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Verschluß für eine klappbare Haube oder dgl. eines Kraft-
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fahrzeugs, insbesondere für den Gepäckraumdeckel eines Personenkraftwagens
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 genannten und allgemeinbekannten Art, welche beispielsweise aus dem DE-Gm 17 94
983 hervorgeht.
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Bei dem bekannten Verschluß ist der Verschlußhebel als ein zweiarmiger,
einstückiger Schwenkhebel ausgebildet, der über eine zwischen dem untenliegenden
Ausrückarm und dem obenliegenden Hakenarm vorgesehene Lagerbohrung auf der Lagerwelle
gelagert und gegen die Wirkung einer Schenkelfeder verschwenkbar ist; hierbei ist
die Lagerwelle in einem Aufnahmegehäuse angeordnet. Durch einen am Gepäckraumschloß
vorgesehenen Druckknopf ist ein sich an diesem befindender Stößel längsverschiebbar,
der den Ausrückarm an seinem freien Endabschnitt beaufschlagt, wodurch der Hakenarm
aus einer Verriegelungslage in eine Entriegelungslage verlagert wird. Damit die
hierbei am Druckknopf aufzubringende Betätigungskraft möglichst gering ist, verläuft
die an der Sperrnase des Hakenarms ausgebildete Anlageschulter - welche in dessen
Verriegelungslage mit einem von der klappbaren Haube nach unten abstehenden Halteteil
zusammenwirkt - bogenförmig um die Lagerwelle, so daß der Hakenarm aus seiner Verriegelungslage
problemlos zurückgeschwenkt werden kann. Die bekannte Anordnung der Anlageschulter
hat jedoch den Nachteil, daß der Hakenarm bei fortwährend star-
ken,
am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder bei geringfügigen, im praktischen
Betriebseinsatz eines Kraftfahrzeugs vorkommenden Verformungen der Karosserie -
welche Relativbewegungen zwischen dem Hakenarm und der klappbaren Haube verursachen
können - gegen die Wirkung der Schenkelfeder zurückverlagert und dadurch vom Halteteil
des Gepäckraumdeckels ausgehakt werden kann. Durch Erhöhung der Federkraft der Schenkelfeder
ließe sich dieser Nachteil zwar vermeiden, jedoch wäre hierbei zum Öffnen der Gepäckraumklappe
am Druckknopf des Gepäckraumschlosses eine wesentlich höhere Druckkraft aufzubringen,
was aus praktischen Gründen jedoch nicht zu vertreten ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Verschluß der eingangs genannten
Gattung mit geringstem fertigungsmäßigem Aufwand derart auszubilden, daß der Hakenarm
des Verschlußhebels bei in allen praktischen Betriebseinsätzen eines Kraftfahrzeugs
auftretenden Belastungszuständen mit einer klappbaren Haube oder dgl. verriegelt
bleibt, sich aber dennoch ohne erhöhten Kraftaufwand in seine Entriegelungslage
bringen läßt.
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Zur Lösung der Aufgabe sind die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 dargelegten Gestaltungsmerkmale vorgesehen.
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Da der Ausrückarm und der Hakenarm erfindungsgemäß jeweils als ein
Einzelschwenkarm ausgebildet ist, kann letzterer drehbar auf der ihrerseits vom
Ausrückarm um die Längsachse der Lagerwelle drehbaren Exzenterbuchse gelagert werden.
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Durch die gemäß dem Merkmal c) des Hauptanspruchs exzentrisch zur
Mittelachse der Lagerbohrung des Hakenarms verlaufende Kurvenbahn von dessen Anlageschulter
ist der Abstand zwischen dem freien Ende und der Mittelachse der Lagerbohrung kleiner
als bei einer konzentrisch um die Mittelachse verlaufenden Kurvenbahn. Hierdurch
ist es möglich, daß die Anlageschulter des Hakenarms in dessen Verriegelungslage
- in der das vom Gepäckraumdeckel nach unten ab-
stehende Halteteil
durch die Vorspannung der Gepäckraum-Gummidichtung gegen die Anlageschulter des
Hakenarms gedrückt wird - relativ weit über die am Halteteil ausgebildete Auflage
nach unten ragt. Aufgrund dessen zieht der seinerseits über seine Lagerbohrung auf
der Exzenterbuchse drehbar gelagerte Hakenarm - wobei die Mittelachse von dessen
Lagerbohrung koaxial zur Mittelachse der Exzenterbuchse verläuft - beim Zusammenwirken
von Anlageschulter und Auflage den Gepäckraumdeckel ständig abwärts. Dadurch kann
sich der Hakenarm bei am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder dgl.
