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DE3207718A1 - Verschluss fuer eine klappbare haube oder dgl. eines kraftfahrzeugs, insbesondere fuer den gepaeckraumdeckel eines personenkraftwagens - Google Patents

Verschluss fuer eine klappbare haube oder dgl. eines kraftfahrzeugs, insbesondere fuer den gepaeckraumdeckel eines personenkraftwagens

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DE3207718A1
DE3207718A1 DE19823207718 DE3207718A DE3207718A1 DE 3207718 A1 DE3207718 A1 DE 3207718A1 DE 19823207718 DE19823207718 DE 19823207718 DE 3207718 A DE3207718 A DE 3207718A DE 3207718 A1 DE3207718 A1 DE 3207718A1
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DE
Germany
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arm
hook arm
bearing
hook
eccentric
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DE19823207718
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DE3207718C2 (de
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Alois 8000 München Westenkirchner
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/16Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets

Landscapes

  • Superstructure Of Vehicle (AREA)

Description

  • Verschluß für eine klappbare Haube oder dgl. eines Kraft-
  • fahrzeugs, insbesondere für den Gepäckraumdeckel eines Personenkraftwagens Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten und allgemeinbekannten Art, welche beispielsweise aus dem DE-Gm 17 94 983 hervorgeht.
  • Bei dem bekannten Verschluß ist der Verschlußhebel als ein zweiarmiger, einstückiger Schwenkhebel ausgebildet, der über eine zwischen dem untenliegenden Ausrückarm und dem obenliegenden Hakenarm vorgesehene Lagerbohrung auf der Lagerwelle gelagert und gegen die Wirkung einer Schenkelfeder verschwenkbar ist; hierbei ist die Lagerwelle in einem Aufnahmegehäuse angeordnet. Durch einen am Gepäckraumschloß vorgesehenen Druckknopf ist ein sich an diesem befindender Stößel längsverschiebbar, der den Ausrückarm an seinem freien Endabschnitt beaufschlagt, wodurch der Hakenarm aus einer Verriegelungslage in eine Entriegelungslage verlagert wird. Damit die hierbei am Druckknopf aufzubringende Betätigungskraft möglichst gering ist, verläuft die an der Sperrnase des Hakenarms ausgebildete Anlageschulter - welche in dessen Verriegelungslage mit einem von der klappbaren Haube nach unten abstehenden Halteteil zusammenwirkt - bogenförmig um die Lagerwelle, so daß der Hakenarm aus seiner Verriegelungslage problemlos zurückgeschwenkt werden kann. Die bekannte Anordnung der Anlageschulter hat jedoch den Nachteil, daß der Hakenarm bei fortwährend star- ken, am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder bei geringfügigen, im praktischen Betriebseinsatz eines Kraftfahrzeugs vorkommenden Verformungen der Karosserie - welche Relativbewegungen zwischen dem Hakenarm und der klappbaren Haube verursachen können - gegen die Wirkung der Schenkelfeder zurückverlagert und dadurch vom Halteteil des Gepäckraumdeckels ausgehakt werden kann. Durch Erhöhung der Federkraft der Schenkelfeder ließe sich dieser Nachteil zwar vermeiden, jedoch wäre hierbei zum Öffnen der Gepäckraumklappe am Druckknopf des Gepäckraumschlosses eine wesentlich höhere Druckkraft aufzubringen, was aus praktischen Gründen jedoch nicht zu vertreten ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Verschluß der eingangs genannten Gattung mit geringstem fertigungsmäßigem Aufwand derart auszubilden, daß der Hakenarm des Verschlußhebels bei in allen praktischen Betriebseinsätzen eines Kraftfahrzeugs auftretenden Belastungszuständen mit einer klappbaren Haube oder dgl. verriegelt bleibt, sich aber dennoch ohne erhöhten Kraftaufwand in seine Entriegelungslage bringen läßt.
  • Zur Lösung der Aufgabe sind die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 dargelegten Gestaltungsmerkmale vorgesehen.
