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DE2927025C2 - - Google Patents

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DE2927025C2
DE2927025C2 DE2927025A DE2927025A DE2927025C2 DE 2927025 C2 DE2927025 C2 DE 2927025C2 DE 2927025 A DE2927025 A DE 2927025A DE 2927025 A DE2927025 A DE 2927025A DE 2927025 C2 DE2927025 C2 DE 2927025C2
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Germany
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optical fiber
curvature
coupling
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light
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Klaus Dr. 7906 Blaustein De Petermann
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Kabel Rheydt AG
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Licentia Patent Verwaltungs GmbH
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    • G02B6/24Coupling light guides
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine optische Koppeleinrichtung, wie im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegeben. Dabei wird eine Koppelanordnung benutzt, die Gegenstand des Patentes 28 49 501 ist. Sie dient zur Kopplung von Lichtenergie aus wenigstens einer ersten Lichtleitfaser, in welcher die ankommenden Lichtwellen geführt werden, in wenigstens eine zweite Lichtleitfaser, in welcher ein Teil der Lichtwellen weitergeführt wird. Die in der Koppelanordnung verwendete erste Lichtleitfaser ist bevorzugt als einwellige Faser ausgebildet, während die zweite Lichtleitfaser eine vielwellige Faser sein muß. Der in die zweite Lichtleitfaser übergeleitete Energieanteil hängt dabei vom Grad der Verformung der ersten Lichtleitfaser ab. Die Verformung ist am einfachsten dadurch zu verwirklichen, daß die erste Lichtleitfaser gekrümmt wird, bevorzugt über einen Teillängenbereich mit einem im wesentlichen konstanten Krümmungsradius R.
Wie bekannt, verläßt ein Anteil der Lichtenergie je nach Krümmung einer Lichtleitfaser, die aus einem Kern, einem Mantel und einer Umhüllung besteht, den Kern und gelangt in den Mantel und verbleibt auch dort, sofern der Brechungsindex der Umhüllung kleiner als der Brechungsindex des Mantels gewählt wird. Die Umhüllung kann dabei auch aus staubfreier Luft bestehen. Aus dem Mantel kann die Energie dann leicht in den Kern einer zweiten Lichtleitfaser übergekoppelt werden, beispielsweise wenn für die zweite Lichtleitfaser eine kunststoffummantelte Faser verwendet wird, bei der im Koppelbereich die Kunststoffumhüllung zum Zwecke der Verschmelzung des Mantels der ersten Lichtleitfaser mit dem Kern der zweiten entfernt worden ist. Um eine effektive Verkopplung zu erreichen, soll der Brechungsindex des Kerns der zweiten Faser dem Brechungsindex des Mantels der ersten Faser möglichst ähnlich sein. Der für eine ausreichende Auskopplung notwendige Krümmungsradius R der ersten Lichtleitfaser hängt stark von den Faserparametern der ersten Lichtleitfaser ab.
Die Koppelanordnung nach dem Hauptpatent eignet sich hauptsächlich dazu, aus einer ersten Lichtleitfaser, in der sich Licht einer Wellenlänge fortpflanzt, an einer oder mehreren Stellen Energieanteile auszukoppeln, beispielsweise um in einem Datenbussystem die im Licht enthaltenen Informationen an verschiedenen Stellen detektieren zu können.
Bei optischen Nachrichtenübertragungssystemen ist man jedoch auch daran interessiert, über eine Lichtleitfaser möglichst viele Informationen zu übertragen. Eine Möglichkeit hierfür besteht darin, die Lichtleitfaser durch Betrieb mit mehreren Sendeelementen verschiedener Emissionswellenlängen mehrfach auszunutzen. Bei derartigen Wellenlängen-Multiplex-Systemen benötigt man unter anderem eine Einrichtung, um die ankommenden Signale verschiedener Emissionswellenlängen voneinander getrennt empfangen zu können. Insbesondere einwellige Lichtleitfasern haben hohe Bandbreiten, so daß man Demultiplexeinrichtungen für einwellige Lichtleitfasern benötigt.
