DE3116270A1 - Augenimplantat - Google Patents
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- A61F2/02—Prostheses implantable into the body
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Description
Die Erfindung betrifft ein Augenimplantat gemäß Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Patienten, die sich aufgrund von Star-Erkrankungen Augenoperationen
unterziehen müssen, werden häufig mit Linsenimplantaten versorgt. Derartige Linsen sowie ihre
Einsetztechniken sind in einem 1976 erschienen Artikel des Erfinders dieser Anmeldung mit dem Titel "A Lens
For All Seasons" beschrieben. Weitere Entwicklungen solcher Linsen stammen von Dr. Peter Choyce, vom Erfinder
sowie von anderen Forschern. Diese Implantate haben einen breiten Durchbruch erzielt, so daß zur Zeit bereits
viele Hundert Linsenimplantate eingesetzt sind. Bei den bekannten Techniken wird die Linse in die
vordere Augenkammer eingebracht. Die Befestigung erfolgt beispielsweise durch vier punktförmige Kontakte,
die durch von der Linse vorstehende Füßchen gebildet werden.
Es hat sich jedoch gelegentlich als zweckmäßig erwiesen,
ein Implantat in die hintere Augenkammer einzubringen, wenn eine extra Kapsulare Operation unter Entfer-
nung der Augenlinse vorgenommen wurde, die hintere Kap-
sei jedoch unversehrt blieb.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine zum Einsetzen in die
hintere Augenkammer geeignete Linse zu schaffen, die einen minimalen Gewebedruck ausübt und sowohl leicht
zentrierbar als auch genau festlegbar ist. Außerdem soll die zu schaffende Linse ohne Schwierigkeiten durch
die Pupille einsetzbar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Augenimplantat gemäß Kennzeichen des Hauptanspruchs. Das Implantat bzw.
die Linse weist einen Linsenkörper auf, der so bemessen ist, daß er durch die Pupille paßt. Dabei erstreckt
sich ein Bein radial vom Rand der Linse nach außen und endet in einem gebogenen Randabschnitt, der bezüglich
des Beinendes mittig angebracht ist. Der gebogene Randabschnitt liegt in einer hinter der Linse verlaufenden
Ebene. An der dem Bein gegenüberliegenden Seite der Linse ist ein dünner, flexibler Steg in Form eines
offenen Hakens am Rand der Linse angebracht, der an seinem freien Ende einen gekrümmten Abschnitt aufweist
und der in der gleichen Ebene wie der Randabschnitt liegt. Auf diese Weise sind der Randabschnitt und der
Hakenabschnitt in gegenüberliegenden Teilen des Sulcus ciliaris unterbringbar, um den Linsenkörper in bezug
auf die Pupille ausgerichtet abzustützen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren näher erläutert; es zeigen:
5
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Figur 1 eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels
für eine hintere Augenkammer;
Figur 2 eine in die hintere Augenkammer eingesetzte
Figur 2 eine in die hintere Augenkammer eingesetzte
Linse gemäß Figur 1;
"Ό Figur 3 eine Vorderansicht einer Weiterbildung der
"Ό Figur 3 eine Vorderansicht einer Weiterbildung der
Linse gemäß Figur 1;
Figur 4 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführung
Figur 4 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführung
der Linse gemäß Figur 1.
"15 Figur 1 zeigt eine in ein Auge einzusetzende Linse 10,
Die Linse 10 weist einen plankonvexen Linsenkörper 12 auf, der in seiner 6-Uhi—Stellung ein im wesentlichen
starres Bein 14 angeformt hat. Das Bein 14 erstreckt sich von einem Rand des Linsenkörpers 12 in Richtung
*0 des Durchmessers. An das Ende des Beins 14 ist gegenüber
dem Linsenkörper 12 ein gebogener Randabschnitt 16 mittig angeformt. Der Randabschnitt 16 ist etwa 6 bis 8
mm lang und hat im wesentlichen die gleiche Dicke und Breite wie das Bein 14, .nämlich etwa 1,2 mm. Der
Randabschnitt 16 liegt in einer Ebene, die senkrecht zu
einer durch die Linse 10 und das Bein 14 verlaufenden Achse 10a steht und hat eine gekrümmte Außenfläche 16a,
welche an den Ecken abgerundet und geglättet ist, um über ihre gesamte Länge in dem Sulcus ciliaris der mit
der Linse 10 zu bestückenden hinteren Augenkammer aufzuliegen .
