DE3230620C2 - Auflöseeinrichtung für eine Offenend-Spinnvorrichtung - Google Patents
Auflöseeinrichtung für eine Offenend-SpinnvorrichtungInfo
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- D01—NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
- D01H—SPINNING OR TWISTING
- D01H4/00—Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
- D01H4/30—Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls
- D01H4/32—Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls using opening rollers
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Abstract
Das Gehäuse (1) einer Auflöseeinrichtung für eine Offenend-Spinneinrichtung ist durch einen dünnwandigen Einsatz (3) ausgekleidet, der eine Durchbrechung zum Abführen von Material (Schmutz, Fasern) aus dem Innenraum des Gehäuses (1) aufweist. Zum Schutz der diese Durchbrechung in bezug auf den Faserfluß stromabwärts begrenzenden Kante (310) ist ein Kantenschutz (4) vorgesehen, der aus gebogenem Blech besteht und zwei als Federklemme ausgebildete Schenkel (40, 41) aufweist, mit denen er elastisch auf diese Kante (310) aufschiebbar ist. Zum Aufschieben des Kantenschutzes (4) auf die zu schützende Kante (310) oder zum Abstreifen hiervon ist ein kombiniertes Einsetz- und Auswerf element (5) vorgesehen, das in den Einsatz (3) einbringbar und mit einer Anlagefläche (51) längs der Umfangswand (33) des Einsatzes (3) bewegbar ist. Das kombinierte Einsetz- und Auswerfelement (5) besitzt eine Aufnahmekehle (6) zur vorübergehenden Aufnahme des Kantenschutzes (4) mit einem die Anlagefläche (51) überragenden Anschlag (60), welcher seinerseits eine Abstreifkante (67) aufweist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auslöseeinrichtung für eine Offenend- Spinnvorrichtung mit einem
Gehäuse, dessen Stirnwände durch eine ortsfeste Stirnwand zur Lagerung einer Auflösewalze sowie durch einen
Deckel gebildet werden und in dessen Innenraum ein die Auflösewalze aufnehmender dünnwandiger Einsatz
angeordnet ist, der Durchbrechungen aufweist, die mit Gehäuseeffnungen korrespondieren, die de?) Innenraum
mit anderen Teilen der Spinnvorrichtung verbinden, wobei mindestens bei einer zum Abführen von Material
aus dem Innenraum bestimmten Durchbrechung die Kante, welche die Durchbrechung in bezug auf den
Faserfiuß stromabwärts begrenzt, die ihr zugeordnete Gehäuseöffnung teilweise überdeckt
Es ist bekannt, das Gehäuse einer Auflösewalze zum Schutz gegen Verschleiß mit einem ein- oder mehrteiligen
Einsatz auszukleiden (DE-AS 24 23 241 und 24 48 585). Im Bereich von Gehäuseöffnungen, weiche
den Innenraum des Gehäuses mit außerhalb desselben angeordneten Teilen der Spinnvorrichtung verbinden,
weist der Einsatz Durchbrechungen in Form von Materialunterbrechungen
(bei mehrteiligen Einsätzen) oder Fenstern (bei einteiligen Einsätzen) auf. Um die Kanten
des Gehäuses vor Verschleiß zu schützen und um die Faser- oder auch Schmutzabführung von der Auflösewalze
zu verbessern, werden dabei die Durchbrechungen kleiner gehalten als die zugeordneten Gehäuseöffnungen
(DE-AS 24 48 585). Da die Einsätze jedoch selber sehr dünnwandig sind, unterliegen auch sie einem
Marken Verschleiß, weshalb verschiedene Anstrengungen gemacht wurden, um den Einsatz rasch auswechsein
zu können (D-E-OS 28 !9 060 und 29 Γ* 158). Solche Einsätze
sind jedoch immer noch relativ aufwendig in der Fertigung und in der Montage. Werden die Einsätze
nicht rechtzeitig gewechselt, so entstehen an den der Abführung von Fasern bzw. Schmutz dienenden Durchbrechungen
Undefinierte Verhältnisse, die die Sjiirinergebnisse
beeinträchtigen.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist es daher, die aufgezeigten Nachteile zu vermeiden. Die mit Hilfe der
vorliegenden Erfindung zu lösende Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, die auf wirtschaftlichere
Weise als bisher gleichbleibende Auflöse- und Faserzuführbedingungen schafft und zudem einfach im
Aufbau und in der Handhabung ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Ein solcher Kantenschutz trägt kaum auf und führt somit zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen im
Spinnergebnis. Darüber hinaus ist dieser Kantenschutz äußerst preiswert im Materialverbrauch, in der Herstellung
und auch in der Montage (Ein- und Ausbau). Ein solcher Kantenschutz kar.fc dabei sowohl nach einer gewissen
Arbeitsdauer des Einsatzes, aber auch von vornherein eingesetzt werden.
Da der Kantenschutz so preiswert ist, kann er auch häufiger ausgewechselt werden als die Einsätze selber.
Im Interesse optimaler Spinnverhältnisse darf ein solcher Kantenschutz deshalb extrem dünn sein, weshalb
gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die Blechstärke des für den Kantenschutz verarbeiteten
Materials geringer ist als die Blechstärke des dünnwandigen Einsatzes.
Zum Aufschieben des Kantenschutzes auf die zu
Zum Aufschieben des Kantenschutzes auf die zu
ίο schützende Kante genügt es bei entsprechendem relativen
Verlauf der beiden Schenkel, das freie Ende des einen oder anderen Schenkels oder aber beide Schenkel
auf ihrer Innenseite abzurunden. Ein besserer Sitz wegen eines höheren erreichbaren Klemmdruckes wird jedoch
erzielt, wenn gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung der dem Innenraum des Gehäuses abgewandte
Schenkel des Kantenschutzes einen Erdabscbnitt aufweist, der von dem dem Innenraum zugewandten
Schenkel absteht.
Das Aufschieben des Kantenschui/.es auf die zu
schützende Kante wird vorteilhafterweise zusätzlich dadurch erleichtert, daß der dem Innenraum zugewandte
Schenkel des Kantenschutzes, in Umfangsrichtung des Innenraumes gesehen, eine größere Länge aufweist als
der dem knnenraum abgewandte Schenkel. Eine weitere Hilfe beim Aufschieben des Kantenschutzes auf die zu
schützende Kante wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß zumindest der vorzugsweise kürzere, dem Innenraum
abgewandte Schenkel des Kantenschutzes abgestumpfte Ecken aufweist, was durch Abrundungen
oder Abschrägungen erreicht werden kann.
Durch das transportierte Fasermaterial und durch die ausgeschiedenen Schmutzbestandteile erfahren die zu
schützenden Kanten nicht nur in Umfangsrichtung, sondem
auch in radialer Richtung einen Verschleiß. Um im Kantenbereich eine Verengung des Zwischenraumes
zwischen Auflösewalze und Umfangswand und damit einen zusätzlichen Verschleiß zu verhindern, ist gemäß
einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß durch die Stärke des sich im Innenraum des Gehäuses
befindlichen Schenkels des Kantenschutzes der Abstand zwischen dem Einsatz und den Garniturspitzen
der Auflösewalze im Bereich der zu schützenden Kanten festlegbar ist.
Der Kantenschutz ist recht klein, da er lediglich die einer erhöhten Abnutzung unterworfene Kante des Einsatzes
abzudecken braucht. Da die Kanten bei eingebautem Gehäuse schlecht während des Esinsetzens des
Kantenschutzes einzusehen sind, wird außerdem eine Vorrichtung vorgeschlagen, die den Ein- und/oder Ausbau
des Kantenschutzes auf einfachste Weise ermöglicht. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß ein in den
Einsatz des Gehäuses einbringbares und mit einer Anlagefläche längs der Umfangswand bewegbares Einsitzwerkzeug
vorgesehen mit einer Aufnahmekehle zur Vorübergehenden Aufnahme des Kantenschutzes, wobei
die Aufnahmekehle, die in Umfangsrichtung der Umfangswand der ζ j schützenden Kante zugewandt ist,
durch einen die Anlagefläche des Einsetzwerkzeuges überragenden Anschlag begrenzt ist und eine im wesentlichen
der Länge des Kantenschutzes entsprechende Länge aufweist. Mit Hilfe einer im wesentlichen
kreisförmigen Bewegung des Einsetzwerkzeuges längs der Umfangswand des Einsatzes gelangt die Aufnahmekehle
mit dem zuvor hier eingelegten Kantenschutz zu der zu schützenden Kanie. wobei durch den die Anlagefläche
überragenden Anschlag der Aufnahmekehle der Kantenschutz exakt auf die zu schützende Kante ee-
schoben wird. Durch die auf die Länge des Kantenschutzes abgestimmte Länge der Aufnahmekehle wird
eine definierte Position des Kantenschutzes relativ zum Einsetzwerkzeug erzielt, was das Einsetzen des Einsetzwerkzeuges
in das Gehäuse wesentlich vereinfacht.
Zweckmäßigerweise umgreift die Anlagefläche die Aufnahmekehle an ihren beiden Enden, während die
dem Einsatz gegenüberliegende Stützfläche der Aufnahmekehle im wesentlichen um die Materialstärke des
Kantenschutzes gegenüber der Anlagefläche zurückgesetzt angeordnet ist. Auf diese Weise wird auch radial —
in bezug auf die Mitte des Innenraumes des Gehäuses — eine einwandfreie Zuführung des Kantenschutzes zu
der zu schützenden Kante gewährleistet.
