DE29918094U1 - Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose - Google Patents
Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-VorratsdoseInfo
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Description
Gebrauchsmus ter-Anmeldung (Nachanmeldung zu 299 15 315.0 vom 01.09.1999)
COCON ARKEL B. V.
Vlietskade 1032
4241 WC Arkel
Niederlande
Vlietskade 1032
4241 WC Arkel
Niederlande
285 Nl VGN: 265098 Mu./P./G 22.09.1999
Die Erfindung bezieht sich zunächst auf eine Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose, wie bspw. eine Kartusche zur Ausgabe von Arbeitsmaterial wie Fugendichtmittel oder Klebstoff, wobei die Ausgabetülle eine ingesamt konische Formgebung aufweist, endend in einer Spitze, weiter ein fußseitiges Innengewinde und ein zur Halterung einer Abdeckkappe dienendes Außengewinde besitzt.
Eine solche Ausgabetülle aufweisende Vorratsdosen respektive Kartuschen sind markterhältlich. Dabei sind vor allem Klebstoff enthaltende Gebinde durch die besagte Abdeckkappe wiederverschließbar. Das ihre schraubtechnische Zuordnung erlaubende Außengewinde liegt relativ nah hinter der Spitze. Bei Gebinden, enthaltend Fugendichtmittel, fehlt in aller Regel eine Abdeckkappe. In der Praxis läßt man das Arbeitsmaterial praktisch zu einem selbstschließenden Stopfen austrocknen. Zur Wiederingebrauchnahme der Kartusche wird die Ausgabetülle abgenommen und der harte Abschnitt des Stopfens weggebrochen. Nach erneuter Zuordnung der Ausgabetülle im Wege der üblichen Verschraubung ist das Gebinde wieder einsatzbereit. Die Kartusche wird dazu in eine Ausdrückvorrichtung mit druckbodenbetatxgender Schubstange eingelegt. Den Druckboden bildet ein kartuscheneigener Druckkolben. Vortreibend ist ein zum Zurückziehen der Schubstange wieder auslosbares Klemmgesperre.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Kartusche mit Ausgabetülle gebrauchsvorteilhaft auszubilden.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einer Kartusche mit Ausgabetülle mit den Merkmalen des
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Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß sich spitzenseitig an das Außengewinde ein Tüllenabschnitt anschließt, der ein Durchmesserverhältnis von 2:1 oder mehr hat. Für die von Hause aus lange, schlanke Ausgabetülle steht so ein beträchtlicher Bereich für die Variation der Weite der Tüllenöffnung zur Verfügung. Die durch Abschneiden erzielte Tüllenöffnung erhält gleich am Gewindeende gelegen ihre größte Durchmesserweite. Je weiter spitzenseitig das Abschneiden vorgenommen ist, wird so, statt eines maximalen Ausgabestranges, ein minimaler Ausgabestrang erreichbar. Weiter wird vorgeschlagen, daß der Tüllenabschnitt spitzenseitig des Außengewindes zwei Kegelstumpfbereiche unterschiedlichen Flankenwinkels ausweist. Das hat zum einen stabilisatorische Wirkung und begünstigt zum andern das Entformen der Ausgabetülle. Weiter ist so vorgegangen, daß der Kegelstumpfbereich größeren Flankenwinkels eine kleinere Länge aufweist als der Kegelstumpfbereich kleineren Flankenwinkels. Die Anordnung ist dabei so, daß der Kegelstumpfbereich größeren Flankenwinkels am Außengewinde ansetzt. Um zu einer möglichst großen nutzbaren Länge für die Bildung der unterschiedlichen Weiten der Tüllenöffnungen zu gelangen, wird vorgeschlagen, daß das Außengewinde etwa in der Längsmitte der Ausgabetülle ausgebildet ist. Das beläßt zudem eine genügende Grundlänge der Ausgabetülle für den Fall, daß unter Nutzung der maximalen Tüllenöffnung gearbeitet werden soll. Weiter ist vorgesehen, daß die Abdeckkappe innenseitig einen Dichtwulst aufweist zur Dichtanlage an dem Kegelstumpfbereich größeren Flankenwinkels. Der weist die hierzu notwenige ausreichende Stabilität auf zufolge beidseitig gehender Richtungsänderung seiner Wandung. Bevorzugt sind zwei in Längsrichtung orientierte Dichtwülste angeordnet.
