-
-
Gerät zum Behandeln von Zahnersatz teilen
-
Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Behandeln von Zahnersatzteilen,
wie Kronen, einzelnen Zähnen, Brücken, Gebißteilen oder ganzen Gebissen, der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung. Derartige Geräte werden in
der Dentalpraxis dazu verwendet, die Polymer-Massen, aus denen derartige Zahnersatiteile
hergestellt werden und die aufgrund der Eigenfarbe von in ihnen enthaltenen Polymerisationsinitiatoren
einen unerwünschten Gelbstich aufweisen, durch eine mittels Bestrahlung bewirkte
irreversible Reaktion dauerhaft auf einen der natürlichen Zahnfarbe entsprechenden
Farbton zu bleichen. Diese Bestrahlung, die mit einem Spetralbereich von ca. 400
bis ca. 500 nm (bei einem Maximum von ca. 460 nm) arbeitet, ergibt außerdem eine
erwünschte Nachpolymerisation des Materials.
-
Bei einem aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift Nr. 8 007 265
bekannten Bestrahlungsgerät der eingangs bezeichneten Gattung ist eine Aufnahme
für die Zahnersatz teile in einer Schublade angeordnet, die sich derart in ein Gehäuse
einschieben läßt, daß sich die Aufnahme im geschlossenen Zustand der Schublade unterhalb
einer Lampe befindet. Ein die Lampe umgebender-paraboloidförmiger Reflektor reflektiert
den gewünschten Spektralteil der von der Lampe emittierten Strahlung senkrecht nach
unten, während er den Strahlungsanteil mit gegenüber dem gewünschten Spektralbereich
höherer Wellenlänge transmittiert. In der Schublade ist ein die Aufnahme umgebender
zweiter Reflektor angeordnet, der so gestaltet ist, daß er das von dem ersten Reflektor
empfangene, im wesentlichen parallele Strahlenbündel diffus reflektiert, so daß
eine gleichmäßige Bestrahlung im wesent-
lichen der gesamten Oberfläche
des auf der Aufnahme befindlichen Zahnersatzteils erreicht wird.
-
Der bei dem bekannten Gerät erforderliche Schubladen-Mechanismus
bedingt. einen gewissen Konstruktionsaufwand.
-
Ferner kann es beim Einschieben der Schublade vorkommen, daß sich
das Zahnersatzteil aus seiner ursprünglich gewählten, für die Bestrahlung günstigsten
Position verlagert. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn die Schublade mit
einem sie in der geschlossenen Stellung haltenden Einrastmechanismus versehen ist.
Bei unsachgemäßer Handhabung kann es ferner vorkommen, daß die Schublade nicht vollständig
geöffnet wird oder sich nur schwer vollständig öffnen läßt, so daß die Zahnersatzteile
beim Einlegen oder Herausnehmen beschädigt werden können.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bestrahlungsgerät der
eingangs bezeichneten Gattung zu schaffen, das bei einfacherem Aufbau eine leichtere
Handhabung gestattet, wobei insbesondere unerwünschte Bewegungen der an den Behandlungsort
eingebrachten Zahnersatzteile vermieden werden.
-
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Kennzeichenteil
des Patentanspruchs 1 angegeben. Danach ist die Aufnahme für das jeweilige Zahnersatzteil
innerhalb des Gerätegehäuses stationär und durch eine darüber befindliche'öffnung
in einer für die Handhabung sehr bequemen Richtung von schräg oben her zugänglich.
Der an der Öffnung vorgesehene Spiegel, der die Strahlung der Lampe auf die Aufnahme
zu umlenkt und der in einer Weise bewegbar ist, daß er die Öffnung zum Einlegen
und zur Entnahme der Zahnersatzteile freigibt, läßt sich ohne weiteres so gestalten,
daß Erschütterungen des Gerätes bei seiner Bewegung, die zu einer Verlagerung der
Zahnersatzteile führen könnten, vermieden werden. Eine besonders vorteilhafte Gestaltung
ist dabei im Anspruch 2 angegeben.
-
Die Weiterbildung der Erfindung nach den Ansprüchen 3
und
4 ergibt bei noch gleichmäßigerer Bestrahlung des jeweiligen Zahnersatzteils vor
allem den Vorteil, daß die Anzahl der unterschiedlichen Bauelemente verringert wird,
woraus eine Verringerung im konstruktiven Aufwand sowie in der Lagerhaltung von
Ersatzteilen resultiert. Die Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 ist unter
dem Gesichtspunkt der einfachen Handhabung beim Ersatz der Lampen von Vorteil.