Zum vorübergehenden Halten des Kantenschutzes während des Einsetzens ist die Aufnahmekehle zweckmäßigerweise
auf ihrer dem Einsatz im Gehäuse zugewandten Seite durch ciiiei'i federnden Anschlag begrenzt,
so daß der Kantenschutz zwischen dem unelastischen Einsetzwerkzeug und dem federnden Anschlag
elastisch gehalten wird. Gemäß einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes wird jedoch die
Aufnahmekehle auf ihrer dem Einsatz im Gehäuse gegenüberliegenden Seite durch einen Permanentmagneten
und auf ihrer dem Einsatz zugewandten Seite durch eine im wesentlichen senkrecht zur Umfangswand angeordnete
Anschlagfläche begrenzt. Eine solche Ausführung ist gegenüber der ersten Ausführung robuster.
Darüber hinaus ermöglicht sie gegenüber einem elastischen Anschlag auf einfachere Weise das Halten des
Kantenschutzes. Um das manuelle Einlegen des Kantenschutzes in die Aufnahmekehle zu erleichtern, ist
zweckmäßigerweise vorgesehen, daß der Permanentmagnet in zwei Teilmagneten unterteilt ist, die im Abstand
voneinander an den beiden Enden der Aufnahmekehle angeordnet sind.
Um im Hinblick auf die Tiefe des Innenraumes des Gehäuses den Kantenschutz ohne Schwierigkeiten der
zu schützenden Kante zuführen zu können, wenn der Einsatz eine allseits umschlossene Durchbrechung aufweist,
deren Kante durch den Kantenschutz geschützt werden soll, weist zweckmäßigerweise das Einsetzwerkzeug
zwischen seiner Aufnahmekehle und seinem der ortsfesten Stirnwand des Gehäuses zugewandten
Stirnende eine Abstützlänge auf, die im wesentlichen dem Abstand zwischen Stirnwand und Durchbrechung
entspricht. Auf diese Weise befindet sich die Aufnahmekehle mit dem Kantenschutz, wenn das Einsetzwerkzeug
zur Anlage an die Stirnwand des Gehäuses gebracht wird, stets im oereich der zu schützenden Kante,
so daß das Aufsetzen des Kantenschutzes auf einfachste Weise sichergestellt wird.
Es ist durchaus möglich, auch den Kantenschutz auszuwechseln,
wenn sich dieser nach einer längeren Arbeitszeit entsprechend abgenützt hat. Das Auswechseln
des Kantenschutzes kann dabei von Hand geschehen. Zweckmäßigerweise ist jedoch hierfür ein in den Einsatz
des Gehäuses einbringbares und mit einer Anlagefläche längs der Umfangswand bewegbares Abstreifwerkzeug
mit einer die Anlagefläche des Abstreifwerkzeuges überragenden, der zu schützenden Kante in Umfangsricbtung
der Umfangswand abgewandten, scharfen Abstreifkante vorgesehen. Durch die Bewegung des
Abstreifwerkzeuges längs der Umfangswand des Einsatzes gelangt die Abstreifkante in Kontakt mit dem
Kantenschutz und streift diesen von der zu schützenden Kante des Einsatzes ab. Damit der abgestreifte Kantenschutz
nicht herabfällt, trägt gemäß einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes das Abstreifwerkzeug
in Abstreifrichtung vor der Abstreifkante einen Permanentmagneten.
Für das Einsetzen des Kantenschutzes und für das Abstreifen desselben können separate Werkzeuge Anwendung
finden. Vorzugsweise ist hierfür jedoch ein kombiniertes Einsetz- und Abstreifwerkzeug vorgesehen,
welches beispielsweise in Einsetzrichtung am Ende seiner Anlagefläche eine Aufnahmekehle und in Ab-Streifrichtung
am Ende dieser Anlagefläche eine scharfe Kante aufweist. Zweckmäßigerweise ist das kombinierte
Einsetz- und Abstreifwerkzeug um 180° gedreht in den Einsatz des Gehäuses einbringbar, wobei der Anschlag
mit einer die Anlagefläche überragenden scharfen Abstreifkante versehen ist. Auf diese Weise kann
der Anschlag das eine Mal, nämlich beim Einsetzen des Kantenschutzes, als Aufnahmekehle, und das andere
rviai, nämlich beim Abstreifen des Kanienschui/es, ais
Abstreifkante dienen. Vorteilhafterweise ist bei einer Auflösevorrichtung, bei welcher eine solche Durchbrechung
mit einer zu schützenden Kante im Abstand mittig zwischen den beiden Stirnwänden des Gehäuses angeordnet
ist, vorgesehen, daß das kombinierte Einsetz- und Abstreifwerkzeug beidseitig der Aufnahmekehle eine
dem Abstand zwischen Durchbrechung und Stirnwand entsprechende Abstützlänge aufweist. Auf diese
Weise wirL bei Anlage des Einsetz- und Abstreifwerkzeuges an der Stirnwand sichergestellt, daß sowohl beim
Einsetzen des Kantenschutzes die Aufnahmekchlc als auch beim Abstreifen des Kantenschutzes die Abstreifkante
in den Bereich der zu schützenden Kante gelangen und somit das Einsetzen bzw. Abstreifen des Kantenschutzes
sicherstellen.
Damit radial ein exaktes Zuführen des Kantcnschutzes zu der zu schützenden Kante sichergestellt wird, ist vorzüasweise vorgesehen daß die zur AnIs17C an die Umfangswand des Einsatzes bringbare Anlagefläche des Einsetzwerkzeuges, des Abstreifwerkzeuges oder des kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeuges der Krümmung der Umfangswand im wesentlichen angepaßt ist. Um bei auftretenden Toleranzen oder ungenauem Einbringen dieses Elementes in den Innenraum des Gehäuses bei dessen Bewegung in Umfangsrichtung ein Hängenbleiben an der zu schützenden Kante mit Sicherheit auszuschließen, ist in weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, daß die Anlagefläche die Aufnahmekehle an ihren beiden Enden umgreift und in Richtung zur Aufnahmekehle in Auflaufflächen übergeht.
Damit radial ein exaktes Zuführen des Kantcnschutzes zu der zu schützenden Kante sichergestellt wird, ist vorzüasweise vorgesehen daß die zur AnIs17C an die Umfangswand des Einsatzes bringbare Anlagefläche des Einsetzwerkzeuges, des Abstreifwerkzeuges oder des kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeuges der Krümmung der Umfangswand im wesentlichen angepaßt ist. Um bei auftretenden Toleranzen oder ungenauem Einbringen dieses Elementes in den Innenraum des Gehäuses bei dessen Bewegung in Umfangsrichtung ein Hängenbleiben an der zu schützenden Kante mit Sicherheit auszuschließen, ist in weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, daß die Anlagefläche die Aufnahmekehle an ihren beiden Enden umgreift und in Richtung zur Aufnahmekehle in Auflaufflächen übergeht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes ist ein Griffstück vorgesehen, das
wahlweise an dem einen oder anderen Stirnende des kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeuges befestigt
werden kann. Dabei ist zweckmäßigerweise eine Gewindeverbindung zwischen dem Griffstück und dem
kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeug vorgesehen, wobei die Richtung der Gewindesteigung mit der
Einsetzrichtung des Kantenschutzes übereinstimmt.
Der Erfindungsgegenstand ermöglicht es, die Standzeiten an sich üblicher Auskleidungen oder Einsätze für Auflösewalzengehäuse erheblich zu erhöhen. Trotz der unvermeidbaren Abnützung der Kanten derartiger dünnwandiger Einsätze können diese gegenüber bisher aus minderwertigerem Material hergestellt werden. Jede abgenützte Kante wird durch einen aufsetzbaren und auswechselbaren Kantenschutz innerhalb weniger Sekunden wieder in einen solchen Zustand gebracht, der eine Weiterverwendung des Einsatzes ermöglicht und
Der Erfindungsgegenstand ermöglicht es, die Standzeiten an sich üblicher Auskleidungen oder Einsätze für Auflösewalzengehäuse erheblich zu erhöhen. Trotz der unvermeidbaren Abnützung der Kanten derartiger dünnwandiger Einsätze können diese gegenüber bisher aus minderwertigerem Material hergestellt werden. Jede abgenützte Kante wird durch einen aufsetzbaren und auswechselbaren Kantenschutz innerhalb weniger Sekunden wieder in einen solchen Zustand gebracht, der eine Weiterverwendung des Einsatzes ermöglicht und
eine Verbesserung der Garnwerte bewirkt. Das Einsetzen
eines neuen Kantenschutzes oder sein Auswechseln läßt sich von Hand oder mit Hilfe einfachster Vorrichtungen
bewerkstelligen, die derart handlich sind, daß die mit dem Einsetzen oder Auswechseln des Kantenschutzes
beauftragte Person diese ohne weiteres in der Tasche der Arbeitskleidung mit sich führen kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 im Querschnitt eine Auflöseeinrichtung einer
Offenend-Spinnvorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Kantenschutz;
F i g. 2 die in F i g. 1 gezeigte Vorrichtung im Längsschnitt;
F i g. 3 in perspektivischer Ansicht den erfindungsgemäßen Kantenschutz;
F i g. 4 in perspektivischer Darstellung ein kombiniertes EinSciZ- üuu /\UMi ciiwci ü£cüg iüi ucii naiucii-
schutz, wobei für dieses kombinierte Werkzeug ein umsetzbares Griffstück vorgesehen ist;
F i g. 5 im Querschnitt ein Detail der in F i g. 4 gezeigten Vorrichtung beim Einsetzen des Kantenschutzes;
Fig. 6 im Querschnitt das in Fig. 5 gezeigte Detail
beim Abstreifen des Kantenschutzes;
F i g. 7 eine Abwandlung der in F i g. 4 gezeigten Vorrichtung in der Draufsicht in dem im Längsschnitt gezeigten
Gehäuse der Auflösevorrichtung; und
F i g. 8 ein Detail der in F i g. 7 gezeigten Vorrichtung in perspektivischer Darstellung.
