener Darstellung, Fig. 7 bis 11 unterschiedliche Anordnungen und Zuordnungen von Anschlüssen an einer erfindungsgemäßen Verteilung, wobei die Fig. 7 eine Serienschaltung, die Fig. 8 eine Wechselschaltung, die Fig. 9 einen Taster, die Fig. 10 zwei Ausschalter und die Fig. 11 lediglich einen Ausschalter zeigt und Fig. 12 eine perspektivische Ansicht einer zentralen Installationsverteilung.
  • Eine Zentralverteilung, wie sie in der Fig. 1 dargestellt ist, besteht aus mehreren Gehäuseelementen 10, 11, 12 und 13 (im folgenden auch kurz Gehäuse genannt), die alle einen quaderförmigen Aufbau besitzen, wobei die Seitenfläche eine Breite bzw. Höhe von 80mm und die Dicke D eine Höhe von 20mm aufweist. Die einzelnen Gehäuse 10 bis 13 sind miteinander verrastbar, und an ihren Breitseiten aneinander anreihbar, wobei die elektrische Verbindung zwischen den einzelnen Gehäusen 10 bis 13 über nicht näher gezeigte Steckverbindungen erfolgt. Das Gehäuse 10 besitzt einen fest zugeordneten, an einer Schmalseite in das Gehäuse eintretenden Netz-oder Hauptzugangsleiter 14 und das Gehäuse 13 einen fest zugeordneten, nur teilweise dargestellten, auf der gegenüberliegenden Schmalseite aus dem Gehäuse austretenden Netz- oder Hauptabgangsleiter 15. Die Leitungsführung erfolgt dann gemäß der Pfeilrichtung A über den Zugangsleiter 14 in das Gehäuse 10, über die nicht näher dargestellten Steckverbindungen weiter in die Gehäuse 11, 12 und 13 und von dort gemäß Pfeilrichtung A über den Abgangsleiter 15 von der Zentralverteilung weg. Aus der Fig. 2 ist erkennbar, daß die Zentralverteilung an einer Decke 16 mit den Breitseiten an der Decke befestigt wird; man erkennt aus Fig. 2 ferner, daß ein weiteres Gehäuse 12 A zwischen den beiden Gehäusen 12 und 13 vorgesehen sein kann. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die beiden Gehäuseteile 10 und 13 unmittelbar aufeinanderzusetzen und an der Wand bzw. der Decke mit ihren Breitseiten zu befestigen.
  • Die einzelnen Gehäuse 10 bis 13 besitzen an sich gegenüberliegenden Schmalseiten Steckbuchsen (nicht dargestellt), in die Anschlußstecker 16, 17, 18 und 19 eingesteckt werden können, an denen vorher fabrikseitig auf Länge geschnittene Leitungen 20, 21, 22 und 23 angeschlossen sind. Man erkennt, daß das Gehäuse 10 insgesamt drei Anschlußstellen für die Anschlußstecker 16 bis 18 und das Gehäuse 11 bzw. 12 insgesamt vier derartiger Anschlußstecker aufnehmen kann: die Stelle , an der der Leiter 14 in das Gehäuse 10 eingeführt wird, ist bei dem Gehäuse 11 bzw. 12 durch eine Steckbuchse besetzt, in die dann der Stecker 19 eingesteckt werden kann. Natürlich kann auch der Leiter 14 bzw. 15 über eine Steckverbindung am Gehäuse 10 bzw. 13 angeschlossen werden.
  • Hierzu wäre lediglich eine passende Steckbuchse an den Gehäusen und Anschlußsteckern an den Leiter 14 und 15 anzubringen.
  • Mit einer derartigen Anordnung ist eine Installation von elektrischen Leitungen bzw. die Installation einer Verteilung sehr einfch: man setzt eine benötigte Menge von Gehäuseteilen 10 bis 13 übereinander, befestigt diese an einer Wand oder an einem sonstigen ortsfesten Teil innerhalb eines Gebäudes und fährt dann mittels der Leitungen 21 bis 23, die je nach Bedarf vorgesehen sein können, zu den einzelnen Verbrauchern oder Schalt- bzw.
  • Steuergeräten, wie weiter unten näher erläutert werden soll. Die beiden Gehäuse 10 und 13 sind Endgehäuse, die die Zu- bzw. Abgangsleitungen 14 und 15 aufnehmen.