An den Linsenkörper 12 der Linse 10 ist ein flexibler
Stützsteg 18 angeformt oder daran befestigt. Der Steg
-ΙΟ 18 ist beispielsweise gemäß US-PS 4 159 546 geformt.
Der Stützsteg 18 ist derart angeordnet, daß er den Sulcus ciliaris in der 12-Uhr-Stellung berührt, wobei
seine Befestigung am Linsenkörper 12 etwa in der 3-Uhr-Stellung
vorgesehen ist.
In einer zweckmäßigen Ausführung hat der Linsenkörper 12 einen Durchmesser von etwa 4 bis 6 mm. Die Sehnenlänge
des Randabschnitts 16 beträgt etwa 6 bis 8 mm; das gleiche Maß gilt auch für den Durchmesser des
Buchtendes des Stützsteges 18. Der Radius der Außenfläche 16a des Randabschnittes 16 liegt gemessen vom
Mittelpunkt des Linsenkörpers 12 in der Größenordnung von etwa 6 bis 7 mm, wobei das gleiche Maß für den
Abstand des Steges 18 zum Mittelpunkt des Linsenkörpers 12, und zwar gemessen entlang der Achse 10a gilt, so
daß der Abstand vom Steg 18 zur Außenfläche 16a des
Randes 16 etwa dem Durchmesser der hinteren Augenkammer eines Auges entspricht.
Die in Figur 1 dargestellte Linse 10 ist derart befestigbar, daß keine Verdrehung des Linsenkörpers 12 im
Auge eines Patienten erfolgt. Bereits bekannte Linsenimplantate für die hintere Augenkammer, beispielsweise
die Linse gemäß US-PS 4 159 546, oder auch Linsen nach Pearce, Harris oder Simcoe haben den Nachteil, daß eine
Dezentrierung möglich ist, da die flexible, untere Bucht dieser Linsen eine Dezentrierung des Linsenkörpers
nach unten oder nach oben gestattet. Bei diesen bekannten Linsen läßt das Fehlen einer horizontalen
'* Abstützung außerdem eine horizontale Dezentrierung zu.
Bei der erfindungsgemäßen Linse 10, die ein Bein 14 von unveränderbarer Länge aufweist, wird die vertikale Zentrierung
des Linsenkörpers 12 durch das Bein 14 bestimmt. Der gebogene Randabschnitt 16 verhindert eine
^ horizontale Verschiebung und trägt außerdem das Gewicht
der Linse 10 auf einer großen Auflagefläche. Der
flexible Stützsteg 18 gestattet das Einsetzen der Linse 10 durch die Pupille und hält die gewünschte Lage im
Auge solange aufrecht, bis eine Faserfestlegung in der
hinteren Augenkammer erfolgt ist. Das Bein 14 verhin-
dert außerdem ein Verdrehen der Linse 10 und ein Festhalten
des Linsenkörpers 12 durch die Pupille.
Da das Bein 14 und der Stützsteg 18 nach vorne geneigt sind und da außerdem der Randabschnitt 16 und der
Stützsteg 18 eine Erstreckung in Umfangsrichtung haben,
liegt der Linsenkörper im Abstand zur Iris, so daß keine Scheuern am Irisgewebe erfolgt. In einer anderen
Ausführung liegen der Stützsteg 18, das Bein 14 und der Randabschnitt 16 in der gleichen Ebene wie der
Linsenkörper 12.
In der 12-Uhr-Stellung, in der 3-Uhr-Stellung und in
3-Uhr-Stellung und in der 9-Uhr-Stellung des Linsenkörpers
12 sowie im Randabschnitt 16 (auf der Achse 10a) sind Öffnungen 19 vorgesehen. Die Öffnungen 19 dienen
für das Einsetzen eines chirurgischen Instruments, um die Linse 10 im Auge unterzubringen und zu zentrieren.
Der in Figur 1 dargestellte Linsenkörper 12 ist entweder plankonvex oder bikonvex, wobei die plane Fläche
des Linsenkörpers 12 vorzugsweise der Iris 24 zugewandt ist, da dies den größten Abstand zwischen Iris 24 und
Vorderfläche des Linsenkörpers 12 ergibt. Dies verhindert eine Reizung der Irisränder in der postoperativen
Periode.