nicht selbsttätig lösen und in seine Entriegelungslage verschwenken. Andererseits
ist jedoch durch die sich mit ihrem Umfangsmantel - auf dem der Hakenarm über eine
hohlzylindrische Lagerhülse drehbar gelagert ist - exzentrisch um die Lagerwelle
drehende Exzenterbuchse gewährleistet, daß die Anlageschulter des Hakenarms in dessen
Entriegelungslage in einem von der Auflage wegführenden, relativ weit nach oben
und außen verlaufenden Kreisbogen verschwenkt werden kann und damit die Auflage
von der Anlageschulter des Hakenarms problemlos vollständig freigegeben wird. Dabei
ist der zur Beaufschlagung des Ausrückarms aufzubringende Kraftaufwand nicht größer
wie bei einem bekannten Verschluß. Schließlich können durch den erfindungsgemäßen
Verschluß vorteilhafterweise leichter Fertigungstoleranzen an Karosserieteilen ohne
Funktionsbeeinträchtigungen ausgeglichen werden.
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Durch die an einem Endabschnitt der Exzenterbuchse vorgesehenen Abflachungen
(Merkmal des Patentanspruchs 3) kann diese in einfacher Weise mit dem Ausrückarm
verbunden werden.
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Eine in die Lagerbohrung des Hakenarms eingesetzte, hohlzylindrische
Lagerhülse (Merkmale des Patentanspruchs 4) gewährleistet, daß der Hakenarm auf
einer großen Umfangsfläche der Exzenterbuchse gleitet und dabei gegen axiale Verschiebung
gesichert ist.
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Da die nach einem Merkmal des Patentanspruchs 6 vorgesehene Torsionsfeder
sowohl mit dem Hakenarm als auch mit dem Ausrückarm zusammenwirkt, werden die beiden
Schwenkarme des Verschlußhebels vorteilhafterweise durch eine einzige Feder beaufschlagt.
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Weitere Ausgestaltungen sind in anderen Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Nach dem Grundgedanken der Erfindung kann anstelle einer Exzenterbuchse
die Lagerwelle auch mit einer kurbelartigen Kröpfung versehen sein, auf welcher
der Hakenarm drehbar gelagert ist, während der Ausrückarm drehfest mit dem zentrischen
Wellenabschnitt verbunden ist. Hierbei ist die Exzentrizitätsachse der kurbelartigen
Kröpfung um ein solches Maß vom zentrischen Wellenabschnitt entfernt, daß die Anlageschuter
des Hakenarms bei dessen Verschwenkung in die Entriegelungslage einen im Merkmal
b) des Hauptanspruchs dargelegten Kreisbogen beschreibt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden erläutert. Es zeigt: Fig. 1 einen an der Rückwand eines Gepäckraums
eines Personenkraftwagens angebrachten Verschluß in der einem Schnitt längs Linie
I-I in Fig. 2, Fig. 2 eine Seitenansicht zur Fig. 1, teilweise im Schnitt, Fig.
3 eine vergrößerte Einzelansicht des Hakenarms, Fig. 4 eine vergrößerte Einzelansicht
von Exzenterbuchse und oberem Bereich des Ausrückarms, Fig. 5 eine Seitenansicht
von Fig. 4.
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Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Verschluß befindet sich in einem
an der Rückwand 4 des Gepäckraums eines Personenkraftwagens angebrachten Aufnahmegehäuse
1 und dient zum Verriegeln eines Gepäckraumdeckels 2 oder dgl. klappbaren Haube
über ein von diesem nach unten abstehendes Halteteil 3. Es kann natürlich auch das
Aufnahmegehäuse 1 an einer klappbaren Haube befestigt sein und diese durch den erfindungsgemäßen
Verschluß mit einem fahrzeugaufbaufesten Teil verriegelt werden.
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Zwischen den Seitenwänden 1' des mit seiner Rückwand 1" an der Rückwand
4 des Gepäckraums befestigten Aufnahmegehäuses 1 ist eine Lagerwelle 5 drehbar oder
drehfest eingesetzt, auf der eine mit ihren Stirnseiten an den Seitenwänden 1 anliegende
Exzenterbuchse 6 über eine Exzenterbohrung 7 drehbar gelagert ist. Die Exzenterbuchse
6 trägt einen sich aus zwei Einzelschwenkarmen, einem Ausrückarm 8 und einem Hakenarm
9 zusammensetzenden Verschlußhebel 10, wobei der in seiner Ruhelage in Vorderansicht
(Fig. 1) schräg nach hinten ragende Ausrückarm 8 drehfest mit der Exzenterbuchse
6 verbunden ist; diese hat hierzu an einem Endabschnitt zwei parallele Abflachungen
6', die mit an einer Ausnehmung 11 des Ausrückarms 8 ausgebildeten Abflachungen
11' zusammenwirken (Fig. 4 und 5). An ihrem den Abflachungen 62gegenüberliegenden
Endabschnitt hat die Exzenterbuchse 6 einen zylindrischen Umfangsmantel 6", auf
dem eine hohlzylindrische, mit ihren Stirnseiten an einem Absatz der Exzenterbuchse
6 bzw. an einer der Seitenwände 1' anliegenden Lagerhülse 12 drehbar gelagert ist.