  • Die Anordnung gemäß Fig. 3 zeigt zwei mit ihren Breitseiten aneinandergereihte Gehäuse 10 und 13, wobei an dem Gehäuse 13 eine Anschlußlasche 30 befestigt ist, mit der die beiden miteinander verbundenen Gehäusen 10 und 13 an einer senkrechten Wand 31 mittels Schraubverbin- dungen befestigt werden können. Im übrigen ist die Anordnung gemäß Fig. 3 die gleiche wie die gemäß Fig. 1; es fehlen lediglich die Gehäusen 11 und 12.
  • Die Ausgestaltungen gemäß Fig. 4 und 5 sind gegenüber denen gemäß Fig. 1 bis 3 geringfügig modifiziert. Man erkennt, daß die Hauptzu- und abgangsleitungen 14 und 15 nicht an der Schmalseite der beiden Endteile in die Zentralverteilung geführt sind, sondern an den Breitseiten, wobei die Zugangsleitung 14 in einem Endstück 32 und die Abgangsleitung 15 in einem Endstück 33 endet. Die dazwischen befindlichen Gehäuse sind die Gehäuse 11 und 12.
  • Insbesondere in Fig. 4 erkennt man, daß an den sich gegenüberliegenden Schmalseiten rechteckige Öffnungen 34 vorgesehen sind, die zur Aufnahme von Steckfahnen 35 an dem Stecker bzw. an den Steckern 16 dienen. Die Abmessungen der beiden Endteile sind gegenüber den Gehäusen 11 und 12 schmaler gehalten, vorzugsweise um die Hälfte schmaler, dergestalt, daß die Dicke der beiden Endteile DE lediglich 10mm beträgt.
  • Die Fig. 6 zeigt eine schematische Darstellung zweier Gehäuse und ein Endteil im Querschnitt. Das Gehäuse 11 besitzt eine Gehäuseplatte (Tragplatte) 35, die beidseitig von einem Flanschrand bzw. -kragen 36 und 37 überragt ist. Die Gehäuseplatte 35 dient zur Aufnahme von Verbindungsschienen 38 und 39, die auf beiden Seiten der Platte 35 verlegt bzw. angeordnet sein können; wie diese Verlegung erfolgt, ist aus den Fig. 7 bis 11 schematisch zu entnehmen. Der Flanschrand 36 besitzt an den sich gegenüberliegenden Randbereichen 110 und 41 die Steckbuchsenausnehmungen 34 (nicht näher gezeigt), dergestalt, daß die Stecker 18 bzw. 16 in diese Öffnungen eingesteckt werden können. Mit den einzelnen Verbindungsleitungen 38 und 39 elektrisch-galvanisch verbunden sind Hauptsteckerfahnen 42, 43, 44, 45 und 46, die die Flanschränder 36 bzw. 37 überragen, dergestalt, daß diese Anschlußfahnen mit den entsprechenden Gegenstücken 47, 48, 49, 50 und 51 der Durchführungsverbindungsfahnen 52 bis 56 verbunden bzw. zusammengesteckt werden können.
  • Das Gehäuseteil 12 ist dann in gleicher Weise ausgebildet wie das Gehäuseteil 11.
  • Die Fig. 6 zeigt ferner rechts ein Endstück 32. Dieses Endstück 32 besitzt eine Gehäuseplatte 60a und in Abstand dazu eine Abschlußplatte 61a, wobei zwischen den beiden Gehäuseplatten 60a und 61a ein abgeschlossener Raum 62 liegt, der der Führung der einzelnen Adern 63 des Kabels 14 zu den Fahnen 52 bis 56 entsprechenden Anschlußfahnen 57 bis 61 dient.
  • Die freien Ränder der Flansche 36 sind beidseitig mit Rastnasen 70 und 71 verbunden, die mit entsprechenden schematisch dargestellten Ausnehmungen 70a und 71a an den benachbarten Gehäusen und dort an den Flanschrändern 37 in Eingriff gelangen. In gleicher Weise besitzt auch das Endteil 32 Rastnasen 72 und 73. Mittels dieser Rastnasen können die einzelnen Gehäuseteile miteinander verrastet werden, wobei gleichzeitig auch die Anschlußfahnen über die Steckkontakte 42/47, 43/48... miteinander verbunden werden, so daß die Verbindung von dem Zugangskabel 14 über die Fahnen 57 bis 61, 52 bis 56 bzw. 42 bis 46 erreicht wird.
