DE2927025C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine optische Koppeleinrichtung,
wie im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegeben.
Dabei wird eine Koppelanordnung benutzt, die Gegenstand des
Patentes 28 49 501 ist. Sie dient zur Kopplung von Lichtenergie
aus wenigstens einer ersten Lichtleitfaser, in
welcher die ankommenden Lichtwellen geführt werden, in
wenigstens eine zweite Lichtleitfaser, in welcher ein Teil
der Lichtwellen weitergeführt wird. Die in der Koppelanordnung
verwendete erste Lichtleitfaser ist bevorzugt als
einwellige Faser ausgebildet, während die zweite Lichtleitfaser
eine vielwellige Faser sein muß. Der in die zweite
Lichtleitfaser übergeleitete Energieanteil hängt dabei vom
Grad der Verformung der ersten Lichtleitfaser ab. Die Verformung
ist am einfachsten dadurch zu verwirklichen, daß
die erste Lichtleitfaser gekrümmt wird, bevorzugt über
einen Teillängenbereich mit einem im wesentlichen konstanten
Krümmungsradius R.
Wie bekannt, verläßt ein Anteil der Lichtenergie je nach
Krümmung einer Lichtleitfaser, die aus einem Kern, einem
Mantel und einer Umhüllung besteht, den Kern und gelangt
in den Mantel und verbleibt auch dort, sofern der Brechungsindex
der Umhüllung kleiner als der Brechungsindex des
Mantels gewählt wird. Die Umhüllung kann dabei auch aus
staubfreier Luft bestehen. Aus dem Mantel kann die Energie
dann leicht in den Kern einer zweiten Lichtleitfaser
übergekoppelt werden, beispielsweise wenn für die zweite
Lichtleitfaser eine kunststoffummantelte Faser verwendet
wird, bei der im Koppelbereich die Kunststoffumhüllung zum
Zwecke der Verschmelzung des Mantels der ersten Lichtleitfaser
mit dem Kern der zweiten entfernt worden ist. Um eine
effektive Verkopplung zu erreichen, soll der Brechungsindex
des Kerns der zweiten Faser dem Brechungsindex des Mantels
der ersten Faser möglichst ähnlich sein. Der für eine ausreichende
Auskopplung notwendige Krümmungsradius R der
ersten Lichtleitfaser hängt stark von den Faserparametern
der ersten Lichtleitfaser ab.
Die Koppelanordnung nach dem Hauptpatent eignet sich hauptsächlich
dazu, aus einer ersten Lichtleitfaser, in der sich
Licht einer Wellenlänge fortpflanzt, an einer oder mehreren
Stellen Energieanteile auszukoppeln, beispielsweise um in
einem Datenbussystem die im Licht enthaltenen Informationen
an verschiedenen Stellen detektieren zu können.
Bei optischen Nachrichtenübertragungssystemen ist man jedoch
auch daran interessiert, über eine Lichtleitfaser möglichst
viele Informationen zu übertragen. Eine Möglichkeit hierfür
besteht darin, die Lichtleitfaser durch Betrieb mit mehreren
Sendeelementen verschiedener Emissionswellenlängen mehrfach
auszunutzen. Bei derartigen Wellenlängen-Multiplex-Systemen
benötigt man unter anderem eine Einrichtung, um die ankommenden
Signale verschiedener Emissionswellenlängen voneinander
getrennt empfangen zu können. Insbesondere einwellige
Lichtleitfasern haben hohe Bandbreiten, so daß man
Demultiplexeinrichtungen für einwellige Lichtleitfasern benötigt.
Bisher werden solche Demultiplexeinrichtungen z. B. dadurch
realisiert, daß in den aus einer Lichtleitfaser ausgekoppelten
Lichtstrahl Filter und Spiegel eingefügt werden
(hier z. B. H. Ishio et al., 4th Europ. Conf. on Opt. Comm.,
Genua, 1978, S. 449 ff. und S. 646 ff.).
Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Lichtleitfaserende
durch kurze Stücke dicker Gradientenfasern, die linsenartig
wirken, abzubilden und auch hier wieder Filter einzusetzen
(siehe z. B. T. Uchida und S. Sugimoto, 4th Europ.