  • Da der Ausrückarm und der Hakenarm erfindungsgemäß jeweils als ein Einzelschwenkarm ausgebildet ist, kann letzterer drehbar auf der ihrerseits vom Ausrückarm um die Längsachse der Lagerwelle drehbaren Exzenterbuchse gelagert werden.
  • Durch die gemäß dem Merkmal c) des Hauptanspruchs exzentrisch zur Mittelachse der Lagerbohrung des Hakenarms verlaufende Kurvenbahn von dessen Anlageschulter ist der Abstand zwischen dem freien Ende und der Mittelachse der Lagerbohrung kleiner als bei einer konzentrisch um die Mittelachse verlaufenden Kurvenbahn. Hierdurch ist es möglich, daß die Anlageschulter des Hakenarms in dessen Verriegelungslage - in der das vom Gepäckraumdeckel nach unten ab- stehende Halteteil durch die Vorspannung der Gepäckraum-Gummidichtung gegen die Anlageschulter des Hakenarms gedrückt wird - relativ weit über die am Halteteil ausgebildete Auflage nach unten ragt. Aufgrund dessen zieht der seinerseits über seine Lagerbohrung auf der Exzenterbuchse drehbar gelagerte Hakenarm - wobei die Mittelachse von dessen Lagerbohrung koaxial zur Mittelachse der Exzenterbuchse verläuft - beim Zusammenwirken von Anlageschulter und Auflage den Gepäckraumdeckel ständig abwärts. Dadurch kann sich der Hakenarm bei am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder dgl. nicht selbsttätig lösen und in seine Entriegelungslage verschwenken. Andererseits ist jedoch durch die sich mit ihrem Umfangsmantel - auf dem der Hakenarm über eine hohlzylindrische Lagerhülse drehbar gelagert ist - exzentrisch um die Lagerwelle drehende Exzenterbuchse gewährleistet, daß die Anlageschulter des Hakenarms in dessen Entriegelungslage in einem von der Auflage wegführenden, relativ weit nach oben und außen verlaufenden Kreisbogen verschwenkt werden kann und damit die Auflage von der Anlageschulter des Hakenarms problemlos vollständig freigegeben wird. Dabei ist der zur Beaufschlagung des Ausrückarms aufzubringende Kraftaufwand nicht größer wie bei einem bekannten Verschluß. Schließlich können durch den erfindungsgemäßen Verschluß vorteilhafterweise leichter Fertigungstoleranzen an Karosserieteilen ohne Funktionsbeeinträchtigungen ausgeglichen werden.
  • Durch die an einem Endabschnitt der Exzenterbuchse vorgesehenen Abflachungen (Merkmal des Patentanspruchs 3) kann diese in einfacher Weise mit dem Ausrückarm verbunden werden.
  • Eine in die Lagerbohrung des Hakenarms eingesetzte, hohlzylindrische Lagerhülse (Merkmale des Patentanspruchs 4) gewährleistet, daß der Hakenarm auf einer großen Umfangsfläche der Exzenterbuchse gleitet und dabei gegen axiale Verschiebung gesichert ist.
  • Da die nach einem Merkmal des Patentanspruchs 6 vorgesehene Torsionsfeder sowohl mit dem Hakenarm als auch mit dem Ausrückarm zusammenwirkt, werden die beiden Schwenkarme des Verschlußhebels vorteilhafterweise durch eine einzige Feder beaufschlagt.
  • Weitere Ausgestaltungen sind in anderen Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Nach dem Grundgedanken der Erfindung kann anstelle einer Exzenterbuchse die Lagerwelle auch mit einer kurbelartigen Kröpfung versehen sein, auf welcher der Hakenarm drehbar gelagert ist, während der Ausrückarm drehfest mit dem zentrischen Wellenabschnitt verbunden ist. Hierbei ist die Exzentrizitätsachse der kurbelartigen Kröpfung um ein solches Maß vom zentrischen Wellenabschnitt entfernt, daß die Anlageschuter des Hakenarms bei dessen Verschwenkung in die Entriegelungslage einen im Merkmal b) des Hauptanspruchs dargelegten Kreisbogen beschreibt.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigt: Fig. 1 einen an der Rückwand eines Gepäckraums eines Personenkraftwagens angebrachten Verschluß in der einem Schnitt längs Linie I-I in Fig. 2, Fig. 2 eine Seitenansicht zur Fig. 1, teilweise im Schnitt, Fig. 3 eine vergrößerte Einzelansicht des Hakenarms, Fig. 4 eine vergrößerte Einzelansicht von Exzenterbuchse und oberem Bereich des Ausrückarms, Fig. 5 eine Seitenansicht von Fig. 4.
  • Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Verschluß befindet sich in einem an der Rückwand 4 des Gepäckraums eines Personenkraftwagens angebrachten Aufnahmegehäuse 1 und dient zum Verriegeln eines Gepäckraumdeckels 2 oder dgl. klappbaren Haube über ein von diesem nach unten abstehendes Halteteil 3. Es kann natürlich auch das Aufnahmegehäuse 1 an einer klappbaren Haube befestigt sein und diese durch den erfindungsgemäßen Verschluß mit einem fahrzeugaufbaufesten Teil verriegelt werden.
  • Zwischen den Seitenwänden 1' des mit seiner Rückwand 1" an der Rückwand 4 des Gepäckraums befestigten Aufnahmegehäuses 1 ist eine Lagerwelle 5 drehbar oder drehfest eingesetzt, auf der eine mit ihren Stirnseiten an den Seitenwänden 1 anliegende Exzenterbuchse 6 über eine Exzenterbohrung 7 drehbar gelagert ist. Die Exzenterbuchse 6 trägt einen sich aus zwei Einzelschwenkarmen, einem Ausrückarm 8 und einem Hakenarm 9 zusammensetzenden Verschlußhebel 10, wobei der in seiner Ruhelage in Vorderansicht (Fig. 1) schräg nach hinten ragende Ausrückarm 8 drehfest mit der Exzenterbuchse 6 verbunden ist; diese hat hierzu an einem Endabschnitt zwei parallele Abflachungen 6', die mit an einer Ausnehmung 11 des Ausrückarms 8 ausgebildeten Abflachungen 11' zusammenwirken (Fig. 4 und 5). An ihrem den Abflachungen 62gegenüberliegenden Endabschnitt hat die Exzenterbuchse 6 einen zylindrischen Umfangsmantel 6", auf dem eine hohlzylindrische, mit ihren Stirnseiten an einem Absatz der Exzenterbuchse 6 bzw. an einer der Seitenwände 1' anliegenden Lagerhülse 12 drehbar gelagert ist. Auf dieser ist an ihrem dem Ausrückarm 8 zugewandten Endabschnitt der Hakenarm 9 über seine Lagerbohrung 13 drehfest angebracht, so daß deren Mittelachse a (Fig. 3) koaxial zur Mittelachse b der Exzenterbuchse 6 verläuft. Gegen das untenliegende, freie Ende des Ausrückarms 8 wirkt ein eine Ausnehmung 20 der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses 1 durchragender und mit einer radial wegragenden Zunge 21' versehener Stö8el 21, der am Schloß 22 des Gepäckraums an- gebracht und durch einen Druckknopf 22' des Schlosses 22 in Pfeilrichtung A ausschiebbar ist.
  • Wenn sich der Hakenarm 9 mit dem Halteteil 3 des Gepäckraumdeckels 2 in der in Fig. 1 dargestellten Verriegelungslage befindet, greift seine obenliegende Sperrnase 9' in eine am Haltetei Uangeordnete Wandöffnung 14 ein; durch die in Schließlage des Gepäckraumdeckels 2 gegen diesen wirkende Vorspannung der Gepäckraum-Gummidichtung wird die als eine Auflage 14' dienende Unterkante der Wandöffnung 14 gegen eine am Hakenarm 9 ausgebildete, der Lagerwelle 5 zugewandte Anlageschulter 15 gedrückt. Beim vorhandenen Ausführungsbeispiel liegt in der geschilderten Verriegelungslage des Hakenarms 9 die Exzentrizitätsachse c der Exzenterbuchse 6 auf einer waagrechten, durch deren Mittelachse b verlaufenden Ebene, wobei die Exzentrizität e zwischen ae- Mittelachse b und der dabei vom Ausrückarm 8 abgewandt liegenden Exzentrizitätsachse c etwa 1 bis 2 mm beträgt und allgemein so bemessen sein muß, daß - wie noch näher erläutert wird - bei Verschwenkung des Hakenarms 9 in seine Entriegelungslage k die Auflage 14' von der mit ihrem freien Ende nach unten ragenden Anlageschulter 15 freigegeben wird. Wie in Fig. 3 ersichtlich, verläuft die Kurvenbahn der Anlageschulter1Eexzentrisch, wobei ihr Krümmungsmittelpunkt c' kongruent ist zur Exzentrizitätsachse c der Exzenterbuchse 6 (Abstand e'). Hierdurch ist der Abstand zwischen dem freien Ende der Anlageschulter 15 und der Mittelachse a der Lagerbohrung 13 des Hakenarms 9 um ein Maß d kleiner als bei einer konzentrisch um die Mittelachse a verlaufenden Kurvenbahn f, welche mit strichpunktierten Linien veranschaulicht ist. Wie noch näher erläutert wird, wird durch den vorstehend geschilderten Verlauf der Anlageschulter 15 bei sich in Verriegelungslage befindendem Hakenarm 9 der Gepäckraumdeckel 2 ständig abwärts gezogen.
  • Der Ausrückarm 8 und der Hakenarm 9 wird durch eine den Längsmittelabschnitt 6"' der Exzenterbuchse 6 umgebenden Torsionsfeder 16 in seine Ruhelage bzw. Verriegelungslage gehalten. Hierzu stehen von der Torsionsfeder 16 zwei Federendabschnitte 16', 16" ab, deren freie Enden an der Rückseite des Ausrückarms8und des Hakenarms 9 unter Vorspannung anliegen und dabei deren Rückseite umfassen, während eine von der Torsionsfeder 16 im Bereich des Längsmittelabschnitts 6"' der Exzenterbuchse 6 radial wegragende Federwindung 16"' sich an der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses 1 abstützt. Der Ausrückarm 8 liegt dabei in seiner in Fig. 1 mit ausgezogenen Linien dargestellten Ruhelage über einen von seiner Ausnehmung 11 radial abstehenden Schwenkanschlag 17 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 an der Rückwand 1" des Aufnahmegehäuses 1 an. Ferner ist am Ausrückarm 8 benachbart vom Schwenkanschlag 17 ein sich parallel zur Lagerwelle 5 erstreckender Mitnehmer 18 ausgebildet, der sich bis zu der vom Ausrückarm 8 abgewandten Außenseite des Hakenarms 9 erstreckt. Der Hakenarm 9 hat einen radial von seiner Lagerbohrung 13 abstehenden Anschlagnocken 19, über den er durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 in jeder Schwenklage gegen den Mitnehmer 18 des Ausrückarms 8 gedrückt wird.
  • Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verschlusses ist folgende: a) Verriegelungslage von Ausrückarm 8 und Hakenarm 9 (in Fig. 1 mit ausgezogenen Linien dargestellt) Beim Verschwenken des Gepäckraumdeckels 2 von der Offenlage in die Schließlage gleitet der untenliegende Endbereich des Halteteils 3 längs der diesem zugewandten, schräg verlaufenden Flanke 9" des Hakenarms 9 und verschwenkt dadurch diesen gegen die Wirkung der Torsionsfeder 16 rückwärts - wobei sich die hohlzylindrische Lagerhülse 12 um die Mittelachse b der Exzenterbuchse 6 dreht - bis seine Sperrnase 9' in Schließlage des Gepäckraumdeckels 2 in die Wandöffnung 14 des Halteteils 3 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 hineingeschwenkt wird und schließlich die Auflage 14' der Wandöffnung 14 durch die in Schließlage des Gepäckraumdeckels 2 vorgespannte Gepäckraum-Gummidichtung gegen die Anlageschulter 15 des Hakenarms 9 gedrückt wird; dabei befindet sich dessen Brustseite 9"' am oder nahe beim Halteteil 3. Da, wie geschildert, die Kurvenbahn der Anlageschulter 15 exzentrisch verläuft, ragt in der Verriegelungslage des Hakenarms 9 das freie Ende der Anlageschulter 15 relativ weit über die Auflage 14' des Halteteils 3 nach unten, so daß der Gepäckraumdeckel 2 ständig abwärtsgezogen wird und sich dadurch der Hakenarm 9 nicht selbsttätig bei am Fahrzeug entstehenden Vibrationsschwingungen oder dgl. lösen kann.
