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Automatisches Motorabschalt/Wiederanlaßsystem
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Die Erfindung bezieht sich auf ein automatisches Motorabschalt/ Wiederanlaßsystem,
mit dessen Hilfe ein Motor unter vorgegebenen Bedingungen automatisch abschaltbar
und sodann unter anderen vorgegebenen Bedingungen wieder anlaßbar ist.
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Bekanntermaßen können Fahrzeuge, wie Kraftfahrzeuge, mit einem automatischen
Motorabschalt/Wiederanlaßsystem ausgestattet werden, durch das der Motor in Abhängigkeit
vom Vorliegen verschiedener, Fahrzeugfunktionen betreffender Daten automatisch abgeschaltet
und wieder angelassen werden kann.
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Aus der Sicht der eigentlichen Funktion eines Fahrzeuges ist das Weiterlaufen
des Motors im Stillstand des Fahrzeuges unlogisch und unwirtschaftlich. Im Stadtverkehr
wird der Motor jedoch beim Halten des Fahrzeuges an einer Kreuzung während des Wartens
auf ein Verkehrssignal fast nie abgeschaltet, da die erforderliche Haltezeit sehr
kurz und das erforderliche manuelle Wiederanlassen des Motors beim Anfahren mit
Schwierigkeiten verbunden ist und das Anfahren des Fahrzeuges verzögert.
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Obwohl die jeweiligen Stillstandszeiten des Fahrzeuges nur lediglich
ein oder zwei Minuten betragen, führt ihre Häufigkeit insbesondere im Stadtverkehr
zu einer beträchtlichen Gesamtstillstandszeit, die üblicherweise bis zu 30 bis 40
% einer Gesamtbetriebsstunde im Großstadtverkehr betragen kann. Die während der
Haltezeiten im Leerlauf ausgestoßene Abgasmenge sowie der hierbei anfallende Brennstoffverbrauch
ist demzufolge nicht mehr vernachlässigbar.
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Aus diesem Grunde wird bei dem vorstehend genannten automatischen
Motorabschalt/Wiederanlaßsystem im Stadtverkehr beim Halten eines Kraftfahrzeuges
an einer Kreuzung oder dergleichen eine automatische Motorabschaltung vorgenommen,
woraufhin der Motor durch einen üblichen Anfahrvorgang, wie z.B. durch volles Durchtreten
eines Kupplungspedales, autolr;1tisch wieder angelassen werden kann. Mit Hilfe eines
solchen Motorabschalt/Wiederanlaßsystems kann der Motor somit ohne Belästigung des
Fahrers automatisch abgeschaltet und wieder angelassen und der Betrieb einer Brennkraftmaschine
damit auf die unbedinyt erforderliche Zeit beschränkt werden, so daß sich eine Abgasemissionssteuerung
in Verbindung mit einer beträchtlichen Brennstoffeinsparung erzielen läßt.
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Ein solches automatisches Motorabschalt/Wiederanlaßsystem ist mit
einem Hauptschalter versehen, durch dessen EIN/AUS-Betätigung das Motorabschalt/Wiederanlaßsystem
in Betrieb genommen oder außer Betrieb gesetzt werden kann. Darüberhinaus kann das
Motorabschalt/ Wiederanlaßsystem durch Offenen einer dem Fahrersitz zugeordneten
Fahrzeugtür außer Betrieb gesetzt werden. Zu diesem Zweck ist ein Türsensor vorgesehen,
der ein Öffnen der dem Fahrersitz zugeordneten Fahrzeugtür ermittelt unG dadurch
das Motorabschalt/Wiederanlaßsystem automatisch außer Betrieb setzt. Dieser Türsensor
wird von einem Türschalter gebildet, der jedoch nicht mit dem Schalter identisch
ist, über den beim Öffnen der dem Fahrersitz zugeordneten Fahrzeugtür eine Innenraumbeleuchtung
eingeschaltet wird. Aus diesem Grunde muß ein zusätzlicher Türschalter vorgesehen
werden, was nachteiligerweise die Herstellungskosten erhöht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein automatisches
Motorabschalt/Wiederanlaßsystem derart auszugestalten, daß eine geringere Anzahl
an Bauelementen erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird mit den in den Patentansprüchen angegebenen Mitteln
gelöst.
