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Katheterbesteck
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Katheterbesteck, bestehend aus
einer drahtförmigen Seele, die von einem Katheterschlauch umgeben ist, und die an
ihrem distalen Ende ein Kupplungsteil trägt, das mit einer Kupplungsbuchse an dem
Katheterschlauch verbindbar ist.
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Die perkutane Katheterisierung von Arterien und Venen, z.B. der Vena
jugularis externa, ist wegen des yekrümmten Verlaufes des Gefäßes schwierig und
führt oft zu Fehlagen der Katheterspitze, d.h. diese liegt nicht regelrecht in der
Vena cava, sondern ist in eine andere Vene, wie z.B. Vena jugularis interna oder
Vena subclavia, ausgewichen.
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Zur Verhinderung von Katheterfehllagen ist es bekannt, eine Gefößsonde
aus Stahldraht als Führungsschiene zu verwenden. Dabei wird nach Gefäßpunktion mittels
einer Kanüle zunächst die Gefäßsonde in Form eines
dünnen, flexiblen
Führungsdrahtes in das Gefäßlumen eingeführt, und anschließend wird nach Entfernen
der Punktionskanüle auf das distale Ende, d.h.
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das dem Anwender zugewandte freie extrakutane Ende der Gefäßsonde,
ein Katheterschlauch aufgeschoben, der bei weiterer Längsverschiebung automatisch
dem Verlauf der Gefäßsonde folgt. Die Spitze des Katheterschlauches läßt sich auf
diese Weise sicher in der Vena cava plazieren. Anschließend wird die Cefäßsonde
aus dem plazierten Katheterschlauch herausgezogen und entfernt. In diesem Zusammenhand
ist es bekannt, eine Gefäßsonde mit gekrümmter,flexibler Spitze zu verwenden, die
den gekrümmten Verlauf der Vena jugularis externa problemlos passiert.
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Dieses Vorgehen ist jedoch durch die aufeinanderfolgende. Einführung
der Gefäßsonde und des Katheterschlauches sowie das Erfordernis des Auffädelns des
Kathetcrschlauches auf das Gefäßsondenende umständlich.
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Zur Behebung dieses Mangels ist die Gefäßsonde als drahtförmiger Mandrin
innerhalb des Katheterschlauches untergebracht worden. Das distale Ende des Mandrins
und der; Katheterschlauches werden durch Zusammenstecken des Kupplungsteiles des
Mandrins und der Kupplungsbuchse des Katheterschlauches miteinander verbunden, so
daß beide Teile gemeinsam gleichzeitig in das Gefäßlumen eingeführt werden (DE-GM
78 37 983). Dabei wird der Katheterschlauch zwar praktisch über seine ganze Länge
von dem Mandrin stabilisiert, jedoch wird eine Spitze von dem Mandrin nicht nach
der Art einer Gefäßsonde geführt Hierdurch wird die Handhabung des Katheterbesteck
erschwert,
und es ergeben sich Fehllagen der Katheterspitze, die Lagekorrekturen mit damit
verbundener Mehrfachpunktion erforderlich machen. Um unter sterilen Kautelen zu
arbeiten, ist bei dem bekannten Katheterbesteck ein Y-förmiges Führungstück vorgesehen,
an dessen Kanal zum Durchlaß des Katheterschlauches mit.Mandrin ein dünner Schutzschlauch
angeschlossen ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Katheterbesteck der
eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß es mit vermindertem Risiko von Fehllagen,
die von Anästhesisten immer häufiger propagierte Katheterisierung von gewundenen
Venen - auch mit Klappen -durch Gefäßsondeneffekt ermöglicht, wobei eine bequenie
einfache Handhabung angestrebt wird.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zwischen dem Kupplungsteil
der drahtförmigen Seele und der Kupplungsbuchse des Katheterschlauches auf einem
distalen Ilberstand der Seele eine iber ihre ganze Länge gechlitzte Hülse angeordnet
ist.