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•1 U. 1&Pgr;·:··&Ngr;
Weiter betrifft die Erfindung eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose, wie bspw. eine Kartusche zur Ausgabe von Arbeitsmaterial wie Fugendichtmittel oder Klebstoff, mit einem zylindrischen Kartuschenkörper und einem in dem Kartuschenkörper beweglichen, von außen betätigbaren Druckkolben, wobei der Kartusche an einem Ende eine langgestreckte Ausgabetülle zugeordnet ist, welche Kartusche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Länge der Ausgabetülle mehr als drei Vierteln der Länge der Kartusche (ohne betriebsgerecht zugeordnete Ausgabetülle) entspricht. Das hat als ein Ergebnis einer entsprechenden Tüllenverlängerung den grundsätzlichen Gebrauchsvorteil eines guten Erreichens des Zielorts. Zudem liegt eine bessere Übersicht vor. Außerdem besteht eine verpackungsgünstige Zuordnung, da die Ausgabetülle den Kartuschenkörper axial auch nicht überragt. Letztere wird im Verpackungszustand bekanntermaßen unter Zuhilfenahme einer faltbaren Haltelasche am als Gewindezapfen realisierten Stutzen entlang der Kartusche gehaltert. Eine Ausgestaltung von sogar eigenständiger Bedeutung besteht sodann dahin, daß die Länge der Ausgabetülle dem Neunfachen oder mehr des größten Innendurchmessers der Ausgabetülle entspricht. Über diese Formel liegt ein relativ kurzer Kartuschenkörper vor. Der nimmt nur eine Teilmenge der sonst üblichen Füllmenge an Arbeitsmaterial auf. Wie gefunden wurde, besteht das Bedürfnis des Anbietens von Kleinmengen, vor allem für den Hobbybereich. Dort werden die normallangen Kartuschen in der Regel nicht aufgebraucht; ihr Inhalt wird durch längere Zeiten des Nichtgebrauchs meist unbrauchbar. Insofern liegt auch eine vorteilhafte Lösung im Hinblick auf das Umweltproblem vor. Die ledigliche Verkürzung solcher Normalkartuschen läßt auch für die kürzere Kartusche die Verwendung gängiger Ausdrückvorrichtungen zu.
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Praxisgünstig ist dabei eine Ausbildung so, daß die Länge der Ausgabetülle der Länge des Kartuschenkörpers ohne Gewindezapfen etwa entspricht, jedoch bzw. vielmehr geringer ist. Endlich wird eine Ausgestaltung dahingehend als vorteilhaft angesehen, daß die Länge des Kartuschenkörpers etwa dem dreifachen Maß des Durchmessers der Kartusche entspricht. Dieser Art längenreduzierte Kartuschen lassen sich auch gut in das Ladefach der Ausdrückvorrichtung einbringen insofern, als die Schubstange um das reduzierte Längenmaß eingeschoben sein kann beim Laden. Die Ausdrückvorrichtung ist so vor allem bei beengten Verhältnissen am Einsatzort günstiger zu handhaben.
Sodann trägt die Erfindung eine Anordnung bei, die darin besteht, daß die Kartusche aus einer Mehrzahl in axialer Richtung angeordneter und abtrennbar miteinander verbundener Einzelkartuschen besteht. Die entsprechende werksseitige Addition geht bis auf die Länge der klassischen Kartusche, wie sie in üblichen Ausdrückvorrichtungen Verwendung findet. Ein solches Set eröffnet die Möglichkeit, Kleinstmengen der verschiedenen auszugebenden Substanzen bereitzustellen. Der Zusammenhalt einer solchen Gebindestange wird mit einfachen Mitteln erreicht. So kann so vorgegangen werden, daß die Verbindung zweier Einzelkartuschen durch ein umlaufendes Klebeband gebildet ist, wobei das Klebeband quer zu seiner Längsrichtung teilweise einen unteren Bereich einer ersten Einzelkartusche und teilweise einen oberen Bereich einer zweiten Einzelkartusche überdeckt. Durch Abziehen des so partiell überlappenden Klebebandes werden die Einzelkartuschen freigegeben. Eine vorteilhafte Halterungsvariation kann darin bestehen, daß das Klebeband eine der Trennebene zwischen den Einzelkartuschen zugeordnete Längsperforation aufweist. Die Ein-
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zelkartuschen lassen sich so einfach durch eine Abbrechbewegung voneinander lösen. Im Falle der Bereithaltung unterschiedlicher Substanzen in den Einzelkartuschen ist vorgesehen, daß die Kartusche bzw. eine Einzelkartusche mit einer Mehrzahl von Ausgabetüllen bestückt ist. Die lassen sich bspw. sämtlich auf dem Gewindezapfen der Kartusche haltern. Die exponierte Lage eines solchen Gewindezapfens hindert nicht das Andocken von Einzelkartuschen aneinander, da im Bereich hinter dem Druckkolben genügend Freiraum verbleibt, in den besagter Gewindezapfen frei eintauchen kann.