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Erfindungsgemäß ist somit eine Einrichtung zum Setzen und Aufheben
einer Funktion zum automatischen Motorabschalten unter vorgegebenen Bedingungen
und sodann automatischen Wiederanlassen des Motors unter anderen vorgegebenen Bedingungen
vorgesehen, wobei ein der Fahrersitztür zugeordneter Türsensor, mit dessen Hilfe
diese Funktion aufgehoben werden kann, von einem Türschalter gebildet wird, der
die Fahrzeuginnenbeleuchtung in Abhängigkeit vom Öffnen der Fahrersitztür einschaltet.
Auf diese Weise wird der in Abhängigkeit vom Öffnen der Fahrersitztür betätigbare
übliche Türschalter für die Innenraumbeleuchtung gleichzeitig als Meßfühler zur
Aufhebung des Einschaltzustandes der automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
verwendet, so daß sich die Anzahl der für das Motorabschalt/Wiederanlaßsystem erforderlichen
Bauteile verringern und damit die Herstellungskosten senken lassen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen: Figur 1 ein Blockschaltbild
eines Ausführungsbeispieles des automatischen Motorabschalt!Wiederanlaßsystems;und
Figur 2 ein Schaltbild zur Veranschaulichung der Anordnung des der Fahrersitztür
zugeordneten Meßfühlers.
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In Figur 1, die ein vorzugsweise verwendetes Ausführungsbeispiel des
automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßsystems veranschaulicht, bezeichnet die Bezugszahl
2 allgemein eine Vielzahl von Meßfühlern bzw. Sensoren zur Ermittlung verschiedener,
die Funktionen eines
Fahrzeuges betreffender Daten, während die
Bezugszahl 4 eine Steuereinheit bezeichnet, die das Abschalten und Wiederanlassen
des Fahrzeugmotors in Abhängigkeit-von vorgegebenen Bedingungen und dergleichen
steuert.
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Nachstehend wird näher auf die verschiedenen Meßfühler und Sensoren
eingegangen. Ein Zundungssensor 6 findet für die Ermittlung Verwendung, ob ein Zündschloßschalter
eine Startstellung einnimmt oder nicht. Wenn der Zündschloßschalterin die Startstellung
geschaltet wird, gibt der Zündungssensor 6 ein Zündungsmeßsignal 102 ab.
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Ein der FahrersitztUr zugeordneter Türsensor 8 dient zu Ermittlung
des geöffneten oder geschlossenen Zustandes der Fahrersitztür und gibt bei Uffnung
der Fahrersitztür ein Öffnungsmeßsignal 104 ab.
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Ein Spannungssensor 10 dient zur Ermittlung der Quellenspannung des
automatischen Motorabschalt/bliederanlaßsystems und gibt ein Spannungsmeßsignal
10G ab, wenn die Quellenspannung einen vorgegebenen Wert erreicht oder darunter
liegt.
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Ein Linksabbiegungssensor 12 (Rechtsabbiegungssensor im Falle von
Linksver.xehr) dient zur Ermittlung von Fahrzeug-Linksabbiegungsdaten sowie bei
einer Linksabbiegungsanzeigelampe auftretenden Stördaten und gibt bei Ermittlung
einer dieser Datenarten ein Linksabbiegungsmeßsignal 108 ab.
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Ein Scheibenwischersensor 14 dient zur Ermittlung des jeweiligen Betriebszustandes
einer Scheibenwischeranlage und gibt bei in Betrieb befindlicher Scheibenwischeranlage
ein Scheibenwischermeßsignal 110 ab.
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Ein Frontscheinwerfersensor 16 dient zur Ermittlung des Einschaltzustandes
der Frontscheinwerfer und gibt beim Einschalten der Frontscheinwerfer ein Frontscheinwerfermeßsignal
112 ab.
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Ein Klimaanlagensensor 18 dient zur Ermittlung des Betriebszustandes
einer Klimaanlage und gibt bei in Betrieb befindlicher Klimaanlage ein Klimaanlagenmeßsignal
114 ab.
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Ein oberer Kupplungsfühler 20 und ein unterer Kupplungsfühler 21 finden
für die Ermittlung Verwendung, ob das Kupplungspedal betätigt ist oder nicht. Wenn
das Kupplungspedal mehr als 30 % des vollen Pedalweges durchgetreten wird, gibt
der obere Kupplungsfühler 20 ein oberes Kupplungsbetriebsmeßsignal 116 ab, während
bei voll durchgetretenem Kupplungspedal ein unteres Kupplungsbetriebsmeßsignal 118
von dem unteren Kupplungsfühler 21 abgegeben wird.