Conf. on Opt. Comm., Genua, 1978, S. 374 ff.).
Die obigen Realisierungsmöglichkeiten verlangen ein genaues
Justieren der einzelnen Komponenten, zwischen denen sich
zum Teil Freiluftstrecken befinden. Dies erfordert einen
formstarren Aufbau der notwendigen Anordnungen und damit
einigen Aufwand. Weiterhin müssen die Filter für bestimmte
Wellenlängen dimensioniert werden und lassen sich nicht nachträglich
abstimmen oder gar auf andere Wellenlängen einstellen,
so daß ein solcher Demultiplexer bei Verwendung anderer
Wellenlängen unbrauchbar wird.
Aus der DE 25 50 523 A1 ist weiterhin eine Anordnung bekannt
zur Auskopplung von Licht aus einer Lichtleitfaser mit Hilfe
einer Krümmung, die in einem Teilbereich der Lichtleitfaser
vorhanden ist. Das im Kern der Lichtleitfaser geführte Licht
wird im Bereich der Krümmung in zwei wellenlängenunabhängige
Anteile aufgespalten, wovon der eine im Kernbereich und der
andere im Mantelbereich weitergeführt werden. Die Krümmung
wird mit einem Kopplungsglied, das z. B. aus einem optisch
transparentem Kitt besteht, dessen Brechungsindex größer
gleich demjenigen des Mantelbereichs ist, in Berührung
gebracht, so daß der in den Mantelbereich eingekoppelte
Lichtanteil über das Kopplungsglied einem Photodetektor
zugeleitet werden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine einfachere
Koppeleinrichtung zu schaffen, die als Demultiplexeinrichtung
geeignet ist; damit soll zugleich eine weitere
Anwendungsmöglichkeit für die Koppelanordnung nach dem
Hauptpatent geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Koppeleinrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Zur Lösung der Aufgabe hat die Erkenntnis beigetragen, daß
der Auskoppelgrad der Koppelanordnung nach dem Hauptpatent
nicht nur vom gewählten Krümmungsradius für die erste Lichtleitfaser
abhängt, sondern daß auch eine Abhängigkeit von
der Lichtwellenlänge besteht. Es ist erkannt worden, daß
sich die gleichzeitige Abhängigkeit des Auskoppelgrades
sowohl vom Krümmungsradius als auch von der Lichtwellenlänge
in der Weise ausnutzen läßt, daß für eine Demultiplexeinrichtung
für Licht zweier Wellenlängen der Krümmungsradius
der ersten Lichtleitfaser so bemessen wird, daß vorzugsweise
das längerwellige Licht in den Mantel gelangt und
anschließend im Koppelbereich in die zweite Lichtleitfaser
ausgekoppelt wird, während im Kern der ersten Lichtleitfaser
vorwiegend das kürzerwellige Licht verbleibt. Zwei solcher
Demultiplexeinrichtungen können zum Demultiplexieren von
drei Wellenlängen hintereinander geschaltet werden, wobei
die zweite Demultiplexeinrichtung an die erste
Lichtleitfaser der ersten Demultiplexeinrichtung
angeschlossen wird.
Der Krümmungsradius
der zweiten Demultiplexeinrichtung ist kleiner als derjenige
der ersten zu bemessen.
Zusätzlich kann zwischen zwei Koppelanordnungen
ein Filter angeordnet sein, das durch eine verformte
Lichtleitfaser gebildet ist.
Anhand der Zeichnungen werden die Erfindung und Ausgestaltungsmöglichkeiten
näher erläutert. Es sind dargestellt
durch
Fig. 1 ein einfaches Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 ein erläuterndes Diagramm,
Fig. 3 ein schematischer Längsschnitt durch
eine gekrümmte Lichtleitfaser,
Fig. 4 ein Querschnitt durch eine gegenüber Fig. 3
modifizierte Lichtleitfaser,
Fig. 5 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist eine einwellige Lichtleitfaser 1 mit Lichtsignalen
der drei Wellenlängen λ 1 < λ 2 < λ 3 zunächst innerhalb
einer Koppelanordnung I mit einem Krümmungsradius R 1 gekrümmt.
