DE3240605C2 - Klammer zur Befestigung einer Mauerfugen-Blende an den Zargenholmen eines Tores od. dgl. - Google Patents
Klammer zur Befestigung einer Mauerfugen-Blende an den Zargenholmen eines Tores od. dgl.Info
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Abstract
Um Fugen zwischen dem Zargenrahmen eines Tores od. dgl. und den benachbarten Kanten der Wandausnehmung, die durch das Tor wahlweise verschließbar sein soll, und Ausbröckelungen im Kantenbereich dieser Ausnehmung auf einfache und sehr anpassungsfähige Weise unsichtbar zu machen und insbesondere auch Meßungenauigkeiten der Wandaussparung in bezug auf den Zargenrahmen in weiten Grenzen zuzulassen, wird eine auf den Zargenholm aufsetzbare Klammer mit wenigstens einem Federschenkel vorgeschlagen, der mindestens eine auf die im Einbauzustand der benachbarten Berandung der das Tor aufnehmenden Öffnung der Gebäudewand zugewandte Zargenholmwandung zu gerichtet federkraftbeaufschlagte Krallenausbildung aufweist, zwischen die und diese Zargenholmwandung ein Schenkelbereich einer Blende in einen Klemmsitz einschiebbar ist, welche in der eingeschobenen Stellung mit einem von der Zargenholmwandung abstehenden Bereich den Spalt zwischen dem Zargenholm und der benachbarten Berandung der Gebäudewand übergreift.
Description
Die Erfindung betrifft eine auf einen Zargenholm eines Tores oder dergleichen aufsetzbare Klammer mit
den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Will man Zargenrahmen vorgefertigter Tore in die lichte öffnung einer durch das Tor zu verschließenden
Gebäudewandaussp£"Ung einsetzen, so ergeben sich hohe Anforderungen an die Maßanapssung dieser
Wandaussparung, sei die Wand gemauert oder durch Fertigteile erstellt Dem kann man begegnen, indem
man den Zargenrahmen an der Innenseite der zu verschließenden Wand, seltener an der Außenseite, derart
anordnet, daß die zu diesem Zweck vorzugsweise verhältnismäßig breit ausgebildeten Zargenholme den
Kantenbereich der Wandausnehmung übergreifen. Der Zargenrahmen bzw. seine Holme werden dann in an
sich bekannter Weise mit Hilfe von Maueranker an der jeweiligen Breitseite der Wand festgelegt.
Zwischen den Zargenholmen und den benachbarten Randbereichen der Mauerausnehmung stellen sich dabei
oftmals Spalte ein, so insbesondere bei Errichtung des zu verschließenden Raumes mit Fertigteilen, die aus
ausformungstechnischen Gründen zu der Ausnehmung hin konisch ausgebildet sind, aus ästhetischen Gründen
wird man also die Innenwand sich zur Ausnehmung hin entsprechend verjüngend ausbilden, so daß diese Wand
keine Ebene des Zargenrahmens bildet Auch Mauerwerk oder Ortbeton läßt sich nicht so gleichmäßig herstellen,
daß solche mvhr oder weniger unregelmäßigen Spalte auftreten. Im übrigen stellen sich an diesen Ausnehmungskanten
vielfach Abbröckelungen und Ausbrechungen ein, die bei Fertigteilen durch den Transport
und im übrigen im rauhen Baubetrieb kaum vermeidbar sind. Solche Spalte und Ausbrechungen ergeben ein unsauberes
Bild. Die nachträgliche Beseitigung solcher Spalte und Ausbrechungen durch Verfüllen bzw. Beiputzen
erweist sich als ungeeignet, weil die mechanischen Erschütterungen, denen der Zargenrahmen beim
Betrieb des Tores ausgesetzt ist, solche Verfugungen und Beiputzungen wieder ausbrechen lassen. Bei Sichtbeton
sind Solche Maßnahmen im übrigen nicht erwünscht.