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Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor
22 ermittelt, der ein entsprechendes Fahrzeuggeschwindigkeitsmeßsignal abgibt.
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Die Motordrehzahl wird von einem Motordrehzahlsensor 24 ermittelt,
der ein entsprechendes Motordrehzahlmeßsignal 122 abgibt.
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Ein Oldruckfühler 26 findet für die Ermittlung Verwendung, ob ein
Öldruckschalter eingeschaltet hat oder nicht, in welchem Falle ein Motorabschaltermittlungssignal
124 zur Anzeige eines Motorstillstandes abgegeben wird.
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Ein Wassertemperaturfühler 28 findet für die Ermittlung Verwendung,
ob die Motorkühlwassertemperatur innerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereiches
von z.B. 75" C bis 105° C verbleibt oder nicht, und gibt ein Wassertemperaturmeßsignal
126 ab, wenn die Kühlwassertemperatur nicht innerhalb des vorgegebenen Temperaturbereiches
liegt.
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Ein Stromerzeugungssensor 30 dient zur Ermittlung des Stromerzeugungszustandes
eines Generators und gibt ein dem Stromerzeugungszustand des Generators entsprechendes
Meßsignal 128 ab.
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Ein Steigungs/Gefällefühler 60 findet für die Ermittlung Verwendung,
ob die Steigung bzw. das Gefälle einer Fahrbahn, auf der das Fahrzeug zum Stillstand
gebracht wird, einen vorgegebenen Wert von z.B.
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2" überschreitet oder nicht, wobei im Falle einer überschreitung des
vorgegebenen Wertes ein Steigungs/Gefällemeßsignal 130 abgegeben wird.
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Ein Leerlaufsensor 62 findet fUr die Ermittlung Verwendung, ob sich
der Motor im Leerlaufzustand befindet oder nicht, und gibt im Leerlauf des Motors
ein Leerlaufmeßsignal 132 ab.
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Ein Nebelscheinwerfersensor 64 findet für die Ermittlung Verwendung,
ob eine Nebelscheinwerferanlage in Betrieb genommen ist oder nicht und gibt bei
in Betrieb befindlicher Nebelscheinwerferanlage ein Nebe Ischei nwerfernlel3signal
134 ab.
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Die Bezugszahl 32 bezeichnet einen Hauptschalter durch den eine automatische
Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion gesetzt bzw. eingeschaltet oder aufgehoben bzw.
abgeschaltet werden kann. Wenn der Hauptschalter 32 nach einem in üblicher Weise
erfolgten Anlassen des Motors betätigt bzw. gedrückt wird, wird die automatische
Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion gesetzt bzw. eingeschaltet. Wird der Hauptschalter
32 im Einschaltzustand der Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion erneut betätigt bzw.
gedrückt, so wird die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion aufgehoben.
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Zur Ermöglichung eines Setzens bzw. Einschaltens der automatischen
Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion muß eine UND-Verknüpfung der folgenden fünf Bedingungen
erfüllt sein: 1. Die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion ist aufgehoben
bzw. abseschaltet.
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2. Der Hauptschalter 32 zum Setzen bzw. Einschalten der automatischen
Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion ist geschlossen bzw. eingeschaltet.
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3. Der Motor dreht sich mit einer Drehzahl von z.B. 400 + 50 minze
oder mehr.
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4. Der Generator erzeugt Strom.
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5. Die dem Fahrersitz zugeordnete Fahrzeugtür ist geschlossen.
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Die Steuereinheit 4 umfaßt zur Steuerung des Abschaltens und Anlassens
des Motors auf der Basis vorgegebener Bedingungen in Abhängigkeit von den über die
jeweiligen Meßfühler und Sensoren ermittelten Daten eine Zentraleinheit CPU, einen
Festspeicher ROM, einen Direktzugriffsspeicher RAM und eine Eingabe/Ausgabe-Schnittstellenschaltung
I/O.
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Wenn von den vorgegebenen Bedingungen eine UND-Verknüpfung der nachstehenden
Bedingungen 1 bis 13 erfüllt ist, wird eine automatische Motorabschaltung vorgenommen:
1. Die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion ist gesetzt bzw. eingeschaltet.
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2. Die Motordrehzahl weist einen vorgegebenen Wert von z.B. 850 min
oder weniger auf.