In einem Abstand a hinter der Krümmung
ist in einem Koppelbereich K 1,2 der Kern einer zweiten
Lichtleitfaser 2 mit dem Mantel der einwelligen ersten Lichtleitfaser
1 verschmolzen, so daß eine Koppelanordnung entsprechend
dem Hauptpatent entsteht. Durch geeignete Bemessung
der Koppelanordnung hat diese die Eigenschaft erhalten, daß
vorzugsweise das Licht der längsten Wellenlänge λ 3 ausgekoppelt
wird in die Lichtleitfaser 2.
Dies wird in erster Linie durch geeignete empirische Wahl von R 1 erreicht.
In der Lichtleitfaser 2 erscheint demnach im wesentlichen nur
das Licht der Wellenlänge λ 3. Die noch im Mantel der Lichtleitfaser
1 verbleibende Energie der Wellenlänge λ 3 wird
durch einen die Lichtleitfaser 1 hinter
der Koppelanordnung I umgebenden absorbierenden Lack 5 absorbiert, so daß
anschließend im wesentlichen nur noch Licht der Wellenlängen
λ 1 und λ 2 in der Lichtleitfaser 1 vorhanden ist.
Anschließend ist diese Lichtleitfaser 1 mit einem Radius R 2 < R 1
gekrümmt, so daß durch eine Koppelanordnung II (nach
dem Hauptpatent und mit einer weiteren in einem Koppelbereich
K 1,6 angeschmolzenen Lichtleitfaser 6) Licht der
Wellenlänge λ 2 in die weitere Lichtleitfaser 6 ausgekoppelt
wird. Die im Mantel der Lichtleitfaser 1 verbleibende Lichtenergie
der Wellenlänge λ 2 wird wieder durch einen Lack
5 absorbiert, so daß schließlich an einem Tor 7 nur noch
Licht der Wellenlänge λ 1 übrig bleibt.
In Fig. 1 ist eine Demultiplexeinrichtung für 3 Wellenlängen
dargestellt. Eine Erweiterung auf mehr als drei Wellenlängen
ist möglich, indem noch weitere Koppelanordnungen gemäß dem
Hauptpatent hinter dem Tor 7 in Reihe geschaltet werden.
Zu bemerken ist noch, daß die Lichtleitfaser 1 von einer
Umhüllung umgeben ist, deren Brechungsindex niedriger ist
als der Brechungsindex des Mantels der Lichtleitfaser 1.
Diese Umhüllung wird nur stellenweise durch den Lack 5 mit lichtabsorbierenden
Eigenschaften ersetzt.
Eine Demultiplexeinrichtung muß weiterhin gewährleisten,
daß an der Lichtleitfaser 2 wirklich nur Licht der Wellenlänge
λ 3, an der Lichtleitfaser 6 nur Licht der Wellenlänge
λ 2 und am Tor 7 nur Licht der Wellenlänge λ 1 erscheint.
Störanteile jeweils anderer Wellenlängen müssen
so gering wie möglich gehalten werden. Möglichkeiten hierfür
werden im folgenden aufgezeigt.
Um einen besseren Eindruck von der Wirkungsweise der Demultiplexeinrichtung
zu vermitteln, ist der Auskoppelgrad
K in Abhängigkeit vom Krümmungsradius R in Fig. 2 für drei
Wellenlängen λ 3 < λ 2 < λ 1 schematisch dargestellt. Der
Koppelgrad K gibt dabei den Anteil der Leistung an, der
aufgrund der Krümmung mit dem Krümmungsradius R in den
Mantel der Lichtleitfaser 1 gekoppelt wird und damit für
die Auskopplung in die Lichtleitfasern 2 bzw. 6 zur Verfügung
steht. Eine zweckmäßige Wahl für die Krümmungsradien
R 1 und R 2 ist in Fig. 2 mit eingezeichnet.
In Fig. 2 steigt der Koppelgrad K monoton mit geringer
werdendem Krümmungsradius R an. Tatsächlich führen aber
Interferenzerscheinungen, hervorgerufen durch die Umhüllung
der Lichtleitfaser 1, gelegentlich auch zu einem oszillierenden
Verhalten des Koppelgrades in Abhängigkeit vom
Krümmungsradius R. (Für Krümmungsverluste wurde ein solches
Verhalten beobachtet von Y. Murakami und H. Tsuchiya, IEEE
J. Quant El. QE-14 (1978), S. 495 bis 501). Zur Erklärung
dieses Verhaltens dient Fig. 3.