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Die Seele versteift den gesamten Katheterschlauch und überragt ihn
an seinem distalen Ende. Dieser Oberstand hat etwa die Länge der Hülse und wird
durch sie in bezug auf den Katheterschlauch fixiert, so daß vor dem Einführen der
Spitze des Katheterbestecks in cl i.O Vene die Seele gegen unbeabsichtigtes Vorschieben
gesichert ist. Die Hülse wird durch den Längsschlitz radial auf die Seele aufgesteckt
und zwischen dem Kupplungsteil der Seele und der Kupplungsbuchse des Katheterschlauches
axial festgeklemmt. Nach der
Punktion der Vene wird der mit der
Seele und der Hülse zu einer Einheit verbundene Katheterschlauch durch einen Führungskana;
in die Vene eingeführt, und es wird dann die Hülse durch radiales Abziehen von der
(C0( ab(tenommen. Die Seele kann nun um das Stück in bezug auf den Katheterschlauch
zirka 5 cm vorgeschoben und ihr Kupplungsteil in die Kupplungsbuchse des Katheterschlauches
hineingesteckt werden. Die Uberlänge der Seele steht über die Spitze des Katheterschlauches
vor und gewährleistet nach der Art einer Gefäßsonde ihre Pfadfinderfunktion beim
Vorschieben in ein Gefäßlumen.
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Engstellen und Winkel in dem Gefäß werden von der als Führungskopf
wirksamen Spitze der Seele überwunden, ohne stecken zu bleiben oder abgelenkt zu
werden, und sie gelangt sicher in die vorgeschriebene Position. Sodann wird der
Katheterschlauch über die als Führungsschiene dienende Seele in das Gefäß geschoben.
Die Spitze des Katheterschlauches wird entsprechend korrekt plaziert und liegt nach
Herausziehen der Seele regelrecht an der gewünschten Stelle. Nachträgliche Korrekturen
von Fehllagen und eine möglicherweise damit verbundene Mehrfachpunktion des Gefäßes
werden vermieden, und das Risiko einer Katheterisierung wird für den Patienten herabgesetzt.
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Die erwähnten Vorteile lassen sich dadurch noch vergrössern, daß das
über die Spitze des Katheterschlauches vorgeschobene Stück der Seele weich und flexibel
ausgebildet und gerale oder etwa halbkreisförmig gekrümmt ist. Durch diese J-förmige
Spitze der Seele erhält sie besonders günstige Führungseigenschaften, die eine Passagc
über Krümmungen und Venenkap1)en bis zur gewünschten Position erleichtern.
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Um den Kat;ln-ter unter absolut sterilen Kautelen zu verlegen, ist
es bekannt, den Katheterschlauch des Mandrins in einem Schutzschlauch unterzubringen,
der an ein Führungsstück angeschlossen ist, durch dessen Kanal der Katheter mit
Mandrin in ein Blutgefäß eingeführt wird (DE-GM 78 37 983; DE-PS 23 ÖS 640). Zu
diesem Zweck wird wechselweise der Katheter mit Mandrin vorgeschoben und der Schutzschlauch
gestreckt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das distale Ende des Katheterschlauches
und der Seele mit der an diese angesetzten Hülse in dem Schutzschlauch untergebracht
ist. Es wird auf diese Weise der Vorteil der Ausnutzung der Spitze der Seele als
Pfadfinder" mit dem Vorteil eines geschlossenen Kathetersystem verbunden , der da
in besteht, daß die Einführung der Seele und des Katheterschlauches kontaminationsfrei
und steril auch unter Notfallbedingungen möglich ist und eine direkte Berührung
durch den Anwender ausgeschlossen wird, so daß Kontaminationsgefahr mit bakterieller
Infizierung unterbunden wird.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Hülse ein stumpfes Ende mit Innenkonus
und ein verjüngtes Ende mit Außenkonus aufweist, und daß der Außenkonus der Hülse
mit einem Innenkonus der Kupplungsbuchse zusammengreift und der Innenkonus der Hülse
einen Konusansatz des Kupplungsteiles der Seele aufnimmt. Auf diese Weise lassen
sich Ii i In I:nclcin !;e liii ;e t dc mit Kupplungsbuchse und dem Kuppteil azial
zusammenstecken und ein unbeabsichtigtes Entfernen der Hülse von der Seele wird
verhindert. Nur durch axiales Auseinanderziehen von Kupplungsteil und Kupplungsbuchse
wird die Hülse freigegeben und fällt von der Seele praktisch selbsttäig ab, so daß
die Seele relativ zum Katheterschlauch axial verschoben werden kann, damit ihre
Spitze aus dem Katheterschlauch austritt
und die Führungsfunktion
übernimmt.
