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Kabelführungskette
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Die Erfindung betrifft eine Kabelführungskette umfassend zumindest
eine Reihe aufeinanderfolgender Kettenglieder aus im wesentlichen in einer Kettenbewegungsebene
liegenden Kettenlaschen, wobei zumindest ein Teil aufeinanderfolgender Kettengliederpaare
aneinander angelenkt sind und in einem vorbestimmten Schwenkbereich dadurch gegenseitig
verschwenkbar sind, daß zwei Kettenlaschenenden eines Kettengliedes des Paares wenigstens
ein Kettenlaschenende des anderen Kettenglieds unter teilweiser Überlappung beidseits
umgreifen und in dem wenigstens einen Kettenlaschenende des anderen Kettenglieds
wenigstens eine von der Gelenkachse des Paares radial entfernte erste Durchbrechung
vorgesehen ist, die von einem die beiden Kettenlaschenenden des einen Kettenglieds
verbindenden Schwenkanschlagselement durchsetzt wird.
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Sind zwei gegeneinander bewegte Geräteteile, beispielsweise eine linear
hin- und her verfahrbare Maschine und ein Energieversorgungsanschlußpunkt
der
Maschine mit Kabeln, wie Stromkabeln oder auch Betriebsmittelschläuchen miteinander
verbunden, so ist es von Vorteil, für diese Kabel oder Schläuche eine Kabelführung
vorzusehen, die verhindert, daß die Kabel oder Schläuche stärker abgebogen werden
als es dem zulässigen Biegeradius entspricht. Auch werden unzulässige mechanische
Spannungen bei der Bewegung ausgeschlossen.
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Eine mechanisch robuste Kabelführung ist die beispielsweise aus der
DE-AS 17 75 053 bekannte Kabelführungskette der eingangs genannten Art. Das Schwenkanschlagselement
wird hierbei von einem die zwei Kettenlaschenenden des einen Kettenglieds sowie
das dazwischenliegende Kettenlaschenende des anderen Kettenglieds durchsetzenden
Nietbolzen oder Schraubbolzen gebildet. Nachteilig an dieser Anordnung ist, daß
die bei jedem Kettenglied mehrfach vorhandenen Bolzen das Gesamtgewicht der Kabelführungskette
erhöhen; auch sind die Herstellungskosten der Kabelführungskette aufgrund der Vielzahl
der herzustellenden Bolzenverbindungen relativ hoch. Ein weiterer Nachteil liegt
darin, daß die Niet- bzw. Schraubbolzen nicht verhindern können, daß die außenliegenden
Kettenlaschenenden, beispielsweise bei einer geringfügigen Verbiegung der Kabelführungskette
aus der Kettenbewegungsebene heraus sich einander annähern, was erhöhte Reibung
des zwischenliegenden Kettenlaschenendes, wenn nicht sogar eine Klemmung desselben
zur Folge haben kann.
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Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine kostengünstig herstellbare
Kabelführungskette der eingangs genannten Art mit verringertem Gesamtgewicht und
erhöhter Stabilität bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zumindest eine der beiden Kettenlaschenden
des einen Keçtenglieds in die Durchbrechung hineinreicht und an dieser Stelle mit
dem anderen Kettenlaschenende des einen Kettenglieds verschweißt ist.
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Die Verschweißung kann schnell und einfach, z.B. mittels eines Schweißautomaten
durchgeführt werden. Die Schweißverbindung ist leichter als die Niet- bzw. Schraubverbindung.
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Die das eine Kettenlaschenende des anderen Kettenglieds beidseits
umgreifenden beiden Kettenlaschenenden des einen Kettenglieds sind aufgrund der
Verschweißung starr miteinander verbunden; die Kabelführungskette ist daher mechanisch
besonders stabil und leichtgängig.
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Im Falle mehrerer auf einen Kreisumfang verteilter Schwenkanschlagselemente
können diese auch die Funktion des Schwenkgelenks übernehmen. Eine bevorzugte Ausführungsform
ist jedoch dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des Schwenkgelenkes des Paares
in dem wenigstens einen Kettenlaschenende des anderen Kettenglieds eine die Schwenkachse
festlegende, vorzugsweise kreisförmige zweite Durchbrechung vorgesehen ist, und
daß die beiden Kettenlaschenenden des einen Kettenglieds im Bereich dieser Durchbrechung,
diese im wesentlichen ausfüllend, miteinander verschweißt sind.