Der Gegenstand der Ansprüche 1 und 8 nebst jeweiliger Weiterbildungen der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Ausgabetülle mit zugeordneter Abdeckkappe, einer als Kartusche ausgebildeten Arbeitsmaterial-Vorratsdose zugeordnet,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch den Ausgabentüllenbereich der Kartusche, vergrößert,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, bei abgeschraubter Abdeckkappe und mit einer durch Abschneiden erzielten Tüllenöffnung minimaler Weite,
Fig. 4 dasselbe, jedoch bei einer Schnittführung dergestalt, daß eine weit größere Tüllenöffnung erzielt ist,
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Fig. 5 eine Ausgabetülle mit zugeordneter Abdeckkappe, einer als Kurz-Kartusche ausgebildeten Arbeitsmaterial-Vorratsdose zugeordnet,
Fig. 6 eine Ansicht gegen das die Ausgabetülle tragende Ende der Kartusche,
Fig. 7 eine gegen das einem kartuscheneigenen Druckkolben aufnehmende Ende der Kartusche,
Fig. 8 eine Kartusche in Seitenansicht, üblicher Länge, in Darstellung wie Fig. 5,
Fig. 9 eine ladebereite Ausdruckvorrichtung ohne Kartusche, und zwar in Seitenansicht,
Fig. 10 das Laden der Ausdrückvorrichtung durch Aufsetzen der Kurz-Kartusche auf das den Druckkolben betägigende Ende der Schubstange, und zwar in der Phase des weiteren Einwinkeins in die betriebsgerechte Position (in strichpunktierter Linienart ist eine Zuordnungsweise wiedergegeben, die ein spitzenseitiges Einfädeln der Kurz-Kartusche vorsieht mit gleichfalls anschließender Einwinkelbewegung - hier kann die Schubstange schon ein Gutteil eingefahren sein, was die Arbeitslänge des Gerätes verkürzt) ,
Fig. 11 die Ausdrückvorrichtung in Seitenansicht in betatxgungsgerchter Stellung und Zuordnung der Kurz-Kartusche,
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Fig. 12 eine Stirnansicht gegen die Ausdrückvorrichtung, gegen das die Ausgabetülle aufweisende Ende der Kartusche gesehen,
Fig. 13 eine Weiterbildung der Kartusche in Seitenansicht, zusammengesetzt aus einer Mehrzahl von Einzelkartuschen,
Fig. 14 eine Herausvergrößerung des lösbaren Verbindungsabschnitts koaxial aneinander anschließender Einzelkartuschen.
Die in den Fig. 1-4 dargestellte Ausgabetülle 1 ist schraubtechnisch einer Arbeitsmaterial-Vorratsdose zuordbar. Es handelt sich um einen zylindrischen Behälter in Form einer Kartusche 2 . Deren Innenrauiu kann als Arbeitsmaterial bspw. ein Fugendichtmittel, Klebstoff oder dergleichen aufnehmen.
Das dem Andocken der Ausgabetülle 1 vorbehaltene Ende 21 der Kartusche 2 ist verschlossen. Die dortige Decke 3 der Kartusche 2 geht in einen Gewindezapfen 4 über. Der ist hohl, endverschlossen und steht im Zentrum der Decke 3. Sein Außengewinde 5 wirkt mit einem fußseitigen Innengewinde 6 der Ausgabetülle 1 zusammen (vgl. Fig. 2).
Im Betriebszustand wird der Gewindezapfen 4 endseitig gekappt. Hierdurch erhält der einen Durchströmkanal 7 stellende Gewindezapfen 4 Stromungsanschluß zur röhrchenartigen Ausgabetülle 1.
Das Arbeitsmaterial ist durch gestrichelte Linien angedeutet und mit M bezeichnet.