Auf dieser ist an ihrem dem Ausrückarm 8 zugewandten Endabschnitt der Hakenarm 9
über seine Lagerbohrung 13 drehfest angebracht, so daß deren Mittelachse a (Fig.
3) koaxial zur Mittelachse b der Exzenterbuchse 6 verläuft. Gegen das untenliegende,
freie Ende des Ausrückarms 8 wirkt ein eine Ausnehmung 20 der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses
1 durchragender und mit einer radial wegragenden Zunge 21' versehener Stö8el 21,
der am Schloß 22 des Gepäckraums an-
gebracht und durch einen Druckknopf
22' des Schlosses 22 in Pfeilrichtung A ausschiebbar ist.
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Wenn sich der Hakenarm 9 mit dem Halteteil 3 des Gepäckraumdeckels
2 in der in Fig. 1 dargestellten Verriegelungslage befindet, greift seine obenliegende
Sperrnase 9' in eine am Haltetei Uangeordnete Wandöffnung 14 ein; durch die in Schließlage
des Gepäckraumdeckels 2 gegen diesen wirkende Vorspannung der Gepäckraum-Gummidichtung
wird die als eine Auflage 14' dienende Unterkante der Wandöffnung 14 gegen eine
am Hakenarm 9 ausgebildete, der Lagerwelle 5 zugewandte Anlageschulter 15 gedrückt.
Beim vorhandenen Ausführungsbeispiel liegt in der geschilderten Verriegelungslage
des Hakenarms 9 die Exzentrizitätsachse c der Exzenterbuchse 6 auf einer waagrechten,
durch deren Mittelachse b verlaufenden Ebene, wobei die Exzentrizität e zwischen
ae- Mittelachse b und der dabei vom Ausrückarm 8 abgewandt liegenden Exzentrizitätsachse
c etwa 1 bis 2 mm beträgt und allgemein so bemessen sein muß, daß - wie noch näher
erläutert wird - bei Verschwenkung des Hakenarms 9 in seine Entriegelungslage k
die Auflage 14' von der mit ihrem freien Ende nach unten ragenden Anlageschulter
15 freigegeben wird. Wie in Fig. 3 ersichtlich, verläuft die Kurvenbahn der Anlageschulter1Eexzentrisch,
wobei ihr Krümmungsmittelpunkt c' kongruent ist zur Exzentrizitätsachse c der Exzenterbuchse
6 (Abstand e'). Hierdurch ist der Abstand zwischen dem freien Ende der Anlageschulter
15 und der Mittelachse a der Lagerbohrung 13 des Hakenarms 9 um ein Maß d kleiner
als bei einer konzentrisch um die Mittelachse a verlaufenden Kurvenbahn f, welche
mit strichpunktierten Linien veranschaulicht ist. Wie noch näher erläutert wird,
wird durch den vorstehend geschilderten Verlauf der Anlageschulter 15 bei sich in
Verriegelungslage befindendem Hakenarm 9 der Gepäckraumdeckel 2 ständig abwärts
gezogen.
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Der Ausrückarm 8 und der Hakenarm 9 wird durch eine den Längsmittelabschnitt
6"' der Exzenterbuchse 6 umgebenden
Torsionsfeder 16 in seine Ruhelage
bzw. Verriegelungslage gehalten. Hierzu stehen von der Torsionsfeder 16 zwei Federendabschnitte
16', 16" ab, deren freie Enden an der Rückseite des Ausrückarms8und des Hakenarms
9 unter Vorspannung anliegen und dabei deren Rückseite umfassen, während eine von
der Torsionsfeder 16 im Bereich des Längsmittelabschnitts 6"' der Exzenterbuchse
6 radial wegragende Federwindung 16"' sich an der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses
1 abstützt. Der Ausrückarm 8 liegt dabei in seiner in Fig. 1 mit ausgezogenen Linien
dargestellten Ruhelage über einen von seiner Ausnehmung 11 radial abstehenden Schwenkanschlag
17 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 an der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses
1 an. Ferner ist am Ausrückarm 8 benachbart vom Schwenkanschlag 17 ein sich parallel
zur Lagerwelle 5 erstreckender Mitnehmer 18 ausgebildet, der sich bis zu der vom
Ausrückarm 8 abgewandten Außenseite des Hakenarms 9 erstreckt. Der Hakenarm 9 hat
einen radial von seiner Lagerbohrung 13 abstehenden Anschlagnocken 19, über den
er durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 in jeder Schwenklage gegen den Mitnehmer
18 des Ausrückarms 8 gedrückt wird.
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Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verschlusses ist folgende:
a) Verriegelungslage von Ausrückarm 8 und Hakenarm 9 (in Fig. 1 mit ausgezogenen
Linien dargestellt) Beim Verschwenken des Gepäckraumdeckels 2 von der Offenlage
in die Schließlage gleitet der untenliegende Endbereich des Halteteils 3 längs der
diesem zugewandten, schräg verlaufenden Flanke 9" des Hakenarms 9 und verschwenkt
dadurch diesen gegen die Wirkung der Torsionsfeder 16 rückwärts - wobei sich die
hohlzylindrische Lagerhülse 12 um die Mittelachse b der Exzenterbuchse 6 dreht -
bis seine Sperrnase 9' in Schließlage des Gepäckraumdeckels 2 in die Wandöffnung
14 des Halteteils 3 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16
hineingeschwenkt
wird und schließlich die Auflage 14' der Wandöffnung 14 durch die in Schließlage
des Gepäckraumdeckels 2 vorgespannte Gepäckraum-Gummidichtung gegen die Anlageschulter
15 des Hakenarms 9 gedrückt wird; dabei befindet sich dessen Brustseite 9"' am oder
nahe beim Halteteil 3. Da, wie geschildert, die Kurvenbahn der Anlageschulter 15
exzentrisch verläuft, ragt in der Verriegelungslage des Hakenarms 9 das freie Ende
der Anlageschulter 15 relativ weit über die Auflage 14' des Halteteils 3 nach unten,
so daß der Gepäckraumdeckel 2 ständig abwärtsgezogen wird und sich dadurch der Hakenarm
9 nicht selbsttätig bei am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder dgl.
lösen kann.
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Der Ausrückarm 8 befindet sich dabei in der in Fig. 1 mit ausgezogenen
Linien dargestellten, federbeaufschlagten Ruhelage.
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b) Entriegelungslage von Ausrückarm 8 und Hakenarm 9 (in Fig. 1 mit
strichpunktierten Linien dargestellt) Durch Beaufschlagung des Druckknopfes 22'
des Gepäckraumschlosses 22 wird der Stößel 21 in Pfeilrichtung A ausgeschoben und
dadurch der Ausrückarm 8 gegen die Wirkung der Torsionsfeder 16 in die mit strichpunktierten
Linien dargestellte Entriegelungslage k verschwenkt.
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Hierbei führt die mit dem Ausrückarm 8 drehfest verbundene Exzenterbuchse
6 eine Winkeldrehung um die Lagerwelle 5 aus, durch die der von der Exzentrizitätsachse
c am weitesten entfernt liegende Umfangsabschnitt der Exzenterbuchse 6 (der in Ruhelage
des Ausrückarms 8 auf der durch die Exzentrizitätsachse c verlaufenden Waagrechten
liegt) um die Lagerwelle 5 im Uhrzeigersinn nach oben verlagert wird. Hierdurch
wird auch der über die hohlzylindrische Lagerhülse 12 auf dem zylindrischen Umfangsmantel
6" der Exzenterbuchse 6 gelagerte Hakenarm 9 nach oben und - da dessen Anschlagnocken
19 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 am Mitnehmer 18 des Ausrückarms 8 anliegt
- auch nach außen verlagert,
so daß seine Anlageschulter 15 bei
der dabei von der Verrastung mit der Auflage 14' (Punkt m) des Halteteils 3 wegführenden
Verschwenkung einen stetig nach oben und außen ansteigenden Kreisbogen B beschreibt.
Durch dessen nach oben und außen ansteigenden Verlauf ist bei entsprechend großem
Exzentrizitätsmaß e gewährleistet, daß das freie, nach unten ragenden Ende der Anlageschulter
15 bei Verschwenkung des Hakenarms 9 in die Entriegelungslage k von der Auflage
14' weggeführt und diese dabei problemlos freigegeben wird; schließlich kann der
Gepäckraumdeckel 2 in seine Offenlage geschwenkt werden.
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Wenn der Druckknopf 22' des Gepäckraumschlosses 22 nicht mehr beaufschlagt
wird, wird er und damit der Stößel 21 federbeaufschlagt entgegen der Pfeilrichtung
A in seine Ruhelage zurückgeschoben; gleichzeitig wird auch der Ausrückarm 8 und
der Hakenarm 9 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 in seine Verriegelungslage
zurückgeschwenkt.
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