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Um ein leichtgängiges, angenähert spielfreies Drehgelenk zu erhalten,
muß lediglich das von der zweiten Durchbrechung gebildete Zentralgelenk entsprechend
genau gearbeitet sein, wohingegen die beispielsweise vier ersten Durchbrechungen
um das Zentralgelenk herum mit geringerer Genauigkeit gearbeitet sein können.
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Um mit einfachen Mitteln sicherzustellen, daß die Abmessungen des
in die erste bzw. zweite Durchbrechung hineinragenden Bereichs der miteinander verschweißten
beiden äußeren Kettenlaschenenden im wesentlichen stets die gleichen sind, wird
vorgeschlagen, daß zumindest eine der beiden Kettenlaschenenden des einen Kettenglieds
mit einem zapfenförmigen Vorsprung in die erste bzw. zweite Durchbrechung hineinreicht
und daß dieser Vorsprung mit dem anderen der beiden Kettenlaschenenden punktverschweißt,
vorzugsweise buckelverschweißt, ist. Im Falle der bevorzugten Buckelverschweißung
erreicht man
eine besonders hohe Maßgenauigkeit nach erfolgter Schweißung.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, daß an beiden Kettenlaschenenden des
einen Kettenglieds ein in die erste bzw. zweite Durchbrechung hineinragender z apfenförmiger
Vorsprung ausgebildet ist, und daß beide Vorsprünge miteinander punktverschweißt,
vorzugsweise buckelverschweißt, sind.
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Gegenüber dem Fall, daß lediglich an einem der zwei Kettenlaschenenden
ein zapfenförmiger Vorsprung ausgebildet ist, der dann die Durchbrechung durchquerend
am anderen der zwei Laschenenden anzuschweißen ist, ergibt sich eine Halbierung
der Zapfenlänge der jeweiligen Vorsprünge. Dies ermöglicht eine kostengünstige Herstellung
der Vorsprünge durch entsprechendes Herausprägen aus der jeweiligen Kettenlasche
ohne allzu große Materialschwächung am Prägerand.
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Bei der Kabelführungskette gemäß DE-AS 17 75 053 besteht jedes Kettengliedpaar
aus einem Kettenglied mit zwei nebeneinander angeordneten Kettenlaschen und einem
Kettenglied aus einer einzigen Kettenlasche r die zwischen die beiden Kettenlaschen
teilweise überlappend geschoben ist. Die Festigkeit dieser Kette wird durch die
eine Kettenlasche des einen Kettenglieds bestimmt, obwohl das andere Kettenglied
aus zwei Kettenlaschen besteht. Auch sind insgesamt drei unterschiedliche Kettenlaschenformen
notwendig. Erfindungsgemäß sind dagegen lediglich zwei Kettenlaschenformen erforderlich
unter Erhöhung der Stabilität der Führungskette, wenn die Kettenglieder des Paares
jeweils aus zwei nebeneinander angeordneten Kettenlaschen gebildet sind, die im
Bereich eines ihrer Laschenenden aneinander anliegen und im Bereich ihrer anderen
Laschenenden zur Aufnahme der aneinander anliegenden Laschenenden des nächstfolgenden
Kettenglieds mit entsprechendem Abstand f voneinander und parallel zueinander angeordnet
sind.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, daß zumindest die aneinander anliegenden
einen Laschenenden im wesentlichen halbkreisförmig ausgebildet sind und daß zumindest
eine der Laschen mit einer einer gebogenen Linie, vorzugsweise einem Kreisbogen
mit einem den Radius r des Laschenendenhalbkreises übersteigenden Bogenradius R
folgenden, zum einen Laschenende hin gewölbten Stufenabknickung ausgebildet ist.
Durch die gebogene Stufenabknickung erreicht man eine besonders hohe Biegestabilität
der Kettenlaschen. Aufgrund des größeren Bogenradius können die Kettenglieder des
Paares in einem entsprechend großen Winkelbereich gegeneinander verschwenkt werden,
selbst wenn die einen halbkreisförmig ausgebildeten Laschenenden bis dicht an die
Stufenabknickung hin reichen, was eine besonders stabile, kompakte Kabelführungskette
ergibt.