Fig. 3 zeigt eine gekrümmte, einwellige Lichtleitfaser
schematisch im Längsschnitt mit einem Kern 8, einem Mantel
9 und einer Umhüllung 10. Verursacht durch die Krümmung
mit dem Krümmungsradius R um den Krümmungsmittelpunkt M in
einer Krümmungsebene, die gleich der Zeichenebene ist, gelangt
Energie vom Kern 8 in den Mantel 9 und zwar in einem
Bereich, der zwischen dem Kern und der unterbrochen
gezeichneten und senkrecht zum Krümmungsradius R stehenden
Zylindermantelfläche 11 liegt. Dieser Mechanismus der Energieabstrahlung
ist z. B. von L. Lewin in IEEE Trans. MTT-22
(1974), S. 718 bis 727 beschrieben worden. Jenseits der
Fläche 11 bildet sich dann wieder eine ausbreitungsfähige
Welle aus. So bildet sich z. B. am Punkt A eine Welle, die
sich entlang der Linie A, B, C ausbreitet. Da sich an jedem
Punkt der Fläche 11 eine Welle bildet, entsteht auch eine
Welle am Punkt C, die mit der sich längs des Weges A, B, C
ausbreitenden Welle interferiert. Die Art der Interferenz
(konstruktiv oder destruktiv) hängt nun sowohl vom Krümmungsradius
R als auch von der Wellenlänge λ ab. Es ergibt sich
schließlich ein oszillierendes Verhalten für die Abhängigkeit
des Koppelgrades K sowohl vom Krümmungsradius R als
auch von der Wellenlänge λ. Zwar läßt sich trotz einer
Oszillation auch eine Demultiplexeinrichtung aus einer
Koppelanordnung I oder aus mehreren Koppelanordnungen I, II
und weitere nach Fig. 1 realisieren, aber die Radien R 1, R 2
und eventuelle weitere müssen sehr sorgfältig gewählt werden
und zwar um so sorgfältiger, je mehr unterschiedliche Wellenlängen
voneinander zu trennen sind und je weniger sie sich
voneinander unterscheiden. Man kann die Trennung der Wellenlängen
voneinander dadurch verbessern, daß man den gekrümmten
Längenbereich der Lichtleitfaser 1 verlängert,
indem man also beispielsweise anstelle der in Fig. 1 gezeigten
einen Windung je Koppelanordnung mehr als eine
Windung zur Auskopplung des Lichts einer Wellenlänge verwendet.
Das führt aber auch zu einer unerwünschten
Dämpfung der Lichtübertragung.
Im allgemeinen ist man deshalb an einer Vermeidung der geschilderten
Oszillationen interessiert, versucht also wieder
ein monotones Verhalten wie in Fig. 2 zu erhalten.
In Fig. 4 ist eine Möglichkeit zur Vermeidung von Oszillationen
dargestellt. Dort ist schematisch ein vergrößerter
Querschnitt durch eine modifizierte Lichtleitfaser gezeigt, wobei die
Schnittfläche derjenigen entspricht, die in Fig. 3 mit D-D′ bezeichnet ist. Die ursprünglich im Querschnitt
runde Lichtleitfaser mit den gleichen Detailbezeichnungen
wie in Fig. 3 oder die Vorform einer solchen
Lichtleitfaser wird entlang der Fläche E-F abgeschliffen,
so daß die im Punkt A entstehende Welle zwar entlang der
Linie AB zum Punkt B gelangt, dort jedoch nicht in eine
Ebene reflektiert wird die senkrecht zur Zeichenebene durch B-C verläuft, sondern
in eine andere Richtung. Die Welle gelangt also nicht zum
Kern 8 zurück und bleibt auch nicht in der durch die Punkte
A, B verlaufenden Ebene oder einer
parallel hierzu verlaufenden Ebene. Auf diese
Weise werden Interferenzen in wesentlichem Maße vermieden.