-
Ein weiterer Vorzug der erfindungsgemäßen Konzeption macht sich in
der Weiterbildung nach Anspruch 6 bemerkbar, weil die die stationäre Aufnahme enthaltende
Kammer mit geringerem baulichen Aufwand vakuumdicht verschließbar ist, als es bei
dem bekannten Gerät mit Schublade der Fall ist.
-
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert,
die einen schematischen Vertikalschnitt durch ein Bestrahlungsgerät zeigt.
-
Gemäß der Zeichnung umfaßt das Bestrahlungsgerät ein Gehäuse 50,
das an seiner Vorderseite eine um seine obere horizontale Kante schwenkbare Klappe
51 aufweist. Ein hinter der Klappe 51 liegender Teil des Gehäuses 50 ist als vakuumdichte
Kammer 53 ausgebildet und enthält eine generell becherförmige Aufnahme für das jeweilig
zu behandelnde Zahnersatzteil mit verspiegelter Innenfläche. Die Aufnahme 52 ist
bei geöffneter Klappe 51 von außen her leicht zugänglich. Die Kammer 53 weist insgesamt
vier Öffnungen auf, von denen eine durch die Klappe 51 verschließbar und durch eine
Dichtung 54 abgedichtet ist, während zwei weitere Öffnungen durch Glasplatten 55,
55' aus hoch-strahlungsdurchlässigem und -wärmebeständigem Quarzglas sowie durch
Dichtungen. 56, 56 abgedichtet sind. In die vierte Öffnung ist ein Anschlußstutzen
57 eingesetzt, der mit einer nicht dargestellten, jedoch vorzugsweise in dem Gehäuse
50 untergebrachten Vakuumpumpe verbunden ist. Der Anschlußstutzen 57 weist ein Ventil
58 auf, um die Kammer 53 bei abgeschalteter Vakuumpumpe belüften zu können, damit
sich die Klappe
51 öffnen läßt.
-
In einer mittleren Bodenöffnung der Aufnahme 52 ist ein Glas tisch
59 angeordnet, auf der das Bestrahlungsobjekt angeordnet wird. Auch der Tisch 59
besteht aus hoch-strahlungsdurchlässigem Glas.
-
Hinter der Glasplatte 55 ist ein paraboloidförmiger Reflektor 12
gehaltert, in dessen zentrische Öffnung eine Lampe 11 derart eingesetzt ist, daß
sich ihre Wendel im Brennpunkt des elliptoidischen Reflektors befindet. Bei der
Lampe 11 handelt es sich vorzugsweise um eine Wolfram-Halogen-Niedervoltlampe, wie
sie sonst in Film- und Diaprojektoren verwendet wird. Der Reflektor 12 ist als selektierender
Reflektor ausgebildet, so daß er aus der von der Lampe 11 abgegebenen Gesamtstrahlung
nur den im gewünschten Wellenlängenbereich (ca. 400 bis ca. 500 nm) liegenden Spektralteil
reflektiert, den übrigen, außerhalb dieses Spektralbereichs liegenden Anteil der
Strahlung dagegen transmittiert. Ein derartiger Reflektor besteht beispielsweise
aus einem Quarzglas-Trägerkörper, auf dessen Innenfläche ein im Nutz-Wellenlängenbereich
reflektierendes Dünnschichtfilter aufgedampft ist. Ein derartiger selektierender
Reflektor wird insbesondere deshalb verwendet, weil ein großer Teil der Strahlung
der verwendeten Wolfram-Halogen-Lampe im Wellenlängenbereich oberhalb 500 nm liegt
und zu einem erheblichen Teil unerwünschte Wärmestrahlung darstellt, die vom Bestrahlungsobjekt
abgehalten werden soll.
-
Infolge der Paraboloidform des Reflektors 12 wird die Nutzstrahlung
als im wesentlichen paralleles Strahlenbündel nach vorne, und zwar entsprechend
der Orientierung des Reflektors 12 in horizontaler Richtung abgestrahlt, und dieses
Strahlenbündel wird durch einen an der Innenseite der Klappe 51 unter einem Winkel
von 450 bezüglich der H.orizontalen montierten Spiegel 60 auf die Aufnahme 52 senkrecht
nach unten umgelenkt. Der von dem Reflektor 12 transmittierte Spektralteil trifft
dagegen auf eine die Rückseite des Reflektors 12 umgebende trichterförmige Metallabschirmung
61, die ver-
hindert, daß diese transmittierte Strahlung, bei der
es sich vorwiegend um Wärmestrahlung handelt, auf die Innenflächen des Gehäuses
50 trifft.