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Um eine schnell herstellbare, stabile Befestigung eines Endes der
Kabelführungskette am ortsfesten Anschlußpunkt oder am hin- und her bewegbaren Verbraucher
zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß zumindest an einem der Enden der Kabelführungskette
zumindest eine Winkellasche angebracht ist.
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Je nachdem in welcher Orientierung die Winkellasche am Kabelführungskettenende
angebracht ist, erhält man eine Vielzahl möglicher Befestigungsarten.
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Um zu erreichen, daß an beiden Kettenenden die gleichen Winkellaschen
verwendet werden können,wird erfindungsgemäß vorgesehen, daß an beiden Enden der
Kabelführungskette je eine Winkellasche zwischen den beiden Laschenenden des jeweils
letzten Kettengliedes befestigt ist, und daß ein Zwischenkettenglied vorgesehen
ist aus nebeneinander angeordneten Zwischenkettengliedlaschen, die lediglich im
Bereich ihrer Längenmitten aneinander anliegen und deren beide Laschenenden zur
Aufnahme des jeweils nächstfolgenden Kettenglieds, ggf.
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der Winkellasche,mit entsprechendem Abstand voneinander und
parallel
zueinander angeordnet sind. Das Zwischenkettenglied sorgt hierbei dafür, daß an
beiden Enden der Kabelführungskette jeweils ein Kettenglied mit zwei voneinander
beabstandeten, die jeweilige Winkellasche umgreifenden Kettenlaschenenden vorgesehen
ist.
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Um eine seitliche Befestigung der Kabelführungskette an einer an die
Kette unmittelbar anschließenden ggf. horizontalen Befestigungsfläche mittels entsprechend
orientierter Winkellasche zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß die die Winkellasche
umgreifenden Laschenenden des letzten Kettenglieds, ggf. des Zwischenkettenglieds,
schmäler ausgebildet sind als die einen Laschenenden des letzten Kettenglieds.
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Aufgrund der schmäleren Ausbildung dieser Laschenenden des letzten
Kettenglieds erhält man Raum für den parallel zur Befestigungsfläche angeordneten
Schenkel der Winkellasche.
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Die Kabelführungskette kann aus einer einzigen Reihe aufeinanderfolgender
Kettenglieder bestehen; bevorzugt werden jedoch zwei nebeneinander mit Abstand angeordnete,
durch Bolzen und/oder Kabel stege miteinander verbundene Reihen aufeinanderfolgender
Kettenglieder eingesetzt.
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Der Schwenkbereich, in dem die Kettenglieder gegeneinander verschwenkbar
sind, kann derart eingestellt sein, daß die Kettenglieder aus der gestreckten Stellung
in beiden Richtungen gegeneinander verschwenkbar sind. Bei linearer Hin-und Herbewegung
der Maschine sind jedoch die ersten Durchbrechungen bevorzugt derart angeordnet,
daß die Reihe aufeinanderfolgender Kettenglieder aus der gestreckten Stellung nur
in einer Richtung verschwenkbar sind. Bei einer Belastung in der anderen Richtung
behalten die Kettenglieder ihre gestreckte Anordnung bei unter Bildung einer selbsttragenden
Anordnung.
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Die Schwenkgelenke mit begrenztem Schwenkbereich zwischen aufeinanderfolgenden
Kettengliedern sind besonders stabil wenn in jedem Kettenglied jeweils vier auf
einem Kreisumfang verteilte erste Durchbrechungen in Form von bogenförmigen Schlitzen
vorgesehen sind.
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Geringe Herstellungskosten sind dadurch gewährleistet, daß die Kettenlaschen
und/oder die Zwischenkettengliedlaschen und/oder die Winkellaschen von Blechprägeteilen
gebildet sind.