Damit sich die Lichtleitfaser weiterhin problemlos in der
vorgesehenen Form krümmen läßt, ist es zweckmäßig,
noch einen weiteren Schliff längs der Fläche G-H vorzusehen, die
ebenso wie die Fläche E-F einen spitzen und von Null Grad abweichenden
Winkel bildet mit der Krümmungsachse, welche
parallel zur Fläche 11 verläuft.
Interferenzen lassen sich auch vermeiden, wenn der Kern 8
im Querschnitt gesehen nicht zentrisch im kreisringförmigen
Mantel 9 liegt, wenn also der Kern mit dem Mantel keine
koaxiale Anordnung bildet. Auch andere Schliffe, also von
der Kreisform abweichende Teile der äußeren Begrenzung des
Mantelquerschnittes in Fig. 4 oberhalb der (beim Biegen) neutralen
Fasern N (die parallel zur Achse des Kerns 8 verlaufen)
sind denkbar; wichtig ist nur, daß die bei A entstehende
Welle nicht in Richtung zum Kern 8 reflektiert
wird.
In der konkreten Anwendung ist es beispielsweise interessant,
die Wellenlängen 1,15 µm, 1,3 µm und 1,5 µm zu
übertragen. Bei all diesen Wellenlängen haben gute einwellige
Lichtleitfasern eine Dämpfung von nur ca. 0,5 dB/km.
Für die Dimensionierung der Demultiplexeinrichtung ist dabei
vor allem der Faserparameter V einer einwelligen Lichtleitfaser
festzulegen, wobei V gegeben ist durch
wobei a den Kernradius, λ die Wellenlänge, n₁ den Brechungsindex
des Kerns und n₂ den Brechungsindex des Mantels bezeichnen.
Bei der Wahl von V ist zu beachten, daß einerseits
bei geringem V der Kopplungsgrad empfindlicher auf eine
Änderung der Wellenlänge reagiert, was erwünscht ist, aber
andererseits auch eine stärkere Tendenz zu Oszillationen auftritt.
Wenn man die Lichtleitfaser beispielsweise derart
dimensioniert, daß man bei einer Wellenlänge von λ 3 = 1,5 µm
einen Wert von V = 1,6 erhält, so ergibt sich bei λ 2 = 1,3 µm
ein Wert von V = 1,85 und bei λ 1 = 1,15 µm erhält
man V = 2,1. Bei einem Kerndurchmesser von 2 a = 8 µm benötigt
man dann ungefähr einen Krümmungsradius R 1 ≈ = 30 mm
und R 2 ≈ = 15 bis 20 mm. Bei einem oszillationsfreien
Koppelverhalten sind dann an den jeweiligen Ausgängen der
Koppeleinrichtung, die in Fig. 1 durch die Lichtleitfasern
2 und 6 und das Tor 7 gebildet werden, die unerwünschten
Wellenlängen in ihrer optischen Leistung um größenordnungsmäßig
10 dB unterdrückt, was nach dem Empfang durch einen
Fotodetektor auf der elektrischen Seite einer Übersprechdämpfung
von 20 dB entspricht. Neben den obengenannten
Wellenlängen ist beispielsweise auch ein Multiplexsystem
mit den Wellenlängen 0,8 und 0,9 sowie 1,06 µm denkbar.
Wenn die obengenannte Übersprechdämpfung zwischen den
einzelnen Emissionswellenlängen nicht ausreicht, läßt sich
die Übersprechdämpfung mit Hilfe von Filtern erhöhen.
Ein sehr einfaches Filter bildet dabei eine verformte, insbesondere
gekrümmte, einwellige Lichtleitfaser mit absorbierender
Umhüllung. Eine solche gekrümmte Lichtleitfaser
läßt bevorzugt kurze Wellenlängen passieren und dämpft bevorzugt
lange Wellenlängen. Eine auf diese Weise verbesserte
Demultiplexeinrichtung ist in Fig. 5 skizziert. Damit läßt
sich auf der elektrischen Seite eine Übersprechdämpfung von
ca. 30 dB erzielen.
In Fig. 5 sind zwischen den Orten 12 und 13 bzw. zwischen
14 und 15 Krümmungen der Lichtleitfaser 1 mit den Krümmungsradien
R 3 bzw. R 4 eingefügt, wobei R 3 ≈ R 1 und R 4 ≈ R 2 gilt.