Di j F i g. 1 und 2 zeigen ein Gehäuse 1 der Auflöseeinrichtung,
in dessen Innenraum 10 während des Betriebes eine lediglich durch Andeutung ihrer Garniturspitzen 20 gezeigte Auflösewalze 2 angeordnet ist. Dieser
Auflösewalze 2 wird in bekannter Weise das zu verspinnende Faserband mit Hilfe einer Liefervorrichtung
11 zugeführt, wozu in der die Auflösewalze 2 umgebenden
Wandung eine den Innenraum 10 mit der Liefervorrichtung 11 verbindende Gehäuseöffnung 12 vorgesehen
ist. in Fasertransportrichtung ist im gezeigten Ausführungsbeispiel nach der Gehäuseöffnung 12 eine weitere
Gehäuseöffnung 13 vorgesehen, die der Ausscheidung von im Fasermaterial enthaltenem Schmutz dient.
Schließlich ist nach dieser Gehäuseöffnung 13 noch eine dritte Gehäuseöffnung 14 vorgesehen, an welche sich
ein zu einem nicht gezeigten Offenend-Spinnelement führender Faserspeisekanal 15 anschließt Um die Faserablösung
von der Auflösewalze 2 zu erleichtern, ist im Bereich vor der Gehäuseöffnung 14 ein gegenüber
dem restlichen Umfangsbereich der Auflösewalze 2 erweiterter Abstand in Form einer Ausbauchung 18 zwischen
den Garniturspitzen 20 der Auflösewalze 2 und der die Auflösewalze 2 umgebenden Wandung vorgesehen.
Das Gehäuse 1 ist einseitig durch eine Stirnwand 16 (Fig.2) geschlossen, durch welche hindurch sich die
Achse 21 der Auflösewalze 2 erstreckt Auf der anderen Seite ist das Gehäuse 1 durch einen abnehmbaren oder
auf andere Weise offenbaren Deckel 17 geschlossen.
Das Gehäuse 1, das in der Regel als Gußteil aus einem Nichteisenmetall, vorzugsweise im Spritzguß- oder
Druckgußverfahren aus Aluminium oder Zink oder einer Legierung mit diesen Metallen als Hauptbestandteil,
hergestellt wird, besteht somit aus einem relativ weichen Material. Darüber hinaus besteht bei einer mechanischen
Bearbeitung der den Innenraum 10 begrenzenden Rächen die Gefahr, daß Lunker freigegeben werden,
die eine Störstelle im Fasertransportweg darstellen und zu Störungen in der Garnbildung führen.
Zum Schutz der weichen Gehäusewandflächen, zum Abdecken evtl. Lunker und auch zur Verbesserung der Schmutzabscheidung — falls vorhanden — und der Faserablösung durch teilweise Überdeckung der Gehäuseöffnung 13 — falls vorhanden — und der Gehäuseöffnung 14, wodurch eine scharfe Kante gebildet wird, ist daher im Innenraum 10 des Gehäuses 1 ein Einsatz 3 vorgesehen. Dieser Einsatz 3 besteht aus dünnem Blech und überdeckt zumindest die Umfangswand des Innenraumes 10 des Gehäuses. Dabei kann er als endlose
Zum Schutz der weichen Gehäusewandflächen, zum Abdecken evtl. Lunker und auch zur Verbesserung der Schmutzabscheidung — falls vorhanden — und der Faserablösung durch teilweise Überdeckung der Gehäuseöffnung 13 — falls vorhanden — und der Gehäuseöffnung 14, wodurch eine scharfe Kante gebildet wird, ist daher im Innenraum 10 des Gehäuses 1 ein Einsatz 3 vorgesehen. Dieser Einsatz 3 besteht aus dünnem Blech und überdeckt zumindest die Umfangswand des Innenraumes 10 des Gehäuses. Dabei kann er als endlose
ίο Büchse (Hülse) oder auch als Topf ausgebildet sein, welcher
auf seiner der Stirnwand 16 zugewandten Stirnseite bis auf eine Öffnung für die Achse 21 der Auflösewalze
2 geschlossen ist. Es ist aber auch möglich, den Einsatz 3 in Form eines oder mehrerer endlicher Bänder
auszubilden. Ein derartiges Band endet dann jeweils an den Gehäuseöffnungen 12 und 13,13 und 14 bzw. 14 und
12. Bei einem einteiligen Band ist die Unterbrechung Zwischen den Gehouscoffnurigen 54 und 12 vorgesehen,
wobei dann in Bereich der Gehäuseöffnungen entsprechende Durchbrechungen 30, 31 und 32 vorgesehen
sind, die außer durch die beiden Kanten in Umfangsrichtung durch eine Seitenkante begrenzt sind, so daß die
Durchbrechungen 30,31 und 32 auf drei oder vier Seiten umschlossen sind. Unabhängig von der speziellen Ausbildung
des Einsatzes 3 sind die Durchbrechungen 30,31 und 32 — worunter auch die Zwischenräume im Bereich
der Gehäuseöffnungen 12,13 und 14 zwischen zwei derartigen Teilbändern verstanden werden sollen — in
Umfangsrichtung des Innenraumes 10 kleiner als die zugehörigen Gehäuseöffnungen 12, 13 und 14, so daß
der Einsatz 3 die weicheren Kanten des Gehäuses 1 entgegen der durch einen Pfeil 22 markierten Fasertransportrichtung
überragt und so die Abnützung dieser Bereiche verhindert.
Der Einsatz kann aus verschiedenem Material hergestellt sein. Da er aus dünnem Blech besteht, unterliegt
auch er einem Verschleiß, der sich nach einer gewissen Zeit störend auf das Garn auswirkt. Im Bereich der
Durchbrechung 30 ist der Verschleiß relativ gering, da die durch die Liefervorrichtung 11 zugeführten Fasern
sich nicht an der die Durchbrechung 30 in Richtung des Pfeiles 22 begrenzenden Kante festsetzen können, sondern
von der Garnitur der Auflösewalze 2 erfaßt und abgezogen werden. Darüber hinaus spielt diese Kante
für die Auflösung des Faserbandes keine Rolle. Anders dagegen sieht es im Bereich der Durchbrechungen 31
und 32 aus, an denen Material den innenraum 10 des Gehäuses 1 verläßt. Die Durchbrechung 31 ist zum Abführen
von Schmutz bestimmt, während die Durchbrechi'.ng 32 zum Abführen der Fasern bestimmt ist. An
beiden Durchbrechungen 31 und 32 kann es vorkommen; daß Fasern mit einem Ende durch die Durchbrechung
31 bzw.32 aus dem Innenraum 10 des Gehäuses 1
austreten, mit dem anderen Ende jedoch noch im Innenraum 10 verbleiben. Hierdurch kommt es zu einem iängeren
Scheuern der Faser an der die Durchbrechung 31 bzw. 32 in Richtung des Pfeiles 22 begrenzenden Kante
310 bzw. 320, bis die Faser schließlich diese Kante 310 bzw. 320 durch die Gehäuseöffnung 13 bzw. 14 oder in
Richtung Innenraum 10 wieder freigibt. Dieser Scheuereffekt kann sich noch dadurch verstärken, daß eine erste
hängengebliebene Faser noch weitere Fasern festhält. Durch die Abnützung dieser Kante 310 bzw. 320 ändert
sich aber auch deren Wirkung im Hinbück auf die Abscheidung
von Schmutz bzw. auf das Abführen der Fasern in den Faserspeisekanal 15. Aus technologischen
Gründen ist es daher von großer Bedeutung, daß die Kante 310 bzw. 320 eine möglichst gleichbleibende
Form aufweist, um eine gleichbleibende Garnqualität sicherzustellen.
Aus diesem Grunde ist für die Kanten 310 und 320 ein aufschiebbarer Kantenschutz 4 vorgesehen, der aus gebogenem
Blech besteht und als Federklemme ausgebildet ist. Ein solcher Kantenschutz 4 ist im Detail in F i g. 3
dargestellt. Wie aus dieser Abbildung ei sichtlich, besitzt der Kantenschutz A zwei Schenkel 40 und 41, mit deren
Hilfe er elastisch auf die Kante 310 bzw. 320 aufschiebbar ist. Zu diesem Zweck ist der Abstand zwischen den
Schenkeln 40 und 41 in dem an die Verbindungskrümmung 42 anschließenden Bereich ebenso groß oder nur
geringfügig größer als die Stärke des für den Einsatz 3 gewählten Bleches gewählt, so daß die Schenkel 40 und
41 möglichst flächig an den an die Kante 310 bzw. 320 anschließenden Fläche anliegt. Dies ergibt einerseits einen
guten Sitz des Kantenschutzes 4 auf der Kante 310 bzw. 320; andererseits trägt der Kantenschutz 4 nicht
sehr auf. Der Kantenschutz 4 biidet mit seinen beiden Schenkeln 40 und 41 eine Art Federklemme und hält
sich mit der durch das Spannen der Federklemme zur Wirkung kommenden Federkraft an der Kante 310 bzw.
320 fest. Das Spannen dieser Federklemme erfolgt durch das Spreizen der Schenkel 40 und 41 beim Aufschieben
des Kantenschutzes 4 auf die Kante 310 bzw. 320.