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Die Erfindung wird im folgenden an einem Ausführungsbeispiel anhand
der Zeichnung erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 eine Seitenansicht einer teilweise abgebrochenen
erfindungsgemäßen Kabelführungskette; Fig. 2 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß
Fig. 1; Fig. 3 einen Detailschnitt entlang der Linien III-III in Fig. 1; Fig. 4
einen für die Buckelschweißung vorbereiteten zapfenförmigen Vorsprung einer Kettenlasche;
Fig. 5A und 5B Vorderansicht bzw. Draufsicht einer innenliegenden Kettenlasche;
Fig. 6A und 6B Vorderansicht bzw. Draufsicht einer außenliegenden Kettenlasche;
Fig. 7A und 7B Vorderansicht bzw. Draufsicht einer innenliegenden Kettenendgliedlasche;
Fig. 8A und 8B Vorderansicht bzw. Draufsicht einer außenlie-
genden
Kettenendgliedlasche; Fig. 9A und 9B Vorderansicht bzw. Draufsicht einer Zwischenkettengliedlasche;
Fig. 10A und 10B Vorderansicht bzw. Seitenansicht einer ersten Winkellasche; Fig.
11A und 11B Vorderansicht bzw. Seitenansicht einer zweiten Winkellasche; Fig. 12A
bis 12E Draufsichten jeweils auf ein Ende der Kabelführungskette gemäß Fig. 1 und
2 mit voneinander abweichenden Winkellaschenanordnungen für unterschiedliche Befestigungsarten.
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Die in den Fig. 1 und 2 insgesamt dargestellte erfindungsgemäße Kabelführungskette
10 verbindet einen mit A bezeichneten nicht näher dargestellten ortsfesten Anschlußpunkt
mit einem Anschlußpunkt B, der in Richtung des Doppelpfeils C hin-und herbeweglich
ist, d.h. in Richtung des oberen Schenkels 12 der angenähert einem liegenden U folgenden
Kabelführungskette 10. Der bewegliche Befestigungspunkt B kann beispielsweise von
einem in Fig. 1 abgebrochen angedeuteten Querträger 14 einer Maschine, z.B. Werkzeugmaschine,
gebildet sein. Der ortsfeste Befestigungspunkt A liegt in einer Ebene mit einem
Untergrund 16, auf den sich die Kabelführungskette 10 bei einer Bewegung des Anschlußpunkts
B in Fig. 1 nach links mit einer zunehmenden Anzahl von Kettendoppelgliedern 18
abstützt.
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Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, besteht die Kette 10 aus zwei nebeneinander
mit Abstand angeordneten Reihen 20 und 22 aufeinanderfolgender Kettenglieder 24,
die mittels Bolzen 26 an-
einander befestigt sind. Jeweils zwei
Kettenglieder 24 liegen in Querrichtung der Kette 10, d.h. in Richtung senkrecht
zu der durch die U-Form definierten Kettenebene nebeneinander und bilden das erwähnte
Kettendoppelglied 18. Die beiden Reihen 20 und 22 haben völlig gleichen Aufbau bis
auf unterschiedlich angeordnete Winkellaschen 28 und 30 an beiden Enden der Kette
10.
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Der Aufbau beispielsweise der in Fig. 2 vorderen Reihe 20 aufeinanderfolgender
Kettenglieder 24 geht insbesondere aus Fig. 1 hervor. Sämtliche Kettenglieder 24
haben gleichen Aufbau, bis auf ein am in Fig. 1 rechten oberen Kettenende angeordnetes
Kettenendglied 32 sowie ein als Zwischenkettenglied 34 bezeichnetes Kettenendglied
am anderen Kettenende.
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Jedes der "normalen" Kettenglieder 18 zwischen den Kettenendgliedern
besteht aus zwei nebeneinanderliegenden zum großen Teil aneinander anliegenden Kettenlaschen,
von denen die in der Ansicht gemäß Fig. 1 jeweils sichtbare und in Fig. 6 gesondert
dargestellte Kettenlasche mit 38 und die andere, in Fig. 5 gesondert dargestellte
Kettenlasche mit 36 bezeichnet ist.
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Die Kettenlasche 36 ist länglich ausgebildet mit halbkreisförmig abgerundeten
Laschenenden bzw. Endbereichen, von denen der in Fig. 5 linke Endbereich mit 40
und der rechte Endbereich mit 42 bezeichnet ist. Wie Fig. 5B zeigt, ist der Endbereich
42 gegenüber dem Endbereich 40 seitlich versetzt und zwar genau um die Dicke a der
Kettenlasche 36. Diese Versetzung ist Folge einer Stufenabknickung 44 die im wesentlichen
einem Kreisbogen folgt, dessen Radius R etwas größer gewählt ist als der Radius
r der halbkreisförmigen Begrenzung beider Endbereiche 40 und 42. Im Endbereich 40
ist im Mittelpunkt des Halbkreises mit Radius r eine kreisförmige Durchbrechung
46 ausgeformt; auf den Umfang eines hierzu konzentrischen Kreises mit Radius r'
sind ferner im
Endbereich 40 vier Durchbrechungen 48 in Form von
dem Kreisbogen folgenden Schlitzen ausgeformt.
