DE3231582C2 - Verfahren zur Herstellung von Polyolefinen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von PolyolefinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von Polyolefinen unter Verwendung eines neuen Polymerisationskatalysators.
Auf dem genannten technischen Gebiet war ein Katalysator
bekannt, der aus einem Magnesiumhalogenid und
einer darauf aufgetragenen Übergangsmetallverbindung,
wie einer Titanverbindung, besteht (japanische Patentveröffentlichung
Nr. 12 105/1964). Aus der belgischen
Patentschrift 7 42 112 ist darüber hinaus ein Katalysator
bekannt, der durch gemeinsames Vermahlen eines Magnesiumhalogenids
und von Titantetrachlorid erhalten wird.
Wenn man jedoch berücksichtigt, daß bei der Herstellung
von Polyolfefinen die Katalysatoraktivität so hoch wie
möglich sein soll, ist das in der japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 12 105/1974 beschriebene Verfahren
noch unbefriedigend wegen seiner niederen Polymerisationsaktivität,
während zwar die bei dem Verfahren gemäß der
BE-PS 7 42 112 erreichte Polymerisationsaktivität ziemlich
gut ist, trotzdem aber noch einer Verbesserung bedarf.
Das Chemische Zentralblatt 1967, 1944, REF. 2746 und der
Hochmolekularbericht 1964, H. 6973/64 beschreiben Polymerisationskatalysatoren,
deren Promotorkomponente eine Siliciumverbindung
enthält. Die feste Komponente besteht jedoch in
beiden Druckschriften aus einer reinen Übergangsmetallverbindung,
d. h. Titantrichlorid und Titantetrachlorid (Chemisches
Zentralblatt), bzw. Vanadintetrachlorid und Vanadinoxichlorid
(Hochmolekularbericht). Somit betreffen beide Druckschriften
herkömmliche Ziegler-Katalysatoren mit dem hinlänglich
bekannten Problem einer niedrigen Aktivität.
Gemäß dem in der DE-PS 21 37 872 beschriebenen Verfahren
wird die Menge des verwendeten Magnesiumhalogenids wegen
des gemeinsamen Vermahlens dieser Verbindung mit Titantetrachlorid
und Aluminiumoxid wesentlich vermindert,
jedoch ein merklicher Anstieg der Aktivität pro Feststoff,
der als Richtlinie für die Produktionsleistung
betrachtet werden kann, ist nicht zu erkennen und es ist
wünschenswert, einen Katalysator mit höherer Aktivität
zu entwickeln.
Bei der Herstellung von Polyolefinen ist es darüber
hinaus im Hinblick auf die Produktionsleistung und die
Handhabung des Polymeren wünschenswert, daß die Schüttdichte
des gebildeten Polymeren so hoch wie möglich ist.
In dieser Hinsicht ist das in der japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 12 105/1964 beschriebene Verfahren
nicht zufriedenstellend, sowohl was die Schüttdichte
des gebildeten Polymeren, als auch die Polymerisationsaktivität
betrifft, während in dem in der BE-PS 7 42 112
beschriebenen Verfahren zwar die Polymerisationsaktivität
hoch ist, jedoch das gebildete Polymere eine niedere
Schüttdichte hat. Beide Verfahren bedürfen demnach noch
einer Verbesserung.
Derwent CPI 1975, 15 140 W/09 beschreibt ein Verfahren zur
Herstellung von Polyolefinen in Gegenwart eines aus einer
festen Komponente und einer Promotorkomponente bestehenden
Katalysatorsystems. Die feste Komponente besteht aus einem
Magnesiumhalogenid, einer Siliciumverbindung der allgemeinen
Formel Si(OR′)nX4-n und einer Titan- und/oder
Vanadiumverbindung. Ein ebensolches Verfahren mit einem sehr
ähnlichen Katalysatoren beschreibt die GB-PS 20 66 273.
Hierin enthält die feste Komponente jedoch zusätzlich noch eine
Verbindung der allgemeinen Formel Al(OR)nX3-n.
Als Promotorkomponente wird in beiden Druckschriften lediglich
eine Organometallverbindung eingesetzt. Obwohl diese Verfahren
eine zufriedendstellende Katalysatoraktivität aufweisen, werden
Polymere erhalten, die einen unbefriedigenden Hexanextraktanteil
aufweisen, was auf eine vermehrte Bildung von
niedrigerem Polymeren als Nebenprodukte hinweist. Eine
ebensolche, relativ breite Molekulargewichtsverteilung weisen
Polymere auf, die mit Hilfe eines in der US-PS 42 50 287
beschriebenen Polymerisationskatalysators, dessen
Promotorkomponente aus einer organometallischen Verbindung,
einem Carbonsäureester und einer Halosilanverbindung der
allgemeinen Formel ASiHX₂, worin A ein Halogen oder ein
niedriges Alkyl bedeutet, hergestellt sind.
Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen neuen
Polymerisationskatalysator und ein Verfahren zur Polymerisation
von Olefinen unter Verwendung dieses Katalysators
zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe die
vorstehend erläuterten Nachteile beseitigt werden. Erfindungsgemäß
werden Polymere erhalten, die im Vergleich zu den unter
Verwendung der aus dem Stand der Technik bekannten
Katalysatoren erhaltenen Polymeren einen verbesserten F. R.-Wert
und einen niedrigeren Hexanextrakt aufweisen.
Gleichzeitig wird eine hohe Polymerisationsaktivität
erreicht, es werden Polymere mit hoher Schüttdichte und
hoher Ausbeute gebildet und die kontinuierliche
Polymerisation außerordentlich einfach durchgeführt.
Die vorstehend erläuterten Aufgaben der Erfindung
können mit Hilfe eines Verfahrens zur Polymerisation
mindestens eines Olefins in Gegenwart eines Katalysatorsystems
gelöst werden, welches aus der Kombination
der folgenden Bestandteile besteht:
- (I) einer festen Substanz, die keinen Ester einer organischen Säure enthält, erhalten durch die
Reaktion mindestens der folgenden beiden
Bestandteile:
- (1) mindestens einer Magnesiumverbindung der allgemeinen Formel R¹m(OR²)nMgX2-m-n, worin R¹ und R² jeweils Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen bedeuten, X für ein Halogenatom steht, m eine Zahl entsprechend 0 ≦ m ≦ 2 und n eine Zahl entsprechend 0 ≦ n ≦ 2 bedeutet, unter der Bedingung, daß 0 ≦ m+n ≦ 2 bedeutet, und
- (2) einer Titanverbindung und/oder einer Vanadinverbindung;
- (II) einer Siliciumverbindung der allgemeinen Formel in der R³, R⁴ und R⁵ jeweils Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen, Alkoxygruppen, Wasserstoffatome oder Halogenatome bedeuten, R⁶ für einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen steht und q eine Zahl entsprechend der Beziehung 1 ≦ q ≦ 30 bedeutet; und
- (III) einer Organometallverbindung.
Die vorstehenden Aufgaben der Erfindung können außerdem
mit Hilfe eines Verfahrens erreicht werden, bei dem mindestens
ein Olefin in Gegenwart eines Katalysators polymerisiert
wird, der die Kombination folgender Bestandteile
umfaßt;
- (I) eine feste Substanz, erhalten durch Reaktion
- (1) eines Magnesiumhalogenids,
- (2) mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n, worin Me ein Element der Gruppen I bis VIII des Periodensystems der Elemente bedeutet, unter der Bedingung, daß Silicium, Titan und Vanadium ausgeschlossen sind, R einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen, X ein Halogenatom, z die Wertigkeit von Me und n eine Zahl entsprechend 0 < n ≦ z bedeuten, und
- (3) einer Titanverbindung und/oder einer Vanadinverbindung;
- (II) eine Siliciumverbindung der allgemeinen Formel worin R³, R⁴, R⁵, R⁶ und q die vorstehend gegebene Definition haben, und
- (III) eine Organometallverbindung.
Da der erfindungsgemäße Polymerisationskatalysator sehr
hohe Polymerisationsaktivität aufweist, ist der Partialdruck
der Monomeren während der Polymerisation niedrig
und wegen der hohen Schüttdichte des gebildeten Polymeren
kann die Produktionsleistung verbessert werden. Darüber
hinaus ist die Menge des in dem gebildeten Polymeren nach
der Polymerisation verbliebenen Katalysators so gering,
daß das Verfahren zur Herstellung des Polyolefins ohne
eine Stufe zur Entfernung des Katalysators durchgeführt
werden kann, was zu einer Vereinfachung der Polymeraufarbeitungsstufe
führt. Infolgedessen können Polyolefine
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens in sehr wirtschaftlicher
Weise hergestellt werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Menge des
pro Volumeneinheit des Polymerisationsreaktors gebildeten
Polymeren groß, weil das erhaltene Polymere eine hohe
Schüttdichte aufweist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist außerdem im Hinblick
auf die Teilchengröße des gebildeten Polymeren vorteilhaft,
da der Anteil an groben Teilchen und der Anteil
an feinen Teilchen unterhalb 50 µm trotz der hohen
Schüttdichte des Polymeren gering sind und es ist daher
nicht nur leicht, eine kontinuierliche Polymerisationsreaktion
durchzuführen, sondern auch die Zentrifugalabscheidung
in der Polymer-Aufarbeitungsstufe wird
erleichtert und die Handhabung der Polymerteilchen beim
Transport des Pulvers wird vereinfacht.
Gemäß der Erfindung werden durch Verwendung des vorstehend
definierten Katalysators nicht nur Polyolefine mit hoher
Schüttdichte gebildet, sondern es ist auch möglich, Polyolefine
mit dem gewünschten Schmelzindex bei niedrigerer
Wasserstoffkonzentration als bei üblichen Methoden herzustellen,
wodurch ermöglicht wird, daß die Polymerisation
bei einem relativ kleinen Gesamtdruck durchgeführt wird,
was in hohem Maß zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
und Produktivität des Verfahrens beiträgt.
Darüber hinaus fällt bei der Olefinpolymerisation unter
Verwendung des erfindungsgemäßen Katalysators die Absorptionsgeschwindigkeit
des Olefins auch im Verlauf der
Zeit nicht so stark ab und die Polymerisation kann daher
während langer Dauer mit einer kleinen Menge des Katalysators
durchgeführt werden.
Darüber hinaus zeigen Polymere, die mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Katalysators hergestellt worden sind, eine
schmale Molekulargewichtsverteilung und einen sehr kleinen
Hexanextrakt, was eine verminderte Bildung von niedrigeren
Polymeren als Nebenprodukte anzeigt. Daher können
beispielsweise bei der Herstellung von Polymeren in einer
Qualität, die für Folien geeignet ist, die erhaltenen
Polymeren Produkte mit guter Qualität, wie überlegenen
Anti-Block-Eigenschaften, ausbilden.
Der die erfindungsgemäß verwendete Katalysatorkomponente enthaltende
Katalysator ist ein neuer Katalysator, dessen erfindungsgemäße Verwendung zu Polymeren führt, die
gegenüber den unter Verwendung der aus dem Stand der Technik bekannten
Katalysatoren erhaltenen Polymeren einen verbesserten F.R.-Wert
und einen niedrigeren Hexanextrakt aufweisen.
Die Erzielung
dieser vorteilhaften Eigenschaften und die Vermeidung
der Nachteile des Standes der Technik mit Hilfe dieses
Katalysators waren nicht vorherzusehen.
Die Erfindung wird nachstehend ausführlicher erläutert.
Zu Beispielen für die Verbindung der allgemeinen Formel
R¹m(OR²)nMgX2-m-n, die erfindungsgemäß verwendet werden,
gehören Magnesiumfluorid, Magnesiumchlorid, Magnesiumbromid,
Magnesiumiodid, Diethylmagnesium, Diisopropylmagnesium,
Di-n-butylmagnesium, Di-sec-butylmagnesium, Methylmagnesiumchlorid,
Ethylmagnesiumchlorid, Ethylmagnesiumbromid,
Ethylmagnesiumiodid, n-Propylmagnesiumchlorid, n-Butylmagnesiumchloird,
n-Butylmagnesiumbromid, sec-Butylmagnesiumchlorid,
Phenylmagnesiumchlorid, Decylmagnesiumchlorid,
Methoxymagnesiumchloird, Ethoxymagnesiumchlorid,
Isopropoxymagnesiumchlorid, n-Butoxymagnesiumchlorid,
n-Octoxymagnesiumchlorid, Methylmagnesiumethoxid,
Ethylmagnesiummethoxid, n-Butylmagnesiumethoxid, sec-
Butylmagnesiumethoxid, Decylmagnesiumethoxid, Diethoxymagnesium,
Diisopropoxymagnesium, Di-n-butoxymagnesium, Di-sec-
butoxymagnesium, Di-t-butoxymagnesium und Di-n-octoxymagnesium.
Diese Verbindungen können auch in Form eines
Komplexes mit Trialkylaluminium, wie als Komplex aus Di-
n-butylmagnesium und Triethylaluminium, eingesetzt
werden. Bevorzugt werden Magnesiumhalogenide, insbesondere
im wesentlichen wasserfreie Magnesiumhalogenide.
Es wird bevorzugt, die vorstehend beispielhaft angegebenen
Magnesiumverbindungen gemeinsam mit der Verbindung
der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n anzuwenden, in der Me
ein Element der Gruppen I bis VIII des Periodensystems
der Elemente bedeutet, mit der Einschränkung, daß
Silicium, Vanadin und Titan ausgeschlossen sind, R einen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen,
X ein Halogenatom, z die Wertigkeit von Me und n eine
Zahl entsprechend der Beziehung 0 < n ≦ z bedeuten.
Zu Beispielen für die Verbindung der erfindungsgemäß
eingesetzten Verbindung der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n
gehören verschiedene Verbindungen, wie
NaOR, Mg(OR)₂, Mg(OR)X, Ca(OR)₂, Zn(OR)₂, Zn(OR)X, Cd(OR)₂, Al(OR)₃,
Al(OR)₂X, B(OR)₃, B(OR)₂X, Ga(OR)₃, Ge(OR)₄, Sn(OR)₄, P(OR)₃, P(OR)₅,
Cr(OR)₂, Mn(OR)₂, Fe(OR)₂, Fe(OR)₃, Co(OR)₂ und Ni(OR)₂.
Als konkrete bevorzugte Beispiele können nachstehende
Verbindungen erwähnt werden:
NaOC₂H₅, NaOC₄H₉, Mg(OCH₃)₂, Mg(OC₂H₅)₂, Mg(OC₆H₅)₂, Ca(OC₂H₅)₂,
Zn(OC₂H₅)₂, Zn(OC₂H₅)Cl, Al(OCH₃)₃, Al(OC₂H₅)₃, Al(OC₂H₅)₂Cl,
Al(OC₃H₇)₃, Al(OC₄H₉)₃, Al(OC₆H₅)₃, B(OC₂H₅)₃, B(OC₂H₅)₂Cl, P(OC₂H₅)₃,
P(OC₆H₅)₃, Fe(OC₄H₉)₃.
Insbesondere bevorzugt werden Verbindungen der allgemeinen
Formeln Mg(OR)nXX-n, Al(OR)nX3-n und B(OR)nX3-n. Als Substituent
R werden Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
und Phenylgruppen bevorzugt.
Zu Beispielen für die erfindungsgemäß eingesetzte
Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung gehören Halogenide,
Alkoxyhalogenide, Alkoxide und halogenierte
Oxide des Titans und/oder Vanadins. Zu bevorzugten Beispielen
für die Titanverbindung gehören Verbindungen
des 4wertigen und Verbindungen des 3wertigen Titans.
Unter den 4wertigen Titanverbindungen werden solche
der allgemeinen Formel Ti(OR)rX4-r bevorzugt, worin R
einen Kohlenwasserstoffrest, wie eine Alkyl-, Aryl-
oder Aralkylgruppe mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen,
X ein Halogenatom und r eine Zahl entsprechend der Beziehung
0 ≦ r ≦ 4 bedeuten, wie Titantetrachlorid,
Titantetrabromid, Titantetraiodid, Monomethoxytrichlortitan,
Dimethoxydichlortitan, Trimethoxymonochlortitan,
Tetramethoxytitan, Monoethoxytrichlortitan, Diethoxydichlortitan,
Triethoxymonochlortitan, Tetraethoxytitan,
Monoisopropoxytrichlortitan, Diisopropoxydichlortitan,
Triisopropoxymonochlortitan, Tetraisopropoxytitan,
Monobutoxytrichlortitan, Dibutoxydichlortitan,
Monopentoxytrichlortitan, Monophenoxytrichlortitan,
Diphenoxydichlortitan, Triphenoxymonochlortitan und
Tetraphenoxytitan. Als 3wertige Titanverbindungen können
beispielsweise Titantrihalogenide, die durch Reduktion
von Titantetrahalogeniden, wie Titantetrachlorid und
Titantetrabromid, mit Wasserstoff, Aluminium, Titan
oder einer Organometallverbindung eines Metalls der
Gruppen I bis III des Periodensystems gebildet werden,
sowie 3wertige Titanverbindungen, die durch Reduktion
von 4wertigen Alkoxytitanhalogeniden der allgemeinen
Formel Ti(OR)sX4-s, in der R einen Kohlenwasserstoffrest
wie eine Alkyl-, Aryl- oder Aralkylgruppe mit 1 bis 24
Kohlenstoffatomen, X ein Halogenatom und s eine Zahl
entsprechend der Beziehung 0 < s < 4 bedeuten, mit einer
Organometallverbindung eines Metalls der Gruppen I bis
III des Periodensystems erhältlich sind, verwendet werden.
Zu Beispielen für die Vanadiumverbindung gehören 4wertige
Vanadiumverbindungen, wie Vanadiumtetrachlorid,
Vanadiumtetrabromid, Vanadiumtetraiodid und Tetraethoxyvanadium,
5wertige Vanadiumverbindungen, wie Vanadiumoxytrichlorid,
Ethoxydichlorvanadyl, Triethoxyvanadyl
und Tributoxyvanadyl, und 3wertige Vanadiumverbindungen,
wie Vanadiumtrichlorid und Vanadiumtriethoxid, 4wertige
Titanverbindungen werden für die Zwecke der Erfindung am
stärksten bevorzugt.
Um das erfindungsgemäße Verfahren noch wirkungsvoller
zu gestalten, werden häufig die Titanverbindung und die
Vanadiumverbindung gemeinsam angewendet. In diesem Fall
ist zu bevorzugen, daß das Molverhältnis der Verbindungen,
ausgedrückt als V/Ti, im Bereich von 2 : 1 bis
0,01 : 1 liegt.
Das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen verwendeten Katalysatorkomponente
(I) durch Umsetzung einer Verbindung
der allgemeinen Formel R¹m(OR²)nMgX2-m-n mit einer Titanverbindung
und/oder Vanadiumverbindung unterliegt
keiner speziellen Beschränkung. Beide Verbindungen können gewöhnlich
während 5 Minuten bis 20 Stunden unter Erhitzen
auf eine Temperatur von 20 bis 400°C, vorzugsweise 50 bis
300°C, in Anwesenheit oder Abwesenheit eines inerten Lösungsmittels
miteinander in Berührung gehalten und dadurch
umgesetzt werden. Wahlweise kann die Reaktion auch durch
eine Behandlung des gemeinsamen Mahlens bzw. gemeinsamen
Pulverisierens durchgeführt werden.
