DE2922986C2 - - Google Patents
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- G02B6/4489—Manufacturing methods of optical cables of central supporting members of lobe structure
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter in
eine Kabelseele.
Es ist bekannt, optische Kabel mit einem zentralen Verstärkungselement
herzustellen, das beispielsweise aus
Stahldraht besteht, wobei eine aus Kunststoff bestehende
Hülle um den Stahldraht extrudiert wird und eine Reihe
von Nuten, die jeweils zur Aufnahme eines dielektrischen,
optischen Wellenleiters bestimmt sind, an der Oberfläche
der Kunststoffumhüllung ausgebildet wird.
Um sicherzustellen, daß dielektrische, optische Wellenleiter
nicht zerstörenden Zug- und Druckspannungen oder -verformungen
unterworfen werden, wenn das Kabel gebogen wird, werden
die Nuten wendelförmig ausgebildet. So unterliegt ein dielektrischer,
optischer Wellenleiter in einem gekrümmten Teil
eines Kabels abwechselnd einer Zug- und einer Druckspannung
in der Ausdehnung der Kurven, und die Spannungen gleichen sich
zumindest teilweise aus.
Bei der Herstellung eines solchen Kabels wird zunächst
ein genutetes, kunststoffbedecktes oder kunststoffbeschichtetes
metallisches Verstärkungselement angefertigt, das
eine Mittelseele des Kabels bildet, und dann werden die dielektrischen
optischen Wellenleiter in die Nuten der Mittelseele
eingelegt. Der erste Schritt wird meist so ausgeführt, daß
der Kunststoff durch eine rotierende Form extrudiert wird,
und es wird ein Servomechanismus benutzt, um das korrekte
Verhältnis der Winkelgeschwindigkeit der Form zur Extrudierungsgeschwindigkeit
der Seele beizubehalten, damit die
Steigung der Wendeln in einem vorbestimmten Bereich über die
Gesamtlänge der Mittelseele konstant bleibt. Es ist notwendig, die
Extrudierungsrate zu beschränken, um schädliche Scherkräfte
zu verhindern, die dann entstehen, wenn der in
einer Richtung extrudierte Kunststoff rasch in eine
andere Richtung umgeleitet wird. Es muß bei
der Auswahl einer Extrudierungsgeschwindigkeit auch
Sorge getragen werden, daß ein Zusammenfallen der genuteten
Struktur unmittelbar nach dem Austreten des verformbaren,
bei hoher Temperatur befindlichen Kunststoffs
aus der Form vermieden wird.
Um dielektrische, optische Wellenleiter in eine richtig
genutete Mittelseele einzulegen, wird ein Planeten-Verseilverfahren
verwendet. Bei einem solchen Verfahren zum Einlegen
von beispielsweise 10 dielektrischen, optischen Wellenleitern
werden 10 Rollen mit dielektrischen, optischen
Wellenleitern an einer drehbaren Vorrichtung angebracht,
und die Mittelseele wird durch die Mitte der Vorrichtung
hindurchgeführt. Die Rollen drehen sich und laufen um die
sich in Längsrichtung bewegende Mittelseele um mit einer
Winkelgeschwindigkeit, die sowohl durch die Steigung der Wendelnuten
als auch durch die Vorschubgeschwindigkeit der Mittelseele
bestimmt wird. Dadurch folgt eine Rolle einer Nut,
während die Mittelseele durch die Vorrichtung geführt wird.
Eine geeignete Vorrichtung drückt die abgespulten dielektrischen,
optischen Wellenleiter in die Nuten.
Die Drehung der Rollen und ihre Bewegung um die Mittelseele
ergibt jedoch eine Verdrillung des eingelegten optischen
Wellenleiters, die wegen der sich daraus ergebenden Innenspannungen
nicht annehmbar ist. Um das auszugleichen, werden
die Rollen selbst so gedreht, daß die unannehmbare Verdrillung
oder Torsion des dielektrischen, optischen Wellenleiters nicht auftritt. Die Bewegungsart der Rollen ähnelt
etwas einem planetarischen System und daher wurde diesem
Verfahren der Name Planeten-Verseilverfahren gegeben.
Es ergibt sich, daß ein ziemlich komplizierter Servomechanismus
erforderlich ist, um die folgenden Geschwindigkeiten
korrekt in bezug aufeinander zu halten:
- 1. die Vorschubgeschwindigkeit, mit der die Mittelseele durch die Vorrichtung läuft,
- 2. die Geschwindigkeit, mit der der dielektrische, optische Wellenleiter abgespult wird,
- 3. die Umlaufgeschwindigkeit der Vorrichtung und
- 4. die Drehgeschwindigkeit der Rollen.
Ein Verfahren zum Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter
in eine Kabelseele zur Herstellung eines optischen
Kabels nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist aus
der FR-A 23 12 788 ebenso bekannt wie eine Vorrichtung zur
Durchführung dieses Verfahrens. Bei diesem bekannten Verfahren
bewegt sich eine profilierte Kabelseele durch eine
Vorrichtung zum Einlegen der Wellenleiter, wobei diese Vorrichtung
die Wellenleiter von Spulen erhält, die um die
profilierte Kabelseele herum in gleicher Anzahl wie die in
das Kabel einzulegenden Wellenleiter angeordnet sind. Beim
Einlegen der optischen Wellenleiter erfahren diese dort, wo
sie in die Vorrichtung eintreten, eine starke Umlenkung, die
hohe Biegespannungen im Wellenleiter verursacht.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zu schaffen,
durch welche auf einfache Weise das Einlegen der optischen Wellenleiter
in die zugehörigen Nuten bei gleichzeitiger Minimierung von
in den eingelegten Wellenleitern auftretenden mechanischen
Spannungen ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird bezüglich des beanspruchten Verfahrens
durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Bei diesem Verfahren werden die optischen Wellenleiter auf
besonders einfache Weise zur Nut in der Kabelseele hingeführt
und bei minimierten Zug- bzw. Druckspannungen torsionsfrei
in die Kabelseele eingelegt. So wird auf einfache
Weise vermieden, daß durch in die Kabelseele verspannt
eingelegte optische Wellenleiter diese beim späteren Gebrauch
des optischen Kabels Beschädigungen erleiden können.
Außerdem wird erreicht, daß durch Spannungen im dielektrischen,
optischen Wellenleiter verursachte Lichtverluste im Wellenleiter
minimiert sind.
Eine Weiterbildung des Verfahrens nach der Erfindung, die in
Anspruch 2 gekennzeichnet ist, verhindert besonders wirksam
das Auftreten von Zugspannungen beim Einlegen des optischen
Wellenleiters in die Nuten.
Eine weitere vorteilhafte Ausbildung wird durch den Patentanspruch
3 beschrieben. Hierbei wird, um das Auftreten von
Spannungen in den eingelegten Wellenleitern zu verhindern,
ein Fluidstrahl, vorzugsweise ein in Zuführrichtung entlang der
Oberflächen der eingelegten dielektrischen, optischen Wellenleiter
gerichtet, wobei die Luftreibung eine Kraft auf die
dielektrischen, optischen Wellenleiter ausübt, die sie in
Zuführrichtung mitzieht und vom Grund der jeweiligen Nuten
abhebt, so daß sich die Wellenleiter spannungsfrei anordnen
können.
Die Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens nach der Erfindung ist im Patentanspruch 4 gekennzeichnet.
Die Schwenkbarkeit der Führungseinrichtung
um die Vorschubrichtung bewirkt im Zusammenhang
mit den in der Kabelseele vorgesehenen Wendeln mit periodischem
Schlagrichtungswechsel, daß sich die Anordnung aus
Speichern, Führungseinrichtung und Nachführteilen
nicht um die Vorschubrichtung drehen muß, sondern
lediglich um diese herum hin- und hergeschwenkt werden
muß.
Die besondere Ausbildung der Vorrichtung nach Anspruch 9
ermöglicht, daß die Gesamtwinkelbewegung der dielektrischen,
optischen Wellenleiter beim Durchlauf durch die Führungseinrichtung
zwischen den Führungseinheiten aufgeteilt wird.
Die Weiterbildung nach Anspruch 11 erlaubt, daß die Zugspannung
in den in die Nuten eingelegten optischen Wellenleitern
in hohem Maße reduziert ist.
Die in Anspruch 17 beschriebene vorteilhafte Ausgestaltung
der Vorrichtung ist besonders zur Verwendung mit kunststoffbeschichteten
dielektrischen, optischen Wellenleitern geeignet,
da hierbei die Reibung so gering wie möglich gehalten
wird. Dieses verhindert, daß sich von der Beschichtung
beim Durchtreten des Wellenleiters durch die Öffnung ablösende
Bestandteile nicht innerhalb der Öffnung aufstauen.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung werden durch
die verbleibenden Unteransprüche gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Beispielen unter
Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert; in dieser zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Stücks
einer genuteten Seele zur Herstellung
eines optischen Nachrichtenübermittlungskabels,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zur Herstellung einer solchen Seele und
zum Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter
in Seelennuten,
Fig. 3 und 3A eine perspektivische Ansicht einer Ausführung
der Vorrichtung zum Einlegen dielektrischer,
optischer Wellenleiter in die Seele mit einer
vergrößerten Einzeldarstellung eines Teils
dieser Vorrichtung,
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Teils
einer alternativen Kabelmaschine zur Verwendung
bei der Herstellung eines optischen
Kabels,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Geräts
zum Abziehen dielektrischer, optischer Wellenleiter
von Rollen und Zuliefern derselben
zu einer Einlegeeinheit,
Fig. 6 ein Teilschnittbild einer Einlegevorrichtung
zum Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter
zum Einlegen in Seelennuten,
Fig. 7 ein Teilschnittbild einer Vorrichtung zum
Umwickeln eingelegter dielektrischer, optischer
Wellenleiter in der genuteten Seele,
und
Fig. 8 eine schematische Teilschnittansicht einer
Luftstrahleinrichtung zur Verminderung der
Spannung in eingelegten Fasern.
Fig. 1 zeigt einen Kern für ein optisches Kabel mit einem
mittleren, aus verseilten Stahldrähten bestehenden Zugteil 1
und einer darauf extrudierten Seele 2 aus hochdichtem Polyäthylen.
In der Oberfläche der Seele ist über deren Gesamtlänge
eine Anzahl (in diesem Fall vier) Nuten
3 a, 3 b, 3 c und 3 d in Umfangsrichtung voneinander mit Abstand
angeordnet. Bei der Herstellung des Kabels nimmt
jede Nut einen dielektrischen, optischen Wellenleiter mit
relativ loser oder lockerer Passung auf und das gesamte
Kabel wird mit einem (nicht gezeigten) extrudierten Kunststoffmantel
umgeben. Um ein Brechen der dielektrischen,
optischen Wellenleiter bei einer Biegung des Kabels zu
verhindern, sind die Nuten so hergestellt, daß sie einen
gewendelten Weg um die Längsachse der Seele bilden. In
der gezeigten Darstellung ist an den Stellen 4 zu sehen,
daß die verschiedenen Wendelwege, denen die Nuten folgen, ihre
Schlagrichtung immer wieder ändern.
Die Nuten 3 werden vorteilhafterweise gleichmäßig um die
Seele angeordnet, so daß die Schlagrichtung der vier Wendelwege
an den gleichen Stellen in Längsrichtung der Seele
sich ändert. Die Nuten sind auf diese Weise allgemein parallel
zueinander angeordnet. Wie sich aus Fig. 1 weiter ergibt,
tritt die Schlagrichtungsänderung mit regelmäßigen
Abständen längs der Seele auf.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung,
in der unter Benutzung der beschriebenen Seele ein optisches
Kabel hergestellt wird. Grundsätzlich umfaßt die Vorrichtung
drei Einheiten, eine Extrudiereinheit 5, eine Verdrillungseinheit
6 und eine Einlegeeinheit 7. Zur Herstellung wird
ein aus Stahldraht bestehendes Zugteil und eine gewisse Menge von hochdichtem
Polyäthylen 8 in die eine Form 9 aufweisende Extrudiereinheit
5 eingeleitet. Das Polyäthylen wird soweit aufgeheizt,
bis es formbar wird und dann um das Zugteil 1 durch die
Form 9 extrudiert, die (auf nicht gezeigte Weise) so ausge
bildet ist, daß sich Nuten 3 in dem Polyäthylen ausbilden,
während es aus der Extrudiereinheit 5 austritt. Ein gewisses
Stück in Vorschubrichtung nach der Extrudiereinheit wird
die durch ein (nicht gezeigtes) Kühlfluid enthaltendes Becken
hindurchgeführte Seele relativ steif und tritt in eine Verdrilleinheit
ein, die die Seele verdrillt und damit wird die
Wendelform der Nuten erreicht.
In Vorschubrichtung hinter der Verdrilleinheit 6 befindet
sich die Einlegeeinheit, in der dielektrische, optische
Wellenleiter 11 von als Speicher dienenden Rollen 12 abgespult und in die Nuten 3
eingelegt werden.
Fig. 3 zeigt eine praktische Ausführung der Einlegeeinheit 7 zum
Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter 11 in Nuten
3 in der Seele 2. Dielektrische, optische Wellenleiter
werden von vier Rollen 12 abgezogen, die gleichmäßig in
Umfangsrichtung um den Vorschubweg für die Seele 2 verteilt
sind. Die dielektrischen, optischen Wellenleiter 11 werden
durch die Bewegung der Seele selbst abgespult, wie später
erklärt wird. Die dielektrischen, optischen Wellenleiter 11
treten durch eine Führungseinrichtung, die zwei drehbare
Platten 22 und 23 umfaßt. Die Seele 2 wird durch die Mitte
der beiden Platten gezogen, während die dielektrischen, optischen
Wellenleiter durch die Platten an in Umfangsrichtung
gleichmäßig verteilten Öffnungen 24 und 25 hindurchtreten.
Die Platte 23 ist etwas stärker als die Platte 22 und die
Öffnungen 25 sind jeweils mit Röhren 26 ausgekleidet, die
an der in Abführrichtung gelegenen Seite der Platte 23 abstehen.
Die Röhren 26 sind zur Achse der Seele 2 hin geneigt
und ihre Enden 27 sind flexibel und werden so in jeweilige
Nuten 3 eingedrückt, daß die dielektrischen, optischen Wellenleiter
aus den Röhren durch die an der Einlegeeinheit 7 vorbeigezogene
Seele herausgezogen werden und die dielektrischen,
optischen Wellenleiter automatisch in den jeweiligen
Nutgrund der Nuten 3 eingelegt werden. Um das Ausziehen der dielektrischen,
optischen Wellenleiter zu unterstützen, sind
die Austrittsenden der Röhren nach Fig. 3A schräg beschnitten,
wobei die beschnittene Fläche radial nach außen gerichtet
ist. Zusätzlich können die Einlaßenden der Röhren jeweils
mit einem (nicht gezeigten) Mundstück ausgerüstet
sein, um Reibungswirkung an der Eintrittsstelle der dielektrischen,
optischen Wellenleiter in die Röhren zu reduzieren.
Die Stellen der Nuten 3, an denen sie mit den Röhrenenden
27 in Eingriff stehen, ergeben die Winkellage der Platte
23. Ein schematisch durch D bezeichneter Zahnantrieb bewirkt,
daß die Drehung der Platte 22 immer in bezug auf
die Drehung der Platte 23 gehalten wird.
Im Betrieb erzeugt die Bewegung der Seele 2 an den Röhrenenden
27 vorbei eine Drehung der Platte 23, die dadurch
bestimmt wird, welchen Drehwinkel eine Wendelnut 3 in
Längsrichtung der Seele 2 zwischen aufeinanderfolgenden
Drehrichtungsänderungen erreicht. Die Platte 22 dient dazu,
zu verhindern, daß die vier Wellenleiter einander und
die Seele berühren. Das ist deshalb unerwünscht, da
Reibungseffekte das Abziehen der Wellenleiter von den feststehenden
Rollen 12 erschweren würden. Durch die Platte 22
wird ein abgestimmtes Wickeln der dielektrischen, optischen
Wellenleiter 11 umeinander und um die Seele 2 erreicht,
ohne daß irgendeine Berührung stattfindet. Wenn die Nuten
so gewickelt sind, daß einige Umläufe zwischen jeder Richtungsänderung
vorkommen, muß eine Anzahl Zwischenplatten
22 zwischen die Platte 23 und die Rollen 12 mit einem angemessenen
Zahnradantrieb eingesetzt werden.
In der beschriebenen Ausführung bewirkt der Antrieb eine
Winkeldrehung der Platte 22 um einen Winkel bei jeder Winkeldrehung
R der Platte 23.
In Fig. 4 wird schematisch eine alternative Vorrichtung
gezeigt, in der die Seele nach Fig. 1 benutzt werden kann.
Die Seele wird in Richtung des Pfeiles A an einem Speicher
für dielektrische, optische Wellenleiter, einer Zieheinheit
und durch die Mitte einer Einlege- und einer Wickeleinheit
geführt.
Wie im einzelnen in Fig. 5 bis 7 gezeigt (in diesen Figuren
sind den in Fig. 1 bis 3 gezeigten Teilen entsprechende
Teile mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet), werden dielektrische,
optische Wellenleiter 11 von vier Rollen 12 abgezogen,
die in der Nähe der die Führungsrichtung der Seele 2 enthaltenden
vertikalen Ebene angeordnet sind. Die dielektrischen,
optischen Wellenleiter 11 werden durch zwei Walzen 30 von
den Rollen 12 abgezogen, wobei die Walzen 30 etwas nachgiebige
Oberflächen besitzen und zusammengedrückt werden, so daß sie
die dielektrischen, optischen Wellenleiter 11 so zwischen sich
einklemmen, daß bei Antrieb einer Walze 30 die Wellenleiter
11 von den Rollen 12 abgezogen werden. Die an der Abführseite
der Walzen 30 befindlichen Wellenleiter laufen durch eine
feststehende Platte 31 mit Verteileröffnungen 32 und daraufhin
werden sie der Einlegeeinheit zugeführt, die in Fig. 6
ausschnittsweise gezeigt ist. Die Walzen 30 werden mit einer
solchen Geschwindigkeit angetrieben, daß ein Stück jedes Wellenleiters
zwischen den Walzen 30 und der Platte 31 durchhängt,
wobei die durchhängenden Abschnitte der Wellenleiter
verhindern, daß eine nicht erwünschte Spannung auf die Wellenleiter
beim Durchziehen durch die Platte 31 aufgebracht
wird. Ohne die Walzen 30 würde die Spannung in den Wellenleitern
sowohl von dem Gewichtsausgleich in den Rollen 12
als auch von der Reibung in den Rollenlagern abhängen. Da
es außerordentlich schwierig ist, eine Rolle dauernd im
Gleichgewicht zu halten und die Lagerreibung der Rollen auszugleichen,
würden sich ohne die Walzen 30 unterschiedliche
Zugspannungen in den dielektrischen, optischen Wellenleitern
des fertigen Kabels ergeben.
In Vorschubrichtung hinter der Zugeinheit befindet sich die
Einlegeeinheit, wie sie in Fig. 6 ausschnittsweise vergrößert
dargestellt ist. Während das Kabel auf nicht gezeigte Weise
hinter der Wickeleinheit gezogen wird, wird die Seele 2
demzufolge durch die Mitte der Einlegeeinheit gezogen und
die dielektrischen, optischen Wellenleiter 11 werden durch
die Verteileröffnungen 32 in der festen
Platte 31 gezogen. Die dielektrischen, optischen Wellenleiter
11 treten durch die Führungseinrichtung, die eine drehbare
Platte 23 umfaßt, die über ein (schematisch gezeigtes) Schublager
33 an einem Tragaufbau 34 befestigt ist.
Stäbe 37 sind in einer zweiten, äußeren kreisförmigen Anordnung von Bohrungen
28 angebracht und jeder Stab besitzt
an seinem äußeren Ende einen Durchbruch 40, durch den ein Wellenleiter
11 hindurchtritt. Die Stäbe sind gegen
die Achse der Seele 2 hin geneigt, wobei die mit Durchbruch
versehenen Teile der Stäbe 37 in den jeweiligen Nuten 3
laufen. Der dielektrische, optische Wellenleiter läuft frei
durch eine erste, innere kreisförmige Anordnung von Bohrungen 29
in der Platte 23 und beim Durchtreten durch den Durchbruch 40
befinden sie sich in den Nuten. Diese Ausführung ist insbesondere
zur Verwendung mit kunststoffbeschichteten dielektrischen,
optischen Wellenleitern geeignet, um die dynamische
Reibung zwischen den Nadeln und den Wellenleitern wegzunehmen
und ein Aufstauen der Beschichtung zu verhindern, die unabwendbar
beim Durchtritt des Wellenleiters durch eine Öffnung
abgestreift wird.
Die Stäbe 37 weisen jeweils eine Nut 35 auf, in die das
Ende einer Stellschraube 36 eingreift, die in einer Gewindeöffnung
in der Platte 23 sitzt. Die Lage der Stäbe 37 in der
Platte 23 kann so zur Anpassung an verschieden großen Seelen
geändert werden. Die Herabsetzung der Drehreibung der Platte
23 durch das Schublager 33 ist wichtig, da nur ein sehr
geringes Drehmoment zur Drehung der Platte 23 verfügbar ist,
das sich durch den Eingriff der Stäbe 37 ergibt, deren Enden
der Bewegung der Nuten 3 in der Seele 2 folgen.
Nach Fig. 7 enthält ein Bandwickelmechanismus
38, der im Gebrauch zwischen der Einlegeeinheit 7
und einer (nicht gezeigten) Aufnahmerolle für das Kabel angeordnet
ist, eine Hohlrolle 39, auf die ein dünnes
Kunststoffband 43, beispielsweise Mylar, doppelt aufgewickelt
ist. Die Hohlrolle 39 besitzt ein Gleitlager 44 und ist über
dieses mit einer Stütze 45 verbunden. Unabhängig davon
drehbar angebracht und durch einen schematisch mit D₁ angezeigten
Antrieb von der Einlegeeinheit angetrieben ist
ein Abziehgerät angeordnet mit einer zentralen Nabe 46,
zwei Auslegern 41 und jeweils zwei Augen 42, wobei ein Auge
allgemein in der Mitte der Trommel und das andere Auge in
Vorschubrichtung vor der Trommel liegt.
Während das Abziehgerät um die Achse der Seele 2 gedreht wird,
wird Band von der Hohlrolle 39 abgezogen, die entsprechend
um das Gleitlager oder Reiblager gedreht wird und das Band
wird automatisch wendelförmig um die sich vorschiebende
Seele 2 gewunden. Um das Band genau anzuordnen ist ein als
Wickelhorn ausgebildetes Element 47 vorgesehen, das sich gegen eine Wickelstelle
hin verjüngt, die genau in Vorschubrichtung hinter der
Einlegeeinheit liegt. Das Band 43 dient dazu, die dielektrischen,
optischen Wellenleiter an ihrer Stelle zu halten, bis
die Kunststoffhülle aufgebracht wird. Das ist insbesondere
dann nützlich, wenn die Seele vor der Aufbringung der Hülle
oder des Mantels aufgewickelt wird, da im aufgewickelten
Zustand die der Nabe der Aufwickelrolle zu liegenden Stücke
des dielektrischen, optischen Wellenleiters 11 eine Krafteinwirkung
erfahren, die sie dazu bringt, sich aus den
Nuten 3 abzuheben, und diese Tendenz wird durch das Band 43
verhindert. Wie bereits vorher erwähnt, ergibt das durch
Reibungskraft anliegende Band eine Vielzahl von Ankerpunkten
für den dielektrischen, optischen Wellenleiter, so daß
keine Spannung auf ihn aufgebracht wird, wenn er in die
jeweiligen Nuten eingelegt ist.
In der in Fig. 8 gezeigten Ausführung (in der wiederum für
entsprechende Teile gleiche Bezugszeichen wie bei den vorigen
Figuren verwendet wurden) wird eine Seele 2 in Richtung
des Pfeiles A an Rollen 12 mit dielektrischen, optischen
Wellenleitern vorbei, an einer Abzieheinheit 13 durch
die Mitte von einer Einlegeeinheit 7 und einem Bandwickelmechanismus
38 (wobei die Einheiten 7 und 38 schematisch
dargestellt sind) und durch die Mitte eines Luftstrahlgeräts 48 gezogen.
Die Abzieheinheit 13 entspricht der in Fig. 5 gezeigten
und zieht Fasern von den Rollen 12 mit einer Geschwindigkeit
ab, die mit der Vorschubgeschwindigkeit der Seele 2
übereinstimmt oder ihr entspricht, dann werden die dielektrischen,
optischen Wellenleiter 11 eingesetzt und die Seele
wird an einen Ort B in Vorschubrichtung hinter dem Luftstrahlgerät
gezogen. Die Fasern werden mit einer gewissen Lose zur
Verhinderung von Zugspannungen der Einlegeeinheit 7 zugeführt,
in der die Fasern jeweiligen Nuten 3 zugeführt und in sie
eingelegt werden. In Vorschubrichtung nach der Einlegeeinheit
wird der Kabelaufbau zweifach in einem Bandwickelmechanismus
38 mit einem synthetischen Band umwickelt,
um die Fasern festzuhalten.
Da die auf das fertiggestellte Kabel an der Stelle B
aufgebrachte Zugkraft benutzt wird, um die Seele 2 und
die dielektrischen, optischen Wellenleiter 11 einzeln und
insgesamt durch die verschiedenen Einheiten zu ziehen, wird
unvermeidbar eine Spannung in die dielektrischen optischen
Wellenleiter eingeführt. Auch Rückkräfte in der Größenordnung
von einigen mN sind unerwünscht, da sie ausreichen, um
Dämpfungsanstiege in Kabel-Einzelleitern von geringem Durchmesser
(weniger als 125 µm) und niedriger numerischer Apertur
(< 0,18) zu erzielen. Um diese Spannungskräfte beim Austritt
des Kabels aus dem Bandwickelmechanismus 38 herabzusetzen,
wird das Kabel durch das Luftstrahlgerät 48 hindurchgeleitet.
Im Luftstrahlgerät 48 sind zwei konzentrische Röhren 49 und 50 angeordnet,
wobei der Innenradius der inneren Röhre 50 so gewählt
ist, daß sie die Seele dicht umgibt, jedoch mit den
eingesetzten dielektrischen optischen Wellenleitern frei
längs der Mittelachse durchlaufen kann. Der Zwischenraum
zwischen den Röhren ist am Einlaufende durch eine Ringdichtung
51 abgedichtet, wobei diese als Mundstück ausgebildet ist,
damit die Seele gut eintreten kann. Am Abzugende erstreckt
sich die äußere Röhre 49 etwas über die innere Röhre 50 hinaus.
In der Wand der äußeren Röhre ist eine Einlaßöffnung 52 vorgesehen,
die von einem Rohrflansch 53 umgeben ist und mit einer
(nicht gezeigten) Druckluftquelle verbunden wird. Abstandshalter
54 erstrecken sich zwischen den einander zugewandten
Flächen der Röhren 49 und 50 und stellen sicher, daß diese
konzentrisch bleiben.
Im Betrieb wird Druckluft durch die Einlaßöffnung 52 in eine als
Mischkammer dienende Erweiterung 56 zwischen den Röhren 49 und 50 eingeleitet.
Die Ringdichtung 51 läßt die Druckluft nur aus dem
der Ringdichtung 51 gegenüberliegenden Ende des Luftstrahlgeräts 48
austreten. So ist in einem Teil C des Luftdurchlasses die
Luft am Austritt nach außen gehindert, während sie durch
die Oberfläche der Seele 2 auch nicht weiter nach innen vordringen
kann. Demzufolge erfahren die an der Oberfläche
befindlichen dielektrischen, optischen Wellenleiter, die
Durchmesser in der Größenordnung von 10 bis 150 µm besitzen
und entsprechend leicht sind, eine Reibkraft, die
sie in der Kabelvorschubrichtung A mitziehen. Zusätzlich
ergibt sich durch die Oberflächenluftbewegung ein bernoullischer
Unterdruck, der die dielektrischen, optischen Wellenleiter
11 außer Berührung mit dem Nutgrund der Nuten in
der genuteten Seele 2 hebt. Damit werden die dielektrischen,
optischen Wellenleiter durch die durch die Luft übertragene
Reibkraft und durch das Anheben dazu gebracht, sich wieder
so anzuordnen, daß die Spannung erleichtert, vermieden oder
wenn gewünscht sogar eine Druckspannung eingeführt wird.
In welchem Maße eine Zugspannung reduziert oder eine Lose
eingeführt wird, hängt von dem Zwischenraum zwischen
der Seelenoberfläche und dem Außenrohr 49 sowie von der
Länge ab, über den die Seele unter Einfluß des Luftstrahls
kommt.
Bei einem Herstellverfahren mit Benutzung des Luftstrahlgerätes
ergaben sich folgende geeignete Abmessungen:
- 1. Außendurchmesser der Seele 6,6 mm, wobei die Seele acht Oberflächennuten mit locker eingelegten Wellenleitern aufwies,
- 2. Durchmesser der inneren Röhre 8,5 mm innen und 9,5 mm außen,
- 3. Durchmesser der äußeren Röhre 11,0 mm innen und 12,8 mm außen,
- 4. Vorstehlänge der äußeren Röhre 60 mm.
Die erreichte Verringerung der Zugspannung wird auch
noch durch den angewandten Luftdruck und Eigenschaften
der Wellenleiter und der Seele bestimmt.
Obwohl eine Herabsetzung der Zugspannung am besten erreicht
wird, wenn der Luftstrahl kurz nach dem Einlegen der Wellenleiter
in die Nuten 3 der Seele aufgebracht wird, kann der
Luftstrom auch in anderen Zusammenbaustufen aufgebracht
werden.
Beispielsweise kann ein Luftstrom auf die einzelnen Wellenleiter
11 in dem Bereich zwischen den Rollen 12 und der Auflegestelle
in das Kabel aufgebracht werden. Selbstverständlich
muß dazu die Größe des Luftstrahlgeräts 48 reduziert werden.