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3. Sowohl der obere Kupplungsfühler 20 als auch der untere Kupplungsfühler
21 sind abgeschaltet, d.h., das Kupplungspedal ist nicht bis zu einem vorgegebenen
Betrag oder mehr durchgetreten.
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4. Der Linksabbiegungssensor 12 ist abgeschaltet, d.h., es wird kein
Linksabbiegungssignal abgegeben.
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5. Die Frontscheinwerfer sind abgeschaltet.
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6. Die Scheibenwischeranlage ist abgeschaltet.
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7. Der Wassertemperaturfühler 28 ist abgeschaltet, d.h., die Motorkühlwassertemperatur
bleibt innerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches von z.B. 75" C bis 105° C.
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8. Die Klimaanlage ist abgeschaltet.
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9. Nach einem Anlassen des Motors durch die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
ist eine vorgegebene Zeitdauer von z.B. vier Sekunden verstrichen.
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10. Das Fahrzeug befindet sich im Stillstand.
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11. Der Steigungs/Gefällefühler 60 ist abgeschaltet.
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12. Der Leerlaufsensor 62 ist abgeschaltet.
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13. Der Nebelscheinwerfersensor 64 ist abgeschaltet.
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Von den vorstehend beschriebenen Bedingungen ist die Bedingung 2,
daß die Motordrehzahl einen Wert von 850 min 1 oder weniger aufweist, unter Berücksichtigung
der Tatsache vorgegeben, daß bei einem Schnellauf keine automatische Motorabschaltung
erfolgen soll, während die Bedingung 3 aus dem Grund vorgesehen ist, daß das Kupplungspedal
nur bei einem Anlassen des Motors oder einem Gangwechsel beim Schalten betätigt
werden kann und bei diesem Ausführungsbeispiel der Motor durch Betätigung des Kupplungspedales
wieder angelassen werden kann.
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Die Bedingung 4 ist vorgegeben, da der Fahrer bei einem Linksabbiegen
(Rechtsabbiegen) des Fahrzeuges seine Aufmerksamkeit auf etwaige entgegenkommende
Kraftfahrzeuge und dergleichen richten muß und unter diesen Umständen eine Motorabschaltung
unzweckmäßig ist. Die Bedingungen 5, 6, 8 und 13 zur Beurteilung einer Motorabschaltung
sind vorgegeben, um eine übermäßige Entladung der Batterie aufgrund einer Motorabschaltung
bei hoher elektrischer Last zu verhindern.
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Die Bedingung 7 ist zur Verhinderung einer Motorabschaltung in einem
niedrigen oder hohen Temperaturbereich des Motorkühlwassers vorgegeben, da ein Anlassen
des Motors in solchen Temperaturbereichen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die
Bedingung 9 dient zur Verhinderung einer Wiederholung des automatischen Abschaltens
und Wiederanlassens des Motors innerhalb einer kurzen Zeitdauer. Die Bedingung 10,
daß sich das Fahrzeug im Stillstand befindet, wird in Abhängigkeit vom Auftreten
einer Pegeländerung des Ausgangssignales (Impulsfolgesignal) des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors
22 ermittelt.
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Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel des automatischen
Motorabschalt/Wiederanlaßsystems dienen somit das Motordrehzählsignal und das als
Funktion der Betätigung des Kupplungspedales erzeugte Kupplungsbetriebsmebsignal
als Bedingungen für die Beurteilung, ob der Motor automatisch abgeschaltet werden
soll oder nicht.
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Wenn eine UND-Verknüpfung der nachstehenden Bedingungen 1 bis 4 erfüllt
ist, wird der Motor automatisch wieder angelassen.
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1. Die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion ist gesetzt
bzw. eingeschaltet.
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2. Die Motordrehzahl liegt unter einer Solldrehzahl von z.B.
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50 min oder weniger.
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3. Der Generator erzeugt keinen Strom.
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4. Der untere Kupplungsfühler ist eingeschaltet, d.h., das Kupplungspedal
ist voll durchgetreten.
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Die vorstehend genannten Bedingungen 2 und 3 dienen zur Beurteilung
eines Motorstillstandes. Das Motordrehzahlsignal findet in Verbindung mit dem Generatorzustandssignal
Verwendung, da auf diese Weise auch dann eine zuverlässige Beurteilung der Motordrehbewegung
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folgen kann, wenn eines der beiden Signale der Steuereinheit
4 nicht zugeführt wird.