  • Die Figur 7 zeigt ein Gehäuse 11 mit darin eingelegten, schematisch dargestellten Verbindungsleitern, die im folgenden näher beschrieben werden sollen.
  • Man erkennt durch Punkte 42 bis 46 angedeutet die ein- zelnen Verbindungs- bzw. Anschlußfahnen, die den Leitern L1, dem Neutralleiter N, dem PE-Leiter, und den Phasenleitern S1 und S2 zugeordnet sind. Man erkennt ferner links und rechts lediglich angedeutet Öffnungen 80, 81, 82 und 83, in die die einzelnen Stecker 16 ... eingesteckt werden können. Die Buchsen, die mit den Steckern 35 in Verbindung gelangen, sind ebenfalls mittels Punkten angedeutet: Die Öffnungen 80 und 83 dienen zur Aufnahme von mit einer Last (in Fig. 7 durch eine Glühlampe 84 und 85 angedeutet) verbundenen Steckern, wogegen die beiden Öffnungen 81 und 82 zur Aufnahme von mit Schaltern verbundenen Anschlußsteckern dienen. Allen Öffnungen sind insgesamt vier wieder durch Punkte symbolisierte Buchsen 90, 91, 92, 93 bzw. 94, 95, 96 und 97 bzw. 98, 99, 100 und 101 bzw. 102, 103, 104 und 105 zugeordnet. Die Buchsen 90 und 105 sind über strichliert dargestellte Verbindungsleiter 106 und 107 mit der Anschlußfahne 44 verbunden, die dem Erdleiter zugeordnet ist. Mit diesem Erdleiter sind gleichzeitig über Verbindungsleitungen 108 und 109 die Buchsen 94 und 101 verbunden. Mit dem Neutralleiteranschluß 43 ist die Anschlußbuchse 92 und 103 verbunden und die der Last zugeordneten Buchse 93 ist mit der Buchse 98 verbunden, wobei gleichzeitig auch noch die Buchse 95 an die Verbindungsleitung angeschlossen ist, die die Buchse 93 und 98 miteinander verbindet. Die Verbraucherleitung zu dem Verbraucher 84 besitzt eine der Last zugeordnete Ader 110, eine dem Neutralleiter zugeordnete Ader 111 und eine dem Schutzleiter PE zugeordnete Ader 112. Die Ader 110 wird über den zugehörigen Stecker (ebenfalls als Punkt dargestellt) mit der Buchse 93, die Ader 111 mit der Buchse 92 und die Ader 112 mit der Buchse 90 verbunden. In die Steckeröffnung 83 ist eine dem Stecker für den Verbraucher 84 identisch ausgebildeter Stecker eingefügt: Die Ader 110 für die Last ist mit der Buchse 102, die Ader 111 für den Neutralleiter mit der Buchse 103 und die Ader 112 für den Schutzleiter mit der Buchse 105 durch Einstecken des zugehörigen Steckers zu verbinden. Intern verschaltet sind auch die beiden Anschlußbuchsen 102 und 100; in den Steckern sind nicht angeschlossen diejenigen Steckerfahnen, die mit den Buchsen 91 bzw. 104 in Verbindung gelangen würden.
  • An die Öffnung 82 ist der Stecker eines Schaltgerätes 113 anzuschließen und zwar derart, daß eine Anschlußleitung 114 mit der Buchse 100, eine weitere Anschlußleitung 115 mit der Buchse 99 und eine dritte Anschlußleitung 116 mit der Buchse 98 in Verbindung gelangt.