Wenn bisher nur von einem relativ preiswerten Luftstrom
die Rede war, können selbstverständlich andere geeignete
Flüssigkeiten oder Gase verwendet werden, wenn sie eine
ausreichende Reibung erzeugen, um die dielektrischen, optischen
Wellenleiter in Vorschubrichtung zu zwingen und sonst
keine Nachteile bringen.
Damit ergibt sich ein Herstellverfahren für ein optisches
Kabel durch Einsetzen dielektrischer, optischer Wellenleiter
in eine Seele mit periodisch ihre Schlagrichtung ändernden
wendelförmigen Nuten. Der dielektrische, optische Wellenleiter
wird von feststehenden Rollen durch die Bewegung der
Seele an den Rollen vorbei abgewickelt. Eine drehbare Führungseinheit
mit flexiblen Rohren, durch die der dielektrische
optische Wellenleiter geleitet wird, ist vorgesehen, wobei die
Rohrenden in die Nuten so eingesetzt werden, daß der jeweilige
dielektrische, optische Wellenleiter und die Nuten in Umfangsrichtung
zusammenfallend gehalten werden. Eine Anzahl von
Geräten wird eingesetzt, um die Längszugspannung in den
in die Nuten eingesetzten dielektrischen, optischen Wellenleitern
herabzusetzen.
Claims (26)
1. Verfahren zum Einlegen dielektrischer, optischer Wellenleiter
in eine Kabelseele zur Herstellung eines optischen Kabels, bei
dem die an ihrer Oberfläche eine Vielzahl von wendelförmig und
mit wechselnder Drehrichtung angeordneten Nuten aufweisende
Kabelseele axial bewegt wird und dabei die Wellenleiter in
die Nuten eingebracht werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der Axialbewegung der Kabelseele der Verlauf der
Nuten abgetastet wird und daß in Abhängigkeit von dieser Abtastung
eine Zuführeinrichtung derart um die Kabelseele verschwenkt
wird, daß die optischen Wellenleiter jeweils im wesentlichen
parallel zum Verlauf der zugehörigen Nuten in diese
Nuten eingeleitet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die optischen Wellenleiter von um den Vorschubweg
der Kabelseele verteilten Speichern abgezogen und der
Zuführeinrichtung in durchhängendem Zustand übergeben werden,
um dadurch die Einführung einer Zugspannung in die Wellenleiter
bei ihrem Einlegen in die Nuten zu verhindern.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Fluidstrahl längs der Oberfläche
der Seele in Zuführrichtung in einen Bereich in Zuführrichtung
hinter der Führungseinrichtung gerichtet wird, in
dem die dielektrischen, optischen Wellenleiter in jeweiligen
Nuten liegen, um dadurch die Einführung einer Zugspannung
in die in den Nuten angeordneten Wellenleiter zu verhindern.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
mit mehreren um die axial bewegte Kabelseele herum angeordneten
Speichern für die Wellenleiter,
dadurch gekennzeichnet,
daß den von den Speichern kommenden Wellenleitern eine Führungseinrichtung
(22, 23) zugeordnet ist, daß die Führungseinrichtung
(22, 23) um die Vorschubrichtung verschwenkbar
ist und daß die Führungseinrichtung (22, 23) Nachführteile
besitzt, die in die Nuten (3) hineinragen und die Führungseinrichtung
entsprechend dem Nutenverlauf verschwenken.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speicher (12) Rollen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einführeinrichtung zum Einleiten
der optischen Wellenleiter in die Nuten eine kreisförmige
Anordnung von flexiblen Röhren (26) umfaßt, daß jede Röhre
an einem Ende an der Führungseinrichtung (22, 23) angebracht
ist und ihr anderes Ende (27) im wesentlichen parallel zu einer
jeweiligen Nut (3) in diese gedrängt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Ende jeder Röhre (26) als Einführungsmundstück
ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das andere Ende (27) jeder Röhre (26) mit einer
abgeschrägten Endfläche versehen ist, wobei die Schrägfläche
radial von dem Zuführungsweg nach außen gewendet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungseinrichtung eine
Vielzahl in Längsrichtung einen Abstand voneinander aufweisender,
gegeneinander drehbarer Führungseinheiten (22, 23)
und ein eine unterschiedliche Drehung der Führungseinheiten erzeugendes
Antriebssystem (D) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebssystem (D) ein Zahnradsystem mit
solchen Übersetzungsverhältnissen umfaßt, daß die Gesamtwinkelbewegung
der dielektrischen, optischen
Wellenleiter (11) beim Durchlauf durch die Führungseinrichtung
gleichmäßig zwischen den Führungseinheiten
(22, 23) aufgeteilt ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Einrichtung vorgesehen
ist, um das Einbringen einer Zugspannung in die
dielektrischen, optischen Wellenleiter (11) beim Einsetzen
in die Nuten (3) zu verhindern, die einen zwischen den Speichern
(12) und der Führungseinrichtung (22, 23) angeordneten Zugmechanismus
umfaßt und daß der Zugmechanismus so antreibbar
ist, daß er dielektrische, optische Wellenleiter (11) von den
Speichern abzieht und diese Wellenleiter in durchhängendem