Es ist bekannt — deutsches Gebrauchsmuster 17 16 989 — sogenannte Putzleisten mit Hilfe von Zwischenstücken
an einem Rahmen anzubringen, der dem Anschluß von Zwischenwänden an bestehende Wände
eines Gebäudes dient. Dabei ist zwischen den an dem Rahmen zu befestigenden Zwischenstücken und den
Putzleisten jeweils ein Raststellen aufweisender Eingriff
vorgesehen, so daß nur stufenweise Zuordnungen möglich sind. Dadurch werden zur Spaltabdichtung Wandebenenbeschaffenheiten vorausgesetzt, die nicht immer
und insbesondere nicht bei Toröffnungsberandungen vorhanden sind. Ein Einbringen der Putzleisten in den
Raststelleneingriff mit den Zwischenstücken, soweit diese zuvor an dem Holm festgelegt werden, kann sich
darüber hinaus schwierig gestalten und erhebliche GewaJtausübung au« die Putzleisten erfordern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klammer der eingangs genannten Art zur Verfügung zu
stellen, die möglichst einfach und billig herzustellen ist,
die an die Ausbildung der Blenden keine besonderen Anforderungen stellyind problemlos handhabbar ist sowie es gestattet, die Blende auch an uneben verlaufenden Wandbereichen anliegend zu halten, wie sie zwischen einem Zargenrahmen für Tore oder dergleichen
und der diesen umgebenden öffnung einer Gebäudewand auftreten können.
Ausgehend von einer Klammer mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß durch dessen Kennzeichen geüist
Die erfindungsgemäßen Klammern sind in praktisch beliebiger Anzahl und Beabstandung voneinander derart an den Zargenholmen festlegbar, daß sie mit ihrem
wenigstens einen Federschenkel in den Spaltbereich zwischen dem Randbereich rings um die Wandausnehmung herum und der diesem Randbereich gegenüberliegenden Zargenholmwandung hineinragen. Die Befestigung des Zargenrahmens an der Wand ist entsprechend zu wählen. In diesem Einbauzustand läßt sich die
Blende mit einem Schenkel derart zwischen den Federschenkel der Klammer und die vorgenannte Zargenholmwandung einschieben, daß sie mit einem von dieser
Zargenholmwandung abragenden Bereich den Spalt bzw. den der Zarge zugewandten Kantenbereich der
Wandausnehmung so weit übergreift, daß der Spalt und gegebenenfalls vorhandene Ausbrechungen der Mauerwerkkante übergriffen und abgedeckt werden. Die
Blende ist zu diesem Zweck L-förmig ausgebildet, wobei ihr Abdeckschenkel flach oder gewölbt, schräg auf die
Stirnseite der Wandausnehmung hin gerichtet und dergleichen auslaufend sein kann, und wobei anzustreben
ist, daß die an der Stirnseite der Wandausnehmung anliegende Kante der Blende dort möglichst dicht zur Anlage kommt Aufgrund des Klemmsitzes, die die Blende
zwischen dem Federschenkel der Klammer und der Zargenholm wandung einnimmt, ist sie in stufenlosen Verstellagen festzulegen, so daß ein Maximum an Anpassungsfähigkeit erreicht wird. Der Federschenkel und
der Schenkel der Blende sind ss senkrecht zur abzudekkenden Fuge gesehen verhältnismäßig lang ausgebildet,
so daß sich in dieser Richtung ein großer Verschiebebereich ergibt, wodurch man in der Lage ist, großzügige
Maßtoleranzen der Wandausnehmung in bezug auf den Zargenrahmen zuzulassen. Das Einsetzen der Belnde in
den Klemmsitz zwischen dem Federschenkel der Klammer und der benachbarten Zargenholmwandung gestaltet sich sehr einfach ohne besondere Werkzeuge, so daß
sich ein entsprechend geringer Montageaufwand ergibt Da die Federschenkel der Klammern über Krallen an
dem in den Klemmsitz eingeschobenen Schenkel der Blende angreifen, lskßt sich ein gegen Herausziehen der
Blende sicherer Klemmsitz erreichen.