  • Der Ausrückarm 8 befindet sich dabei in der in Fig. 1 mit ausgezogenen Linien dargestellten, federbeaufschlagten Ruhelage.
  • b) Entriegelungslage von Ausrückarm 8 und Hakenarm 9 (in Fig. 1 mit strichpunktierten Linien dargestellt) Durch Beaufschlagung des Druckknopfes 22' des Gepäckraumschlosses 22 wird der Stößel 21 in Pfeilrichtung A ausgeschoben und dadurch der Ausrückarm 8 gegen die Wirkung der Torsionsfeder 16 in die mit strichpunktierten Linien dargestellte Entriegelungslage k verschwenkt.
  • Hierbei führt die mit dem Ausrückarm 8 drehfest verbundene Exzenterbuchse 6 eine Winkeldrehung um die Lagerwelle 5 aus, durch die der von der Exzentrizitätsachse c am weitesten entfernt liegende Umfangsabschnitt der Exzenterbuchse 6 (der in Ruhelage des Ausrückarms 8 auf der durch die Exzentrizitätsachse c verlaufenden Waagrechten liegt) um die Lagerwelle 5 im Uhrzeigersinn nach oben verlagert wird. Hierdurch wird auch der über die hohlzylindrische Lagerhülse 12 auf dem zylindrischen Umfangsmantel 6" der Exzenterbuchse 6 gelagerte Hakenarm 9 nach oben und - da dessen Anschlagnocken 19 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 am Mitnehmer 18 des Ausrückarms 8 anliegt - auch nach außen verlagert, so daß seine Anlageschulter 15 bei der dabei von der Verrastung mit der Auflage 14' (Punkt m) des Halteteils 3 wegführenden Verschwenkung einen stetig nach oben und außen ansteigenden Kreisbogen B beschreibt. Durch dessen nach oben und außen ansteigenden Verlauf ist bei entsprechend großem Exzentrizitätsmaß e gewährleistet, daß das freie, nach unten ragenden Ende der Anlageschulter 15 bei Verschwenkung des Hakenarms 9 in die Entriegelungslage k von der Auflage 14' weggeführt und diese dabei problemlos freigegeben wird; schließlich kann der Gepäckraumdeckel 2 in seine Offenlage geschwenkt werden.
  • Wenn der Druckknopf 22' des Gepäckraumschlosses 22 nicht mehr beaufschlagt wird, wird er und damit der Stößel 21 federbeaufschlagt entgegen der Pfeilrichtung A in seine Ruhelage zurückgeschoben; gleichzeitig wird auch der Ausrückarm 8 und der Hakenarm 9 durch die Wirkung der Torsionsfeder 16 in seine Verriegelungslage zurückgeschwenkt.