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Das der Ausgabetülle 1 abgewandte Ende 211 der Kartusche 2 ist offen, allenfalls originalitätsversiegelt. Den dortigen Abschluß des Aufnahmeraumes bildet ein Druckkolben 18, der über eine Schubstange 19 einer markterhältlichen Ausdrückvorrichtung V seine das Arbeitsmaterial M strangförmig auspressende Betätigung erfährt. Der Druckkolben 18 ist in einer Tiefe eingesetzt, daß zwischen seiner Rückseite und dem einen Standrand bildenden Ende 2'' der Kartusche 2 ein axialer Freiraum von mindestens der Standhöhe des ungekappten Gewindezapfens verbleibt.
Die Ausgabetülle 1 weist insgesamt konische Formgebung auf, wobei der kanalbildende Bereich im wesentlichen wandungsgleich gestaltet ist, der das Innengewinde 6 aufweidende Fuß 8 jedoch etwas stärker ausfällt. Vom Bereich des Fußes 8 gehen, kartuschen-abgewandt, Längsrippen 8' aus, die in der Mantelwand der Ausgabetülle wurzeln und einen guten Gegenhalt für die Betätigungshand bieten. Die konische Formgebung endet in einer von Hause aus geschlossenen Spitze 9, die, wie der Gewindezapfen 4, zur Inbetriebnahme des Gebindes kappbar ist.
Die geöffnete Ausgabetülle 1 nun läßt sich dennoch verschließen. Hierzu dient eine Abdeckkappe 10. Die weist im Bereich der Kappenöffnung Innengewinde 11 auf. Das greift unter Verschließen in ein korrespondierendes Außengewinde 12 der Ausgabetülle 1 ein (vgl. Fig. 2).
Das Außengewinde 12 liegt etwa in der Längsmitte der Ausgabetülle 1. Ihre Gesamtlänge entspricht hier etwa der halben Länge der Arbeitsmaterial-Vorratsdose bzw. Kartusche 2.
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Wie dargestellt, verbleibt ein relativ großer, gewindefreier Längenabschnitt zwischen dem oberen Ende des Außengewindes 12 und der Spitze 9. Erkennbar schließt an das Außengewinde 12 ein mit &khgr; bezeichneter Tüllenabschnitt an, der ein Durchmesserverhältnis von 2:1 oder mehr aufweist. Je nachdem auf welchem Längenabschnitt man das kanalöffnende Kappen der Ausgabetülle 1 vornimmt, erhält man eine im Bereich der Spitze 9 liegende kleine Tüllenöffnung 13 oder eine den vielfachen lichten Durchmesser aufweisende Tüllenöffnung 13' weit größerer lichter Weite. Es sei zum Vergleich auf die Figuren 3 und 4 verwiesen. Das dort erkennbare Verhältnis liegt sogar bei etwa 4:1.
Der Tüllenabschnitt &khgr; weist spitzenseitig des Außengewindes 12 zwei Kegelstumpfbereiche I, II unterschiedlichen Flankenwinkels auf.
Der Kegelstumpfbereich II größeren Flankenwinkels besitzt eine kleinere Länge als der Kegelstumpfbereich I kleineren Flankenwinkels.
Bezogen auf eine Längsmittelachse y-y, die mit der der zylindrischen Vorratsdose bzw. Kartusche 2 zusammenfällt, bzw. koaxial dazu verläuft, liegt der Flankenwinkel Alpha (vgl. Fig. 3) des Kegelstumpfbereichs I bei 4° und der Flankenwinkel Beta des eine kürzere Länge aufweisenden Kegelstumpfbereichs II bei 10°.
Die sich zur Spitze 9 hin stärker verjüngende Mantelfläche des Kegelstumpfbereichs II fungiert als Dichtgegenfläche 14 zu einem Dichtwulst 15 innenseitig der Abdeckkappe 10. Zufolge der Steilheit kommt es dort zu einem raschen Auflaufen in die Dichtposition. Erkennbar sind zwei durch ein umlaufendes Kerbtal geteilte Dichtwülste
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15 innenseitig der Abdeckkappe 10 realisiert. Der in Richtung der Kartusche 2 vorlaufende Dichtwulst 15 wird fester gequetscht und der andere eröffnet eine zweite, gleichfalls wirksame Dichtanlage zur Dichtgegenfläche 14 hin.