Figur 2 zeigt einen Schnitt durch die Augenhöhle, wobei
die Linse 10 in einen Augapfel 20 eingesetzt ist. Der Augapfel 20 weist die Hornhaut 22 und die Iris 24 auf,
in der das Sehloch oder die Pupille 26 mittig angeordnet
ist. Die Iris 24 unterteilt den Augapfel 20 in eine vordere Augenkammer 28 und eine hintere Augenkammer 30.
Die Linse 10 ist in der hinteren Augenkammer 30 des Augapfels 20 derart angeordnet, daß der Randabschnitt
16 am Sulcus ciliaris 32 anliegt, um faserartig fixiert zu werden. Figur 2 zeigt ferner den Rest der Vorderkapsel
34 der hinteren Kammer 30 sowie die hintere Kapsel 36.
Die in 6-Uhr-Richtung wirkenden Gewichtsvektoren der Linse 10 bewirken eine andauernde Zentrierung des Linsenkörpers
12 in der Augenkammer 30. Die gekrümmte Fläche 16a des Randabschnittes 16 der Linse 10 läßt
sich so handhaben, daß sie leicht in den Sulcus ciliaris 32 hineingleitet, ohne die hintere Kapsel 36 zu
durchdringen. Auf diese Weise fixiert und zentriert sich die Linse 10, ohne daß eine zusätzliche Fixierung
erforderlich ist.
Es ist klar, daß vor dem Einsetzen der Linse 10 durch
die Pupille 26 in die vordere Kapsel 34 eine Öffnung gemacht werden muß, um die natürliche Linse zu zerkleinern
und zu entfernen.
Der Linsenkörper 12, das Bein 14, der Randabschnitt 16 und der Stützsteg 18 sind alle aus einem Material
hergestellt, das für eine Implantation im Auge geeignet ist. Hierfür ist beispielsweise Polymethylmethacrylat
(PMMA) geeignet. Wie bereits in der US-Anmeldung 28 609 vorgeschlagen, sind in einer Ausführung auch hier der
Linsenkörper 12 und der Randabschnitt 16 aus starrem Material hergestellt, beispielsweise aus Polymethylmethacrylat
(PMMA), während das Bein 14 aus einem weicheren Material, beispielsweise einem Hydrogel (PHEMA)
besteht; in einer anderen Ausführung ist das Bein 14 aus PMMA hergestellt. Der Stützsteg 16 besteht in einer
Ausführung aus extrudiertem PMMA, aus Polypropylen oder aus einem ähnlichen Stoff.
^0 Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung betrifft somit
eine in ein Auge implantierbare Linse 10, die einen Linsenkörper 12 mit einem Stützsteg 18 in 12-Uhr-Stellung
und ein schmales Bein 14 in 6-Uhr-Stellung aufweist,
wobei das Bein 14 einen stützenden Randabschnitt 16 besitzt. Der gebogene Randabschnitt 16 hat seinen
Krümmungsmittelpunkt im Mittelpunkt des Linsenkörpers 12 und weist zu diesem einen Abstand auf, der etwa dem
halben Durchmesser der hinteren Augenkammer 30 entspricht, in die die Linse 10 einzusetzen ist. Die
Gesamtlänge der Linse 10 entspricht etwa dem Durchmesser der hinteren Augenkammer 30.
Figur 3 zeigt eine Weiterbildung einer in ein Auge implantierbaren Linse 40. Die Linse 40 weist wiederum
einen Linsenkörper 12, ein Bein 14 und einen Randabschnitt 16 auf, wie dies zuvor beschrieben wurde. Die
Linse 40 ist ferner mit einem Stützsteg 18 und einem zweiten Stützsteg 18a versehen, wobei letzterer etwa in
der 9-Uhr-Stellung an den Linsenkörper 12 angeschlossen ist. Die Stützstege 18 und 18a haben identische Form
und sind in bezug auf die Achse 10a der Linse 40 sowie in bezug auf das Bein 14 in gleicher Weise angeordnet.
Indem die flexiblen Stützstege 18 und 18a entgegengesetzt gekrümmt und symmetrisch bezüglich der Achse 10a
montiert sind, werden Kräfte ausgeglichen, die ein Verdrehen der Linse 40 bewirken wurden, so daß die implantierbare
Linse 40 noch lagestabiler ist.