Auch für die Herstellung der Katalysatorkomponente (I)
durch Umsetzung eines Magnesiumshalogenids, einer Verbindung
der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n und einer Titanverbindung
und/oder einer Vanadiumverbindung ist die
dabei angewendete Methode nicht speziell beschränkt. Diese
Verbindungen können umgesetzt werden, indem sie normalerweise
während 5 Minuten bis 20 Stunden unter Erhitzen
auf eine Temperatur von 20 bis 400°C, vorzugsweise 50
bis 300°C, in Gegenwart oder Abwesenheit eines inerten
Lösungsmittels miteinander in Berührung gehalten werden,
oder können wahlweise durch gemeinsames Vermahlen oder
auch durch eine geeignete Kombination dieser Methoden
umgesetzt werden. In diesem Fall ist die Reihenfolge
der Umsetzung der drei Bestandteile nicht speziell beschränkt.
So können sämtliche Bestandteile gemeinsam
umgesetzt werden oder es können zunächst zwei der Bestandteile
umgesetzt werden, wonach die weitere Reaktion
mit dem verbliebenen anderen Bestandteil erfolgt.
Das inerte Lösungsmittel, das zur Herstellung der Katalysatorkomponente
(I) verwendet werden kann, unterliegt
keiner speziellen Beschränkung. So können gewöhnlich
Kohlenwasserstoffe und/oder deren Derivate, welche nicht
zur Inaktivierung von Ziegler-Katalysatoren führen,
angewendet werden, beispielsweise verschiedene gesättigte
aliphatische Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe
und alicyclische Kohlenwasserstoffe, wie
Propan, Butan, Pentan, Hexan, Heptan, Octan, Benzol,
Toluol, Xylol und Cylcohexan, sowie Alkohole, Ether und
Ester, wie Ethanol, Diethylether, Tetrahydrofuran, Ethylacetat
und Ethylbenzoat.
Die für das gemeinsame Vermahlen (die Copulverisation)
zu verwendende Vorrichtung unterliegt keiner speziellen
Beschränkung. Normalerweise wird eine Kugelmühle, Vibrationsmühle,
Stabmühle oder Schlagmühle verwendet. Die
Bedingungen für das gemeinsame Mahlen, wie die Temperatur
und die Dauer können durch den Fachmann auf diesem Fachgebiet
in Abhängigkeit von der speziellen Methode der
Copulverisation leicht eingestellt werden. Im allgemeinen
wird das gemeinsame Mahlen bei einer Temperatur im Bereich
von 0 bis 200°C, vorzugsweise 20 bis 100°C, während einer
Dauer im Bereich von 0,5 bis 50 Stunden, vorzugsweise
1 bis 30 Stunden, durchgeführt. Der Vorgang des gemeinsamen
Mahlens sollte natürlich in einer Inertgasatmosphäre
durchgeführt werden und der Zutritt von
Feuchtigkeit sollte verhindert werden.
Bei der Herstellung der Katalysatorkomponente (I), wenn
das Magnesiumhalogenid und die Verbindung der allgemeinen
Formel Me(OR)nXz-n gemeinsam verwendet werden, besteht
die Neigung, daß die Polymerisationsaktivität vermindert
wird, wenn entweder eine zu kleine oder eine zu große
Menge der Verbindung der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n
eingesetzt wird. Um einen Katalysator mit hoher katalytischer
Aktivität herzustellen, ist es wünschenswert,
daß das Mischungsverhältnis der Verbindungen im Bereich
von 1 : 0,001 bis 1 : 20, vorzugsweise 1 : 0,01 bis
1 : 1 und insbesondere 1 : 0,05 bis 1 : 0,5, angegeben
als Molverhältnis Mg/Me, liegt.
Die Menge der zur Herstellung der Katalysatorkomponente
(I) verwendeten Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung
wird vorzugsweise so eingestellt, daß sie im Bereich
von 0,5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das in der Katalysatorkomponente
(I) vorliegende Titan und/oder Vanadium liegt.
Ein Bereich von 1 bis 10 Gew.-% wird speziell bevorzugt,
um eine wohlausgewogene Aktivität pro Titan und/oder
pro Vanadium und pro Feststoff zu erreichen.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Katalysatorkomponente (I)
kann darüber hinaus gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform gleichzeitig als Komponente (α) eine Verbindung
oder mehrere Verbindungen aus der Gruppe der organischen
Halogenide, Halogenierungsmittel, Phosphorsäureester,
Elektronendonoren ausgenommen Ester organischer Säuren und polycyclischen aromatischen
Verbindungen eingesetzt werden. Die Komponente (α)
kann in einer Menge von 0,01 bis 5 Mol, vorzugsweise
0,05 bis 2 Mol, pro Mol der Magnesiumverbindung eingesetzt
werden.
Zu organischen Halogeniden, die als Komponente (α)
verwendet werden können, gehören partiell halogen-
substituierte gesättigte oder ungesättigte aliphatische
und aromatische Kohlenwasserstoffe, einschließlich Mono-,
Di- und Trisubstitutionsverbindungen. Der Halogensubstituent
kann aus der Gruppe Fluor, Chlor, Brom und Iod
beliebig ausgewählt werden.
Zu Beispielen für solche organische Halogenide gehören
Methylenchlorid, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff,
Bromchlormethan, Dichloridfluormethan, 1-Brom-2-chlorethan,
Chlorethan, 1,2-Dibrom-1,1-dichlorethan, 1,1-Dichlorethan,
1,2-Dichlorethan, 1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan,
Hexachlorethan, Pentachlorethan, 1,1,1,2-Tetrachlorethan,
1,1,2,2-Tetrachlorethan, 1,1,1-Trichlorethan,
1,1,2-Trichlorethan, 1-Chlorpropan, 2-Chlorpropan,
1,2-Dichlorpropan, 1,3-Dichlorpropan, 2,2-Dichlorpropan,
1,1,1,2,2,3,3-Heptachlorpropan, 1,1,2,2,3,3-Hexachlorpropan,
Octachlorpropan, 1,1,2-Trichlorpropan, 1-Chlorbutan,
2-Chlorbutan, 1-Chlor-2-methylpropan, 2-Chlor-2-
methylpropan, 1,2-Dichlorbutan, 1,3-Dichlorbutan, 1,4-
Dichlorbutan, 2,2-Dichlorbutan, 1-Chlorpentan, 1-Chlorhexan,
1-Chlorheptan, 1-Chloroctan, 1-Chlornonan, 1-
Chlordecan, Vinylchlorid, 1,1-Dichlorethylen, 1,2-Dichlorethylen,
Tetrachlorethylen, 3-Chlor-1-propen, 1,3-
Dichlorpropen, Chloropren, Oleylchlorid, Chlorbenzol,
Chlornaphthalin, Benzylchlorid, Benzylidenchlorid,
Chlorethylbenzol, Stryoldichlorid und α-Chlorcumol.
Zu Beispielen für erfindungsgemäß verwendbare Halogenierungsmittel
gehören Halogenide von Nichtmetallen, wie
Schwefelchlorid, PCl₃, PCl₅ und SiCl₄ sowie Oxyhalogenide
von Nichtmetallen, wie POCl₃, COCl₂, NOCl₂, SOCl₂
und SO₂Cl₂.
Zu Beispielen für erfindungsgemäß geeignete Elektronendonoren
gehören Alkohole, Ether, Ketone, Aldehyde, organische
Säuren, Säurehalogenide,
Säureamide, Amine und Nitrile.
Als Alkohole können beispielsweise solche mit 1 bis 18
Kohlenstoffatomen verwendet werden, wie Methylalkohol,
Ethylalkohol, n-Propylalkohol, Isopropylalkohol, Allylalkohol,
n-Butylalkohol, Isobutylalkohol, sec-Butylalkohol,
t-Butylalkohol, n-Amylalkohol, n-Hexylalkohol,
Cyclohexylalkohol, Decylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol,
Cetylalkohol, Stearylalkohol, Oleylalkohol,
Benzylalkohol, Naphthylalkohol, Phenol und Cresol.
Als Ether können beispielsweise solche mit 2 bis 20
Kohlenstoffatomen verwendet werden, wie Dimethylether,
Diethylether, Dibutylether, Isoamylether, Anisol,
Phenetol, Diphenylether, Phenylallylether und Benzofuran.
Als Ketone eignen sich beispielsweise Verbindungen mit
3 bis 18 Kohlenstoffatomen, wie Aceton, Methylethylketon,
Methylisobutylketon, Methylphenylketon, Ethylphenylketon
und Diphenylketon.
Geeignete Aldehyde sind beispielsweise solche mit 2 bis
15 Kohlenstoffatomen, wie Acetaldehyd, Propionaldehyd,
Octylaldehyd, Benzaldehyd und Naphthaldehyd.
Als organische Säuren können beispielsweise solche mit
1 bis 24 Kohlenstoffatomen verwendet werden, wie Ameisensäure,
Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Valeriansäure,
Pivalonsäure, Capronsäure, Caprylsäure, Stearinsäure,
Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Adipinsäure,
Methacrylsäure, Benzoesäure, Toluylsäure, Anissäure,
Ölsäure, Linolsäure und Linolensäure, also insbesondere
Mono- oder Dicarbonsäuren.
Als Carbonsäurehalogenide können beispielsweise Verbindungen
2 bis 15 Kohlenstoffatomen eingesetzt werden, wie
Acetylchlorid, Benzylchlorid, Tolylsäurechlorid und
Anissäurechlorid.
Als Säureamide eignen sich beispielsweise Acetamid,
Benzoesäureamid und Tolylsäureamid.
Geeignete Amine sind beispielsweise Methylamin, Ethylamin,
Diethylamin, Tributylamin, Piperidin, Tribenzylamin, Anilin,
Pyridin, Picolin und Tetramethylendiamin.
Als Nitrile können beispielsweise Acetonitril, Benzonitril
und Tolunitril verwendet werden.