Wie der Zeichnung entnehmbar, ist auch der an den Kegelstumpfbereich II kartuschenseitig anschließende Part der Ausgabetülle 1 in überwiegend konischer Formgebung gehalten. Dieser Kegelstumpfbereich ist in Fig. 2 mit III bezeichnet. Er setzt an der Basis des Kegelstumpfbereiches II an und weitet in Richtung der Kartusche 2. Dessen Flankenwinkel Gamma liegt bei ca. 2°, bezogen auf die Längsmittelachse y-y.
Das fußseitige Ende ist, wie oben schon angedeutet, wandungsdicker ausgebildet.
An der Basis des Fußes 8 ist sodann in üblicher Weise eine faltbare Haltelasche 16 ausgeformt. Die steht, ausgehend vom Fuß 8, radial auslegerartig ab und ist zur Unterfaltbarkeit bei 17 anscharniert. Mit Hilfe der Haltelasche 16 läßt sich die Ausgabetülle 1 am Gewindezapfen 14 freihängend entlang der Kartusche 2 haltern.
Das Außengewinde 12 liegt in der Zone des mit III bezeichneten Kegelstumpfbereichs. Das entsprechend konisch ausgebildete Außengewinde 12 läßt sich durch das Innengewinde 11 anfangs rasch überwinden und tritt dann mehr und mehr in einen tieferen Gewindeeingriff bis hin zur abdichtenden Festziehung der Abdeckkappe 10 an der Ausgabetülle 1. Erkennbar setzt der Kegelstumpfbereich II größeren Flankenwinkels Beta wandversprungartig am Außengewinde 12 an.
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Zur Bildung kleiner Ausgabestränge wird in Nähe der Spitze 9 der Öffnungsschnitt durchgeführt; bei größer zu wählenden Tüllenöffnungen 13, stufenlos bis hin zur maximalen Tüllenöffnung 13' realisierbar, wird entsprechend gewindenäher zurückgeschnitten. Obwohl auch diesbezüglich der Bereich der konischen Dichtungsflächen 14 beigezogen werden könnte, bleibt dieser jedoch zweckmäßig stehen, dies im Hinblick auf die geschilderte Abdichtung über den bzw. die Dichtwulste 15.
Auch die Abdeckkappe 10 weist längsorientierte Rippen 10' auf, so daß auch hier ein fester Greifhalt erzielt wird zum Ab- oder Aufschrauben der Abdeckkappe 10, wobei die Ausgabetülle 1 über die entsprechenden Längsrippen 81 festhaltbar ist.
Die in den Fig. 5 ff dargestellte Lösung ist prinzipiell gleichen Aufbaues. Die Bezugsziffern sind sinngemäß angwandt, dies zum Teil ohne textliche Wiederholungen.
Diese Ausgestaltung bezieht sich auf eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose, wie Kartusche 2 zur Ausgabe von Arbeitsmaterial M wie Fugendichtmittel oder Klebstoff, mit einem zylindrischen Kartuschenkörper und einem in dem Kartuschenkörper beweglichen, von außen betätigbaren Druckkolben 18, wobei der Kartusche 2 an ihrem einen Ende 2' die langgestreckte Ausgabetülle 1 zugeordnet ist, und schlägt vor, daß die Länge L der Ausgabetülle 1 mehr als drei Vierteln der Länge L1 der Kartusche 2 entspricht, und zwar ohne betriebsgerecht zugeordnete Ausgabetülle 1. Es sei diesbezüglich auf Fig. 8 verwiesen. Man erhält so eine vergleichsweise lange Appliziersonde, d.h. Ausgabetülle 1. Der Kartuschenkörper kann hier von gängiger Größe sein. Der Füllinhalt einer Normal-Kartusche beträgt 310 ml.
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Fig. 5 gibt eine Kartusche 2 wieder, die deutlich kürzer ausgebildet ist als die in Fig. 8 dargestellte. Hier sind die Verhätlnisse so, daß die Länge LL der Ausgabetülle 1 dem Neunfachen oder weniger des größten Innendurchmessers D der Ausgabetülle 1 entspricht. Als Durchmesserzone ist der dem Fuß 8 näherliegende Endbereich der röhrchenförmigen Ausgabetülle 1 gewählt und nicht der die unterschiedlichen Tüllenöffnungen 13 bzw. 13' bietende Kegelstumpfabschnitt I bzw. II, welche Abschnitte zur Spitze 9 hin vor dem Außengewinde 12 liegen. Der Durchmesser D beträgt ca. 12 mm.
Sowohl in der Ausprägung gemäß Fig. 8 als auch in der Ausprägung gemäß Fig. 5 kommt die Ausgabetülle 1 längenmäßig seitlich des Kartuschenkörpers unter, wie das in strichpunktierter Linienart in den erwähnten Figuren angedeutet ist. Genannte Teile bleiben in der durch die Kartuschenkörper und den Gewindezapfen 4 verbleibenden Verpackungshöhe.
Erkennbar entspricht die Länge L bzw. LL der Ausgabetülle 1 der Länge L? bzw. LL1 des Kartuschenkörpers und zwar gemessen ohne den zentral vorragenden Gewindezapfen 4 bzw. ist geringfügig geringer.
Konkret sind die Abmessungen der in Fig. 5 dargestellten Kurz-Kartusche so, daß deren Kartuschenkörper etwa dem dreifachen Maß des Durchmessers der Kartusche 2 entspricht. Das kann sich auf den Außen- oder Innendurchmesser beziehen. Die Wandungsdicke der Kartusche im zylindrischen Bereich liegt nämlich nur bei 1,5 bis 2 mm.
Die Ausdrückvorrichtung V ist in Bezug auf die axiale Länge ihres Kartuschenlagers 20 so bemessen, daß darin
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···. in.oo.
sowohl eine Lang-Kartusche gemäß Fig. 8 als auch eine Kurz-Kartusche gemäß Fig. 5 betriebsgerecht unterkommt. Die Zuordnung einer klassischen Lang-Kartusche braucht hier nicht ausgreifend erläutert zu werden. Nur soviel: Der Benutzer führt die exponierte Ausgabetülle 1 durch ein Fenster 21 der frontalen Stirnringplatte 22 der Ausdruckvorrichtung V ein. Das Ende 2' der Kartusche 2 wird abgesenkt und gelangt so unter Darbietung der Rückseite des Druckkolbens 18 vor eine Druckplatte 23 der Schubstange 19. Über die übliche Triggerbewegung via Handhebel 24 erfolgt der Vorschub der Druckplatte 23 und damit die Innenverlagerung des Druckkolbens 18. So läßt sich das Arbeitsmaterial M kraftvoll strangförmig ausbringen und applizieren.
Das Einsetzen der Kurz-Kartusche kann in den aus Fig. 10 ersichtlichen Weisen geschehen, und zwar zum einen durch Aufstecken des Endes 2· der Kartusche 2 auf die Druckplatte 23 und Einwinkein der Kartusche 2 in das Kartuschenlager 20. Die Gesamtlänge ohne Abdeckkappe 10 erlaubt dieses Manöver. Mit koaxialer Ausrichtung des Gebindes zur Schubstange 19 kann über Betätigung des Handhebels 24 oder Einschieben der Schubstange die diesbezügliche funktionsgerechte Lage gemäß Fig. 11 erreicht werden.
Die in Fig. 10 in strichpunktierter Linienart dargestellte Beschickung der Ausdrückvorrichtung V ist ebenso in einfacher Weise möglich, indem, wie bezüglich der Lang-Kartusche ausgeführt, zum anderen zunächst die Ausgabetülle 1 durch das Fenster 21 gesteckt wird bis zur Anlage der Decke 3 an der Innenseite der frontalen Stirnplatte 22. Die teileingefahrene Schubstange 19 läßt dabei einen solchen Freiraum an Kartuschenlager 20 übrig, daß das Einwinkein vor der Druckplatte 23 der
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Schubstange 19 möglich ist. Diese Zuordnungsart hat den Vorteil, daß die Schubstange 19 rückwärtig weit geringer ausgefahren ist. Die Ausdruckvorrichtung V wird so insgesamt kürzer und in beengten Bereichen der auszuführenden Arbeit bequemer.
Wie erkennbar, weist die dargestellt Ausdrückvorrichtung V einen pistolengrifförmigen Haltegriff 25 auf, der leicht durch die Bedienungshand greifbar ist. Die Ausdrückvorrichtung V läßt sich demgemäß gut gegen den Zielort richten.
Die in den Fig. 13 und 14 wiedergegebene Variante entspricht baulich dem vorerläuterten Prinzip. Die Bezugsziffern sind sinngemäß angewandt, ohne daß in allen Fällen textliche Ausführungen wiederholt würden.
Diese Ausgestaltung stellt eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose in Art eines Sets in den Vordergrund.
Unter Einhaltung der Länge einer Normalkartusche sind mehrere Einzelkartuschen koaxial aneinandergedockt. Die Kartusche 2 besteht also aus einer Mehrzahl in axialer Richtung angeordneter, abtrennbar miteinander verbundener Einzelkartuschen A, B usw. Die können unterschiedliches Arbeitsmaterial M enthalten, wie bspw. Fugendichtmittel oder Klebstoff. Es kann sich auch um Fugenmaterial unterschiedlicher Farbgebung handeln, auch hier mit dem Vorteil der Bereitstellung je einer Kleinstmenge.
Das Verbinden der auch hier mit 2 bezeichneten Einzelkartuschen A, B geschieht mit Hilfe eines Klebebandes 26, bevorzugt Haftklebebandes. Die entsprechende Sicherung ist einfach und zweckmäßig. Es deckt überlappend
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IM- i.0-99
die benachbarten Mantelwandpartien der Einzelkartuschen A, B ab, umreift dabei in jedem Falle die Ebene der Anschlußfuge 27 der beiden Kurzkartuschen, welches Klebeband 26 dazu quer zu seiner Umreifungs-Längsrichtung teilweise einen unteren Bereich (das ist das der Ausgabetülle 1 abgewandte Ende 211 der Kartusche 2) der ersten Einzelkartusche A und teilweise einen oberen Bereich (das ist das der Ausgabetülle 1 näherliegende Ende 21 der Kartusche 2) der zweiten Einzelkartusche B überdeckt. Das umreifende Klebeband 26 könnte eine freiragende Zuglasche bereithalten (nicht dargestellt), so daß sich das Entfernen des Andock-Sicherungsmittels leicht bewerkstelligen läßt.
Bevorzugt und in den Fig. 13, 14 dargestellt ist eine Verkörperung dahingehend, daß das Klebeband 26 eine der Trennebene, sprich Anschlußfuge 27, zwischen den Einzelkartuschen A, B zugeordnete Längsperforation 28 aufweist. Die Einzelkartuschen lassen sich durch eine einfache Abknickbewegung vereinzeln.
Die aus Einzelkartuschen A, B etc. stangenförmig zusammengesetzte, bis auf die Länge einer Normalkartusche gehende Kartusche 2 ist auch mit einer entsprechenden Anzahl von Ausgabetüllen 1 bestückt. Die finden gemäß Fig. 13 ihre Fesselung am Gewindezapfen 4, und zwar über die oben eingehend erläuterte Haltelasche 16. Dargestellt ist nur eine Ausgabetülle. Die erkennbare Länge des Gewindezapfens 4 macht es leicht vorstellbar, daß man auch mehrere solcher Haltelaschen 16 abrutschsicher zufolge des Gewindes "auffädeln" kann, winkelversetzt auswärtsragend versteht sich.
Wie Fig. 13 weiter entnehmbar, stellt die Frei- bzw. Überstandslänge des Gewindezapfens 4 kein Problem bei
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der axialen Addition der Einzelkartuschen A, B dar, da im Rücken des Druckkolbens 18 stets ein genügender Freiraum 29 vorhanden ist. Auch kann der Druckkolben 18 bspw. zum Rücken hin zufolge seiner manschetten- oder kappenartigen Gestalt eine Höhlung aufweisen.
Das Anordnen eines Abknickbereichs im durch den Druckkolben 18 von innen her ausgesteiften Ende 2'' der Kartusche 2 vermeidet auch zu Undichtigkeiten führende Verformungen der Wandung der Arbeitsmaterial-Vorratsdose, sprich Kartusche 2. Als diesbezügliche Stabilitätsergänzung der anschließenden, nachfolgenden Einzelkartusche B wirkt die Decke 3.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (15)
1. Ausgabetülle (2) für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose, wie bspw. eine Kartusche (2), zur Ausgabe von Arbeitsmaterial (M) wie Fugendichtmittel oder Klebstoff, wobei die Ausgabetülle (I) eine insgesamt konische Formgebung, endend in einer Spitze (9), aufweist, weiter ein fußseitiges Innengewinde (6) und ein zur Halterung einer Abdeckkappe (10) dienendes Außengewinde (12) besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß sich spitzenseitig an das Außengewinde (12) ein Tüllenabschnitt (x) anschließt, der ein Durchmesserverhältnis von 2 : 1 oder mehr aufweist.