Bisher werden solche Demultiplexeinrichtungen z. B. dadurch realisiert, daß in den aus einer Lichtleitfaser ausgekoppelten Lichtstrahl Filter und Spiegel eingefügt werden (hier z. B. H. Ishio et al., 4th Europ. Conf. on Opt. Comm., Genua, 1978, S. 449 ff. und S. 646 ff.).
Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Lichtleitfaserende durch kurze Stücke dicker Gradientenfasern, die linsenartig wirken, abzubilden und auch hier wieder Filter einzusetzen (siehe z. B. T. Uchida und S. Sugimoto, 4th Europ. Conf. on Opt. Comm., Genua, 1978, S. 374 ff.).
Die obigen Realisierungsmöglichkeiten verlangen ein genaues Justieren der einzelnen Komponenten, zwischen denen sich zum Teil Freiluftstrecken befinden. Dies erfordert einen formstarren Aufbau der notwendigen Anordnungen und damit einigen Aufwand. Weiterhin müssen die Filter für bestimmte Wellenlängen dimensioniert werden und lassen sich nicht nachträglich abstimmen oder gar auf andere Wellenlängen einstellen, so daß ein solcher Demultiplexer bei Verwendung anderer Wellenlängen unbrauchbar wird.
Aus der DE 25 50 523 A1 ist weiterhin eine Anordnung bekannt zur Auskopplung von Licht aus einer Lichtleitfaser mit Hilfe einer Krümmung, die in einem Teilbereich der Lichtleitfaser vorhanden ist. Das im Kern der Lichtleitfaser geführte Licht wird im Bereich der Krümmung in zwei wellenlängenunabhängige Anteile aufgespalten, wovon der eine im Kernbereich und der andere im Mantelbereich weitergeführt werden. Die Krümmung wird mit einem Kopplungsglied, das z. B. aus einem optisch transparentem Kitt besteht, dessen Brechungsindex größer gleich demjenigen des Mantelbereichs ist, in Berührung gebracht, so daß der in den Mantelbereich eingekoppelte Lichtanteil über das Kopplungsglied einem Photodetektor zugeleitet werden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine einfachere Koppeleinrichtung zu schaffen, die als Demultiplexeinrichtung geeignet ist; damit soll zugleich eine weitere Anwendungsmöglichkeit für die Koppelanordnung nach dem Hauptpatent geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Koppeleinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Zur Lösung der Aufgabe hat die Erkenntnis beigetragen, daß der Auskoppelgrad der Koppelanordnung nach dem Hauptpatent nicht nur vom gewählten Krümmungsradius für die erste Lichtleitfaser abhängt, sondern daß auch eine Abhängigkeit von der Lichtwellenlänge besteht. Es ist erkannt worden, daß sich die gleichzeitige Abhängigkeit des Auskoppelgrades sowohl vom Krümmungsradius als auch von der Lichtwellenlänge in der Weise ausnutzen läßt, daß für eine Demultiplexeinrichtung für Licht zweier Wellenlängen der Krümmungsradius der ersten Lichtleitfaser so bemessen wird, daß vorzugsweise das längerwellige Licht in den Mantel gelangt und anschließend im Koppelbereich in die zweite Lichtleitfaser ausgekoppelt wird, während im Kern der ersten Lichtleitfaser vorwiegend das kürzerwellige Licht verbleibt. Zwei solcher Demultiplexeinrichtungen können zum Demultiplexieren von drei Wellenlängen hintereinander geschaltet werden, wobei die zweite Demultiplexeinrichtung an die erste Lichtleitfaser der ersten Demultiplexeinrichtung angeschlossen wird.
Der Krümmungsradius der zweiten Demultiplexeinrichtung ist kleiner als derjenige der ersten zu bemessen.
Zusätzlich kann zwischen zwei Koppelanordnungen ein Filter angeordnet sein, das durch eine verformte Lichtleitfaser gebildet ist.