Diese gekrümmten Lichtleitfaserabschnitte bewirken, daß bevorzugt
Licht ab einer bestimmten Wellenlänge vom Kern in den
Mantel gekoppelt wird und dann von diesem einem absorbierenden
Material zugeführt wird. Der mit dem Krümmungsradius R 3
gekrümmte Längenabschnitt 16 dient der Bedämpfung der restlichen,
von der Koppelanordnung I kommenden Lichtenergie mit
der Wellenlänge λ 3 und der mit dem Krümmungsradius R 4 gekrümmte
Längenabschnitt 17 der Lichtleitfaser 1 dämpft Licht
der Wellenlänge g 2.
Als absorbierendes Material ist in Fig. 5 jeweils hinter
den gekrümmten Längenabschnitten 16 bzw. 17 innerhalb der
Filter F 1 bzw. F 2 eine absorbierende Hülle 18 bzw. 19
(z. B. ein absorbierender Lack) vorgesehen. Diese Hülle kann
aber auch auf der gesamten Länge der Lichtleitfaser 1 im
Bereich der Filter F 1 bzw. F 2 vorgesehen sein.
Eine noch bessere Filterwirkung ist möglich, wenn die Filter
F 1, F 2 und die Koppelanordnungen I und II nicht nur
jeweils aus einer, sondern aus mehreren Windungen der Lichtleitfaser
1 bestehen.
Claims (12)
1. Koppeleinrichtung unter Verwendung einer optischen
Koppelanordnung zur Kopplung von Lichtenergie aus wenigstens
einer ersten Lichtleitfaser, in der die ankommenden Lichtwellen
geführt werden, in wenigstens eine zweite Lichtleitfaser,
in der ein Teil der Lichtwellen weitergeführt wird,
bei welcher Koppelanordnung
- - die erste Lichtleitfaser (1) vor dem Koppelbereich (K 1,2) eine Verformung aufweist, derart, daß Lichtenergie vom Kern (8) in den Mantel (9) übergekoppelt wird,
- - der Mantel (9) der ersten Lichtleitfaser (1) mit dem Kern der zweiten Lichtleitfaser (2) längs des Koppelbereichs (K 1,2) mechanisch verbunden ist,
- - der Brechungsindex des Mantels (9) der ersten Lichtleitfaser (1) zumindest annähernd gleich dem Brechungsindex des Kerns oder kleiner als der Brechungsindex des Kerns der zweiten Lichtleitfaser (2) ist, nach dem Patent DE 28 49 501, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die erste Lichtleitfaser (1) zumindest im Bereich der Verformung als einwellige Lichtleitfaser ausgebildet ist und
- - daß die Verformung als Krümmung ausgebildet ist mit einem derart gewählten Krümmungsradius (R), daß in Abhängigkeit von dem in der ersten Lichtleitfaser (1) geführtem Licht, das mehrere Wellenlängen ( λ 1, g 2, λ 3) enthält, im Bereich der Krümmung vorwiegend Licht der längsten Wellenlängen ( λ 3) in den Mantel (9) der ersten Lichtleitfaser (1) gekoppelt wird.
2. Koppeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet,
- - daß in Abhängigkeit von der Anzahl der in dem in der ersten Lichtleitfaser (1) geführten Licht vorhandenen Wellenlängen (λ₁, λ₂, λ₃) in der ersten Lichtleitfaser (1) wenigstens zwei hintereinander geschaltete Koppel anordnungen (I, II) vorhanden sind,
- - daß die erste Koppelanordnung (I) eine Krümmung mit einem Krümmungsradius (R 1) besitzt, der eine Aus kopplung von Licht der längsten Wellenlänge ( λ₃) ermöglicht, und
- - daß bei nachfolgenden Koppelanordnungen (II) jeweils eine Krümmung vorhanden ist mit einem Krümmungsradius (R2), der gegenüber dem vorhergehenden derart ver kleinert ist, daß Licht der nächstlängsten Wellenlänge (g₂) auskoppelbar ist.
3. Koppeleinrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmung in Gestalt
wenigstens einer Windung der Lichtleitfaser (1) gebildet
ist.
4. Koppeleinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils erste Lichtleitfaser
(1) der Koppelanordnung (I, II) im Bereich der Krümmung von
Material mit kleinerem optischen Brechungsindex umgeben ist,
als ihn der Mantel der betreffenden Lichtleitfaser (1)
aufweist.
5. Koppeleinrichtung nach Anspruch 2 bis Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtleitfaser (1) zwischen den
Koppelanordnungen (I, II) einen Abschnitt mit einer ab
sorbierenden Umhüllung (5) aufweist.
6. Koppeleinrichtung nach Anspruch 2 bis Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Koppelanordnungen (I, II)
ein Filter vorgesehen ist, das aus wenigstens einem Längen
abschnitt (16) der Lichtleitfaser (1) besteht und derart
gekrümmt ist, daß Lichtenergie vom Kern in den Mantel über
gekoppelt wird (Fig. 5).
7. Koppeleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Betrag des Krümmungsradius (R 3) des
Längenabschnittes (16) ungefähr gleich dem Betrag des
Krümmungsradius (R 1) der Krümmung der vorangehenden Koppel
anordnung (I) ist.
8. Koppeleinrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß dem gekrümmten Längenabschnitt
(16, 17) ein Faserabschnitt mit absorbierender Umhüllung
(18, 19) folgt, die einen ungefähr gleichen oder größeren
Berechnungsindex hat als der Mantel.
9. Koppeleinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längenabschnitt (16)
wenigstens teilweise mit einer absorbierenden Umhüllung
versehen ist, die einen ungefähr gleichen oder größeren
Brechungsindex hat als der Mantel.
10. Kopplungseinrichtung nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Vermeidung von
Interferenzen im Querschnitt der Lichtleitfaser die Gestalt
des Kernes (8) und des Mantels (9) im Bereich der Verformung
so von der kreisförmigen Koaxialform abweicht, daß die
jenigen Lichtstrahlen (A-B), die von der Zylindermantel
fläche (11), die die innere Grenzfläche des Bereiches des
Mantels bildet, in dem ausbreitungsfähige Lichtwellen sich
ausbilden können, kommen und in einer Ebene verlaufen, so an
der äußeren Grenzflächen des Mantels reflektiert werden, daß
sie weder zum Kern zurückgelangen noch in der Ebene oder
einer dazu parallen Ebene verlaufen.
11. Koppeleinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Kern (8) nicht koaxial im Mantel (9)
liegt.
12. Koppeleinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß bei ansonsten kreisförmiger äußerer
Begrenzung des Mantelquerschnittes diese Begrenzung in dem
Bereich, wo die Lichtleitfaser durch Krümmen gedehnt er
scheint, längs einer Kreissehne (E-F) verläuft, die mit der
Krümmungsachse einen von Null abweichenden, spitzen Winkel
bildet (Fig. 4).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19792927025 DE2927025A1 (de) | 1978-11-15 | 1979-07-04 | Optische koppeleinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19782849501 DE2849501A1 (de) | 1978-11-15 | 1978-11-15 | Optische koppelanordnung |
DE19792927025 DE2927025A1 (de) | 1978-11-15 | 1979-07-04 | Optische koppeleinrichtung |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2927025A1 DE2927025A1 (de) | 1981-01-08 |
DE2927025C2 true DE2927025C2 (de) | 1990-07-19 |
Family
ID=25776483
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19792927025 Granted DE2927025A1 (de) | 1978-11-15 | 1979-07-04 | Optische koppeleinrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2927025A1 (de) |
Families Citing this family (3)
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---|---|---|---|---|
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DE3224518A1 (de) * | 1982-07-01 | 1984-01-05 | Standard Elektrik Lorenz Ag, 7000 Stuttgart | Optischer koppler |
US6643421B1 (en) * | 1999-09-21 | 2003-11-04 | Lnl Technologies, Inc. | Wavelength-slicing architecture for wavelength demultiplexing using micro-ring resonators |
Family Cites Families (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2290680A1 (fr) * | 1974-11-11 | 1976-06-04 | Western Electric Co | Dispositif de prelevement d'energie dans une fibre optique |
-
1979
- 1979-07-04 DE DE19792927025 patent/DE2927025A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2927025A1 (de) | 1981-01-08 |
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