Die vorzugsweise au* Federstahl bestehenden Klammern können diibei nur einen Federschenkel und einen
daz'i um weniger als 90° abgebogenen Stegbereich aufweisen, welcher mit Hilfe von Schrauben an dem Zar
genholm festgelegt werden kann. Eine bevorzugte Ausführung besieht darin, die Klammer mit zwei Federschenkeln auszubilden, die sich beidseits des Steges erstrecken und somit auf einander gegenüberliegenden
Wandungen eines ais Hohlprofil ausgebildeten Zargenholms federnd anliegen. Dabei sind die Federschenkel
vorzugsweise unterschiedlich lang ausgebildet, wodurch sich eine weitere Anpassungsmaßnahme an Maßtoleranzen der Wandungsausnehmung dadurch ergibt, daß
ίο einmal der kürzere und einmal der längere Federschenkel in den Spalt zwischen Wandung und Zargenholm
eingesetzt wird, je nachdem, wie weit der Randbereich der Wandausnehmung die parallel zur Wand gesehene
Breite der Zarge übergreift
Eine weitere Möglichkeit der Klammerausbildung besteht darin, denjenigen Schenkel, der dem der
Klemmbefestigung der Blende dienencen Federschenkel gegenüberliegt, mit Hilfe einer Schraube am Zargenholm festzulegen. Für die unterschiedlichen Festlegungsmöglichkeiten sind daher die KI?.-.,.mern vorzugs
weise im Siegbereich und/oder in den Schenkelbereichen mit Schraubendurchführungsöffnungen versehen,
die bevorzugt als Langloch ausgebildet sind. Im Bereich der Federschenkel dient diese Langlochausbildung, deren Längsrichtung etwa senkrecht zum Steg verläuft,
noch dazu, die Federeigenschaften des Schenkels zu verbessern.
durch Ausstanzungen und Abbiegungen dergestalt, daß
die Krallen widerhakenförmig schräg auf den Steg zu
verlaufend ausgebildet sind.
verlaufender Wandausbildung ist es notwendig, die
der Blende in den Klemmsitz zu ermöglichen, empfiehlt
es sich, die Klammern mit Schrauben festzulegen, die
nach Einschieben der Blende wieder entfernt werden
können.
We.iere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus Unteransprüchen.
In der Zeichnung sind einige Ausfülirungsbeispiele wiedergegeben, deren nachfolgende Beschreibung die
Erfindung näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht auf die Stirnkanten einer Klammer aus einem Steg mit zwei unterschiedlich lang ausgebildeten Federschenkeln,
F i g. 2 eine Ansicht aui die Breitseite der Klammer
so gemäß dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1,
Fig.3 eine Draufsicht auf den Steg der Klammer nach einem weiteren Ausführungsbeispiel,
F i g. A b»s 7 einige Montagebeispiele mit unterschiedlichen Befestigungen verschiedener Ausführungsformen der Klammern i./n montierten Zustand be? einge
schobener Biende in bezug auf das Mauerwerk bzw. Beton-Fertigteil, an welchem der Zargenrahmen in
nicht dargestellter Weise festgelegt ist
nach dem Ausführungsbeispiel der F i g. 1 bis 3 besteht
aus einem Steg 2, der rechteckig ausgebildet ist und an
zwei gegenüberliegenden Kanten nach innen geneigte
ausgebildet sind und an ihren freien Enden Krallen 5
aufweisen. Aufgrund dei Abbitgung der Federschenkel
3,4 um mehr als 90° aus der Ebene des Steges 2 sind die
parallel zur Stegebene gesehen enger voneinander be-
abstandet als die Wurzelbereiche 6 der Federschenkel 3, 4 an den einander gegenüberliegenden beiden Seiten
des Steges 2. Auf diese Weise erreicht man. daß die aufgesetzte Klammer 1 — siehe Fig. 4 bis 7 — mit
entsprechender Vorspannung ihrer Federschenkel 3, 4 an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwandungen
eines Zargenholmes 10 bzw. einer unter einen Federschenkel 3 geschobenen Blende 20 anliegt.
Wie F i g. 2 erkennen läßt, sind beide Federschenkel 3, 4 mit langlochförmigen Ausnehmungen 7 und 8 versehen,
die zu den freien Schenkelenden hin geöffnet sind und unterschiedlichen Aufgaben dienen können. Zum
einen können sie der Aufnahme einer Befestigungsschraube 19 dienen — F i g. 7 —, zum anderen bewirken
sie, daß die derart unterteilten Federschenkel 3, 4, die jeweils mit Krallen 5 versehen sind, unabhängig voneinander
zur Anlage an die Zargenholmwandung bzw. einen Schenkel 21 der Blende 20 gelangen.