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Entsprechend dieser Anordnungeavon Durchbrechungen 46 und 48 im Endbereich
40 sind im Endbereich 42 fünf zapfenförmige Vorsprünge ausgeformt, also ein zapfenförmiger
Vorsprung 50 im Mittelpunkt des Kreises mit Radius r sowie vier auf den Umfang eines
konzentrischen Kreises mit Radius r' gleichmäßig verteilte zapfenförmige Vorsprünge
52. Der Zapfendurchmesser d entspricht im wesentlichen dem Durchmesser der zentralen
Durchbrechung 46 und der Schlitzbreite e der Durchbrechungen 48. Wie Fig. 5B zeigt,
stehen die Zapfen 50 und 52 gerade so weit vom zurückversetzten Endbereich 42 ab,
daß sie auf gleicher Höhe mit der in Fig. 5A sichtbaren, als Anlagefläche 54 bezeichneten
Seitenfläche der Kettenlasche 36 links von der Stufenabknickung 44 liegen.
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Fig. 4 zeigt im vergrößerten Detailschnitt einen der zapfenförmigen
Vorsprünge, beispielsweise den Vorsprung 50. Man erkennt die zylindrische Mantelfläche
mit Durchmesser d.
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Von der mit der Anlagefläche 54 in einer Ebene liegenden Stirnfläche
56 des Vorsprungs 50 ragt ein zentrischer Buckel 58 vor, der für die noch zu erläuternde
Verschweißung der Laschen36 und 38 eines Kettenglieds 18 nach dem Buckelschweißverfahren
dient.
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Die Kettenlasche 38 gemäß Fig. 6A und 6B hat gleichen Aufbau wie die
Kettenlasche 36 gemäß Fig. 5A und 5B, insbesondere gleiche Anordnung von Durchbrüchen
46, 48 und Vorsprüngen 50 und 52 bis auf die Versetzung des in Fig. 6 rechten Endabschnitts
60 gegenüber dem linken Endabschnitt 62 in entgegengesetzter Richtung (in Fig. 6B
nach unten). Dementsprechend stehen auch die Zapfen 50 und 52 der Lasche 38 nunmehr
in Fig. 6B nach oben ab, wobei deren Stirnfläche 56 gemäß Fig. 4 wiederum mit der
in Fig. 6B oberen Seitenfläche, der
Anlagefläche 64,fluchtet. Beide
Laschen 36 und 38 sind an übereinstimmenden Orten im Bereich ihrer Längenmitte mit
zwei Löchern 66 versehen, in die die bereits erwähnten Bolzen 26 gesteckt werden
können.
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Zur Bildung eines Kettenglieds 24 wird die Kettenlasche 38 derart
an die Kettenlasche 36 angelegt, daß die beiden Anlageflächen 54 und 64 rundum abschließend
aneinander anliegen. Die Endbereiche 42 und 60 liegen dann parallel nebeneinander,
wobei einander entsprechende Vorsprünge 50 bzw. 52 einander mit ihren Buckeln 58
berühren. Der Abstand zwischen beiden Endbereichen 42 und 60 entspricht daher der
doppelten Wandstärke à einer Lasche 36 bzw. 38 zuzüglich der doppelten Höhe eines
Buckels 58. In den Zwischenraum zwischen beiden Endbereichen 42 und 60 kann daher
ein weiteres wiederum aus zwei Kettenlaschen 36 und 38 bestehendes Kettenglied angeordnet
werden und zwar mit den Endbereichen 40 und 62 seiner Laschen 36 und 38. Hierbei
durchsetzen die zentralen Vorsprünge 50 die zentralen Durchbrechungen 46 und die
Vorsprünge 52 die jeweils entsprechenden Durchbrechungen 48. Die derart zusammengefügten
beiden Kettenglieder aus insgesamt vier Kettenlaschen bilden ein vormontiertes Kettengliedpaar,
welches durch miteinander Verschweißen sämtlicher aneinander anliegender Vorsprünge
50 und 52 fertiggestellt wird. Wie Fig. 3 zeigt, werden beim Buckelschweißen die
Buckel 58 weggeschmolzen, so daß sich die Stirnflächen 56 der entsprechenden Vorsprünge
50 bzw. 52 aneinander anlegen. Der für die Leichtgängigkeit der Kette 10 mitverantwortliche,den
Wert 2a geringfügig übersteigende Abstand f zwischen den miteinander verschweißten
Endabschnitten 42 und 60 unterliegt daher nur geringen Fertigungsschwankungen. Der
bei der Buckelschweißung jeweils erzeugte Schmelzbereich ist in Fig. 3 mit 68 bezeichnet.