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starren Die Hülse besteht vorteilhaft aus einem massiven/Stabteil
und der Längsschlitz erstreckt sich parallelwandig radial bis in den Bereich seiner
Längsmittelachse.
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Auf diese Weise wird das selbsttätige Abfallen der Hülse von der Seele
unterstützt und ihre Herstellung verbilligt.
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Sie ist zweckmäßig zylindrisch gestaltet.
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Die Seele kann um ein Stück länger sein als der Katheterschlauch,
das der Länge der mit dem Kupplungsteil der Seele und der Kupplungsbuchse des Katheterschlauches
zusammengesteckten Hülse entspricht, so daß das proximale Ende der Seele hinter
die Spitze des Katheterschlauches zurückgezogen ist. Alternativ ist es möglich,
daß die Seele länger ist als die mit ihrem Kupplungsteil und der Kupplungsbuchse
des Katheterschlauches zusammengesteckte Hülse, so daß ihr proximales Ende über
die Spitze des Katheterschlauches ein Stück übersteht. In beiden Fällen wird nach
Abnahme der Hülse von dem distalen lncle der Seele und Zcisammen. t:eeken der Innenkonus
der Kupplungsbuchse des Katheterschlauches mit dem Konusansatz des Kupplungsteils
der Seele der proximale Uberstand der Seele gegenüber der Katheterschlauchspitze
garantiert.
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Bei weiterem Vorschieben der Einheit von Seele und Katheterschlauch
innerhalb der Seele übernimmt die Spitze der Seele die Führung über Krümmungen und
Venenklappen, wodurch eine sichere Plazierung der Katheterspitze in der Vena cava
gewährleistet wird, und zwar sowohl bei einer Seele mit gerader Spitze als auch
bei einer Seele mit J-förmig gekrümmter Spitze, die durch Memoryeffekt sofort nach
Austritt aus einem Führungskanal ihre vorgegebene J-Form annimmt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt. Es zeigt: Figur 1 eine Draufsicht eines Katheterbestecks mit einem
als Einkallal-Körper ausgebildeten Führungsstück und Schutzschlauch, Figur 2 cine
Draufsicht der Hülse, Figur 3 eine Ansicht des einen Endes der Hülse mit Innenkonus
und Figur 4 eine Ansicht des anderen Endes der Hülse mit Außenkonus.
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Ein längsteilbares Führungsstück 1 mit einem axialen und zelltralen
Kanal ist an seinem proximalen Ende mit einer Kapillare 2 mit Griffplatte 3 versehen,
während mit seinem distalen Ende mittels eines Aufsteckringes 4 ein dünner durchsichtiger
Schutzschlauch 5 verbunden ist. Das Führungsstück list mit zwei einander gegenüberliegenden
Druckknopf-Bremsstücken 6 versehen, die zwischen Daumen und Zeigefinger zusammengedrückt
werden und den Kanal in dem Führungsstück 1 verengen.