Durch die gute flächige Anlage des Kantenschutzes 4 am Blech des Einsatzes 3 sind weitere Maßnahmen zum
Sichern des Kantenschutzes 4 auf dem Einsatz 3 (z. B. zusammenwirkende Rastkerben und Rastwulste auf den
aufeinanderliegenden Flächen von Kantenschutz 4 und Einsatz 3) nicht erforderlich. Da darüber hinaus der
Kantenschutz 4 in Fasertransportrichtung (Pfeil 22) auf die zu schützende Kante 310 bzw. 320 aufgesetzt wird,
bewirkt der Fasertransport eine zusätzliche Kraft, die den Kantenschutz 4 auf seiner Kante 310 bzw. 320 si-
Der Kantenschutz 4 läßt sich außerordentlich wirtschaftlich herstellen. Deshalb kann durchaus auch ein
etwas häufigeres Auswechseln desselben toleriert werden. Aus diesem Grunde kann für den Kantenschutz 4
eine extrem dünne Blechstärke d gewählt werden (F i g. 3). Beispielsweise besitzt der Einsatz 3 eine Blechstärke
e(F i g. 5) von 0.4 mm, während der Kantenschutz 4 lediglich eine Blechstärke t/von 0,15 mm aufweist.
Das der Auflösevorrichtung mit Hilfe der Liefervorrichtung 11 als Faserband zugeführte Fasermaterial
wird in bekannter Weise durch die Auflösewalze 2 in Einzelfasern aufgelöst. Die Führung des Bandes im Bereich
der Gehäuseöffnung 12 erfolgt hierbei durch die Liefervorrichtung 11 selber, so daß die genaue Größe
der Gehäuseöffnung 12 technologisch keine besondere Rolle spielt, wenn dafür Sorge getragen wird, daß keine
unkontrollierten Luftströme auftreten können. Somit bleiben auch Abnützungen der Kante 300 der Durchbrechung
30 ohne nachhaltige Auswirkungen auf das erzeugte Garn.
Die durch die Auflösewalze 22 vereinzelten Fasern werden in Richtung des Pfeiles 22 an der Durchbrechung
31 — falls vorgesehen — vorbei- und der Durchbrechung 32 zugeführt wo sie die Auflösewalze 2 verlassen
und über den Faserspeisekanal 15 zum nicht gezeigten Offenend-Spinnelement gelangen. Da für den
Kantenschutz 4 eine außerordentlich dünne Blechstärke d gewählt werden kann, spielt die Verengung des
Durchlasses zwischen der Auflösewalze 2 und der durch den Einsatz 3 gebildeten Umfangswand 33 keine große
Rolle für den Fasertransport Im Bereich der Durchbrechung 32 haben di* Fasern bei Erreichen des Kantenschutzes
4 ohnehin die Auflösewalze 2 bereits verlassen, so daß die Fasern den Kantenschutz 4 nur in Richtung
Faserspeisekanal 15 passieren, wo die Verengung des Öffnungsquerschnittes nicht ins Gewicht fällt. Wenn eine
Schmutzabscheidung und somit eine Gehäuseöffnung 13 mit der zugehörigen Durchbrechung 31 im Einsatz
3 vorgesehen ist, befinden sich die Fasern hier noch so sehr in oder so nah bei der Garnitur, daß auch für sie
die Verengung nach der Durchbrechung 31 ohne technologische Beeinträchtigung ist. Die Schmutzbestandteile
jedoch, die vor Erreichen der Durchbrechung 31 durch die Auflösewalze 2 aus dem Faser-/Luft-Strom
herauszentrifugiert werden, können durch diese Verengung auf noch sichere Weise als sonst ausgeschieden
werden.
Wenn im Interesse einer optimalen Schmutzausscheidung die Durchbrechung 31 weit von der Durchbrechung
30 entfernt ist, können auch leichtere Schmutzbestandteile
ausgeschieden werden. In diesem Bereich beginnen jedoch auch die schwereren Fasern sich bereits
von der Auflösewalze 2 zu lösen. Für eine solche relative Anordnung der Durchbrechungen 30 und 31 weist
der Innenraum 10 des Gehäuses 1 gemäß Fig. 1 zwisehen
diesen Durchbrechungen 31 und 32 die erwähnte Ausbauchung 18 auf. Um zu verhindern, daß die sich
bereits von der Auflösewalze 2 lösenden Fasern durch die Durchbrechung 31 in die Gehäuseöffnung 13 gelangen
und somit gemeinsam mit den Schmutzbestandteilcn ausgeschieden werden, ist die Ausbauchung 18 gemäß
Fig. 1 derart ausgebildet, daß ihre Größe im Bereich der zu schützenden Kante 310 im wesentlichen der
Blechstärke c/des Kantenschutzes 4 entspricht. Auf diese
Weise ist der Querschnitt des für den Fasertransport zur Verfügung stehenden Raumes zwischen Auflösewalze
2 und Umfangswand 33 des Einsatzes 3 vor und nach der Durchbrechung 31 im wesentlichen gleich
groß.
Falls dies gewünscht ist, kann in gleicher Weise das Maß der Ausbauchung 18 auch im Bereich der Kante 320 so gewählt werden, daß dieses Maß im wesentlichen der Blechstärke ei des Kantenschutzes 4 entspricht.
Falls dies gewünscht ist, kann in gleicher Weise das Maß der Ausbauchung 18 auch im Bereich der Kante 320 so gewählt werden, daß dieses Maß im wesentlichen der Blechstärke ei des Kantenschutzes 4 entspricht.
Für die vorliegende Erfindung ist jedoch die Ausbauchung 18 nicht Voraussetzung, da — wie erwähnt — der
Kantenschutz 4 aufgrund seiner geringen Blechstärke d keine schädlichen Auswirkungen auf den Faserfluß hat.
Es ist auch möglich, den Kantenschutz 4 von vornherein auf die Kanten 310 und 320 aufzusetzen, ohne erst darauf
zu warten, bis diese bis zu einem gewissen Grad
so abgenutzt sind. Somit sind die Spinnbedingungen, die durch die Auflösevorrichtung beeinflußt werden, vom
Tag der Inbetriebnahme an stets unverändert
Die Länge /des Kantenschutzes 4 ist im wesentlichen gleich groß wie die Länge L der zu schützenden Kante
310 bzw. 320. Wie am Beispiel der in Fig. 7 gezeigten Kante 320 gezeigt ist es jedoch zweckmäßig, wenn gewisse
Toleranzen zwischen diesen Längen L und /eingehalten werden, um das Einsetzen des Kantenschutzes 4
zu erleichtern. Es ist deshalb gemäß der in F i g. 7 gezeigten Ausführung die Länge / des Kantenschutzes 4
geringfügig kleiner gewählt als die Länge L der Kante 320.
Um den Kantenschutz 4 ohne Schwierigkeiten auf die Kante 310 bzw. 320 aufschieben zu können, ist es
eriorderlich, daß die Schenke! 40 und 41 an ihren freien
Enden sich voneinander entfernende Flächen aufweisen, so daß diese beim Aufschieben auf die Kante 3iO bzw.
320 die Schenkel 40 und 41 leicht spreizen und dadurch
11 12
spannen. Wenn die Zuführung des Kantenschutzes 4 mit Seite wieder. Durch das Auflaufen des Endabschnittes
äußerster F.'äzision erfolgt, genügt hierzu eine Abrun- 43 auf die Kante 310 bzw. 320 wird nun der Kantendung
oder Abschrägung der Innenkanten der freien En- schutz 4 durch Spreizen der Schenkel 40 und 4i gedcn
der Schenke! 40 und 41. Hierbei kann jedüch der spannt. Der Kantenschutz 4 wird sodann weitergescho-Kantenschutz
4 keine große Federkraft aufbringen, da 5 ben, bis die Innenseite der Verbindungskrummung 42
die beiden Schenkel 40 und 41 von vornherein fast par- zur Anlage an die Kante 310 bzw. 320 gelangt,
allel zueinander angeordnet sein müssen. Außerdem ist Je nach Anordnung des Gehäuses 1 in der Maschine das Aufschieben des Kantenschutzes 4 nur möglich, ist der Innenraum 10 mehr oder weniger gut einzusehen, wenn dessen Schenkel 40 und 41 den exakten Abstand Dementsprechend kann es schwierig oder umständlich zueinander einnehmen. Damit besteht die Gefahr von io sein, von Hand zu den Durchbrechungen 31 und 32 zu Beschädigungen des Kantenschutzes 4 beim Aufschie- gelangen und den Kantenschutz 4 einwandfrei einzusetben auf die zu schützende Kante 310 bzw. 320. Ferner zen. Zur Erleichterung dieses Vorganges ist die Verwenbesteht die Gefahr, daß durch irgendwelche Umstände dung eines Einsetzwerkzeuges 5 zweckmäßig,
der Kantenschutz 4 unbeabsichtigt von seiner Kante Ein solches Einsetzwerkzeug 5 ist in F i g. 4 gezeigt. 310 bzw. 320 abgestreift wird. 15 Es besitzt einen Grundkörper 50 mit einer Anlagefläche
allel zueinander angeordnet sein müssen. Außerdem ist Je nach Anordnung des Gehäuses 1 in der Maschine das Aufschieben des Kantenschutzes 4 nur möglich, ist der Innenraum 10 mehr oder weniger gut einzusehen, wenn dessen Schenkel 40 und 41 den exakten Abstand Dementsprechend kann es schwierig oder umständlich zueinander einnehmen. Damit besteht die Gefahr von io sein, von Hand zu den Durchbrechungen 31 und 32 zu Beschädigungen des Kantenschutzes 4 beim Aufschie- gelangen und den Kantenschutz 4 einwandfrei einzusetben auf die zu schützende Kante 310 bzw. 320. Ferner zen. Zur Erleichterung dieses Vorganges ist die Verwenbesteht die Gefahr, daß durch irgendwelche Umstände dung eines Einsetzwerkzeuges 5 zweckmäßig,
der Kantenschutz 4 unbeabsichtigt von seiner Kante Ein solches Einsetzwerkzeug 5 ist in F i g. 4 gezeigt. 310 bzw. 320 abgestreift wird. 15 Es besitzt einen Grundkörper 50 mit einer Anlagefläche
Gemäß F i g. 3 weist der dem Innenraum 10 des Ge- 51, mit welcher es längs der Umfangswand 33 des Ein-
häuses 1 abgewandte Schenkel 41 einen Endabschnitt 43 satzes 3 bewegt werden kann (vergleiche F i g. 5). Die
3uf der von den dem !nnenrsum 10 des Gehäuses 1 Anla^efläche 51 ist in Richtung d?s Pfeiles 22 — der
zugewandten Schenkel 40 weggespreizt ist (siehe auch Fasertransportrichtung im Gehäuse 1 — durch eine
Fig.5). Auf «jiese Weise wird der Kantenschutz 4 auch 20 Aufnahmekehle 6 begrenzt, die der vorübergehenden
bei ungenauem Zuführen zur Kante 310 bzw. 320, d. h. Aufnahme des Kantenschutzes 4 dient. Auf diese Weise
dann, wenn dieser sich beim Zuführen zur Kante 310 ist, wenn sich das Einsetzwerkzeug 5 für seine Einsetzar-
bzw. 320 etwas zu nahe beim Innenraum 10 befindet, beit im Innenraum 10 des Gehäuses 1 befindet, die offe-
durchden Endabschnitt 43 sicher auf die Kante 310 bzw. ne Seite der Aufnahmekehle 6 der Kante 310 bzw. 320,
320 geleitet. Da dieser Endabschnitt 43 eine Leitfunk- 25 die durch Aufschieben eines Kantenschutzes 4 ge-
tion ausübt, ist darüber hinaus vorgesehen, daß der dem schützt werden soll, zugewandt.