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Das am rechten oberen Ende der Kette 10 vorgesehene Kettenendglied
32 besteht wiederum aus zwei Kettenendgliedlaschen, von denen die in Fig. 1 sichtbare
und in den Fig. 8A und 8B gesondert dargestellte Lasche mit 72 und die andere, in
den
Fig. 7, A und 7B gesondert dargestellte Lasche mit 70 bezeichnet
ist. Der Aufbau der Lasche 70 entspricht dem der Lasche 36 gemäß Fig. 5A und 5B
mit dem einen Unterschied, daß der Radius R' der Stufenabknickung 74 der Lasche
70 vergleichsweise größer ist und beispielsweise etwa das Vierfache des Radius r
des die Laschenenden begrenzenden Halbkreises beträgt. Ein weiterer Unterschied
liegt darin, daß der die Zapfen 50 und 52 tragende versetzte Endbereich 76 schmäler
ausgebildet ist als der sich links an die Stufenabknickung 74 anschließende Bereich,
insbesondere der linke Endbereich 78. Die beiden Längsränder des Endbereichs 76
sind jeweils um eine Strecke g nach einwärts versetzt, wobei g die doppelte Laschendicke
(2a) geringfügig übersteigt.
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Die in den Fig. 8A und 8B dargestellte Endgliedlasche 72 entspricht
ihrem grundsätzlichen Aufbau nach der Lasche 38 gemäß Fig. 6A und 6B mit den Änderungen
gemäß Fig. 6A und 6B.
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Der die Zapfen 50 und 52 tragende Endbereich ist mit 80 bezeichnet,
der andere Endbereich mit 82. Die in Fig. 7B unten liegende Anlagefläche der Lasche
70 ist mit 84 bezeichnet, die in Fig. 8B oben liegende Anlagefläche der Lasche 74
mit 86. Werden nun beide Laschen 70 und 72-wiederum mit den beiden Anlageflächen
84 und 86 aneinandergelegt, so erhält man das Kettenendglied 32, welches mit den
Endbereichen 78 und 82 zwischen die Endbereiche 42 und 60 des vorangehenden "normalen"
Kettenglieds" 18 gesteckt werden kann.
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Zwischen die Endbereiche 76 und 78 des Kettenendglieds 32 kann ein
Schenkel 88 der in den Fig. 10A und 10B gesondert dargestellten Winkellasche 28
gesteckt werden. Jeder Schenkel 88 trägt dieselbe Anordnung von Durchbrechungen
46 und 48 wie die übrigen Laschen 36, 38, 70 und 72. Der obere horizontale Querrand
des Schenkels 88 bildet die mit dem horizontalen Schenkel 90 gemeinsame Knickkante
92. Wie Fig. 2
zeigt, sind im Schenkel 90 zwei Löcher 94 ausgeformt,
die zur Aufnahme von die Winkellasche 28 am Träger 14 haltenden, nicht dargestellte
Befestigungsschrauben dienen.
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Umauch am anderen Ende der Kette 10 eine zweite Winkellasche 28 in
gleicher Weise befestigen zu können, also eingepaßt zwischen zwei Endabschnitte
zweier Laschen, ist an diesem Ende das Zwischenkettenglied 34 zwischen die Winkellasche
28 und die "normalen" Kettenglieder 24 zwischengeschaltet.
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Das Zwischenkettenglied 34 besteht aus zwei identischen, aneinander
anliegenden Zwischenkettengliedlaschen 96.
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Eine derartige Zwischenkettengliedlasche ist in den Fig.