Die Krallen 5 sind durch außenseitig an den Schenkelseitenrändern vorgesehene Ausnehmungen und Abbiegen
der Endbereiche gewonnen, derart, daß die Endbereiche eine Neigung auf die ihnen zugewandte Fläche
des Steges 2 aufweisen. Auf diese Weise entstehen widerhakenförmige, spitzkantige Krallen 5. Wie insbesondere
F i g. 3 erkennen läßt, können solche Krallen 5 auch im Randbereich der Langlöcher 7,8 vorhanden sein, und
zwar vorzugsweise jeweils im Endbereich der beiden Federschenkel 3 und 4. Der Steg 2 ist mit einem allseits
geschlossenen Langloch 9 versehen, das sich in Längsrichtung zwischen den beiden Wurzelbereichen 6 der
Federschenkel 3, 4 erstreckt. Auf diese Weise läßt sich — siehe F i g. 4 und 5 — die Klammer 1 mit Hilfe einer
Schraube 18 an dem Zargenholm 10 festlegen.
Die F i g. 4 bis 7 zeigen jeweils schematisch einen als Hohlprofil ausgebildeten Zargenholm 10, der an der Innenseite
einer Gebäudewand 11 angeordnet ist, von weicher nur der innenkantenbereich beispielsweise der
seitlichen Begrenzung der Toröffnung dargestellt ist Dabei kann man sich die Darstellung des Zargenholmes
10 als Horizontalschnitt vorstellen, wobei der Zargenholm 10 nur hinsichtlich seiner Umrißkante schematisch
wiedergegeben ist.
Zwischen der Gebäudewand U und der dieser benachbarten Zargenholmwandung 13 befindet sich ein
Spalt 14, in welchen einer der beiden Federschenkel 3 oder 4 der Klammer 1 hineingelangt, wenn die Klammer
1 auf die äußere Stirnwandung 15 des Zargenholmes 10 aufgeschoben wird. Der Spalt 14 steht hier für verschiedene
Möglichkeiten. Abstände zwischen der Innenseite 12 der Gebäudewand 11 und der benachbarten Zargenholmwandung
13 zu symbolisieren. Damit sind auch Ausbrechungen 16 im Innenkantenbereich der Wandöffnung
insoweit symbolisch mit erfaßt. Während in den F i g. 4, 6 und 7 eine Gebäudewand 11 angenommen ist,
deren Innenwand parallel zur Zargenebene verläuft, zeigt F i g. 5 eine Fertigteilgebäudewand, deren Innenseite
17 aus ausformungstechnischen Gründen zur Toröffnung sich verjüngend ausgebildet ist, die also nicht in
der Ebene des Zargenrahmens verläuft, wodurch sich ein entsprechender Spalt 14 im Kantenbereich einstellt
Die Klammern 1 werden vorbereitend auf den Zargenholm
10 in der dargestellten Weise aufgeschoben und verzugsweise dort mit Hilfe von Schrauben 18 oder
19 festgelegt Danach — bzw. nach Montage des Zargenrahmens
und dessen nicht dargestellter Festlegung an der Gebäudewand 11 — wird die Blende 20 zur Abdeckung
des Spaltes 14 eingesetzt, die im wesentlichen L-förmig ausgebildet ist und deren einer Schenkel 23 als
Abdeckschenkel den Spalt 14 überdeckt, wobei dieser Schenkel 23 eine Abkantung 22 zur Anlage an die Laibung
aufweist. Die Blende 20 verläuft über die gesamte Höhe des Spaltes 14 und wird mit ihrem langen Schenkel
21 zwischen die der Gebäudewand 11 zugewandte Zargenholmwandung 13 und den an dieser anliegenden
Federschenkel 3 oder 4 eingeschoben, bis die Abkantung 22 an der Laibung außerhalb des Spaltes 14 bzw.
der Ausbrechungen 16 zur Anlage kommt. Aufgrund der widerhakenförmigen Krallen 5 des Federschenkels
3 wird die Blende 20 in dieser Lage zuverlässig gegen Herausziehen aus diesem so gewonnenen Klemmsitz
gehalten.
Die in den F i g. 4, 5 und 6 wiedergegebene zweifache Darstellung der Blende 20 läßt zum einen die Montagemöglichkeit
erkennen und zeigt zum anderen auf, daß aufgrund der langen Ausbildung des Schenkels 21 der
Blende 20 und der Länge des diese haltenden Federschenkels 3 große Variationsmöglichkeiten zur Anpassung
an ein unterschiedlich weites Überlappen zwischen dem Kantenbereich der Gebäudewand 11 und dem benachbarten
Zargenholm 10 möglich ist. Die F i g. 4 und 5 lassen darüber hinaus die weitere Anpassungsmöglichkeit
in dieser Richtung erkennen, die durch die unterschiedlich lange Ausbildung der Federschenkel 3 und 4
der Klammer 1 gegeben ist. Während der Montage hat man es also in der Hand, durch wahlweises Aufsetzen
der Klammer 1 unterschiedlichen Abmessungen der lichten Weite der Toröffnung in der Gebäudewand 11
Rechnung zu tragen.