Anhand der Zeichnungen werden die Erfindung und Ausgestaltungsmöglichkeiten näher erläutert. Es sind dargestellt durch
Fig. 1 ein einfaches Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 ein erläuterndes Diagramm,
Fig. 3 ein schematischer Längsschnitt durch eine gekrümmte Lichtleitfaser,
Fig. 4 ein Querschnitt durch eine gegenüber Fig. 3 modifizierte Lichtleitfaser,
Fig. 5 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist eine einwellige Lichtleitfaser 1 mit Lichtsignalen der drei Wellenlängen λ 1 < λ 2 < λ 3 zunächst innerhalb einer Koppelanordnung I mit einem Krümmungsradius R 1 gekrümmt. In einem Abstand a hinter der Krümmung ist in einem Koppelbereich K 1,2 der Kern einer zweiten Lichtleitfaser 2 mit dem Mantel der einwelligen ersten Lichtleitfaser 1 verschmolzen, so daß eine Koppelanordnung entsprechend dem Hauptpatent entsteht. Durch geeignete Bemessung der Koppelanordnung hat diese die Eigenschaft erhalten, daß vorzugsweise das Licht der längsten Wellenlänge λ 3 ausgekoppelt wird in die Lichtleitfaser 2.
Dies wird in erster Linie durch geeignete empirische Wahl von R 1 erreicht. In der Lichtleitfaser 2 erscheint demnach im wesentlichen nur das Licht der Wellenlänge λ 3. Die noch im Mantel der Lichtleitfaser 1 verbleibende Energie der Wellenlänge λ 3 wird durch einen die Lichtleitfaser 1 hinter der Koppelanordnung I umgebenden absorbierenden Lack 5 absorbiert, so daß anschließend im wesentlichen nur noch Licht der Wellenlängen λ 1 und λ 2 in der Lichtleitfaser 1 vorhanden ist.
Anschließend ist diese Lichtleitfaser 1 mit einem Radius R 2 < R 1 gekrümmt, so daß durch eine Koppelanordnung II (nach dem Hauptpatent und mit einer weiteren in einem Koppelbereich K 1,6 angeschmolzenen Lichtleitfaser 6) Licht der Wellenlänge λ 2 in die weitere Lichtleitfaser 6 ausgekoppelt wird. Die im Mantel der Lichtleitfaser 1 verbleibende Lichtenergie der Wellenlänge λ 2 wird wieder durch einen Lack 5 absorbiert, so daß schließlich an einem Tor 7 nur noch Licht der Wellenlänge λ 1 übrig bleibt.
In Fig. 1 ist eine Demultiplexeinrichtung für 3 Wellenlängen dargestellt. Eine Erweiterung auf mehr als drei Wellenlängen ist möglich, indem noch weitere Koppelanordnungen gemäß dem Hauptpatent hinter dem Tor 7 in Reihe geschaltet werden.
Zu bemerken ist noch, daß die Lichtleitfaser 1 von einer Umhüllung umgeben ist, deren Brechungsindex niedriger ist als der Brechungsindex des Mantels der Lichtleitfaser 1. Diese Umhüllung wird nur stellenweise durch den Lack 5 mit lichtabsorbierenden Eigenschaften ersetzt.
Eine Demultiplexeinrichtung muß weiterhin gewährleisten, daß an der Lichtleitfaser 2 wirklich nur Licht der Wellenlänge λ 3, an der Lichtleitfaser 6 nur Licht der Wellenlänge λ 2 und am Tor 7 nur Licht der Wellenlänge λ 1 erscheint. Störanteile jeweils anderer Wellenlängen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Möglichkeiten hierfür werden im folgenden aufgezeigt.