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9A und 9B gesondert dargestellt. Diese besteht aus einem Mittenbereich
98, an den sich in Fig. 9 links ein Endbereich 100 und auf der anderen Seite ein
Endbereich 102 anschließt.
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Die beiden Endbereiche 100 und 102 sind jeweils in der gleichen Richtung
(in Fig. 9B nach unten) versetzt mit einer ersten Stufenabknickung 104 mit Radius
R zwischen dem Mittenbereich 98 und dem Randbereich 100 und einer weiteren Stufenabknickung
106 mit Radius R' zwischen Mittenbereich 98 und Randbereich 102. Der Randbereich
102 ist entsprechend den Randbereichen 76 und 80 der Kettenendgliedlaschen 70 und
72 schmäler ausgebildet als der restliche Bereich der Lasche 96. In beiden Endbereichen
100 und 102 sind Vorsprünge 50 und 52 eingeprägt, in derselben Anordnung und Ausgestaltung
wie bei den Laschen 36, 38, 70 und 72. Die Vorsprünge 50 und 52 enden daher auf
gleicher Höhe wie die in Fig. 9B obere,als Anlagefläche 108 bezeichnete Fläche des
Mittenbereichs 98.
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Durch Aneinanderlegen zweier identischer Zwischenkettenliedlaschen
36 an den Anlageflächen 108 erhält man das Zwischenkettenglied 34. Zwischen die
mit Abstand voneinander angeordneten Endbereiche 100 des Zwischenkettenglieds 34
können die aneinander anliegenden Endbereiche 42 und 60 des anschlies-
senden
"normalen" Kettenglieds 24 gesteckt werden und dementsprechend zwischen die Endbereiche
102 der Schenkel 88 der Winkellasche 30. Da der Abstand zwischen den Endbereichen
102 ebenso wie der der Endbereich 100 etwa 2a beträgt, wird eine Winkellasche 30
mit einer Laschendicke h = 2a (Fig. 112\) eingesetzt. Die Winkellasche 30 unterscheidet
sich von der Winkellasche 28 lediglich darin, daß der obere horizontale Schenkel
110 in der anderen Richtung umgebogen ist.
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Auf diese Weise können sämtliche Kettenglieder der Reihe 20 zusammengefügt
und verschweißt werden. Das gleiche gilt dementsprechend für die andere Reihe, wobei
lediglich die Winkellaschen 28 und 30 an beiden Kettenenden zu vertauschen sind.
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Die beiden Reihen 20 und 22 werden nun mit Hilfe der Bolzen 26 aneinander
befestigt. Wie Fig. 1 zeigt, ist jedes zweite Kettenglied 18 mit zwei Bolzen 26
miteinander verbunden und zwar dadurch, daß ein durchmesserverringertes, mit Gewinde
versehenes Bolzenende 112 (siehe Fig. 3) die Öffnungen 66 in den beiden aneinander
gelegten Laschen 36, 38 durchsetzt, auf welches eine Mutter 114 aufgeschraubt wird.
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Zur Befestigung von Energiekabeln, Steuerleitungen, Kraftstoffschläuchen
o. dgl. können zwischen den Reihen 20 und 22 Kabelstege befestigt werden, wie beispielsweise
aus der DE-AS 17 55 053 bekannt ist.
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Entsprechend der Länge der bogenförmigen Durchbrechungen 48 können
zwei aufeinanderfolgende Kettenglieder 24 in einem vorbestimmten Schwenkbereich
gegeneinander verschwenkt werden. An der mit D bezeichneten Stelle der Kette 10
nimmt der Schwenkwinkel a zwischen aufeinanderfolgenden Kettengliedern seinen Minimalwert
cc an. Der Schwenkwinkel a ist hierbei als Winkel zwischen den jeweils im Drehpunkt
endenden Längs-
mittellinien beider Kettenglieder 24 definiert.
Da dieser minimale Winkel nicht unterschritten werden kann, ergibt sich ein vorbestimmter
minimaler Biegeradius R" der Kette 10. Die Durchbrechungen 48 sind derart angeordnet,
daß der Maximalwert des Schwenkwinkels ar1800 beträgt, so daß Um biegungen der Kette
10 in entgegengesetzter Richtung wie in Fig. 1 ausgeschlossen sind. An der mit E
bezeichneten Stelle der Kette 10 sowie im nach rechts anschließenden Kettenabschnitt
bis zum Befestigungspunkt B beträgt der Schwenkwinkel a zwischen aufeinanderfolgenden
Kettengliedern 24 jeweils 1800. Dieser Kettenabschnitt ist daher in sich stabil
und kann nicht durchbiegen.