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Der Schutzschlauch 5 umhüllt einen flexiblen Katheterschlauch 7, mit
dessen distalen extrakutanen Ende eine Kupplungsbuchse 8 durch Verkleben oder Verschweißen
verbunden ist, die einen Innenkonus 9 aufweist. Der Katheterschlauch 7 umgibt eine
drahtförmige Seele 10, die als Seldingerspirale ausgebildet sein kann, und die länger
ist a] !; der Katheterschlauch 7. Die ueberlänge der Seele 10 steht an dem
distalep Ende der Kupplunqsbuchse 8
nach außen vor und am Ende
der Seele 10 ist ein Kupplungsteil 11 mit einem Konusansatz 12 befestigt. Zwischen
der Kupplungsbuchse 8 und dem Kupplungsteil 11 befindet ch eine Hülse 13, die mittels
eines Längsschlitzes 10 (Fig. 2) auf die Seele 10 aufgesteckt: ist.
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Die Hülse 13 hat ein stumpfes Ende 15 und ein verjüngtes Ende mit
Außenkonus 16, der an einer Schulter 17 endet.
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Der Außenkonus 16 der Hülse 13 paßt in den Innenkonus 9 der Kupplungsbuchse
8,während ein Innenkonus 18 am stumpfen Ende der Hülse 13 den Konusansatz 12 des
Kupplungsteiles 11 aufnimmt. Auf diese Weise sind der Katheterschlauch 7, die Seele
10 und die Hülse 13 wie in Fig. 1 gezeigt fest aber lösbar miteinander verbindbar.
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Die Länge der Hülse 13 beträgt vorteilhaft etwa 5 cm, und die Länge
des Katheterschlauches 7 und der Seele 10 sind entsprechend so gewählt, daß bei
zwischen der Kupplungsbuchse 8 und dem Kupplungsteil 11 gesicherter Hülse 13 die
Spitze der Seele 10 nicht über die Spitze des Katheterschlauches 7 nach außen übersteht.
Zur Veranschaulichung dieses Sachverhaltes sind die Spitzen des Katheterschlauches
7 und der Seele 10 so gezeichnet, daß sie nicht - wie in der Praxis vorgesehen -
in dem Kanal des Führungsstückes 1 stecken, sondern aus diesem herausgezogen sind.
Durch axiales Auseinanderziehen der Kupplungsbuchse 8 und des Kupplungsteiles 11
wird die Hülse 13 ohne Zerstörung des Schutzschlauches 5 freigegeben und fällt selbsttätig
von der Seele 10 ab, so daß diese relativ zu dem zwischen den Druckknopf-Bremsstücken
6 festgehaltenen Katheterschlauch 7 etwa 5 cm vorgeschoben werden kann. Dies geschieht
jedoch erst nn, wenn die Vene punktiert und die Spitze des Ka-
theterschlauches
7 durch die Kapillare 2 in die Vene eingeführt worden ist. Sobald der Konusansatz
12 des Kupplungsteiles 11 in dem Innenkonus 9 der Kupplungsbuchse 8 steckt, sind
die Seele 10 und der Katheterschlauch 7 miteinander verbunden und beide werden als
Einheit in der Vene weiter vorgeschoben bis die Spitze der Seele 10 die gewünschte
Position eingenomnlen hat und dann nach Trennung von Kupplungsbuchse 8 und Kupplungsteil
11 der Katheterschlauch 7 über die als Führung dienende Seele 10 in die Vene eingeschoben
wird. Bei allen Handhabungen bleibt der Schutzschlauch 5 unversehrt, so daß sterile
Kautelen während des gesamten Katheteri sierungsvorganges aufrechterhalten bleiben.
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Die Hülse 13 besteht aus einem massiven zylindrischen Stabteil, in
den der Längsschlitz 14 bis in den Bereich seiner Längsmittelaehse radial gerade
durchgehend eingearbeitet ist, so daß ein Kanal 19 entsteht, der die Seele 10 aufnimmt.
Die Parallelwandigkeit des geraden Kanals 19 begünstigt das selbsttätige Herabfallen
der Hülse 13 von der Seele 10 nach Freigabe durch die Kupplungsbuchse 8 und das
Kupplungsteil 11.