Um einen besseren Eindruck von der Wirkungsweise der Demultiplexeinrichtung zu vermitteln, ist der Auskoppelgrad K in Abhängigkeit vom Krümmungsradius R in Fig. 2 für drei Wellenlängen λ 3 < λ 2 < λ 1 schematisch dargestellt. Der Koppelgrad K gibt dabei den Anteil der Leistung an, der aufgrund der Krümmung mit dem Krümmungsradius R in den Mantel der Lichtleitfaser 1 gekoppelt wird und damit für die Auskopplung in die Lichtleitfasern 2 bzw. 6 zur Verfügung steht. Eine zweckmäßige Wahl für die Krümmungsradien R 1 und R 2 ist in Fig. 2 mit eingezeichnet.
In Fig. 2 steigt der Koppelgrad K monoton mit geringer werdendem Krümmungsradius R an. Tatsächlich führen aber Interferenzerscheinungen, hervorgerufen durch die Umhüllung der Lichtleitfaser 1, gelegentlich auch zu einem oszillierenden Verhalten des Koppelgrades in Abhängigkeit vom Krümmungsradius R. (Für Krümmungsverluste wurde ein solches Verhalten beobachtet von Y. Murakami und H. Tsuchiya, IEEE J. Quant El. QE-14 (1978), S. 495 bis 501). Zur Erklärung dieses Verhaltens dient Fig. 3.
Fig. 3 zeigt eine gekrümmte, einwellige Lichtleitfaser schematisch im Längsschnitt mit einem Kern 8, einem Mantel 9 und einer Umhüllung 10. Verursacht durch die Krümmung mit dem Krümmungsradius R um den Krümmungsmittelpunkt M in einer Krümmungsebene, die gleich der Zeichenebene ist, gelangt Energie vom Kern 8 in den Mantel 9 und zwar in einem Bereich, der zwischen dem Kern und der unterbrochen gezeichneten und senkrecht zum Krümmungsradius R stehenden Zylindermantelfläche 11 liegt. Dieser Mechanismus der Energieabstrahlung ist z. B. von L. Lewin in IEEE Trans. MTT-22 (1974), S. 718 bis 727 beschrieben worden. Jenseits der Fläche 11 bildet sich dann wieder eine ausbreitungsfähige Welle aus. So bildet sich z. B. am Punkt A eine Welle, die sich entlang der Linie A, B, C ausbreitet. Da sich an jedem Punkt der Fläche 11 eine Welle bildet, entsteht auch eine Welle am Punkt C, die mit der sich längs des Weges A, B, C ausbreitenden Welle interferiert. Die Art der Interferenz (konstruktiv oder destruktiv) hängt nun sowohl vom Krümmungsradius R als auch von der Wellenlänge λ ab. Es ergibt sich schließlich ein oszillierendes Verhalten für die Abhängigkeit des Koppelgrades K sowohl vom Krümmungsradius R als auch von der Wellenlänge λ. Zwar läßt sich trotz einer Oszillation auch eine Demultiplexeinrichtung aus einer Koppelanordnung I oder aus mehreren Koppelanordnungen I, II und weitere nach Fig. 1 realisieren, aber die Radien R 1, R 2 und eventuelle weitere müssen sehr sorgfältig gewählt werden und zwar um so sorgfältiger, je mehr unterschiedliche Wellenlängen voneinander zu trennen sind und je weniger sie sich voneinander unterscheiden. Man kann die Trennung der Wellenlängen voneinander dadurch verbessern, daß man den gekrümmten Längenbereich der Lichtleitfaser 1 verlängert, indem man also beispielsweise anstelle der in Fig. 1 gezeigten einen Windung je Koppelanordnung mehr als eine Windung zur Auskopplung des Lichts einer Wellenlänge verwendet. Das führt aber auch zu einer unerwünschten Dämpfung der Lichtübertragung.
Im allgemeinen ist man deshalb an einer Vermeidung der geschilderten Oszillationen interessiert, versucht also wieder ein monotones Verhalten wie in Fig. 2 zu erhalten.