Innenraum 10 des Gehäuses 1 abgewandte Schenkel 41 Die Aufnahmekehle 6 ist durch einen Anschlag 60
des Kantenschutzes 4 abgestumpfte Ecken 44 und 45 begrenzt, welcher die Anlagefläche 51 überragt. Dieser
aufweist. Diese abgestumpften Ecken werden durch Ab- Anschlag 60 ist starr mit dem Grundkörper 50 verbun-
schrägen an dem Endabschnitt 43 gebildet, doch ist es 30 den und dient nicht allein dem Halten des Kanten-
auch möglich, diese Ecken 44 und 45 durch Abrunden Schutzes 4 in einer definierten Stellung, sondern erfüllt
etc. abzustumpfen. Wie F i g. 3 zeigt, ist es auch möglich, darüber hinaus die Aufgabe, den Kantenschutz 4 auf die
die Ecken 46 und 47 des dem Innenraum 10 des Gehäu- zu schützende Kante 310 bzw. 320 aufzuschieben, wie
ses 1 zugewandten Schenkels 40 des Kantenschutzes 4 später noch erläutert werden wird,
abzustumpfen. Durch diese abgestumpften Ecken 44 35 Auf der dem Einsatz 3 abgewandten Seite wird die
und 45 und evtl. 46 und 47 wird verhindert, daß sich diese Aufnahmekehle 6 durch einen Permanentmagneten 61
aufstellen können und damit das Einsetzen des Kanten- begrenzt. Die dem Einsatz 3 in der Betriebsstellung des
Schutzes 4 erschweren oder unmöglich machen. Einsetzwerkzeuges 5 zugewandte Stützfläche 62 des
Von Ausnahmen abgesehen, befindet sich das Gehäu- Permanentmagneten 61 verläuft im wesentlichen in gleise
1 während des Einsetzens oder Auswechselns des 40 eher Ebene wie die Anlagefläche 51 des Einsetzwerk-Kantenschutzes
4 in der Maschine im eingebauten Zu- zeuges 5, während der Anschlag 60 eine im wesentlichen
stand. Hierbei ist ein Einsetzen des Kantenschutzes 4 senkrecht zur Stützfläche 62 des Permanentmagneten
nur vom Innenraum 10 des Gehäuses 1 aus möglich. Am 61 angeordnete Anschlagfläche 63 aufweist,
einfachsten läßt sich dieses Einsetzen durchführen, Das Einsetzen des Kantenschutzes 4 wird nachstewenn der Kantenschutz 4 zunächst einmal durch eine 45 hend anhand der Fig. 4 und 5 am Beispiel der Kante 310 radial nach außen führende Bewegung zur Anlage an erläutert. Zunächst wird, bevor das Einsetzwerkzeug 5 den Einsatz 3 und sodann durch eine Bewegung in Um- in den Innenraum 10 des Gehäuses 1 eingeführt wird, fangsrichtung (in Richtung des Pfeiles 22) auf die Kante der Kantenschutz 4 so in die Aufnahmekehle 6 des Ein-310 bzw. 320 aufgeschoben wird. Zu diesem Zweck ist Setzwerkzeuges 5 eingeführt, daß der längere Schenkel gemäß F i g. 6 die Länge g des dem Innenraum 10 des 50 40 am Permanentmagneten 61 und die Verbindungs-Gehäuses 1 zugewandten Schenkels 40 des Kanten- krümmung 42 an der Anschlagfläche 63 des Anschlages Schutzes 4, in Richtung des Pfeiles 22 gesehen, größer als 60 sauber anliegt, was dann der Fall ist, wenn der Kandie Länge / des dem Innenraum 10 des Gehäuses 1 tenschutz 4 an keinem Ende die Aufnahmekehle 6 überabgewandten Schenkels 41. Zum Einsetzen des Kanten- ragt. Anschließend wird das Gehäuse 1 durch Abnahme Schutzes 4 wird dieser, die offene Seite voraus und mit 55 des Deckels 17 (F i g. 2) geöffnet und die Auflösewalze 2 dem kürzeren Schenkel 41 nach außen, so in die Durch- in an sich bekannter Weise aus dem Gehäuse 1 ausgebrechung 31 bzw. 32 hineingeführt, daß zunächst der baut. Sodann wird das Einsetzwerkzeug 5 so in den längere Schenkel 40 mit seiner Innenseite zur Anlage an Innenraum 10 des Gehäuses 1 eingeführt, daß die offene die Umfangswand 33 des Einsatzes 3 kommt Unter Seite des Kantenschutzes 4 der zu schützenden Kante Herbeiführung und Aufrechterhaltung einer flächigen 60 310 zugewandt ist. Das Einsetzwerkzeug 5 liegt zuAnlage zwischen Schenkel 40 und Umfangswand 33 nächst mit der Stirnfläche 64 des Anschlages 60 an der wird der Kantenschutz 4 in Richtung des Pfeiles 22 wei- Umfangswand 33 des Einsatzes 3 an. Es wird nun in terbewegt, wobei der abgespreizte Endabschnitt 43 auf Richtung des Pfeiles 22 der Kante 310 genähert, bis bei die Kante 310 bzw. 320 aufläuft. Um eine ausreichende Erreichen der Durchbrechung 31 der Anschlag 60 die Vorspannung des Kantenschutzes 4 beim Aufschieben 65 Umfangswand 33 verläßt und in die Durchbrechung 31 auf die Kante 310 bzw. 320 zu erzielen, nähern sich die eintaucht Bei der v/eiteren Bewegung schiebt der AnSchenkel 40 und 41 des ungespannten Kantenschutzes 4 schlag 60 den Kantenschutz 4 mit Hilfe seiner Anschlagzu ihrer der Verbindungskrümmung 42 abgewandtef· fläche 63 auf die Kante 310.
einfachsten läßt sich dieses Einsetzen durchführen, Das Einsetzen des Kantenschutzes 4 wird nachstewenn der Kantenschutz 4 zunächst einmal durch eine 45 hend anhand der Fig. 4 und 5 am Beispiel der Kante 310 radial nach außen führende Bewegung zur Anlage an erläutert. Zunächst wird, bevor das Einsetzwerkzeug 5 den Einsatz 3 und sodann durch eine Bewegung in Um- in den Innenraum 10 des Gehäuses 1 eingeführt wird, fangsrichtung (in Richtung des Pfeiles 22) auf die Kante der Kantenschutz 4 so in die Aufnahmekehle 6 des Ein-310 bzw. 320 aufgeschoben wird. Zu diesem Zweck ist Setzwerkzeuges 5 eingeführt, daß der längere Schenkel gemäß F i g. 6 die Länge g des dem Innenraum 10 des 50 40 am Permanentmagneten 61 und die Verbindungs-Gehäuses 1 zugewandten Schenkels 40 des Kanten- krümmung 42 an der Anschlagfläche 63 des Anschlages Schutzes 4, in Richtung des Pfeiles 22 gesehen, größer als 60 sauber anliegt, was dann der Fall ist, wenn der Kandie Länge / des dem Innenraum 10 des Gehäuses 1 tenschutz 4 an keinem Ende die Aufnahmekehle 6 überabgewandten Schenkels 41. Zum Einsetzen des Kanten- ragt. Anschließend wird das Gehäuse 1 durch Abnahme Schutzes 4 wird dieser, die offene Seite voraus und mit 55 des Deckels 17 (F i g. 2) geöffnet und die Auflösewalze 2 dem kürzeren Schenkel 41 nach außen, so in die Durch- in an sich bekannter Weise aus dem Gehäuse 1 ausgebrechung 31 bzw. 32 hineingeführt, daß zunächst der baut. Sodann wird das Einsetzwerkzeug 5 so in den längere Schenkel 40 mit seiner Innenseite zur Anlage an Innenraum 10 des Gehäuses 1 eingeführt, daß die offene die Umfangswand 33 des Einsatzes 3 kommt Unter Seite des Kantenschutzes 4 der zu schützenden Kante Herbeiführung und Aufrechterhaltung einer flächigen 60 310 zugewandt ist. Das Einsetzwerkzeug 5 liegt zuAnlage zwischen Schenkel 40 und Umfangswand 33 nächst mit der Stirnfläche 64 des Anschlages 60 an der wird der Kantenschutz 4 in Richtung des Pfeiles 22 wei- Umfangswand 33 des Einsatzes 3 an. Es wird nun in terbewegt, wobei der abgespreizte Endabschnitt 43 auf Richtung des Pfeiles 22 der Kante 310 genähert, bis bei die Kante 310 bzw. 320 aufläuft. Um eine ausreichende Erreichen der Durchbrechung 31 der Anschlag 60 die Vorspannung des Kantenschutzes 4 beim Aufschieben 65 Umfangswand 33 verläßt und in die Durchbrechung 31 auf die Kante 310 bzw. 320 zu erzielen, nähern sich die eintaucht Bei der v/eiteren Bewegung schiebt der AnSchenkel 40 und 41 des ungespannten Kantenschutzes 4 schlag 60 den Kantenschutz 4 mit Hilfe seiner Anschlagzu ihrer der Verbindungskrümmung 42 abgewandtef· fläche 63 auf die Kante 310.
Um zu erreichen, daß der Kantenschutz 4 ohne Schwierigkeiten auf Anhieb sicher auf die Kante 310
gelangt können verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Beispielsweise weisen die Durchbrechung 310
und der Anschlag 6C derart aufeinander abgestimmte Maße auf, daß dann, wenn der Anschlag 60 in die Durchbrechung 31 eindringt, der Schenkel 40 des Kantenschutzes 4 bereits zwangsläufig auf die Umfangswand
33 des Einsatzes 3 aufgelegt wird. Eine andere Maßnahme besteht darin, daß die Anlagefläche 51 im wesentlichen der Krümmung der Umfangswand 33 des Einsatzes 3 angepaßt ist (F i g. 4) und somit eine einwandfreie
Führungsfläche für das Einsetzwerkzeug 5 bildet und daß darüber hinaus die Stützfläche 62 des Permanentmagneten 61 gegenüber der Anlagefläche 51 um ein
MaB D zurückgesetzt ist, das geringfügig größer ist als
die Blechstärke d des Kantenschutzes 4 (vergleiche mit F i g. 4). Durch die einwandfreie Führung des Einsetzwerkzeuges 5 während dessen Bewegung in Richtung
des Pfeiles 22 befindet sich nach dem Eintauchen des Anschlages 60 in die Durchbrechung 31 und in die Gehäuseöffnung 13 die Kante 310 bzw. 320 genau in H3he
des Zwischenraumes zwischen den Schenkeln 40 und 41 des Kantenschutzes 4.
Es ist nicht erforderlich, daß die der Krümmung der Umfangswand 33 des Einsatzes 3 angepaßte Anlagefläche 51 als durchgehende Fläche ausgebildet ist. Es genügt auch, wenn am Grundkörper in Umfangsrichtung
der Umfangswand 33 mindestens zwei voneinander getrennte Teilflächen vorgesehen sind, die gemeinsam die
Anlagefläche 51 bilden.
Es ist auch möglich, wie F i g. 7 zeigt, dem Grundkörper 50 eine größere Länge Γ zu geben, als der Länge C
der Aufnahmekehle 6 entspricht. Die Anlagefläche 51 wird dann um die Enden der Aufnahmekehle 6 herumgezogen, so daß die Anlagefläche 51 die Aufnahmekehle
6 an ihren Enden umgreift. Die dem Einsatz 3 gegenüberliegende Fläche der Aufnahmekehle 6, welche Fläche durch die Stützfläche 62 des Permanentmagneten
61 gebildet wird, ist gegenüber der Anlagefläche 51 um das Maß D vertieft, welches im wesentlichen der Materialstärke d des Kantenschutzes 4 entspricht oder geringfügig größer ist (Fig.4). Durch diese Maßnahme
wird das genaue Einlegen des Kantenschutzes 4 in die Aufnahmekehle 6 erleichtert
Um das Einlegen des Kantenschutzes 4 in die Aufnahmekehle 6 zu erleichtern, ist gemäß F
> g. 4 anstelle eines einzigen, sich über die gesamte Länge Cder Aufnahmekehle erstreckenden Permanentmagneten 61 ein in zwei
Teilmagnete 65 und 66 unterteilter Permanentmagnet vorgesehen, die im Abstand c voneinander an den beiden Enden der Aufnahmekehle 6 angeordnet sind. Dieser Abstand c ist dabei so groß gewählt daß eine Bedienungsperson mit dem Finger teilweise zwischen die beiden Teilmagneten 65 und 66 greifen kann.
Wie die F i g. 2 bis 7 zeigen, erstrecken sich die Durchbrechungen 31 bzw. 32 in der Regel nicht über die gesamte axiale Ausdehnung des Innenraumes 10 des Gehäuses 1, sondern nur über einen gewissen Teil hiervon,
so daß die Durchbrechungen 31 und 32 allseitig vom Blech des Einsatzes 3 umschlossen werden. Um, ohne in
den Innenraum 10 des Gehäuses 1 hineinschauen zu müssen, sicherzustellen, daß der Kantenschutz 4 der
Kante 310 bzw. 320 genau und nicht in der Länge etwas versetzt zugeführt wird, besitzt das Einsetzwerkzeug 5
zwischen seiner Aufnahmekehle 6 und seinem der ortsfesten Stirnwand 16 des Gehäuses zugewandten Stirnende eine Abstützlänge A, die im wesentlichen dem Ab
stand a zwischen der Stirnwand 16 und der Durchbrechung 31 bzw. 32 entspricht Auf diese Weise wird erreicht daß der von der Aufnahmekehle 6 aufgenommene Kantenschutz 4 von der Kante 310 bzw. 320 sicher
zugeführt wird, wenn sich der Grundkörper 50 bei seiner Bewegung längs des Pfeils 22 an der Stirnwand 16
des Gehäuses 1 abstützt
Bei abgenützten Kanten 310 bzw. 320 kann es vorkommen, daß diese auch in radialer Richtung — in be-
zug auf den Innenraum 10 des Gehäuses 1 — eine unregelmäßige Form aufweisen. Wenn auch diese Maßabweichungen relativ gering sind, könnte ein ungenaues
Einbringen des Einsetzwerkzeuges 5 durch Auftreffen einer scharfen Kante des Einsetzwerkzeuges 5 auf diese
unregelmäßige Kante 310 bzw. 320 zu einer weiteren Verformung führen, die dann ein Aufschieben eines
Kantenschutzes 4 nicht mehr zuläßt Um diese — an und für sich geringe — Gefahr gänzlich auszuschließen, gehl
gemäß Fig.4 die Anlagefläche 51, welche die Aufnah
mekehle 6 an ihren Enden umgreift an ihrem in bezug
auf den Pfeil 22 voreilenden Ende in Auflaufflächen 52 und 53 über. Unter voreilendem Ende der Auflagefläche
51 wird hierbei ihr Ende verstanden, das sich in Umfangsrichtung des Einsatzes 3 in Nähe der Aufnahme-
kehle 6 befindet Die Auflaufflächen 52 und 53 sind gemäß F i g. 4 als Schrägen ausgebildet doch ist es auch
möglich, als Auflaufflächen statt der geneigten ebenen Flächen Rundungen mit entsprechend groß gewähltem
konstantem oder unterschiedlichem Krümmungsradius
zu wählen. Derartige gekrümmte Auflaufflächen 82 und
83 sind bei einem anderen Ausführungsbeispiel mit zylindrischem Grundkörper 80 in F i g. 8 gezeigt
Es ist natürlich möglich, den Grundkörper 50 des Einsetzwerkzeuges 5 beim Einsetzen des Kantenschutzes 4
direkt anzugreifen. Handlicher ist jedoch das Einsetzwerkzeug 5, wenn dieses auf seiner der Stirnwand 16 des
Gehäuses 1 abgewandten Seite ein Griffstück 7 trägt
Ist der Kantenschutz 4 nach einer gewissen Arbeitszeit abgenützt, so daß er gegen einen neuen Kanten-
schutz 4 ausgewechselt werden soll, so läßt sich das Abstreifen des Kantenschutzes 4 ohne Schwierigkeiten
von Hand ohne weitere Hilfsmittel durchführen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, mit dem Fingernagel in entgegengesetzter Richtung zum Pfeil 22 — d. h. in Rich-
tung des Pfeiles 23 (F i g. 6) — längs der Umfangswand 33 des Einsatzes 3 zu streichen und hierdurch den Kantenschutz 4 von seiner Kante 310 bzw. 320 herabzuschieben. Wenn keine Durchbrechung 31 vorgesehen
ist, fällt der Kantenschutz 4 beim Abstreifen von der
so Kante 320 in den unteren Teil des Innenraumes 10 des Gehäuses 1 und kann dort herausgenommen werden.
Wenn eine Durchbrechung 31 vorgesehen ist so fällt der von der Kante 320 abgestreifte Kantenschutz 4
durch die Durchbrechung 31 hindurch und wird dort zu
gegebener Zeit mit dem Schmutz pneumatisch oder mit
ist der Fall, wenn der Kantenschutz 4 von der Kante 310
abgestreift wird.
fen des Kantenschutzes 4 ein Abstreifwerkzeug Anwendung finden. Nachstehend wird ein solches Abstreifwerkzeug beschrieben, bei welchem die für die Funktion wesentlichen Teile im wesentlichen mit jenen des
Einsetzwerkzeuges 5 übereinstimmen, jedoch in scitcn
verkehrter Anordnung hierzu vorgesehen sind.
Die relevanten Teile sind in Fig.6 dargestellt; eine
separate Beschreibung hiervon erübrigt sich somit, so daß es genügt, dieselben in ihrer Funktion zu erörtern.
Zum Abstreifen eines Kantenschutzes 4 wird das Abstreifwerkzeug
(dessen Grundkörper 50 in F i g. 6 dargestellt ist) in den Innenraum 10 eingebracht und in
Richtung des Pfeiles 23 längs der Umfangswand 33 des
Einsatzes 3 bewegt Dabei liegt die Stirnfläche 64, welehe
die Anlagefläche 51 des Abstreifwerkzeuges überragt, an der Umfangswand 33 an. Die Stirnfläche 64
bildet zusammen mit der Anschlagfläche 63 eine scharfe Abstreifkante 67, die bei dieser Bewegung an der Umfangswand
33 entlangschabL Dabei gelangen Abstreifkante 67 sowie die Anschlagfläche 63 zur Anlage an den
Schenkel 40 des Kantenschutzes 4 und streifen diesen von der Kante 310 bzw. 320 ab, so daß der Kantenschutz
4 herabfällt
Durch dieses Herabfallen des Kantenschutzes 4 besteht die Gefahr, daß dieser aus der offenen Seite des
Gehäuses 1 heraus und in die Maschine fällt Andererseits ist es oftmals nicht erwünscht, daß sich zwischen
dem durch die Durchbrechung 31 ausgeschiedenen Schmutz auch Teiie, insbesondere Metallteile, von der
Größe des Kantenschutzes 4 befinden, da diese mit dem Schmutz zu einem Reinigungsfilter gelangen und dieses
beschädigen können. Um dies zu vermeiden, ist gemäß Fig.6 vorgesehen, daß das Abstreifwerkzeug in Abstreifrichtung
— die in F i g. 6 durch den Pfeil 23 gekennzeichnet ist — vor der scharfen Abstreifkante 67
einen Permanentmagneten 61 trägt Wenn nun die Abstreifkante 67 zusammen mit der Anschlagfläche 63 den
Kantenschutz 4 von der Kante 310 bzw. 320 abstreift,
wird der Kantenschutz 4 bei seinem Abstreifen von der Kante 310 bzw. 320 vom Permanentmagneten 61 angezogen
jtiad bleibt an diesem haften.
Da das Einsetzwerkzeug 5 und das Abstreifwerkzeug in unterschiedlichen Richtungen wirken, ist es möglich,
die zugehörigen Einzelelemente nach den F i g. 5 und 6
an den beiden entgegengesetzten Seiten der Anlagefläche 51 eines gemeinsamen Grundkörpers 50 anzuordnen
und auf diese Weise ein kombiniertes Einsetz- und Abstreifwerkzeug zu schaffen, wobei der Permanentmagnet
61 bzw. die beiden Teilmagneten 65 und 66 für die Abstreifrichtung unter Umständen entfallen kann
bzw. können.
Nachdem die Werkzeuge zum Einsetzen eines Kantenschutzes 4 in das Gehäuse 1 und auch beim Abstreifen
des Kantenschutzes 4 von der Kante 310 bzw. 320 des Einsatzes 3 im wesentlichen identisch sind; ist es
nicht erforderlich, diese Werkzeuge doppelt am Grundkörper 50 vorzusehen. Es genügt, den Übergang von der
Anschlagfläche 63 zur Stirnfläche 64, die beim Einsetzwerkzeug 5 auch abgerundet ausgebildet sein kann, zur
Bildung einer Abstreifkante 67 scharfkantig auszubilden und ein solches kombiniertes Einsetz- und Abstreifwerkzeug
um 180° gedreht in den Einsatz 3 einbringbar auszubilden. Hierbei spielt die Gesamtlänge T des
Grundkörpers 50 eine entscheidende Rolle, da diese Gesamtlänge Tdie Tiefe des Innenraumes 10 des Gehäuses
1 nicht überschreiten darf. Gemäß Fig.7 ist vielmehr
vorgesehen, daß die Gesamtlänge Γ des Grundkörpers 50 genau gleich groß ist wie die Tiefe des Innenraumes
10. Der Anschlag 60 ist dabei — wie oben bereits erwähnt — mit einer scharfen Abstreifkante 67 ausgestattet.
Wenn ein derartiges kombiniertes Einsetz- und Abstreifwerkzeug in den Innenraum 10 des Gehäuses 1 so
eingebracht wird, daß die Aufnahmekehle 6 in Richtung des Pfeiles 22 voreiit, so kann mit diesem kombinierten
Einsetz- und Abstreifwerkzeug der Kantenschutz 4 in der zuvor beschriebenen Weise auf die Kante 310 bzw.
320 aufgesetzt werden. Wird das Einsetz- und Abstreifwerkzeug
jedoch so in den Einsatz 3 eingebracht daß die Aufnahmekehle 6 in Richtung des Pfeiles 23 voreilt
so kann mit diesem kombinierten Werkzeug ein Kantenschutz 4 von der Kante 310 bzw. 320 abgestreift
werden.
Wie bereits erläutert, ist es vorteilhaft wenn insbesondere das Einsetzwerkzeug 5 bei der Bewegung in
Richtung des Pfeiles 22 an der Stirnwand 16 des Gehäuses 1 abgestützt werden kann. Dasselbe ist natürlich
auch vorteilhaft bei einem Abstreifwerkzeug während seiner Bewegung in Richtung des Pfeiles 23.
Um diesen Vorteil auch bei einem kombinierten Einsetz-
und Abstreifwerkzeug zu erzielen, ist die Gesamtlänge
7* dieses Werkzeuges — wie bereits erwähnt — genauso groß wie die Tiefe des Innenraumes 10 des
Gehäuses 1. Wenn, wie dies üblich ist die Durchbrechungen 30,31 und 32 nicht von einer Stirnwand 16 bis
zur anderen, durch den abnehmbaren Deckel 17 gebildeten Stirnwand reicht sondern rnitiig zwischen dieser.
Stirnwänden und im Abstand von diesen angeordnet sind, so weist auch das kombinierte Einsetz- und Abstreifwerkzeug
beidseitig der Aufnahmexehle 6 jeweils eine dem Abstand a bzw. b zwischen Durchbrechung
310 bzw. 320 und Stirnwand 16 bzw. Deckel 17 entsprechende Abstützlänge A bzw. B auf. Da die Abstände a
und b und somit auch die Abstützlänge A und B jeweils paarweise gleich groß sind, wird mit diesem kombinierten
Einsetz- und Abstreifwerkzeug der Kantenschutz 4 einwandfrei der zu schützenden Kante 310 bzw. 320
zugeführt bzw. durch dieses kombinierte Einsetz- und Abstreifwerkzeug der Kantenschutz 4 sicher von seiner
Kante 310 bzw. 320 abgestreift.
Um auch ein derartiges, kombiniertes Einsetz- und Abstreifwerkzeug betätigen zu können, ist gemäß
Fig.4 das Griffstück 7 von dem einen Stirnende des Grundkörpers 50 auf das andere Stirnende umsetzbar.
Gemäß F i g. 7 ist hierzu im Grundkörper 50 eine durchgehende Gewindebohrung 70 vorgesehen, in welche das
Griffstück 7 mit einem als Gewindebolzen 71 ausgebildeten Ansatz eingeschraubt werden kann.
Bei der Einsetzbewegung wird dem Einsetz- und Abstreifwerkzeug ab dem Moment, an dem der Kantenschutz
4 die zu schützende Kante 310 bzw. 320 erreicht hat, ein erhöhter Widerstand entgegengesetzt. Damit
sich hierbei das Griffstück 7 am Grundkörper 50 nicht lockert, ist die durch die Gewindebohrung 70 und den
Gewindebolzen 71 gebildete Gewindeverbindung zwischen dem Griffstück 7 und dem kombinierten Einsetz-
und Atstreifwerkzeug so ausgebildet, daß die Richtung
72 der Gewindesteisung mit der Einsetzrichtung (Pfeil 22) des Kantenschutzes 4 übereinstimmt. Hierdurch
wird einerseits die Verbindung zwischen Grundkörper 50 und Griffstück 7 bei jedem Einsetzvorgang verbessert.
Was aber viel wichtiger ist, ist die Tatsache, daß auch diese Weise ein sicheres und einwandfreies Aufschieben
des Kantenschutzes 4 auf die zu schützende Kante erzielt wird.
Zum Abstreifen des Kantenschutzes wird das Griffstück 7 aus der in F i g. 7 mit durchgezogener Linie dargestellten
Position in die gestrichelt angedeutete Position T gebracht. Wie ein Vergleich des die Abstreifrichtung
kennzeichnenden Pfeiles 23 mit der Richtung 72 der angedeuteten Gewindesteigung zeigt, würde ein der
Bewegung in Richtung des Pfeils 23 entgegenstehender fester Widerstand eine Lockerung des Griffstückes 7
zur Folge haben. Der Kantenschutz 4 setzt jedoch der Abstreifbewegung einen derart geringen Widerstand
17
entgegen, daß das Griffstück 7 nicht gelockert wird,
sondern fest mit dem Grundkörper 50 verbunden bleibt.