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Die Aufhebung bzw. Abschaltung der gesetzten bzw. eingeschalteten
automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion erfolgt folgendermaßen: A) Aufhebung
durch manuelle Betätigung: Wenn nach einer Betätigung des Hauptschalters 32 dieser
erneut betätigt wird, wird die gesetzte bzw. eingeschaltete automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
aufgehoben.
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B) Automatische Aufhebung: 1. Wenn der Motor durch manuelle Betätigung
des Zündschloßschalters wieder angelassen wird; 2. wenn die dm Fahrersitz zugeordnete
Fahrzeugtür geöffnet wird; 3. wenn die Batteriespannung abgefallen ist; und 4. wenn
eine vorgegebene Zeitdauer von z.B. zwei Sekunden verstrichen ist, bis die Motordrehzahl
bei einem Wiederanlassen des Motors durch die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
einen bestimmten Wert von z.B. 550 min 1 erreicht.
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In sämtlichen vorstehend genannten Fällen wird die Motorabschalt/
Wiederanlaßfunktion automatisch aufgehoben bzw. abgeschaltet. Die vorstehend genannte
Bedingung 1 ist für den Fall vorgegeben, daß bei einem Wiederanlassen des Motors
durch manuelle Betätigung des Zündschloßschalters trotz vorher automatisch erfolgter
Motorabschaltung durch die Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion diese aufgehoben werden
muß, damit eine erneute Betätigung des Anlassers durch die automatische Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
verhindert wird.
Die Bedingung 2 ist unter Berücksichtigung eines
Fahrerwechsels vorgegeben und beinhaltet eine Aufhebung der automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
bei einer Betätigung des Türschalters, so daß ein mit der automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
nicht vertrauter neuer Fahrer nicht verwirrt werden kann. Die Bedingung 3 ist vorgegeben,
da bei Aufrechterhaltung des Einschaltzustandes der automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion
bei abgefallener Batteriekapazität ein Wiederanlassen des Motors mit Schwierigkeiten
verbunden ist. Gleichermaßen ist die Bedingung 4 unter Berücksichtigung einer verringerten
Batteriekapazität vorgegeben und beinhaltet eine Aufhebung der automatischen Motorabschalt/
Wiederanlaßfunktion, wenn der Motor bei Vorliegen der Bedingung 4 wieder angelassen
wird, so daß der Motor danach nur noch mit Hilfe des üblichen Zündschloßschalters
angelassen und zum Stillstand gebracht werden kann.
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Bei dem automatischen Motorabschalt/Wiederanlaßsystem gemäß Figur
1 sind darüberhinaus Signale in die Auswertung einbezogen, die die Verwendung der
Klimaanlage sowie der Nebelscheinwerferanlage beinhalten. Bei Fahrzeugen, die nicht
mit derartigen Einrichtungen ausgestattet sind, entfällt natürlich das Erfordernis,
solche Signale in die Steuerung einzubeziehen.
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Wenn der Hauptschalter 32 gedrückt wird, wird eine Anzeigeeinrichtung
34 zur Einschaltung einer Betriebsanzeigelampe betätigt, während bei erneutem Drücken
des Hauptschalters 32 die Betriebsanzeigelampe abgeschaltet wird. Bei automatischer
Aufhebung der Motorabschalt/Wiederanlaßfunktion wird eine Warneinrichtung 36 zur
Abgabe eines Summtons oder dergleichen betätigt.
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Wenn die vorstehend beschriebenen Bedingungen für eine automatische
Motorabschaltung erfüllt sind, gibt die Steuereinheit 4 ein Motorabschaltsteuersignal
200 ab. Ein Motorabschaltstellglied 40 dient zur Abschaltung des Motors 38 in Abhängigkeit
von dem Motorabschaltsteuersignal 200. Das Motorabschaltste7lglied 40 umfaßt ein
Brenn-
stoffunterbrechungsrelais 42, eine Brennstoffunterbrechungseinrichtung
44, eine Zündanlage 46 und dergleichen, mit deren Hilfe der Motor 38 in Abhängigkeit
von dem Motorabschaltsteuersignal 200 zum Stillstand gebracht wird. Das heiß, wenn
das Brennstoffunterbrechungsrelais 42 in Abhängigkeit von dem Motorabschaltsteuersignal
200 betätigt wird, wird durch die Brennstoffunterbrechungseinrichtung 44 einerseits
die Brennstoffzufuhr zum Motor 38 und durch die Zündanlage 46 andererseits die Stromzufuhr
zu einer Zündspule unterbrochen, wodurch der Motor zum Stillstand gelangt und die
Motorabschaltlümpe der Anzeigeeinrichtung 34 zur Anzeige der automatischen Motorabschaltung
eingeschaltet wird.