In Fig. 4 ist eine Möglichkeit zur Vermeidung von Oszillationen dargestellt. Dort ist schematisch ein vergrößerter Querschnitt durch eine modifizierte Lichtleitfaser gezeigt, wobei die Schnittfläche derjenigen entspricht, die in Fig. 3 mit D-D′ bezeichnet ist. Die ursprünglich im Querschnitt runde Lichtleitfaser mit den gleichen Detailbezeichnungen wie in Fig. 3 oder die Vorform einer solchen Lichtleitfaser wird entlang der Fläche E-F abgeschliffen, so daß die im Punkt A entstehende Welle zwar entlang der Linie AB zum Punkt B gelangt, dort jedoch nicht in eine Ebene reflektiert wird die senkrecht zur Zeichenebene durch B-C verläuft, sondern in eine andere Richtung. Die Welle gelangt also nicht zum Kern 8 zurück und bleibt auch nicht in der durch die Punkte A, B verlaufenden Ebene oder einer parallel hierzu verlaufenden Ebene. Auf diese Weise werden Interferenzen in wesentlichem Maße vermieden.
Damit sich die Lichtleitfaser weiterhin problemlos in der vorgesehenen Form krümmen läßt, ist es zweckmäßig, noch einen weiteren Schliff längs der Fläche G-H vorzusehen, die ebenso wie die Fläche E-F einen spitzen und von Null Grad abweichenden Winkel bildet mit der Krümmungsachse, welche parallel zur Fläche 11 verläuft.
Interferenzen lassen sich auch vermeiden, wenn der Kern 8 im Querschnitt gesehen nicht zentrisch im kreisringförmigen Mantel 9 liegt, wenn also der Kern mit dem Mantel keine koaxiale Anordnung bildet. Auch andere Schliffe, also von der Kreisform abweichende Teile der äußeren Begrenzung des Mantelquerschnittes in Fig. 4 oberhalb der (beim Biegen) neutralen Fasern N (die parallel zur Achse des Kerns 8 verlaufen) sind denkbar; wichtig ist nur, daß die bei A entstehende Welle nicht in Richtung zum Kern 8 reflektiert wird.
In der konkreten Anwendung ist es beispielsweise interessant, die Wellenlängen 1,15 µm, 1,3 µm und 1,5 µm zu übertragen. Bei all diesen Wellenlängen haben gute einwellige Lichtleitfasern eine Dämpfung von nur ca. 0,5 dB/km. Für die Dimensionierung der Demultiplexeinrichtung ist dabei vor allem der Faserparameter V einer einwelligen Lichtleitfaser festzulegen, wobei V gegeben ist durch
wobei a den Kernradius, λ die Wellenlänge, n₁ den Brechungsindex des Kerns und n₂ den Brechungsindex des Mantels bezeichnen. Bei der Wahl von V ist zu beachten, daß einerseits bei geringem V der Kopplungsgrad empfindlicher auf eine Änderung der Wellenlänge reagiert, was erwünscht ist, aber andererseits auch eine stärkere Tendenz zu Oszillationen auftritt. Wenn man die Lichtleitfaser beispielsweise derart dimensioniert, daß man bei einer Wellenlänge von λ 3 = 1,5 µm einen Wert von V = 1,6 erhält, so ergibt sich bei λ 2 = 1,3 µm ein Wert von V = 1,85 und bei λ 1 = 1,15 µm erhält man V = 2,1. Bei einem Kerndurchmesser von 2 a = 8 µm benötigt man dann ungefähr einen Krümmungsradius R 1 ≈ = 30 mm und R 2 ≈ = 15 bis 20 mm. Bei einem oszillationsfreien Koppelverhalten sind dann an den jeweiligen Ausgängen der Koppeleinrichtung, die in Fig. 1 durch die Lichtleitfasern 2 und 6 und das Tor 7 gebildet werden, die unerwünschten Wellenlängen in ihrer optischen Leistung um größenordnungsmäßig 10 dB unterdrückt, was nach dem Empfang durch einen Fotodetektor auf der elektrischen Seite einer Übersprechdämpfung von 20 dB entspricht. Neben den obengenannten Wellenlängen ist beispielsweise auch ein Multiplexsystem mit den Wellenlängen 0,8 und 0,9 sowie 1,06 µm denkbar.