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Bewegt sich der Befestigungspunkt B in Fig. 1 zunehmend nach links,
so kommen eine zunehmende Anzahl von Kettengliedern 24 auf dem horizontalen Untergrund
16 zu liegen, wobei der obere horizontale Kettenabschnitt zunehmend kürzer wird.
Selbst dann, wenn kein oberer horizontaler Kettenabschnitt mehr vorhanden ist, kann
der Befestigungspunkt B noch weiter nach links bewegt werden, da das Kettenendglied
32 gegenüber der Winkellasche 28 nach unten um denWinkel 1800 minus aO verschwenkt
werden kann. Dementsprechend kann bei einer Bewegung des Punktes B aus seiner in
Fig. 1 dargestellten Stellung nach rechts das Zwischenkettenglied 34 um denselben
Winkel im Uhrzeigersinn gegenüber der Lasche 30 verschwenkt werden. Diese Maßnahmen
verlängern den zulässigen Verschiebeweg des Punktes B.
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In Fig. 12 sind weitere Befestigungsarten gezeigt, die sich von der
in Fig. 1 dargestellten Befestigungsart lediglich dadurch unterscheiden, daß die
Winkellaschen 28 und 30 in anderer räumlicher Anordnung am Endstück 32 (bzw. am
Zwischenkettenglied 34 ) befestigt sind. Fig. 12A zeigt eine nach innen gerichtete
Stirnflanschanordnung, bei der die Schenkel 90 bzw. 110 in Richtung aufeinander
zu und senkrecht zur Kettenlängsachse 120 verlaufen. Demgegenüber ist in Fig.
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12B eine Befestigungsart dargestellt, bei der die zur Achse 120 senkrechten
Schenkel 90 und 110 voneinander weg laufen.
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Die Winkellaschen 28 und 30 sind hierbei seitenvertauscht, um zu gewährleisten,
daß das Kettenendglied 32 gegenüber den an einen Verbraucher befestigten Winkellaschen
28 und 30 lediglich nach unten verschwenkt werden kann.
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In Fig. 12C ist eine Befestigungsart dargestellt, die sich von der
gemäß Fig. 2 rechts lediglich darin unterscheidet, daß die zur Längsrichtung 120
parallelen, oben liegenden Schenkel 90 und 110 voneinander weg laufen. Bei der in
Fig. 12D dargestellten Befestigungsart verlaufen die zur Achse 120 parallelen Schenkel
90 und 110 an der Unterseite der Kette 10, wobei sie ebenso wie in Fig. 12C voneinander
weg streben. Fig. 12E zeigt schließlich eine Befestigungsart ähnlich der in Fig.
12D, wobei der einzige Unterschied darin besteht, daß nunmehr die Schenkel 90 und
110 aufeinanderzustreben.
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Die Laschen 28 und 30 können aufgrund der vierteiligen Symmetrie der
Durchbrechungen 48, also in drei um 900 verdrehten Stellungen zwischen den Endbereichen
70 und 72 bzw. 102 angeordnet werden. Je nachdem welche der Laschen 28 oder 30 verwendet
wird, kann man bei einer Stirnflanschanordnung gemäß Fig. 12A und 12B die Möglichkeit
einer Verschwenkung in der einen oder der anderen Richtung erhalten.
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Bei einer Seitenflanschanordnung gemäß Fig. 1 und 2 und Fig. 12C bis
12E kann man je nach Winkelflanschorientierung entweder eine Fixierung des Winkelflansches
oder eine Verschwenkbarkeit zum Kettenende hin erreichen. Die Radien R' und R" der
Stufenabknickungen 44 bzw. 106 sind jeweils gerade so groß gewählt, daß das jeweils
angelenkteKettenglied 24 bzw. die Winkellasche 28, 30 in sämtlichen möglichen Einstellungen
nicht an der Stufenabknickung anstößt.
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Dies gewährleistet maximale mechanische Festigkeit, vor allem Biegefestigkeit
der Kettenglieder.
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