F i g. 6 zeigt eine auf den Zargenholm 10 aufgesetzte Klammer 1, die keine Schraubbefestigung aufweist. Damit
soll aufgezeigt werden, daß eine solche Schraubbefestigung nicht unbedingt erforderlich ist. Andererseits
soll damit die Möglichkeit aufgezeigt werden, nach Einschieben der Blende 20 eine Schraubbefestigung, die
insoweit nur vorübergehend dem Einschieben der Blende 20 dient, wieder zu entfernen.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 7 ist die Klammer 1 im Bereich ihres einen, der Gebäudewand 11
abgewandten Federschenkels 4 mit Hilfe einer Schraube 19 an der entsprechenden Zargenwandung verschraubt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
1. Auf einen Holm aufsetzbare Klammer mit wenigstens einem im Aufsetzzustand einer Holmwandung
des Holmes benachbarten Schenkel, der einen Halteabschnitt für die Festlegung einer Blende aufweist,
die mit einem Schenkel zwischen die Seitenwandung und den Schenkel der Klammer einführbar
ist und die mit einem anderen Schenkel die Fuge zwischen Holm und Wand abdeckt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klammer (1) für das Aufsetzen auf einen Zargenholm (10) eines Tores oder dergleichen, insbesondere
eines Garagentores, bestimmt ist, daß der Klammerschenkel als Federschenkel (3, 4)
ausgebildet und derjenigen Zargenhoimwandung (13) benachbart ist, die im Einbauzustand der angrenzenden
Berandung (12) der das Tor oder dergleichen aainehmenden Öffnung der Gebäudewand
(11) zugewandt ist,
daß der Halteabschnitt als Kralle (5) ausgebildet ist
und
daß die Blende (20) im wesentlichen L-förmig ist, deren einer Schenkel (21) in den Klemmsitz einschiebbar
ist und deren anderer von der Zargenhoimwandung (13) abstehender Schenkel (23) den
Spalt (14,16) zwischen dem Z?.rgenholm (10) und der
angrenzenden Berandung (12) der Gebäudewand (11) übergreift
2. Klammei nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Federstah' 'jesteht
3. Klammer nach Ansp-uch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sie zur Anbrin, ung an einem Zargenholm (10) mit Rechteckprofil U-förmig ausgebildet
ist, deren Steg (2) hinsichtlich der lichten Weite zwischen den Schenkelansätzen (6) größer ist als die
Breite der dem Steg (2) benachbarten Wandung (15) des Zargenholmes (10) zuzüglich der Dicke des
Schenkels (21) der Blende (20).
4. Klammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß beide Klammerschenkel als Federschenkel
(3, 4) ausgebildet sind, die Krallen (5) aufweisen.
o. Klammer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federschenkel (3, 4) ungleich lang sind.
6. Klammer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kralle (5) einstükkig
durch teilweises Ausstanzen und Abbiegen aus der Ebene des Fedcrschenkels (3; 4) gebildet ist.
7. Klammer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kralle (5) in einem Winkel zwischen
0° bis 90° zur Ebene des Steges (2) abgebogen ist.
8. Klammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kralle (5) in einem Winkel größer
45° zur Ebene des Steges (2) abgebogen ist.
9. Klammer nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in beiden eo
Seitenrandbereichen der Federschenkel (3; 4) Krallen (5) vorgesehen sind.
10. Klammer nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (2) mit einer
öffnung, insbesondere einer Langlochöffnung (9), C5 versehen ist.
11. Klammer nach einem der Ansprüche 4 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Federschenkel (3, 4) eine Ausnehmung (7; 8) aufweist.
12. Klammer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (7; 8) als Langloch und zum freien Ende des Federschenkels (3; 4) geöffnet
ausgebildet ist.
13. Klammer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an den Randbereichen des Lan^-loches
(7,8) in dem bzw. den Federschenkeln (3,4) Krallen (5) vorgesehen sind.
14. Klammer nach einem der Ansprüche 4 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen (5) an den Enden der Federschenkel (3,4) vorgesehen sind.
15. Klammer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen (5) spitz
auslaufend ausgebildet sind.
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