  • Demgemäß sind jetzt folgende Anschlüsse miteinander verbunden: die beiden Schutzleiter 112 der beiden Verbraucher 85 und 85 über die Buchse 90 und 105 mit der Schutzleiteranschlußfahne 44, die Leitungen 111 über die Buchsen 92 und 103 mit dem Neutralleiteranschluß 43 und die beiden Adern 110 über die Anschlußbuchsen 93, die Anschlußbuchsen 98, die Adern 116 mit dem Schalter 113, daran anschließend über die Ader 1111, die Anschlußbuchse 110, 102 zur Ader 110 der Last 85 und von dort über die Ader 111, die Buchse 103 hin zum Neutralleiter 112. Die andere Leitung 115 geht über die Buchse 99 hin zu dem Leiter 112 und dort zu der Buchse 96. Die Anordnung gemäß Figur 7 bildet eine Serienschaltung zwischen den beiden Verbrauchern bzw. Leuchten 84 und 85: wenn im Inneren des Schalters die beiden Leiter 115 und 116 miteinander verbunden werden, dann fließt ein Strom von L1 über die Buchse 99, die Ader 115, die Ader 116, die Buchse 98 hin zur Buchse 93, dort über den Leiter 110 zum Verbraucher 84 und über die Ader 111, die Buchse 92 zurück zum Neutralleiter. Dadurch, daß die Leitung 114 nicht in den Stromkreis eingefügt ist, leuchtet die Lampe 85 nicht auf. Wenn durch den Schalter die Leitung 115 mit der Leitung 114 verbunden ist, wird der Verbraucher 84 ausgeschaltet und der Verbraucher 85 eingeschaltet, insoweit, als Strom von dem Phasenleiter 42 über die Buchse 99, die Ader 115, die Ader 114 zur Buchse 100 und von dort zur Buchse 102 und über die Ader 110 zur Lampe 85 und über die Ader 111 zur Buchse 103 wieder zum Neutralleiter 44 zurück fließt. Die Buchse 98 und die entsprechende Buchse 93 ist dann spannungsfrei.
  • Um eine Wechselschaltung (Fig. 8) zu erzielen, ist es erforderlich, mittels einer fest verlegten Verbindungsleitung die Buchse 90 und die Buchse 101 und die Buchse 94 und ggf. auch die Buchse 105 mit dem Anschluß 44 zu verbinden; ferner wird die Buchse 92 mit der Anschlußfahne 43, die Buchse 99 mit der Anschlußfahne 42 und die Buchse 93 mit der Anschlußfahne 116 und mit der Buchse 100 verbunden. Die in der Zeichnung Fig. 8 dargestellten Verdrahtungslinien entsprechen dann im betreffenden Gehäuse fest installierten bzw. fest eingelegten Verbindungsschienen. Aufgrund der internen Verdrahtung des Gehäuses gemäß Fig. 8 kann die Lampe bzw. der Verbraucher 84 von dem Phasenleiter L1 bzw. der zugehörigen Anschlußfahne 42 auf den Phasenleiter S1 bzw. der zugehörigen Anschlußfahne 45 umgeschaltet werden. Wenn die Kontakte zur Verbindung der beiden Adern 116 und 114 geschlossen werden, dann fließt ein Strom von dem Phasenleiter S1 über die Buchse 98, die beiden Adern 116 und 114 zu der Buchse 100 und von dort zur Buchse 93 hin zu der Lampe 84 und über die Buchse 92 zurück zum Neutralleiter. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Umschalten die beiden Leiter bzw. Adern 115 und 114 miteinander zu verbinden; auf diese Weise schaltet der Schalter die Lampe 84 von der Phasenleitung S1 auf die Phasenleitung L1 um. Bei der Figur 9 ist das Gehäuse in der gleichen Weise verdrahtet wie bei der Ausführung gemäß der Fig. 8; anstatt des Schalters 113 ist ein Tastschalter 120 mit den beiden Anschlußadern 121 und 122 vorgesehen; die Ader 121 ist auf die Buchse 99 und die Ader 122 auf die Buchse 100 aufgeschaltet. Der Strom fließt nunmehr von dem Phasenleiter L1, die Buchse 99, über den Taster 120 hin zur Buchse 100 und über die Buchse 93 zum Verbraucher 84 und die über die Buchse 92 zum Neutralleiter 113.
  • Die Fig. 10 zeigt eine Innenverdrahtung ähnlich wie diejenige gemäß Fig. 7; man erkennt dort, daß zusätzlich in die Öffnung 81 und dort an die Anschlußbuchsen 95 und 96 ein weiterer Schalter 130 eingesteckt ist; die beiden Verbraucher bzw. Lampen 84 und 85 können dabei intern sowohl mit dem Schalter 130 und 131 verbunden werden. Es handelt sich hierbei um zwei Ausschalter 130 und 131 für die beiden Verbraucher 84 und 85.
  • Das Gehäuse gemäß Fig. 11 besitzt eine Innenverdrahtung ähnlich derjenigen der Fig. 9; anstatt eines Tasters 120 ist lediglich ein Ausschalter 133 vorgesehen, dessen Anschlußleiter 134 und 135 auf die Buchsen 99 und 100 geschaltet sind. Die Wirkungsweise ist im übrigen die gleiche wie diejenige gemäß Fig. 9.