Phosphorsäureester, die sich für die Zwecke der Erfindung
eignen, sind Verbindungen der allgemeinen Formel
in der die Reste R gleich oder verschieden sein
können und für eine Kohlenwasserstoffgruppe mit 1 bis
24 Kohlenstoffatomen stehen. Zu Beispielen für solche
Verbindungen gehören Triethylphosphat, Tri-n-butylphosphat,
Triphenylphosphat, Tribenzylphosphat, Trioctylphosphat,
Tricresylphosphat, Tritolylphosphat,
Trixylylphosphat und Diphenylxylenylphosphat.
Zu Beispielen für polycyclische aromatische Verbindungen,
die sich für die Zwecke der Erfindung eignen, gehören
Naphthalin, Phenanthren, Triphenylen, Chrysen, 3,4-
Benzophenanthren, 1,2-Benzochrysen, Picen, Anthracen,
Tetraphen, 1,2,3,4-Dibenzanthracen, Pentaphen, 3,4-
Benzopentaphen, Tetracen, 1,2-Benzotetracen, Hexaphen,
Heptaphen, Diphenyl, Fluoren, Biphenylen, Perylen,
Coronen, Bisanten, Ovalen, Pyren und Perinaphthen, sowie
deren Halogen- und Alkyl-Substitutionsderivate.
Die so erhaltene Katalysatorkomponente (I) kann auf ein
Oxid eines Metalls der Gruppe II bis IV des Periodensystems
aufgetragen werden. Dies wird erfindungsgemäß bevorzugt.
In diesem Fall können nicht nur einfache Oxide
von Metallen der Gruppen II bis IV des Periodensystems,
sondern auch Doppeloxide dieser Metalle sowie auch Gemische
solcher Oxide oder Doppeloxide eingesetzt werden.
Zu Beispielen für geeignete Metalloxide gehören MgO,
CaO, ZnO, BaO, SiO₂, SnO₂, Al₂O₃, MgO · Al₂O₃, SiO₂ · Al₂O₃,
MgO · SiO₂, MgO · CaO · Al₂O₃ und Al₂O₃ · CaO.
Die Methode des Auftragens der Katalysatorkomponente (I)
auf ein Oxid eines Metalls der Gruppen II bis IV des Periodensystems
unterliegt keiner speziellen Beschränkung,
ein bevorzugtes Beispiel dafür ist jedoch einer Methode,
in der die Komponenten (1) und (2) und erforderlichenfalls
die Komponente (α) in Gegenwart eines solchen
Metalloxids und einer Etherverbindung als Lösungsmittel zugeführt
werden und unter Erhitzen umgesetzt werden und schließlich
die flüssige Phase entfernt wird.
Zu Beispielen für erfindungsgemäß verwendete Siliciumverbindungen
der allgemeinen Formel
gehören Monomethyltrimethoxy-silan, Monomethyl-triethoxysilan,
Monomethyl-tri-n-butoxy-silan, Monomethyl-tri-sec-
butoxy-silan, Monomethyl-triisopropoxy-silan, Monomethyl-
tripentoxy-silan, Monomethyl-trioctoxy-silan, Monomethyl-
tristearoxy-silan, Monomethyl-triphenoxy-silan, Dimethyl-
dimethoxy-silan, Dimethyl-diethoxy-silan, Dimethyl-
diisopropoxy-silan, Dimethyl-diphenoxy-silan, Trimethyl-
monomethoxy-silan, Trimethyl-monoethoxy-silan, Trimethyl-
monoisopropoxy-silan, Trimethyl-monophenoxy-silan,
Monomethyl-dimethoxy-monochlorsilan, Monomethyl-diethoxy-
monochlorsilan, Monomethyl-diethoxy-monochlorsilan, Monomethyl-
diethoxy-monobromsilan, Monomethyl-diphenoxy-
monochlorsilan, Dimethyl-monoethoxy-monochlorsilan, Monoethyl-
trimethoxy-silan, Monoethyl-triethoxy-silan,
Monoethyl-triisopropoxy-silan, Monoethyl-triphenoxy-silan,
Diethyl-dimethoxy-silan, Diethyl-diethoxy-silan, Diethyl-
diphenoxy-silan, Triethyl-monomethoxy-silan, Triethyl-
monoethoxy-silan, Triethyl-monophenoxy-silan, Monoethyl-
dimethoxy-monochlorsilan, Monoethyl-diethoxy-monochlorsilan,
Monoethyl-diphenoxy-monochlorsilan, Monoisopropyl-
trimethoxy-silan, Mono-n-butyl-trimethoxy-silan, Mono-n-
butyl-triethoxy-silan, Mono-sec-butyl-triethoxy-silan,
Monophenyl-triethoxy-silan, Diphenyl-diethoxy-silan,
Diphenyl-monoethoxy-monochlorsilan, Monomethoxy-trichlorsilan,
Monoethoxy-trichlorsilan, Mono-n-butoxy-trichlorsilan,
Monopentoxy-trichlor-silan, Monooctoxy-
trichlorsilan, Monostearoxy-trichlorsilan, Monophenoxytrichlorsilan,
Mono-p-methyl-phenoxy-trichlorsilan,
Dimethoxy-dichlorsilan, Diethoxy-dichlorsilan, Diisopropoxy-
dichlorsilan, Di-n-butoxy-dichlorsilan, Dioctoxy-
dichlorsilan, Trimethoxy-monochlorsilan, Triethoxy-
monochlorsilan, Triisopropoxy-monochlorsilan, Tri-n-
butoxy-monochlorsilan, Tri-sec-butoxy-monochlorsilan,
Tetraethoxy-silan, Tetraisopropoxy-silan, sowie kettenförmige
oder cyclische Polysiloxane mit wiederkehrenden
Einheiten der Formel
die durch Kondensation der vorstehend beispielhaft angebenen
Verbindungen erhältlich sind.
Besonders bevorzugt werden Siliciumverbindungen der vorstehenden
allgemeinen Formel, in der q=1. Stärker bevorzugte
Siliciumverbindungen sind Verbindungen der allgemeinen
Formel R′mSi(OR″)nX4-m-n, worin R′ und R″ jeweils
Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen,
X ein Halogenatom und m eine Zahl entsprechend 0 ≦m < 4
und n eine Zahl entsprechend 0 < n ≦ 4 bedeuten, unter
der Bedingung, daß der Beziehung 0 < m+n ≦ 4 genügt
wird.
Wenn die Menge der Verbindung der allgemeinen Formel
die erfindungsgemäß eingesetzt wird, zu groß oder zu
klein ist, kann die erzielte Wirkung ihrer Zugabe nicht
erwartet werden. Normalerweise liegt die Menge dieser Verbindung
im Bereich von 0,1 bis 100 Mol, vorzugsweise 0,3
bis 20 Mol, pro Mol der Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung
in der Katalysatorkomponente (I).
Zu erfindungsgemäß geeigneten Beispielen für Organometallverbindungen
gehören Organometallverbindungen von
Metallen der Gruppen I bis IV des Periodensystems der
Elemente, die als Bestandteil von Ziegler-Katalysatoren
bekannt sind, dabei werden jedoch Organoaluminiumverbindungen
und Organozinkverbindungen besonders bevorzugt.
Geeignete Beispiele sind Organoaluminiumverbindungen der
allgemeinen Formeln R₃Al, R₂AlX, RAlX₂, R₂AlOR,
RAl(OR)X und R₃Al₂X₃, worin die Reste R gleich oder verschieden
sein können und für Alkyl- oder Arylgruppen
mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen stehen und X ein Halogenatom
ist, sowie Organozinkverbindungen der allgemeinen Formel
R₂Zn, worin die Reste R gleich oder verschieden sein könen
und Alkylgruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen
bedeuten, beispielsweise Triethylaluminium, Triisopropylaluminium,
Triisobutylaluminium, Tri-sec-butylaluminium,
Tri-tert.-butylaluminium, Trihexylaluminium, Trioctylaluminium,
Diethylaluminiumchlorid, Diisopropylaluminiumchlorid,
Ethylaluminiumsesquichlorid, Diethylzink und
Gemische solcher Verbindungen. Gemeinsam mit diesen Organometallverbindungen
können Organocarbonsäureester, wie
Ethylbenzoat, Ethyl-o- oder -p-toluylat und Ethyl-p-anisat
verwendet werden. Die Menge der Organometallverbindung
unterliegt keiner bestimmten Beschränkung, gewöhnlich
liegt sie jedoch im Bereich von 0,1 bis 1000 Mol pro Mol
der Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung.
Gemäß der Erfindung kann darüber hinaus die Siliciumverbindung
der allgemeinen Formel
vorher mit der Organometallverbindung umgesetzt werden
und das erhaltene Reaktionsprodukt dann mit der festen
Substanz (I) kombiniert werden. In diesem Fall wird
das Verhältnis der Reaktanten so gewählt, daß das Molverhältnis
der Siliciumverbindung zu der Organometallverbindung
im Bereich von 1 : 500 bis 1 : 1, vorzugsweise
1 : 100 bis 1 : 2, liegt. Die Menge des zu verwendenden
Reaktionsprodukts liegt vorzugsweise im Bereich von 0,1 : 1
bis 100 : 1 uns insbesondere von 0,3 : 1 bis 20 : 1, angegeben
als Si : Ti- und/oder V-Molverhältnis, bezogen
auf die Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung in der
Katalysatorkomponente (I).
Die erfindungsgemäße Olefinpolymerisation unter Verwendung
dieses Katalysators kann durch Aufschlämmungspolymerisation,
Lösungspolymerisation oder Dampfphasenpolymerisation durchgeführt
werden. Besonders bevorzugt wird die Dampfphasenpolymerisation.
Die Polymerisationsreaktion wird in gleicher
Weise wie die übliche, bekannte Olefinpolymerisationsreaktion
unter Verwendung eines Ziegler-Katalysators durchgeführt.
Das bedeuten, daß die Reaktion unter im wesentlichen
sauerstoff- und wasserfreien Bedingungen und in
Gegenwart oder Abwesenheit eines inerten Kohlenwasserstoffes
durchgeführt wird. Zu geeigneten Olefin-Polymerisationsbedingungen
gehören Temperaturen im Bereich von
20 bis 120°C, vorzugsweise 50 bis 100°C, und ein Druck
im Bereich von Atmosphärendruck bis 70 bar, vorzugsweise
2 bis 60 bar. Die Einstellung des Molekulargewichts
kann in gewissem Maß durch Veränderung der
Polymerisatinsbedingungen, wie der Polymerisationstemperatur
und des Molverhältnisses des Katalysators erfolgen,
die Zugabe von Wasserstoff zu dem Polymerisationssystem
ist jedoch zu diesem Zweck wirksamer. Natürlich können
unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens auch
zwei- oder mehrstufige Polymerisationsreaktionen mit
unterschiedlichen Polymerisationsbedingungen, wie unterschiedlichen
Wasserstoffkonzentrationen und unterschiedlichen
Polymerisationstemperaturen, ohne Schwierigkeit
durchgeführt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich für die
Polymerisation aller Olefine anwenden, die mit Hilfe eines
Ziegler-Katalysators polymerisierbar sind. Besonders
bevorzugt wird es zur Polymerisation von α-Olefinen mit
2 bis 12 Kohlenstoffatomen. So eignet sich das erfindungsgemäße
Verfahren beispielsweise zur Anwendung für die
Homopolymerisation von α-Olefinen, wie Ethylen, Propylen,
Buten-1, Hexen-1, 4-Methylpenten-1 und Octen-1, für die
Copolymerisation von Ethylen und Propylen, Ethylen und
Buten-1, Ethylen und Hexen-1, Ethylen und 4-Methylpenten-1,
Ethylen und Octen-1 bzw. Propylen und Buten-1 sowie
für die Copolymerisation von Ethylen mit zwei oder mehr
anderen α-Olefinen.
Besonders vorteilhaft kann auch die Copolymerisation
von Olefinen mit Dienen zur Modifizierung der Polyolefine
durchgeführt werden. Als geeignete Diene können beispielsweise
Butadien, Hexadien-1,4, Ethyliden-norbornen und
Dicyclopentadien verwendet werden.
Die nachstehenden Beispiele werden zur Erläuterung der
Erfindung gegeben.
10 g handelsübliches wasserfreies Magnesiumchlorid, 2,3 g
Aluminiumtriethoxid und 2,5 g Titantetrachlorid wurden in
ein Gefäß aus rostfreiem Stahl mit einem Fassungsvermögen
von 400 ml gegeben, das 25 Kugeln aus rostfreiem Stahl
mit einem Durchmesser von jeweils 1,27 cm enthielt, und
16 Stunden bei Raumtemperratur unter einer Stickstoffatmosphäre
in der Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste
Katalysatorkomponente (I) gebildet wurde, die 41 mg
Titan pro g enthielt.
Ein Autoklav aus rostfreiem Stahl wurde als Vorrichtung
für die Dampfphasenpolymerisation eingesetzt und ein
Kreislauf wurde unter Einschaltung eines Gebläses, eines
Durchflußreglers und eines Trockenzyklons ausgebildet.
Die Temperatur des Autoklaven wurde durch Leiten von
warmem Wasser durch den Mantel eingestellt.
In den bei 80°C gehaltenen Autoklaven wurden die vorstehend
hergestellt feste Katalysatorkomponente (I), Monomethyltriethoxy-
silan und Triethylaluminium in Raten von 50 mg/h,
0,22 mMol/h bzw. 5 mMol/h gegeben. Dann wurden gasförmiges
Buten-1, Ethylen und Wasserstoff zugeleitet, wobei das
Molverhältnis Buten-1/Ethylen in der Dampfphase in dem
Autoklaven bei 0,27 und die Wasserstoffkonzentration auf
15% des Gesamtdruckes eingestellt wurde, und die Polymerisation
wurde durchgeführt, während die im System befindlichen
Gase mit Hilfe des Gebläses im Kreislauf
geführt wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar über
Atmosphärendruck gehalten wurde. Es wurde ein Ethylen-
Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,33, einem Schmelzindex
(MI) von 0,9 und einer Dichte von 0,9213 erhalten.
Die Katalysatoraktivität betrug 318 000 g Copolymeres/g
Ti.
Nach kontinuierlicher Verfahrensführung während 10 Stunden
wurde der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft.
Dabei wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven
sauber war und kein Polymeres an der Innenwandung oder
dem Rührer haftete.
Der F.R.-Wert (F.R.=MI₁₀/MI2,16), angegeben als Verhältnis
des Schmelzindex MI₁₀ des Copolymeren, bestimmt
unter einer Belastung von 10 kg, zu dem Schmelzindex MI2,16,
bestimmt bei einer Belastung von 2,16 kg, wobei beide Bestimmungen
bei 190°C nach der Methode gemäß ASTM-D1238-65T
durchgeführt wurde, betrug 7,0, was eine sehr schmale
Molekulargewichtsverteilung anzeigte.
Wenn ein aus diesem Copolymeren hergestellter Film 10
Stunden lang in siedendem Hexan extrahiert wurde, wurde
ein Hexanextrakt von 0,9 Gew.-% erhalten, der somit sehr
klein war.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit der Abänderung, daß kein Monomethyltriethoxy-
silan zugesetzt wurde. Dabei wurde ein Ethylen-
Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,33, einer Dichte
von 0,9203 und einem Schmelzindex von 1,3 erhalten.
Die Katalysatoraktivität betrug 346 000 g Copolymeres/
g Ti.
Nach kontinuierlicher Verfahrensführung während 10
Stunden wurde der Autoklav geöffnet und sein Inhalt
überprüft. Dabei wurde gefunden, daß eine kleine Menge
des Polymeren an der Innenwandung und dem Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 8,3 und sein
Hexanextrakt nach 10stündiger Extraktion in siedendem
Hexan betrug 4,3 Gew.-%.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 2,3 g Aluminiumtriethoxid
und 2,5 g Titantetrachlorid wurden in ein Gefäß aus
rostfreiem Stahl mit einem Fassungsvermögen von 400 ml
gegeben, das 25 Kugeln aus rostfreiem Stahl mit einem
Durchmesser von jeweils 1,27 cm enthielt, und 16 Stunden bei
Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre in der
Kugelmühle gemahlen. Anschließend wurden 2,3 g Diethoxydichlorsilan
zugegeben und weitere 16 Stunden unter Stickstoffatmosphäre
in der Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste
Katalysatorkomponente, die 36 mg Titan pro g enthielt,
gebildet wurde.
Die Dampfphasenpolymerisation wurde in der folgenden Weise
unter Verwendung der in Beispiel 1
beschriebenen Vorrichtung durchgeführt. In den bei
80°C gehaltenen Autoklaven wurde die vorstehend hergestellte
feste Katalysatorkomponente und Triethylaluminium in Raten
von 50 mg/Std. bwz. 5 mMol/Std. gegeben. Dann wurde
gasförmiges Buten-1, Ethylen und Wasserstoff zugeleitet,
wobei das Molverhältnis Buten-1/Ethylen in der Dampfphase in
dem Autoklaven bei 0,27 und die Wasserstoffkonzentration auf
15% des Gesamtdruckes eingestellt wurden, und die
Polymerisation wurde durchgeführt, während die im System
befindlichen Gase mit Hilfe des Gebläses im Kreislauf
geführt wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar über
Atmosphärendruck gehalten wurde.
Es wurde ein Ethylencopolymeres mit einer Schüttdichte von
0,35, einem Schmelzindex von 1,3 und einer Dichte von 0,9180
g/cm³ erhalten. Die Katalysatoraktivität betrug
535 000 g · Copolymeres/g Titan. Der F.R.-Wert war 7,8, und es
wurde ein Hexanextrakt von 2,0 Gew.-% erhalten.
7,5 g Titantrichlorid und 0,7 g Dimethylpolysiloxan wurden
in ein Gefäß aus rostfreiem Stahl mit einem Fassungsvermögen
von 400 ml gegeben, das 25 Kugeln aus rostfreiem Stahl mit
einem Durchmesser von jeweils 1,27 cm enthielt, und 16 Stunden
bei Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre in
der Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste Katalysatorkomponente
gebildet wurde.
Die Gasphasenpolymerisation wurde in der folgenden Weise
unter Verwendung einer wie in Beispiel 1
beschriebenen Vorrichtung durchgeführt.
In den bei 80°C gehaltenen Autoklaven wurden die vorstehend
hergestellte feste Katalysatorkomponente, Monomethyltriethoxysilan
und Triethylaluminium in Raten von 500 mg/Std.,
2,2 mMol/Std. bzw. 50 mMol/Std. gegeben. Dann wurden gasförmige
Buten-1, Ethylen und Wasserstoff zugeleitet, wobei
das Molverhältnis Buten-1/Ethylen in der Dampfphase in dem
Autoklaven bei 0,27 und die Wasserstoffkonzentration auf
15% des Gesamtdruckes eingestellt werden, und die Polymerisation
wurde durchgeführt, während die im System befindlichen
Gase mit Hilfe des Gebläses im Kreislauf geführt
wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar über Atmosphärendruck
gehalten wurde. Es wurde ein Ethylencopolymeres
mit einer Schüttdichte von 0,26, einem Schmelzindex von 0,8
und einer Dichte von 0,9230 erhalten.
Die Katalysatoraktivität betrug 7060 g · Copolymeres/g Ti.
Nach kontinuierlicher Verfahrensführung während 10 Stunden
wurde der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft.
Dabei wurde gefunden, daß das Polymere etwas an der Innenwandung
und dem Rührer haftete.
Der F.R.-Wert betrug 9,8 und der Hexanextrakt 4,3 Gew.-%.
9,7 g Vanadintetrachlorid und 0,7 g Dimethylpolysiloxan
wurden in ein Gefäß aus rostfreiem Stahl mit einem Fassungsvermögen
von 400 ml gegeben, das 25 Kugeln aus rostfreiem
Stahl mit einem Durchmesser von jeweils 1,27 cm enthielt,
und 16 Stunden bei Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre
in der Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste
Katalysatorkomponente gebildet wurde.
Die Dampfphasenpolymerisation wurde in der folgenden Weise
unter Verwendung der in Beispiel 1
beschriebenen Vorrichtung durchgeführt.
In den bei 80°C gehaltenen Autoklaven wurden die vorstehend
hergestellte feste Katalysatorkomponente, Monomethyltriethoxysilan
und Triethylaluminium in Raten von 500 mg/Std.,
2,2 mMol/Std. bzw. 50 mMol/Std. gegeben. Dann wurden gasförmiges
Buten-1, Ethylen und Wasserstoff zugeleitet, wobei
das Molverhältnis Buten-1/Ethylen in der Dampfphase in dem
Autoklaven bei 0,27 und die Wasserstoffkonzentration auf
15% des Gesamtdruckes eingestellt wurden, und die Polymerisation
wurde durchgeführt, während die im System befindlichen
Gase mit Hilfe des Gebläses im Kreislauf geführt
wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar über Atmosphärendruck
gehalten wurde.
Es wurde ein Ethylencopolymeres mit einer Schüttdichte von
0,20, einem Schmelzindex von 1,3 und einer Dichte von 0,9250
g/cm³ erhalten. Die Katalysatoraktivität betrug 2010 g · Copolymeres/g · V.
Die Verfahrensführung mußte nach 6 Stunden gestoppt werden,
da das Rühren infolge des Anhaftens einer großen Menge Polymeren
an die Innenwand des Autoklaven und an den Rührer
unmöglich geworden war.
Der F.R.-Wert betrug 10,2, und der Hexanextrakt betrug 9,6
Gew.-%.
Die Dampfphasenpolymerisation wurde in der folgenden Weise
unter Verwendung der in Beispiel 1
beschriebenen Vorrichtung durchgeführt. In den bei
80°C gehaltenen Autoklaven wurden dieselbe feste
Katalysatorkomponente wie sie in Beispiel 1 der vorliegenden
Erfindung verwendet worden ist, Trichlorsilan, Ethyl-paraanisat
und Triethylaluminium in Raten von 50 mg/Std.,
0,22 mMol/Std., 0,04 mMol/Std. bzw. 5 mMol/Std. gegeben.
Dann wurden gasförmiges Buten-1, Ethylen und Wasserstoff zugeleitet,
wobei das Molverhältnis Buten-1/Ethylen in der
Dampfphase in dem Autoklaven bei 0,27 und die Wasserstoffkonzentration
auf 15% des Gesamtdruckes eingestellt wurden,
und die Polymerisation wurde durchgeführt, während die im
System befindlichen Gase mit Hilfe des Gebläses im Kreislauf
geführt wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar über
Atmosphärendruck gehalten wurde. Es wurde ein Ethylencopolymeres
mit einer Schüttdichte von 0,30, einem Schmelzindex
von 1,1 und einer Dichte von 0,9186 g/cm³ erhalten.
Die Katalysatoraktivität betrug 495 000 g · Copolymeres/g · Titan.
Der F.R.-Wert betrug 8,7 und der Hexanextrakt 4,3
Gew.-%.
10 ml Ethanol, 20 g wasserfreies Magnesiumchlorid und
4,6 g Triethoxybor wurden in einen 300-ml-Dreihalskolben
gegeben, der mit einem magnetischen Induktionsrührer
versehen war, und 3 Stunden lang unter Rückfluß
umgesetzt. Dann wurden 150 ml n-Hexan zugefügt, um die
Ausfällung zu ermöglichen, und nach dem Stehenlassen
wurde die überstehende Flüssigkeit entfernt und das
erhaltene Produkt bei 200°C im Vakuum getrocknet, wobei
ein weißes trockenes Pulver gebildet wurde.
11 g des so hergestellten weißen Pulvers und 2,3 g Titantetrachlorid
wurden in ein Gefäß aus rostfreiem Stahl
mit einem Fassungsvermögen von 400 ml gegeben, das 25 Kugeln
aus rostfreiem Stahl mit einem Durchmesser von
jeweils 1,27 cm hatte, und das Mahlen in der Kugelmühle
wurde 16 Stunden bei Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre
durchgeführt. Dabei wurde eine feste
Katalysatorkomponente (I) erhalten, die 43 mg Titan pro g
enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend
hergestellte feste Katalysatorkomponente (I) in einer
Rate von 50 mg/h zugeführt wurde. Dabei wurde ein Ethylen-
Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,35, einer
Dichte von 0,9218 und einem Schmelzindex von 1,3 gebildet.
Die Katalysatoraktivität betrug 374 000 g Copolymeres/
g Ti und war somit sehr hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Dabei
wurde festgestellt, daß das Innere des Autoklaven sauber
war und daß kein Polymeres an der Innenwandung oder dem
Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,1. Nach der Ausbildung
eines Films aus dem Copolymeren und der Extraktion
in siedendem Hexan während 10 Stunden betrug sein Hexan-
Extrakt 1,1 Gew.-% und war somit sehr gering.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 3,1 g Diethoxymagnesium
und 2,1 g Titantetrachlorid wurden in das in Beispiel
1 beschriebene Kugelmühlengefäß gegeben und 16
Stunden bei Raumtempratur unter einer Stickstoffatmosphäre
in der Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste Katalysatorkomponente
(I) erhalten wurde, die 35 mg Titan pro g
enthielt.
Die konntinuierliche Dampfphasenpolymmerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend erhaltene
feste Katalysatorkomponente (I) in einer Rate von
50 mg/h zugeführt wurde und daß Tetraethoxysilan anstelle
von Monomethyltriethoxysilan in einer Rate von 0,25 mMol/h
zugeleitet wurde. Dabei wurde ein Ethylen-Copolymeres mit
einer Schüttdichte von 0,34, einer Dichte von 0,9208 und
einem Schmelzindex von 0,91 erhalten. Die Katalysatoraktivität
betrug 427 000 g Copolymeres/g Ti und war somit
sehr hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet uns sein Inneres überprüft. Dabei
wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven sauber
war und daß kein Polymeres an der Innenwandung und dem
Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 6,9. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film 10 Stunden lang in siedendem
Hexan extrahiert wurde, zeigte sich, daß sein
Hexan-Rückstand 1,0 Gew.-% betrug und somit sehr klein
war.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 2,1 g Triethoxyphosphor
(P(OEt)₃) und 2,1 g Titantetrachlorid wurden
in das in Beispiel 1 beschriebene Kugelmühlengefäß
gegeben und 16 Stunden lang bei Raumtemperatur unter
einer Stickstoffatmosphäre in der Kugelmühle gemahlen,
wobei eine feste Katalysatorkomponente (I) erhalten
wurde, die 37 mg Titan pro g enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend hergestellte
feste Katalysatorkomponente (I) in einer Rate
von 50 mg/h zugeleitet wurde und das Monophenyltriethoxysilan
anstelle von Monomethyltriethoxysilan in einer
Rate von 0,25 mMol/h zugeleitet wurde. Dabei wurde ein
Ethylen-Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,38,
einer Dichte von 0,9218 und einem Schmelzindex von 1,2
erhalten. Die Katalysatoraktivität betrug 348 000 g
Copolymeres/g Ti und war somit sehr hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres untersucht. Dabei
wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven sauber
war und daß kein Polymeres an der Innenwandung und dem
Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,2. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan
10 Stunden lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß der
Hexanextrakt 1,2 Gew.-% betrug und somit sehr klein war.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 3,5 g Diethoxyzink
und 2,0 g Diisopropoxydichlortitan wurden in das in
Beispiel 1 beschriebene Kugelmühlengefäß gegeben und
16 Stunden bei Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre
in der Kugelmühle gemahlen. Dabei wurde eine
feste Katalysatorkomponente (I) gebildet, die 32 mg Titan
pro g enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend hergestellte
feste Katalysatorkomponente (I) in einer Rate von
50 mg/h zugeführt wurde und daß Tetraethoxysilan anstelle
von Monomethylethoxysilan in einer Rate von 0,25 mMol/h
zugeleitet wurde. Dabei wurde in Ethyl-Copolymeres mit
einer Schüttdichte von 0,39, einer Dichte von 0,9215 und
einem Schmelzindex von 1,1 gebildet. Die Katalysatoraktivität
betrug 378 000 g Copolymeres/g Ti und war somit
sehr hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Dabei
wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven sauber war
und daß kein Polymeres an der Innenwandung und dem Rührer
haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,1. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan
10 Stunden lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß der
Hexanextrakt 1,3 Gew.-% betrug und somit sehr gering
war.
Ein 2-l-Autoklav aus rostfreiem Stahl, der mit einem
Induktionsrührer versehen war, wurde mit Stickstoff gespült
und mit 1000 ml Hexan beschickt. Dann wurden 1 mMol
Triethylaluminium, 0,05 mMol Tetraethoxysilan und 10 mg
der in Beispiel 1 erhaltenen festen Katalysatorkomponente
(I) zugefügt, und die Temperatur wurde unter Rühren auf
90°C erhöht. Das System befand sich durch den Dampfdruck
von Hexan unter einem Druck von 2 bar über Atmosphärendruck.
Dann wurde Wasserstoff bis zu einem
Gesamtdruck von 4,8 bar über Atmosphärendruck
eingeleitet, und schließlich wurde Ethylen bis zu einem
Gesamtdruck von 10 bar über Atmosphärendruck eingeleitet,
um die Polymerisation zu starten. Die Polymerisation wurde
1 Stunde lang durchgeführt, wobei der Druck in dem Autoklaven
bei 10 bar über Atmosphärendruck gehalten wurde.
Dann wurde die Polymeraufschlämmung in einen Becher
übergeführt und das Hexan unter vermindertem Druck entfernt,
wobei 143 g weißes Polyethylen mit einem Schmelzindex
von 1,2, einer Dichte von 0,9633 und einer Schüttdichte
von 0,37 erhalten wurde. Die Katalysatoraktivität
betrug 67 100 g Polyethylen/g Ti · h · C₂H₄-Druck bzw.
2750 g Polyethylen/g Feststoff · h · C₂H₄-Druck.
Der F.R.-Wert des Polyethylens betrug 8,0; die Molekulargewichtsverteilung
war somit sehr schmal im Vergleich mit
Vergleichsbeispiel 2. Auch der Hexanextrakt war sehr gering
und betrug 0,18 Gew.-%.
Die Polymerisation wurde eine Stunde lang in gleicher
Weise wie in Beispiel 6 durchgeführt, mit der Abänderung,
daß kein Tetraethoxysilan zugesetzt wurde. Dabei wurden
149 g weißes Polyethylen mit einem Schmelzindex von 1,6,
einer Dichte von 0,9637 und einer Schüttdichte von
0,32 erhalten. Die Katalysatoraktivität betrug 69 900 g
Polyethylen/g Ti · h · C₂H₄-Druck bzw. 2870 g Polyethylen/g
Feststoff · h · C₂H₄-Druck.
Der F.R.-Wert des Polyethylens betrug 9,4 und sein
Hexanextrakt betrug 1,3 Gew.-%.
Die in Beispiel 1 erhaltene feste Katalysatorkomponente
(I) wurde in einer Rate von 50 mg/h zugeführt und das
durch die Reaktion von Triethylaluminium und Monomethyl-
triethoxy-silan in der Zusammensetzung (Molverhältnis) 5 : 0,22
während 2 Stunden bei Raumtemperatur erhaltene Produkt wurde in einer
Rate von 5 mMol/h, berechnet als Aluminium, zugeleitet. Unter diesen Bedingungen
wurde die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von
Ethylen und Buten-1 nach dem Verfahren des Beispiels 1
durchgeführt, wobei ein Ethylen-Copolymeres mit einer
Schüttdichte von 0,32, einer Dichte von 0,9211 und einem
Schmelzindex von 0,97 gebildet wurde. Die Katalysatoraktivität
betrug 328 000 g Copolymeres/g Ti und war
somit sehr hoch.
Nach kontinuierlicher Verfahrensführung während 10 Stunden
wurde der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft.
Dabei wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven
sauber war und daß kein Polymeres an der Innenwandung
und dem Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,1. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan
10 Stunden lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß
sein Hexanextrakt 1,2 Gew.-% betrug und somit sehr
klein war.
10 g handelsübliches wasserfreies Magnesiumchlorid, 1 g
1,2-Dichlorethan und 2,5 g Titantetrachlorid wurden in
ein rostfreies Stahlgefäß mit einem Fassungsvermögen von
400 ml gegeben, das 25 rostfreie Stahlkugeln mit einem
Durchmesser von jeweils 1,27 cm enthielt, und das Mahlen
in der Kugelmühle wurde 16 Stunden bei Raumtemperatur
unter einer Stickstoffatmosphäre durchgeführt. Dabei
wurde eine feste Katalysatorkomponente (I) gebildet,
die 44 mg Titan pro g enthielt.
Ein rostfreier Stahlautoklav wurde als Vorrichtung für
die Dampfphasenpolymerisation verwendet, und ein Kreislauf
wurde mit einem Gebläse, einem Durchflußregler und einem
Trockenzyklon ausgebildet. Die Temperatur des Autoklaven
wurde durch leiten von warmem Wasser durch den Mantel
eingestellt.
In den bei 80°C gehaltenen Autoklaven wurden die vorstehend
hergestellte feste Katalysatorkomponente (I)
in einer Rate von 50 mg/h, Monomethyltriethoxysilan in
einer Rate von 0,22 mMol/h und Triethylaluminium in
einer Rate von 5 mMol/h gegeben.
Außerdem wurden gasförmiges Buten-1, Ethylen und Wasserstoff
zugeleitet, wobei das Molverhältnis Buten-1/Ethylen
in der Dampfphase im Autoklaven auf 0,27 und die Wasserstoffkonzentration
auf 15% des Gesamtdruckes eingestellt
wurden. Die Polymerisation wurde durchgeführt, während
die Gase im Inneren des Systems durch das Gebläse im
Kreislauf geführt wurden und der Gesamtdruck bei 10 bar
über Atmosphärendruck gehalten wurde. Dabei wurde ein
Ethylen-Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,35,
einem Schmelzindex (MI) von 1,0 und einer Dichte von
0,9211 gebildet. Die Katalysatoraktivität betrug
526 000 g Copolymeres/g Ti.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Es
zeigte sich, daß das Innere des Autoklaven sauber war
und kein Polymeres an der Innenwandung und dem Rührer
haftete.
Der F.R.-Wert betrug 7,2, und die Molekulargewichtsverteilung
war somit sehr schmal.
Wenn ein aus diesem Copolymeren gebildeter Film in siedendem
Hexan 10 Stunden lang extrudiert wurde, zeigte sich, daß
der Hexanextrakt 1,4 Gew.-% betrug und somit sehr klein
war.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von
Ethylen und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in
Beispiel 8 durchgeführt, mit der Abänderung, daß kein
Monomethyl-triethoxysilan zugesetzt wurde, wobei ein
Ethylen-Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,31,
einer Dichte von 0,9195 und einem Schmelzindex von
1,0 gebildet wurde. Die Katalysatoraktivität betrug
498 000 g Copolymeres/g Ti.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Dabei
wurde gefunden, daß eine kleine Menge des Polymeren an
der Innenwandung und am Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 8,9. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film 10 Stunden lang in siedendem
Hexan extrahiert wurde, so betrug der Hexanextrakt
5,3 Gew.-%.
100 ml Ethanol, 20 g wasserfreies Magnesiumchlorid und
5 g Phosphoroxychlorid wurden in einen 300-ml-Dreihalskolben
gegeben, der mit einem magnetischen Induktionsrührer
versehen war, und 3 Stunden lang unter Rückfluß
umgesetzt. Danach wurden 150 ml n-Hexan zugesetzt, um
die Ausfällung durchzuführen, und nach dem Stehenlassen
wurde die überstehende Flüssigkeit entfernt und das Produkt
im Vakuum bei 200°C getrocknet, wobei ein weißes
trockenes Pulver erhalten wurde.
11 g des vorstehend erhaltenen weißen Pulvers und 2,3 g
Titantetrachlorid wurden in ein Gefäß aus rostfreiem
Stahl mit einem Fassungsvermögen von 400 ml gegeben, das
25 Kugeln aus rostfreiem Stahl mit einem Durchmesser
von jeweils 1,27 cm enthielt, und das Mahlen in der
Kugelmühle wurde 16 Stunden bei Raumtemperatur unter
einer Stickstoffatmosphäre durchgeführt. Dabei wurde eine
feste Katalysatorkomponente (I) erhalten, die 42 mg Titan
pro g enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasen-Polymerisation von
Ethylen und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel
8 durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend
hergestellte feste Katalysatorkomponente (I) in einer
Rate von 50 mg/h zugeleitet wurde. Dabei wurde ein Ethylen-
Copolymeres mit einer Schüttdichte von 0,37, einer
Dichte von 0,9211 und einem Schmelzindex von 1,3 erhalten.
Die Katalysatoraktivität betrug 584 000 g Copolymeres/g Ti
und war somit sehr hoch.
Nach kontinuierlicher Verfahrensführung während 10 Stunden
wurde der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft.
Dabei zeigte sich, daß das Innere des Autoklaven
sauber war und daß kein Polymeres an der Innenwandung und
dem Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,3. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan 10 Stunden
lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß sein Hexanextrakt
1,5 Gew.-% betrug und somit sehr klein war.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 3,5 g Anthracen und
2,1 g Titantetrachlorid wurden in das in Beispiel 8 beschriebene
Kugelmühlengefäß gegeben und 16 Stunden bei
Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre in der
Kugelmühle gemahlen, wobei eine feste Katalysatorkomponente
(I) erhalten wurde, die 34 mg Titan pro g enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von
Ethylen und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in
Beispiel 8 durchgeführt, mit der Abänderung, daß die
vorstehend hergestellte feste Katalysatorkomponente
(I) in einer Rate von 50 mg/h zugeleitet wurde und daß
Tetraethoxysilan anstelle von Monomethyl-triethoxysilan
in einer Rate von 0,25 mMol/h eingeleitet wurde.
Dabei wurde ein Ethylen-Copolymeres mit einer Schüttdichte
von 0,33, einer Dichte von 0,9211 und einem
Schmelzindex von 1,1 erhalten. Die Katalysatoraktivität
betrug 481 000 g Copolymeres/g Ti und war somit sehr
hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Dabei
wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven sauber
war und daß kein Polymeres an der Innenwandung und dem
Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,4. Wenn ein aus
dem Polymeren gebildeter Film 10 Stunden lang in siedendem
Hexan extrahiert wurde, zeigte sich, daß sein Hexanextrakt
1,5 Gew.-% betrug und somit sehr klein war.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 2,5 g Isoamylether
und 2,1 g Titantetrachlorid wurden in das in Beispiel 8
beschriebene Kugelmühlengefäß gegeben und 16 Stunden bei
Raumtemperatur in einer Stickstoffatmosphäre gemahlen,
wobei eine feste Katalysatorkomponente (I), die 36 mg
Titan pro g enthielt, gebildet wurde.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 8
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die soeben hergestellte
feste Katalysatorkomponente (I) in einer Rate von
50 mg/h und Monophenyltriethoxysilan anstelle von Monomethyl-
triethoxysilan in einer Rate von 0,25 mMol/h
zugeführt wurde. Dabei wurde ein Ethylen-Copolymeres mit
einer Schüttdichte von 0,35, einer Dichte von 0,9201
und einem Schmelzindex von 0,91 erhalten. Die Katalysatoraktivität
betrug 354 000 g Copolymeres/g Ti und war somit
sehr hoch.
Nach 10stündiger kontinuierlicher Polymerisation wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Es
wurde gefunden, daß das Innere des Autoklaven sauber
war und daß kein Polymeres an der Innenwandung und am
Rührer haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,3. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan 10 Stunden
lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß sein Hexanextrakt
1,4 Gew.-% betrug und somit sehr klein war.
10 g wasserfreies Magnesiumchlorid, 3,3 g Triethylphosphat
und 2,0 g Diisopropoxydichlortitan wurden in das in
Beispiel 8 beschriebene Kugelmühlengefäß gegeben und
16 Stunden bei Raumtemperatur unter einer Stickstoffatmosphäre
gemahlen, wobei eine feste Katalysatorkomponente
(I) gebildet wurde, die 31 mg Titan pro g enthielt.
Die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation von Ethylen
und Buten-1 wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 8
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die vorstehend hergestellte
feste Katalysatorkomponente (I) in einer Rate
von 50 mg/h und Tetraethoxysilan anstelle von Monomethylethoxysilan
in einer Rate von 0,25 mMol/h zugeführt wurden.
Dabei wurde ein Ethylen-Copolymeres mit einer Schüttdichte
von 0,37, einer Dichte von 0,9207 und einem
Schmelzindex von 1,2 gebildet. Die Katalysatoraktivität
betrug 418 000 g Copolymeres/g Ti und war somit sehr
hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inneres überprüft. Es
zeigte sich, daß das Innere des Autoklaven sauber war
und kein Polymeres an der Innenwandung und dem Rührer
haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,2. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan
10 Stunden lang extrahiert wurde, zeigte sich, daß der
Hexanextrakt 1,4 Gew.-% betrug und somit sehr klein war.
Ein 2-l-Autoklav aus rostfreiem Stahl, der mit einem
Induktionsrührer versehen war, wurde mit Stickstoff gespült
und mit 1000 ml Hexan beschickt. Dann wurden
1 mMol Triethylaluminium, 0,05 mMol Tetraethoxysilan
und 10 mg der in Beispiel 8 erhaltenen festen Katalysatorkomponente
(I) zugefügt und die Temperatur unter
Rühren auf 90°C erhöht. Das System wurde durch den
Dampfdruck des Hexans auf 2 bar über Atmosphärendruck
gebracht, und Wasserstoff wurde dann bis zu einem Gesamtdruck
von 4,8 bar über Atmosphärendruck eingeleitet,
und schließlich wurde Ethylen bis zu einem Gesamtdruck
von 10 bar über Atmosphärendruck eingeleitet, um die
Polymerisation zu starten. Die Polymerisation wurde eine
Stunde lang durchgeführt, wobei der Druck im Autoklaven
bei 10 bar über Atmosphärendruck gehalten wurde. Dann
wurde die Polymeraufschlämmung in einen Becher übergeführt
und Hexan unter vermindertem Druck entfernt, wobei
146 g weißes Polyethylen mit einem Schmelzindex von
0,9, einer Dichte von 0,9629 und einer Schüttdichte
von 0,35 gebildet wurden. Die Katalysatoraktivität
betrug 70 000 g Polyethylen/g Ti · h · C₂H₄-Druck bzw.
2800 g Polyethylen/g Feststoff · h · C₂H₄-Druck.
Der F.R.-Wert des Polyethylens betrug 7,9, und die
Molekulargewichtsverteilung war somit sehr schmal im
Vergleich mit Vergleichsbeispiel 5. Der Hexanextrakt
des Polymeren betrug 0,35 Gew.-%.
Die Polymerisation wurde 1 Stunde in gleicher Weise wie
in Beispiel 13 durchgeführt, mit der Abänderung, daß kein
Tetraethoxysilan verwendet wurde. Dabei wurden 145 g
weißes Polyethylen mit einem Schmelzindex von 1,5,
einer Dichte von 0,9638 und einer Schüttdichte von 0,29
erhalten. Die Katalysatoraktivität betrug 69 800 g Polyethylen/
g Ti · h · C₂H₄-Druck bzw. 2790 g Polyethylen/g Feststoff · h · C₂H₄-
Druck.
Der F.R.-Wert des Polyethylens betrug 9,5, und sein
Hexanextrakt betrug 1,8 Gew.-%.
Die in Beispiel 8 erhaltene feste Katalysatorkomponente (I)
wurde in einer Rate von 50 mg/h zugeleitet, und das durch
Umsetzung von Triethylaluminium und Monomethyltriethoxysilan
in einem Molverhältnis von 5 : 0,22 während 2 Stunden
bei Raumtemperatur erhaltene Produkt wurde in einer Rate
von 5 mMol/h, angegeben als Aluminium, eingeleitet. Unter
diesen Bedingungen wurde die kontinuierliche Dampfphasenpolymerisation
nach der in Beispiel 8 beschriebenen Verfahrensweise
durchgeführt. Dabei wurde ein Ethylen-Copolymeres
mit einer Schüttdichte von 0,34, einer Dichte von
0,9200 und einem Schmelzindex von 1,1 gebildet. Die
Katalysatoraktivität betrug 473 000 g Copolymeres/g Ti
und war somit sehr hoch.
Nach kontinuierlichem Betrieb während 10 Stunden wurde
der Autoklav geöffnet und sein Inhalt überprüft. Es
zeigte sich, daß das Innere des Autoklaven sauber war
und daß kein Polymeres an der Innenwandung und am Rührer
haftete.
Der F.R.-Wert des Copolymeren betrug 7,4. Wenn ein aus
dem Copolymeren gebildeter Film in siedendem Hexan
10 Stunden lang extrahiert wurde, betrug sein Hexanextrakt
1,5 Gew.-% und erwies sich somit als sehr klein.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung von Polyolefinen durch
Polymerisation oder Copolymerisation mindestens eines Olefins
in Gegenwart eines Katalysators, der eine aus einer
Magnesiumverbindung gebildete feste Substanz und eine
Organometallverbindung enthält, dadurch gekennzeichnet,
daß der Katalysator aus der Kombination
folgender Bestandteile besteht:
- (I) einer festen Substanz, die keinen Ester einer organischen Säure enthält, erhalten durch Reaktion mindestens
der nachstehenden beiden Bestandteile:
- (1) mindestens einer Magnesiumverbindung der allgemeinen Formel R¹m(OR²)nMgX2-m-n, worin R¹ und R² jeweils einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen und X ein Halogenatom bedeuten, m der Beziehung 0≦m≦2 und n der Beziehung 0≦n≦2 genügen, wobei gilt, daß 0≦m+n≦2, und
- (2) einer Titanverbindung und/oder einer Vanadinverbindung;
- (II) einer Siliciumverbindung der allgemeinen Formel worin R³, R⁴ und R⁵ jeweils für Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen, Alkoxygruppen, Wasserstoffatome oder Halogenatome stehen, R⁶ einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen bedeutet und g eine Zahl entsprechend der Beziehung 1≦q≦30 bedeutet; und
- (III) einer Organometallverbindung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Komponente des Katalysators
vorliegende feste Substanz (I) durch Reaktion der
folgenden Bestandteile gebildet worden ist:
- (1) eines Magnesiumhalogenids,
- (2) mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n, worin Me ein Element der Gruppen I bis VIII des Periodensystems der Elemente bedeutet, ausgenommen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 24 Kohlenstoffatomen, X ein Halogenatom, z die Wertigkeit und Me und n eine Zahl entsprechend 0≦ωτn≦z bedeuten, und
- (3) einer Titanverbindung und/oder Vanadinverbindung.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Katalysator gebildet wurde, indem
die Siliciumverbindung (II) und die Organometallverbindung
(III) miteinander umgesetzt und das Produkt dieser Vorreaktion
mit der festen Substanz (I) kombiniert wurde.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Magnesiumverbindung
ein Magnesiumhalogenid ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in der allgemeinen Formel für die
Siliciumverbindung q den Wert 1 hat.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die feste Substanz (I)
in Gegenwart mindestens einer Verbindung aus der Gruppe
der organischen Halogenide, Halogenierungsmittel, Phosphorsäureester,
Elektronendonoren und polycyclischen aromatischen
Verbindungen erhalten worden ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die feste Substanz (I)
auf einem Oxid eines Metalls der Gruppen II bis IV des
Periodensystems aufgetragen ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Titan- und/oder
Vanadiumgehalt der festen Substanz (I) im Bereich von
0,5 bis 20 Gew.-% liegt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Menge der Siliciumverbindung
(II) im Bereich von 0,1 bis 100 Mol pro Mol
der Titanverbindung und/oder Vanadiumverbindung in der
festen Substanz (I) beträgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Magnesiumhalogenid
und die Verbindung der allgemeinen Formel Me(OR)nXz-n
in einem Mengenverhältnis im Bereich von 1 : 0,001 bis
1 : 20, angegeben als Atomverhältnis Mg/Me, miteinander
umgesetzt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Organometallverbindung
(III) eine Organoaluminiumverbindung oder Organozinkverbindung
ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das zu polymerisierende
Olefin ein α-Olefin mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen ist.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Polymerisation bei
einer Temperatur im Bereich von 20 bis 120°C und unter
einem Druck im Bereich von Atmosphärendruck bis 70 bar
durchgeführt wird.
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