Zustand der Führungseinrichtung übergibt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zugmechanismus zwei allgemein horizontal liegende
elastische Walzen (30) umfaßt, die zum Erfassen der dielektrischen,
optischen Wellenleiter (11) zwischen sich gegeneinandergedrückt
sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die die Zugspannung verhindernde Einrichtung ein die Führungseinrichtung
(22, 23) in einem feststehenden Tragaufbau (34)
haltendes Schublager (33) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speicher (12) in der
Nähe einer den Vorschubweg enthaltenden vertikalen Ebene
angeordnete Rollen mit im wesentlichen horizontal
liegenden Achsen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Zugspannung verhindernde
Einrichtung ein einen Fluidstrahl in Richtung
des Vorschubweges in einen der Oberfläche der Seele (2)
benachbarten Bereich richtendes Gerät (48) ist, daß das
Gerät zwei allgemein konzentrische Rohre (49, 50) umfaßt,
daß der Innendurchmesser des inneren Rohres (50) einen
leichten Durchtritt der Seele (2) durch ihr Inneres gestattet,
daß das Außenrohr eine Fluideinlaßöffnung (52)
in seiner Wand aufweist, daß der allgemein ringförmige
Raum zwischen den Rohren an einem Ende des Geräts abgedichtet
ist und daß das Außenrohr sich in Längsrichtung
über das Innenrohr am anderen Ende des Gerätes hinaus erstreckt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der allgemein ringförmige Raum im Bereich der
Fluideinlaßöffnung (52) eine Erweiterung (56) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung
(22, 23) eine drehbare Stütze mit einer Mittelöffnung aufweist,
durch die die Seele vorgeschoben wird, daß die Stütze
eine erste Anordnung von Bohrungen (29) aufweist, die
radial außerhalb der Mittelöffnung liegen, um jeweilige
dielektrische, optische Wellenleiter (11) lose aufzunehmen, daß
die Einführeinrichtung eine Vielzahl von Stäben (37)
umfaßt, die innerhalb jeweiliger Bohrungen (28) einer
zweiten kreisförmigen Anordnung von sich durch die
Stütze erstreckenden Bohrungen angeordnet sind, daß die
Bohrungen (28) der zweiten Anordnung zu dem Vorschubweg
hin geneigt sind und in Radialrichtung einen Abstand
von der ersten Anordnung aufweisen und daß die in Vorschubrichtung
liegenden Enden der Stäbe (37) in jeweilige Nuten
(3) eingesetzt und mit Durchbrüchen (40) zur losen Aufnahme
jeweiliger dielektrischer, optischer Wellenleiter (11) versehen
sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß eine den jeweiligen zweiten Bohrungen (28) zugeordnete
Befestigungseinrichtung (35, 36) vorgesehen ist, um
die Stäbe (37) in vorbestimmten Lagen innerhalb der Bohrungen
(28) zu halten.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungseinrichtung eine in dem Träger
eingesetzte Stellschraube (36) und eine sich längs eines
zugeordneten Stabes (37) erstreckende Nut (35) umfaßt, wobei
die Schraube in die Nut eingreift, um den Stab in der
jeweiligen Bohrung festzuklemmen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Bandwickelmechanismus (38)
zum wendelförmigen Wickeln eines Bandes (43) um die Seele (2)
mit eingesetzten dielektrischen, optischen Wellenleitern (11)
an der Austrittsstelle der Seele aus der Führungseinrichtung
(22, 23) vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bandwickelmechanismus (38) eine hohle drehbare
Rolle (39) mit aufgewickeltem Band (43) und ein um die
Rolle zum Abziehen des Bandes von der Rolle und zum Aufbringen
des abgezogenen Bandes als wendelförmige Wicklung auf die Seele
(2) bei ihrem Vorschub durch die hohle Rolle (39) drehbares
Abziehgerät (41, 42, 46) umfaßt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rolle (39) gegen ein Reiblager (44) drehbar
angebracht ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Antrieb (D₁) für das Abziehgerät
(41, 42, 46) von der Führungseinrichtung (22, 23) abgeleitet
ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abziehgerät eine Nabe (46)
und einen radial außerhalb der Nabe angeordneten Ausleger (41)
umfaßt, daß an dem Ausleger einstückig damit ausgebildete
Augen (42) vorgesehen sind, durch die das Band (43) von der
Rolle (39) durch Drehung des Abziehgerätes (41, 42, 46) abgezogen
wird.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß das Band (43) auf der Rolle doppelt aufgewickelt
ist und daß zwei radial einander gegenüberliegende Ausleger
(41) an dem Abziehgerät (41, 42, 46) vorgesehen sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Element (47) konzentrisch
um den Vorschubweg angebracht ist und zwischen der Führungseinrichtung
und dem Bandwickelmechanismus liegt und daß
das Element eine konische Außenfläche zur Führung des abgezogenen
Bandes (43) von den Augen (42) zu einer unmittelbar
in Vorschubrichtung hinter der Führungseinrichtung
(22, 23) gelegenen Stelle aufweist.
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