  • Anhand der Figuren 7 bis 11 ist ersichtlich, daß beispielsweise mittels zweier Verdrahtungsanordnungen innerhalb des Gehäuses insgesamt elf Schalterfunktionen ausgeführt werden können. Jedes Gehäuse besitzt aber insgesamt vier Anschlußstellen, bzw. Anschlußöffnungen 80 bis 83, so daß bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 7 noch eine weitere Schaltfunktion, bei den Ausführungen gemäß den Figuren 8, 9 und 11 noch zwei weitere Schaltfunktionen durch geeignete Innenverdrahtung und Anschlußmöglichkeiten vorgesehen werden können.
  • Die Ausgestaltung gemäß den Fig. 7 bis 11 zeigt viereckige Gehäuse, die mit Anschlußstellen nur auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten versehen sind. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sechs- oder mehreckige Gehäuse vorzusehen; hierdurch erhöht sich die Anzahl der möglichen Anschlußstellen demgemäß.
  • Die Verbindungsleitungen zur Verbindung der einzelnen Buchsen 90 bis 105 im Inneren eines Gehäuses können, um Überschneidungen zu vermeiden, auf beiden Seiten der Trennwand bzw. Platte 35 angeordnet werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, bspw. an den Stellen ST (siehe z.B.Fig. 8) Durchbrüche durch die Platte 35 vorzusehen, so daß Verbindungsleitungen auf der einen Seite der Platte 35 mit Verbindungsleitungen auf der anderen Seite der Platte 35 verbunden werden können. Die einzelnen Verbindungsleitungen können in Form von Verbindungsschienen ausgebildet sein, die in geeignete Führungsausnehmungen auf beiden Seiten der Platte 35 eingelegt werden können und darin durch Verrastung gehaltert sind.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Platte 35 als im Gehäuse festgerastete bzw. festrastbare Leiterplatte auszubilden, auf der die Verbindungsschienen bzw.
  • -leitungen fest aufgelegt sind. Ein einziges Gehäuse kann also je nach Bestückung mit den entsprechenden Verbindungsschienen für unterschiedliche Schaltfunktionen eingerichtet werden. Dadurch kann ein Zentralverteilung durch Aneinanderreihung von mehreren Gehäusen mit unterschiedlicher innerer "Verdrahtung" gebildet werden und die einzelnen Anschlußstecker brauchen dann nur in die einzelnen Öffnungen eingefügt werden. Damit verhindert wird, daß bspw. Verbraucher 84 bzw. 85 in solche Öffnungen eingesteckt werden, die nur für Anschlußstecker für Schaltgeräte gedacht sind, können Unverwechselbarkeitseinrichtungen wie Nuten oder Vorsprünge an dem Stecker bzw. der zugehörigen Öffnung vorgesehen werden.
  • Die Fig. 12 zeigt in perspektivischer Darstellung eine zentrale Installationsverteilung. Man erkennt eine Grundplatte 120, deren Länge fünfmal der Breite der Gehäuseelemente 10 bzw. 11 entspricht. Demgemäß können fünf Säulen von übereinandergestapelten Gehäuseelementen 10 und 11 nebeneinander auf der Grundplatte angebracht werden. In die Grundplatte eingeführt wird ein Netzkabel 121, das im Inneren der Grundplatte bzw. des als Grundplatte dienenden Gehäuses zu insgesamt fünf Sätzen von HauptanschluRsteckerfahnen (nicht gezeigt) geführt ist, welche Hauptsteckeranschlußfahnen in gleicher Weise wie bei den Gehäusen 10, 11 und 12 ausgebildet und an der Tragplatte angebracht sind. Die Hauptanschlußsteckerfahnen verlaufen dabei senkrecht zu der Ebene der Grundplatte bzw. des Gehäuses 120, so daß die einzelnen Stapel von Gehäuseelementen 10 und 11 auf die Grundplatte 120 aufgesteckt bzw. aufgesetzt werden können.
  • Auch sind Verrastungsmöglichkeiten für die Stapel an der Grundplatte 120 vorgesehen. Die Breite der Grundplatte 120 bzw. des Gehäuses 120 entspricht zweimal der Breite der einzelnen Gehäuseelemente 10 bzw. 11; die innere Verdrahtung von der Anschlußstelle für die Netzleitung 121 bis hin zu den Hauptanschlußsteckerfahnen kann entweder über biegbare Leiter, Litzen oder über eingelegte vorkonfektionierte, gestanzte Verbindungsschienen erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Anschlußsteckerbuchse für die Netzleitung 121 vorzusehen (nicht dargestellt in Fig. 12) so daß die innere Verdrahtung im Gehäuse 120 schon fabrikseitig fertiggestellt bzw. vormontiert werden kann.