-
Zwischen dem Reflektor 12 und der Glasplatte 55 ist ein Absorptionsfilter
35 angeordnet, dessen Filtereigenschaften so gewählt sind, daß etwa vom Reflektor
12 reflektierte unerwünschte Spektralteile an einem Eintritt in die Kammer 53 gehindert
werden. Aufgrund der selektierenden Wirkung des Reflektors 12 und des Absorptionsfilters
35 läßt sich die Temperatur des Bestrahlungsobjektes auch bei einer Bestrahlungsdauer
von üblicherweise 20 bis 30 min ohne weiteres unter 500C halten.
-
Unter dem Glastisch 59 ist ein zweiter Reflektor 12' mit einer zweiten
Lampe 11' und einer zweiten Metallabschirmung 61' angeordnet, wobei diese Baugruppe
der von dem Reflektor 12, der Lampe 11 und der Abschirmung 61 gebildeten Baugruppe
gleich ist. Der Reflektor 12' ist so angeordnet, daß er den im gewünschten Spektralbereich
liegenden Teil der von der Lampe 11' emittierten Strahlung als im wesentlichen paralleles
Strahlenbündel senkrecht nach oben durch ein Absorptionsfilter 35', die Glasplatte
55' und den Glastisch 59 hindurch gegen die Unterseite des Bestrahlungsobjektes
richtet. Auch dieses Strahlenbündel wird, soweit es nicht vom Bestrahlungsobjekt
abgefangen wird, an dem Spiegel 60 umgelenkt und trifft auf den Reflektor 12, wo
es erneut reflektiert wird und nun auf die Oberseite des Bestrahlungsobjektes fällt.
Auf diese Weise werden die von beiden Lampen 11 und 11' erzeugten Strahlungen durch
die beiden Reflektoren 11 und 11' mehrfach hin und her geworfen, so daß sich eine
gute Ausleuchtung von Ober- und Unterseite des Bestrahlungsobjektes ergibt, wobei
die verspiegelte Innenfläche der Aufnahme 52 für eine gleichmäßige Bestrahlung auch
sämtlicher Seitenflächen des Objektes sorgt.
-
Die Lampen 11 und 11' sind jeweils in einem Sockel 18 bzw. 18' montiert,
der sich nach hinten bzw. nach unten
herausziehen und durch die
aufklappbare Rückwand des Gehäuses 50 bzw. durch eine in der Bodenwand vorgesehene
Öffnung 62 entnehmen läßt, so daß die betreffende Lampe ausgewechselt werden kann.
-
An der Innenseite der Gehäuserückwand ist ferner ein Gebläse 16 angeordnet,
das für eine Kühlung der Metallabschirmungen 61 und 61' sowie der Absorptionsfilter-
35 und 35' sorgt. Die Kühlluft wird dabei durch im unteren Bereich der Gerätevorderseite
vorgesehene Luftschlitze angesaugt, umstreicht die Abschirmungen und Filter und
tritt durch-in der Gehäuserückwand hinter dem Gebläse 16 vorgesehene Luftschlitze
wieder aus dem Gehäuse 15 aus.
-
Beim Betrieb des Gerätes wird die Klappe 51 geöffnet, und das Bestrahlungsobjekt
wird auf den Glastisch 59 innerhalb der Aufnahme 52 gelegt. Nach- Schließen der
Klappe 51 wird ein an der Gehäusevorderseite vorgesehener, nicht gezeigter Startschalter
betätigt, der eine Steuerschaltung 15 in Gang setzt. Die Steuerschaltung 15 schaltet
zunächst die Vakuumpumpe und - bei Erreichen eines vorgeschriebenen Vakuums -die
Lampen 11 und 11' ein. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeitspanne -von tr.pischerweise
20 bis .30 min schaltet die Steuerschaltung 15 die Lampen 11 und 11' und die Vakuumpumpe
wieder ab und öffnet das Belüftungsventil 58, so daß anschließend die Klappe 51
geöffnet und das fertig behandelte Zahnersatzteil entnommen werden kann.
-
Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, ist die Aufnahme
52 mit dem Glastisch 59 für das Bestrahlungsobjekt vollständig stationär. Dies ist
insbesondere in solchen Fällen von Vorteil, in denen sehr empfindliche Zahnersatzteile
zu behandeln sind. Durch die mit der schrägen Klappe 51 verschließbare Öffnung hindurch
sowie aufgrund der seitlichen Anordnung des oberen Reflektors 12 ist die Aufnahme
52 von oben her leicht zugänglich. Die horizontale Anordnung der Lampe 11 ist ferner
gegenüber der beim Stand der Technik vorgesehenen hängenden Anordnung der Lampe
wegen der geringeren Aufheizung des Lampensockels von Vorteil.
-
Leerseite