2. Ausgabetülle nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Tüllenabschnitt (x) spitzenseitig des Außengewindes (12) zwei Kegelstumpfbereiche (I, II) unterschiedlichen Flankenwinkels (Alpha, Beta) aufweist.
3. Ausgabetülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelstumpfbereich (II) größeren Flankenwinkels (Beta) eine kleinere Länge aufweist als der Kegelstumpfbereich (I) kleineren Flankenwinkels (Alpha).
4. Ausgabetülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelstumpfbereich (II) größeren Flankenwinkels (Beta) am Außengewinde (12) ansetzt.
5. Ausgabetülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengewinde (12) etwa in der Längsmitte der Ausgabetülle (I) liegt.
6. Ausgabetülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe (10) innenseitig einen Dichtwulst (15) aufweist zur Dichtungsanlage an dem Kegelstumpfbereich (II) größeren Flankenwinkels (Beta).
7. Ausgabetülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung zwei Dichtwülste (15) angeordnet sind.
8. Arbeitsmaterial-Vorratsdose, wie bspw. eine Kartusche (2), zur Ausgabe von Arbeitsmaterial (M) wie Fugendichtmittel oder Klebstoff, mit einem zylindrischen Kartuschenkörper und einem in dem Kartuschenkörper beweglichen, von außen betätigbaren Druckkolben 18, wobei der Kartusche (2) an einem Ende (2') eine langgestreckte Ausgabetülle (I) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (L) der Ausgabetülle (I) mehr als drei Vierteln der Länge (L') der Kartusche (I) (ohne betriebsgerecht zugeordnete Ausgabetülle 1) entspricht.
9. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach Anspruch 8 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (LL) der Ausgabetülle (I) dem Neunfachen oder weniger des größten Innendurchmessers (D) der Ausgabetülle (I) entspricht.
10. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (L bzw. LL) der Ausgabetülle (I) der Länge (L' bzw. LL') des Kartuschenkörpers ohne Gewindezapfen (4) etwa entspricht, jedoch geringer ist.
11. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Kartuschenkörpers etwa dem dreifachen Maß des Durchmessers der Kartusche (2) entspricht.
12. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartusche (2) aus einer Mehrzahl in axialer Richtung angeordneter und abtrennbar miteinander verbundener Einzelkartuschen (A, B) besteht.
13. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zweier Einzelkartuschen (A, B) durch ein umlaufendes Klebeband (26) gegeben ist, wobei das Klebeband (26) quer zu seiner Längsrichtung teilweise einen unteren Bereich einer ersten Einzelkartusche (A) und teilweise einen oberen Bereich einer zweiten Einzelkartusche (B) überdeckt.
14. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebeband (26) eine der Trennebene zwischen den Einzelkartuschen (A, B) zugeordnete Längsperforation (28) aufweist.
15. Arbeitsmaterial-Vorratsdose nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspruche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartusche (2) bzw. eine Einzelkartusche mit einer Mehrzahl von Ausgabetüllen (I) bestückt ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29918094U DE29918094U1 (de) | 1999-09-01 | 1999-10-14 | Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose |
EP00118742A EP1080792A3 (de) | 1999-09-01 | 2000-08-30 | Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose |
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DE29915315 | 1999-09-01 | ||
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29918094U1 true DE29918094U1 (de) | 2001-01-18 |
Family
ID=8078296
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE29918094U Expired - Lifetime DE29918094U1 (de) | 1999-09-01 | 1999-10-14 | Ausgabetülle für eine Arbeitsmaterial-Vorratsdose |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE29918094U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102008007305A1 (de) * | 2007-11-06 | 2009-05-07 | Fischbach Kg Kunststoff-Technik | Verpackungsbehälter |
DE102010030402A1 (de) * | 2010-06-23 | 2011-12-29 | Gfv Verschlusstechnik Gmbh & Co. Kg | Kartusche zum Auspressen von Füllsubstanzen |
-
1999
- 1999-10-14 DE DE29918094U patent/DE29918094U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102008007305A1 (de) * | 2007-11-06 | 2009-05-07 | Fischbach Kg Kunststoff-Technik | Verpackungsbehälter |
DE102010030402A1 (de) * | 2010-06-23 | 2011-12-29 | Gfv Verschlusstechnik Gmbh & Co. Kg | Kartusche zum Auspressen von Füllsubstanzen |
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