  • - Leerseite -

Claims (1)

  1. Ansprüche 1. Installationsverteilersystem mit einer Zentralverteilung und mit vorkonfektionierten Leitungen, die über Steckanschlüsse zumindest an die Zentralverteilung anschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralverteilung (10, 11, 12, 13) modulartig wenigstens ein Gehäuseelement (10, 11, 12, 13) aufweist, das eine Tragplatte-(35, 60a) zur Halterung und Führung von den Netzleitern zugeordneten quer zur Tragplatte angeordneten Hauptsteckerfahnen (42, 43, 44, 45, 46; 52, 53...; 57, 58...), mittels denen die einzelnen Netzleiter durch mehrere neben- oder hintereinander angeordnete Gehäuseelemente hindurch verbindbar sind, und von parallel zur Tragplatte verlaufenden Verbindungsleitungen (38, 39) zur Verbindung der Haupsteckerfahnen mit an den Gehäuseelementen angebrachten Anschlußbuchsen (34) für die Steckanschlüsse (16) aufweist, und daß die AnschluR-buchsen (16) senkrecht zu den Haupsteckerfahnen ausgerichtet sind.
    2. Installationsverteilersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseelemente (10, 11, 12, 13) mit einer polygonartigen, insbesondere rechteckigen, quadratischen oder sechseckigen Kontur ausgebildet sind und an ihren Schmalseiten die Anschlußbuchsen (34) für die Steckanschlüsse (16) aufweisen.
    3. Installationsverteilersystem nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuseelement zusätzlich ein Steckanschluß für die Netzleitung gegebenenfalls an dessen Schmalseite vorgesehen ist.
    11. Installationsverteilersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Hauptsteckerfahne dem PE-Leiter zugeordnet ist.
    5. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleiter zwischen den Hauptsteckerfahnen und den Anschlußsteckern auf der Tragplatte ähnlich einer Leiterplatte aufgebracht sind.
    6. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptsteckerfahnen bei einem rechteckigen oder quadratischen Gehäuseteil auf einer Diagonalen aufgereiht sind.
    7. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten von Flanschkragen umgeben sind, die kragenartig nach beiden Seiten vorspringen und die AnschluR-buchsen für die Steckanschlüsse haltern.
    8. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Flanschkragen die Tragplatte weiter überragt als der andere.
    9. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseelemente mit ihren Breitseiten aneinander gereiht und miteinander verrastbar sind.
    10. Installationsverteilersystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseelemente an einem der Flanschkragen federnde Rastarme und an dem anderen Flanschkragen Öffnung aufweisen, in die die Rastarme des jeweils benachbarten Gehäuseelementes verrastend eingreifen.
    11. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für beide Enden ein Endgehäuseteil vorgesehen ist, das parallel zur Tragplatte eine Abschlußwand aufweist, und daß im Raum zwischen der Abschlußwand und der Tragplatte die Netzleiter mit den Hauptsteckerfahnen verbunden sind.
    12. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Netzleitung quer zur Tragplatte in das Endgehäuseteil eingeführt bzw. aus diesem herausgeführt ist.
    13. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Netzleitung auf einer Schmalseitenwand eines Endgehäuseteiles ein- bzw. herausgeführt ist.
    111. Installationsverteilersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daR die Netzleitung mit einem Netz-Anschlußstecker und das Endgehäuseteil mit einer Netzanschlußbuchse versehen ist.
    15. Installationsverteilersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Befestigung der Zentralverteilung an einer Wand oder einer Decke oder einer Tragschiene vorgesehen sind.
    16. Installationsversteilersystem nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Grundplatte mindestens zwei Sätze von Haupatanschlußfahnen quer dazu angebracht ist, an deren einem Ende der Netzleiter anschließbar und an deren anderem Ende die Hauptanschlußfahnen eines Gehäuseelementes aufsteckbar sind.
    17. Installationsverteilersystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte wenigstens ein Steckanschluß vorgesehen ist, an dem der Anschlußstecker des Netzleiters anschließbar ist.
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