Wenn die obengenannte Übersprechdämpfung zwischen den einzelnen Emissionswellenlängen nicht ausreicht, läßt sich die Übersprechdämpfung mit Hilfe von Filtern erhöhen. Ein sehr einfaches Filter bildet dabei eine verformte, insbesondere gekrümmte, einwellige Lichtleitfaser mit absorbierender Umhüllung. Eine solche gekrümmte Lichtleitfaser läßt bevorzugt kurze Wellenlängen passieren und dämpft bevorzugt lange Wellenlängen. Eine auf diese Weise verbesserte Demultiplexeinrichtung ist in Fig. 5 skizziert. Damit läßt sich auf der elektrischen Seite eine Übersprechdämpfung von ca. 30 dB erzielen.
In Fig. 5 sind zwischen den Orten 12 und 13 bzw. zwischen 14 und 15 Krümmungen der Lichtleitfaser 1 mit den Krümmungsradien R 3 bzw. R 4 eingefügt, wobei R 3 ≈ R 1 und R 4 ≈ R 2 gilt. Diese gekrümmten Lichtleitfaserabschnitte bewirken, daß bevorzugt Licht ab einer bestimmten Wellenlänge vom Kern in den Mantel gekoppelt wird und dann von diesem einem absorbierenden Material zugeführt wird. Der mit dem Krümmungsradius R 3 gekrümmte Längenabschnitt 16 dient der Bedämpfung der restlichen, von der Koppelanordnung I kommenden Lichtenergie mit der Wellenlänge λ 3 und der mit dem Krümmungsradius R 4 gekrümmte Längenabschnitt 17 der Lichtleitfaser 1 dämpft Licht der Wellenlänge g 2.
Als absorbierendes Material ist in Fig. 5 jeweils hinter den gekrümmten Längenabschnitten 16 bzw. 17 innerhalb der Filter F 1 bzw. F 2 eine absorbierende Hülle 18 bzw. 19 (z. B. ein absorbierender Lack) vorgesehen. Diese Hülle kann aber auch auf der gesamten Länge der Lichtleitfaser 1 im Bereich der Filter F 1 bzw. F 2 vorgesehen sein.
Eine noch bessere Filterwirkung ist möglich, wenn die Filter F 1, F 2 und die Koppelanordnungen I und II nicht nur jeweils aus einer, sondern aus mehreren Windungen der Lichtleitfaser 1 bestehen.

Claims (12)

1. Koppeleinrichtung unter Verwendung einer optischen Koppelanordnung zur Kopplung von Lichtenergie aus wenigstens einer ersten Lichtleitfaser, in der die ankommenden Lichtwellen geführt werden, in wenigstens eine zweite Lichtleitfaser, in der ein Teil der Lichtwellen weitergeführt wird, bei welcher Koppelanordnung
  • - die erste Lichtleitfaser (1) vor dem Koppelbereich (K 1,2) eine Verformung aufweist, derart, daß Lichtenergie vom Kern (8) in den Mantel (9) übergekoppelt wird,
  • - der Mantel (9) der ersten Lichtleitfaser (1) mit dem Kern der zweiten Lichtleitfaser (2) längs des Koppelbereichs (K 1,2) mechanisch verbunden ist,
  • - der Brechungsindex des Mantels (9) der ersten Lichtleitfaser (1) zumindest annähernd gleich dem Brechungsindex des Kerns oder kleiner als der Brechungsindex des Kerns der zweiten Lichtleitfaser (2) ist, nach dem Patent DE 28 49 501, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die erste Lichtleitfaser (1) zumindest im Bereich der Verformung als einwellige Lichtleitfaser ausgebildet ist und
  • - daß die Verformung als Krümmung ausgebildet ist mit einem derart gewählten Krümmungsradius (R), daß in Abhängigkeit von dem in der ersten Lichtleitfaser (1) geführtem Licht, das mehrere Wellenlängen ( λ 1, g 2, λ 3) enthält, im Bereich der Krümmung vorwiegend Licht der längsten Wellenlängen ( λ 3) in den Mantel (9) der ersten Lichtleitfaser (1) gekoppelt wird.
2. Koppeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet,
  • - daß in Abhängigkeit von der Anzahl der in dem in der ersten Lichtleitfaser (1) geführten Licht vorhandenen Wellenlängen (λ₁, λ₂, λ₃) in der ersten Lichtleitfaser (1) wenigstens zwei hintereinander geschaltete Koppel­ anordnungen (I, II) vorhanden sind,
  • - daß die erste Koppelanordnung (I) eine Krümmung mit einem Krümmungsradius (R 1) besitzt, der eine Aus­ kopplung von Licht der längsten Wellenlänge ( λ₃) ermöglicht, und
  • - daß bei nachfolgenden Koppelanordnungen (II) jeweils eine Krümmung vorhanden ist mit einem Krümmungsradius (R2), der gegenüber dem vorhergehenden derart ver­ kleinert ist, daß Licht der nächstlängsten Wellenlänge (g₂) auskoppelbar ist.
3. Koppeleinrichtung nach einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmung in Gestalt wenigstens einer Windung der Lichtleitfaser (1) gebildet ist.
4. Koppeleinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils erste Lichtleitfaser (1) der Koppelanordnung (I, II) im Bereich der Krümmung von Material mit kleinerem optischen Brechungsindex umgeben ist, als ihn der Mantel der betreffenden Lichtleitfaser (1) aufweist.
5. Koppeleinrichtung nach Anspruch 2 bis Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitfaser (1) zwischen den Koppelanordnungen (I, II) einen Abschnitt mit einer ab­ sorbierenden Umhüllung (5) aufweist.
6. Koppeleinrichtung nach Anspruch 2 bis Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Koppelanordnungen (I, II) ein Filter vorgesehen ist, das aus wenigstens einem Längen­ abschnitt (16) der Lichtleitfaser (1) besteht und derart gekrümmt ist, daß Lichtenergie vom Kern in den Mantel über­ gekoppelt wird (Fig. 5).
7. Koppeleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Betrag des Krümmungsradius (R 3) des Längenabschnittes (16) ungefähr gleich dem Betrag des Krümmungsradius (R 1) der Krümmung der vorangehenden Koppel­ anordnung (I) ist.
8. Koppeleinrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem gekrümmten Längenabschnitt (16, 17) ein Faserabschnitt mit absorbierender Umhüllung (18, 19) folgt, die einen ungefähr gleichen oder größeren Berechnungsindex hat als der Mantel.
9. Koppeleinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Längenabschnitt (16) wenigstens teilweise mit einer absorbierenden Umhüllung versehen ist, die einen ungefähr gleichen oder größeren Brechungsindex hat als der Mantel.
10. Kopplungseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Vermeidung von Interferenzen im Querschnitt der Lichtleitfaser die Gestalt des Kernes (8) und des Mantels (9) im Bereich der Verformung so von der kreisförmigen Koaxialform abweicht, daß die­ jenigen Lichtstrahlen (A-B), die von der Zylindermantel­ fläche (11), die die innere Grenzfläche des Bereiches des Mantels bildet, in dem ausbreitungsfähige Lichtwellen sich ausbilden können, kommen und in einer Ebene verlaufen, so an der äußeren Grenzflächen des Mantels reflektiert werden, daß sie weder zum Kern zurückgelangen noch in der Ebene oder einer dazu parallen Ebene verlaufen.
11. Koppeleinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kern (8) nicht koaxial im Mantel (9) liegt.
12. Koppeleinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß bei ansonsten kreisförmiger äußerer Begrenzung des Mantelquerschnittes diese Begrenzung in dem Bereich, wo die Lichtleitfaser durch Krümmen gedehnt er­ scheint, längs einer Kreissehne (E-F) verläuft, die mit der Krümmungsachse einen von Null abweichenden, spitzen Winkel bildet (Fig. 4).
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