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Zum erneuten Anfahren des im Stillstand befindlichen Fahrzeuges findet
das von dem unteren Kupplungsfühler 21 abgegebene Meßsignal Verwendung. Das heißt,
wenn das untere Kupplungsbetriebsmeßsignal 118 von dem unteren Kupplungsfühler 21
abgegeben wird, gibt die Steuereinheit 4 ein Motoranlal3steuersignal 202 ab. Ein
Motoranlaßstellgl ied 48 dient zum Anlassen des Motors 38 in Abhängigkeit von dem
Motoranlaßsteuersignal 202. Das Motoranlaßstellglied 48 umfaßt ein Anlasserrelais
50 sowie'einen Anlasser 52 und dergleichen und ist derart aufgebaut, daß bei Betätigung
des Anlasserrelais 50 in Abhängigkeit von dem Motoranlaßsteuersignal 202 der Anlasser
52 zum Starten des Motors 38 betätigt wird.
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Wenn der Motor 38 in Betrieb genommen wird, wird die Motorabschaltanzeigelampe
der Anzeigeeinrichtung 34 abgeschaltet.
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Das automatische Motorabschalt/Wiederanlabsystem wird somit in der
vorstehend beschriebenen Weise durch den Hauptschalter 32 betätigt und führt eine
Abschaltung des Motors 38 durch, wenn die vorstehend beschriebenen Bedingungen für
eine automatische Motorabschaltung erfüllt sind. Der Motor kann nur bei einer Betätigung
des Kupplungspedales wieder angelassen werden.
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Sind die vorstehend beschriebenen Bedingungen für eine automatische
Motorabschaltung
nicht erfüllt, kann keine automatische Abschaltung des Motors erfolgen, so daß eine
entsprechende Fahrsicherheit gewährleistet ist.
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Darüberhinaus findet ein Türschalter, der zum Einschalten der Innenraumbeleuchtung
des Fahrzeuges bei Öffnung der dem Fahrersitz zugeordneten Fahrzeugtür dient, zusätzlich
als Fahrersitztürsensor Verwendung, wodurch ein ausschließlich als Fahrersitztürsensor
verwendeter Türschalter entfallen kann.
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Ein Ausführungsbeispiel dieser Anordnung ist in Figur 2 dargestellt,
wobei von vier Türschaltern SW1 bis SW4 der Türschalter SW1 zusätzlich als Fahrersitztürsensor
für das automatische Motorabschalt/ Wiederanlaßsystem Verwendung findet. Wenn eine
der Fahrzeugtüren geöffnet wird. wodurch einer der Türschalter SW1 bis SW4 geschlossen
wird und in Innenraumbeleuchtungsschalter SW5 die in Figur 2 veranschaulichte Stellung
einnimmt, wird eine Innenraumlampe L1 eingeschaltet. Der Fahrersitztürsensor 8 umfaßt
einen Transistor Trl, den Türschalter SW1, eine zwischen den Türschalter SW1 und
den Innenraumbeleuchtungsschalter SW5 geschaltete Diode D1 sowie Widerstände R1
bis R4 und gibt über einen mit dem Kollektor des Transistors Trl verbundenen Ausgang
T1 ein Türöffnungssignal mit einem dem Widerstand R4 entsprechenden Pegel ab, wenn
der Türschalter SW1 durch offenen der Fahrersitztür geschlossen wird. Wenn der Ausgang
T1 mit der Steuereinheit 4 verbunden wird, kann die Steuereinheit 4 die automatische
Motorbschalt/Wiederanlabfunktion in Abhängigkeit von einem Uffnungsvorgang der Fahrersitztür
aufheben.
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Durch diese Anordnung wird somit nur durch Öffnung der Fahrersitztür
das Türöffnungssignal von dem Türsensor 8 abgegeben, so daß der Fahrersitztürschalter
SW1 zusätzlich den Türsensor 8 bilden kann, ohne daß hierfür ein spezieller Türschalter
vorgesehen werden muß.