In Figur 4 sind wiederum gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen, wobei die zuvor beschriebene
implantierbare Linse 10 weitergebildet und mit dem Bezugszeichen 50 versehen ist. Die Linse 50 weist einen
Linsenkörper 12 und einen Stützsteg 18 wie bei der Ausführung gemäß Figur 1 auf. Anstelle des Beins 14 und
des Randabschnitts 16, die bei der Ausführung gemäß Figur 1 an den Linsenkörper 12 der Linse 10 angeformt
sind, ist eine geschlossene Schleife 52 vorgesehen, die im wesentlichen die gleiche Form wie das Bein 14 und
der Randabschnitt 16 der Linse 10 gemäß der Figur 1 haben. Die Schleife 52 besteht in einer Ausführung aus
extrudiertem PMMA, aus Polypropylen oder aus einem ähnlichen
Stoff und ist etwa in der 6-Uhr-Stellung am L { Linsenkörper 12 verankert.
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Claims (13)
- - ein an den Linsenkörper (12) angeformtes und sich von einem ersten Randabschnitt des Linsenkörpers (12) radial nach außen erstreckendes Bein (14);- ein am freien Ende des Beins (14) mittig angeordneter, gekrümmter Randabschnitt (16), dessen kreisförmiger Krümmungsdurchmesser dem Durchmesser der kreisförmig begrenzten Augenkammer entspricht; und- ein am Rand des Linsenkörpers (12) etwa gegenüber von dem Bein (14) verankerter flexibler Stec! (18), dessen freies Ende bogenförmig gekrümmt istund bezüglich einer durch das Bein (14) verlaufenden Achse (1Oa) mittig angeordnet ist.
- 2. Augenimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktebene des bogenförmigen Randabschnitts (16) und des bogenförmigen Endes des flexiblen Stegs (18) für eine in eine hintere Augenkammer (30) einzusetzende Linse (10) vor dem Linsenkörper (12) liegt.
- 3. Augenimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Linsenkörper (12) aus dem gleichen Stoff wie das Bein (14), der bogenförmige Randabschnitt (16) und der flexible Steg (18) besteht.
- 4. Augenimplantet nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Linsenkörper (12), das Bein (14) und der bogenförmige Randabschnitt (16) aus starrem Material wie Polymethylmethacrylat (PMMA) bestehen und daß der flexible Steg aus einem weicheren Material, beispielsweise aus einem Stoff wie Polypropylen hergestellt ist.
- 5. Augenimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bein (14) in der 6-Uhr-Stellung am Rand des Linsenkörpers (12) angeordnet ist.
- 6. Augenimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bein (14), der bogenförmige Randabschnitt (16) und der flexible Steg (18) in dergleichen Ebene wie der Linsenkörper (12) liegen.
- 7. Augenimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Linsenkörper (12) plankonvex ist, wobei die plane Fläche der vor dem Linsenkörper (12) liegenden, durch das gekrümmte Ende des Stegs (18) und den gekrümmten Randabschnitt (16) verlaufenden Berührungsebene zugewandt ist.
- 8. Augenimplantat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Steg (18) am Rand des Linsenkörpers (12) etwa in der 3-Uhr-Stellung verankert ist.
- 9. Augenimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang der Linse (10, 40, 50) Öffnungen (19) zur Erleichterung des Einsetzens und Zentrierens vorgesehen sind.
- 10. Augenimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Steg (18)umgekehrt U-förmig gebogen und bezüglich der durch das Bein (14) verlaufenden Achse (1Oa) symmetrisch am Linsenkörper (12) befestigt ist.
- 11. Augenimplantat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Stege (18,18a) in der 3-Uhr- und in der 9-Uhr-Stellung am Linsenkörper (12) verankert sind.
- 12. Augenimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Bein (52) in Form einer geschlossenen Schleife gebildet ist, die sich vom Linsenkörper (12) radial nach außen erstreckt und an ihrem Ende in einen bezüglich des Beins symmetrisch angeordneten, bogenförmigen Randabschnitt übergeht.
- 13. Augenimplantat nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Linsenkörper (12) aus einem starren Material wie Polymethylmetacrylat (PMMA) besteht, während die Schleife (52) und der flexible Steg (18) aus einem weicheren Stoff, beispielsweise wie Polypropylen, hergestellt sind.
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---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |