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Die Erfindung betrifft eine Klemmplatte zur Arretierung
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von Stempelkronenköpfen am Unterflansch von Kappen- oder Unterzügen
des Streb- und Streckenausbaus im Untertagebetrieb, bestehend aus einem viereckigen
Blechzuschnitt, der für die Nocken des Stempelkopies an gegenüberliegenden Plattenkanten
Auskümpelungen und eine längliche Sicke aufweist, welche zur Ausbildung einer Unterflanschauflagerfläche
dient und eine feste Klammer bildet, die zusammen mit einem schwenkbaren Riegel
auf gegenüberliegende Seiten des Unterflansches klemmend einwirkt.
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Solche Xlemmplatten sind mit den üblichen Kronenköpfen oder Normalköpfen
von hydraulischen oder mit Reibunqsschluß arbeitenden Strebstempeln allseitig, sowie
in uerrichtung des Kappen- oder Unterzugprofiles formschlüssig,an dem sie in Längsrichtung
mit hilfe der verschiedenen Klemmvorrichtungen kraftschlüssig gehalten werden. Sie
ermöglichen daher eine abrutschsichere Arretierunq der Stempel an ,dem glatten Unterflansch
der Kappe bzw. des Unterzuges.
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Solche Baue werden häufig und in erheblichen Stückzahlen,z.B. zum
Abfangen des Ausbaus von Aufhauen eingesetzt, um den Einbau von Ausbauschilden des
wandernden Strebausbaus zu ermöglichen. Deswegen müssen solche Klemmplatten in großen
Stückzahlen billig herstellbar sein, jedoch andererseits einen einwandfreien Formschluß
des Stempelkopfes ermöglichen. Das macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.
Wenn nämlich der Kappenflansch breit ist, muß er mit der Kümpelung über den Spitzen
der Nocken des Stempelkopfes gehalten werden. Handelt es sich um einen schmalen
Flansch, dann muß die Platte die Breite des Profiles wesentlich übersteigen, um
noch einen Formschluß mit den Stempelkopfnocken zu erreichen.
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Es ist bekannt (DE-OS 28 ii 622 Figur 5), die Klemmplatte aus einem
rechteckigen Blechzuschnitt zu gewinnen. Die Längsachse der Sicke fällt dann mit
der Halbierenden der kürzeren Rechteckseite zusammen. Von den vier Ecken des Blechzuschnittes
gehen Ausnehmungen aus, die zusammen mit einer mittleren Ausnehmung in jeder Längskante
des Blechzuschnittes zu vier Vorsprüngen führen, an denen die vier Nocken einen
Kronenkopfes abzustützen sind.
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Werden Stempelköpfe mit zwei Nocken eingesetzt, so können die in den
Längskanten der Ausnehmungen der Plattenlängskanten angebrachten Auskümpelungen
verwendet werden. Einerseits ist es nachteilig, daß die insgesamt sechs Ausnehmungen
in den Kanten des Blechzuschnittes zu erheblichen Naterialverlusten führen.
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Andererseits ist selbst die mit den Vorsprüngen erzielte Arretierung
des Stempelkopfes nicht befriedigend, weil sich die Stempelkopfnocken und die Vorsprünge
der Platten linienförmig und wegen der Kalottenform des Stempelkopfes nur im oberen
Bereich der Stempelkopfnocken berühren.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmplatte zu schaffen,
welche Materialverluste des Zuschnittes vermeiden und eine Verbesserung des Formschlusses
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Längsachse
der Sicke mit einer durch die Plattenecken verlaufenden Diagonale zusammenfällt,
wobei eine der dreieckförmigen Plattenecken das Schwenklager des Riegels aufnimmt
und die restlichen Plattenecken den die Nocken des Stempelkopfes verbindenden Kanten
zugeordnete Haltenocken bilden.
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Indem man die Sicke in der Diagonalen anordnet, kann man alle vier
Plattenkanten zur Anbringung der Auskiimpelungen für die vier Nocken des Stempelkopfes
ausnutzen und vermeidet dadurch die bislang mit der Stempelkopfarretierung verbundenen
Naterialverluste; andererseits kann man die Plattenecken mit Ausnahme der Plattenecke,
die das Hiegelschwenklager aufnimmt, durch Umbiegen zu Haltenocken machen, welche
mit den Kanten des Stempelkopfes zusammenwirken. Dadurch erhält man die gewünschte
zusätzliche Arretierung.
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Die Erfindung hat den Vorteil, daß man weniger Material für die Klemmplatten
verbraucht und abgesehen von den Riegeln alle Teile der Klemmplatte mittels Verformung,
vorzugsweise durch Kümpeln herstellen kann.
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Vorzugsweise und gemäß einem weiteren Merkmal der Erfingung sind die
im wesentlichen senkrecht entgegen der Wölbung der Sicke aus der Plattenebene vorstehenden
Haltenocken längs Biegelinien geformt, welche diagonal durch die Plattenecken und
bei einander gegenüberliegenden Haltenocken parallel zueinander verlaufen. Man kommt
dann zu einer im wesentlichen quadratischen Form des Blechzuschnittes, der sich
besonders leicht aus den üblichen Blechformaten verschnittfrei gewinnen läßt.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung können die Auskümpelungen
für die Stempelkopfnocken auf der Mitte zwischen den Scheiteln der Plattennocken
angeordnet werden und eignen sich dann für die üblichen Kronenköpfe mit vier Nocken.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der
Figuren in der Zeichnung; es zeigen Figur 1 eine Draufsicht auf ein Blech, aus dem
verschnittfrei die Zuschnitte für die neue Klemmplatte gewonnen werden, Figur 2
eine Klemmplatte gemäß der Erfindung in einer Ansicht von unten, Figur 3 eine Draufsicht
auf den Gegenstand der Figur 2 im wesentlichen im Schnitt längs der Linie III-III
der Figur 4 und Figur 4 eine Seitenansicht eines Unterzuges mit der erfindungsgemäßen
Klemmplatte und einem abgebrochen wiedergegebenen Stempel mit Kronenkopf und vier
Stempelkopfnocken.
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Das in Figur 1 wiedergegebene Blech ist ein rechteckiger Blechstreifen
1, der in quadratische Zuschnitte 2-6 unterteilt wird, die längs der gestrichelt
wiedergegebenen und sämtlich parallel zu den kurzen Rechteckseiten des Blechstreifens
1 verlaufenden Schnittkanten gewonnen werden.
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Jeder Zuschnitt hat danach vier rechtwinklige Kanten 7-10.
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Strichpunktiert sind in der Figur 1 Biegelinien 11-13 eingezeichnet,
während die Scheitel der insgesamt vier Ecken mit 14-17 angegeben sind. Die dazugehörigen
Ecken sind dreieckförmig, d.h. die Biegelinien 11-13 bilden die Basis eines rechtwinkligen
Dreieckes, das im übrigen von den Plattenkanten begrenzt wird; diese Dreiecke sind
mit 18-20 bezeichnet.
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Wie ersichtlich verlaufen die Biegelinien 11-13 diagonal durch die
Plattenecken und verlaufen außerdem bei den einander gegenüberliegenden Plattenecken
11, 13 parallel zueinander.
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Durch Verformen, d.h. durch Kümpeln werden auf der Mittel der vier
Blechkanten gemäß der Darstellung der Figur 2 halbrunde Ausnehmungen 21-24 erzeugt,
welche später den Formschluß mit den vier Nocken 25-28 eines Stempelkopfes 29 erzeugen.
In der gleichen Richtung wie die Kümpelungen verläuft nach Auswölbung eine längliche
Sicke 30. Diese besteht aus einem schmalen Teil 33 und einem durch Ausrundungen
vergrößerten Abschnitt 34, auf dem die Auflagerfläche 35 für den Unterflansch 36
eines Unterzuges 37 ausgebildet ist. Die in Längsrichtung der Sicke 30 verlaufende
Symmetrieachse 38 verläuft durch die Ecken 14 und 16 des Zuschnittes.
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Aus dem der Ecke 16 zugeordneten Ende der Sicke ist eine feste Klammer
39 herausgebogen.
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Diese Klammer wirkt mit der Oberseite 42 des Unterflaitsches 36 zusammen,
die an einer Seite des Steges 43 angeordnet ist. Mit der anderen Oberseite 44 des
Steges 36 wirkt dagegen ein schwenkbarer Riegel 45 zusammen, dessen Schwenklager
46 von einem Schraubenbolzen gebildet wird, der mit einer Mutter 47 (Figur 2) versperrt
werden kann.
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Während die Ecke, deren Scheitel mit 14 bezeichnet ist, in der Plattenebene
verbleibt, sind die restlichen drei Ecken 18-20 längs der erwähnten Biegelinien
11-13 in wesentlichen senkrecht aus der Plattenebene herausgebogen und bilden Haltenocken,
die mit den drei der vier Längskanten 50-52 des Stempelkopfes zusammenwirken.
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In Betrieb bringt man mit Hilfe der beschriebenen Klemmvorrichtung
die Klemmplatte an der Stelle des Unterzuges 37 an, an der der Stempel 60 gesetzt
werden soll. Nachdem man die Schraube 47 angezogen hat, läßt sich der Stempelkopf
mit seinen Nocken in die Ausnehmungen 21-24 setzen und verspannen. Dann umfassen
die Haltenocken entsprechend der Figur 3 die Kanten 50-52 des Stempelkopfes und
führen zu der gewünschten zusätlichen Sicherung des Formschlusses.
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