Die vorstehende Beschreibung zeigt, daß das Einsetzwerkzeug,
das Abstreifwerkzeug und auch das kombinierte Einsetz- und Abstreifwerkzeug in vielfacher Weise
abgewandelt werden können. So ist es nicht unbedingt erforderlich, daß die Aufnahmekehle 6 durch einen
Permanentmagneten 61 bzw. durch zwei Teilmagneten 65 und 66 und eine im Winkel hierzu angeordnete
Anschlagfläche 63 eines Anschlages 60 gebildet wird. >.o Vielmehr sind auch andere Ausbildungen möglich.
Die F i g. 7 und 8 zeigen eine derartige Abwandlung eines kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeuges 8.
Dieses Werkzeug 8 besitzt einen zylindrischen Grundkörper 80 mit einer Gewindebohrung 70, in welche ein
Griffstück 7 mit seinem Gewindebolzen 71 wahlweise vom einen oder anderen Stirnende aus eingeschraubt
werden kann. Die Aufnahmekehle 9 wird bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine im wesentlichen tangentiale
Stützfläche 92 im Grundkörper 80 gebildet, die an einer im wesentlichen radialen Anschlagfläche endet
Auf ihrer dem Einsatz 3 zugewandten Seite, d. h. auf ihrer radial außenliegenden Seite, wird die Aufnahmekehle
9 durch einen federnden Anschlag 90 begrenzt, der beispielsweise auf den Grundkörper 80 aufgeschraubt
ist und die zylindrische Anlagefläche 51 des Grundkörpers 80 überragt
Die Stützfläche 92, welche zusammen mit dem federnden Anschlag 90 die Aufnahmekehle 9 bildet, weist
wiederum eine Länge C auf, die im wesentlichen der Länge/des Kantenschutzes 4 entspricht Auf diese Weise
wird durch die -Länge C ifi Verbihdung mit der Abstützlänge
A auch hier ein präzises Zuführen des Kantenschutzes 4 zur zu schützenden Kai.e 310 bzw. 320
erreicht
Der federnde Anschlag 90 weist auch bei diesem Ausführungsbeispiel
eine scharfe Abstreifkante 91 auf, so daß bei Auftreffen dieser Abstreifkante 91 auf den Kantenschutz
4 dieser sicher von der Kante 310 bzw. 320 entfernt wird. Der Kantenschutz 4 fällt dann, wie im
Zusammenhang mit dem manuellen Abstreifen beschrieben, nach Verlassen der Kante 310 bzw. 320 nach
unten.
Das Griffstück 7 ist in beiden erläuterten Ausführungsbeispielen als eine Art Sterngriff dargestellt, der
durch eine Gewindeverbindung mit dem Grundkörper 50 bzw. 80 verbunden ist. Natürlich kann das Griffstück
7 jede beliebige andere Form aufweisen und auch auf andere Weise mit dem Grundkörper 50 bzw. 80 verbunden
sein. Beispielsweise bietet sich eine Rastverbindung an, die gleichzeitig als Drehsicherung (z. B. Vierkant)
ausgebildet ist.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
55
60
65
Claims (20)
1. Auflöseeinrichtung für eine Offenend-Spinnvorrichtung
mit einem Gehäuse, dessen Stirnwände durch eine ortsfeste Stirnwand zur Lagerung einer
Auflösewalze sowie durch einen Deckel gebildet werden und in dessen Innenraum ein die Auflösewalze
autnehmender dünnwandiger Einsatz angeordnet ist, der Durchbrechungen aufweist, die mit Gehäuseöffnungen
korrespondieren, die den Innenraum mit anderen Teilen der Spinnvorrichtung verbinden, wobei
mindestens bei einer zum Abführen von Material aus dem Innenraum bestimmten Durchbrechung die
Kante, welche die Durchbrechung in bezug auf den Faserfluß stromabwärts begrenzt, die ihr zugeordnete
Gehäuseöffnung teilweise überdeckt, gekennzeichnet durch einen Kantenschutz (4),
der aus gebognem Blech besteht und zwei als Federklemme
ausgebildete Schenke! {40, 41) besitzt, mit welchen er elastisch auf diese Kante (310, 320)
aufschiebbar ist und dessen Länge (I) im wesentlichen der Länge (L) der zu schützenden Kante (310,
320) entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blechstärke (d)des Kantenschutzes (4) geringer ist als die Blechstärke (e) des dünnwandigen
Einsatzes (3).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Innenraum (10) des
Gehäuses (1) abgewandte Schenkel (41) des Kantenschutzes (4) einen Endabschniti (43) aufweist, der
von dem dem Innenraum (10V zugewandten Schenkel (40) absteht.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der An-Sprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Innenraum (10) des Gehäuses (1) zugewandte
Schenkel (40) des Kantenschutzes (4), in Umfangsrichtung des Innenraumes (10) gesehen, eine größere
Länge (g) aufweist als der dem Innenraum (10) abgewandte Schenkel (41).
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß durch
die Stärke des sich im Innenraum (10) des Gehäuses (I) befindlichen Schenkels (41) des Kantenschutzes
(4) der Abstand zwischen der Umfangswand (33) und den Garniturspitzen (20) der Auflösewalze (2) im
Bereich der zu schützenden Kanten festlegbar ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein in den Einsatz
(3) des Gehäuses (1) einbringbares und mit einer Anlagefläche (51) längs der Umfangswand (33) bewegbares
Einsetzwerkzeug mit einer Aufnahmekehle (6, 9) zur vorübergehenden Aufnahme des Kantenschutzes
(4), wobei die Aufnahmekehle (6,9), die in Umfangsrichtung der Umfangswand (33) der zu
schützenden Kante (310, 320) zugewandt ist, durch einen die Anlagefläche (51) des Einsetzwerkzeuges
überragenden Anschlag (60,90) begrenzt ist und eine im wesentlichen der Länge f/)des Kantenschutzes
(4) entsprechende Länge (C) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlagefläche (51) die Aufnahmekehle (6, 9) an ihren Enden umgreift und die dem
Einsatz (3) gegenüberliegende Stützfläche (62) der Aufnahmekehle (6,9) im wesentlichen um die Blechstärke
(d)des Kantenschutzes (4) gegenüber der Anlagefläche(5I)zurückgesetzt
angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekehle (9) auf ihrer
dem Einsatz (3) zugewandten Seite durch einen federnden Anschlag (90) begrenzt ist
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekehle (6) auf ihrer
dem Einsatz (3) gegenüberliegenden Seite durch einen Permanentmagneten (61 bzw. 65, 66) und auf
ihrer dem Einsatz (3) zugewandten Seite durch eine im wesentlichen senkrecht zur Umfangswand (33)
angeordnete Anschlagfläche (63) begrenzt wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet Ίη zwei
Teilmagneten (65, 66) unterteilt ist, die im Abstand (c) voneinander an den beiden Enden der Aufnahmekehle
(6) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10, mit einer allseits umschlossenen
Durchbrechung im Einsatz, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsetzwerkzcug zwischen seiner Aufnahmekehle
(6, 9) und seinem der ortsfesten Stirnwand (16) des Gehäuses (1) zugewandten Stirnende
eine Abstützlänge (A) aufweist, die im wesentlichen dem Abstand (a) zwischen Stirnwand (16) und
Durchbrechung (310,320) entspricht
12. Vorrichtung «ach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein in den
Einsatz (3) des Gehäuses (1) einbringbares und mit einer Anlagefläche (51) längs der Umfangswand (33)
bewegbares Abstreifwerkzeug mit einer die Anlagefläche (51) des Abstreifwerkzeuges überragenden,
der zu schützenden Kante (310,320) in Umfangsrichtung der Umfangswand (33) abgewandten, scharfen
Abstreifkante (67,91).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abstreifwerkzeug in Abstreifrichtung vor der Abstreifkante (67,91) einen Permanentmagneten
(61 bzw. 65,66) trägt.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 13, gekennzeichnet durch ein kombiniertes
Einsetz- und Abstreifwerkzeug (5,8).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das kombinierte Einsetz- und Abstreifwerkzeug
(5,8) um 180° gedreht in den Einsatz (3) des Gehäuses (1) einbringbar ist, wobei der Anschlag
(60, 90) mit einer die Anlagefläche (51) überragenden scharfen Abstreifkante (67, 91) versehen
ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, mit einer im Abstand mittig zwischen den beiden Stirnwänden
des Gehäuses angeordneten Durchbrechung, dadurch gekennzeichnet, daß das kombinierte Einsctz-
und Abstreifwerkzeug (5, 8) beidseitig der Aufnahmekehle (6, 9) eine dem Abstand (a, b) zwischen
Durchbrechung (310, 320) und Stirnwand (16) entsprechende Abstützlänge (A, B) besitzt.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
zur Anlage an die Umfangswand (33) des Einsatzes (3) bringbare Anlagefläche (51) der Krümmung der
Umfangswand (33) im wesentlichen angepaßt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17. dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (51) die Aufnahmekehle
(6,9) an ihren Enden umgreift und in Richtung zur Aufnahmekehle (6, 9) in die Auflaufflächc
(52,53 bzw. 82,83) übergeht.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 18, gekennzeichnet durch ein
Griffstück (7), das wahlweise an dem einen oder anderen Stirnende des kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzeuges
(5,8) befestigt werden kann.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine Gewindeverbindung (70, 71) zwischen
dem Griffstück (7) und dem kombinierten Einsetz- und Abstreifwerkzetig (5, 8), wobei die Richtung
(72) der Gewindesteigung mit der Einsetzrichtung (22) des Kantenschutzes (4) übereinstimmt
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Also Published As
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