  • Leerseite

Claims (6)

  1. Patentansprüche: S Verschluß für eine klappbare Haube oder dgl. eines Kraftfahrzeugs, insbesondere für den Gepäckraumdeckel eines Personenkraftwagens, im wesentlichen bestehend aus einer von Karosserieteilen aufgenommenen Lagerwelle und einem auf dieser schwenkbar gelagerten Verschlußhebel, der einen Ausrückarm und einen Hakenarm hat, welcher mit einer der Lagerwelle zugewandten Anlageschulter versehen ist, die in einer Verriegelungslage des Hakenarms mit einer an der klappbaren Haube vorgesehenen Auflage verrastend zusammenwirkt, während der Ausrückarm gegen Federwirkung von seiner anschlagsbegrenzten Ruhelage in eine zurückgeschwenkte Entriegelungslage verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß a) der Hakenarm (9) und der Ausrückarm (8) jeweils als ein Einzelschwenkarm ausgebildet ist, b) der Ausrückarm (8) drehfest mit einer ihrerseits über eine Exzenterbohrung (7) drehbar auf der Lagerwelle (5) gelagerten Exzenterbuchse (6) verbunden ist, auf welcher der Hakenarm (9) über eine Lagerbohrung (13) drehbar gelagert ist, wobei die Exzentrizitätsachse (c) der Exzenterbuchse derart angeordnet ist, daß die Anlageschulter (15) des Hakenarms bei dessen von der Verrastung mit der Auflage (14') der klappbaren Haube wegführender Verschwenkung einen stetig nach oben und außen ansteigenden Kreisbogen (B) beschreibt, c) die Kurvenbahn der am Hakenarm (9) ausgebildeten Anlageschulter (15) exzentrisch verläuft, wobei sich ihr Krümmungsmittelpunkt (et) im Bereich der Exzentrizitätsachse (c) der Exzenterbuchse (6) befindet, d) der Ausrückarm (8) und der Hakenarm (9) über Mitnahmeelemente miteinander in Verbindung stehen, durch die der Hakenarm beim Betätigen des Ausrückarms gegen die Wirkung einer ihn in Verriegelungslage haltende Feder verschwenkbar ist.
  2. 2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Exzentrizitätsachse (c) der Exzenterbuchse (6) in waagrechter Richtung etwa 1 bis 2 mm von der Mittelachse (b) der Exzenterbuchse entfernt ist.
  3. 3. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur drehfesten Verbindung von Ausrückarm (8) und Exzenterbuchse (6) diese an einem Endabschnitt mit zwei parallelen Abflachungen (6') versehen ist, während der diesen gegenüberliegende Endabschnitt der Exzenterbuchse einen zylindrischen Umfangsmantel (6") aufweist und sich diese zwischen den Seitenwänden (1') eines Aufnahmegehäuses (1) befindet.
  4. 4. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in die Lagerbohrung (13) des Hakenarms (9) eine hohlzylindrische Lagerhülse (12) im Bereich eines Endabschnittes drehfest eingesetzt ist, die ihrerseits auf dem zylindrischen Umfangsmantel (6") der Exzenterbuchse (6) drehbar gelagert ist und mit ihrer rückwärtigen Stirnseite an einer Seitenwand (1') des Aufnahmegehäuses (1) anliegt.
  5. 5. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnahmeelement des Ausrückarms (8) als ein sich parallel zur Lagerwelle (5) erstreckender Mitnehmer (18) ausgebildet ist, wobei benachbart von diesem am Ausrückarm ein Schwenkanschlag (17) vorgesehen ist, der in des- sen Ruhelage an der Rückwand (1") des Aufnahmegehäuses (1) federbeaufschlagt anliegt, während das Mitnahmeelement des Hakenarms (9) aus einem radial von diesem abstehenden Anschlagnocken (19) besteht, der in Ruhelage des Ausrückarms federbeaufschlagt an dessen Mitnehmer anliegt.
  6. 6. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrückarm (8) und der Hakenarm (9) durch eine einzige, den Längsmittelabschnitt (6"') der Exzenterbuchse (6) umgebende Torsionsfeder (16) in seine Ruhelage bzw.
    Verriegelungslage gehalten wird, wobei jeweils ein Federendabschnitt (16', 16") an der Rückseite des Ausrückarms und des Hakenarms mit Vorspannung anliegt, während zwischen diesen von der Torsionsfeder eine Federwindung (16"') radial wegragt, die sich an der Rückwand (1) des Aufnahmegehäuses (1) abstützt.
DE3207718A 1982-03-04 1982-03-04 Verschluß für eine klappbare Haube oder dgl. eines Kraftfahrzeugs, insbesondere für den Gepäckraumdeckel eines Personenkraftwagens Expired DE3207718C2 (de)

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